01_12.01.2007 Höchstadt - Stadt Höchstadt a. d. Aisch

AMTSBLATT
der Stadt
Höchstadt a. d. Aisch
Herausgeber: Stadt Höchstadt a. d. Aisch
Internet: www.hoechstadt.de · e-mail: [email protected]
Verantwortlich für den Inhalt des amtlichen und
nichtamtlichen Teils: Gerald Brehm, Bürgermeister
Erscheinungsweise: jeden zweiten Freitag
19. Jahrgang
Verantwortlich für Anzeigenteil und Druck:
Druck- und Verlagshaus Dennhardt, Höchstadt,
Schwarzenbacher Ring 5 u. Hauptstr. 4
Tel. 091 93 / 82 55, Fax 0 91 93 / 31 03
Höchstadt a. d. Aisch, Freitag, 26. Februar 2016
Redaktionsschluß für das nächste Amtsblatt ist Montag, der 07. März 2016, 12.00 Uhr
Amtliche Bekanntmachungen
Sitzung des Stadtrates
der Stadt Höchstadt a.d.Aisch
Am Montag, den 07.03.2016, 18.00 Uhr, findet im
Kommunbrauhaus eine Sitzung des Stadtrates statt. Die
Tagesordnung für diese Sitzung wird im Amtskasten des Rathauses
amtlich bekannt gemacht.
Nummer 4
Erscheinungstag: Freitag, 11. März 2016
chige Mitbürger aus erster Hand in ihrer Muttersprache informieren
und beraten lassen können. Eine Terminvereinbarung unter Telefon
0921 607-2363 ist erwünscht. Zum Termin bitte die
Versicherungsunterlagen und den Personalausweis oder Reisepass
sowie, falls vorhanden, den Auszug aus dem türkischen Einwohnerbuch
mitbringen. Die persönlichen Beratungen sind kostenlos. Weitere Infos
zum Thema Ausland und Rente im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de oder am kostenlosen Servicetelefon
unter 0800 1000 48018.
Bekanntmachung
Öffnung des Heimatmuseums
Das Heimatmuseum hat am Sonntag, den 29.02.2016 von 14.00 –
16.00 Uhr geöffnet. An die Bevölkerung ergeht herzliche Einladung.
Öffnung des Spixmuseums
Höchstadt, Badgasse 7
Das Spixmuseum ist jeden 1. und 3. Sonntag im Monat von 14.0016.00 Uhr geöffnet. Davon unabhängig können auf Wunsch Führungen
vereinbart werden. (Eintritt frei)
Die Deutsche Rentenversicherung informiert
Nur noch bis 31. März: Freiwillige Beiträge für 2015
Mit freiwilligen Beiträgen Ansprüche sichern oder erhöhen
Freiwillige Beiträge für das Jahr 2015 müssen spätestens bis zum 31.
März 2016 eingezahlt sein. Darauf weisen die Regionalträger der
Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin. Der monatliche Beitrag
kann zwischen dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro und dem
Höchstbeitrag von 1.131,35 Euro in beliebiger Höhe entrichtet werden. Mit freiwilligen Beiträgen können versicherungsrechtliche
Voraussetzungen für Reha-Leistungen und verschiedene Rentenarten
erfüllt und Rentenansprüche gesichert oder erhöht werden.
Weitere Informationen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen
der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon
unter 0800-1000 480 88.
Deutsch-Türkische Beratungstage - Türkçe dilinde verilen
Bei den deutsch-türkischen Beratungstagen im März in Bayreuth beraten die Experten der deutschen und türkischen
Sozialversicherungsträger zu allen Fragen der gesetzlichen Rente.
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, Verbindungsstelle für
die Türkei, bietet am
·
Dienstag, 8. März 2016 von 10.00 bis 17.00 Uhr
·
Mittwoch, 9. März 2016 von 9.00 bis 17.00 Uhr
·
Donnerstag, 10. März 2016 von 9.00 bis 17.00 Uhr
in der Auskunfts- und Beratungsstelle am Wittelsbacherring 11 in
95444 Bayreuth Rentensprechtage an, bei denen sich türkischspra-
Der Stadtrat der Stadt Höchstadt a.d.Aisch hat in seiner Sitzung am
01.02.2016 eine neue Satzung für die öffentliche
Entwässerungseinrichtung der Stadt Höchstadt a. d. Aisch beschlossen.
Satzung
für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der
Stadt Höchstadt a. d.Aisch
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der
Gemeindeordnung (GO), sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen
Wassergesetzes (BayWG) erlässt die Stadt Höchstadt a. d. Aisch folgende Satzung:
§1
Öffentliche Einrichtung
(1) Die Stadt Höchstadt a.d.Aisch betreibt eine öffentliche Einrichtung
zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung).
(2) Art und Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt die
Stadt Höchstadt a.d.Aisch.
(3) Zur Entwässerungseinrichtung gehören auch die
Grundstücksanschlüsse.
§2
Grundstücksbegriff,Verpflichtete
(1) Grundstück im Sinn dieser Satzung ist jedes räumlich zusammenhängende und einem gemeinsamen Zweck dienende
Grundeigentum desselben Eigentümers, das eine selbständige
wirtschaftliche Einheit bildet, auch wenn es sich um mehrere
Grundstücke oder Teile von Grundstücken
im
Sinn
des
Grundbuchrechts handelt. Soweit rechtlich verbindliche planerische
Vorstellungen vorhanden sind, sind sie zu berücksichtigen.
(2) Die in dieser Satzung für die Grundstückseigentümer erlassenen
Vorschriften gelten auch für Teileigentümer, Erbbauberechtigte,
Wohnungseigentümer, Nießbraucher und sonstige zur Nutzung eines
Grundstücks ding-lich Berechtigte. Von mehreren dinglich Berechtigten
ist jeder berechtigt und verpflichtet; sie haften als Gesamtschuldner.
§3
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende
Bedeutung:
industriellen Abwassers.
14. Fachlich geeigneter Unternehmer
ist ein Unternehmer, der geeignet ist, Arbeit an
Grundstücksentwässerungsanlagen fachkundig auszuführen.
Voraussetzungen für die fachliche Eignung sind insbesondere
- die ausreichende berufliche Qualifikation und Fachkunde der verantwortlichen technischen Leitung
- die Sachkunde des eingesetzten Personals und dessen nachweisliche
Qualifikation für die jeweiligen Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen
- die Verfügbarkeit und Kenntnis der entsprechenden Normen und
Vorschriften
- die Verfügbarkeit der benötigten Werkzeuge, Maschinen und
Geräte
- eine interne Qualitätssicherung (Weiterbildung, Kontrollen und
Dokumentation).
§4
Anschluss- und Benutzungsrecht
(1) Jeder Grundstückseigentümer kann verlangen, dass sein
Grundstück nach Maßgabe dieser Satzung an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird. Er ist berechtigt, nach Maßgabe der
§§ 14 bis 17 das anfallende Abwasser in die Entwässe-rungseinrichtung einzuleiten.
(2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch
einen Kanal erschlossen sind. Der Grundstückseigentümer kann
unbeschadet weiter gehender bundes- und landesge-setzlicher
Vorschriften nicht verlangen, dass neue Kanäle hergestellt werden.
Welche Grundstücke durch einen Kanal er-schlossen werden, bestimmt
die Gemeinde.
(3) Ein Anschluss- und Benutzungsrecht besteht nicht,
1. wenn das Abwasser wegen seiner Art oder Menge nicht ohne
Weiteres von der Entwässerungseinrichtung übernommen werden
kann und besser von demjenigen behandelt wird, bei dem es anfällt
oder
2. solange eine Übernahme des Abwassers technisch oder wegen
des unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht möglich ist.
(4) Die Gemeinde kann den Anschluss und die Benutzung versagen, wenn die gesonderte Behandlung des Abwassers wegen der
Siedlungsstruktur das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt.
(5) Unbeschadet des Abs. 4 besteht ein Benutzungsrecht nicht, soweit
eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung von
Niederschlagswasser ordnungsgemäß möglich ist. Die Gemeinde kann
hiervon Ausnahmen zulassen oder bestimmen, wenn die Einleitung
von Niederschlagswasser aus betriebstechnischen Gründen erforderlich ist.
§5
Anschluss- und Benutzungszwang
(1) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, bebaute Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung anzuschlie-ßen
(Anschlusszwang). Ein Anschlusszwang besteht nicht, wenn der
Anschluss rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist.
(2) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, auch
unbebaute Grundstücke an die
Entwässerungseinrichtung
anzuschließen, wenn Abwasser anfällt.
(3) Ein Grundstück gilt als bebaut, wenn auf ihm bauliche Anlagen,
bei deren Benutzung Abwasser anfallen kann, dauernd oder vorübergehend vorhanden sind.
(4) Bei baulichen Maßnahmen, die eine Veränderung der
Abwassereinleitung nach Menge oder Beschaffenheit zur Folge haben,
muss der Anschluss vor dem Beginn der Benutzung des Baus hergestellt sein. In allen anderen Fällen ist der Anschluss nach schriftlicher
Aufforderung durch die Gemeinde innerhalb der von ihr gesetzten
Frist herzustellen.
(5) Auf Grundstücken, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind, ist im Umfang des Benutzungsrechts alles Ab-wasser
in die Entwässerungseinrichtung einzuleiten (Benutzungszwang):
1. Abwasser
ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das
bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser
(Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von
bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser
(Niederschlagswasser). Als Schmutzwas-ser gelten auch die aus
Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssig-keiten.
Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für das in landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser, (einschließlich Jauche
und Gülle), das dazu bestimmt ist, auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufge-bracht zu werden;
nicht zum Aufbringen bestimmt ist insbesondere das häusliche
Abwasser.
2. Kanäle
sind
Mischwasserkanäle,
Schmutzwasserkanäle
oder
Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke, wie z. B. Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe.
3. Schmutzwasserkanäle
dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser.
4. Mischwasserkanäle
sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und
Schmutzwasser bestimmt.
5. Regenwasserkanäle
dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von
Niederschlagswasser.
6. Sammelkläranlage
ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten
Abwassers einschließlich der Ableitung zum Gewässer.
7. Grundstücksanschlüsse
sind
bei Freispiegelkanälen:
die Leitungen vom Kanal bis zum Kontrollschacht.
bei Druckentwässerung:
die Leitungen vom Kanal bis zum Abwassersammelschacht.
bei Unterdruckentwässerung:
die Leitungen vom Kanal bis einschließlich des Hausanschlussschachts.
8. Grundstücksentwässerungsanlagen
sind
bei Freispiegelkanälen:
die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des
Abwassers dienen, bis einschließlich des Kontroll-schachts. Hierzu
zählt auch die im Bedarfsfall erforderliche Hebeanlage zur ordnungsgemäßen Entwässerung eines Grundstücks (§ 9 Abs.4).
bei Druckentwässerung:
die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des
Abwassers dienen, bis einschließlich des Abwasser-sammelschachts.
bei Unterdruckentwässerung:
die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des
Abwassers dienen, bis zum Hausanschlussschacht.
9. Kontrollschacht
ist ein Übergabeschacht, der zur Kontrolle und Wartung der Anlage
dient.
10. Abwassersammelschacht (bei Druckentwässerung)
ist ein Schachtbauwerk mit Pumpen- und Steuerungsanlage.
11. Hausanschlussschacht (bei Unterdruckentwässerung)
ist ein Schachtbauwerk mit einem als Vorlagebehälter dienenden
Stauraum sowie einer Absaugventileinheit.
12. Messschacht
ist eine Einrichtung für die Messung des Abwasserabflusses oder
die Entnahme von Abwasserproben.
13. Abwasserbehandlungsanlage
ist eine Einrichtung, die dazu dient, die Schädlichkeit des Abwassers
vor Einleitung in den Kanal zu vermindern oder zu beseitigen. Hierzu
zählen insbesondere Kleinkläranlagen zur Reinigung häuslichen
Abwassers sowie Anlagen zur (Vor-) Behandlung gewerblichen oder
2
Verpflichtet sind der Grundstückseigentümer und alle Benutzer der
Grundstücke. Sie haben auf Verlangen der Gemeinde die dafür erforderliche Überwachung zu dulden.
§6
Befreiung von Anschluss- oder Benutzungszwang
(1) Von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benutzung wird
auf Antrag ganz oder zum Teil befreit, wenn der Anschluss oder die
Benutzung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der
Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumut-bar ist. Der Antrag auf
Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde
einzureichen.
(2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen und
Widerrufsvorbehalt erteilt werden.
§7
Sondervereinbarungen
(1) Ist der Eigentümer nicht zum Anschluss oder zur Benutzung
berechtigt oder verpflichtet, kann die Gemeinde durch Vereinbarung
ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen.
(2) Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Bestimmungen dieser Satzung und der Beitrags-und Gebührensatzung entspre-chend.
Ausnahmsweise kann in der Sondervereinbarung Abweichendes
bestimmt werden, soweit dies sachgerecht ist.
§8
Grundstücksanschluss
(1)
Der Grundstücksanschluss wird von der Gemeinde hergestellt, verbessert, erneuert, geändert und unterhalten sowie stillgelegt und beseitigt.
(2) Die Gemeinde bestimmt Zahl, Art, Nennweite und Führung der
Grundstücksanschlüsse. Sie bestimmt auch, wo und an we l c h e n
Kanal anzuschließen ist. Begründete Wünsche des
Grundstückseigentümers werden dabei nach Möglichkeit
berücksichtigt.
