Kriminelle Ausländer ausweisen. Ja zur

direkt
Zeitung der SVP Winterthur
Nr. 1/2016 Februar 2016
Einbrüche,
Vergewaltigungen,
Messerstechereien – jeden Tag
liest man von neuen Gewalttaten. Die Mehrheit der Straftäter
ist ausländischer Herkunft. Diese werden mit der Durchsetzungsinitiative endlich konsequent aus
der Schweiz ausgewiesen. Die Initiative korrigiert die verwässerte
Gesetzgebung, welche das Parlament zur Ausschaffungsinitiative
beschlossen hat.
Ein Blick in die Kriminalstatistik
gibt interessanten Aufschluss über
die teilweise brutalen Straftaten:
Bei Einbrüchen beträgt der Ausländeranteil 73%, bei Vergewaltigungen 61% und bei Tötungsdelikten
fast 58%. Im Jahr 2014 hatten ganze
In dieser Ausgabe
- Ja zur Durchsetzungsinitiative
- Ja zur Abschaffung der
Heiratsstrafe
- Ja zur Reduktion der Grundbuchgebühren
- Nein zur Bildungsinitiative
-Interview mit a. BR Christoph
Blocher
73% der Gefängnisinsassen keinen
Schweizer Pass. Dies alles bei einem
Ausländeranteil der gesamten Bevölkerung von rund 24%.
Das Schweizer Volk hat zur Ausschaffung krimineller Ausländer
Ja gesagt
Die SVP hat diese Problematik aufgegriffen und die Ausschaffungsinitiative lanciert, welche im November 2010 angenommen worden ist.
Gleichzeitig wurde ein Gegenvorschlag, der eine Mindeststrafe und
Regelungen für Härtefälle enthielt,
in allen Kantonen abgelehnt. Der
Auftrag war damit klar: Die Bevölkerung will eine konsequente
Durchsetzung unserer Rechtsordnung. Kriminelle Ausländer, welche
ein schweres Delikt begangen haben
und die Ordnung und Sicherheit gefährden, müssen aus der Schweiz ausgewiesen werden. Die Initiative wollte eine Praxisänderung erwirken. Es
sollen überall in der Schweiz dieselben Massstäbe gelten. Wird jemand
aufgrund bestimmter Delikte verurteilt, muss die Landesverweisung
zwingende Folge der Verurteilung
sein.
Ausschaffungsinitiative als Volksauftrag
Seit November 2010 ist die Ausschaffungsinitiative geltendes Ver-
1
«Kriminell zu sein ist
kein Menschenrecht ausländische Straftäter haben in unserem
Land ihr Gastrecht
verwirkt und müssen
weg!»
Konrad Langhart
Oberstammheim, Kantonsrat
Landwirt/Agronom
fassungsrecht. Es geht bei der Umsetzung also nicht mehr um ein
Anliegen der SVP, sondern um einen verfassungsmässigen Auftrag.
Dies brachte auch CVP-Nationalrätin Ruth Humbel im Nationalrat
auf den Punkt: Die Ausschaffungsinitiative sei «nicht mehr eine Forderung der SVP, sondern sie ist geltende Verfassungsnorm und ein Auftrag
des Volkes». Diesen gelte es umzusetzen, ob das den Parlamentariern
AZB
8404 Winterthur
Kriminelle Ausländer ausweisen.
Ja zur Durchsetzungsinitiative
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Sicherheit schaffen:
Inhaltsverzeichnis/Eidgenössische Abstimmungen
Inhaltsverzeichnis
Ja zur Durchsetzungsinitiative
von Gregor Rutz
1–2
Editorial
von Simon Büchi
3
Termine
3
Nein zur Juso-Initiative
«Keine Spekulation mit
Nahrungsmitteln»
von Jürg Stahl
4
Ja zur Abschaffung der
Heiratsstrafe
von René Isler
5
Ja zur Reduktion der
Grundbuchgebühren
6
Nein zur LohndumpingInitiative
6
Nein zur Bildungsinitiative
von Doris Steiner
7
Nein zur Straffung des
Rekursverfahrens
von Peter Marti
passe oder nicht. Warum Nationalrat- und Ständerat darauf trotzdem –
entgegen dem Volkswillen – ein Gesetz beschlossen haben, welches eine
Härtefallregelung vorsieht, bleibt ein
Rätsel.
