Prospekt

Grundlagen der
Rechtswissenschaft
Herausgegeben von Horst Dreier, Ulrike Müßig und
Michael Stolleis
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Stand: 01.03.2016. Preisänderungen vorbehalten.
Mohr Siebeck
Grundlagen der Rechtswissenschaft
Herausgegeben von Horst Dreier, Ulrike Müßig und Michael
Stolleis
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Die Schriftenreihe "Grundlagen der
Rechtswissenschaft" (GRW) widmet sich Fragen nach
den Grundlagen des Rechts, aber auch Rechtsfragen
allgemeinerer Art. Die Entwicklung der Rechtswissenschaft
wird nicht nur von den Einzeldisziplinen und ihren
Nebengebieten getragen, sondern entscheidend auch
durch historische, philosophische, soziologische und
methodische Fragestellungen bestimmt. Rechtsgeschichte,
Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Rechtstheorie
ist gemeinsam, daß sie das Recht selbst zum Gegenstand
ihrer Forschung machen und sich so auf ihre je eigene
Art mit den Grundlagen des Rechts beschäftigen. Diese
Fragen sind bei der täglichen Arbeit der Juristen, auch
der der Rechtswissenschaftler, vielfach aus dem Blick
geraten. In Zeiten, in denen sich auch die Rechtswissenschaft
immer weiter ausdifferenziert, droht damit ein eher an der
Oberfläche bleibendes, zusammenhangloses Nebeneinander.
Die Auseinandersetzung mit Grundlagen sensibilisiert
demgegenüber für die Abhängigkeit des Rechts von
der Entwicklung der eine Rechtsordnung tragenden
Gesellschaft, weckt Verständnis für Zusammenhänge und
gibt Orientierung im Dickicht zahlloser Einzelfragen.
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Titelaufnahme: Sabine Rieg
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ISSN 1614-8169
Zitiervorschlag GRW
Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016
2
Band 29
Seinecke, Ralf
Das Recht des Rechtspluralismus
Was bedeutet Rechtspluralismus und darf Recht plural
sein? Ralf Seinecke untersucht den Rechtsbegriff des
Rechtspluralismus, indem er die historische Entstehung des
Begriffs nachzeichnet, seine zentralen Phänomene analysiert
und seine wichtigsten Theoretiker befragt.
Rechtspluralismus zählt zu den Schlüsselbegriffen der neuen
globalen, inter- oder transnationalen Rechtswelt. Aber was
bedeutet Rechtspluralismus? Kann und darf Recht plural
verfasst sein? Und was folgt aus dem Rechtspluralismus für
die Rechtsgeschichte oder Rechtstheorie, für Europarecht,
Völkerrecht oder Internationales Privatrecht? Ralf Seinecke
verfolgt diese Fragen auf verschiedenen Wegen. Er zeichnet
die historische Entwicklung des Begriffs seit den 1960er
Jahren bis in die Gegenwart nach, legt die verschiedenen
historischen, juristischen oder politischen Phänomene des
Rechtspluralismus offen und analysiert die Konzeptionen des
Rechtspluralismus anhand seiner wichtigsten Theoretiker
wie Boaventura de Sousa Santos oder Gunther Teubner.
Schließlich untersucht der Autor den Rechtsbegriff des
Rechtspluralismus und zeigt, dass der Pluralismus des Rechts
keine Besonderheit der Postmoderne ist, sondern schon die
klassische Moderne der Rechtstheorie prägte.
2015. XIX, 444 S. ISBN 978-3-16-153563-5 Ln 94,– €
Band 28
Archavlis, Kyriaki
Die juristische Willenserklärung - eine
sprechakttheoretische Analyse
Kyriaki Archavlis untersucht die Schnittstelle von Sprache
und Recht. Sie befasst sich mit der philosophischen
Konzeption von Sprache in juristischen Theorien
zur Vertragslehre und deckt auf, wie das sprachliche
Vorverständnis rechtliche Lösungen unbewusst mitprägt.
Jede Form der Juristerei ist zumindest implizit auf bestimmte
sprachtheoretische Grundpositionen festgelegt. Auf
Grundlage der Sprechakttheorie von J. L. Austin und J.
Searle versucht Kyriaki Archavlis das juristische Institut
der Willenserklarung
mit sprachanalytischen Mitteln zu
̈
erklären und erarbeitet ihre illokutionäre Bedeutung als
deklarativen Sprechakt. Dabei deckt sie die für das Recht
bedeutsamen Konsequenzen und Widersprüche auf, welche
einer unreflektierten sprachanalytischen Auseinandersetzung
in älteren und jüngeren juristischen Rechtsgeschäftstheorien
geschuldet sind. Praktisch notwendig ist eine strukturelle
Freilegung der Verquickungen sprachanalytischer
Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016
und juristischer Wertungen, um den überschießenden
rechtsnormativen Grad der eingeforderten Verbindlichkeit
in den jeweiligen Willenserklarungstheorien
zu
̈
vergegenwärtigen. Damit verpflichtet sich die Arbeit einer
methodischen Aufrichtigkeit.
2015. IX, 188 S. ISBN 978-3-16-153925-1 fBr 54,– €
Band 27
Hilbert, Patrick
Systemdenken in Verwaltungsrecht und
Verwaltungsrechtswissenschaft
Auf der Grundlage eines allgemeinen Systembegriffs und
drei Unterscheidungen entwickelt Patrick Hilbert ein
differenzierendes Systemdenken, das den Systemgedanken
auf das Recht und auf die hiervon zu unterscheidende
Rechtswissenschaft in unterschiedlicher Weise anwendet.
Hierdurch lassen sich die Unterschiede des Rechtssystems
und rechtswissenschaftlicher Systeme respektieren, ihre
Eigenheiten darstellen und ihre partiellen Verbindungslinien
aufzeigen.
'Der' Systemgedanke weckt Faszination wie
Skepsis und hat einen festen Platz in der
(verwaltungs-)rechtswissenschaftlichen Diskussion.
Diese ist wegen der vielfältigen Verwendungen der
Systemterminologie indes unübersichtlich. Zu ihrer
Strukturierung werden in der Untersuchung auf Basis
eines allgemeinen Systembegriffs drei Unterscheidungen
ausgearbeitet: die zwischen äußeren und inneren
Systemen, die zwischen einem formalen und einem
materialen Systemverständnis sowie die zwischen dem
Rechtssystem und wissenschaftlichen Systemen. Aufbauend
hierauf entwickelt Patrick Hilbert ein differenzierendes
Systemdenken, das den Systemgedanken auf das Recht und
auf die hiervon zu unterscheidende Rechtswissenschaft in
unterschiedlicher Weise anwendet. Hierdurch lassen sich die
Eigenheiten des formalen Rechtssystems und der vielfältigen
materialen rechtswissenschaftlichen Systeme darstellen, ihre
Unterschiede respektieren und bewahren, aber auch ihre
partiellen Verbindungslinien aufzeigen.
2015. XX, 293 S. ISBN 978-3-16-153690-8 Ln 79,– €
Band 26
Wischmeyer, Thomas
Zwecke im Recht des Verfassungsstaates
Geschichte und Theorie einer juristischen Denkfigur
Von der teleologischen Auslegung bis zur Zweck-MittelRelation: Zwecke sind im Recht ubiquitär. Doch die
Suche nach dem zwecksetzenden Subjekt im komplexen
3
Rechtserzeugungsprozess des Verfassungsstaates gilt als
aussichtslos. Worauf aber verweist dann die demokratische
Idee vom Gesetzeszweck? Anders formuliert: Wer ist der
Gesetzgeber?
Rechts im deutschen Naturrechtsdiskurs der Neuzeit. Er
weist nach, dass die dort entwickelten Vorstellungen und
Wertungen das Postulat uneingeschränkten Schadensersatzes
gedanklich überlagert und argumentativ stabilisiert haben.
Diese Wertungen waren prägend für die weitere deutsche
(Natur)Rechtsentwicklung bis zum BGB.
