Migrationsbeirat Landtagswahl Baden-Württemberg Sonntag, 13. März 2016 Ein Informationsflyer des Migrationsbeirats Mannheim Der Landtag Der Landtag von Baden-Württemberg hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Stuttgart und wird alle fünf Jahre neu gewählt. Am 13. März 2016 findet die 16. Wahl statt, die Wahlperiode des neuen Landtags beginnt am 1. Mai 2016. Die Abgeordneten sind gemäß der Landesverfassung (Art. 27, 3) „Vertreter des ganzen Volkes“. Sie haben ein freies Mandat und sind nur ihrem Gewissen unterworfen. Die Teilnahme an Plenar-, Ausschuss-, Fraktions- und Arbeitskreissitzungen gehört ebenso zum Alltag der Politiker wie deren Vorbereitung und das Einarbeiten in Sachthemen, das Beantworten von Bürgeranfragen oder die Teilnahme an Veranstaltungen im Wahlkreis. Sitzanteil der Parteien Es wird berechnet, welchen Stimmenanteil die einzelnen Parteien landesweit erringen konnten. Die Verteilung der Wählerstimmen auf die einzelnen Parteien wird dann zunächst proportional auf die regulären 120 Sitze im Landtag umgerechnet. Damit steht fest, wie viele Sitze den einzelnen Parteien im neuen Landtag grundsätzlich zustehen. Dabei werden ausschließlich Parteien berücksichtigt, die landesweit mindestens 5% der Stimmen erreicht haben („5%-Hürde“). Zweitauszählung Mit Ihrer Stimmabgabe entscheiden Sie über die Direktmandate mit. Sind die 70 Direktmandate vergeben worden, gehen die verbleibenden regulären Sitze an Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis kein Direktmandat erringen konnten. Hierzu wird die einer Partei zustehende Sitzanzahl auf die einzelnen Regierungsbezirke aufgeteilt. Stehen einer Partei in einem Regierungsbezirk mehr Sitze zu als sie dort Direktmandate gewonnen hat, gehen diese Sitze innerhalb der jeweiligen © Landtag von Baden-Württemberg Wann und wo wird gewählt? Partei an die Kandidaten mit dem höchsten prozentualen Stimmenanteil im Wahlkreis. Eine von den Parteien vorgegebene Wahlliste (wie die Landeslisten bei der Bundestagswahl) gibt es nicht. Überhang- und Ausgleichsmandate In der Regel hat der Landtag mehr als die 120 regulären Sitze. Das hat zwei Gründe: 1. Die Gewinner von Direktmandaten erhalten auch dann einen Sitz im Landtag, wenn die Zahl der Sitze ihrer Partei dadurch größer wird, als es der landesweiten Stimmenverteilung eigentlich entspricht (‚Überhangmandate‘). 2. Fallen in einem Regierungsbezirk Überhangmandate an, muss wiederum geprüft werden, ob die Sitzverteilung noch den Stimmenanteilen der Parteien entspricht, also proportional zu ihnen ist. Wenn eine Partei durch Überhangmandate überproportional viele Sitze erlangt, wird mit zusätzlichen Sitzen für die anderen Parteien entsprechend ausgeglichen (‚Ausgleichsmandate‘). Wahltag ist Sonntag, der 13. März 2016. Das Wahllokal ist in der Nähe Ihres Wohnsitzes. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer darf wählen? Alle Deutschen ab 18 Jahren, die ihren (Erst-) Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Einwohner ohne deutschen Pass sind nicht wahlberechtigt. Wahl im Wahllokal Bringen Sie die Ihnen per Post zugestellte Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit in das Wahllokal. Am Wahltag verhindert? Biefwahl! Bei Verhinderung am Wahltag können Sie per Briefwahl wählen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie Informationen zur Beantragung der Briefwahl bei der Stadt. Warum wählen? Sie entscheiden mit Ihrer Stimme mit, welche Bewerber aus Mannheim die meisten Stimmen bekommen und somit direkt (‚Direktmandat‘) oder über das ‚Zweitmandat‘ in den Landtag gewählt werden. Von der Wahl bis zur Bildung der Regierung. Jede Stimme zählt! Regierung (Exekutive) Ministerpräsident beruft Minister beruft wählen bestätigen Staatssekretäre bestätigen 120 Landtagsabgeordnete (Legislative)* WAHL Amtlicher Stimmzettel