Seminare 2016 Angebot für aktive Kolleginnen und Kollegen im

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Vorwort
Carsten Burckhardt
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
„Faire Arbeit fällt nicht vom Himmel. Solidarität wächst nicht auf Bäumen. Nur die wahren Helden des Alltags bewegen richtig was.“
Es kommt darauf an, seine Rechte und Möglichkeiten zu kennen, den Mund aufzumachen.
Sich etwas zu trauen. Wer sich nicht wehrt, wer nur seinen eigenen Stiefel fährt, wird
nichts an seiner Lage und an der Lage seiner Kolleginnen und Kollegen ändern.
Viele Ansprüche und Rechte und Tariferfolge stehen nur auf dem Papier – solange man
sie nicht einfordert.
„Faire Arbeit Jetzt!“ einzufordern, das erfordert Wissen und sicher oft Mut Betriebsratsarbeit aktiv zu gestalten – im Sinne der Beschäftigten – heißt auch Zivilcourage zeigen.
Rückgrat haben. Rückgrat zeigen. Auf Rechte und Ansprüche pochen. Stärke aus
Gemeinschaft entwickeln. Gewerkschaftlich handeln. Und damit die Arbeits- und die
Lebensumstände verbessern.
Gemeinsam mit Deiner IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und dem Bildungswerk
Steinbach e. V. hast Du starke Partner an Deiner Seite.
Also auf! In die Hände gespuckt und angepackt! Denn es gilt: „Faire Arbeit Jetzt!“
Neben den klassischen und bekannten Betriebsräteseminaren und Grundlehrgängen bietet das Bildungswerk Steinbach spezielle Seminare für individuell abgestimmte Themen
und Gremien an, sowie die Möglichkeiten in Klausuren und Arbeitstagungen die Betriebsratsarbeit weiter zu entwickeln und zu gestalten.
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt macht
sich stark für
„Faire Arbeit Jetzt!“
Das Bildungswerk Steinbach e.V. unterstützt diese
Kampagne mit den passenden Bildungsangeboten u.a.
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Übersicht
zu Eingruppierung, Leiharbeit, Befristung, Überstunden, Leistungsverdichtung, Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Trotzdem ist es möglich, dass Euer Wunschseminar in dieser Broschüre nicht zu
finden ist. Bitte sprecht uns an. Gemeinsam entwerfen wir ein Seminar, das genau
auf Eure Fragen und Bedürfnisse Eures Gremiums (Betriebsrat – Gesamtbetriebsrat
– Konzernbetriebsrat oder Wirtschaftsausschuss) zugeschnitten ist.
Und es gilt, neben der Schulung von Betriebsratsmitgliedern, auch die Qualifizierung
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unserer Branchen voranzubringen und
der Bildung der Mitglieder und ehrenamtlichen Funktionären unserer IG BauenAgrar-Umwelt mehr Aufmerksamkeit zu widmen.
„Lernen ist wie rudern gegen den Strom, sobald man aufhört, treibt man zurück.“
Wir freuen uns auf das gemeinsame Lernen.
Die Kolleginnen und Kollegen des Bildungswerks Steinbach unterstützen Euch gerne
dabei.
Carsten Burckhardt
Vorsitzender des Bildungswerk Steinbach e.V.
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Übersicht
Übersicht
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0.
Prozessmanagement. Den Wandel gestalten.
Grundlagenseminare
Arbeitsrecht
Wirtschaftswissen und Betriebspolitik
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Branchenseminare
Erfolgreiche Betriebsratsarbeit: Faire Arbeit jetzt!
Maßgeschneiderte Angebote
Vor Ort Seminare auf den Seiten
Prozessmanagement.
Den Wandel gestalten.
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26-30
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Grundlagenseminare
Grundlehrgang I: Fragen des Betriebsverfassungsrechts und
die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen durch den Betriebsrat
Grundlehrgang II: Arbeitsbedingungen gestalten - Die Beteiligung
des Betriebsrats in personellen und sozialen Angelegenheiten
Grundlehrgang III: Veränderungen frühzeitig erkennen
und gestalten – Beschäftigung sichern
BR I a: Einführung in das Betriebsverfassungsrecht
BR I b: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrat –
Ein Seminar für neugewählte und langjährige Betriebsratsmitglieder
BR II: Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen
BR III: Soziale Mitbestimmung: Arbeitsbedingungen gestalten betriebliche Regelungen verhandeln
BR IV a: Umstrukturierungen im Betrieb und Unternehmen begleiten –
Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
BR IV b: Betriebliche Veränderungen begleiten - Beschäftigung sichern
Seminare in Deiner Nähe: vor Ort, in Deiner Region
Der wirksame Beschluss – die ordnungsgemäße Niederschrift
Auszubildende begleiten, Ausbildung checken und verbessern – eine
Aufgabe für die Jugend- und Auszubildendenvertretung (Aufbauseminar)
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Übersicht
2. Arbeitsrecht
Arbeitsrecht I
Arbeitsrecht II
Arbeitsrecht III
Starke Belegschaft – Starker Betriebsrat: Betriebsratsarbeit,
Beteiligung der Belegschaft und Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft
Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung –
Besuch des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Erfurt
Gesetze in der Praxis: Prekäre Beschäftigung und das Teilzeitund Befristungsgesetz (TzBfG)
Gesetze in der Praxis:
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (Grundseminar)
Gesetze in der Praxis:
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (Aufbauseminar)
Betriebsvereinbarungen clever und rechtswirksam gestalten
Recht bekommen – Rechte durchsetzen
Arbeitnehmerhaftung
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3. Wirtschaftswissen und Betriebspolitik
Faire Arbeit durch richtige Eingruppierung
Faire Arbeit mit unbefristeten Arbeitsverhältnissen
Faire Arbeit durch Einhaltung von Mindestlöhnen
Betriebsratsarbeit im Wandel der Arbeitswelt – Industrie 4.0
Informationen sind die Basis der Betriebsratsarbeit! Wie arbeitet ein Wirtschaftsausschuss?
Wirtschaftliche Grundkompetenz für Betriebsräte
Personalplanung und -entwicklung –
Die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats
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4. Arbeits- und Gesundheitsschutz
Faire Arbeit durch Arbeits- & Gesundheitsschutz
Der Betriebsrat und die Gesundheit der Kollegen (Grundseminar)
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Übersicht
Arbeits- und Gesundheitsschutz
professionell gestalten (Aufbauseminar)
Stress und psychosoziale Belastung am Arbeitsplatz –
Arbeitsverdichtung, Leistungsdruck, Zukunftsangst
Gefährdungsbeurteilung: Wie können Interessenvertretungen
bei der Gefährdungsbeurteilung mitwirken
Mobbing erkennen und handeln (Grundseminar)
Mobbing im Betrieb bekämpfen – Gespräche mit Beteiligten –
Beratung der Betroffenen (Aufbauseminar)
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – ein Problem bei uns?
„Ach stell Dich nicht so an, da war doch gar nichts!“
Suchtprobleme am Arbeitsplatz (Grundseminar)
Sicherung von Arbeitsplätzen durch
betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Vertrauensleute in der Schwerbehindertenvertretung (Grundseminar)
Vertrauensleute in der Schwerbehindertenvertretung (Aufbauseminar)
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5. Branchenseminare
(zusätzliche Angebote mit Branchenorientierung)
Seminare für Betriebsratsmitglieder im Bauhauptgewerbe
Betriebsratsarbeit und die besonderen Regelungen im Baugewerbe
Seminare für Betriebsratsmitglieder in der Baustoffindustrie
Arbeitszeitregelungen in der Ziegelindustrie,
Einführung des Saison-KUGs
Seminar für Betriebsratsmitglieder der grünen Branchen
Gesetzliche und tarifliche Regelungen zu Arbeitszeit Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte
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6. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit:
Betriebsratsarbeit mit System
Leitung und Führung des Betriebsratsgremiums Seminar für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
Rückhalt in der Belegschaft! - Wie gestaltet
der Betriebsrat die Zusammenarbeit mit der Belegschaft?
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Übersicht
Kurzweilig und informativ –
Betriebsversammlungen spannend gestalten
Der überzeugende Betriebsrat: Reden auf Versammlungen
Auf Augenhöhe mit dem Chef: Verhandlungen im Betrieb
Konflikte erfolgreich bewältigen
Aufgaben und Zuständigkeit des Gesamt- und Konzernbetriebsrats
Praktische Anwendung der
Informations- und Konsultationsrechte im EBR
Frauen – erfolgreich im Betriebsrat!
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7. Maßgeschneiderte Angebote
Ein eigenes Seminar für Euer Betriebsrats- oder Personalratsgremium
Seminare vor Ort
Teamentwicklung
Gut aufgestellt
Beratung durch das Bildungswerk Steinbach e. V.
Mediation und Coaching
Aufsichtsratswahlen
Unternehmensmitbestimmung –
Das Mandat der Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat
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Bildungswerk Steinbach e. V.
Bildung darf nicht dem Zufall überlassen werden
Gute Gründe für die Seminare des Bildungswerks Steinbach
Wer kann an unseren Seminaren und Lehrgängen teilnehmen?
Wer kann wie oft nach Steinbach kommen?
Schulferien 2016
Bitte verwendet die Anmeldung zum Seminar
in dem ausklappbaren Umschlag auf der Rückseite des Hefts.
Seminare, die neu in unserem Angebot sind.
Seminare, die auch für Personalratsmitglieder geeignet sind.
Seminare, die außer Haus stattfinden.
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Bildung darf nicht dem Zufall überlassen werden.
Für jedes Betriebsratsgremium ist es sinnvoll, sich wenigstens einmal im Jahr als
Team einen Überblick zu verschaffen und sich zu vergewissern: Was benötigen wir
als gesamtes Gremium an grundsätzlichem Wissen – wer im Gremium braucht
welche speziellen Kenntnisse? Von einer frühzeitigen Planung (Beschlüsse!) profitiert auch der Arbeitgeber – er kann sich auf die seminarbedingte Abwesenheit
seiner Mitarbeiter langfristig einstellen. Und: Eine frühzeitige Anmeldung sichert
den Platz im gewünschten Seminar – so manche Veranstaltung ist schneller ausgebucht als gedacht.
Reihenfolge der Seminare
Das erforderliche Basiswissen – die elementaren Grundkenntnisse zum Betriebsverfassungsgesetz – erwerbt Ihr durch den Besuch der einwöchigen Seminare BR
I, II, III und IV. Oder aber durch den Besuch unserer zweiwöchigen Grundlehrgänge I – III (sogenannte G-Reihe). Denn: Die Grundlehrgänge beinhalten die jeweiligen entsprechenden BR-Seminar. –Beispiel: Der G I setzt sich aus BR I a und BR
I b zusammen, der G II besteht aus den Seminaren BR II und BR III und der G III
enthält den Lehrumfang von BR IV a und BR IV b.
Das bedeutet auch: Wer – aus welchen Gründen auch immer – kein zweiwöchiges
Seminarangebot belegen kann, der kann die gleichen Kenntnisse erwerben, indem
er die entsprechenden BR Seminare besucht.
Ein Wechsel zwischen den Grundlehrgängen und BR-Seminaren ist ebenfalls möglich. So kann nach dem Grundlehrgang I auch das Seminar BR II und dann BR III
besucht werden, um dann später den G III zu besuchen oder den BR IV a und b zu
belegen.
Im Übrigen seid Ihr in Eurer Wahl frei – es spricht also nichts dagegen, den BR III
(„Soziale Mitbestimmung: Betriebliche Regelungen verhandeln und gestalten“)
beispielsweise vor dem BR II („Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen“) zu besuchen, wenn es die aktuelle Problemlage im Betrieb erfordert.
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0. Prozessmanagement
Den Wandel gestalten.
Termine:
991116
992116
993816
995016
13.03. – 16.03.2016
22.05. – 25.05.2016
20.09. – 23.09.2016
11.12. – 14.12.2016
Seminargebühr
pro Workshop
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
387,00 € (inkl. MwSt.)
Leitungsteam
Elge Wörner
Pädagogin M.A.,
Supervisorin (DGSv),
Beraterin und Leiterin
von Gruppen (DGGO)
Prof. Dr. Hans Pongratz
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Permanente Umstrukturierungsprozesse bewirken im Unternehmen eine Dynamik, die alle Beteiligten auf unterschiedlichen Ebenen fordert. Zum einen braucht es geeignete inhaltliche Konzepte und zum anderen die Bereitschaft, die erarbeiteten Lösungen tatsächlich umzusetzen.
Häufige und schnelle Veränderungen in Unternehmen
sind für die Beteiligten anstrengend. Auch sind die
„Veränderungsarbeiten“ als zusätzliche Leistungen zu
erbringen und werden „notgedrungen“ erledigt. So fehlt
Projekten Verantwortlichkeit und Energie, sie bleiben
„stecken“, „versanden“ oder werden von einer neuen Idee
überlagert.
Einschätzung von betrieblichen Veränderungsprozessen
und Bewertungen von Entscheidungen aus der Perspektive des Betriebsrats und des Unternehmens, emotionale
Stabilität und Belastbarkeit, Rollenklarheit, Rollenflexibilität und soziale Kompetenz sind Grundvoraussetzungen für
eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Daran arbeiten wir im
Rahmen dieser Fortbildungsgruppe.
Struktur
Vor Beginn der Fortbildung besteht das Angebot, in Einzelgesprächen Fragen zu klären.
Die Fortbildung findet in einer festen Lerngruppe von maximal 8 Personen statt.
Der Lernprozess gewährleistet eine Verbindung von Theorie und Praxis. Dabei werden laufende Praxiserfahrungen
bearbeitet und der Entwicklungsprozess der Lerngruppe
reflektiert.
Die Weiterbildung umfasst 4 Workshops zu je 3 Tagen
sowie 3 Supervisionstage in einem Zeitraum von ca.
12 Monaten.
Individuelle Entwicklungsfeedbacks sind Bestandteil der
Fortbildung.
0. Prozessmanagement
Die Inhalte der Workshops
1. Berufliche Entwicklung und die Rolle als Betriebsrat
• Biografie und Potenziale: Konzepte der Persönlichkeit und ihrer Entwicklung
• Strukturelle Veränderungen der Erwerbsarbeit:
Anforderungen an die Rolle als Betriebsrat
• Veränderungen im Unternehmen: Sichtbare und
unsichtbare Auswirkungen
2. Motive für die Weiterbildung: Persönliche Ziele und
Kontrakt
• Organisation und persönliche Position
• Auswirkungen des gesellschaftlichen Wandels:
Form und Dynamik des Wandels
• Soziale Prozesse in Organisationen: Grundprinzipien der Organisationsentwicklung
• Strukturen und Personen: Umgang mit Rollenerwartungen
• Die Betriebsratsrolle: Individueller Umgang mit
Macht und Ohnmacht
• Grundlagen der Gruppen- und Teamarbeit: Gruppenphänomene und -entwicklung
3. Prozessmanagement
• Instrumente zur Diagnose von Organisationen:
Kommunikation im Veränderungsprozess
• Phasen im Veränderungsprozess: Start – Entwicklung – Abschluss – Evaluation
• Begleitungs- und Beratungsrolle: Zielgerichtet und
ergebnisoffen
• Persönlichkeitsentwicklung: Selbstreflexion als
Arbeitsinstrument
4. Intervention , Leitung und Konflikt
• Führungskultur und Kooperationsformen: Der persönliche Leitungs- und Interventionsstil
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0. Prozessmanagement
• Unternehmensorganisation: Anforderung an Führung bei Veränderungsprozessen
• Konflikt und Entwicklung: Umgang mit Widerstand
in Veränderungsprojekten
• Prozessreflexion als Gruppenerfahrung: Selbst- und
Fremdwahrnehmung
• Abschluss und Zertifizierung: Inhaltliche und psychosoziale Evaluation
Supervisionstage
Die Supervisionstage werden im 2. Workshop vereinbart. Insgesamt 3 Tage.
Arbeitsweisen und Methoden
Reflexion und Beteiligung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer analysieren und
reflektieren aus ihrer Perspektive heraus die Situation in
der Weiterbildungsgruppe. Sie übernehmen Verantwortung für das Geschehen in der Lerngruppe und können
Anregungen aus den Erfahrungen in dieser Gruppe mit in
ihre Alltagspraxis transferieren.
Das setzt Reflexionsbereitschaft auf unterschiedlichen
Ebenen voraus sowie das Interesse, auch an Praxissituationen der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu
lernen. Reflexionsebenen Kontext – Organisation – Team
– Person
Arbeitsweise
Arbeit an Praxisbeispielen, Feedback, Erarbeitung von
Handlungsoptionen und Umsetzungsstrategien, Entwicklung eigener Positionen, Vorstellung theoretischer Modelle, Diskussion.
Außerdem Hinweise zum Stand der einschlägigen Literatur und wissenschaftlicher Ergebnisse.
Für den persönlichen Nutzen und Erfolg der Einzelnen ist
entscheidend, inwieweit sie sich persönlich einbringen
und einbeziehen lassen.