Alltäglich und wie selbstverständlich arbeiten Juristen mit
den Zwecken einer Norm. Zugleich irritiert der 'Zweck
im Recht' seit Jhering nachhaltig Rechtstheorie und
Rechtsdogmatik. So gilt etwa die Orientierung am Zweck als
Chiffre für Methodensynkretismus und die Zweckmäßigkeit
wird der Rechtmäßigkeit entgegengesetzt. Vor diesem
Hintergrund unterzieht Thomas Wischmeyer das schwierige
und facettenreiche Verhältnis des Rechts zum Zweckbegriff
einer umfassenden genealogischen Rekonstruktion und
einer kritischen theoretischen Analyse. Dabei zeigt sich,
dass Zwecke als Thema im Verfassungsstaat nur noch im
Plural buchstabiert werden können. Vor allem aber wird
so erst das eigentlich praktische Problem der Rede von
Zwecken im Recht sichtbar: Wer soll es sein, der rechtlich
relevante Zwecke setzt? Beruht die demokratische Idee von
der Rechtsetzung als Zwecksetzung auf einem intentionalen
Fehlschluss? So wird die Frage nach den Zwecken im Recht
zur Suche nach dem (historischen) Gesetzgeber.
Thomas Wischmeyer wurde für seine Arbeit mit dem Carlvon-Rotteck-Preis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg für die beste
Dissertation 2014 ausgezeichnet.
2015. XVII , 299 S. ISBN 978-3-16-153407-2 fBr 64,– €
2015. XX, 467 S. ISBN 978-3-16-153614-4 fBr 74,– €
Band 25
Gisawi, Feras
Der Grundsatz der Totalreparation
Naturrechtliche Wertungen als Grundlage für einen
deutschen Sonderweg
Feras Gisawi untersucht den deutschen Naturrechtsdiskurs
der Neuzeit auf solche Wertungen hin, die das Postulat
vollständigen Schadensersatzes gedanklich überlagert
und argumentativ stabilisiert haben. Dabei geht er auch
der Frage nach, ob und inwieweit diese Wertungen
charakteristisch für die deutsche (Natur-)Rechtsentwicklung
bis zum BGB waren.
Der Grundsatz der Totalreparation, so wie er im BGB zum
Ausdruck kommt, bildet einen juristischen Sonderweg: In
anderen Rechtsordnungen und auch in den internationalen
Regelwerken finden sich nämlich - vor allem innerhalb
des Vertragsrechts - teils erhebliche Einschränkungen
der Schadensersatzpflicht. Zudem sah sich die stets
uneingeschränkte Schadensersatzverpflichtung auch
in Deutschland immer wieder mitunter heftiger Kritik
ausgesetzt. Feras Gisawi zielt auf eine historische Erklärung
dieses Sonderweges und sieht die Grundlagen des heutigen
Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016
Band 24
Die Natur des Rechts bei Gustav Radbruch
Hrsg. v. Martin Borowski u. Stanley L. Paulson
Gustav Radbruchs Schriften prägen die deutschsprachige
Rechtsphilosophie bis heute. Die Beiträge in diesem Band
sind Radbruchs Rechtsbegriff im Allgemeinen und den
Wandlungen dieses Rechtsbegriffs im Besonderen gewidmet.
Gustav Radbruch war Deutschlands berühmtester
Rechtsphilosoph im 20. Jahrhundert. Seine gehaltvollen,
aber auch spannungsreichen Schriften prägen die
deutschsprachige Rechtsphilosophie bis heute. Im Zentrum
von Radbruchs Lehre steht sein neukantianisch geprägter
Rechtsbegriff, der im Laufe der Zeit eine Reihe von
Veränderungen erfahren hat. Die Beiträge in diesem
Band sind Radbruchs Rechtsbegriff im Allgemeinen und
den Wandlungen dieses Rechtsbegriffs im Besonderen
gewidmet. Nach der orthodoxen Lesart vertrat Radbruch
vor dem Kriege eine rechtspositivistische Lehre, wurde
unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Gräuel
jedoch zum Naturrecht bekehrt. Zunehmend wird gesehen,
dass diese 'Bekehrungsthese' zu Ungereimtheiten führt.
Verschiedene Beiträge dieses Bandes betonen demgegenüber
die Kontinuität nichtpositivistischer Elemente in der
Entwicklung von Radbruchs Rechtsbegriff.
Inhaltsübersicht:
Horst Dreier: Die Radbruchsche Formel - Erkenntnis oder
Bekenntnis? - Andreas Funke: Radbruchs Rechtsbegriffe,
ihr neukantianischer Hintergrund und ihr staatsrechtlicher
Kontext - Marc André Wiegand: Ökonomie, Ideologie,
Rechtsphilosophie: Zum Verhältnis von Wirtschaft und
Recht bei Gustav Radbruch - Joachim Renzikowski:
Die Hart-Radbruch-Kontroverse - nur eine Frage der
Kompetenz? - Hubert Rottleuthner: Gustav Radbruch
und der "Unrechtsstaat" - Hidehiko Adachi: Das Recht
als die Möglichkeit der Moral und der Unmoral: Das
Verhältnis von Recht und Moral nach Gustav Radbruch
- Ulfrid Neumann: Zum Verhältnis von Rechtsgeltung
und Rechtsbegriff - Wandlungen in der Rechtsphilosophie
Gustav Radbruchs - Stanley L. Paulson: Zur Kontinuität der
nichtpositivistischen Rechtsphilosophie Gustav Radbruchs
- Ralf Dreier: Kontinuitäten und Diskontinuitäten in der
Rechtsphilosophie Radbruchs - Martin Borowski: Begriff
und Geltung des Rechts bei Gustav Radbruch. Gegen die
These seiner naturrechtlichen Bekehrung
4
2015. X , 270 S. ISBN 978-3-16-153451-5 fBr 69,– €
Band 23
Hamann, Hanjo
Evidenzbasierte Jurisprudenz
Methoden empirischer Forschung und ihr Erkenntniswert für
das Recht am Beispiel des Gesellschaftsrechts
Das Recht ist vielfach auf Tatsachenwissen angewiesen.
Nicht immer genügt dafür die Lebenserfahrung der
beteiligten Juristen. Hanjo Hamann vermittelt deshalb
die für die empirische Rechtsforschung unverzichtbaren
Grundkonzepte und führt vor, wie sich juristische Fragen mit
empirischen Antworten vertragen.
Wie gewinnen Juristen ihr Wissen über die Lebenswelt, die
sie regeln? Erfahrung ist eine wichtige Erkenntnisquelle,
aber die komplex vernetzte Wissensgesellschaft erfordert
zunehmend auch empirische Rechtsforschung. Dabei sind
die Methoden empirischer Forschung gar nicht so leicht
zu handhaben und ihre Ergebnisse nicht so einfach zu
interpretieren, wie man annehmen möchte. Hanjo Hamann
erörtert deshalb die Grundlagen quantitativ-empirischen
Forschens und verbindet die kritische Reflexion empirischer
Erkenntnismöglichkeiten mit spezifisch juristischen
Erkenntnisinteressen. Daraus entsteht eine pragmatische
Rezeptionslehre, die nach dem Vorbild der "evidenzbasierten
Medizin" besonderen Wert auf sogenannten Metastudien
legt. Deren praktischen Nutzen erprobt der Autor
vor allem an den empirischen Grundannahmen des
gesellschaftsrechtlichen "Kollegialprinzips", die sich aus
dessen dogmatischer und rechtsvergleichender Analyse
ergeben.
Hanjo Hamann erhielt für seine Dissertation den
Dissertationspreis der Esche Schümann Commichau
Stiftung, den Telekom-Preis für Zivilrecht der Universität
Bonn sowie die Otto-Hahn-Medaille der Max-PlanckGesellschaft.
