WILDLIFE PHOTOGRAPHER OF THE YEAR 2016 WILDLIFE

WILDLIFE PHOTOGRAPHER OF THE YEAR 2016
Wildlife Photographer of the Year benutzt Fotografie, um Wahrnehmungen über die natürliche Welt
zu hinterfragen und dadurch einen Beitrag zur Förderung der Zukunftsfähigkeit und zur Erhaltung
wildlebender Arten zu leisten.
Wir feiern die Artenvielfalt, Evolution und Ursprünge des Lebens und zielen darauf ab, ein größeres
Verständnis der Natur zu inspirieren.
Wir engagieren uns für ethische Wildlife-Fotografie. Dies bedeutet, dass wir uns für unverfälschte
Darstellungen der natürlichen Welt einsetzen, die ohne übermäßige digitale Nachbearbeitung
auskommen, von aufrichtigen Bildunterschriften begleitet werden und uneingeschränkte Achtung vor
Tieren und ihren Lebensräumen zeigen.
Nehmen Sie am Wettbewerb Wildlife-Fotograf(in) des Jahres teil:
• Beteiligen Sie sich an einem international renommierten Wettbewerb, der die Arbeit aufstrebender
Talente und etablierter Profis würdigt, belohnt und zelebriert!
•S
tehen Sie im Mittelpunkt der glanzvollen Preisverleihungsgala, die im ikonischen Gebäude des
Natural History Museum in London abgehalten wird!
• E rleben Sie die Präsentierung Ihres Bildes in einer atemberaubenden Ausstellung im National History
Museum, bevor es seine globale Reise antritt, auf der es ein Millionenpublikum erreichen wird!
• Genießen Sie die umfangreiche Medienpräsenz und öffentliche Exponierung Ihres Bildes durch die
Online-Gemeinde des Wildlife Photographer of the Year!
Melden Sie sich jetzt online an bei www.wildlifephotographeroftheyear.com!
• Einsendeschluss ist am Donnerstagmorgen, dem 25. Februar 2016, um 11.30 Uhr WEZ.
• Die Beiträge sind als Digitaldateien einzureichen – gescannte Dias oder Negative werden ebenfalls
akzeptiert.
• Die Teilnahmegebühr für den Erwachsenenwettbewerb beträgt £30.
• Die Teilnahme am Nachwuchswettbewerb ist kostenlos.
• Informationen über Preise und Auszeichnungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden
Sie auf unserer Website.
•Ü
bersetzungen unserer Kategorien und Regeln können Sie auf Arabisch, Chinesisch, Finnisch,
Französisch, Deutsch, Japanisch, Koreanisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch und
Russisch herunterladen.
WILDLIFE PHOTOGRAPHER OF THE YEAR 2016 - UNSERE KATEGORIEN
ERWACHSENENWETTBEWERB
DIE DIVERSITÄT DER ERDE
1.Säugetiere
2.Vögel
3.Reptilien, Amphibien und Fische
4.Wirbellose Tiere
5.Pflanzen und Pilze
Teilen Sie Ihre Bilder wildlebender Arten von Spezies – von bekannten zu weniger bekannten, von
weitverbreiteten zu bedrohten, von selten beobachteten zu häufig missverstandenen Spezies! Die
eingereichten Bilder sollten sich auf Verhalten, Handlung oder Porträts dieser Spezies konzentrieren und
ein Gefühl ihrer Wesensart, Vertrautheit oder Einzigartigkeit vermitteln.
UMGEBUNGEN DER ERDE
6. Unter Wasser
E-mail:
[email protected]
Website:
www.wildlifephotographeroftheyear.com
7. Auf dem Land
Wildlife Photographer of the Year
The Natural History Museum
Cromwell Road
London SW7 5BD, UK
Feiern Sie die außerordentliche Vielfalt der Umgebungen, in der die wildlebenden Arten der Welt
vorkommen! Von extremen physischen Räumen zu sublimen Landschaften und von dramatischen
Naturphänomenen zum ruhigen Schauspiel des Alltäglichen sollten die Einsendungen ursprüngliche
oder vom Menschen geschaffene Umgebungen einfangen, die die Widerstandskraft der Natur
veranschaulichen. Ihr Bild kann das Thema von jeder Perspektive aus beleuchten, die Ihnen angemessen
erscheint und Ihrem Arbeitsstil entspricht.
8. In der Luft
9. In der Stadt
© The Trustees of the Natural History Museum, London.
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GESTALT DER ERDE
10. Detail
Enthüllen Sie den Reichtum der Erde an Mustern, Texturen, Strukturen und Formen aus einem
abstrakten oder anschaulichen Blickwinkel! Die eingesendeten Bilder sollten die komplizierte
Organisation und Komposition der Welt aufdecken.
