Gsp53 - Bundesministerium für Finanzen

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Inter-Steuern
GSp53
9999
V_3
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An das
Eingangsvermerk
Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel
Postfach 222
1000 Wien
Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung
ist unbedingt zu vermeiden. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können
maschinell nicht gelesen werden.
Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen.
Abgabenkontonummer
Finanzamtsnummer - Steuernummer
Zeitraum (TTMMJJJJ - TTMMJJJJ)
-
Abrechnung für Spielbankabgabe und Finanzierungsbeitrag
gemäß § 29 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG) - Monats- und Jahresabgabenerklärung
Bitte übermitteln Sie diese Abrechnung bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des den Spieleinnahmen zweitfolgenden Kalendermonats dem
Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (die Adressen für schriftlichen und persönlichen Kundenverkehr finden Sie unter
www.bmf.gv.at).
Die Abrechnung kann aber auch bei jedem anderen Finanzamt eingereicht werden.
Die selbst berechnete Spielbankabgabe und der Finanzierungsbeitrag sind spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten.
Steuerliche Informationen erhalten Sie beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel.
Angaben zur Firma
Bezeichnung der Firma
Straße
Hausnummer
Stiege
TürnummerLand
1)
Ort
Postleitzahl Telefonnummer
Faxnummer Firmenbuchnummer
Berechnung (Betragsangaben in Euro und Cent)
www.bmf.gv.at
Bemessungsgrundlage
Spielbankabgabe gemäß § 28 Abs. 2 und 3 GSpG
2)
Finanzierungsbeitrag gemäß § 1 Abs. 4 GSpG von
der Bemessungsgrundlage der Spielbankabgabe gemäß § 28 Abs. 2 und 3 GSpG
2)
Steuersatz
Abgabe
2)
30%
1 v. T.
Bitte geben Sie das internationale Kfz-Kennzeichen an. Nur auszufüllen, wenn der derzeitige Sitz nicht in Österreich gelegen ist.
Die beizulegende Aufgliederung der abzuführenden Beträge an Spielbankabgabe nach Spielbanken und Spielarten ist Bestandteil dieser
Abrechnung.
1)
2)
Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unrichtige und unvollständige Angaben strafbar sind. Sollte ich nachträglich feststellen, dass die vorstehende
Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, werde ich meiner Anzeigepflicht gemäß § 139 Bundesabgabenordnung unverzüglich nachkommen.
Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefon/Faxnummer)
D
Datum und Unterschrift/firmenmäßige Zeichnung
GSp 53-PDF Bundesministerium für Finanzen
GSp 53, Seite 1, Version vom 25.02.2016