(3) Jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück an die
Entwässerungseinrichtung angeschlossen oder anzuschließen ist,
muss die Verlegung von Grundstücksanschlüssen, den Einbau von
Schächten, Schiebern, Messeinrichtungen dergleichen und von
Sonderbauwerken zulassen, ferner das Anbringen von Hinweisschildern
dulden, soweit diese Maßnahmen für die ord-nungsgemäße Beseitigung
des auf seinem Grundstück anfallenden Abwassers erforderlich sind.
§9
Grundstücksentwässerungsanlage
(1) Jedes Grundstück, das an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird, ist vorher vom Grundstückseigentümer mit einer
Grundstücksentwässerungsanlage zu versehen. Wird das
Schmutzwasser über die Entwässerungseinrichtung abgeleitet, aber
keiner
Sammelkläranlage
zugeführt,
ist
die
Grundstücksentwässerungsanlage mit einer Abwasserbehandlungsanlage auszustatten.
(2) Die
Grundstücksentwässerungsanlage
und
die
Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz 2 sind nach den
allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben,
zu verbessern, zu erneuern, zu ändern, zu unterhalten, stillzulegen
oder zu beseitigen. Für die Reinigungsleistung der
Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz 2 ist dar-über
hinaus der Stand der Technik maßgeblich.
(3) Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein
Kontrollschacht zu errichten. Die Gemeinde kann verlangen, dass
anstelle oder zusätzlich zum Kontrollschacht ein Messschacht zu erstellen ist. Bei Druckentwässerung oder Unterdruckent-wässerung gelten Sätze 1 und 2 nicht, wenn die Kontrolle und Wartung der
Grundstücksentwässerungsanlage über den Ab-wassersammelschacht
oder den Hausanschlussschacht durchgeführt werden kann.
(4) Besteht zum Kanal kein natürliches Gefälle, kann die Gemeinde
vom Grundstückseigentümer den Einbau und Betrieb einer Hebeanlage
zur Entwässerung des Grundstücks verlangen, wenn ohne diese Anlage
eine ordnungsgemäße Beseitigung des Abwassers bei einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Planung und
Ausführung des Kanalsy-stems für die Gemeinde nicht möglich oder
nicht wirtschaftlich ist.
(5) Gegen den Rückstau des Abwassers aus der
Entwässerungseinrichtung hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu
schützen.
(6) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Arbeiten daran
dürfen nur durch fachlich ge-eignete Unternehmer ausgeführt werden. Die Gemeinde kann den Nachweis der fachlichen Eignung verlangen.
§ 10
Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage
(1) Bevor die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt oder
geändert wird, sind der Gemeinde folgende Unterlagen in doppelter
Fertigung einzureichen:
a) Lageplan des zu entwässernden Grundstücks im Maßstab
1 : 1000,
b) Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1 : 100, aus denen der
Verlauf der Leitungen und im Fall des § 9 Abs. 1
Satz 2 die Abwasserbehandlungsanlage ersichtlich sind,
c) Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der
Entwässerungsgegenstände im Maßstab 1 : 100, bezogen auf NormalNull (NN), aus denen insbesondere die Gelände- und
Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Keller
sohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, höchste Grundwasseroberfläche zu ersehen sind,
d) wenn Gewerbe- oder Industrieabwässer oder Abwasser, das in
seiner Beschaffenheit erheblich vom Haus
abwasser abweicht, zugeführt werden, ferner Angaben über
- Zahl der Beschäftigten und der ständigen Bewohner auf dem
Grundstück, wenn deren Abwasser miterfasst werden soll,
- Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials, der
Erzeugnisse,
- die Abwasser erzeugenden Betriebsvorgänge,
- Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten
Abwassers,
- die Zeiten, in denen eingeleitet wird, die Vorbehandlung des Abwassers
(Kühlung, Reinigung, Neutralisation, Dekontaminierung) mit
Bemessungsnachweisen.
Soweit nötig, sind die Angaben zu ergänzen durch den wasserwirtschaftlichen Betriebsplan (Zufluss, Verbrauch, Kreislauf, Abfluss) und
durch Pläne der zur Vorbehandlung beabsichtigten Einrichtungen.
Die Pläne müssen den bei der Gemeinde aufliegenden Planmustern
entsprechen. Alle Unterlagen sind vom Grundstücksei-gentümer und
dem Planfertiger zu unterschreiben. Die Gemeinde kann erforderlichenfalls weitere Unterlagen anfordern.
(2) Die
Gemeinde
prüft,
ob
die
geplante
Grundstücksentwässerungsanlage den Bestimmungen dieser Satzung
entspricht. Ist das der Fall, erteilt die Gemeinde schriftlich ihre
Zustimmung und gibt eine Fertigung der eingereichten Unterlagen
mit Zustim-mungsvermerk zurück; die Zustimmung kann unter
Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Die Zustimmung gilt als
er-teilt, wenn die Gemeinde nicht innerhalb von 3 Monaten nach
Zugang der vollständigen Planunterlagen ihre Zustimmung schriftlich verweigert. Entspricht die Grundstücksentwäs-serungsanlage
nicht den Bestimmungen dieser Satzung, setzt die Gemeinde den
Grundstückseigentümer unter Angabe der Mängel eine angemessene Frist zur Berichtigung und erneuten Ein-richtung der geänderten
Unterlagen bei der Gemeinde; Satz 3 gilt entsprechend.
(3) Mit
der
Herstellung
oder
Änderung
der
Grundstücksentwässerungsanlage darf erst begonnen werden, wenn
die Zustimmung nach Abs. 2 erteilt worden ist oder als erteilt gilt. Eine
Genehmigungspflicht nach sonstigen insbesondere nach straßen-, bauund wasserrechtlichen Bestimmungen bleibt durch die Zustimmung
unberührt.
(4) Von den Bestimmungen der Abs. 1 bis 3 kann die Stadt
Ausnahmen zulassen.
3
Abwasserbehandlungsanlagen unverzüglich der Stadt anzuzeigen.
(4) Wird Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in
seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, der
Entwässerungseinrichtung zugeführt, kann die Stadt den Einbau und
den Betrieb von Überwachungseinrichtungen ver-langen. Hierauf wird
in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwal-tungsbehörde vorliegt und die
Ergebnisse der wasserrechtlich vorgeschriebenen Eigen- oder
Selbstüberwachung der Gemein-de vorgelegt werden.
(5) Unbeschadet der Abs. 1 bis 4 ist die Gemeinde befugt, die
Grundstücksentwässerungsanlagen jederzeit zu überprüfen, Ab-wasserproben zu entnehmen sowie Messungen und Untersuchungen durchzuführen. Dasselbe gilt für die Grundstücksan-schlüsse und
Messschächte, wenn sie die Gemeinde nicht selbst unterhält. Die
Gemeinde kann jederzeit verlangen, dass die vom
Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Anlagen in einen Zustand
gebracht werden, der Störungen anderer Einleiter, Beeinträchtigungen
der Entwässerungseinrichtung und Gewässerverunreinigungen ausschließt. Führt die Gemeinde aufgrund der Sätze 1 oder 2 eine Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, der Messschächte
oder der vom Grundstücksei-gentümer zu unterhaltenden
Grundstücksanschlüsse auf Mängelfreiheit durch, beginnt die Frist
nach Abs. 1 Satz 1 mit Ab-schluss der Prüfung durch die Gemeinde
neu zu laufen.
(6) Die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 5 gelten auch für
die Benutzer des Grundstücks.
§ 13
Stilllegungen von Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück
Sobald ein Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen
ist, sind nicht der Ableitung zur Entwässerungseinrichtung dienende
Grundstücksentwässerungsanlagen
sowie
dazugehörige
Abwasserbehandlungsanlagen in dem Umgang außer Betrieb zu setzen, in dem das Grundstück über die Entwässerungseinrichtung entsorgt wird. § 9 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 14
Einleiten in die Kanäle
(1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in
Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet
werden. In
Mischwasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch
Nieder- schlagswasser eingeleitet werden.
(2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden
kann, bestimmt die Stadt.
§ 15
Verbot des Einleitens, Einleitungsbedingungen
(1) In die Entwässerungseinrichtung dürfen Stoffe nicht eingeleitet
oder eingebracht werden, die
- die dort beschäftigten Personen gefährden oder deren Gesundheit
beeinträchtigen,
- die Entwässerungseinrichtung oder die angeschlossenen Grundstücke
gefährden oder beschädigen,
- den Betrieb der Entwässerungseinrichtung erschweren, behindern
oder beeinträchtigen,
- die landwirtschaftliche, oder gärtnerische Verwertung des
Klärschlamms erschweren oder
verhindern oder
- sich sonst schädlich auf die Umwelt, insbesondere die Gewässer,
auswirken.
(2) Dieses Verbot gilt insbesondere für
1. feuergefährliche oder zerknallfähige Stoffe, wie Benzin oder
Öl,
2. infektiöse Stoffe, Medikamente,
3. radioaktive Stoffe,
4. Farbstoffe, soweit sie zu einer deutlichen Verfärbung des
Abwassers in der Sammelkläranlage oder des Gewässers
führen, Lösemittel,
5. Abwasser oder andere Stoffe, die schädliche Ausdünstungen,
Gase oder Dämpfe verbreiten können,
§ 11
Herstellung und Prüfung der
Grundstücksentwässerungsanlage
(1) Der Grundstückseigentümer hat der Gemeinde den Beginn des
Herstellens, des Änderns, des Ausführens größerer Unterhal-tungsarbeiten oder des Beseitigens spätestens drei Tage vorher schriftlich
anzuzeigen und gleichzeitig den Unternehmer zu benennen. Muss
wegen Gefahr im Verzug mit den Arbeiten sofort begonnen werden,
ist der Beginn innerhalb von 24 Stun-den schriftlich anzuzeigen.
Die Gemeinde ist berechtigt, die Arbeiten zu überprüfen. Der
Grundstückseigentümer hat zu allen Überprüfungen Arbeits-kräfte,
Geräte und Werkstoffe bereitzustellen.
(2) Der
Grundstückseigentümer
hat
die
Grundstücksentwässerungsanlage vor Verdeckung der Leitungen auf
satzungsgemäße Errichtung und vor ihrer Inbetriebnahme auf
Mängelfreiheit durch einen nicht an der Bauausführung beteiligten
fachlich ge-eigneten Unternehmer prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen. Dies gilt nicht, soweit die Gemeinde die
Prüfungen selbst vornimmt; sie hat dies vorher anzukündigen. Abs. 2
Satz 2 gilt entsprechend. Werden die Leitungen vor Durchführung der
Prüfung
auf
satzungsgemäße
Errichtung
der
Grundstücksentwässerungsanlage verdeckt, sind sie auf Anordnung
der Gemeinde freizulegen.
(3) Soweit die Gemeinde die Prüfungen nicht selbst vornimmt, hat
der Grundstückseigentümer der Gemeinde die Bestätigung nach Abs.
3 vor Verdeckung der Leitungen und vor Inbetriebnahme der
Grundstücksentwässerungsanlage unaufgefordert vorzulegen. Die
Gemeinde kann die Verdeckung der Leitungen oder die Inbetriebnahme
der Grundstücksentwässerungsanla-ge innerhalb eines Monats nach
Vorlage der Bestätigungen oder unverzüglich nach Prüfung durch die
Gemeinde schriftlich untersagen. In diesem Fall setzt die Gemeinde
dem Grundstückseigentümer unter Angabe der Gründe für die
Untersagung eine angemessene Nachfrist für die Beseitigung der
Mängel; Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 gelten entsprechend.
(4) Die Zustimmung nach § 10 Abs. 2, die Bestätigungen des fachlich geeigneten Unternehmers oder die Prüfung durch die Gemeinde
befreien den Grundstückseigentümer, den ausführenden oder prüfenden Unternehmer sowie den Planfertiger nicht für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Planung und Ausführung der Anlage.
(5) Liegt im Fall des § 9 Abs. 1 Satz 2 die Bestätigung eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft über die ordnungsgemäße Errichtung der Abwasserbehandlungsanlage gemäß den Richtlinien
für Zuwendungen für Kleinkläranlagen vor, er-setzt diese in ihrem
Umfange die Prüfung und Bestätigung nach Abs. 3 und Abs. 4.
§ 12
Überwachung
(1) Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksent-wässerungsanlagen in Abständen von 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf
eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unter-nehmer auf
Mängelfreiheit prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu
lassen; für Anlagen in Wasserschutzgebieten bleiben die Festlegungen
der jeweiligen Schutzgebietsverordnung unberührt. Der
Grundstückseigentümer hat der Gemeinde die Bestätigung innerhalb
von vier Wochen nach Abschluss der Prüfung unaufgefordert vorzulegen. Festgestellte Mängel hat der Grundstückseigentümer unverzüglich beseitigen zu lassen. Bei erheblichen Mängeln ist innerhalb
von zwei Monaten nach Ausstellung der Bestätigung eine Nachprüfung
durchzuführen; Satz 2 gilt entsprechen. Die Frist für die Nachprüfung
kann auf Antrag verlängert werden.
(2) Für nach § 9 Abs. 1 Satz 2 erforderlichen
Abwasserbeseitigungsanlagen gelten die einschlägigen wasserrechtlichen Bestim-mungen, insbesondere Art. 60 Abs. 1 und 2 BayWG
für Kleinkläranlagen.
(3) Der Grundstückseigentümer hat Störungen und Schäden an den
Grundstücksanschlüssen, Messschächten, Grundstücksent-wässerungsanlagen,
Überwachungseinrichtungen
und
4
(7) Leitet der Grundstückseigentümer Kondensat aus ölbefeuerten
Brennwert-Heizkesseln oder aus gasbefeuerten Brennwert-Heizkesseln
mit einer Nennwertleistung von über 200 kW in die
Entwässerungseinrichtung ein, ist er verpflichtet, das Kon-densat zu
neutralisieren und der Stadt über die Funktionsfähigkeit der
Neutralisation jährlich eine Bescheinigung eines Be-triebes nach § 2
Abs. 1 Satz 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz oder eines geeigneten Fachbetriebes vorzulegen.
