Landtagswahl Baden-Württemberg Sonntag, 13

Migrationsbeirat
Landtagswahl Baden-Württemberg
Sonntag, 13. März 2016
Ein Informationsflyer des Migrationsbeirats Mannheim
Der Landtag
Der Landtag von Baden-Württemberg hat
seinen Sitz in der Landeshauptstadt Stuttgart und wird alle fünf Jahre neu gewählt.
Am 13. März 2016 findet die 16. Wahl statt,
die Wahlperiode des neuen Landtags beginnt am 1. Mai 2016. Die Abgeordneten
sind gemäß der Landesverfassung (Art. 27, 3)
„Vertreter des ganzen Volkes“. Sie haben ein
freies Mandat und sind nur ihrem Gewissen
unterworfen. Die Teilnahme an Plenar-, Ausschuss-, Fraktions- und Arbeitskreissitzungen gehört ebenso zum Alltag der Politiker
wie deren Vorbereitung und das Einarbeiten
in Sachthemen, das Beantworten von Bürgeranfragen oder die Teilnahme an Veranstaltungen im Wahlkreis.
Sitzanteil der Parteien
Es wird berechnet, welchen Stimmenanteil
die einzelnen Parteien landesweit erringen
konnten. Die Verteilung der Wählerstimmen auf die einzelnen Parteien wird dann
zunächst proportional auf die regulären 120
Sitze im Landtag umgerechnet. Damit steht
fest, wie viele Sitze den einzelnen Parteien
im neuen Landtag grundsätzlich zustehen.
Dabei werden ausschließlich Parteien berücksichtigt, die landesweit mindestens 5%
der Stimmen erreicht haben („5%-Hürde“).
Zweitauszählung
Mit Ihrer Stimmabgabe entscheiden Sie über
die Direktmandate mit. Sind die 70 Direktmandate vergeben worden, gehen die verbleibenden regulären Sitze an Kandidaten,
die in ihrem Wahlkreis kein Direktmandat
erringen konnten. Hierzu wird die einer Partei zustehende Sitzanzahl auf die einzelnen
Regierungsbezirke aufgeteilt. Stehen einer
Partei in einem Regierungsbezirk mehr Sitze
zu als sie dort Direktmandate gewonnen hat,
gehen diese Sitze innerhalb der jeweiligen
© Landtag von Baden-Württemberg
Wann und wo wird gewählt?
Partei an die Kandidaten mit dem höchsten
prozentualen Stimmenanteil im Wahlkreis.
Eine von den Parteien vorgegebene Wahlliste (wie die Landeslisten bei der Bundestagswahl) gibt es nicht.
Überhang- und Ausgleichsmandate
In der Regel hat der Landtag mehr als die 120
regulären Sitze. Das hat zwei Gründe:
1. Die Gewinner von Direktmandaten erhalten auch dann einen Sitz im Landtag, wenn
die Zahl der Sitze ihrer Partei dadurch größer
wird, als es der landesweiten Stimmenverteilung eigentlich entspricht (‚Überhangmandate‘).
2. Fallen in einem Regierungsbezirk Überhangmandate an, muss wiederum geprüft
werden, ob die Sitzverteilung noch den Stimmenanteilen der Parteien entspricht, also
proportional zu ihnen ist. Wenn eine Partei
durch Überhangmandate überproportional
viele Sitze erlangt, wird mit zusätzlichen Sitzen für die anderen Parteien entsprechend
ausgeglichen (‚Ausgleichsmandate‘).
Wahltag ist Sonntag, der 13. März 2016. Das
Wahllokal ist in der Nähe Ihres Wohnsitzes.
Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer darf wählen?
Alle Deutschen ab 18 Jahren, die ihren (Erst-)
Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Einwohner ohne
deutschen Pass sind nicht wahlberechtigt.
Wahl im Wahllokal
Bringen Sie die Ihnen per Post zugestellte
Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit in das Wahllokal.
Am Wahltag verhindert? Biefwahl!
Bei Verhinderung am Wahltag können Sie
per Briefwahl wählen. Auf der Rückseite der
Wahlbenachrichtigung finden Sie Informationen zur Beantragung der Briefwahl bei der
Stadt.
Warum wählen?
Sie entscheiden mit Ihrer Stimme mit, welche Bewerber aus Mannheim die meisten
Stimmen bekommen und somit direkt (‚Direktmandat‘) oder über das ‚Zweitmandat‘
in den Landtag gewählt werden.
Von der Wahl bis zur Bildung der Regierung.
Jede Stimme zählt!
