Grundlagen der Rechtswissenschaft Herausgegeben von Horst Dreier, Ulrike Müßig und Michael Stolleis Dieses Verzeichnis enthält alle lieferbaren Bücher der Schriftenreihe Grundlagen der Rechtswissenschaft; außerdem diejenigen, die bereits in Herstellung sind und voraussichtlich in den nächsten Monaten erscheinen werden. Stand: 01.03.2016. Preisänderungen vorbehalten. Mohr Siebeck Grundlagen der Rechtswissenschaft Herausgegeben von Horst Dreier, Ulrike Müßig und Michael Stolleis Die hier verzeichneten Bücher erhalten Sie in Ihrer (Fach-)Buchhandlung. Listen von den lieferbaren Büchern weiterer Schriftenreihen verschicken wir gerne auf Anfrage. Ebenso eine Preisliste unserer Zeitschriften. Probehefte unserer Zeitschriften können elektronisch abgerufen werden über: www.ingentaconnect.com/mohr. Die Schriftenreihe "Grundlagen der Rechtswissenschaft" (GRW) widmet sich Fragen nach den Grundlagen des Rechts, aber auch Rechtsfragen allgemeinerer Art. Die Entwicklung der Rechtswissenschaft wird nicht nur von den Einzeldisziplinen und ihren Nebengebieten getragen, sondern entscheidend auch durch historische, philosophische, soziologische und methodische Fragestellungen bestimmt. Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Rechtstheorie ist gemeinsam, daß sie das Recht selbst zum Gegenstand ihrer Forschung machen und sich so auf ihre je eigene Art mit den Grundlagen des Rechts beschäftigen. Diese Fragen sind bei der täglichen Arbeit der Juristen, auch der der Rechtswissenschaftler, vielfach aus dem Blick geraten. In Zeiten, in denen sich auch die Rechtswissenschaft immer weiter ausdifferenziert, droht damit ein eher an der Oberfläche bleibendes, zusammenhangloses Nebeneinander. Die Auseinandersetzung mit Grundlagen sensibilisiert demgegenüber für die Abhängigkeit des Rechts von der Entwicklung der eine Rechtsordnung tragenden Gesellschaft, weckt Verständnis für Zusammenhänge und gibt Orientierung im Dickicht zahlloser Einzelfragen. Die von uns festgesetzten Ladenpreise für den Verkauf der deutschsprachigen Bücher sind per Gesetz bindend. Für unsere fremdsprachigen Bücher sind die angegebenen Ladenpreise Preisempfehlungen. Sämtliche Neuerscheinungen aus verschiedenen Schriftenreihen erscheinen parallel zum gedruckten Buch als eBook. Bis auf wenige Ausnahmen sind alle seit 2007 in diesen Schriftenreihen erschienenen Titel ebenfalls als eBook lieferbar. Bücher, die auch elektronisch erhältlich sind, kennzeichnen wir in unseren Verzeichnissen mit diesem Symbol: EBook Ausführliche Informationen finden Sie bei www.mohr.de/ebooks. Titelaufnahme: Sabine Rieg Stand: 01.03.2016. Preisänderungen vorbehalten. Dieses eBook wird jeden Dienstag aktualisiert. Mohr Siebeck Postfach 2040, D-72010 Tübingen Telefon +49 7071 923-0 Telefax +49 7071 51104 E-Mail [email protected] Internet www.mohr.de ISSN 1614-8169 Zitiervorschlag GRW Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016 2 Band 29 Seinecke, Ralf Das Recht des Rechtspluralismus Was bedeutet Rechtspluralismus und darf Recht plural sein? Ralf Seinecke untersucht den Rechtsbegriff des Rechtspluralismus, indem er die historische Entstehung des Begriffs nachzeichnet, seine zentralen Phänomene analysiert und seine wichtigsten Theoretiker befragt. Rechtspluralismus zählt zu den Schlüsselbegriffen der neuen globalen, inter- oder transnationalen Rechtswelt. Aber was bedeutet Rechtspluralismus? Kann und darf Recht plural verfasst sein? Und was folgt aus dem Rechtspluralismus für die Rechtsgeschichte oder Rechtstheorie, für Europarecht, Völkerrecht oder Internationales Privatrecht? Ralf Seinecke verfolgt diese Fragen auf verschiedenen Wegen. Er zeichnet die historische Entwicklung des Begriffs seit den 1960er Jahren bis in die Gegenwart nach, legt die verschiedenen historischen, juristischen oder politischen Phänomene des Rechtspluralismus offen und analysiert die Konzeptionen des Rechtspluralismus anhand seiner wichtigsten Theoretiker wie Boaventura de Sousa Santos oder Gunther Teubner. Schließlich untersucht der Autor den Rechtsbegriff des Rechtspluralismus und zeigt, dass der Pluralismus des Rechts keine Besonderheit der Postmoderne ist, sondern schon die klassische Moderne der Rechtstheorie prägte. 2015. XIX, 444 S. ISBN 978-3-16-153563-5 Ln 94,– € Band 28 Archavlis, Kyriaki Die juristische Willenserklärung - eine sprechakttheoretische Analyse Kyriaki Archavlis untersucht die Schnittstelle von Sprache und Recht. Sie befasst sich mit der philosophischen Konzeption von Sprache in juristischen Theorien zur Vertragslehre und deckt auf, wie das sprachliche Vorverständnis rechtliche Lösungen unbewusst mitprägt. Jede Form der Juristerei ist zumindest implizit auf bestimmte sprachtheoretische Grundpositionen festgelegt. Auf Grundlage der Sprechakttheorie von J. L. Austin und J. Searle versucht Kyriaki Archavlis das juristische Institut der Willenserklarung mit sprachanalytischen Mitteln zu ̈ erklären und erarbeitet ihre illokutionäre Bedeutung als deklarativen Sprechakt. Dabei deckt sie die für das Recht bedeutsamen Konsequenzen und Widersprüche auf, welche einer unreflektierten sprachanalytischen Auseinandersetzung in älteren und jüngeren juristischen Rechtsgeschäftstheorien geschuldet sind. Praktisch notwendig ist eine strukturelle Freilegung der Verquickungen sprachanalytischer Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016 und juristischer Wertungen, um den überschießenden rechtsnormativen Grad der eingeforderten Verbindlichkeit in den jeweiligen Willenserklarungstheorien zu ̈ vergegenwärtigen. Damit verpflichtet sich die Arbeit einer methodischen Aufrichtigkeit. 2015. IX, 188 S. ISBN 978-3-16-153925-1 fBr 54,– € Band 27 Hilbert, Patrick Systemdenken in Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtswissenschaft Auf der Grundlage eines allgemeinen Systembegriffs und drei Unterscheidungen entwickelt Patrick Hilbert ein differenzierendes Systemdenken, das den Systemgedanken auf das Recht und auf die hiervon zu unterscheidende Rechtswissenschaft in unterschiedlicher Weise anwendet. Hierdurch lassen sich die Unterschiede des Rechtssystems und rechtswissenschaftlicher Systeme respektieren, ihre Eigenheiten darstellen und ihre partiellen Verbindungslinien aufzeigen. 'Der' Systemgedanke weckt Faszination wie Skepsis und hat einen festen Platz in der (verwaltungs-)rechtswissenschaftlichen Diskussion. Diese ist wegen der vielfältigen Verwendungen der Systemterminologie indes unübersichtlich. Zu ihrer Strukturierung werden in der Untersuchung auf Basis eines allgemeinen Systembegriffs drei Unterscheidungen ausgearbeitet: die zwischen äußeren und inneren Systemen, die zwischen einem formalen und einem materialen Systemverständnis sowie die zwischen dem Rechtssystem und wissenschaftlichen Systemen. Aufbauend hierauf entwickelt Patrick Hilbert ein differenzierendes Systemdenken, das den Systemgedanken auf das Recht und auf die hiervon zu unterscheidende Rechtswissenschaft in unterschiedlicher Weise anwendet. Hierdurch lassen sich die Eigenheiten des formalen Rechtssystems und der vielfältigen materialen rechtswissenschaftlichen Systeme darstellen, ihre Unterschiede respektieren und bewahren, aber auch ihre partiellen Verbindungslinien aufzeigen. 