für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 27. März 2011 im Wahlkreis Nr. 47 Freiburg II Parteien Jeder Wähler / Jede Wählerin hat 1 Stimme Bitte in nur einen der nachstehenden Kreise ein Kreuz (x) einsetzen Schätzle, Bernhard 1 Kellermeister, Landtagsabgeordneter, Freiburg im Breisgau Christlich Demokratische Union Deutschlands Ersatzbewerber: Sauter-Servaes, Fabian Gymnasiallehrer, Freiburg im Breisgau CDU Rolland, Gabi 2 Diplom-Verwaltungswirtin (FH), Freiburg im Breisgau Sozialdemokratische Partei Deutschlands Ersatzbewerber: Lüth, Alexander Systemadministrator, Eichstetten am Kaiserstuhl SPD Sitzmann, Edith 3 4 10 11 GRÜNE Glück, Christoph Freie Demokratische Partei Gastronom, Freiburg im Breisgau Ersatzbewerber: Ruh, Klaus Winzer, Kellermeister, Ebringen FDP Dr. Schuchmann, Lothar DIE LINKE Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Freiburg im Breisgau Ersatzbewerberin: Spöri, Uta Chemisch-technische Assistentin, Freiburg im Breisgau DIE LINKE Bulke, Peter DIE REPUBLIKANER Einzelbewerber ** Diplom-Landwirt, Bad Krozingen Ersatzbewerber: Uhl, Gerhard Altenpeger, Freiburg im Breisgau Pfeiffer, Michael 12 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Landtagsabgeordnete, Freiburg im Breisgau Ersatzbewerberin: Dittmann, Nadyne Angestellte, Freiburg im Breisgau Politologe, Freiburg im Breisgau REP Die Violetten – für spirituelle Politik DIE VIOLETTEN Heider, Stephan 15 bestimmen die Kandidaten Diplom-Kaufmann, Freiburg im Breisgau Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt Ersatzbewerber: Stein, Uli Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH), Heilbronn ödp Uhrmeister, Peter Partei Bibeltreuer Christen 16 Briefträger, Freiburg im Breisgau 18 Diplom-Informatiker, Denzlingen PBC Martens, André Ersatzbewerber: Gugel, Michael Grak-Designer, Freiburg im Breisgau Piratenpartei Deutschland PIRATEN wahlberechtigte Bevölkerung Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres, die seit mindestens drei Monaten ihren (Haupt-)Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt im Land haben * höhere Zahl durch Überhang- und Ausgleichsmandate möglich ** hier gelten Sonderbedingungen (siehe Landtagswahlgesetz) © 8421medien.de © 8421medien.de Die Wahlkreise in Mannheim In Baden-Württemberg gibt es bei der Landtagswahl 2016 exakt 70 Wahlkreise. Die Stadt Mannheim ist in zwei Wahlkreise mit jeweils eigenen Kandidaten aufgeteilt. Ihr Wohnsitz entscheidet darüber, welche Kandidaten Sie wählen können. Sie haben eine Stimme. Mannheim Nord (Wahlkreis 35: Mannheim I) Käfertal Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen Neckarstadt-West Sandhofen Schönau Vogelstang Waldhof Wallstadt Sandhofen Schönau Waldhof Neckarstadt-West Käfertal Vogelstang Wallstadt Neckarstadt-Ost/ Wohlgelegen Innenstadt/ Jungbusch Mannheim Süd (Wahlkreis 36: Mannheim II) Feudenheim Schwetzingerstadt/ Oststadt Lindenhof Neuostheim/ Neuhermsheim Seckenheim Neckarau Rheinau Friedrichsfeld Feudenheim Friedrichsfeld Innenstadt/Jungbusch Lindenhof Neckarau Neuostheim/Neuhermsheim Rheinau Schwetzingerstadt/Oststadt Seckenheim Weitere Informationen www.mannheim.de/wahlen www.landtagswahl-bw.de www.wahl-o-mat.de/bw www.lpb-bw.de Noch Fragen? Migrationsbeirat Rathaus E 5 (Raum 5) 68159 Mannheim 0621-293-9495 [email protected] www.mannheim.de/migrationsbeirat Ein Informationsflyer im Rahmen der Kampagne „Wählen gehen. Mitentscheiden.“ Mit freundlicher Unterstützung der Hinweise: Grafik (Innenseite) und Text wurden von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Der Text wurde durch den Migrationsbeirat abgeändert. Lediglich aufgrund einer besseren Lesbarkeit wurde im Text dieser Publikation die männliche Form gewählt. Es sind beide Geschlechter gemeint. Titelbild: © Fotolia | Urheber: niyazz
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