Zertifizierungskonzept für die "Ausgezeichnete Gemeinschaftsgastronomie" zur Bewertung der Dienstleistung von Einrichtungen der Gemeinschaftsgastronomie (GG) (Kita, Schule, Mensa, Betriebsrestaurant, Krankenhaus, Seniorenheim) Leitung: Prof. Dr. Jens Wetterau unter Mitwirkung von Prof. Dr. Volker Peinelt Hochschule Niederrhein FB Oecotrophologie Rheydter Str. 277 41065 Monnchengladbach Stand: 11.2015 Zertifizierungskonzept für die Gemeinschaftsgastronomie Hochschule Niederrhein | FB Oecotrophologie Inhaltsverzeichnis 1. Einführung................................................................................................................... 3 2. Nutzungsmöglichkeiten des Konzepts..........................................................................4 3. Bewertungsarten......................................................................................................... 4 3.1 Checklistenverfahren.................................................................................................................4 3.2 Belegprüfung..............................................................................................................................5 3.3 Audit...........................................................................................................................................5 4. Bewertungsobjekte...................................................................................................... 5 4.1 Bereiche der Bewertung............................................................................................................5 4.2 Speisenproduktion inkl. einem evtl. Transport ("Zentralküche")..............................................6 4.3 Behandlung der Speisen am Verzehrsort ("Ausgabe")..............................................................6 4.4 "Produktion" und "Ausgabe" unter einem Dach.......................................................................6 4.5 Zusätzliche Bewertung des Cafeteria- bzw. Kioskangebot.........................................................6 5. Kriterien der Bewertungen........................................................................................... 7 5.1 Grundsätzliches zur Bewertung.................................................................................................7 5.2 Zusatzbedingungen ab der Stufe 2............................................................................................8 6. Gruppenzertifizierung (GZ)......................................................................................... 10 6.1 Erläuterungen..........................................................................................................................10 6.2 Checklisten- und Beleg-Verfahren der Zentrale.......................................................................11 6.3 Audits.......................................................................................................................................11 6.4 Zertifizierung der Zentralküche................................................................................................11 7. Verbundzertifizierung (VZ)......................................................................................... 12 8. Kontrolle beim Zertifizierungsverfahren.....................................................................12 8.1 Zwei Verantwortliche...............................................................................................................12 8.2 Nachweise................................................................................................................................12 8.3 Meldepflicht.............................................................................................................................13 9. Wiederholungsregelung............................................................................................. 13 10. Auskunftsverfahren.................................................................................................. 13 11. Abwicklung des Prüfverfahrens................................................................................14 12. Bewertung für ein Ausschreibungsverfahren............................................................15 13. Hilfestellung durch Beratung....................................................................................15 14. Preisliste.................................................................................................................. 16 15. Zusammenfassung................................................................................................... 18 16. Muster für ein Zertifikat........................................................................................... 