2015. XX, 293 S. ISBN 978-3-16-153690-8 Ln 79,– € Band 26 Wischmeyer, Thomas Zwecke im Recht des Verfassungsstaates Geschichte und Theorie einer juristischen Denkfigur Von der teleologischen Auslegung bis zur Zweck-MittelRelation: Zwecke sind im Recht ubiquitär. Doch die Suche nach dem zwecksetzenden Subjekt im komplexen 3 Rechtserzeugungsprozess des Verfassungsstaates gilt als aussichtslos. Worauf aber verweist dann die demokratische Idee vom Gesetzeszweck? Anders formuliert: Wer ist der Gesetzgeber? Rechts im deutschen Naturrechtsdiskurs der Neuzeit. Er weist nach, dass die dort entwickelten Vorstellungen und Wertungen das Postulat uneingeschränkten Schadensersatzes gedanklich überlagert und argumentativ stabilisiert haben. Diese Wertungen waren prägend für die weitere deutsche (Natur)Rechtsentwicklung bis zum BGB. Alltäglich und wie selbstverständlich arbeiten Juristen mit den Zwecken einer Norm. Zugleich irritiert der 'Zweck im Recht' seit Jhering nachhaltig Rechtstheorie und Rechtsdogmatik. So gilt etwa die Orientierung am Zweck als Chiffre für Methodensynkretismus und die Zweckmäßigkeit wird der Rechtmäßigkeit entgegengesetzt. Vor diesem Hintergrund unterzieht Thomas Wischmeyer das schwierige und facettenreiche Verhältnis des Rechts zum Zweckbegriff einer umfassenden genealogischen Rekonstruktion und einer kritischen theoretischen Analyse. Dabei zeigt sich, dass Zwecke als Thema im Verfassungsstaat nur noch im Plural buchstabiert werden können. Vor allem aber wird so erst das eigentlich praktische Problem der Rede von Zwecken im Recht sichtbar: Wer soll es sein, der rechtlich relevante Zwecke setzt? Beruht die demokratische Idee von der Rechtsetzung als Zwecksetzung auf einem intentionalen Fehlschluss? So wird die Frage nach den Zwecken im Recht zur Suche nach dem (historischen) Gesetzgeber. Thomas Wischmeyer wurde für seine Arbeit mit dem Carlvon-Rotteck-Preis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg für die beste Dissertation 2014 ausgezeichnet. 2015. XVII , 299 S. ISBN 978-3-16-153407-2 fBr 64,– € 2015. XX, 467 S. ISBN 978-3-16-153614-4 fBr 74,– € Band 25 Gisawi, Feras Der Grundsatz der Totalreparation Naturrechtliche Wertungen als Grundlage für einen deutschen Sonderweg Feras Gisawi untersucht den deutschen Naturrechtsdiskurs der Neuzeit auf solche Wertungen hin, die das Postulat vollständigen Schadensersatzes gedanklich überlagert und argumentativ stabilisiert haben. Dabei geht er auch der Frage nach, ob und inwieweit diese Wertungen charakteristisch für die deutsche (Natur-)Rechtsentwicklung bis zum BGB waren. Der Grundsatz der Totalreparation, so wie er im BGB zum Ausdruck kommt, bildet einen juristischen Sonderweg: In anderen Rechtsordnungen und auch in den internationalen Regelwerken finden sich nämlich - vor allem innerhalb des Vertragsrechts - teils erhebliche Einschränkungen der Schadensersatzpflicht. Zudem sah sich die stets uneingeschränkte Schadensersatzverpflichtung auch in Deutschland immer wieder mitunter heftiger Kritik ausgesetzt. Feras Gisawi zielt auf eine historische Erklärung dieses Sonderweges und sieht die Grundlagen des heutigen Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016 Band 24 Die Natur des Rechts bei Gustav Radbruch Hrsg. v. Martin Borowski u. Stanley L. Paulson Gustav Radbruchs Schriften prägen die deutschsprachige Rechtsphilosophie bis heute. Die Beiträge in diesem Band sind Radbruchs Rechtsbegriff im Allgemeinen und den Wandlungen dieses Rechtsbegriffs im Besonderen gewidmet. Gustav Radbruch war Deutschlands berühmtester Rechtsphilosoph im 20. Jahrhundert. Seine gehaltvollen, aber auch spannungsreichen Schriften prägen die deutschsprachige Rechtsphilosophie bis heute. Im Zentrum von Radbruchs Lehre steht sein neukantianisch geprägter Rechtsbegriff, der im Laufe der Zeit eine Reihe von Veränderungen erfahren hat. Die Beiträge in diesem Band sind Radbruchs Rechtsbegriff im Allgemeinen und den Wandlungen dieses Rechtsbegriffs im Besonderen gewidmet. Nach der orthodoxen Lesart vertrat Radbruch vor dem Kriege eine rechtspositivistische Lehre, wurde unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Gräuel jedoch zum Naturrecht bekehrt. Zunehmend wird gesehen, dass diese 'Bekehrungsthese' zu Ungereimtheiten führt. Verschiedene Beiträge dieses Bandes betonen demgegenüber die Kontinuität nichtpositivistischer Elemente in der Entwicklung von Radbruchs Rechtsbegriff. Inhaltsübersicht: Horst Dreier: Die Radbruchsche Formel - Erkenntnis oder Bekenntnis? - Andreas Funke: Radbruchs Rechtsbegriffe, ihr neukantianischer Hintergrund und ihr staatsrechtlicher Kontext - Marc André Wiegand: Ökonomie, Ideologie, Rechtsphilosophie: Zum Verhältnis von Wirtschaft und Recht bei Gustav Radbruch - Joachim Renzikowski: Die Hart-Radbruch-Kontroverse - nur eine Frage der Kompetenz? - Hubert Rottleuthner: Gustav Radbruch und der "Unrechtsstaat" - Hidehiko Adachi: Das Recht als die Möglichkeit der Moral und der Unmoral: Das Verhältnis von Recht und Moral nach Gustav Radbruch - Ulfrid Neumann: Zum Verhältnis von Rechtsgeltung und Rechtsbegriff - Wandlungen in der Rechtsphilosophie Gustav Radbruchs - Stanley L. Paulson: Zur Kontinuität der nichtpositivistischen Rechtsphilosophie Gustav Radbruchs - Ralf Dreier: Kontinuitäten und Diskontinuitäten in der Rechtsphilosophie Radbruchs - Martin Borowski: Begriff und Geltung des Rechts bei Gustav Radbruch. Gegen die These seiner naturrechtlichen Bekehrung 4 2015. X , 270 S. ISBN 978-3-16-153451-5 fBr 69,– € Band 23 Hamann, Hanjo Evidenzbasierte Jurisprudenz Methoden empirischer Forschung und ihr Erkenntniswert für das Recht am Beispiel des Gesellschaftsrechts Das Recht ist vielfach auf Tatsachenwissen angewiesen. Nicht immer genügt dafür die Lebenserfahrung der beteiligten Juristen. Hanjo Hamann vermittelt deshalb die für die empirische Rechtsforschung unverzichtbaren Grundkonzepte und führt vor, wie sich juristische Fragen mit empirischen Antworten vertragen. Wie gewinnen Juristen ihr Wissen über die Lebenswelt, die sie regeln? Erfahrung ist eine wichtige Erkenntnisquelle, aber die komplex vernetzte Wissensgesellschaft erfordert zunehmend auch empirische Rechtsforschung. Dabei sind die Methoden empirischer Forschung gar nicht so leicht zu handhaben und ihre Ergebnisse nicht so einfach zu interpretieren, wie man annehmen möchte. Hanjo Hamann erörtert deshalb die Grundlagen quantitativ-empirischen Forschens und verbindet die kritische Reflexion empirischer Erkenntnismöglichkeiten mit spezifisch juristischen Erkenntnisinteressen. Daraus entsteht eine pragmatische Rezeptionslehre, die nach dem Vorbild der "evidenzbasierten Medizin" besonderen Wert auf sogenannten Metastudien legt. Deren praktischen Nutzen erprobt der Autor vor allem an den empirischen Grundannahmen des gesellschaftsrechtlichen "Kollegialprinzips", die sich aus dessen dogmatischer und rechtsvergleichender Analyse ergeben. Hanjo Hamann erhielt für seine Dissertation den Dissertationspreis der Esche Schümann Commichau Stiftung, den Telekom-Preis für Zivilrecht der Universität Bonn sowie die Otto-Hahn-Medaille der Max-PlanckGesellschaft. 