amtsblatt - Neuhausen, Erzgebirge

Erholungsort
NEUHAUSEN
„Der schönste Fleck im Erzgebirge“
A MTSBL AT T
NEUHAUSEN,
CÄMMERSWALDE
Deutschgeorgenthal, Neuwernsdorf, Rauschenbach,
Frauenbach, Heidelbach, Dittersbach
www.neuhausen-erzgebirge.de
Heft 03 • März 2016
Ausgabetermin: 29.02.2016
Jahrgang 26
Preis: 1,00 E
AMTSBLATT
Heft 03 · März - Jahrgang 26
Seite 2
Rufnummern der Gemeindeverwaltung
Zentrale: 037361 – 1597-0
Sprechzeiten:
Fax: 037361 – 159750 Dienstag
9.00 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Internet: www.neuhausen.de
Donnerstag
9.00 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 15.00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Freitag
9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Bankverbindung: IBAN: DE34 8705 2000 3535 0008 49 | BIC: WELADED1FGX | Sparkasse Mittelsachsen
Ihre Ansprechpartner:
Zimmer Bereich
Name
Durchwahle-Mail
105 (1. OG) Bürgermeister
Peter Haustein
1597-15
[email protected]
102 (1. OG) Standesamt
Candy Lorenz
1597-31
[email protected]
103 (1. OG) Steuern / Barkasse
Silke Dietel
1597-13
[email protected]
103 (1. OG) Buchhaltung
Kathrin Bilz
1597-11
[email protected]
107 (1. OG) Hauptamt / Bauamt
Anke Heidenreich
1597-18
[email protected]
108 (1. OG) Gewerbe
Candy Lorenz
1597-16
[email protected]
108 (1. OG) Wohnungswesen
Carina Müller
1597-17
[email protected]
109 (1. OG) Kämmerei
Heike Schubert
1597-19
[email protected]
002 (EG)
Einwohnermeldeamt
Carina Müller
1597-30
[email protected]
001 (EG)
Touristinformation
Telefon: 037361 1597-77, Fax: 037361 1597-50
E-Mail: [email protected]
Internet: www.neuhausen-erzgebirge.de
Mo – Fr 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Sa
10.00 Uhr – 12.00 Uhr
Bibliothek:
Telefon: 037361 – 15860
Bibliothek Cämmerswalde:
E-Mail: [email protected]
Mo, Di, Fr 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Di 14.30 Uhr – 17.30 Uhr
Do
9.00 Uhr – 13.00 Uhr
im Haus des Gastes
Notrufe
Polizei110
Rettungsdienst/Feuerwehr112
Polizeiposten Sayda
037365 / 609810
Bundespolizeiinspektion
037327 / 8610
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung ist
für Mittwoch, den 9. März 2016, um 19.00 Uhr
im Ratssaal des Rathauses Neuhausen
vorgesehen.
Die Ladung erfolgt durch Aushang an den Verkündungs­
tafeln in Neuhausen und Cämmerswalde.
Mit der Ladung wird auch die Tagesordnung bekannt­
gegeben. Alle Einwohner sind dazu herzlich eingeladen.
P. Haustein, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Am 10.02.2016 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates Neuhausen statt, in der folgende Beschlüsse gefasst
wurden:
Beschluss Nr. 01.02.2016
Der Gemeinderat Neuhausen/Erzgeb. beschließt die Satzung über
die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer
– Hebesatzung.
Beschluss Nr. 02.02.2016
Der Gemeinderat Neuhausen beschließt die Annahme von Sachund Geldspenden, Schenkungen und Zuwendungen, die die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 SächsGemO
einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf, die sich
BPOL-Bürgerhinweis
0180 / 234566
Hilfe für Frauen in Not (24 Std.)
Frauenschutzhaus Freiberg Tel./Fax: 03731 / 22561
E-Mail:[email protected]
an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 SächsGemO beteiligen. Die zu beschließende Spendensumme beträgt insgesamt
2.123,42 Euro, davon für das Jahr 2015, 1.843,42 Euro und für das
Jahr 2016, 280,00 Euro. Insgesamt wurden im Jahr 2015 Spenden
in Höhe von 27.561,04 Euro vom Gemeinderat beschlossen.
Beschluss Nr. 05.02.2016
1.Der Gemeinderat Neuhausen/Erzgeb. beschließt, eine Teilfläche des Flurstückes 72 c der Gemarkung Dittersbach mit einer
Größe von ca. 100 m² und eine Teilfläche des Flurstückes 72 d
der Gemarkung Dittersbach mit einer Größe von ca. 680 m² zu
veräußern.
2.Die Flurstücke werden zum aktuellen Bodenrichtwert des Gutachterausschusses des Landkreises Mittelsachsen in Höhe
von 7,00 €/m² veräußert.
3.
Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag stehen (Notar, Vermessung, Grundbucheintragung etc.), trägt die Erwerberin.
Satzung
über die Festsetzung der Hebesätze
für die Grund- und Gewerbesteuer
– Hebesatzsatzung –
Aufgrund des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG), des § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) und des § 7 Abs. 3 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat der Gemeinderat der
Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. in seiner Sitzung am 10.02.2016
folgende Satzung beschlossen:
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§1
Erhebungsgrundsatz
Die Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den
Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.
§2
Hebesätze
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
AMTSBLATT
zung beschlossenen Bebauungsplan „Am Stadion“ mit Bescheid
vom 16.02.2000, Az. 51/2511-2-1-1741-1/94 genehmigt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die
Flurstücke 975, 976 (jetzt 976/1 und 976/2), 977 (jetzt 977/1,
977/2 und 977/3) und Teile des Flurstückes 978 (jetzt 978/1
und 978/2) der Gemarkung Neuhausen.
Im Einzelnen gilt der Lageplan des Bebauungsplanes in der Fassung vom 15.02.2016
1. Für die Grundsteuer
a)für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
auf der Steuermessbeträge 330 v. H.
b)für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) auf
der Steuermessbeträge
420 v. H.
2. Für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge 395 v. H.
§3
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.
Neuhausen/Erzgeb., den 11. Februar 2016
Haustein
Bürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO
zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht,
wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2.Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3.
der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2
SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a)die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
b)die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend gemacht
worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1
SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend
machen.
Hinweis:
Aufgrund der Änderung der Hebesätze zum 1. Januar 2016 werden
in der nächsten Zeit neue Steuerbescheide verschickt. Die sich
aus der Änderung ergebende Nachzahlung wird zum nächsten
Fälligkeitstermin am 15.05.2016 verrechnet. Für Steuerschuldner,
die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, erfolgt die Verrechnung automatisch. Bei Überweisung bitten wir um Beachtung der
geänderten Raten. Hat der Steuerschuldner von der Möglichkeit
der Jahreszahlung gemäß § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht,
so ist der neue Jahresbetrag am 01.07. fällig.
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des Bebauungsplanes
„Am Stadion“ in Neuhausen/Erzgeb.
Das Regierungspräsidium Chemnitz hat den vom Gemeinderat der
Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. am 13.10.1999 in öffentlicher Sit-
Der Bebauungsplan „Am Stadion“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan
kann einschließlich seiner Begründung mit Anlagen in der Gemeindeverwaltung Neuhausen, Zimmer 108, Bahnhofstraße 12, 09544
Neuhausen/Erzgeb. während der üblichen Öffnungszeiten oder
nach vorheriger Absprache eingesehen werden. Von dieser Einsichtnahme werden u. a. erfasst: die Einsicht in Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und technische Regelwerke wie DIN 45691, DIN
18300, RAS LP4 u. a. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft erlangen. Auf die Vorschriften
des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger
Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB
bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim
Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4
BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen,
wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt
ist, wird besonders hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.
2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder
aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des
Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber
der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der
die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.
Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 SächsGemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer
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Heft 03 · März - Jahrgang 26
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2
SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten
Fristen
a) die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,
der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur
anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die
Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen
worden ist.
Neuhausen, 22. Februar 2016
Haustein, Bürgermeister
Verdienstvoll im Ehrenamt
Die Gemeinde Neuhausen möchte auch 2016 Personen ehren, die sich für ganz besondere Verdienste im Ehrenamt und
im Interesse der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt haben.
Ich bitte Sie erneut, Ihre Vorschläge für die Auszeichnung
„Verdienstvoll im Ehrenamt“
bis zum 6. Mai 2016
beim Bürgermeister einzureichen.