11. Eindrücke
Stellen Sie die Natur aus einer künstlerischen Perspektive dar! Ihr persönlicher Stil sollte sich mit
ästhetischer Vision und kreativer Kameraeinstellung vereinen und sich in Bildern niederschlagen, die
neue Sichtweisen inspirieren oder vertraute Sichtweisen in Frage stellen.
12. Schwarzweiß
Entdecken Sie die Welt der Monochromie, in der grafische Stärke und Tonwertdifferenzierung die
emotionale Kraft der Farbe herausfordern! Die eingereichten Bilder sollten klar die besondere Fähigkeit
der Schwarzweiß-Fotografie aufzeigen, Form und Wesensart von Objekten hervorzuheben.
DOKUMENTATION
13. Wildlife-Fotojournalist(in): Einzelbild
14. Wildlife-Fotojournalist(in): Fotostory-Auszeichnung
Untersuchen Sie die komplexen Beziehungen zwischen Mensch und Natur durch die erzählerische Kraft
der Fotografie! Die herausfordernden oder beflügelnden, provokativen oder enthüllenden Einsendungen
sollten uns vergegenwärtigen, wie unsere Einstellungen, Entscheidungen und Handlungen auf die
natürliche Welt einwirken.
TIPP: Reichen Sie Fotostorys von bis zu zehn (10) Bildern ein, aus denen unsere Jury eine Höchstzahl
von sechs (6) Bildern auswählen wird.
PORTFOLIO
15. Rising Star Portfolio-Preis (Altersgruppe 18 bis 25)
16.Wildlife-Fotograf(in) Portfolio-Preis (Altersgruppe 26 und älter)
Stellen Sie die Klarheit Ihrer Vision und Ihren künstlerischen Anspruch unter Beweis, indem Sie ein
inspirierendes Gesamtwerk schaffen! Die Einsendungen sollten die Bandbreite der Fertigkeiten
des Fotografen oder der Fotografin zeigen und die Leidenschaft, Hingabe und Sachkenntnis
veranschaulichen, die zur Schaffung einer gleichbleibend hochwertigen Sammlung fesselnder Bilder
erforderlich ist.
TIPP: Reichen Sie Portfolios von bis zu zehn (10) Bildern ein, aus denen unsere Jury eine Höchstzahl
von sechs (6) Bildern auswählen wird.
WILDLIFE NACHWUCHS-FOTOGRAF(IN) DES JAHRES
Wildlife Photographer of the Year benutzt Fotografie, um Wahrnehmungen über die natürliche Welt
zu hinterfragen und dadurch einen Beitrag zur Förderung der Zukunftsfähigkeit und zur Erhaltung
wildlebender Arten zu leisten.
Wir feiern die Artenvielfalt, Evolution und Ursprünge des Lebens und zielen darauf ab, ein größeres
Verständnis der Natur zu inspirieren.
Wir engagieren uns für ethische Wildlife-Fotografie. Dies bedeutet, dass wir uns für unverfälschte
Darstellungen der natürlichen Welt einsetzen, die ohne übermäßige digitale Nachbearbeitung
auskommen, von aufrichtigen Bildunterschriften begleitet werden und uneingeschränkte Achtung vor
Tieren und ihren Lebensräumen zeigen.
E-mail:
[email protected]
Website:
www.wildlifephotographeroftheyear.com
Wildlife Photographer of the Year
The Natural History Museum
Cromwell Road
London SW7 5BD, UK
Die Einsendungen können von Porträts, Handlungen oder Verhalten von Tieren über die erweiterten
Lebensräume wildlebender Tieren und Pflanzen bis zu künstlerischen Interpretationen der natürlichen
Welt reichen.
18. 10 Jahre und Jünger
19.11 bis 14 Jahre
20. 15 bis 17 Jahre
© The Trustees of the Natural History Museum, London.
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WILDLIFE PHOTOGRAPHER OF THE YEAR 2016 – UNSERE REGELN
Bitte beachten Sie, dass die englischsprachige Version dieser Wettbewerbsregeln („die Regeln”)
bindend ist!
1.INFORMATIONEN ÜBER DEN WETTBEWERB
(1)Der Wettbewerb Wildlife-Fotograf(in) des Jahres („der Wettbewerb”) ist Eigentum der Natural
History Museum Trading Company Limited („die Eigentümer”).
(2)Der Wettbewerb umfasst einen Erwachsenen-Wettbewerb, der Fotografen und Fotografinnen,
die 18 Jahre und älter sind, offensteht, und einen Nachwuchs-Wettbewerb, der Fotografen
und Fotografinnen, die 17 Jahre und jünger sind, offensteht. Sämtlicher Kontakt mit den
Eigentümern in Bezug auf den Erwachsenen-Wettbewerb oder den Nachwuchs-Wettbewerb
sollte (sofern untenstehend nicht anders angegeben) über folgende E-Mail-Adresse stattfinden:
[email protected].