19 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Details über die Nutzungsmöglichkeiten des Konzepts...............................................4 Tab. 2: Bedingungen für die Erlangung der einzelnen Leistungsstufen...................................9 Tab. 3: Preisliche Aufsplittung der einzelnen Prüfungen......................................................16 Tab. 4: Umfang der einzelnen Prüfabschnitte und Auslobung..............................................17 Seite 2 von 20 Zertifizierungskonzept für die Gemeinschaftsgastronomie Hochschule Niederrhein | FB Oecotrophologie 1. Einführung Eine Guntesiegelvergabe im Bereich der Hotel- und Gastronomiebranche ist schon seit vielen Jahren jedermann bekannt und gibt dem Kunden funr seine Wahl einen hohen Orientierungswert. Eine Auszeichnung durch Guntesiegel funr das Speisenangebot in den verschiedenen Bereichen der Gemeinschaftsgastronomie (GG), wie z.B. in Ganztagsschulen oder Betriebsrestaurants, gibt es hingegen noch nicht so lange. Die Nachfrage nach einer bewerteten gastronomischen Leistung nimmt auch in diesem Bereich zu. So suchen z.B. Schulen dringend nach qualifizierten Dienstleistern, die ihr Metier beherrschen. Die unblichen Kriterien, meist nur der Geschmack der Speisen, sind jedoch funr eine umfassende Bewertung nicht ausreichend. Der Gast will sicher sein, dass in jeder Phase eine gute Hygiene gewanhrleistet ist und die Produktqualitant nicht nur kulinarischen, sondern auch ernanhrungsphysiologischen Anforderungen gerecht wird. Darunber hinaus sollten auch weitere, wichtige Bereiche, die vordergrunndig nicht immer wahrnehmbar sind, in Ordnung sein. Dazu gehonren u.a. die onkologischen Aspekte oder der Arbeitsschutz. Nicht zu vergessen ist eine stanndige Weiterbildung aller Mitarbeiter oder ein Reklamationsmanagementsystem. Eigentlich sollte ein solcher ganzheitlicher Ansatz funr alle gastronomischen Betriebe selbstverstanndlich sein. Oft ist dies aber nicht der Fall. Um dies beurteilen zu konnnen, ist es notwendig, hinter die Kulissen zu sehen und die Qualitant auch dort zu bewerten, wohin nur das Auge des Fachmanns reicht. So sagt die Kundenzufriedenheit nichts unber die Vollwertigkeit des Angebots aus. Desgleichen lansst ein akzeptabler Geschmack keine Runckschlunsse unber die Gunte des Hygienekonzepts zu. Aus diesem Grunde wurde ein umfassendes Konzept von der Hochschule Niederrhein (Fachbereich Oecotrophologie) entwickelt, bei dem die Dienstleistung in der GG geprunft und bewertet wird. Seit Manrz 2014 kooperiert die Hochschule Niederrhein mit dem "TUV Rheinland". Der TUV Rheinland fungiert als Dienstleister der Hochschule Niederrhein und unbernimmt bestimmte Aufgaben. Hierbei handelt es sich primanr um die Durchfunhrung aller Prun fungen im Rahmen des Zertifizierungskonzepts einschließlich der hierfunr notwendigen organisatorischen Vor- und Nacharbeiten sowie der Ubergabe des Zertifikats. Als akkreditiertes Unternehmen wird der TUV Rheinland honchsten Ansprunchen an die Durchfunhrung der Prunfung gerecht. Die Prunfstandards, die diesem Konzept zugrunde liegen, wurden u.a. an die Qualitantsstandards der DGE angelehnt, gehen jedoch im Umfang deutlich darunber hinaus. Seite 3 von 20 Zertifizierungskonzept für die Gemeinschaftsgastronomie Hochschule Niederrhein | FB Oecotrophologie 2. Nutzungsmöglichkeiten des Konzepts Die wichtigsten Nutzergruppen des Zertifizierungskonzepts sowie die verschiedenen Angebote werden nachfolgend in einer Ubersicht dargestellt. Mögliche Nutzer Mögliche Prüfungen Produktionsbetrieb ✔ Auskunftsverfahren (Checklistenverfahren) Ausgabebetrieb ✔ Belegverfahren (mit schriftlichen Nachweisen) ✔ Einzel-Zertifizierung (mit Audits) ✔ Gruppen-/Verbund-Zertifizierung (mit Audits) ✔ Bewertung von Dienstleistern (Ausschreibung) Produktion & Ausgabe Kioskangebot Berater von GG-Betrieben Tranger von Einrichtungen Tab. 1: Details über die Nutzungsmöglichkeiten des Konzepts 3. Bewertungsarten Die Bewertung setzt sich grundsantzlich aus folgenden Elementen zusammen: 3.1 Checklistenverfahren (CLV) 3.2 Belegprunfung (BP) 3.3 Audit. Die Elemente werden nachfolgend beschrieben. 3.1 Checklistenverfahren Kernstunck der Bewertungen sind digitale Checklisten in Form von Excel-Dateien. Diese Prunfung wird auch als Checklistenverfahren (CLV) bezeichnet. Die Checklisten enthalten, je nach Zielbereich, 200-400 Fragen, die mit "0" (nein) oder "1" (ja), z.T. auch mit "2" (entfanllt), zu beantworten sind. Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch den Antragsteller in eigener Verantwortung nach bestem Wissen und Gewissen. Hierfunr muss Fachkompetenz und Vertrautheit mit den betriebsspezifischen Verhanltnissen vorliegen. Außer der Beantwortung der Fragen sind noch weitere Bedingungen zu erfunllen, die spanter erlanutert werden. Seite 4 von 20 Zertifizierungskonzept für die Gemeinschaftsgastronomie Hochschule Niederrhein | FB Oecotrophologie 3.2 Belegprüfung Bei einigen Fragen werden zur Erlangung eines "Zertifikats" oder einer "Bescheinigung" Belege oder Nachweise gefordert. Die Nachweise sind einzuscannen und als pdfDateien einzureichen. Diese werden aufgrund spezieller Prunfformulare ausgewertet, die den Bewerbern vorab bekanntgegeben werden. Nicht anerkannte Nachweise bedeuten, dass die jeweilige Anforderung der Frage als "nicht erfunllt" bewertet wird. Bei guter Organisation des Betriebs sind diese Nachweise vorhanden und konnnen in kurzer Zeit zur Verfungung gestellt werden. Es kommt leider immer wieder vor, dass Belege unvollständig eingereicht werden. Wenn sie im laufenden Verfahren erst später nachgereicht werden, so entsteht für die Überprüfung ein erhöhter Aufwand und somit können sich die Kosten u.U. erhöhen. Der konkrete Mehrbetrag ist vom zusätzlichen Aufwand abhängig. 