AMTSBLATT der Stadt Höchstadt a. d. Aisch Herausgeber: Stadt Höchstadt a. d. Aisch Internet: www.hoechstadt.de · e-mail: [email protected] Verantwortlich für den Inhalt des amtlichen und nichtamtlichen Teils: Gerald Brehm, Bürgermeister Erscheinungsweise: jeden zweiten Freitag 19. Jahrgang Verantwortlich für Anzeigenteil und Druck: Druck- und Verlagshaus Dennhardt, Höchstadt, Schwarzenbacher Ring 5 u. Hauptstr. 4 Tel. 091 93 / 82 55, Fax 0 91 93 / 31 03 Höchstadt a. d. Aisch, Freitag, 26. Februar 2016 Redaktionsschluß für das nächste Amtsblatt ist Montag, der 07. März 2016, 12.00 Uhr Amtliche Bekanntmachungen Sitzung des Stadtrates der Stadt Höchstadt a.d.Aisch Am Montag, den 07.03.2016, 18.00 Uhr, findet im Kommunbrauhaus eine Sitzung des Stadtrates statt. Die Tagesordnung für diese Sitzung wird im Amtskasten des Rathauses amtlich bekannt gemacht. Nummer 4 Erscheinungstag: Freitag, 11. März 2016 chige Mitbürger aus erster Hand in ihrer Muttersprache informieren und beraten lassen können. Eine Terminvereinbarung unter Telefon 0921 607-2363 ist erwünscht. Zum Termin bitte die Versicherungsunterlagen und den Personalausweis oder Reisepass sowie, falls vorhanden, den Auszug aus dem türkischen Einwohnerbuch mitbringen. Die persönlichen Beratungen sind kostenlos. Weitere Infos zum Thema Ausland und Rente im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de oder am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48018. Bekanntmachung Öffnung des Heimatmuseums Das Heimatmuseum hat am Sonntag, den 29.02.2016 von 14.00 – 16.00 Uhr geöffnet. An die Bevölkerung ergeht herzliche Einladung. Öffnung des Spixmuseums Höchstadt, Badgasse 7 Das Spixmuseum ist jeden 1. und 3. Sonntag im Monat von 14.0016.00 Uhr geöffnet. Davon unabhängig können auf Wunsch Führungen vereinbart werden. (Eintritt frei) Die Deutsche Rentenversicherung informiert Nur noch bis 31. März: Freiwillige Beiträge für 2015 Mit freiwilligen Beiträgen Ansprüche sichern oder erhöhen Freiwillige Beiträge für das Jahr 2015 müssen spätestens bis zum 31. März 2016 eingezahlt sein. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin. Der monatliche Beitrag kann zwischen dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.131,35 Euro in beliebiger Höhe entrichtet werden. Mit freiwilligen Beiträgen können versicherungsrechtliche Voraussetzungen für Reha-Leistungen und verschiedene Rentenarten erfüllt und Rentenansprüche gesichert oder erhöht werden. Weitere Informationen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800-1000 480 88. Deutsch-Türkische Beratungstage - Türkçe dilinde verilen Bei den deutsch-türkischen Beratungstagen im März in Bayreuth beraten die Experten der deutschen und türkischen Sozialversicherungsträger zu allen Fragen der gesetzlichen Rente. Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, Verbindungsstelle für die Türkei, bietet am · Dienstag, 8. März 2016 von 10.00 bis 17.00 Uhr · Mittwoch, 9. März 2016 von 9.00 bis 17.00 Uhr · Donnerstag, 10. März 2016 von 9.00 bis 17.00 Uhr in der Auskunfts- und Beratungsstelle am Wittelsbacherring 11 in 95444 Bayreuth Rentensprechtage an, bei denen sich türkischspra- Der Stadtrat der Stadt Höchstadt a.d.Aisch hat in seiner Sitzung am 01.02.2016 eine neue Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Höchstadt a. d. Aisch beschlossen. Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Höchstadt a. d.Aisch Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO), sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt die Stadt Höchstadt a. d. Aisch folgende Satzung: §1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Stadt Höchstadt a.d.Aisch betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung). (2) Art und Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt die Stadt Höchstadt a.d.Aisch. (3) Zur Entwässerungseinrichtung gehören auch die Grundstücksanschlüsse. §2 Grundstücksbegriff,Verpflichtete (1) Grundstück im Sinn dieser Satzung ist jedes räumlich zusammenhängende und einem gemeinsamen Zweck dienende Grundeigentum desselben Eigentümers, das eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, auch wenn es sich um mehrere Grundstücke oder Teile von Grundstücken im Sinn des Grundbuchrechts handelt. Soweit rechtlich verbindliche planerische Vorstellungen vorhanden sind, sind sie zu berücksichtigen. (2) Die in dieser Satzung für die Grundstückseigentümer erlassenen Vorschriften gelten auch für Teileigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Nießbraucher und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks ding-lich Berechtigte. Von mehreren dinglich Berechtigten ist jeder berechtigt und verpflichtet; sie haften als Gesamtschuldner. §3 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung: industriellen Abwassers. 14. Fachlich geeigneter Unternehmer ist ein Unternehmer, der geeignet ist, Arbeit an Grundstücksentwässerungsanlagen fachkundig auszuführen. Voraussetzungen für die fachliche Eignung sind insbesondere - die ausreichende berufliche Qualifikation und Fachkunde der verantwortlichen technischen Leitung - die Sachkunde des eingesetzten Personals und dessen nachweisliche Qualifikation für die jeweiligen Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen - die Verfügbarkeit und Kenntnis der entsprechenden Normen und Vorschriften - die Verfügbarkeit der benötigten Werkzeuge, Maschinen und Geräte - eine interne Qualitätssicherung (Weiterbildung, Kontrollen und Dokumentation). §4 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Grundstückseigentümer kann verlangen, dass sein Grundstück nach Maßgabe dieser Satzung an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird. Er ist berechtigt, nach Maßgabe der §§ 14 bis 17 das anfallende Abwasser in die Entwässe-rungseinrichtung einzuleiten. (2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch einen Kanal erschlossen sind. Der Grundstückseigentümer kann unbeschadet weiter gehender bundes- und landesge-setzlicher Vorschriften nicht verlangen, dass neue Kanäle hergestellt werden. Welche Grundstücke durch einen Kanal er-schlossen werden, bestimmt die Gemeinde. (3) Ein Anschluss- und Benutzungsrecht besteht nicht, 1. wenn das Abwasser wegen seiner Art oder Menge nicht ohne Weiteres von der Entwässerungseinrichtung übernommen werden kann und besser von demjenigen behandelt wird, bei dem es anfällt oder 2. solange eine Übernahme des Abwassers technisch oder wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht möglich ist. (4) Die Gemeinde kann den Anschluss und die Benutzung versagen, wenn die gesonderte Behandlung des Abwassers wegen der Siedlungsstruktur das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt. (5) Unbeschadet des Abs. 4 besteht ein Benutzungsrecht nicht, soweit eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung von Niederschlagswasser ordnungsgemäß möglich ist. Die Gemeinde kann hiervon Ausnahmen zulassen oder bestimmen, wenn die Einleitung von Niederschlagswasser aus betriebstechnischen Gründen erforderlich ist. §5 Anschluss- und Benutzungszwang (1) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, bebaute Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung anzuschlie-ßen (Anschlusszwang). Ein Anschlusszwang besteht nicht, wenn der Anschluss rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist. (2) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, auch unbebaute Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung anzuschließen, wenn Abwasser anfällt. (3) Ein Grundstück gilt als bebaut, wenn auf ihm bauliche Anlagen, bei deren Benutzung Abwasser anfallen kann, dauernd oder vorübergehend vorhanden sind. (4) Bei baulichen Maßnahmen, die eine Veränderung der Abwassereinleitung nach Menge oder Beschaffenheit zur Folge haben, muss der Anschluss vor dem Beginn der Benutzung des Baus hergestellt sein. In allen anderen Fällen ist der Anschluss nach schriftlicher Aufforderung durch die Gemeinde innerhalb der von ihr gesetzten Frist herzustellen. (5) Auf Grundstücken, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind, ist im Umfang des Benutzungsrechts alles Ab-wasser in die Entwässerungseinrichtung einzuleiten (Benutzungszwang): 1. Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwas-ser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssig-keiten. Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für das in landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser, (einschließlich Jauche und Gülle), das dazu bestimmt ist, auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufge-bracht zu werden; nicht zum Aufbringen bestimmt ist insbesondere das häusliche Abwasser. 2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke, wie z. B. Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt. 5. Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser. 6. Sammelkläranlage ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers einschließlich der Ableitung zum Gewässer. 7. Grundstücksanschlüsse sind bei Freispiegelkanälen: die Leitungen vom Kanal bis zum Kontrollschacht. bei Druckentwässerung: die Leitungen vom Kanal bis zum Abwassersammelschacht. bei Unterdruckentwässerung: die Leitungen vom Kanal bis einschließlich des Hausanschlussschachts. 8. Grundstücksentwässerungsanlagen sind bei Freispiegelkanälen: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis einschließlich des Kontroll-schachts. Hierzu zählt auch die im Bedarfsfall erforderliche Hebeanlage zur ordnungsgemäßen Entwässerung eines Grundstücks (§ 9 Abs.4). bei Druckentwässerung: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis einschließlich des Abwasser-sammelschachts. bei Unterdruckentwässerung: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis zum Hausanschlussschacht. 9. Kontrollschacht ist ein Übergabeschacht, der zur Kontrolle und Wartung der Anlage dient. 10. Abwassersammelschacht (bei Druckentwässerung) ist ein Schachtbauwerk mit Pumpen- und Steuerungsanlage. 11. Hausanschlussschacht (bei Unterdruckentwässerung) ist ein Schachtbauwerk mit einem als Vorlagebehälter dienenden Stauraum sowie einer Absaugventileinheit. 12. Messschacht ist eine Einrichtung für die Messung des Abwasserabflusses oder die Entnahme von Abwasserproben. 13. Abwasserbehandlungsanlage ist eine Einrichtung, die dazu dient, die Schädlichkeit des Abwassers vor Einleitung in den Kanal zu vermindern oder zu beseitigen. Hierzu zählen insbesondere Kleinkläranlagen zur Reinigung häuslichen Abwassers sowie Anlagen zur (Vor-) Behandlung gewerblichen oder 2 Verpflichtet sind der Grundstückseigentümer und alle Benutzer der Grundstücke. Sie haben auf Verlangen der Gemeinde die dafür erforderliche Überwachung zu dulden. §6 Befreiung von Anschluss- oder Benutzungszwang (1) Von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benutzung wird auf Antrag ganz oder zum Teil befreit, wenn der Anschluss oder die Benutzung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumut-bar ist. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. (2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen und Widerrufsvorbehalt erteilt werden. §7 Sondervereinbarungen (1) Ist der Eigentümer nicht zum Anschluss oder zur Benutzung berechtigt oder verpflichtet, kann die Gemeinde durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen. (2) Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Bestimmungen dieser Satzung und der Beitrags-und Gebührensatzung entspre-chend. Ausnahmsweise kann in der Sondervereinbarung Abweichendes bestimmt werden, soweit dies sachgerecht ist. §8 Grundstücksanschluss (1) Der Grundstücksanschluss wird von der Gemeinde hergestellt, verbessert, erneuert, geändert und unterhalten sowie stillgelegt und beseitigt. (2) Die Gemeinde bestimmt Zahl, Art, Nennweite und Führung der Grundstücksanschlüsse. Sie bestimmt auch, wo und an we l c h e n Kanal anzuschließen ist. Begründete Wünsche des Grundstückseigentümers werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt. (3) Jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen oder anzuschließen ist, muss die Verlegung von Grundstücksanschlüssen, den Einbau von Schächten, Schiebern, Messeinrichtungen dergleichen und von Sonderbauwerken zulassen, ferner das Anbringen von Hinweisschildern dulden, soweit diese Maßnahmen für die ord-nungsgemäße Beseitigung des auf seinem Grundstück anfallenden Abwassers erforderlich sind. §9 Grundstücksentwässerungsanlage (1) Jedes Grundstück, das an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird, ist vorher vom Grundstückseigentümer mit einer Grundstücksentwässerungsanlage zu versehen. Wird das Schmutzwasser über die Entwässerungseinrichtung abgeleitet, aber keiner Sammelkläranlage zugeführt, ist die Grundstücksentwässerungsanlage mit einer Abwasserbehandlungsanlage auszustatten. (2) Die Grundstücksentwässerungsanlage und die Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz 2 sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben, zu verbessern, zu erneuern, zu ändern, zu unterhalten, stillzulegen oder zu beseitigen. Für die Reinigungsleistung der Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz 2 ist dar-über hinaus der Stand der Technik maßgeblich. (3) Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kontrollschacht zu errichten. Die Gemeinde kann verlangen, dass anstelle oder zusätzlich zum Kontrollschacht ein Messschacht zu erstellen ist. Bei Druckentwässerung oder Unterdruckent-wässerung gelten Sätze 1 und 2 nicht, wenn die Kontrolle und Wartung der Grundstücksentwässerungsanlage über den Ab-wassersammelschacht oder den Hausanschlussschacht durchgeführt werden kann. (4) Besteht zum Kanal kein natürliches Gefälle, kann die Gemeinde vom Grundstückseigentümer den Einbau und Betrieb einer Hebeanlage zur Entwässerung des Grundstücks verlangen, wenn ohne diese Anlage eine ordnungsgemäße Beseitigung des Abwassers bei einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Planung und Ausführung des Kanalsy-stems für die Gemeinde nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. (5) Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Entwässerungseinrichtung hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen. (6) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Arbeiten daran dürfen nur durch fachlich ge-eignete Unternehmer ausgeführt werden. Die Gemeinde kann den Nachweis der fachlichen Eignung verlangen. § 10 Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage (1) Bevor die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt oder geändert wird, sind der Gemeinde folgende Unterlagen in doppelter Fertigung einzureichen: a) Lageplan des zu entwässernden Grundstücks im Maßstab 1 : 1000, b) Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1 : 100, aus denen der Verlauf der Leitungen und im Fall des § 9 Abs. 1 Satz 2 die Abwasserbehandlungsanlage ersichtlich sind, c) Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände im Maßstab 1 : 100, bezogen auf NormalNull (NN), aus denen insbesondere die Gelände- und Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Keller sohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, höchste Grundwasseroberfläche zu ersehen sind, d) wenn Gewerbe- oder Industrieabwässer oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Haus abwasser abweicht, zugeführt werden, ferner Angaben über - Zahl der Beschäftigten und der ständigen Bewohner auf dem Grundstück, wenn deren Abwasser miterfasst werden soll, - Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials, der Erzeugnisse, - die Abwasser erzeugenden Betriebsvorgänge, - Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten Abwassers, - die Zeiten, in denen eingeleitet wird, die Vorbehandlung des Abwassers (Kühlung, Reinigung, Neutralisation, Dekontaminierung) mit Bemessungsnachweisen. Soweit nötig, sind die Angaben zu ergänzen durch den wasserwirtschaftlichen Betriebsplan (Zufluss, Verbrauch, Kreislauf, Abfluss) und durch Pläne der zur Vorbehandlung beabsichtigten Einrichtungen. Die Pläne müssen den bei der Gemeinde aufliegenden Planmustern entsprechen. Alle Unterlagen sind vom Grundstücksei-gentümer und dem Planfertiger zu unterschreiben. Die Gemeinde kann erforderlichenfalls weitere Unterlagen anfordern. (2) Die Gemeinde prüft, ob die geplante Grundstücksentwässerungsanlage den Bestimmungen dieser Satzung entspricht. Ist das der Fall, erteilt die Gemeinde schriftlich ihre Zustimmung und gibt eine Fertigung der eingereichten Unterlagen mit Zustim-mungsvermerk zurück; die Zustimmung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Die Zustimmung gilt als er-teilt, wenn die Gemeinde nicht innerhalb von 3 Monaten nach Zugang der vollständigen Planunterlagen ihre Zustimmung schriftlich verweigert. Entspricht die Grundstücksentwäs-serungsanlage nicht den Bestimmungen dieser Satzung, setzt die Gemeinde den Grundstückseigentümer unter Angabe der Mängel eine angemessene Frist zur Berichtigung und erneuten Ein-richtung der geänderten Unterlagen bei der Gemeinde; Satz 3 gilt entsprechend. (3) Mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung nach Abs. 2 erteilt worden ist oder als erteilt gilt. Eine Genehmigungspflicht nach sonstigen insbesondere nach straßen-, bauund wasserrechtlichen Bestimmungen bleibt durch die Zustimmung unberührt. (4) Von den Bestimmungen der Abs. 1 bis 3 kann die Stadt Ausnahmen zulassen. 3 Abwasserbehandlungsanlagen unverzüglich der Stadt anzuzeigen. (4) Wird Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, der Entwässerungseinrichtung zugeführt, kann die Stadt den Einbau und den Betrieb von Überwachungseinrichtungen ver-langen. Hierauf wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwal-tungsbehörde vorliegt und die Ergebnisse der wasserrechtlich vorgeschriebenen Eigen- oder Selbstüberwachung der Gemein-de vorgelegt werden. (5) Unbeschadet der Abs. 1 bis 4 ist die Gemeinde befugt, die Grundstücksentwässerungsanlagen jederzeit zu überprüfen, Ab-wasserproben zu entnehmen sowie Messungen und Untersuchungen durchzuführen. Dasselbe gilt für die Grundstücksan-schlüsse und Messschächte, wenn sie die Gemeinde nicht selbst unterhält. Die Gemeinde kann jederzeit verlangen, dass die vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Anlagen in einen Zustand gebracht werden, der Störungen anderer Einleiter, Beeinträchtigungen der Entwässerungseinrichtung und Gewässerverunreinigungen ausschließt. Führt die Gemeinde aufgrund der Sätze 1 oder 2 eine Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, der Messschächte oder der vom Grundstücksei-gentümer zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse auf Mängelfreiheit durch, beginnt die Frist nach Abs. 1 Satz 1 mit Ab-schluss der Prüfung durch die Gemeinde neu zu laufen. (6) Die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 5 gelten auch für die Benutzer des Grundstücks. § 13 Stilllegungen von Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück Sobald ein Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen ist, sind nicht der Ableitung zur Entwässerungseinrichtung dienende Grundstücksentwässerungsanlagen sowie dazugehörige Abwasserbehandlungsanlagen in dem Umgang außer Betrieb zu setzen, in dem das Grundstück über die Entwässerungseinrichtung entsorgt wird. § 9 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 14 Einleiten in die Kanäle (1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden. In Mischwasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch Nieder- schlagswasser eingeleitet werden. (2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden kann, bestimmt die Stadt. § 15 Verbot des Einleitens, Einleitungsbedingungen (1) In die Entwässerungseinrichtung dürfen Stoffe nicht eingeleitet oder eingebracht werden, die - die dort beschäftigten Personen gefährden oder deren Gesundheit beeinträchtigen, - die Entwässerungseinrichtung oder die angeschlossenen Grundstücke gefährden oder beschädigen, - den Betrieb der Entwässerungseinrichtung erschweren, behindern oder beeinträchtigen, - die landwirtschaftliche, oder gärtnerische Verwertung des Klärschlamms erschweren oder verhindern oder - sich sonst schädlich auf die Umwelt, insbesondere die Gewässer, auswirken. (2) Dieses Verbot gilt insbesondere für 1. feuergefährliche oder zerknallfähige Stoffe, wie Benzin oder Öl, 2. infektiöse Stoffe, Medikamente, 3. radioaktive Stoffe, 4. Farbstoffe, soweit sie zu einer deutlichen Verfärbung des Abwassers in der Sammelkläranlage oder des Gewässers führen, Lösemittel, 5. Abwasser oder andere Stoffe, die schädliche Ausdünstungen, Gase oder Dämpfe verbreiten können, § 11 Herstellung und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage (1) Der Grundstückseigentümer hat der Gemeinde den Beginn des Herstellens, des Änderns, des Ausführens größerer Unterhal-tungsarbeiten oder des Beseitigens spätestens drei Tage vorher schriftlich anzuzeigen und gleichzeitig den Unternehmer zu benennen. Muss wegen Gefahr im Verzug mit den Arbeiten sofort begonnen werden, ist der Beginn innerhalb von 24 Stun-den schriftlich anzuzeigen. Die Gemeinde ist berechtigt, die Arbeiten zu überprüfen. Der Grundstückseigentümer hat zu allen Überprüfungen Arbeits-kräfte, Geräte und Werkstoffe bereitzustellen. (2) Der Grundstückseigentümer hat die Grundstücksentwässerungsanlage vor Verdeckung der Leitungen auf satzungsgemäße Errichtung und vor ihrer Inbetriebnahme auf Mängelfreiheit durch einen nicht an der Bauausführung beteiligten fachlich ge-eigneten Unternehmer prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen. Dies gilt nicht, soweit die Gemeinde die Prüfungen selbst vornimmt; sie hat dies vorher anzukündigen. Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Werden die Leitungen vor Durchführung der Prüfung auf satzungsgemäße Errichtung der Grundstücksentwässerungsanlage verdeckt, sind sie auf Anordnung der Gemeinde freizulegen. (3) Soweit die Gemeinde die Prüfungen nicht selbst vornimmt, hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde die Bestätigung nach Abs. 3 vor Verdeckung der Leitungen und vor Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage unaufgefordert vorzulegen. Die Gemeinde kann die Verdeckung der Leitungen oder die Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanla-ge innerhalb eines Monats nach Vorlage der Bestätigungen oder unverzüglich nach Prüfung durch die Gemeinde schriftlich untersagen. In diesem Fall setzt die Gemeinde dem Grundstückseigentümer unter Angabe der Gründe für die Untersagung eine angemessene Nachfrist für die Beseitigung der Mängel; Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 gelten entsprechend. (4) Die Zustimmung nach § 10 Abs. 2, die Bestätigungen des fachlich geeigneten Unternehmers oder die Prüfung durch die Gemeinde befreien den Grundstückseigentümer, den ausführenden oder prüfenden Unternehmer sowie den Planfertiger nicht für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Planung und Ausführung der Anlage. (5) Liegt im Fall des § 9 Abs. 1 Satz 2 die Bestätigung eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft über die ordnungsgemäße Errichtung der Abwasserbehandlungsanlage gemäß den Richtlinien für Zuwendungen für Kleinkläranlagen vor, er-setzt diese in ihrem Umfange die Prüfung und Bestätigung nach Abs. 3 und Abs. 4. § 12 Überwachung (1) Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksent-wässerungsanlagen in Abständen von 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unter-nehmer auf Mängelfreiheit prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen; für Anlagen in Wasserschutzgebieten bleiben die Festlegungen der jeweiligen Schutzgebietsverordnung unberührt. Der Grundstückseigentümer hat der Gemeinde die Bestätigung innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Prüfung unaufgefordert vorzulegen. Festgestellte Mängel hat der Grundstückseigentümer unverzüglich beseitigen zu lassen. Bei erheblichen Mängeln ist innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellung der Bestätigung eine Nachprüfung durchzuführen; Satz 2 gilt entsprechen. Die Frist für die Nachprüfung kann auf Antrag verlängert werden. (2) Für nach § 9 Abs. 1 Satz 2 erforderlichen Abwasserbeseitigungsanlagen gelten die einschlägigen wasserrechtlichen Bestim-mungen, insbesondere Art. 60 Abs. 1 und 2 BayWG für Kleinkläranlagen. (3) Der Grundstückseigentümer hat Störungen und Schäden an den Grundstücksanschlüssen, Messschächten, Grundstücksent-wässerungsanlagen, Überwachungseinrichtungen und 4 (7) Leitet der Grundstückseigentümer Kondensat aus ölbefeuerten Brennwert-Heizkesseln oder aus gasbefeuerten Brennwert-Heizkesseln mit einer Nennwertleistung von über 200 kW in die Entwässerungseinrichtung ein, ist er verpflichtet, das Kon-densat zu neutralisieren und der Stadt über die Funktionsfähigkeit der Neutralisation jährlich eine Bescheinigung eines Be-triebes nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz oder eines geeigneten Fachbetriebes vorzulegen. (8) Besondere Vereinbarungen zwischen der Stadt und einem Verpflichteten, die das Einleiten von Stoffen im Sinn des Absatzes 1 durch entsprechende Vorkehrungen an der Entwässerungseinrichtung ermöglichen, bleiben vorbehalten. (9) Wenn Stoffe im Sinn des Absatzes 1 in eine Grundstücksentwässerungsanlage oder in die Entwässerungseinrichtung gelangen, ist dies der Stadt sofort anzuzeigen. § 16 Abscheider (1) Sofern mit dem Abwasser Leichtflüssigkeiten (z. B. Benzin, Benzol, Öle oder Fette) mitabgeschwemmt werden können, ist das Abwasser über in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaute Leichtflüssigkeits- bzw. Fettabscheider abzuleiten. Die Abscheider sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und regelmäßig zu warten. Die Stadt kann den Nachweis der ordnungsgemäßen Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung und Generalinspektion verlangen. Das Abscheidegut ist schadlos zu entsorgen. § 17 Untersuchung des Abwassers (1) Die Stadt kann über die Art und Menge des eingeleiteten oder einzuleitenden Abwassers Aufschluss verlangen. Bevor erstmalig Abwasser eingeleitet oder wenn Art oder Menge des eingeleiteten Abwassers geändert werden, ist der Stadt auf Verlangen nachzuweisen, dass das Abwasser keine Stoffe enthält, die unter das Verbot des § 15 fallen. (2) Die Stadt kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, auf Kosten des Grundstückseigentümers untersuchen lassen. Auf die Überwachung wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung in die Sammelkanalisation eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt, die dafür vorgeschriebenen Untersuchungen aus der Eigen- oder Selbstüberwachung ordnungsgemäß durchgeführt und die Ergebnisse der Gemeinde vorgelegt werden. Die Gemeinde kann verlangen, dass die nach § 12 Abs. 4 eingebauten Überwachungseinrichtungen ordnungsgemäß betrieben und die Messergebnisse vorgelegt werden. § 18 Haftung (1) Die Stadt haftet unbeschadet Abs. 2 nicht für Schäden, die auf solchen Betriebsstörungen beruhen, die sich auch bei ordnungsgemäßer Planung, Ausführung und Unterhaltung der Entwässerungseinrichtung nicht vermeiden lassen. Satz 1 gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Rückstau hervorgerufen werden. (2) Die Stadt haftet für Schäden, die sich aus der Benutzung der Entwässerungseinrichtung ergeben, nur dann, wenn einer Person, deren sich die Stadt zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient, Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. (3) Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haben für die ordnungsgemäße Benutzung der Entwässerungseinrichtung einschließlich des Grundstücksanschlusses zu sorgen. (4) Wer den Vorschriften dieser Satzung oder einer Sondervereinbarung zuwiderhandelt, haftet der Stadt für alle ihr dadurch entstehenden Schäden und Nachteile. Dasselbe gilt für Schäden und Nachteile, die durch den mangelhaften Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage oder des Grundstücksanschlusses verursacht werden, soweit dieser 6. Grund- und Quellwasser, 7. feste Stoffe, auch in zerkleinerter Form, wie Schutt, Asche, Sand, Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe, Dung, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Treber, Hefe, flüssige Stoffe, die erhärten, 8. Räumgut aus Leichtstoff- und Fettabscheidern, Jauche, Gülle, Abwasser aus Dunggruben und Tierhaltungen, Silage-gärsaft, Blut aus Schlächtereien, Molke, 9. Absetzgut, Räumgut, Schlämme oder Suspensionen aus Abwasserbehandlungsanlagen, und Abortgruben unbeschadet gemeindlicher Regelungen zur Beseitigung der Fäkalschlämme, 10. Stoffe oder Stoffgruppen, die wegen der Besorgnis einer Giftigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder einer krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich zu bewerten sind, wie Schwermetalle, Cyanide, halogenierte Kohlenwasserstoffe, Polycyclische Aromaten, Phenole. Ausgenommen sind a) unvermeidbare Spuren solcher Stoffe im Abwasser in der Art und in der Menge, wie sie auch im Abwasser aus Haushaltungen üblicherweise anzutreffen sind; b) Stoffe, die nicht vermieden oder in einer Vorbehandlungsanlage zurückgehalten werden können und deren Einleitung die Stadt in den Einleitungsbedingungen nach Absatz 3 zugelassen hat; c) Stoffe, die aufgrund einer Genehmigung nach § 58 des Wasserhaushaltsgesetzes eingeleitet werden dürfen. 11. Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben, - von dem zu erwarten ist, dass es auch nach der Behandlung in der Sammelkläranlage nicht den Mindestanforderungen nach § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechen wird, - das wärmer als + 35 Grad C ist, - das einen pH-Wert von unter 6,5 oder über 9,5 aufweist, - das aufschwimmende Öle und Fette enthält, - das als Kühlwasser benutzt worden ist. 12. nicht neutralisiertes Kondensat aus ölbefeuerten BrennwertHeizkesseln, 13. nicht neutralisieres Kondensat aus gasbefeuerten BrennwertHeizkesseln mit einer Nennwertleistung über 200 kW. (3) Die Einleitungsbedingungen nach Absatz 2 Nr. 10 Satz 2 zweiter Spiegelstrich werden gegenüber den einzelnen Anschlusspflichtigen oder im Rahmen der Sondervereinbarung festgelegt. (4) Über Absatz 3 hinaus kann die Stadt in Einleitungsbedingungen auch die Einleitung von Abwasser besonderer Art und Men-ge ausschließen oder von besonderen Voraussetzungen abhängig machen, soweit dies zum Schutz des Betriebspersonals, der Entwässerungseinrichtung oder zur Erfüllung der für den Betrieb der Entwässerungseinrichtung geltenden Vorschriften, ins-besondere der Bedingungen und Auflagen des der Stadt erteilten wasserrechtlichen Bescheides, erforderlich ist. (5) Die Stadt kann die Einleitungsbedingungen nach Absatz 3 und 4 neu festlegen, wenn die Einleitung von Abwasser in die Entwässerungseinrichtung nicht nur vorübergehend nach Art oder Menge wesentlich geändert wird oder wenn sich die für den Betrieb der Entwässerungseinrichtung geltenden Gesetze oder Bescheide ändern. Die Stadt kann Fristen festlegen, innerhalb derer die zur Erfüllung der geänderten Anforderungen notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden müs-sen. (6) Die Stadt kann die Einleitung von Stoffen im Sinn der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn der Verpflichtete Vorkehrungen trifft, durch die die Stoffe ihre gefährdende oder schädigende Wirkung verlieren oder der Betrieb der Entwässerungseinrichtung nicht erschwert wird. In diesem Fall hat er der Stadt eine Beschreibung nebst Plänen in doppelter Fertigung vorzulegen. 5 6. entgegen den Vorschriften der §§ 14 und 15 Abwasser oder sonstige Stoffe in die Entwässerungseinrichtungen einleitet oder einbringt, 7. entgegen § 20 Abs. 1 Satz 2 den mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Person der Stadt nicht ungehindert Zugang zu allen Anlagenteilen gewährt. (2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Ordnungswidrigkeitentatbestände bleiben unberührt. § 22 Anordnungen für den Einzelfall; Zwangsmittel (1) Die Stadt kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen. (2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen Handlungen, eines Duldens oder Unterlassens gelten die Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes. § 23 Inkrafttreten; Übergangsregelungen (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. (2) Anlagen im Sinn des § 12 Abs. 1 Halbsatz 1, die bei Inkrafttreten der Satzung bereits bestehen und bei denen nicht nachgewiesen wird, dass sie in den letzten 15 Jahren vor Inkrafttreten der Satzung nach den zur Zeit der Prüfung geltenden Rechtsvorschriften geprüft wurden, sind spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Satzung zu prüfen. Für nach § 12 Abs. 2 zu überwachende Kleinkläranlagen, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits bestehende, gilt Art. 60 Abs. 4 BayWG. (3) Gleichzeitig tritt die Entwässerungssatzung vom 18.12.1997 in der Fassung vom 28.07.2005 außer Kraft. nach § 8 vom Grundstückseigentümer herzustellen, zu verbessern, zu erneuern, zu ändern und zu unterhalten sowie stillzulegen und zu beseitigen ist. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. § 19 Grundstücksbenutzung (1) Der Grundstückseigentümer hat das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zubehör zur Ableitung von Abwasser über sein im Entsorgungsgebiet liegendes Grundstück sowie sonstige Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen, wenn und soweit diese Maßnahmen für die örtliche Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen oder anzuschließen sind, die vom Eigentümer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem angeschlossenen oder zum Anschluss vorgesehenen Grundstück genutzt werden oder für die die Möglichkeit der örtlichen Abwasserbeseitigung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Verpflichtung entfällt, soweit die Inanspruchnahme der Grundstücke den Eigentümer in unzumutbarer Weise belasten würde. (2) Der Grundstückseigentümer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme seines Grundstücks zu benachrichtigen. (3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Anlagen verlangen, wenn sie an der bis herigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Gemeinde zu tragen, soweit die Einrichtung nicht ausschließlich der Entsorgung des Grundstücks dient. (4) Die Abs. 1 bis 3 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfeststellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind. § 20 Betretungsrecht (1) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks haben zu dulden, dass zur Überwachung ihrer satzungsmäßigen und gesetzlichen Pflichten die mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen der Gemeinde zu angemessener Tageszeit Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen, Wohnungen und Wohnräume im erforderlichen Umfang betreten; auf Verlangen haben sich diese Personen auszuweisen. Ihnen ist ungehindert Zugang zu allen Anlagenteilen zu gewähren und sind die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks werden nach Möglichkeit vorher verständigt; das gilt nicht für Probenahmen und Abwassermessungen. (2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Betretungs- und Überwachungsrechte bleiben unberührt. § 21 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich 1. eine der in § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 3, § 12 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3, § 15 Abs. 9, § 17 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Sätze 2 und 3 sowie § 20 Abs. 1 Satz 2 festgelegten oder hierauf gestützten Anzeige-, Auskunfts-, Nachweis- oder Vorlagepflichten verletzt, 2. entgegen § 10 Abs. 3 Satz 1 vor Zustimmung der Gemeinde mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage beginnt, 3. entgegen § 11 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 1 eine unrichtige Bestätigung ausstellt oder entgegen § 11 Abs. 4 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 2 vorlegt, 4. entgegen § 11 Abs. 3, Abs. 4 Sätze 1 und 3 vor Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage durch einen fachlich geeigneten Unternehmer oder vor Vorlage von dessen Bestätigung oder vor Prüfung durch die Stadt die Leitung verdeckt oder eine Untersagung der Stadt nach § 11 Abs. 4 Satz 2 zuwiderhandelt, 5. entgegen § 12 Abs. 1 Satz 1 die Grundstücksentwässerungsanlagen nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen überprüfen lässt, Höchstadt, den 02.02.2016 Stadt Höchstadt a. d. Aisch Brehm, 1. Bürgermeister Notrufnummern Ärztlicher Bereitschaftsdienst Zu erreichen über die Rufnummer 116 117 Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist eine Einrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung Mittelfrankens zur Hausarzt- und Facharztvertretung in dringenden Fällen. Zahnärztlicher Notfalldienst Den zahnärztlichen Notfalldienst versieht am 27.02.2016 + 28.02.2016 10.00 - 12.00 Uhr, 18.00 - 19.00 Uhr Dr. Christian Bauer Hannberger Str. 4, 91093 Heßdorf, 09135 / 8204 05.03.2016 + 06.03.2016 10.00 - 12.00 Uhr, 18.00 - 19.00 Uhr Dr. Ursula Kropfeld Jahnstr. 2, 91341 Röttenbach, 09195 / 3322 Rettungsdienst Wir sind jetzt noch schneller für Sie da! 110 112 112 Polizei (Überfall, Einbruch) Notarzt + Rettungsdienst, Krankentransport Feuerwehr (Brand, Katastrophe) Wichtiger Hinweis: Bei Verkehrsunfällen, Unglücksfällen und anderen Notfällen, nicht nur bei Überfall, sollte der Anrufer immer den Ort, seinen Namen und das Ausmaß (Verletzte?) nennen. 6 Wir lesen vor - Vorlesestunde für kleine Bücherwürmchen Notdienst der Apotheken in Höchstadt und Umgebung Im März lädt die Stadtbücherei Höchstadt wieder alle Bücherwürmchen zu einer spannenden Dreiviertelstunde ein. Diesmal liest Jörn Matthießen Geschichten von Wickie und den starken Männern vor. Wind, Wasser, Schiffe, fremde Länder – das Meer bietet immer Raum für Sehnsüchte und Fantasie. Besonders beliebt sind dabei bei Jung und Alt Geschichten über Piraten und natürlich die Wikinger. Jörn Matthießen weiß so Manches über Schiffe zu erzählen. Er freut sich auf viele Zuhörer, denen er Wickie näher bringen will. Die Veranstaltung findet statt am 07.03.2016 von15.00h bis 15.45h, wie immer in der Stadtbücherei, 2. Stock. Der Eintritt ist frei, eingeladen sind alle Kinder ab vier Jahren. 26. Februar bis 03. März 2016 - Paracelsus-Apotheke, Höchstadt a.d.Aisch, Hauptstraße 35, Tel. 09193/8305 04. bis 10. März 2016 - Vitalo-Apotheke, Höchstadt a.d.Aisch, Anton-Bruckner-Straße 2, Tel. 09193/7575 TelefonSeelsorge Die Telefonseelsorge ist erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: 0800 – 111 0 111 und 0800 – 111 0 222 Kinder- und Jugendtelefon 0800 – 111 0 333 rund um die Uhr, gebührenfrei, vertraulich anonym Ohren auf! – Buch und Musik Cowboys und Indianer Weitere Notrufnummern Gas (Störung) Giftnotrufzentrale Strom (Störung) Wasserversorgung Im März laden die Musikschule und die Stadtbücherei der Stadt Höchstadt wieder alle Kinder zu ihrer Reihe „Ohren auf! – Buch und Musik“ ein. Das Thema lautet diesmal „Cowboys und Indianer“. Seit Generationen hat dieses Thema die Fantasie (nicht nur) von Kindern beflügelt. Bis heute sieht man an Fasching viele Cowboys und Cowgirls, Squaws und Indianer. Tipis werden in Kinderzimmern und auf Wiesen gebaut, Lassos geschwungen und der Marterpfahl darf auch nicht fehlen. Am Montag, 14. März 2016 um 15.00h ist Wildwestzeit im 2. Stock der Stadtbücherei. Gitarrenschüler und Gitarrenschülerinnen der Musikschule Höchstadt sorgen zusammen mit ihrem Lehrer Bernd Heckel für die passende Musik zum Thema. Spannende Cowboy- und Indianergeschichten liest Marlitt Grigull vor. Eingeladen sind alle Kinder ab vier Jahren. Der Eintritt ist frei. 0941/28003355 089/19240 0941/28003366 0177/5449710 (Alle Angaben ohne Gewähr) Teen-Time Diesmal dreht sich bei „Teen-Time“ alles um das leibliche Wohl. „Pimp your food – Essen appetitlich dekorieren “ – so heißt das Thema des Samstagnachmittags. Am 12.03.2016 treffen wir uns von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Mediencafé der Stadtbücherei Höchstadt. Wie man Essen mit einfachen Kniffen schön anrichten kann, könnt ihr dann selbst ausprobieren. Eine passende Ausstellung zum Thema wird aus dem reichhaltigen Buchangebot der Stadtbücherei zusammengestellt. Und wie immer könnt ihr nach Herzenslust in der Bücherei stöbern, Bücher und Medien ausleihen oder einfach relaxen. Höchstadter - Ehrenamt - Börse Bürger helfen Bürgern Obere Brauhausgasse 3 · Tel. (09193) 626 - 156 Fax. (09193) 626 - 153 · E-Mail. [email protected] Sprechzeiten: Di. 10.00 -12.00 Uhr, Do. 16.00 -18.00 Uhr, vertrauliche Terminvereinbarungen möglich. 7 8 9 10 11 12 Die erforderlichen Unterlagen incl. Probetüten können bei Herbert Lawrenz, Am Spratzer 41 abgeholt werden. Seminar „Erfolgreicher und umweltgerechter Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten Dieses Seminar, veranstaltet vom Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Erlangen-Höchstadt findet am 05. März in der Gastwirtschaft „Zur Sonne“ in Lonnerstadt statt. Dauer von 09.00 – ca. 15.00 Uhr. Teilnahmegebühr 10,00 €. Anmeldung für Mitglieder evtl. noch möglich beim 1. Vorsitzenden unter Tel. 4673. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, Teilnahmemöglichkeit in der Reihenfolge der Anmeldungen. Informationen für unsere Bürger Die Junge Liste lädt ein Zu unserer öffentlichen Fraktionssitzung möchten wir die Bürger von Höchstadt am 1. März 2016 einladen. Diese beginnt um 19.00 Uhr in der Gaststätte Blauer Löwe im Gewölbekeller. Auf Ihr Kommen freut sich die Junge Liste. Freundeskreis Höchstadt-Castlebar Englisch Stammtisch - jeweils am 2. Freitag im Monat ab 19.30 Uhr. An unserem Englisch Stammtisch kann j e d e r teilnehmen, auch wenn er kein oder nur wenig Englisch spricht … es kann schließlich nur besser werden! Auch Nichtmitglieder sind jederzeit herzlich willkommen! Nächster Englisch Stammtischtermin:Freitag, den 11. Mrz. 2016 im Weberskeller Die Jahreshauptversammlung findet am Dienstag den 15. März 2016 um 19.30 Uhr im Weberskeller statt. Die Tagesordnungspunkte sind: 1. Begrüßung durch den 1. Vorstand 2. Verlesen des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2015 3. Bericht über die Vereinstätigkeit – Jahresrückblick 2015 4. Bericht des Kassiers mit Antrag auf Entlastung 5. Bericht der Kassenprüfung 6. Entlastung der Vorstandschaft und des Kassiers 7. Planungen 2016 / 2017 8. Wünsche und Anträge, Sonstiges Wir freuen uns über die Teilnahme möglichst vieler Vereinsmitglieder! Kontaktadressen: Dagmar Wennmacher (1. Vorsitzende) Jay Kaspar (2. Vorsitzender) Mathildenstraße 18 Graf-Goswin-Weg 1 90489 Nürnberg 91315 Höchstadt / Aisch Tel.-Nr.: 0911 / 581 57 31 Tel.-Nr.: 09193 / 92 89 Freundeskreis Höchstadt-Krasnogorsk Am Dienstag, 1. März, laden wir wieder zum russischen Stammtisch ein. Ab 19 Uhr treffen sich Freunde der Partnerstadt im Weberskeller in Höchstadt zu Gesprächen in russischer und in deutscher Sprache. Gäste sind herzlich willkommen. Und am Dienstag, 15. März, zeigen wir wieder einen russischen Film im Original mit deutschen Untertiteln. Es gibt Tee und russisches Gebäck, der Eintritt ist frei. Obst- und Gartenbauverein Höchstadt a. d. Aisch und Umgebung e. V. Getränkeverkauf Der nächste Termin ist Mittwoch, 02. März von 16.30 bis 17.30 Uhr. Erwerben können Sie unsern naturtrüben Apfelsaft in 10 und 5 Liter Gebinden. Auch unsere selbst hergestellten Obstbrände und Liköre stehen zum Verkauf. Mehrtagesfahrt Sächsische Schweiz Für diese Fahrt vom 05. – 09. Juli sind noch einige Plätze frei. Info und Anmeldung (bis 18.02.) bei Herbert Lawrenz, Tel. 4673 Bodenproben Der Obst- und Gartenbauverein Höchstadt bietet seinen Mitgliedern die Teilnahme an einer Bodenuntersuchungsaktion an. Untersucht werden der PH-Wert, Phosphat, Kali, Magnesium und der Humusgehalt. Pro Probe gibt es ein ausführliches Untersuchungsergebnis mit Düngeempfehlung. Eine Probe kostet 15,00 €. 13 2. Feststellung der Stimmenanzahl 3. Beschlussfassung über die Tagesordnung 4. Feststellung der Ordnungsgemäßen Einberufung der Versammlung 5. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung 6. Entgegennahme der schriftlichen Jahres– und Geschäftsberichte der Präsidiumsmitglieder 7. Entgegennahme der Berichte der Abteilungsleiter 8. Entgegennahme des Kassenprüfberichts 2014 9. Entlastung des Präsidiums, der Kasse und der Kassenprüfer 10. Satzungsänderung 11. Neuwahl Präsidium, Verwaltungsrat, Kassenprüfer 12. Antrag Stadt bzgl. Neubau (habe die Formulierung noch nicht erhalten) 13. Änderung der Geschäftsordnung 14. Zukunftsplanung des TSV Höchstadt 15. Sonstiges Mit freundlichen Grüßen Werner Soßna (Präsident) Wichtig! Anträge die auf der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, müssen mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand des Vereins eingegangen sein. Höchstadter Musketiere e.V. Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung 2016 An alle Vereinsmitglieder und interessierte Bürger Am Samstag den 19. März 2016 findet um 19.00 Uhr im Haus der Vereine die Jahreshauptversammlung mit folgender Tagesordnung statt: Tagesordnung 1. Begrüßung durch den 1. Vorstand 2. Totengedenken 3. Verlesung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung 4. Bericht des 1. Vorsitzenden 5. Bericht des Schussmeisters 6. Bericht des Schatzmeisters 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Entlastung des Schatzmeisters und der Vorstandschaft 9. Grußworte Ehrengäste 10. Bestellung eines Wahlausschusses 11. Neuwahl der Vorstandschaft 12. Lager Höchstadt 13. Veranstaltungen & Termine 2016 14. Wünsche und Anträge Vorschläge für Aktivitäten sind gerne gesehen. Sollte sich ein Nichtmitglied für den Verein interessieren, jeder ist bei der JHV gerne gesehen. Die Vorstandschaft hofft auf rege Teilnahme an unserer Jahreshauptversammlung! Eure Vorstandschaft Singvogel-Schutzverein Förtschwind Der Eisvogel, der „fliegende Edelstein“, vor unserer Haustür. Einblicke in das Leben des Eisvogels im Haider Sandgebiet gewähren uns Filmaufnahmen, die der Singvogel-Schutzverein am Freitag, den 04. März 2016 im Feuerwehrhaus in Förtschwind zeigt. Der Film beginnt um 18.00 Uhr und hat eine Länge von etwa einer Stunde. Wir erfahren dabei Interessantes über den Eisvogel, seine Verhaltensweise und seinen Lebensraum. Die Aufnahmen sollen auch der jungen Generation einen Einblick in die Natur gewähren. Dadurch können wir alle unseren Teil zum Schutz des Eisvogels beitragen. Herzliche Einladung ergeht an alle Natur- und Vogelfreunde. Automobilclub Höchstadt/Aisch e.V. Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen, am Donnerstag den 3. März 2016 um 20.00 Uhr, im Clublokal „Zur Post“, Hauptstr. 34, 91315 Höchstadt. Die Tagesordnung 1. Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schatzmeisters 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Bericht des Sportleiters 5. Bericht des Touristik- und Verkehrsreferenten 6. Bericht des Jugendleiters 7. Bildung des Wahlausschusses und Entlastung der Vorstandschaft 8. Neuwahlen von: - 1. Vorsitzenden - stellvertretenden Vorsitzenden - Schatzmeister - Schriftführer - Sportleiter - Jugendleiter - Touristik- und Verkehrsreferenten - 2 Kassenprüfer - Wahl der Delegierten 9. Wünsche und Anträge Die Vorstandschaft bittet Sie, liebe Clubmitglieder, sich den oben genannten Termin vorzumerken und zur Versammlung zahlreich zu erscheinen. Mit sportlichen Grüßen Thomas Hawel, 1. Vorsitzender Gesangverein Liederkranz Höchstadt a. d.Aisch Der Gesangverein Liederkranz Höchstadt lädt alle aktiven und passiven Vereinsmitglieder zur Jahresmitgliederversammlung ein. Termin: Montag, 14. März 2016 Uhrzeit: 19.30 Uhr Ort: Haus der Vereine, Kerschensteinerstraße 5, Höchstadt Tagesordnungspunkte: 1. Bericht des Vorstands 2. Protokoll des Schriftführers 3. Bericht des Kassiers und der Rechnungsprüfer 4. Bericht des Chorleiters 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wünsche und Anträge Die Vorstandschaft Kolpingsfamilie Lichtbildervortrag "Südindien - Begegnung der Religionen" Eindrücke von einer zweiwöchigen Reise nach Südindien, die eine Fülle von Begegnungen brachte: Mit Christen und Hindus, mit Kultur und Natur, mit alten Traditionen und neuen Wegen spirituellen Lebens. Referent: Helmut Hof, Forchheim. Der Eintritt ist frei. Die Kolpingsfamilie lädt dazu alle Interessenten herzlich ein. Mi, 09.03.2016, 20.00 Uhr, Steinwegstr. 1, Haus St. Hildegund, hinterer Eingang, Elisabethensaal. TSV Höchstadt Einladung zur Mitgliederversammlung Liebe TSV Mitglieder, hiermit lade ich Euch fristgerecht zur Mitgliederversammlung des TSV 1862 Höchstadt e.V. am Dienstag, den 15.03.2016, um 19.00 Uhr im TSV Sportheim, An der Treib 3, in 91315 Höchstadt ein. Tagesordnungspunkte der Mitgliederversammlung: 1. Begrüßung der Mitglieder durch den Präsidenten und Eröffnung der Versammlung Höchstadter Aktionsbündnis gegen Atomkraft Dieses Jahr gibt es zwei traurige „runde“ Jahrestage. Vor fünf Jahren, am 11. März 2011, ereignete sich im japanischen Fukushima eine der größten Atomreaktorkatastrophen. Und am 26. April jährt sich die 14 Verbindung. (Telefon 09163/7844) [email protected] Veranstaltungsort : Vereinsheim "Mehr Platz für Kinder" Höchstadt, Kieferdorferweg 74, hinter der Eishalle Unkostenbeitrag: 30 € Kursgebühr plus ca 30 € Materialkosten ( für bis zu 5 kg Ton, glänzende Glasuren und zwei Brände) Reaktorkatastrophe von Tschernobyl zum 30sten Mal. Das Höchstadter Aktionsbündnis gegen Atomkraft hat seit dem GAU in Fukushima jedes Jahr zu Mahnwachen auf dem Marktplatz in Höchstadt eingeladen. Zum 5. Jahrestag wird es am Montag, den 14. März 2016 ab 18.00 Uhr wieder eine Mahnwache geben. Wir möchten alle AtomkraftgegnerInnen und FreundInnen der Energiewende jetzt schon auf diesen Termin hinweisen. Wer sich mit einem Beitrag beteiligen oder eigene Ideen einbringen möchte, kann sich bei uns melden. Ggf. können wir uns zur Vorbereitung der Mahnwache treffen. Wir hoffen auf viele Rückmeldungen und eine rege Beteiligung. Kontakt: [email protected] Lisa Maier (Tel. 4437) Karli Biendarra und Sabine Kursch (Tel. 9202) Aischtaler Filmtheater Gemeinsam Handarbeiten in gemütlicher Runde Mittwoch, 02.03./09.03./16.03.2016, jeweils 14.30 Uhr Der tägliche Wahnsinn? Es gibt Mitbürger, die sich ihr Leben ohne Handy nicht mehr vorstellen können. Manche befürchten gar, ihr Handy liebe sie nicht mehr. In unserem Film ist Richard (Emrich) so ein Abhängiger auch vom Tablet, Seine Freunde Johann (Schulz) und Willy (Bauer) versuchen, ihn von seiner Sucht wegzubringen, ihn in die Realität zu holen. Unterstützt wird er allerdings von Leo (K.-H. Schramm), der mit Tablets, sogenannnten Touchys und Emailadressen, handelt. Leo erkennt schließlich bei den Barmherzigen Brüdern, was Teamgeist und individuelle Förderung des Einzelnen vermögen. Damit findet er schlußendlich vor allem wieder Zugang zu seiner Frau. Mit Evelyn und Thomas Berier, Kindern und Jugendlichen des Spielmannszuges der FFW Höchstadt, Günther Allinger, Detlev Troll, weiteren Mitarbeitern der Werkstätten Barmherzige Brüder Gremsdorf u.a.. Sonntag, 28.02.2016, 15.30 Uhr HEC Höchstadt Die heiße Phase beginnt! Der Kampf um die Bayerische Eishockey Meisterschaft 1. Playoff-Viertelfinalheimspiel: Sonntag, 21.02.2016 (18:00 Uhr) Höchstadt Alligators – HC Landsberg 3. Playoff-Viertelfinalheimspiel: Sonntag, 28.02.2016 (18:00 Uhr) Höchstadt Alligators – HC Landsberg Eintrittskarten sind an den Vorverkaufsstellen bei Wigwam Outdoor, EM&EM sowie im Jammys Bistro erhältlich sowie natürlich an der Abendkasse. Die Faszination Eishockey LIVE erleben.Aus dem Aischgrund – Für den Aischgrund! www.hoechstadt-alligators.de www.facebook.com/HoechstadtAlligators Die Sprache des Herzens (F 2014) 1895: Die 14-jährige Marie (Ariana Rivoire) kann nicht kommunizieren oder lernen. Sie ist eine Gefangene in ihrem eigenen Körper, wurde sie doch stumm und taub geboren. Ihre Eltern sind Bauern und mit der Situation völlig überfordert. Marie kommt schließlich aufs Kloster Larnay, auf dem auch andere taube Mädchen wohnen. Oberin (Brigitte Catillon) reagiert angesichts des Verhaltens der Neuen schockiert, Marie will keine Kleider anziehen und klettert gerne auf Bäume. Nur die junge Nonne Marguerite (Isabelle Carré) glaubt daran, Marie helfen zu können. Also nimmt sie sich ihrer an und versucht geduldig, ihr über die verbliebenen Sinne eine Zeichensprache beizubringen. Doch bevor Erfolge eintreten, sind Monate mit teils frustrierender Arbeit nötig… Dienstag, 01.03.2016, 19.30 Uhr Mittwoch, 02.03.2016, 19.30 Uhr Schlittschuh-Lauflernschule der Young Alligators - auch für Anfänger Jeden Montag von 16.00 Uhr bis 16.50 Uhr und jeden Mittwoch von 16.15 Uhr bis 17.00 Uhr findet die Schlittschuh- Laufschule für Kinder ab 4 Jahren im Eisstadion Höchstadt statt! Die aktuellen Trainingszeiten in den Ferien und bei Feiertagen, kurzfristige Änderungen sowie weitere Informationen erhalten Sie immer unter: www.hoechstadt-alligators.de - Nachwuchs - Lauflernschule oder unter: www.facebook/young alligators One Chance - Einmal im Leben (USA/GB 14) Paul Potts (James Corden) wächst in der kleinen walisischen Hafenstadt Port Tarlot auf. Von klein auf sieht sich der etwas pummelige Junge Anfeindungen seiner Mitschüler ausgesetzt; ein Phänomen, das ihn auch als Erwachsener nicht loslässt. Ansonsten führt Paul ein ganz normales Leben, mit einer kleinen Ausnahme: Er hat eine außerordentliche Stimme und träumt davon, Opernsänger zu werden. Nach einer langen Zeit des Sparens bricht Paul nach Venedig auf, um dort an einer Opernschule ausgebildet zu werden. Doch bei einem Vorsingen sagt ihm der berühmte Tenor Luciano Pavarotti, daß ihm das Selbstbewusstsein zu dieser Karriere fehle. Doch seine Freunde überzeugen ihn davon, es noch einmal zu probieren. FSK ab 6 Dienstag, 08.03.2016, 19.30 Uhr Mittwoch, 09.03.2016, 19.30 Uhr Wir töpfern nützliche und schöne Gartenkeramik Kurs 1: Montag, 29.2.2016 19.00-22.00 Montag, 7.3.2016 19.00-22.00 Glasurtermin wird im Kurs besprochen Dauer 3 Stunden Kurs 2: Dienstag, 8.3.2016 19.00- 22.00 Dienstag, 15.2016 19.00-22.00 Glasurtermin wird im Kurs besprochen Dauer 3 Stunden Für den Garten können z.B. große Stelen im Hundertwasserstil oder mit lustigen Tierfiguren getöpfert werden. Hühner, Hasen, Gänse oder bunte Blüten passen prima zum Frühjahr und gelingen auch Anfängern ganz leicht. Ganz neu habe ich tolle Regenmesser mit bunten Tieren, die ein Blickfang im Garten sind. Außerdem können auch bunte Kegel für Ohrenzwicker, Kugeln im Patchworkstil oder kunterbunte Häuser entstehen. Für den Muttertag können Herzen als Stecker oder zum Bepflanzen getöpfert werden. Wenn Sie eigene Ideen haben, können Sie diese natürlich auch verwirklichen. Bei ausgefallenen Wünschen oder falls Sie noch Fragen haben, setzen Sie sich bitte vor Kursbeginn mit der Kursleiterin in Natalie küßt (F 2012) Nathalie (Audrey Tautou) und Francois (Pio Marmai) führen eine harmonische Beziehung wie aus dem Bilderbuch. Ihr gemeinsamen Glück findet ein jähes Ende, als Francois eines Tages beim Joggen überfahren wird und seinen Verletzungen erliegt. Nathalie fällt in ein tiefes