Letzter Einsendetermin: Ihre Ansprechpartnerinnen: 30. März 2016 Stephanie Wagner Zoi Ioannidou Tel.: +49 511 89 32094 Tel.: +49 511 89 32127 [email protected] [email protected] ANMELDUNG Deutsche Messe AG Rückfax: +49 511 89 31263 LIGNA Team Messegelände D – 30521 Hannover GERMANY Anmeldung zur Beteiligung (Table Top-Präsentation) an der LIGNA Conference 2016 Firma Straße PLZ, Ort Ansprechp. organisatorisch(ASP) Teilnehmer Konferenz (TN) * ASP (org.) Telefon ASP (TN) Telefon ASP (org.) eMail ** ASP (TN) eMail ** ** (für Rückfragen u. Informationen; Widerspruch jederzeit möglich) Präsentiertes Thema/Technologie (Kurzbeschreibung) Hiermit bestellen wir (Anzahl) Table Top(s) / Ausstellertisch(e) für die LIGNA Conference 2016 am 3. und 4. Mai 2016 (3.5.: ca. 14:30 – 20:00 / 4.5.: ca. 9:00 – 16:30) in der Robotation Academy auf dem Messegelände Hannover. Eine Table Top-Präsentation beinhaltet: 1 Tisch 1-2 Stühle 1 2 Möglichkeit der Aufstellung von 1 Roll-up Banner (pro Tisch; Maße: ca. 85 cm x 200 cm) Teilnahme an der LIGNA Conference (1 Person) an 2 Tagen inkl. Networking-Event am 3.5.‘16 Bewirtung während der Veranstaltung an 1,5 Tagen Die Kosten pro Ausstellertisch betragen EUR 1.250.00 zzgl. MwSt. Pro Unternehmen / Unternehmensverbund sind maximal 2 Ausstellertische möglich. Für die Beteiligung „Table Top-Präsentation“ gelten die umseitig beigefügten Bedingungen. Ort, Datum Firmenstempel Unterschrift (Vorname/Name) * Die Teilnahme der hier angegebenen Person ist im Preis inbegriffen. Eine gesonderte Anmeldung dieses Teilnehmers ist nicht erforderlich. Möchten weitere Personen Ihres Unternehmens teilnehmen, bitten wir um online-Anmeldung ab Anfang Februar 2016 auf www.ligna.de/de/con zu den gültigen Konditionen Interessieren Sie sich für eine Teilnahme als „Technik-Partner“ (erweitertes Leistungsspektrum): sprechen Sie uns an! Die Anmeldung für reguläre Konferenz-Teilnehmer kann ab Anfang Februar 2016 auf www.ligna.de/de/con online erfolgen. LIGNA Conference 2016 – Table Top-Präsentation 3. – 4. Mai 2016, Robotation Academy, Hannover Messegelände Bedingungen zur Teilnahme „Table Top-Präsentation“ - LIGNA Conference 2016 Vertragsschluss Der Beteiligungsvertrag kommt zustande durch Übersendung einer Teilnahmebestätigung der Deutschen Messe. Rücktrittsvorbehalt Die Deutsche Messe ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn insgesamt die für eine wirtschaftlich sowie inhaltlich sinnvolle Durchführung der LIGNA-Conference 2016 erforderliche Zahl von Teilnehmern nicht erreicht wird oder sonstige nicht im Verantwortungsbereich der Deutschen Messe liegende Gründe vorliegen, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen. In diesem Fall wird sie die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigen und eine etwaig geleistete Zahlung unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen, soweit der Deutschen Messe nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt wird. Haftung Die Deutsche Messe übernimmt keine Obhutspflicht für die vom Teilnehmer eingebrachten Sachen. Im Übrigen haftet die Deutsche Messe nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Aussteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit der Deutschen Messe keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird sowie im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Deutsche Messe, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung der Deutschen Messe ausgeschlossen; dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs und insbesondere auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sach- und sonstiger Vermögensschäden gemäß §823 BGB. Ein Anspruch auf Mietminderung besteht nur, wenn eine Beseitigung von Mängeln der Mietsache fehlgeschlagen ist oder die Deutsche Messe trotz angemessener Nachfristsetzung keinen Versuch auf Beseitigung der Mängel unternommen hat. Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover. Der Deutschen Messe bleibt es jedoch vorbehalten, ihre Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Aussteller seinen Sitz hat.
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