2014. XXI, 393 S. ISBN 978-3-16-153322-8 Ln 89,– €
Band 22
Rechtsgeschichte heute
Religion und Politik in der Geschichte des Rechts Schlaglichter einer Ringvorlesung
Hrsg. v. Nils Jansen u. Peter Oestmann
Der Band bietet in zehn Einzelstudien rechtshistorische
Schlaglichter auf das höchst wechselvolle Verhältnis von
Religion und Politik. In einem Bogen von der Antike bis ins
19. Jahrhundert zeigt sich, wie vor allem mit den Mitteln
Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016
des Rechts das Spannungsfeld religiös-politischer Fragen
verhandelt wurde.
Der Band bietet in zehn Schlaglichtern einen Einblick
in Felder, Methoden und Argumentationsweisen einer
heute mittleren Generation von Rechtshistorikern. Alle
Beiträger berühren das Verhältnis von Recht, Religion
und Politik. Dies Themenfeld, das für Jahrzehnte an
den Rand gedrängt schien, ist im intensiven Kontakt
zu den geisteswissenschaftlichen Nachbardisziplinen
auch in der Rechtsgeschichte ins Zentrum heutiger
Forschung gerückt. Denn das historisch wechselhafte
und spannungsvolle Verhältnis von Religion und Politik
wurde oftmals gerade in der Sphäre des Rechts verhandelt.
Der zeitliche Bogen spannt sich von der Antike bis zur
Mitte des 19. Jahrhunderts. Auf diese Weise werden
zugleich Epochen deutlich, die heute im Mittelpunkt
rechtshistorischer Interessen stehen. Hervorgegangen aus
einer Ringvorlesung, dokumentiert der Band zugleich
Diskussionen im Münsteraner Exzellenzcluster "Religion
und Politik".
Inhaltsübersicht:
Ulrike Babusiaux: Lob des Tyrannen? Juristentaktik in
der Severerzeit - Thomas Rüfner: Kanonisches Recht in
Byzanz und Bologna - Andreas Thier: Richtigkeitsgewahr,
̈
Teilhabebefugnis und Verfahren: Regelungsmodelle der
mittelalterlichen Bischofsbestellung - A. Mark Godfrey:
Royal Councils, Law Courts and Governance: The Role
of Litigation in Early Modern Scotland - Tilman Repgen:
Ein Schwert in Verwahrung: Die Auswirkung nachträglich
veränderter Umstände im Schuldverhältnis - Massimo
Meccarelli: Das Problem der Rechtsmodernisierung durch
die Theologen der Spätscholastik - Heikki Pihlajamäki:
Strafrecht ohne Religion? Ein Blick auf protestantische
Länder in der frühen Neuzeit - Nils Jansen: Nur Streit?
Frühneuzeitliches Testamentsrecht zwischen kirchlicher
Seelsorge und herrschaftlicher Ordnungspolitik - Peter
Oestmann: Niedersächsisches Bauernrecht zwischen Kirche
und Staat - Hans-Peter Haferkamp: Christentum und
Privatrecht im Vormärz
2014. XXIII, 209 S. ISBN 978-3-16-153108-8 fBr 54,– €
Band 21
Zürcher, Tobias
Legitimation von Strafe
Die expressiv-kommunikative Straftheorie zur moralischen
Rechtfertigung von Strafe
Ist staatliche Strafe gerechtfertigt? Nicht die Idee der
Vergeltung und auch nicht ein Nutzen für die Gesellschaft
rechtfertigen sie. Strafe ist wesentlich ein moralischer
Vorwurf, der verständlich sein muss. So können einige der
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gängigen Strafpraktiken moralisch gerechtfertigt werden aber längst nicht alle.
Ist staatliche Strafe gerechtfertigt? Tobias Zürcher beschreibt
die staatliche Strafe nicht als dogmatisches Problem,
sondern als moralische Praxis, die darum auch nach einer
moralischen Rechtfertigung verlangt. Strafe ist ein Vorwurf
an den Täter, der verständlich sein muss. Dies nehmen
die beiden klassischen Rechtfertigungsstrategien zu wenig
ernst: Der Retributivismus erklärt nicht, warum Vergeltung
nötig und Strafe verdient ist; der Konsequentialismus
setzt dagegen einseitig auf den Nutzen von Strafe. Mit der
expressiv-kommunikativen Theorie wird eine Strafethik
entworfen, die sich in elementare menschliche Interaktion
einordnen lässt und Personen als frei und verantwortlich
anerkennt. Im Ergebnis zeigt sich: Einige Strafpraktiken
sind als moralische Praxis verständlich und nötig. Diese
Rechtfertigung ist allerdings fragil und abhängig von
sozialen Konventionen. Nicht jede Strafe hält diesen
Anforderungen stand.
2014. XIII, 201 S. ISBN 978-3-16-153182-8 fBr 49,– €
Band 20
Thurn, John Philipp
Welcher Sozialstaat?
Ideologie und Wissenschaftsverständnis in den Debatten der
bundesdeutschen Staatsrechtslehre 1949-1990
Das Sozialstaatsprinzip als zentrales Element des
Grundgesetzes war in der Staatsrechtslehre zwischen
1949 und 1990 Gegenstand wichtiger, teils heftiger
Kontroversen. Die Analyse dieser Debatten macht zugleich
die Entwicklung des Öffentlichen Rechts der "Bonner
Republik" im Spannungsfeld von Wissenschaft und Politik
deutlich.
Nach Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes ist die
Bundesrepublik Deutschland ein "sozialer" Staat.
Das hierdurch eingeführte Sozialstaatsprinzip hat
sich als vergleichsweise offene und ideologieanfällige
Verfassungsnorm erwiesen. John Philipp Thurn untersucht
die Auseinandersetzungen um den Sozialstaat, wie sie in
der bundesdeutschen Staatsrechtslehre zwischen 1949 und
1990 geführt wurden. Er macht die Entstehungsbedingungen
rechtswissenschaftlicher Positionen deutlich, die heute
angesichts des Umbaus des Wohlfahrtsstaats, nicht zuletzt
unter Vorzeichen von Globalisierung und Europäisierung,
vor neuen Herausforderungen stehen. Die Analyse der
Sozialstaatsdebatten klärt auf über unterschiedliche
Denkweisen im Spannungsfeld von Wissenschaft und
Politik. Sie zeichnet damit zugleich die allgemeinen
Entwicklungswege des Öffentlichen Rechts der "Bonner
Republik" nach.
Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016
2013. XV , 631 S. ISBN 978-3-16-152529-2 fBr 89,– €
Band 19
Jansen, Nils
Theologie, Philosophie und Jurisprudenz in der
spätscholastischen Lehre von der Restitution
Außervertragliche Ausgleichsansprüche im frühneuzeitlichen
Naturrechtsdiskurs
Nils Jansen zeichnet ein umfassendes Bild der
Restitutionslehre der spanischen Spätscholastik des 16.
Jahrhunderts und geht der Frage nach, warum diese
Lehre keinen Eingang in den säkularen Naturrechtsdiskurs
fand, obgleich zentrale dort formulierte Wertungen das
europäische Recht bis heute prägen.
Nils Jansen zeichnet ein umfassendes Bild der
Restitutionslehre der spanischen Spätscholastik des 16.
Jahrhunderts. Dabei handelte es sich ursprünglich um eine
zentrale Doktrin der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen
Moraltheologie, die große Teile des Rechts der gesetzlichen
Schuldverhältnisse (Bereicherungs-, Haftungs- und
Schadensrecht) in ein geschlossenes System integrierte.
In ihrer entwickelten Gestalt entfaltete diese Doktrin
theologische, philosophische und juristische Elemente
im Rahmen einer umfassenden Naturrechtstheorie, die
tagtäglich in der katholischen Beichtpraxis angewendet
wurde. Dabei macht eine Analyse deutlich, dass die
Restitutionslehre zwar niemals von ihren religiösen
Grundlagen getrennt wurde; ihre konkrete Gestalt gewann
sie aber erst als eine zunehmend juristisch formulierte,
dogmatisch verfestigte Gerechtigkeitstheorie. Auch
insoweit war die Restitutionslehre paradigmatisch für die
Theoriebildung in der spätscholastischen Moraltheologie.
