4. Lebenshilfe Hallenfußball-Cup Wettkampf 2017

4. Lebenshilfe
Hallenfußball-Cup
Wettkampf 2017
Veranstalter:
Bayerischer
Fußball-Verband e. V.
Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung –
Landesverband Bayern e. V.
Ausschreibung und Einladung
Veranstalter
Lebenshilfe-Landesverband Bayern
Bayerischer Fußball-Verband
Schirmherrin
Barbara Stamm
Präsidentin des Bayerischen Landtags
Vorsitzende der Lebenshilfe Bayern
Organisation
Astrid Bartholomeyczik
Sportkoordinatorin
Lebenshilfe-Landesverband Bayern
Kitzinger Straße 6, 91056 Erlangen
Telefon: 0 91 31 - 7 54 61-22
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lebenshilfe-bayern.de/aktionen/sportturniere
Teilnehmer
Mannschaften von Werkstätten/Einrichtungen und Vereinen
TeilnahmeVoraussetzungen
Eine Mannschaft darf sich nur aus behinderten Sportlerinnen/Sportlern
zusammensetzen.
Mindestalter der
Spielerinnen/Spieler 15 Jahre
Spieler/innen-Pass
Sporttauglichkeit/
Wettkampffähigkeit
Versicherung
Bitte die Pässe zum Turnier mitbringen und in den Spielbericht
eintragen. Zum jeweiligen Pass gibt es einen Anhang
„Sporttauglichkeit/Wettkampffähigkeit“. In diesen Anhang bitte das
aktuelle Datum der medizinischen Untersuchung eintragen, vom Arzt
stempeln und unterschreiben lassen.
Passkontrolle: Spieler/innen ohne Pass sind nicht spielberechtigt! Vor
Turnierbeginn werden die Pässe von der Turnierleitung überprüft.
Spielerpässe und Anhang können beim Lebenshilfe-Landesverband
angefordert werden: Daniela Seidl, Telefon: 0 91 31 - 7 54 61-0.
Die Sporttauglichkeit und Wettkampffähigkeit der Sportler/innen
muss durch eine sportärztliche Untersuchung bestätigt werden. Die
letzte sportärztliche Untersuchung darf nicht länger als zwei Jahre
zurückliegen. Es ist darauf zu achten, dass die Teilnehmer/innen an
der Sportart wettkampfmäßig mitwirken können.
Die Untersuchungstermine sind in einer Ergänzung zum Spielerpass
einzutragen und bei der Passkontrolle vorzulegen. Mit der Abgabe der
Meldungen gewährleisten die Träger der Werkstätten/Einrichtungen
oder die Vereine die Sporttauglichkeit bzw. Wettkampffähigkeit der
Sportler/innen.
Eine Versicherung muss vom Träger der Werkstatt/Einrichtung bzw.
vom Verein abgeschlossen werden.
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Lebenshilfe Bayern und Bayerischer Fußball-Verband: 4. Hallenfußball-Cup, Ausschreibung 2017
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Vorrunden
Vorrunde am 25.02.2017
9.30 Uhr - ca. 17.00 Uhr in Lappersdorf (bei Regensburg)
Vorrunde am 18.02.2017
9.30 Uhr - ca. 17.00 Uhr im Sportzentrum Uni Erlangen
Teilnehmende Mannschaften: je maximal 12
Gruppe A: Bayern- und Oberliga (sechs Mannschaften)
Gruppe B: Landesliga, A- und B-Liga (sechs Mannschaften)
Anmeldung bis zum 16.12.2016
Finale des Lebenshilfe-Hallenfußball-Cups
Finale am Samstag, 18. März 2017 in Erlangen
Veranstalter:
Lebenshilfe-Landesverband Bayern
Bayerischer Fußball-Verband
Spielort:
Sportzentrum Uni Erlangen, Gebbertstr. 123b
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Lebenshilfe Bayern und Bayerischer Fußball-Verband: 4. Hallenfußball-Cup, Ausschreibung 2017
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Qualifikation für das Finale
Für das Finale qualifizieren sich die ersten drei Mannschaften jeder Vorrundengruppe.
Spielregeln
Es wird nach modifizierten Futsal-Regeln gespielt, siehe Anlage.
Startgebühr
Pro Mannschaft ist eine Startgebühr in Höhe von € 45,-- auf folgendes Konto zu überweisen:
Lebenshilfe-Landesverband Bayern
Sparkasse Erlangen
IBAN: DE79 76350000 0004 0004 08
BIC: BYLADEM1ERH
Die Rechnung erhalten Sie mit der Einladung zum Vorrundenturnier. Kurzfristig abgemeldete
Mannschaften (zwei Wochen bzw. später vor dem Vorrundenturnier) müssen die Startgebühr
bezahlen.
Förderung von Fahrtkosten
Förderungsfähig sind die Fahrtkosten der aktiven Sportler/innen mit einer Minderung von
mindestens 50 v. H. (Schwerbehinderte) zu einer überregionalen Behindertenveranstaltung
(Bezirks-, Landes- und Bundesebene). Förderungsfähige Kosten sind bei überregionalen
Sportveranstaltungen die Fahrtkosten vom Sitz der Behindertensportgruppe zum Ort der
überregionalen Veranstaltung mit Rückfahrt für schwerbehinderte aktive Teilnehmer in Höhe
der Kosten der 2. Klasse der DB unter Inanspruchnahme möglicher Fahrpreisermäßigungen
und etwaiger unentgeltlicher Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Der Zuschuss für
die Fahrtkosten zu überregionalen Sportveranstaltungen beträgt bis zu 60 v. H. der
förderungsfähigen Kosten. Betreuer/innen erhalten keinen Zuschuss. Anträge von
Lebenshilfe-Einrichtungen können zur Bearbeitung an den Lebenshilfe-Landesverband
Bayern weitergegeben werden. Einrichtungen in anderer Trägerschaft sollten sich mit den
zuständigen Stellen in Verbindung setzen.
Sonstiges
Für Unfälle und Diebstahl wird nicht gehaftet.
Erlangen, 07.02.2017
Astrid Bartholomeyczik, Turnierorganisation
Sportkoordinatorin der Lebenshilfe Bayern
(Nachweis Titelfoto: Werner Frembs)
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