2014. XXI, 393 S. ISBN 978-3-16-153322-8 Ln 89,– € Band 22 Rechtsgeschichte heute Religion und Politik in der Geschichte des Rechts Schlaglichter einer Ringvorlesung Hrsg. v. Nils Jansen u. Peter Oestmann Der Band bietet in zehn Einzelstudien rechtshistorische Schlaglichter auf das höchst wechselvolle Verhältnis von Religion und Politik. In einem Bogen von der Antike bis ins 19. Jahrhundert zeigt sich, wie vor allem mit den Mitteln Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016 des Rechts das Spannungsfeld religiös-politischer Fragen verhandelt wurde. Der Band bietet in zehn Schlaglichtern einen Einblick in Felder, Methoden und Argumentationsweisen einer heute mittleren Generation von Rechtshistorikern. Alle Beiträger berühren das Verhältnis von Recht, Religion und Politik. Dies Themenfeld, das für Jahrzehnte an den Rand gedrängt schien, ist im intensiven Kontakt zu den geisteswissenschaftlichen Nachbardisziplinen auch in der Rechtsgeschichte ins Zentrum heutiger Forschung gerückt. Denn das historisch wechselhafte und spannungsvolle Verhältnis von Religion und Politik wurde oftmals gerade in der Sphäre des Rechts verhandelt. Der zeitliche Bogen spannt sich von der Antike bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts. Auf diese Weise werden zugleich Epochen deutlich, die heute im Mittelpunkt rechtshistorischer Interessen stehen. Hervorgegangen aus einer Ringvorlesung, dokumentiert der Band zugleich Diskussionen im Münsteraner Exzellenzcluster "Religion und Politik". Inhaltsübersicht: Ulrike Babusiaux: Lob des Tyrannen? Juristentaktik in der Severerzeit - Thomas Rüfner: Kanonisches Recht in Byzanz und Bologna - Andreas Thier: Richtigkeitsgewahr, ̈ Teilhabebefugnis und Verfahren: Regelungsmodelle der mittelalterlichen Bischofsbestellung - A. Mark Godfrey: Royal Councils, Law Courts and Governance: The Role of Litigation in Early Modern Scotland - Tilman Repgen: Ein Schwert in Verwahrung: Die Auswirkung nachträglich veränderter Umstände im Schuldverhältnis - Massimo Meccarelli: Das Problem der Rechtsmodernisierung durch die Theologen der Spätscholastik - Heikki Pihlajamäki: Strafrecht ohne Religion? Ein Blick auf protestantische Länder in der frühen Neuzeit - Nils Jansen: Nur Streit? Frühneuzeitliches Testamentsrecht zwischen kirchlicher Seelsorge und herrschaftlicher Ordnungspolitik - Peter Oestmann: Niedersächsisches Bauernrecht zwischen Kirche und Staat - Hans-Peter Haferkamp: Christentum und Privatrecht im Vormärz 2014. XXIII, 209 S. ISBN 978-3-16-153108-8 fBr 54,– € Band 21 Zürcher, Tobias Legitimation von Strafe Die expressiv-kommunikative Straftheorie zur moralischen Rechtfertigung von Strafe Ist staatliche Strafe gerechtfertigt? Nicht die Idee der Vergeltung und auch nicht ein Nutzen für die Gesellschaft rechtfertigen sie. Strafe ist wesentlich ein moralischer Vorwurf, der verständlich sein muss. So können einige der 5 gängigen Strafpraktiken moralisch gerechtfertigt werden aber längst nicht alle. Ist staatliche Strafe gerechtfertigt? Tobias Zürcher beschreibt die staatliche Strafe nicht als dogmatisches Problem, sondern als moralische Praxis, die darum auch nach einer moralischen Rechtfertigung verlangt. Strafe ist ein Vorwurf an den Täter, der verständlich sein muss. Dies nehmen die beiden klassischen Rechtfertigungsstrategien zu wenig ernst: Der Retributivismus erklärt nicht, warum Vergeltung nötig und Strafe verdient ist; der Konsequentialismus setzt dagegen einseitig auf den Nutzen von Strafe. Mit der expressiv-kommunikativen Theorie wird eine Strafethik entworfen, die sich in elementare menschliche Interaktion einordnen lässt und Personen als frei und verantwortlich anerkennt. Im Ergebnis zeigt sich: Einige Strafpraktiken sind als moralische Praxis verständlich und nötig. Diese Rechtfertigung ist allerdings fragil und abhängig von sozialen Konventionen. Nicht jede Strafe hält diesen Anforderungen stand. 2014. XIII, 201 S. ISBN 978-3-16-153182-8 fBr 49,– € Band 20 Thurn, John Philipp Welcher Sozialstaat? Ideologie und Wissenschaftsverständnis in den Debatten der bundesdeutschen Staatsrechtslehre 1949-1990 Das Sozialstaatsprinzip als zentrales Element des Grundgesetzes war in der Staatsrechtslehre zwischen 1949 und 1990 Gegenstand wichtiger, teils heftiger Kontroversen. Die Analyse dieser Debatten macht zugleich die Entwicklung des Öffentlichen Rechts der "Bonner Republik" im Spannungsfeld von Wissenschaft und Politik deutlich. Nach Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland ein "sozialer" Staat. Das hierdurch eingeführte Sozialstaatsprinzip hat sich als vergleichsweise offene und ideologieanfällige Verfassungsnorm erwiesen. John Philipp Thurn untersucht die Auseinandersetzungen um den Sozialstaat, wie sie in der bundesdeutschen Staatsrechtslehre zwischen 1949 und 1990 geführt wurden. Er macht die Entstehungsbedingungen rechtswissenschaftlicher Positionen deutlich, die heute angesichts des Umbaus des Wohlfahrtsstaats, nicht zuletzt unter Vorzeichen von Globalisierung und Europäisierung, vor neuen Herausforderungen stehen. Die Analyse der Sozialstaatsdebatten klärt auf über unterschiedliche Denkweisen im Spannungsfeld von Wissenschaft und Politik. Sie zeichnet damit zugleich die allgemeinen Entwicklungswege des Öffentlichen Rechts der "Bonner Republik" nach. Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016 2013. XV , 631 S. ISBN 978-3-16-152529-2 fBr 89,– € Band 19 Jansen, Nils Theologie, Philosophie und Jurisprudenz in der spätscholastischen Lehre von der Restitution Außervertragliche Ausgleichsansprüche im frühneuzeitlichen Naturrechtsdiskurs Nils Jansen zeichnet ein umfassendes Bild der Restitutionslehre der spanischen Spätscholastik des 16. Jahrhunderts und geht der Frage nach, warum diese Lehre keinen Eingang in den säkularen Naturrechtsdiskurs fand, obgleich zentrale dort formulierte Wertungen das europäische Recht bis heute prägen. Nils Jansen zeichnet ein umfassendes Bild der Restitutionslehre der spanischen Spätscholastik des 16. Jahrhunderts. Dabei handelte es sich ursprünglich um eine zentrale Doktrin der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Moraltheologie, die große Teile des Rechts der gesetzlichen Schuldverhältnisse (Bereicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht) in ein geschlossenes System integrierte. In ihrer entwickelten Gestalt entfaltete diese Doktrin theologische, philosophische und juristische Elemente im Rahmen einer umfassenden Naturrechtstheorie, die tagtäglich in der katholischen Beichtpraxis angewendet wurde. Dabei macht eine Analyse deutlich, dass die Restitutionslehre zwar niemals von ihren religiösen Grundlagen getrennt wurde; ihre konkrete Gestalt gewann sie aber erst als eine zunehmend juristisch formulierte, dogmatisch verfestigte Gerechtigkeitstheorie. Auch insoweit war die Restitutionslehre paradigmatisch für die Theoriebildung in der spätscholastischen Moraltheologie. Zentrale Wertungen, die im Rahmen dieser Lehre formuliert wurden, prägen das europäische Recht bis heute; und zentrale Elemente dieser Doktrin erweisen sich nach wie vor als theoretisch tragfähig. Umso spannender ist deshalb die Frage des dritten Teils, warum die Restitutionslehre als solche niemals Eingang in den säkularen Naturrechtsdiskurs und in das gelehrte Recht fand. Der Autor wirft damit an systematisch zentraler Stelle ein Schlaglicht auf den frühneuzeitlichen Naturrechtsdiskurs und auf die schwierige Frage des Umgangs der europäischen Juristen des 17. Jahrhunderts mit dem spätscholastischen Gedankengut des 16. Jahrhunderts. 2013. XV , 245 S. ISBN 978-3-16-152425-7 Ln 64,– € Band 18 Boente, Walter Nebeneinander und Einheit im Bürgerlichen Recht Zur Gliederung des Rechtsstoffs im Bürgerlichen Gesetzbuch 6 Die Rechtsvereinheitlichung im Privatrecht baut auf der Gliederung des Rechtsstoffs der nationalen Rechtsordnungen auf. Jenseits der großen Linien Allgemeiner Teil, Schuld-, Sachen-, Familien- und Erbrecht findet diese Gliederung jedoch im deutschen Recht keine Begründung mehr. Sie bleibt als von den römischen actiones abgeschaut und weiter tradiert. Die europäische Rechtsvereinheitlichung im Privatrecht baut auf der Gliederung des Rechtsstoffs der nationalen Rechtsordnungen auf. Walter Boente führt aus, dass diese Gliederung im deutschen Bürgerlichen Recht jenseits der großen Linien Allgemeiner Teil, Schuld-, Sachen-, Familienund Erbrecht heutzutage keine Begründung mehr erfährt. Das Nebeneinander und die Einheit der subjektiven Rechte, Ansprüche, aber auch allgemein der Rechte und Pflichten erscheint so als bloß von der Gliederung römischer actiones abgeschaut und weiter tradiert. Dreh- und Angelpunkt ist die historisch-systematische Rechtsschule nach Savigny . Ohne ihren Grund und ihre Begründung ist die überkommene Gliederung des Rechtsstoffs heute in Auflösung begriffen. Bleibt sie auch wirkungsmächtig, so vermag sie doch die Rechtsfindung nicht mehr anzuleiten. Sie verkommt zur bloßen Übung. 2013. XIX, 268 S. ISBN 978-3-16-152520-9 fBr 59,– € Band 17 Zur Aktualität der Weimarer Staatsrechtslehre Hrsg. v. Ulrich J. Schröder u. Antje von Ungern-Sternberg Die Staatsrechtslehre der Weimarer Republik ist kein abgeschlossenes Kapitel. Sie widmete sich Staat und Verfassung, den Institutionen der parlamentarischen Demokratie, dem methodischen Selbstverständnis der Rechtswissenschaft und damit zentralen Fragen auch des heutigen Rechts. Die Studien des vorliegenden Bandes untersuchen, inwieweit Weimarer Ideen und Argumente fortwirken oder wiederaufgegriffen werden könnten. Die Beschäftigung mit der Weimarer Republik lief in der bundesrepublikanischen Rechtswissenschaft lange auf eine Abgrenzung hinaus. Heutzutage fällt die Bewertung differenzierter aus. Im vorliegenden Band untersuchen verschiedene Studien zu rechtsdogmatischen, rechtstheoretischen und methodischen Themen, ob und wie Überlegungen und Argumente aus der Weimarer Zeit produktiv für die Einordnung und Auslegung des gegenwärtigen Rechts aufgegriffen werden können. Mit Lehren von Staat und Verfassung sowie mit Abhandlungen zu der neuen Staatsform, der parlamentarischen Demokratie, und ihren einzelnen Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016 Institutionen (Grundrechten, Staatsorganen, Parteien, Wahlrecht) widmete sich die Weimarer Staatsrechtslehre zentralen Fragen auch des heutigen öffentlichen Rechts. Zugleich wurden Methoden und wissenschaftliches Selbstverständnis kritisch reflektiert. Das heutige öffentliche Recht befindet sich aufgrund von Entwicklungen wie Europäisierung, Internationalisierung und Privatisierung im Umbruch. Der Rückblick auf die Weimarer Zeit kann erhellen, wie die Rechtswissenschaft auf derartige System- und Paradigmenwechsel reagiert. Anhand der einzelnen Untersuchungen erweist sich auch, in welchem Maß die Rechtswissenschaft und ihre Dogmatik ein "historisches Gedächtnis" haben. Mit Beiträgen von: Peter Collin, Kathrin Groh, Mathias Hong, Anna-Bettina Kaiser, Sebastian Graf von Kielmansegg, Nele Matz-Lück, Stephan Meyer, Heiko Sauer, Johannes Saurer, Ulrich Jan Schröder, Emanuel Towfigh, Antje von Ungern-Sternberg 2011. VIII , 356 S. ISBN 978-3-16-151043-4 fBr 64,– € Band 16 Lange, Friederike V. Grundrechtsbindung des Gesetzgebers Eine rechtsvergleichende Studie zu Deutschland, Frankreich und den USA Die im Grundgesetz besonders klar normierte Bindung des Gesetzgebers an die Grundrechte ist Kernelement moderner Verfassungsstaatlichkeit. Im Rechtsvergleich mit den Verfassungen Frankreichs und der USA geht Friederike Valerie Lange Grundvorstellungen und Durchsetzungsmechanismen dieser Grundrechtsbindung nach. Die Bindung des Gesetzgebers an die Grundrechte ist im Grundgesetz besonders klar geregelt. Sie ist jedoch auch international Kernelement moderner Verfassungsstaatlichkeit. Im Rechtsvergleich mit den Verfassungen Frankreichs und der USA geht Friederike Valerie Lange Grundvorstellungen und Durchsetzungsmechanismen dieser Grundrechtsbindung nach. Dabei beleuchtet die Autorin auf der Grundlage verschiedener Verfassungstraditionen Handlungspflichten und -grenzen für den Gesetzgeber, zeigt zugleich aber auch Gestaltungsspielräume auf. Untersucht werden unterschiedlich ausgeprägte Grundrechtsdimensionen, Regeln zur Befassung mit Grundrechten im Gesetzgebungsverfahren sowie Kontroll- und Beseitigungspflichten des Parlaments. Zentrales Augenmerk Friederike Valerie Langes gilt der Rolle der Akteure, darunter auch, aber nicht nur der Verfassungsgerichtsbarkeit, für die Grundrechtskonformität von Gesetzen. 7 Diese Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestags ausgezeichnet. 