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1. Grundlagenseminare
Grundlehrgang I: Fragen des Betriebsverfassungsrechts und
die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen durch den Betriebsrat
Ziele:
Termine:
1110416
1111416
1113516
1114616
1115016
24.01. – 05.02.2016
03.04. – 15.04.2016
28.08. – 09.09.2016
13.11. – 25.11.2016
11.12. – 22.12.2016
Seminargebühr:
1.690,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
1.548,00 € (inkl. MwSt.)
Im Rahmen des Seminars ist
auch ein Besuch beim Arbeitsgericht Frankfurt vorgesehen.
Nach dem Besuch des Grundlehrgangs I kennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Rechte des Gremiums
Betriebsrat und die des einzelnen Betriebsratsmitglieds.
Sie lernen den sicheren Umgang mit Gesetzen und Kommentaren und erlangen Grundkenntnisse in den formalen
Anforderungen der Betriebsratsarbeit. Es werden Methoden und Instrumente einer zielorientierten und systematischen Betriebsratsarbeit vermittelt.
Inhalte:
• Aufbau des Betriebsverfassungsgesetzes und Umgang
mit kommentierender Literatur
• Aufgaben und Rolle des Betriebsrats gemäß § 80 Abs.
1 BetrVG
• Die unterschiedlichen Aufgaben von Betriebsrat und
Gewerkschaft
• Die Bedeutung von Tarifverträgen
• Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Betriebsrat und ArbeitnehmerInnen
• Vorgehensweise des Betriebsrats bei der Lösung betrieblicher Konflikte
• Betriebsratssitzung und der rechtswirksame Beschluss
• Überblick über die Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen, personellen und sozialen Angelegenheiten
• Die Handlungsfelder des Betriebsrats und seine Durchsetzungsmöglichkeiten
• Die Einbindung der Belegschaft (u.a. Betriebsversammlung)
• Effektive Geschäftsführung und Organisation der Betriebsratsarbeit
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Neu gewählte und nachgerückte Betriebsratsmitglieder,
die noch kein Seminar zum Betriebsverfassungsrecht besucht haben.
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1. Grundlagenseminare
Grundlehrgang II: Arbeitsbedingungen gestalten - Die Beteiligung des
Betriebsrats in personellen und sozialen Angelegenheiten
Ziele:
Termine:
1220716
1221616
1223316
1224616
14.02. – 26.02.2016
17.04. – 29.04.2016
14.08. – 26.08.2016
13.11. – 25.11.2016
Seminargebühr:
1.690,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
1.548,00 € (inkl. MwSt.)
In dem Lehrgang werden den
TeilnehmerInnen die vielfältigen
Beteiligungsrechte des BR in
personellen und sozialen Angelegenheiten vermittelt.
Mit der Einstellung begründen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis, das wesentlich durch den
Arbeitsvertrag, Gesetze und Tarifverträge geregelt ist.
Über die Einhaltung hat der BR zu wachen. Darüber hinaus hat der Betriebsrat über seine Beteiligungsrechte
viele Möglichkeiten, die Interessen der Arbeitnehmer im
Arbeitsverhältnis zu wahren und die Arbeitsbedingungen
zu gestalten.
Inhalte:
• Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats unter Berücksichtigung der tariflichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen
• Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung gemäß § 99
BetrVG
• „Faire Arbeit“: Arbeitsbedingungen gestalten
• Die Regelungsbereiche des § 87 BetrVG im Überblick
(z.B. Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub, übertarifliche
Zulagen etc.)
• Die Betriebsvereinbarung als „innerbetriebliches
Gesetz“
• Die Einigungsstelle als Mittel zum guten Zweck
• Überblick über Kündigungsarten und –gründe
• Der Kündigungswiderspruch gemäß § 102 BetrVG
• Abmahnung
• Die arbeitsrechtliche Durchsetzung
der Betriebsratsziele
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem
Seminar BR I oder Grundlehrgang GI.
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1. Grundlagenseminare
Grundlehrgang III:
Veränderungen frühzeitig erkennen und gestalten – Beschäftigung sichern
Ziele:
Nach dem Besuch des Lehrgangs haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen umfassenden Überblick
über Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Sie können sich mit
und ohne den Wirtschaftsausschuss die notwendigen
Informationen beschaffen und damit betriebliche Veränderungsprozesse rechtzeitig erkennen. Die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats in der Gestaltung betrieblicher Veränderungen sind Ihnen bekannt. Sie haben gelernt, sie im Sinne der ArbeitnehmerInnen zu nutzen.
Termine:
1330716
1353716
1335016
Inhalte:
Seminargebühr:
• Grundlagen unternehmerischer Entscheidungen und
Managementstrategien
• Unternehmensumstrukturierung und
Betriebsänderung
• Unterrichtungs- und Beratungspflichten des Unternehmens gegenüber Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss
und Gesamtbetriebsrat
• Wirtschaftliche Kennziffern und deren Bedeutung
für die Betriebsratsarbeit
• Geheimhaltung
• Handlungsmöglichkeiten bei Betriebsänderung
(§ 111 ff BetrVG)
• Interessenausgleich und Sozialplan
• Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung
(§ 92 a BetrVG)
• Zusammenarbeit von Belegschaft und Betriebsrat
in Veränderungsprozessen
• Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats
14.02. – 26.02.2016
11.09. – 23.09.2016
11.12. – 22.12.2016
1.690,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
1.548,00 € (inkl. MwSt.)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder, die bereits den Grundlehrgang
G I oder das Seminar BR I besucht haben.
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1. Grundlagenseminare
BR I a: Einführung in das Betriebsverfassungsrecht
Ziele:
Termine:
1010716
1011016
1011616
1011916
1012316
1013216
1013916
1014116
1014516
14.02. – 19.02.2016
06.03. – 11.03.2016
17.04. – 22.04.2016
08.05. – 13.05.2016
05.06. – 10.06.2016
07.08. – 12.08.2016
25.09. – 30.09.2016
09.10. – 14.10.2016
06.11. – 11.11.2016
Seminargebühr:
845,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Betriebsrats-Neulinge erhalten eine Orientierung über die
Vielseitigkeit der Betriebsratstätigkeit. Das Seminar gibt
einen Überblick über die Rechte des Betriebsratsgremiums und des einzelnen Betriebsratsmitglieds und vermittelt
Grundlagenkenntnisse in der Handhabung des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen die elementaren Grundsätze der Geschäftsführung des Betriebsrats kennen und erhalten einen Einblick
in die Beteiligungsrechte.
Inhalte:
• Aufgaben und Stellung des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz
• Rechtsnormen des Arbeitsverhältnisses
• Einblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
• Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren
• Vorgehensweise des Betriebsrats bei der Lösung betrieblicher Konflikte
• Betriebsratssitzung, Beschlussfassung
• Rechte und Pflichten eines Betriebsratsmitglieds
• Arbeits- und Sachmittel für den Betriebsrat
• Geschäftsführung und Organisation der Betriebsratsarbeit
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Neu gewählte und nachgerückte Betriebsratsmitglieder,
die noch kein Seminar zum Betriebsverfassungsrecht
besucht haben.
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1. Grundlagenseminare
BR I b: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrat
Ein Seminar für neu gewählte und langjährige Betriebsratsmitglieder Termine:
1010416
1012916
1013316
1014216
1014916
Ziele:
24.01. – 29.01.2016
17.07. – 22.07.2016
14.08. – 19.08.2016
16.10. – 21.10.2016
04.12. – 09.12.2016
Seminargebühr:
845,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Die Aufgaben des Betriebsrates sind vielschichtig und
meist sind in einem Sachverhalt mehrere Beteiligungsrechte des BetrVG zu berücksichtigen. Betriebsratsmitglieder müssen diese Zusammenhänge / Wechselwirkungen erkennen. Sie brauchen Methoden und Instrumente
einer zielorientierten und systematischen Betriebsratsarbeit.
Inhalt:
• Die unterschiedlichen Aufgaben von Betriebsrat und
Gewerkschaft
• Die Bedeutung von Tarifverträgen
• Überblick über die Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen, personellen und sozialen Angelegenheiten
• Handlungsfelder der Betriebsratsarbeit
• Die Durchsetzungskraft des Betriebsrats
• Die Einbindung der Belegschaft u.a. Betriebsversammlung
• Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Betriebsrat und ArbeitnehmerInnen
• Effektive Geschäftsführung und Organisation der BRArbeit
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Neu gewählte und nachgerückte Betriebsratsmitglieder,
die noch kein Seminar zum Betriebsverfassungsrecht
besucht haben sowie langjährige Betriebsratsmitglieder,
die ihr Wissen auffrischen wollen.
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1. Grundlagenseminare
BR II: Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen
Ziele:
Termine:
1020216
1020616
1021516
1022416
1022516
1023216
1023916
1024316
1024816
10.01. – 15.01.2016
07.02. – 12.02.2016
10.04. – 15.04.2016
12.06. – 17.06.2016
19.06. – 24.06.2016
07.08. – 12.08.2016
25.09. – 30.09.2016
23.10. – 28.10.2016
27.11. – 02.12.2016
Seminargebühr:
845,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Das Seminar vermittelt die Handlungsmöglichkeiten des
Betriebsrats in personellen Angelegenheiten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen Vorgehensweisen kennen, die sie befähigen, formal korrekt personelle Entscheidungen mitzugestalten. Auf gängige Fehler und
mögliche „Stolpersteine“ wird ausdrücklich aufmerksam
gemacht.
Inhalte:
•
•
•
•
•
•
•
•
Überblick über personelle Maßnahmen
Ursachen und Hintergründe
Was ist eine Einstellung – was eine Versetzung?
Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung gemäß § 99
BetrVG
Überblick über Kündigungsarten und -gründe
Der Kündigungswiderspruch gemäß § 102 BetrVG
Abmahnung
Handlungsansätze für den Betriebsrat in der Personalpolitik/-arbeit
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem
Seminar BR I oder Grundlehrgang GI.
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1. Grundlagenseminare
BR III: Soziale Mitbestimmung:
Arbeitsbedingungen gestalten - betriebliche Regelungen verhandeln
Ziele:
Nach dem Besuch des Seminars kennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Wesen wirklicher betrieblicher Mitbestimmung. Sie haben einen Überblick über die
vielfältigen Möglichkeiten, sich konstruktiv und produktiv
zum Schutz der Beschäftigten einzumischen. Sie lernen,
was bei Verhandlungen zu beachten ist und können sich
in der Verhandlungsführung versuchen.
Inhalte:
• Das stärkste Recht des Betriebsrats: Initiativrecht und
Mitbestimmung auf Augenhöhe
• Die Regelungsbereiche des § 87 BetrVG im Überblick
(z. B. Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub, übertarifliche
Zulagen etc.)
• Faire Arbeit: Arbeitsbedingungen gestalten – Möglichkeiten des Betriebsrats
• Die Betriebsvereinbarung als „innerbetriebliches
Gesetz“
• Die Einigungsstelle als Mittel zum guten Zweck
• Die arbeitsrechtliche Durchsetzung der Betriebsratsziele
Termine:
1030616
1031516
1032516
1033216
1033916
1034316
1034816
07.02. – 12.02.2016
10.04. – 15.04.2016
19.06. – 24.06.2016
07.08. – 12.08.2016
25.09. – 30.09.2016
23.10. – 28.10.2016
27.11. – 02.12.2016
Seminargebühr:
845,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem
Seminar BR I oder Grundlehrgang GI.
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1. Grundlagenseminare
BR IV a: Umstrukturierungen im Betrieb und Unternehmen
begleiten Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Ziele:
Termine:
1042816 10.07. – 15.07.2016
1044816 27.11. – 02.12.2016
Seminargebühr:
845,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Der Besuch des Seminars befähigt die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer, Umstrukturierungen im Betrieb und
Unternehmen in ihrer arbeitsrechtlichen Dimension zu
verstehen (zu erkennen und zu durchschauen). Sie lernen
auch, in Krisensituationen die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen als Betriebsrat aktiv zu vertreten. Sie
kennen die arbeitsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten
des Betriebsrats.
Inhalte:
• Unterscheidung von Betrieb und Unternehmen
• Unternehmensumstrukturierungen und Betriebsänderungen: Personalabbau, Massenentlassungen, Auswirkungen auf die Struktur des Betriebsrats
• Woher kommen diese Veränderungen?
• Wie erkennt der Betriebsrat eine Betriebsänderung
und welche Handlungsmöglichkeiten hat er?
• Betriebsänderung (§ 111 BetrVG)
• Möglichkeiten des Betriebsrats bei Umstrukturierungen (§ 112 BetrVG) und Rechte der Arbeitnehmer
(§ 113 BetrVG)
• Was regelt der Interessenausgleich, was der Sozialplan?
• Betriebsübergang nach § 613 a BGB
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder , die bereits an BR II und BR III
oder G II und G III teilgenommen haben.
28
1. Grundlagenseminare
BR IV b:
„Betriebliche Veränderungen begleiten - Beschäftigung sichern“
Ziele:
Unternehmen unterliegen einem ständigen Anpassungsprozess, um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Rendite
zu sichern. Meist laufen diese Veränderungen schleichend und im Verborgenen ab. Mit deren Auswirkungen
muss sich dann der Betriebsrat befassen, wenn sie als
Versetzungen oder Kündigungen auf seinem Tisch landen
oder der Betriebsrat plötzlich mit einer Betriebsänderung
konfrontiert ist und nun versucht, den Schaden durch
Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan zu begrenzen. Aber: Hätte man da nicht schon viel
früher aktiv werden können – handeln müssen?
Inhalte:
• Selbstverständnis des Betriebsrats und Beteiligung an
der Entwicklung der Unternehmenspolitik
• Überblick über Unternehmensstrategien und Unternehmensentwicklungen
• Unterrichtungs- und Beratungspflichten des Unternehmens gegenüber Wirtschaftsausschuss, Betriebsrat
und Gesamtbetriebsrat
• Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
• Durchsetzung von Informationsansprüchen und Beratungsrechten
• Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung (§ 92 a
BetrVG)
• Wie organisiert der Betriebsrat seine Arbeit, um in
wirtschaftlichen Angelegenheiten Einfluss nehmen zu
können?
• Organisation der Betriebsratsarbeit.
Termine:
1041716 24.04. – 29.04.2016
1044116 09.10. – 14.10.2016
Seminargebühr:
845,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder, die bereits an BR II und BR III
oder G II und G III teilgenommen haben.
29
1. Grundlagenseminare
Seminare in Deiner Nähe: vor Ort
Hotel "Casa Familia"
Dünenstr. 45
17454 Ostseebad Zinnowitz
Seminare:
BR II
80916042 11.01. – 15.01.2016
Arbeitsrecht II 80916046 07.03. – 11.03.2016
BR III
80916047 11.04. – 15.04.2016
Seminargebühren:
Übernachtung/Verpflegung:
Zusätzliche Übernachtung:
845,00 € (MwSt.-frei)
525,00 € (inkl. MwSt.)
95,00 € (Inkl. MwSt.)
Landhotel Möllhagen
Möllhagen 5
24589 Schülp/Nortorf
Seminare:
BR III
80916043 01.02. – 05.02.2016
Arbeitsrecht I 80916044 15.02. – 19.02.2016
Seminargebühren:
Übernachtung/Verpflegung:
Tagungspauschale (o. Ü.):
Zusätzliche Übernachtung:
30
845,00 € (MwSt.-frei)
595,00 € (inkl. MwSt.)
295,00 € (Inkl. MwSt.)
95,00 € (Inkl. MwSt.)
1. Grundlagenseminare
Seminare in Deiner Nähe: vor Ort
Hotel Nautic
Triftweg 4
17459 Ostseebad Koserow
Seminar:
Arbeitsrecht I
80916045 22.02. – 26.02.2016
Seminargebühren:
Übernachtung/Verpflegung:
Tagungspauschale (o. Ü.):
Zusätzliche Übernachtung:
845,00 € (MwSt.-frei)
745,00 € (Inkl. MwSt.)
345,00 € (Inkl. MwSt.)
95,00 € (Inkl. MwSt.)
IBIS Hotel Dresden
Prager Straße
01069 Dresden
Seminare:
BR I
BR II
BR III
81216005
81216007
81216003
81216009
Seminargebühren (5-tägig):
Übernachtung/Verpflegung:
Tagungspauschale (o. Ü):
Zusätzliche Übernachtung:
09.05. – 13.05.2016
22.08. – 26.08.2016
08.02. – 12.02.2016
05.12. – 09.12.2016
845,00 € (MwSt.-frei)
835,00 € (Inkl. MwSt.)
385,00 € (Inkl. MwSt.)
125,00 € (Inkl. MwSt.)
