WILDLIFE PHOTOGRAPHER OF THE YEAR 2016 Wildlife Photographer of the Year benutzt Fotografie, um Wahrnehmungen über die natürliche Welt zu hinterfragen und dadurch einen Beitrag zur Förderung der Zukunftsfähigkeit und zur Erhaltung wildlebender Arten zu leisten. Wir feiern die Artenvielfalt, Evolution und Ursprünge des Lebens und zielen darauf ab, ein größeres Verständnis der Natur zu inspirieren. Wir engagieren uns für ethische Wildlife-Fotografie. Dies bedeutet, dass wir uns für unverfälschte Darstellungen der natürlichen Welt einsetzen, die ohne übermäßige digitale Nachbearbeitung auskommen, von aufrichtigen Bildunterschriften begleitet werden und uneingeschränkte Achtung vor Tieren und ihren Lebensräumen zeigen. Nehmen Sie am Wettbewerb Wildlife-Fotograf(in) des Jahres teil: • Beteiligen Sie sich an einem international renommierten Wettbewerb, der die Arbeit aufstrebender Talente und etablierter Profis würdigt, belohnt und zelebriert! •S tehen Sie im Mittelpunkt der glanzvollen Preisverleihungsgala, die im ikonischen Gebäude des Natural History Museum in London abgehalten wird! • E rleben Sie die Präsentierung Ihres Bildes in einer atemberaubenden Ausstellung im National History Museum, bevor es seine globale Reise antritt, auf der es ein Millionenpublikum erreichen wird! • Genießen Sie die umfangreiche Medienpräsenz und öffentliche Exponierung Ihres Bildes durch die Online-Gemeinde des Wildlife Photographer of the Year! Melden Sie sich jetzt online an bei www.wildlifephotographeroftheyear.com! • Einsendeschluss ist am Donnerstagmorgen, dem 25. Februar 2016, um 11.30 Uhr WEZ. • Die Beiträge sind als Digitaldateien einzureichen – gescannte Dias oder Negative werden ebenfalls akzeptiert. • Die Teilnahmegebühr für den Erwachsenenwettbewerb beträgt £30. • Die Teilnahme am Nachwuchswettbewerb ist kostenlos. • Informationen über Preise und Auszeichnungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf unserer Website. •Ü bersetzungen unserer Kategorien und Regeln können Sie auf Arabisch, Chinesisch, Finnisch, Französisch, Deutsch, Japanisch, Koreanisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch und Russisch herunterladen. WILDLIFE PHOTOGRAPHER OF THE YEAR 2016 - UNSERE KATEGORIEN ERWACHSENENWETTBEWERB DIE DIVERSITÄT DER ERDE 1.Säugetiere 2.Vögel 3.Reptilien, Amphibien und Fische 4.Wirbellose Tiere 5.Pflanzen und Pilze Teilen Sie Ihre Bilder wildlebender Arten von Spezies – von bekannten zu weniger bekannten, von weitverbreiteten zu bedrohten, von selten beobachteten zu häufig missverstandenen Spezies! Die eingereichten Bilder sollten sich auf Verhalten, Handlung oder Porträts dieser Spezies konzentrieren und ein Gefühl ihrer Wesensart, Vertrautheit oder Einzigartigkeit vermitteln. UMGEBUNGEN DER ERDE 6. Unter Wasser E-mail: [email protected] Website: www.wildlifephotographeroftheyear.com 7. Auf dem Land Wildlife Photographer of the Year The Natural History Museum Cromwell Road London SW7 5BD, UK Feiern Sie die außerordentliche Vielfalt der Umgebungen, in der die wildlebenden Arten der Welt vorkommen! Von extremen physischen Räumen zu sublimen Landschaften und von dramatischen Naturphänomenen zum ruhigen Schauspiel des Alltäglichen sollten die Einsendungen ursprüngliche oder vom Menschen geschaffene Umgebungen einfangen, die die Widerstandskraft der Natur veranschaulichen. Ihr Bild kann das Thema von jeder Perspektive aus beleuchten, die Ihnen angemessen erscheint und Ihrem Arbeitsstil entspricht. 8. In der Luft 9. In der Stadt © The Trustees of the Natural History Museum, London. 1 GESTALT DER ERDE 10. Detail Enthüllen Sie den Reichtum der Erde an Mustern, Texturen, Strukturen und Formen aus einem abstrakten oder anschaulichen Blickwinkel! Die eingesendeten Bilder sollten die komplizierte Organisation und Komposition der Welt aufdecken. 11. Eindrücke Stellen Sie die Natur aus einer künstlerischen Perspektive dar! Ihr persönlicher Stil sollte sich mit ästhetischer Vision und kreativer Kameraeinstellung vereinen und sich in Bildern niederschlagen, die neue Sichtweisen inspirieren oder vertraute Sichtweisen in Frage stellen. 