Erholungsort NEUHAUSEN „Der schönste Fleck im Erzgebirge“ A MTSBL AT T NEUHAUSEN, CÄMMERSWALDE Deutschgeorgenthal, Neuwernsdorf, Rauschenbach, Frauenbach, Heidelbach, Dittersbach www.neuhausen-erzgebirge.de Heft 03 • März 2016 Ausgabetermin: 29.02.2016 Jahrgang 26 Preis: 1,00 E AMTSBLATT Heft 03 · März - Jahrgang 26 Seite 2 Rufnummern der Gemeindeverwaltung Zentrale: 037361 – 1597-0 Sprechzeiten: Fax: 037361 – 159750 Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Internet: www.neuhausen.de Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 15.00 Uhr E-Mail: [email protected] Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Bankverbindung: IBAN: DE34 8705 2000 3535 0008 49 | BIC: WELADED1FGX | Sparkasse Mittelsachsen Ihre Ansprechpartner: Zimmer Bereich Name Durchwahle-Mail 105 (1. OG) Bürgermeister Peter Haustein 1597-15 [email protected] 102 (1. OG) Standesamt Candy Lorenz 1597-31 [email protected] 103 (1. OG) Steuern / Barkasse Silke Dietel 1597-13 [email protected] 103 (1. OG) Buchhaltung Kathrin Bilz 1597-11 [email protected] 107 (1. OG) Hauptamt / Bauamt Anke Heidenreich 1597-18 [email protected] 108 (1. OG) Gewerbe Candy Lorenz 1597-16 [email protected] 108 (1. OG) Wohnungswesen Carina Müller 1597-17 [email protected] 109 (1. OG) Kämmerei Heike Schubert 1597-19 [email protected] 002 (EG) Einwohnermeldeamt Carina Müller 1597-30 [email protected] 001 (EG) Touristinformation Telefon: 037361 1597-77, Fax: 037361 1597-50 E-Mail: [email protected] Internet: www.neuhausen-erzgebirge.de Mo – Fr 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Sa 10.00 Uhr – 12.00 Uhr Bibliothek: Telefon: 037361 – 15860 Bibliothek Cämmerswalde: E-Mail: [email protected] Mo, Di, Fr 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Di 14.30 Uhr – 17.30 Uhr Do 9.00 Uhr – 13.00 Uhr im Haus des Gastes Notrufe Polizei110 Rettungsdienst/Feuerwehr112 Polizeiposten Sayda 037365 / 609810 Bundespolizeiinspektion 037327 / 8610 Öffentliche Bekanntmachung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung ist für Mittwoch, den 9. März 2016, um 19.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Neuhausen vorgesehen. Die Ladung erfolgt durch Aushang an den Verkündungs tafeln in Neuhausen und Cämmerswalde. Mit der Ladung wird auch die Tagesordnung bekannt gegeben. Alle Einwohner sind dazu herzlich eingeladen. P. Haustein, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Am 10.02.2016 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates Neuhausen statt, in der folgende Beschlüsse gefasst wurden: Beschluss Nr. 01.02.2016 Der Gemeinderat Neuhausen/Erzgeb. beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer – Hebesatzung. Beschluss Nr. 02.02.2016 Der Gemeinderat Neuhausen beschließt die Annahme von Sachund Geldspenden, Schenkungen und Zuwendungen, die die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 SächsGemO einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf, die sich BPOL-Bürgerhinweis 0180 / 234566 Hilfe für Frauen in Not (24 Std.) Frauenschutzhaus Freiberg Tel./Fax: 03731 / 22561 E-Mail:[email protected] an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 SächsGemO beteiligen. Die zu beschließende Spendensumme beträgt insgesamt 2.123,42 Euro, davon für das Jahr 2015, 1.843,42 Euro und für das Jahr 2016, 280,00 Euro. Insgesamt wurden im Jahr 2015 Spenden in Höhe von 27.561,04 Euro vom Gemeinderat beschlossen. Beschluss Nr. 05.02.2016 1.Der Gemeinderat Neuhausen/Erzgeb. beschließt, eine Teilfläche des Flurstückes 72 c der Gemarkung Dittersbach mit einer Größe von ca. 100 m² und eine Teilfläche des Flurstückes 72 d der Gemarkung Dittersbach mit einer Größe von ca. 680 m² zu veräußern. 2.Die Flurstücke werden zum aktuellen Bodenrichtwert des Gutachterausschusses des Landkreises Mittelsachsen in Höhe von 7,00 €/m² veräußert. 3. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag stehen (Notar, Vermessung, Grundbucheintragung etc.), trägt die Erwerberin. Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer – Hebesatzsatzung – Aufgrund des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG), des § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) und des § 7 Abs. 3 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. in seiner Sitzung am 10.02.2016 folgende Satzung beschlossen: Seite 3 Heft 03 · März - Jahrgang 26 §1 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes. §2 Hebesätze Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: AMTSBLATT zung beschlossenen Bebauungsplan „Am Stadion“ mit Bescheid vom 16.02.2000, Az. 51/2511-2-1-1741-1/94 genehmigt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 975, 976 (jetzt 976/1 und 976/2), 977 (jetzt 977/1, 977/2 und 977/3) und Teile des Flurstückes 978 (jetzt 978/1 und 978/2) der Gemarkung Neuhausen. Im Einzelnen gilt der Lageplan des Bebauungsplanes in der Fassung vom 15.02.2016 1. Für die Grundsteuer a)für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) auf der Steuermessbeträge 330 v. H. b)für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge 420 v. H. 2. Für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge 395 v. H. §3 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft. Neuhausen/Erzgeb., den 11. Februar 2016 Haustein Bürgermeister Hinweis: Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2.Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a)die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b)die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Hinweis: Aufgrund der Änderung der Hebesätze zum 1. Januar 2016 werden in der nächsten Zeit neue Steuerbescheide verschickt. Die sich aus der Änderung ergebende Nachzahlung wird zum nächsten Fälligkeitstermin am 15.05.2016 verrechnet. Für Steuerschuldner, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, erfolgt die Verrechnung automatisch. Bei Überweisung bitten wir um Beachtung der geänderten Raten. Hat der Steuerschuldner von der Möglichkeit der Jahreszahlung gemäß § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht, so ist der neue Jahresbetrag am 01.07. fällig. Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Am Stadion“ in Neuhausen/Erzgeb. Das Regierungspräsidium Chemnitz hat den vom Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. am 13.10.1999 in öffentlicher Sit- Der Bebauungsplan „Am Stadion“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung mit Anlagen in der Gemeindeverwaltung Neuhausen, Zimmer 108, Bahnhofstraße 12, 09544 Neuhausen/Erzgeb. während der üblichen Öffnungszeiten oder nach vorheriger Absprache eingesehen werden. Von dieser Einsichtnahme werden u. a. erfasst: die Einsicht in Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und technische Regelwerke wie DIN 45691, DIN 18300, RAS LP4 u. a. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft erlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird besonders hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen. Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 SächsGemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer AMTSBLATT Heft 03 · März - Jahrgang 26 Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Fristen a) die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Neuhausen, 22. Februar 2016 Haustein, Bürgermeister Verdienstvoll im Ehrenamt Die Gemeinde Neuhausen möchte auch 2016 Personen ehren, die sich für ganz besondere Verdienste im Ehrenamt und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt haben. Ich bitte Sie erneut, Ihre Vorschläge für die Auszeichnung „Verdienstvoll im Ehrenamt“ bis zum 6. Mai 2016 beim Bürgermeister einzureichen. Bitte fügen Sie Ihrem Vorschlag eine kurze Begründung bei. Peter Haustein, Bürgermeister Seite 4 Neue Aufrufe in der LEADERRegion „Silbernes Erzgebirge“ gestartet In der Region „Silbernes Erzgebirge“ konnten im Rahmen von zwei Aufrufen im Februar 2016 für alle Handlungsfelder der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) Vorhaben zur Auswahl durch den Koordinierungskreis, das Entscheidungsgremium der Region, eingereicht werden. Interessierte können sich damit um eine Förderung ihrer Vorhaben nach der LEADER-Richtlinie bewerben. WER kann seine Unterlagen einreichen? Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (z.B. Vereine, Verbände, Stiftungen) Die Lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region ruft zur Einreichung von Vorhabensideen entsprechend der Entwicklungsstrategie auf: Aufruf 02-2016 Start des Aufrufs: 18.02.2016 Abgabefrist: 29.03.2016, 12:00 Uhr Termin der abschließenden Vorhabensauswahl: 11.05.2016 Folgende Handlungsfelder sind aufgerufen: A - Ortsentwicklung und Wohnen (2.670.340 €) B - Verkehr und Mobilität (1.810.400 €) D - Wirtschaft und Arbeitsmarkt (1.176.760 €) E - Kulturerbe, Image, Tourismus (1.403.060 €) G - Prozesse, Konzepte, Management (550.460 €) Komplexvorhaben, die sich aus mehreren Maßnahmen zusammensetzen, sind ebenfalls aufgerufen. Aufruf 03-2016 Start des Aufrufs: 26.02.2016 Abgabefrist: 15.04.2016, 12:00 Uhr Termin der abschließenden Vorhabensauswahl: 18.05.2016 Folgende Handlungsfelder sind aufgerufen: C - Soziales – Grund – Nahversorgung (769.420 €) F - Umwelt, Natur und Landschaft (271.560 €) Komplexvorhaben, die sich aus mehreren Maßnahmen zusammensetzen, sind ebenfalls aufgerufen. Insgesamt steht für die beiden Aufrufe ein Budget von 8.652.000 Euro zur Verfügung. Alle Unterlagen und Formulare zum Aufruf werden unter: www.re-silbernes-erzgebirge.de/index.php/aufrufe bereitgestellt. Das Regionalmanagement steht Interessierten jederzeit für Beratungen, auch vor Ort, zur Verfügung. Nutzen Sie das Angebot, um Ihren Antrag zu qualifizieren und um bestmöglich informiert zu sein. Um eine vorherige Terminvereinbarung wird gebeten: Tel: 03731 692698 · Mail: [email protected] Wir freuen uns auf Ihre Vorhabensideen und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung – Ihr Regionalmanagement „Silbernes Erzgebirge“! In der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. sind ab 01.05.2016 zwei Stellen (Teilzeit) als Tourismusfachkraft und techn. Mitarbeiter/in Tourismus neu zu besetzen. Näheres finden Sie unter www.neuhausen.de oder bei: Gemeindeverwaltung · Bahnhofstraße 12 09544 Neuhausen/Erzgeb. Tel. 037361/1597-18 · Fax 037361/1597-50 [email protected] Seite 5 EINLADUNG zur Mitgliederversammlung der Land- und Waldeigentümer des Gemeinschaftsjagdreviers Neuhausen Termin: Donnerstag, 17.03.2016, 18:00 Uhr Ort: AMTSBLATT Heft 03 · März - Jahrgang 26 Gaststätte „Zur Edlen Krone“ Neuhausen / Frauenbach Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Vorlesen der Tagesordnung 3. Information zum Geschäftsjahr 2015/2016 4. Kassenbericht 5. Bericht Revisionskommission 6. Diskussion/Sonstiges 7. Entlastung Kasse / Vorstand 8. Vorstellung neuer Kandidaten für den Vorstand (Wahlvorschläge können an Vorstandsmitglieder abgegeben werden) 9. Schriftliche Wahl 10. Auszählen der Stimmen / Flächenanteile 11. Bekanntgabe Wahlergebnis 12. Konstituierung neuer Vorstand 13. Diskussion zu neuer Satzung der Jagdgenossenschaft (siehe Auslage der Satzung im Rathaus Neuhausen, zu den Öffnungszeiten der Touristinformation – Erdgeschoss links) 14. Satzungsänderung Abstimmung 15. Diskussion 16. Ausblicke auf das Geschäftsjahr 2016 / 17 17. Diskussion zur Vorgehensweise bei neuen Pachtverträgen 18. Abstimmung 19. Schlusswort Wir bitten alle betreffenden Land- und Waldeigentümer, die Teilnahme an der Versammlung zu ermöglichen. Axel Reichelt Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Energiesparlampen niemals in die Mülltonne! Jetzt ist das Schadstoffmobil unterwegs Bis zum 5. April stationiert es an 246 Standplätzen im Landkreis. Termine und Haltestellen sind im Abfallkalender ab Seite 23 oder unter www.ekm-mittelsachsen.de veröffentlicht. Wer das Angebot wochentags nicht nutzen kann, dem stehen einige Termine am Samstagvormittag von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung. Das nächste Mal am 19. März in Flöha (Wertstoffhof) und am 26. März in Frankenberg (Mühlbacher Straße / Parkplatz Seniorenheim). Außerdem werden giftige Abfälle im Zwischenlager für Sonderabfälle in Freiberg, Schachtweg 6 das ganze Jahr über angenommen. Geben Sie Lackdosen & Co. möglichst in den Originalverpackungen persönlich beim geschulten Personal ab. Wegen der Gefahr für Kinder, Tiere und die Umwelt legen Sie bitte nichts unbeaufsichtigt am Straßenrand ab. Umwelttelefon Meldungen und Hinweise über besondere Wetterlagen, Geruchsbelästigungen und sonstige Beeinträchtigungen durch Umweltbelastungen sind an folgende Adressen zu richten: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Tel.: 0351/5646522 | Fax.: 0351/5646529 [email protected] Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Tel.: 0351/26125104 | Fax.: 0351/26125199 [email protected] Außerdem können Sie sich im Internet unter www.luft.sachsen.de über die Luftqualität in Sachsen informieren. TERMINE Abfallentsorgung März 2016 Neuhausen (ohne Deutscheinsiedler Weg), OT Dittersbach, OT Frauenbach, OT Heidelbach 03.03.2016 17.03.2016 08.03.2016 08.03.2016 22.03.2016 Restmüll Restmüll Papier Gelbe Tonne Gelbe Tonne Neuhausen (Deutscheinsiedler Weg) 03.03.2016 03.03.2016 03.03.2016 Restmüll Papier Gelbe Tonne OT Cämmerswalde 02.03.2016 16.03.2016 31.03.2016 10.03.2016 08.03.2016 22.03.2016 Restmüll Restmüll Restmüll Papier Gelbe Tonne Gelbe Tonne OT Deutschgeorgenthal, OT Neuwernsdorf, OT Rauschenbach 02.03.2016 16.03.2016 31.03.2016 08.03.2016 08.03.2016 22.03.2016 Restmüll Restmüll Restmüll Papier Gelbe Tonne Gelbe Tonne AMTSBLATT Heft 03 · März - Jahrgang 26 Seite 6 Geburtstag des Monats Erinnerung: Die Geburtstagskinder der Monate März und April 2016 laden wir am Mittwoch, dem 04.05.2016, um 14.30 Uhr in das Schloss Purschenstein ganz herzlich ein. Dies ist eine Einladung für alle Geburtstagskinder ab 70 Jahre. Begleitpersonen für unsere Jubilare sind ebenfalls herzlich willkommen. Auf Wunsch und Voranmeldung im Rathaus können wir Sie auch mit einem Kraftfahrzeug abholen. Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen unserer Jubilare. Am 20. März 2016 findet in Pfaffroda Peter Haustein – Bürgermeister Volkssolidarität Kreisverband Freiberg e.V. der 11. Second-Hand-Basar „Alles fürs Kind“ statt! Hier alle Fakten nochmal auf einen Blick: Der 11. Second-Hand-Basar „Alles fürs Kind“ wird vom Gewerbeverein Pfaffroda e.V. sowie dem ehrenamtlichen Organisationsteam veranstaltet. Geburt Simon Thiele, Sohn von Sebastian und Stefanie Thiele Jeder, der etwas verkaufen möchte, muss sich eine gültige Nummer sowie aktuell original gültige Etiketten besorgen. Diese sind an folgenden Stellen bis 11.03.2016 erhältlich: - Kita Dörnthal, - Gemeindeverwaltung Pfaffroda, - Bibliothek Olbernhau, - Touristinfo Seiffen, - BGZ Zöblitz, - Kita Zethau (zu den jeweiligen Öffnungszeiten) Alle zu verkaufenden Artikel müssen von Ihnen mit diesen Etiketten sicher gekennzeichnet und in max. 3 Bananenkisten (Größe: 24 x 54 x 39 cm) verpackt werden. Diese nimmt das Organisationsteam am 14. März 2016, 16 bis 19 Uhr und am 16. März 2016, 8 bis11 Uhr im Rathaus Pfaffroda entgegen. Kosten für Verkäufer: - Bananenkiste je 3,00 €, - Schuhbeutel 1,00 €, - Einzelteile je 1,00 € Das ehrenamtliche Organisationsteam sortiert die Ware nach Kategorien und bereitet den Verkaufstag vor. Am 20. März 2016 öffnen sich die Türen der Turnhalle Pfaffroda (Freiberger Straße 6, 09526 Pfaffroda) in der Zeit von 14 bis 17 Uhr. Schnell sein lohnt sich für jeden. Erfahrungsgemäß wartet ein großes Sortiment an Baby- und Kinderbekleidung, -zubehör und -spielsachen zu kleinen Preisen. Außerdem wird beim Kuchenbasar für das leibliche Wohl gesorgt. (Über Kuchenspenden würden wir uns freuen!) Nicht verkaufte Artikel sowie der Erlös müssen vom Verkäufer am 21. März 2016, 16 bis 19 Uhr im Rathaus Pfaffroda abgeholt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter 015224586488 oder 015224738185. Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am 12.03.2016 Inge und Rainer Butter aus Neuhausen und alles Gute für die Eltern und das Kind. Traumhafte und erlebnisreiche Ferienlager im Erzgebirge Wohin in den Sommerferien? Natürlich in ein Ferienlager! Abenteuer bestehen, neue Freunde gewinnen, Natur erleben und sich sportlich betätigen. All das ist in der Kinder- und Jugendbegegnungsstätte „Grüne Schule grenzenlos“ in Zethau möglich. Wer wollte nicht schon einmal als Akrobat, Clown oder Zauberkünstler in einem richtigen Zirkuszelt auftreten? Kein Problem! Ihr bekommt Euren Auftritt im farbenprächtigen Kostüm und vor großem Publikum. Richtige Akrobaten vom Zirkus Dreamland geben Euch vorher Anleitung und Unterstützung. Termin: 17. bis 23. Juli 2016. Für naturinteressierte Kinder ist ein Wildniscamp eine gute Wahl. Am Felsen klettern, mit Falken und Eulen auf Augenhöhe in einer Falknerei; Wald erkunden bei Tag und bei Nacht, Sterne beobachten; Lagerfeuernächte und über diese Abenteuer noch einen eigenen Film drehen. Das ist nur ein Teil der Wildnisabenteuer vom 3. bis 9. und 10. bis 15. Juli 2016. Wer es etwas entspannter mag, der findet beim „Ferienspaß im Erzgebirge“ Gleichgesinnte mit denen es Riesenspaß macht, im Erlebnisbad über die 80 Meter Rutsche zu düsen, einen großen Showabend zu genießen, kreativ zu sein beim Gestalten eines Mittelaltertages mit Ponyreiten, Ritterspielen, Bogenschießen … Längst hat es sich bei Kindern und Jugendlichen herumgesprochen: In der „Grüne Schule grenzenlos“ geht es auch sportlich zu. Zehn Tage sind dafür reserviert. Neben verschiedenen Ballspielen, Inlineskaten, Badminton und Spaßolympiade gibt es Anleitung in Selbstverteidigung. Vom 24. Juli bis 3. August. Dass Baden und Disco, Kino und Spiele unbedingt zu allen Ferienprogrammen gehören, ist genauso selbstverständlich wie die Nächte am Lagerfeuer und ein zünftiges Abschlussfest. Infos: „Grüne Schule grenzenlos“ e.V.; Zethau 93 09619 Mulda Tel.: 0373208017-0 www.gruene-schule-grenzenlos.de Seite 7 Heft 03 · März - Jahrgang 26 AMTSBLATT Die Gemeindeverwaltung Neuhausen gratuliert im Monat März 2016 nachfolgenden Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde zum Geburtstag ganz herzlich am: 01.03.2016 01.03.2016 01.03.2016 02.03.2016 03.03.2016 03.03.2016 05.03.2016 06.03.2016 07.03.2016 07.03.2016 08.03.2016 09.03.2016 10.03.2016 10.03.2016 11.03.2016 11.03.2016 12.03.2016 12.03.2016 13.03.2016 15.03.2016 15.03.2016 15.03.2016 16.03.2016 16.03.2016 17.03.2016 18.03.2016 19.03.2016 19.03.2016 19.03.2016 19.03.2016 19.03.2016 20.03.2016 21.03.2016 22.03.2016 23.03.2016 24.03.2016 24.03.2016 24.03.2016 24.03.2016 24.03.2016 25.03.2016 25.03.2016 26.03.2016 26.03.2016 27.03.2016 27.03.2016 27.03.2016 28.03.2016 29.03.2016 29.03.2016 31.03.2016 zum 75. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 72. Geburtstag Frau Monika Funke Herrn Manfred Helbig Herrn Karl Schmerler Herrn Claus Hengst Herrn Walter Kaltofen Frau Erika Walther Frau Reinhilde Gläser Herrn Herbert Herklotz Herrn Johannes Lorenz Frau Regina Schneider Frau Hildegard Matthes Frau Inge Butter Frau Ruth Arnold Frau Inge Barthel Herrn Dieter Bärtl Herrn Günter Springer Herrn Günter Hegewald Frau Ingeburg Horn Herrn Günter Lorenz Frau Jutta Brandt Herr Dr. Klaus Hartmann Frau Margarete Neuber Frau Edeltraud Müller Frau Jutta Zennig Frau Magda Scheinpflug Frau Charlotte Schwabe Frau Edeltrud Gutermuth Frau Elke Hertwig Frau Dr. Margherita Schürer Frau Inge Seidel Frau Karin Vogel Frau Maritta Schindler Frau Ingeburg Frohs Frau Ingeborg Wurm Herrn Siegfried Zeidler Frau Inge Gläßer Frau Renate Helbig Frau Helga Jänicke Frau Christa Kempe Frau Sonja Langer Herrn Werner Leschke Frau Christine Schiffler Herrn Gottfried Neubert Herrn Klaus Reichelt Herrn Siegfried Matthes Frau Herta Meyer Frau Ruth Wagner Herrn Dietmar Mende Frau Inge Hengst Frau Herta Neubert Herrn Heinz Zickmantel Bahnhofstraße 11 Bienenmühler Straße 10 Talstraße 4 Anton-Günther-Straße 10 Hauptstr. 45 Friedrich-Ebert-Straße 6 Hauptstr. 11 Neuwernsdorf 12 Olbernhauer Straße 15 Hauptstr. 