31
1. Grundlagenseminare
Seminare in Deiner Nähe: vor Ort
IBIS Hotel Dresden
Prager Straße
01069 Dresden
Seminare:
Der wirksame Beschluss –
die ordnungsgemäße Niederschrift
81216010
13.01. – 15.01.2016
Sicherung von Arbeitsplätzen durch
betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM)
801216013
02.03. – 04.03.2016
Seminargebühren (3-tägig):
Übernachtung/Verpflegung:
Tagungspauschale (o. Ü):
Zusätzliche Übernachtung:
595,00 € (MwSt.-frei)
465,00 € (Inkl. MwSt.)
245,00 € (Inkl. MwSt.)
125,00 € (Inkl. MwSt.)
Novotel Leipzig City
Goethestraße 11
04109 Leipzig
Seminar:
Der wirksame Beschluss –
die ordnungsgemäße Niederschrift
81216002
03.02. – 05.02.2016
Seminargebühren (3-tägig):
Übernachtung/Verpflegung:
Tagungspauschale (o. Ü):
Zusätzliche Übernachtung:
32
507,00 € (MwSt.-frei)
465,00 € (Inkl. MwSt.)
245,00 € (Inkl. MwSt.)
125,00 € (Inkl. MwSt.)
1. Grundlagenseminare
Seminare in Deiner Nähe: vor Ort
Victor’s Residenz-Hotel Leipzig
Georgiring 13
04103 Leipzig
Seminare:
BR I
BR II
BR III
81216004
81216006
81216008
Seminargebühren (5-tägig):
Übernachtung/Verpflegung:
Tagungspauschale (o. Ü):
Zusätzliche Übernachtung (AE):
07.03. – 11.03.2016
13.06. – 17.06.2016
12.09. – 16.09.2016
845,00 € (MwSt.-frei)
855,00 € (Inkl. MwSt.)
385,00 € (Inkl. MwSt.)
145,00 € (Inkl. MwSt.)
Psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz
801216012
06.04. – 08.04.2016
Seminargebühren (3-tägig):
Übernachtung/Verpflegung:
Tagungspauschale (o. Ü):
Zusätzliche Übernachtung (AE):
507,00 € (MwSt.-frei)
475,00 € (Inkl. MwSt.)
255,00 € (Inkl. MwSt.)
145,00 € (Inkl. MwSt.)
33
1. Grundlagenseminare
Seminare in Deiner Nähe: vor Ort
Business-Hotel Artes (Im Unger-Park)
Leipziger Straße 214
09114 Chemnitz
Seminare:
Psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz
80416011 02.05. – 04.05.2016
Seminargebühren:
507,00 € (MwSt.-frei)
Übernachtung/Verpflegung:
425,00 € (Inkl. MwSt.)
Tagungspauschale (o. Ü):
235,00 € (Inkl. MwSt.)
Zusätzliche Übernachtung (AE): 95,00 € (Inkl. MwSt.)
Hotel Farbinger Hof
Rottauer Straße 75
83233 Bernau
Seminare:
BR I
BR III
BR II
80416061
80416066
80416067
Seminargebühren:
Übernachtung/Verpflegung:
Tagungspauschale (o. Ü):
15.02. – 19.02.2016
11.04. – 15.04.2016
18.07. – 22.07.2016
845,00 € (MwSt.-frei)
595,00 € (Inkl. MwSt.)
375,00 € (Inkl. MwSt.)
Weitere Informationen zu diesen Seminaren unter
www.bildungswerk-steinbach.de / Seminare 2016 /
Regionen bzw. [email protected] ;
06171/702-412.
34
1. Grundlagenseminare
Der wirksame Beschluss – die ordnungsgemäße Niederschrift
Ziele:
Die ordnungsgemäße Beschlussfassung ist die wichtigste
Voraussetzung, damit der Betriebsrat seine betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben wirksam wahrnehmen
kann. Das Erstellen der Niederschrift muss den formalen
und rechtlichen Ansprüchen genügen. Die Grundlagen
werden im Seminar vermittelt.
Inhalte:
• Rechtzeitig und Korrekte Einladung zur Betriebsratssitzung
• Feststellung der Beschlussfähigkeit
• Korrekte Beschlussfassung
• Beschlussfassung in besonderen Fällen
• Rechtsfolgen eines Beschlusses
• Niederschrift gem. BetrVG
• Verfahrensvorschriften (Einsicht, Fristen, Aufbewahrung)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Termin:
1091216
1093316
20.03. – 23.03.2016
14.08. – 17.08.2016
Seminargebühr:
570,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
387,00 € (inkl. MwSt.)
Gastreferentin:
Ulrike Steinert-Dietrich
Betriebsratsmitglieder und Schriftführer mit Grundkenntnissen aus dem BR I oder G I.
35
1. Grundlagenseminare
Auszubildende begleiten, Ausbildung checken und verbessern – eine
Aufgabe für die Jugend- und Auszubildendenvertretung (Aufbauseminar)
Ziele:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen die rechtlichen Rahmenvoraussetzungen und den Stellenwert der
Berufsausbildung in Betrieb und Wirtschaft. Sie wissen
ihre Beteiligungsrechte zur Gestaltung der Ausbildungsbedingungen in Kooperation mit dem Betriebsrat. Die
JAV-Mitglieder erlernen Instrumente zur Überprüfung
sowie Verbesserung der Ausbildungsqualität. Sie sind in
der Lage, die Auszubildenden während der Ausbildung
und im Übergang von der Ausbildung in das Berufsleben
mit arbeitsrechtlichen Informationen zu begleiten.
Termin:
1091016
Inhalte:
06.03. – 11.03.2016
Achtung:
Seminarbeginn
Sonntag 19.00 Uhr
Seminargebühr:
845,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Referentin:
Natascha Ponczeck,
Bundesjugendsekretärin
der IG BAU
• Rechtliche Mindestanforderungen und Rahmenbedingungen von Ausbildungsqualität (Berufsbildungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Ausbildungsrahmenpläne)
• Systematisches Überprüfen von Ausbildungsbedingungen (Ausbildungsstandkontrolle, Fragebogen, Befragungen)
• Beteiligungsrechte des Betriebsrats und der JAV bei
der Berufsausbildung
• Mitbestimmungsmöglichkeiten zur Ausbildungsqualität (Lernbüro, Ausbildungspläne, Beurteilungssystem,
Eignung von Ausbildern)
• Arbeitsrechtliche Grundkenntnisse: Abmahnung, Arbeitszeugnis, Anspruch auf Arbeitslosengeld
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Mitglieder von Jugend- und Auszubildendenvertretungen.
Die vorherige Teilnahme am Grundlagenseminar „Die
Arbeit der JAV“ bzw. an Tages- oder Wochenendseminaren für Jugend- und Auszubildendenvertretungen ist
sinnvoll.
36
2. Arbeitsrecht
Arbeitsrecht I
Ziele:
In diesem Seminar erhalten die Kolleginnen und Kollegen
einen vertiefenden Einblick in die Grundlagen des Arbeitsrechts mit dem inhaltlichen Schwerpunkt der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dabei steht die Erarbeitung von Rechtsnormen außerhalb der Betriebsverfassung im Mittelpunkt, deren Kenntnis für eine gute Betriebsratsarbeit unerlässlich ist.
Inhalte:
• Bedeutung der Abmahnung im Arbeitsverhältnis sowie
Inhalt und Form
• Wie kann man gegen Abmahnungen vorgehen?
• Die Befristung nach TzBfG: Wann sind Befristungen
unwirksam?
• Der Aufhebungsvertrag: Abschluss, Risiken,
Anfechtung
• Personen-, verhaltens- und betriebsbedingte
Kündigungen
• Für wen und wie gilt der Sonderkündigungsschutz?
• Die Ausgleichsquittung
• Das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
• Das Arbeitszeugnis
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem
Seminar BR I oder dem Grundlehrgang G I. Das Seminar
ist auch besonders geeignet für Vertrauenspersonen der
Schwerbehindertenvertretung.
Termine:
2010816
2014416
21.02. – 26.02.2016
30.10. – 04.11.2016
Seminargebühr:
950,00 €
Übernachtung / Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Gastreferenten:
Rechtsanwälte der
Kanzlei für Arbeitsrecht
Mechthild Garweg,
Annette Malottke, oder
Markus Pfeiffenberger
37
2. Arbeitsrecht
Arbeitsrecht II
Ziele:
In diesem Seminar erhalten die Kolleginnen und Kollegen einen vertiefenden Einblick in die Grundlagen des
Arbeitsrechts mit dem inhaltlichen Schwerpunkt des
Zustandekommens und der Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen. Dabei steht die Erarbeitung von Rechtsnormen außerhalb der Betriebsverfassung im Mittelpunkt, deren Kenntnis für eine gute Betriebsratsarbeit
unerlässlich ist.
Inhalte:
Termin:
2011416
2014916
03.04. – 08.04.2016
04.12. – 09.12.2016
Seminargebühr:
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Gastreferenten:
Rechtsanwälte der Kanzlei für
Arbeitsrecht Mechthild Garweg,
Annette Malottke, oder Markus
Pfeiffenberger
38
• Die Begründung des Arbeitsverhältnisses: Gibt es
„verbotene“ Fragen? Ist Lügen erlaubt?
• Wann gelten Ansprüche aus Tarifverträgen?
• Das Nachweisgesetz
• Rechte des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis: Probleme um und mit dem Urlaub?
• Grundlagen der Entgeltfortzahlung (z. B. kurzfristige
Verhinderung, Krankheit, Urlaub)
• Was heißt eigentlich „Direktionsrecht des Arbeitgebers“? Was sind Nebenpflichten?
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem
Seminar BR I oder dem Grundlehrgang G I. Das Seminar ist auch besonders geeignet für Vertrauenspersonen
der Schwerbehindertenvertretung.
2. Arbeitsrecht
Arbeitsrecht III - „Individualrechtliche Folgen
bei mitbestimmungswidrigem Arbeitgeberverhalten“
Ziele:
Viele Betriebsräte kennen sich mit den juristischen Folgen
der Missachtung ihrer Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz aus. Einseitiges, die Betriebsratsrechte missachtendes Arbeitgeberverhalten hat aber auch Auswirkungen auf die individuellen Rechte der betroffenen Beschäftigten. Das Seminar beschäftigt sich mit den individualrechtlichen Folgen mitbestimmungswidrigen Arbeitgeberverhaltens. Darüber hinaus wird aufgezeigt, wie der
Betriebsrat seine betriebsverfassungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmer und ihrer Rechte effektiv einsetzen kann.
Inhalte:
• Die Rechtsstellung der Arbeitnehmer im Kontext der
Mitbestimmungsrechte
• Unwirksamkeit einseitiger Arbeitgebermaßnahmen –
Zur Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung
• Rechtsfolgen bei Verletzung der Mitbestimmung im
betrieblichen Alltag (Arbeitszeit, Lohngestaltung, Überwachungsmaßnahmen)
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates zum Schutz
der Arbeitnehmerrechte
• Erfolgreiche Beratung betroffener Arbeitnehmer
• Worauf der Betriebsrat achten sollte
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem
Seminar BR I oder Grundlehrgang GI.
Termin:
2012816
10.07. – 15.07.2016
Seminargebühr:
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Gastreferenten:
Rechtsanwälte der Kanzlei für
Arbeitsrecht Mechthild Garweg,
Annette Malottke, oder Markus
Pfeiffenberger
39
2. Arbeitsrecht
Starke Belegschaft – Starker Betriebsrat: Betriebsratsarbeit,
Beteiligung der Belegschaft und Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft
Ziele:
Das Seminar beschäftigt sich mit der Frage: Wie kann
die Vertretung der Belegschaftsinteressen gestärkt werden? Ausgehend von dem Gedanken: Eine starke Interessenvertretung braucht einen starken Betriebsrat und
eine starke Belegschaft werden betriebsverfassungsrechtliche Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, die dieses
Ziel in den Blick nehmen.
Inhalte:
Termin:
2014016
04.10. – 07.10.2016
Achtung:
Anreise am Dienstagabend
Seminargebühr:
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
• Betriebsratshandeln und Beteiligung der Belegschaft –
betriebsverfassungsrechtliche Handlungsmöglichkeiten, ihre Voraussetzungen, Inhalte und Rahmenbedingungen
• Der Einsatz der Handlungsmöglichkeiten in betrieblichen Krisensituationen
• Gemeinsam sind wir stark: Zusammenarbeit und Unterstützungsfunktion der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft – betriebspolitisches Vorgehen zur Stärkung der Belegschaftsinteressen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem
Seminar BR I oder Grundlehrgang GI.
Gastreferentin:
Mechthild Garweg,
Fachanwältin für Arbeitsrecht
in Frankfurt am Main
40
2. Arbeitsrecht
Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung –
Besuch des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt
Ziele:
Am Beispiel aktuell zu entscheidender Fälle werden wir
die Arbeit des BAG unmittelbar vor Ort kennen lernen
und an einer Sitzung teilnehmen. Hierbei werden rechtliche Hintergründe und praktische Konsequenzen für die
Betriebsratsarbeit geklärt. Weiterhin werden wir uns
einen Überblick über die aktuelle höchstrichterliche
Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht und weitere, die Betriebsratsarbeit betreffende arbeitsrechtliche
Fragen wie Kündigung, Einsatz von Fremdpersonal und
Diskriminierung, verschaffen.
Inhalte:
• Grundlagen, Arbeitsweise und Funktion der Arbeitsgerichtsbarkeit
• Übersicht zur Rechtsprechung des BAG 2015/2016
• Rechtsfortbildung und Rechtsprechungsänderung in
aktuellen Entscheidungen
• BAG-Rechtsprechung im Verhältnis zu europarechtlichen Urteilen
• Praktische Auswirkungen neuer Rechtsprechung auf
die Betriebsratsarbeit
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder, die bereits BR-Seminare oder
Grundlehrgänge besucht haben.
Termin:
2020816
24.02. – 26.02.2016
Seminargebühr:
570,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
450,00 € (inkl. MwSt.)
Achtung:
Das Seminar findet in Erfurt statt,
es beginnt am Mittwoch um 12:00
Uhr.
Gastreferentin:
Martina vom Bruch,
Fachanwältin für Arbeitsrecht,
Frankfurt am Main
Das BAG selbst hat entschieden, dass die Erläuterung der
aktuellen Rechtsprechung des BAG zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und deren Umsetzung in die betriebliche
Praxis für Betriebsräte erforderlich ist. Der Betriebsrat soll
imstande sein, „den neuesten Stand der Rechtsprechung zur
Grundlage seines Handelns zu machen.“
(BAG v. 20.12.1995 – 7 ABR 14/95)
41
2. Arbeitsrecht
Gesetze in der Praxis: Prekäre Beschäftigung
und das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Ziele:
Wer einen befristeten Arbeitsvertrag hat, hofft meist auf
eine dauerhafte Beschäftigung. Häufig wünschen sich
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Veränderung
der Arbeitszeit, sei es die Verringerung oder auch die
Aufstockung des Stundenumfangs. Dieses Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen zu diesen Themen und
erklärt, wie der Betriebsrat Kolleginnen und Kollegen in
Fragen aus dem Bereich des Teilzeit- und Befristungsrechts fachgerecht unterstützen kann.
Inhalte:
Termin:
2011716
24.04. – 27.04.2016
Seminargebühr:
570,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
387,00 € (inkl. MwSt.)
Gastreferentin:
Martina vom Bruch,
Fachanwältin für Arbeitsrecht,
Frankfurt am Main
• Ziele und Inhalte des TzBfG
• Der Anspruch auf Arbeitszeitverringerung bzw.
-verlängerung
• Unterstützung von Arbeitszeitwünschen durch den
Betriebsrat
• Zulässigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse
• Fehler bei Befristungen und ihre Folgen
• Förderung unbefristeter Beschäftigung durch den
Betriebsrat
• Die aktuelle Rechtsprechung zu Teilzeitanspruch
und Befristungsfragen
• Besonderheiten der Arbeit auf Abruf
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder, die bereits ein BR-Seminar oder
einen Grundlehrgang besucht haben.
42
2. Arbeitsrecht
Gesetze in der Praxis: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (Grundseminar)
Ziele:
Nach dem Besuch des Seminars kennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Besonderheiten des Arbeitszeitrechts. Insbesondere die Ausnahmeregelungen sind
kompliziert – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Inhalte:
•
•
•
•
•
•
•
Ziel und Inhalt des ArbZG
Über- und Mehrarbeit
Arbeitsbereitschaft
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
Nachtarbeit
Ruhezeiten und Ruhepausen
Feiertagsarbeit
Termin:
2012016 17.05. – 20.05.2016
Achtung:
Anreise am Dienstagabend
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Seminargebühr:
Betriebsratsmitglieder, die bereits ein BR-Seminar oder
Grundlehrgänge besucht haben.
Übernachtung und Verpflegung:
387,00 € (inkl. MwSt.)
570,00 €
Gastreferent:
Ansgar F. Dittmar,
Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Mediator (DAA),
Frankfurt am Main
43
2. Arbeitsrecht
Gesetze in der Praxis: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (Aufbauseminar)
Ziele:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen in diesem
Seminar konkrete Handlungsschritte zur betrieblichen
Umsetzung von Arbeitszeitregelungen kennen lernen und
erarbeiten. Insbesondere die Erstellung von Arbeitszeitrichtlinien steht im Mittelpunkt des Seminars.
