Entgeltprüfer/-prüferin beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz Beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz ist ab sofort die Stelle eines/einer Entgeltprüfers/-prüferin zur Überwachung der Heimarbeit zu besetzen. Die Heimarbeit steht unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Durch das Heimarbeitsgesetz und verschiedene andere Gesetze wird der Personenkreis, der Heimarbeit verrichtet, weitgehend den Betriebsarbeitnehmern angeglichen. Das Heimarbeitsgesetz enthält insbesondere Regelungen zur Vergütung (Stück- bzw. Stundenentgelte, Sonderzahlungen), zur sozialen Absicherung (Krankheit, Kurzarbeit, Kündigung, Insolvenz etc.) sowie zum Arbeitsschutz. Aufgaben: • • • • • Als Entgeltprüfer überwachen Sie, dass die vorgeschriebenen Mindestentgelte gezahlt und die sonstigen festgesetzten Vertragsbedingungen eingehalten werden. Sie überwachen die Einhaltung der Schutzvorschriften aus dem Heimarbeitsgesetz, wie z.B. die Pflicht zur Führung von Heimarbeitslisten, zur Mitteilung bei erstmaliger Ausgabe etc. Hierzu führen Sie regelmäßig Kontrollen bei Heimarbeit vergebenden Firmen, Heimarbeitern, Hausgewerbetreibenden und Gleichgestellten durch. Sie leisten auf Antrag Berechnungshilfe bei der Errechnung der Stückentgelte für ein neues Arbeitsstück, das in Heimarbeit vergeben wird. Zu den Dienstaufgaben eines Entgeltprüfers gehört außerdem, dass Sie auf Anforderung eines Gerichts, einer Staatsanwaltschaft oder einer anderen Behörde Gutachten in Fragen des Entgeltschutzes erstatten, vertreten und erläutern. Anforderungsprofil: • • • • • • • • Meister oder Techniker, bevorzugt aus dem Metall- oder Elektrobereich mehrjährige Berufserfahrung in Industrie oder Handwerk REFA-Schein (od. Bereitschaft zum Erwerb), Führerschein Klasse B Fähigkeit zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten, selbstsicheres und freundliches Auftreten, gute Kommunikations- und Teamfähigkeit Bereitschaft zu Außendiensten Die Eingruppierung erfolgt nach dem TV-L. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Interessentinnen und Interessenten bitten wir, ihre Bewerbung (mindestens: Anschreiben, Lebenslauf, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse) bis spätestens 11.03.2016 unter dem Stichwort „Entgeltprüfer/in“ an die Regierung der Oberpfalz, Sachgebiet Z 2, , Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg zu senden. Bewerbungen per E-Mail richten Sie bitte unter dem o. g. Stichwort ausschließlich an [email protected]. Bitte reichen Sie bei Bewerbungen per Post nur Kopien Ihrer Dokumente ein, die Unterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nicht zurückgegeben! Ansprechpartner: fachlich: Frau Dr. Lanzl (Tel. 0941/5680-780) personalrechtlich: Frau Groß (Tel. 0941/5680-120)
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