(3)Ausgewählte Beiträge zum Wettbewerb können bei einer Ausstellung im Natural History Museum
(„die Ausstellung”) zur Schau gestellt und/oder auf nationalen und internationalen Touren („die
Wanderausstellung”), online, in Werbematerialien über den Wettbewerb, die Ausstellung oder
Wanderausstellung oder als Merchandising gemäß den nachstehenden Bestimmungen präsentiert
werden.
(4)Das Natural History Museum ist eine im Vereinigten Königreich anerkannte
Wohltätigkeitsorganisation (Registrierungsnummer X23490/3). Alle vom Wettbewerb
generierten Einkünfte unterstützen nicht nur den Fortbestand des Wettbewerbs, sondern auch die
wissenschaftlichen Aktivitäten des Museums.
(5)Bitte beachten Sie, dass die Regeln 1 bis 2 und die Regeln 6 bis 11 sowohl für den ErwachsenenWettbewerb als auch für den Nachwuchs-Wettbewerb gelten.
2.BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM WETTBEWERB
(1)Alle Beiträge müssen bis Donnerstagmorgen, dem 25. Februar 2016, um 11.30 Uhr WEZ („der
Annahmeschluss“) eingereicht sein.
(2)Der Erwachsenenwettbewerb steht allen Personen offen, die bei Annahmeschluss mindestens 18
Jahre alt sind. Ausgenommen sind Personen (einschließlich deren Partner und Familienangehörige),
die an der Organisation oder Beurteilung des Wettbewerbs beteiligt sind oder Mitarbeiter der
Eigentümer oder offizielle Partner, Träger oder Sponsoren des Wettbewerbs sind.
(3)Der Nachwuchs-Wettbewerb steht allen Jugendlichen, die bei Annahmeschluss 17 Jahre
alt oder jünger sind, offen. Ausgenommen sind Familienangehörige von Mitarbeitern der
Eigentümer oder offiziellen Partnern, Trägern oder Sponsoren des Wettbewerbs oder Personen,
die an der Organisation oder Beurteilung des Wettbewerbs beteiligt sind. Alle Teilnehmer und
Teilnehmerinnen am Nachwuchs-Wettbewerb müssen vor der Anmeldung am Wettbewerb die
Erlaubnis ihres Erziehungsberechtigten einholen.
(4)Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer oder die Teilnehmerin (und/
oder dessen/deren Erziehungsberechtigter, sofern auf Regeln 2 (3) oben anwendbar) damit
einverstanden, die höchsten Standards in allen Angelegenheiten, die mit dem Wettbewerb
in Verbindung stehen, aufrechtzuerhalten und nichts zu tun oder zu sagen, was den Ruf der
Eigentümer, des Wettbewerbs, der anderen Teilnehmer oder der offiziellen Partner, Träger
oder Sponsoren des Wettbewerbs, der Ausstellung oder der Wanderausstellung gefährdet
oder gefährden könnte. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin (und/oder dessen/deren
Erziehungsberechtigter) erkennt an, dass die Teilnahme am Wettbewerb keinerlei Rechte an den
geistigen Eigentumsrechten des Wettbewerbs und/oder der Eigentümer gewährt, und erklärt sich
damit einverstanden, weder deren Namen, Logos oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte zu
verwenden noch eine öffentliche Erklärung über sie ohne die vorherige schriftliche Genehmigung
der Eigentümer abzugeben.
E-mail:
[email protected]
Website:
www.wildlifephotographeroftheyear.com
Wildlife Photographer of the Year
The Natural History Museum
Cromwell Road
London SW7 5BD, UK
(5)Jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin (und/oder dessen/deren Erziehungsberechtigter)
verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass er (sie) diese Regeln gelesen hat und einhält. Mit dem
Einreichen eines Beitrags erklärt sich jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin (und/oder dessen/
deren Erziehungsberechtigter) mit den Regeln einverstanden und erkennt an, dass sein (ihr) Beitrag
den Regeln entspricht und dass er (sie) gegenüber den Eigentümern und deren Lizenznehmern für
alle Schäden und Verluste haftet, die aufgrund eines Regelverstoßes durch ihn (sie) entstehen.
(6)Falls in irgendeinem Stadium des Wettbewerbs festgestellt wird, dass ein Beitrag gegen die
Regeln verstößt, kann dieser Beitrag disqualifiziert werden. Im Falle einer Disqualifizierung
erfolgen keine Rückerstattungen oder Zuwendungen und jeglicher Preisanspruch verfällt. Die
Entscheidung der Eigentümer in allen Belangen des Wettbewerbs ist endgültig und bindend.