2010. XXVIII , 539 S. ISBN 978-3-16-150420-4 Ln 109,– € Band 15 Lee, Kye I. Die Struktur der juristischen Entscheidung aus konstruktivistischer Sicht Warum erfolgt die Interpretation und Anwendung des Rechts, je nach dem damit befassten Juristen, nicht selten auf unterschiedliche Weise? Kye Il Lee beantwortet diese Frage auf der Grundlage des Konstruktivismus. Basierend auf der konstruktivistischen Modellierung der juristischen Entscheidung zeigt Lee eine neue Richtung der rechtstheoretischen Diskussion auf. Kommentar. In ihnen verknüpften Alexander Hamilton, James Madison und John Jay die bis dahin als Gegensätze geltenden Ideen von Demokratie und Repräsentation. Damit wurde es möglich, Demokratie nicht nur im Kleinstaat, sondern auch in einem ausgedehnten Flächenstaat mit einer vielfältigen Bevölkerung zu verwirklichen. Die Untersuchung von Beatrice Brunhöber geht über die Rezeption dieses Werkes, das den europäischen Klassikern der Verfassungstheorie ebenbürtig ist, hinaus. So zeigt die Autorin in ihrer fundierten Analyse der Federalist Papers auf, wie demokratische Repräsentation einheitliche politische Entscheidungen in einer pluralistischen Gesellschaft überhaupt erst ermöglicht. Sie ebnet mit ihren Grundlagenüberlegungen zudem den Weg für eine Idee demokratischer Repräsentation jenseits des Nationalstaates. 2010. X , 294 S. ISBN 978-3-16-150275-0 fBr 59,– € Band 13 Korb, Axel-Johannes Kelsens Kritiker Kye Il Lee befasst sich mit der Frage nach den rechtstheoretischen Implikationen des Konstruktivismus und thematisiert so die Struktur der juristischen Entscheidung. Im ersten Teil geht er der konstruktivistischen Kommunikationslehre als einer Grundlage zur Anwendung des Konstruktivismus auf die Struktur der juristischen Entscheidung nach. So gewinnt er ein konstruktivistisches Kommunikationsmodell, das als Basis für die Strukturierung der juristischen Entscheidung im zweiten Teil des Buches dient. Im letzten und dritten Teil wird die vom Autor konkretisierte konstruktivistische Strukturtheorie der juristischen Entscheidung in dem vorhandenen rechtstheoretischen Zusammenhang eingeordnet. Als Ergebnis der Untersuchung zeigt sich, dass eine konstruktivistische Konzeption der juristischen Entscheidung auch als eine post-positivistische, neorealistische und institutionelle Konzeption zu definieren ist. 2010. XXVI , 545 S. ISBN 978-3-16-150245-3 fBr 84,– € Band 14 Brunhöber, Beatrice Die Erfindung "demokratischer Repräsentation" in den Federalist Papers Die Federalist Papers sind der wichtigste Kommentar der US-amerikanischen Verfassung. Beatrice Brunhöber zeigt in ihrer fundierten Analyse der Papers auf, wie demokratische Repräsentation einheitliche politische Entscheidungen in einer pluralistischen Gesellschaft überhaupt erst ermöglicht. Ein Beitrag zur Geschichte der Rechts- und Staatstheorie (1911-1934) Hans Kelsen (1881-1973) gilt als der Jurist des 20. Jahrhunderts. Seine rechts- und staatstheoretischen Standpunkte polarisierten. Bald sammelten sich Anhänger wie Gegner. Axel-Johannes Korb beleuchtet umfänglich die Fronten dieser wohl bedeutendsten rechtswissenschaftlichen Diskussion der jüngeren Geschichte. Hans Kelsen (1881-1973) gilt als der Jurist des 20. Jahrhunderts. Seine ungeheure Produktivität verhalf der Rechts- und Staatstheorie zu neuen Höhen. Er wurde zu einem Kritiker im globalen Maßstab. Obgleich es ihm gelang, in der Wiener rechtstheoretischen Schule eine Anhängerschaft um sich zu sammeln, überwog in der breiten Wahrnehmung doch die Skepsis. Neben der Schülerschaft sammelte sich eine Gegnerschaft. Axel-Johannes Korb untersucht die Kritik an Kelsen. Er beleuchtet die philosophischen, methodischen und politischen Diskussionen, zwischen dem Erscheinen der Hauptprobleme der Staatsrechtslehre und der ersten Auflage der Reinen Rechtslehre . Bekannte wie weniger bekannte Zeitgenossen Kelsens treten in den Blickpunkt des Interesses. Am Ende steht eine Antwort auf die entscheidende Frage: Was war das, ein Kritiker Kelsens? 2010. XII, 324 S. ISBN 978-3-16-150117-3 fBr 54,– € Band 12 Barnert, Elena Die Federalist Papers sind nicht nur das Credo der USamerikanischen Verfassung, sondern auch ihr wichtigster Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016 Der eingebildete Dritte Eine Argumentationsfigur im Zivilrecht 8 Der objektive oder verständige Rechts-Akteur - ein fingierter 'Mustermensch' als Beurteilungsmaßstab - ist ein konstanter Topos zivilistischer Rechtsprechung. Elena Barnert untersucht Erscheinungsformen, Stellung, Funktion und Wirkungskreis dieser richterlich konzipierten Modellfigur - eben: des "eingebildeten Dritten" - in theoretischer und rechtspraktischer Hinsicht und analysiert sie für die verschiedenen Anwendungsfelder. Elena Barnert behandelt den richterlichen Rekurs auf einen objektiven, verständigen oder sorgfältigen Menschen. Dieser fiktive Maßstabsträger, den der Zivilrichter etwa zur Beantwortung von Fahrlässigkeits- oder Auslegungsfragen entwirft und seiner Urteilsbegründung zugrundelegt, wird als "Dritter" bezeichnet, weil er als 'idealer' Rechtsakteur zu den Prozeßparteien hinzutritt. Er ist also ein Konstrukt, ein Produkt planmäßiger Phantasie. Die Autorin untersucht den "eingebildeten Dritten" zunächst in abstracto , u.a. unter rechtsmethodologischem, ideengeschichtlichem und sprachwissenschaftlichem Aspekt. Anschließend geht es - unter den Rubriken Handlung, Verständnis, Wille und Gefühl - darum, wann und wie der Zivilrichter mit Blick auf die besondere Materie des Rechtsfalles den spezifischen modellhaften Dritten formt und in concreto strategisch-rechtspraktisch einsetzt. Ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der Konzeption des jeweils maßgebenden Dritten ist Sinn und Zweck der streitrelevanten Normen: Der Dritte im Wettbewerbs- oder Kapitalmarktrecht beispielsweise ist klüger und informierter als der Dritte in originär verbraucherschutzrechtlichem Kontext, weil hier nur der Abgleich mit einer eher schlichten, dort nur die Anlehnung an eine eher kenntnisreiche Modellfigur zur Verwirklichung der (letztlich richterlich definierten) ratio legis verhelfen kann. Als typisierender Gradmesser ist der Dritte strukturell stets der gleiche; als dynamisches Kriterium mit fallentscheidender Kraft aber ist er eine Schablone für Zuschreibungen unterschiedlichster Art - je nach Kontext, normativem Umfeld und avisiertem Resultat der Urteilsfindung. 2008. X , 281 S. ISBN 978-3-16-149418-5 fBr 59,– € überzeugendere Deutung des demokratischen Rechtsstaats erlaubt. Mit seiner diskurstheoretischen Deutung des demokratischen Rechtsstaats hat Jürgen Habermas eine anspruchsvolle philosophische Konzeption vorgelegt. 