4. Lebenshilfe Hallenfußball-Cup Wettkampf 2017 Veranstalter: Bayerischer Fußball-Verband e. V. Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung – Landesverband Bayern e. V. Ausschreibung und Einladung Veranstalter Lebenshilfe-Landesverband Bayern Bayerischer Fußball-Verband Schirmherrin Barbara Stamm Präsidentin des Bayerischen Landtags Vorsitzende der Lebenshilfe Bayern Organisation Astrid Bartholomeyczik Sportkoordinatorin Lebenshilfe-Landesverband Bayern Kitzinger Straße 6, 91056 Erlangen Telefon: 0 91 31 - 7 54 61-22 E-Mail: [email protected] Internet: www.lebenshilfe-bayern.de/aktionen/sportturniere Teilnehmer Mannschaften von Werkstätten/Einrichtungen und Vereinen TeilnahmeVoraussetzungen Eine Mannschaft darf sich nur aus behinderten Sportlerinnen/Sportlern zusammensetzen. Mindestalter der Spielerinnen/Spieler 15 Jahre Spieler/innen-Pass Sporttauglichkeit/ Wettkampffähigkeit Versicherung Bitte die Pässe zum Turnier mitbringen und in den Spielbericht eintragen. Zum jeweiligen Pass gibt es einen Anhang „Sporttauglichkeit/Wettkampffähigkeit“. In diesen Anhang bitte das aktuelle Datum der medizinischen Untersuchung eintragen, vom Arzt stempeln und unterschreiben lassen. Passkontrolle: Spieler/innen ohne Pass sind nicht spielberechtigt! Vor Turnierbeginn werden die Pässe von der Turnierleitung überprüft. Spielerpässe und Anhang können beim Lebenshilfe-Landesverband angefordert werden: Daniela Seidl, Telefon: 0 91 31 - 7 54 61-0. Die Sporttauglichkeit und Wettkampffähigkeit der Sportler/innen muss durch eine sportärztliche Untersuchung bestätigt werden. Die letzte sportärztliche Untersuchung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Es ist darauf zu achten, dass die Teilnehmer/innen an der Sportart wettkampfmäßig mitwirken können. Die Untersuchungstermine sind in einer Ergänzung zum Spielerpass einzutragen und bei der Passkontrolle vorzulegen. Mit der Abgabe der Meldungen gewährleisten die Träger der Werkstätten/Einrichtungen oder die Vereine die Sporttauglichkeit bzw. Wettkampffähigkeit der Sportler/innen. Eine Versicherung muss vom Träger der Werkstatt/Einrichtung bzw. vom Verein abgeschlossen werden. __________________________________________________________________________________________ Lebenshilfe Bayern und Bayerischer Fußball-Verband: 4. Hallenfußball-Cup, Ausschreibung 2017 2 von 4 Vorrunden Vorrunde am 25.02.2017 9.30 Uhr - ca. 17.00 Uhr in Lappersdorf (bei Regensburg) Vorrunde am 18.02.2017 9.30 Uhr - ca. 17.00 Uhr im Sportzentrum Uni Erlangen Teilnehmende Mannschaften: je maximal 12 Gruppe A: Bayern- und Oberliga (sechs Mannschaften) Gruppe B: Landesliga, A- und B-Liga (sechs Mannschaften) Anmeldung bis zum 16.12.2016 Finale des Lebenshilfe-Hallenfußball-Cups Finale am Samstag, 18. März 2017 in Erlangen Veranstalter: Lebenshilfe-Landesverband Bayern Bayerischer Fußball-Verband Spielort: Sportzentrum Uni Erlangen, Gebbertstr. 123b __________________________________________________________________________________________ Lebenshilfe Bayern und Bayerischer Fußball-Verband: 4. Hallenfußball-Cup, Ausschreibung 2017 3 von 4 Qualifikation für das Finale Für das Finale qualifizieren sich die ersten drei Mannschaften jeder Vorrundengruppe. Spielregeln Es wird nach modifizierten Futsal-Regeln gespielt, siehe Anlage. Startgebühr Pro Mannschaft ist eine Startgebühr in Höhe von € 45,-- auf folgendes Konto zu überweisen: Lebenshilfe-Landesverband Bayern Sparkasse Erlangen IBAN: DE79 76350000 0004 0004 08 BIC: BYLADEM1ERH Die Rechnung erhalten Sie mit der Einladung zum Vorrundenturnier. Kurzfristig abgemeldete Mannschaften (zwei Wochen bzw. später vor dem Vorrundenturnier) müssen die Startgebühr bezahlen. Förderung von Fahrtkosten Förderungsfähig sind die Fahrtkosten der aktiven Sportler/innen mit einer Minderung von mindestens 50 v. H. (Schwerbehinderte) zu einer überregionalen Behindertenveranstaltung (Bezirks-, Landes- und Bundesebene). Förderungsfähige Kosten sind bei überregionalen Sportveranstaltungen die Fahrtkosten vom Sitz der Behindertensportgruppe zum Ort der überregionalen Veranstaltung mit Rückfahrt für schwerbehinderte aktive Teilnehmer in Höhe der Kosten der 2. Klasse der DB unter Inanspruchnahme möglicher Fahrpreisermäßigungen und etwaiger unentgeltlicher Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Der Zuschuss für die Fahrtkosten zu überregionalen Sportveranstaltungen beträgt bis zu 60 v. H. der förderungsfähigen Kosten. Betreuer/innen erhalten keinen Zuschuss. Anträge von Lebenshilfe-Einrichtungen können zur Bearbeitung an den Lebenshilfe-Landesverband Bayern weitergegeben werden. Einrichtungen in anderer Trägerschaft sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen. Sonstiges Für Unfälle und Diebstahl wird nicht gehaftet. Erlangen, 07.02.2017 Astrid Bartholomeyczik, Turnierorganisation Sportkoordinatorin der Lebenshilfe Bayern (Nachweis Titelfoto: Werner Frembs) __________________________________________________________________________________________ Lebenshilfe Bayern und Bayerischer Fußball-Verband: 4. Hallenfußball-Cup, Ausschreibung 2017 4 von 4
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