Eine Verhandlung ist ausgeschlossen. Die Eigentümer behalten sich das Recht vor, nach eigenem
vernünftigem Ermessen die Regeln zu ändern und Regelwidrigkeiten hinzunehmen.
(7)Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen dürfen keine Bilder einreichen, die:
(i)Nutztiere, Haustiere und/oder Kulturpflanzen zeigen;
© The Trustees of the Natural History Museum, London.
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(ii)in Unfreiheit oder Gefangenschaft gehaltene Tiere, Tiermodelle und/oder irgendwelche
anderen Tiere zeigen, die zu Profitzwecken ausgebeutet werden, es sei denn, dass dies dem
Zweck der Darstellung eines spezifischen Problems bezüglich der Behandlung von Tieren
durch Dritte dient;
(iii)mit Hilfe von Lebendködern aufgenommen wurden;
(iv)zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits in einem anderen internationalen Wettbewerb einen
Preis, eine Empfehlung oder eine andere Auszeichnung gewonnen haben.
(8)Falls in irgendeinem Stadium des Wettbewerbs festgestellt wird, dass ein Beitrag gegen die
Regeln verstößt, kann dieser Beitrag disqualifiziert werden. Im Falle einer Disqualifizierung
erfolgen keine Rückerstattungen oder Zuwendungen und jeglicher Preisanspruch verfällt. Die
Entscheidung der Eigentümer in allen Belangen des Wettbewerbs ist endgültig und bindend.
Eine Verhandlung ist ausgeschlossen. Die Eigentümer behalten sich das Recht vor, nach eigenem
vernünftigem Ermessen die Regeln zu ändern und Regelwidrigkeiten hinzunehmen.
3.EINREICHUNG – DER ERWACHSENEN-WETTBEWERB
(1)Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen müssen sich bei www.wildlifephotographeroftheyear.com
anmelden.
(2)Eine einmalige, nicht erstattungsfähige Anmeldegebühr von £30.00 ist von jedem Teilnehmer bzw.
jeder Teilnehmerin zu entrichten.
(3)Jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin kann beim Erwachsenen-Wettbewerb bis zu
fünfundzwanzig (25) Bilder einreichen. Diese Gesamtzahl umfasst alle Beiträge für die
nachstehend unter (xiii), (xv), (xvi) und (xvii) aufgeführten Mehrfachbilder-Kategorien.
(4)Der Erwachsenen-Wettbewerb besteht aus folgenden Kategorien:
(i)Säugetiere
(ii)Vögel
(iii)Reptilien, Amphibien und Fische
(iv)Wirbellose Tiere
(v)Pflanzen und Pilze
(vi)Unter Wasser
(vii)Auf dem Land
(viii)In der Luft
(ix)In der Stadt
(x)Detail
(xi)Eindrücke
(xii)Schwarzweiß
(xiii)Wildlife-Fotojournalist(in): Einzelbild
(xiv)Wildlife-Fotojournalist(in): Fotostory-Auszeichnung
(xv)Rising Star Portfolio-Auszeichnung (Altersgruppe 18 bis 25)
(xvi)Wildlife-Fotograf(in) Portfolio-Auszeichnung (Altersgruppe 26 und älter)
(5)Bewerber und Bewerberinnen für die Kategorie Wildlife-Fotojournalist(in): FotostoryAuszeichnung können sechs (6) bis zehn (10) Bilder einreichen, aus denen die Jury bis zu sechs
(6) Bildern auswählt. Bewerber und Bewerberinnen für diese Kategorie dürfen bis zu zwei (2)
Fotostorys einreichen.
E-mail:
[email protected]
Website:
www.wildlifephotographeroftheyear.com
Wildlife Photographer of the Year
The Natural History Museum
Cromwell Road
London SW7 5BD, UK
(6)Bewerber und Bewerberinnen für die Kategorie Rising Star Portfolio-Auszeichnung und WildlifeFotograf(in) Portfolio-Auszeichnung können sechs (6) bis zehn (10) Bilder einreichen, aus denen die
Jury bis zu sechs (6) Bildern auswählt. Bewerber und Bewerberinnen für diese Kategorien dürfen
nur ein (1) Portfolio einreichen.
4.EINREICHUNG – DER NACHWUCHS-WETTBEWERB
(1)Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen müssen sich bei www.wildlifephotographeroftheyear.com
anmelden.
(2)Die Teilnahme ist kostenfrei.
(3)Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen können bis zu zehn (10) Bildern in ihren entsprechenden
Altersgruppen einreichen. Es gibt folgende Altersgruppen:
(i)10 Jahre und Jünger
(ii)11 bis 14 Jahre
© The Trustees of the Natural History Museum, London.
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(iii)15 bis 17 Jahre
5.ETHISCHE STANDARDS
(1)Jeder Verstoß gegen die nachstehend aufgeführte Wettbewerbsethik stellt eine Regelverletzung
dar.
