1 2 3 4 Vorwort Carsten Burckhardt Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, „Faire Arbeit fällt nicht vom Himmel. Solidarität wächst nicht auf Bäumen. Nur die wahren Helden des Alltags bewegen richtig was.“ Es kommt darauf an, seine Rechte und Möglichkeiten zu kennen, den Mund aufzumachen. Sich etwas zu trauen. Wer sich nicht wehrt, wer nur seinen eigenen Stiefel fährt, wird nichts an seiner Lage und an der Lage seiner Kolleginnen und Kollegen ändern. Viele Ansprüche und Rechte und Tariferfolge stehen nur auf dem Papier – solange man sie nicht einfordert. „Faire Arbeit Jetzt!“ einzufordern, das erfordert Wissen und sicher oft Mut Betriebsratsarbeit aktiv zu gestalten – im Sinne der Beschäftigten – heißt auch Zivilcourage zeigen. Rückgrat haben. Rückgrat zeigen. Auf Rechte und Ansprüche pochen. Stärke aus Gemeinschaft entwickeln. Gewerkschaftlich handeln. Und damit die Arbeits- und die Lebensumstände verbessern. Gemeinsam mit Deiner IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und dem Bildungswerk Steinbach e. V. hast Du starke Partner an Deiner Seite. Also auf! In die Hände gespuckt und angepackt! Denn es gilt: „Faire Arbeit Jetzt!“ Neben den klassischen und bekannten Betriebsräteseminaren und Grundlehrgängen bietet das Bildungswerk Steinbach spezielle Seminare für individuell abgestimmte Themen und Gremien an, sowie die Möglichkeiten in Klausuren und Arbeitstagungen die Betriebsratsarbeit weiter zu entwickeln und zu gestalten. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt macht sich stark für „Faire Arbeit Jetzt!“ Das Bildungswerk Steinbach e.V. unterstützt diese Kampagne mit den passenden Bildungsangeboten u.a. 5 Übersicht zu Eingruppierung, Leiharbeit, Befristung, Überstunden, Leistungsverdichtung, Arbeits- und Gesundheitsschutz. Trotzdem ist es möglich, dass Euer Wunschseminar in dieser Broschüre nicht zu finden ist. Bitte sprecht uns an. Gemeinsam entwerfen wir ein Seminar, das genau auf Eure Fragen und Bedürfnisse Eures Gremiums (Betriebsrat – Gesamtbetriebsrat – Konzernbetriebsrat oder Wirtschaftsausschuss) zugeschnitten ist. Und es gilt, neben der Schulung von Betriebsratsmitgliedern, auch die Qualifizierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unserer Branchen voranzubringen und der Bildung der Mitglieder und ehrenamtlichen Funktionären unserer IG BauenAgrar-Umwelt mehr Aufmerksamkeit zu widmen. „Lernen ist wie rudern gegen den Strom, sobald man aufhört, treibt man zurück.“ Wir freuen uns auf das gemeinsame Lernen. Die Kolleginnen und Kollegen des Bildungswerks Steinbach unterstützen Euch gerne dabei. Carsten Burckhardt Vorsitzender des Bildungswerk Steinbach e.V. 6 Übersicht Übersicht 0. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 0. Prozessmanagement. Den Wandel gestalten. Grundlagenseminare Arbeitsrecht Wirtschaftswissen und Betriebspolitik Arbeits- und Gesundheitsschutz Branchenseminare Erfolgreiche Betriebsratsarbeit: Faire Arbeit jetzt! Maßgeschneiderte Angebote Vor Ort Seminare auf den Seiten Prozessmanagement. Den Wandel gestalten. 1. 10 14 33 44 53 65 70 81 26-30 10 Grundlagenseminare Grundlehrgang I: Fragen des Betriebsverfassungsrechts und die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen durch den Betriebsrat Grundlehrgang II: Arbeitsbedingungen gestalten - Die Beteiligung des Betriebsrats in personellen und sozialen Angelegenheiten Grundlehrgang III: Veränderungen frühzeitig erkennen und gestalten – Beschäftigung sichern BR I a: Einführung in das Betriebsverfassungsrecht BR I b: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrat – Ein Seminar für neugewählte und langjährige Betriebsratsmitglieder BR II: Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen BR III: Soziale Mitbestimmung: Arbeitsbedingungen gestalten betriebliche Regelungen verhandeln BR IV a: Umstrukturierungen im Betrieb und Unternehmen begleiten – Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten BR IV b: Betriebliche Veränderungen begleiten - Beschäftigung sichern Seminare in Deiner Nähe: vor Ort, in Deiner Region Der wirksame Beschluss – die ordnungsgemäße Niederschrift Auszubildende begleiten, Ausbildung checken und verbessern – eine Aufgabe für die Jugend- und Auszubildendenvertretung (Aufbauseminar) 14 16 17 18 20 22 23 24 25 31 32 7 Übersicht 2. Arbeitsrecht Arbeitsrecht I Arbeitsrecht II Arbeitsrecht III Starke Belegschaft – Starker Betriebsrat: Betriebsratsarbeit, Beteiligung der Belegschaft und Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung – Besuch des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Erfurt Gesetze in der Praxis: Prekäre Beschäftigung und das Teilzeitund Befristungsgesetz (TzBfG) Gesetze in der Praxis: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (Grundseminar) Gesetze in der Praxis: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (Aufbauseminar) Betriebsvereinbarungen clever und rechtswirksam gestalten Recht bekommen – Rechte durchsetzen Arbeitnehmerhaftung 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 3. Wirtschaftswissen und Betriebspolitik Faire Arbeit durch richtige Eingruppierung Faire Arbeit mit unbefristeten Arbeitsverhältnissen Faire Arbeit durch Einhaltung von Mindestlöhnen Betriebsratsarbeit im Wandel der Arbeitswelt – Industrie 4.0 Informationen sind die Basis der Betriebsratsarbeit! Wie arbeitet ein Wirtschaftsausschuss? Wirtschaftliche Grundkompetenz für Betriebsräte Personalplanung und -entwicklung – Die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats 44 46 47 48 50 51 52 4. Arbeits- und Gesundheitsschutz Faire Arbeit durch Arbeits- & Gesundheitsschutz Der Betriebsrat und die Gesundheit der Kollegen (Grundseminar) 8 53 54 Übersicht Arbeits- und Gesundheitsschutz professionell gestalten (Aufbauseminar) Stress und psychosoziale Belastung am Arbeitsplatz – Arbeitsverdichtung, Leistungsdruck, Zukunftsangst Gefährdungsbeurteilung: Wie können Interessenvertretungen bei der Gefährdungsbeurteilung mitwirken Mobbing erkennen und handeln (Grundseminar) Mobbing im Betrieb bekämpfen – Gespräche mit Beteiligten – Beratung der Betroffenen (Aufbauseminar) Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – ein Problem bei uns? „Ach stell Dich nicht so an, da war doch gar nichts!“ Suchtprobleme am Arbeitsplatz (Grundseminar) Sicherung von Arbeitsplätzen durch betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Vertrauensleute in der Schwerbehindertenvertretung (Grundseminar) Vertrauensleute in der Schwerbehindertenvertretung (Aufbauseminar) 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 5. Branchenseminare (zusätzliche Angebote mit Branchenorientierung) Seminare für Betriebsratsmitglieder im Bauhauptgewerbe Betriebsratsarbeit und die besonderen Regelungen im Baugewerbe Seminare für Betriebsratsmitglieder in der Baustoffindustrie Arbeitszeitregelungen in der Ziegelindustrie, Einführung des Saison-KUGs Seminar für Betriebsratsmitglieder der grünen Branchen Gesetzliche und tarifliche Regelungen zu Arbeitszeit Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte 65 68 69 6. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit: Betriebsratsarbeit mit System Leitung und Führung des Betriebsratsgremiums Seminar für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Rückhalt in der Belegschaft! - Wie gestaltet der Betriebsrat die Zusammenarbeit mit der Belegschaft? 70 72 73 9 Übersicht Kurzweilig und informativ – Betriebsversammlungen spannend gestalten Der überzeugende Betriebsrat: Reden auf Versammlungen Auf Augenhöhe mit dem Chef: Verhandlungen im Betrieb Konflikte erfolgreich bewältigen Aufgaben und Zuständigkeit des Gesamt- und Konzernbetriebsrats Praktische Anwendung der Informations- und Konsultationsrechte im EBR Frauen – erfolgreich im Betriebsrat! 74 75 76 77 78 79 80 7. Maßgeschneiderte Angebote Ein eigenes Seminar für Euer Betriebsrats- oder Personalratsgremium Seminare vor Ort Teamentwicklung Gut aufgestellt Beratung durch das Bildungswerk Steinbach e. V. Mediation und Coaching Aufsichtsratswahlen Unternehmensmitbestimmung – Das Mandat der Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat 81 82 83 84 85 86 Bildungswerk Steinbach e. V. Bildung darf nicht dem Zufall überlassen werden Gute Gründe für die Seminare des Bildungswerks Steinbach Wer kann an unseren Seminaren und Lehrgängen teilnehmen? Wer kann wie oft nach Steinbach kommen? Schulferien 2016 Bitte verwendet die Anmeldung zum Seminar in dem ausklappbaren Umschlag auf der Rückseite des Hefts. Seminare, die neu in unserem Angebot sind. Seminare, die auch für Personalratsmitglieder geeignet sind. Seminare, die außer Haus stattfinden. 10 87 88 90 91 Bildung darf nicht dem Zufall überlassen werden. Für jedes Betriebsratsgremium ist es sinnvoll, sich wenigstens einmal im Jahr als Team einen Überblick zu verschaffen und sich zu vergewissern: Was benötigen wir als gesamtes Gremium an grundsätzlichem Wissen – wer im Gremium braucht welche speziellen Kenntnisse? Von einer frühzeitigen Planung (Beschlüsse!) profitiert auch der Arbeitgeber – er kann sich auf die seminarbedingte Abwesenheit seiner Mitarbeiter langfristig einstellen. Und: Eine frühzeitige Anmeldung sichert den Platz im gewünschten Seminar – so manche Veranstaltung ist schneller ausgebucht als gedacht. Reihenfolge der Seminare Das erforderliche Basiswissen – die elementaren Grundkenntnisse zum Betriebsverfassungsgesetz – erwerbt Ihr durch den Besuch der einwöchigen Seminare BR I, II, III und IV. Oder aber durch den Besuch unserer zweiwöchigen Grundlehrgänge I – III (sogenannte G-Reihe). Denn: Die Grundlehrgänge beinhalten die jeweiligen entsprechenden BR-Seminar. –Beispiel: Der G I setzt sich aus BR I a und BR I b zusammen, der G II besteht aus den Seminaren BR II und BR III und der G III enthält den Lehrumfang von BR IV a und BR IV b. Das bedeutet auch: Wer – aus welchen Gründen auch immer – kein zweiwöchiges Seminarangebot belegen kann, der kann die gleichen Kenntnisse erwerben, indem er die entsprechenden BR Seminare besucht. Ein Wechsel zwischen den Grundlehrgängen und BR-Seminaren ist ebenfalls möglich. So kann nach dem Grundlehrgang I auch das Seminar BR II und dann BR III besucht werden, um dann später den G III zu besuchen oder den BR IV a und b zu belegen. Im Übrigen seid Ihr in Eurer Wahl frei – es spricht also nichts dagegen, den BR III („Soziale Mitbestimmung: Betriebliche Regelungen verhandeln und gestalten“) beispielsweise vor dem BR II („Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen“) zu besuchen, wenn es die aktuelle Problemlage im Betrieb erfordert. 11 12 13 0. Prozessmanagement Den Wandel gestalten. Termine: 991116 992116 993816 995016 13.03. – 16.03.2016 22.05. – 25.05.2016 20.09. – 23.09.2016 11.12. – 14.12.2016 Seminargebühr pro Workshop 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 387,00 € (inkl. MwSt.) Leitungsteam Elge Wörner Pädagogin M.A., Supervisorin (DGSv), Beraterin und Leiterin von Gruppen (DGGO) Prof. Dr. Hans Pongratz 14 Permanente Umstrukturierungsprozesse bewirken im Unternehmen eine Dynamik, die alle Beteiligten auf unterschiedlichen Ebenen fordert. Zum einen braucht es geeignete inhaltliche Konzepte und zum anderen die Bereitschaft, die erarbeiteten Lösungen tatsächlich umzusetzen. Häufige und schnelle Veränderungen in Unternehmen sind für die Beteiligten anstrengend. Auch sind die „Veränderungsarbeiten“ als zusätzliche Leistungen zu erbringen und werden „notgedrungen“ erledigt. So fehlt Projekten Verantwortlichkeit und Energie, sie bleiben „stecken“, „versanden“ oder werden von einer neuen Idee überlagert. Einschätzung von betrieblichen Veränderungsprozessen und Bewertungen von Entscheidungen aus der Perspektive des Betriebsrats und des Unternehmens, emotionale Stabilität und Belastbarkeit, Rollenklarheit, Rollenflexibilität und soziale Kompetenz sind Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Daran arbeiten wir im Rahmen dieser Fortbildungsgruppe. Struktur Vor Beginn der Fortbildung besteht das Angebot, in Einzelgesprächen Fragen zu klären. Die Fortbildung findet in einer festen Lerngruppe von maximal 8 Personen statt. Der Lernprozess gewährleistet eine Verbindung von Theorie und Praxis. Dabei werden laufende Praxiserfahrungen bearbeitet und der Entwicklungsprozess der Lerngruppe reflektiert. Die Weiterbildung umfasst 4 Workshops zu je 3 Tagen sowie 3 Supervisionstage in einem Zeitraum von ca. 12 Monaten. Individuelle Entwicklungsfeedbacks sind Bestandteil der Fortbildung. 0. Prozessmanagement Die Inhalte der Workshops 1. Berufliche Entwicklung und die Rolle als Betriebsrat • Biografie und Potenziale: Konzepte der Persönlichkeit und ihrer Entwicklung • Strukturelle Veränderungen der Erwerbsarbeit: Anforderungen an die Rolle als Betriebsrat • Veränderungen im Unternehmen: Sichtbare und unsichtbare Auswirkungen 2. Motive für die Weiterbildung: Persönliche Ziele und Kontrakt • Organisation und persönliche Position • Auswirkungen des gesellschaftlichen Wandels: Form und Dynamik des Wandels • Soziale Prozesse in Organisationen: Grundprinzipien der Organisationsentwicklung • Strukturen und Personen: Umgang mit Rollenerwartungen • Die Betriebsratsrolle: Individueller Umgang mit Macht und Ohnmacht • Grundlagen der Gruppen- und Teamarbeit: Gruppenphänomene und -entwicklung 3. Prozessmanagement • Instrumente zur Diagnose von Organisationen: Kommunikation im Veränderungsprozess • Phasen im Veränderungsprozess: Start – Entwicklung – Abschluss – Evaluation • Begleitungs- und Beratungsrolle: Zielgerichtet und ergebnisoffen • Persönlichkeitsentwicklung: Selbstreflexion als Arbeitsinstrument 4. Intervention , Leitung und Konflikt • Führungskultur und Kooperationsformen: Der persönliche Leitungs- und Interventionsstil 15 0. Prozessmanagement • Unternehmensorganisation: Anforderung an Führung bei Veränderungsprozessen • Konflikt und Entwicklung: Umgang mit Widerstand in Veränderungsprojekten • Prozessreflexion als Gruppenerfahrung: Selbst- und Fremdwahrnehmung • Abschluss und Zertifizierung: Inhaltliche und psychosoziale Evaluation Supervisionstage Die Supervisionstage werden im 2. Workshop vereinbart. Insgesamt 3 Tage. Arbeitsweisen und Methoden Reflexion und Beteiligung Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer analysieren und reflektieren aus ihrer Perspektive heraus die Situation in der Weiterbildungsgruppe. Sie übernehmen Verantwortung für das Geschehen in der Lerngruppe und können Anregungen aus den Erfahrungen in dieser Gruppe mit in ihre Alltagspraxis transferieren. Das setzt Reflexionsbereitschaft auf unterschiedlichen Ebenen voraus sowie das Interesse, auch an Praxissituationen der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu lernen. Reflexionsebenen Kontext – Organisation – Team – Person Arbeitsweise Arbeit an Praxisbeispielen, Feedback, Erarbeitung von Handlungsoptionen und Umsetzungsstrategien, Entwicklung eigener Positionen, Vorstellung theoretischer Modelle, Diskussion. Außerdem Hinweise zum Stand der einschlägigen Literatur und wissenschaftlicher Ergebnisse. Für den persönlichen Nutzen und Erfolg der Einzelnen ist entscheidend, inwieweit sie sich persönlich einbringen und einbeziehen lassen. 