Die Durchsetzungsinitiative hat
ein fein abgestufter Deliktskatalog
Die Durchsetzungsinitiative will
diesen Fehler beheben. Sie formuliert
Umsetzungsbestimmungen,
welche sich eng an den Wortlaut
der Ausschaffungsinitiative anlehnen. Der Deliktskatalog ist fein abgestuft: Es gibt sehr schwere Delikte,
bei welchen eine sofortige Ausweisung zwingend ist. Daneben gibt es
Delikte, bei welchen im Wiederholungsfall – also bei Ausländern, die
bereits einmal zu einer Freiheitsoder Geldstrafe verurteilt worden
sind – eine Landesverweisung angeordnet wird. Die Zahl der Delikte zeigt, wie dringend nötig die Initiative ist: Zählt man alle relevanten
8
Interview mit
a. BR Christoph Blocher
von Patrick Rey 9 – 10
Impressum
10
Sektionsmeldungen 11
Die letzte Seite
von Rainer Heuberger 12
Parolen
12
2
Verurteilungen zusammen, müssten
jedes Jahr über 10'000 Ausländer die
Schweiz verlassen – eine bedenklich
hohe Zahl.
Bei einem Ja findet die Durchsetzungsinitiative sofort Anwendung
Die Artikel der Durchsetzungsinitiative sind direkt anwendbar – sie werden Teil der Übergangsbestimmungen in der Bundesverfassung. Wenn
das Volk der Durchsetzungsinitiative also zustimmt, braucht es kein
Gesetz von National- und Ständerat
mehr.
Gregor Rutz, Zürich
Nationalrat
Vizepräsident SVP Kanton Zürich
Editorial/Termine
Bröckelnde Institutionen
Haben Sie sich auch dabei ertappt?
Als die Geschehnisse der Kölner
Silvesternacht allmählich bekannt
wurden, liess sich der aufdringliche
Gedanke nicht vermeiden: «Irgendwann musste es ja knallen.»
Die Medien, allen voran jene deutschen Organe, die sich vom Vorwurf
der Lügenpresse befreien möchten,
haben zuerst geschwiegen. Nachdem das Ausmass der Gewalt über
einzelne Facebook-Meldungen nach
und nach bekannt wurde, konnten
es auch die grossen Zeitungen nicht
mehr ignorieren und berichteten darüber, zuletzt gar auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen.
Erst sprach man von Tätern aus dem
arabischen Raum und Menschen mit
dunklerer Hautfarbe, dann von Migranten aus Nordafrika und Nahost. Erst als gestohlene Handys im
Flüchtlingsheim geortet wurden, bestätigte sich die Vermutung, die alle
hatten, und niemand aussprach.
Die Schweizer Presse hat sich derweil gegen die Durchsetzungsinitiative hochgerüstet, mit Unterstützung von Beamten und Juristen und
Politikern, die jahrelang wirksame
Gesetze und effektive Lösungen vermieden haben. Doch ihre Worte verpuffen. Man glaubt ihnen schlicht
nicht mehr. Die Gutmenschen-Rhetorik hat ausgedient.
Die Institutionen, die einst den Staat
aufrecht erhielten, bröckeln. Die
Presse, das Parlament, die Gerich-
te: Sie alle erlahmen vor lauter politischer Korrektheit. Gut, dass das
Volk am 28. Februar mit einem
Ja zur Durchsetzungsinitiative ein
deutliches Zeichen setzen kann.
Simon Büchi
Gemeinderat
Präsident SVP Winterthur
Termine
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2.2.
Podiumsdiskussion zur Durchsetzungsinitiative,
19.30 Uhr, Hotel Römertor mit Natalie Rickli,
Gregor Rutz und zwei SP-Vertretern
6.2.