(2)Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen müssen über die natürliche Welt auf eine Art und Weise
berichten, die sowohl kreativ als auch ehrlich ist:
(i)Die eingereichten Aufnahmen dürfen nicht versuchen, den Betrachter zu täuschen oder die
Wirklichkeit der Natur zu verschleiern und/oder verfälscht darzustellen;
(ii)Die Angaben in den eingereichten Bildunterschriften müssen vollständig, wahr und genau
sein.
(3)Bei dem Versuch, sich ein Bild zu sichern, dürfen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen nichts
tun, was ein Tier verletzen oder in Bedrängnis bringen kann oder den Lebensraum eines Tieres
zerstören kann.
(4)Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen (oder deren Erziehungsberechtige) sind dafür verantwortlich,
alle anwendbaren nationalen und internationalen Rechtsvorschriften in vollem Umfang
einzuhalten sowie alle gegebenenfalls erforderlichen relevanten Genehmigungen (hierzu gehört im
Fall von Porträtfotos und Filmaufnahmen die Erlaubnis der abgebildeten Person) einzuholen und
auf Anfrage den Eigentümern bereitzustellen.
(5)Falls die Eigentümer den Verdacht hegen, dass ein Beitrag mit Hilfe grausamer oder unethischer
Praktiken, einschließlich der Verwendung von Lebendködern, erlangt wurde, wird der Beitrag
disqualifiziert. In solchen Fällen behalten die Eigentümer sich das Recht vor, den Teilnehmer oder
die Teilnehmerin bei den zuständigen Behörden anzuzeigen.
6.BILDSPEZIFIKATIONEN
(1)Beiträge müssen im Digitalformat eingereicht werden, das Originalfoto muss jedoch nicht mit Hilfe
einer Digitalkamera aufgenommen worden sein. Hochwertige Scans von Dias oder Negativen sind
ebenso zugelassen.
(2)Für alle Kategorien müssen digitale Dateien als JPEGs eingereicht werden, die auf einer hohen
Qualitätsstufe von mindestens 8 in Photoshop, Adobe RGB (1998) gespeichert werden und 1920
Pixels auf der längsten Kante haben. Die Bilder dürfen nicht mit Einrahmungen, Wasserzeichen
oder Unterschriften versehen sein.
(3)Teilnehmer(innen), deren Beiträge in die engere Auswahl gekommen sind, müssen Folgendes
bereitstellen:
(i)Zur Authentifizierung werden RAW-Dateien (.CR2, .NEF, .ORF, .PEF etc.), originale, nichtretuschierte JPEGs und Originaldias oder -negative verlangt. DNG-Dateien sind nur zulässig,
wenn es sich dabei um das Original-RAW-Format der Kamera handelt.
(ii)Die für den Druck erforderlichen hochauflösenden Dateien (vorzugsweise TIFF) sollten 8-Bit,
Adobe RGB (1998) bei voller Auflösung aufweisen und in Farbe und Beschnitt dem bei der
Anmeldung eingereichten JPEG entsprechen. Bitte nehmen Sie keine Hochskalierung vor. Die
Dateien dürfen 500MB nicht überschreiten.
(4)Alle Beiträge, die nicht authentifiziert werden können oder dem nötigen Qualitätsstandard
entsprechen, werden disqualifiziert.
(5)Digitale Nachbearbeitung wie z. B. von Farbton und Kontrast, Nachbelichten, Abwedeln,
Ausschneiden, Scharfzeichnen, Rauschreduzierung, kleinere Reinigungsarbeiten, HDR,
zusammengefügte Panoramas, erweiterte Tiefenschärfe und Mehrfachbelichtung zur gleichen
Zeit am gleichen Ort sind erlaubt, vorausgesetzt, dass sie in der Bildunterschrift erwähnt werden
und sich an die Authentizitätsregeln des Wettbewerbs halten, so dass sie den Betrachter nicht
täuschen oder die Wirklichkeit der Natur verfälschen.
E-mail:
[email protected]
Website:
www.wildlifephotographeroftheyear.com
Wildlife Photographer of the Year
The Natural History Museum
Cromwell Road
London SW7 5BD, UK
(6)Angaben über eventuelle Nachbearbeitungen, die bei Bildern angewendet wurden, müssen
genau und ehrlich aufgeführt werden. Obschon digitale Nachbearbeitungen erlaubt sind, ist die
Hinzufügung oder Entfernung von Objekten, Tieren oder Teilen von Tieren, Pflanzen, Menschen etc.
untersagt.