3.3 Audit Funr ein Zertifikat sind Audits, also Begehungen vor Ort, erforderlich. Es werden janhrliche Audits durchgefunhrt, wobei nach einem umfangreichen Erstaudit und zwei kunrzeren Uberwachungsaudits unterschieden wird. Nach drei Jahren erfolgt die Re-Zertifizierung. Unter nachfolgenden Voraussetzungen kann ein kurzfristig angekunndigtes, außerordentliches oder auch unangekunndigtes Audit erforderlich werden: • Gravierende Beschwerden und andere der Zertifizierungsstelle bekannt gewordene Sachverhalte, die die Umsetzung des Zertifizierungskonzeptes funr die GG in Frage stellen und die sich nicht auf dem Schriftwege oder im Rahmen des nanchsten turnusmanßigen Audits beheben lassen (z.B. mutmaßliche Rechtsverletzungen des Auftraggebers oder seiner leitenden Mitarbeiter) • Anderungen beim Unternehmen, die die Umsetzung des Zertifizierungskonzeptes funr die GG derart beeintranchtigen, dass die Forderungen des Zertifizierungsstandards nicht mehr erfunllt werden. 4. Bewertungsobjekte 4.1 Bereiche der Bewertung Es konnnen Betriebe aus unterschiedlichen Bereichen der GG geprunft werden. Zu unterscheiden sind: Kindertagesstätten, Schulen, Studentenwerke, Betriebsrestaurants, Krankenhäuser und Seniorenheime. Hierzu sind dann noch verwandte Bereiche zu zanhlen, wie z.B. Reha-Kliniken oder Heime funr andere Zielgruppen als Senioren. Seite 5 von 20 Zertifizierungskonzept für die Gemeinschaftsgastronomie Hochschule Niederrhein | FB Oecotrophologie Diese Prunfobjekte sind prinzipiell von gastronomischen Einheiten zu unterscheiden, die der Individual-Gastronomie zuzurechnen sind. Auch andere gastronomische Aktivitanten, wie z.B. die Event-Gastronomie, sind davon abzugrenzen. Allerdings werden die Grenzen immer fließender. Die Bezeichnung der Bescheinigungen oder Zertifikate leitet sich im Titel von der GG ab und wird im Untertitel (Kategorie) durch den jeweiligen Bereich konkretisiert. Der Titel mit Angabe der Kategorie lautet dann z.B. Ausgezeichnete Gemeinschaftsgastronomie, Kategorie "Betriebsgastronomie". Funr die jeweiligen gastronomischen Einrichtungen der GG sind Bewertungen funr folgende Aktivitanten bzw. Angebote monglich: 4.2 Speisenproduktion inkl. einem evtl. Transport ("Zentralküche") • Hiermit ist in erster Linie eine zentrale Produktion gemeint. Die Speisen munssten in diesem Fall noch zum Ort des Verzehrs transportiert werden. • Es kann aber auch die Speisenproduktion in einem Betrieb selbst beurteilt werden, so dass der Transport entfiele (s. Pkt. 4.3). 4.3 Behandlung der Speisen am Verzehrsort ("Ausgabe") • Die Speisen werden nach der Produktion und einem evtl. Transport im Betrieb selbst weiterbehandelt, z.B. durch Lagerung, Regeneration oder bei der Ausgabe. • Evtl. werden noch Kaltspeisen, z.B. Salate, Desserts oder auch kleinere warme Speisen vor Ort hergestellt. 4.4 "Produktion" und "Ausgabe" unter einem Dach • Befindet sich in einem Betrieb sowohl die Ausgabe als auch die Produktion, in der die warmen Speisen zubereitet werden, so ist eine Doppelzertifizierung funr beide Bereiche zu beantragen. • Der Prunfumfang ist hier kunrzer als bei getrennten Zertifizierungen. 4.5 Zusätzliche Bewertung des Cafeteria- bzw. Kioskangebot • Es geht um die Darbietung und Auswahl des Getrannke- und Speisenangebots in der Cafeteria bzw. in einem Kiosk. Hierbei spielen neben dem Angebot der Speisen auch hygienische Aspekte eine Rolle. • Die optionale Prunfung des Cafeteria-Angebots spielt v.a. im Bereich Education eine Rolle, da es hier vorkommt, dass der Caterer funr das Mittagessen nicht identisch ist Seite 6 von 20 Zertifizierungskonzept für die Gemeinschaftsgastronomie Hochschule Niederrhein | FB Oecotrophologie mit dem Verantwortlichen funr die Zwischenverpflegung. Bei der Bewertung des zu prunfenden Dienstleisters darf dieser Bereich daher nicht beruncksichtigt werden. In anderen GG-Bereichen ist diese Uberprunfung automatisch enthalten. • Dieses Angebot kann nur zusammen mit der Ausgabe unberprunft und dann mitzertifiziert werden. Auch hier kommt eine Checkliste zum Einsatz, bei der die Erfunllung von Soll-Vorgaben unberprunft wird. Ferner werden auch Belege gefordert. 5. Kriterien der Bewertungen 5.1 Grundsätzliches zur Bewertung Bewerber werden vielfanltig bewertet, d.h. es geht nicht nur um die Vollwertigkeit der Verpflegung, sondern auch um weitere wichtige Aspekte, wie die Hygiene, die Okologie sowie die Servicequalitant. Daher unbersteigt die Zertifizierung der Hochschule Niederrhein deutlich den Anforderungskatalog der Qualitantsstandards der DGE. Funr jedes der o.g. Prunfobjekte gibt es eine spezifische Checkliste, in der zunanchst Fragen zu beantworten sind. Diese Fragen sind nach ihrer Bedeutung gewichtet, und zwar aufsteigend von Kategorie 1 bis Kategorie 3. Fragen der "Kategorie-3" sind so wichtig, dass sie alle richtig beantwortet werden munssen. Eine einzige falsche Antwort hierbei, d.h. eine Nichterfunllung der entsprechenden Anforderung, bedeutet, dass die Prunfung nicht bestanden werden kann. Bei den Fragen der "Kategorie-2" ("sehr wunnschenswert") munssen mindestens zwei Drittel, bei denen der "Kategorie-1" ("wunnschenswert") mindestens die Hälfte den Sollvorgaben entsprechen. Ferner sind u.U. einige Nachweise zu erbringen, wofunr genaue Vorgaben zur Erfunllung gegeben werden. Fehlen diese oder sind sie mangelhaft, werden die entsprechenden Fragen mit "falsch" bewertet. In Verbindung mit Kategorie-3-Fragen sind diese Dokumente daher essentiell. Wenn alle o.g. Bedingungen