150 Am Lärchenberg 3 Ernst-Thälmann-Straße 14 Am Schwartenberg 1 Bahnhofstraße 21 Hauptstr. 82 Hauptstr. 33 Neuwernsdorf 22 Karl-Liebknecht-Straße 10 Rudolf-Breitscheid-Straße 4 Göhrener Weg 2 Poststraße 6 Rauschenbach 8 Brüxer Straße 25 Anton-Günther-Straße 9 Schwartenbergweg 3 Freiberger Straße 21 Friedrich-Ebert-Straße 8 Steinbruchweg 7 Dittersbacher Weg 20 Schwartenbergweg 3 Rauschenbach 9 Freiberger Straße 30 Frauenbachstraße 29 Hauptstr. 38 August-Bebel-Straße 2 Bahnhofstraße 19 Bahnhofstraße 4 Hauptstr. 34 August-Bebel-Straße 6 Deutscheinsiedler Weg 10 Am Goldhübel 5 Hauptstr. 33 Friedrich-Ebert-Straße 14 Anton-Günther-Straße 26 Karl-Liebknecht-Straße 32 Hauptstr. 125 Schwartenbergweg 14 Neuwernsdorfer Weg 38 Anton-Günther-Straße 10 Bergstraße 17 Anton-Günther-Straße 14 OT Dittersbach OT Cämmerswalde OT Cämmerswalde OT Neuwernsdorf OT Cämmerswalde OT Cämmerswalde OT Cämmerswalde OT Neuwernsdorf OT Rauschenbach OT Dittersbach OT Rauschenbach OT Frauenbach OT Cämmerswalde OT Cämmerswalde OT Cämmerswalde OT Cämmerswalde OT Dittersbach und wünscht alles Gute, vor allem Gesundheit für das neue Lebensjahr. AMTSBLATT Heft 03 · März - Jahrgang 26 BEREITSCHAFTSDIENSTE Wochenenddienst Neuhausen DRK-Sozialstation Sayda und Umgebung Ärztlicher Bereitschaftsdienst Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst wird weiterhin Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch und Freitag Samstag, Sonntag und an Feiertagen über die Rufnummer ab 19.00 Uhr, ab 14.00 Uhr und 24 Stunden 1 1 6 1 1 7 vermittelt. Darüber hinaus sind die Ärzte der Region wie gewohnt für ihre Patienten zu erreichen. Samstag und Sonntag von 9:00 bis 11:00 Uhr für dringende Schmerzfälle 05./06.03.16 Frau Dr. A. Kleemann, Olbernhau 12./13.03.16 Herr Dr. H.-F. Budai, Seiffen 19./20.03.16 Herr DS E. Heinrich, Olbernhau 25.03.16 Frau DS R. Lohs, Olbernhau 26./27.03.16 Herr ZA M. Kaden, Olbernhau 28.03.16 Frau SR C. Kleemann, Neuhausen 037360 72364 037362 7272 037360 20676 037360 72217 037360 75282 037361 4132 037360 1810 037367 87210 037367 2296 03735 22270 037363 7287 Cämmerswalde Siehe bitte unter Ärzte Neuhausen Bereich Brand-Erbisdorf Änderungen bitte vorbehalten. Schwester Kerstin Krebs PDL SST Sayda und Umgebung Diakoniestation Seiffen Am Rathaus 3 • 09548 Seiffen Die Diakonie-Sozialstation ist von Montag bis Freitag jeweils von 7:30 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs von14:00 bis 17:30 Uhr besetzt. Kirchgemeinden Ev.-Luth. Kirchgemeinde Neuhausen-Heidersdorf Unsere Gottesdienste und Veranstaltungen Freitag, 4. März – Weltgebetstag 19.30 Uhr NeuhausenGottesdienst zum Weltgebetstag „Nehmt Kinder auf und ihr nehmt mich auf“ Sonntag, 20. März – Palmarum 10.00 Uhr NeuhausenGottesdienst unter Mitwirkung der Konfirmanden (Pf. Dr. Beyer) zugleich Kindergottesdienst Samstag 9:00 – 10:00 Uhr Sonntag 10:00 – 11:00 Uhr Feiertag 10:00 – 11:00 Uhr Brand-Erbisdorf Brand-Erbisdorf Brand-Erbisdorf Brand-Erbisdorf Mulda Schwester Frau Monika Eckhardt Tel. 037327/83498 Friedebach, Freiberger Straße Sonntag, 13. März – Judika 10.00 Uhr HeidersdorfGottesdienst mit Heiligem Abendmahl (Superintendent R. Findeisen) Zahnärztlicher Notdienst DS H. Gerhardt DS G. Horn Dr. S. Vogelsang DS Chr. Jänig Dr. Michael Gabsdiel 19. – 20.03.16Gesundheits- und Krankenpflegerin Frau Irina Weißbach Tel. 037327/83498 Sayda, Lange Gasse 3 Sonntag, 6. März – Lätare 10.00 Uhr NeuhausenGottesdienst mit Heiligem Abendmahl und Kindergottesdienst (Prädikant L. Hammerschmidt) Bereitschaftsdienst Ärzte 05./06.03.16 12./13.03.16 19./20.03.16 25./26.03.16 27./28.03.16 12. – 13.03.16Altenpflegerin Frau Rosemarie Büschel Tel.037327/83498 Voigtsdorf, Hauptstraße 89 Weitere Sprechzeiten sind nach Vereinbarung möglich. l Tag und Nacht erreichbar unter Tel./Fax: 037362/8481 Der Bereitschaftsdienst wechselt wöchentlich und beginnt am Montag 8:00 Uhr und endet am darauffolgenden Montag 8:00 Uhr. Drei- Tannen- Apotheke Olbernhau Linden- Apotheke Pockau Stadt- Apotheke Lengefeld Löwen- Apotheke Marienberg Stadt- Apotheke Zöblitz 05. – 06.03.16Schwester Frau Monika Eckhardt Tel. 037327/83498 Friedebach, Freiberger Straße 27. – 28.03.16 Gesundheits- und Krankenpflegerin OsternFrau Irina Weißbach Tel. 037327/83498 Sayda, Lange Gasse 3 Apothekenbereitschaft 29.02. – 06.03.16 07.03. – 13.03.16 14.03. – 20.03.16 21.03. – 27.03.16 28.03. – 03.04.16 Wir sind für Sie jederzeit unter folgender Telefonnummer erreichbar: 037327/83498 • Fax 037327/83499 25. – 26.03.16 Karfreitag und Karsamstag Bereitschaftsdienst Zahnärzte Seite 8 037322 3657 037322 42523 037322 3864 037322 2735 037320 1278 Gründonnerstag, 24. März 19.00 Uhr NeuhausenAbendmahlsgottesdienst (Pf. M. Hecker) Karfreitag, 25. März 10.00 Uhr Heidersdorf Gottesdienst (Pf. Klotz) 14.30 Uhr NeuhausenAndacht zur Sterbestunde Jesu Christi Seite 9 AMTSBLATT Heft 03 · März - Jahrgang 26 Karsamstag, 26. März 20.00 Uhr Heidersdorf Osternachtfeier mit Agape-Mahl (Ehepaar Vesper) Ostersonntag, 27. März – Achtung! Beginn der Sommerzeit! 6.30 Uhr Neuhausen Auferstehungsandacht auf dem Friedhof Neuhausen 10.00 Uhr Neuhausen Festgottesdienst mit Heiligem Abendmahl (Superintendent R. Findeisen) 10.00 Uhr Heidersdorf Familiengottesdienst (K. Friedemann) Ostermontag, 28. März 10.00 Uhr Neuhausen Familiengottesdienst mit den Kindern und Erzieherinnen des Ev. Kinderhauses „Vier Jahreszeiten“ Gottesdienste finden im März wie folgt statt: Samstag Sonntag Palmsonntag Samstag Karfreitag Osternacht Samstag Ostersonntag Ostermontag 05.03. 13.03. 15.00 Uhr 15.00 Uhr Neuhausen Sayda 19.03. 25.03. 15.00 Uhr 15.00 Uhr Neuhausen Neuhausen 26.03. 27.03. 28.03. 21.00 Uhr 08.30 Uhr 15.00 Uhr Olbernhau Olbernhau Neuhausen Wir wünschen allen Einwohnern und Gästen unseres Ortes ein frohes, gesegnetes Osterfest. 1. Sonntag nach Ostern, 3. April – Quasimodogeniti 14.00 Uhr Heidersdorf Gottesdienst zum Beginn der Bibelwoche (Pf. Dr. Beyer) Unsere Kreise laden ein zum / zur: Fröhliches Alter Montag, 14. März 14.00 Uhr Frauenkreis Freitag, 4. März Weltgebetstag 19.30 Uhr Jungschar 5./6. Kl. montags 17.00 Uhr Christenlehre 1./2. Kl. dienstags 13.30 Uhr 3./4. Kl. dienstags 14.30 Uhr Junge Gemeinde freitags in Seiffen 19.00 Uhr (Fahrdienst anmelden unter 015236929518) Posaunenchor montags 20.00 Uhr Kirchenchor Neuh. dienstags 19.30 Uhr Kirchenvorstand Mittwoch, 23. März in Neuhausen 19.30 Uhr Krabbelgruppe im Kinderhaus „Vier Jahreszeiten“ Dienstag, 8. März 15.30 Uhr – 16.30 Uhr Lesekreis der Diakonie Montag, 21. März in Seiffen 14.00 Uhr Öffnungszeiten der Pfarramtskanzlei Neuhausen (Telefon: 037361 45249 oder 4009 | Fax 037361 50851 E-Mail: [email protected] Internet: www.schwartenberggemeinde.de): Montag und Donnerstag Dienstag und Freitag Katholische Kirche 8.30 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 17.00 Uhr Anzeige Kirchgemeinde Clausnitz-CämmerswaldeRechenberg Veranstaltungen im März 2016 Mittwoch, 02.03. 