Zentrale Wertungen, die im Rahmen dieser Lehre formuliert
wurden, prägen das europäische Recht bis heute; und
zentrale Elemente dieser Doktrin erweisen sich nach wie
vor als theoretisch tragfähig. Umso spannender ist deshalb
die Frage des dritten Teils, warum die Restitutionslehre als
solche niemals Eingang in den säkularen Naturrechtsdiskurs
und in das gelehrte Recht fand. Der Autor wirft damit
an systematisch zentraler Stelle ein Schlaglicht auf den
frühneuzeitlichen Naturrechtsdiskurs und auf die schwierige
Frage des Umgangs der europäischen Juristen des 17.
Jahrhunderts mit dem spätscholastischen Gedankengut des
16. Jahrhunderts.
2013. XV , 245 S. ISBN 978-3-16-152425-7 Ln 64,– €
Band 18
Boente, Walter
Nebeneinander und Einheit im Bürgerlichen Recht
Zur Gliederung des Rechtsstoffs im Bürgerlichen Gesetzbuch
6
Die Rechtsvereinheitlichung im Privatrecht baut auf der
Gliederung des Rechtsstoffs der nationalen Rechtsordnungen
auf. Jenseits der großen Linien Allgemeiner Teil, Schuld-,
Sachen-, Familien- und Erbrecht findet diese Gliederung
jedoch im deutschen Recht keine Begründung mehr. Sie
bleibt als von den römischen actiones abgeschaut und weiter
tradiert.
Die europäische Rechtsvereinheitlichung im Privatrecht
baut auf der Gliederung des Rechtsstoffs der nationalen
Rechtsordnungen auf. Walter Boente führt aus, dass diese
Gliederung im deutschen Bürgerlichen Recht jenseits der
großen Linien Allgemeiner Teil, Schuld-, Sachen-, Familienund Erbrecht heutzutage keine Begründung mehr erfährt.
Das Nebeneinander und die Einheit der subjektiven Rechte,
Ansprüche, aber auch allgemein der Rechte und Pflichten
erscheint so als bloß von der Gliederung römischer actiones
abgeschaut und weiter tradiert. Dreh- und Angelpunkt ist die
historisch-systematische Rechtsschule nach Savigny . Ohne
ihren Grund und ihre Begründung ist die überkommene
Gliederung des Rechtsstoffs heute in Auflösung begriffen.
Bleibt sie auch wirkungsmächtig, so vermag sie doch die
Rechtsfindung nicht mehr anzuleiten. Sie verkommt zur
bloßen Übung.
2013. XIX, 268 S. ISBN 978-3-16-152520-9 fBr 59,– €
Band 17
Zur Aktualität der Weimarer Staatsrechtslehre
Hrsg. v. Ulrich J. Schröder u. Antje von Ungern-Sternberg
Die Staatsrechtslehre der Weimarer Republik ist kein
abgeschlossenes Kapitel. Sie widmete sich Staat und
Verfassung, den Institutionen der parlamentarischen
Demokratie, dem methodischen Selbstverständnis der
Rechtswissenschaft und damit zentralen Fragen auch des
heutigen Rechts. Die Studien des vorliegenden Bandes
untersuchen, inwieweit Weimarer Ideen und Argumente
fortwirken oder wiederaufgegriffen werden könnten.
Die Beschäftigung mit der Weimarer Republik lief in der
bundesrepublikanischen Rechtswissenschaft lange auf
eine Abgrenzung hinaus. Heutzutage fällt die Bewertung
differenzierter aus.
Im vorliegenden Band untersuchen verschiedene Studien zu
rechtsdogmatischen, rechtstheoretischen und methodischen
Themen, ob und wie Überlegungen und Argumente aus der
Weimarer Zeit produktiv für die Einordnung und Auslegung
des gegenwärtigen Rechts aufgegriffen werden können.
Mit Lehren von Staat und Verfassung sowie
mit Abhandlungen zu der neuen Staatsform, der
parlamentarischen Demokratie, und ihren einzelnen
Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016
Institutionen (Grundrechten, Staatsorganen, Parteien,
Wahlrecht) widmete sich die Weimarer Staatsrechtslehre
zentralen Fragen auch des heutigen öffentlichen Rechts.
Zugleich wurden Methoden und wissenschaftliches
Selbstverständnis kritisch reflektiert.
Das heutige öffentliche Recht befindet sich aufgrund von
Entwicklungen wie Europäisierung, Internationalisierung
und Privatisierung im Umbruch. Der Rückblick auf die
Weimarer Zeit kann erhellen, wie die Rechtswissenschaft
auf derartige System- und Paradigmenwechsel reagiert.
Anhand der einzelnen Untersuchungen erweist sich auch, in
welchem Maß die Rechtswissenschaft und ihre Dogmatik ein
"historisches Gedächtnis" haben.
Mit Beiträgen von:
Peter Collin, Kathrin Groh, Mathias Hong, Anna-Bettina
Kaiser, Sebastian Graf von Kielmansegg, Nele Matz-Lück,
Stephan Meyer, Heiko Sauer, Johannes Saurer, Ulrich Jan
Schröder, Emanuel Towfigh, Antje von Ungern-Sternberg
2011. VIII , 356 S. ISBN 978-3-16-151043-4 fBr 64,– €
Band 16
Lange, Friederike V.
Grundrechtsbindung des Gesetzgebers
Eine rechtsvergleichende Studie zu Deutschland, Frankreich
und den USA
Die im Grundgesetz besonders klar normierte Bindung
des Gesetzgebers an die Grundrechte ist Kernelement
moderner Verfassungsstaatlichkeit. Im Rechtsvergleich
mit den Verfassungen Frankreichs und der USA geht
Friederike Valerie Lange Grundvorstellungen und
Durchsetzungsmechanismen dieser Grundrechtsbindung
nach.
Die Bindung des Gesetzgebers an die Grundrechte
ist im Grundgesetz besonders klar geregelt. Sie ist
jedoch auch international Kernelement moderner
Verfassungsstaatlichkeit. Im Rechtsvergleich mit
den Verfassungen Frankreichs und der USA geht
Friederike Valerie Lange Grundvorstellungen und
Durchsetzungsmechanismen dieser Grundrechtsbindung
nach. Dabei beleuchtet die Autorin auf der Grundlage
verschiedener Verfassungstraditionen Handlungspflichten
und -grenzen für den Gesetzgeber, zeigt zugleich aber
auch Gestaltungsspielräume auf. Untersucht werden
unterschiedlich ausgeprägte Grundrechtsdimensionen,
Regeln zur Befassung mit Grundrechten im
Gesetzgebungsverfahren sowie Kontroll- und
Beseitigungspflichten des Parlaments. Zentrales Augenmerk
Friederike Valerie Langes gilt der Rolle der Akteure,
darunter auch, aber nicht nur der Verfassungsgerichtsbarkeit,
für die Grundrechtskonformität von Gesetzen.
7
Diese Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis des
Deutschen Bundestags ausgezeichnet.
2010. XXVIII , 539 S. ISBN 978-3-16-150420-4 Ln 109,– €
Band 15
Lee, Kye I.
Die Struktur der juristischen Entscheidung aus
konstruktivistischer Sicht
Warum erfolgt die Interpretation und Anwendung des
Rechts, je nach dem damit befassten Juristen, nicht selten
auf unterschiedliche Weise? Kye Il Lee beantwortet
diese Frage auf der Grundlage des Konstruktivismus.
Basierend auf der konstruktivistischen Modellierung der
juristischen Entscheidung zeigt Lee eine neue Richtung der
rechtstheoretischen Diskussion auf.