(8) Besondere Vereinbarungen zwischen der Stadt und einem
Verpflichteten, die das Einleiten von Stoffen im Sinn des Absatzes 1
durch entsprechende Vorkehrungen an der Entwässerungseinrichtung
ermöglichen, bleiben vorbehalten.
(9) Wenn Stoffe im Sinn des Absatzes 1 in eine
Grundstücksentwässerungsanlage oder in die
Entwässerungseinrichtung gelangen, ist dies der Stadt sofort anzuzeigen.
§ 16
Abscheider
(1) Sofern mit dem Abwasser Leichtflüssigkeiten (z. B. Benzin,
Benzol, Öle oder Fette) mitabgeschwemmt werden können, ist das
Abwasser über in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaute
Leichtflüssigkeits- bzw. Fettabscheider abzuleiten. Die Abscheider
sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und regelmäßig zu warten. Die Stadt kann den
Nachweis der ordnungsgemäßen Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung
und Generalinspektion verlangen. Das Abscheidegut ist schadlos zu
entsorgen.
§ 17
Untersuchung des Abwassers
(1) Die Stadt kann über die Art und Menge des eingeleiteten oder
einzuleitenden Abwassers
Aufschluss verlangen. Bevor erstmalig Abwasser eingeleitet oder wenn
Art oder Menge des eingeleiteten Abwassers geändert werden, ist der
Stadt auf Verlangen nachzuweisen, dass das Abwasser keine Stoffe
enthält, die unter das Verbot des § 15 fallen.
(2) Die Stadt kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch,
auf Kosten des Grundstückseigentümers untersuchen lassen. Auf
die Überwachung wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung
in die Sammelkanalisation eine wasserrechtliche Genehmigung der
Kreisverwaltungsbehörde vorliegt, die dafür vorgeschriebenen
Untersuchungen aus der Eigen- oder Selbstüberwachung ordnungsgemäß durchgeführt und die Ergebnisse der Gemeinde vorgelegt werden. Die Gemeinde kann verlangen, dass die nach § 12 Abs. 4 eingebauten Überwachungseinrichtungen ordnungsgemäß betrieben und
die Messergebnisse vorgelegt werden.
§ 18
Haftung
(1) Die Stadt haftet unbeschadet Abs. 2 nicht für Schäden, die auf
solchen Betriebsstörungen beruhen, die sich auch bei ordnungsgemäßer Planung, Ausführung und
Unterhaltung der Entwässerungseinrichtung nicht vermeiden lassen. Satz 1 gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Rückstau
hervorgerufen werden.
(2) Die Stadt haftet für Schäden, die sich aus der Benutzung der
Entwässerungseinrichtung ergeben, nur dann, wenn einer Person,
deren sich die Stadt zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient, Vorsatz
oder Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(3) Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haben für die ordnungsgemäße Benutzung der Entwässerungseinrichtung einschließlich des Grundstücksanschlusses zu sorgen.
(4) Wer den Vorschriften dieser Satzung oder einer
Sondervereinbarung zuwiderhandelt, haftet
der Stadt für alle ihr dadurch entstehenden Schäden und Nachteile.
Dasselbe gilt für Schäden
und Nachteile, die durch den mangelhaften Zustand der
Grundstücksentwässerungsanlage
oder des Grundstücksanschlusses verursacht werden, soweit dieser
6. Grund- und Quellwasser,
7. feste Stoffe, auch in zerkleinerter Form, wie Schutt, Asche, Sand,
Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe, Dung,
Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Treber, Hefe, flüssige Stoffe, die erhärten,
8. Räumgut aus Leichtstoff- und Fettabscheidern, Jauche, Gülle,
Abwasser aus Dunggruben und Tierhaltungen, Silage-gärsaft, Blut
aus Schlächtereien, Molke,
9. Absetzgut, Räumgut, Schlämme oder Suspensionen aus
Abwasserbehandlungsanlagen,
und Abortgruben unbeschadet gemeindlicher Regelungen zur
Beseitigung der Fäkalschlämme,
10. Stoffe oder Stoffgruppen, die wegen der Besorgnis einer Giftigkeit,
Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder einer krebserzeugenden,
fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich
zu bewerten sind, wie Schwermetalle, Cyanide, halogenierte
Kohlenwasserstoffe, Polycyclische Aromaten, Phenole.
Ausgenommen sind
a) unvermeidbare Spuren solcher Stoffe im Abwasser in der Art
und in der Menge, wie sie auch im Abwasser aus Haushaltungen üblicherweise anzutreffen sind;
b) Stoffe, die nicht vermieden oder in einer Vorbehandlungsanlage
zurückgehalten werden können und deren Einleitung die Stadt in den
Einleitungsbedingungen
nach Absatz 3 zugelassen hat;
c) Stoffe, die aufgrund einer Genehmigung nach § 58 des
Wasserhaushaltsgesetzes eingeleitet werden dürfen.
11. Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben,
- von dem zu erwarten ist, dass es auch nach der Behandlung in der
Sammelkläranlage nicht den Mindestanforderungen nach § 57 des
Wasserhaushaltsgesetzes entsprechen wird,
- das wärmer als + 35 Grad C ist,
- das einen pH-Wert von unter 6,5 oder über 9,5 aufweist,
- das aufschwimmende Öle und Fette enthält,
- das als Kühlwasser benutzt worden ist.
12. nicht neutralisiertes Kondensat aus ölbefeuerten BrennwertHeizkesseln,
13. nicht neutralisieres Kondensat aus gasbefeuerten BrennwertHeizkesseln mit einer
Nennwertleistung über 200 kW.
(3) Die Einleitungsbedingungen nach Absatz 2 Nr. 10 Satz 2 zweiter Spiegelstrich werden
gegenüber den einzelnen Anschlusspflichtigen oder im Rahmen der
Sondervereinbarung festgelegt.
(4) Über Absatz 3 hinaus kann die Stadt in Einleitungsbedingungen
auch die Einleitung von Abwasser besonderer Art und Men-ge ausschließen oder von besonderen Voraussetzungen abhängig machen,
soweit dies zum Schutz des Betriebspersonals, der
Entwässerungseinrichtung oder zur Erfüllung der für den Betrieb der
Entwässerungseinrichtung geltenden Vorschriften, ins-besondere der
Bedingungen und Auflagen des der Stadt erteilten wasserrechtlichen Bescheides, erforderlich ist.
(5) Die Stadt kann die Einleitungsbedingungen nach Absatz 3 und
4 neu festlegen, wenn die Einleitung von Abwasser in die
Entwässerungseinrichtung nicht nur vorübergehend nach Art oder
Menge wesentlich geändert wird oder wenn sich die für den Betrieb
der Entwässerungseinrichtung geltenden Gesetze oder Bescheide
ändern. Die Stadt kann Fristen festlegen, innerhalb derer die zur Erfüllung der geänderten Anforderungen
notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden müs-sen.
(6) Die Stadt kann die Einleitung von Stoffen im Sinn der Absätze
1 und 2 zulassen, wenn der
Verpflichtete Vorkehrungen trifft, durch die die Stoffe ihre gefährdende oder schädigende
Wirkung verlieren oder der Betrieb der Entwässerungseinrichtung
nicht erschwert wird. In diesem Fall hat er der Stadt eine Beschreibung
nebst Plänen in doppelter Fertigung vorzulegen.
5
6. entgegen den Vorschriften der §§ 14 und 15 Abwasser oder sonstige Stoffe in die Entwässerungseinrichtungen einleitet oder einbringt,
7. entgegen § 20 Abs. 1 Satz 2 den mit dem Vollzug dieser Satzung
beauftragten Person der Stadt nicht ungehindert Zugang zu allen
Anlagenteilen gewährt.
(2) Nach
anderen
Rechtsvorschriften
bestehende
Ordnungswidrigkeitentatbestände bleiben unberührt.
§ 22
Anordnungen für den Einzelfall; Zwangsmittel
(1) Die Stadt kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen.
(2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen
Handlungen, eines Duldens oder Unterlassens gelten die Vorschriften
des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes.
§ 23
Inkrafttreten; Übergangsregelungen
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
(2) Anlagen im Sinn des § 12 Abs. 1 Halbsatz 1, die bei Inkrafttreten
der Satzung bereits bestehen und bei denen nicht nachgewiesen wird,
dass sie in den letzten 15 Jahren vor Inkrafttreten der Satzung nach
den zur Zeit der Prüfung geltenden Rechtsvorschriften geprüft wurden, sind spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Satzung zu prüfen. Für nach § 12 Abs. 2 zu überwachende Kleinkläranlagen, die bei
Inkrafttreten dieser Satzung bereits bestehende, gilt Art. 60 Abs. 4
BayWG.
(3) Gleichzeitig tritt die Entwässerungssatzung vom 18.12.1997 in
der Fassung vom 28.07.2005 außer Kraft.
nach § 8 vom Grundstückseigentümer herzustellen, zu verbessern, zu
erneuern, zu ändern und zu unterhalten sowie stillzulegen und zu beseitigen ist. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.
§ 19
Grundstücksbenutzung
(1) Der Grundstückseigentümer hat das Anbringen und Verlegen
von Leitungen einschließlich Zubehör zur Ableitung von Abwasser
über sein im Entsorgungsgebiet liegendes Grundstück sowie sonstige Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen, wenn und soweit diese
Maßnahmen für die örtliche Abwasserbeseitigung erforderlich sind.
Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die
Entwässerungseinrichtung angeschlossen oder anzuschließen sind,
die vom Eigentümer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem
angeschlossenen oder zum Anschluss vorgesehenen Grundstück genutzt
werden oder für die die Möglichkeit der örtlichen Abwasserbeseitigung
sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Verpflichtung entfällt, soweit
die Inanspruchnahme der Grundstücke den Eigentümer in unzumutbarer Weise belasten würde.
(2) Der Grundstückseigentümer ist rechtzeitig über Art und Umfang
der beabsichtigten Inanspruchnahme seines Grundstücks zu benachrichtigen.
(3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Anlagen
verlangen, wenn sie an der bis
herigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der
Verlegung hat die Gemeinde zu tragen, soweit die Einrichtung nicht
ausschließlich der Entsorgung des Grundstücks dient.
(4) Die Abs. 1 bis 3 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und
Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfeststellung
für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen
bestimmt sind.
§ 20
Betretungsrecht
(1) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks
haben zu dulden, dass zur Überwachung ihrer satzungsmäßigen und
gesetzlichen Pflichten die mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen der Gemeinde zu angemessener Tageszeit Grundstücke,
Gebäude, Anlagen, Einrichtungen, Wohnungen und Wohnräume im
erforderlichen Umfang betreten; auf Verlangen haben sich diese
Personen auszuweisen. Ihnen ist ungehindert Zugang zu allen
Anlagenteilen zu gewähren und sind die notwendigen Auskünfte zu
erteilen. Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks
werden nach Möglichkeit vorher verständigt; das gilt nicht für
Probenahmen und Abwassermessungen.
(2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Betretungs- und
Überwachungsrechte bleiben unberührt.
§ 21
Ordnungswidrigkeiten
(1) Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit
Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich
1. eine der in § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 3, § 12
Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3, § 15 Abs. 9, § 17 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2
Sätze 2 und 3 sowie § 20 Abs. 1 Satz 2 festgelegten oder hierauf gestützten Anzeige-, Auskunfts-, Nachweis- oder Vorlagepflichten verletzt,
2. entgegen § 10 Abs. 3 Satz 1 vor Zustimmung der Gemeinde mit
der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage
beginnt,
3. entgegen § 11 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 1 eine unrichtige
Bestätigung ausstellt oder entgegen § 11 Abs. 4 Satz 1, § 12 Abs. 1
Satz 2 vorlegt,
4. entgegen § 11 Abs. 3, Abs. 4 Sätze 1 und 3 vor Prüfung der
Grundstücksentwässerungsanlage durch einen fachlich geeigneten
Unternehmer oder vor Vorlage von dessen Bestätigung oder vor Prüfung
durch die Stadt die Leitung verdeckt oder eine Untersagung der Stadt
nach § 11 Abs. 4 Satz 2 zuwiderhandelt,
5. entgegen
§
12
Abs.
1
Satz
1
die
Grundstücksentwässerungsanlagen nicht innerhalb der vorgegebenen
Fristen überprüfen lässt,
Höchstadt, den 02.02.2016
Stadt Höchstadt a. d. Aisch
Brehm, 1. Bürgermeister
Notrufnummern
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Zu erreichen über die Rufnummer 116 117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist eine Einrichtung der
Kassenärztlichen Vereinigung Mittelfrankens zur Hausarzt- und
Facharztvertretung in dringenden Fällen.
Zahnärztlicher Notfalldienst
Den zahnärztlichen Notfalldienst versieht am
27.02.2016 + 28.02.2016
10.00 - 12.00 Uhr, 18.00 - 19.00 Uhr
Dr. Christian Bauer
Hannberger Str. 4, 91093 Heßdorf, 09135 / 8204
05.03.2016 + 06.03.2016
10.00 - 12.00 Uhr, 18.00 - 19.00 Uhr
Dr. Ursula Kropfeld
Jahnstr. 2, 91341 Röttenbach, 09195 / 3322
Rettungsdienst
Wir sind jetzt noch schneller für Sie da!