12. Schwarzweiß Entdecken Sie die Welt der Monochromie, in der grafische Stärke und Tonwertdifferenzierung die emotionale Kraft der Farbe herausfordern! Die eingereichten Bilder sollten klar die besondere Fähigkeit der Schwarzweiß-Fotografie aufzeigen, Form und Wesensart von Objekten hervorzuheben. DOKUMENTATION 13. Wildlife-Fotojournalist(in): Einzelbild 14. Wildlife-Fotojournalist(in): Fotostory-Auszeichnung Untersuchen Sie die komplexen Beziehungen zwischen Mensch und Natur durch die erzählerische Kraft der Fotografie! Die herausfordernden oder beflügelnden, provokativen oder enthüllenden Einsendungen sollten uns vergegenwärtigen, wie unsere Einstellungen, Entscheidungen und Handlungen auf die natürliche Welt einwirken. TIPP: Reichen Sie Fotostorys von bis zu zehn (10) Bildern ein, aus denen unsere Jury eine Höchstzahl von sechs (6) Bildern auswählen wird. PORTFOLIO 15. Rising Star Portfolio-Preis (Altersgruppe 18 bis 25) 16.Wildlife-Fotograf(in) Portfolio-Preis (Altersgruppe 26 und älter) Stellen Sie die Klarheit Ihrer Vision und Ihren künstlerischen Anspruch unter Beweis, indem Sie ein inspirierendes Gesamtwerk schaffen! Die Einsendungen sollten die Bandbreite der Fertigkeiten des Fotografen oder der Fotografin zeigen und die Leidenschaft, Hingabe und Sachkenntnis veranschaulichen, die zur Schaffung einer gleichbleibend hochwertigen Sammlung fesselnder Bilder erforderlich ist. TIPP: Reichen Sie Portfolios von bis zu zehn (10) Bildern ein, aus denen unsere Jury eine Höchstzahl von sechs (6) Bildern auswählen wird. WILDLIFE NACHWUCHS-FOTOGRAF(IN) DES JAHRES Wildlife Photographer of the Year benutzt Fotografie, um Wahrnehmungen über die natürliche Welt zu hinterfragen und dadurch einen Beitrag zur Förderung der Zukunftsfähigkeit und zur Erhaltung wildlebender Arten zu leisten. Wir feiern die Artenvielfalt, Evolution und Ursprünge des Lebens und zielen darauf ab, ein größeres Verständnis der Natur zu inspirieren. Wir engagieren uns für ethische Wildlife-Fotografie. Dies bedeutet, dass wir uns für unverfälschte Darstellungen der natürlichen Welt einsetzen, die ohne übermäßige digitale Nachbearbeitung auskommen, von aufrichtigen Bildunterschriften begleitet werden und uneingeschränkte Achtung vor Tieren und ihren Lebensräumen zeigen. E-mail: [email protected] Website: www.wildlifephotographeroftheyear.com Wildlife Photographer of the Year The Natural History Museum Cromwell Road London SW7 5BD, UK Die Einsendungen können von Porträts, Handlungen oder Verhalten von Tieren über die erweiterten Lebensräume wildlebender Tieren und Pflanzen bis zu künstlerischen Interpretationen der natürlichen Welt reichen. 18. 10 Jahre und Jünger 19.11 bis 14 Jahre 20. 15 bis 17 Jahre © The Trustees of the Natural History Museum, London. 2 WILDLIFE PHOTOGRAPHER OF THE YEAR 2016 – UNSERE REGELN Bitte beachten Sie, dass die englischsprachige Version dieser Wettbewerbsregeln („die Regeln”) bindend ist! 1.INFORMATIONEN ÜBER DEN WETTBEWERB (1)Der Wettbewerb Wildlife-Fotograf(in) des Jahres („der Wettbewerb”) ist Eigentum der Natural History Museum Trading Company Limited („die Eigentümer”). (2)Der Wettbewerb umfasst einen Erwachsenen-Wettbewerb, der Fotografen und Fotografinnen, die 18 Jahre und älter sind, offensteht, und einen Nachwuchs-Wettbewerb, der Fotografen und Fotografinnen, die 17 Jahre und jünger sind, offensteht. Sämtlicher Kontakt mit den Eigentümern in Bezug auf den Erwachsenen-Wettbewerb oder den Nachwuchs-Wettbewerb sollte (sofern untenstehend nicht anders angegeben) über folgende E-Mail-Adresse stattfinden: [email protected]. (3)Ausgewählte Beiträge zum Wettbewerb können bei einer Ausstellung im Natural History Museum („die Ausstellung”) zur Schau gestellt und/oder auf nationalen und internationalen Touren („die Wanderausstellung”), online, in Werbematerialien über den Wettbewerb, die Ausstellung oder Wanderausstellung oder als Merchandising gemäß den nachstehenden Bestimmungen präsentiert werden. (4)Das Natural History Museum ist eine im Vereinigten Königreich anerkannte Wohltätigkeitsorganisation (Registrierungsnummer X23490/3). Alle vom Wettbewerb generierten Einkünfte unterstützen nicht nur den Fortbestand des Wettbewerbs, sondern auch die wissenschaftlichen Aktivitäten des Museums. (5)Bitte beachten Sie, dass die Regeln 1 bis 2 und die Regeln 6 bis 11 sowohl für den ErwachsenenWettbewerb als auch für den Nachwuchs-Wettbewerb gelten. 