Stamm SVP Wülflingen, ab 11.00 Uhr,
Restaurant Hirschen
15.2. Fasnachtsmontag in Winterthur
28.2.
Abstimmungssonntag
5.3.
Stamm SVP Wülflingen, ab 11.00 Uhr,
Restaurant Hirschen
2.4.
Stamm SVP Wülflingen, ab 11.00 Uhr,
Restaurant Hirschen
Datum noch offen
GV Sektion Seen, Referat/Film über Meteoriten
von Rico Mettler (bekannt vom Fernsehen)
5.6.
Abstimmungssonntag
Aktuelle Angaben zu unseren Anlässen auf unserer Webseite:
www.svp-winterthur.ch
3
Nein zur Weiterführung
Eidgenössische
desAbstimmungen
Freizügikeitsabkommens
Nein zur Volksinitiative
«Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!»
Die Jungsozialisten haben weder
das Monopol der Herzen noch auf
das Mitleid
Die Initiative bringt keine Verbesserung der Situation in den Ländern,
in denen die Bevölkerung regelmässig Hunger leidet.
Nahrungsmittelpreise sind von
vielen Faktoren abhängig
Steigende Preise für landwirtschaftliche Rohstoffe können nicht auf einen Einflussfaktor alleine zurückgeführt werden, und haben auch nicht
in allen Fällen mit möglichen Spekulationen zu tun. Das Wetter, die
Unsicherheit in Bereichen der Produktion, die Veränderungen der Essgewohnheiten, die erhebliche Zunahme der Bevölkerung in den
Schwellenländern sowie die zunehmende Verknappung von Anbauflächen sind die Hauptursachen von
Änderungen der Rohstoffpreise.
Wetter und Staatseingriffe sind
wichtigste Ursachen von Preissteigerungen
In den Jahren 2007 und 2008 hat die
Exportsperre von Ländern wie Indien, welche die Versorgung der eigenen Bevölkerung sichern wollten,
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weitere Instabilität in die Märkte gebracht. Niedrigere Bestände als der
Weltmarktpreis impliziert, haben die
uns bekannten Konsequenzen gebracht, insbesondere in Ländern, die
von Importen abhängig sind. Das
hat nichts mit Spekulationen zu tun,
sondern mit einem Ungleichgewicht
zwischen Angebot und Nachfrage.
Die Nachfrage nach Reis
Darüber hinaus kennen auch Agrarmarktbereiche, welche nicht über den
Kapitalmarkt finanziert werden –
wie beispielsweise jener von Reis –
starke Preiserhöhungen. Die klimatischen Bedingungen in den Jahren 2011 und 2012 wie Dürre und
Waldbrände in Russland und den
USA, schwere Regenfälle in Australien und Frost in Indien haben die
weltweiten Bestände dahinschwinden lassen. Die Preise schnellten in
die Höhe, weil einige Staaten massiv
importieren mussten und andere die
Ausfuhren gestoppt haben, um die
eigene Bevölkerung vor Knappheit
zu schützen.
Negative Konsequenzen für die
Schweiz zu befürchten
Die Initiative attackiert jene Akteure, welche im internationalen Handel mit Agrargeschäften etabliert
sind. Eine Annahme hätte erhebliche Folgen: Die Genferseeregion
wäre besonders schwer getroffen, genau wie Zug, Lugano oder Zürich.
Arbeitsplätze würden verloren gehen, Steuereinnahmen zurückgehen.
Denn es wäre für die Unternehmen
in diesem Sektor sehr einfach, jene
Operationen, welche von der Initiative betroffen sind, ins Ausland zu verlagern. Doch die Schweiz spielt eine
sehr wichtige Rolle, da 35% des weltweiten Getreidehandels, 50% des
Zuckerhandels und 60% des Kaffeehandels (Zahlen aus dem Jahr 2010)
in unserem Land getätigt werden.
