Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens

1 ANTRAG
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an die Fakultät Architektur
der Technische Universität Dresden
auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
In Kenntnis und mit der Anerkennung der Promotionsordnung der Fakultät beantrage ich
hiermit die Eröffnung des Promotionsverfahrens.
Vorname:
Name:
Geburtsdatum:
u. Geschlecht :
/
Geburtsort:
6 – stellig / m / w
Staatsangehörigkeit:
Wohnanschrift:
(ständige)
Geburtsland:
PLZ
Ort
Land
Straße und Hausnummer
Telefon
E-mail
Status des Antragstellers zum Zeitpunkt der Beantragung (bitte ankreuzen):
□ befristeter Mitarbeiter TU Dresden
□ unbefristeter Mitarbeiter TU Dresden
□ Promotionsstudent
□ Externer
Angestrebter akademischer Grad:
Doktor der Ingenieurwissenschaften (Dr. -Ing.)
□
Die wissenschaftliche Arbeit (Dissertation) hat das Thema:
Mit dieser oder einer inhaltlich gleichwertigen wissenschaftlichen Arbeit wurde an keiner
anderen Universität / Hochschule / Fakultät ein Promotionsverfahren beantragt bzw. erfolglos beendet.
Datum
Unterschrift des Antragstellers
ANTRAG
Seite 2
an die Fakultät Architektur
der Technische Universität Dresden
auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
Vorschläge zu Gutachtern
1. Gutachter (der betreuende Hochschullehrer)
akad. Titel, Vorname, Name
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Fax
E-Mail
2. Gutachter (ein Hochschullehrer)
akad. Titel, Vorname, Name
Anschrift
Telefon
Erklärung des betreuenden Hochschullehrers
Der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens zur Erlangung des akademischen
Grades Dr.-Ing. wird zur Kenntnis genommen sowie die Bereitschaft zur Übernahme
eines Gutachtens erklärt.
Das Gutachten ist in der Regel in einem Zeitraum von 2 bis 3 Monate nach Eröffnung des
Promotionsverfahrens zu erstellen. In begründeten Fällen kann das Gutachten in einer
Frist von 4 Monaten verfasst werden. Darüber hinausgehende Bearbeitungszeiten von
Gutachten sind dem Doktoranden/der Doktorandin nicht zuzumuten.
Datum
Unterschrift des betreuenden Hochschullehrer
ANTRAG
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an die Fakultät Architektur
der Technische Universität Dresden
auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen
Die gemäß der Promotionsordnung einzureichenden Unterlagen sind vollständig und ordnungsgemäß vorhanden:
Datum
□
6 Exemplare der Dissertation
gebunden, maschinenschriftlich, A 4
□ in deutscher Sprache □ in englischer Sprache
□
1 elektronisches Exemplar der Dissertation (CD, USB-Stick oder Speicherkarte). Folgende Formate werden akzeptiert: MS Word, Word Perfect, RTF,
PDF, PostScript, HTML, Plain-Text-Format. Die maximale Dateigröße beträgt
20 MB, für reine Textdateien 2 MB.
□
15 Exemplare der Kurzfassung (1-2 Seiten)
□
Nachweise über den Abschluss von Zusatz- oder Ergänzungsstudien
(sofern solche bei der Aufnahme in die Doktorandenliste festgelegt waren)
□
tabellarischer Lebenslauf
□
Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen/Vorträge
□
aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
□
schriftliche Erklärung zu Sachverhalten gemäß den Festlegungen der Promotionsordnung der Fakultät
□
Vorschläge für Gutachter
Sichtvermerk des zuständigen Bearbeiters der Fakultät