Loch, aus dem sie sich erst mühsam wieder hinauskämpft. Um sich abzulenken stürzt sie sich in Arbeit und muss sich immer wieder den Avancen ihre aufdringlichen Chefs erwehren. Erst nach einigen Jahren kehrt mit dem Schweden Markus (François Damiens) wieder so etwas wie Lebensfreude in ihren Alltag zurück: Der Beginn einer 15 Verbindliche Anmeldungen bitte an: Familie Politaj (Hös Tel. 8701) oder Norbert Holler (Hös 50 41 10). Wir freuen uns auf rege Teilnahme. Die Vorstandschaft AWO Höchstadt außergewöhnlichen Liebesgeschichte. Dienstag, 15.03.2016, 19.30 Uhr Mittwoch, 16.03.2016, 19.30 Uhr Suffragette - Taten statt Worte (GB 15) Dienstag, 05.04.2016, 19.30 Uhr Mittwoch, 06.04.2016, 19.30 Uhr Sonntag, 10.04.2016, 15 Uhr OmU Matthias-Claudius Kindergarten FRÜHLINGS-HOBBYKÜNSTLERMARKT Auch in diesem Jahr lädt der Matthias-Claudius-Kindergarten zum traditionellen Frühlings-Hobbykünstlermarkt in die Grundschule Süd in Höchstadt ein. Die über 23 Aussteller präsentieren zeitlose Kunst und Kreatives passend zur Jahreszeit. WANN: 13. März 2016, von 13 bis 17 Uhr WO: Grundschule Süd in Höchstadt (Graslitzerstraße 22) Es gibt wie immer Kaffee und Kuchen. Um 13.00 Uhr tritt der Kinderchor MC-Spatzen auf. Der Erlös der Veranstaltung kommt den Kinder des MC- Kindergartens zugute. Auf Ihr Kommen freut sich der Elternbeirat und das Team des MCKindergartens. Koslinger Str., Höchstadt VdK-Ortsverband Höchstadt Geselliger Nachmittag bei Kaffee und Kuchen am Donnerstag, 3. März, 14 Uhr, kath. Pfarrheim Höchstadt. Sprechtag des VdK-Kreisverbandes am Montag, 7. März, 8 – 12 Uhr im Landratsamt Höchstadt. Kesselfleischessen am Donnerstag, 10. März, 10 Uhr in Schwarzenbach, Feuerwehrheim. Hinweis: Der Gesellige Nachmittag am 7. April findet in der Begegnungsstätte St. Hildegund statt. Jazz!3 beginnt sein Jubiläumsjahr mit dem Starsaxofonisten PETER WENIGER Am Freitag den 4.März 2016 um 20 Uhr kommt das FRANKFURT JAZZ TRIO mit dem Berliner Saxofonisten PETER WENIGER ins Höchstadter Schlossgewölbe. Peter Weniger begeisterte die Höchstadter Jazz-Fans bereits im Februar 2012. Zusammen mit dem Vibrafonisten David Friedman spielte das Duo im voll besetzten Gewölbe. Das höchst virtuose und dabei klangliche eindrucksvolle Konzert ist den Zuhörern noch in bester Erinnerung! Nun kommt er mit seinen drei Frankfurter Kollegen mit Arrangements von Stücken des legendären Pianisten, Gitarristen und Komponisten ANTONIO CARLOS JOBIM. Wer kennt sie nicht, das „Girl from Ipanema“ oder den „One note samba“ – Meilensteine der Fusion von Jazz und der Musik Lateinamerikas. Weitere Infos unter www.jazz3.de. Kartenvorverkauf in der Kreissparkasse Höchstadt oder Reisebüro Dresel. VVK 16 €, AK 18 €, Schüler und Studenten 5 € Jagdgenossenschaft Zentbechhofen – Jungenhofen Einladung zur Jagdversammlung Herzliche Einladung an alle Jagdgenossen der Gemarkung Zentbechhofen – Jungenhofen zur Jagdgenossenschaftsversammlung am Mittwoch, 24. Februar 2016, um 19.00 Uhr in der Gastwirtschaft Dürrbeck in Jungenhofen. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung des Vorstandes 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung des Vorstandes 6. Neuwahl der Vorstandschaft 7. Wünsche und Anträge 8. Anschließend Jagdessen Die Vorstandschaft Fränkisch singen mit Vitus Kramer Im Frühjahr 2016 bietet Vitus Kramer 7 Termine an, bei denen nach Herzenslust neue und altbekannte fränkische Lieder gesungen werden können. Los geht’s am Freitag 04.03. im Restaurant Aischblick in Höchstadt, Samstag 05.03. im Gasthaus Schlager in Altershausen, Freitag 11.03. im Feuerwehrhaus in Förtschwind, Samstag 12.03. im Hirtenhaus in Ailsbach, hier ist die „Oberhaider Wallfahrt“ mit dabei. Nach Ostern geht´s weiter am Samstag 02.04. im Feuerwehrhaus in Hesselberg, Samstag 09.04. im Gasthaus Fischer in Greuth, und Freitag 15.04. im Gasthaus Hopf in Stolzenroth. Beginn ist jeweils um 19:30 Uhr. Jeder, der gerne alte fränkische Lieder singt oder neue dazu lernen will, ist herzlich willkommen. AWO Höchstadt AWO Ortsverein lädt herzlichst ein: Tagesfahrt in den Osterferien am Mittwoch, 30.März 2016 nach München in das deutsche Museum Die Vorstandschaft der AWO Höchstadt hat beschlossen mal etwas für Schülerinnen und Schüler anzubieten, die vielleicht in den Osterferien nicht verreisen können. Dazu ergeht herzlichste Einladung zu unserer Ganztagesfahrt nach München in das deutsch Museum. Wie immer steuert die AWO Höchstadt etwas bei, um möglichst Vielen eine Fahrt zu ermöglichen, frei nach unserem Motto: Von Höchstadter für Höchstadter. Ferner verwenden wir dazu auch die Spende der Stadtkapelle, anlässlich eines Vorweihnachtskonzertes am 29.11.2015 in der Katholischen Kirche zugunsten der AWO, wofür wir uns nochmals herzlichst bedanken möchten. Unser Angebot zur Tagesfahrt: Wir zahlen den Bus und Sie nur noch den Eintritt. ( Erwachsene 11,-€ , ab 20 Personen 7,-€, Kinder <16 Jahre und Jugendliche 4,-€). Um möglichst den Tag nutzen zu können, müssen wir bereits um 07.00 Uhr (Parkplatz Aischtalhalle beim Kellerberg) abfahren, Rückfahrt um 17 Uhr sodass wir so um 20.00 Uhr je nach Verkehr wieder da sind. Kinderschutzbundes OV-Höchstadt Einladung zur Jahreshauptversammlung 2016 Am Montag den 21.03.2016, findet um 19.30 Uhr die Jahreshauptversammlung des Kinderschutzbundes OV-Höchstadt, im Restaurant Saporito in der Oberen Brauhausgasse 4, mit folgenden Tagesordnungspunkten statt. > Begrüßung > Genehmigung der Tagesordnung 16 Ein Moorfrosch, der sich während der Laichzeit blau färbt, oder die fleischfressende Pflanze Sonnentau – seltene Arten sind in den Moorweihern im Landkreis Erlangen-Höchstadt zuhause. Weil diese Weiher in Bayern extrem selten sind, hat Filmemacher Josef Röhrle einen Dokumentarfilm über diese Lebensräume und seine Bewohner gedreht. > Verlesung und Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2015 > Bericht über das Jahr 2015 > Bericht des Schatzmeisters > Bericht der Revisoren > Aussprache zu den Berichten > Verschiedenes Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung. Für den Vorstand Sven Berwein Naturkino im Gasthaus Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt zeigt diesen Film am Mittwoch, den zehnten März 2016 um 18 Uhr im Gasthaus Noppenberger, Auracher Straße 14 in 91093 Heßdorf/Untermembach. Eintritt ist frei. Der Kinderschutzbund Höchstadt OV, sucht neue günstige Räume für gemeinsame Treffen und Lagermöglichkeiten. Wer etwas anbieten kann, bitte eine Mail an: [email protected]. Anmeldung erbeten Interessierte melden sich bitte bis Dienstag, den achten März 2016 bei Johannes Marabini vom Umweltamt unter der Telefonnummer 09193/20-598 oder -588 an. Essensvorbestellungen sind ebenfalls möglich. Landratsamt Erlangen-Höchstadt Das Projekt „Lebensraumnetz Moorweiher und Niedermoore“ wurde am ersten Dezember 1995 als eines der ersten BayernNetz NaturProjekte gestartet. Landrat Franz Krug und MdB Josef Göppel waren Schirmherren. Seitdem hat das Landratsamt gemeinsam mit dem Landschaftspflegeverband Mittelfranken über 30 Moorweiher und Moorweihergruppen in das Projekt einbezogen. Anlässlich des 20jährigen Jubiläums 2015 hatte das Umweltamt des Landkreises unter anderem zu kostenlosen geführten Wanderungen bei Hesselberg und in den Bürgerwald südlich von Höchstadt eingeladen. Vorsicht an der Haustür Landratsamt lädt zu Vortrag "Schutz vor Betrug und Diebstahl – die aktuellen Tricks der Gauner" am 15. März ins Landratsamt ein. „Vorsicht an der Haustür“: Am Dienstag, 15. März 2016 lädt das Landratsamt Erlangen-Höchstadt wieder alle Interessierten zu einem Vortrag über ein sicheres Zuhause ein. Polizeihauptmeister Christoph Reh von der Polizeiinspektion ErlangenLand erklärt um 16 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes in Erlangen, wie Täter an der Haustür, im Internet und im öffentlichen Raum ihre Opfer aussuchen. Zudem gibt er Tipps, wie man sich vor Taschendiebstähle schützt und nicht auf Gewinnmitteilungen oder betrügerische Kaffeefahrten hereinfällt. Christoph Reh erklärt seinen Zuhörerinnen und Zuhörern auch, was Zettel, Stöcke oder Taschentücher, die vor der Haustür liegen, bedeuten und veranschaulicht, was alles mit Hilfe von fremden Personendaten möglich ist. Der Vortrag ist kostenlos. Die Platzzahl ist begrenzt. Interessenten melden sich bitte bei AnnaMaria Preller, Seniorenbeauftragte des Landkreises Erlangen-Höchstadt, unter der Telefonnummer 09131/803-277 oder per Mail an [email protected] an. Speeddating für angehende Azubis Traumjob gesucht: Über 80 Betriebe und Ausbildungen stellen sich am Samstag, den neunten April 2016, bei der Ausbildungsbörse in Herzogenaurach vor. Der erste Job ist ein bisschen wie die erste Liebe. Mit der Ausbildungsbörse hilft der Landkreis Erlangen-Höchstadt Jugendlichen bei der Suche nach einem passenden Ausbildungspartner. Am Samstag, den neunten April 2016, findet die 15. landkreisweite Börse von 10:30 Uhr bis 14 Uhr in der Dreifachsporthalle am Schulkomplex, Burgstaller Weg 16, 91074 Herzogenaurach, statt. Über 70 Ausbildungsbetriebe, Organisationen und Berufsfachschulen sowie die Agentur für Arbeit stellen unterschiedliche Ausbildungen vor und geben Praxishilfen zur richtigen Berufswahl. Dabei reicht die Palette von Banken über Logistikunternehmen bis hin zu Krankenhäusern, Ämtern und Global Playern. Wie beim ersten Flirt können interessierte Jugendliche in der Dreifachsporthalle unverbindlich Kontakt zu den Ausstellern aufnehmen, sich einen Überblick über verschiedene Berufe verschaffen und über noch offene Ausbildungsplätze für das Jahr 2016 informieren. Damit die rund 1000 erwarteten Besucherinnen und Besucher an diesem Tag nicht von Luft und Liebe leben müssen, sorgt die Bundeswehr zusammen mit dem Team der Staatlichen Berufsfachschule für Hauswirtschaft am Beruflichen Schulzentrum HerzogenaurachHöchstadt für das leibliche Wohl. In persönlichen Gesprächen informiert der Rotary Club praxisnah zu ausgewählten Berufen und beantwortet individuelle Fragen. Auszubildende der verschiedenen Unternehmen sind ebenfalls vor Ort und schildern ihren Arbeitsalltag. Wer auf der Börse seinen Traumjob gefunden hat, erhält schließlich noch Bewerbungstipps – damit das Traumbild auch Wirklichkeit wird. Weitere Informationen gibt es unter www.erlangen-hoechstadt.de und bei Thomas Wächtler, Wirtschaftsförderer des Landkreises, unter der Telefonnummer 09131/803-204. Aktivsenioren beraten wieder im Landratsamt Termine für Sprechstunde am 7. März 2016 vereinbaren. Die Nachfrage für den ersten Sprechtag Mitte Januar war so groß, dass die Aktivsenioren Irmgard Bach und Heinz Steinbock direkt einen weiteren Beratungstag für März geplant haben. Am Montag, siebten März 2016 beraten beide Interessierte zu Existenzgründung und Führen von kleinen und mittleren Betrieben. Arbeitssuchenden – vor allem Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteigern – geben sie Tipps zu Bewerbungsunterlagen und Vorstellungsgesprächen. Für Sprechstunde anmelden Die kostenlose Aktivsenioren-Sprechstunde findet am siebten März von 14 – 18 Uhr im Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Marktplatz 6 in Erlangen statt. Interessenten melden sich bitte bis Freitag, den vierten März 2016 bei Thomas Wächtler, Wirtschaftsförderer des Landkreises Erlangen-Höchstadt, unter der Telefonnummer 09131/803204 an. Experten im Ruhestand Insgesamt gibt es in Bayern mehr als 350 ehrenamtliche Aktivsenioren. In Mittelfranken sind es 45. Als „Experten im Ruhestand“ geben sie ihre Berufs- und Lebenserfahrung aus verschiedenen Bereichen von Wirtschaft und Management weiter. Sie leisten in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe und geben keine Rechts- oder Steuerberatung. Einladung zur Infoveranstaltung Umleitung wegen Aischbrücke Infoveranstaltung ÖPNV in Höchstadt Weil die Arbeiten an der Aischbrücke in Höchstadt voraussichtlich Ende März beginnen, ändern sich auch die Routen für den Öffentli- Seltene Spezies auf der Leinwand Naturschutzbehörde zeigt Dokumentarfilm „Lebensraumnetz Moorweiher und Niedermoore“ in Untermembach. 