(7)Bildunterschriften müssen vollständig und genau sein und folgende Angaben enthalten:
(i)Bildbeschreibung (einschließlich des beobachteten Verhaltens, der Hintergrundgeschichte
und des Ortes; einer Erklärung darüber, ob ein Köder benutzt wurde, und wenn ja, welche Art
von Köder; ob die Spezies auf der Roten Liste der Internationalen Union für die Erhaltung der
Natur (IUCN) steht; ob die Spezies von wissenschaftlichem Interesse ist;
(ii)Nachbearbeitung jenseits von Linsenprofilen, Farbtemperatur, Stauberkennung, globaler und
lokaler Sättigung und Belichtungsänderungen, Scharfzeichnen und Ausschneiden.
© The Trustees of the Natural History Museum, London.
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(8)Die Namen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen sollten weder auf der Bildunterschrift, noch im
Bildtitel oder auf dem Bild selber enthalten sein. EXIF-Details sollten unversehrt bleiben (z. B.
Kamera, Linse, Belichtungszeit etc.).
7. BEURTEILUNG, AUSZEICHNUNGEN, PREISE
(1)Ein unabhängiges Expertengremium, das aus einem Vorsitzenden und den Juroren („der Jury”)
besteht, wird von den Eigentümern eingesetzt, um ungefähr einhundert (100) Einreichungen aus
dem Erwachsenen- und Nachwuchs-Wettbewerb auszuwählen und auszuzeichnen.
(2)In Bezug auf den Erwachsenen-Wettbewerb behält sich die Jury, mit der ausdrücklichen
Zustimmung der Eigentümer, das Recht vor,
(i)Beiträge einer anderen Kategorie als der ursprünglichen zuzuordnen, falls geeignet und
angemessen;
(ii)keinen Beitrag innerhalb einer Kategorie in der in Regel 7 (3) unten beschriebenen Weise
auszuzeichnen;
(iii)eine Kategorie komplett zu streichen.
(3)Aus den von der Jury aus dem Erwachsenen- und Nachwuchs-Wettbewerb ausgewählten
Einreichungen werden folgende Auszeichnungen verliehen:
(i)Kategoriefinalisten
(ii)Kategoriesieger
(iii)Wildlife Nachwuchs-Fotograf(in) des Jahres: Bestes Einzelbild
(iv)Wildlife Fotograf(in) des Jahres: Bestes Einzelbild
(4)Für die Zuerkennung der beiden Titel Wildlife Nachwuchs-Fotograf(in) des Jahres: Bestes Einzelbild
oder Wildlife Fotograf(in) des Jahres: Bestes Einzelbild werden nur Kategoriesieger von der Jury
berücksichtigt.
(5)Des Weiteren behält die Jury dich das Recht vor, dabei ein (1) Bild zu berücksichtigen, das von der
Jury unter den Kategoriesiegern der folgenden Mehrfachbilder-Kategorien ausgewählt wird:
(i)Wildlife Fotojournalist(in): Fotostory-Auszeichnung
(ii)Rising Star Portfolio-Auszeichnung (Altersgruppe 18 bis 25)
(iii)Wildlife Fotograf(in) Portfolio-Auszeichnung (Altersgruppe 26 und älter)
(6)Die Gewinner der Sonderauszeichnungen werden nicht für den Titel Wildlife Fotograf(in) des
Jahres: Bestes Einzelbild berücksichtigt.
(7)Weitere fünfundzwanzig (25) Bilder werden aus dem Erwachsenen- und Nachwuchs-Wettbewerb
ausgewählt und der Öffentlichkeit drei (3) Monate lang für eine Online-Abstimmung zugänglich
gemacht. Diese Beiträge erhalten besondere öffentlichkeitswirksame Förderung, z. B. durch
Soziale Medien und Druck- oder Geschäftspartner der Eigentümer. Der Beitrag mit den meisten
Stimmen erhält den Publikumspreis People’s Choice Special Award, während die nächsten vier (4)
beliebtesten Beiträge als Special-Award-Finalisten betrachtet werden.
(8)Die erfolgreichen Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden unter strikter Auflage der
Vertraulichkeit benachrichtigt. Eine Bedingung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass die
Teilnehmer(innen) alle Informationen über nominierte oder siegreiche Beiträge gegenüber Dritten
geheim halten.
(9)Die Liste der Preise ist auf der Website zu finden. Die Preise sind nicht übertragbar. Die Eigentümer
behalten sich das Recht vor, aufgelistete Preise ganz oder teilweise durch alternative Preise von
gleichem Geldwert zu ersetzen (obgleich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen nicht das Recht
haben, dies zu verlangen). Bitte beachten Sie, dass die Preise, die nicht innerhalb eines Jahres nach
der Preisverleihung eingefordert werden, verfallen (einschließlich des Rechts auf den Erhalt einen
Ersatzpreises).
8. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
E-mail:
[email protected]
Website:
www.wildlifephotographeroftheyear.com
Wildlife Photographer of the Year
The Natural History Museum
Cromwell Road
London SW7 5BD, UK
(1)Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen erklären sich im Falle, dass ihr Beitrag von der Jury
ausgewählt wird, mit der Mitwirkung bei der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit sowie
der Verwendung ihres Namens und Konterfeis zu Werbezwecken im Zusammenhang mit dem
Wettbewerb und/oder der Ausstellung und Wanderausstellung ohne zusätzliche Vergütung
einverstanden.
9. RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS
(1)Jeder Beitrag muss die Originalarbeit des Teilnehmers oder der Teilnehmerin sein und darf nicht die
Rechte einer anderen Partei verletzen.
© The Trustees of the Natural History Museum, London.
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(2)Jeder Teilnehmer oder jede Teilnehmerin muss entweder alleinige(r) Inhaber(in) des Urheberrechts
an dem eingereichten Beitrag bzw. den eingereichten Beiträgen sein oder die schriftliche
Genehmigung des Inhabers bzw. der gemeinsamen Inhaber des Urheberrechts eingeholt haben,
um den Beitrag bzw. die Beiträge beim Wettbewerb einreichen zu können. Eine Kopie einer solchen
schriftlichen Genehmigung muss auf Anfrage den Veranstaltern bereitgestellt werden.
(3)Falls ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin nicht alleinige(r) Inhaber(in) des Urheberrechts an
dem Beitrag bzw. den Beiträgen ist, erklärt er (sie) sich damit einverstanden, die Eigentümer
zum Zeitpunkt der Einreichung darüber in Kenntnis zu setzen und ihnen die Namen aller
Urheberrechtsinhaber bereitzustellen.
(4)Das Urheberrecht an allen beim Wettbewerb eingereichten Beiträgen verbleibt bei dem (der)
Inhaber(in) bzw. bei den Inhaber(inne)n des Urheberrechts. Der Fotograf oder die Fotografin wird
folgendermaßen urheberrechtlich genannt: © Name des Fotografen bzw. der Fotografin. Der
Fotograf oder die Fotografin erklärt sich damit einverstanden, dass die Eigentümer gegenüber dem
Fotografen bzw. der Fotografin im Falle einer unbeabsichtigten Unterlassung der Urhebernennung
keine Haftung übernehmen.
(5)Durch ihre Teilnahme am Wettbewerb erteilen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen den
Eigentümern eine nicht ausschließliche, unwiderrufliche Lizenz zur Vervielfältigung,
Veröffentlichung, Ausstellung und öffentlichen Berichterstattung ihrer Beiträge in jeder Form
und in allen Medien weltweit. Diese Lizenz wird nur zur Verwendung im Zusammenhang mit dem
Wettbewerb, der Ausstellung und Wanderausstellung erteilt, einschließlich (mit dem Recht zur
Unterlizenzierung, falls erforderlich) - aber nicht beschränkt auf - Verwendungen für folgende
Zwecke:
(i)das Verfahren der Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge (einschließlich der öffentlichen
Abstimmung);
(ii)die Präsentation während der Preisverleihungsgala, Ausstellung und Wanderausstellung;
(iii)die Veröffentlichung in anderen Magazinen oder Printmedien, welche die Eigentümer (oder
deren offizielle Partner, Träger oder Sponsoren) eventuell produzieren;
(iv)die Veröffentlichung auf relevanten Teilen der Website der Eigentümer, einschließlich
innerhalb interaktiver Elemente, die zum Ansehen oder Herunterladen verfügbar sind;
(v)die Aufnahme in Werbematerialien (einschließlich Sozialer Medien).
(6)Alle zur Ausstellung ausgewählten Beiträge sind für die Aufnahme im jährlich erscheinenden
Portfolio-Buch und möglicherweise im Highlights-Buch vorgesehen, wofür die Fotografen und
Fotografinnen die Pauschalvergütung der Eigentümer erhalten. Bilder, die für den Publikumspreis
People’s Choice ausgewählt wurden, können ebenfalls im Highlights-Buch aufgenommen werden,
wofür die Fotografen und Fotografinnen die Pauschalvergütung der Eigentümer erhalten. Für die
Fotografen und Fotografinnen bieten sich möglicherweise noch andere Gelegenheiten, von der
Verwendung ihrer von der Jury ausgewählten Beiträge wirtschaftlich zu profitieren. In Fällen, in
denen sich solch ein wirtschaftlicher Nutzen abzeichnet, wird durch die Eigentümer vorab eine
Genehmigung eingeholt. Beispiele hierfür sind:
(i)die Veröffentlichung auf dem Umschlag des Portfolio-Buchs;
(ii)die Einbeziehung in Merchandising im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, der Ausstellung
und/oder der Wanderausstellung;
(iii)Lizenzierung an Dritte.