Inhalte:
Achtung:
Anreise am Dienstagabend
• Wiederholung der arbeitszeitrechtlichen Grundbegriffe
• Beteiligung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
• Ausgestaltung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdiensten
• Vergütungsfragen (Zuschläge etc.)
• Betriebsvereinbarungen
Seminargebühr:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Termin:
2024016
04.10. – 07.10.2016
570,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
387,00 € (inkl. MwSt.)
Gastreferent:
Ansgar F. Dittmar,
Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Mediator, (DAA),
Frankfurt am Main
44
Betriebsratsmitglieder, die bereits ein BR-Seminar oder
Grundlehrgänge sowie das Grundseminar zum Arbeitszeitgesetz besucht haben.
2. Arbeitsrecht
Betriebsvereinbarungen clever und rechtswirksam gestalten
Ziele:
Betriebsvereinbarungen sind für den Betriebsrat das
Mittel der Wahl, um den Betriebsalltag zu gestalten,
Standards zu sichern und Verbesserungen für die Belegschaft zu erreichen. Sie wirken wie ein
‚innerbetriebliches Gesetz‘ und schaffen Sicherheit und
Verlässlichkeit für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Was aber genau macht eine gute Betriebsvereinbarung aus – wie ist sie zu gliedern und rein handwerklich zu gestalten? Praktische Versuche und Formulierungsübungen sind wichtiger Bestandteil dieses
Seminars.
Inhalte:
• Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen und ihre
Bedeutung für die Beschäftigten
• Aufbau und Struktur einer Betriebsvereinbarung
• Sinn und Unsinn von Präambeln
• Salvatorische Klausel: Was ist das – wann ist sie
sinnvoll?
• Präzise formulieren unter richtiger Verwendung
juristischer Begriffe
• Typische Formulierungsfallen erkennen und vermeiden
• Veränderungswünsche des Arbeitgebers in ihrer
Wirkungsweise einschätzen
Termin:
2013316
21.08. – 26.08.2016
Seminargebühr:
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Stichwort:
Dienstvereinbarung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Gastreferenten:
Rechtsanwälte der Kanzlei für Arbeitsrecht Mechthild Garweg, Annette Malottke, oder Markus Pfeiffenberger
Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem
Seminar BR I oder dem Grundlehrgang G I. Der vorherige Besuch eines Seminars BR III oder des Grundlehrgangs III ist empfehlenswert.
Bitte bringt – falls vorhanden –
Eure Betriebsvereinbarungen sowie
entsprechende Entwürfe mit zum
Seminar!
45
2. Arbeitsrecht
Recht bekommen – Rechte durchsetzen
Ziele:
Termin:
2014216
16.10. – 19.10.2016
Seminargebühr:
570,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
387,00 € (inkl. MwSt.)
Gastreferentin:
Martina vom Bruch,
Fachanwältin für Arbeitsrecht,
Frankfurt am Main
Das Seminar beinhaltet einen
Besuch beim Arbeitsgericht in
Frankfurt. Dabei besteht Gelegenheit zum Gespräch mit Richtern und Prozessvertretern.
„Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes
Hand.“ – ein geflügeltes Wort auch in den Seminaren
des Bildungswerks. Doch will der Betriebsrat seine
Rechte nicht selbst beschneiden und am Ende immer
wieder klein beigeben, so muss er ggf. auch bereit sein,
den Rechtsweg zu beschreiten. Denn: Nicht immer sind
die Interessen der Betriebsparteien ‚unter einen Hut zu
bringen‘. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen,
wie sie die Initiative ergreifen können, um ihre Rechte
mithilfe des Gerichts durchzusetzen. Inhalt und Verlauf
von betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten
werden ausführlich dargestellt, aber auch die Grenzen
des für den Betriebsrat Durchsetzbaren.
Inhalte:
• Keine Angst vor der gerichtlichen Auseinandersetzung!
• Wann darf / muss der Betriebsrat den Rechtsweg
beschreiten?
• Hilfe durch Sachverständige
• Der Anwalt des Betriebsrats (Auswahl, Beauftragung,
Kosten)
• Gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle
• Verlauf eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens
• Gerichtsentscheidung und Vergleich im Beschlussverfahren
• Zwangsvollstreckung in betriebsverfassungsrechtlichen Verfahren
• Die Besonderheiten der einstweiligen Verfügung
(Eilverfahren)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder, die bereits BR-Seminare oder
Grundlehrgänge besucht haben.
46
2. Arbeitsrecht
Arbeitnehmerhaftung
Ziele:
„Was passiert eigentlich, wenn ich Bruch baue?“ Diese
Frage beschäftigt viele Kolleginnen und Kollegen. Wann
bin ich versichert? Wann hafte ich für von mir verursachte Schäden? Kann ich noch beruhigt arbeiten? Und was
ist, wenn ich übermüdet einen Schaden verursache? Das
Seminar bringt Klarheit und zeigt, was der Betriebsrat
vorbeugend unternehmen kann.
Inhalte:
•
•
•
•
•
•
•
Grundsätzliches zur allgemeinen Arbeitnehmerhaftung
Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit
Wie weit geht die Haftung?
Praktische Beispiele aus der Rechtsprechung
Wie kann man sich schützen?
Was kann der Betriebsrat regeln?
Wie haften KollegInnen untereinander?
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Termin:
2014616
15.11 – 18.11.2016
Anreise am Dienstagabend
Seminargebühr:
570,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
387,00 € (inkl. MwSt.)
Betriebsratsmitglieder und Personalratsmitglieder, Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Gastreferent:
Markus Delnef, GUV/Fakulta
47
3. Wirtschaftswissen und Betriebsratspolitik
Richtige Eingruppierung
Ziele:
Termin:
3022416
Das Seminar vermittelt einen fundierten Überblick zu
rechtlichen Grundlagen und tariflichen Besonderheiten
von Eingruppierung und zeigt anhand praktischer Übungen Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat auf.
15.06. – 17.06.2016
Anreise am Mittwochmittag
Seminargebühr
pro Teilnehmer
507,00 €
Übernachtung und Verpflegung
274,50 € (inkl. MwSt.)
Referenten:
Alexander Reise,
IG Bauen-Agrar-Umwelt , Branchensekretär Bauhauptgewerbe
Peter Riedel.,
IG Bauen-Agrar-Umwelt , Leiter der
Abteilung Organisationsentwicklung
Klaus Ulrich,
IG Bauen-Agrar-Umwelt , Fachrefe-
48
Inhalte:
• Gesetzliche Grundlagen, politischer Stellenwert und
tarifliche Besonderheiten zur Eingruppierung
• Rechtlicher Rahmen für betriebliche Handlungsoptionen gemäß BetrVG
• Erfolgskriterien betrieblicher Aktivitäten: Sicherung
tariflicher Einkommen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder und Mitglieder von Jugend- und
Auszubildendenvertretungen (JAV).
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3. Wirtschaftswissen und Betriebspolitik
Unbefristete Arbeitsverhältnisse
Ziele:
Das Seminar vermittelt einen fundierten Überblick zu
rechtlichen Grundlagen und den Auswirkungen von Befristungen und zeigt anhand praktischer Übungen Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat auf.
Termin:
3032416
Inhalte:
12.06. – 15.06.2016
• Gesetzliche Grundlagen und politischer Stellenwert zu
Befristungen
Seminargebühr
•
Rechtlicher
Rahmen für betriebliche Handlungsoptiopro Teilnehmer
507,00 €
nen gemäß BetrVG
Übernachtung und Verpflegung pro • Erfolgskriterien betrieblicher Aktivitäten: von der individuellen Betroffenheit zu kollektiven Lösungen
Teilnehmer 387,00 € (inkl. MwSt.)
Referenten:
Daniel Kopp
IG Bauen-Agrar-Umwelt
Fachreferent GebäudereinigerHandwerk
Lars Dieckmann
IG Bauen-Agrar-Umwelt
Fachreferent Strategische Planung
Frank Steininger
IG Bauen-Agrar-Umwelt
Fachreferent Arbeitsrecht
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Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder und Mitglieder von Jugend- und
Auszubildendenvertretungen (JAV).
Ziele:
Das Seminar vermittelt einen fundierten Überblick zu
rechtlichen Grundlagen und Auswirkungen von gesetzlichem Mindestlohn und tariflichen Branchenmindestlöhnen.
Praktische Übungen zu Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte garantieren den Lernerfolg.
Inhalte:
• Gesetzliche Grundlagen und politischer Stellenwert des
Mindestlohns
• Rechtlicher Rahmen für betriebliche Handlungsoptionen
gemäß BetrVG
• Erfolgskriterien betrieblicher Aktivitäten: über den Umgang mit Subunternehmen, Leiharbeitsunternehmen
und Kontrollbehörden
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder und Mitglieder von Jugend- und
Auszubildendenvertretungen (JAV).
Termin:
3042416
15.06. – 17.06.2016
Anreise
am Mittwochmittag
Seminargebühr
pro Teilnehmer
507,00 €
Übernachtung und Verpflegung
274,50 € (inkl. MwSt.)
Referenten:
Martin Mathes
IG Bauen-Agrar-Umwelt
Leiter der Abteilung Wirtschaft- und
Sozialpolitik
Antonius Allgaier
IG Bauen-Agrar-Umwelt
Leiter der Abteilung Arbeitsund Sozialrechtspolitik
Klaus Ulrich
IG Bauen-Agrar-Umwelt
Fachreferent Referat
Mitbestimmung
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3. Wirtschaftswissen und Betriebsratspolitik
Einhaltung von Mindestlöhnen
3. Wirtschaftswissen und Betriebspolitik
„Betriebsratsarbeit im Wandel der Arbeitswelt – Industrie 4.0“
Ziele:
Termine:
3010516
3014316
28.02. – 04.03.2016
23.10. – 28.10.2016
Seminargebühr:
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Referent:
Franz Uphoff
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Die rasante technische Entwicklung, die Anforderungen
des Marktes, der globale Wettbewerb und der Drang
nach hoher Rendite führen zu permanenten Veränderungen in der Arbeitswelt. Oft laufen diese Veränderungsprozesse schleichend und sind in ihrer Gesamtheit nicht
gleich zu überblicken.
Das Führungsverhalten in den Unternehmen verändert
sich. Die Arbeit wird so organisiert, dass die Arbeitnehmer selbst darüber entscheiden müssen, wie sie die
Arbeit möglichst erfolgreich (profitabel) erledigen „indirekte Steuerung“.
Diese Veränderungen stellen die Betriebsräte vor immer
neue Herausforderungen. Ständig müssen sie sich mit
neuen Sachverhalten auseinandersetzen, Zusammenhänge erkennen und ihre Betriebsratsarbeit daran anpassen.
Es erfordert schon eine besondere strategische Kompetenz, unter diesen Bedingungen die Interessen der Beschäftigten erfolgreich zu vertreten.
Das Seminar bietet den Betriebsräten die Möglichkeit,
sich mit neuen Entwicklungstendenzen auseinanderzusetzen und ihre Betriebsratspolitik zu hinterfragen. Es
beleuchtet die Hintergründe sowie die teils drastischen
(auch gesundheitlichen) Folgen für die Beschäftigten –
vermittelt aber auch Ansätze für Gegenstrategien und
schützende Maßnahmen. Dabei geht es nicht nur um die
rechtlichen Möglichkeiten, sondern auch um die strategische Kompetenz des Betriebsrats, Veränderungsprozesse zu begleiten.
3. Wirtschaftswissen und Betriebsratspolitik
„Betriebsratsarbeit im Wandel der Arbeitswelt – Industrie 4.0“
Inhalte:
• Grundlagen/Motive unternehmerischer Entscheidungen und Unternehmensstrategien
• Neue Führungskonzepte und Managementstrategien
• Burnout – Ergebnis neuen Formen der Arbeitsorganisation
Warum Führungskräfte nicht mehr führen (Indirekte Steuerung)?
• Auswirkungen auf die Beschäftigten: Leistungsdruck, Arbeitsverdichtung
• Handlungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats
• Instrumente der Personalplanung und Arbeitsgestaltung
• Vorgehen des Betriebsrats in der Gestaltung der Unternehmenspolitik
• Einbindung der Belegschaft und Rolle der Gewerkschaften
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem Seminar BR I oder dem Grundlehrgang G I.
53
3. Wirtschaftswissen und Betriebspolitik
Informationen sind die Basis der Betriebsratsarbeit!
Wie arbeitet ein Wirtschaftsausschuss?
Ziele:
Nach dem Besuch des Seminars haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen umfassenden Überblick über
Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats in
wirtschaftlichen Angelegenheiten. Sie sind imstande,
über den Wirtschaftsausschuss wichtige Informationen
für die Betriebsratsarbeit zu beschaffen, auszuwerten
und für die Betriebsräte so aufzubereiten, damit diese
betriebliche Veränderungsprozesse rechtzeitig erkennen
und begleiten können.
Inhalt:
Termine:
3011216
3012116
20.03. – 23.03.2016
22.05. – 25.05.2016
Seminargebühr:
570,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Gastreferent:
Michael Theil,
Experte für Arbeitsrecht und wirtschaftliche Angelegenheiten
• Unterscheidung von Betrieb und Unternehmen – Zuständigkeit von Gesamtbetriebsrat und Betriebsrat in
wirtschaftlichen Angelegenheiten
• Unterrichtungs- und Beratungspflichten des Unternehmens gegenüber Wirtschaftsausschuss, Betriebsrat
und Gesamtbetriebsrat
• Bestellung, Aufgaben und Rechte des Wirtschaftsausschusses
• Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
• Wirtschaftliche Kennziffern und deren Bedeutung für
die Betriebsratsarbeit
• Wie wirken sich unternehmensspezifische Besonderheiten auf die Arbeit in Wirtschaftsausschuss und
Gesamtbetriebsrat aus?
• Durchsetzungsmöglichkeiten der Rechte des Wirtschaftsausschuss und des Betriebsrats/
Gesamtbetriebsrats
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder ohne oder mit geringen Vorkenntnissen sowie Mitglieder vom Wirtschaftsausschuss.
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Ziele:
In diesem Seminar werden wichtige wirtschaftliche Begriffe, Zusammenhänge und Entwicklungen erklärt. Die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden befähigt, grundlegende wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens kompetent zu beurteilen.
Inhalte:
• Wirtschaftliche Grundbegriffe: Umsatz, Ertrag, Aufwendungen, Kosten, Ergebnis, Gewinn, Profit
• Bedeutung des Kapitals, Eigenkapitals, von Ein- und
Rücklagen, Forderungen und Verbindlichkeiten
• Die Unternehmensverfassung: Juristische Person, Besitzverhältnisse, Finanzierung und Risikostreuung
• Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens
• Einflussmöglichkeiten durch Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen (u.a. §§ 2, 74, 80, 82, 92a, 106
und 111 BetrVG)
• Der wirtschaftliche Jahresbericht: Form, Zeitpunkt,
Inhalte
• Die Rechte des Betriebsrats bzw. der Arbeitnehmer
gem. § 110 BetrVG
• Interne Informationsquellen zur Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
• Externe Informationsquellen zur Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des
Unternehmens
Termine:
3010216 10.01. – 15.01.2016
3013616 04.09. – 09.09.2016
Seminargebühr:
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Gastreferent:
Michael Theil,
Experte für Arbeitsrecht und wirtschaftliche Angelegenheiten
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder ohne oder mit geringen Vorkenntnissen, Wirtschaftsausschussmitglieder sowie Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.
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3. Wirtschaftswissen und Betriebsratspolitik
Wirtschaftliche Grundkompetenz für Betriebsräte
3. Wirtschaftswissen und Betriebspolitik
Personalplanung und -entwicklung
Die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats
Ziele:
Termin:
3011416
3014516
03.04. – 08.04.2016
06.11. – 11.11.2016
Seminargebühr:
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Referent:
Franz Uphoff
Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers wird im Wesentlichen durch den Arbeitsvertrag, durch Tarifverträge und
Betriebsvereinbarungen bestimmt. Der Betriebsrat jedoch
kann hier durch Engagement in den sogenannten personellen Angelegenheiten Einfluss nehmen – insbesondere über
die personellen Einzelmaßnahmen, über das Sich- Einmischen bei Fort- und Weiterbildung. Viele dieser Einzelmaßnahmen sind Teil einer langfristig angelegten Unternehmensplanung oder auch kurzfristiger unternehmerischer
Entscheidungen. Deshalb müssen diese im Zusammenhang
mit der Personalpolitik im Unternehmen gesehen werden.
Das Betriebsverfassungsgesetz bietet viele Möglichkeiten,
auf die Personalplanung und –entwicklung des Unternehmens Einfluss zu nehmen.
Inhalte:
• Die Begründung des Arbeitsverhältnisses – Rechte und
Pflichten des Betriebsrats
• Befristete Arbeitsverträge und Teilzeit (Überblick
Teilzeit- und Befristungsgesetz)
• Ansprüche aus Tarifverträgen? - Wem nutzen sie?
