1 ANTRAG Seite 1 an die Fakultät Architektur der Technische Universität Dresden auf Eröffnung des Promotionsverfahrens In Kenntnis und mit der Anerkennung der Promotionsordnung der Fakultät beantrage ich hiermit die Eröffnung des Promotionsverfahrens. Vorname: Name: Geburtsdatum: u. Geschlecht : / Geburtsort: 6 – stellig / m / w Staatsangehörigkeit: Wohnanschrift: (ständige) Geburtsland: PLZ Ort Land Straße und Hausnummer Telefon E-mail Status des Antragstellers zum Zeitpunkt der Beantragung (bitte ankreuzen): □ befristeter Mitarbeiter TU Dresden □ unbefristeter Mitarbeiter TU Dresden □ Promotionsstudent □ Externer Angestrebter akademischer Grad: Doktor der Ingenieurwissenschaften (Dr. -Ing.) □ Die wissenschaftliche Arbeit (Dissertation) hat das Thema: Mit dieser oder einer inhaltlich gleichwertigen wissenschaftlichen Arbeit wurde an keiner anderen Universität / Hochschule / Fakultät ein Promotionsverfahren beantragt bzw. erfolglos beendet. Datum Unterschrift des Antragstellers ANTRAG Seite 2 an die Fakultät Architektur der Technische Universität Dresden auf Eröffnung des Promotionsverfahrens Vorschläge zu Gutachtern 1. Gutachter (der betreuende Hochschullehrer) akad. Titel, Vorname, Name Anschrift Telefon Fax E-Mail Fax E-Mail 2. Gutachter (ein Hochschullehrer) akad. Titel, Vorname, Name Anschrift Telefon Erklärung des betreuenden Hochschullehrers Der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens zur Erlangung des akademischen Grades Dr.-Ing. wird zur Kenntnis genommen sowie die Bereitschaft zur Übernahme eines Gutachtens erklärt. Das Gutachten ist in der Regel in einem Zeitraum von 2 bis 3 Monate nach Eröffnung des Promotionsverfahrens zu erstellen. In begründeten Fällen kann das Gutachten in einer Frist von 4 Monaten verfasst werden. Darüber hinausgehende Bearbeitungszeiten von Gutachten sind dem Doktoranden/der Doktorandin nicht zuzumuten. Datum Unterschrift des betreuenden Hochschullehrer ANTRAG Seite 3 an die Fakultät Architektur der Technische Universität Dresden auf Eröffnung des Promotionsverfahrens Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen Die gemäß der Promotionsordnung einzureichenden Unterlagen sind vollständig und ordnungsgemäß vorhanden: Datum □ 6 Exemplare der Dissertation gebunden, maschinenschriftlich, A 4 □ in deutscher Sprache □ in englischer Sprache □ 1 elektronisches Exemplar der Dissertation (CD, USB-Stick oder Speicherkarte). Folgende Formate werden akzeptiert: MS Word, Word Perfect, RTF, PDF, PostScript, HTML, Plain-Text-Format. Die maximale Dateigröße beträgt 20 MB, für reine Textdateien 2 MB. □ 15 Exemplare der Kurzfassung (1-2 Seiten) □ Nachweise über den Abschluss von Zusatz- oder Ergänzungsstudien (sofern solche bei der Aufnahme in die Doktorandenliste festgelegt waren) □ tabellarischer Lebenslauf □ Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen/Vorträge □ aktuelles polizeiliches Führungszeugnis □ schriftliche Erklärung zu Sachverhalten gemäß den Festlegungen der Promotionsordnung der Fakultät □ Vorschläge für Gutachter Sichtvermerk des zuständigen Bearbeiters der Fakultät
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