erfunllt sind, hat der Bewerber die beiden ersten Prunfungsabschnitte (CLV und BP) bestanden. Hierfunr ist eine sog. "Bescheinigung" erhanltlich, bei der darauf hingewiesen wird, dass noch kein Audit stattgefunden hat, das funr die Erteilung eines Zertifikats erforderlich ist. Betriebe, die ein Zertifikat erreicht haben, konn nen auf eine Positivliste auf der Homepage des TUV Rheinland gesetzt werden, falls dies gewunnscht wird. Ein positives Ergebnis wird weiter differenziert, um die Qualitant des Verpflegungsangebots zum Ausdruck zu bringen, und zwar durch drei Stufen. Diese Stufen bedeuten, dass ein bestimmter Prozentsatz der Maximalpunktzahl erreicht worden sein muss: Seite 7 von 20 Zertifizierungskonzept für die Gemeinschaftsgastronomie Hochschule Niederrhein | FB Oecotrophologie Stufe 1 66 bis unter 80% Stufe 2 80 bis unter 90% Stufe 3 ab 90%. Das erreichte Ergebnis beruncksichtigt die Kategorie der Fragen durch Gewichtung. Bezunglich der "Stufe 1" ist Folgendes zu betonen: Ein Betrieb, der "nur" die Stufe 1 erreicht hat, weist bereits gute Verhältnisse auf, weit über dem Durchschnitt. Er erfüllt alle wesentlichen Kriterien. Die beiden honchsten Qualitantsstufen, also ab der Stufe 2, konnnen allerdings nur vergeben werden, wenn unber den erreichten Prozentsatz zusantzliche Bedingungen erfunllt werden. Diese werden nachfolgend erlanutert. Hierbei werden nur die Kriterien funr die Produktion und die Ausgabe dargestellt. Eine weitere Differenzierung der Fragen sowie eine Konkretisierung einiger hier nur angesprochener Forderungen ist in den Checklisten sowie in den Prunfformularen im Rahmen des Belegverfahrens zu finden. 5.2 Zusatzbedingungen ab der Stufe 2 5.2.1 "Produktion" und "Ausgabe" I. Heißhaltezeiten "Stufe 2": Die Gesamtheißhaltezeit darf max. 2,5 Std betragen, also vom Garende bis zum Ende der Ausgabezeit. Funr den Produzenten heißt das max. 1 Std bis Verzehrsort. Dies sind unbliche Zeiten, die als Erfahrungswerte aufzufassen sind. "Stufe 3": Es ist eine Gesamtheißhaltezeit von nur noch max. 2 Std zulanssig. Funr den Produzenten darf die Auslieferungszeit nur noch max. 0,5 Std betragen, was bei temperaturentkoppelter Produktion i.d.R. problemlos monglich ist. Hinweis: Die Heißhaltezeit beim Produzenten muss kunrzer sein, da nach der Anlieferung gunnstigenfalls noch ~1,5 Std bis zum Ende der Ausgabe vergehen, inkl. Standzeiten. Bei kunrzeren Zeiten ist ein Nachweis zu erbringen. II. Akzeptanzbefragung "Stufe 2": Es wird eine regelmanßige Akzeptanzbefragung verlangt, die mind. "gut" (≤2,5) ausfallen muss. "Stufe 3": Es wird eine regelmanßige Akzeptanzbefragung verlangt, die mind. "gut bis sehr gut" (≤2,0) ausfallen muss. Seite 8 von 20 Zertifizierungskonzept für die Gemeinschaftsgastronomie Hochschule Niederrhein | FB Oecotrophologie Hinweis: Eine solche Befragung muss bei separater Bewertung sowohl von einer Zentralkunche als auch von dem geprunften Ausgabebetrieb erbracht werden. Ein gegenseitiger Bezug ist monglich. Die Unterlagen funr die Auswertung der Befragung sollten aufgehoben werden, damit sie beim Audit einsehbar sind. III. Mikrobiologische Untersuchung "Stufe 2 und 3": Es ist ein Nachweis funr eine regelmäßige mikrobiologisch-hygienische Überprüfung durch ein qualifiziertes Labor zu erbringen. "Regelmanßig" heißt hier mind. zweimal pro Jahr in Produktionsbetrieben und mind. einmal funr die Ausgabe am Verzehrsort. Der Umfang der Uberprunfung ist in beiden Bereichen unterschiedlich. Hierzu gibt es genauere Angaben in speziellen Prunfformularen, die beim BV zur Verfungung gestellt werden. 5.2.2 "Cafeteriaverpflegung und Kiosk" Auch funr diesen Bereich werden funr die einzelnen Stufen noch zusantzliche Bedingungen gestellt. Diese sind vom jeweiligen Bereich der GG abhanngig. Funr die Schulverpflegung sind sie anders formuliert als z.B. funr die Betriebsgastronomie. 5.2.3 Übersicht der Zertifizierungsmöglichkeiten Die Bedingungen funr die einzelnen Stufen in den verschiedenen Bereichen werden nachfolgend tabellarisch zusammenfassend dargestellt. Bewertung Stufe 1 (66-79%) Stufe 2 (80-89%) Stufe 3 (ab 90%) Produktion Ausgabe Alle grundlegenden Anforderungen werden erfunllt. • Heißhaltezeit zum Betrieb ≤1,5 h Alle grundlegenden Anforderungen werden erfunllt. • Gesamte Heißhaltezeit ≤3 h Zusantzlich: • Heißhaltezeit bis zum Betrieb ≤1 h • Mikrobiogische Kontrolle (2x/Jahr) • Akzeptanz der Speisen "gut" (≤2,5) Zusantzlich: • Gesamte Heißhaltezeit ≤2,5 h • Mikrobiolische Kontrolle (1x/Jahr) • Akzeptanz der Speisen "gut" (≤2,5) Zusantzlich: • Heißhaltezeit bis zum Betrieb ≤0,5 h • Akzeptanz der Speisen "gut bis sehr gut" (≤2,0) Zusantzlich: • Gesamte Heißhaltezeit ≤2 h • Akzeptanz der Speisen "gut bis sehr gut" (≤2,0) Tab. 2: Bedingungen für die Erlangung der einzelnen Leistungsstufen Seite 9 von 20 Zertifizierungskonzept für die Gemeinschaftsgastronomie Hochschule Niederrhein | FB Oecotrophologie 6. Gruppenzertifizierung (GZ) 6.1 Erläuterungen Funr eine Gruppe von gastronomischen Betrieben, Krankenhanusern oder Seniorenheimen, z.B. von einer ganzen Kommune, ist es unter bestimmten Bedingungen monglich, eine sog. "Gruppenzertifizierung" durchfunhren zu lassen. Dies bedeutet, dass allen Betrieben dieser Gruppe ein Zertifikat ausgestellt wird, aber nur ein Teil janhrlich zu auditieren ist. Die Zahl der zu auditierenden Betriebe