(7)Die prämierten Beiträge können von den Eigentümern ab dem Datum der Bekanntgabe der
prämierten Beiträge bis zum Ende der Wanderausstellung für die Zwecke der Promotion des
Wettbewerbs, der Ausstellung und/oder der Wanderausstellung verwendet werden und
anschließend von den Eigentümern in einem (elektronischen oder sonstigen) Archiv verwahrt
werden, vorausgesetzt, dass im Falle der Verwendung der Beiträge im Zusammenhang mit
dem Wettbewerb, der Ausstellung und/oder der Wanderausstellung nach einem Zeitraum von
fünf (5) Jahren nach Bekanntgabe der prämierten Beiträge die Erlaubnis der Teilnehmer oder
Teilnehmerinnen eingeholt wird und, falls die Teilnehmer oder Teilnehmerinnen zum Zeitpunkt der
Erlaubniseinholung unter 18 Jahren sind, die Erlaubnis des Erziehungsberechtigten eingeholt wird.
E-mail:
[email protected]
Website:
www.wildlifephotographeroftheyear.com
10. HAFTUNG
Wildlife Photographer of the Year
The Natural History Museum
Cromwell Road
London SW7 5BD, UK
(2)Die Eigentümer übernehmen keine Haftung für E-Mail-Nachrichten, die aufgrund der
Sicherheitseinstellungen der Teilnehmer oder Teilnehmerinnen oder infolge der von ihrem
Internetdienstanbieter auferlegten Beschränkungen nicht ankommen. Die Teilnehmer
und Teilnehmerinnen müssen sicherstellen, dass ihre Einstellungen E-Mails von
[email protected], [email protected], [email protected] und
[email protected] akzeptieren.
(1)Der Nachweis der elektronischen Zustellung stellt keine Empfangsbestätigung seitens der
Eigentümer dar.
© The Trustees of the Natural History Museum, London.
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(3)Die Eigentümer bedauern, keine Haftung für irgendwelche aus welchem Grund auch immer
entstandenen Verluste oder Beschädigungen eines Bildes übernehmen zu können. Desgleichen
haften sie auch nicht für irgendwelche anderen daraus resultierenden Verluste oder Schäden.
(4)Die Eigentümer bedauern, keine Haftung für die missbräuchliche Verwendung von Bildern und/
oder für die Nichteinhaltung der Urhebernennungs-Richtlinien des Wettbewerbs durch Dritte
übernehmen zu können.
(5)Nicht ausgezeichnete digitale Beiträge, die beim Wettbewerb eingereicht wurden, werden nach
Bekanntgabe der Namen der preisgekrönten Fotografinnen und Fotografen von den Eigentümern
weder gespeichert noch an die Teilnehmer und Teilnehmerinnen zurückgesendet.
(6)Sofern nichts anderes ausdrücklich an anderer Stelle in den Regeln bestimmt ist, bedauern die
Eigentümer, dass sie keine Haftung für irgendwelche Verluste oder Schäden im vollen gesetzlich
zulässigen Umfang übernehmen können, die einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer im
Zusammenhang mit dem Wettbewerb oder der Verwendung eines Preises entstanden sind.
11.DATENSCHUTZ
(1)Die persönlichen Daten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden von den Eigentümern
in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des britischen Datenschutzgesetzes von 1998
behandelt.
(2)Die Eigentümer erfassen persönliche Daten über die Teilnehmer und Teilnehmerinnen (und
gegebenenfalls deren Erziehungsberechtigte), welche zum Zeitpunkt der Anmeldung und
anderweitig bereitgestellt werden, zum Zweck der Verwaltung des Wettbewerbs und/oder aller
damit verbundenen Tätigkeiten.
(3)Falls die Teilnehmer oder Teilnehmerinnen (oder gegebenenfalls deren Erziehungsberechtigte) bei
der Anmeldung zum Wettbewerb dem Natural History Museum über das Gift Aid-Programm eine
steuerbegünstigte Spende zukommen lassen möchten, werden die Eigentümer deren persönliche
Daten an die britische Steuer- und Zollbehörde HM Revenue & Customs weitergeben, um die
Steuerbegünstigung für die Spende in Anspruch nehmen zu können. Diese persönlichen Daten
können von HM Revenue & Customs zu Finanzprüfungszwecken gespeichert werden.
(4)Bei der Anmeldung werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen gefragt, ob ihre Kontaktangaben
in die von den Eigentümern im Zusammenhang mit dem Wettbewerb verwaltete Mailingliste zur
entsprechenden Verwendung aufgenommen werden sollen.
(5)Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen können sich jederzeit mit den Eigentümern zwecks
Aktualisierung ihrer Daten und/oder ihrer Präferenzen hinsichtlich der erlaubten Verwendung ihrer
persönlichen Daten in Verbindung setzen.
E-mail:
[email protected]
Website:
www.wildlifephotographeroftheyear.com
Wildlife Photographer of the Year
The Natural History Museum
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