Bitte fügen Sie Ihrem Vorschlag eine kurze Begründung bei.
Peter Haustein, Bürgermeister
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Neue Aufrufe
in der LEADERRegion „Silbernes
Erzgebirge“ gestartet
In der Region „Silbernes Erzgebirge“ konnten im Rahmen von zwei
Aufrufen im Februar 2016 für alle Handlungsfelder der Lokalen
Entwicklungsstrategie (LES) Vorhaben zur Auswahl durch den Koordinierungskreis, das Entscheidungsgremium der Region, eingereicht werden. Interessierte können sich damit um eine Förderung
ihrer Vorhaben nach der LEADER-Richtlinie bewerben.
WER kann seine Unterlagen einreichen?
Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (z.B. Vereine, Verbände, Stiftungen)
Die Lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region ruft zur Einreichung
von Vorhabensideen entsprechend der Entwicklungsstrategie auf:
Aufruf 02-2016
 Start des Aufrufs: 18.02.2016
Abgabefrist:
29.03.2016, 12:00 Uhr
Termin der abschließenden Vorhabensauswahl: 11.05.2016
Folgende Handlungsfelder sind aufgerufen:
A - Ortsentwicklung und Wohnen (2.670.340 €)
B - Verkehr und Mobilität (1.810.400 €)
D - Wirtschaft und Arbeitsmarkt (1.176.760 €)
E - Kulturerbe, Image, Tourismus (1.403.060 €)
G - Prozesse, Konzepte, Management (550.460 €)
Komplexvorhaben, die sich aus mehreren Maßnahmen zusammensetzen, sind ebenfalls aufgerufen.
Aufruf 03-2016
 Start des Aufrufs: 26.02.2016
Abgabefrist:
15.04.2016, 12:00 Uhr
Termin der abschließenden Vorhabensauswahl: 18.05.2016
Folgende Handlungsfelder sind aufgerufen:
C - Soziales – Grund – Nahversorgung (769.420 €)
F - Umwelt, Natur und Landschaft (271.560 €)
Komplexvorhaben, die sich aus mehreren Maßnahmen zusammensetzen, sind ebenfalls aufgerufen. Insgesamt steht für die beiden Aufrufe ein Budget von 8.652.000 Euro zur Verfügung. Alle
Unterlagen und Formulare zum Aufruf werden unter: www.re-silbernes-erzgebirge.de/index.php/aufrufe bereitgestellt.
Das Regionalmanagement steht Interessierten jederzeit für Beratungen, auch vor Ort, zur Verfügung. Nutzen Sie das Angebot, um
Ihren Antrag zu qualifizieren und um bestmöglich informiert zu sein.
Um eine vorherige Terminvereinbarung wird gebeten:
Tel: 03731 692698 · Mail: [email protected]
Wir freuen uns auf Ihre Vorhabensideen und wünschen Ihnen viel
Erfolg bei der Umsetzung –
Ihr Regionalmanagement „Silbernes Erzgebirge“!
In der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. sind
ab 01.05.2016
zwei Stellen (Teilzeit) als
Tourismusfachkraft und
techn. Mitarbeiter/in Tourismus
neu zu besetzen.
Näheres finden Sie unter www.neuhausen.de
oder bei:
Gemeindeverwaltung · Bahnhofstraße 12
09544 Neuhausen/Erzgeb.
Tel. 037361/1597-18 · Fax 037361/1597-50
[email protected]
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EINLADUNG
zur Mitgliederversammlung
der Land- und Waldeigentümer
des Gemeinschaftsjagdreviers Neuhausen
Termin: Donnerstag,
17.03.2016, 18:00 Uhr
Ort:
AMTSBLATT
Heft 03 · März - Jahrgang 26
Gaststätte „Zur Edlen Krone“
Neuhausen / Frauenbach
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Vorlesen der Tagesordnung
3. Information zum Geschäftsjahr 2015/2016
4. Kassenbericht
5. Bericht Revisionskommission
6. Diskussion/Sonstiges
7. Entlastung Kasse / Vorstand
8. Vorstellung neuer Kandidaten für den Vorstand
(Wahlvorschläge können an Vorstandsmitglieder
abgegeben werden)
9. Schriftliche Wahl
10. Auszählen der Stimmen / Flächenanteile
11. Bekanntgabe Wahlergebnis
12. Konstituierung neuer Vorstand
13. Diskussion zu neuer Satzung der Jagdgenossenschaft (siehe Auslage der Satzung im Rathaus
Neuhausen, zu den Öffnungszeiten der Touristinformation – Erdgeschoss links)
14. Satzungsänderung Abstimmung
15. Diskussion
16. Ausblicke auf das Geschäftsjahr 2016 / 17
17. Diskussion zur Vorgehensweise bei neuen Pachtverträgen
18. Abstimmung
19. Schlusswort
Wir bitten alle betreffenden Land- und Waldeigentümer,
die Teilnahme an der Versammlung zu ermöglichen.
Axel Reichelt
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft
Energiesparlampen
niemals in die
Mülltonne!
Jetzt ist das Schadstoffmobil unterwegs
Bis zum 5. April stationiert es an 246 Standplätzen im Landkreis.
Termine und Haltestellen sind im Abfallkalender ab Seite 23 oder
unter www.ekm-mittelsachsen.de veröffentlicht.
Wer das Angebot wochentags nicht nutzen kann, dem stehen
einige Termine am Samstagvormittag von 8:00 bis 12:00 Uhr zur
Verfügung. Das nächste Mal am 19. März in Flöha (Wertstoffhof)
und am 26. März in Frankenberg (Mühlbacher Straße / Parkplatz
Seniorenheim). Außerdem werden giftige Abfälle im Zwischenlager
für Sonderabfälle in Freiberg, Schachtweg 6 das ganze Jahr über
angenommen.
Geben Sie Lackdosen & Co. möglichst in den Originalverpackungen persönlich beim geschulten Personal ab. Wegen der Gefahr
für Kinder, Tiere und die Umwelt legen Sie bitte nichts unbeaufsichtigt am Straßenrand ab.
Umwelttelefon
Meldungen und Hinweise über besondere Wetterlagen, Geruchsbelästigungen und sonstige Beeinträchtigungen durch Umweltbelastungen sind an folgende Adressen zu richten:
 Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Tel.: 0351/5646522 | Fax.: 0351/5646529
[email protected]
 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Tel.: 0351/26125104 | Fax.: 0351/26125199
[email protected]
Außerdem können Sie sich im Internet unter www.luft.sachsen.de
über die Luftqualität in Sachsen informieren.
TERMINE Abfallentsorgung
März 2016
Neuhausen (ohne Deutscheinsiedler Weg), OT Dittersbach,
OT Frauenbach, OT Heidelbach
03.03.2016
17.03.2016
08.03.2016
08.03.2016
22.03.2016
Restmüll
Restmüll
Papier
Gelbe Tonne
Gelbe Tonne
Neuhausen (Deutscheinsiedler Weg)
03.03.2016
03.03.2016
03.03.2016
Restmüll
Papier
Gelbe Tonne
OT Cämmerswalde
02.03.2016
16.03.2016
31.03.2016
10.03.2016
08.03.2016
22.03.2016
Restmüll
Restmüll
Restmüll
Papier
Gelbe Tonne
Gelbe Tonne
OT Deutschgeorgenthal, OT Neuwernsdorf,
OT Rauschenbach
02.03.2016
16.03.2016
31.03.2016
08.03.2016
08.03.2016
22.03.2016
Restmüll
Restmüll
Restmüll
Papier
Gelbe Tonne
Gelbe Tonne
AMTSBLATT
Heft 03 · März - Jahrgang 26
Seite 6
Geburtstag des Monats
Erinnerung:
Die Geburtstagskinder der Monate März und April 2016
laden wir am Mittwoch, dem 04.05.2016, um 14.30 Uhr in das
Schloss Purschenstein ganz herzlich ein.
Dies ist eine Einladung für alle Geburtstagskinder ab 70 Jahre.
Begleitpersonen für unsere Jubilare sind ebenfalls herzlich willkommen. Auf Wunsch und Voranmeldung im Rathaus können
wir Sie auch mit einem Kraftfahrzeug abholen.
Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen unserer Jubilare.