4
Sozialistische Rezepte sind untauglich
Unser Land engagiert sich immer
wieder, um die Infrastruktur in Ländern, die chronisch an Knappheit leiden, zu verbessern. Strassen, Eisenbahnschienen und leistungsfähige
Gebäude zum Speichern landwirtschaftlicher Erzeugnisse begrenzen
das Leid. In diesem Bereich muss
unser Hauptengagement liegen. Die
sozialistische Initiative liegt nicht
nur aus wirtschaftlicher Sicht daneben, sondern verfehlt auch das eigene Hauptziel, die Bekämpfung von
Armut und chronischer Unterernährung in der Welt.
Warenmärkte erfüllen eine sinnvolle Aufgabe
Warenterminmärkte erfüllen eine
volkswirtschaftlich sehr wichtige
Funktion: Sie dienen der Preisfindung und erlauben es Bauern und
anderen Nahrungsmittelproduzenten, ihre Ernten abzusichern. Damit
dieses weltweit bewährte System aber
funktioniert, braucht es Geld, das
von Investoren bereitgestellt wird.
Die Initiative verlangt ein Verbot solcher Investitionen. Eine Annahme
der JUSO-Initiative würde unsere
Finanzakteure schädigen und sie im
internationalen Wettbewerb benachteiligen. Auch Schweizer Banken
und Anleger wären davon betroffen.
Kurzum: Die Umsetzung der Initiative würde zum Verlust von Arbeitsplätzen, Wohlstand und Standortattraktivität führen.
Jürg Stahl, Brütten
Vizepräsident des Nationalrates
Eidgenössische Abstimmungen
Ja zur Abschaffung der Heiratsstrafe
Erneut rückt die traditionelle Familie schweizweit ins Zentrum der politischen Debatte, und wieder ist es
die CVP, die mit ihrer Initiative «gegen die Heiratsstrafe» den Stein ins
Rollen bringt. Am 28. Februar können wir entscheiden, ob der steuerliche Ungleichbehandlung von traditionellen Familien, den Ehe- und den
Rentnerpaaren gegenüber den Konkubinatspaaren nach 30 Jahren Diskussionen endlich ein Ende gesetzt wird.
Die SVP will die traditionelle Ehe
und Familie schützen
Der Stellenwert der traditionellen
Familie ist heute stark bedroht: Angeblich «progressive» Kräfte wollen
diese bewährte Lebensform schwächen. Dazu gehört, die Institution
«Ehe» allen möglichen und unmöglichen Beziehungskonstellationen zugänglich zu machen. So wurde denn
in der Kommission für Wirtschaft
und Abgaben auch ein Gegenentwurf zur Initiative diskutiert, die keine Definition der Ehe enthielt. Zum
Glück wurde er verworfen. Denn es
ist wichtig, dass der besondere Schutz
für Ehe und Familie weiter aufrecht
erhalten und nicht noch mehr durchbrochen wird. Daher ist es richtig,
die Ehe in der Verfassung als eine auf
Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft zwischen
Mann und Frau festzuschreiben, wie
es die Initiative will.
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Keine Benachteiligung der Ehe gegenüber anderen Lebensformen
Gemäss Initiative zur Abschaffung
der Heiratsstrafe soll die Benachteiligung der Ehe und der eingetragenen
Partnerschaften gegenüber anderen
Lebensformen konsequent beseitigt
werden. Sie enthält somit einen klaren Auftrag an den Gesetzgeber, dass
verheiratete und eingetragene Paare
gegenüber Konkubinatspaaren nicht
benachteiligt werden dürfen. Deshalb soll die Bundesverfassung bei
einer Annahme der Initiative wie
folgt geändert werden:
Art. 14 Abs. 2 (neu): «Die Ehe ist die
auf Dauer angelegte und gesetzlich
geregelte Lebensgemeinschaft von
Mann und Frau. Sie bildet in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie darf gegenüber
andern Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei
den Steuern und den Sozialversicherungen.»