2.BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM WETTBEWERB (1)Alle Beiträge müssen bis Donnerstagmorgen, dem 25. Februar 2016, um 11.30 Uhr WEZ („der Annahmeschluss“) eingereicht sein. (2)Der Erwachsenenwettbewerb steht allen Personen offen, die bei Annahmeschluss mindestens 18 Jahre alt sind. Ausgenommen sind Personen (einschließlich deren Partner und Familienangehörige), die an der Organisation oder Beurteilung des Wettbewerbs beteiligt sind oder Mitarbeiter der Eigentümer oder offizielle Partner, Träger oder Sponsoren des Wettbewerbs sind. (3)Der Nachwuchs-Wettbewerb steht allen Jugendlichen, die bei Annahmeschluss 17 Jahre alt oder jünger sind, offen. Ausgenommen sind Familienangehörige von Mitarbeitern der Eigentümer oder offiziellen Partnern, Trägern oder Sponsoren des Wettbewerbs oder Personen, die an der Organisation oder Beurteilung des Wettbewerbs beteiligt sind. Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Nachwuchs-Wettbewerb müssen vor der Anmeldung am Wettbewerb die Erlaubnis ihres Erziehungsberechtigten einholen. (4)Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer oder die Teilnehmerin (und/ oder dessen/deren Erziehungsberechtigter, sofern auf Regeln 2 (3) oben anwendbar) damit einverstanden, die höchsten Standards in allen Angelegenheiten, die mit dem Wettbewerb in Verbindung stehen, aufrechtzuerhalten und nichts zu tun oder zu sagen, was den Ruf der Eigentümer, des Wettbewerbs, der anderen Teilnehmer oder der offiziellen Partner, Träger oder Sponsoren des Wettbewerbs, der Ausstellung oder der Wanderausstellung gefährdet oder gefährden könnte. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin (und/oder dessen/deren Erziehungsberechtigter) erkennt an, dass die Teilnahme am Wettbewerb keinerlei Rechte an den geistigen Eigentumsrechten des Wettbewerbs und/oder der Eigentümer gewährt, und erklärt sich damit einverstanden, weder deren Namen, Logos oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte zu verwenden noch eine öffentliche Erklärung über sie ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der Eigentümer abzugeben. E-mail: [email protected] Website: www.wildlifephotographeroftheyear.com Wildlife Photographer of the Year The Natural History Museum Cromwell Road London SW7 5BD, UK (5)Jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin (und/oder dessen/deren Erziehungsberechtigter) verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass er (sie) diese Regeln gelesen hat und einhält. Mit dem Einreichen eines Beitrags erklärt sich jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin (und/oder dessen/ deren Erziehungsberechtigter) mit den Regeln einverstanden und erkennt an, dass sein (ihr) Beitrag den Regeln entspricht und dass er (sie) gegenüber den Eigentümern und deren Lizenznehmern für alle Schäden und Verluste haftet, die aufgrund eines Regelverstoßes durch ihn (sie) entstehen. (6)Falls in irgendeinem Stadium des Wettbewerbs festgestellt wird, dass ein Beitrag gegen die Regeln verstößt, kann dieser Beitrag disqualifiziert werden. Im Falle einer Disqualifizierung erfolgen keine Rückerstattungen oder Zuwendungen und jeglicher Preisanspruch verfällt. Die Entscheidung der Eigentümer in allen Belangen des Wettbewerbs ist endgültig und bindend. Eine Verhandlung ist ausgeschlossen. Die Eigentümer behalten sich das Recht vor, nach eigenem vernünftigem Ermessen die Regeln zu ändern und Regelwidrigkeiten hinzunehmen. (7)Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen dürfen keine Bilder einreichen, die: (i)Nutztiere, Haustiere und/oder Kulturpflanzen zeigen; © The Trustees of the Natural History Museum, London. 