15 Jahre nach deren Erscheinen unternimmt Tobias Lieber den Versuch, Habermas' Aussagen aus juristischer Perspektive einer umfassenden, aber immanent anknüpfenden Kritik zu unterziehen. Dabei berücksichtigt er die mittlerweile sehr umfangreiche Sekundärliteratur erstmals flächendeckend. Gegenstand seiner Kritik sind insbesondere Habermas' Deutung des Demokratieprinzips, sein Verständnis von Grundrechten und Gewaltenteilung sowie die Diskurstheorie der richterlichen Rechtsanwendung. Dabei setzt sich der Autor auch mit Robert Alexys Sonderfallthese sowie mit Klaus Günthers Theorie des Anwendungsdiskurses auseinander. Unter sorgfältiger Würdigung der Primärtexte zeigt er Widersprüche und Mängel der Habermasschen Konzeption auf. Vor diesem Hintergrund entwickelt er eine Modifikation der Diskurstheorie des demokratischen Rechtsstaats. Danach ist der Legitimitätsanspruch des Rechts doppelt kodiert, und zwar durch die Hoffnung diskursiver Vernunft einerseits und einen Gehalt formeller Gleichbehandlung aller Bürger andererseits. Verknüpft werden diese beiden Elemente des Legitimitätsanspruchs durch eine skeptische Perspektive, die die diskursive Vernunft aller im Diskurs des Rechts real erzielten Ergebnisse bezweifelt, ohne auf die Konsensfähigkeit normativer Fragestellungen generell zu verzichten. Auf der Grundlage dieser Modifikation der Habermasschen Theorie gelingt es Tobias Lieber, die Institutionen des demokratischen Rechtsstaats überzeugender zu erklären. 2007. XI, 391 S. ISBN 978-3-16-149333-1 fBr 69,– € Band 9 Reulecke, Martin Gleichheit und Strafrecht im deutschen Naturrecht des 18. und 19. Jahrhunderts Zu Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsanwendung in der Rechtstheorie von Jürgen Habermas Was bedeutet Gleichheit vor dem Strafgesetz? Wie findet man für jedes Verbrechen die richtige Strafe? Und weshalb straft der Staat überhaupt? Martin Reulecke untersucht anhand zahlreicher naturrechtlich-rechtsphilosophischer Schriften der Neuzeit die Entwicklung des Verhältnisses von Staatslehre, Gleichheitsbegriff und Strafrecht. Tobias Lieber unterzieht Habermas' Diskurstheorie des Rechts einer immanent anknüpfenden Kritik aus juristischer Perspektive. Aus den aufgezeigten Mängeln in Habermas' Verständnis von Demokratie, Grundrechten und Gewaltenteilung entwickelt er eine Modifikation, die eine Was bedeutet Gleichheit vor dem Strafgesetz? Wie findet man für jedes Verbrechen die richtige Strafe? Und weshalb straft der Staat überhaupt? Martin Reulecke untersucht anhand zahlreicher naturrechtlich-rechtsphilosophischer Schriften der Neuzeit die Entwicklung des Verhältnisses Band 10 Lieber, Tobias Diskursive Vernunft und formelle Gleichheit Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016 9 von Staatslehre, Gleichheitsbegriff und Strafrecht. Durch die Auswertung eines breiten Spektrums von z.T. unbekannten kleineren Quellen und die Kontextualisierung 'großer' Autoren wie Kant, Hegel und Feuerbach setzt er konsequent die methodischen Forderungen der 'Neuen Ideengeschichte' um. Inhaltlich widmet er sich dem Zusammenhang des naturrechtlich-rechtsphilosophischen Denkens über die Grundlagen des Strafrechts im Zeitraum zwischen ca. 1750 und 1850 mit den in dieser Zeit entwickelten Modellen der Beziehungen zwischen Individuum, Gesellschaft und Staat und deren Veränderungen, insbesondere mit der Geschichte des Gleichheitsbegriffs. Dabei legt er auch die politischen Implikationen des Strafrechts offen. Es stellt sich unter anderem heraus, dass Naturrecht und Rechtsphilosophie bis zum Ende des Untersuchungszeitraumes von der Notwendigkeit, oder zumindest der Möglichkeit einer Berücksichtigung ständischer Unterschiede im Strafrecht ausgingen. zu zeigen, verbindet der Autor rechtsphilosophische und rechtstheoretische Ansätze mit anwendungsorientierter Rechtsdogmatik. Er befaßt sich unter anderem mit der Verantwortlichkeit im Gefahrenabwehrrecht, der Produktverantwortung, der Eigenverantwortung in der kommunalen Selbstverwaltung, der Umweltverantwortung, der Gewährleistungsverantwortung, der Gemeinwohlverantwortung, dem verwaltungswissenschaftlichen Diskurs über Verantwortungsteilung und mit Regierungsverantwortung, einem zentralen Begriff der Osho- und Glykol-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Ein Schwerpunkt ist die Analyse der Funktionen des Verantwortungsbegriffs in der Grundrechtsdogmatik. 2007. XII, 391 S. ISBN 978-3-16-149354-6 fBr 74,– € Konstitutionalismus und Verfassungskonflikt Band 8 Klement, Jan Henrik Verantwortung Funktion und Legitimation eines Begriffs im Öffentlichen Recht Der Begriff der Verantwortung ist in der Sprache des Öffentlichen Rechts allgegenwärtig. Jan Henrik Klement untersucht die heuristischen und symbolischen Funktionen von 'Verantwortung' ebenso wie ihre Bedeutung als Rechtsbegriff im engeren Sinne. Indem er den Weg des Begriffs in den juristischen Diskurs beschreibt, beleuchtet er zugleich Grundlagen des eigenen Fachs und verteidigt den Anspruch auf eine spezifisch juristische Rationalität der Rechtsfindung. Den Begriff der Verantwortung stellen die einen als "großes Wort" (Di Fabio) in den Mittelpunkt des modernen Rechtssystems; andere kritisieren ihn als "endemisch" und zu unbestimmt. In der Philosophie ist eine "Kritik der Verantwortung" schon geschrieben. Im Recht hingegen fehlte es bislang an einer monographischen Rekonstruktion der Karriere des Begriffs. Jan Henrik Klement zeigt, daß Verantwortung kein neuer Grundbegriff des Öffentlichen Rechts ist, sondern sich auf bekannte Grundbegriffe wie Erlaubnis, Pflicht, Zuständigkeit, Kompetenz und Befugnis zurückführen läßt. Verantwortung ist allerdings ein Brückenbegriff zwischen diesen formalen Kategorien, wie sie inhaltlich ein Brückenbegriff zwischen Recht, Moral und Politik ist und modal die Grenze zwischen Faktizität und Normativität mitunter überspielt. Als heuristischer und als symbolischer Rechtsbegriff sowie als Rechtsbegriff im engeren Sinne ist Verantwortung ein Leitbegriff der Evolution des Öffentlichen Rechts. Um das Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016 2006. XXIII, 631 S. ISBN 978-3-16-149156-6 fBr 114,– € Band 6 Symposion für Dietmar Willoweit Hrsg. v. Ulrike Müßig Die Inkompatibilität des Festhaltens an der monarchischen Machtvollkommenheit und der Mitwirkung der Untertanen am Gesetzgebungsverfahren und an der Etatgestaltung prägte den Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts. Die Rechtfertigung der machtpolitischen Konfliktlösung bei Verweigerung des Budgets hat eine zentrale Bedeutung für das Verständnis der deutschen Verfassungsgeschichte zwischen Konstitutionalismus und Parlamentarismus. Der Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts war geprägt von der Inkompatibilität des Festhaltens an der monarchischen Machtvollkommenheit und der Mitwirkung der Untertanen am Gesetzgebungsverfahren und an der Etatgestaltung. Verweigerte die Volksvertretung ihre Zustimmung zum Budget, fehlten der monarchischen Exekutive die Mittel, die Staatsaufgaben zu erfüllen und die Gesetze durchzuführen. Sowohl in Kurhessen 1850 als auch in Preußen 1862 entstand daraus ein Verfassungskonflikt, der einen verfassungsrechtlichen und politisch-praktischen Ausnahmezustand schuf. Durchsetzen konnte sich in der systemimmanenten Pattsituation derjenige, welcher auch im Ausnahmezustand den Zugriff auf die Machtmittel der Exekutive, namentlich auf das Militär, hatte, also der Monarch. Die Rechtfertigung der machtpolitischen Konfliktlösung durch den Monarchen mit seiner Position als nicht verantwortlicher Träger der einheitlichen Staatsgewalt hat eine zentrale Bedeutung für das Verständnis der deutschen Verfassungsgeschichte zwischen Konstitutionalismus und Parlamentarismus. Inhaltsübersicht: Ulrike Seif: Konflikt und Verfassung - Peter Moraw: Verfassungskonflikte vor einer Verfassung und vor einer Verfassungsöffentlichkeit: Papst und Kaiser, 10 Kaiser und Kurfürsten im europäischen und deutschen 14.