16 13 1. Grundlagenseminare Grundlehrgang I: Fragen des Betriebsverfassungsrechts und die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen durch den Betriebsrat Ziele: Termine: 1110416 1111416 1113516 1114616 1115016 24.01. – 05.02.2016 03.04. – 15.04.2016 28.08. – 09.09.2016 13.11. – 25.11.2016 11.12. – 22.12.2016 Seminargebühr: 1.690,00 € Übernachtung und Verpflegung: 1.548,00 € (inkl. MwSt.) Im Rahmen des Seminars ist auch ein Besuch beim Arbeitsgericht Frankfurt vorgesehen. Nach dem Besuch des Grundlehrgangs I kennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Rechte des Gremiums Betriebsrat und die des einzelnen Betriebsratsmitglieds. Sie lernen den sicheren Umgang mit Gesetzen und Kommentaren und erlangen Grundkenntnisse in den formalen Anforderungen der Betriebsratsarbeit. Es werden Methoden und Instrumente einer zielorientierten und systematischen Betriebsratsarbeit vermittelt. Inhalte: • Aufbau des Betriebsverfassungsgesetzes und Umgang mit kommentierender Literatur • Aufgaben und Rolle des Betriebsrats gemäß § 80 Abs. 1 BetrVG • Die unterschiedlichen Aufgaben von Betriebsrat und Gewerkschaft • Die Bedeutung von Tarifverträgen • Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Betriebsrat und ArbeitnehmerInnen • Vorgehensweise des Betriebsrats bei der Lösung betrieblicher Konflikte • Betriebsratssitzung und der rechtswirksame Beschluss • Überblick über die Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen, personellen und sozialen Angelegenheiten • Die Handlungsfelder des Betriebsrats und seine Durchsetzungsmöglichkeiten • Die Einbindung der Belegschaft (u.a. Betriebsversammlung) • Effektive Geschäftsführung und Organisation der Betriebsratsarbeit Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Neu gewählte und nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch kein Seminar zum Betriebsverfassungsrecht besucht haben. 18 19 1. Grundlagenseminare Grundlehrgang II: Arbeitsbedingungen gestalten - Die Beteiligung des Betriebsrats in personellen und sozialen Angelegenheiten Ziele: Termine: 1220716 1221616 1223316 1224616 14.02. – 26.02.2016 17.04. – 29.04.2016 14.08. – 26.08.2016 13.11. – 25.11.2016 Seminargebühr: 1.690,00 € Übernachtung und Verpflegung: 1.548,00 € (inkl. MwSt.) In dem Lehrgang werden den TeilnehmerInnen die vielfältigen Beteiligungsrechte des BR in personellen und sozialen Angelegenheiten vermittelt. Mit der Einstellung begründen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis, das wesentlich durch den Arbeitsvertrag, Gesetze und Tarifverträge geregelt ist. Über die Einhaltung hat der BR zu wachen. Darüber hinaus hat der Betriebsrat über seine Beteiligungsrechte viele Möglichkeiten, die Interessen der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis zu wahren und die Arbeitsbedingungen zu gestalten. Inhalte: • Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats unter Berücksichtigung der tariflichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen • Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung gemäß § 99 BetrVG • „Faire Arbeit“: Arbeitsbedingungen gestalten • Die Regelungsbereiche des § 87 BetrVG im Überblick (z.B. Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub, übertarifliche Zulagen etc.) • Die Betriebsvereinbarung als „innerbetriebliches Gesetz“ • Die Einigungsstelle als Mittel zum guten Zweck • Überblick über Kündigungsarten und –gründe • Der Kündigungswiderspruch gemäß § 102 BetrVG • Abmahnung • Die arbeitsrechtliche Durchsetzung der Betriebsratsziele Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem Seminar BR I oder Grundlehrgang GI. 20 1. Grundlagenseminare Grundlehrgang III: Veränderungen frühzeitig erkennen und gestalten – Beschäftigung sichern Ziele: Nach dem Besuch des Lehrgangs haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen umfassenden Überblick über Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Sie können sich mit und ohne den Wirtschaftsausschuss die notwendigen Informationen beschaffen und damit betriebliche Veränderungsprozesse rechtzeitig erkennen. Die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats in der Gestaltung betrieblicher Veränderungen sind Ihnen bekannt. Sie haben gelernt, sie im Sinne der ArbeitnehmerInnen zu nutzen. Termine: 1330716 1353716 1335016 Inhalte: Seminargebühr: • Grundlagen unternehmerischer Entscheidungen und Managementstrategien • Unternehmensumstrukturierung und Betriebsänderung • Unterrichtungs- und Beratungspflichten des Unternehmens gegenüber Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss und Gesamtbetriebsrat • Wirtschaftliche Kennziffern und deren Bedeutung für die Betriebsratsarbeit • Geheimhaltung • Handlungsmöglichkeiten bei Betriebsänderung (§ 111 ff BetrVG) • Interessenausgleich und Sozialplan • Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung (§ 92 a BetrVG) • Zusammenarbeit von Belegschaft und Betriebsrat in Veränderungsprozessen • Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats 14.02. – 26.02.2016 11.09. – 23.09.2016 11.12. – 22.12.2016 1.690,00 € Übernachtung und Verpflegung: 1.548,00 € (inkl. MwSt.) Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder, die bereits den Grundlehrgang G I oder das Seminar BR I besucht haben. 21 1. Grundlagenseminare BR I a: Einführung in das Betriebsverfassungsrecht Ziele: Termine: 1010716 1011016 1011616 1011916 1012316 1013216 1013916 1014116 1014516 14.02. – 19.02.2016 06.03. – 11.03.2016 17.04. – 22.04.2016 08.05. – 13.05.2016 05.06. – 10.06.2016 07.08. – 12.08.2016 25.09. – 30.09.2016 09.10. – 14.10.2016 06.11. – 11.11.2016 Seminargebühr: 845,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Betriebsrats-Neulinge erhalten eine Orientierung über die Vielseitigkeit der Betriebsratstätigkeit. Das Seminar gibt einen Überblick über die Rechte des Betriebsratsgremiums und des einzelnen Betriebsratsmitglieds und vermittelt Grundlagenkenntnisse in der Handhabung des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen die elementaren Grundsätze der Geschäftsführung des Betriebsrats kennen und erhalten einen Einblick in die Beteiligungsrechte. Inhalte: • Aufgaben und Stellung des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz • Rechtsnormen des Arbeitsverhältnisses • Einblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats • Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren • Vorgehensweise des Betriebsrats bei der Lösung betrieblicher Konflikte • Betriebsratssitzung, Beschlussfassung • Rechte und Pflichten eines Betriebsratsmitglieds • Arbeits- und Sachmittel für den Betriebsrat • Geschäftsführung und Organisation der Betriebsratsarbeit Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Neu gewählte und nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch kein Seminar zum Betriebsverfassungsrecht besucht haben. 22 23 1. Grundlagenseminare BR I b: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrat Ein Seminar für neu gewählte und langjährige Betriebsratsmitglieder Termine: 1010416 1012916 1013316 1014216 1014916 Ziele: 24.01. – 29.01.2016 17.07. – 22.07.2016 14.08. – 19.08.2016 16.10. – 21.10.2016 04.12. – 09.12.2016 Seminargebühr: 845,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Die Aufgaben des Betriebsrates sind vielschichtig und meist sind in einem Sachverhalt mehrere Beteiligungsrechte des BetrVG zu berücksichtigen. Betriebsratsmitglieder müssen diese Zusammenhänge / Wechselwirkungen erkennen. Sie brauchen Methoden und Instrumente einer zielorientierten und systematischen Betriebsratsarbeit. Inhalt: • Die unterschiedlichen Aufgaben von Betriebsrat und Gewerkschaft • Die Bedeutung von Tarifverträgen • Überblick über die Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen, personellen und sozialen Angelegenheiten • Handlungsfelder der Betriebsratsarbeit • Die Durchsetzungskraft des Betriebsrats • Die Einbindung der Belegschaft u.a. Betriebsversammlung • Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Betriebsrat und ArbeitnehmerInnen • Effektive Geschäftsführung und Organisation der BRArbeit Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Neu gewählte und nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch kein Seminar zum Betriebsverfassungsrecht besucht haben sowie langjährige Betriebsratsmitglieder, die ihr Wissen auffrischen wollen. 24 25 1. Grundlagenseminare BR II: Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen Ziele: Termine: 1020216 1020616 1021516 1022416 1022516 1023216 1023916 1024316 1024816 10.01. – 15.01.2016 07.02. – 12.02.2016 10.04. – 15.04.2016 12.06. – 17.06.2016 19.06. – 24.06.2016 07.08. – 12.08.2016 25.09. – 30.09.2016 23.10. – 28.10.2016 27.11. – 02.12.2016 Seminargebühr: 845,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Das Seminar vermittelt die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen Vorgehensweisen kennen, die sie befähigen, formal korrekt personelle Entscheidungen mitzugestalten. Auf gängige Fehler und mögliche „Stolpersteine“ wird ausdrücklich aufmerksam gemacht. Inhalte: • • • • • • • • Überblick über personelle Maßnahmen Ursachen und Hintergründe Was ist eine Einstellung – was eine Versetzung? Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung gemäß § 99 BetrVG Überblick über Kündigungsarten und -gründe Der Kündigungswiderspruch gemäß § 102 BetrVG Abmahnung Handlungsansätze für den Betriebsrat in der Personalpolitik/-arbeit Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem Seminar BR I oder Grundlehrgang GI. 26 1. Grundlagenseminare BR III: Soziale Mitbestimmung: Arbeitsbedingungen gestalten - betriebliche Regelungen verhandeln Ziele: Nach dem Besuch des Seminars kennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Wesen wirklicher betrieblicher Mitbestimmung. Sie haben einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten, sich konstruktiv und produktiv zum Schutz der Beschäftigten einzumischen. Sie lernen, was bei Verhandlungen zu beachten ist und können sich in der Verhandlungsführung versuchen. Inhalte: • Das stärkste Recht des Betriebsrats: Initiativrecht und Mitbestimmung auf Augenhöhe • Die Regelungsbereiche des § 87 BetrVG im Überblick (z. B. Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub, übertarifliche Zulagen etc.) • Faire Arbeit: Arbeitsbedingungen gestalten – Möglichkeiten des Betriebsrats • Die Betriebsvereinbarung als „innerbetriebliches Gesetz“ • Die Einigungsstelle als Mittel zum guten Zweck • Die arbeitsrechtliche Durchsetzung der Betriebsratsziele Termine: 1030616 1031516 1032516 1033216 1033916 1034316 1034816 07.02. – 12.02.2016 10.04. – 15.04.2016 19.06. – 24.06.2016 07.08. – 12.08.2016 25.09. – 30.09.2016 23.10. – 28.10.2016 27.11. – 02.12.2016 Seminargebühr: 845,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem Seminar BR I oder Grundlehrgang GI. 27 1. Grundlagenseminare BR IV a: Umstrukturierungen im Betrieb und Unternehmen begleiten Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten Ziele: Termine: 1042816 10.07. – 15.07.2016 1044816 27.11. – 02.12.2016 Seminargebühr: 845,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Der Besuch des Seminars befähigt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Umstrukturierungen im Betrieb und Unternehmen in ihrer arbeitsrechtlichen Dimension zu verstehen (zu erkennen und zu durchschauen). Sie lernen auch, in Krisensituationen die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen als Betriebsrat aktiv zu vertreten. Sie kennen die arbeitsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats. Inhalte: • Unterscheidung von Betrieb und Unternehmen • Unternehmensumstrukturierungen und Betriebsänderungen: Personalabbau, Massenentlassungen, Auswirkungen auf die Struktur des Betriebsrats • Woher kommen diese Veränderungen? • Wie erkennt der Betriebsrat eine Betriebsänderung und welche Handlungsmöglichkeiten hat er? • Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) • Möglichkeiten des Betriebsrats bei Umstrukturierungen (§ 112 BetrVG) und Rechte der Arbeitnehmer (§ 113 BetrVG) • Was regelt der Interessenausgleich, was der Sozialplan? • Betriebsübergang nach § 613 a BGB Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder , die bereits an BR II und BR III oder G II und G III teilgenommen haben. 28 1. Grundlagenseminare BR IV b: „Betriebliche Veränderungen begleiten - Beschäftigung sichern“ Ziele: Unternehmen unterliegen einem ständigen Anpassungsprozess, um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Rendite zu sichern. Meist laufen diese Veränderungen schleichend und im Verborgenen ab. Mit deren Auswirkungen muss sich dann der Betriebsrat befassen, wenn sie als Versetzungen oder Kündigungen auf seinem Tisch landen oder der Betriebsrat plötzlich mit einer Betriebsänderung konfrontiert ist und nun versucht, den Schaden durch Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan zu begrenzen. Aber: Hätte man da nicht schon viel früher aktiv werden können – handeln müssen? Inhalte: • Selbstverständnis des Betriebsrats und Beteiligung an der Entwicklung der Unternehmenspolitik • Überblick über Unternehmensstrategien und Unternehmensentwicklungen • Unterrichtungs- und Beratungspflichten des Unternehmens gegenüber Wirtschaftsausschuss, Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat • Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen • Durchsetzung von Informationsansprüchen und Beratungsrechten • Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung (§ 92 a BetrVG) • Wie organisiert der Betriebsrat seine Arbeit, um in wirtschaftlichen Angelegenheiten Einfluss nehmen zu können? • Organisation der Betriebsratsarbeit. Termine: 1041716 24.04. – 29.04.2016 1044116 09.10. – 14.10.2016 Seminargebühr: 845,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder, die bereits an BR II und BR III oder G II und G III teilgenommen haben. 29 1. Grundlagenseminare Seminare in Deiner Nähe: vor Ort Hotel "Casa Familia" Dünenstr. 45 17454 Ostseebad Zinnowitz Seminare: BR II 80916042 11.01. – 15.01.2016 Arbeitsrecht II 80916046 07.03. – 11.03.2016 BR III 80916047 11.04. – 15.04.2016 Seminargebühren: Übernachtung/Verpflegung: Zusätzliche Übernachtung: 845,00 € (MwSt.-frei) 525,00 € (inkl. MwSt.) 95,00 € (Inkl. MwSt.) Landhotel Möllhagen Möllhagen 5 24589 Schülp/Nortorf Seminare: BR III 80916043 01.02. – 05.02.2016 Arbeitsrecht I 80916044 15.02. – 19.02.2016 Seminargebühren: Übernachtung/Verpflegung: Tagungspauschale (o. Ü.): Zusätzliche Übernachtung: 30 845,00 € (MwSt.-frei) 595,00 € (inkl. MwSt.) 295,00 € (Inkl. MwSt.) 95,00 € (Inkl. MwSt.) 1. Grundlagenseminare Seminare in Deiner Nähe: vor Ort Hotel Nautic Triftweg 4 17459 Ostseebad Koserow Seminar: Arbeitsrecht I 80916045 22.02. – 26.02.2016 Seminargebühren: Übernachtung/Verpflegung: Tagungspauschale (o. Ü.): Zusätzliche Übernachtung: 845,00 € (MwSt.-frei) 745,00 € (Inkl. MwSt.) 345,00 € (Inkl. MwSt.) 95,00 € (Inkl. MwSt.) IBIS Hotel Dresden Prager Straße 01069 Dresden Seminare: BR I BR II BR III 81216005 81216007 81216003 81216009 Seminargebühren (5-tägig): Übernachtung/Verpflegung: Tagungspauschale (o. Ü): Zusätzliche Übernachtung: 09.05. – 13.05.2016 22.08. – 26.08.2016 08.02. – 12.02.2016 05.12. – 09.12.2016 845,00 € (MwSt.