15.30 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Rauschenbach Donnerstag, 03.03. 14.00 Uhr Rentnerkreis im Pfarrhaus Cämmerswalde (Pfr. Bartl) Freitag, 04.03. 19.00 Uhr Junge Gemeinde im Pfarrhaus Rechenberg 19.30 Uhr Weltgebetstag der Frauen im Pfarrhaus Rechenberg Samstag, 20.00 Uhr 05.03. Kreis Junger Erwachsener im Pfarrhaus Cämmerswalde Sonntag, 06.03. – Lätare 08.30 Uhr Gottesdienst in der Kirche Clausnitz (Schwinger) 10.00 Uhr Gottesdienst/Abendmahl/Kinder-GD Pfarrhaus Rechenberg (Schwinger) Montag, 07.03. 15.30 Uhr Mutti-Kind-Kreis im Pfarraus Clausnitz 19.30 Uhr Bibelwochenabend im Pfarrhaus Cämmerswalde Thema 3 (Pfr. Krüger) Dienstag, 08.03. 18.30 Uhr Gebetskreis im Pfarrhaus Clausnitz 19.30 Uhr Bibelwochenabend im Pfarrhaus Clausnitz Thema 4 (Sup. Noth) Mittwoch, 09.03. 19.30 Uhr Bibelwochenabend im Pfarrhaus Rechenberg Thema 2 (Pfr. Wermann) Donnerstag, 10.03. 13.30 Uhr Frauendienst im Pfarrhaus Clausnitz (Pfr. Bartl) 19.30 Uhr Bibelwochenabend im Pfarrhaus Cämmerswalde Thema 6 (Pfr. Weber) Freitag, 11.03. 17.00 Uhr Christenlehre 5./6. Kl. im Pfarrhaus Clausnitz 19.00 Uhr Junge Gemeinde im Pfarrhaus Rechenberg 19.30 Uhr Bibelwochenabend im Pfarrhaus Clausnitz Thema 7 (Pfrn. Klement) Samstag, 12.03. 13.30 Uhr Kinder-Singe-Nachmittag im Pfarrhaus Clausnitz für sangesfreudige Kinder (1. – 6. Kl.) aus Clausnitz, Rechenberg und Cämmerswalde AMTSBLATT Heft 03 · März - Jahrgang 26 Sonntag, 13.03. – Judika 08.30 UhrGottesdienst im Pfarrhaus Cämmerswalde (Sup. Noth) 10.00 UhrGottesdienst/Abendmahl/Kinder-GD in der Kirche Clausnitz (Sup. Noth) Freitag, 18.03. 19.00 Uhr Junge Gemeinde im Pfarrhaus Rechenberg Sonntag, 20.03. – Palmarum 08.30 Uhr Gottesdienst im Pfarrhaus Rechenberg (Roder) 10.00 UhrGottesdienst / Kinder-GD im Pfarrhaus Cämmerswalde (Roder) Seite 10 VEREINE geben bekannt Anlässlich des Gründonnerstag, 24.03. 19.00 UhrTischabendmahl im Pfarrhaus Rechenberg (Sup. Noth) Karfreitag, 25.03. 08.30 UhrGottesdienst mit Abendmahl Kirche Cämmerswalde (Hutzschenreuter) 10.00 UhrGottesdienst mit Abendmahl Kirche Clausnitz (Hutzschenreuter) 15.00 UhrGottesdienst mit Abendmahl Kirche Rechenberg (Hutzschenreuter) Ostern, 27.03. 07.00 UhrAuferstehungsandacht, Friedhof Clausnitz Anschließend gemeinsames Frühstück im Pfarrhaus Clausnitz 10.00 UhrFamiliengottesdienst zu Ostern in der Kirche Clausnitz (Schenk) Ostermontag, 28.03. 08.30 UhrOster-Gottesdienst in der Kirche Cämmerswalde (Hutzschenreuter) 10.00 UhrOster-Gottesdienst/Abendmahl Kirche Rechenberg (Hutzschenreuter) Donnerstag, 31.03. 14.15 Uhr Seniorenkreis im Pfarrhaus Rechenberg (Wähner) Änderungen vorbehalten – deshalb bitte vorab noch mal informieren! DANKE Ostern – wir feiern die Auferstehung unseres HERRN! Hier noch einmal eine ganz persönliche Einladung an SIE – zu unserem zentralen Familiengottesdienst in Clausnitz – am Ostersonntag, 27. März, 10.00 Uhr. lädt der Seniorenclub „Schloß Purschenstein“ ins Erbgericht Satzung ein. Zwischen Kaffee und Abendbrot gestaltet ein buntes Programm. Sie wird uns u. a. mit Melodien erfreuen, die uns vor Jahren begeisterten, die wir auch heute noch gerne hören. Wir fahren am Montag, 13:00 Uhr ab Neuhausen Betriebshof bzw. 13:15 Uhr Neuhausen Bahnhof-Wendeschleife über Olbernhau nach Satzung. Rückfahrt: ca. 19:30 Uhr Preis: 40,-- €/Pers. Eure C. und R. Hengst Zuvor wollen wir uns zur Auferstehungsandacht auf dem Clausnitzer Friedhof treffen (7.00 Uhr). Gleich im Anschluss an eine kleine Andacht und Bläsermusik finden wir uns im Clausnitzer Pfarrhaus zum gemeinsamen Frühstück ein. Alle Kinder und Familien sind herzlich dazu eingeladen. Es wäre schön, wenn Sie nicht zu Hause blieben, sondern zusammen mit uns frühstücken und Gottesdienst feiern würden. Danach (10.00 Uhr) feiern wir dann gemeinsam Familiengottesdienst zum Osterfest! Am Oster-Montag wird in unseren anderen beiden Kirchen die Oster-Botschaft verkündet. Kommt! Die Senioren treffen sich am Konfirmation 2016 – sie findet am Sonntag, d. 17. April 2016 – 13.30 Uhr in der Kirche Cämmerswalde statt. Konfirmiert bzw. getauft werden: Ciara Dittrich, Mario Kaulfürst, Jonas Krause, Monique Lippmann, Nico Meyer, Samuel Müller, Erik Neuber, Julie Neuber und Lilly Ullmann Mögen die Jugendlichen spüren + erfahren, dass Gott immer für sie da ist, ob Frohes oder Fragliches ansteht! Unsere Pfarramtskanzlei ist geöffnet: montags bis mittwochs und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr. Haben Sie Sorgen, so sprechen Sie bitte einen Kirchvorsteher an bzw. rufen Sie im Pfarramt Clausnitz (Tel. 7210) an, wir helfen und vermitteln gerne weiter. Ihr Kirchenvorstand und Steffi Geyer Auf ein freudiges Wiedersehen! Seite 11 Seniorengruppe Cämmerswalde Liebe Senioren, diesen Monat treffen wir uns im Landgasthaus „Jandusch“ zum gemeinsamen INFORMATION des EZV Neuhausen Am Donnerstag, dem findet im Spiele-Nachmittag. Karten AMTSBLATT Heft 03 · März - Jahrgang 26 u. a. können mitgebracht werden. 17. März 2016 Gasthof „Zur Edlen Krone“ ein weiterer Vortrag unseres Heimatfreundes Lang mit dem Thema: Termin: Montag, den 14.03.2016, um 14 Uhr. Dazu wünschen wir uns wieder viel Spaß und Freude. VORSCHAU: Für den 13. Juni 2016 haben wir eine Ausfahrt in das Wasserparadies Leipziger Neuseenland mit Schleusenfahrt geplant. Alle Interessierten des Ortes sind dazu eingeladen. Die Volkssolidarität e.V. informiert Liebe Mitglieder, wie bereits angekündigt, verleben wir unsere diesjährige Frauentagsfeier in Cämmerswalde, Gaststätte „Jandusch“. Dort essen wir zu Mittag (nach Karte). Den Verzehr bezahlt jeder selbst. Die Busfahrt und die musikalische Unterhaltung trägt unsere Mitgliederkasse. Abfahrt Bahnhof: 11:09 Uhr (Linienbus) Rückfahrt: 15:01 Uhr 15:54 Uhr Bis bald also – es freut sich auf rege Teilnahme der Ortsvorstand statt. Dazu laden wir alle Heimatfreunde und Gäste recht herzlich ein und verbleiben bis dahin mit einem herzlichen Glück auf! Der Vorstand des EZV AMTSBLATT Heft 03 · März - Jahrgang 26 Die 42. Saison des „Checkt mit uns ein und freut Euch alle, auf’s närrische Hotel in Cämmerschwalle“, so lautete das Motto in der 42. Saison des Cämmerswalder Carnevalsclubs – und das Hotel war beinahe ausgebucht. Durch die Drehtür in der Hoteleingangshalle sah man sowohl nobel (ver)gekleidete Hotelgäste als auch zahlreiche Pagen, Zimmermädchen und Hausmeister strömen. Nachdem die Funkenmädels den närrischen Abend mit einem