Formular: Anmeldung einer Abschlussarbeit im Fachbereich 16 – Elektrotechnik/Informatik – der Universität Kassel – Version 1.2 – 2016-02-25 Anmeldung einer Bachelorarbeit Masterarbeit im Studiengang Elektrotechnik Informatik; Prüfungsordnung (PO)20___ Vorname: ___________________________________ Nachname: __________________________________ Matrikelnummer: ________________________ E-Mail: ______________________________________ Deutscher Titel: ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ Englischer Titel: ____________________________________________________________________________ (optional) ____________________________________________________________________________ Die Bachelorarbeit wird (bitte ankreuzen) in Vollzeit (9 Wochen) studienbegleitend (18 Wochen) durchgeführt. Beginn der Abschlussarbeit (Ausgabedatum): ____________________ Ich habe die Bestimmungen auf der Rückseite gelesen und verstanden. (Diese Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach dem eingetragenen Datum beim Studienservice eingereicht werden!) ____________________________ Unterschrift Student/in Ansprechpartner/Betreuer: ____________________________ Telefon: _______________________________ Fachgebiet: ________________________________________ E-Mail: ________________________________ Name des ersten Prüfers: _____________________________ Unterschrift: ____________________________ (Erste/r Prüfer/in) Name des zweiten Prüfers: ____________________________ Es handelt sich um eine externe Arbeit. Bei (Firma): ________________________________________ Adresse: ______________________________ Ansprechpartner/in: __________________________________ Telefon: ________________________ ______________________________ E-Mail: _____________________________________________ Wird vom Studienservice Elektrotechnik/Informatik ausgefüllt. Ausgabedatum: _________________________ Abgabedatum: _________________________ Ausgabebestätigung: ________________________________________________________________________ Datum Unterschrift Prüfungsausschussvorsitzende/r Eine Verlängerung wurde beantragt und genehmigt Verlängerung bis: _______________________ Arbeit abgegeben am: _____________________________ (bitte bei Abgabe ausfüllen) 1. Abgabefrist der Benotung (Abgabedatum + 6 Wochen): ___________________________________________ Vorschläge zur Verbesserung dieses Formulars richten Sie bitte an den Studienservice. Formular: Anmeldung einer Abschlussarbeit im Fachbereich 16 – Elektrotechnik/Informatik – der Universität Kassel – Version 1.1 – 2015-03-05 Auszug aus der PO für den Bachelorstudiengang Informatik des FB16 der Universität Kassel vom 21.04.2010: § 10 Bachelorarbeit (1) Die Zulassung zur Bachelorarbeit erfolgt in der Regel frühestens im 6. Studiensemester. Voraussetzungen zur Zulassung sind die Modulprüfungen der Grundbereiche gemäß § 6 Abs. 2 und die Berufspraxis gem. § 9. (4) Die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Das Thema der Bachelorarbeit darf nur einmal und innerhalb der ersten drei Wochen zurückgegeben werden. (5) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 9 Wochen. Für die Bachelorarbeit werden 12 Credits vergeben. Bei studienbegleitender Durchführung kann die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit auf bis zu 18 Wochen verlängert werden. (7) Kann der erste Abgabetermin aus Gründen, die der Kandidat oder die Kandidatin nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, so kann die Abgabefrist auf Antrag an den Prüfungsausschuss um die Zeit der Verhinderung, längstens jedoch um vier Wochen verlängert werden. (8) Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in zwei schriftlichen Exemplaren beim Prüfungsausschuss abzugeben. Auszug aus der PO2012 für den Masterstudiengang Informatik des FB16 der Universität Kassel vom 07.11.2012: § 9 Masterarbeit (1) Masterarbeit und Master-Kolloquium bilden das Masterabschlussmodul. Das Thema der Masterarbeit wird frühestens ausgegeben, sobald der oder die Studierende erfolgreiche Prüfungsleistungen im Umfang von mind. 30 Credits absolviert hat. Mit der Ausgabe des Themas der Masterarbeit werden der Kandidatin oder dem Kandidaten die Namen der Gutachter