-frei) 835,00 € (Inkl. MwSt.) 385,00 € (Inkl. MwSt.) 125,00 € (Inkl. MwSt.) 31 1. Grundlagenseminare Seminare in Deiner Nähe: vor Ort IBIS Hotel Dresden Prager Straße 01069 Dresden Seminare: Der wirksame Beschluss – die ordnungsgemäße Niederschrift 81216010 13.01. – 15.01.2016 Sicherung von Arbeitsplätzen durch betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM) 801216013 02.03. – 04.03.2016 Seminargebühren (3-tägig): Übernachtung/Verpflegung: Tagungspauschale (o. Ü): Zusätzliche Übernachtung: 595,00 € (MwSt.-frei) 465,00 € (Inkl. MwSt.) 245,00 € (Inkl. MwSt.) 125,00 € (Inkl. MwSt.) Novotel Leipzig City Goethestraße 11 04109 Leipzig Seminar: Der wirksame Beschluss – die ordnungsgemäße Niederschrift 81216002 03.02. – 05.02.2016 Seminargebühren (3-tägig): Übernachtung/Verpflegung: Tagungspauschale (o. Ü): Zusätzliche Übernachtung: 32 507,00 € (MwSt.-frei) 465,00 € (Inkl. MwSt.) 245,00 € (Inkl. MwSt.) 125,00 € (Inkl. MwSt.) 1. Grundlagenseminare Seminare in Deiner Nähe: vor Ort Victor’s Residenz-Hotel Leipzig Georgiring 13 04103 Leipzig Seminare: BR I BR II BR III 81216004 81216006 81216008 Seminargebühren (5-tägig): Übernachtung/Verpflegung: Tagungspauschale (o. Ü): Zusätzliche Übernachtung (AE): 07.03. – 11.03.2016 13.06. – 17.06.2016 12.09. – 16.09.2016 845,00 € (MwSt.-frei) 855,00 € (Inkl. MwSt.) 385,00 € (Inkl. MwSt.) 145,00 € (Inkl. MwSt.) Psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz 801216012 06.04. – 08.04.2016 Seminargebühren (3-tägig): Übernachtung/Verpflegung: Tagungspauschale (o. Ü): Zusätzliche Übernachtung (AE): 507,00 € (MwSt.-frei) 475,00 € (Inkl. MwSt.) 255,00 € (Inkl. MwSt.) 145,00 € (Inkl. MwSt.) 33 1. Grundlagenseminare Seminare in Deiner Nähe: vor Ort Business-Hotel Artes (Im Unger-Park) Leipziger Straße 214 09114 Chemnitz Seminare: Psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz 80416011 02.05. – 04.05.2016 Seminargebühren: 507,00 € (MwSt.-frei) Übernachtung/Verpflegung: 425,00 € (Inkl. MwSt.) Tagungspauschale (o. Ü): 235,00 € (Inkl. MwSt.) Zusätzliche Übernachtung (AE): 95,00 € (Inkl. MwSt.) Hotel Farbinger Hof Rottauer Straße 75 83233 Bernau Seminare: BR I BR III BR II 80416061 80416066 80416067 Seminargebühren: Übernachtung/Verpflegung: Tagungspauschale (o. Ü): 15.02. – 19.02.2016 11.04. – 15.04.2016 18.07. – 22.07.2016 845,00 € (MwSt.-frei) 595,00 € (Inkl. MwSt.) 375,00 € (Inkl. MwSt.) Weitere Informationen zu diesen Seminaren unter www.bildungswerk-steinbach.de / Seminare 2016 / Regionen bzw. [email protected] ; 06171/702-412. 34 1. Grundlagenseminare Der wirksame Beschluss – die ordnungsgemäße Niederschrift Ziele: Die ordnungsgemäße Beschlussfassung ist die wichtigste Voraussetzung, damit der Betriebsrat seine betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben wirksam wahrnehmen kann. Das Erstellen der Niederschrift muss den formalen und rechtlichen Ansprüchen genügen. Die Grundlagen werden im Seminar vermittelt. Inhalte: • Rechtzeitig und Korrekte Einladung zur Betriebsratssitzung • Feststellung der Beschlussfähigkeit • Korrekte Beschlussfassung • Beschlussfassung in besonderen Fällen • Rechtsfolgen eines Beschlusses • Niederschrift gem. BetrVG • Verfahrensvorschriften (Einsicht, Fristen, Aufbewahrung) Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Termin: 1091216 1093316 20.03. – 23.03.2016 14.08. – 17.08.2016 Seminargebühr: 570,00 € Übernachtung und Verpflegung: 387,00 € (inkl. MwSt.) Gastreferentin: Ulrike Steinert-Dietrich Betriebsratsmitglieder und Schriftführer mit Grundkenntnissen aus dem BR I oder G I. 35 1. Grundlagenseminare Auszubildende begleiten, Ausbildung checken und verbessern – eine Aufgabe für die Jugend- und Auszubildendenvertretung (Aufbauseminar) Ziele: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen die rechtlichen Rahmenvoraussetzungen und den Stellenwert der Berufsausbildung in Betrieb und Wirtschaft. Sie wissen ihre Beteiligungsrechte zur Gestaltung der Ausbildungsbedingungen in Kooperation mit dem Betriebsrat. Die JAV-Mitglieder erlernen Instrumente zur Überprüfung sowie Verbesserung der Ausbildungsqualität. Sie sind in der Lage, die Auszubildenden während der Ausbildung und im Übergang von der Ausbildung in das Berufsleben mit arbeitsrechtlichen Informationen zu begleiten. Termin: 1091016 Inhalte: 06.03. – 11.03.2016 Achtung: Seminarbeginn Sonntag 19.00 Uhr Seminargebühr: 845,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Referentin: Natascha Ponczeck, Bundesjugendsekretärin der IG BAU • Rechtliche Mindestanforderungen und Rahmenbedingungen von Ausbildungsqualität (Berufsbildungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Ausbildungsrahmenpläne) • Systematisches Überprüfen von Ausbildungsbedingungen (Ausbildungsstandkontrolle, Fragebogen, Befragungen) • Beteiligungsrechte des Betriebsrats und der JAV bei der Berufsausbildung • Mitbestimmungsmöglichkeiten zur Ausbildungsqualität (Lernbüro, Ausbildungspläne, Beurteilungssystem, Eignung von Ausbildern) • Arbeitsrechtliche Grundkenntnisse: Abmahnung, Arbeitszeugnis, Anspruch auf Arbeitslosengeld Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Mitglieder von Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Die vorherige Teilnahme am Grundlagenseminar „Die Arbeit der JAV“ bzw. an Tages- oder Wochenendseminaren für Jugend- und Auszubildendenvertretungen ist sinnvoll. 36 2. Arbeitsrecht Arbeitsrecht I Ziele: In diesem Seminar erhalten die Kolleginnen und Kollegen einen vertiefenden Einblick in die Grundlagen des Arbeitsrechts mit dem inhaltlichen Schwerpunkt der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dabei steht die Erarbeitung von Rechtsnormen außerhalb der Betriebsverfassung im Mittelpunkt, deren Kenntnis für eine gute Betriebsratsarbeit unerlässlich ist. Inhalte: • Bedeutung der Abmahnung im Arbeitsverhältnis sowie Inhalt und Form • Wie kann man gegen Abmahnungen vorgehen? • Die Befristung nach TzBfG: Wann sind Befristungen unwirksam? • Der Aufhebungsvertrag: Abschluss, Risiken, Anfechtung • Personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigungen • Für wen und wie gilt der Sonderkündigungsschutz? • Die Ausgleichsquittung • Das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld • Das Arbeitszeugnis Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem Seminar BR I oder dem Grundlehrgang G I. Das Seminar ist auch besonders geeignet für Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung. Termine: 2010816 2014416 21.02. – 26.02.2016 30.10. – 04.11.2016 Seminargebühr: 950,00 € Übernachtung / Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Gastreferenten: Rechtsanwälte der Kanzlei für Arbeitsrecht Mechthild Garweg, Annette Malottke, oder Markus Pfeiffenberger 37 2. Arbeitsrecht Arbeitsrecht II Ziele: In diesem Seminar erhalten die Kolleginnen und Kollegen einen vertiefenden Einblick in die Grundlagen des Arbeitsrechts mit dem inhaltlichen Schwerpunkt des Zustandekommens und der Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen. Dabei steht die Erarbeitung von Rechtsnormen außerhalb der Betriebsverfassung im Mittelpunkt, deren Kenntnis für eine gute Betriebsratsarbeit unerlässlich ist. Inhalte: Termin: 2011416 2014916 03.04. – 08.04.2016 04.12. – 09.12.2016 Seminargebühr: 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Gastreferenten: Rechtsanwälte der Kanzlei für Arbeitsrecht Mechthild Garweg, Annette Malottke, oder Markus Pfeiffenberger 38 • Die Begründung des Arbeitsverhältnisses: Gibt es „verbotene“ Fragen? Ist Lügen erlaubt? • Wann gelten Ansprüche aus Tarifverträgen? • Das Nachweisgesetz • Rechte des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis: Probleme um und mit dem Urlaub? • Grundlagen der Entgeltfortzahlung (z. B. kurzfristige Verhinderung, Krankheit, Urlaub) • Was heißt eigentlich „Direktionsrecht des Arbeitgebers“? Was sind Nebenpflichten? Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem Seminar BR I oder dem Grundlehrgang G I. Das Seminar ist auch besonders geeignet für Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung. 2. Arbeitsrecht Arbeitsrecht III - „Individualrechtliche Folgen bei mitbestimmungswidrigem Arbeitgeberverhalten“ Ziele: Viele Betriebsräte kennen sich mit den juristischen Folgen der Missachtung ihrer Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz aus. Einseitiges, die Betriebsratsrechte missachtendes Arbeitgeberverhalten hat aber auch Auswirkungen auf die individuellen Rechte der betroffenen Beschäftigten. Das Seminar beschäftigt sich mit den individualrechtlichen Folgen mitbestimmungswidrigen Arbeitgeberverhaltens. Darüber hinaus wird aufgezeigt, wie der Betriebsrat seine betriebsverfassungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmer und ihrer Rechte effektiv einsetzen kann. Inhalte: • Die Rechtsstellung der Arbeitnehmer im Kontext der Mitbestimmungsrechte • Unwirksamkeit einseitiger Arbeitgebermaßnahmen – Zur Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung • Rechtsfolgen bei Verletzung der Mitbestimmung im betrieblichen Alltag (Arbeitszeit, Lohngestaltung, Überwachungsmaßnahmen) • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates zum Schutz der Arbeitnehmerrechte • Erfolgreiche Beratung betroffener Arbeitnehmer • Worauf der Betriebsrat achten sollte Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem Seminar BR I oder Grundlehrgang GI. Termin: 2012816 10.07. – 15.07.2016 Seminargebühr: 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Gastreferenten: Rechtsanwälte der Kanzlei für Arbeitsrecht Mechthild Garweg, Annette Malottke, oder Markus Pfeiffenberger 39 2. Arbeitsrecht Starke Belegschaft – Starker Betriebsrat: Betriebsratsarbeit, Beteiligung der Belegschaft und Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Ziele: Das Seminar beschäftigt sich mit der Frage: Wie kann die Vertretung der Belegschaftsinteressen gestärkt werden? Ausgehend von dem Gedanken: Eine starke Interessenvertretung braucht einen starken Betriebsrat und eine starke Belegschaft werden betriebsverfassungsrechtliche Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, die dieses Ziel in den Blick nehmen. Inhalte: Termin: 2014016 04.10. – 07.10.2016 Achtung: Anreise am Dienstagabend Seminargebühr: 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) • Betriebsratshandeln und Beteiligung der Belegschaft – betriebsverfassungsrechtliche Handlungsmöglichkeiten, ihre Voraussetzungen, Inhalte und Rahmenbedingungen • Der Einsatz der Handlungsmöglichkeiten in betrieblichen Krisensituationen • Gemeinsam sind wir stark: Zusammenarbeit und Unterstützungsfunktion der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft – betriebspolitisches Vorgehen zur Stärkung der Belegschaftsinteressen Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem Seminar BR I oder Grundlehrgang GI. Gastreferentin: Mechthild Garweg, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main 40 2. Arbeitsrecht Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung – Besuch des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt Ziele: Am Beispiel aktuell zu entscheidender Fälle werden wir die Arbeit des BAG unmittelbar vor Ort kennen lernen und an einer Sitzung teilnehmen. Hierbei werden rechtliche Hintergründe und praktische Konsequenzen für die Betriebsratsarbeit geklärt. Weiterhin werden wir uns einen Überblick über die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht und weitere, die Betriebsratsarbeit betreffende arbeitsrechtliche Fragen wie Kündigung, Einsatz von Fremdpersonal und Diskriminierung, verschaffen. Inhalte: • Grundlagen, Arbeitsweise und Funktion der Arbeitsgerichtsbarkeit • Übersicht zur Rechtsprechung des BAG 2015/2016 • Rechtsfortbildung und Rechtsprechungsänderung in aktuellen Entscheidungen • BAG-Rechtsprechung im Verhältnis zu europarechtlichen Urteilen • Praktische Auswirkungen neuer Rechtsprechung auf die Betriebsratsarbeit Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder, die bereits BR-Seminare oder Grundlehrgänge besucht haben. Termin: 2020816 24.02. – 26.02.2016 Seminargebühr: 570,00 € Übernachtung und Verpflegung: 450,00 € (inkl. MwSt.) Achtung: Das Seminar findet in Erfurt statt, es beginnt am Mittwoch um 12:00 Uhr. Gastreferentin: Martina vom Bruch, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Frankfurt am Main Das BAG selbst hat entschieden, dass die Erläuterung der aktuellen Rechtsprechung des BAG zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und deren Umsetzung in die betriebliche Praxis für Betriebsräte erforderlich ist. Der Betriebsrat soll imstande sein, „den neuesten Stand der Rechtsprechung zur Grundlage seines Handelns zu machen.“ (BAG v. 20.12.1995 – 7 ABR 14/95) 41 2. Arbeitsrecht Gesetze in der Praxis: Prekäre Beschäftigung und das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Ziele: Wer einen befristeten Arbeitsvertrag hat, hofft meist auf eine dauerhafte Beschäftigung. Häufig wünschen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Veränderung der Arbeitszeit, sei es die Verringerung oder auch die Aufstockung des Stundenumfangs. Dieses Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen zu diesen Themen und erklärt, wie der Betriebsrat Kolleginnen und Kollegen in Fragen aus dem Bereich des Teilzeit- und Befristungsrechts fachgerecht unterstützen kann. Inhalte: Termin: 2011716 24.04. – 27.04.2016 Seminargebühr: 570,00 € Übernachtung und Verpflegung: 387,00 € (inkl. MwSt.) Gastreferentin: Martina vom Bruch, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Frankfurt am Main • Ziele und Inhalte des TzBfG • Der Anspruch auf Arbeitszeitverringerung bzw. -verlängerung • Unterstützung von Arbeitszeitwünschen durch den Betriebsrat • Zulässigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse • Fehler bei Befristungen und ihre Folgen • Förderung unbefristeter Beschäftigung durch den Betriebsrat • Die aktuelle Rechtsprechung zu Teilzeitanspruch und Befristungsfragen • Besonderheiten der Arbeit auf Abruf Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder, die bereits ein BR-Seminar oder einen Grundlehrgang besucht haben. 42 2. Arbeitsrecht Gesetze in der Praxis: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (Grundseminar) Ziele: Nach dem Besuch des Seminars kennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Besonderheiten des Arbeitszeitrechts. Insbesondere die Ausnahmeregelungen sind kompliziert – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Inhalte: • • • • • • • Ziel und Inhalt des ArbZG Über- und Mehrarbeit Arbeitsbereitschaft Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst Nachtarbeit Ruhezeiten und Ruhepausen Feiertagsarbeit Termin: 2012016 17.05. – 20.05.2016 Achtung: Anreise am Dienstagabend Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Seminargebühr: Betriebsratsmitglieder, die bereits ein BR-Seminar oder Grundlehrgänge besucht haben. Übernachtung und Verpflegung: 387,00 € (inkl. MwSt.) 570,00 € Gastreferent: Ansgar F. Dittmar, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator (DAA), Frankfurt am Main 43 2. Arbeitsrecht Gesetze in der Praxis: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (Aufbauseminar) Ziele: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen in diesem Seminar konkrete Handlungsschritte zur betrieblichen Umsetzung von Arbeitszeitregelungen kennen lernen und erarbeiten. Insbesondere die Erstellung von Arbeitszeitrichtlinien steht im Mittelpunkt des Seminars. Inhalte: Achtung: Anreise am Dienstagabend • Wiederholung der arbeitszeitrechtlichen Grundbegriffe • Beteiligung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats • Ausgestaltung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdiensten • Vergütungsfragen (Zuschläge etc.) • Betriebsvereinbarungen Seminargebühr: Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Termin: 2024016 04.10. – 07.10.2016 570,00 € Übernachtung und Verpflegung: 387,00 € (inkl. MwSt.) Gastreferent: Ansgar F. Dittmar, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator, (DAA), Frankfurt am Main 44 Betriebsratsmitglieder, die bereits ein BR-Seminar oder Grundlehrgänge sowie das Grundseminar zum Arbeitszeitgesetz besucht haben. 