Am 20. März 2016 findet in Pfaffroda
Peter Haustein – Bürgermeister
Volkssolidarität Kreisverband Freiberg e.V.
der 11. Second-Hand-Basar
„Alles fürs Kind“ statt!
Hier alle Fakten nochmal auf einen Blick:
Der 11. Second-Hand-Basar „Alles fürs Kind“ wird vom Gewerbeverein Pfaffroda e.V. sowie dem ehrenamtlichen Organisationsteam veranstaltet.
Geburt
Simon Thiele,
Sohn von Sebastian und Stefanie Thiele
Jeder, der etwas verkaufen möchte, muss sich eine gültige
Nummer sowie aktuell original gültige Etiketten besorgen.
Diese sind an folgenden Stellen bis 11.03.2016 erhältlich:
- Kita Dörnthal,
- Gemeindeverwaltung Pfaffroda,
- Bibliothek Olbernhau,
- Touristinfo Seiffen,
- BGZ Zöblitz,
- Kita Zethau
(zu den jeweiligen Öffnungszeiten)
Alle zu verkaufenden Artikel müssen von Ihnen mit diesen
Etiketten sicher gekennzeichnet und in max. 3 Bananenkisten (Größe: 24 x 54 x 39 cm) verpackt werden. Diese nimmt
das Organisationsteam am
14. März 2016, 16 bis 19 Uhr und am
16. März 2016, 8 bis11 Uhr
im Rathaus Pfaffroda entgegen.
Kosten für Verkäufer:
- Bananenkiste je 3,00 €,
- Schuhbeutel
1,00 €,
- Einzelteile
je 1,00 €
Das ehrenamtliche Organisationsteam sortiert die Ware
nach Kategorien und bereitet den Verkaufstag vor.
Am 20. März 2016 öffnen sich die Türen der Turnhalle Pfaffroda (Freiberger Straße 6, 09526 Pfaffroda) in der Zeit von
14 bis 17 Uhr.
Schnell sein lohnt sich für jeden. Erfahrungsgemäß wartet
ein großes Sortiment an Baby- und Kinderbekleidung, -zubehör und -spielsachen zu kleinen Preisen.
Außerdem wird beim Kuchenbasar für das leibliche Wohl gesorgt. (Über Kuchenspenden würden wir uns freuen!)
Nicht verkaufte Artikel sowie der Erlös müssen vom Verkäufer am 21. März 2016, 16 bis 19 Uhr im Rathaus Pfaffroda
abgeholt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter 015224586488
oder 015224738185.
Das Fest der
Goldenen Hochzeit
feiern am 12.03.2016
Inge und Rainer Butter
aus Neuhausen
und alles Gute für die Eltern
und das Kind.
Traumhafte und erlebnisreiche
Ferienlager im Erzgebirge
Wohin in den Sommerferien? Natürlich in ein Ferienlager! Abenteuer bestehen, neue Freunde gewinnen, Natur erleben und sich
sportlich betätigen. All das ist in der Kinder- und Jugendbegegnungsstätte „Grüne Schule grenzenlos“ in Zethau möglich.
Wer wollte nicht schon einmal als Akrobat, Clown oder Zauberkünstler in einem richtigen Zirkuszelt auftreten? Kein Problem! Ihr
bekommt Euren Auftritt im farbenprächtigen Kostüm und vor großem Publikum. Richtige Akrobaten vom Zirkus Dreamland geben
Euch vorher Anleitung und Unterstützung. Termin: 17. bis 23. Juli
2016.
Für naturinteressierte Kinder ist ein Wildniscamp eine gute Wahl.
Am Felsen klettern, mit Falken und Eulen auf Augenhöhe in einer
Falknerei; Wald erkunden bei Tag und bei Nacht, Sterne beobachten; Lagerfeuernächte und über diese Abenteuer noch einen eigenen Film drehen. Das ist nur ein Teil der Wildnisabenteuer vom
3. bis 9. und 10. bis 15. Juli 2016.
Wer es etwas entspannter mag, der findet beim „Ferienspaß im
Erzgebirge“ Gleichgesinnte mit denen es Riesenspaß macht, im
Erlebnisbad über die 80 Meter Rutsche zu düsen, einen großen
Showabend zu genießen, kreativ zu sein beim Gestalten eines Mittelaltertages mit Ponyreiten, Ritterspielen, Bogenschießen …
Längst hat es sich bei Kindern und Jugendlichen herumgesprochen: In der „Grüne Schule grenzenlos“ geht es auch sportlich zu.
Zehn Tage sind dafür reserviert. Neben verschiedenen Ballspielen,
Inlineskaten, Badminton und Spaßolympiade gibt es Anleitung in
Selbstverteidigung. Vom 24. Juli bis 3. August.
Dass Baden und Disco, Kino und Spiele unbedingt zu allen Ferienprogrammen gehören, ist genauso selbstverständlich wie die
Nächte am Lagerfeuer und ein zünftiges Abschlussfest.
Infos: „Grüne Schule grenzenlos“ e.V.;
Zethau 93
09619 Mulda
Tel.: 0373208017-0
www.gruene-schule-grenzenlos.de
Seite 7
Heft 03 · März - Jahrgang 26
AMTSBLATT
Die Gemeindeverwaltung Neuhausen gratuliert im
Monat März 2016 nachfolgenden Einwohnerinnen
und Einwohnern der Gemeinde zum Geburtstag
ganz herzlich am:
01.03.2016
01.03.2016
01.03.2016
02.03.2016
03.03.2016
03.03.2016
05.03.2016
06.03.2016
07.03.2016
07.03.2016
08.03.2016
09.03.2016
10.03.2016
10.03.2016
11.03.2016
11.03.2016
12.03.2016
12.03.2016
13.03.2016
15.03.2016
15.03.2016
15.03.2016
16.03.2016
16.03.2016
17.03.2016
18.03.2016
19.03.2016
19.03.2016
19.03.2016
19.03.2016
19.03.2016
20.03.2016
21.03.2016
22.03.2016
23.03.2016
24.03.2016
24.03.2016
24.03.2016
24.03.2016
24.03.2016
25.03.2016
25.03.2016
26.03.2016
26.03.2016
27.03.2016
27.03.2016
27.03.2016
28.03.2016
29.03.2016
29.03.2016
31.03.2016
zum 75. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
Frau Monika Funke
Herrn Manfred Helbig
Herrn Karl Schmerler
Herrn Claus Hengst
Herrn Walter Kaltofen
Frau Erika Walther
Frau Reinhilde Gläser
Herrn Herbert Herklotz
Herrn Johannes Lorenz
Frau Regina Schneider
Frau Hildegard Matthes
Frau Inge Butter
Frau Ruth Arnold
Frau Inge Barthel
Herrn Dieter Bärtl
Herrn Günter Springer
Herrn Günter Hegewald
Frau Ingeburg Horn
Herrn Günter Lorenz
Frau Jutta Brandt
Herr Dr. Klaus Hartmann
Frau Margarete Neuber
Frau Edeltraud Müller
Frau Jutta Zennig
Frau Magda Scheinpflug
Frau Charlotte Schwabe
Frau Edeltrud Gutermuth
Frau Elke Hertwig
Frau Dr. Margherita Schürer
Frau Inge Seidel
Frau Karin Vogel
Frau Maritta Schindler
Frau Ingeburg Frohs
Frau Ingeborg Wurm
Herrn Siegfried Zeidler
Frau Inge Gläßer
Frau Renate Helbig
Frau Helga Jänicke
Frau Christa Kempe
Frau Sonja Langer
Herrn Werner Leschke
Frau Christine Schiffler
Herrn Gottfried Neubert
Herrn Klaus Reichelt
Herrn Siegfried Matthes
Frau Herta Meyer
Frau Ruth Wagner
Herrn Dietmar Mende
Frau Inge Hengst
Frau Herta Neubert
Herrn Heinz Zickmantel
Bahnhofstraße 11
Bienenmühler Straße 10
Talstraße 4
Anton-Günther-Straße 10
Hauptstr. 45
Friedrich-Ebert-Straße 6
Hauptstr. 11
Neuwernsdorf 12
Olbernhauer Straße 15
Hauptstr. 150
Am Lärchenberg 3
Ernst-Thälmann-Straße 14
Am Schwartenberg 1
Bahnhofstraße 21
Hauptstr. 82
Hauptstr. 33
Neuwernsdorf 22
Karl-Liebknecht-Straße 10
Rudolf-Breitscheid-Straße 4
Göhrener Weg 2
Poststraße 6
Rauschenbach 8
Brüxer Straße 25
Anton-Günther-Straße 9
Schwartenbergweg 3
Freiberger Straße 21
Friedrich-Ebert-Straße 8
Steinbruchweg 7
Dittersbacher Weg 20
Schwartenbergweg 3
Rauschenbach 9
Freiberger Straße 30
Frauenbachstraße 29
Hauptstr. 38
August-Bebel-Straße 2
Bahnhofstraße 19
Bahnhofstraße 4
Hauptstr. 34
August-Bebel-Straße 6
Deutscheinsiedler Weg 10
Am Goldhübel 5
Hauptstr. 33
Friedrich-Ebert-Straße 14
Anton-Günther-Straße 26
Karl-Liebknecht-Straße 32
Hauptstr. 125
Schwartenbergweg 14
Neuwernsdorfer Weg 38
Anton-Günther-Straße 10
Bergstraße 17
Anton-Günther-Straße 14
OT Dittersbach
OT Cämmerswalde
OT Cämmerswalde
OT Neuwernsdorf
OT Cämmerswalde
OT Cämmerswalde
OT Cämmerswalde
OT Neuwernsdorf
OT Rauschenbach
OT Dittersbach
OT Rauschenbach
OT Frauenbach
OT Cämmerswalde
OT Cämmerswalde
OT Cämmerswalde
OT Cämmerswalde
OT Dittersbach
und wünscht alles Gute, vor allem Gesundheit für das neue Lebensjahr.