3 (ii)in Unfreiheit oder Gefangenschaft gehaltene Tiere, Tiermodelle und/oder irgendwelche anderen Tiere zeigen, die zu Profitzwecken ausgebeutet werden, es sei denn, dass dies dem Zweck der Darstellung eines spezifischen Problems bezüglich der Behandlung von Tieren durch Dritte dient; (iii)mit Hilfe von Lebendködern aufgenommen wurden; (iv)zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits in einem anderen internationalen Wettbewerb einen Preis, eine Empfehlung oder eine andere Auszeichnung gewonnen haben. (8)Falls in irgendeinem Stadium des Wettbewerbs festgestellt wird, dass ein Beitrag gegen die Regeln verstößt, kann dieser Beitrag disqualifiziert werden. Im Falle einer Disqualifizierung erfolgen keine Rückerstattungen oder Zuwendungen und jeglicher Preisanspruch verfällt. Die Entscheidung der Eigentümer in allen Belangen des Wettbewerbs ist endgültig und bindend. Eine Verhandlung ist ausgeschlossen. Die Eigentümer behalten sich das Recht vor, nach eigenem vernünftigem Ermessen die Regeln zu ändern und Regelwidrigkeiten hinzunehmen. 3.EINREICHUNG – DER ERWACHSENEN-WETTBEWERB (1)Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen müssen sich bei www.wildlifephotographeroftheyear.com anmelden. (2)Eine einmalige, nicht erstattungsfähige Anmeldegebühr von £30.00 ist von jedem Teilnehmer bzw. jeder Teilnehmerin zu entrichten. (3)Jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin kann beim Erwachsenen-Wettbewerb bis zu fünfundzwanzig (25) Bilder einreichen. Diese Gesamtzahl umfasst alle Beiträge für die nachstehend unter (xiii), (xv), (xvi) und (xvii) aufgeführten Mehrfachbilder-Kategorien. (4)Der Erwachsenen-Wettbewerb besteht aus folgenden Kategorien: (i)Säugetiere (ii)Vögel (iii)Reptilien, Amphibien und Fische (iv)Wirbellose Tiere (v)Pflanzen und Pilze (vi)Unter Wasser (vii)Auf dem Land (viii)In der Luft (ix)In der Stadt (x)Detail (xi)Eindrücke (xii)Schwarzweiß (xiii)Wildlife-Fotojournalist(in): Einzelbild (xiv)Wildlife-Fotojournalist(in): Fotostory-Auszeichnung (xv)Rising Star Portfolio-Auszeichnung (Altersgruppe 18 bis 25) (xvi)Wildlife-Fotograf(in) Portfolio-Auszeichnung (Altersgruppe 26 und älter) (5)Bewerber und Bewerberinnen für die Kategorie Wildlife-Fotojournalist(in): FotostoryAuszeichnung können sechs (6) bis zehn (10) Bilder einreichen, aus denen die Jury bis zu sechs (6) Bildern auswählt. Bewerber und Bewerberinnen für diese Kategorie dürfen bis zu zwei (2) Fotostorys einreichen. E-mail: [email protected] Website: www.wildlifephotographeroftheyear.com Wildlife Photographer of the Year The Natural History Museum Cromwell Road London SW7 5BD, UK (6)Bewerber und Bewerberinnen für die Kategorie Rising Star Portfolio-Auszeichnung und WildlifeFotograf(in) Portfolio-Auszeichnung können sechs (6) bis zehn (10) Bilder einreichen, aus denen die Jury bis zu sechs (6) Bildern auswählt. Bewerber und Bewerberinnen für diese Kategorien dürfen nur ein (1) Portfolio einreichen. 4.EINREICHUNG – DER NACHWUCHS-WETTBEWERB (1)Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen müssen sich bei www.wildlifephotographeroftheyear.com anmelden. (2)Die Teilnahme ist kostenfrei. (3)Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen können bis zu zehn (10) Bildern in ihren entsprechenden Altersgruppen einreichen. Es gibt folgende Altersgruppen: (i)10 Jahre und Jünger (ii)11 bis 14 Jahre © The Trustees of the Natural History Museum, London. 4 (iii)15 bis 17 Jahre 5.ETHISCHE STANDARDS (1)Jeder Verstoß gegen die nachstehend aufgeführte Wettbewerbsethik stellt eine Regelverletzung dar. (2)Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen müssen über die natürliche Welt auf eine Art und Weise berichten, die sowohl kreativ als auch ehrlich ist: (i)Die eingereichten Aufnahmen dürfen nicht versuchen, den Betrachter zu täuschen oder die Wirklichkeit der Natur zu verschleiern und/oder verfälscht darzustellen; (ii)Die Angaben in den eingereichten Bildunterschriften müssen vollständig, wahr und genau sein. (3)Bei dem Versuch, sich ein Bild zu sichern, dürfen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen nichts tun, was ein Tier verletzen oder in Bedrängnis bringen kann oder den Lebensraum eines Tieres zerstören kann. (4)Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen (oder deren Erziehungsberechtige) sind dafür verantwortlich, alle anwendbaren nationalen und internationalen Rechtsvorschriften in vollem Umfang einzuhalten sowie alle gegebenenfalls erforderlichen relevanten Genehmigungen (hierzu gehört im Fall von Porträtfotos und Filmaufnahmen die Erlaubnis der abgebildeten Person) einzuholen und auf Anfrage den Eigentümern bereitzustellen. (5)Falls die Eigentümer den Verdacht hegen, dass ein Beitrag mit Hilfe grausamer oder unethischer Praktiken, einschließlich der Verwendung von Lebendködern, erlangt wurde, wird der Beitrag disqualifiziert. In solchen Fällen behalten die Eigentümer sich das Recht vor, den Teilnehmer oder die Teilnehmerin bei den zuständigen Behörden anzuzeigen. 6.BILDSPEZIFIKATIONEN (1)Beiträge müssen im Digitalformat eingereicht werden, das Originalfoto muss jedoch nicht mit Hilfe einer Digitalkamera aufgenommen worden sein. Hochwertige Scans von Dias oder Negativen sind ebenso zugelassen. (2)Für alle Kategorien müssen digitale Dateien als JPEGs eingereicht werden, die auf einer hohen Qualitätsstufe von mindestens 8 in Photoshop, Adobe RGB (1998) gespeichert werden und 1920 Pixels auf der längsten Kante haben. Die Bilder dürfen nicht mit Einrahmungen, Wasserzeichen oder Unterschriften versehen sein. (3)Teilnehmer(innen), deren Beiträge in die engere Auswahl gekommen sind, müssen Folgendes bereitstellen: (i)Zur Authentifizierung werden RAW-Dateien (.CR2, .NEF, .ORF, .PEF etc.), originale, nichtretuschierte JPEGs und Originaldias oder -negative verlangt. DNG-Dateien sind nur zulässig, wenn es sich dabei um das Original-RAW-Format der Kamera handelt. (ii)Die für den Druck erforderlichen hochauflösenden Dateien (vorzugsweise TIFF) sollten 8-Bit, Adobe RGB (1998) bei voller Auflösung aufweisen und in Farbe und Beschnitt dem bei der Anmeldung eingereichten JPEG entsprechen. Bitte nehmen Sie keine Hochskalierung vor. Die Dateien dürfen 500MB nicht überschreiten. (4)Alle Beiträge, die nicht authentifiziert werden können oder dem nötigen Qualitätsstandard entsprechen, werden disqualifiziert. (5)Digitale Nachbearbeitung wie z. B. von Farbton und Kontrast, Nachbelichten, Abwedeln, Ausschneiden, Scharfzeichnen, Rauschreduzierung, kleinere Reinigungsarbeiten, HDR, zusammengefügte Panoramas, erweiterte Tiefenschärfe und Mehrfachbelichtung zur gleichen Zeit am gleichen Ort sind erlaubt, vorausgesetzt, dass sie in der Bildunterschrift erwähnt werden und sich an die Authentizitätsregeln des Wettbewerbs halten, so dass sie den Betrachter nicht täuschen oder die Wirklichkeit der Natur verfälschen. E-mail: [email protected] Website: www.wildlifephotographeroftheyear.com Wildlife Photographer of the Year The Natural History Museum Cromwell Road London SW7 5BD, UK (6)Angaben über eventuelle Nachbearbeitungen, die bei Bildern angewendet wurden, müssen genau und ehrlich aufgeführt werden. Obschon digitale Nachbearbeitungen erlaubt sind, ist die Hinzufügung oder Entfernung von Objekten, Tieren oder Teilen von Tieren, Pflanzen, Menschen etc. untersagt. (7)Bildunterschriften müssen vollständig und genau sein und folgende Angaben enthalten: (i)Bildbeschreibung (einschließlich des beobachteten Verhaltens, der Hintergrundgeschichte und des Ortes; einer Erklärung darüber, ob ein Köder benutzt wurde, und wenn ja, welche Art von Köder; ob die Spezies auf der Roten Liste der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur (IUCN) steht; ob die Spezies von wissenschaftlichem Interesse ist; (ii)Nachbearbeitung jenseits von Linsenprofilen, Farbtemperatur, Stauberkennung, globaler und lokaler Sättigung und Belichtungsänderungen, Scharfzeichnen und Ausschneiden. © The Trustees of the Natural History Museum, London. 5 (8)Die Namen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen sollten weder auf der Bildunterschrift, noch im Bildtitel oder auf dem Bild selber enthalten sein. EXIF-Details sollten unversehrt bleiben (z. B. Kamera, Linse, Belichtungszeit etc.). 