2. Arbeitsrecht Betriebsvereinbarungen clever und rechtswirksam gestalten Ziele: Betriebsvereinbarungen sind für den Betriebsrat das Mittel der Wahl, um den Betriebsalltag zu gestalten, Standards zu sichern und Verbesserungen für die Belegschaft zu erreichen. Sie wirken wie ein ‚innerbetriebliches Gesetz‘ und schaffen Sicherheit und Verlässlichkeit für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Was aber genau macht eine gute Betriebsvereinbarung aus – wie ist sie zu gliedern und rein handwerklich zu gestalten? Praktische Versuche und Formulierungsübungen sind wichtiger Bestandteil dieses Seminars. Inhalte: • Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen und ihre Bedeutung für die Beschäftigten • Aufbau und Struktur einer Betriebsvereinbarung • Sinn und Unsinn von Präambeln • Salvatorische Klausel: Was ist das – wann ist sie sinnvoll? • Präzise formulieren unter richtiger Verwendung juristischer Begriffe • Typische Formulierungsfallen erkennen und vermeiden • Veränderungswünsche des Arbeitgebers in ihrer Wirkungsweise einschätzen Termin: 2013316 21.08. – 26.08.2016 Seminargebühr: 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Stichwort: Dienstvereinbarung Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Gastreferenten: Rechtsanwälte der Kanzlei für Arbeitsrecht Mechthild Garweg, Annette Malottke, oder Markus Pfeiffenberger Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem Seminar BR I oder dem Grundlehrgang G I. Der vorherige Besuch eines Seminars BR III oder des Grundlehrgangs III ist empfehlenswert. Bitte bringt – falls vorhanden – Eure Betriebsvereinbarungen sowie entsprechende Entwürfe mit zum Seminar! 45 2. Arbeitsrecht Recht bekommen – Rechte durchsetzen Ziele: Termin: 2014216 16.10. – 19.10.2016 Seminargebühr: 570,00 € Übernachtung und Verpflegung: 387,00 € (inkl. MwSt.) Gastreferentin: Martina vom Bruch, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Frankfurt am Main Das Seminar beinhaltet einen Besuch beim Arbeitsgericht in Frankfurt. Dabei besteht Gelegenheit zum Gespräch mit Richtern und Prozessvertretern. „Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.“ – ein geflügeltes Wort auch in den Seminaren des Bildungswerks. Doch will der Betriebsrat seine Rechte nicht selbst beschneiden und am Ende immer wieder klein beigeben, so muss er ggf. auch bereit sein, den Rechtsweg zu beschreiten. Denn: Nicht immer sind die Interessen der Betriebsparteien ‚unter einen Hut zu bringen‘. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen, wie sie die Initiative ergreifen können, um ihre Rechte mithilfe des Gerichts durchzusetzen. Inhalt und Verlauf von betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten werden ausführlich dargestellt, aber auch die Grenzen des für den Betriebsrat Durchsetzbaren. Inhalte: • Keine Angst vor der gerichtlichen Auseinandersetzung! • Wann darf / muss der Betriebsrat den Rechtsweg beschreiten? • Hilfe durch Sachverständige • Der Anwalt des Betriebsrats (Auswahl, Beauftragung, Kosten) • Gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle • Verlauf eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens • Gerichtsentscheidung und Vergleich im Beschlussverfahren • Zwangsvollstreckung in betriebsverfassungsrechtlichen Verfahren • Die Besonderheiten der einstweiligen Verfügung (Eilverfahren) Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder, die bereits BR-Seminare oder Grundlehrgänge besucht haben. 46 2. Arbeitsrecht Arbeitnehmerhaftung Ziele: „Was passiert eigentlich, wenn ich Bruch baue?“ Diese Frage beschäftigt viele Kolleginnen und Kollegen. Wann bin ich versichert? Wann hafte ich für von mir verursachte Schäden? Kann ich noch beruhigt arbeiten? Und was ist, wenn ich übermüdet einen Schaden verursache? Das Seminar bringt Klarheit und zeigt, was der Betriebsrat vorbeugend unternehmen kann. Inhalte: • • • • • • • Grundsätzliches zur allgemeinen Arbeitnehmerhaftung Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit Wie weit geht die Haftung? Praktische Beispiele aus der Rechtsprechung Wie kann man sich schützen? Was kann der Betriebsrat regeln? Wie haften KollegInnen untereinander? Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Termin: 2014616 15.11 – 18.11.2016 Anreise am Dienstagabend Seminargebühr: 570,00 € Übernachtung und Verpflegung: 387,00 € (inkl. MwSt.) Betriebsratsmitglieder und Personalratsmitglieder, Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Gastreferent: Markus Delnef, GUV/Fakulta 47 3. Wirtschaftswissen und Betriebsratspolitik Richtige Eingruppierung Ziele: Termin: 3022416 Das Seminar vermittelt einen fundierten Überblick zu rechtlichen Grundlagen und tariflichen Besonderheiten von Eingruppierung und zeigt anhand praktischer Übungen Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat auf. 15.06. – 17.06.2016 Anreise am Mittwochmittag Seminargebühr pro Teilnehmer 507,00 € Übernachtung und Verpflegung 274,50 € (inkl. MwSt.) Referenten: Alexander Reise, IG Bauen-Agrar-Umwelt , Branchensekretär Bauhauptgewerbe Peter Riedel., IG Bauen-Agrar-Umwelt , Leiter der Abteilung Organisationsentwicklung Klaus Ulrich, IG Bauen-Agrar-Umwelt , Fachrefe- 48 Inhalte: • Gesetzliche Grundlagen, politischer Stellenwert und tarifliche Besonderheiten zur Eingruppierung • Rechtlicher Rahmen für betriebliche Handlungsoptionen gemäß BetrVG • Erfolgskriterien betrieblicher Aktivitäten: Sicherung tariflicher Einkommen Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder und Mitglieder von Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV). 49 3. Wirtschaftswissen und Betriebspolitik Unbefristete Arbeitsverhältnisse Ziele: Das Seminar vermittelt einen fundierten Überblick zu rechtlichen Grundlagen und den Auswirkungen von Befristungen und zeigt anhand praktischer Übungen Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat auf. Termin: 3032416 Inhalte: 12.06. – 15.06.2016 • Gesetzliche Grundlagen und politischer Stellenwert zu Befristungen Seminargebühr • Rechtlicher Rahmen für betriebliche Handlungsoptiopro Teilnehmer 507,00 € nen gemäß BetrVG Übernachtung und Verpflegung pro • Erfolgskriterien betrieblicher Aktivitäten: von der individuellen Betroffenheit zu kollektiven Lösungen Teilnehmer 387,00 € (inkl. MwSt.) Referenten: Daniel Kopp IG Bauen-Agrar-Umwelt Fachreferent GebäudereinigerHandwerk Lars Dieckmann IG Bauen-Agrar-Umwelt Fachreferent Strategische Planung Frank Steininger IG Bauen-Agrar-Umwelt Fachreferent Arbeitsrecht 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder und Mitglieder von Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV). Ziele: Das Seminar vermittelt einen fundierten Überblick zu rechtlichen Grundlagen und Auswirkungen von gesetzlichem Mindestlohn und tariflichen Branchenmindestlöhnen. Praktische Übungen zu Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte garantieren den Lernerfolg. Inhalte: • Gesetzliche Grundlagen und politischer Stellenwert des Mindestlohns • Rechtlicher Rahmen für betriebliche Handlungsoptionen gemäß BetrVG • Erfolgskriterien betrieblicher Aktivitäten: über den Umgang mit Subunternehmen, Leiharbeitsunternehmen und Kontrollbehörden Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder und Mitglieder von Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV). Termin: 3042416 15.06. – 17.06.2016 Anreise am Mittwochmittag Seminargebühr pro Teilnehmer 507,00 € Übernachtung und Verpflegung 274,50 € (inkl. MwSt.) Referenten: Martin Mathes IG Bauen-Agrar-Umwelt Leiter der Abteilung Wirtschaft- und Sozialpolitik Antonius Allgaier IG Bauen-Agrar-Umwelt Leiter der Abteilung Arbeitsund Sozialrechtspolitik Klaus Ulrich IG Bauen-Agrar-Umwelt Fachreferent Referat Mitbestimmung 51 3. Wirtschaftswissen und Betriebsratspolitik Einhaltung von Mindestlöhnen 3. Wirtschaftswissen und Betriebspolitik „Betriebsratsarbeit im Wandel der Arbeitswelt – Industrie 4.0“ Ziele: Termine: 3010516 3014316 28.02. – 04.03.2016 23.10. – 28.10.2016 Seminargebühr: 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Referent: Franz Uphoff 52 Die rasante technische Entwicklung, die Anforderungen des Marktes, der globale Wettbewerb und der Drang nach hoher Rendite führen zu permanenten Veränderungen in der Arbeitswelt. Oft laufen diese Veränderungsprozesse schleichend und sind in ihrer Gesamtheit nicht gleich zu überblicken. Das Führungsverhalten in den Unternehmen verändert sich. Die Arbeit wird so organisiert, dass die Arbeitnehmer selbst darüber entscheiden müssen, wie sie die Arbeit möglichst erfolgreich (profitabel) erledigen „indirekte Steuerung“. Diese Veränderungen stellen die Betriebsräte vor immer neue Herausforderungen. Ständig müssen sie sich mit neuen Sachverhalten auseinandersetzen, Zusammenhänge erkennen und ihre Betriebsratsarbeit daran anpassen. Es erfordert schon eine besondere strategische Kompetenz, unter diesen Bedingungen die Interessen der Beschäftigten erfolgreich zu vertreten. Das Seminar bietet den Betriebsräten die Möglichkeit, sich mit neuen Entwicklungstendenzen auseinanderzusetzen und ihre Betriebsratspolitik zu hinterfragen. Es beleuchtet die Hintergründe sowie die teils drastischen (auch gesundheitlichen) Folgen für die Beschäftigten – vermittelt aber auch Ansätze für Gegenstrategien und schützende Maßnahmen. Dabei geht es nicht nur um die rechtlichen Möglichkeiten, sondern auch um die strategische Kompetenz des Betriebsrats, Veränderungsprozesse zu begleiten. 3. Wirtschaftswissen und Betriebsratspolitik „Betriebsratsarbeit im Wandel der Arbeitswelt – Industrie 4.0“ Inhalte: • Grundlagen/Motive unternehmerischer Entscheidungen und Unternehmensstrategien • Neue Führungskonzepte und Managementstrategien • Burnout – Ergebnis neuen Formen der Arbeitsorganisation Warum Führungskräfte nicht mehr führen (Indirekte Steuerung)? • Auswirkungen auf die Beschäftigten: Leistungsdruck, Arbeitsverdichtung • Handlungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats • Instrumente der Personalplanung und Arbeitsgestaltung • Vorgehen des Betriebsrats in der Gestaltung der Unternehmenspolitik • Einbindung der Belegschaft und Rolle der Gewerkschaften Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem Seminar BR I oder dem Grundlehrgang G I. 53 3. Wirtschaftswissen und Betriebspolitik Informationen sind die Basis der Betriebsratsarbeit! Wie arbeitet ein Wirtschaftsausschuss? Ziele: Nach dem Besuch des Seminars haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen umfassenden Überblick über Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Sie sind imstande, über den Wirtschaftsausschuss wichtige Informationen für die Betriebsratsarbeit zu beschaffen, auszuwerten und für die Betriebsräte so aufzubereiten, damit diese betriebliche Veränderungsprozesse rechtzeitig erkennen und begleiten können. Inhalt: Termine: 3011216 3012116 20.03. – 23.03.2016 22.05. – 25.05.2016 Seminargebühr: 570,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Gastreferent: Michael Theil, Experte für Arbeitsrecht und wirtschaftliche Angelegenheiten • Unterscheidung von Betrieb und Unternehmen – Zuständigkeit von Gesamtbetriebsrat und Betriebsrat in wirtschaftlichen Angelegenheiten • Unterrichtungs- und Beratungspflichten des Unternehmens gegenüber Wirtschaftsausschuss, Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat • Bestellung, Aufgaben und Rechte des Wirtschaftsausschusses • Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen • Wirtschaftliche Kennziffern und deren Bedeutung für die Betriebsratsarbeit • Wie wirken sich unternehmensspezifische Besonderheiten auf die Arbeit in Wirtschaftsausschuss und Gesamtbetriebsrat aus? • Durchsetzungsmöglichkeiten der Rechte des Wirtschaftsausschuss und des Betriebsrats/ Gesamtbetriebsrats Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder ohne oder mit geringen Vorkenntnissen sowie Mitglieder vom Wirtschaftsausschuss. 54 Ziele: In diesem Seminar werden wichtige wirtschaftliche Begriffe, Zusammenhänge und Entwicklungen erklärt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden befähigt, grundlegende wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens kompetent zu beurteilen. Inhalte: • Wirtschaftliche Grundbegriffe: Umsatz, Ertrag, Aufwendungen, Kosten, Ergebnis, Gewinn, Profit • Bedeutung des Kapitals, Eigenkapitals, von Ein- und Rücklagen, Forderungen und Verbindlichkeiten • Die Unternehmensverfassung: Juristische Person, Besitzverhältnisse, Finanzierung und Risikostreuung • Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens • Einflussmöglichkeiten durch Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen (u.a. §§ 2, 74, 80, 82, 92a, 106 und 111 BetrVG) • Der wirtschaftliche Jahresbericht: Form, Zeitpunkt, Inhalte • Die Rechte des Betriebsrats bzw. der Arbeitnehmer gem. § 110 BetrVG • Interne Informationsquellen zur Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens • Externe Informationsquellen zur Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Termine: 3010216 10.01. – 15.01.2016 3013616 04.09. – 09.09.2016 Seminargebühr: 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Gastreferent: Michael Theil, Experte für Arbeitsrecht und wirtschaftliche Angelegenheiten Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder ohne oder mit geringen Vorkenntnissen, Wirtschaftsausschussmitglieder sowie Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. 