Merkblatt zur Beitragsentlastung 2016 (PDF 37 KB)

Informationen zur Beitragsentlastung für hauptberuflich Selbstständige
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Beitragsentlastung möglich?
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Ihre monatlichen Einnahmen (laut Einkommensteuerbescheid bzw. Bescheinigung
des Steuerberaters) liegen unterhalb der gesetzlich festgelegten Grenze von 2.178,75 Euro
im Jahr 2016.
Die Hälfte der monatlichen Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft liegt unterhalb
der gesetzlich festgelegten Grenze von 2.178,75 Euro im Jahr 2016.
Ihre Bedarfsgemeinschaft verfügt über keine steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen und positive oder negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Ihr Vermögen sowie das Ihres Partners liegt unterhalb der gesetzlich festgelegten Grenze
von 11.620,00 Euro für das Jahr 2016.
Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören Sie als hauptberuflich selbstständiges Mitglied sowie Ihr nicht
dauernd getrennt lebender Ehepartner/Lebenspartner oder die Person, mit der Sie in eheähnlicher
Gemeinschaft leben.
Für jedes Kind, das in der Bedarfsgemeinschaft lebt und die Voraussetzungen auf Familienversicherung erfüllt, wird ein Freibetrag von den Einnahmen abgezogen.
Was zählt zum Vermögen?
Zum Vermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die für den Lebensunterhalt verwertbar sind,
beispielsweise.
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Bank- und Sparguthaben, Bargeld, Wertpapiere, Aktien, Aktienfonds
Bausparverträge
Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen
(auch der Auszahlungsbetrag bei Rück- oder Verkauf)
Das Vermögen kann im In- und Ausland bestehen.