Kommentar. In ihnen verknüpften Alexander Hamilton,
James Madison und John Jay die bis dahin als Gegensätze
geltenden Ideen von Demokratie und Repräsentation. Damit
wurde es möglich, Demokratie nicht nur im Kleinstaat,
sondern auch in einem ausgedehnten Flächenstaat mit
einer vielfältigen Bevölkerung zu verwirklichen. Die
Untersuchung von Beatrice Brunhöber geht über die
Rezeption dieses Werkes, das den europäischen Klassikern
der Verfassungstheorie ebenbürtig ist, hinaus. So zeigt
die Autorin in ihrer fundierten Analyse der Federalist
Papers auf, wie demokratische Repräsentation einheitliche
politische Entscheidungen in einer pluralistischen
Gesellschaft überhaupt erst ermöglicht. Sie ebnet mit ihren
Grundlagenüberlegungen zudem den Weg für eine Idee
demokratischer Repräsentation jenseits des Nationalstaates.
2010. X , 294 S. ISBN 978-3-16-150275-0 fBr 59,– €
Band 13
Korb, Axel-Johannes
Kelsens Kritiker
Kye Il Lee befasst sich mit der Frage nach den
rechtstheoretischen Implikationen des Konstruktivismus
und thematisiert so die Struktur der juristischen
Entscheidung. Im ersten Teil geht er der konstruktivistischen
Kommunikationslehre als einer Grundlage zur Anwendung
des Konstruktivismus auf die Struktur der juristischen
Entscheidung nach. So gewinnt er ein konstruktivistisches
Kommunikationsmodell, das als Basis für die Strukturierung
der juristischen Entscheidung im zweiten Teil des
Buches dient. Im letzten und dritten Teil wird die vom
Autor konkretisierte konstruktivistische Strukturtheorie
der juristischen Entscheidung in dem vorhandenen
rechtstheoretischen Zusammenhang eingeordnet.
Als Ergebnis der Untersuchung zeigt sich, dass eine
konstruktivistische Konzeption der juristischen Entscheidung
auch als eine post-positivistische, neorealistische und
institutionelle Konzeption zu definieren ist.
2010. XXVI , 545 S. ISBN 978-3-16-150245-3 fBr 84,– €
Band 14
Brunhöber, Beatrice
Die Erfindung "demokratischer Repräsentation" in
den Federalist Papers
Die Federalist Papers sind der wichtigste Kommentar der
US-amerikanischen Verfassung. Beatrice Brunhöber zeigt in
ihrer fundierten Analyse der Papers auf, wie demokratische
Repräsentation einheitliche politische Entscheidungen in
einer pluralistischen Gesellschaft überhaupt erst ermöglicht.
Ein Beitrag zur Geschichte der Rechts- und Staatstheorie
(1911-1934)
Hans Kelsen (1881-1973) gilt als der Jurist des 20.
Jahrhunderts. Seine rechts- und staatstheoretischen
Standpunkte polarisierten. Bald sammelten sich Anhänger
wie Gegner. Axel-Johannes Korb beleuchtet umfänglich die
Fronten dieser wohl bedeutendsten rechtswissenschaftlichen
Diskussion der jüngeren Geschichte.
Hans Kelsen (1881-1973) gilt als der Jurist des 20.
Jahrhunderts. Seine ungeheure Produktivität verhalf der
Rechts- und Staatstheorie zu neuen Höhen. Er wurde
zu einem Kritiker im globalen Maßstab. Obgleich es
ihm gelang, in der Wiener rechtstheoretischen Schule
eine Anhängerschaft um sich zu sammeln, überwog
in der breiten Wahrnehmung doch die Skepsis. Neben
der Schülerschaft sammelte sich eine Gegnerschaft.
Axel-Johannes Korb untersucht die Kritik an Kelsen.
Er beleuchtet die philosophischen, methodischen und
politischen Diskussionen, zwischen dem Erscheinen
der Hauptprobleme der Staatsrechtslehre und der ersten
Auflage der Reinen Rechtslehre . Bekannte wie weniger
bekannte Zeitgenossen Kelsens treten in den Blickpunkt
des Interesses. Am Ende steht eine Antwort auf die
entscheidende Frage: Was war das, ein Kritiker Kelsens?
2010. XII, 324 S. ISBN 978-3-16-150117-3 fBr 54,– €
Band 12
Barnert, Elena
Die Federalist Papers sind nicht nur das Credo der USamerikanischen Verfassung, sondern auch ihr wichtigster
Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016
Der eingebildete Dritte
Eine Argumentationsfigur im Zivilrecht
8
Der objektive oder verständige Rechts-Akteur - ein fingierter
'Mustermensch' als Beurteilungsmaßstab - ist ein konstanter
Topos zivilistischer Rechtsprechung. Elena Barnert
untersucht Erscheinungsformen, Stellung, Funktion und
Wirkungskreis dieser richterlich konzipierten Modellfigur
- eben: des "eingebildeten Dritten" - in theoretischer
und rechtspraktischer Hinsicht und analysiert sie für die
verschiedenen Anwendungsfelder.
Elena Barnert behandelt den richterlichen Rekurs auf
einen objektiven, verständigen oder sorgfältigen Menschen.
Dieser fiktive Maßstabsträger, den der Zivilrichter etwa zur
Beantwortung von Fahrlässigkeits- oder Auslegungsfragen
entwirft und seiner Urteilsbegründung zugrundelegt, wird
als "Dritter" bezeichnet, weil er als 'idealer' Rechtsakteur
zu den Prozeßparteien hinzutritt. Er ist also ein Konstrukt,
ein Produkt planmäßiger Phantasie. Die Autorin untersucht
den "eingebildeten Dritten" zunächst in abstracto , u.a.
unter rechtsmethodologischem, ideengeschichtlichem und
sprachwissenschaftlichem Aspekt. Anschließend geht
es - unter den Rubriken Handlung, Verständnis, Wille
und Gefühl - darum, wann und wie der Zivilrichter mit
Blick auf die besondere Materie des Rechtsfalles den
spezifischen modellhaften Dritten formt und in concreto
strategisch-rechtspraktisch einsetzt. Ein wesentlicher
Gesichtspunkt bei der Konzeption des jeweils maßgebenden
Dritten ist Sinn und Zweck der streitrelevanten Normen:
Der Dritte im Wettbewerbs- oder Kapitalmarktrecht
beispielsweise ist klüger und informierter als der Dritte
in originär verbraucherschutzrechtlichem Kontext, weil
hier nur der Abgleich mit einer eher schlichten, dort nur
die Anlehnung an eine eher kenntnisreiche Modellfigur
zur Verwirklichung der (letztlich richterlich definierten)
ratio legis verhelfen kann. Als typisierender Gradmesser
ist der Dritte strukturell stets der gleiche; als dynamisches
Kriterium mit fallentscheidender Kraft aber ist er eine
Schablone für Zuschreibungen unterschiedlichster Art - je
nach Kontext, normativem Umfeld und avisiertem Resultat
der Urteilsfindung.
2008. X , 281 S. ISBN 978-3-16-149418-5 fBr 59,– €
überzeugendere Deutung des demokratischen Rechtsstaats
erlaubt.
Mit seiner diskurstheoretischen Deutung des demokratischen
Rechtsstaats hat Jürgen Habermas eine anspruchsvolle
philosophische Konzeption vorgelegt. 15 Jahre nach
deren Erscheinen unternimmt Tobias Lieber den Versuch,
Habermas' Aussagen aus juristischer Perspektive einer
umfassenden, aber immanent anknüpfenden Kritik zu
unterziehen. Dabei berücksichtigt er die mittlerweile sehr
umfangreiche Sekundärliteratur erstmals flächendeckend.
Gegenstand seiner Kritik sind insbesondere Habermas'
Deutung des Demokratieprinzips, sein Verständnis von
Grundrechten und Gewaltenteilung sowie die Diskurstheorie
der richterlichen Rechtsanwendung. Dabei setzt sich der
Autor auch mit Robert Alexys Sonderfallthese sowie
mit Klaus Günthers Theorie des Anwendungsdiskurses
auseinander. Unter sorgfältiger Würdigung der Primärtexte
zeigt er Widersprüche und Mängel der Habermasschen
Konzeption auf.
Vor diesem Hintergrund entwickelt er eine Modifikation
der Diskurstheorie des demokratischen Rechtsstaats.