55 3. Wirtschaftswissen und Betriebsratspolitik Wirtschaftliche Grundkompetenz für Betriebsräte 3. Wirtschaftswissen und Betriebspolitik Personalplanung und -entwicklung Die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats Ziele: Termin: 3011416 3014516 03.04. – 08.04.2016 06.11. – 11.11.2016 Seminargebühr: 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Referent: Franz Uphoff Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers wird im Wesentlichen durch den Arbeitsvertrag, durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bestimmt. Der Betriebsrat jedoch kann hier durch Engagement in den sogenannten personellen Angelegenheiten Einfluss nehmen – insbesondere über die personellen Einzelmaßnahmen, über das Sich- Einmischen bei Fort- und Weiterbildung. Viele dieser Einzelmaßnahmen sind Teil einer langfristig angelegten Unternehmensplanung oder auch kurzfristiger unternehmerischer Entscheidungen. Deshalb müssen diese im Zusammenhang mit der Personalpolitik im Unternehmen gesehen werden. Das Betriebsverfassungsgesetz bietet viele Möglichkeiten, auf die Personalplanung und –entwicklung des Unternehmens Einfluss zu nehmen. Inhalte: • Die Begründung des Arbeitsverhältnisses – Rechte und Pflichten des Betriebsrats • Befristete Arbeitsverträge und Teilzeit (Überblick Teilzeit- und Befristungsgesetz) • Ansprüche aus Tarifverträgen? - Wem nutzen sie? • Personalmaßnahmen als Teil der Unternehmensplanung (Vorausschauende Personalplanung) • Überblick über Leiharbeit – und Werkverträge • Fort- und Weiterbildung im Betrieb (Personalentwicklung) • Die Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Personalplanung und –entwicklung (§§ 90-98 BetrVG) • Handlungsansätze für den Betriebsrat Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem Seminar BR I oder dem Grundlehrgang G I. 56 Ziele: Das Seminar vermittelt einen fundierten Überblick zu den rechtlichen Grundlagen und berufsspezifischen Besonderheiten von Arbeits- und Gesundheitsschutz und zeigt anhand exemplarischer Aktionen Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat auf. Inhalte: • Gesetzliche Grundlagen und politischer Stellenwert von Arbeits- und Gesundheitsschutz • Rechtliche Rahmen für betriebliche Handlungsoptionen gemäß BetrVG • Aktionsmöglichkeiten betrieblicher Aktivitäten: „Wann ist die Lebensarbeitszeit beendet?!“, „Haut trifft Arbeit!“ Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder und Mitglieder von Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV). Termin: 4012416 12.06. – 15.06.2016 Seminargebühr pro Teilnehmer 507,00 € Übernachtung und Verpflegung 387,00 € (inkl. MwSt.) Referenten: Gerd Citrich IG Bauen-Agrar-Umwelt Branchensekretär, Leiter der Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz Peter Riedel IG Bauen-Agrar-Umwelt Leiter der Abteilung Organisationsentwicklung 57 4. Arbeits– und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz 4. Arbeits– und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat und die Gesundheit der Kollegen (Grundseminar) Ziele: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind nicht nur eine Angelegenheit von Unfallverhütungsvorschriften und zumessenden Mindeststandards – ganz im Gegenteil sehen Betriebsverfassungsgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz ausdrücklich vor, dass der Betriebsrat sich in diesen Fragen gestaltend einmischt, eigene Vorstellungen entwickelt und Vorschläge macht. Inhalte: Termine: 4013516 28.08. – 02.09.2016 Seminargebühr: 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Referenten: Gerhard Citrich, IG BAU-Fachreferent • Der Arbeitsschutzausschuss: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit als Verbündete des Betriebsrats • Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG – welche Betriebsvereinbarungen dienen der Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen? • Krankenrückkehrgespräche und /oder Wiedereingliederungsmanagement? • Betriebs-/ Baustellen-/ Objektbegehungen – wie organisieren? • Gefährdungsbeurteilung – was gehört für den Betriebsrat alles dazu? • Die Diskussion mit dem Chef über Investitionen zum Gesundheitsschutz und die Qualität der „Persönlichen Schutzausrüstung“ Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder, die bereits an BR-Seminaren oder Grundlehrgängen teilgenommen haben – insbesondere Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses (ASA) und Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII. 58 4. Arbeits– und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz professionell gestalten (Aufbauseminar) Ziele: Dieses Seminar verhilft interessierten Betriebs- und Personalräten zu einer systematischen Herangehensweise im Arbeitsschutz: Wie werden aus gesetzlichen Bestimmungen echter Schutz der Kollegen und Kolleginnen und ihrer Gesundheit? Theorie und Praxis werden zusammengebracht, um im betrieblichen Alltag zu einem handhabbaren und von den Kollegen akzeptierten Arbeitsschutzmanagement zu gelangen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Nutzung von Handlungshilfen sowie auf dem Aspekt des Wissens- und Informationsmanagements. Inhalte: • Was genau ist Arbeitsschutz – wie bestimmt der Betriebsrat mit? • Arbeitgeberverantwortung und Haftung • Rechte und Pflichten der Beschäftigten • Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb und auf der Baustelle • Einrichtung und Betrieb von Arbeitsstätten einschließlich Baustellen • Arbeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen • Nutzung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) • Lärm, Vibrationen, optische Strahlung – manuelle Handhabung von Lasten • Arbeitsmedizinische Vorsorge • Arbeitszeitgestaltung und sozialer Arbeitsschutz • Psychische Belastungen • … und wer kümmert sich um die Leiharbeitnehmer/ Subunternehmer? Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Der vorherige Besuch des Seminars „Der Betriebsrat und die Gesundheit der Kollegen“ wird empfohlen, ist jedoch nicht Voraussetzung. Termin: 4010416 4014916 24.01. – 29.01.2016 04.12. – 09.12.2016 Seminargebühr: 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Gastreferenten: Ralf Pieper, Bergische Universität Wuppertal, Abteilung Sicherheitstechnik Sascha Stockhausen, Dipl.-Sozialökonom, Hamburg 59 4. Arbeits– und Gesundheitsschutz Stress und psychische Belastungen am Arbeitsplatz Was gefährdet unsere Gesundheit und wie können wir uns schützen ? Ziele: Termin: 4012816 10.07. – 15.07.2016 Seminargebühr: 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Gastreferentin: Cäcilia Müller, Diplom-Psychologin Arbeitspsychologie Arbeit, Bildung und Forschung e. V., Berlin So wie Lärm zu Schwerhörigkeit führen kann, können auch Arbeitsverdichtung, Zeitdruck, negative Kritik und schlechte Arbeitsorganisation zu gesundheitlichen Gefährdungen und Stresserkrankungen – bis hin zum Burnout – führen. Die Tragweite wird häufig unterschätzt – sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Betriebs- oder Personalrat. 60 Das Seminar behandelt arbeitsbedingte Risikofaktoren u.a. durch Arbeitsverdichtung, (psychische) Überforderungssituationen und soziale Einflüsse wie z.B. Arbeitsklima und Führungsverhalten. Ausgangslage sind die konkreten (psychischen) Belastungsfaktoren und Anliegen der Teilnehmenden. Es werden Ursachen, (frühe) Warnsignale, Auswirkungen und Risiken für die Gesundheit aufgezeigt, die z.B. durch langanhaltende Belastungssituationen ausgelöst werden. Zudem beschäftigen wir uns mit präventiven Maßnahmen und betrachten betriebliche wie auch persönliche Schutzfaktoren. Die Teilnehmenden erhalten Handlungsmöglichkeiten für den betrieblichen und persönlichen Umgang mit psychischen Belastungsfaktoren. Inhalte: • Wichtige Begriffe und Grundkenntnisse: psychische Belastung/Beanspruchung, Leistungsvermögen, Überforderung • Chronischer Stress und psychische Gefährdungen bei der Arbeit • Betriebliche und persönliche Risikofaktoren: Ursachen, Auswirkungen, Entstehung von psychosomatischen Störungen und Stresserkrankungen • Vorbeugende Maßnahmen und Schutzfaktoren: Betrieblicher Gesundheitsschutz, • Unterstützung durch Kollegen und Vorgesetze, kollektives und persönliches Verhalten • Rechtliche Grundlagen zum Gesundheitsschutz: Zusammenwirken der betrieblichen und überbetrieblichen Akteure • Handlungsschritte für die Praxis Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. 4. Arbeits– und Gesundheitsschutz Gefährdungsbeurteilung: Wie können Interessenvertretungen bei der Gefährdungsbeurteilung mitwirken? Ziele: Das Seminar vermittelt Kenntnisse zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen – auch unter dem wichtigen Aspekt der Beteiligung der Beschäftigten. Betriebliche Interessenvertretungen haben die große Chance, die Gefährdungsbeurteilung mitzugestalten und damit konsequent Schutzziele für die Beschäftigten zu erreichen. Initiative und kompetente Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretungen sind notwendig, da Arbeitgeber ihrer Verpflichtung zu umfassenden Gefährdungsbeurteilungen nur unzureichend nachkommen. Termin: 4022416 12.06. – 17.06.2016 Seminargebühr: 950,00 € Inhalte: • Schritte und Prozess einer Gefährdungsbeurteilung: von der Planung bis zur Dokumentation und Evaluation • Rechtliche Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung • Zusammenspiel der betrieblichen Akteure • Instrumente und Vorgehen – zielführende Auswahl und Qualitätskriterien Information und Beteiligung • Umgang mit Ergebnissen: Gefährdungs- und Risikobewertung • Betriebsvereinbarungen zur Gefährdungsbeurteilung Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Gastreferentin: Cäcilia Müller, Diplom-Psychologin Arbeitspsychologie Arbeit, Bildung und Forschung e. V., Berlin Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. 61 4. Arbeits– und Gesundheitsschutz Mobbing erkennen und handeln (Grundseminar) Ziele: „Ich werde gemobbt.“ Viele Betriebsratsmitglieder sehen sich mit dieser Botschaft konfrontiert. Ob flapsig oder ernst gemeint, was steckt dahinter? Was ist der Unterschied zu einem „normalen“ Konflikt? Im Seminar wird deutlich gemacht, was Betriebsräte tun können, um Mobbing zu begegnen – sowohl vorbeugend als auch im akuten Fall. Inhalte: Termine: 4011216 4013316 20.03. – 23.03.2016 16.08. – 19.08.2016 Seminargebühr: 570,00 € Übernachtung und Verpflegung: 387,00 € (inkl. MwSt.) Achtung: Anreise am Dienstagabend Gastreferentin: Britta Rafoth, Diplom-Psychologin, Frankfurt am Main 62 • • • • • Was ist Mobbing und was nicht? Definition und Abgrenzung Folgen für Betroffene, Betrieb und Allgemeinheit Verlauf von Mobbingprozessen und Fallanalyse Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder und Personalratsmitglieder, die bereits am Seminar BR I oder Grundlehrgang I teilgenommen haben oder über Kenntnisse aus vergleichbaren Seminaren verfügen (bitte Rücksprache mit dem Bildungswerk), sowie Jugend- und Auszubildendenvertreter und Vertrauensleute der Schwerbehindertenvertretung. 4. Arbeits– und Gesundheitsschutz Mobbing im Betrieb bekämpfen – Gespräche mit Beteiligten – Beratung der Betroffenen (Aufbauseminar) Ziele: In diesem Aufbauseminar werden Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats trainiert und vertieft. Anhand konkreter Fälle werden die Beratung von Betroffenen und Gespräche mit Beteiligten geübt und Lösungen für betriebliche Situationen entwickelt. Inhalte: • • • • Grundlagen der Kommunikation Beratung von Mobbingbetroffenen Bearbeitung konkreter Fälle Rechtliche Handlungsmöglichkeiten, z. B. Beschwerdeverfahren • Inhalte und Umsetzung von Betriebsvereinbarungen Termin: 4014416 Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Seminargebühr: Betriebsratsmitglieder und Personalratsmitglieder, die bereits am Seminar BR I oder Grundlehrgang I teilgenommen haben oder über Kenntnisse aus vergleichbaren Seminaren verfügen (bitte Rücksprache mit dem Bildungswerk), sowie Jugend- und Auszubildendenvertreter und Vertrauensleute der Schwerbehindertenvertretung. 30.10. – 02.11.2016 570,00 € Übernachtung und Verpflegung: 387,00 € (inkl. MwSt.) Gastreferentin: Britta Rafoth, Diplom-Psychologin, Frankfurt am Main 63 4. Arbeits– und Gesundheitsschutz Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – ein Problem bei uns? „Ach stell Dich nicht so an, da war doch gar nichts!“ Ziele: Ist ein Pin-up-Kalender im Aufenthaltsraum schon sexuelle Belästigung? Oder beginnt sexuelle Belästigung erst bei unerwünschten Berührungen? Gemeinsam klären wir, was alles darunter fällt – fallen kann. Anhand konkreter Situationen aus dem Betriebsalltag erarbeiten wir eine Definition und praktikable Vorgehensweisen für Betriebsräte sowohl in kollegialer als auch in rechtlicher Hinsicht. Aktives Handeln und couragiertes Auftreten von Betriebsräten sind die halbe Miete, eine klare Positionierung und konsequentes Handeln der Führungskräfte und des Arbeitgebers bilden den anderen Teil. Termin: 4014716 Inhalte: 20.11. – 23.11.2016 Seminargebühr: 570,00 € Übernachtung und Verpflegung: 387,00 € (inkl. MwSt.) Gastreferentin: Britta Rafoth, Diplom-Psychologin, Frankfurt am Main 64 • • • • Was ist sexuelle Belästigung und wo fängt sie an? Abgrenzung zu Diskriminierung, Konflikt, Mobbing Was können Betriebsräte Betroffenen raten? Rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und der Betroffenen • Bearbeitung konkreter Fälle und Situationen • Wie sensibilisieren wir die Belegschaft für das Thema? • Wie binden wir Arbeitgeber und Führungskräfte ein? Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder und Personalratsmitglieder, JAV, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte. 4. Arbeits– und Gesundheitsschutz Suchtprobleme am Arbeitsplatz (Grundseminar) Ziele: Was ist mit dem Kollegen, der schon „mit Fahne“ zur Arbeit kommt? Und wie ist das eigentlich mit Medikamentensucht oder der Abhängigkeit von illegalen Drogen? Wie spricht man den Suchtauffälligen an, und woher nehme ich die Gewissheit, dass der Kollege wirklich süchtig ist? Insbesondere geht es darum, ein Problem aufzugreifen, von dem bisher alle in der Firma wussten und getuschelt haben – jetzt wollen wir endlich etwas unternehmen. Inhalte: • • • • Wie entsteht Sucht – was macht süchtig? Suchtverhalten erkennen und einschätzen Möglichkeiten der betrieblichen Suchthilfe Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats: Prävention, Suchtleitfaden, Betriebsvereinbarung • Betriebsratshandeln im Sinne der betroffenen Suchtkranken • Übung: Die Ansprache des suchtauffälligen Kollegen Termin: 4010916 4013716 28.02. – 04.03.2016 11.09. – 16.09.2016 Seminargebühr: 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder und ggf. Suchtbeauftragte. Die vorherige Teilnahme am Seminar BR I, dem Grundlehrgang G I oder einem vergleichbaren. Gastreferent: Peter Schmidt, Betriebsratsmitglied bei DESY (Deutsches Elektronen-Synchroton), Hamburg 65 4. Arbeits– und Gesundheitsschutz Sicherung von Arbeitsplätzen durch betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Ziele: Was früher die ungeliebten Krankenrückkehrgespräche waren, das hat der Gesetzgeber nun – zum Schutz der Arbeitnehmer – im Sozialgesetzbuch geregelt: Die Kollegen sollen nach der Rückkehr aus langer Krankheit ohne belastenden Druck und ohne Gängelung durch den Arbeitgeber wieder in die Arbeitsabläufe integriert werden. Es werden konkrete Schritte zur Einführung und Ausgestaltung eines Erfolg versprechenden Verfahrens aufgezeigt. Inhalte: Termin: 4010316 17.01 – 20.01.2016 Seminargebühr: 570,00 € Übernachtung und Verpflegung: 387,00 € (inkl. MwSt.) Gastreferent: Helmfried Hauch, Gesamtschwerbehindertenvertretung bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben • Rechtliche Grundlagen und Ziele des Eingliederungsmanagements (§ 84 Abs. 2 SGB IX) • Grundlagen guter Integrations-, Rehabilitations- und Präventionsarbeit • Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung sind das Ziel • Handlungsschritte bei der Einführung des BEM • Zielsetzungen und Schwerpunkte des BEM anhand der betrieblichen Praxis • BEM in Betriebs- und Dienstvereinbarungen regeln – Voraussetzungen und Schwerpunkte • Rolle des Betriebsrats / Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen. Grundkenntnisse des Sozialgesetzbuchs IX sind sinnvoll. 