Das Studentenwerk Potsdam ist Dienstleister für Studierende auf sozialem, wirtschaftlichem, gesundheitlichem und kulturellem Gebiet. Dazu gehören die Bewirtschaftung von Mensen und Cafeterien, die Errichtung und Bewirtschaftung von studentischen Wohnanlagen und die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Wir sind für über 30.000 Studierende der Universität Potsdam, der Fachhochschule Potsdam, der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF, der Technische Hochschule Brandenburg und der Technischen Hochschule Wildau zuständig. Wir suchen für eine unserer Mensen in Potsdam zum 01.04.2016 eine Küchenhilfe (m/w) Ihre Aufgaben: - Einsatz an der Spülmaschine – Vorbereitungs-, Bestückungs- und Entnahmearbeiten - Einrichten der Essenausgabe mit Geschirr und Besteck - Durchführen von allgemeinen Reinigungsarbeiten - Abfallbeseitigung und Entsorgung von Speiseresten - Hilfe bei der Ausgabe der Speisen Ihr Profil: - Zuverlässig und körperlich belastbar - Team- und serviceorientiert - Eigenständige und umsichtige Arbeitsweise Unser Angebot: - Teilzeitbeschäftigung – 20 Stunden / Woche - Die Stelle ist vorerst bis zum 31.03.2017 befristet, eine Entfristung wird angestrebt - Arbeitstage sind in der Regel Montag – Freitag - Vergütung entsprechend der EG 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) - Stundenlohn ab 10,80 € - Arbeitsbekleidung wird gestellt und gereinigt - 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr - Betriebliche Altersversorgung Wenn Sie an dieser Stelle interessiert sind, senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 06.03.2016, bevorzugt per E-Mail in einer einzigen PDF-Datei, an das Studentenwerk Potsdam Anstalt des öffentlichen Rechts Personalstelle Postfach 60 13 53 14413 Potsdam oder [email protected] Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Anerkannte schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt keine Eingangsbestätigung. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Vorstellungskosten können leider nicht erstattet werden.
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