17 chen Personennahverkehr (ÖPNV). Das betrifft einige Stadt- und Regionallinien in und um Höchstadt. Das Sachgebiet ÖPNV am Landratsamt Erlangen-Höchstadt informiert daher am Dienstag, achten März 2016 um 18:30 Uhr in der Fortuna Kulturfabrik Höchstadt, Bahnhofstraße 9, über die geplanten Änderungen. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürgern sind herzlich eingeladen, sich dort von Vertretern des Landratsamtes und des Staatlichen Bauamtes Nürnberg über die Umleitungsstrecken und den geplanten Shuttlebusverkehr informieren zu lassen. Veredelungskurs für Obstbäume Am Samstag, 30.April 2016, um 9.00 Uhr findet ein Veredelungskurs für Obstbäume unter dem Motto "Kopulation von Obstbäumen" in der Gärtnerei Beihl, Mühlhausen, Bamberger Str. 41, statt. Die Teilnehmer veredeln unter Anleitung der Baumwarte Jürgen Morgenroth und Michael Geist ihren eigenen Apfelbaum. Mitzubringen ist ein scharfes Messer. Kostenbeitrag pro Teilnehmer: 6,00 € für die Unterlage und das Material. Anmeldungen bis zum 23.April 2016 an Michael Geist ([email protected] oder telefonisch: 09135 210 44 46). Mitglieder werben ist schon schwer, sie zu halten noch viel mehr „Es reicht nicht, Mitglieder anzuwerben. Man muss auch dafür sorgen, dass sie bei uns bleiben “, ist Thomas Stadler überzeugt. Der Kommunikationstrainer und Coach aus Gochsheim referiert am Dienstag, den dritten Mai 2016, von 17:30-20 Uhr über Willkommenskultur und Mentoring und gibt Tipps, wie Vereine ihre Mitglieder wertschätzen, ehren und später einmal verabschieden können. Die Veranstaltung findet im Sitzungssaal des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, Marktplatz 6, 91054 Erlangen, statt. Eintritt ist frei. In seinem Vortrag zeigt Thomas Stadler zudem, wie Vereine und soziale Organisationen trotz Alltagstrubel ihre Mitglieder an sich binden können. Kinderbasar in Uehlfeld - Alles für Baby Kind und Jugend Wir laden wieder alle herzlich ein. Wann: Sonntag, 06.03.2016 Verkauf: 14.00 bis 16.00 Uhr Einlass für Schwangere ab 13.00 Uhr WO: VEIT-VOM-BERG-HALLE UEHLFELD weitere Infos und Kundennummer unter Telefon: 0151/70802246 oder 09163/8405 oder 09163/994081 E-Mail: [email protected] Anmeldung erbeten Interessierte melden sich bitte bis Mittwoch, 30. März 2016 per EMail an [email protected] an. Die Veranstaltung ist eine Kooperation von den Koordinationsstellen für Bürgerschaftliches Engagement der Stadt Erlangen und des Landkreises Erlangen-Höchstadt. Gsucht & Gfunna Fränkische Songs, Stückle & Dexde mit Winni Wittkopp,Arne Unbehauen & Helmut Haberkamm Das gab’s noch nie! Zum 1. Mal in dieser Form! Da hamm sich drei Spezialisten gsucht & gfunna: Zwei Musiker und ein Dexder. Während Groß und Klein sich auf die Suche nach Ostereiern machen, suchen diese Drei das Große im Kleinen: die fränkische Seele in Storries und Dexde. Und sie werden fündig. Ob gelesen oder gesungen, schräg oder schmunzelig, aberwitzig oder haarsträubend – was sie zum Besten geben, das sind großartige Kleinode und kleine Großaufnahmen im vollmundigen Dialekt. Wo sie aufschlagen, kommt das Fränkische mit geballter Wucht zum Vorschein – und das ist mehr als das Gelbe vom Ei! Da bleibt kein Auge trocken und jede Kehle feucht! Winni Wittkopp (Gesang, diverse Gitarren), der legendäre TheaterTausendsassa aus Erlangen, bekannt wie ein bunter Hund als Bugatti im Stück „No Woman, No Cry – Ka Weiber, ka Gschrei“, präsentiert zusammen mit Arne Unbehauen (Gesang, Piano) eigene Songs: Vertonungen von Texten von Helmut Haberkamm. Der bekannte Aischgründer Dialektdichter steuert dazu merkwürdige und ungewöhnliche Begebenheiten bei – unverkennbar fränkisch, unschlagbare Volltreffer. A Fetzengaudi! Samstag, 19. März, 2016, 20.00 Uhr Brauerei Prechtel, Uehlfeld Kartenvorverkauf: Uehlfeld - Brauerei Prechtel, Raiffeisenbank, Sparkasse Neustadt - Bücherladen Libretto Höchstadt - Bücherstube Blaskapelle Gremsdorf Die Jahreshauptversammlung der Blaskapelle Gremsdorf findet am 13.03.2016, um 13:30 Uhr, im Gasthaus Müller in Buch statt. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung, Totengedenken und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Vereinskassierin 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Bericht des Dirigenten 6. Grußworte 7. Wünsche und Anträge, Sonstiges Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Zu unserer Jahreshauptversammlung sind alle aktiven und passiven Mitglieder recht herzlich eingeladen. Die Vorstandschaft Bayerischer Bauernverband Einladung Landfrauentag Montag, 14. März 2016, 14.00 Uhr in der Mehrzweckhalle in Großenseebach, Gartenstr. 35, 91091 Großenseebach Programm: 1. Landfrauenchor Erlangen-Höchstadt/Aisch e.V. 2. Begrüßung durch Frau Kreisbäuerin Evi Derrer 3. Referat: „Vielfalt leben“ Referentin: Frau Elke Pelz-Thaller, Mental- und Persönlichkeitstrainerin (IKS), Seminarkabarettistin und Bäuerin 4. Grußworte der Ehrengäste 5. Persönliche Einlage durch Frau Stv. Kreisbäuerin Agnes Eger 6. Landfrauenchor Erlangen-Höchstadt/Aisch e.V. 7. Schlussworte durch Frau Stv. Kreisbäuerin Agnes Eger Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Herrnsdorf Die Jagdgenossenschaft Herrnsdorf hält am Dienstag, 08.03.2016 um 19.00 Uhr in Herrnsdorf, Gastwirtschaft Barnikel, eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossen ab. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Jahresbericht 3. Verlesen des letzten Protokolls 4. Kassenbericht 18 St. Georg 15.30 h 17.00 h Weggottesdienst der Erstkommunionkinder Aussetzung des Allerheiligsten Stille Anbetung – Heilige Stunde Beichtgelegenheit 18.00 h Feierliches Herz-Jesu-Amt (Amt für Verst. Anna Mennel u. Angehörige) anschl. Fürbitten um geistl. Berufe Kirchliches Abendgebet (Komplet) u. Sakramentaler Segen 19.00 h Weltgebetstag der Frauen St. Hedwig 18.30 h entfällt Mission: Amt für Leb. Thao Amt für Verst. Maria u. Heinrich Schulz Sa., 05.03.2016 vom Tag St. Georg 06.30 h Fastenschicht St. Hedwig 16.00 h Taufe Linnea Reißberger St. Georg 16.00 h Beichtgelegenheit 18.30 h Rosenkranz 19.00 h VAM Amt für Leb. u. Verst. des Schülerjahrgangs 1930/ 1931 20.00 h bis 21.30 h Taize-Gebet - „Stunde der Barmherzigkeit“ - Anbetung u. Beichte Ab heute Verkauf von Osterkerzen nach allen Gottesdiensten Mission: Amt für Leb. Thao So. 06.03.2016 4. Fastensonntag St. Georg 08.30 h Amt für Verst. Josef u. Marga Gehr Pfarrgottesdienst 10.30 h 14.00 h Andacht entfällt St. Laurentius 12.00 h Eröffnungsgottesdienst Ewige Anbetung Nackendorf (Amt für Leb. u. Verst. der Ortsgemeinde) 13.00 h Betstunde 14.00 h Letzte feierliche Betstunde, Te Deum u. Segen Mission: Amt für Leb. Thao Mo., 07.03.2016 vom Tag St. Georg 19.00 h Amt für Leb. u. Verst. der Fam. Ursula u. Leopold Emig Amt für Leb. Thao Mission: Di., 08.03.2016 vom Tag St. Georg 08.30 h Amt für Verst. Marga Weinmann Seniorenz. 10.00 h Amt für Leb. Hue St. Georg 19.00 h Schmerzhafter Rosenkranz Mission: Amt für Verst. Waldemar Emmerich Amt Leb. Thao Mi., 09.03.2016 Ewige Anbetung 1.Tag St. Georg 08.00 h Eröffnungsgottesdienst (Amt für Verst. Gretl, Walter u. Sohn d. Fam. Spiegler) 09.00 h bis 12.00 h Betstunden 12.00 h bis 14.00 h Stille Anbetung 14.00 h bis 17.00 h Betstunden 17.00 h Betstunde u. sakramentaler Segen St. Anna 19.00 h entfällt Mission: Amt für Leb. Thao Do., 10.03.2016 Ewige Anbetung 2.Tag St. Georg 08.00 h Eröffnungsgottesdienst (Amt für Verst. Martha Hauke) 09.00 h bis 12.00 h Betstunden 12.00 h bis 14.00 h Stille Anbetung 14.00 h bis 16.00 h Betstunden 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Abstimmung über Pauschale für den Schriftführer 7. Wünsche und Anträge Die Jagdgenossen werden hiermit geladen. Die Jagdgenossenschaft macht darauf aufmerksam, dass Änderungen von Eigentumsflächen unverzüglich dem Jagdvorsteher bzw. dem Kassier unter Vorlage von Nachweisen zu melden sind. gez. Ewald Baumgärtner Jagdvorsteher Lebenshilfe Weisendorf Die Schulvorbereitende Einrichtung mit integrierter Tagesstätte (SVE) Buch und die Kindertageseinrichtungen in Weisendorf und Weisendorf/Buch laden herzlich ein zum „Tag der offenen Tür“ am Samstag, den 05. März 2016 von 14.00 – 16.30 Uhr Wir freuen uns, Ihnen die SVE, Zum Brandwald 1, 91085 Weisendorf-Buch, Tel. 09132 - 781030 und die Kindertageseinrichtungen, Zum Dachsknock 23a, 91085 Weisendorf-Buch, Tel. 09132 – 781040 und Gerbersleite 9, 91085 Weisendorf, Tel. 09135 - 211901 vorstellen zu dürfen. Kirchliche Nachrichten Gottesdienstordnung der Katholischen Pfarrei St. Georg Höchstadt/Aisch So., 28.02.2016 St. Georg 08.30 h 10.30 h 17.00 h Mission: Mo., 29.02.2016 St. Georg 19.00 h Mission: Di., 01.03.2016 St. Georg 08.30 h Seniorenz.10.00 h St. Georg 19.00 h Mission: Mi., 02.03.2016 St. Anna 19.00 h Mission: Do., 03.03.2016 St. Georg 06.30 h St. Laurentius 19.00 h Mission: Fr., 04.03.2016 3. Fastensonntag Amt für Verst. Alfred Kohler Pfarrgottesdienst Fastenvesper Amt für Verst. der Fam. Kratz u. Renner Amt für Verst. Josef u. Maria Amtmann mit Eltern Amt für Leb. Thao vom Tag Amt für Verst. Erhard Dresel (best. von den Dettelbacher Wallfahrern) Amt für Leb. Thao vom Tag Amt für Verst. der Fam. Scholian u. Bachmeier Amt für Verst. der Fam. Georg u. Katharina Weber Schmerzhafter Rosenkranz Amt für Leb. Thao vom Tag Amt für Verst. Kathi u. Ignaz Freudenberger Amt für Leb. Thao Hl. Kaiserin Kunigunde, Bistumspatronin Festgottesdienst (Amt für Verst. der Fam. Steger u. Häfner) Amt für Verst. Georg, Kunigunda u. Maria Eberlein Amt für Leb. Thao Herz-Jesu-Freitag,Weltgebetstag der Frauen aller Konfessionen 19 16.00 h 17.00 h 18.00 h Mission: Fr., 11.03.2016 St. Georg 15.30 h St. Hedwig 18.30 h St. Georg 19.00 h Mission: Sa., 12.03.2016 St. Georg 06.30 h 16.00 h 18.30 h 19.00 h Mission: So., 13.03.2016 St. Georg 08.30 h 10.30 h 11.30 h bis 13.00 h 14.00 h 15.00 h St. Martin 12.00 h 13.00 h 14.00 h Mission: f. Leb. u. Verst. Schwandner, Nanu und Will. Kollekte für Misereor – Fastenopfer der Kinder. Kinder- u. Schülerbetstunde