Danach ist der Legitimitätsanspruch des Rechts doppelt
kodiert, und zwar durch die Hoffnung diskursiver Vernunft
einerseits und einen Gehalt formeller Gleichbehandlung
aller Bürger andererseits. Verknüpft werden diese beiden
Elemente des Legitimitätsanspruchs durch eine skeptische
Perspektive, die die diskursive Vernunft aller im Diskurs
des Rechts real erzielten Ergebnisse bezweifelt, ohne auf
die Konsensfähigkeit normativer Fragestellungen generell
zu verzichten. Auf der Grundlage dieser Modifikation
der Habermasschen Theorie gelingt es Tobias Lieber, die
Institutionen des demokratischen Rechtsstaats überzeugender
zu erklären.
2007. XI, 391 S. ISBN 978-3-16-149333-1 fBr 69,– €
Band 9
Reulecke, Martin
Gleichheit und Strafrecht im deutschen Naturrecht
des 18. und 19. Jahrhunderts
Zu Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsanwendung in
der Rechtstheorie von Jürgen Habermas
Was bedeutet Gleichheit vor dem Strafgesetz? Wie findet
man für jedes Verbrechen die richtige Strafe? Und weshalb
straft der Staat überhaupt? Martin Reulecke untersucht
anhand zahlreicher naturrechtlich-rechtsphilosophischer
Schriften der Neuzeit die Entwicklung des Verhältnisses von
Staatslehre, Gleichheitsbegriff und Strafrecht.
Tobias Lieber unterzieht Habermas' Diskurstheorie
des Rechts einer immanent anknüpfenden Kritik aus
juristischer Perspektive. Aus den aufgezeigten Mängeln in
Habermas' Verständnis von Demokratie, Grundrechten und
Gewaltenteilung entwickelt er eine Modifikation, die eine
Was bedeutet Gleichheit vor dem Strafgesetz? Wie findet
man für jedes Verbrechen die richtige Strafe? Und weshalb
straft der Staat überhaupt? Martin Reulecke untersucht
anhand zahlreicher naturrechtlich-rechtsphilosophischer
Schriften der Neuzeit die Entwicklung des Verhältnisses
Band 10
Lieber, Tobias
Diskursive Vernunft und formelle Gleichheit
Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016
9
von Staatslehre, Gleichheitsbegriff und Strafrecht. Durch die
Auswertung eines breiten Spektrums von z.T. unbekannten
kleineren Quellen und die Kontextualisierung 'großer'
Autoren wie Kant, Hegel und Feuerbach setzt er konsequent
die methodischen Forderungen der 'Neuen Ideengeschichte'
um. Inhaltlich widmet er sich dem Zusammenhang des
naturrechtlich-rechtsphilosophischen Denkens über die
Grundlagen des Strafrechts im Zeitraum zwischen ca. 1750
und 1850 mit den in dieser Zeit entwickelten Modellen der
Beziehungen zwischen Individuum, Gesellschaft und Staat
und deren Veränderungen, insbesondere mit der Geschichte
des Gleichheitsbegriffs. Dabei legt er auch die politischen
Implikationen des Strafrechts offen. Es stellt sich unter
anderem heraus, dass Naturrecht und Rechtsphilosophie
bis zum Ende des Untersuchungszeitraumes von der
Notwendigkeit, oder zumindest der Möglichkeit einer
Berücksichtigung ständischer Unterschiede im Strafrecht
ausgingen.
zu zeigen, verbindet der Autor rechtsphilosophische und
rechtstheoretische Ansätze mit anwendungsorientierter
Rechtsdogmatik. Er befaßt sich unter anderem mit
der Verantwortlichkeit im Gefahrenabwehrrecht,
der Produktverantwortung, der Eigenverantwortung
in der kommunalen Selbstverwaltung, der
Umweltverantwortung, der Gewährleistungsverantwortung,
der Gemeinwohlverantwortung, dem
verwaltungswissenschaftlichen Diskurs über
Verantwortungsteilung und mit Regierungsverantwortung,
einem zentralen Begriff der Osho- und Glykol-Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts. Ein Schwerpunkt ist die
Analyse der Funktionen des Verantwortungsbegriffs in der
Grundrechtsdogmatik.
2007. XII, 391 S. ISBN 978-3-16-149354-6 fBr 74,– €
Konstitutionalismus und Verfassungskonflikt
Band 8
Klement, Jan Henrik
Verantwortung
Funktion und Legitimation eines Begriffs im Öffentlichen
Recht
Der Begriff der Verantwortung ist in der Sprache des
Öffentlichen Rechts allgegenwärtig. Jan Henrik Klement
untersucht die heuristischen und symbolischen Funktionen
von 'Verantwortung' ebenso wie ihre Bedeutung als
Rechtsbegriff im engeren Sinne. Indem er den Weg des
Begriffs in den juristischen Diskurs beschreibt, beleuchtet
er zugleich Grundlagen des eigenen Fachs und verteidigt
den Anspruch auf eine spezifisch juristische Rationalität der
Rechtsfindung.
Den Begriff der Verantwortung stellen die einen als
"großes Wort" (Di Fabio) in den Mittelpunkt des modernen
Rechtssystems; andere kritisieren ihn als "endemisch"
und zu unbestimmt. In der Philosophie ist eine "Kritik der
Verantwortung" schon geschrieben. Im Recht hingegen
fehlte es bislang an einer monographischen Rekonstruktion
der Karriere des Begriffs. Jan Henrik Klement zeigt, daß
Verantwortung kein neuer Grundbegriff des Öffentlichen
Rechts ist, sondern sich auf bekannte Grundbegriffe
wie Erlaubnis, Pflicht, Zuständigkeit, Kompetenz und
Befugnis zurückführen läßt. Verantwortung ist allerdings
ein Brückenbegriff zwischen diesen formalen Kategorien,
wie sie inhaltlich ein Brückenbegriff zwischen Recht,
Moral und Politik ist und modal die Grenze zwischen
Faktizität und Normativität mitunter überspielt. Als
heuristischer und als symbolischer Rechtsbegriff sowie
als Rechtsbegriff im engeren Sinne ist Verantwortung ein
Leitbegriff der Evolution des Öffentlichen Rechts. Um das
Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016
2006. XXIII, 631 S. ISBN 978-3-16-149156-6 fBr 114,– €
Band 6
Symposion für Dietmar Willoweit
Hrsg. v. Ulrike Müßig
Die Inkompatibilität des Festhaltens an der monarchischen
Machtvollkommenheit und der Mitwirkung der Untertanen
am Gesetzgebungsverfahren und an der Etatgestaltung
prägte den Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts. Die
Rechtfertigung der machtpolitischen Konfliktlösung bei
Verweigerung des Budgets hat eine zentrale Bedeutung
für das Verständnis der deutschen Verfassungsgeschichte
zwischen Konstitutionalismus und Parlamentarismus.
Der Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts war
geprägt von der Inkompatibilität des Festhaltens an der
monarchischen Machtvollkommenheit und der Mitwirkung
der Untertanen am Gesetzgebungsverfahren und an der
Etatgestaltung. Verweigerte die Volksvertretung ihre
Zustimmung zum Budget, fehlten der monarchischen
Exekutive die Mittel, die Staatsaufgaben zu erfüllen
und die Gesetze durchzuführen. Sowohl in Kurhessen
1850 als auch in Preußen 1862 entstand daraus ein
Verfassungskonflikt, der einen verfassungsrechtlichen und
politisch-praktischen Ausnahmezustand schuf. Durchsetzen
konnte sich in der systemimmanenten Pattsituation
derjenige, welcher auch im Ausnahmezustand den Zugriff
auf die Machtmittel der Exekutive, namentlich auf das
Militär, hatte, also der Monarch. Die Rechtfertigung der
machtpolitischen Konfliktlösung durch den Monarchen
mit seiner Position als nicht verantwortlicher Träger der
einheitlichen Staatsgewalt hat eine zentrale Bedeutung
für das Verständnis der deutschen Verfassungsgeschichte
zwischen Konstitutionalismus und Parlamentarismus.