110
112
112
Polizei (Überfall, Einbruch)
Notarzt + Rettungsdienst, Krankentransport
Feuerwehr (Brand, Katastrophe)
Wichtiger Hinweis:
Bei Verkehrsunfällen, Unglücksfällen und anderen Notfällen, nicht nur bei Überfall, sollte der Anrufer immer den
Ort, seinen Namen und das Ausmaß (Verletzte?) nennen.
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Wir lesen vor - Vorlesestunde für kleine
Bücherwürmchen
Notdienst der Apotheken in Höchstadt
und Umgebung
Im März lädt die Stadtbücherei Höchstadt wieder alle Bücherwürmchen
zu einer spannenden Dreiviertelstunde ein. Diesmal liest Jörn
Matthießen Geschichten von Wickie und den starken Männern vor.
Wind, Wasser, Schiffe, fremde Länder – das Meer bietet immer Raum
für Sehnsüchte und Fantasie. Besonders beliebt sind dabei bei Jung
und Alt Geschichten über Piraten und natürlich die Wikinger. Jörn
Matthießen weiß so Manches über Schiffe zu erzählen. Er freut sich
auf viele Zuhörer, denen er Wickie näher bringen will.
Die Veranstaltung findet statt am 07.03.2016 von15.00h bis 15.45h,
wie immer in der Stadtbücherei, 2. Stock. Der Eintritt ist frei, eingeladen sind alle Kinder ab vier Jahren.
26. Februar bis 03. März 2016
- Paracelsus-Apotheke, Höchstadt a.d.Aisch, Hauptstraße 35,
Tel. 09193/8305
04. bis 10. März 2016
- Vitalo-Apotheke, Höchstadt a.d.Aisch, Anton-Bruckner-Straße 2,
Tel. 09193/7575
TelefonSeelsorge
Die Telefonseelsorge ist erreichbar unter den bundeseinheitlichen
Rufnummern:
0800 – 111 0 111 und 0800 – 111 0 222
Kinder- und Jugendtelefon
0800 – 111 0 333
rund um die Uhr, gebührenfrei, vertraulich anonym
Ohren auf! – Buch und Musik
Cowboys und Indianer
Weitere Notrufnummern
Gas (Störung)
Giftnotrufzentrale
Strom (Störung)
Wasserversorgung
Im März laden die Musikschule und die Stadtbücherei der Stadt
Höchstadt wieder alle Kinder zu ihrer Reihe „Ohren auf! – Buch und
Musik“ ein. Das Thema lautet diesmal „Cowboys und Indianer“. Seit
Generationen hat dieses Thema die Fantasie (nicht nur) von Kindern
beflügelt. Bis heute sieht man an Fasching viele Cowboys und Cowgirls,
Squaws und Indianer. Tipis werden in Kinderzimmern und auf Wiesen
gebaut, Lassos geschwungen und der Marterpfahl darf auch nicht fehlen.
Am Montag, 14. März 2016 um 15.00h ist Wildwestzeit im 2. Stock
der Stadtbücherei. Gitarrenschüler und Gitarrenschülerinnen der
Musikschule Höchstadt sorgen zusammen mit ihrem Lehrer Bernd
Heckel für die passende Musik zum Thema. Spannende Cowboy- und
Indianergeschichten liest Marlitt Grigull vor.
Eingeladen sind alle Kinder ab vier Jahren. Der Eintritt ist frei.
0941/28003355
089/19240
0941/28003366
0177/5449710
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Teen-Time
Diesmal dreht sich bei „Teen-Time“ alles um das leibliche Wohl.
„Pimp your food – Essen appetitlich dekorieren “ – so heißt das Thema
des Samstagnachmittags.
Am 12.03.2016 treffen wir uns von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im
Mediencafé der Stadtbücherei Höchstadt. Wie man Essen mit einfachen Kniffen schön anrichten kann, könnt ihr dann selbst ausprobieren. Eine passende Ausstellung zum Thema wird aus dem reichhaltigen Buchangebot der Stadtbücherei zusammengestellt. Und wie
immer könnt ihr nach Herzenslust in der Bücherei stöbern, Bücher
und Medien ausleihen oder einfach relaxen.
Höchstadter - Ehrenamt - Börse
Bürger helfen Bürgern
Obere Brauhausgasse 3 · Tel. (09193) 626 - 156
Fax. (09193) 626 - 153 · E-Mail. [email protected]
Sprechzeiten:
Di. 10.00 -12.00 Uhr, Do. 16.00 -18.00 Uhr,
vertrauliche Terminvereinbarungen möglich.
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Die erforderlichen Unterlagen incl. Probetüten können bei Herbert
Lawrenz, Am Spratzer 41 abgeholt werden.
Seminar „Erfolgreicher und umweltgerechter Pflanzenschutz im
Haus- und Kleingarten
Dieses Seminar, veranstaltet vom Kreisverband für Gartenbau und
Landespflege Erlangen-Höchstadt findet am 05. März in der
Gastwirtschaft „Zur Sonne“ in Lonnerstadt statt. Dauer von 09.00 –
ca. 15.00 Uhr. Teilnahmegebühr 10,00 €.
Anmeldung für Mitglieder evtl. noch möglich beim 1. Vorsitzenden
unter Tel. 4673. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, Teilnahmemöglichkeit
in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Informationen für unsere Bürger
Die Junge Liste lädt ein
Zu unserer öffentlichen Fraktionssitzung möchten wir die Bürger von
Höchstadt am 1. März 2016 einladen. Diese beginnt um 19.00 Uhr in
der Gaststätte Blauer Löwe im Gewölbekeller. Auf Ihr Kommen freut
sich die Junge Liste.
Freundeskreis Höchstadt-Castlebar
Englisch Stammtisch - jeweils am 2. Freitag im Monat ab 19.30
Uhr. An unserem Englisch Stammtisch kann j e d e r teilnehmen,
auch wenn er kein oder nur wenig Englisch spricht … es kann schließlich nur besser werden!
Auch Nichtmitglieder sind jederzeit herzlich willkommen!
Nächster Englisch Stammtischtermin:Freitag, den 11. Mrz. 2016 im
Weberskeller
Die Jahreshauptversammlung findet am Dienstag den 15. März
2016 um 19.30 Uhr im Weberskeller statt. Die Tagesordnungspunkte
sind:
1. Begrüßung durch den 1. Vorstand
2. Verlesen des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2015
3. Bericht über die Vereinstätigkeit – Jahresrückblick 2015
4. Bericht des Kassiers mit Antrag auf Entlastung
5. Bericht der Kassenprüfung
6. Entlastung der Vorstandschaft und des Kassiers
7. Planungen 2016 / 2017
8. Wünsche und Anträge, Sonstiges
Wir freuen uns über die Teilnahme möglichst vieler Vereinsmitglieder!
Kontaktadressen:
Dagmar Wennmacher (1. Vorsitzende) Jay Kaspar (2. Vorsitzender)
Mathildenstraße 18
Graf-Goswin-Weg 1
90489 Nürnberg
91315 Höchstadt / Aisch
Tel.-Nr.: 0911 / 581 57 31
Tel.-Nr.: 09193 / 92 89
Freundeskreis Höchstadt-Krasnogorsk
Am Dienstag, 1. März, laden wir wieder zum russischen Stammtisch
ein. Ab 19 Uhr treffen sich Freunde der Partnerstadt im Weberskeller
in Höchstadt zu Gesprächen in russischer und in deutscher Sprache.
Gäste sind herzlich willkommen.
Und am Dienstag, 15. März, zeigen wir wieder einen russischen Film
im Original mit deutschen Untertiteln. Es gibt Tee und russisches
Gebäck, der Eintritt ist frei.
Obst- und Gartenbauverein
Höchstadt a. d. Aisch und Umgebung e. V.
Getränkeverkauf
Der nächste Termin ist Mittwoch, 02. März von 16.30 bis 17.30 Uhr.
Erwerben können Sie unsern naturtrüben Apfelsaft in 10 und 5 Liter
Gebinden. Auch unsere selbst hergestellten Obstbrände und Liköre
stehen zum Verkauf.
Mehrtagesfahrt Sächsische Schweiz
Für diese Fahrt vom 05. – 09. Juli sind noch einige Plätze frei.
Info und Anmeldung (bis 18.02.) bei Herbert Lawrenz, Tel. 4673
Bodenproben
Der Obst- und Gartenbauverein Höchstadt bietet seinen Mitgliedern
die Teilnahme an einer Bodenuntersuchungsaktion an. Untersucht
werden der PH-Wert, Phosphat, Kali, Magnesium und der
Humusgehalt. Pro Probe gibt es ein ausführliches
Untersuchungsergebnis mit Düngeempfehlung. Eine Probe kostet
15,00 €.
13
2. Feststellung der Stimmenanzahl
3. Beschlussfassung über die Tagesordnung
4. Feststellung der Ordnungsgemäßen Einberufung der Versammlung
5. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung
6. Entgegennahme der schriftlichen Jahres– und Geschäftsberichte
der Präsidiumsmitglieder
7. Entgegennahme der Berichte der Abteilungsleiter
8. Entgegennahme des Kassenprüfberichts 2014
9. Entlastung des Präsidiums, der Kasse und der Kassenprüfer
10. Satzungsänderung
11. Neuwahl Präsidium, Verwaltungsrat, Kassenprüfer
12. Antrag Stadt bzgl. Neubau (habe die Formulierung noch nicht
erhalten)
13. Änderung der Geschäftsordnung
14. Zukunftsplanung des TSV Höchstadt
15. Sonstiges
Mit freundlichen Grüßen
Werner Soßna (Präsident)
Wichtig! Anträge die auf der Mitgliederversammlung behandelt
werden sollen, müssen mindestens zwei Wochen vor der Versammlung
schriftlich beim Vorstand des Vereins eingegangen sein.
Höchstadter Musketiere e.V.
Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung 2016
An alle Vereinsmitglieder und interessierte Bürger
Am Samstag den 19. März 2016 findet um 19.00 Uhr im Haus der
Vereine die Jahreshauptversammlung mit folgender Tagesordnung
statt:
Tagesordnung
1. Begrüßung durch den 1. Vorstand
2. Totengedenken
3. Verlesung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung
4. Bericht des 1. Vorsitzenden
5. Bericht des Schussmeisters
6. Bericht des Schatzmeisters
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Entlastung des Schatzmeisters und der Vorstandschaft
9. Grußworte Ehrengäste
10. Bestellung eines Wahlausschusses
11. Neuwahl der Vorstandschaft
12. Lager Höchstadt
13. Veranstaltungen & Termine 2016
14. Wünsche und Anträge
Vorschläge für Aktivitäten sind gerne gesehen. Sollte sich ein
Nichtmitglied für den Verein interessieren, jeder ist bei der JHV gerne
gesehen. Die Vorstandschaft hofft auf rege Teilnahme an unserer
Jahreshauptversammlung!
Eure Vorstandschaft
Singvogel-Schutzverein Förtschwind
Der Eisvogel, der „fliegende Edelstein“, vor unserer Haustür.
Einblicke in das Leben des Eisvogels im Haider Sandgebiet gewähren uns Filmaufnahmen, die der Singvogel-Schutzverein am Freitag,
den 04. März 2016 im Feuerwehrhaus in Förtschwind zeigt. Der
Film beginnt um 18.00 Uhr und hat eine Länge von etwa einer Stunde.
Wir erfahren dabei Interessantes über den Eisvogel, seine
Verhaltensweise und seinen Lebensraum. Die Aufnahmen sollen auch
der jungen Generation einen Einblick in die Natur gewähren. Dadurch
können wir alle unseren Teil zum Schutz des Eisvogels beitragen.
Herzliche Einladung ergeht an alle Natur- und Vogelfreunde.
Automobilclub Höchstadt/Aisch e.V.
Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen, am Donnerstag den 3.
März 2016 um 20.00 Uhr, im Clublokal „Zur Post“, Hauptstr. 34,
91315 Höchstadt.
Die Tagesordnung
1. Bericht des 1. Vorsitzenden
2. Bericht des Schatzmeisters
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Bericht des Sportleiters
5. Bericht des Touristik- und Verkehrsreferenten
6. Bericht des Jugendleiters
7. Bildung des Wahlausschusses und Entlastung der Vorstandschaft
8. Neuwahlen von:
- 1. Vorsitzenden
- stellvertretenden Vorsitzenden
- Schatzmeister
- Schriftführer
- Sportleiter
- Jugendleiter
- Touristik- und Verkehrsreferenten
- 2 Kassenprüfer
- Wahl der Delegierten
9. Wünsche und Anträge
Die Vorstandschaft bittet Sie, liebe Clubmitglieder, sich den oben
genannten Termin vorzumerken und zur Versammlung zahlreich zu
erscheinen.
Mit sportlichen Grüßen
Thomas Hawel, 1. Vorsitzender
Gesangverein Liederkranz Höchstadt a. d.Aisch
Der Gesangverein Liederkranz Höchstadt lädt alle aktiven und passiven Vereinsmitglieder zur Jahresmitgliederversammlung ein.
Termin: Montag, 14. März 2016
Uhrzeit: 19.30 Uhr
Ort:
Haus der Vereine, Kerschensteinerstraße 5, Höchstadt
Tagesordnungspunkte:
1. Bericht des Vorstands
2. Protokoll des Schriftführers
3. Bericht des Kassiers und der Rechnungsprüfer
4. Bericht des Chorleiters
5. Entlastung der Vorstandschaft
6. Wünsche und Anträge
Die Vorstandschaft
Kolpingsfamilie
Lichtbildervortrag "Südindien - Begegnung der Religionen"
Eindrücke von einer zweiwöchigen Reise nach Südindien, die eine
Fülle von Begegnungen brachte: Mit Christen und Hindus, mit Kultur
und Natur, mit alten Traditionen und neuen Wegen spirituellen Lebens.