Regierung (Exekutive)
Ministerpräsident
beruft
Minister
beruft
wählen
bestätigen
Staatssekretäre
bestätigen
120 Landtagsabgeordnete (Legislative)*
WAHL
Amtlicher Stimmzettel
für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 27. März 2011
im Wahlkreis Nr. 47 Freiburg II
Parteien
Jeder Wähler / Jede Wählerin hat 1 Stimme
Bitte in nur einen der nachstehenden Kreise ein Kreuz (x) einsetzen
Schätzle, Bernhard
1
Kellermeister, Landtagsabgeordneter, Freiburg im Breisgau
Christlich Demokratische
Union Deutschlands
Ersatzbewerber: Sauter-Servaes, Fabian
Gymnasiallehrer, Freiburg im Breisgau
CDU
Rolland, Gabi
2
Diplom-Verwaltungswirtin (FH), Freiburg im Breisgau
Sozialdemokratische Partei
Deutschlands
Ersatzbewerber: Lüth, Alexander
Systemadministrator, Eichstetten am Kaiserstuhl
SPD
Sitzmann, Edith
3
4
10
11
GRÜNE
Glück, Christoph
Freie Demokratische Partei
Gastronom, Freiburg im Breisgau
Ersatzbewerber: Ruh, Klaus
Winzer, Kellermeister, Ebringen
FDP
Dr. Schuchmann, Lothar
DIE LINKE
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Freiburg im Breisgau
Ersatzbewerberin: Spöri, Uta
Chemisch-technische Assistentin, Freiburg im Breisgau
DIE LINKE
Bulke, Peter
DIE REPUBLIKANER
Einzelbewerber **
Diplom-Landwirt, Bad Krozingen
Ersatzbewerber: Uhl, Gerhard
Altenpeger, Freiburg im Breisgau
Pfeiffer, Michael
12
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Landtagsabgeordnete, Freiburg im Breisgau
Ersatzbewerberin: Dittmann, Nadyne
Angestellte, Freiburg im Breisgau
Politologe, Freiburg im Breisgau
REP
Die Violetten –
für spirituelle Politik
DIE VIOLETTEN
Heider, Stephan
15
bestimmen die Kandidaten
Diplom-Kaufmann, Freiburg im Breisgau
Ökologisch-Demokratische
Partei / Familie und Umwelt
Ersatzbewerber: Stein, Uli
Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH), Heilbronn
ödp
Uhrmeister, Peter
Partei Bibeltreuer Christen
16
Briefträger, Freiburg im Breisgau
18
Diplom-Informatiker, Denzlingen
PBC
Martens, André
Ersatzbewerber: Gugel, Michael
Grak-Designer, Freiburg im Breisgau
Piratenpartei Deutschland
PIRATEN
wahlberechtigte Bevölkerung
Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres, die seit mindestens drei Monaten
ihren (Haupt-)Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt im Land haben
* höhere Zahl durch Überhang- und Ausgleichsmandate möglich
** hier gelten Sonderbedingungen (siehe Landtagswahlgesetz)
© 8421medien.de
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Die Wahlkreise in Mannheim
In Baden-Württemberg gibt es bei der Landtagswahl 2016 exakt 70 Wahlkreise. Die Stadt
Mannheim ist in zwei Wahlkreise mit jeweils
eigenen Kandidaten aufgeteilt. Ihr Wohnsitz
entscheidet darüber, welche Kandidaten Sie
wählen können. Sie haben eine Stimme.
Mannheim Nord (Wahlkreis 35: Mannheim I)
Käfertal
Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen
Neckarstadt-West
Sandhofen
Schönau
Vogelstang
Waldhof
Wallstadt
Sandhofen
Schönau
Waldhof
Neckarstadt-West
Käfertal
Vogelstang
Wallstadt
Neckarstadt-Ost/
Wohlgelegen
Innenstadt/
Jungbusch
Mannheim Süd (Wahlkreis 36: Mannheim II)
Feudenheim
Schwetzingerstadt/
Oststadt
Lindenhof
Neuostheim/
Neuhermsheim
Seckenheim
Neckarau
Rheinau
Friedrichsfeld
Feudenheim
Friedrichsfeld
Innenstadt/Jungbusch
Lindenhof
Neckarau
Neuostheim/Neuhermsheim
Rheinau
Schwetzingerstadt/Oststadt
Seckenheim
Weitere Informationen
www.mannheim.de/wahlen
www.landtagswahl-bw.de
www.wahl-o-mat.de/bw
www.lpb-bw.de
Noch Fragen?
Migrationsbeirat
Rathaus E 5 (Raum 5)
68159 Mannheim
0621-293-9495
[email protected]
www.mannheim.de/migrationsbeirat
Ein Informationsflyer im Rahmen der
Kampagne „Wählen gehen. Mitentscheiden.“
Mit freundlicher Unterstützung der
Hinweise: Grafik (Innenseite) und Text wurden von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Der Text wurde durch den Migrationsbeirat abgeändert. Lediglich aufgrund
einer besseren Lesbarkeit wurde im Text dieser Publikation die männliche Form gewählt. Es sind beide Geschlechter gemeint. Titelbild: © Fotolia | Urheber: niyazz