Inhaltsübersicht:
Ulrike Seif: Konflikt und Verfassung - Peter Moraw:
Verfassungskonflikte vor einer Verfassung und vor
einer Verfassungsöffentlichkeit: Papst und Kaiser,
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Kaiser und Kurfürsten im europäischen und deutschen
14.-16. Jahrhundert - Ulrike Seif: Die englischen
Verfassungskämpfe des 17. Jahrhunderts - Diethelm
Klippel: Verfassungskonflikte im Allgemeinen Staatsrecht
des 18. Jahrhunderts - Heinz Mohnhaupt: Das Verhältnis
der drei Gewalten in der Constitution der Cortes vom
19. März 1812 - Michael Stolleis: Souveränität um 1814
- Jürgen Weitzel: "Von den Rechten der Krone trete
ich keinen Zoll ab." Das monarchische Prinzip und die
Fortbildung der Verfassung in Bayern von 1818 bis 1848
- Götz Landwehr: Verfassungskonflikte bei der Reform
der hamburgischen Verfassung von 1848 bis 1860 Peter Landau: Verfassungskonflikte im Streit um die
staatliche Kirchenhoheit von 1871 bis 1880 - Rainer
Wahl: Der Konstitutionalismus als Bewegungsgeschichte
- Hans Boldt: Verfassungsgerichtsbarkeit zur Lösung von
Verfassungskonflikten? - Dieter Grimm: Gewaltengefüge,
Konfliktpotential und Reichsgericht in der PaulskirchenVerfassung - Hasso Hofmann: "Souverän ist, wer über den
Ausnahmezustand entscheidet" (Carl Schmitt)
2006. X , 289 S. ISBN 978-3-16-148759-0 fBr 54,– €
der politischen Theorie Deutschlands erst am Ende des 18.
Jahrhunderts durchzusetzen begann.
2005. XI, 298 S. ISBN 978-3-16-148667-8 fBr 54,– €
Band 3
Hans Kelsen
Staatsrechtslehrer und Rechtstheoretiker des 20.
Jahrhunderts
Hrsg. v. Stanley L. Paulson u. Michael Stolleis
Dieser Band enthält Aufsätze zum Werk des wohl
bedeutendsten Rechtstheoretikers des 20. Jahrhunderts, Hans
Kelsen (1881-1973). Kelsen war der Begründer der "Wiener
Schule" der Rechtstheorie, lehrte bis 1929 in Wien, dann
kurzzeitig in Köln, von wo aus er 1933 in die Emigration
getrieben wurde. Seit dem 2. Weltkrieg lebte und wirkte er
in den USA, wo er vor allem als Völkerrechtler berühmt
wurde. Inzwischen werden seine Thesen in der ganzen Welt
diskutiert.
Band 4
Rolin, Jan
Der Ursprung des Staates
Die naturrechtlich-rechtsphilosophische Legitimation von
Staat und Staatsgewalt im Deutschland des 18. und 19.
Jahrhunderts
Worauf beruht der Staat bzw. staatliche Herrschaft? Wie
sieht rechtmäßige staatliche Herrschaft aus und wie ist
ihr Umfang zu legitimieren bzw. zu begrenzen? Jan Rolin
untersucht Theorien zum Ursprung des Staates in zahlreichen
staatstheoretischen Schriften der Neuzeit.
Worauf beruht der Staat bzw. staatliche Herrschaft?
Wie sieht rechtmäßige staatliche Herrschaft aus und wie
ist ihr Umfang zu legitimieren bzw. zu begrenzen? Jan
Rolin untersucht Theorien zum Ursprung des Staates in
zahlreichen staatstheoretischen Schriften der Neuzeit.
Er verfolgt dabei einen ideengeschichtlichen Ansatz, der
die Forderungen der sog. Neuen Ideengeschichte - u.a.
eine konsequente Ausweitung und Kontextualisierung
der Quellenbasis - konsequent umsetzt. Die Analyse
beschränkt sich nicht auf die Auswertung von Texten der
großen bekannten Autoren, sondern erfasst auch weniger
bekannte. Inhaltlich beschränkt sich die Arbeit nicht auf
einen Überblick über die Entwicklung der naturrechtlichrechtsphilosophischen Lehren zur Legitimation von Staat
und Staatsgewalt im 18. und 19. Jahrhundert, sondern
widmet sich auch der Analyse der Entwicklung zentraler
Topoi unserer modernen politisch-sozialen Sprache, etwa
Freiheit, Souveränität, Verfassung, Volk und Nation und der
Frage nach dem Zweck des Staates. Dabei zeigt sich, dass
sich das moderne Rechts- und Verfassungsstaatsdenken in
Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016
Der Verfassungsrechtler und Rechtstheoretiker Hans Kelsen
(1881-1973) wird weithin als einer der bedeutendsten,
vielleicht sogar als der beherrschende Denker des 20.
Jahrhunderts angesehen. Die Beiträge dieses Bandes
reflektieren die von Kelsen auf besonders originelle
Weise behandelten Themen auf dem neuesten Stand der
Forschung. Es geht unter anderem um Normativität und
Objektivität im Recht, um die Verfassung als Grundlage des
positiven Rechts und um die Letztbegründung des Rechts
durch eine "Grundnorm", um die Lehre vom Stufenbau
der Rechtsordnung und um seine Argumente für einen
Bundesstaat, um den neukantianischen Hintergrund seiner
Rechtstheorie, um seine Lehre von der Rechtsgeltung,
um die monistische Auffassung von Staatsrecht und
Völkerrecht in der Wiener Schule, schließlich auch um seine
Auseinandersetzung mit Max Adler und Eugen Ehrlich.
Inhaltsübersicht:
Stanley S. Paulson und Michael Stolleis : Vorwort
Robert Alexy : Hans Kelsens Begriff der Verfassung - Juan
Antonio García Amado : Grundnorm und Gewohnheitsnorm
bei Kelsen - Martin Borowski : Die Lehre vom Stufenbau
des Rechts nach Adolf Julius Merkl - Eugenio Bulygin : Das
Problem der Geltung bei Kelsen - Stefan Hammer : Braucht
die Rechtstheorie einen Begriff vom subjektiven Recht?
Zur objektivistischen Auflösung des subjektiven Rechts bei
Kelsen - Carsten Heidemann : Der Begriff der Zurechnung
bei Hans Kelsen - Joachim Hruschka : Die Zurechnungslehre
Kelsens im Vergleich mit der Zurechnungslehre Kants Peter Koller : Zur Theorie des rechtlichen Stufenbaues Stefan Korioth : "... soweit man nicht aus Wien ist" oder aus
Berlin: Die Smend/Kelsen-Kontroverse - Klaus Lüderssen :
Hans Kelsen und Eugen Ehrlich - Gerald Mozetič : Über den
Stellenwert tranzendentaler Argumente bei Hans Kelsen und
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Max Adler. Ein Vergleich - Christian Neschwara : Kelsen
als Verfassungsrichter: Seine Rolle in der DispensehenKontroverse - Ulfrid Neumann : Wissenschaftstheorie der
Rechtswissenschaft bei Hans Kelsen und Gustav Radbruch:
zwei "neukantianische" Perspektiven - Theo Öhlinger :
Die Einheit des Rechts. Völkerrecht, Europarecht und
staatliches Recht als einheitliches Rechtssystem? - Stanley
L. Paulson : Zwei radikale Objektivierungsprogramme in
der Rechtslehre Hans Kelsens - Wolfgang Pircher : Der
umkämpfte Staatsapparat. Hans Kelsen und Max Adler:
zurück zu Lassalle oder vorwärts zu Marx? - Martin Schulte
: Hans Kelsens Beitrag zum Methodenstreit der Weimarer
Staatsrechtslehre - Alexander Somek : Ermächtigung
und Verpflichtung. Ein Versuch über Normativität bei
Hans Kelsen - Ewald Wiederin : Kelsens Begriffe des
Bundesstaats
2005. XI, 392 S. ISBN 978-3-16-148619-7 fBr 74,– €
Band 2
2004. XII, 299 S. ISBN 978-3-16-148495-7 fBr 54,– €
Band 1
Funke, Andreas
Allgemeine Rechtslehre als juristische
Strukturtheorie
Entwicklung und gegenwärtige Bedeutung der Rechtstheorie
um 1900
Andreas Funke untersucht eine allgemeine Theorie des
Rechts, die Allgemeine Rechtslehre, die gegen Ende des 19.