• Personalmaßnahmen als Teil der Unternehmensplanung
(Vorausschauende Personalplanung)
• Überblick über Leiharbeit – und Werkverträge
• Fort- und Weiterbildung im Betrieb
(Personalentwicklung)
• Die Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Personalplanung und
–entwicklung (§§ 90-98 BetrVG)
• Handlungsansätze für den Betriebsrat
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem Seminar BR I oder dem Grundlehrgang G I.
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Ziele:
Das Seminar vermittelt einen fundierten Überblick zu den
rechtlichen Grundlagen und berufsspezifischen Besonderheiten von Arbeits- und Gesundheitsschutz und zeigt
anhand exemplarischer Aktionen Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat auf.
Inhalte:
• Gesetzliche Grundlagen und politischer Stellenwert
von Arbeits- und Gesundheitsschutz
• Rechtliche Rahmen für betriebliche Handlungsoptionen gemäß BetrVG
• Aktionsmöglichkeiten betrieblicher Aktivitäten: „Wann
ist die Lebensarbeitszeit beendet?!“, „Haut trifft Arbeit!“
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder und Mitglieder von Jugend- und
Auszubildendenvertretungen (JAV).
Termin:
4012416
12.06. – 15.06.2016
Seminargebühr
pro Teilnehmer
507,00 €
Übernachtung und Verpflegung
387,00 € (inkl. MwSt.)
Referenten:
Gerd Citrich
IG Bauen-Agrar-Umwelt
Branchensekretär, Leiter der Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz
Peter Riedel
IG Bauen-Agrar-Umwelt
Leiter der Abteilung Organisationsentwicklung
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4. Arbeits– und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz
4. Arbeits– und Gesundheitsschutz
Der Betriebsrat und die Gesundheit der Kollegen (Grundseminar)
Ziele:
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind nicht nur
eine Angelegenheit von Unfallverhütungsvorschriften und
zumessenden Mindeststandards – ganz im Gegenteil
sehen Betriebsverfassungsgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz ausdrücklich vor, dass der Betriebsrat sich in
diesen Fragen gestaltend einmischt, eigene Vorstellungen
entwickelt und Vorschläge macht.
Inhalte:
Termine:
4013516
28.08. – 02.09.2016
Seminargebühr:
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Referenten:
Gerhard Citrich,
IG BAU-Fachreferent
• Der Arbeitsschutzausschuss: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit als Verbündete des Betriebsrats
• Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
• § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG – welche Betriebsvereinbarungen dienen der Gesundheit der Kolleginnen und
Kollegen?
• Krankenrückkehrgespräche und /oder Wiedereingliederungsmanagement?
• Betriebs-/ Baustellen-/ Objektbegehungen – wie
organisieren?
• Gefährdungsbeurteilung – was gehört für den
Betriebsrat alles dazu?
• Die Diskussion mit dem Chef über Investitionen zum
Gesundheitsschutz und die Qualität der „Persönlichen
Schutzausrüstung“
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder, die bereits an BR-Seminaren oder
Grundlehrgängen teilgenommen haben – insbesondere
Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses (ASA) und Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII.
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4. Arbeits– und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz professionell gestalten (Aufbauseminar)
Ziele:
Dieses Seminar verhilft interessierten Betriebs- und Personalräten zu einer systematischen Herangehensweise im
Arbeitsschutz: Wie werden aus gesetzlichen Bestimmungen
echter Schutz der Kollegen und Kolleginnen und ihrer Gesundheit? Theorie und Praxis werden zusammengebracht,
um im betrieblichen Alltag zu einem handhabbaren und von
den Kollegen akzeptierten Arbeitsschutzmanagement zu
gelangen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Nutzung von Handlungshilfen sowie auf dem Aspekt des Wissens- und Informationsmanagements.
Inhalte:
• Was genau ist Arbeitsschutz – wie bestimmt der Betriebsrat mit?
• Arbeitgeberverantwortung und Haftung
• Rechte und Pflichten der Beschäftigten
• Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb und auf der
Baustelle
• Einrichtung und Betrieb von Arbeitsstätten einschließlich
Baustellen
• Arbeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen
• Nutzung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
• Lärm, Vibrationen, optische Strahlung – manuelle Handhabung von Lasten
• Arbeitsmedizinische Vorsorge
• Arbeitszeitgestaltung und sozialer Arbeitsschutz
• Psychische Belastungen
• … und wer kümmert sich um die Leiharbeitnehmer/
Subunternehmer?
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Der vorherige
Besuch des Seminars „Der Betriebsrat und die Gesundheit
der Kollegen“ wird empfohlen, ist jedoch nicht Voraussetzung.
Termin:
4010416
4014916
24.01. – 29.01.2016
04.12. – 09.12.2016
Seminargebühr:
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Gastreferenten:
Ralf Pieper,
Bergische Universität Wuppertal,
Abteilung Sicherheitstechnik
Sascha Stockhausen,
Dipl.-Sozialökonom, Hamburg
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4. Arbeits– und Gesundheitsschutz
Stress und psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Was gefährdet unsere Gesundheit und wie können wir uns schützen ?
Ziele:
Termin:
4012816
10.07. – 15.07.2016
Seminargebühr:
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Gastreferentin:
Cäcilia Müller,
Diplom-Psychologin Arbeitspsychologie Arbeit, Bildung und Forschung
e. V., Berlin
So wie Lärm zu Schwerhörigkeit
führen kann, können auch Arbeitsverdichtung, Zeitdruck,
negative Kritik und schlechte
Arbeitsorganisation zu gesundheitlichen Gefährdungen und
Stresserkrankungen – bis hin
zum Burnout – führen. Die Tragweite wird häufig unterschätzt –
sowohl vom Arbeitgeber als
auch vom Betriebs- oder Personalrat.
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Das Seminar behandelt arbeitsbedingte Risikofaktoren
u.a. durch Arbeitsverdichtung, (psychische) Überforderungssituationen und soziale Einflüsse wie z.B. Arbeitsklima und Führungsverhalten. Ausgangslage sind die
konkreten (psychischen) Belastungsfaktoren und Anliegen der Teilnehmenden. Es werden Ursachen, (frühe)
Warnsignale, Auswirkungen und Risiken für die Gesundheit aufgezeigt, die z.B. durch langanhaltende Belastungssituationen ausgelöst werden. Zudem beschäftigen wir uns mit präventiven Maßnahmen und betrachten betriebliche wie auch persönliche Schutzfaktoren.
Die Teilnehmenden erhalten Handlungsmöglichkeiten
für den betrieblichen und persönlichen Umgang mit
psychischen Belastungsfaktoren.
Inhalte:
• Wichtige Begriffe und Grundkenntnisse: psychische
Belastung/Beanspruchung, Leistungsvermögen,
Überforderung
• Chronischer Stress und psychische Gefährdungen bei
der Arbeit
• Betriebliche und persönliche Risikofaktoren: Ursachen, Auswirkungen, Entstehung von psychosomatischen Störungen und Stresserkrankungen
• Vorbeugende Maßnahmen und Schutzfaktoren: Betrieblicher Gesundheitsschutz,
• Unterstützung durch Kollegen und Vorgesetze, kollektives und persönliches Verhalten
• Rechtliche Grundlagen zum Gesundheitsschutz: Zusammenwirken der betrieblichen und überbetrieblichen Akteure
• Handlungsschritte für die Praxis
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung. Es
sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
4. Arbeits– und Gesundheitsschutz
Gefährdungsbeurteilung: Wie können Interessenvertretungen
bei der Gefährdungsbeurteilung mitwirken?
Ziele:
Das Seminar vermittelt Kenntnisse zur Durchführung von
Gefährdungsbeurteilungen – auch unter dem wichtigen
Aspekt der Beteiligung der Beschäftigten. Betriebliche
Interessenvertretungen haben die große Chance, die
Gefährdungsbeurteilung mitzugestalten und damit
konsequent Schutzziele für die Beschäftigten zu erreichen.
Initiative und kompetente Mitwirkung der betrieblichen
Interessenvertretungen sind notwendig, da Arbeitgeber
ihrer Verpflichtung zu umfassenden
Gefährdungsbeurteilungen nur unzureichend
nachkommen.
Termin:
4022416 12.06. – 17.06.2016
Seminargebühr:
950,00 €
Inhalte:
• Schritte und Prozess einer Gefährdungsbeurteilung:
von der Planung bis zur Dokumentation und Evaluation
• Rechtliche Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten
der Interessenvertretung
• Zusammenspiel der betrieblichen Akteure
• Instrumente und Vorgehen – zielführende Auswahl
und Qualitätskriterien Information und Beteiligung
• Umgang mit Ergebnissen: Gefährdungs- und Risikobewertung
• Betriebsvereinbarungen zur Gefährdungsbeurteilung
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Gastreferentin:
Cäcilia Müller, Diplom-Psychologin
Arbeitspsychologie Arbeit, Bildung
und Forschung e. V., Berlin
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung.
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
61
4. Arbeits– und Gesundheitsschutz
Mobbing erkennen und handeln (Grundseminar)
Ziele:
„Ich werde gemobbt.“ Viele Betriebsratsmitglieder sehen
sich mit dieser Botschaft konfrontiert. Ob flapsig oder
ernst gemeint, was steckt dahinter? Was ist der Unterschied zu einem „normalen“ Konflikt? Im Seminar wird
deutlich gemacht, was Betriebsräte tun können, um Mobbing zu begegnen – sowohl vorbeugend als auch im
akuten Fall.
Inhalte:
Termine:
4011216
4013316
20.03. – 23.03.2016
16.08. – 19.08.2016
Seminargebühr:
570,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
387,00 € (inkl. MwSt.)
Achtung:
Anreise am Dienstagabend
Gastreferentin:
Britta Rafoth,
Diplom-Psychologin,
Frankfurt am Main
62
•
•
•
•
•
Was ist Mobbing und was nicht?
Definition und Abgrenzung
Folgen für Betroffene, Betrieb und Allgemeinheit
Verlauf von Mobbingprozessen und Fallanalyse
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder und Personalratsmitglieder, die
bereits am Seminar BR I oder Grundlehrgang I teilgenommen haben oder über Kenntnisse aus vergleichbaren
Seminaren verfügen (bitte Rücksprache mit dem Bildungswerk), sowie Jugend- und Auszubildendenvertreter
und Vertrauensleute der Schwerbehindertenvertretung.
4. Arbeits– und Gesundheitsschutz
Mobbing im Betrieb bekämpfen – Gespräche mit Beteiligten –
Beratung der Betroffenen (Aufbauseminar)
Ziele:
In diesem Aufbauseminar werden Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats trainiert und vertieft. Anhand konkreter Fälle werden die Beratung von Betroffenen und
Gespräche mit Beteiligten geübt und Lösungen für betriebliche Situationen entwickelt.
Inhalte:
•
•
•
•
Grundlagen der Kommunikation
Beratung von Mobbingbetroffenen
Bearbeitung konkreter Fälle
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten, z. B. Beschwerdeverfahren
• Inhalte und Umsetzung von Betriebsvereinbarungen
Termin:
4014416
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Seminargebühr:
Betriebsratsmitglieder und Personalratsmitglieder, die
bereits am Seminar BR I oder Grundlehrgang I teilgenommen haben oder über Kenntnisse aus vergleichbaren
Seminaren verfügen (bitte Rücksprache mit dem Bildungswerk), sowie Jugend- und Auszubildendenvertreter
und Vertrauensleute der Schwerbehindertenvertretung.
30.10. – 02.11.2016
570,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
387,00 € (inkl. MwSt.)
Gastreferentin:
Britta Rafoth,
Diplom-Psychologin,
Frankfurt am Main
63
4. Arbeits– und Gesundheitsschutz
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – ein Problem bei uns?
„Ach stell Dich nicht so an, da war doch gar nichts!“
Ziele:
Ist ein Pin-up-Kalender im Aufenthaltsraum schon sexuelle Belästigung? Oder beginnt sexuelle Belästigung erst
bei unerwünschten Berührungen? Gemeinsam klären
wir, was alles darunter fällt – fallen kann. Anhand konkreter Situationen aus dem Betriebsalltag erarbeiten wir
eine Definition und praktikable Vorgehensweisen für
Betriebsräte sowohl in kollegialer als auch in rechtlicher
Hinsicht. Aktives Handeln und couragiertes Auftreten
von Betriebsräten sind die halbe Miete, eine klare Positionierung und konsequentes Handeln der Führungskräfte
und des Arbeitgebers bilden den anderen Teil.
Termin:
4014716
Inhalte:
20.11. – 23.11.2016
Seminargebühr:
570,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
387,00 € (inkl. MwSt.)
Gastreferentin:
Britta Rafoth,
Diplom-Psychologin,
Frankfurt am Main
64
•
•
•
•
Was ist sexuelle Belästigung und wo fängt sie an?
Abgrenzung zu Diskriminierung, Konflikt, Mobbing
Was können Betriebsräte Betroffenen raten?
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
und der Betroffenen
• Bearbeitung konkreter Fälle und Situationen
• Wie sensibilisieren wir die Belegschaft für das Thema?
• Wie binden wir Arbeitgeber und Führungskräfte ein?
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder und Personalratsmitglieder, JAV,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte.
4. Arbeits– und Gesundheitsschutz
Suchtprobleme am Arbeitsplatz (Grundseminar)
Ziele:
Was ist mit dem Kollegen, der schon „mit Fahne“ zur
Arbeit kommt? Und wie ist das eigentlich mit Medikamentensucht oder der Abhängigkeit von illegalen Drogen? Wie spricht man den Suchtauffälligen an, und woher nehme ich die Gewissheit, dass der Kollege wirklich
süchtig ist? Insbesondere geht es darum, ein Problem
aufzugreifen, von dem bisher alle in der Firma wussten
und getuschelt haben – jetzt wollen wir endlich etwas
unternehmen.
Inhalte:
•
•
•
•
Wie entsteht Sucht – was macht süchtig?
Suchtverhalten erkennen und einschätzen
Möglichkeiten der betrieblichen Suchthilfe
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats: Prävention,
Suchtleitfaden, Betriebsvereinbarung
• Betriebsratshandeln im Sinne der betroffenen Suchtkranken
• Übung: Die Ansprache des suchtauffälligen Kollegen
Termin:
4010916
4013716
28.02. – 04.03.2016
11.09. – 16.09.2016
Seminargebühr:
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder und ggf.
Suchtbeauftragte. Die vorherige Teilnahme am Seminar
BR I, dem Grundlehrgang G I oder einem vergleichbaren.
Gastreferent:
Peter Schmidt,
Betriebsratsmitglied bei DESY
(Deutsches Elektronen-Synchroton),
Hamburg
65
4. Arbeits– und Gesundheitsschutz
Sicherung von Arbeitsplätzen
durch betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Ziele:
Was früher die ungeliebten Krankenrückkehrgespräche
waren, das hat der Gesetzgeber nun – zum Schutz der
Arbeitnehmer – im Sozialgesetzbuch geregelt: Die Kollegen sollen nach der Rückkehr aus langer Krankheit ohne
belastenden Druck und ohne Gängelung durch den Arbeitgeber wieder in die Arbeitsabläufe integriert werden.
Es werden konkrete Schritte zur Einführung und Ausgestaltung eines Erfolg versprechenden Verfahrens aufgezeigt.
Inhalte:
Termin:
4010316
17.01 – 20.01.2016
Seminargebühr:
570,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
387,00 € (inkl. MwSt.)
Gastreferent:
Helmfried Hauch,
Gesamtschwerbehindertenvertretung bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben
• Rechtliche Grundlagen und Ziele des Eingliederungsmanagements (§ 84 Abs. 2 SGB IX)
• Grundlagen guter Integrations-, Rehabilitations- und
Präventionsarbeit
• Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung
sind das Ziel
• Handlungsschritte bei der Einführung des BEM
• Zielsetzungen und Schwerpunkte des BEM anhand
der betrieblichen Praxis
• BEM in Betriebs- und Dienstvereinbarungen regeln –
Voraussetzungen und Schwerpunkte
• Rolle des Betriebsrats / Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen. Grundkenntnisse des Sozialgesetzbuchs IX sind sinnvoll.
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4. Arbeits– und Gesundheitsschutz
Vertrauensleute in der Schwerbehindertenvertretung (Grundseminar)
Ziele:
Das Seminar veranschaulicht die Aufgaben, Rechte und
Pflichten der Interessenvertretungen nach dem Sozialgesetzbuch IX. Dieses Gesetz zeigt der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebsrat, dem Personalrat und dem
Arbeitgeber Grundlagen und Möglichkeiten auf, die Integration gesundheitlich beeinträchtigter und schwerbehinderter Menschen zu fördern sowie deren Arbeitsplatz
zu sichern.