7. BEURTEILUNG, AUSZEICHNUNGEN, PREISE (1)Ein unabhängiges Expertengremium, das aus einem Vorsitzenden und den Juroren („der Jury”) besteht, wird von den Eigentümern eingesetzt, um ungefähr einhundert (100) Einreichungen aus dem Erwachsenen- und Nachwuchs-Wettbewerb auszuwählen und auszuzeichnen. (2)In Bezug auf den Erwachsenen-Wettbewerb behält sich die Jury, mit der ausdrücklichen Zustimmung der Eigentümer, das Recht vor, (i)Beiträge einer anderen Kategorie als der ursprünglichen zuzuordnen, falls geeignet und angemessen; (ii)keinen Beitrag innerhalb einer Kategorie in der in Regel 7 (3) unten beschriebenen Weise auszuzeichnen; (iii)eine Kategorie komplett zu streichen. (3)Aus den von der Jury aus dem Erwachsenen- und Nachwuchs-Wettbewerb ausgewählten Einreichungen werden folgende Auszeichnungen verliehen: (i)Kategoriefinalisten (ii)Kategoriesieger (iii)Wildlife Nachwuchs-Fotograf(in) des Jahres: Bestes Einzelbild (iv)Wildlife Fotograf(in) des Jahres: Bestes Einzelbild (4)Für die Zuerkennung der beiden Titel Wildlife Nachwuchs-Fotograf(in) des Jahres: Bestes Einzelbild oder Wildlife Fotograf(in) des Jahres: Bestes Einzelbild werden nur Kategoriesieger von der Jury berücksichtigt. (5)Des Weiteren behält die Jury dich das Recht vor, dabei ein (1) Bild zu berücksichtigen, das von der Jury unter den Kategoriesiegern der folgenden Mehrfachbilder-Kategorien ausgewählt wird: (i)Wildlife Fotojournalist(in): Fotostory-Auszeichnung (ii)Rising Star Portfolio-Auszeichnung (Altersgruppe 18 bis 25) (iii)Wildlife Fotograf(in) Portfolio-Auszeichnung (Altersgruppe 26 und älter) (6)Die Gewinner der Sonderauszeichnungen werden nicht für den Titel Wildlife Fotograf(in) des Jahres: Bestes Einzelbild berücksichtigt. (7)Weitere fünfundzwanzig (25) Bilder werden aus dem Erwachsenen- und Nachwuchs-Wettbewerb ausgewählt und der Öffentlichkeit drei (3) Monate lang für eine Online-Abstimmung zugänglich gemacht. Diese Beiträge erhalten besondere öffentlichkeitswirksame Förderung, z. B. durch Soziale Medien und Druck- oder Geschäftspartner der Eigentümer. Der Beitrag mit den meisten Stimmen erhält den Publikumspreis People’s Choice Special Award, während die nächsten vier (4) beliebtesten Beiträge als Special-Award-Finalisten betrachtet werden. (8)Die erfolgreichen Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden unter strikter Auflage der Vertraulichkeit benachrichtigt. Eine Bedingung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass die Teilnehmer(innen) alle Informationen über nominierte oder siegreiche Beiträge gegenüber Dritten geheim halten. (9)Die Liste der Preise ist auf der Website zu finden. Die Preise sind nicht übertragbar. Die Eigentümer behalten sich das Recht vor, aufgelistete Preise ganz oder teilweise durch alternative Preise von gleichem Geldwert zu ersetzen (obgleich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen nicht das Recht haben, dies zu verlangen). Bitte beachten Sie, dass die Preise, die nicht innerhalb eines Jahres nach der Preisverleihung eingefordert werden, verfallen (einschließlich des Rechts auf den Erhalt einen Ersatzpreises). 8. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT E-mail: [email protected] Website: www.wildlifephotographeroftheyear.com Wildlife Photographer of the Year The Natural History Museum Cromwell Road London SW7 5BD, UK (1)Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen erklären sich im Falle, dass ihr Beitrag von der Jury ausgewählt wird, mit der Mitwirkung bei der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit sowie der Verwendung ihres Namens und Konterfeis zu Werbezwecken im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und/oder der Ausstellung und Wanderausstellung ohne zusätzliche Vergütung einverstanden. 9. RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS (1)Jeder Beitrag muss die Originalarbeit des Teilnehmers oder der Teilnehmerin sein und darf nicht die Rechte einer anderen Partei verletzen. © The Trustees of the Natural History Museum, London. 