Referent: Helmut Hof, Forchheim. Der Eintritt ist frei. Die
Kolpingsfamilie lädt dazu alle Interessenten herzlich ein.
Mi, 09.03.2016, 20.00 Uhr, Steinwegstr. 1, Haus St. Hildegund, hinterer Eingang, Elisabethensaal.
TSV Höchstadt
Einladung zur Mitgliederversammlung
Liebe TSV Mitglieder, hiermit lade ich Euch fristgerecht zur
Mitgliederversammlung des TSV 1862 Höchstadt e.V. am Dienstag,
den 15.03.2016, um 19.00 Uhr im TSV Sportheim, An der Treib 3,
in 91315 Höchstadt ein.
Tagesordnungspunkte der Mitgliederversammlung:
1. Begrüßung der Mitglieder durch den Präsidenten und Eröffnung
der Versammlung
Höchstadter Aktionsbündnis gegen Atomkraft
Dieses Jahr gibt es zwei traurige „runde“ Jahrestage. Vor fünf Jahren,
am 11. März 2011, ereignete sich im japanischen Fukushima eine der
größten Atomreaktorkatastrophen. Und am 26. April jährt sich die
14
Verbindung. (Telefon 09163/7844) [email protected]
Veranstaltungsort : Vereinsheim "Mehr Platz für Kinder" Höchstadt,
Kieferdorferweg 74, hinter der Eishalle
Unkostenbeitrag: 30 € Kursgebühr plus ca 30 € Materialkosten ( für
bis zu 5 kg Ton, glänzende Glasuren und zwei Brände)
Reaktorkatastrophe von Tschernobyl zum 30sten Mal.
Das Höchstadter Aktionsbündnis gegen Atomkraft hat seit dem GAU
in Fukushima jedes Jahr zu Mahnwachen auf dem Marktplatz in
Höchstadt eingeladen.
Zum 5. Jahrestag wird es am Montag, den 14. März 2016 ab 18.00
Uhr wieder eine Mahnwache geben.
Wir möchten alle AtomkraftgegnerInnen und FreundInnen der
Energiewende jetzt schon auf diesen Termin hinweisen. Wer sich
mit einem Beitrag beteiligen oder eigene Ideen einbringen möchte,
kann sich bei uns melden. Ggf. können wir uns zur Vorbereitung der
Mahnwache treffen.
Wir hoffen auf viele Rückmeldungen und eine rege Beteiligung.
Kontakt: [email protected]
Lisa Maier (Tel. 4437)
Karli Biendarra und Sabine Kursch (Tel. 9202)
Aischtaler Filmtheater
Gemeinsam Handarbeiten in gemütlicher Runde
Mittwoch, 02.03./09.03./16.03.2016, jeweils 14.30 Uhr
Der tägliche Wahnsinn?
Es gibt Mitbürger, die sich ihr Leben ohne Handy nicht mehr vorstellen können. Manche befürchten gar, ihr Handy liebe sie nicht mehr.
In unserem Film ist Richard (Emrich) so ein Abhängiger auch vom
Tablet, Seine Freunde Johann (Schulz) und Willy (Bauer) versuchen,
ihn von seiner Sucht wegzubringen, ihn in die Realität zu holen.
Unterstützt wird er allerdings von Leo (K.-H. Schramm), der mit
Tablets, sogenannnten Touchys und Emailadressen, handelt. Leo erkennt
schließlich bei den Barmherzigen Brüdern, was Teamgeist und individuelle Förderung des Einzelnen vermögen. Damit findet er schlußendlich vor allem wieder Zugang zu seiner Frau. Mit Evelyn und
Thomas Berier, Kindern und Jugendlichen des Spielmannszuges
der FFW Höchstadt, Günther Allinger, Detlev Troll, weiteren
Mitarbeitern der Werkstätten Barmherzige Brüder Gremsdorf u.a..
Sonntag, 28.02.2016, 15.30 Uhr
HEC Höchstadt
Die heiße Phase beginnt!
Der Kampf um die Bayerische Eishockey Meisterschaft
1. Playoff-Viertelfinalheimspiel:
Sonntag, 21.02.2016 (18:00 Uhr) Höchstadt Alligators – HC Landsberg
3. Playoff-Viertelfinalheimspiel:
Sonntag, 28.02.2016 (18:00 Uhr) Höchstadt Alligators – HC Landsberg
Eintrittskarten sind an den Vorverkaufsstellen bei Wigwam Outdoor,
EM&EM sowie im Jammys Bistro erhältlich sowie natürlich an der
Abendkasse.
Die Faszination Eishockey LIVE erleben.Aus dem Aischgrund
– Für den Aischgrund!
www.hoechstadt-alligators.de
www.facebook.com/HoechstadtAlligators
Die Sprache des Herzens (F 2014)
1895: Die 14-jährige Marie (Ariana Rivoire) kann nicht kommunizieren oder lernen. Sie ist eine Gefangene in ihrem eigenen Körper,
wurde sie doch stumm und taub geboren. Ihre Eltern sind Bauern und
mit der Situation völlig überfordert. Marie kommt schließlich aufs
Kloster Larnay, auf dem auch andere taube Mädchen wohnen. Oberin
(Brigitte Catillon) reagiert angesichts des Verhaltens der Neuen schockiert, Marie will keine Kleider anziehen und klettert gerne auf Bäume.
Nur die junge Nonne Marguerite (Isabelle Carré) glaubt daran, Marie
helfen zu können. Also nimmt sie sich ihrer an und versucht geduldig, ihr über die verbliebenen Sinne eine Zeichensprache beizubringen. Doch bevor Erfolge eintreten, sind Monate mit teils frustrierender Arbeit nötig…
Dienstag, 01.03.2016, 19.30 Uhr
Mittwoch, 02.03.2016, 19.30 Uhr
Schlittschuh-Lauflernschule
der Young Alligators - auch für Anfänger
Jeden Montag von 16.00 Uhr bis 16.50 Uhr und jeden Mittwoch von
16.15 Uhr bis 17.00 Uhr findet die Schlittschuh- Laufschule für Kinder
ab 4 Jahren im Eisstadion Höchstadt statt!
Die aktuellen Trainingszeiten in den Ferien und bei Feiertagen, kurzfristige Änderungen sowie weitere Informationen erhalten Sie immer
unter:
www.hoechstadt-alligators.de
- Nachwuchs
- Lauflernschule
oder unter: www.facebook/young alligators
One Chance - Einmal im Leben (USA/GB 14)
Paul Potts (James Corden) wächst in der kleinen walisischen Hafenstadt
Port Tarlot auf. Von klein auf sieht sich der etwas pummelige Junge
Anfeindungen seiner Mitschüler ausgesetzt; ein Phänomen, das ihn
auch als Erwachsener nicht loslässt. Ansonsten führt Paul ein ganz
normales Leben, mit einer kleinen Ausnahme: Er hat eine außerordentliche Stimme und träumt davon, Opernsänger zu werden. Nach
einer langen Zeit des Sparens bricht Paul nach Venedig auf, um dort
an einer Opernschule ausgebildet zu werden. Doch bei einem Vorsingen
sagt ihm der berühmte Tenor Luciano Pavarotti, daß ihm das
Selbstbewusstsein zu dieser Karriere fehle. Doch seine Freunde überzeugen ihn davon, es noch einmal zu probieren. FSK ab 6
Dienstag, 08.03.2016, 19.30 Uhr
Mittwoch, 09.03.2016, 19.30 Uhr
Wir töpfern nützliche und schöne
Gartenkeramik
Kurs 1:
Montag, 29.2.2016 19.00-22.00
Montag, 7.3.2016 19.00-22.00
Glasurtermin wird im Kurs besprochen Dauer 3 Stunden
Kurs 2:
Dienstag, 8.3.2016 19.00- 22.00
Dienstag, 15.2016 19.00-22.00
Glasurtermin wird im Kurs besprochen Dauer 3 Stunden
Für den Garten können z.B. große Stelen im Hundertwasserstil oder
mit lustigen Tierfiguren getöpfert werden. Hühner, Hasen, Gänse oder
bunte Blüten passen prima zum Frühjahr und gelingen auch Anfängern
ganz leicht. Ganz neu habe ich tolle Regenmesser mit bunten Tieren,
die ein Blickfang im Garten sind. Außerdem können auch bunte Kegel
für Ohrenzwicker, Kugeln im Patchworkstil oder kunterbunte Häuser
entstehen. Für den Muttertag können Herzen als Stecker oder zum
Bepflanzen getöpfert werden.
Wenn Sie eigene Ideen haben, können Sie diese natürlich auch verwirklichen. Bei ausgefallenen Wünschen oder falls Sie noch Fragen
haben, setzen Sie sich bitte vor Kursbeginn mit der Kursleiterin in
Natalie küßt (F 2012)
Nathalie (Audrey Tautou) und Francois (Pio Marmai) führen eine harmonische Beziehung wie aus dem Bilderbuch. Ihr gemeinsamen Glück
findet ein jähes Ende, als Francois eines Tages beim Joggen überfahren wird und seinen Verletzungen erliegt. Nathalie fällt in ein tiefes Loch, aus dem sie sich erst mühsam wieder hinauskämpft. Um
sich abzulenken stürzt sie sich in Arbeit und muss sich immer wieder
den Avancen ihre aufdringlichen Chefs erwehren. Erst nach einigen
Jahren kehrt mit dem Schweden Markus (François Damiens) wieder
so etwas wie Lebensfreude in ihren Alltag zurück: Der Beginn einer
15
Verbindliche Anmeldungen bitte an: Familie Politaj (Hös Tel. 8701)
oder Norbert Holler (Hös 50 41 10).
Wir freuen uns auf rege Teilnahme.
Die Vorstandschaft AWO Höchstadt
außergewöhnlichen Liebesgeschichte.
Dienstag, 15.03.2016, 19.30 Uhr
Mittwoch, 16.03.2016, 19.30 Uhr
Suffragette - Taten statt Worte (GB 15)
Dienstag, 05.04.2016, 19.30 Uhr
Mittwoch, 06.04.2016, 19.30 Uhr
Sonntag, 10.04.2016, 15 Uhr OmU
Matthias-Claudius Kindergarten
FRÜHLINGS-HOBBYKÜNSTLERMARKT
Auch in diesem Jahr lädt der Matthias-Claudius-Kindergarten zum
traditionellen Frühlings-Hobbykünstlermarkt in die Grundschule Süd
in Höchstadt ein. Die über 23 Aussteller präsentieren zeitlose Kunst
und Kreatives passend zur Jahreszeit.
WANN: 13. März 2016, von 13 bis 17 Uhr
WO: Grundschule Süd in Höchstadt (Graslitzerstraße 22)
Es gibt wie immer Kaffee und Kuchen.
Um 13.00 Uhr tritt der Kinderchor MC-Spatzen auf.
Der Erlös der Veranstaltung kommt den Kinder des MC- Kindergartens
zugute.
Auf Ihr Kommen freut sich der Elternbeirat und das Team des MCKindergartens.
Koslinger Str., Höchstadt
VdK-Ortsverband Höchstadt
Geselliger Nachmittag bei Kaffee und Kuchen
am Donnerstag, 3. März, 14 Uhr, kath. Pfarrheim Höchstadt.
Sprechtag des VdK-Kreisverbandes
am Montag, 7. März, 8 – 12 Uhr
im Landratsamt Höchstadt.
Kesselfleischessen
am Donnerstag, 10. März, 10 Uhr
in Schwarzenbach, Feuerwehrheim.
Hinweis:
Der Gesellige Nachmittag am 7. April findet in der Begegnungsstätte
St. Hildegund statt.
Jazz!3
beginnt sein Jubiläumsjahr mit dem Starsaxofonisten PETER
WENIGER
Am Freitag den 4.März 2016 um 20 Uhr kommt das FRANKFURT
JAZZ TRIO mit dem Berliner Saxofonisten PETER WENIGER ins
Höchstadter Schlossgewölbe.
Peter Weniger begeisterte die Höchstadter Jazz-Fans bereits im Februar
2012. Zusammen mit dem Vibrafonisten David Friedman spielte
das Duo im voll besetzten Gewölbe. Das höchst virtuose und dabei
klangliche eindrucksvolle Konzert ist den Zuhörern noch in bester
Erinnerung!
Nun kommt er mit seinen drei Frankfurter Kollegen mit Arrangements
von Stücken des legendären Pianisten, Gitarristen und Komponisten
ANTONIO CARLOS JOBIM. Wer kennt sie nicht, das „Girl from
Ipanema“ oder den „One note samba“ – Meilensteine der Fusion von
Jazz und der Musik Lateinamerikas. Weitere Infos unter www.jazz3.de. Kartenvorverkauf in der Kreissparkasse Höchstadt oder Reisebüro
Dresel. VVK 16 €, AK 18 €, Schüler und Studenten 5 €
Jagdgenossenschaft
Zentbechhofen – Jungenhofen
Einladung zur Jagdversammlung
Herzliche Einladung an alle Jagdgenossen der Gemarkung
Zentbechhofen – Jungenhofen zur Jagdgenossenschaftsversammlung
am Mittwoch, 24. Februar 2016, um 19.00 Uhr in der Gastwirtschaft
Dürrbeck in Jungenhofen.
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung des Vorstandes
2. Bericht des Schriftführers
3. Bericht des Kassiers
4. Bericht des Kassenprüfers
5. Entlastung des Vorstandes
6. Neuwahl der Vorstandschaft
7. Wünsche und Anträge
8. Anschließend Jagdessen
Die Vorstandschaft
Fränkisch singen mit Vitus Kramer
Im Frühjahr 2016 bietet Vitus Kramer 7 Termine an, bei denen nach
Herzenslust neue und altbekannte fränkische Lieder gesungen werden können.