Inhalte:
• Historische Entwicklung des Sozialrechts
• Entstehung und Auswirkung von Behinderungen
• Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung,
des Betriebsrats/Personalrats und des Arbeitgebers
• Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauensperson
der schwerbehinderten Menschen
• Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen
• Prävention – Vermeidung von Kündigungen
Termine:
4012216
29.05. – 03.06.2016
Seminargebühr:
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen,
die noch an keinem Seminar dieses Inhalts teilgenommen
haben und nicht über entsprechendes Wissen verfügen
sowie Betriebsrats- und Personalratsmitglieder, die sich
mit der Thematik auseinandersetzen wollen.
Gastreferent:
Helmfried Hauch,
Gesamtschwerbehindertenvertretung
bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben
67
4. Arbeits– und Gesundheitsschutz
Vertrauensleute in der Schwerbehindertenvertretung (Aufbauseminar)
Ziele:
Das Seminar behandelt die Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung und
zeigt auf, wie Schwerbehindertenrecht praktisch angewendet werden kann und wie Kolleginnen und Kollegen
mit Behinderungen nachdrücklich vertreten werden. Es
zeigt konkrete Maßnahmen auf (Hamburger Modell) und
stärkt den Betriebsrat / Personalrat im Alltag des betrieblichen Integrations- und Rehabilitationsmanagements.
Inhalte:
Termin:
4011416
4013616
03.04. – 08.04.2016
04.09. – 09.09.2016
Seminargebühr:
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
• Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX im deutschen Rechtssystem
• Die Schwerbehindertenvertretung: Aufgaben, Anforderungen, Möglichkeiten und Grenzen
• Die Gestaltung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte
• Kündigungsschutz
• Die betriebliche Gesundheitsförderung
• Überblick zum Rentenrecht und zum SGB III
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Gastreferent:
Helmfried Hauch, Gesamtschwerbehinderten-vertretung bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben
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Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung
sowie Betriebsrats- und Personalratsmitglieder. Vorkenntnisse sind sinnvoll, aber nicht erforderlich.
Ziele:
Im Bauhauptgewerbe gilt ein komplexes und umfangreiches, aber auch sehr attraktives Tarifvertragswerk.
Ständig wechselnde Baustellen mit unterschiedlichen
Arbeitszeiten und Vergütungen – Beschäftigte, die regelmäßig den Betrieb wechseln – Unterbringung fern der
Heimat – witterungsbedingte Arbeitsausfälle – Saisonkurzarbeit- diese Charakteristik der Branche erfordert
besondere Regelungen. Ein Betriebsrat im Baubetrieb
wird mit Besonderheiten und Fragestellungen konfrontiert, die so in anderen Branchen eher selten oder gar
nicht auftreten. In diesem Seminar geht es genau um
diese Besonderheiten des Bauhauptgewerbes. Grundsätzliche Rechtsfragen werden hier geklärt, tarifliche Vorteile
erläutert und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt
Inhalte:
• Mitbestimmung bei Arbeitszeitflexibilisierung,
Arbeitszeitkonten
• Regelungen und Verfahren bei Saison-Kurzarbeit
(§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG)
• Tarifliche Regelungen zum Urlaubskassenverfahren
• Mindesturlaubsvergütung bei Langzeiterkrankung und
Saison-KUG
• Bundesurlaubsgesetz, Tarifurlaub, Betriebsvereinbarung
und Mitbestimmung des Betriebsrats
• Arbeitszeitkonto, Insolvenzsicherung und Alternativen
• Einhaltung des Tarifvertrags, richtige Eingruppierung
und -Beteiligung des Betriebsrats (§ 99 BetrVG)
• Ausbildung im Baugewerbe, Ausbildungsfinanzierung
und besondere Regelungen für Azubis
• Regelungen zu Fahrtkosten, Unterkunft,
Auslöse (§ 7 BRTV / RTV Bau)
• Renten im Baugewerbe Tarifrente Bau, Rentenbeihilfe
und Tarifliche Zusatzrente
Termine:
5010616
5012716
5014116
07.02. – 12.02.2016
03.07. – 08.07.2016
09.10. – 14.10.2016
Seminargebühr:
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Referenten:
Alexander Reise,
Branchensekretär beim
Bundesvorstand der IG BAU
Steffen Spengler,
Arbeitnehmerberater
bei der SOKA-BAU
Ein Praktiker-Seminar
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder des Bauhauptgewerbes, die bereits
am Seminar BR I oder Grundlehrgang I teilgenommen
haben.
69
5. Branchenseminare (zusätzliche Angebote mit Branchorientierung
Seminare für Betriebsratsmitglieder im Bauhauptgewerbe
Betriebsratsarbeit und die besonderen Regelungen im Bauhauptgewerbe
5. Branchenseminare (zusätzliche Angebote mit Branchorientierung
Weitere Seminare für Betriebsräte im Bauhauptgewerbe
Zusätzlich zu den zentralen Seminaren werden mehrtägige Seminare zu speziellen Themen
von der Abteilung Bauwirtschaft in Zusammenarbeit mit
verschiedenen Regionen der IG BAU angeboten, beispielsweise zu
• Arbeitszeit-Flexibilisierung und Arbeitszeitkonten
• Saison-KUG
• Urlaubsregelung Bau
• Fahrtkosten, Unterkunft, Auslöse
• Tarifliche Eingruppierung
• Betriebliche Altersvorsorge (BauRente ZukunftPlus
TZR, Tarifrente Bau, Rentenbeihilfe)
Informationen zu diesen Seminaren findet Ihr in den Bildungsprogrammen der Regionen oder erhaltet Ihr über
die Abteilung Bauwirtschaft der IG BAU.
In den Regionen der IG BAU finden außerdem Tagesschulungen für Betriebsräte des Bauhauptgewerbes statt.
70
71
5. Branchenseminare (zusätzliche Angebote mit Branchorientierung
Seminare für Betriebsratsmitglieder in der Baustoffindustrie
Arbeitszeitregelungen in der Ziegelindustrie, Einführung des Saison-KUGs
Ziele:
Das Seminar klärt die neuen Regelungen zum SaisonKUG, die Ansprüche der ArbeitnehmerInnen sowie die
Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte.
Inhalte:
Termin:
5013616
5014016
06.09. – 09.09.2016
04.10 – 07.10.2016
Achtung
Anreise am Dienstagabend
Seminargebühr:
570,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
387,00 € (inkl. MwSt.)
Referenten:
N.N.
Branchensekretäre
der Baustoffindustrie
Frank Steininger
Fachreferent der IG BAU
72
• Überwachung der Einhaltung von Gesetzen,
Tarifvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen
(§ 80 Abs.1 Nr. 1 BetrVG)
• Tarifvertragliche Regelungen und deren Anwendung
und Umsetzung im Betrieb
• Information der Beschäftigten / Um- und Durchsetzung
des Tarifvertrags im betrieblichen Alltag
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder aus der Ziegelindustrie mit Grundkenntnissen aus dem Seminar BR I oder dem Grundlehrgang G I.
Ziele:
Nach dem Besuch des Seminars kennen die TN die
Grundlagen des Arbeitszeitrechts und die Besonderheiten
zur Arbeitszeit in den Grünen Branchen.
Sie haben einen Überblick zu Mitbestimmungsmöglichkeiten bei Arbeitszeitfragen und können konkrete Handlungsschritte im Betrieb umsetzen.
Inhalte:
• Ziele und Inhalte des Arbeitszeitgesetzes
• Die Regelungsbereiche zu Arbeitszeit im § 87 BetrVG
• Einhaltung der Tarifverträge – Auswirkungen auf
Arbeitszeitregelungen
• Arbeitszeitliche Grundbegriffe und deren praktische
Anwendung
• „Faire Arbeit-jetzt“: Arbeitszeitregelungen mitgestalten
• Die arbeitsrechtliche Durchsetzung von Betriebsratszielen
Termin:
5014416
30.10. – 04.11.2016
Seminargebühr:
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder aus den Grünen Branchen, die
bereits ein BR-Seminar oder einen Grundlehrgang besucht haben.
Gastreferent:
Ansgar F. Dittmar,
Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Mediator, Frankfurt am Main
Jörg Heinel Fachreferent Gartenbau
und Floristik
73
5. Branchenseminare (zusätzliche Angebote mit Branchorientierung
Seminar für Betriebsratsmitglieder der grünen Branchen
Gesetzliche und tarifliche Regelungen zu Arbeitszeit Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte
6. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit
Betriebsratsarbeit mit System
Ziele:
Termine:
6012516
6014216
19.06. – 24.06.2016
16.10. – 21.10.2016
Seminargebühr:
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Referent:
Franz Uphoff
Erfolgreiche Betriebsratsarbeit reagiert nicht nur auf die
unmittelbaren Konflikte oder Aktivitäten des Arbeitgebers, sondern ergreift selbst die Initiative. Sie versucht,
die Entwicklung des Betriebs dauerhaft mitzugestalten
und ist deshalb vorausschauend und langfristig angelegt.
Der Betriebsrat ist ein eingespieltes Team, das seine
Ziele gemeinsam verfolgt, planvoll vorgeht und sich gegenseitig unterstützt. Durch die enge Bindung an die
Belegschaft genießt er Rückhalt und kann die Entwicklung des Betriebs in deren Sinn gestalten.
Anhand spezifischer, typischer Probleme aus den im Seminar vertretenen Branchen und Betrieben werden im
Seminar Wege einer systematischen Betriebsratsarbeit
aufgezeigt und hilfreiche Methoden und Instrumente
vorgestellt. Das Seminar vermittelt, wie sich der Betriebsrat als Team organisieren und das Zusammenspiel
zwischen allen Beteiligten produktiv gestalten kann.
Inhalte:
• Faktoren erfolgreicher Betriebsratsarbeit
• Gestaltungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz
• Instrumente der Planung und Steuerung in der Betriebsratsarbeit: (Schwerpunkte, Ziele, Strategie und
konkrete Maßnahmen)
• Organisation von Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen
• Information und Einbindung der Belegschaft
• Bedeutung der Tarifverträge und Rolle der Gewerkschaften
• Betriebsratsarbeit ist Teamarbeit – Wer macht mit?
• Geschäftsführung des Betriebsrats (Geschäftsordnung)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder, die bereits am Seminar BR I oder
Grundlehrgang I teilgenommen haben.
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75
6. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit
Leitung und Führung des Betriebsratsgremiums –
Seminar für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
Ziele:
Termine:
6011616
6013716
17.04. – 22.04.2016
11.09. – 16.09.2016
Seminargebühr:
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Referent:
Franz Uphoff
Im Betriebsverfassungsgesetz sind zwar formal ein paar
Aufgaben und Zuständigkeiten der/des Betriebsratsvorsitzenden festgelegt, aber was einen „guten“ Betriebsratsvorsitzenden ausmacht, sagt das Gesetz nicht. Betriebsratsvorsitzende klagen oft, dass alles an ihnen hängen bleibt und sie keinerlei Unterstützung im Gremium
finden. Liegt das an den anderen oder vielleicht auch an
dem/der Vorsitzenden selbst? Was bedeutet es eigentlich,
einen Betriebsrat zu leiten oder zu führen?
In diesem Grundseminar werden die formalen Anforderungen an die Vorsitzende/den Vorsitzenden dargestellt,
aber es wird auch thematisiert, wofür der/die Vorsitzende
im weiteren Sinn sonst noch Verantwortung trägt. Es
vermittelt Kenntnisse, Kniffe, Methoden für eine effektive
Leitung des Betriebsratsgremiums und bietet dabei genug
Raum für den Erfahrungsaustausch.
Inhalte:
• Aufgaben des/der BR-Vorsitzenden nach dem Betriebsverfassungsgesetz
• Die Rolle der/des Vorsitzenden: Chef, Zugpferd oder
Moderator?
• Von der Gruppe zum Team (Teamentwicklung)
• Sitzungsvorbereitung und -durchführung, Beschlussfassung
• Leitungsstile und Grundsätze wirksamer Führung
• Arbeitsteilung und Einbindung aller Betriebsratsmitglieder
• Mein Betriebsrat – ein Team? Das Leiten von Gruppen
• Effektive Organisation der Betriebsratsarbeit
(Geschäftsordnung)
• Findung kollektiver Strategien und zielorientierte Gremienarbeit(Arbeitsplanung/Klausurtagung)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsvorsitzende und stellvertretende Betriebsratsvorsitzende, die über Grundkenntnisse aus dem Seminar
BR I oder dem Grundlehrgang G I verfügen.
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Ziele:
Der Betriebsrat ist der Interessenvertreter der Arbeitnehmer im Betrieb. Eine erfolgreiche Interessenvertretung
kann nur in enger Einbindung der Arbeitnehmer und mit
Rückhalt in der Belegschaft erfolgen. Transparenz in der
Betriebsratsarbeit und der ständige Dialog mit der Belegschaft sind dafür eine wichtige Voraussetzung.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen verschiedene
Möglichkeiten der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit kennen und üben sich im Formulieren und Gestalten von
Aushängen, Rundbriefen und Einladungen. Das Seminar
vermittelt Techniken zur Einbindung und Aktivierung der
Belegschaft sowie Methoden zur Planung und Durchführung einer attraktiver Betriebsversammlung.
Inhalte:
• Über die Notwendigkeit einer angemessenen Selbstdarstellung des Betriebsrats
• Das Info-Brett des Betriebsrats
• Flugblätter, Info-Zettel, Rund-Mails und BR-Zeitung:
Was passt wofür?
• Im Dialog mit der Belegschaft: Betriebs-, Objekt-,
Baustellenbegehung und Sprechstunden.
• Betriebsversammlungen, die neugierig machen und
Diskussionen ermöglichen
• Teil-, Abteilungs-, Baustellen- und Objektversammlungen –wie wird es gemacht und wer ist dabei?
• Beteiligungsmöglichkeiten der ArbeitnehmerInnen in
der Betriebsratsarbeit
Termine:
6014716
20.11. -25.11.2016
Seminargebühr:
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Gastreferentin:
Ulrike Steiner-Dietrich
Referent:
Franz Uphoff
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder, die die Fähigkeit, auf Versammlungen zu reden, erwerben und trainieren wollen und die
Grundkenntnisse aus dem Seminar BR I oder dem Grundlehrgang G I besitzen.
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6. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit
Rückhalt in der Belegschaft—Wie gestaltet
der Betriebsrat die Zusammenarbeit mit der Belegschaft?
6. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit
Kurzweilig und informativ –
Betriebsversammlungen spannend gestalten
Bitte bringt – falls vorhanden – Unterlagen zu Themen
mit, die Ihr auf der nächsten Betriebsversammlung vorstellen wollt.
Ziele:
Termin:
6014016
04.10. – 07.10.2016
Achtung:
Anreise am Dienstagabend
Seminargebühr:
570,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
387,00 € (inkl. MwSt.)
Gastreferentin:
Britta Rafoth,
Diplom-Psychologin,
Frankfurt am Main
78
Wer kennt sie nicht – Betriebsversammlungen, in denen
Vorträge aneinander gereiht werden, beim Tagesordnungspunkt Diskussion tiefes Schweigen herrscht und
damit ist es auch schon vorbei. Dabei sind Betriebsversammlungen ein elementar wichtiger Bestandteil des
Zusammenwirkens von Belegschaft und Interessenvertretung: Hier wirbt der Betriebsrat für seine Vorstellungen und Ziele, holt sich Unterstützung und Rückendeckung.
Wir werden uns damit beschäftigen, wie der Betriebsrat
seine Arbeit interessant und wirkungsvoll präsentiert
und die Betriebsversammlung zu einer Veranstaltung
macht, die die Kolleginnen und Kollegen gerne und zahlreich besuchen.
Inhalte:
•
•
•
•
•
•
•
Zweck und Bedeutung der Betriebsversammlung
Kollegen aktivieren – Diskussionen beleben
Themen interessant aufbereiten
Tätigkeitsbericht des Betriebsrats
Sicheres Auftreten und Umgang mit dem Arbeitgeber
Planung und Durchführung der Betriebsversammlung
Werbung für die Betriebsversammlung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen aus dem
Seminar BR I oder Grundlehrgang I.
6. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit
Der überzeugende Betriebsrat: Reden auf Versammlungen
Zu den Aufgaben der Betriebsräte gehört es auch, sich
auf Versammlungen vor die Belegschaft zu stellen und
Informationen weiterzugeben, einen Rechenschaftsbericht zu halten oder für eigene Positionen zu werben. Und
einer guten Rednerin oder einem guten Redner hört jeder
gerne zu. Vielleicht sogar der Chef …?
Ziele:
Das Seminar vermittelt grundlegendes rhetorisches
Handwerkszeug. Anhand von realitätsnahen Übungen
trainieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das freie
Sprechen und die Rede vor Publikum. Die Aufzeichnung
per Video und die anschließende gemeinsame kollegiale
Auswertung sorgen für ganz neue Erkenntnisse über das
eigene Auftreten und garantieren den Lernerfolg.
Termine:
6012716
6015016
Inhalte:
Seminargebühr:
• Der Rede-Anfang, der Interesse weckt
• Reden, wie der „Schnabel gewachsen“ ist?
