Küchenhilfe (m/w) - Studentenwerk Potsdam

Das Studentenwerk Potsdam ist Dienstleister für Studierende auf sozialem,
wirtschaftlichem, gesundheitlichem und kulturellem Gebiet. Dazu gehören
die Bewirtschaftung von Mensen und Cafeterien, die Errichtung und Bewirtschaftung von studentischen Wohnanlagen und die Durchführung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Wir sind für über 30.000 Studierende der Universität Potsdam, der Fachhochschule Potsdam, der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF, der Technische Hochschule Brandenburg
und der Technischen Hochschule Wildau zuständig.
Wir suchen für eine unserer Mensen in Potsdam zum 01.04.2016 eine
Küchenhilfe (m/w)
Ihre Aufgaben:
- Einsatz an der Spülmaschine – Vorbereitungs-, Bestückungs- und Entnahmearbeiten
- Einrichten der Essenausgabe mit Geschirr und Besteck
- Durchführen von allgemeinen Reinigungsarbeiten
- Abfallbeseitigung und Entsorgung von Speiseresten
- Hilfe bei der Ausgabe der Speisen
Ihr Profil:
- Zuverlässig und körperlich belastbar
- Team- und serviceorientiert
- Eigenständige und umsichtige Arbeitsweise
Unser Angebot:
- Teilzeitbeschäftigung – 20 Stunden / Woche
- Die Stelle ist vorerst bis zum 31.03.2017 befristet, eine Entfristung wird
angestrebt
- Arbeitstage sind in der Regel Montag – Freitag
- Vergütung entsprechend der EG 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- Stundenlohn ab 10,80 €
- Arbeitsbekleidung wird gestellt und gereinigt
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
- Betriebliche Altersversorgung
Wenn Sie an dieser Stelle interessiert sind, senden Sie Ihre vollständigen
Bewerbungsunterlagen bis zum 06.03.2016, bevorzugt per E-Mail in einer
einzigen PDF-Datei, an das
Studentenwerk Potsdam
Anstalt des öffentlichen Rechts
Personalstelle
Postfach 60 13 53
14413 Potsdam
oder [email protected]
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Anerkannte
schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt keine Eingangsbestätigung.
Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn
ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden
die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Vorstellungskosten können leider nicht erstattet werden.