6 (2)Jeder Teilnehmer oder jede Teilnehmerin muss entweder alleinige(r) Inhaber(in) des Urheberrechts an dem eingereichten Beitrag bzw. den eingereichten Beiträgen sein oder die schriftliche Genehmigung des Inhabers bzw. der gemeinsamen Inhaber des Urheberrechts eingeholt haben, um den Beitrag bzw. die Beiträge beim Wettbewerb einreichen zu können. Eine Kopie einer solchen schriftlichen Genehmigung muss auf Anfrage den Veranstaltern bereitgestellt werden. (3)Falls ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin nicht alleinige(r) Inhaber(in) des Urheberrechts an dem Beitrag bzw. den Beiträgen ist, erklärt er (sie) sich damit einverstanden, die Eigentümer zum Zeitpunkt der Einreichung darüber in Kenntnis zu setzen und ihnen die Namen aller Urheberrechtsinhaber bereitzustellen. (4)Das Urheberrecht an allen beim Wettbewerb eingereichten Beiträgen verbleibt bei dem (der) Inhaber(in) bzw. bei den Inhaber(inne)n des Urheberrechts. Der Fotograf oder die Fotografin wird folgendermaßen urheberrechtlich genannt: © Name des Fotografen bzw. der Fotografin. Der Fotograf oder die Fotografin erklärt sich damit einverstanden, dass die Eigentümer gegenüber dem Fotografen bzw. der Fotografin im Falle einer unbeabsichtigten Unterlassung der Urhebernennung keine Haftung übernehmen. (5)Durch ihre Teilnahme am Wettbewerb erteilen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Eigentümern eine nicht ausschließliche, unwiderrufliche Lizenz zur Vervielfältigung, Veröffentlichung, Ausstellung und öffentlichen Berichterstattung ihrer Beiträge in jeder Form und in allen Medien weltweit. Diese Lizenz wird nur zur Verwendung im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, der Ausstellung und Wanderausstellung erteilt, einschließlich (mit dem Recht zur Unterlizenzierung, falls erforderlich) - aber nicht beschränkt auf - Verwendungen für folgende Zwecke: (i)das Verfahren der Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge (einschließlich der öffentlichen Abstimmung); (ii)die Präsentation während der Preisverleihungsgala, Ausstellung und Wanderausstellung; (iii)die Veröffentlichung in anderen Magazinen oder Printmedien, welche die Eigentümer (oder deren offizielle Partner, Träger oder Sponsoren) eventuell produzieren; (iv)die Veröffentlichung auf relevanten Teilen der Website der Eigentümer, einschließlich innerhalb interaktiver Elemente, die zum Ansehen oder Herunterladen verfügbar sind; (v)die Aufnahme in Werbematerialien (einschließlich Sozialer Medien). (6)Alle zur Ausstellung ausgewählten Beiträge sind für die Aufnahme im jährlich erscheinenden Portfolio-Buch und möglicherweise im Highlights-Buch vorgesehen, wofür die Fotografen und Fotografinnen die Pauschalvergütung der Eigentümer erhalten. Bilder, die für den Publikumspreis People’s Choice ausgewählt wurden, können ebenfalls im Highlights-Buch aufgenommen werden, wofür die Fotografen und Fotografinnen die Pauschalvergütung der Eigentümer erhalten. Für die Fotografen und Fotografinnen bieten sich möglicherweise noch andere Gelegenheiten, von der Verwendung ihrer von der Jury ausgewählten Beiträge wirtschaftlich zu profitieren. In Fällen, in denen sich solch ein wirtschaftlicher Nutzen abzeichnet, wird durch die Eigentümer vorab eine Genehmigung eingeholt. Beispiele hierfür sind: (i)die Veröffentlichung auf dem Umschlag des Portfolio-Buchs; (ii)die Einbeziehung in Merchandising im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, der Ausstellung und/oder der Wanderausstellung; (iii)Lizenzierung an Dritte. (7)Die prämierten Beiträge können von den Eigentümern ab dem Datum der Bekanntgabe der prämierten Beiträge bis zum Ende der Wanderausstellung für die Zwecke der Promotion des Wettbewerbs, der Ausstellung und/oder der Wanderausstellung verwendet werden und anschließend von den Eigentümern in einem (elektronischen oder sonstigen) Archiv verwahrt werden, vorausgesetzt, dass im Falle der Verwendung der Beiträge im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, der