AMTSBLATT
Heft 03 · März - Jahrgang 26
BEREITSCHAFTSDIENSTE
Wochenenddienst
Neuhausen
DRK-Sozialstation Sayda
und Umgebung
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst wird weiterhin
Montag, Dienstag, Donnerstag
Mittwoch und Freitag
Samstag, Sonntag und an Feiertagen
über die Rufnummer
ab 19.00 Uhr,
ab 14.00 Uhr und
24 Stunden
1 1 6 1 1 7 vermittelt.
Darüber hinaus sind die Ärzte der Region wie gewohnt für
ihre Patienten zu erreichen.
Samstag und Sonntag von 9:00 bis 11:00 Uhr
für dringende Schmerzfälle
05./06.03.16
Frau Dr. A. Kleemann, Olbernhau
12./13.03.16
Herr Dr. H.-F. Budai, Seiffen
19./20.03.16
Herr DS E. Heinrich, Olbernhau
25.03.16
Frau DS R. Lohs, Olbernhau
26./27.03.16
Herr ZA M. Kaden, Olbernhau
28.03.16
Frau SR C. Kleemann, Neuhausen
037360 72364
037362 7272
037360 20676
037360 72217
037360 75282
037361 4132
037360 1810
037367 87210
037367 2296
03735 22270
037363 7287
Cämmerswalde
Siehe bitte unter Ärzte Neuhausen
Bereich Brand-Erbisdorf
Änderungen bitte vorbehalten.
Schwester Kerstin Krebs
PDL SST Sayda und Umgebung
Diakoniestation Seiffen
Am Rathaus 3 • 09548 Seiffen
Die Diakonie-Sozialstation ist von Montag bis Freitag
jeweils von 7:30 bis 12:00 Uhr und zusätzlich
mittwochs von14:00 bis 17:30 Uhr besetzt.
Kirchgemeinden
Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Neuhausen-Heidersdorf
Unsere Gottesdienste und Veranstaltungen
Freitag, 4. März – Weltgebetstag
19.30 Uhr
NeuhausenGottesdienst zum Weltgebetstag
„Nehmt Kinder auf und ihr nehmt
mich auf“
Sonntag, 20. März – Palmarum
10.00 Uhr
NeuhausenGottesdienst unter Mitwirkung
der Konfirmanden (Pf. Dr. Beyer)
zugleich Kindergottesdienst
Samstag 9:00 – 10:00 Uhr
Sonntag 10:00 – 11:00 Uhr
Feiertag 10:00 – 11:00 Uhr
Brand-Erbisdorf
Brand-Erbisdorf
Brand-Erbisdorf
Brand-Erbisdorf
Mulda
Schwester
Frau Monika Eckhardt
Tel. 037327/83498
Friedebach, Freiberger Straße
Sonntag, 13. März – Judika
10.00 Uhr
HeidersdorfGottesdienst mit Heiligem Abendmahl (Superintendent R. Findeisen)
Zahnärztlicher Notdienst
DS H. Gerhardt
DS G. Horn
Dr. S. Vogelsang
DS Chr. Jänig
Dr. Michael Gabsdiel 19. – 20.03.16Gesundheits- und Krankenpflegerin
Frau Irina Weißbach
Tel. 037327/83498
Sayda, Lange Gasse 3
Sonntag, 6. März – Lätare
10.00 Uhr
NeuhausenGottesdienst mit Heiligem Abendmahl und Kindergottesdienst
(Prädikant L. Hammerschmidt)
Bereitschaftsdienst Ärzte
05./06.03.16
12./13.03.16
19./20.03.16
25./26.03.16
27./28.03.16
12. – 13.03.16Altenpflegerin
Frau Rosemarie Büschel Tel.037327/83498
Voigtsdorf, Hauptstraße 89
Weitere Sprechzeiten sind nach Vereinbarung möglich.
l Tag und Nacht erreichbar unter Tel./Fax: 037362/8481
Der Bereitschaftsdienst wechselt wöchentlich und
beginnt am Montag 8:00 Uhr und endet
am darauffolgenden Montag 8:00 Uhr.
Drei- Tannen- Apotheke Olbernhau
Linden- Apotheke
Pockau
Stadt- Apotheke
Lengefeld
Löwen- Apotheke
Marienberg
Stadt- Apotheke
Zöblitz
05. – 06.03.16Schwester
Frau Monika Eckhardt
Tel. 037327/83498
Friedebach, Freiberger Straße
27. – 28.03.16
Gesundheits- und Krankenpflegerin
OsternFrau Irina Weißbach
Tel. 037327/83498
Sayda, Lange Gasse 3
Apothekenbereitschaft
29.02. – 06.03.16
07.03. – 13.03.16
14.03. – 20.03.16
21.03. – 27.03.16
28.03. – 03.04.16
Wir sind für Sie jederzeit unter folgender Telefonnummer erreichbar:
037327/83498 • Fax 037327/83499
25. – 26.03.16
Karfreitag und
Karsamstag
Bereitschaftsdienst
Zahnärzte
Seite 8
037322 3657
037322 42523
037322 3864
037322 2735
037320 1278
Gründonnerstag, 24. März
19.00 Uhr
NeuhausenAbendmahlsgottesdienst
(Pf. M. Hecker)
Karfreitag, 25. März
10.00 Uhr
Heidersdorf Gottesdienst (Pf. Klotz)
14.30 Uhr
NeuhausenAndacht zur Sterbestunde
Jesu Christi
Seite 9
AMTSBLATT
Heft 03 · März - Jahrgang 26
Karsamstag, 26. März
20.00 Uhr
Heidersdorf Osternachtfeier mit Agape-Mahl
(Ehepaar Vesper)
Ostersonntag, 27. März – Achtung! Beginn der Sommerzeit!
6.30 Uhr
Neuhausen Auferstehungsandacht
auf dem Friedhof Neuhausen
10.00 Uhr
Neuhausen Festgottesdienst
mit Heiligem Abendmahl
(Superintendent R. Findeisen)
10.00 Uhr
Heidersdorf Familiengottesdienst (K. Friedemann)
Ostermontag, 28. März
10.00 Uhr
Neuhausen Familiengottesdienst mit den Kindern
und Erzieherinnen des Ev. Kinderhauses „Vier Jahreszeiten“
Gottesdienste finden
im März wie folgt statt:
Samstag
Sonntag
Palmsonntag
Samstag
Karfreitag
Osternacht
Samstag
Ostersonntag
Ostermontag
05.03.
13.03.
15.00 Uhr
15.00 Uhr
Neuhausen
Sayda
19.03.
25.03.
15.00 Uhr
15.00 Uhr
Neuhausen
Neuhausen
26.03.
27.03.
28.03.