erfrischenden Gardetanz eröffnet hatten, begrüßten der Hotelmanager namens Herr Raschaufssofa sowie seine rechte Hand, der Concierge Sepp, die Damen und Herren in ihrem Haus, welches sogar einen Fahrstuhl vorweisen konnte. Zum Auftakt boten die Minifunken mit dem „Tanz vom anderen Stern“ und dem „Twist“ ein tolles Showprogramm. Nun schien ein Reisebus vor der Tür zu halten. Tatsächlich stieg eine illustre Gesellschaft aus, um in dem 5-Sterne-Haus zu logieren. Zügig verteilten die Hausherren alle reservierten Zimmer an die Gäste, nur ausgerechnet eine Stammkundin wurde vorerst mit einem Platz in der Lounge vertröstet. Natürlich bot das Hotel auch ein Mitmach-Programm für die aktiven Hotelinsassen. Ilse Gürtelschnalle motivierte die Kundschaft zu einem Club-Tanz, doch leider lieferte der antiquare Kassettenrecorder Bandsalat statt Musik. Kurzerhand erzeugte Ilse mit den Gästen und einer „Pizzakatze“ eigenen Sound. Als die Klingel an der Rezeption wieder läutete, musste der Concierge einen fehlgereisten, plattdütsch sprechenden Friesen, der eigentlich ans Meer zum Hochseefischen wollte, über seinen Irrtum aufklären. Auch in der Hotelküche ging es rund: die Köche und Kellner alias die „großen“ Minifunken tanzten ein peppiges Hit-Medley. Nun kehrte ein betagtes Ehepaar von seinem Ausflug um Cämmerswalde zurück und berichtete, was sich alles zu ihrem Besuch im Seite 12 Ort vor 40 Jahren verändert hatte – oder auch nicht. Das FDGBFerienheim gibt es z.B. so nicht mehr, dafür aber immer noch schlechte, für Rollatoren völlig ungeeignete Straßen. Anschließend boten die Mädels von der Funkengarde einen Showtanz als House-Meister mit toller Choreografie und Kostümwechsel. Doch der Hotelvorstand hatte auch mehrere knifflige Probleme zu lösen. Zunächst wurde die Übernachtungsfrage der eingangs erwähnten Stammkundin geklärt. Sie durfte freundlicherweise die freie Betthälfte eines anderen Gastes nutzen, den sie dann allerdings auch um seine Nachtruhe brachte. Im Hotel-Restaurant herrschte ebenso Aufregung, als sich ein Hoteltester zu erkennen gab. Glücklicherweise konnte Herr Raschaufssofa die lange Mängelliste mit gut gefüllten Kuverts in Luft auflösen. An einem anderen Tisch fischte der Koch persönlich mit einem goldenen Löffel ein Haar aus der Suppe – wegen der Hygiene … und eine Tafel weiter vermutete eine Gesellschaft (gespielt von unseren Voigtsdorfer Faschingsfreunden) Unappetitliches im „Gulasch nach Art“ des Hauses, den der korrekte Oberkellner so sehr anpries. Nach weiteren Beschwerden über Hotel und Personal kamen die Frauen und Männer der gemischten Showtanzgruppe letztendlich zu dem Schluss: „Reißt die Hütte ab!“ … … was sie zum Glück tatsächlich nicht taten, denn so konnten alle Gäste mit dem CCC noch bis in die Nacht feiern und tanzen. Die Faschingsveranstaltung war auch ein Anlass zur Ehrung der Vereinsmitglieder Nancy Erler, Jana Mai und Maik Springer für ihr über 25-jähriges engagiertes Mitwirken bei den Narreteien des CCC. Zum Cämmerswalder Kinderfasching herrschte auch wieder viel Trubel bei den kleinen, toll kostümierten Besuchern. Bei Musik, Tanz, Spielen und leckeren Pfannkuchen genossen sie den Nachmittag. Der Cämmerswalder Carnevalsclub bedankt sich herzlich bei allen, die – in welcher Form auch immer – zum Gelingen der Faschingsveranstaltungen beitragen! Hummel-Hummel-Helau! Euer CCC laden ein zum mit dem Gastdirigenten und Komponisten Peter Schad am 03.04.2016, Beginn 10.00 Uhr im Haus des Gastes Cämmerswalde Eintritt: 5 € | Kartenreservierungen unter 03732720238 oder 0373271559 Seite 13 Heft 03 · März - Jahrgang 26 Aus unserer Ortschronik AMTSBLATT von Leopold Hoppe Fortsetzung aus Amtsblatt 02/2016 Das berufliche Schulwesen in Neuhausen 4. Die gewerbliche Fach- und Fortbildungsschule (Teil 2) Im 1895 beschlossenen „Regulativ für die gewerbliche Fach- und Fortbildungsschule zu Neuhausen“ wird im § 13 auf die im Anhang aufgeführte Schul-, Haus- und Strafordnung verwiesen. Der wörtliche Text lautet: „1. Die Schüler haben mit dem Glockenschlage im Klassenzimmer ihre Sitzplätze einzunehmen und dürfen sich ohne Erlaubnis des Lehrers nicht wieder aus dem Lokal entfernen. 2. Wer zu spät kommt oder gar das Zuspätkommen zur Gewohnheit werden läßt, wird vom Klassenlehrer, bez. vom Schulvorstande bestraft. 3. In der Regel entschuldigt nur Krankheit. Die Entschuldigungen sind, wenn irgend thunlich, schriftlich und zwar gewöhnlich sofort, wenigstens aber binnen drei Tagen einzureichen und vom Vater bez. Vormund oder Arbeitgeber zu bescheinigen. Mündliche Entschuldigung gilt nur dann, wenn sie in derselben Zeit vom Vater bez. Vormund oder Arbeitgeber persönlich angebracht wird. 4. Jeder Schüler hat ordentlich und reinlich in das Schulzimmer zu kommen und sich außerdem der Höflichkeit und eines anständigen Benehmens zu befleißigen. Das Erscheinen in Hemdsärmel, das Tragen von Holzpantoffeln sowie das Barfußgehen ist verboten, ebenso das Mitbringen von Rauchutensilien sowie das Rauchen in der Schule und auf dem Schulwege. Strafordnung für die Fortbildungsschule Zulässige Strafmittel in der Fortbildungsschule sind nach § 1 der Verordnung vom 4. November 1878 folgende: a) Erinnerungen und Verweise durch den Lehrer. b)Aufgabe einer angemessenen häuslichen Strafarbeit, wo die Verhältnisse dazu geeignet sind. c) Zurückbehalten in der Schule, nicht über die Dauer einer Stunde, mit zweckmäßiger Beschäftigung unter Aufsicht. d)Für den Fall fortgesetzten unpünktlichen Besuchs Abholung durch den Schul- und Gemeindediener. e) Erinnerungen und Verweise durch den Ortsschul inspektor (Direktor), schriftliche Anzeige an die Eltern, Erzieher, Dienst- oder Arbeitsherrn. f) Erinnerungen und Verweise vor dem Lehrerkollegium der Fortbildungsschule oder dem Schulvorstande (Schulausschuss) nach Befinden im Beisein des Vaters (Erziehers), Dienst- oder Arbeitsherrn. g)Karzerstrafe bis zu 2 Stunden mit oder ohne Beschäftigung. h)Karzerstrafe über zwei bis zu zwölf Stunden mit oder ohne Beschäftigung. i)Verweis vor der Bezirksschulinspektion mit oder ohne Androhung der Ausstoßung. k)Ausstoßung mit öffentlicher Bekanntmachung vor der Klasse und mit dem Verluste der Fähigkeit zur Aufnahme in eine andere öffentliche Fortbildungsschule. 5. Jeder Schüler hat sich die für die Fortbildungsschule vorschriftsmäßigen Bücher und Hefte anzuschaffen. Nach § 3, Absatz 2, dieser Verordnung sind über Anwendung derselben in gemeinsamer Beratung der Schulvorstände und Fortbildungsschullehrer am 8. und 13. Dezember 1880 folgende Bestimmungen getroffen worden: 6. Die vom Klassenlehrer ernannten Schüler haben das Austeilen und Zusammennehmen der Hefte, wie auch das Aufrechterhalten der Ordnung im Klassenzimmer zu besorgen. 