• Wirksam und verständlich reden – die Zuhörer gewinnen
• Klar und schlüssig argumentieren – auch die Gegenseite überzeugen
• Der Umgang mit Störungen und Einwänden
• Gelungene Redevorbereitung und anschauliche Darbietung
• Die Rede als Dialog mit den Kolleginnen und Kollegen
• Was tun, wenn der Faden reißt?
03.07. – 08.07.2016
11.12. – 16.12.2016
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Gastreferentin:
Ulrike Steinert-Dietrich
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder, die die Fähigkeit, auf Versammlungen zu reden, erwerben und trainieren wollen – und
die Grundkenntnisse aus dem Seminar BR I oder dem
Grundlehrgang G I besitzen.
79
6. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit
Auf Augenhöhe mit dem Chef: Verhandlungen im Betrieb
Ziele:
Termine:
6014516
06.11. – 11.11.2016
Seminargebühr:
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Gastreferentin:
Bärbel Weichhaus, Mediatorin,
Hannover
Die Paragrafen und stärksten Mitbestimmungsrechte
nützen dem Betriebsrat wenig, wenn er seine Standpunkte nicht zu vertreten und seine berechtigten Forderungen in Verhandlungen nicht selbstbewusst vorzubringen weiß.
Wie aber gelingt es dem Betriebsrat, als gleichberechtigter, respektierter Verhandlungspartner aufzutreten und
dem Arbeitgeber ‚auf Augenhöhe‘ zu begegnen?
Es gilt, sich seiner Ziele bewusst zu sein und die Interessen der Belegschaft klar zu formulieren sowie auf dem
Verhandlungsweg ‚das Beste‘ herauszuholen. Das werden wir anhand realistischer Übungen trainieren – nachdem wir uns mit grundlegenden Regeln, Arten und Methoden der Verhandlungsführung vertraut gemacht haben.
Inhalte:
• Grundlagen der Verhandlungsführung
• Der Betriebsrat als gleichberechtigter Verhandlungspartner des Arbeitgebers
• Sich Ziele setzen, Verhandlungsspielräume erkennen
• Argumente entwickeln und reagieren
• Körpersprache
• Was tun, wenn man ‚ins Schwimmen‘ kommt?
• Verhandlungsanalyse und Verhandlungsstrategien
• Zielorientierte Verhandlungsvorbereitung und Durchführung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder und Personalratsmitglieder, besonders sinnvoll im Anschluss an ein BR III-Seminar oder
Grundlehrgang III.
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6. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit
Konflikte erfolgreich bewältigen
Ziele:
Das Seminar soll Mut machen, Konflikte schnellstmöglich anzusprechen. Ziel dieses Seminars ist es, in
schwierigen Situationen angemessen zu reagieren und
die eigenen
Wünsche und Forderungen konstruktiv einzubringen. Es
werden Strategien vermittelt, die einen offenen Umgang
mit Konflikten erleichtern.
Inhalte:
Das eigene Kommunikations- und Konfliktverhalten,
sowie der Umgang mit Konfliktgesprächen werden in
Übungen und Rollenspielen reflektiert. Es werden Gesprächstechniken und nützliche Verhaltensweisen bearbeitet, die zu einer
Entschärfung von Konfliktsituationen beitragen.
• Grundlagen der Kommunikation
• Konflikttypen
• Konfliktursachen
• Mechanismen der Konflikteskalation
• Umgang mit Kritik
• Konfliktgespräche führen
• Umgang in schwierigen Gesprächssituationen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Termin:
6012316
05.06. – 10.06.2016
Seminargebühr:
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Gastreferentin:
Bärbel Weichhaus, Mediatorin,
Hannover
Betriebsratsmitglieder und Personalratsmitglieder mit
Grundkenntnissen aus dem Grundlehrgang I oder dem
Seminar BR I.
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6. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit
Aufgaben und Zuständigkeiten des Gesamt- und Konzernbetriebsrats
Ziele:
Nach dem Seminar verfügen die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer über Kenntnisse, die sie befähigen, rechtssicher und strategisch durchdacht ihre Arbeit im Gesamtund Konzernbetriebsrat durchzuführen. Sie kennen die
Handlungsmöglichkeiten des Gesamt-/
Konzernbetriebsrats und können eine durchgängige Interessenvertretung im Unternehmen organisieren.
Inhalte:
Termine:
6012016 17.05. – 20.05.2016
Anreise am Dienstagabend
6014416
30.10. – 02.11.2016
Seminargebühr:
570,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
387,00 € (inkl. MwSt.)
Gastreferentin:
Nicole Kaufmann,
Expertin für Arbeitsrecht
• Verhältnis von Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat: Rechtsgrundlagen und Bildung der
Gremien
• Die Geschäftsführung des Gesamt- und Konzernbetriebsrats (z. B. Beschlussfassung)
• Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche durch Gesetz
oder Auftrag
• Was müssen örtliche Betriebsräte bei einer rechtlich
einwandfreien Beauftragung des Gesamtbetriebsrats
beachten? Wie kann ein Konzernbetriebsrat beauftragt
werden?
• Besonderheiten der Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarung: Durchführung, Überwachung, Kündigung
und Nachwirkung
• Betriebsräteversammlung: Zweck, Zusammensetzung,
Aufgaben, Einberufung und Durchführung
• Arbeitsplanung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Gesamt- oder Konzernbetriebsratsmitglieder, die sich für
ihre Arbeit qualifizieren sowie Betriebsratsmitglieder, die
sich über die Aufgabe, Rechte und Pflichten des Gesamtund Konzernbetriebsrats informieren wollen.
82
Ziele:
Die Gestaltung des Informations- und Konsultationsverfahrens ist das Herz der europäischen Mitbestimmung.
Die praktische Anwendung der Informations- und Konsultationsrechte sind oftmals eine große Herausforderung
für viele EBR. Im Seminar werden wir die gesetzlichen
Veränderungen und die praktischen Auswirken der Regelungen am praktischen Beispiel simulieren und erläutern
was EBR tun können, um zu einer effektiven Zusammenarbeit im Gremium und mit dem Konzernmanagement zu
kommen.
Inhalte:
• Praktische Handlungsanleitung für Europäische Betriebsräte (EBR) zur Information und Anhörung (GPICC
– Projekt der Europäischen Föderation der Bau- und
Holzarbeiter (EFBH))
• Kernelemente einer effektiven Gestaltung der Informations- und Anhörungspolitik im EBR
• Informationsbeschaffung und Informationsaustausch
des EBR
Termin:
6011016
06.03 - 09.03.2016
Seminargebühr:
570,00 €
Übernachtung und
Verpflegung: 387,00 € (inkl. MwSt.)
Referenten:
Sven Gehrdau,
IG BAU – Fachreferent
Europäische Betriebsräte
Hellmut Gohde,
Training & Consulting
International
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Betriebsratsmitglieder aus Euro-Betriebsräten.
Für ausländische Teilnehmende gibt es spezielle Regelungen – bitte nachfragen!
Das EBR-Gesetz von 2011 hat eine neue, verbesserte Arbeitsgrundlage für die Europäischen Betriebsräte geschaffen. Eine
wichtige Rolle für die EBR-Arbeit spielt dabei die neue Definition von Unterrichtung und Anhörung. Die Auswirkungen sollen
im Seminar am praktischen Beispiel verdeutlicht werden.
Im Seminar ist es darüber hinaus möglich, aktuelle Fragen zu
den Änderungen für europäische Arbeitnehmervertretungen
und der Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Ebenen der europäischen Arbeitnehmerpolitik zu besprechen und
Erfahrungen auszutauschen.
83
6. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit
Praktische Anwendung der Informations- und Konsultationsrechte im EBR
6. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit
Frauen- erfolgreich im Betriebsrat
Ziele:
Nach wie vor ist die Führungskultur in Betrieben meist
männlich geprägt. Frauen müssen sich oft in besonderer
Weise behaupten und ihre Fähigkeiten beweisen.
Dieses speziell für Betriebsrätinnen konzipierte Seminar
berücksichtigt unterschiedliche Leitungs- und Kommunikationsstile von Frauen und Männern. Wie Betriebsrätinnen selbstsicher und professionell verhandeln können,
gut argumentieren und vermitteln können, wird im Seminar anhand konkreter betrieblicher Situationen aus der
Arbeitswelt der Teilnehmerinnen thematisiert.
Termin:
6022716
Inhalte:
03.07. – 08.07.2016
Seminargebühr:
950,00 €
Übernachtung und Verpflegung:
645,00 € (inkl. MwSt.)
Gastreferentin:
Sylvia Honsberg, Bundesfrauensekretärin der IG BAU
84
• Betriebsratsarbeit mitgestalten/ Leiten von Sitzungen/
aktive Teilnahme/ sich Gehör verschaffen
• Zielorientierte Gespräche und Verhandlungen mit der
Geschäftsleitung
• Lösungsorientierte Beratungsgespräche mit Kolleginnen und Kollegen
• Umgang mit Konflikten im Betrieb
• Geschlechtsrollentypische Verhaltensweisen und ihre
Auswirkungen in der betrieblichen Auseinandersetzung
• Wie kann der Betriebsrat Gleichstellung fördern?
Teilnehmerinnen:
Dieses Seminar richtet sich ausschließlich an weibliche
Betriebsrats- und Personalratsmitglieder, die bereits ein
Seminar BR I oder den Grundlehrgang I (Personalräte:
ein vergleichbar einführendes Seminar) besucht haben.
Ihr wollt Euer Gremium auf einen gemeinsamen Wissensstand bringen? Euer Betriebsrat besteht aus „alten“ und „jungen“
Hasen, die von- und miteinander lernen
möchten? Der Gesamtbetriebsrat benötigt
spezielles Wissen aufgrund einer Umorganisation des Unternehmens? Der Wirtschaftsausschuss möchte die Kennzahlen
des eigenen Unternehmens gemeinsam
erarbeiten und verstehen? Ihr habt einen
neuen Konzernbetriebsrat und wollt Euch
die gesetzlichen Grundlagen erarbeiten?
Auf Eure Anfrage konzipieren wir schnell
Seminare, die auf Eure Bedürfnisse zugeschnitten sind – übrigens auch für Personalräte. Unsere kompetenten Referentinnen und Referenten vermitteln die Lerninhalte spannend und praxisnah.
Seminare vor Ort
Ihr wollt Eure Seminare in Eurer Stadt
oder in Eurem Betrieb durchführen – kein
Problem: Das Bildungswerk Steinbach e.
V. kommt auch zu Euch. Das extra auf
Eure Anfrage entwickelte Seminar richten
wir an jedem Ort in Deutschland aus. Einzige Bedingung: Alle Betriebs- oder Personalratsmitglieder sollen ungestört an der
Schulung teilnehmen können und dürfen
nicht auf Abruf für betriebliche Abläufe zur
Verfügung stehen.
Teamentwicklung
Was auf der Ebene der Unternehmensleitung und der Führungskräfte eine Selbstverständlichkeit ist, das darf sich auch der
Betriebsrat „gönnen“: Ein Betriebsrat, der
Dinge bewegen und etwas für die Kollegen
und Kolleginnen erreichen will, muss als
Team arbeiten und agieren können. Kontinuierliche, produktive Betriebsratsarbeit
bedarf eines gemeinsamen Grundverständnisses darüber, wie man miteinander umgeht, wer im Gremium welche Stärken hat
und was man voneinander erwarten darf:
Was ist der / die Einzelne bereit zu leisten
und einzubringen? Welche gemeinsamen
Ziele haben wir? Welche Grenzen müssen
wir im Umgang miteinander beachten? Wie
stellen wir sicher, dass wir auch im Eifer
des Gefechts respektvoll miteinander umgehen und uns einander mit Wertschätzung
begegnen?
Ziel einer Teamentwicklung ist ausdrücklich nicht das sprichwörtliche „Friede, Freude, Eierkuchen“ – im Gegenteil: Gruppen
mit unterschiedlichen Charakteren sind
nachgewiesenermaßen produktiver als
Gruppen, die sich aus sich sehr ähnlichen
Persönlichkeiten zusammen setzen – solange die Unterschiedlichkeit nicht zum Problem wird oder gar zur Lähmung führt. Wir
unterstützen Euch dabei, die Zusammenarbeit zu organisieren, eventuell vorhandene
Spannungen und Gegensätze für Eure Arbeit zu nutzen, vom Debattieren und Lamentieren zum gemeinsamen Handeln zu
gelangen.
85
7. Maßgeschneiderte Angebote
Ein eigenes Seminar für Euer Betriebsrats- oder Personalratsgremium
7. Maßgeschneiderte Angebote
„Gut aufgestellt.“ - Eine Arbeitstagung für Euren Betriebsrat
Der Betriebsrat setzt sich oft aus einer
Mschung von neuen und erfahrenen Mitgliedern
zusammen – mit unterschiedlichen Vorstellungen, Zielen und Erwartungen. Wie
kann das Gremium unter diesen Voraussetzungen arbeits- und handlungsfähig
werden und eine Basis für erfolgreiche
Betriebsratsarbeit gelegt werden? Durch
die Nutzung einer praxisbezogenen Moderation soll Euer Betriebsratsgremium in
einer Klausur die Grundlagen für eine
reibungslose Zusammenarbeit und den
Erfolgz seiner Arbeit schaffen.
Die genauen Inhalte der Klausur werden
zwischen dem/der ModeratorIn und dem
Betriebsratsgremium abgestimmt. Dabei
können u.a. folgende Fragen geklärt werden:
Was sind die Motive und Vorstellungen der Betriebsratsmitglieder?
• Persönliche Motive und gemeinsame
Ziele des Betriebsrats
• Rechte und Pflichten nach dem BetrVG
• Welche Themen sollen in der nächsten
Zeit angegangen werden?
• Schwerpunkte – Zielsetzung – Vorgehensweise
• Wie wollen wir die Betriebsratsarbeit
organisieren?
86
• Geschäftsführung des Betriebsrats nach
dem BetrVG
• Zusammenarbeit im Gremium: Teamarbeit und Arbeitsteilung
• Einbindung und Information der Belegschaft sowie der IG BAU
Wie organisieren wir die Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung?
• Stellung des Betriebsrats im Betrieb
• Informationsbeschaffung und Verhandlungsführung
Ein erfahrener Moderator/eine Moderatorin des Bildungswerks führt durch die
Klausur, berät bei der Entwicklung von
Strategie und Vorgehen und dokumentiert
die Ergebnisse der Diskussion für die weitere Arbeit des Betriebsrats.
Die Klausur kann in der Bildungsstätte
Steinbach oder bei Euch vor Ort stattfinden.
Sinnvoll ist eine dreitägige Veranstaltung.
Seid Ihr neugierig geworden?
Wir freuen uns auf Eure Nachricht.
Barbara Tschirner: 06171/702-414
[email protected]
7. Maßgeschneiderte Angebote
Beratung durch das Bildungswerk Steinbach e. V.
Wenn ein Sachverhalt in Eurem Betrieb sehr kompliziert
ist und ihr einen Sachverständigen oder Berater zur Interessenvertretung benötigt, unterstützen wir Euch gerne.
Entweder stehen wir als Hausreferentinnen und referenten zur Problemlösung bereit oder wir vermitteln
Kolleginnen und Kollegen aus unserem externen Referentenkreis.
Bei der Klärung der Frage, welche Rechtsgrundlage zutreffend bzw. was zu beachten ist, sind wir Euch gern
behilflich, denn Ihr habt ein gesetzlich verbrieftes Recht
auf Unterstützung.
Seid Ihr neugierig geworden? Wir freuen uns auf
Eure Nachricht.
Barbara Tschirner, Telefon 0 61 71/70 24 14
E-Mail: [email protected]
87
7. Maßgeschneiderte Angebote
Beratung durch das Bildungswerk Steinbach e. V.
Wir stellen gern den Kontakt
her zu:
Bärbel Weichhaus,
Mediatorin, Hannover,
Walter Kißling, IG BAU,
Region Bayern, Rechtschutzverantwortlicher und Mediator,
Ansgar F. Dittmar,
Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Mediator (DAA), Frankfurt am
Main
Wir stellen gern den Kontakt
her zu:
Britta Rafoth,
Diplom-Psychologin und Coach,
Frankfurt am Main,
Elge Wörner,
Supervision (DGSv) sowie Gruppenleitung (DAGG), Kronberg/Ts.,
Willi Dzielak,
Systemischer Berater und
Supervisor (DGSv), Eschborn
Wenn ihr Euch für Meditation
oder Coaching interessiert, wendet Euch bitte an:
Barbara Tschirner,
Telefon 06171 702414
oder per E-Mail: [email protected]
88
Mediation
Mediation ist ein konstruktives Konfliktlösungsverfahren.
Es ist eine freiwillige, außergerichtliche und zukunftsorientierte Streitbeilegung. Parteien suchen eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts. Unterstützung erhalten sie
durch einen allparteilichen Dritten – den Mediator / die
Mediatorin. In betrieblichen Konfliktsituationen findet die
Mediation immer häufiger und mit Erfolg Anwendung.