21.00 Uhr
08.30 Uhr
15.00 Uhr
Olbernhau
Olbernhau
Neuhausen
Wir wünschen allen Einwohnern und Gästen unseres Ortes ein
frohes, gesegnetes Osterfest.
1. Sonntag nach Ostern, 3. April – Quasimodogeniti
14.00 Uhr
Heidersdorf Gottesdienst zum Beginn
der Bibelwoche (Pf. Dr. Beyer)
Unsere Kreise laden ein zum / zur:
Fröhliches Alter
Montag, 14. März
14.00 Uhr
Frauenkreis
Freitag, 4. März Weltgebetstag 19.30 Uhr
Jungschar
5./6. Kl. montags
17.00 Uhr
Christenlehre 1./2. Kl. dienstags
13.30 Uhr
3./4. Kl. dienstags
14.30 Uhr
Junge Gemeinde
freitags in Seiffen
19.00 Uhr
(Fahrdienst anmelden unter 015236929518)
Posaunenchor
montags
20.00 Uhr
Kirchenchor Neuh.
dienstags
19.30 Uhr
Kirchenvorstand
Mittwoch, 23. März
in Neuhausen
19.30 Uhr
Krabbelgruppe im Kinderhaus „Vier Jahreszeiten“
Dienstag, 8. März
15.30 Uhr – 16.30 Uhr
Lesekreis der Diakonie
Montag, 21. März in Seiffen
14.00 Uhr
Öffnungszeiten der Pfarramtskanzlei Neuhausen
(Telefon: 037361 45249 oder 4009 | Fax 037361 50851
E-Mail: [email protected]
Internet: www.schwartenberggemeinde.de):
Montag und Donnerstag
Dienstag und Freitag
Katholische Kirche
8.30 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
Anzeige
Kirchgemeinde
Clausnitz-CämmerswaldeRechenberg
Veranstaltungen im März 2016
Mittwoch, 02.03.
15.30 Uhr
Gottesdienst im Pflegeheim Rauschenbach
Donnerstag, 03.03.
14.00 Uhr
Rentnerkreis im Pfarrhaus Cämmerswalde (Pfr. Bartl)
Freitag, 04.03.
19.00 Uhr
Junge Gemeinde im Pfarrhaus Rechenberg
19.30 Uhr
Weltgebetstag der Frauen im Pfarrhaus
Rechenberg
Samstag,
20.00 Uhr
05.03.
Kreis Junger Erwachsener
im Pfarrhaus Cämmerswalde
Sonntag, 06.03. – Lätare
08.30 Uhr
Gottesdienst in der Kirche Clausnitz (Schwinger)
10.00 Uhr
Gottesdienst/Abendmahl/Kinder-GD
Pfarrhaus Rechenberg (Schwinger)
Montag, 07.03.
15.30 Uhr
Mutti-Kind-Kreis im Pfarraus Clausnitz
19.30 Uhr
Bibelwochenabend im Pfarrhaus Cämmerswalde
Thema 3 (Pfr. Krüger)
Dienstag, 08.03.
18.30 Uhr
Gebetskreis im Pfarrhaus Clausnitz
19.30 Uhr
Bibelwochenabend im Pfarrhaus Clausnitz
Thema 4 (Sup. Noth)
Mittwoch, 09.03.
19.30 Uhr
Bibelwochenabend im Pfarrhaus Rechenberg
Thema 2 (Pfr. Wermann)
Donnerstag, 10.03.
13.30 Uhr
Frauendienst im Pfarrhaus Clausnitz (Pfr. Bartl)
19.30 Uhr
Bibelwochenabend im Pfarrhaus Cämmerswalde
Thema 6 (Pfr. Weber)
Freitag, 11.03.
17.00 Uhr
Christenlehre 5./6. Kl. im Pfarrhaus Clausnitz
19.00 Uhr
Junge Gemeinde im Pfarrhaus Rechenberg
19.30 Uhr
Bibelwochenabend im Pfarrhaus Clausnitz
Thema 7 (Pfrn. Klement)
Samstag, 12.03.
13.30 Uhr
Kinder-Singe-Nachmittag im Pfarrhaus Clausnitz
für sangesfreudige Kinder (1. – 6. Kl.)
aus Clausnitz, Rechenberg und Cämmerswalde
AMTSBLATT
Heft 03 · März - Jahrgang 26
Sonntag, 13.03. – Judika
08.30 UhrGottesdienst im Pfarrhaus Cämmerswalde
(Sup. Noth)
10.00 UhrGottesdienst/Abendmahl/Kinder-GD
in der Kirche Clausnitz (Sup. Noth)
Freitag, 18.03.
19.00 Uhr
Junge Gemeinde im Pfarrhaus Rechenberg
Sonntag, 20.03. – Palmarum
08.30 Uhr
Gottesdienst im Pfarrhaus Rechenberg (Roder)
10.00 UhrGottesdienst / Kinder-GD
im Pfarrhaus Cämmerswalde (Roder)
Seite 10
VEREINE geben bekannt
Anlässlich des
Gründonnerstag, 24.03.
19.00 UhrTischabendmahl im Pfarrhaus Rechenberg
(Sup. Noth)
Karfreitag, 25.03.
08.30 UhrGottesdienst mit Abendmahl
Kirche Cämmerswalde (Hutzschenreuter)
10.00 UhrGottesdienst mit Abendmahl
Kirche Clausnitz (Hutzschenreuter)
15.00 UhrGottesdienst mit Abendmahl
Kirche Rechenberg (Hutzschenreuter)
Ostern, 27.03.
07.00 UhrAuferstehungsandacht, Friedhof Clausnitz
Anschließend gemeinsames Frühstück
im Pfarrhaus Clausnitz
10.00 UhrFamiliengottesdienst zu Ostern
in der Kirche Clausnitz (Schenk)
Ostermontag, 28.03.
08.30 UhrOster-Gottesdienst in der Kirche Cämmerswalde
(Hutzschenreuter)
10.00 UhrOster-Gottesdienst/Abendmahl
Kirche Rechenberg (Hutzschenreuter)
Donnerstag, 31.03.
14.15 Uhr
Seniorenkreis im Pfarrhaus Rechenberg (Wähner)
Änderungen vorbehalten – deshalb bitte vorab noch mal
informieren! DANKE
Ostern – wir feiern die Auferstehung unseres HERRN!
Hier noch einmal eine ganz persönliche Einladung an SIE – zu unserem zentralen Familiengottesdienst in Clausnitz – am Ostersonntag, 27. März, 10.00 Uhr.
lädt der
Seniorenclub „Schloß Purschenstein“
ins Erbgericht
Satzung ein.
Zwischen Kaffee und Abendbrot gestaltet
ein buntes Programm. Sie wird uns u. a. mit Melodien erfreuen,
die uns vor Jahren begeisterten, die wir auch heute noch gerne
hören.
Wir fahren am Montag,
13:00 Uhr ab Neuhausen Betriebshof
bzw.
13:15 Uhr Neuhausen Bahnhof-Wendeschleife
über
Olbernhau nach Satzung.
Rückfahrt:
ca. 19:30 Uhr
Preis:
40,-- €/Pers.
Eure
C. und R. Hengst
Zuvor wollen wir uns zur Auferstehungsandacht auf dem Clausnitzer Friedhof treffen (7.00 Uhr).
Gleich im Anschluss an eine kleine Andacht und Bläsermusik finden wir uns im Clausnitzer Pfarrhaus zum gemeinsamen Frühstück ein. Alle Kinder und Familien sind herzlich dazu eingeladen.
Es wäre schön, wenn Sie nicht zu Hause blieben, sondern zusammen mit uns frühstücken und Gottesdienst feiern würden.
Danach (10.00 Uhr) feiern wir dann gemeinsam Familiengottesdienst zum Osterfest!
Am Oster-Montag wird in unseren anderen beiden Kirchen die
Oster-Botschaft verkündet. Kommt!
Die Senioren treffen sich am
Konfirmation 2016 – sie findet am Sonntag, d. 17. April
2016 – 13.30 Uhr in der Kirche Cämmerswalde statt.
Konfirmiert bzw. getauft werden:
Ciara Dittrich, Mario Kaulfürst, Jonas Krause, Monique Lippmann, Nico Meyer, Samuel Müller, Erik Neuber, Julie Neuber
und Lilly Ullmann
Mögen die Jugendlichen spüren + erfahren, dass Gott immer für sie da ist, ob Frohes oder Fragliches ansteht!