1. Zuspätkommen zur Schule sowie Übertreten des § 4 der Hausordnung ziehen zunächst Strafen nach a, b oder c nach sich, im Wiederholungsfalle ist e und f, selbst g anzuwenden. 7. Mitbringen von Esswaren aller Art ist verboten, außerdem ist das Herumwerfen von Papier und das Verunreinigen der Zimmer und Treppen durch Spucken, das Beschmieren der Wände, wie auch das Beschmutzen der Appartements streng untersagt. Unbefugtes Berühren der Lampen und des Ofens ist verboten. 2. Wiederholt unentschuldigt Wegbleibende oder nicht genügend Entschuldigte werden nach d durch den Schuloder Gemeindediener abgeholt. Dieser erhält für den Weg 20 Pf. aus der Schulkasse. 8. Für mutwillige Beschädigungen der im Zimmer befindlichen Gegenstände kommt der Thäter, eventuell die ganze Klasse auf. 9. Jeder Schüler hat sich unweigerlich allen Anweisungen und Anordnungen des Lehrers zu unterwerfen. 10. Der Gemeinde- oder Schuldiener ist Polizeiorgan für die Fortbildungsschule. 11. Das Kommen und Gehen zu und von der Schule überwacht die Ortspolizei. 12. Die einheitliche und strenge Durchführung dieser Hausordnung stehet dem Lehrer zu, der dabei vom Ortsschulinspektor und Schulvorstande kräftigst zu unterstützen ist. 3. Vorsätzliche und unter Umständen auch fahrlässige Störungen während des Unterrichts ziehen je nach Schwere des Vergehens die Strafmittel unter a, b, c, e, f gewöhnlich aber g nach sich. 4. Lüge, Widersetzlichkeit, unflätiges Benehmen ziehen stets Karzerstrafe bis zu 2 Stunden, im Wiederholungsfalle mit Genehmigung des Ortsschulinspektors oder wo derselbe nicht im Orte wohnt, des Vorsitzenden, bis zu 6 Stunden nach sich. 5. Über gemeinsame Anträge des Lehrers und des Ortsschulinspektors beim Schulvorstande, nach k über 6 bis 12 Stunden Karzer zu verhängen, ist möglichst bald zu beraten und Beschluss zu fassen. 6. Jeder Karzerstrafe ist sonntags nachmittags zu verbüßen. AMTSBLATT Heft 03 · März - Jahrgang 26 7. Dem Gemeindediener ist für jeder Inkarzerierung 20 Pf. aus der Schulkasse zu gewähren. Hat derselbe nach Beschluß des Schulvorstandes die Aufsicht zu führen, so sind ihm für jede Stunde 20 Pf. zu zahlen. Die Eintreibung der Strafgelder unter 2 und 7 von den Schuldigen hat der Schulvorstand zu besorgen. 8. Sind die vorhergehenden Strafmittel fruchtlos geblieben, so ist an die Bezirksschulinspektion zu berichten, welche nach i einen Verweis erteilen oder auf Antrag des Schulvorstandes über Ausweisung des Fortbildungsschülers zu beschließen haben wird. 9. Vergehen der Fortbildungsschüler außerhalb der Schulzeit, sind von der Ortspolizei unnachsichtig zu bestrafen. Nur wenn es sich dabei um Vergehen gegen die Mitschüler, den Lehrer oder die Ortsschulbehörde handelt, sind Schulstrafen nach Grund k anzuwenden. 10. Der Besuch von Tanzvergnügungen wird nach § 8 des Tanzregulativs bestraft. Ist auf Grund desselben zu einer Bestrafung nicht zu gelangen, so tritt Karzerstrafe von 2 bis 12 Stunden ein. 11. Das Kartenspielen in öffentlichen Schankstätten und der Besuch von Lokalen, die den Fortbildungsschülern vom Schulvorstande verboten sind, wird mit Karzerstrafe von 2 bis 12 Stunden bestraft.“ Wegweisend für die Lerndisziplin der Fortbildungsschüler und bei Schulversäumnissen ist dieses Dokument: Das Königliche Ministerium des Innern hat die Befolgung der Verordnung vom 28. Februar 1896 (Fischers Zeitschrift Band 17 Seite 256), betreffend die Schulversäumnisse gewerblicher Fortbildungs- und Fachschüler, in Erinnerung gebracht. Der Schulvorstand wird veranlaßt, alljährlich 14 Tage vor Ostern Und 14 Tage vor Michaelis Anzeigen über Versäumnisse der Schüler an der dortigen gewerblichen Fach- und Fortbildungsschule hier einzureichen, um nach Befinden gegen die Schüler mit Ausschluß aus der Schule oder gegen die Arbeitgeber und Lehrherren auf Grund von § 120 Absatz 1 § 150 Ziffer 4 der Reichs-Gewerbe-Ordnung vorzugehen. Königliche amtshauptmannschaftliche Delegation. (Unterschriften) Auszug aus obengenannter Zeitschrift zur Lerndisziplin: „In den gewerblichen Fortbildungs- und Fachschulen sollen die jungen Leute nicht nur eine allgemeine, sondern gleichzeitig eine den besonderen Anforderungen und Bedürfnissen der einzelnen Gewerbszweige entsprechende berufliche Ausbildung erhalten. Man darf deshalb wohl annehmen, daß die Schüler dem Unterrichte ein größeres Interesse und Verständnis entgegenbringen als dies bei der allgemeinen Fortbildungsschule der Fall ist. Lehrlinge und Gewerbegehilfen, denen diese Erkenntnis und das Streben mangelt, sich tüchtige Fachkenntnisse anzueignen bleiben derartigen Schulen besser fern, denn diese können nur dann eine wirkliche erfolgreiche Tätigkeit entfalten, wenn die Ueberzeugung von der Notwendigkeit und Nützlichkeit der geschaffenen Einrichtung auch in den Schülerkreisen feste Wurzeln gefasst hat. Es muß als wünschenswert bezeichnet werden, dass solche Personen den gewerblichen Schulen tunlichst fern bleiben und kann für die Schulen jedenfalls nur vorteilhaft sein, da sie diese von zweifelhaften Elementen befreit, die durch Unlust und mangelndes Verständnis den Unterricht stören. Es scheidet die Spreu vom Weizen, verhütet, daß beim Unterricht leeres Stroh gedroschen und die Zeit nutzlos vergeudet wird.“ Seite 14 Eingegangen wird hierbei auch auf die Versäumnisse „welche ihren Grund in einem schuldhaften Verhalten des Arbeitsgebers oder Lehrherren haben, wobei der schuldige Teil unmittelbar, und zwar in nachdrücklicher Weise zur Verantwortung gezogen werden muß. Die Füglichkeit bietet die Vorschrift in § 120 mit § 150 der Gewerbeordnung im Reichsgesetzblatt vom 1. Juni 1891.“ Diesbezüglich ist ein Vorgang von 1906 in den Fortbildungsschulakten zu finden: Oberlehrer Friedrich schrieb an die Ortspolizeibehörde: „Die Fachschüler Musch und Gläßer, Lehrlinge bei Herrn Elektrotechniker E. Schmieder fehlen heute unentschuldigt in der Fachschule. Mit dem Bemerken, daß auch „dringende Arbeit“ nicht als Entschuldigungsgrund gelten kann, bittet der ergebenst Unterzeichnete die beiden Schüler, welche bis abends 7 Uhr Unterricht haben und somit 6 Stunden versäumen würden, dem Unterrichte zuzuführen beziehentlich den Lehrherrn auf seine Verpflichtungen aufmerksam zu machen.“ Leiter der Ortspolizeibehörde war Gemeindevorstand Frenzel, der auch gleichzeitig Vorsitzender des Fachschulausschusses war. Seine Antwort lautete: „… mit dem Bemerken, daß die umgenannten Fachschüler heute Nachmittag in Olbernhau arbeiten, eine Zuführung derselben also nicht möglich ist. Empfiehlt sich nicht Verhängung einer angemessenen Karzerstrafe? Schmieder wird auf seine Verpflichtungen nachdrücklichst aufmerksam gemacht werden.