ergibt sich aus der Quadratwurzel aller Betriebe. Wenn es sich z.B. um 100 Betriebe handelt, munssten jedes Jahr nur 10 Betriebe auditiert werden. Hieran sind jedoch einige Bedingungen geknunpft. Eine solche Gruppe ist dadurch definiert, dass alle Betriebe nach einem einheitlichen, zentral festgelegten Qualitantsmanagementsystem (QM-System) arbeiten und zentral kontrolliert werden. Dieses QM-System muss schriftlich vorliegen und allen funr die Verpflegung zustanndigen Mitarbeitern in den Betrieben vermittelt worden sein. Ein solches System wurde von der Hochschule Niederrhein primanr funr die Schulverpflegung entwickelt (Peinelt et al.:"Qualitantsmanagement-Leitfaden funr Ausgabe- und Aufbereitungskunchen", Shaker-Verlag, 2010). Prinzipiell sind die Aussagen, Kontrollen und Verfahrensanweisungen aber auch funr andere Bereiche der GG anwendbar. Die Verantwortung hierfunr liegt bei einer unbergeordneten Stelle ("Zentrale Koordinierungsstelle"=ZKS). Dies kann das Management in der Zentralkunche sein. Die Einhaltung des QM-Systems in allen Betrieben der Gruppe muss durch interne Audits unberwacht werden. Auf jeden Fall muss ein Durchgriffs- oder Weisungsrecht der ZKS funr das Personal in den Endbetrieben bestehen oder anderweitig sichergestellt sein, dass Konsequenzen bei Fehlverhalten gezogen werden konnnen. Das alleinige Feststellen von Fehlern im Rahmen interner Kontrollen, ohne die Monglichkeiten, ggf. auch arbeitsrechtliche Konsequenzen zu ziehen, reicht daher funr die Vergabe eines Gruppen-Zertifikats nicht aus. Fanlle funr fehlende Weisungsbefugnisse sind immer wieder bekannt geworden, wo z.B. das Kunchen- und Servicepersonal unterschiedlichen Funhrungskranften verschiedener Einheiten (Caterer/Kommune) unterstellt war. Eine GZ ist sehr empfehlenswert, um eine preisgunnstige, einheitliche und weitreichende Qualitant zu sichern. Mit der GZ wird der Intention des Zertifizierungskonzepts in idealer Weise entsprochen, da eine gronßere Zahl von Betrieben eingebunden ist. Eine GZ kann nur in Kombination mit einer zertifizierten Zentralkunche erfolgen. Wenn eine solche Kunche nicht existiert, muss eine geeignete Kunche, welche die Betriebe beliefert, hierfunr zertifiziert werden. Diese Zentralkunche kann auch in einem Betrieb mit angeschlossener Ausgabe vorhanden sein, wenn dessen Produktionskapazitant funr die anderen Betriebe der Gruppe ausreicht. Wird von einem der auditierten Betriebe die Prunfung nicht bestanden, so wirkt sich Seite 10 von 20 Zertifizierungskonzept für die Gemeinschaftsgastronomie Hochschule Niederrhein | FB Oecotrophologie dies auf alle Betriebe aus. Das bedeutet, dass die gesamte Gruppe das Audit nicht bestanden hat, wie umgekehrt, das Bestehen funr alle Betriebe gilt. Wenn bei nicht bestandener Prunfung auch die Nachaudits nicht bestanden werden, munssten sanmtliche Zertifikate in dieser Gruppe aberkannt werden. Dies verdeutlicht, dass das QM-System und die strikte Kontrolle funr alle Betriebe von großer Bedeutung ist. Kommen spanter Betriebe hinzu, so munssten diese in den o.b. Prunfungsprozess integriert werden. Die Prunfung im Rahmen der GZ besteht primanr aus drei Hauptteilen: 6.2 Checklisten- und Beleg-Verfahren der Zentrale Das Verfahren wird auf die Zentrale angewendet, von wo aus das QM-System gesteuert wird (ZKS). Hierbei werden die funr alle Betriebe geltenden Festlegungen funr die Verfahren und Kontrollen unberprunft. Im Unterschied zu einer Einzelzertifizierung werden mehr Belege gefordert, insbesondere Einzelheiten zum QM-System, wodurch der Bewertungsaufwand deutlich erhonht ist. Das Checklisten- und Beleg-Verfahren wird dann nicht mehr funr die Betriebe angewendet, da diese ja konsequent nach den Vorgaben, d.h. dem einheitlichen System der Zentrale, arbeiten sollen. Eine Kontrolle der Betriebe erfolgt nur noch unber das Audit. 6.3 Audits Zentrale: Um zu unberprunfen, ob das QM-System auch tatsanchlich den Anforderungen der Prunfstandards entspricht und in die Praxis umgesetzt wird, erfolgt eine Uberprunfung der Zentrale. Hierbei geht es um die Angaben, die im Rahmen des Checklistenund Beleg-Verfahrens gemacht wurden. Betriebe: Bei den Betrieben wird unberprunft, ob das QM-System richtig angewendet wird. Der TUV Rheinland legt fest, welche Betriebe einer Gruppe im jeweiligen Gunltigkeitszeitraum auditiert werden (rollierendes System). 6.4 Zertifizierung der Zentralküche Die Zentralkunche, die alle Betriebe der Gruppenzertifizierung beliefert, muss nach diesem Zertifizierungskonzept zertifiziert sein. Hierbei kann es sich um eine externe Großkunche oder eine gronßere Betriebskunche handeln, die funr alle anderen Betriebe mitkochen kann. Sie sollte unber ein entkoppeltes Verpflegungssystem verfungen, um die Anforderungen beim Heißhalten gut erfunllen zu konnnen. Diese Zertifizierung kann unabhanngig von der Gruppenzertifizierung erfolgen. Wenn eine Zentralkunche bereits im o.g. Sinne zertifiziert ist, wanre keine zusantzliche Zertifizierung funr die Gruppenzertifizierung erforderlich. Seite 11 von 20 Zertifizierungskonzept für die Gemeinschaftsgastronomie Hochschule Niederrhein | FB Oecotrophologie 7. Verbundzertifizierung (VZ) Diese zweite Form der Sonderzertifizierung geht davon aus, dass zwar eine ZKS vorhanden ist, die alle wesentlichen Kriterien vorgibt, wie z.B. das Hygienekonzept. Andererseits