Ausstellung und/oder der Wanderausstellung nach einem Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Bekanntgabe der prämierten Beiträge die Erlaubnis der Teilnehmer oder Teilnehmerinnen eingeholt wird und, falls die Teilnehmer oder Teilnehmerinnen zum Zeitpunkt der Erlaubniseinholung unter 18 Jahren sind, die Erlaubnis des Erziehungsberechtigten eingeholt wird. E-mail: [email protected] Website: www.wildlifephotographeroftheyear.com 10. HAFTUNG Wildlife Photographer of the Year The Natural History Museum Cromwell Road London SW7 5BD, UK (2)Die Eigentümer übernehmen keine Haftung für E-Mail-Nachrichten, die aufgrund der Sicherheitseinstellungen der Teilnehmer oder Teilnehmerinnen oder infolge der von ihrem Internetdienstanbieter auferlegten Beschränkungen nicht ankommen. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen müssen sicherstellen, dass ihre Einstellungen E-Mails von [email protected], [email protected], [email protected] und [email protected] akzeptieren. (1)Der Nachweis der elektronischen Zustellung stellt keine Empfangsbestätigung seitens der Eigentümer dar. © The Trustees of the Natural History Museum, London. 7 (3)Die Eigentümer bedauern, keine Haftung für irgendwelche aus welchem Grund auch immer entstandenen Verluste oder Beschädigungen eines Bildes übernehmen zu können. Desgleichen haften sie auch nicht für irgendwelche anderen daraus resultierenden Verluste oder Schäden. (4)Die Eigentümer bedauern, keine Haftung für die missbräuchliche Verwendung von Bildern und/ oder für die Nichteinhaltung der Urhebernennungs-Richtlinien des Wettbewerbs durch Dritte übernehmen zu können. (5)Nicht ausgezeichnete digitale Beiträge, die beim Wettbewerb eingereicht wurden, werden nach Bekanntgabe der Namen der preisgekrönten Fotografinnen und Fotografen von den Eigentümern weder gespeichert noch an die Teilnehmer und Teilnehmerinnen zurückgesendet. (6)Sofern nichts anderes ausdrücklich an anderer Stelle in den Regeln bestimmt ist, bedauern die Eigentümer, dass sie keine Haftung für irgendwelche Verluste oder Schäden im vollen gesetzlich zulässigen Umfang übernehmen können, die einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Wettbewerb oder der Verwendung eines Preises entstanden sind. 11.DATENSCHUTZ (1)Die persönlichen Daten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden von den Eigentümern in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des britischen Datenschutzgesetzes von 1998 behandelt. (2)Die Eigentümer erfassen persönliche Daten über die Teilnehmer und Teilnehmerinnen (und gegebenenfalls deren Erziehungsberechtigte), welche zum Zeitpunkt der Anmeldung und anderweitig bereitgestellt werden, zum Zweck der Verwaltung des Wettbewerbs und/oder aller damit verbundenen Tätigkeiten. (3)Falls die Teilnehmer oder Teilnehmerinnen (oder gegebenenfalls deren Erziehungsberechtigte) bei der Anmeldung zum Wettbewerb dem Natural History Museum über das Gift Aid-Programm eine steuerbegünstigte Spende zukommen lassen möchten, werden die Eigentümer deren persönliche Daten an die britische Steuer- und Zollbehörde HM Revenue & Customs weitergeben, um die Steuerbegünstigung für die Spende in Anspruch nehmen zu können. Diese persönlichen Daten können von HM Revenue & Customs zu Finanzprüfungszwecken gespeichert werden. (4)Bei der Anmeldung werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen gefragt, ob ihre Kontaktangaben in die von den Eigentümern im Zusammenhang mit dem Wettbewerb verwaltete Mailingliste zur entsprechenden Verwendung aufgenommen werden sollen. (5)Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen können sich jederzeit mit den Eigentümern zwecks Aktualisierung ihrer Daten und/oder ihrer Präferenzen hinsichtlich der erlaubten Verwendung ihrer persönlichen Daten in Verbindung setzen. E-mail: [email protected] Website: www.wildlifephotographeroftheyear.com Wildlife Photographer of the Year The Natural History Museum Cromwell Road London SW7 5BD, UK © The Trustees of the Natural History Museum, London. 8
© Copyright 2024 ExpyDoc