3. Lebenshilfe Hallenfußball

3. Lebenshilfe
Hallenfußball-Cup
Wettkampf 2016
Vorrunde Süd
20. Februar 2016, SpVgg Zolling (bei Freising)
Vorrunde Nord/Mitte
27. Februar 2016, Sportzentrum Uni Erlangen
Finale
12. März 2016, Sportzentrum Uni Erlangen
Veranstalter:
Lebenshilfe-Landesverband Bayern
Bayerischer Fußball-Verband
Ausschreibung und Einladung
Veranstalter
Lebenshilfe-Landesverband Bayern
Bayerischer Fußball-Verband
Schirmherrin
Barbara Stamm
Präsidentin des Bayerischen Landtags
Vorsitzende der Lebenshilfe Bayern
Organisation
Holger Grebe
Sportkoordinator der Lebenshilfe Bayern
Fichtenweg 1, 91093 Hessdorf-Hannberg
Telefon: 0 91 35 - 83 38, E-Mail: [email protected]
Teilnehmer
Werkstätten- und Vereins-Mannschaften
TeilnahmeVoraussetzungen
Eine Mannschaft darf sich nur aus behinderten
Sportlerinnen/Sportlern zusammensetzen.
Mindestalter der
Spielerinnen/Spieler 15 Jahre
Spieler/innen-Pass
Sporttauglichkeit
Wettkampffähigkeit
Bitte die Pässe zum Turnier mitbringen und in den Spielbericht
eintragen. Zum jeweiligen Pass gibt es einen Anhang
„Sporttauglichkeit/Wettkampffähigkeit“. In diesen Anhang bitte das
aktuelle Datum der medizinischen Untersuchung eintragen, vom Arzt
stempeln und unterschreiben lassen. Spieler/innen ohne Pass sind
nicht spielberechtigt! Vor Turnierbeginn werden die Pässe von der
Turnierleitung überprüft (Passkontrolle). Spielerpässe und Anhang
können beim Lebenshilfe-Landesverband Bayern angefordert
werden (Daniela Seidl, Telefon: 0 91 31 - 7 54 61-0).
Die Sporttauglichkeit und Wettkampffähigkeit der Sportler/innen
muss durch eine sportärztliche Untersuchung bestätigt werden. Die
letzte sportärztliche Untersuchung darf nicht länger als zwei Jahre
zurückliegen. Es ist darauf zu achten, dass die Teilnehmer/innen an
der Sportart wettkampfmäßig mitwirken können. Die
Untersuchungstermine sind in einer Ergänzung zum Spielerpass
einzutragen und bei der Passkontrolle vorzulegen. Mit der Abgabe
der Meldungen gewährleisten die Werkstätten, Einrichtungen oder
Vereine die Sporttauglichkeit bzw. Wettkampffähigkeit der
Sportler/innen.
Versicherung
Eine Versicherung muss vom Träger der Werkstatt bzw. vom Verein
abgeschlossen werden.
Vorrunden
Vorrunde Süd am 20.02.16
9.30 h - ca. 17.00 h SpVgg Zolling (bei Freising)
Vorrunde Nord/Mitte am 27.02.16
9.30 h - ca. 17.00 h Sportzentrum Uni Erlangen
Teilnehmende Mannschaften: je maximal 12
Gruppe A: Bayern- und Oberliga (sechs Mannschaften)
Gruppe B: Landesliga, A- und B-Liga (sechs Mannschaften)
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Lebenshilfe Bayern und Bayerischer Fußball-Verband, 3. Hallenfußball-Cup, Ausschreibung 2016
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Qualifikation
für Finale
Für das Finale qualifizieren sich die ersten drei Mannschaften jeder
Vorrundengruppe
Finale
Finale am 12.03.16
09.30 h - ca. 17.00 h Sportzentrum Uni Erlangen
Spielregeln
Es wird nach modifizierten Futsal-Regeln gespielt, siehe Anlage.
Anmeldung
Anmeldung bis zum 18.12.15
Startgebühren
Pro Mannschaft (Herren) ist eine Startgebühr in Höhe von € 45,-- auf
das Konto des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern zu überweisen:
Sparkasse Erlangen, BLZ: 763 500 00, Konto-Nr.: 4-00408
Die Rechnung erhalten Sie mit der Einladung zum Vorrundenturnier.
Kurzfristig abgemeldete Mannschaften (zwei Wochen bzw. später vor
dem Vorrundenturnier) müssen die Startgebühr bezahlen.
Förderung von
Fahrtkosten
Sonstiges
Förderungsfähig sind die Fahrtkosten der aktiven Sportler/innen mit
einer Minderung von mindestens 50 v. H. (Schwerbehinderte) zu
einer überregionalen Behindertenveranstaltung (Bezirks-, Landesund Bundesebene). Förderungsfähige Kosten sind bei überregionalen
Sportveranstaltungen die Fahrtkosten vom Sitz der
Behindertensportgruppe zum Ort der überregionalen Veranstaltung
mit Rückfahrt für schwerbehinderte aktive Teilnehmer/innen in Höhe
der Kosten der 2. Klasse der DB unter Inanspruchnahme möglicher
Fahrpreisermäßigungen und etwaiger unentgeltlicher Beförderung im
öffentlichen Personenverkehr. Der Zuschuss für die Fahrtkosten zu
überregionalen Sportveranstaltungen beträgt bis zu 60 v. H. der
förderungsfähigen Kosten. Betreuer erhalten keinen Zuschuss.
Anträge von Lebenshilfe-Einrichtungen können zur Bearbeitung an
den Landesverband weitergegeben werden. Einrichtungen in anderer
Trägerschaft sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung
setzen.
Für Unfälle und Diebstahl wird nicht gehaftet.
Erlangen, 10.10.15, Turnierorganisator Holger Grebe
(Nachweis Titelfoto: Werner Frembs)
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Lebenshilfe Bayern und Bayerischer Fußball-Verband, 3. Hallenfußball-Cup, Ausschreibung 2016
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