Unsere Pfarramtskanzlei ist geöffnet: montags bis mittwochs
und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr.
Haben Sie Sorgen, so sprechen Sie bitte einen Kirchvorsteher an
bzw. rufen Sie im Pfarramt Clausnitz (Tel. 7210) an, wir helfen und
vermitteln gerne weiter.
Ihr Kirchenvorstand und Steffi Geyer
Auf ein freudiges Wiedersehen!
Seite 11
Seniorengruppe Cämmerswalde
Liebe Senioren,
diesen Monat treffen wir uns im
Landgasthaus „Jandusch“
zum gemeinsamen
INFORMATION
des EZV Neuhausen
Am Donnerstag,
dem
findet im
Spiele-Nachmittag.
Karten
AMTSBLATT
Heft 03 · März - Jahrgang 26
u. a.
können mitgebracht werden.
17. März 2016
Gasthof „Zur Edlen Krone“
ein weiterer Vortrag unseres Heimatfreundes Lang
mit dem Thema:
Termin:
Montag, den 14.03.2016, um 14 Uhr.
Dazu wünschen wir uns wieder viel Spaß und
Freude.
VORSCHAU: Für den 13. Juni 2016
haben wir eine Ausfahrt in das Wasserparadies
Leipziger Neuseenland mit Schleusenfahrt geplant.
Alle Interessierten des Ortes sind dazu
eingeladen.
Die Volkssolidarität e.V. informiert
Liebe Mitglieder,
wie bereits angekündigt, verleben wir unsere diesjährige
Frauentagsfeier
in Cämmerswalde, Gaststätte „Jandusch“.
Dort essen wir zu Mittag (nach Karte). Den Verzehr
bezahlt jeder selbst.
Die Busfahrt und die musikalische Unterhaltung
trägt unsere Mitgliederkasse.
Abfahrt Bahnhof: 11:09 Uhr
(Linienbus)
Rückfahrt:
15:01 Uhr
15:54 Uhr
Bis bald also – es freut sich auf
rege Teilnahme
der Ortsvorstand
statt.
Dazu laden wir alle Heimatfreunde und Gäste recht herzlich ein
und verbleiben bis dahin mit einem herzlichen
Glück auf!
Der Vorstand des EZV
AMTSBLATT
Heft 03 · März - Jahrgang 26
Die 42. Saison des
„Checkt mit uns ein und freut Euch alle,
auf’s närrische Hotel in Cämmerschwalle“, so lautete das Motto in der
42. Saison des Cämmerswalder Carnevalsclubs – und das Hotel war beinahe
ausgebucht.
Durch die Drehtür in der Hoteleingangshalle
sah man sowohl nobel (ver)gekleidete Hotelgäste als auch zahlreiche Pagen, Zimmermädchen und Hausmeister strömen.
Nachdem die Funkenmädels den närrischen Abend mit einem
erfrischenden Gardetanz eröffnet hatten, begrüßten der Hotelmanager namens Herr Raschaufssofa sowie seine rechte Hand, der
Concierge Sepp, die Damen und Herren in ihrem Haus, welches
sogar einen Fahrstuhl vorweisen konnte. Zum Auftakt boten die
Minifunken
mit
dem „Tanz vom
anderen
Stern“
und dem „Twist“
ein tolles Showprogramm.
Nun
schien ein Reisebus vor der Tür zu
halten. Tatsächlich
stieg eine illustre
Gesellschaft
aus, um in dem
5-Sterne-Haus
zu logieren. Zügig verteilten die
Hausherren
alle
reservierten Zimmer an die Gäste,
nur ausgerechnet
eine Stammkundin wurde vorerst
mit einem Platz in
der Lounge vertröstet.
Natürlich bot das
Hotel auch ein
Mitmach-Programm für die aktiven Hotelinsassen. Ilse Gürtelschnalle motivierte die Kundschaft zu einem Club-Tanz, doch leider lieferte der antiquare Kassettenrecorder Bandsalat statt Musik.
Kurzerhand erzeugte Ilse mit den Gästen und einer „Pizzakatze“
eigenen Sound. Als die Klingel an der Rezeption wieder läutete,
musste der Concierge einen fehlgereisten, plattdütsch sprechenden Friesen, der eigentlich ans Meer zum Hochseefischen wollte,
über seinen Irrtum aufklären.
Auch in der Hotelküche ging es rund: die Köche und Kellner alias die „großen“ Minifunken tanzten ein peppiges Hit-Medley. Nun
kehrte ein betagtes Ehepaar von seinem Ausflug um Cämmerswalde zurück und berichtete, was sich alles zu ihrem Besuch im
Seite 12
Ort vor 40 Jahren verändert hatte – oder auch nicht. Das FDGBFerienheim gibt es z.B. so nicht mehr, dafür aber immer noch
schlechte, für Rollatoren völlig ungeeignete Straßen.
Anschließend boten die Mädels von der Funkengarde einen Showtanz als House-Meister mit toller Choreografie und Kostümwechsel. Doch der Hotelvorstand hatte auch mehrere knifflige Probleme
zu lösen. Zunächst wurde die Übernachtungsfrage der eingangs
erwähnten Stammkundin geklärt. Sie durfte freundlicherweise die
freie Betthälfte eines anderen Gastes nutzen, den sie dann allerdings auch um seine Nachtruhe brachte. Im Hotel-Restaurant
herrschte ebenso Aufregung, als sich ein Hoteltester zu erkennen
gab. Glücklicherweise konnte Herr Raschaufssofa die lange Mängelliste mit gut gefüllten Kuverts in Luft auflösen. An einem anderen Tisch fischte der Koch persönlich mit einem goldenen Löffel ein
Haar aus der Suppe – wegen der Hygiene … und eine Tafel weiter
vermutete eine Gesellschaft (gespielt von unseren Voigtsdorfer Faschingsfreunden)
Unappetitliches
im „Gulasch nach
Art“ des Hauses,
den der korrekte
Oberkellner
so sehr anpries.
Nach
weiteren
Beschwerden
über Hotel und
Personal kamen
die Frauen und
Männer der gemischten Showtanzgruppe letztendlich zu dem
Schluss: „Reißt
die Hütte ab!“ …
… was sie zum
Glück tatsächlich
nicht taten, denn
so konnten alle
Gäste mit dem
CCC noch bis in
die Nacht feiern
und tanzen.
Die Faschingsveranstaltung war auch ein Anlass zur Ehrung der
Vereinsmitglieder Nancy Erler, Jana Mai und Maik Springer für ihr
über 25-jähriges engagiertes Mitwirken bei den Narreteien des
CCC.
Zum Cämmerswalder Kinderfasching herrschte auch wieder viel
Trubel bei den kleinen, toll kostümierten Besuchern. Bei Musik,
Tanz, Spielen und leckeren Pfannkuchen genossen sie den Nachmittag. Der Cämmerswalder Carnevalsclub bedankt sich herzlich
bei allen, die – in welcher Form auch immer – zum Gelingen der
Faschingsveranstaltungen beitragen!
Hummel-Hummel-Helau! Euer CCC
laden ein zum
mit dem Gastdirigenten und Komponisten
Peter Schad
am 03.04.2016, Beginn 10.00 Uhr im Haus des Gastes Cämmerswalde
Eintritt: 5 € | Kartenreservierungen unter 03732720238 oder 0373271559
Seite 13
Heft 03 · März - Jahrgang 26
Aus unserer Ortschronik
AMTSBLATT
von Leopold Hoppe
Fortsetzung aus Amtsblatt 02/2016
Das berufliche Schulwesen in Neuhausen
4.
Die gewerbliche Fach- und Fortbildungsschule
(Teil 2)
Im 1895 beschlossenen „Regulativ für die gewerbliche
Fach- und Fortbildungsschule zu Neuhausen“ wird im § 13
auf die im Anhang aufgeführte Schul-, Haus- und Strafordnung verwiesen. Der wörtliche Text lautet:
„1. Die Schüler haben mit dem Glockenschlage im Klassenzimmer ihre Sitzplätze einzunehmen und dürfen sich
ohne Erlaubnis des Lehrers nicht wieder aus dem Lokal
entfernen.
2. Wer zu spät kommt oder gar das Zuspätkommen zur
Gewohnheit werden läßt, wird vom Klassenlehrer, bez. vom
Schulvorstande bestraft.