Los geht’s am Freitag 04.03. im Restaurant Aischblick in Höchstadt,
Samstag 05.03. im Gasthaus Schlager in Altershausen, Freitag 11.03.
im Feuerwehrhaus in Förtschwind, Samstag 12.03. im Hirtenhaus in
Ailsbach, hier ist die „Oberhaider Wallfahrt“ mit dabei.
Nach Ostern geht´s weiter am Samstag 02.04. im Feuerwehrhaus in
Hesselberg, Samstag 09.04. im Gasthaus Fischer in Greuth, und Freitag
15.04. im Gasthaus Hopf in Stolzenroth.
Beginn ist jeweils um 19:30 Uhr.
Jeder, der gerne alte fränkische Lieder singt oder neue dazu lernen
will, ist herzlich willkommen.
AWO Höchstadt
AWO Ortsverein lädt herzlichst ein:
Tagesfahrt in den Osterferien am Mittwoch, 30.März 2016 nach
München in das deutsche Museum
Die Vorstandschaft der AWO Höchstadt hat beschlossen mal etwas
für Schülerinnen und Schüler anzubieten, die vielleicht in den
Osterferien nicht verreisen können.
Dazu ergeht herzlichste Einladung zu unserer Ganztagesfahrt nach
München in das deutsch Museum. Wie immer steuert die AWO
Höchstadt etwas bei, um möglichst Vielen eine Fahrt zu ermöglichen,
frei nach unserem Motto: Von Höchstadter für Höchstadter. Ferner
verwenden wir dazu auch die Spende der Stadtkapelle, anlässlich eines
Vorweihnachtskonzertes am 29.11.2015 in der Katholischen Kirche
zugunsten der AWO, wofür wir uns nochmals herzlichst bedanken
möchten.
Unser Angebot zur Tagesfahrt: Wir zahlen den Bus und Sie nur noch
den Eintritt. ( Erwachsene 11,-€ , ab 20 Personen 7,-€, Kinder <16
Jahre und Jugendliche 4,-€).
Um möglichst den Tag nutzen zu können, müssen wir bereits um 07.00
Uhr (Parkplatz Aischtalhalle beim Kellerberg) abfahren, Rückfahrt
um 17 Uhr sodass wir so um 20.00 Uhr je nach Verkehr wieder da
sind.
Kinderschutzbundes OV-Höchstadt
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2016
Am Montag den 21.03.2016, findet um 19.30 Uhr die
Jahreshauptversammlung des Kinderschutzbundes OV-Höchstadt, im
Restaurant Saporito in der
Oberen Brauhausgasse 4, mit folgenden Tagesordnungspunkten statt.
> Begrüßung
> Genehmigung der Tagesordnung
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Ein Moorfrosch, der sich während der Laichzeit blau färbt, oder die
fleischfressende Pflanze Sonnentau – seltene Arten sind in den
Moorweihern im Landkreis Erlangen-Höchstadt zuhause. Weil diese
Weiher in Bayern extrem selten sind, hat Filmemacher Josef Röhrle
einen Dokumentarfilm über diese Lebensräume und seine Bewohner
gedreht.
>
Verlesung und Genehmigung des Protokolls der
Jahreshauptversammlung 2015
> Bericht über das Jahr 2015
> Bericht des Schatzmeisters
> Bericht der Revisoren
> Aussprache zu den Berichten
> Verschiedenes
Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung.
Für den Vorstand
Sven Berwein
Naturkino im Gasthaus
Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt zeigt diesen Film
am Mittwoch, den zehnten März 2016 um 18 Uhr im Gasthaus
Noppenberger, Auracher Straße 14 in 91093 Heßdorf/Untermembach.
Eintritt ist frei.
Der Kinderschutzbund Höchstadt OV, sucht neue günstige Räume für
gemeinsame Treffen und Lagermöglichkeiten.
Wer etwas anbieten kann, bitte eine Mail an:
[email protected].
Anmeldung erbeten
Interessierte melden sich bitte bis Dienstag, den achten März 2016 bei
Johannes Marabini vom Umweltamt unter der Telefonnummer
09193/20-598 oder -588 an. Essensvorbestellungen sind ebenfalls
möglich.
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Das Projekt „Lebensraumnetz Moorweiher und Niedermoore“ wurde
am ersten Dezember 1995 als eines der ersten BayernNetz NaturProjekte gestartet. Landrat Franz Krug und MdB Josef Göppel waren
Schirmherren. Seitdem hat das Landratsamt gemeinsam mit dem
Landschaftspflegeverband Mittelfranken über 30 Moorweiher und
Moorweihergruppen in das Projekt einbezogen. Anlässlich des 20jährigen Jubiläums 2015 hatte das Umweltamt des Landkreises unter
anderem zu kostenlosen geführten Wanderungen bei Hesselberg und
in den Bürgerwald südlich von Höchstadt eingeladen.
Vorsicht an der Haustür
Landratsamt lädt zu Vortrag "Schutz vor Betrug und Diebstahl – die
aktuellen Tricks der Gauner" am 15. März ins Landratsamt ein.
„Vorsicht an der Haustür“: Am Dienstag, 15. März 2016 lädt das
Landratsamt Erlangen-Höchstadt wieder alle Interessierten zu einem
Vortrag über ein sicheres Zuhause ein.
Polizeihauptmeister Christoph Reh von der Polizeiinspektion ErlangenLand erklärt um 16 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes
in Erlangen, wie Täter an der Haustür, im Internet und im öffentlichen
Raum ihre Opfer aussuchen. Zudem gibt er Tipps, wie man sich vor
Taschendiebstähle schützt und nicht auf Gewinnmitteilungen oder
betrügerische Kaffeefahrten hereinfällt. Christoph Reh erklärt seinen
Zuhörerinnen und Zuhörern auch, was Zettel, Stöcke oder
Taschentücher, die vor der Haustür liegen, bedeuten und veranschaulicht, was alles mit Hilfe von fremden Personendaten möglich ist. Der
Vortrag ist kostenlos.
Die Platzzahl ist begrenzt. Interessenten melden sich bitte bei AnnaMaria Preller, Seniorenbeauftragte des Landkreises Erlangen-Höchstadt,
unter der Telefonnummer 09131/803-277 oder per Mail an
[email protected] an.
Speeddating für angehende Azubis
Traumjob gesucht: Über 80 Betriebe und Ausbildungen stellen
sich am Samstag, den neunten April 2016, bei der Ausbildungsbörse
in Herzogenaurach vor.
Der erste Job ist ein bisschen wie die erste Liebe. Mit der
Ausbildungsbörse hilft der Landkreis Erlangen-Höchstadt Jugendlichen
bei der Suche nach einem passenden Ausbildungspartner. Am Samstag,
den neunten April 2016, findet die 15. landkreisweite Börse von 10:30
Uhr bis 14 Uhr in der Dreifachsporthalle am Schulkomplex, Burgstaller
Weg 16, 91074 Herzogenaurach, statt. Über 70 Ausbildungsbetriebe,
Organisationen und Berufsfachschulen sowie die Agentur für Arbeit
stellen unterschiedliche Ausbildungen vor und geben Praxishilfen zur
richtigen Berufswahl. Dabei reicht die Palette von Banken über
Logistikunternehmen bis hin zu Krankenhäusern, Ämtern und Global
Playern. Wie beim ersten Flirt können interessierte Jugendliche in der
Dreifachsporthalle unverbindlich Kontakt zu den Ausstellern aufnehmen, sich einen Überblick über verschiedene Berufe verschaffen
und über noch offene Ausbildungsplätze für das Jahr 2016 informieren.
Damit die rund 1000 erwarteten Besucherinnen und Besucher an diesem Tag nicht von Luft und Liebe leben müssen, sorgt die Bundeswehr
zusammen mit dem Team der Staatlichen Berufsfachschule für
Hauswirtschaft am Beruflichen Schulzentrum HerzogenaurachHöchstadt für das leibliche Wohl.
In persönlichen Gesprächen informiert der Rotary Club praxisnah zu
ausgewählten Berufen und beantwortet individuelle Fragen.
Auszubildende der verschiedenen Unternehmen sind ebenfalls vor
Ort und schildern ihren Arbeitsalltag. Wer auf der Börse seinen
Traumjob gefunden hat, erhält schließlich noch Bewerbungstipps –
damit das Traumbild auch Wirklichkeit wird.
Weitere Informationen gibt es unter www.erlangen-hoechstadt.de und
bei Thomas Wächtler, Wirtschaftsförderer des Landkreises, unter der
Telefonnummer 09131/803-204.
Aktivsenioren beraten wieder im Landratsamt
Termine für Sprechstunde am 7. März 2016 vereinbaren.
Die Nachfrage für den ersten Sprechtag Mitte Januar war so groß, dass
die Aktivsenioren Irmgard Bach und Heinz Steinbock direkt einen
weiteren Beratungstag für März geplant haben. Am Montag, siebten
März 2016 beraten beide Interessierte zu Existenzgründung und Führen
von kleinen und mittleren Betrieben. Arbeitssuchenden – vor allem
Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteigern – geben sie Tipps zu
Bewerbungsunterlagen und Vorstellungsgesprächen.
Für Sprechstunde anmelden
Die kostenlose Aktivsenioren-Sprechstunde findet am siebten März
von 14 – 18 Uhr im Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Marktplatz 6
in Erlangen statt. Interessenten melden sich bitte bis Freitag, den vierten März 2016 bei Thomas Wächtler, Wirtschaftsförderer des
Landkreises Erlangen-Höchstadt, unter der Telefonnummer 09131/803204 an.
Experten im Ruhestand
Insgesamt gibt es in Bayern mehr als 350 ehrenamtliche Aktivsenioren.
In Mittelfranken sind es 45. Als „Experten im Ruhestand“ geben sie
ihre Berufs- und Lebenserfahrung aus verschiedenen Bereichen von
Wirtschaft und Management weiter. Sie leisten in erster Linie Hilfe
zur Selbsthilfe und geben keine Rechts- oder Steuerberatung.
Einladung zur Infoveranstaltung
Umleitung wegen Aischbrücke
Infoveranstaltung ÖPNV in Höchstadt
Weil die Arbeiten an der Aischbrücke in Höchstadt voraussichtlich
Ende März beginnen, ändern sich auch die Routen für den Öffentli-
Seltene Spezies auf der Leinwand
Naturschutzbehörde zeigt Dokumentarfilm „Lebensraumnetz
Moorweiher und Niedermoore“ in Untermembach.
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chen Personennahverkehr (ÖPNV). Das betrifft einige Stadt- und
Regionallinien in und um Höchstadt. Das Sachgebiet ÖPNV am
Landratsamt Erlangen-Höchstadt informiert daher am Dienstag, achten März 2016 um 18:30 Uhr in der Fortuna Kulturfabrik Höchstadt,
Bahnhofstraße 9, über die geplanten Änderungen. Alle interessierten
Bürgerinnen und Bürgern sind herzlich eingeladen, sich dort von
Vertretern des Landratsamtes und des Staatlichen Bauamtes Nürnberg
über die Umleitungsstrecken und den geplanten Shuttlebusverkehr
informieren zu lassen.
Veredelungskurs für Obstbäume
Am Samstag, 30.April 2016, um 9.00 Uhr findet ein Veredelungskurs
für Obstbäume unter dem Motto "Kopulation von Obstbäumen" in
der Gärtnerei Beihl, Mühlhausen, Bamberger Str. 41, statt.
Die Teilnehmer veredeln unter Anleitung der Baumwarte Jürgen
Morgenroth und Michael Geist ihren eigenen Apfelbaum.
Mitzubringen ist ein scharfes Messer. Kostenbeitrag pro Teilnehmer:
6,00 € für die Unterlage und das Material.
Anmeldungen bis zum 23.April 2016 an Michael Geist
([email protected] oder telefonisch: 09135 210 44 46).
Mitglieder werben ist schon schwer, sie zu halten noch viel mehr
„Es reicht nicht, Mitglieder anzuwerben. Man muss auch dafür sorgen, dass sie bei uns bleiben “, ist Thomas Stadler überzeugt. Der
Kommunikationstrainer und Coach aus Gochsheim referiert am
Dienstag, den dritten Mai 2016, von 17:30-20 Uhr über
Willkommenskultur und Mentoring und gibt Tipps, wie Vereine ihre
Mitglieder wertschätzen, ehren und später einmal verabschieden können. Die Veranstaltung findet im Sitzungssaal des Landratsamtes
Erlangen-Höchstadt, Marktplatz 6, 91054 Erlangen, statt. Eintritt ist
frei. In seinem Vortrag zeigt Thomas Stadler zudem, wie Vereine und
soziale Organisationen trotz Alltagstrubel ihre Mitglieder an sich binden können.
Kinderbasar in Uehlfeld
- Alles für Baby Kind und Jugend
Wir laden wieder alle herzlich ein.
Wann: Sonntag, 06.03.2016
Verkauf: 14.00 bis 16.00 Uhr
Einlass für Schwangere ab 13.00 Uhr
WO: VEIT-VOM-BERG-HALLE UEHLFELD
weitere Infos und Kundennummer unter
Telefon: 0151/70802246 oder 09163/8405 oder 09163/994081
E-Mail: [email protected]
Anmeldung erbeten
Interessierte melden sich bitte bis Mittwoch, 30. März 2016 per EMail an [email protected] an. Die
Veranstaltung ist eine Kooperation von den Koordinationsstellen für
Bürgerschaftliches Engagement der Stadt Erlangen und des Landkreises
Erlangen-Höchstadt.