-16. Jahrhundert - Ulrike Seif: Die englischen Verfassungskämpfe des 17. Jahrhunderts - Diethelm Klippel: Verfassungskonflikte im Allgemeinen Staatsrecht des 18. Jahrhunderts - Heinz Mohnhaupt: Das Verhältnis der drei Gewalten in der Constitution der Cortes vom 19. März 1812 - Michael Stolleis: Souveränität um 1814 - Jürgen Weitzel: "Von den Rechten der Krone trete ich keinen Zoll ab." Das monarchische Prinzip und die Fortbildung der Verfassung in Bayern von 1818 bis 1848 - Götz Landwehr: Verfassungskonflikte bei der Reform der hamburgischen Verfassung von 1848 bis 1860 Peter Landau: Verfassungskonflikte im Streit um die staatliche Kirchenhoheit von 1871 bis 1880 - Rainer Wahl: Der Konstitutionalismus als Bewegungsgeschichte - Hans Boldt: Verfassungsgerichtsbarkeit zur Lösung von Verfassungskonflikten? - Dieter Grimm: Gewaltengefüge, Konfliktpotential und Reichsgericht in der PaulskirchenVerfassung - Hasso Hofmann: "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet" (Carl Schmitt) 2006. X , 289 S. ISBN 978-3-16-148759-0 fBr 54,– € der politischen Theorie Deutschlands erst am Ende des 18. Jahrhunderts durchzusetzen begann. 2005. XI, 298 S. ISBN 978-3-16-148667-8 fBr 54,– € Band 3 Hans Kelsen Staatsrechtslehrer und Rechtstheoretiker des 20. Jahrhunderts Hrsg. v. Stanley L. Paulson u. Michael Stolleis Dieser Band enthält Aufsätze zum Werk des wohl bedeutendsten Rechtstheoretikers des 20. Jahrhunderts, Hans Kelsen (1881-1973). Kelsen war der Begründer der "Wiener Schule" der Rechtstheorie, lehrte bis 1929 in Wien, dann kurzzeitig in Köln, von wo aus er 1933 in die Emigration getrieben wurde. Seit dem 2. Weltkrieg lebte und wirkte er in den USA, wo er vor allem als Völkerrechtler berühmt wurde. Inzwischen werden seine Thesen in der ganzen Welt diskutiert. Band 4 Rolin, Jan Der Ursprung des Staates Die naturrechtlich-rechtsphilosophische Legitimation von Staat und Staatsgewalt im Deutschland des 18. und 19. Jahrhunderts Worauf beruht der Staat bzw. staatliche Herrschaft? Wie sieht rechtmäßige staatliche Herrschaft aus und wie ist ihr Umfang zu legitimieren bzw. zu begrenzen? Jan Rolin untersucht Theorien zum Ursprung des Staates in zahlreichen staatstheoretischen Schriften der Neuzeit. Worauf beruht der Staat bzw. staatliche Herrschaft? Wie sieht rechtmäßige staatliche Herrschaft aus und wie ist ihr Umfang zu legitimieren bzw. zu begrenzen? Jan Rolin untersucht Theorien zum Ursprung des Staates in zahlreichen staatstheoretischen Schriften der Neuzeit. Er verfolgt dabei einen ideengeschichtlichen Ansatz, der die Forderungen der sog. Neuen Ideengeschichte - u.a. eine konsequente Ausweitung und Kontextualisierung der Quellenbasis - konsequent umsetzt. Die Analyse beschränkt sich nicht auf die Auswertung von Texten der großen bekannten Autoren, sondern erfasst auch weniger bekannte. Inhaltlich beschränkt sich die Arbeit nicht auf einen Überblick über die Entwicklung der naturrechtlichrechtsphilosophischen Lehren zur Legitimation von Staat und Staatsgewalt im 18. und 19. Jahrhundert, sondern widmet sich auch der Analyse der Entwicklung zentraler Topoi unserer modernen politisch-sozialen Sprache, etwa Freiheit, Souveränität, Verfassung, Volk und Nation und der Frage nach dem Zweck des Staates. Dabei zeigt sich, dass sich das moderne Rechts- und Verfassungsstaatsdenken in Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016 Der Verfassungsrechtler und Rechtstheoretiker Hans Kelsen (1881-1973) wird weithin als einer der bedeutendsten, vielleicht sogar als der beherrschende Denker des 20. Jahrhunderts angesehen. Die Beiträge dieses Bandes reflektieren die von Kelsen auf besonders originelle Weise behandelten Themen auf dem neuesten Stand der Forschung. Es geht unter anderem um Normativität und Objektivität im Recht, um die Verfassung als Grundlage des positiven Rechts und um die Letztbegründung des Rechts durch eine "Grundnorm", um die Lehre vom Stufenbau der Rechtsordnung und um seine Argumente für einen Bundesstaat, um den neukantianischen Hintergrund seiner Rechtstheorie, um seine Lehre von der Rechtsgeltung, um die monistische Auffassung von Staatsrecht und Völkerrecht in der Wiener Schule, schließlich auch um seine Auseinandersetzung mit Max Adler und Eugen Ehrlich. Inhaltsübersicht: Stanley S. Paulson und Michael Stolleis : Vorwort Robert Alexy : Hans Kelsens Begriff der Verfassung - Juan Antonio García Amado : Grundnorm und Gewohnheitsnorm bei Kelsen - Martin Borowski : Die Lehre vom Stufenbau des Rechts nach Adolf Julius Merkl - Eugenio Bulygin : Das Problem der Geltung bei Kelsen - Stefan Hammer : Braucht die Rechtstheorie einen Begriff vom subjektiven Recht? Zur objektivistischen Auflösung des subjektiven Rechts bei Kelsen - Carsten Heidemann : Der Begriff der Zurechnung bei Hans Kelsen - Joachim Hruschka : Die Zurechnungslehre Kelsens im Vergleich mit der Zurechnungslehre Kants Peter Koller : Zur Theorie des rechtlichen Stufenbaues Stefan Korioth : "... soweit man nicht aus Wien ist" oder aus Berlin: Die Smend/Kelsen-Kontroverse - Klaus Lüderssen : Hans Kelsen und Eugen Ehrlich - Gerald Mozetič : Über den Stellenwert tranzendentaler Argumente bei Hans Kelsen und 11 Max Adler. Ein Vergleich - Christian Neschwara : Kelsen als Verfassungsrichter: Seine Rolle in der DispensehenKontroverse - Ulfrid Neumann : Wissenschaftstheorie der Rechtswissenschaft bei Hans Kelsen und Gustav Radbruch: zwei "neukantianische" Perspektiven - Theo Öhlinger : Die Einheit des Rechts. Völkerrecht, Europarecht und staatliches Recht als einheitliches Rechtssystem? - Stanley L. Paulson : Zwei radikale Objektivierungsprogramme in der Rechtslehre Hans Kelsens - Wolfgang Pircher : Der umkämpfte Staatsapparat. Hans Kelsen und Max Adler: zurück zu Lassalle oder vorwärts zu Marx? - Martin Schulte : Hans Kelsens Beitrag zum Methodenstreit der Weimarer Staatsrechtslehre - Alexander Somek : Ermächtigung und Verpflichtung. Ein Versuch über Normativität bei Hans Kelsen - Ewald Wiederin : Kelsens Begriffe des Bundesstaats 2005. XI, 392 S. ISBN 978-3-16-148619-7 fBr 74,– € Band 2 2004. XII, 299 S. ISBN 978-3-16-148495-7 fBr 54,– € Band 1 Funke, Andreas Allgemeine Rechtslehre als juristische Strukturtheorie