gibt es aber keine Zentralkunche, die alle Betriebe dieses Verbundes beliefert. Vielmehr wird in den einzelnen Betrieben selbst gekocht. Dies hat zur Folge, dass die einzelnen Betriebe prinzipiell separat zu bewerten sind, und zwar nach dem Ansatz "Produktion und Ausgabe unter einem Dach". Da es aber zentrale Vorgaben gibt, kann das Checklisten- und Beleg-Verfahren verkunrzt werden. Alle Vorgaben, die funr alle Betriebe des Verbundes gelten, werden nur einmal bewertet. Dies kann auch funr die Speisenplanne zutreffen, wenn diese zentral vorgegeben werden, wie z.B. in Studentenwerken. Daher munssen die Belege nicht von jedem Betrieb eingereicht werden, sondern nur dann, wenn es sich um betriebsspezifische Festlegungen handelt. Welche Belege einzureichen sind, wird vorab mit der ZKS festgelegt. 8. Kontrolle beim Zertifizierungsverfahren Eine Bewertung basiert zunanchst ausschließlich auf der eigenverantwortlichen Beantwortung der Fragen der digitalen Checkliste. Die Aussagen konnnen erst beim Audit, also mit Verzongerung, verifiziert werden. Uber diese Endkontrolle hinaus wurden verschiedene Kontroll-Elemente entwickelt. 8.1 Zwei Verantwortliche Funr die Richtigkeit der ausgefunllten Checkliste munssen zwei leitende Personen des Bewerbers verantwortlich zeichnen, z.B. Geschanftsfunhrer und Kunchenleiter. Falls einer oder beide Verantwortlichen ihre Position im Betrieb aufgeben, muss sichergestellt sein, dass das neue Funhrungspersonal ausreichend unber die Bedingungen des erworbenen Zertifikats informiert ist. Ferner ist natunrlich auch die Verantwortung funr die gemachten Aussagen im Checklistenverfahren von diesen Personen zu unbernehmen. 8.2 Nachweise Einige Aussagen sind durch Nachweise zu belegen. Art und Umfang dieser Nachweise werden im Einzelnen in der Checkliste angegeben. Fehlen diese oder sind sie mangelhaft, so werden die entsprechenden Fragen mit "falsch" gewertet. Seite 12 von 20 Zertifizierungskonzept für die Gemeinschaftsgastronomie Hochschule Niederrhein | FB Oecotrophologie 8.3 Meldepflicht Sofern sich die Verhanltnisse in einem Betrieb des Bewerbers nach Runcksendung der beantworteten Checkliste so anndern, dass die gemachten Angaben nicht mehr stimmen, ist der Bewerber verpflichtet, diese Anderungen der Bewertungsstelle baldmonglichst zu melden. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme zum TUV Rheinland. Ein konkretes Beispiel funr eine meldepflichtige Anderung wanre der Wechsel des Verpflegungssystems. Unter Umstannden verbessert sich dadurch sogar die Punktzahl, so dass sich der Qualitantsstandard erhonht. 9. Wiederholungsregelung Betriebe bzw. Kunchen, die das Zertifizierungsverfahren erfolgreich absolviert haben, dunrfen das Zertifikat drei Jahre nutzen, wobei janhrliche Uberwachungsaudits erfolgen. Danach muss das ganze Verfahren wiederholt werden, um das Zertifikat weiter funhren zu konnnen. Ein Betrieb, der das Verfahren bestanden hat, aber mit der Bewertung noch nicht zufrieden ist, kann seine Defizite beseitigen und danach jederzeit, also auch innerhalb des Gunltigkeitszeitraums, das Checklisten- und Belegverfahren kostenpflichtig wiederholen. Funr jede Auswertung ist dann nur der Preis funr diese Uberprunfung zu entrichten. Die Belege munssen allerdings innerhalb von 6 Wochen nach Beantragung eingereicht worden sein. Bei einem nicht bestandenen Audit munssen innerhalb von drei Monaten die wesentlichen Abweichungen beseitigt werden. Wird ein erneutes, kostenpflichtiges Audit wiederum nicht bestanden, wird der Betrieb aus dem Internetauftritt gestrichen. Das Zertifikat muss zurunckgesandt werden. Auf Wunsch konnnen danach weitere, kostenpflichtige Audits durchgefunhrt werden. 10. Auskunftsverfahren Bewertungen sind auch ohne Uberprunfung monglich (sog. Auskunftsverfahren). Hierbei wird nur das erzielte Ergebnis aufgrund der eingereichten Angaben mitgeteilt. Eine Uberprunfung findet nicht statt, sondern nur eine Auswertung. Werden beim Auskunftsverfahren die Kriterien zum Erreichen einer Qualitantstufe erfunllt, so kann lediglich eine Bescheinigung ausgestellt werden, in der das Ergebnis mit dem Hinweis auf die fehlende Uberprunfung mitgeteilt wird. Spanter kann das AuskunftsSeite 13 von 20 Zertifizierungskonzept für die Gemeinschaftsgastronomie Hochschule Niederrhein | FB Oecotrophologie verfahren unter Anrechnung der Kosten in ein Beleg- oder Zertifizierungsverfahren unberfunhrt werden. Mit dem Auskunftsverfahren wird eine sehr preisgunnstige Monglichkeit geboten, die Behandlung der Speisen in den Betrieben einmal unberprunfen zu lassen. 