der Masterarbeit schriftlich mitgeteilt. (...) (2) Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe des Themas. (3) Kann der erste Abgabetermin aus Gründen, die die Kandidatin oder der Kandidat nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, so wird die Abgabefrist um die Zeit der Verhinderung, längstens jedoch um drei Monate, verlängert. (5) Die Masterarbeit ist fristgerecht in zwei gebunden schriftlichen Exemplaren und einer elektronischen Fassung beim Prüfungsausschuss abzugeben. Auszug aus den Prüfungsordnungen für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik des FB16: § 10 Bachelorarbeit und Bachelorkolloquium (1) Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer Module im Umfang von mindestens 180 Credits erfolgreich absolviert hat. (PO2010 & PO2013)! (1) Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer Module im Umfang von mindestens 180 Credits und die Pflichtmodule nach § 6 Absatz 3 erfolgreich absolviert hat. (PO2015)! (4) Für die Bachelorarbeit werden 12 Credits vergeben. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 9 Wochen und beginnt mit der Bekanntgabe des Themas. Das Thema der Bachelorarbeit darf nur einmal und nur innerhalb des ersten drei Wochen zurückgegeben werden. (5) Sofern zur Flexibilisierung der Prüfung für die Bachelorarbeit die studienbegleitende Durchführung vorgesehen ist und gleichzeitig noch Lehrveranstaltungen besucht werden, kann der Kandidat oder die Kandidatin eine Bearbeitungszeit von bis zu 18 Wochen beantragen. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss nach Anhörung des ersten Prüfers oder der ersten Prüferin. (7) Kann der erste Abgabetermin aus Gründen, die der Kandidat oder die Kandidatin nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, so kann die Abgabefrist auf Antrag an den Prüfungsausschuss um die Zeit der Verhinderung, längstens jedoch um vier Wochen verlängert werden. (8) Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in zwei gebundenen schriftlichen Exemplaren sowie in elektronischer Form auf Datenträger gespeichert beim Prüfungsausschuss abzugeben. Auszug aus den Prüfungsordnungen für den Masterstudiengang Elektrotechnik des FB16: § 14 Masterarbeit und Masterkolloquium (1) Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer Module im Umfang von 54 Credits erfolgreich absolviert hat. (3) Der Kandidat oder die Kandidatin kann für das Thema der Masterarbeit und für die Prüfer Vorschlage machen. (4) Für die Masterarbeit und das Masterkolloquium werden 30 Credits vergeben. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 22 Wochen und beginnt mit der Bekanntgabe des Themas. Das Thema der Masterarbeit darf nur einmal und nur innerhalb des ersten vier Wochen zurückgegeben werden. (6) Kann der erste Abgabetermin aus Gründen, die der Kandidat oder die Kandidatin nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, so kann die Abgabefrist auf Antrag an den Prüfungsausschuss um die Zeit der Verhinderung, längstens jedoch um 11 Wochen verlängert werden. (7) Die Masterarbeit ist fristgerecht in zwei gebundenen schriftlichen Exemplaren sowie in elektronischer Form auf Datenträger gespeichert beim Prüfungsausschuss abzugeben. (9) Um die Meisterprüfung zu bestehen, müssen Masterarbeit und Masterkolloquium jeweils mindestens mit „ausreichend“ bewertet worden sein. Auszug aus den Allg. Best. für POs mit den Abschlüssen BA und MA an der Univ. Kassel (AB Bachelor/Master) vom 16.07.2014: § 23 Bachelorarbeit, Kolloquium (11) Bei der Abgabe der Arbeit hat die Kandidatin oder der Kandidat schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Arbeit - bei einer Gruppenarbeit sie ihre oder er seinen entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit – selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. (14) Die Bachelorarbeit ist fristgemäß bei der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abzuliefern. Wird die Bachelorarbeit nicht fristgemäß abgeliefert, gilt dieser Prüfungsteil als nicht bestanden. § 29 Masterarbeit , Kolloquium (4) Im Übrigen gilt § 23 (...) entsprechend. Vorschläge zur Verbesserung dieses Formulars richten Sie bitte an den Studienservice.
© Copyright 2025 ExpyDoc