Entwicklung und gegenwärtige Bedeutung der Rechtstheorie um 1900 Andreas Funke untersucht eine allgemeine Theorie des Rechts, die Allgemeine Rechtslehre, die gegen Ende des 19. Jahrhunderts entstand. Aufgabenstellung, Methode und Gegenstand dieser Theorie werden eingehend analysiert und kritisiert, wobei die philosophischen, soziologischen und wissenschaftstheoretischen Bezüge eine wichtige Rolle spielen. Osterkamp, Thomas Juristische Gerechtigkeit Rechtswissenschaft jenseits von Positivismus und Naturrecht Thomas Osterkamp entwirft eine Theorie der "Juristischen Gerechtigkeit", die den überkommenen Gegensatz von Rechtspositivismus und Naturrechtslehren zu überwinden versucht. Sein Buch richtet sich sowohl gegen eine strikte Trennung von Recht und Moral als auch gegen eine rechtlich nicht gebundene Remoralisierung des Rechtsdenkens. Ist Gerechtigkeit ein möglicher Gegenstand der Rechtswissenschaft? Diese Fragestellung bringt Thomas Osterkamp auf den Begriff der 'Juristischen Gerechtigkeit' und wendet sich damit sowohl gegen eine strikte Trennung von Recht und Moral als auch gegen eine rechtlich nicht gebundene Remoralisierung des Rechtsdenkens. Die vorgeschlagene Vermittlung zwischen Rechtspositivismus und Naturrechtslehren versucht demgegenüber, den Anspruch einer Rechtsordnung auf ethisch-moralische Legitimation mit den Geltungskriterien von hoheitlicher Setzung und sozialer Wirksamkeit zu vereinbaren. Dafür ist eine Rekonstruktion derjenigen Moralvorstellungen erforderlich, die einer bestimmten Rechtsordnung bereits immanent sind. Für eine solche Rekonstruktion muß sich die juristische Dogmatik der verschiedenen Ansätze philosophischer Konstruktion von Gerechtigkeit bewußt sein und diese mit den institutionellen Vorgaben der jeweiligen Rechtsordnung in Einklang bringen. In der methodischen Begründung einer solchen institutionellen Moralvorstellung, die im modernen Verfassungsstaat vor allem im Wege der Verfassungstheorie erschlossen werden kann, liegt die Möglichkeit einer spezifisch juristischen Gerechtigkeit begründet. Es sind damit aber auch bereits deren Grenzen sowie die unausweichlichen Spannungen und Aporien eines solchen Ansatzes vorgezeichnet. Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016 Die Allgemeine Rechtslehre des ausgehenden 19. Jahrhunderts verschrieb sich der Suche nach einheitlichen rechtlichen Grundbegriffen. Ihr Ziel war eine universale juristische Technik zur Handhabung des Rechtsstoffes. Vor allem die Juristische Prinzipienlehre von Ernst Rudolf Bierling und die Juristische Grundlehre von Felix Somló entfalten in der Durchführung dieses Programms das, was gegenwärtig am ehesten als Strukturtheorie des Rechts bezeichnet werden kann: eine Theorie des Rechts, die einen logischen Apparat zur Analyse eines jeden Rechtssystems entwickelt und den Aufbau einer Rechtsordnung untersucht. Andreas Funke grenzt die Aufgabenstellung einer so verstandenen Allgemeinen Rechtslehre von Disziplinen wie Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie ab und bestimmt ihren rechtsdogmatischen Auftrag. Er analysiert die methodischen und erkenntnistheoretischen Prämissen der Allgemeinen Rechtslehre, die darüber entscheiden, ob sie wissenschaftlich überhaupt möglich ist. Schließlich würdigt er kritisch die inhaltlichen Kernaussagen der Allgemeinen Rechtslehre. Im Mittelpunkt stehen dabei das Konzept der juristischen Geltung von Rechtsnormen sowie die Figur des Rechtsverhältnisses, das durch eine Rechtsnorm ausgedrückt wird. 2004. XII, 338 S. ISBN 978-3-16-148476-6 fBr 54,– € Hermstrüwer, Yoan Informationelle Selbstgefährdung Zur rechtsfunktionalen, spieltheoretischen und empirischen Rationalität der datenschutzrechtlichen Einwilligung und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung Die globale Datenverarbeitung stellt die Rationalität der Nutzer und die Rechtsordnung auf die Probe. Yoan Hermstrüwer ergründet das Recht auf informationelle 12 Selbstbestimmung mithilfe spieltheoretischer, verhaltensökonomischer und empirischer Methoden und legt die Grundsteine einer verhaltensnahen Datenschutzregulierung dar. Die globale Datenverarbeitung zehrt an tradierten Freiheitsvorstellungen. Das Datenschutzrecht soll informierte und freiwillige Entscheidungen über die Preisgabe persönlicher Informationen und Schutz gegen überwachungsbedingte Verhaltensanpassungen gewährleisten. Aber kann das Recht dies überhaupt? Yoan Hermstrüwer geht dieser Frage nach. Mithilfe spieltheoretischer, verhaltensökonomischer und empirischer Methoden analysiert er die bei der datenschutzrechtlichen Einwilligung zu bewältigenden Entscheidungsprobleme und die Auswirkungen der Datenverarbeitung auf unser Verhalten. Die verhaltenswissenschaftliche Hinterfragung der datenschutzrechtlichen Regelungsprinzipien muss nicht mit einer Hinwendung zum liberalen Paternalismus einhergehen. Das Datenschutzrecht kann aber nur steuerungsfähig bleiben, wenn es die Rationalität informationeller Selbstbestimmungsentscheidungen und die Wechselwirkungen zwischen Recht und sozialen Normen berücksichtigt. verschiedener Wissenschaftskulturen und zeigt die Konstanten und Variablen der Kommentarliteratur in der Geschichte des Rechts auf. Auf dieser Grundlage werden Ansätze zu einer rechtstheoretischen Phänomenologie des juristischen Kommentars sichtbar. NEU 2016. Ca. 450 S. ISBN 978-3-16-154142-1 Ln ca. 95,– € NEU 2016. Ca. 480 S. ISBN 978-3-16-154493-4 Ln ca. 90,– € Kästle-Lamparter, David Welt der Kommentare Struktur, Funktion und Stellenwert juristischer Kommentare in Geschichte und Gegenwart Welche Bedeutung haben Kommentare für ein Rechtssystem? David Kästle-Lamparter analysiert die juristische "Kommentarlandschaft" im epochenübergreifenden historischen Vergleich, zeigt auf, wie der Kommentar zu einem prägenden Attribut unserer juristischen Welt geworden ist und legt den Grundstein für eine (Rechts-)Theorie des juristischen Kommentars. Eine Welt ohne Kommentare? Für den deutschen Juristen ist das kaum denkbar. Die wichtigsten Gesetzeskommentare stehen auf dem Schreibtisch jedes Juristen, und in der Praxis wird das Recht weniger dem Gesetz als dem Kommentar entnommen. Auch für die europäischen Juristen des Mittelalters und der Frühen Neuzeit bestand die juristische Welt im Wesentlichen aus Kommentaren und Referenztexten. Gleichwohl ist bislang kaum untersucht, wie der Kommentar als Medium des juristischen Diskurses im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft und Praxis wirkt und welche Strukturmerkmale und diskursive Funktionen als typisch für einen juristischen Kommentar gelten können. Im epochenübergreifenden historischen Vergleich analysiert David Kästle-Lamparter die "Kommentarlandschaft" Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016 13
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