3. In der Regel entschuldigt nur Krankheit. Die Entschuldigungen sind, wenn irgend thunlich, schriftlich und zwar
gewöhnlich sofort, wenigstens aber binnen drei Tagen einzureichen und vom Vater bez. Vormund oder Arbeitgeber
zu bescheinigen.
Mündliche Entschuldigung gilt nur dann, wenn sie in derselben Zeit vom Vater bez. Vormund oder Arbeitgeber persönlich angebracht wird.
4. Jeder Schüler hat ordentlich und reinlich in das Schulzimmer zu kommen und sich außerdem der Höflichkeit
und eines anständigen Benehmens zu befleißigen.
Das Erscheinen in Hemdsärmel, das Tragen von Holzpantoffeln sowie das Barfußgehen ist verboten, ebenso das
Mitbringen von Rauchutensilien sowie das Rauchen in der
Schule und auf dem Schulwege.
Strafordnung für die Fortbildungsschule
Zulässige Strafmittel in der Fortbildungsschule sind nach
§ 1 der Verordnung vom 4. November 1878 folgende:
a) Erinnerungen und Verweise durch den Lehrer.
b)Aufgabe einer angemessenen häuslichen Strafarbeit,
wo die Verhältnisse dazu geeignet sind.
c)
Zurückbehalten in der Schule, nicht über die Dauer
einer Stunde, mit zweckmäßiger Beschäftigung unter
Aufsicht.
d)Für den Fall fortgesetzten unpünktlichen Besuchs Abholung durch den Schul- und Gemeindediener.
e)
Erinnerungen und Verweise durch den Ortsschul­
inspektor (Direktor), schriftliche Anzeige an die Eltern,
Erzieher, Dienst- oder Arbeitsherrn.
f)
Erinnerungen und Verweise vor dem Lehrerkollegium der Fortbildungsschule oder dem Schulvorstande
(Schulausschuss) nach Befinden im Beisein des Vaters
(Erziehers), Dienst- oder Arbeitsherrn.
g)Karzerstrafe bis zu 2 Stunden mit oder ohne Beschäftigung.
h)Karzerstrafe über zwei bis zu zwölf Stunden mit oder
ohne Beschäftigung.
i)Verweis vor der Bezirksschulinspektion mit oder ohne
Androhung der Ausstoßung.
k)Ausstoßung mit öffentlicher Bekanntmachung vor der
Klasse und mit dem Verluste der Fähigkeit zur Aufnahme in eine andere öffentliche Fortbildungsschule.
5. Jeder Schüler hat sich die für die Fortbildungsschule
vorschriftsmäßigen Bücher und Hefte anzuschaffen.
Nach § 3, Absatz 2, dieser Verordnung sind über Anwendung derselben in gemeinsamer Beratung der Schulvorstände und Fortbildungsschullehrer am 8. und 13. Dezember 1880 folgende Bestimmungen getroffen worden:
6. Die vom Klassenlehrer ernannten Schüler haben das
Austeilen und Zusammennehmen der Hefte, wie auch das
Aufrechterhalten der Ordnung im Klassenzimmer zu besorgen.
1. Zuspätkommen zur Schule sowie Übertreten des § 4
der Hausordnung ziehen zunächst Strafen nach a, b oder
c nach sich, im Wiederholungsfalle ist e und f, selbst g
anzuwenden.
7. Mitbringen von Esswaren aller Art ist verboten, außerdem ist das Herumwerfen von Papier und das Verunreinigen der Zimmer und Treppen durch Spucken, das Beschmieren der Wände, wie auch das Beschmutzen der
Appartements streng untersagt. Unbefugtes Berühren der
Lampen und des Ofens ist verboten.
2. Wiederholt unentschuldigt Wegbleibende oder nicht
genügend Entschuldigte werden nach d durch den Schuloder Gemeindediener abgeholt. Dieser erhält für den Weg
20 Pf. aus der Schulkasse.
8. Für mutwillige Beschädigungen der im Zimmer befindlichen Gegenstände kommt der Thäter, eventuell die ganze
Klasse auf.
9. Jeder Schüler hat sich unweigerlich allen Anweisungen
und Anordnungen des Lehrers zu unterwerfen.
10. Der Gemeinde- oder Schuldiener ist Polizeiorgan für die
Fortbildungsschule.
11. Das Kommen und Gehen zu und von der Schule überwacht die Ortspolizei.
12. Die einheitliche und strenge Durchführung dieser Hausordnung stehet dem Lehrer zu, der dabei vom Ortsschulinspektor und Schulvorstande kräftigst zu unterstützen ist.
3. Vorsätzliche und unter Umständen auch fahrlässige Störungen während des Unterrichts ziehen je nach Schwere
des Vergehens die Strafmittel unter a, b, c, e, f gewöhnlich
aber g nach sich.
4. Lüge, Widersetzlichkeit, unflätiges Benehmen ziehen
stets Karzerstrafe bis zu 2 Stunden, im Wiederholungsfalle
mit Genehmigung des Ortsschulinspektors oder wo derselbe nicht im Orte wohnt, des Vorsitzenden, bis zu 6 Stunden
nach sich.
5. Über gemeinsame Anträge des Lehrers und des Ortsschulinspektors beim Schulvorstande, nach k über 6 bis
12 Stunden Karzer zu verhängen, ist möglichst bald zu beraten und Beschluss zu fassen.
6. Jeder Karzerstrafe ist sonntags nachmittags zu verbüßen.
AMTSBLATT
Heft 03 · März - Jahrgang 26
7. Dem Gemeindediener ist für jeder Inkarzerierung 20 Pf.
aus der Schulkasse zu gewähren.
Hat derselbe nach Beschluß des Schulvorstandes die Aufsicht zu führen, so sind ihm für jede Stunde 20 Pf. zu zahlen. Die Eintreibung der Strafgelder unter 2 und 7 von den
Schuldigen hat der Schulvorstand zu besorgen.
8. Sind die vorhergehenden Strafmittel fruchtlos geblieben,
so ist an die Bezirksschulinspektion zu berichten, welche
nach i einen Verweis erteilen oder auf Antrag des Schulvorstandes über Ausweisung des Fortbildungsschülers zu
beschließen haben wird.
9. Vergehen der Fortbildungsschüler außerhalb der Schulzeit, sind von der Ortspolizei unnachsichtig zu bestrafen.
Nur wenn es sich dabei um Vergehen gegen die Mitschüler,
den Lehrer oder die Ortsschulbehörde handelt, sind Schulstrafen nach Grund k anzuwenden.
10. Der Besuch von Tanzvergnügungen wird nach § 8 des
Tanzregulativs bestraft.
Ist auf Grund desselben zu einer Bestrafung nicht zu gelangen, so tritt Karzerstrafe von 2 bis 12 Stunden ein.
11. Das Kartenspielen in öffentlichen Schankstätten und
der Besuch von Lokalen, die den Fortbildungsschülern
vom Schulvorstande verboten sind, wird mit Karzerstrafe
von 2 bis 12 Stunden bestraft.“
Wegweisend für die Lerndisziplin der Fortbildungsschüler
und bei Schulversäumnissen ist dieses Dokument:
Das Königliche Ministerium des Innern hat die Befolgung der
Verordnung vom 28. Februar 1896 (Fischers Zeitschrift Band
17 Seite 256), betreffend die Schulversäumnisse gewerblicher
Fortbildungs- und Fachschüler, in Erinnerung gebracht.
Der Schulvorstand wird veranlaßt, alljährlich 14 Tage vor
Ostern Und 14 Tage vor Michaelis Anzeigen über Versäumnisse der Schüler an der dortigen gewerblichen Fach- und
Fortbildungsschule hier einzureichen, um nach Befinden gegen die Schüler mit Ausschluß aus der Schule oder gegen die
Arbeitgeber und Lehrherren auf Grund von § 120 Absatz 1
§ 150 Ziffer 4 der Reichs-Gewerbe-Ordnung vorzugehen.
Königliche amtshauptmannschaftliche Delegation.
(Unterschriften)
Auszug aus obengenannter Zeitschrift zur Lerndisziplin:
„In den gewerblichen Fortbildungs- und Fachschulen sollen
die jungen Leute nicht nur eine allgemeine, sondern gleichzeitig eine den besonderen Anforderungen und Bedürfnissen
der einzelnen Gewerbszweige entsprechende berufliche Ausbildung erhalten. Man darf deshalb wohl annehmen, daß
die Schüler dem Unterrichte ein größeres Interesse und Verständnis entgegenbringen als dies bei der allgemeinen Fortbildungsschule der Fall ist.