Coaching
Betriebsräte sehen sich zunehmend mit komplexeren Problemen und umfangreicheren Aufgabenstellungen konfrontiert – manch ein Betriebsratsgremium gewinnt den Eindruck, es sei immer nur damit beschäftigt, kleinere und
größere „Brände zu löschen“. Insbesondere die/der Betriebsratsvorsitzende gerät da schon mal gewaltig unter
Druck: Es gilt, Probleme sofort zu erkennen, schnellstmöglich konstruktive Lösungsvorschläge zu machen, verschiedensten Erwartungen gerecht zu werden und sich
dabei selbst treu zu bleiben.
Wir bieten Euch zu Eurer Unterstützung deshalb ein
Coaching an – sowohl für Betriebsratsvorsitzende und
deren Stellvertreter als auch für das ganze BR-Gremium.
Coaching dient der besseren Kommunikation, verbessert
die Verständigung im Gremium, hilft Zweifel auflösen, sorgt
für Klarheit und gibt Sicherheit. Somit stärkt es Betriebsräte und deren Vorsitzende darin, ihrem gesetzlichen Auftrag
gerecht zu werden – nämlich die Interessen der Belegschaft zu vertreten und durchzusetzen.
Die Themen und Fragestellungen im Coaching werden
durch die Teilnehmenden selbst bestimmt. Das Coaching
erstreckt sich in der Regel über mehrere Sitzungen und ist
prozessbegleitend angelegt, kann aber auch in Seminarform erfolgen. Es besteht die Möglichkeit zum Einzel- oder
Gruppencoaching – bei Euch vor Ort oder auch mehrtägig
bei uns in der Bildungsstätte Steinbach. Näheres klärt sich
im persönlichen Gespräch – bei Interesse genügt für den
Anfang ein Anruf.
7. Maßgeschneiderte Angebote
Aufsichtsratswahlen
In Eurem Unternehmen stehen die Wahlen für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat an? Hier bieten wir eine
umfassende Begleitung an: In zweitägigen Schulungen,
bei Bedarf getrennt nach Haupt-/ Unternehmens- und
Betriebswahlvorständen, erläutern unsere Referentinnen
und Referenten nicht nur die aktuellen rechtlichen
Grundlagen und die Wahlgrundsätze. Sie erarbeiten mit
Euch darüber hinaus „maßgeschneidert“ den genauen
zeitlichen, organisatorischen und inhaltlichen Ablauf für
Eure Wahl anhand von Formularen und Mustertexten.
Zum Seminar gehört die Beratung durch die Kollegin
Monika Brücher, die während der Wahlvorbereitung und
-durchführung mit Rat und Tat zur Seite steht.
Bitte setzt Euch direkt mit uns in Verbindung, damit wir
auf das jeweilige Wahlverfahren bezogen
(Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz) die für
Euch passende Schulung vorbereiten können.
Seminaro
Bildungsstätte Steinbach (oder vor
Ort nach Vereinbarung)
Seminardauer und -zeitpunkt:
Nach Vereinbarung
Ist das ein Thema für Euch, meldet Euch bei:
Barbara Tschirner,
Telefon 06171 702414
E-Mail: [email protected]
Oder Monika Brücher,
Telefon 069 95737-585
E-Mail: [email protected]
89
7. Maßgeschneiderte Angebote
Unternehmensmitbestimmung –
Das Mandat der Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben eine verantwortungsvolle Aufgabe: Sie sollen die Geschäfte des
Vorstands kontrollieren und grundlegende Strategien der
Unternehmensführung mitgestalten. Die Entscheidungen
des Aufsichtsrats haben weitgehende Auswirkungen auf
alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Eine solide
Qualifizierung für diese Aufgabe ist erforderlich.
Seminardauer und -zeitpunkt:
Nach Vereinbarung
Bitte mit Barbara Tschirner in
Verbindung setzen:
Telefon 06171 702414
oder E-Mail an: [email protected]
Oder
Monika Brücher,
Telefon 069 95737-585
E-Mail: [email protected]
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Deshalb geben unsere Seminare einen Überblick über die
Rechte und Pflichten im Aufsichtsrat. Darüber hinaus
wird eine verlässliche Basis an wirtschaftlichem Grundwissen vermittelt, um ein besseres Verständnis für die
von der
Gesellschafterseite vorgelegten Unterlagen zu gewinnen.
Das unternehmensbezogene Seminar richtet sich an Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.
Wir bieten gute Bildung
in angenehmer Umgebung.
Mit unserem systematisch aufgebauten
Seminarangebot stellen wir sicher, dass
unsere Kolleginnen und Kollegen das für
sie jeweils passende Seminar besuchen
können. Wir investieren kontinuierlich in
die Aus- und Weiterbildung von Referentinnen und Referenten und in die Entwicklung von aktuellen Lehr- und Lernmaterialien. Wir unterhalten unsere eigene Bildungsstätte für eine optimale Lernumgebung. Hier finden die Kolleginnen und
Kollegen die richtige Atmosphäre, um sich
optimal auf die betrieblichen Herausforderungen vorzubereiten.
Wir bohren
gemeinsam dicke Bretter.
Es gibt nicht immer schnelle Lösungen,
erst recht keine Patentrezepte. Entscheidend sind die Bedingungen in den Betrieben und in der Branche. Die oft unverzichtbare Branchenkenntnis, die Kenntnis
der jeweils geltenden Tarifverträge und
den Austausch mit Betriebsräten aus denselben Branchen gibt es nur bei uns.
Durch die enge Zusammenarbeit zwischen
TeilnehmerInnen und ReferentInnen ergeben sich Impulse, Initiativen, Perspektiven.
Wir sind vor und auch nach dem Seminar
immer für die Kolleginnen und Kollegen
erreichbar.
Wir vermitteln nicht nur Wissen,
sondern auch Handlungsfähigkeit.
Die konkreten Fragestellungen aus dem
betrieblichen Alltag bestimmen die Lerninhalte. Unsere Seminare sind spannend und
abwechslungsreich, weil unsere Referentinnen und Referenten bewährte und neue
Methoden und Arbeitsweisen in die Seminargestaltung einbringen. Unterstützt werden wir ausschließlich von Kolleginnen
und Kollegen, die unsere Ziele teilen. Lernen kann auch Spaß machen.
Unser Anliegen ist: Wir bieten jedem Einzelnen den nötigen Freiraum, sich zu erproben, sich zu entfalten.
Wir sind die (Bildungs-)Experten.
Die Steinbacher Referentinnen und Referenten stehen entschieden und engagiert
auf der Seite der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, es gibt kein neutrales Arbeitsrecht. Wir sind alle Mitglieder der IG
BAU und Gewerkschafter aus Überzeugung. Wer jahrelang Betriebsratsarbeit
geleistet hat, die Rechte von Beschäftigten
am Arbeitsgericht durchsetzt und erfolgreich Tarifverträge verhandelt, kann Euch
auch bei der Entwicklung von Betriebsvereinbarungen konstruktiv begleiten, kann
Betriebsräte kompetent beraten und ausbilden.
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8. Das Bildungswerk stellt sich vor
Bildungswerk Steinbach e.V.
Gute Gründe für die Seminare des Bildungswerks Steinbach
8. Das Bildungswerk stellt sich vor
Wir setzen auf die
enge Zusammenarbeit von
Betriebsräten und Gewerkschaft.
Gewerkschaften organisieren die Solidarität zwischen den Arbeitsnehmern und
vertreten deren Interessen sowohl gegenüber den Arbeitgebern (Tarifverträge) als
auch gegenüber der Politik (Lobbyarbeit).
Sie unterstützen die Betriebsräte in ihrer
Arbeit. Wir setzen auf die enge Zusammenarbeit von Betriebsräten und ihrer
Gewerkschaft. Zusätzlich bieten unsere
Seminare vielfältige Möglichkeiten, Menschen kennen zu lernen, sich auszutauschen, auszuprobieren und Netzwerke zu
bilden.
In der Verwaltung des
Bildungswerks arbeiten für euch:
Claudia Sillmann
Seminare in der Bildungsstätte
06171 702-423
Andreas Hoffmann
Seminare vor Ort und in den Regionen
06171 702-412
Susanne Mohr
Rechnungswesen
06171 702-430
Tipps und Hinweise
Wer kann an unseren Seminaren
und Lehrgängen teilnehmen?
Unser Bildungsangebot richtet sich an
Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, Vertrauensleute der schwerbehinderten Menschen sowie Jugend- und Auszubildendenvertreter im Organisationsbereich der IG Bauen-Agrar-Umwelt.
Hinweise für Betriebsratsmitglieder
Betriebsräte haben gemäß § 37 Abs. 6
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Anspruch auf Teilnahme an Schulungs- und
Bildungsveranstaltungen, soweit diese
Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit
des Betriebsrats erforderlich sind. Dies gilt
grundsätzlich für alle in diesem Programmheft vorgestellten Grundlehrgänge,
BR-Seminare sowie die Arbeitsrechtsseminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber
hinaus auch bei allen anderen Seminaren,
die besonderes Wissen vermitteln und
einen Bezug zu aktuellen oder in naher
Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht
hier bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Analog gilt dies gemäß § 46 Abs. 6 Bundespersonalvertretungsgesetz für Personalräte.
Und was ist mit in Teilzeit beschäftigten Kolleginnen und Kollegen?
Grundsätzlich dürfen den teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern durch den
Seminarbesuch keine Nachteile entstehen.
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Die Rechte von teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern sind ausdrücklich vom
Gesetzgeber gestärkt worden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für die für das
Seminar aufgewendete Zeit, die über die
übliche individuelle Arbeitszeit hinausgeht,
entweder einen Freizeitausgleich gewähren
muss oder diese, wenn es aus betrieblichen
Gründen nicht möglich sein sollte, als Arbeitszeit vergüten muss. Die Gründe für die
Teilzeitarbeit spielen dabei keine Rolle
(Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 6 Satz 2 in
Verbindung mit § 37 Abs. 3 BetrVG).
Hinweise für Mitglieder der Jugendund Auszubildendenvertretung (JAV)
Die Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter sind ebenfalls in Verbindung mit 37 Abs. 6 BetrVG freizustellen
(Hinweis in § 65 Abs. 1 BetrVG). Über die
Erforderlichkeit des Seminarbesuchs entscheiden Betriebsrat und JAV gemeinsam;
die JAV-Mitglieder haben dabei volles
Stimmrecht.
Hinweise für Vertrauensleute der
schwerbehinderten Menschen
Die Vertrauensmänner und -frauen der
schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen sind gemäß § 96 Abs. 4 und Abs. 8
Sozialgesetzbuch IX ohne Minderung des
Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellen, sofern sie an Bildungsveranstaltungen teilnehmen, die für ihre
Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung
erforderlich sind. Über die Erforderlichkeit
entscheidet allein die Schwerbehindertenvertretung, nicht der Betriebsrat.
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8. Das Bildungswerk stellt sich vor
Wer kann wie oft
nach Steinbach kommen?
Die gesetzliche Anspruchsgrundlage zur
Teilnahme an BR-Seminaren
Das Bildungswerk Steinbach e.V. bietet
fast ausschließlich Seminare nach § 37
Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz an
(siehe Übersicht Seite 8/9). Dabei handelt
es sich um Schulungen, die für die Arbeit
des Betriebsrats erforderlich sind.
Wie häufig können Seminare
des Bildungswerks Steinbach e.V.
besucht werden?
Entscheidend für die Möglichkeit der Teilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist, dass
in den Schulungs- und Bildungsveranstaltungen Kenntnisse vermittelt werden, die
für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich
sind. Ist dies zu bejahen, können Betriebsratsmitglieder nach entsprechendem Beschluss des Betriebsrats beliebig oft Seminare besuchen.
Keine zeitliche Begrenzung!
Die Vorschrift des § 37 Abs. 6 BetrVG
enthält im Gegensatz zum individuellen
Anspruch des § 37 Abs. 7 BetrVG keine
zeitliche Begrenzung. Nur bei den Seminaren, die wir im Abschnitt 8 anbieten, beschränkt sich der Anspruch auf maximal
drei Wochenseminare je Amtsperiode, bei
neu gewählten Betriebsratsmitgliedern auf
vier Wochen.
Und was ist mit Ersatzmitgliedern?
Rückt das Ersatzmitglied auf Dauer nach,
entsteht der gleiche zeitlich unbegrenzte
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Schulungsanspruch wie für alle ordentlichen BR-Mitglieder. Vertritt das Ersatzmitglied das BR-Mitglied für längere Zeit oder
ist absehbar, dass es wiederholt zur Betriebsratssitzung hinzugezogen wird, entsteht ebenfalls ein voller Schulungsanspruch, wenn der Betriebsrat den Seminarbesuch für die Herstellung bzw. Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des
Gremiums für erforderlich hält. Nimmt das
Ersatzmitglied nur ausnahmsweise an
einer BR-Sitzung teil und ist davon auszugehen, dass es im weiteren Verlauf der
Amtsperiode nicht mehr hinzugezogen
wird, ist der Schulungsanspruch nicht
gegeben.
Für weitere Auskünfte oder Fragen steht
euch Claudia Sillmann unter der TelefonNr. 06171 702423 gerne zur Verfügung.
Ihr erreicht uns auch per E-Mail unter:
[email protected].
Wo finden die Seminare statt?
Die meisten der in diesem Programmheft
vorgestellten Seminare führen wir in der
Bildungsstätte der IG Bauen-AgrarUmwelt in Steinbach bei Frankfurt am
Main durch. Die angenehme und familiäre
Atmosphäre der Bildungsstätte überzeugt
immer wieder sehr viele Kolleginnen und
Kollegen. Und: Wer sich wohl fühlt, lernt
entspannt und hat Spaß am Neuen.
Darüber hinaus sind wir auch vor Ort
mit unserem Bildungsangebot unterwegs.
Schulferien 2015/2016
Ferientermine aller Bundesländer in Deutschland (Angegeben ist jeweils der erste und
letzten Feiertag; nachträgliche Änderung einzelner Länder vorbehalten.
Schulferien 2015/2016
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Schulferien 2016
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Herbstferien
2015
02.11. - 06.11.
02.11. - 07.11.
19.10. - 31.10.
19.10. - 30.10.
19.10. - 31.10.
19.10. - 30.10.
19.10. - 31.10.
24.10. - 30.10.
19.10. - 31.10.
05.10. - 17.10.
19.10. - 30.10.
19.10. - 31.10.
12.10. - 24.10.
17.10. - 24.10.
19.10. - 31.10.
05.10. - 17.10.
Osterferien
2016
24.03./29.03. 02.04.
21.03. - 01.04.
21.03. - 02.04.
23.03. - 02.04.
18.03. - 02.04.
07.03. - 18.03.
29.03. - 09.04.
21.03. - 30.03.
18.03. - 02.04.
21.03. - 02.04.
18.03. - 01.04.
29.03. - 09.04.
25.03. - 02.04.
24.03.
24.03. - 09.04.
24.03. - 02.04.
Weihnachtsferien
2015
23.12. - 09.01.
24.12. - 05.01.
23.12. - 02.01.
23.12. - 02.01.
23.12. - 06.01.
21.12. - 01.01.
23.12. - 09.01.
21.12. - 02.01.
23.12. - 06.01.
23.12. - 06.01.
23.12. - 08.01.
21.12. - 02.01.
21.12. - 02.01.
21.12. - 05.01.
21.12. - 06.01.
23.12. - 02.01.
Winterferien
2016
08.02. - 12.02.
01.02. - 06.02.
01.02. - 06.02.
28.01. - 29.01.
29.01.
01.02. - 13.02.
28.01. - 29.01.
08.02. - 13.02.
08.02. - 20.02.
01.02. - 10.02.
01.02. - 06.02.
Pfingstferien
2016
17.05. - 28.05.
Sommerferien
2016
28.07. - 10.09.
17.05. - 28.05.
06.05./
17.05./18.05.
06.05./17.05.
06.05./17.05.
06.05./17.05. 20.05.
30.07. - 12.09.
21.07. - 02.09.
14.05. - 17.05.
06.05./17.05.
17.05.
06.05.
06.05. - 14.05.
06.05.
06.05.
21.07. - 03.09.
23.06. - 03.08.
21.07. - 31.08.
18.07. - 26.08.
25.07. - 03.09.
23.06. - 03.08.
11.07. - 23.08.
18.07. - 26.08.
18.07. - 27.08.
27.06. - 05.08.
27.06. - 10.08.
25.07. - 03.09.
27.06. – 10.07.
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Impressum
Herausgeber
Bildungswerk Steinbach e.V.
Waldstraße 31
67449 Steinbach (Taunus)
Tel.: 06171 702-423
Fax: 06171 702-245
[email protected]
www.bildungswerk-steinbach.de
Verantwortlich:
Barbara Tschirner
Fotos:
Alexander-Paul Englert, Burckhardt Much, Kalle Meyer
Druck:
mt-druck Walter Thiele GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg
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