Anmeldung Table Top-Präsentation

Letzter Einsendetermin:
Ihre Ansprechpartnerinnen:
30. März 2016
Stephanie Wagner
Zoi Ioannidou
Tel.: +49 511 89 32094
Tel.: +49 511 89 32127
[email protected]
[email protected]
ANMELDUNG
Deutsche Messe AG
Rückfax: +49 511 89 31263
LIGNA Team
Messegelände
D – 30521 Hannover
GERMANY
Anmeldung zur Beteiligung (Table Top-Präsentation)
an der LIGNA Conference 2016
Firma
Straße
PLZ, Ort
Ansprechp. organisatorisch(ASP)
Teilnehmer Konferenz (TN) *
ASP (org.) Telefon
ASP (TN) Telefon
ASP (org.) eMail **
ASP (TN) eMail **
** (für Rückfragen u. Informationen; Widerspruch jederzeit möglich)
Präsentiertes Thema/Technologie (Kurzbeschreibung)
Hiermit bestellen wir
(Anzahl) Table Top(s) / Ausstellertisch(e) für die LIGNA Conference 2016 am
3. und 4. Mai 2016 (3.5.: ca. 14:30 – 20:00 / 4.5.: ca. 9:00 – 16:30) in der Robotation Academy auf dem
Messegelände Hannover.
Eine Table Top-Präsentation beinhaltet:
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1 Tisch
1-2 Stühle
1
2
Möglichkeit der Aufstellung von 1 Roll-up Banner (pro Tisch; Maße: ca. 85 cm x 200 cm)
Teilnahme an der LIGNA Conference (1 Person) an 2 Tagen inkl. Networking-Event am 3.5.‘16
Bewirtung während der Veranstaltung an 1,5 Tagen
Die Kosten pro Ausstellertisch betragen EUR 1.250.00 zzgl. MwSt. Pro Unternehmen /
Unternehmensverbund sind maximal 2 Ausstellertische möglich.
Für die Beteiligung „Table Top-Präsentation“ gelten die umseitig beigefügten Bedingungen.
Ort, Datum
Firmenstempel
Unterschrift (Vorname/Name)
* Die Teilnahme der hier angegebenen Person ist im Preis inbegriffen. Eine gesonderte Anmeldung dieses Teilnehmers ist nicht erforderlich.
Möchten weitere Personen Ihres Unternehmens teilnehmen, bitten wir um online-Anmeldung ab Anfang Februar 2016 auf
www.ligna.de/de/con zu den gültigen Konditionen
Interessieren Sie sich für eine Teilnahme als „Technik-Partner“ (erweitertes Leistungsspektrum): sprechen Sie uns an!
Die Anmeldung für reguläre Konferenz-Teilnehmer kann ab Anfang Februar 2016 auf www.ligna.de/de/con online erfolgen.
LIGNA Conference 2016 – Table Top-Präsentation
3. – 4. Mai 2016, Robotation Academy, Hannover Messegelände
Bedingungen zur Teilnahme „Table Top-Präsentation“ - LIGNA Conference 2016
Vertragsschluss
Der Beteiligungsvertrag kommt zustande durch Übersendung einer Teilnahmebestätigung der Deutschen Messe.
Rücktrittsvorbehalt
Die Deutsche Messe ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn insgesamt die für eine wirtschaftlich sowie
inhaltlich sinnvolle Durchführung der LIGNA-Conference 2016 erforderliche Zahl von Teilnehmern nicht erreicht
wird oder sonstige nicht im Verantwortungsbereich der Deutschen Messe liegende Gründe vorliegen, die die
Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen. In diesem Fall wird sie die Teilnehmer unverzüglich
benachrichtigen und eine etwaig geleistete Zahlung unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche der
Teilnehmer sind ausgeschlossen, soweit der Deutschen Messe nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last
gelegt wird.
Haftung
Die Deutsche Messe übernimmt keine Obhutspflicht für die vom Teilnehmer eingebrachten Sachen.
Im Übrigen haftet die Deutsche Messe nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Aussteller
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit der Deutschen Messe keine
vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird sowie im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht durch die Deutsche Messe, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bleibt unberührt.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung der Deutschen Messe ausgeschlossen;
dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs und insbesondere auch für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen
deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sach- und sonstiger Vermögensschäden gemäß §823 BGB. Ein Anspruch auf
Mietminderung besteht nur, wenn eine Beseitigung von Mängeln der Mietsache fehlgeschlagen ist oder die
Deutsche Messe trotz angemessener Nachfristsetzung keinen Versuch auf Beseitigung der Mängel unternommen
hat.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover. Der Deutschen Messe bleibt es jedoch vorbehalten, ihre Ansprüche
bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Aussteller seinen Sitz hat.