Betstunde Letzte feierliche Betstunde, Abschlussprozession durch die Kirche, Te Deum und Segen Amt für Leb. Thao vom Tag Weggottesdienst der Erstkommunionkinder Amt für Verst. Walter Suchy, Eltern u. Schwiegereltern Kreuzweg (gest. v. Kath. Deutschen Frauenbund) Amt für Leb. Thao vom Tag Fastenschicht Beichtgelegenheit Rosenkranz VAM Amt f. Leb. u. Verst. Mitglieder der Schützengilde Höchstadt 1608 Amt für Leb. Thao 5.Fastensonntag,Misereor-Fastenkollekte Amt für Verst. Walter Stark u. Verst. der Fam. Kellermann, Braun u. Stark Pfarrgottesdienst Fastenessen im Pfarrsaal Fatimarosenkranz Tauffeier Eröffnungsgottesdienst Ewige Anbetung Ailersbach (Amt für Leb. u. Verst. der Fam Häusler u. Jäger) Betstunde Letzte feierliche Betstunde, Te Deum u. Segen Amt für Verst. Dora Dresel u. Angehörige Amt für Leb. Thao Sonntag, 13.03.'16 10:30 Hl.Mss. Gottesdienstordnung der Katholischen Pfarrei St. Jakobus Etzelskirchen für die Zeit vom 28.02. bis 13.03.2016 Sonntag, 28.02.16 08.00 Uhr Freitag, 04.03.16 Samstag, 05.03.16 09.30 Uhr Hl. Johannes von Gott, Ordensgründer Bös. 19.00 Uhr Amt f. Verst. Josef, Anna u. Rudi Skriwan Verst. Sebastian u. Gerlinde Walz, Zentbh. f. d. Armen Seelen, Bös. 7 Mittwoch, 09.03.16 Hl. Bruno von Querfurt, Bischof, Glaubensbote, Märtyrer BRK-Heim 18.30 Uhr Amt f. Verst. Elisabeth Rössert u. Ludwig Habersack Verst. d. Familie Silberhorn KEINE SVAM! Sonntag, 13.03.16 5. Fastensonntag (Passionssonntag) 08.00 Uhr Pfarramt Dienstag, 08.03.16 Gottesdienstordnung vom 27.02.16 - 13.03.2016 Sonntag, 28.02.16 10:30 Wort-Gottes-Feier Donnerstag, 03.03.16 9:30 Hl.Mss. 10:00 Betstunde 11:00 Betstunde 12:00 stille Stunde 13:00 stille Stunde 14:00 Betstunde 15:00 Betstunde 16:00 Betstunde Sonntag, 06.03.16 9:00 Hl.Mss. 10:30 Hl.Mss. Samstag, 12.03.16 19:00 VAMss. 3. Fastensonntag Kollekte für die Caritas Pfarramt Hl. Kasimir, Königssohn . Herz-Jesu-Freitag Krankenkommunion Ewige Anbetung Aussetzungsamt: Amt f. Verst. Erich Vogel u. Eltern, Kieferndorf Verst. Georg u. Elisabeth Söllner Verst. Hilde u. Rudi Weidner Betstunden: 10.00 Uhr Bösenbechhofen 6. Betstd. 14.00 Uhr Kieferndorf 4. Betstd. 11.00 Uhr Medbach 2. Betstd. 15.00 Uhr Saltendorf 5. Betstd. 12.00 Uhr Stille Anbetung 16.00 Uhr Medbach 3. Betstd. 13.00 Uhr Etzelskirchen 3. Betstd. 17.00 Uhr Etzelskirchen 6. Betstd. Einsetzungsamt: 18.00 Uhr Amt f. Verst. Juliane Vögler u. Angeh. Verst. Katharina Lechner u. Karl Söllmann m. Angeh. Verst. Peter Schwinge anschl. Lichterprozession Sonntag, 06.03.16 4. Fastensonntag (Laetare) Pfarramt 08.00 Uhr Katholische Pfarrei St. Vitus - Sterpersdorf Samstag, 27.02.16 19:00 VAMss. In Uehlfeld. f. Leb. u. Verst. Fam. Beßler, Geist u. Meier; f. Leb. u. Verst. Fam. Öttinger, Weidendorf. Kollekte für Caritas. Anschließend Beichtgelegenheit. Gottesdienstordnung der Katholischen Pfarrei St. Leonhard Zentbechhofen In Uehlfeld. Ewige Anbetung für die Zeit vom 28.02. bis 13.03.2016 Klaus Düthorn, Greiendorf Michael Zenkel, Sterpersdorf 3. Fastensonntag Kollekte für die Caritas Amt f. Verst. Anna Weiß 09.30 Uhr Verst. Wolfgang Lieberth u. Andreas Leyh, best. v. d. Schulkameraden Verst. Johann Schmuck, Schweinbach 29 10.30 Uhr Taufe: Lea Marlen Waldert, Aisch Dienstag, 01.03.16 Wochentag Jungenhofen 19.00 Uhr Amt f. Leb.u.Verst. Metzger/Seelmann, Jungenhofen 4 Verst. Barnikel u. Schmuck, Jungenhofen 7 Verst. Dürrbeck u. Angeh., Jungenhofen 1 Sonntag, 28.02.16 Richard Ruß, Weidendorf gestaltet von St.Bonifatius Uehlfeld Friedrich Lunz, Schwarzenbach Anschließend Abschlußsegen. f. Verst. Kurt Müller, Eltern u.Schwiegereltern. In Uehlfeld. f. Verst. Georg u. Regina Müller; 20 Donnerstag, 03.03.16 Hl. Kunigunde, Gemahlin Kaiser Heinrichs II., Bistumspatronin 19.00 Uhr Amt f. Verst. Leonhard Ruß Verst. Georg u. Mathilde Geyer, Schweinbach 4 Verst. Hubert Gleich; anschl. BG Freitag, 04.03.16 Hl. Kasimir, Königssohn . Herz-Jesu-Freitag Krankenkommunion Sonntag, 06.03.16 4. Fastensonntag (Laetare) Kollekte für den Kindergarten 09.30 Uhr Amt f. Leb. u. Verst. Schmuck/Bayer, Tannenweg 21 Verst. Konrad Weber u. Angeh. Verst. Hofmann u. Martin, Schweinbach Donnerstag, 10.03.16 Wochentag 18.00 Uhr Beichtgelegenheit bei Pfr. i. R. Wolfgang Gorki Samstag, 12.03.16 Ewige Anbetung Aussetzungsamt: 10.00 Uhr Amt f. Verst. Marianne Lunz u. Angeh. Verst. Andreas u.Margareta Schmuck, Greuther Str.9 Verst. Oskar Brehm u. Eltern Betstunden: 11.00UhrSchweinbach UlrichI. (1) 15.15UhrKindergarten 12.00UhrZentbechhofen HahnW. (2) 16.00UhrJungenhofen DürrbeckG. (1) 13.00UhrFörtschwind LunzP. (3) 17.00UhrGreuth BräunigL. (2) 14.00UhrSchweinbach DotterweichH. (4) 18.00UhrBerufstätige LechnerA. (3) 19.00 Uhr Sonntag, 13.03.16 09.30 Uhr Freitag, 4.03.2016 19.30 Uhr St. Georg: Weltgebetstag – „Nehmt Kinder auf und ihr nehmt mich auf“ Sonntag, 6.03.2016 09.30 Uhr Christuskirche: Gottesdienst mit Abendmahl 11.00 Uhr Matthias-Claudius-Haus: Gottesdienst mit Abendmahl 17.00 Uhr Christuskirche: Passionskonzert Montag, 7.03.2016 14.00 Uhr Christuskirche, Gemeindesaal: Offener Seniorentreff Treffen 15.00 Uhr Anton-Wölker-Schule: Kinderchor - Probe Dienstag, 8.03.2016 08.30 Uhr Matthias-Claudius-Haus: Frauengesprächskreis 11.30 Uhr Grundschule Süd: Kinderchor - Probe 19.15 Uhr Christuskirche: Ökumenische Alltagsexerzitien, geschlossene Gruppe Mittwoch, 9.03.2016 08.00 Uhr Christuskirche, Gemeindesaal: Gymnastik für Frauen 2. Termin: 9 Uhr 16.00 Uhr Christuskirche, Blauer Salon: Frauentreff 18.00 Uhr Christuskirche: Konfirmandenunterricht 19.30 Uhr Matthias-Claudius-Haus: Posaunenchor - Probe Donnerstag, 10.03.2016 17.00 Uhr Senioren Centrum St. Anna: Gottesdienst im Seniorenheim 18.30 Uhr BRK Alten- und Pflegeheim: Gottesdienst im Seniorenheim 20.00 Uhr Christuskirche, Gemeindesaal: Kirchenchor - Chorprobe Einsetzungsamt: Amt f. Verst. Hans Schwandner Verst. Friedel, Gremsdorfer Weg 5 Verst. Lechner u. Walz anschl. Lichterprozession Samstag, 12.03.2016 14.00 Uhr Christuskirche: Taufsamstag Sonntag, 13.03.2016 09.30 Uhr Christuskirche: Gottesdienst - Vorstellung der Konfirmanden 5. Fastensonntag (Passionssonntag) Greuther Wallfahrt Amt f. Verst. Andreas Enkert, Jungenhofen Verst. Johann u. Anita Schmuck, Pfr.-R.-Platz 2 z. E. d. Hl. Josef, Höchstadter Str. 13 Evangelische Kirchengemeinde Lonnerstadt Freitag, 26.02.2016 Fr 26.02., 19.30 Uhr Sonntag, 28.02.2016 So 28.02., 09.30 Uhr So 28.02., 10.30 Uhr Evangelische Kirchengemeinde Höchstadt Freitag, 26.02.2016 17.00 Uhr Treffen der Pfadfindergruppe, Christuskirche Sonntag, 28.02.2016 09.30 Uhr Christuskirche: Gottesdienst 11.00 Uhr Matthias-Claudius-Haus: Gottesdienst 17.00 Uhr Christuskirche: Sing für Rumänien - Mitmachkonzert mit anschließendem Essen original rumänischer Speisen Montag, 29.02.2016 Mo 29.02., 14.00 Uhr Mittwoch, 2.03.2016 Mi 2.03., 15.30 Uhr Montag, 29.02.2016 15.00 Uhr Anton-Wölker-Schule: Kinderchor - Probe Mi 2.03., 17.00 Uhr Donnerstag, 3.03.2016 Do 3.03., 09.00 Uhr Do 3.03., 16.00 Uhr Do 3.03., 19.30 Uhr Freitag, 4.03.2016 Fr 4.03., 00.00 Uhr Fr 4.03., 16.00 Uhr Dienstag, 1.03.2016 11.30 Uhr Grundschule Süd: Kinderchor - Probe 14.00 Uhr Christuskirche, Blauer Salon: Frauenkreis 19.15 Uhr Christuskirche: Ökumenische Alltagsexerzitien, geschlossene Gruppe 20.00 Uhr Christuskirche, Blauer Salon: Familiengottesdienstteam Mittwoch, 2.03.2016 08.00 Uhr Christuskirche, Gemeindesaal: Gymnastik für Frauen 2. Termin: 9 Uhr 18.00 Uhr Christuskirche: Konfirmandenunterricht 19.30 Uhr Matthias-Claudius-Haus: Posaunenchor - Probe Fr 4.03., 19.00 Uhr Fr 4.03., 19.30 Uhr Sonntag, 6.03.2016 So 6.03., 09.30 Uhr So 6.03., 10.30 Uhr Donnerstag, 3.03.2016 20.00 Uhr Christuskirche, Gemeindesaal: Kirchenchor - Chorprobe So 6.03., 11.00 Uhr 21 Posaunenchorprobe, Gemeindehaus Gottesdienst mit Lektorin Elke Döller, , Bücherei nach dem Gottesdienst, Gemeindehaus Frauenkreis, Gemeindehaus Präparandenunterricht, Gemeindehaus (mit Jürgen Harder) Jugendtreff "2days" für Kinder ab 12 Jahre, "Storchennest"/Torhaus Mutter-Kind Gruppe, Gemeindehaus Bücherei, Gemeindehaus Kirchenvorstandssitzung, Gemeindehaus KV-Wochenende in Rummelsberg, , Jugendtreff "2days" für Kinder von 6-12 Jahre, "Storchennest"/Torhaus Weltgebetstag, St. Georg Höchstadt, , Posaunenchorprobe, Gemeindehaus Gottesdienst mit Pfarrer Pfaff, , Bücherei nach dem Gottesdienst, Gemeindehaus Taufe, St. Oswald-Kirche Mittwoch, 9.03.2016 Mi 9.03., 15.30 Uhr Mi 9.03., 17.00 Uhr Bibelgesprächskreise Montag, 20.00 Uhr - vierzehntägig, Kontakt: 09193/501534 Freitag, 19.30 Uhr - vierzehntägig, Kontakt: 09193/2125 Aktuelle Infos siehe unter www.christustreff-hoechstadt.de Konfirmandenunterricht, Gemeindehaus (mit Jürgen Harder) Jugendtreff "2days" für Kinder ab 12 Jahre, "Storchennest"/Torhaus Donnerstag, 10.03.2016 Do 10.03., 09.00 Uhr Mutter-Kind Gruppe, Gemeindehaus Do 10.03., 14.00 Uhr Seniorennachmittag mit Pfarrer Harder, Gemeindehaus Do 10.03., 16.00 Uhr Bücherei, Gemeindehaus Freitag, 11.03.2016 Fr 11.03., 16.00 Uhr Jugendtreff "2days" für Kinder von 6-12 Jahre, "Storchennest"/Torhaus Fr 11.03., 19.30 Uhr Posaunenchorprobe, Gemeindehaus Samstag, 12.03.2016 Sa 12.03., 10.00 Uhr Konfi-Pilgern, Treffpunkt Gemeindehaus Sonntag, 13.03.2016 So 13.03., 09.30 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer Harder, , So 13.03., 11.00 Uhr Taufe, St. Oswald-Kirche So 13.03., 14.00 Uhr Kleiderbasar, Gemeindehaus Montag, 14.03.2016 Mo 14.03., 14.00 Uhr Frauenkreis, Gemeindehaus Evangelische Kirchengemeinde Kairlindach Freitag, den 26.02.2016 16:30 Uhr FABS Kindergruppe Großenseebach Sonntag, den 28.02.2016 09:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Saft) in Kairlindach parallel findet Kindergottesdienst „Schatzkiste“ in der Pfarrscheune statt 11:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Saft) in Großenseebach parallel findet Kindergottesdienst „Schatzkiste“ im Veit-vom-Berg-Haus statt Dienstag, den 01.03.2016 19:30 Uhr “Exerzitien im Alltag„ in Großenseebach Mittwoch, den 02.03.2016 19:00Uhr Passionsandacht in Kairlindach Freitag, den 04.03.2016 16:30 Uhr FABS Kindergruppe Großenseebach Sonntag, den 06.03.2016 09:30 Uhr Gottesdienst mit Konfirmandenvorstellung in Kairlindach 18:06 Uhr Gottesdienst „6 nach 6“ in Großenseebach Dienstag, den 08.03.2016 19:30 Uhr “Exerzitien im Alltag„ in Großenseebach Mittwoch, den 09.03.2016 19:00 Passionsandacht in Kairlindach in der Pfarrscheune Andere christliche Gemeinschaften Christustreff der Stadtmission in Höchstadt Evangelische Gemeinschaft im Hensoltshöher Gemeinschaftsverband e.V. 91315 Höchstadt a.d.Aisch, Lappacher Weg 2 Sonntag, 28.02.2016 10.00 Uhr Gottesdienst, Predigt: Helmut Sauerbrey Sonntag, 06.03.2016 10.00 Uhr Gottesdienst, Predigt: Günter Guthmann Sonntag, 13.03.2016 10.00 Uhr Gottesdienst, Predigt: Mirko Schwozer Parallel zu den Gottesdiensten gibt es ein eigenes Programm für Kinder. Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern haben auch die Möglichkeit im Eltern-Kind-Raum am Gottesdienst teilzunehmen. 22
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