Gsucht & Gfunna
Fränkische Songs, Stückle & Dexde
mit Winni Wittkopp,Arne Unbehauen & Helmut Haberkamm
Das gab’s noch nie! Zum 1. Mal in dieser Form!
Da hamm sich drei Spezialisten gsucht & gfunna: Zwei Musiker
und ein Dexder. Während Groß und Klein sich auf die Suche nach
Ostereiern machen, suchen diese Drei das Große im Kleinen: die fränkische Seele in Storries und Dexde. Und sie werden fündig. Ob gelesen oder gesungen, schräg oder schmunzelig, aberwitzig oder haarsträubend – was sie zum Besten geben, das sind großartige Kleinode
und kleine Großaufnahmen im vollmundigen Dialekt. Wo sie aufschlagen, kommt das Fränkische mit geballter Wucht zum Vorschein
– und das ist mehr als das Gelbe vom Ei! Da bleibt kein Auge trocken
und jede Kehle feucht!
Winni Wittkopp (Gesang, diverse Gitarren), der legendäre TheaterTausendsassa aus Erlangen, bekannt wie ein bunter Hund als Bugatti
im Stück „No Woman, No Cry – Ka Weiber, ka Gschrei“, präsentiert zusammen mit Arne Unbehauen (Gesang, Piano) eigene Songs:
Vertonungen von Texten von Helmut Haberkamm. Der bekannte
Aischgründer Dialektdichter steuert dazu merkwürdige und ungewöhnliche Begebenheiten bei – unverkennbar fränkisch, unschlagbare Volltreffer. A Fetzengaudi!
Samstag, 19. März, 2016, 20.00 Uhr
Brauerei Prechtel, Uehlfeld
Kartenvorverkauf:
Uehlfeld - Brauerei Prechtel, Raiffeisenbank, Sparkasse
Neustadt - Bücherladen Libretto
Höchstadt - Bücherstube
Blaskapelle Gremsdorf
Die Jahreshauptversammlung der Blaskapelle Gremsdorf findet
am 13.03.2016, um 13:30 Uhr, im Gasthaus Müller in Buch statt.
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung, Totengedenken und Bericht des 1. Vorsitzenden
2. Bericht der Schriftführerin
3. Bericht der Vereinskassierin
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Bericht des Dirigenten
6. Grußworte
7. Wünsche und Anträge, Sonstiges
Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der
Mitgliederversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich beantragen,
dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung
gesetzt werden.
Zu unserer Jahreshauptversammlung sind alle aktiven und passiven
Mitglieder recht herzlich eingeladen.
Die Vorstandschaft
Bayerischer Bauernverband
Einladung Landfrauentag
Montag, 14. März 2016, 14.00 Uhr
in der Mehrzweckhalle in Großenseebach,
Gartenstr. 35, 91091 Großenseebach
Programm:
1. Landfrauenchor Erlangen-Höchstadt/Aisch e.V.
2. Begrüßung durch Frau Kreisbäuerin Evi Derrer
3. Referat: „Vielfalt leben“
Referentin: Frau Elke Pelz-Thaller,
Mental- und Persönlichkeitstrainerin (IKS),
Seminarkabarettistin und Bäuerin
4. Grußworte der Ehrengäste
5. Persönliche Einlage durch Frau Stv. Kreisbäuerin Agnes Eger
6. Landfrauenchor Erlangen-Höchstadt/Aisch e.V.
7. Schlussworte durch Frau Stv. Kreisbäuerin Agnes Eger
Bekanntmachung der
Jagdgenossenschaft Herrnsdorf
Die Jagdgenossenschaft Herrnsdorf hält am Dienstag, 08.03.2016
um 19.00 Uhr in Herrnsdorf, Gastwirtschaft Barnikel, eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossen ab.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Jahresbericht
3. Verlesen des letzten Protokolls
4. Kassenbericht
18
St. Georg 15.30 h
17.00 h
Weggottesdienst der Erstkommunionkinder
Aussetzung des Allerheiligsten
Stille Anbetung – Heilige Stunde Beichtgelegenheit
18.00 h
Feierliches Herz-Jesu-Amt
(Amt für Verst. Anna Mennel u. Angehörige)
anschl. Fürbitten um geistl. Berufe
Kirchliches Abendgebet (Komplet) u.
Sakramentaler Segen
19.00 h
Weltgebetstag der Frauen
St. Hedwig 18.30 h
entfällt
Mission:
Amt für Leb. Thao
Amt für Verst. Maria u. Heinrich Schulz
Sa., 05.03.2016
vom Tag
St. Georg 06.30 h
Fastenschicht
St. Hedwig 16.00 h
Taufe Linnea Reißberger
St. Georg 16.00 h
Beichtgelegenheit
18.30 h
Rosenkranz
19.00 h
VAM Amt für Leb. u. Verst. des
Schülerjahrgangs 1930/ 1931
20.00 h bis 21.30 h
Taize-Gebet
- „Stunde der Barmherzigkeit“
- Anbetung u. Beichte
Ab heute Verkauf von Osterkerzen nach allen Gottesdiensten
Mission:
Amt für Leb. Thao
So. 06.03.2016
4. Fastensonntag
St. Georg 08.30 h
Amt für Verst. Josef u. Marga Gehr
Pfarrgottesdienst
10.30 h
14.00 h
Andacht entfällt
St. Laurentius 12.00 h
Eröffnungsgottesdienst Ewige Anbetung
Nackendorf
(Amt für Leb. u. Verst. der Ortsgemeinde)
13.00 h
Betstunde
14.00 h
Letzte feierliche Betstunde, Te Deum u.
Segen
Mission:
Amt für Leb. Thao
Mo., 07.03.2016
vom Tag
St. Georg 19.00 h
Amt für Leb. u. Verst. der Fam. Ursula u.
Leopold Emig
Amt für Leb. Thao
Mission:
Di., 08.03.2016
vom Tag
St. Georg 08.30 h
Amt für Verst. Marga Weinmann
Seniorenz. 10.00 h
Amt für Leb. Hue
St. Georg 19.00 h
Schmerzhafter Rosenkranz
Mission:
Amt für Verst. Waldemar Emmerich
Amt Leb. Thao
Mi., 09.03.2016
Ewige Anbetung 1.Tag
St. Georg 08.00 h
Eröffnungsgottesdienst
(Amt für Verst. Gretl, Walter u. Sohn d.
Fam. Spiegler)
09.00 h bis 12.00 h
Betstunden
12.00 h bis 14.00 h
Stille Anbetung
14.00 h bis 17.00 h
Betstunden
17.00 h
Betstunde u. sakramentaler Segen
St. Anna 19.00 h
entfällt
Mission:
Amt für Leb. Thao
Do., 10.03.2016
Ewige Anbetung 2.Tag
St. Georg 08.00 h
Eröffnungsgottesdienst
(Amt für Verst. Martha Hauke)
09.00 h bis 12.00 h
Betstunden
12.00 h bis 14.00 h
Stille Anbetung
14.00 h bis 16.00 h
Betstunden
5. Entlastung der Vorstandschaft
6. Abstimmung über Pauschale für den Schriftführer
7. Wünsche und Anträge
Die Jagdgenossen werden hiermit geladen.
Die Jagdgenossenschaft macht darauf aufmerksam, dass Änderungen
von Eigentumsflächen unverzüglich dem Jagdvorsteher bzw. dem
Kassier unter Vorlage von Nachweisen zu melden sind.
gez. Ewald Baumgärtner
Jagdvorsteher
Lebenshilfe Weisendorf
Die Schulvorbereitende Einrichtung mit integrierter Tagesstätte (SVE)
Buch und die Kindertageseinrichtungen in Weisendorf und
Weisendorf/Buch laden herzlich ein zum
„Tag der offenen Tür“ am Samstag, den 05. März 2016
von 14.00 – 16.30 Uhr
Wir freuen uns, Ihnen die SVE, Zum Brandwald 1, 91085
Weisendorf-Buch, Tel. 09132 - 781030 und die
Kindertageseinrichtungen, Zum Dachsknock 23a, 91085
Weisendorf-Buch, Tel. 09132 – 781040 und Gerbersleite 9, 91085
Weisendorf,
Tel. 09135 - 211901 vorstellen zu dürfen.
Kirchliche Nachrichten
Gottesdienstordnung der Katholischen
Pfarrei St. Georg Höchstadt/Aisch
So., 28.02.2016
St. Georg 08.30 h
10.30 h
17.00 h
Mission:
Mo., 29.02.2016
St. Georg 19.00 h
Mission:
Di., 01.03.2016
St. Georg 08.30 h
Seniorenz.10.00 h
St. Georg 19.00 h
Mission:
Mi., 02.03.2016
St. Anna 19.00 h
Mission:
Do., 03.03.2016
St. Georg 06.30 h
St. Laurentius 19.00 h
Mission:
Fr., 04.03.2016
3. Fastensonntag
Amt für Verst. Alfred Kohler
Pfarrgottesdienst
Fastenvesper
Amt für Verst. der Fam. Kratz u. Renner
Amt für Verst. Josef u. Maria Amtmann
mit Eltern
Amt für Leb. Thao
vom Tag
Amt für Verst. Erhard Dresel (best. von den
Dettelbacher Wallfahrern)
Amt für Leb. Thao
vom Tag
Amt für Verst. der Fam. Scholian u.
Bachmeier
Amt für Verst. der Fam. Georg u. Katharina
Weber
Schmerzhafter Rosenkranz
Amt für Leb. Thao
vom Tag
Amt für Verst. Kathi u. Ignaz
Freudenberger
Amt für Leb. Thao
Hl. Kaiserin Kunigunde,
Bistumspatronin
Festgottesdienst
(Amt für Verst. der Fam. Steger u. Häfner)
Amt für Verst. Georg, Kunigunda u. Maria
Eberlein
Amt für Leb. Thao
Herz-Jesu-Freitag,Weltgebetstag der
Frauen aller Konfessionen
19
16.00 h
17.00 h
18.00 h
Mission:
Fr., 11.03.2016
St. Georg 15.30 h
St. Hedwig 18.30 h
St. Georg 19.00 h
Mission:
Sa., 12.03.2016
St. Georg 06.30 h
16.00 h
18.30 h
19.00 h
Mission:
So., 13.03.2016
St. Georg 08.30 h
10.30 h
11.30 h bis 13.00 h
14.00 h
15.00 h
St. Martin 12.00 h
13.00 h
14.00 h
Mission:
f. Leb. u. Verst. Schwandner, Nanu und Will.
Kollekte für Misereor – Fastenopfer der
Kinder.
Kinder- u. Schülerbetstunde
Betstunde
Letzte feierliche Betstunde,
Abschlussprozession durch die Kirche,
Te Deum und Segen
Amt für Leb. Thao
vom Tag
Weggottesdienst der Erstkommunionkinder
Amt für Verst. Walter Suchy, Eltern u.
Schwiegereltern
Kreuzweg (gest. v. Kath. Deutschen
Frauenbund)
Amt für Leb. Thao
vom Tag
Fastenschicht
Beichtgelegenheit
Rosenkranz
VAM Amt f. Leb. u. Verst. Mitglieder der
Schützengilde Höchstadt 1608
Amt für Leb. Thao
5.Fastensonntag,Misereor-Fastenkollekte
Amt für Verst. Walter Stark u. Verst. der
Fam. Kellermann, Braun u. Stark
Pfarrgottesdienst
Fastenessen im Pfarrsaal
Fatimarosenkranz
Tauffeier
Eröffnungsgottesdienst Ewige Anbetung
Ailersbach
(Amt für Leb. u. Verst. der Fam Häusler u.
Jäger)
Betstunde
Letzte feierliche Betstunde, Te Deum u.
Segen
Amt für Verst. Dora Dresel u. Angehörige
Amt für Leb. Thao
Sonntag, 13.03.'16
10:30 Hl.Mss.
Gottesdienstordnung der Katholischen
Pfarrei St. Jakobus Etzelskirchen
für die Zeit vom 28.02. bis 13.03.2016
Sonntag, 28.02.16
08.00 Uhr
Freitag, 04.03.16
Samstag, 05.03.16
09.30 Uhr
Hl. Johannes von Gott, Ordensgründer
Bös.
19.00 Uhr
Amt f. Verst. Josef, Anna u. Rudi Skriwan
Verst. Sebastian u. Gerlinde Walz, Zentbh.
f. d. Armen Seelen, Bös. 7
Mittwoch, 09.03.16
Hl. Bruno von Querfurt, Bischof,
Glaubensbote, Märtyrer
BRK-Heim 18.30 Uhr Amt f. Verst. Elisabeth Rössert u. Ludwig
Habersack
Verst. d. Familie Silberhorn
KEINE SVAM!
Sonntag, 13.03.16
5. Fastensonntag (Passionssonntag)
08.00 Uhr
Pfarramt
Dienstag, 08.03.16
Gottesdienstordnung vom 27.02.16 - 13.03.2016
Sonntag, 28.02.16
10:30 Wort-Gottes-Feier
Donnerstag, 03.03.16
9:30 Hl.Mss.
10:00 Betstunde
11:00 Betstunde
12:00 stille Stunde
13:00 stille Stunde
14:00 Betstunde
15:00 Betstunde
16:00 Betstunde
Sonntag, 06.03.16
9:00 Hl.Mss.
10:30 Hl.Mss.
Samstag, 12.03.16
19:00 VAMss.