66 4. Arbeits– und Gesundheitsschutz Vertrauensleute in der Schwerbehindertenvertretung (Grundseminar) Ziele: Das Seminar veranschaulicht die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Interessenvertretungen nach dem Sozialgesetzbuch IX. Dieses Gesetz zeigt der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebsrat, dem Personalrat und dem Arbeitgeber Grundlagen und Möglichkeiten auf, die Integration gesundheitlich beeinträchtigter und schwerbehinderter Menschen zu fördern sowie deren Arbeitsplatz zu sichern. Inhalte: • Historische Entwicklung des Sozialrechts • Entstehung und Auswirkung von Behinderungen • Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebsrats/Personalrats und des Arbeitgebers • Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen • Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen • Prävention – Vermeidung von Kündigungen Termine: 4012216 29.05. – 03.06.2016 Seminargebühr: 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, die noch an keinem Seminar dieses Inhalts teilgenommen haben und nicht über entsprechendes Wissen verfügen sowie Betriebsrats- und Personalratsmitglieder, die sich mit der Thematik auseinandersetzen wollen. Gastreferent: Helmfried Hauch, Gesamtschwerbehindertenvertretung bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben 67 4. Arbeits– und Gesundheitsschutz Vertrauensleute in der Schwerbehindertenvertretung (Aufbauseminar) Ziele: Das Seminar behandelt die Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung und zeigt auf, wie Schwerbehindertenrecht praktisch angewendet werden kann und wie Kolleginnen und Kollegen mit Behinderungen nachdrücklich vertreten werden. Es zeigt konkrete Maßnahmen auf (Hamburger Modell) und stärkt den Betriebsrat / Personalrat im Alltag des betrieblichen Integrations- und Rehabilitationsmanagements. Inhalte: Termin: 4011416 4013616 03.04. – 08.04.2016 04.09. – 09.09.2016 Seminargebühr: 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) • Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX im deutschen Rechtssystem • Die Schwerbehindertenvertretung: Aufgaben, Anforderungen, Möglichkeiten und Grenzen • Die Gestaltung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte • Kündigungsschutz • Die betriebliche Gesundheitsförderung • Überblick zum Rentenrecht und zum SGB III Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Gastreferent: Helmfried Hauch, Gesamtschwerbehinderten-vertretung bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben 68 Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung sowie Betriebsrats- und Personalratsmitglieder. Vorkenntnisse sind sinnvoll, aber nicht erforderlich. Ziele: Im Bauhauptgewerbe gilt ein komplexes und umfangreiches, aber auch sehr attraktives Tarifvertragswerk. Ständig wechselnde Baustellen mit unterschiedlichen Arbeitszeiten und Vergütungen – Beschäftigte, die regelmäßig den Betrieb wechseln – Unterbringung fern der Heimat – witterungsbedingte Arbeitsausfälle – Saisonkurzarbeit- diese Charakteristik der Branche erfordert besondere Regelungen. Ein Betriebsrat im Baubetrieb wird mit Besonderheiten und Fragestellungen konfrontiert, die so in anderen Branchen eher selten oder gar nicht auftreten. In diesem Seminar geht es genau um diese Besonderheiten des Bauhauptgewerbes. Grundsätzliche Rechtsfragen werden hier geklärt, tarifliche Vorteile erläutert und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt Inhalte: • Mitbestimmung bei Arbeitszeitflexibilisierung, Arbeitszeitkonten • Regelungen und Verfahren bei Saison-Kurzarbeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG) • Tarifliche Regelungen zum Urlaubskassenverfahren • Mindesturlaubsvergütung bei Langzeiterkrankung und Saison-KUG • Bundesurlaubsgesetz, Tarifurlaub, Betriebsvereinbarung und Mitbestimmung des Betriebsrats • Arbeitszeitkonto, Insolvenzsicherung und Alternativen • Einhaltung des Tarifvertrags, richtige Eingruppierung und -Beteiligung des Betriebsrats (§ 99 BetrVG) • Ausbildung im Baugewerbe, Ausbildungsfinanzierung und besondere Regelungen für Azubis • Regelungen zu Fahrtkosten, Unterkunft, Auslöse (§ 7 BRTV / RTV Bau) • Renten im Baugewerbe Tarifrente Bau, Rentenbeihilfe und Tarifliche Zusatzrente Termine: 5010616 5012716 5014116 07.02. – 12.02.2016 03.07. – 08.07.2016 09.10. – 14.10.2016 Seminargebühr: 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Referenten: Alexander Reise, Branchensekretär beim Bundesvorstand der IG BAU Steffen Spengler, Arbeitnehmerberater bei der SOKA-BAU Ein Praktiker-Seminar Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder des Bauhauptgewerbes, die bereits am Seminar BR I oder Grundlehrgang I teilgenommen haben. 69 5. Branchenseminare (zusätzliche Angebote mit Branchorientierung Seminare für Betriebsratsmitglieder im Bauhauptgewerbe Betriebsratsarbeit und die besonderen Regelungen im Bauhauptgewerbe 5. Branchenseminare (zusätzliche Angebote mit Branchorientierung Weitere Seminare für Betriebsräte im Bauhauptgewerbe Zusätzlich zu den zentralen Seminaren werden mehrtägige Seminare zu speziellen Themen von der Abteilung Bauwirtschaft in Zusammenarbeit mit verschiedenen Regionen der IG BAU angeboten, beispielsweise zu • Arbeitszeit-Flexibilisierung und Arbeitszeitkonten • Saison-KUG • Urlaubsregelung Bau • Fahrtkosten, Unterkunft, Auslöse • Tarifliche Eingruppierung • Betriebliche Altersvorsorge (BauRente ZukunftPlus TZR, Tarifrente Bau, Rentenbeihilfe) Informationen zu diesen Seminaren findet Ihr in den Bildungsprogrammen der Regionen oder erhaltet Ihr über die Abteilung Bauwirtschaft der IG BAU. In den Regionen der IG BAU finden außerdem Tagesschulungen für Betriebsräte des Bauhauptgewerbes statt. 70 71 5. Branchenseminare (zusätzliche Angebote mit Branchorientierung Seminare für Betriebsratsmitglieder in der Baustoffindustrie Arbeitszeitregelungen in der Ziegelindustrie, Einführung des Saison-KUGs Ziele: Das Seminar klärt die neuen Regelungen zum SaisonKUG, die Ansprüche der ArbeitnehmerInnen sowie die Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte. Inhalte: Termin: 5013616 5014016 06.09. – 09.09.2016 04.10 – 07.10.2016 Achtung Anreise am Dienstagabend Seminargebühr: 570,00 € Übernachtung und Verpflegung: 387,00 € (inkl. MwSt.) Referenten: N.N. Branchensekretäre der Baustoffindustrie Frank Steininger Fachreferent der IG BAU 72 • Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Tarifvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen (§ 80 Abs.1 Nr. 1 BetrVG) • Tarifvertragliche Regelungen und deren Anwendung und Umsetzung im Betrieb • Information der Beschäftigten / Um- und Durchsetzung des Tarifvertrags im betrieblichen Alltag Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder aus der Ziegelindustrie mit Grundkenntnissen aus dem Seminar BR I oder dem Grundlehrgang G I. Ziele: Nach dem Besuch des Seminars kennen die TN die Grundlagen des Arbeitszeitrechts und die Besonderheiten zur Arbeitszeit in den Grünen Branchen. Sie haben einen Überblick zu Mitbestimmungsmöglichkeiten bei Arbeitszeitfragen und können konkrete Handlungsschritte im Betrieb umsetzen. Inhalte: • Ziele und Inhalte des Arbeitszeitgesetzes • Die Regelungsbereiche zu Arbeitszeit im § 87 BetrVG • Einhaltung der Tarifverträge – Auswirkungen auf Arbeitszeitregelungen • Arbeitszeitliche Grundbegriffe und deren praktische Anwendung • „Faire Arbeit-jetzt“: Arbeitszeitregelungen mitgestalten • Die arbeitsrechtliche Durchsetzung von Betriebsratszielen Termin: 5014416 30.10. – 04.11.2016 Seminargebühr: 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder aus den Grünen Branchen, die bereits ein BR-Seminar oder einen Grundlehrgang besucht haben. Gastreferent: Ansgar F. Dittmar, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator, Frankfurt am Main Jörg Heinel Fachreferent Gartenbau und Floristik 73 5. Branchenseminare (zusätzliche Angebote mit Branchorientierung Seminar für Betriebsratsmitglieder der grünen Branchen Gesetzliche und tarifliche Regelungen zu Arbeitszeit Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte 6. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit Betriebsratsarbeit mit System Ziele: Termine: 6012516 6014216 19.06. – 24.06.2016 16.10. – 21.10.2016 Seminargebühr: 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Referent: Franz Uphoff Erfolgreiche Betriebsratsarbeit reagiert nicht nur auf die unmittelbaren Konflikte oder Aktivitäten des Arbeitgebers, sondern ergreift selbst die Initiative. Sie versucht, die Entwicklung des Betriebs dauerhaft mitzugestalten und ist deshalb vorausschauend und langfristig angelegt. Der Betriebsrat ist ein eingespieltes Team, das seine Ziele gemeinsam verfolgt, planvoll vorgeht und sich gegenseitig unterstützt. Durch die enge Bindung an die Belegschaft genießt er Rückhalt und kann die Entwicklung des Betriebs in deren Sinn gestalten. Anhand spezifischer, typischer Probleme aus den im Seminar vertretenen Branchen und Betrieben werden im Seminar Wege einer systematischen Betriebsratsarbeit aufgezeigt und hilfreiche Methoden und Instrumente vorgestellt. Das Seminar vermittelt, wie sich der Betriebsrat als Team organisieren und das Zusammenspiel zwischen allen Beteiligten produktiv gestalten kann. Inhalte: • Faktoren erfolgreicher Betriebsratsarbeit • Gestaltungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz • Instrumente der Planung und Steuerung in der Betriebsratsarbeit: (Schwerpunkte, Ziele, Strategie und konkrete Maßnahmen) • Organisation von Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen • Information und Einbindung der Belegschaft • Bedeutung der Tarifverträge und Rolle der Gewerkschaften • Betriebsratsarbeit ist Teamarbeit – Wer macht mit? • Geschäftsführung des Betriebsrats (Geschäftsordnung) Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder, die bereits am Seminar BR I oder Grundlehrgang I teilgenommen haben. 74 75 6. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit Leitung und Führung des Betriebsratsgremiums – Seminar für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Ziele: Termine: 6011616 6013716 17.04. – 22.04.2016 11.09. – 16.09.2016 Seminargebühr: 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Referent: Franz Uphoff Im Betriebsverfassungsgesetz sind zwar formal ein paar Aufgaben und Zuständigkeiten der/des Betriebsratsvorsitzenden festgelegt, aber was einen „guten“ Betriebsratsvorsitzenden ausmacht, sagt das Gesetz nicht. Betriebsratsvorsitzende klagen oft, dass alles an ihnen hängen bleibt und sie keinerlei Unterstützung im Gremium finden. Liegt das an den anderen oder vielleicht auch an dem/der Vorsitzenden selbst? Was bedeutet es eigentlich, einen Betriebsrat zu leiten oder zu führen? In diesem Grundseminar werden die formalen Anforderungen an die Vorsitzende/den Vorsitzenden dargestellt, aber es wird auch thematisiert, wofür der/die Vorsitzende im weiteren Sinn sonst noch Verantwortung trägt. Es vermittelt Kenntnisse, Kniffe, Methoden für eine effektive Leitung des Betriebsratsgremiums und bietet dabei genug Raum für den Erfahrungsaustausch. Inhalte: • Aufgaben des/der BR-Vorsitzenden nach dem Betriebsverfassungsgesetz • Die Rolle der/des Vorsitzenden: Chef, Zugpferd oder Moderator? • Von der Gruppe zum Team (Teamentwicklung) • Sitzungsvorbereitung und -durchführung, Beschlussfassung • Leitungsstile und Grundsätze wirksamer Führung • Arbeitsteilung und Einbindung aller Betriebsratsmitglieder • Mein Betriebsrat – ein Team? Das Leiten von Gruppen • Effektive Organisation der Betriebsratsarbeit (Geschäftsordnung) • Findung kollektiver Strategien und zielorientierte Gremienarbeit(Arbeitsplanung/Klausurtagung) Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsvorsitzende und stellvertretende Betriebsratsvorsitzende, die über Grundkenntnisse aus dem Seminar BR I oder dem Grundlehrgang G I verfügen. 76 Ziele: Der Betriebsrat ist der Interessenvertreter der Arbeitnehmer im Betrieb. Eine erfolgreiche Interessenvertretung kann nur in enger Einbindung der Arbeitnehmer und mit Rückhalt in der Belegschaft erfolgen. Transparenz in der Betriebsratsarbeit und der ständige Dialog mit der Belegschaft sind dafür eine wichtige Voraussetzung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen verschiedene Möglichkeiten der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit kennen und üben sich im Formulieren und Gestalten von Aushängen, Rundbriefen und Einladungen. Das Seminar vermittelt Techniken zur Einbindung und Aktivierung der Belegschaft sowie Methoden zur Planung und Durchführung einer attraktiver Betriebsversammlung. Inhalte: • Über die Notwendigkeit einer angemessenen Selbstdarstellung des Betriebsrats • Das Info-Brett des Betriebsrats • Flugblätter, Info-Zettel, Rund-Mails und BR-Zeitung: Was passt wofür? • Im Dialog mit der Belegschaft: Betriebs-, Objekt-, Baustellenbegehung und Sprechstunden. • Betriebsversammlungen, die neugierig machen und Diskussionen ermöglichen • Teil-, Abteilungs-, Baustellen- und Objektversammlungen –wie wird es gemacht und wer ist dabei? • Beteiligungsmöglichkeiten der ArbeitnehmerInnen in der Betriebsratsarbeit Termine: 6014716 20.11. -25.11.2016 Seminargebühr: 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Gastreferentin: Ulrike Steiner-Dietrich Referent: Franz Uphoff Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder, die die Fähigkeit, auf Versammlungen zu reden, erwerben und trainieren wollen und die Grundkenntnisse aus dem Seminar BR I oder dem Grundlehrgang G I besitzen. 77 6. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit Rückhalt in der Belegschaft—Wie gestaltet der Betriebsrat die Zusammenarbeit mit der Belegschaft? 6. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit Kurzweilig und informativ – Betriebsversammlungen spannend gestalten Bitte bringt – falls vorhanden – Unterlagen zu Themen mit, die Ihr auf der nächsten Betriebsversammlung vorstellen wollt. Ziele: Termin: 6014016 04.10. – 07.10.2016 Achtung: Anreise am Dienstagabend Seminargebühr: 570,00 € Übernachtung und Verpflegung: 387,00 € (inkl. MwSt.) Gastreferentin: Britta Rafoth, Diplom-Psychologin, Frankfurt am Main 78 Wer kennt sie nicht – Betriebsversammlungen, in denen Vorträge aneinander gereiht werden, beim Tagesordnungspunkt Diskussion tiefes Schweigen herrscht und damit ist es auch schon vorbei. Dabei sind Betriebsversammlungen ein elementar wichtiger Bestandteil des Zusammenwirkens von Belegschaft und Interessenvertretung: Hier wirbt der Betriebsrat für seine Vorstellungen und Ziele, holt sich Unterstützung und Rückendeckung. Wir werden uns damit beschäftigen, wie der Betriebsrat seine Arbeit interessant und wirkungsvoll präsentiert und die Betriebsversammlung zu einer Veranstaltung macht, die die Kolleginnen und Kollegen gerne und zahlreich besuchen. Inhalte: • • • • • • • Zweck und Bedeutung der Betriebsversammlung Kollegen aktivieren – Diskussionen beleben Themen interessant aufbereiten Tätigkeitsbericht des Betriebsrats Sicheres Auftreten und Umgang mit dem Arbeitgeber Planung und Durchführung der Betriebsversammlung Werbung für die Betriebsversammlung Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem Seminar BR I oder Grundlehrgang I. 6. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit Der überzeugende Betriebsrat: Reden auf Versammlungen Zu den Aufgaben der Betriebsräte gehört es auch, sich auf Versammlungen vor die Belegschaft zu stellen und Informationen weiterzugeben, einen Rechenschaftsbericht zu halten oder für eigene Positionen zu werben. Und einer guten Rednerin oder einem guten Redner hört jeder gerne zu. Vielleicht sogar der Chef …? Ziele: Das Seminar vermittelt grundlegendes rhetorisches Handwerkszeug. Anhand von realitätsnahen Übungen trainieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das freie Sprechen und die Rede vor Publikum. Die Aufzeichnung per Video und die anschließende gemeinsame kollegiale Auswertung sorgen für ganz neue Erkenntnisse über das eigene Auftreten und garantieren den Lernerfolg. Termine: 6012716 6015016 Inhalte: Seminargebühr: • Der Rede-Anfang, der Interesse weckt • Reden, wie der „Schnabel gewachsen“ ist? • Wirksam und verständlich reden – die Zuhörer gewinnen • Klar und schlüssig argumentieren – auch die Gegenseite überzeugen • Der Umgang mit Störungen und Einwänden • Gelungene Redevorbereitung und anschauliche Darbietung • Die Rede als Dialog mit den Kolleginnen und Kollegen • Was tun, wenn der Faden reißt? 03.07. – 08.07.2016 11.12. – 16.12.2016 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Gastreferentin: Ulrike Steinert-Dietrich Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder, die die Fähigkeit, auf Versammlungen zu reden, erwerben und trainieren wollen – und die Grundkenntnisse aus dem Seminar BR I oder dem Grundlehrgang G I besitzen. 79 6. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit Auf Augenhöhe mit dem Chef: Verhandlungen im Betrieb Ziele: Termine: 6014516 06.11. – 11.11.2016 Seminargebühr: 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Gastreferentin: Bärbel Weichhaus, Mediatorin, Hannover Die Paragrafen und stärksten Mitbestimmungsrechte nützen dem Betriebsrat wenig, wenn er seine Standpunkte nicht zu vertreten und seine berechtigten Forderungen in Verhandlungen nicht selbstbewusst vorzubringen weiß. Wie aber gelingt es dem Betriebsrat, als gleichberechtigter, respektierter Verhandlungspartner aufzutreten und dem Arbeitgeber ‚auf Augenhöhe‘ zu begegnen? Es gilt, sich seiner Ziele bewusst zu sein und die Interessen der Belegschaft klar zu formulieren sowie auf dem Verhandlungsweg ‚das Beste‘ herauszuholen. Das werden wir anhand realistischer Übungen trainieren – nachdem wir uns mit grundlegenden Regeln, Arten und Methoden der Verhandlungsführung vertraut gemacht haben. Inhalte: • Grundlagen der Verhandlungsführung • Der Betriebsrat als gleichberechtigter Verhandlungspartner des Arbeitgebers • Sich Ziele setzen, Verhandlungsspielräume erkennen • Argumente entwickeln und reagieren • Körpersprache • Was tun, wenn man ‚ins Schwimmen‘ kommt? • Verhandlungsanalyse und Verhandlungsstrategien • Zielorientierte Verhandlungsvorbereitung und Durchführung Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder und Personalratsmitglieder, besonders sinnvoll im Anschluss an ein BR III-Seminar oder Grundlehrgang III. 80 6. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit Konflikte erfolgreich bewältigen Ziele: Das Seminar soll Mut machen, Konflikte schnellstmöglich anzusprechen. Ziel dieses Seminars ist es, in schwierigen Situationen angemessen zu reagieren und die eigenen Wünsche und Forderungen konstruktiv einzubringen. Es werden Strategien vermittelt, die einen offenen Umgang mit Konflikten erleichtern. Inhalte: Das eigene Kommunikations- und Konfliktverhalten, sowie der Umgang mit Konfliktgesprächen werden in Übungen und Rollenspielen reflektiert. Es werden Gesprächstechniken und nützliche Verhaltensweisen bearbeitet, die zu einer Entschärfung von Konfliktsituationen beitragen. • Grundlagen der Kommunikation • Konflikttypen • Konfliktursachen • Mechanismen der Konflikteskalation • Umgang mit Kritik • Konfliktgespräche führen • Umgang in schwierigen Gesprächssituationen Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Termin: 6012316 05.06. – 10.06.2016 Seminargebühr: 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Gastreferentin: Bärbel Weichhaus, Mediatorin, Hannover Betriebsratsmitglieder und Personalratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem Grundlehrgang I oder dem Seminar BR I. 81 6. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit Aufgaben und Zuständigkeiten des Gesamt- und Konzernbetriebsrats Ziele: Nach dem Seminar verfügen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Kenntnisse, die sie befähigen, rechtssicher und strategisch durchdacht ihre Arbeit im Gesamtund Konzernbetriebsrat durchzuführen. Sie kennen die Handlungsmöglichkeiten des Gesamt-/ Konzernbetriebsrats und können eine durchgängige Interessenvertretung im Unternehmen organisieren. Inhalte: Termine: 6012016 17.05. – 20.05.2016 Anreise am Dienstagabend 6014416 30.10. – 02.11.2016 Seminargebühr: 570,00 € Übernachtung und Verpflegung: 387,00 € (inkl. MwSt.) Gastreferentin: Nicole Kaufmann, Expertin für Arbeitsrecht • Verhältnis von Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat: Rechtsgrundlagen und Bildung der Gremien • Die Geschäftsführung des Gesamt- und Konzernbetriebsrats (z. B. Beschlussfassung) • Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche durch Gesetz oder Auftrag • Was müssen örtliche Betriebsräte bei einer rechtlich einwandfreien Beauftragung des Gesamtbetriebsrats beachten? Wie kann ein Konzernbetriebsrat beauftragt werden? • Besonderheiten der Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarung: Durchführung, Überwachung, Kündigung und Nachwirkung • Betriebsräteversammlung: Zweck, Zusammensetzung, Aufgaben, Einberufung und Durchführung • Arbeitsplanung Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Gesamt- oder Konzernbetriebsratsmitglieder, die sich für ihre Arbeit qualifizieren sowie Betriebsratsmitglieder, die sich über die Aufgabe, Rechte und Pflichten des Gesamtund Konzernbetriebsrats informieren wollen. 82 Ziele: Die Gestaltung des Informations- und Konsultationsverfahrens ist das Herz der europäischen Mitbestimmung. Die praktische Anwendung der Informations- und Konsultationsrechte sind oftmals eine große Herausforderung für viele EBR. Im Seminar werden wir die gesetzlichen Veränderungen und die praktischen Auswirken der Regelungen am praktischen Beispiel simulieren und erläutern was EBR tun können, um zu einer effektiven Zusammenarbeit im Gremium und mit dem Konzernmanagement zu kommen. Inhalte: • Praktische Handlungsanleitung für Europäische Betriebsräte (EBR) zur Information und Anhörung (GPICC – Projekt der Europäischen Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH)) • Kernelemente einer effektiven Gestaltung der Informations- und Anhörungspolitik im EBR • Informationsbeschaffung und Informationsaustausch des EBR Termin: 6011016 06.03 - 09.03.2016 Seminargebühr: 570,00 € Übernachtung und Verpflegung: 387,00 € (inkl. MwSt.) Referenten: Sven Gehrdau, IG BAU – Fachreferent Europäische Betriebsräte Hellmut Gohde, Training & Consulting International Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Betriebsratsmitglieder aus Euro-Betriebsräten. Für ausländische Teilnehmende gibt es spezielle Regelungen – bitte nachfragen! Das EBR-Gesetz von 2011 hat eine neue, verbesserte Arbeitsgrundlage für die Europäischen Betriebsräte geschaffen. Eine wichtige Rolle für die EBR-Arbeit spielt dabei die neue Definition von Unterrichtung und Anhörung. Die Auswirkungen sollen im Seminar am praktischen Beispiel verdeutlicht werden. Im Seminar ist es darüber hinaus möglich, aktuelle Fragen zu den Änderungen für europäische Arbeitnehmervertretungen und der Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Ebenen der europäischen Arbeitnehmerpolitik zu besprechen und Erfahrungen auszutauschen. 83 6. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit Praktische Anwendung der Informations- und Konsultationsrechte im EBR 6. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit Frauen- erfolgreich im Betriebsrat Ziele: Nach wie vor ist die Führungskultur in Betrieben meist männlich geprägt. Frauen müssen sich oft in besonderer Weise behaupten und ihre Fähigkeiten beweisen. Dieses speziell für Betriebsrätinnen konzipierte Seminar berücksichtigt unterschiedliche Leitungs- und Kommunikationsstile von Frauen und Männern. Wie Betriebsrätinnen selbstsicher und professionell verhandeln können, gut argumentieren und vermitteln können, wird im Seminar anhand konkreter betrieblicher Situationen aus der Arbeitswelt der Teilnehmerinnen thematisiert. Termin: 6022716 Inhalte: 03.07. – 08.07.2016 Seminargebühr: 950,00 € Übernachtung und Verpflegung: 645,00 € (inkl. MwSt.) Gastreferentin: Sylvia Honsberg, Bundesfrauensekretärin der IG BAU 84 • Betriebsratsarbeit mitgestalten/ Leiten von Sitzungen/ aktive Teilnahme/ sich Gehör verschaffen • Zielorientierte Gespräche und Verhandlungen mit der Geschäftsleitung • Lösungsorientierte Beratungsgespräche mit Kolleginnen und Kollegen • Umgang mit Konflikten im Betrieb • Geschlechtsrollentypische Verhaltensweisen und ihre Auswirkungen in der betrieblichen Auseinandersetzung • Wie kann der Betriebsrat Gleichstellung fördern? Teilnehmerinnen: Dieses Seminar richtet sich ausschließlich an weibliche Betriebsrats- und Personalratsmitglieder, die bereits ein Seminar BR I oder den Grundlehrgang I (Personalräte: ein vergleichbar einführendes Seminar) besucht haben. Ihr wollt Euer Gremium auf einen gemeinsamen Wissensstand bringen? Euer Betriebsrat besteht aus „alten“ und „jungen“ Hasen, die von- und miteinander lernen möchten? Der Gesamtbetriebsrat benötigt spezielles Wissen aufgrund einer Umorganisation des Unternehmens? Der Wirtschaftsausschuss möchte die Kennzahlen des eigenen Unternehmens gemeinsam erarbeiten und verstehen? Ihr habt einen neuen Konzernbetriebsrat und wollt Euch die gesetzlichen Grundlagen erarbeiten? Auf Eure Anfrage konzipieren wir schnell Seminare, die auf Eure Bedürfnisse zugeschnitten sind – übrigens auch für Personalräte. Unsere kompetenten Referentinnen und Referenten vermitteln die Lerninhalte spannend und praxisnah. Seminare vor Ort Ihr wollt Eure Seminare in Eurer Stadt oder in Eurem Betrieb durchführen – kein Problem: Das Bildungswerk Steinbach e. V. kommt auch zu Euch. Das extra auf Eure Anfrage entwickelte Seminar richten wir an jedem Ort in Deutschland aus. Einzige Bedingung: Alle Betriebs- oder Personalratsmitglieder sollen ungestört an der Schulung teilnehmen können und dürfen nicht auf Abruf für betriebliche Abläufe zur Verfügung stehen. Teamentwicklung Was auf der Ebene der Unternehmensleitung und der Führungskräfte eine Selbstverständlichkeit ist, das darf sich auch der Betriebsrat „gönnen“: Ein Betriebsrat, der Dinge bewegen und etwas für die Kollegen und Kolleginnen erreichen will, muss als Team arbeiten und agieren können. Kontinuierliche, produktive Betriebsratsarbeit bedarf eines gemeinsamen Grundverständnisses darüber, wie man miteinander umgeht, wer im Gremium welche Stärken hat und was man voneinander erwarten darf: Was ist der / die Einzelne bereit zu leisten und einzubringen? Welche gemeinsamen Ziele haben wir? Welche Grenzen müssen wir im Umgang miteinander beachten? Wie stellen wir sicher, dass wir auch im Eifer des Gefechts respektvoll miteinander umgehen und uns einander mit Wertschätzung begegnen? Ziel einer Teamentwicklung ist ausdrücklich nicht das sprichwörtliche „Friede, Freude, Eierkuchen“ – im Gegenteil: Gruppen mit unterschiedlichen Charakteren sind nachgewiesenermaßen produktiver als Gruppen, die sich aus sich sehr ähnlichen Persönlichkeiten zusammen setzen – solange die Unterschiedlichkeit nicht zum Problem wird oder gar zur Lähmung führt. Wir unterstützen Euch dabei, die Zusammenarbeit zu organisieren, eventuell vorhandene Spannungen und Gegensätze für Eure Arbeit zu nutzen, vom Debattieren und Lamentieren zum gemeinsamen Handeln zu gelangen. 85 7. Maßgeschneiderte Angebote Ein eigenes Seminar für Euer Betriebsrats- oder Personalratsgremium 7. Maßgeschneiderte Angebote „Gut aufgestellt.“ - Eine Arbeitstagung für Euren Betriebsrat Der Betriebsrat setzt sich oft aus einer Mschung von neuen und erfahrenen Mitgliedern zusammen – mit unterschiedlichen Vorstellungen, Zielen und Erwartungen. Wie kann das Gremium unter diesen Voraussetzungen arbeits- und handlungsfähig werden und eine Basis für erfolgreiche Betriebsratsarbeit gelegt werden? Durch die Nutzung einer praxisbezogenen Moderation soll Euer Betriebsratsgremium in einer Klausur die Grundlagen für eine reibungslose Zusammenarbeit und den Erfolgz seiner Arbeit schaffen. Die genauen Inhalte der Klausur werden zwischen dem/der ModeratorIn und dem Betriebsratsgremium abgestimmt. Dabei können u.a. folgende Fragen geklärt werden: Was sind die Motive und Vorstellungen der Betriebsratsmitglieder? • Persönliche Motive und gemeinsame Ziele des Betriebsrats • Rechte und Pflichten nach dem BetrVG • Welche Themen sollen in der nächsten Zeit angegangen werden? • Schwerpunkte – Zielsetzung – Vorgehensweise • Wie wollen wir die Betriebsratsarbeit organisieren? 