“ Mit gleicher Sorgfalt bemühten sich aber auch die Lehrer keinen Unterrichtsausfall zu erzeugen. Oberlehrer Friedrich schrieb an seinen Vorgesetzten: „Dem Herrn Vorsitzenden des Fachschulausschußes teilt der Unterzeichnete ergebenst mit, daß er sich wegen Teilnahme an der Hauptversammlung des Kantoren- und Organistenvereins Freiberg in Lichtenberg für Mittwoch, den 29. d. M. nachmittags Urlaub nehmen muß. Die in diese Zeit fallenden Unterrichtsstunden an der Fachschule übernehmen vertretungsweise die Herren Zieke und Funke. Der Unterricht wird demnach nicht gekürzt.“ Bemerkung Frenzel: „Den erbetenen Urlaub habe ich mündlich erteilt.“ Lehrerkollegium um 1910 (v.l.n.r. stehend: Otto Funke, Gustav Zieke, Alwin Tietze – Pfarrer, Oberschulinspektor, Emil Prokelt – in Dittersbach; sitzend: Alexander Friedrich, Emil Dittrich Fortsetzung folgt! Seite 15 AMTSBLATT Heft 03 · März - Jahrgang 26 Danksagung Nachdem wir Abschied genommen haben von meinem lieben Ehemann Gerhard Wurm möchten wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme auf vielfältige Weise zum Ausdruck brachten, recht herzlich danken. Besonderer Dank gilt den Mitarbeitern des Pflegeheimes „Am Mortelgrund“ Sayda, dem Bestattungshaus Simon, dem Bestattungsinstitut Wenzel und der Trauerrednerin Frau Zimmermann. In lieber Erinnerung Inge Wurm im Namen aller Angehörigen Reiseinformationen Impressum 30.04. – 11.05.16 17.05. – 22.05.16 26.06. – 02.07.16 13.08. – 20.08.16 Herausgeber:Gemeindeverwaltung Neuhausen, Bahnhofstraße 12, 09544 Neuhausen 12 Tage – Höhepunkte der Ostküste USA & Kanada Am schönen Bodensee … u. a. Mainau, Lindau, Panoramafahrt Schweiz Urlaub für Aktive – Radeln in der Lüneburger Heide Englands schöner Süden … u. a. Cornwall, Stonehenge Nähere Angaben unter Tel. 037360/6720, -35520 oder www.reisedienst-einhorn.de Redaktionelle Zusammenstellung: Touristinformation Neuhausen, Bahnhofstraße 12, 09544 Neuhausen, 037361 1597-77, Fax 037361 1597-50 Gesamtherstellung:Druck- und Verlagsgesellschaft Marienberg mbH, Industriestraße 7, 09496 Marienberg, 03735 9164-0, Fax 03735 9164-50 im Landgasthof „Jandusch“ Cämmerswalde Februar bis 08. März 2016 Der Herausgeber ist verantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teiles. Für den Inhalt der anderen Teile zeichnet der Verfasser selbst verantwortlich. Preis: 1,– € vom 26. Deftige Speisen werden Freitag, Samstag, Sonntag und Montag 11 – 14 Uhr und 17 – 21 Uhr sowie Dienstag 11 – 14 Uhr angeboten. Mittwoch und Donnerstag sind Ruhetage! Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen schon jetzt „Guten Appetit!“ Info unter 037327 7304 E-Mail: [email protected] WIRTSHAUS Inh. Mario Herklotz geöffnet: Donnstag bis Montag ab 11:30 Uhr Schlachtfest Do. 3.3. – Mo. 14. 3. 2016 09623 Rechenberg • Alte Str. 88 • Tel. 037327 1380 [email protected] • www.Trostgrund.CBServ.de Wenn Sie kein Geld verschenken wollen, fragen Sie nicht Ihren Nachbarn nach dem PREIS Ihrer Immobilie, denn Ihre ist nicht wie seine! Ihr Immobilienprofi vor Ort: Jörg Wendler 03731 25-2123 S SIV Mittelsachsen GmbH Ein Unternehmen der Sparkasse Mittelsachsen in Vertretung der LBS Immobilien GmbH Potsdam 016 l-Ausgabe 2 für die Apri tsblattes ist m A er n se au h eu N s re unse 6! 5. März 201 r1 Dienstag, de s Termins altung diese Für die Einh kripte und Ihrer Manus e b ga b A r zu s! n anken wir un Die Redaktio Inserate bed AMTSBLATT 26.02. Freitag bis Dienstag – 08.03. Schlachtfest im Gasthof Jandusch in Cämmerswalde Heft 03 · März - Jahrgang 26 037327 7304 04.03. Freitag, 14 – 17 Uhr Osterbasteln in der Bibliothek Neuhausen 037361 15860 04.03. Freitag, 19 Uhr Frauentagsgala mit „Pippi and the 50’s Boy“ sowie einem festlichen 3-Gänge-Menü im Gasthof Dittmannsdorf 037360 6349 05.03. Samstag, 20:30 Uhr „Rock’n Roll Party“ mit den „Lightning Ranch Boys” u. a. im Haus des Gastes Seiffen 037362 8438 05.03. Samstag, 18 Uhr Saunanacht bis Mitternacht in der Silber-Therme Warmbad – Themenaufgüsse, Live-Musik, Buffet und mehr… Infos und Karten unter: 037369 15115 06.03. Sonntag, 10:30 Uhr „Die Prinzessin mit dem goldenen Stern“ Ein Märchen von Kindern für die ganze Familie im Jugend- und Kulturzentrum „Theater Variabel“ Olbernhau 037360 75797 11.03. Freitag, 19 Uhr „Die Olsenbande – mächtig gewaltig“ – Krimi-Komödien-Dinner mit 4-Gang-Menü im Hotel Waldesruh Lengefeld Info und Vorreservierung unter: 037367 3090 12.03. Samstag, ab 15 Uhr Kochkurs auf Schloss Purschenstein und anschl. 5-Gang-Dinner mit Chefkoch Jens Franke im Restaurant „Remise“ Anmeldung erforderlich unter: 037361 14080 12.03. Samstag, 20:30 Uhr „Sex? Aber mit Vergnügen!“ – Comedy von und mit Bianka Heuser, im Jugend- und Kulturzentrum „Theater Variabel“ Olbernhau Infos unter 037360 75797 12./ Samstag und Sonntag 13.03. 2. Frühlingsfest der Blasmusik – Saisonauftakt der „Berglandmusikanten Olbernhau e. V“. im Treibehaus im Komplex Saigerhütte Olbernhau 037360 689866 13.03. Sonntag, 10:30 Uhr „Maus Tütü lässt das Fragen nicht“ Puppentheater nach dem Kinderbuch von Janosch im Jugend- und Kulturzentrum „Theater Variabel“ Olbernhau 037360 75797 15.03. Dienstag, 12 Uhr Schlachtfest mit „De Hutzenbossen“ im Gasthof Dittmannsdorf Seite 16 037360 6349 15.03. Dienstag, 14 Uhr Seniorentanz im Jugend- und Kulturzentrum „Theater Variabel“ Olbernhau 037360 75797 17.03. Donnerstag, 18 Uhr Einladung des EZV „Böhmisches Erzgebirge in Bildern“ – Teil 3 mit Herrn Lang im Gasthof „Zur Edlen Krone“ Neuhausen 037361 45608 18.03. Freitag Kulinarischer Abend im Altsächsischen Gasthof „Kleines Vorwerk“ Sayda, Thema: „Fisch und Wein – zwei, die sich mögen“ mit Winzerfreund M. Kleinmann aus Birkenweiler/Pfalz Info und Voranmeldung unter: 037365 99910 19.03. Samstag, 14 Uhr Fliegerstammtisch – der FSV Schwartenberg e. V. lädt ein in die „Gaststätte am Flugzeug“, Cämmerswalde. Bürgermeister P. Haustein berichtet zum Thema: „Die Gemeinde Neuhausen im Jahr 2016“ 037322 2514 20.03. Sonntag, 10:30 Uhr „Das tapfere Schneiderlein“ – Puppentheater im Jugend- und Kulturzentrum „Theater Variabel“ Olbernhau 037360 75797 25./ Karfreitag und Ostersamstag, 11 – 16 Uhr 26.03. Schauglasgravieren mit R. Hofmann aus Satzung im Glashüttenmuseum Neuhausen 037361 50999 27.03. Ostersonntag, 11 – 14 Uhr Osterbrunch auf Schloss Purschenstein Neuhausen mit anschl. Ostereiersuche für die Kinder im Schlosspark Info und Vorreservierung unter: 037361 14080 27.03. Ostersonntag, 10 – 14 Uhr Osterbrunch im Landhotel „Grünes Gericht“ Neuhausen Info und Vorreservierung unter: 037361 4265 Der Veranstaltungsplan ist ein Auszug der Angebote und garantiert keine Vollständigkeit.
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