3. Fastensonntag
Kollekte für die Caritas
Pfarramt
Hl. Kasimir, Königssohn . Herz-Jesu-Freitag
Krankenkommunion
Ewige Anbetung
Aussetzungsamt:
Amt f. Verst. Erich Vogel u. Eltern,
Kieferndorf
Verst. Georg u. Elisabeth Söllner
Verst. Hilde u. Rudi Weidner
Betstunden:
10.00 Uhr Bösenbechhofen 6. Betstd.
14.00 Uhr Kieferndorf 4. Betstd.
11.00 Uhr Medbach
2. Betstd.
15.00 Uhr Saltendorf 5. Betstd.
12.00 Uhr Stille Anbetung
16.00 Uhr Medbach 3. Betstd.
13.00 Uhr Etzelskirchen 3. Betstd.
17.00 Uhr Etzelskirchen 6. Betstd.
Einsetzungsamt:
18.00 Uhr
Amt f. Verst. Juliane Vögler u. Angeh.
Verst. Katharina Lechner u. Karl Söllmann
m. Angeh.
Verst. Peter Schwinge
anschl. Lichterprozession
Sonntag, 06.03.16
4. Fastensonntag (Laetare)
Pfarramt
08.00 Uhr
Katholische Pfarrei
St. Vitus - Sterpersdorf
Samstag, 27.02.16
19:00 VAMss.
In Uehlfeld.
f. Leb. u. Verst. Fam. Beßler, Geist u.
Meier;
f. Leb. u. Verst. Fam. Öttinger, Weidendorf.
Kollekte für Caritas.
Anschließend Beichtgelegenheit.
Gottesdienstordnung der Katholischen
Pfarrei St. Leonhard Zentbechhofen
In Uehlfeld.
Ewige Anbetung
für die Zeit vom 28.02. bis 13.03.2016
Klaus Düthorn, Greiendorf
Michael Zenkel, Sterpersdorf
3. Fastensonntag
Kollekte für die Caritas
Amt f. Verst. Anna Weiß
09.30 Uhr
Verst. Wolfgang Lieberth u. Andreas Leyh,
best. v. d. Schulkameraden
Verst. Johann Schmuck, Schweinbach 29
10.30 Uhr
Taufe: Lea Marlen Waldert, Aisch
Dienstag, 01.03.16
Wochentag
Jungenhofen 19.00 Uhr Amt f. Leb.u.Verst. Metzger/Seelmann,
Jungenhofen 4
Verst. Barnikel u. Schmuck, Jungenhofen 7
Verst. Dürrbeck u. Angeh., Jungenhofen 1
Sonntag, 28.02.16
Richard Ruß, Weidendorf
gestaltet von St.Bonifatius Uehlfeld
Friedrich Lunz, Schwarzenbach
Anschließend Abschlußsegen.
f. Verst. Kurt Müller, Eltern u.Schwiegereltern.
In Uehlfeld.
f. Verst. Georg u. Regina Müller;
20
Donnerstag, 03.03.16 Hl. Kunigunde, Gemahlin Kaiser Heinrichs II.,
Bistumspatronin
19.00 Uhr
Amt f. Verst. Leonhard Ruß
Verst. Georg u. Mathilde Geyer, Schweinbach 4
Verst. Hubert Gleich; anschl. BG
Freitag, 04.03.16
Hl. Kasimir, Königssohn . Herz-Jesu-Freitag
Krankenkommunion
Sonntag, 06.03.16
4. Fastensonntag (Laetare)
Kollekte für den Kindergarten
09.30 Uhr
Amt f. Leb. u. Verst. Schmuck/Bayer,
Tannenweg 21
Verst. Konrad Weber u. Angeh.
Verst. Hofmann u. Martin, Schweinbach
Donnerstag, 10.03.16 Wochentag
18.00 Uhr
Beichtgelegenheit bei Pfr. i. R. Wolfgang
Gorki
Samstag, 12.03.16
Ewige Anbetung
Aussetzungsamt:
10.00 Uhr
Amt f. Verst. Marianne Lunz u. Angeh.
Verst. Andreas u.Margareta Schmuck,
Greuther Str.9
Verst. Oskar Brehm u. Eltern
Betstunden:
11.00UhrSchweinbach UlrichI. (1) 15.15UhrKindergarten
12.00UhrZentbechhofen HahnW. (2) 16.00UhrJungenhofen DürrbeckG. (1)
13.00UhrFörtschwind LunzP. (3)
17.00UhrGreuth BräunigL. (2)
14.00UhrSchweinbach DotterweichH. (4) 18.00UhrBerufstätige LechnerA. (3)
19.00 Uhr
Sonntag, 13.03.16
09.30 Uhr
Freitag, 4.03.2016
19.30 Uhr St. Georg: Weltgebetstag – „Nehmt Kinder auf und ihr
nehmt mich auf“
Sonntag, 6.03.2016
09.30 Uhr Christuskirche: Gottesdienst mit Abendmahl
11.00 Uhr Matthias-Claudius-Haus: Gottesdienst mit Abendmahl
17.00 Uhr Christuskirche: Passionskonzert
Montag, 7.03.2016
14.00 Uhr Christuskirche, Gemeindesaal: Offener Seniorentreff Treffen
15.00 Uhr Anton-Wölker-Schule: Kinderchor - Probe
Dienstag, 8.03.2016
08.30 Uhr Matthias-Claudius-Haus: Frauengesprächskreis
11.30 Uhr Grundschule Süd: Kinderchor - Probe
19.15 Uhr Christuskirche: Ökumenische Alltagsexerzitien, geschlossene Gruppe
Mittwoch, 9.03.2016
08.00 Uhr Christuskirche, Gemeindesaal: Gymnastik für Frauen 2. Termin: 9 Uhr
16.00 Uhr Christuskirche, Blauer Salon: Frauentreff
18.00 Uhr Christuskirche: Konfirmandenunterricht
19.30 Uhr Matthias-Claudius-Haus: Posaunenchor - Probe
Donnerstag, 10.03.2016
17.00 Uhr Senioren Centrum St. Anna: Gottesdienst im Seniorenheim
18.30 Uhr BRK Alten- und Pflegeheim: Gottesdienst im Seniorenheim
20.00 Uhr Christuskirche, Gemeindesaal: Kirchenchor - Chorprobe
Einsetzungsamt:
Amt f. Verst. Hans Schwandner
Verst. Friedel, Gremsdorfer Weg 5
Verst. Lechner u. Walz
anschl. Lichterprozession
Samstag, 12.03.2016
14.00 Uhr Christuskirche: Taufsamstag
Sonntag, 13.03.2016
09.30 Uhr Christuskirche: Gottesdienst - Vorstellung der
Konfirmanden
5. Fastensonntag (Passionssonntag)
Greuther Wallfahrt
Amt f. Verst. Andreas Enkert, Jungenhofen
Verst. Johann u. Anita Schmuck, Pfr.-R.-Platz 2
z. E. d. Hl. Josef, Höchstadter Str. 13
Evangelische Kirchengemeinde Lonnerstadt
Freitag, 26.02.2016
Fr 26.02., 19.30 Uhr
Sonntag, 28.02.2016
So 28.02., 09.30 Uhr
So 28.02., 10.30 Uhr
Evangelische Kirchengemeinde Höchstadt
Freitag, 26.02.2016
17.00 Uhr Treffen der Pfadfindergruppe, Christuskirche
Sonntag, 28.02.2016
09.30 Uhr Christuskirche: Gottesdienst
11.00 Uhr Matthias-Claudius-Haus: Gottesdienst
17.00 Uhr Christuskirche: Sing für Rumänien - Mitmachkonzert mit
anschließendem Essen original rumänischer Speisen
Montag, 29.02.2016
Mo 29.02., 14.00 Uhr
Mittwoch, 2.03.2016
Mi 2.03., 15.30 Uhr
Montag, 29.02.2016
15.00 Uhr Anton-Wölker-Schule: Kinderchor - Probe
Mi 2.03., 17.00 Uhr
Donnerstag, 3.03.2016
Do 3.03., 09.00 Uhr
Do 3.03., 16.00 Uhr
Do 3.03., 19.30 Uhr
Freitag, 4.03.2016
Fr 4.03., 00.00 Uhr
Fr 4.03., 16.00 Uhr
Dienstag, 1.03.2016
11.30 Uhr Grundschule Süd: Kinderchor - Probe
14.00 Uhr Christuskirche, Blauer Salon: Frauenkreis
19.15 Uhr Christuskirche: Ökumenische Alltagsexerzitien, geschlossene Gruppe
20.00 Uhr Christuskirche, Blauer Salon: Familiengottesdienstteam
Mittwoch, 2.03.2016
08.00 Uhr Christuskirche, Gemeindesaal: Gymnastik für Frauen 2. Termin: 9 Uhr
18.00 Uhr Christuskirche: Konfirmandenunterricht
19.30 Uhr Matthias-Claudius-Haus: Posaunenchor - Probe
Fr 4.03., 19.00 Uhr
Fr 4.03., 19.30 Uhr
Sonntag, 6.03.2016
So 6.03., 09.30 Uhr
So 6.03., 10.30 Uhr
Donnerstag, 3.03.2016
20.00 Uhr Christuskirche, Gemeindesaal: Kirchenchor - Chorprobe
So 6.03., 11.00 Uhr
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Posaunenchorprobe, Gemeindehaus
Gottesdienst mit Lektorin Elke Döller, ,
Bücherei nach dem Gottesdienst,
Gemeindehaus
Frauenkreis, Gemeindehaus
Präparandenunterricht, Gemeindehaus (mit
Jürgen Harder)
Jugendtreff "2days" für Kinder ab 12 Jahre,
"Storchennest"/Torhaus
Mutter-Kind Gruppe, Gemeindehaus
Bücherei, Gemeindehaus
Kirchenvorstandssitzung, Gemeindehaus
KV-Wochenende in Rummelsberg, ,
Jugendtreff "2days" für Kinder von 6-12
Jahre, "Storchennest"/Torhaus
Weltgebetstag, St. Georg Höchstadt, ,
Posaunenchorprobe, Gemeindehaus
Gottesdienst mit Pfarrer Pfaff, ,
Bücherei nach dem Gottesdienst,
Gemeindehaus
Taufe, St. Oswald-Kirche
Mittwoch, 9.03.2016
Mi 9.03., 15.30 Uhr
Mi 9.03., 17.00 Uhr
Bibelgesprächskreise
Montag, 20.00 Uhr - vierzehntägig, Kontakt: 09193/501534
Freitag, 19.30 Uhr - vierzehntägig, Kontakt: 09193/2125
Aktuelle Infos siehe unter www.christustreff-hoechstadt.de
Konfirmandenunterricht, Gemeindehaus
(mit Jürgen Harder)
Jugendtreff "2days" für Kinder ab 12 Jahre,
"Storchennest"/Torhaus
Donnerstag, 10.03.2016
Do 10.03., 09.00 Uhr
Mutter-Kind Gruppe, Gemeindehaus
Do 10.03., 14.00 Uhr
Seniorennachmittag mit Pfarrer Harder,
Gemeindehaus
Do 10.03., 16.00 Uhr
Bücherei, Gemeindehaus
Freitag, 11.03.2016
Fr 11.03., 16.00 Uhr
Jugendtreff "2days" für Kinder von 6-12
Jahre, "Storchennest"/Torhaus
Fr 11.03., 19.30 Uhr
Posaunenchorprobe, Gemeindehaus
Samstag, 12.03.2016
Sa 12.03., 10.00 Uhr
Konfi-Pilgern, Treffpunkt Gemeindehaus
Sonntag, 13.03.2016
So 13.03., 09.30 Uhr
Gottesdienst mit Pfarrer Harder, ,
So 13.03., 11.00 Uhr
Taufe, St. Oswald-Kirche
So 13.03., 14.00 Uhr
Kleiderbasar, Gemeindehaus
Montag, 14.03.2016
Mo 14.03., 14.00 Uhr
Frauenkreis, Gemeindehaus
Evangelische Kirchengemeinde Kairlindach
Freitag, den 26.02.2016
16:30 Uhr
FABS Kindergruppe Großenseebach
Sonntag, den 28.02.2016
09:30 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl (Saft) in Kairlindach
parallel findet Kindergottesdienst „Schatzkiste“
in der Pfarrscheune statt
11:00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl (Saft) in
Großenseebach parallel findet Kindergottesdienst
„Schatzkiste“ im Veit-vom-Berg-Haus statt
Dienstag, den 01.03.2016
19:30 Uhr “Exerzitien im Alltag„ in Großenseebach
Mittwoch, den 02.03.2016
19:00Uhr Passionsandacht in Kairlindach
Freitag, den 04.03.2016
16:30 Uhr FABS Kindergruppe Großenseebach
Sonntag, den 06.03.2016
09:30 Uhr Gottesdienst mit Konfirmandenvorstellung in Kairlindach
18:06 Uhr Gottesdienst „6 nach 6“ in Großenseebach
Dienstag, den 08.03.2016
19:30 Uhr “Exerzitien im Alltag„ in Großenseebach
Mittwoch, den 09.03.2016
19:00 Passionsandacht in Kairlindach in der Pfarrscheune
Andere christliche Gemeinschaften
Christustreff der Stadtmission in Höchstadt
Evangelische Gemeinschaft im Hensoltshöher
Gemeinschaftsverband e.V.
91315 Höchstadt a.d.Aisch, Lappacher Weg 2
Sonntag, 28.02.2016
10.00 Uhr Gottesdienst, Predigt: Helmut Sauerbrey
Sonntag, 06.03.2016
10.00 Uhr Gottesdienst, Predigt: Günter Guthmann
Sonntag, 13.03.2016
10.00 Uhr Gottesdienst, Predigt: Mirko Schwozer
Parallel zu den Gottesdiensten gibt es ein eigenes Programm für Kinder.
Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern haben auch die Möglichkeit
im Eltern-Kind-Raum am Gottesdienst teilzunehmen.
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