86 • Geschäftsführung des Betriebsrats nach dem BetrVG • Zusammenarbeit im Gremium: Teamarbeit und Arbeitsteilung • Einbindung und Information der Belegschaft sowie der IG BAU Wie organisieren wir die Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung? • Stellung des Betriebsrats im Betrieb • Informationsbeschaffung und Verhandlungsführung Ein erfahrener Moderator/eine Moderatorin des Bildungswerks führt durch die Klausur, berät bei der Entwicklung von Strategie und Vorgehen und dokumentiert die Ergebnisse der Diskussion für die weitere Arbeit des Betriebsrats. Die Klausur kann in der Bildungsstätte Steinbach oder bei Euch vor Ort stattfinden. Sinnvoll ist eine dreitägige Veranstaltung. Seid Ihr neugierig geworden? Wir freuen uns auf Eure Nachricht. Barbara Tschirner: 06171/702-414 [email protected] 7. Maßgeschneiderte Angebote Beratung durch das Bildungswerk Steinbach e. V. Wenn ein Sachverhalt in Eurem Betrieb sehr kompliziert ist und ihr einen Sachverständigen oder Berater zur Interessenvertretung benötigt, unterstützen wir Euch gerne. Entweder stehen wir als Hausreferentinnen und referenten zur Problemlösung bereit oder wir vermitteln Kolleginnen und Kollegen aus unserem externen Referentenkreis. Bei der Klärung der Frage, welche Rechtsgrundlage zutreffend bzw. was zu beachten ist, sind wir Euch gern behilflich, denn Ihr habt ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Unterstützung. Seid Ihr neugierig geworden? Wir freuen uns auf Eure Nachricht. Barbara Tschirner, Telefon 0 61 71/70 24 14 E-Mail: [email protected] 87 7. Maßgeschneiderte Angebote Beratung durch das Bildungswerk Steinbach e. V. Wir stellen gern den Kontakt her zu: Bärbel Weichhaus, Mediatorin, Hannover, Walter Kißling, IG BAU, Region Bayern, Rechtschutzverantwortlicher und Mediator, Ansgar F. Dittmar, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator (DAA), Frankfurt am Main Wir stellen gern den Kontakt her zu: Britta Rafoth, Diplom-Psychologin und Coach, Frankfurt am Main, Elge Wörner, Supervision (DGSv) sowie Gruppenleitung (DAGG), Kronberg/Ts., Willi Dzielak, Systemischer Berater und Supervisor (DGSv), Eschborn Wenn ihr Euch für Meditation oder Coaching interessiert, wendet Euch bitte an: Barbara Tschirner, Telefon 06171 702414 oder per E-Mail: [email protected] 88 Mediation Mediation ist ein konstruktives Konfliktlösungsverfahren. Es ist eine freiwillige, außergerichtliche und zukunftsorientierte Streitbeilegung. Parteien suchen eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts. Unterstützung erhalten sie durch einen allparteilichen Dritten – den Mediator / die Mediatorin. In betrieblichen Konfliktsituationen findet die Mediation immer häufiger und mit Erfolg Anwendung. Coaching Betriebsräte sehen sich zunehmend mit komplexeren Problemen und umfangreicheren Aufgabenstellungen konfrontiert – manch ein Betriebsratsgremium gewinnt den Eindruck, es sei immer nur damit beschäftigt, kleinere und größere „Brände zu löschen“. Insbesondere die/der Betriebsratsvorsitzende gerät da schon mal gewaltig unter Druck: Es gilt, Probleme sofort zu erkennen, schnellstmöglich konstruktive Lösungsvorschläge zu machen, verschiedensten Erwartungen gerecht zu werden und sich dabei selbst treu zu bleiben. Wir bieten Euch zu Eurer Unterstützung deshalb ein Coaching an – sowohl für Betriebsratsvorsitzende und deren Stellvertreter als auch für das ganze BR-Gremium. Coaching dient der besseren Kommunikation, verbessert die Verständigung im Gremium, hilft Zweifel auflösen, sorgt für Klarheit und gibt Sicherheit. Somit stärkt es Betriebsräte und deren Vorsitzende darin, ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden – nämlich die Interessen der Belegschaft zu vertreten und durchzusetzen. Die Themen und Fragestellungen im Coaching werden durch die Teilnehmenden selbst bestimmt. Das Coaching erstreckt sich in der Regel über mehrere Sitzungen und ist prozessbegleitend angelegt, kann aber auch in Seminarform erfolgen. Es besteht die Möglichkeit zum Einzel- oder Gruppencoaching – bei Euch vor Ort oder auch mehrtägig bei uns in der Bildungsstätte Steinbach. Näheres klärt sich im persönlichen Gespräch – bei Interesse genügt für den Anfang ein Anruf. 7. Maßgeschneiderte Angebote Aufsichtsratswahlen In Eurem Unternehmen stehen die Wahlen für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat an? Hier bieten wir eine umfassende Begleitung an: In zweitägigen Schulungen, bei Bedarf getrennt nach Haupt-/ Unternehmens- und Betriebswahlvorständen, erläutern unsere Referentinnen und Referenten nicht nur die aktuellen rechtlichen Grundlagen und die Wahlgrundsätze. Sie erarbeiten mit Euch darüber hinaus „maßgeschneidert“ den genauen zeitlichen, organisatorischen und inhaltlichen Ablauf für Eure Wahl anhand von Formularen und Mustertexten. Zum Seminar gehört die Beratung durch die Kollegin Monika Brücher, die während der Wahlvorbereitung und -durchführung mit Rat und Tat zur Seite steht. Bitte setzt Euch direkt mit uns in Verbindung, damit wir auf das jeweilige Wahlverfahren bezogen (Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz) die für Euch passende Schulung vorbereiten können. Seminaro Bildungsstätte Steinbach (oder vor Ort nach Vereinbarung) Seminardauer und -zeitpunkt: Nach Vereinbarung Ist das ein Thema für Euch, meldet Euch bei: Barbara Tschirner, Telefon 06171 702414 E-Mail: [email protected] Oder Monika Brücher, Telefon 069 95737-585 E-Mail: [email protected] 89 7. Maßgeschneiderte Angebote Unternehmensmitbestimmung – Das Mandat der Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben eine verantwortungsvolle Aufgabe: Sie sollen die Geschäfte des Vorstands kontrollieren und grundlegende Strategien der Unternehmensführung mitgestalten. Die Entscheidungen des Aufsichtsrats haben weitgehende Auswirkungen auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Eine solide Qualifizierung für diese Aufgabe ist erforderlich. Seminardauer und -zeitpunkt: Nach Vereinbarung Bitte mit Barbara Tschirner in Verbindung setzen: Telefon 06171 702414 oder E-Mail an: [email protected] Oder Monika Brücher, Telefon 069 95737-585 E-Mail: [email protected] 90 Deshalb geben unsere Seminare einen Überblick über die Rechte und Pflichten im Aufsichtsrat. Darüber hinaus wird eine verlässliche Basis an wirtschaftlichem Grundwissen vermittelt, um ein besseres Verständnis für die von der Gesellschafterseite vorgelegten Unterlagen zu gewinnen. Das unternehmensbezogene Seminar richtet sich an Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Wir bieten gute Bildung in angenehmer Umgebung. Mit unserem systematisch aufgebauten Seminarangebot stellen wir sicher, dass unsere Kolleginnen und Kollegen das für sie jeweils passende Seminar besuchen können. Wir investieren kontinuierlich in die Aus- und Weiterbildung von Referentinnen und Referenten und in die Entwicklung von aktuellen Lehr- und Lernmaterialien. Wir unterhalten unsere eigene Bildungsstätte für eine optimale Lernumgebung. Hier finden die Kolleginnen und Kollegen die richtige Atmosphäre, um sich optimal auf die betrieblichen Herausforderungen vorzubereiten. Wir bohren gemeinsam dicke Bretter. Es gibt nicht immer schnelle Lösungen, erst recht keine Patentrezepte. Entscheidend sind die Bedingungen in den Betrieben und in der Branche. Die oft unverzichtbare Branchenkenntnis, die Kenntnis der jeweils geltenden Tarifverträge und den Austausch mit Betriebsräten aus denselben Branchen gibt es nur bei uns. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen TeilnehmerInnen und ReferentInnen ergeben sich Impulse, Initiativen, Perspektiven. Wir sind vor und auch nach dem Seminar immer für die Kolleginnen und Kollegen erreichbar. Wir vermitteln nicht nur Wissen, sondern auch Handlungsfähigkeit. Die konkreten Fragestellungen aus dem betrieblichen Alltag bestimmen die Lerninhalte. Unsere Seminare sind spannend und abwechslungsreich, weil unsere Referentinnen und Referenten bewährte und neue Methoden und Arbeitsweisen in die Seminargestaltung einbringen. Unterstützt werden wir ausschließlich von Kolleginnen und Kollegen, die unsere Ziele teilen. Lernen kann auch Spaß machen. Unser Anliegen ist: Wir bieten jedem Einzelnen den nötigen Freiraum, sich zu erproben, sich zu entfalten. Wir sind die (Bildungs-)Experten. Die Steinbacher Referentinnen und Referenten stehen entschieden und engagiert auf der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, es gibt kein neutrales Arbeitsrecht. Wir sind alle Mitglieder der IG BAU und Gewerkschafter aus Überzeugung. Wer jahrelang Betriebsratsarbeit geleistet hat, die Rechte von Beschäftigten am Arbeitsgericht durchsetzt und erfolgreich Tarifverträge verhandelt, kann Euch auch bei der Entwicklung von Betriebsvereinbarungen konstruktiv begleiten, kann Betriebsräte kompetent beraten und ausbilden. 91 8. Das Bildungswerk stellt sich vor Bildungswerk Steinbach e.V. Gute Gründe für die Seminare des Bildungswerks Steinbach 8. Das Bildungswerk stellt sich vor Wir setzen auf die enge Zusammenarbeit von Betriebsräten und Gewerkschaft. Gewerkschaften organisieren die Solidarität zwischen den Arbeitsnehmern und vertreten deren Interessen sowohl gegenüber den Arbeitgebern (Tarifverträge) als auch gegenüber der Politik (Lobbyarbeit). Sie unterstützen die Betriebsräte in ihrer Arbeit. Wir setzen auf die enge Zusammenarbeit von Betriebsräten und ihrer Gewerkschaft. Zusätzlich bieten unsere Seminare vielfältige Möglichkeiten, Menschen kennen zu lernen, sich auszutauschen, auszuprobieren und Netzwerke zu bilden. In der Verwaltung des Bildungswerks arbeiten für euch: Claudia Sillmann Seminare in der Bildungsstätte 06171 702-423 Andreas Hoffmann Seminare vor Ort und in den Regionen 06171 702-412 Susanne Mohr Rechnungswesen 06171 702-430 Tipps und Hinweise Wer kann an unseren Seminaren und Lehrgängen teilnehmen? Unser Bildungsangebot richtet sich an Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, Vertrauensleute der schwerbehinderten Menschen sowie Jugend- und Auszubildendenvertreter im Organisationsbereich der IG Bauen-Agrar-Umwelt. Hinweise für Betriebsratsmitglieder Betriebsräte haben gemäß § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Anspruch auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle in diesem Programmheft vorgestellten Grundlehrgänge, BR-Seminare sowie die Arbeitsrechtsseminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei allen anderen Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zu aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht hier bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Analog gilt dies gemäß § 46 Abs. 6 Bundespersonalvertretungsgesetz für Personalräte. Und was ist mit in Teilzeit beschäftigten Kolleginnen und Kollegen? Grundsätzlich dürfen den teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern durch den Seminarbesuch keine Nachteile entstehen. 92 Die Rechte von teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern sind ausdrücklich vom Gesetzgeber gestärkt worden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für die für das Seminar aufgewendete Zeit, die über die übliche individuelle Arbeitszeit hinausgeht, entweder einen Freizeitausgleich gewähren muss oder diese, wenn es aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein sollte, als Arbeitszeit vergüten muss. Die Gründe für die Teilzeitarbeit spielen dabei keine Rolle (Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 6 Satz 2 in Verbindung mit § 37 Abs. 3 BetrVG). Hinweise für Mitglieder der Jugendund Auszubildendenvertretung (JAV) Die Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter sind ebenfalls in Verbindung mit 37 Abs. 6 BetrVG freizustellen (Hinweis in § 65 Abs. 1 BetrVG). Über die Erforderlichkeit des Seminarbesuchs entscheiden Betriebsrat und JAV gemeinsam; die JAV-Mitglieder haben dabei volles Stimmrecht. Hinweise für Vertrauensleute der schwerbehinderten Menschen Die Vertrauensmänner und -frauen der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen sind gemäß § 96 Abs. 4 und Abs. 8 Sozialgesetzbuch IX ohne Minderung des Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellen, sofern sie an Bildungsveranstaltungen teilnehmen, die für ihre Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind. Über die Erforderlichkeit entscheidet allein die Schwerbehindertenvertretung, nicht der Betriebsrat. 93 8. Das Bildungswerk stellt sich vor Wer kann wie oft nach Steinbach kommen? Die gesetzliche Anspruchsgrundlage zur Teilnahme an BR-Seminaren Das Bildungswerk Steinbach e.V. bietet fast ausschließlich Seminare nach § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz an (siehe Übersicht Seite 8/9). Dabei handelt es sich um Schulungen, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Wie häufig können Seminare des Bildungswerks Steinbach e.V. besucht werden? Entscheidend für die Möglichkeit der Teilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist, dass in den Schulungs- und Bildungsveranstaltungen Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Ist dies zu bejahen, können Betriebsratsmitglieder nach entsprechendem Beschluss des Betriebsrats beliebig oft Seminare besuchen. Keine zeitliche Begrenzung! Die Vorschrift des § 37 Abs. 6 BetrVG enthält im Gegensatz zum individuellen Anspruch des § 37 Abs. 7 BetrVG keine zeitliche Begrenzung. Nur bei den Seminaren, die wir im Abschnitt 8 anbieten, beschränkt sich der Anspruch auf maximal drei Wochenseminare je Amtsperiode, bei neu gewählten Betriebsratsmitgliedern auf vier Wochen. Und was ist mit Ersatzmitgliedern? Rückt das Ersatzmitglied auf Dauer nach, entsteht der gleiche zeitlich unbegrenzte 94 Schulungsanspruch wie für alle ordentlichen BR-Mitglieder. Vertritt das Ersatzmitglied das BR-Mitglied für längere Zeit oder ist absehbar, dass es wiederholt zur Betriebsratssitzung hinzugezogen wird, entsteht ebenfalls ein voller Schulungsanspruch, wenn der Betriebsrat den Seminarbesuch für die Herstellung bzw. Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des Gremiums für erforderlich hält. Nimmt das Ersatzmitglied nur ausnahmsweise an einer BR-Sitzung teil und ist davon auszugehen, dass es im weiteren Verlauf der Amtsperiode nicht mehr hinzugezogen wird, ist der Schulungsanspruch nicht gegeben. Für weitere Auskünfte oder Fragen steht euch Claudia Sillmann unter der TelefonNr. 06171 702423 gerne zur Verfügung. Ihr erreicht uns auch per E-Mail unter: [email protected]. Wo finden die Seminare statt? Die meisten der in diesem Programmheft vorgestellten Seminare führen wir in der Bildungsstätte der IG Bauen-AgrarUmwelt in Steinbach bei Frankfurt am Main durch. Die angenehme und familiäre Atmosphäre der Bildungsstätte überzeugt immer wieder sehr viele Kolleginnen und Kollegen. Und: Wer sich wohl fühlt, lernt entspannt und hat Spaß am Neuen. Darüber hinaus sind wir auch vor Ort mit unserem Bildungsangebot unterwegs. Schulferien 2015/2016 Ferientermine aller Bundesländer in Deutschland (Angegeben ist jeweils der erste und letzten Feiertag; nachträgliche Änderung einzelner Länder vorbehalten. Schulferien 2015/2016 Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Schulferien 2016 Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Herbstferien 2015 02.11. - 06.11. 02.11. - 07.11. 19.10. - 31.10. 19.10. - 30.10. 19.10. - 31.10. 19.10. - 30.10. 19.10. - 31.10. 24.10. - 30.10. 19.10. - 31.10. 05.10. - 17.10. 19.10. - 30.10. 19.10. - 31.10. 12.10. - 24.10. 17.10. - 24.10. 19.10. - 31.10. 05.10. - 17.10. Osterferien 2016 24.03./29.03. 02.04. 21.03. - 01.04. 21.03. - 02.04. 23.03. - 02.04. 18.03. - 02.04. 07.03. - 18.03. 29.03. - 09.04. 21.03. - 30.03. 18.03. - 02.04. 21.03. - 02.04. 18.03. - 01.04. 29.03. - 09.04. 25.03. - 02.04. 24.03. 24.03. - 09.04. 24.03. - 02.04. Weihnachtsferien 2015 23.12. - 09.01. 24.12. - 05.01. 23.12. - 02.01. 23.12. - 02.01. 23.12. - 06.01. 21.12. - 01.01. 23.12. - 09.01. 21.12. - 02.01. 23.12. - 06.01. 23.12. - 06.01. 23.12. - 08.01. 21.12. - 02.01. 21.12. - 02.01. 21.12. - 05.01. 21.12. - 06.01. 23.12. - 02.01. Winterferien 2016 08.02. - 12.02. 01.02. - 06.02. 01.02. - 06.02. 28.01. - 29.01. 29.01. 01.02. - 13.02. 28.01. - 29.01. 08.02. - 13.02. 08.02. - 20.02. 01.02. - 10.02. 01.02. - 06.02. Pfingstferien 2016 17.05. - 28.05. Sommerferien 2016 28.07. - 10.09. 17.05. - 28.05. 06.05./ 17.05./18.05. 06.05./17.05. 06.05./17.05. 06.05./17.05. 20.05. 30.07. - 12.09. 21.07. - 02.09. 14.05. - 17.05. 06.05./17.05. 17.05. 06.05. 06.05. - 14.05. 06.05. 06.05. 21.07. - 03.09. 23.06. - 03.08. 21.07. - 31.08. 18.07. - 26.08. 25.07. - 03.09. 23.06. - 03.08. 11.07. - 23.08. 18.07. - 26.08. 18.07. - 27.08. 27.06. - 05.08. 27.06. - 10.08. 25.07. - 03.09. 27.06. – 10.07. 95 Impressum Herausgeber Bildungswerk Steinbach e.V. Waldstraße 31 67449 Steinbach (Taunus) Tel.: 06171 702-423 Fax: 06171 702-245 [email protected] www.bildungswerk-steinbach.de Verantwortlich: Barbara Tschirner Fotos: Alexander-Paul Englert, Burckhardt Much, Kalle Meyer Druck: mt-druck Walter Thiele GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg 96 97 98 99 100
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