Jahrhunderts entstand. Aufgabenstellung, Methode und
Gegenstand dieser Theorie werden eingehend analysiert
und kritisiert, wobei die philosophischen, soziologischen
und wissenschaftstheoretischen Bezüge eine wichtige Rolle
spielen.
Osterkamp, Thomas
Juristische Gerechtigkeit
Rechtswissenschaft jenseits von Positivismus und Naturrecht
Thomas Osterkamp entwirft eine Theorie der "Juristischen
Gerechtigkeit", die den überkommenen Gegensatz von
Rechtspositivismus und Naturrechtslehren zu überwinden
versucht. Sein Buch richtet sich sowohl gegen eine strikte
Trennung von Recht und Moral als auch gegen eine rechtlich
nicht gebundene Remoralisierung des Rechtsdenkens.
Ist Gerechtigkeit ein möglicher Gegenstand der
Rechtswissenschaft? Diese Fragestellung bringt Thomas
Osterkamp auf den Begriff der 'Juristischen Gerechtigkeit'
und wendet sich damit sowohl gegen eine strikte Trennung
von Recht und Moral als auch gegen eine rechtlich nicht
gebundene Remoralisierung des Rechtsdenkens. Die
vorgeschlagene Vermittlung zwischen Rechtspositivismus
und Naturrechtslehren versucht demgegenüber, den
Anspruch einer Rechtsordnung auf ethisch-moralische
Legitimation mit den Geltungskriterien von hoheitlicher
Setzung und sozialer Wirksamkeit zu vereinbaren. Dafür
ist eine Rekonstruktion derjenigen Moralvorstellungen
erforderlich, die einer bestimmten Rechtsordnung bereits
immanent sind. Für eine solche Rekonstruktion muß
sich die juristische Dogmatik der verschiedenen Ansätze
philosophischer Konstruktion von Gerechtigkeit bewußt sein
und diese mit den institutionellen Vorgaben der jeweiligen
Rechtsordnung in Einklang bringen. In der methodischen
Begründung einer solchen institutionellen Moralvorstellung,
die im modernen Verfassungsstaat vor allem im Wege
der Verfassungstheorie erschlossen werden kann, liegt die
Möglichkeit einer spezifisch juristischen Gerechtigkeit
begründet. Es sind damit aber auch bereits deren Grenzen
sowie die unausweichlichen Spannungen und Aporien eines
solchen Ansatzes vorgezeichnet.
Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016
Die Allgemeine Rechtslehre des ausgehenden 19.
Jahrhunderts verschrieb sich der Suche nach einheitlichen
rechtlichen Grundbegriffen. Ihr Ziel war eine universale
juristische Technik zur Handhabung des Rechtsstoffes.
Vor allem die Juristische Prinzipienlehre von Ernst Rudolf
Bierling und die Juristische Grundlehre von Felix Somló
entfalten in der Durchführung dieses Programms das, was
gegenwärtig am ehesten als Strukturtheorie des Rechts
bezeichnet werden kann: eine Theorie des Rechts, die einen
logischen Apparat zur Analyse eines jeden Rechtssystems
entwickelt und den Aufbau einer Rechtsordnung untersucht.
Andreas Funke grenzt die Aufgabenstellung einer so
verstandenen Allgemeinen Rechtslehre von Disziplinen
wie Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie ab und
bestimmt ihren rechtsdogmatischen Auftrag. Er analysiert
die methodischen und erkenntnistheoretischen Prämissen
der Allgemeinen Rechtslehre, die darüber entscheiden, ob sie
wissenschaftlich überhaupt möglich ist. Schließlich würdigt
er kritisch die inhaltlichen Kernaussagen der Allgemeinen
Rechtslehre. Im Mittelpunkt stehen dabei das Konzept der
juristischen Geltung von Rechtsnormen sowie die Figur des
Rechtsverhältnisses, das durch eine Rechtsnorm ausgedrückt
wird.
2004. XII, 338 S. ISBN 978-3-16-148476-6 fBr 54,– €
Hermstrüwer, Yoan
Informationelle Selbstgefährdung
Zur rechtsfunktionalen, spieltheoretischen und empirischen
Rationalität der datenschutzrechtlichen Einwilligung und des
Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
Die globale Datenverarbeitung stellt die Rationalität
der Nutzer und die Rechtsordnung auf die Probe. Yoan
Hermstrüwer ergründet das Recht auf informationelle
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Selbstbestimmung mithilfe spieltheoretischer,
verhaltensökonomischer und empirischer Methoden
und legt die Grundsteine einer verhaltensnahen
Datenschutzregulierung dar.
Die globale Datenverarbeitung zehrt an tradierten
Freiheitsvorstellungen. Das Datenschutzrecht soll
informierte und freiwillige Entscheidungen über die
Preisgabe persönlicher Informationen und Schutz
gegen überwachungsbedingte Verhaltensanpassungen
gewährleisten. Aber kann das Recht dies überhaupt?
Yoan Hermstrüwer geht dieser Frage nach. Mithilfe
spieltheoretischer, verhaltensökonomischer und empirischer
Methoden analysiert er die bei der datenschutzrechtlichen
Einwilligung zu bewältigenden Entscheidungsprobleme
und die Auswirkungen der Datenverarbeitung auf unser
Verhalten. Die verhaltenswissenschaftliche Hinterfragung
der datenschutzrechtlichen Regelungsprinzipien muss
nicht mit einer Hinwendung zum liberalen Paternalismus
einhergehen. Das Datenschutzrecht kann aber nur
steuerungsfähig bleiben, wenn es die Rationalität
informationeller Selbstbestimmungsentscheidungen und die
Wechselwirkungen zwischen Recht und sozialen Normen
berücksichtigt.
verschiedener Wissenschaftskulturen und zeigt die
Konstanten und Variablen der Kommentarliteratur in der
Geschichte des Rechts auf. Auf dieser Grundlage werden
Ansätze zu einer rechtstheoretischen Phänomenologie des
juristischen Kommentars sichtbar.
NEU 2016. Ca. 450 S. ISBN 978-3-16-154142-1 Ln ca. 95,– €
NEU 2016. Ca. 480 S. ISBN 978-3-16-154493-4 Ln ca. 90,– €
Kästle-Lamparter, David
Welt der Kommentare
Struktur, Funktion und Stellenwert juristischer Kommentare
in Geschichte und Gegenwart
Welche Bedeutung haben Kommentare für ein Rechtssystem?
David Kästle-Lamparter analysiert die juristische
"Kommentarlandschaft" im epochenübergreifenden
historischen Vergleich, zeigt auf, wie der Kommentar zu
einem prägenden Attribut unserer juristischen Welt geworden
ist und legt den Grundstein für eine (Rechts-)‌Theorie des
juristischen Kommentars.
Eine Welt ohne Kommentare? Für den deutschen Juristen
ist das kaum denkbar. Die wichtigsten Gesetzeskommentare
stehen auf dem Schreibtisch jedes Juristen, und in der
Praxis wird das Recht weniger dem Gesetz als dem
Kommentar entnommen. Auch für die europäischen
Juristen des Mittelalters und der Frühen Neuzeit bestand
die juristische Welt im Wesentlichen aus Kommentaren und
Referenztexten. Gleichwohl ist bislang kaum untersucht,
wie der Kommentar als Medium des juristischen Diskurses
im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft und Praxis wirkt
und welche Strukturmerkmale und diskursive Funktionen
als typisch für einen juristischen Kommentar gelten können.
Im epochenübergreifenden historischen Vergleich analysiert
David Kästle-Lamparter die "Kommentarlandschaft"
Grundlagen der Rechtswissenschaft - Stand: 01.03.2016
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