11. Abwicklung des Prüfverfahrens Die Abwicklung des gesamten Verfahrens erfolgt durch den TUV Rheinland. Er wird unber alle Schritte zur Abwicklung des gewunnschten Verfahrens informieren und bei Unklarheiten beraten. Nachfolgend wird der Ablauf des Bewertungs- bzw. Zertifizierungsverfahrens dargestellt. a) Abschluss eines Vertrags mit dem TUV Rheinland. b) Zugang zur Checkliste im Internet. Die Checkliste wird online ausgefunllt und dem TUV Rheinland wiederum online zur Verfungung gestellt. Funr das Belegverfahren oder die Zertifizierung sind noch Belege als pdf-Dateien hochzuladen. Nur beim Auskunftsverfahren werden keine Belege benontigt. c) Die Angaben werden ausgewertet und das Ergebnis wird formlos mitgeteilt. d) Nach erfolgreichem Audit wird das Ergebnis auf Wunsch ins Internet gestellt ("Certipedia" auf der Homepage des TUV). Die erreichte Qualitantsstufe und weitere Details konnnen dort von jedermann eingesehen werden. Somit wanre das Ergebnis allen Interessenten zugannglich. Das erzielte Zertifikat wird vom TUV Rheinland ausgestellt. e) Wurde nur ein "Belegverfahren" beantragt und die Uberprunfung bestanden, wird das Ergebnis sowie eine Bescheinigung inkl. der erfolgten Uberprunfung der Belege formlos mitgeteilt. In dieser Bescheinigung wird darauf hingewiesen, dass noch kein Audit stattgefunden hat. Wurde nur das "Auskunftsverfahren" durchlaufen, kann auf Wunsch ebenfalls eine Bescheinigung erstellt werden. Aus dieser geht klar hervor, dass die Ergebnisse noch in keiner Weise unberprunft wurden. Die Bescheinigungen konnnen nach außen kommuniziert werden. f) Bei Nichtbestehen sind Wiederholungen monglich (s. Pkt. 9). g) In den beiden Folgejahren finden Uberwachungsaudits statt. h) Nach drei Jahren wiederholt sich die gesamte Prozedur funr eine Zertifizierung. Seite 14 von 20 Zertifizierungskonzept für die Gemeinschaftsgastronomie Hochschule Niederrhein | FB Oecotrophologie 12. Bewertung für ein Ausschreibungsverfahren Die Entscheidung funr einen Dienstleister aus einer Schar von Bewerbern ist oft schwierig. Dies konnnte z.B. wichtig sein, wenn ein Lieferant mit einer guten Zentralkunche gesucht wird. Die Kriterien hierfunr sind hanufig nicht optimal. In erster Linie entscheidet der Preis des Essens in Verbindung mit einer wenig aussagefanhigen Einmal-Verkostung. Uber die Internetliste ("Certipedia" des TUV Rheinland) braucht nur noch ein passender Dienstleister ausgewanhlt zu werden. Um auch bei nicht zertifizierten Bewerbern eine qualifizierte Aussage unber deren Eignung treffen zu konnnen, kann eine Bewertung auf der Basis des beschriebenen Auskunftsverfahrens erfolgen. Nach der Entscheidung sollte der Sieger des Verfahrens einen Zertifizierungsprozess durchlaufen, so noch nicht geschehen. Das Auskunftsverfahren ist gut geeignet, aus den Bewerbern funr die Belieferung mit warmen Speisen eine begrunndete Entscheidungshilfe zu geben. Alle Bewerber wunrden nach dem gleichen Zertifizierungskonzept bewertet. Die Eingaben in die Checklisten werden normalerweise von einer Fachkraft des Bewerbers vorgenommen. Dies ist auch mit Hilfe einer Fachkraft des TUV Rheinland monglich, was jedoch mit einer zusantzlichen Gebunhr verbunden wanre. 13. Hilfestellung durch Beratung Viele Betriebe benontigen eine Hilfestellung bei der Planung und Durchfunhrung der Verpflegung, was durch die Uberprunfung offenbar geworden sein konnnte. Die Hochschule Niederrhein kann in Kooperation mit dem TUV Rheinland in diesen Fanllen nur durch das Ergebnis der Uberprunfung Hilfestellung geben. Darunber hinausgehende Beratungsoder Planungsarbeit kann nicht geleistet werden. Es konnnen jedoch Kontakte zu qualifizierten Planungsfirmen vermittelt werden. Diese Firmen sind vonllig unabhanngig von der Hochschule Niederrhein oder dem TUV Rheinland. Seite 15 von 20 Zertifizierungskonzept für die Gemeinschaftsgastronomie Hochschule Niederrhein | FB Oecotrophologie 14. Preisliste Anzahl Mitarbeiter 1-25 Übliche Faktoren 1 Nr. Bewertungsobjekt 26-65 66-175 >175 1,5 2 3 Preis in € pro Jahr 1. "Produktion" oder "Ausgabe" als Auskunft 400 (einmalig) 2. Belegverfahren inkl. Checklistenverfahren 1.000 (einmalig) 3. "Produktion" oder "Ausgabe" als Zertifikat 1.500 2.250 3.000 4.500 4. "Produktion" und "Ausgabe" als Zertifikat 2.000 3.000 4.000 6.000 5. Grp-Zert: Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) 1.500 2.250 3.000 4.500 6. Grp-Zert: ZKS + Zentralkunche 2.000 3.000 4.000 6.000 7. Grp-Zert: je teilnehmendem Betrieb 200 200 200 200 8. Verb-Zert: je teilnehmendem Betrieb 300 300 300 300 Tab. 3: Preisliche Aufsplittung der einzelnen Prüfungen Erläuterungen zu den einzelnen Positionen: Zu 1) Wird das Auskunftsverfahren ("Checklistenverfahren") als eine einmalige Leistung gewunnscht, so fanllt der genannte Betrag nur einmal an, unabhanngig von der Zahl der Mitarbeiter. Das Verfahren ist - unter Anrechnung der Kosten - in ein Beleg- oder Zertifizierungsverfahren umwandelbar. Zu 2) Auch das "Belegverfahren" kann separat gewanhlt werden, so dass der angegebene Preis dann nur einmal anfanllt, ebenfalls unabhanngig von der Zahl der Mitarbeiter. Das "Belegverfahren" schließt das "Checklistenverfahren" ein. Es gilt auch hier, dass bei einem spanteren Zertifizierungsprozess die Kosten des separaten "Belegverfahrens" angerechnet werden. Zu 3) Bei Pkt. 3-8 handelt es sich um Aspekte eines Zertifizierungsverfahrens. Produktionsbetriebe sind i.d.R. Zentralkunchen, wobei noch ein Transport hinzukommt. Ausgabebetriebe sind Verzehrsbetriebe, wo die produzierten Speisen nur noch final behandelt werden. Hierbei handelt es sich um Einzelbetriebe. Anders gestalten sich die Preise bei Ausgabe-Betrieben im Rahmen der Gruppen-Zertifizierung (s. Pkt. 7). Zu 4) Wenn in einem Betrieb die Speisen zubereitet und ausgegeben werden ("unter einem Dach"), so muss eine Doppelzertifizierung beantragt werden. Die Unterlagen sind funr alle Bereiche gleichzeitig einzureichen. Durch die gemeinsamen Ranumlichkeiten ist der Prunfaufwand geringer und somit sind die Seite 16 von 20 Zertifizierungskonzept für die Gemeinschaftsgastronomie Hochschule Niederrhein | FB Oecotrophologie Preise deutlich gunnstiger als bei der separaten Zertifizierung. Zu 5-6) Die zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) wird separat auditiert. Sie muss auf jeden Fall einen QM-Leitfaden vorweisen. Fanllt die ZKS mit der Produktion zusammen, kann die Auditierung funr beide mit einem geringeren Aufwand und somit auch deutlich niedrigeren Kosten durchgefunhrt werden als die Einzelaudits (analog zu Pkt. 4). Zu 7-8) Mit der Gruppenzertifizierung sind deutlich gunnstigere Preise verbunden, da nur noch wenige Betriebe (Quadratwurzel der Gesamtzahl, z.B. 10 von 100) pro Prunfungszeitraum auditiert werden. Bei der Gruppenzertifizierung muss ein QM-System vorliegen, und es handelt sich bei den Betrieben um Aufbereitungskunchen, also keine Produktionskunchen. Daher ist der Preis gegenunber der Verbundzertifizierung, wo noch in den einzelnen Betrieben produziert wird, reduziert. Erläuterung zu den Prüfabschnitten: Angebot Leistung Auslobung Auskunfts- • Bewertung der Checkliste verfahren • Belege werden nicht gefordert (Modul 1) • Audits finden nicht statt • Bewertung der Checkliste Beleg• Überprüfung der Belege, u.a. verfahren Speisenplanne, Hygienebelege (Modul 2) Audit oder Schulungen • Voraussetzung ist erfolgreicher Abschluss von Modul 1 & 2 • Durchfunhrung der Audits, d.h. Begehungen vor Ort • Bescheinigung des Ergebnisses mit Hinweis auf fehlende Prunfungen • Die Auswertung dient v.a. internen Zwecken. • Bescheinigung des Ergebnisses mit Hinweis auf erfolgreiche Belegprunfung und fehlendem Audit • Die Auswertung dient ebenfalls v.a. internen Zwecken. • Zertifikat bei erfolgreichem Audit • Auf den Abschluss aller Prunfungen wird hingewiesen • Auslobung ist hier ein wichtiger Zweck Tab. 4: Umfang der einzelnen Prüfabschnitte und Auslobung Seite 17 von 20 Zertifizierungskonzept für die Gemeinschaftsgastronomie Hochschule Niederrhein | FB Oecotrophologie 15. Zusammenfassung Die Hochschule Niederrhein hat ein umfangreiches und doch einfach durchzufunhrendes Prunf- und Zertifizierungsverfahren entwickelt, mit dem Zentralkunchen und Betriebe mit oder ohne Kunche unberprunft werden konnnen. Die Themem sind vielseitig und beschrannken sich nicht auf die korrekte Gestaltung des Speisenplans. So werden u.a. auch hygienische, arbeitswissenschaftliche oder onkologische Anforderungen gestellt. Die Uberprunfungen sowie die Vergabe des Zertifikats erfolgt durch den TUV Rheinland im Auftrage der Hochschule Niederrhein. Nur bei Bestehen der Vorprunfungen und Bestantigung durch ein Audit kann ein Zertifikat vergeben werden. Funr erfolgreiche Vorprunfungen konnnen jedoch Bescheinigungen ausgestellt werden. Es ist monglich, die Information unber ein erzieltes Zertifikat via Internet zur Verfungung zu stellen. Dies dient als Orientierung funr Interessenten bei der Suche nach einem geeigneten Dienstleister. Ein Zertifikat erleichtert die Entscheidung, da mit dieser Auszeichnung zu belegen ist, dass viele wesentlichen Anforderungen erfunllt werden. Somit muss nicht auf der Basis von unzureichenden Daten, wie z.B. dem Preis, entschieden werden. Die Vorprunfungen bestehen im "Auskunftsverfahren" und im "Belegverfahren". Beide Verfahren sind sehr preisgunnstig und liefern Ergebnisse auf einer breiten Bewertungsbasis. Wegen fehlender Audits konnnen die Ergebnisse nur als Bescheinigung bestantigt werden. Sie sind unter Anrechnung der Kosten in ein Zertifizierungsverfahren unberfunhrbar. Im Rahmen einer Ausschreibung kann mit dem Zertifizierungskonzept auch eine Bewertung der Bewerber erfolgen. Somit bestunnde eine sehr gute Vergleichsbasis. Die Bewerber wunrden hierbei die beiden Vorprunfungen durchlaufen. Um eine monglichst großflanchige Qualitant der Verpflegung zu erreichen, wurde das Gruppenzertifikat entwickelt. Mit diesem konnnen alle Betriebe ausgezeichnet werden, die nach einem einheitlichen, zentral kontrollierten Qualitantsmanagement-System arbeiten. Die Betriebe wunrden mit vorproduzierten Speisen beliefert, die im Idealfall nur noch zu regenerieren wanren. Hiermit konnnen die Zertifizierungskosten funr die Betriebe bzw. die Kommune noch weiter reduziert werden, ohne hohe Qualitantsanforderungen aufgeben zu munssen. Eine weitere Monglichkeit, die Kosten funr das Zertifikat zu reduzieren, besteht in der Verbundzertifizierung. Hierbei wird in den einzelnen Betrieben einer gronßeren Einheit, einem Verbund, produziert. Es bestehen einheitliche Vorgaben, z.B. bzgl. der Hygiene, die unber ein zentrales QM-System nanher geregelt sind. Mit einem Zertifikat kann die Qualitant dauerhaft gesichert werden, da es zu gewissenhafter Einhaltung der Anforderungen verpflichtet und janhrlich kontrolliert wird. Treten Anderungen im Verpflegungssystem ein, munssen diese den vorgegebenen Standards entsprechen und sind der Zertifizierungsstelle mitzuteilen. Somit konnnen Betriebe, Kommune, Ganste, Kunden und Mitarbeiter sicher sein, dass die hohe Qualitant der Verpflegung auch bei Anderungen erhalten bleibt. Seite 18 von 20 Zertifizierungskonzept für die Gemeinschaftsgastronomie Hochschule Niederrhein | FB Oecotrophologie 16. Muster für ein Zertifikat Seite 19 von 20 Zertifizierungskonzept für die Gemeinschaftsgastronomie Hochschule Niederrhein | FB Oecotrophologie Notizen Seite 20 von 20
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