Flugblatt vertagt Sektkellereien, Brennereien Hessen und RP 2016

tarifrunde 2016
Sektkellereien, Brennereien und Spirituosenbetriebe Hessen und Rheinland-Pfalz
24.02.2016
Tarifverhandlung auf 4. April vertagt:
Angebot der Arbeitgeber
zu schwach!
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
am Mittwoch, 24. Februar 2016 fand der erste Verhandlungstermin
für die Sektkellereien, Brennereien und Spirituosenbetriebe Hessen
und Rheinland-Pfalz statt.
Nach Austausch der wirtschaftlichen Rahmendaten hat die NGGTarifkommission ihre Forderung nach einer deutlichen Erhöhung begründet.
Die Arbeitgeberseite legte am ersten Verhandlungstag ein unverhältnismäßiges Angebot in Höhe von 2 % vor.
Zum Thema Demografie wurden unsererseits folgende Ideen vorgetragen: Qualifizierung, Schutz bei Berufsunfähigkeit, Altersfreizeit, altersgerechte Schichtplangestaltung und Teilrente etc.
Die Reaktion der Arbeitgeberseite war gleich null.
Wir bleiben daher bei unserer Forderung:
Faires Einkommen für gute Arbeit!
Wir fordern einen Abschluss eines Anschlusstarifvertrages mit einer
Laufzeit von 12 Monaten, durch den die Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 5,5 % erhöht werden sowie Gespräche über Vereinbarungen zum Thema Demografie.
Deine Tarifkommission benötigt die Unterstützung aller Beschäftigten
und vor allem möglichst vieler aktiver NGG-Mitglieder, nur so können
Forderungen umgesetzt und gute Ergebnisse erzielt werden.
Nur Gemeinsam Geht‘s!
Verantwortlich:
Peter-Martin Cox
Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77
60329 Frankfurt
Telefon 069 8300771-0
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Ich ermächtige die NGG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift
einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von NGG auf
mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen (ab Belastungsdatum) die
Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit
meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
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NGG wird mich von der ersten Lastschrift im SEPA-Verfahren vor der Umstellung informieren + mir meine Mandatsreferenz mitteilen.
Ich entbinde die NGG ausdrücklich von weiteren Mitteilungspflichten für
einzelne Lastschrifteinzüge.
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