Lehrlinge und Gewerbegehilfen, denen diese Erkenntnis und
das Streben mangelt, sich tüchtige Fachkenntnisse anzueignen bleiben derartigen Schulen besser fern, denn diese können nur dann eine wirkliche erfolgreiche Tätigkeit entfalten,
wenn die Ueberzeugung von der Notwendigkeit und Nützlichkeit der geschaffenen Einrichtung auch in den Schülerkreisen feste Wurzeln gefasst hat.
Es muß als wünschenswert bezeichnet werden, dass solche
Personen den gewerblichen Schulen tunlichst fern bleiben
und kann für die Schulen jedenfalls nur vorteilhaft sein, da
sie diese von zweifelhaften Elementen befreit, die durch Unlust und mangelndes Verständnis den Unterricht stören. Es
scheidet die Spreu vom Weizen, verhütet, daß beim Unterricht
leeres Stroh gedroschen und die Zeit nutzlos vergeudet wird.“
Seite 14
Eingegangen wird hierbei auch auf die Versäumnisse
„welche ihren Grund in einem schuldhaften Verhalten des Arbeitsgebers oder Lehrherren haben, wobei der schuldige Teil
unmittelbar, und zwar in nachdrücklicher Weise zur Verantwortung gezogen werden muß.
Die Füglichkeit bietet die Vorschrift in § 120 mit § 150 der
Gewerbeordnung im Reichsgesetzblatt vom 1. Juni 1891.“
Diesbezüglich ist ein Vorgang von 1906 in den Fortbildungsschulakten zu finden: Oberlehrer Friedrich schrieb
an die Ortspolizeibehörde: „Die Fachschüler Musch und
Gläßer, Lehrlinge bei Herrn Elektrotechniker E. Schmieder fehlen heute unentschuldigt in der Fachschule. Mit
dem Bemerken, daß auch „dringende Arbeit“ nicht als
Entschuldigungsgrund gelten kann, bittet der ergebenst Unterzeichnete die beiden Schüler, welche bis
abends 7 Uhr Unterricht haben und somit 6 Stunden
versäumen würden, dem Unterrichte zuzuführen beziehentlich den Lehrherrn auf seine Verpflichtungen aufmerksam zu machen.“
Leiter der Ortspolizeibehörde war Gemeindevorstand Frenzel, der auch gleichzeitig Vorsitzender des Fachschulausschusses war. Seine Antwort lautete:
„… mit dem Bemerken, daß die umgenannten Fachschüler
heute Nachmittag in Olbernhau arbeiten, eine Zuführung
derselben also nicht möglich ist. Empfiehlt sich nicht Verhängung einer angemessenen Karzerstrafe? Schmieder wird auf
seine Verpflichtungen nachdrücklichst aufmerksam gemacht
werden.“
Mit gleicher Sorgfalt bemühten sich aber auch die Lehrer
keinen Unterrichtsausfall zu erzeugen. Oberlehrer Friedrich schrieb an seinen Vorgesetzten:
„Dem Herrn Vorsitzenden des Fachschulausschußes teilt der
Unterzeichnete ergebenst mit, daß er sich wegen Teilnahme
an der Hauptversammlung des Kantoren- und Organistenvereins Freiberg in Lichtenberg für Mittwoch, den 29. d. M.
nachmittags Urlaub nehmen muß. Die in diese Zeit fallenden
Unterrichtsstunden an der Fachschule übernehmen vertretungsweise die Herren Zieke und Funke. Der Unterricht wird
demnach nicht gekürzt.“
Bemerkung Frenzel:
„Den erbetenen Urlaub habe ich mündlich erteilt.“
Lehrerkollegium um 1910 (v.l.n.r. stehend: Otto Funke,
Gustav Zieke, Alwin Tietze – Pfarrer, Oberschulinspektor,
Emil Prokelt – in Dittersbach; sitzend: Alexander Friedrich,
Emil Dittrich
Fortsetzung folgt!
Seite 15
AMTSBLATT
Heft 03 · März - Jahrgang 26
Danksagung
Nachdem wir Abschied genommen haben von meinem
lieben Ehemann
Gerhard Wurm
möchten wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns
verbunden fühlten und ihre Anteilnahme auf vielfältige
Weise zum Ausdruck brachten, recht herzlich danken.
Besonderer Dank gilt den Mitarbeitern des Pflegeheimes
„Am Mortelgrund“ Sayda, dem Bestattungshaus Simon,
dem Bestattungsinstitut Wenzel und der Trauerrednerin
Frau Zimmermann.
In lieber Erinnerung
Inge Wurm
im Namen aller Angehörigen
Reiseinformationen
Impressum
30.04. – 11.05.16
17.05. – 22.05.16
26.06. – 02.07.16
13.08. – 20.08.16
Herausgeber:Gemeindeverwaltung Neuhausen, Bahnhofstraße 12,
09544 Neuhausen
12 Tage – Höhepunkte der Ostküste USA & Kanada
Am schönen Bodensee … u. a. Mainau, Lindau, Panoramafahrt Schweiz
Urlaub für Aktive – Radeln in der Lüneburger Heide
Englands schöner Süden … u. a. Cornwall, Stonehenge
Nähere Angaben unter Tel. 037360/6720, -35520 oder www.reisedienst-einhorn.de
Redaktionelle Zusammenstellung: Touristinformation Neuhausen,
Bahnhofstraße 12, 09544 Neuhausen,
 037361 1597-77, Fax 037361 1597-50
Gesamtherstellung:Druck- und Verlagsgesellschaft Marienberg mbH,
Industriestraße 7, 09496 Marienberg,
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Der Herausgeber ist verantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teiles. Für den Inhalt der
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12.03. Samstag, 20:30 Uhr
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„Theater Variabel“ Olbernhau
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12./
Samstag und Sonntag
13.03. 2. Frühlingsfest der Blasmusik – Saisonauftakt
der „Berglandmusikanten Olbernhau e. V“.
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13.03. Sonntag, 10:30 Uhr
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Puppentheater nach dem Kinderbuch von Janosch
im Jugend- und Kulturzentrum „Theater Variabel“
Olbernhau
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15.03. Dienstag, 12 Uhr
Schlachtfest mit „De Hutzenbossen“
im Gasthof Dittmannsdorf
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15.03. Dienstag, 14 Uhr
Seniorentanz im Jugend- und Kulturzentrum
„Theater Variabel“ Olbernhau
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17.03. Donnerstag, 18 Uhr
Einladung des EZV
„Böhmisches Erzgebirge in Bildern“ – Teil 3
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18.03. Freitag
Kulinarischer Abend im
Altsächsischen Gasthof „Kleines Vorwerk“ Sayda,
Thema: „Fisch und Wein – zwei, die sich mögen“
mit Winzerfreund M. Kleinmann
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Info und Voranmeldung unter:  037365 99910
19.03. Samstag, 14 Uhr
Fliegerstammtisch – der FSV Schwartenberg e. V.
lädt ein in die „Gaststätte am Flugzeug“,
Cämmerswalde.
Bürgermeister P. Haustein berichtet zum Thema:
„Die Gemeinde Neuhausen im Jahr 2016“
 037322 2514
20.03. Sonntag, 10:30 Uhr
„Das tapfere Schneiderlein“ – Puppentheater
im Jugend- und Kulturzentrum „Theater Variabel“
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25./
Karfreitag und Ostersamstag, 11 – 16 Uhr
26.03. Schauglasgravieren mit R. Hofmann aus Satzung
im Glashüttenmuseum Neuhausen
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27.03. Ostersonntag, 11 – 14 Uhr
Osterbrunch auf Schloss Purschenstein Neuhausen
mit anschl. Ostereiersuche für die Kinder
im Schlosspark
Info und Vorreservierung unter:  037361 14080
27.03. Ostersonntag, 10 – 14 Uhr
Osterbrunch im Landhotel
„Grünes Gericht“ Neuhausen
Info und Vorreservierung unter:  037361 4265
Der Veranstaltungsplan ist ein Auszug der Angebote und
garantiert keine Vollständigkeit.