3. Lebenshilfe Hallenfußball-Cup Wettkampf 2016 Vorrunde Süd 20. Februar 2016, SpVgg Zolling (bei Freising) Vorrunde Nord/Mitte 27. Februar 2016, Sportzentrum Uni Erlangen Finale 12. März 2016, Sportzentrum Uni Erlangen Veranstalter: Lebenshilfe-Landesverband Bayern Bayerischer Fußball-Verband Ausschreibung und Einladung Veranstalter Lebenshilfe-Landesverband Bayern Bayerischer Fußball-Verband Schirmherrin Barbara Stamm Präsidentin des Bayerischen Landtags Vorsitzende der Lebenshilfe Bayern Organisation Holger Grebe Sportkoordinator der Lebenshilfe Bayern Fichtenweg 1, 91093 Hessdorf-Hannberg Telefon: 0 91 35 - 83 38, E-Mail: [email protected] Teilnehmer Werkstätten- und Vereins-Mannschaften TeilnahmeVoraussetzungen Eine Mannschaft darf sich nur aus behinderten Sportlerinnen/Sportlern zusammensetzen. Mindestalter der Spielerinnen/Spieler 15 Jahre Spieler/innen-Pass Sporttauglichkeit Wettkampffähigkeit Bitte die Pässe zum Turnier mitbringen und in den Spielbericht eintragen. Zum jeweiligen Pass gibt es einen Anhang „Sporttauglichkeit/Wettkampffähigkeit“. In diesen Anhang bitte das aktuelle Datum der medizinischen Untersuchung eintragen, vom Arzt stempeln und unterschreiben lassen. Spieler/innen ohne Pass sind nicht spielberechtigt! Vor Turnierbeginn werden die Pässe von der Turnierleitung überprüft (Passkontrolle). Spielerpässe und Anhang können beim Lebenshilfe-Landesverband Bayern angefordert werden (Daniela Seidl, Telefon: 0 91 31 - 7 54 61-0). Die Sporttauglichkeit und Wettkampffähigkeit der Sportler/innen muss durch eine sportärztliche Untersuchung bestätigt werden. Die letzte sportärztliche Untersuchung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Es ist darauf zu achten, dass die Teilnehmer/innen an der Sportart wettkampfmäßig mitwirken können. Die Untersuchungstermine sind in einer Ergänzung zum Spielerpass einzutragen und bei der Passkontrolle vorzulegen. Mit der Abgabe der Meldungen gewährleisten die Werkstätten, Einrichtungen oder Vereine die Sporttauglichkeit bzw. Wettkampffähigkeit der Sportler/innen. Versicherung Eine Versicherung muss vom Träger der Werkstatt bzw. vom Verein abgeschlossen werden. Vorrunden Vorrunde Süd am 20.02.16 9.30 h - ca. 17.00 h SpVgg Zolling (bei Freising) Vorrunde Nord/Mitte am 27.02.16 9.30 h - ca. 17.00 h Sportzentrum Uni Erlangen Teilnehmende Mannschaften: je maximal 12 Gruppe A: Bayern- und Oberliga (sechs Mannschaften) Gruppe B: Landesliga, A- und B-Liga (sechs Mannschaften) __________________________________________________________________________________________ Lebenshilfe Bayern und Bayerischer Fußball-Verband, 3. Hallenfußball-Cup, Ausschreibung 2016 2 von 3 Qualifikation für Finale Für das Finale qualifizieren sich die ersten drei Mannschaften jeder Vorrundengruppe Finale Finale am 12.03.16 09.30 h - ca. 17.00 h Sportzentrum Uni Erlangen Spielregeln Es wird nach modifizierten Futsal-Regeln gespielt, siehe Anlage. Anmeldung Anmeldung bis zum 18.12.15 Startgebühren Pro Mannschaft (Herren) ist eine Startgebühr in Höhe von € 45,-- auf das Konto des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern zu überweisen: Sparkasse Erlangen, BLZ: 763 500 00, Konto-Nr.: 4-00408 Die Rechnung erhalten Sie mit der Einladung zum Vorrundenturnier. Kurzfristig abgemeldete Mannschaften (zwei Wochen bzw. später vor dem Vorrundenturnier) müssen die Startgebühr bezahlen. Förderung von Fahrtkosten Sonstiges Förderungsfähig sind die Fahrtkosten der aktiven Sportler/innen mit einer Minderung von mindestens 50 v. H. (Schwerbehinderte) zu einer überregionalen Behindertenveranstaltung (Bezirks-, Landesund Bundesebene). Förderungsfähige Kosten sind bei überregionalen Sportveranstaltungen die Fahrtkosten vom Sitz der Behindertensportgruppe zum Ort der überregionalen Veranstaltung mit Rückfahrt für schwerbehinderte aktive Teilnehmer/innen in Höhe der Kosten der 2. Klasse der DB unter Inanspruchnahme möglicher Fahrpreisermäßigungen und etwaiger unentgeltlicher Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Der Zuschuss für die Fahrtkosten zu überregionalen Sportveranstaltungen beträgt bis zu 60 v. H. der förderungsfähigen Kosten. Betreuer erhalten keinen Zuschuss. Anträge von Lebenshilfe-Einrichtungen können zur Bearbeitung an den Landesverband weitergegeben werden. Einrichtungen in anderer Trägerschaft sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen. Für Unfälle und Diebstahl wird nicht gehaftet. Erlangen, 10.10.15, Turnierorganisator Holger Grebe (Nachweis Titelfoto: Werner Frembs) __________________________________________________________________________________________ Lebenshilfe Bayern und Bayerischer Fußball-Verband, 3. Hallenfußball-Cup, Ausschreibung 2016 3 von 3
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