Zwei im gleichen Haushalt wohnende Personen stehen heute noch
besser da als ein verheiratetes Paar
– das soll ändern
Heute profitiert ein Konkubinatspaar steuerlich dadurch, dass
beide getrennt Steuern bezahlen und
sie damit zusammen weniger bezahlen, als ein Ehepaar mit gleichem
Einkommen. Die Initiative will dies
ändern. Von der Initiative profitieren
demnach: alle verheirateten und eingetragenen Paare, diejenigen, welche
das traditionelle Einverdiener-Fami-
5
lienmodell leben, Doppelverdienerpaare, Paare, bei denen ein Partner
einer Teilzeitarbeit nachgeht und vor
allem aber auch Rentnerpaare. Diese würden auch in der AHV gegenüber Konkubinatspaaren nicht mehr
benachteiligt. Denn heute erhält ein
verheiratetes Paar weniger AHV als
zwei Einzelpersonen, die im gleichen
Haushalt wohnen.
Während der Bundesrat in seiner
Botschaft vom 23. Oktober 2013
den beiden eidgenössischen Räten
die Initiative zur Annahme empfahl, schlug sich die FDP leider auf
die Seite der SP, Grünen und ihren
Gefolgsleuten und lehnte die Initiative ab. Da mir persönlich die traditionelle Familie schon immer ein
Herzensanliegen war, bitte ich Euch
alle, dieser Initiative mit einem klaren Bekenntnis zuzustimmen. Herzlichen Dank.
René Isler
Kantonsrat
Präsident SVPSektion Seen
Kantonale Abstimmungen
Ja zur Reduktion der Grundbuchgebühren
Die Änderung des Notariatsgesetzes will die Grundbuchgebühren
bei Eigentumsänderungen sowie bei
der Errichtung oder Erhöhung von
Grundpfandrechten von 1,5 Promille auf 1 Promille senken. Der
Grundbuchbereich wies in den Jahren 2012 bis 2014 einen Kostendeckungsgrad von weit über 100%
auf (2012: 244%, 2013: 226% und
2014: 215%). Der Kantonsrat hat
der Gesetzesänderung als Folge ei-
ner parlamentarischen Initiative zugestimmt. Gegen die Änderung des
Notariatsgesetzes ist das Referendum ergriffen worden.
Die Redaktion empfiehlt ein Ja zur
Gebührensenkung.
Nein zur Lohndumping-Initiative
Lohndumping ist im Kanton Zürich
kein Massenphänomen. Die bestehenden Instrumente sind wirksam
und haben sich bewährt. Lohnunterbietungen werden von den zuständigen Kontrollorganen konsequent
geahndet. Die von den Initianten
geforderten neuen Zwangsmassnahmen sind unnötig und unverhältnismässig. Der blosse Verdacht auf
Verfehlungen bezüglich einzelner
Arbeitnehmer oder Unternehmen
soll zur Schliessung von ganzen Betrieben oder Baustellen führen. Die
Folgen tragen nicht nur die fehlbaren Unternehmen, sondern auch
unbeteiligte Dritte wie Auftraggeber und Zulieferer. Auch Staatshaftungsansprüche sind nicht ausgeschlossen. Der Regierungsrat lehnt
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Die Redaktion empfiehlt ein Nein
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6
Kantonale Abstimmungen
Nein zur Bildungsinitiative
(Nein zur Abschaffung der Studiengebühren an Hochschulen)
Die Schweiz hat ein einmaliges duales Bildungssystem, welches weltweit grosses Ansehen hat. Die heutige Regelung hat sich bewährt. Unser
Bildungssystem wird zu einem grossen Teil von der Allgemeinheit getragen. Die obligatorische Volksschule
ist unentgeltlich.
Die Initianten fordern, Personen mit
zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zürich von den Kosten für den
Besuch von öffentlichen Bildungseinrichtungen im Kanton Zürich zu
befreien.
Massiv höhere Kosten bei einem Ja
Die von der Bildungsinitiative angestrebte Aufhebung der Studiengebühren würde zu höheren Kosten im Bildungswesen führen. Bei
Annahme der Initiative würden bei
den Mittel- und Berufsfachschulen
jährlich Mehrkosten von 29 Millionen Franken anfallen. Beim übrigen Berufsbildungsbereich wird mit
Mehrkosten von jährlich 50 Millionen Franken und im Hochschulbereich wird mit zusätzlichen 37 Millionen Franken gerechnet.
Der Kanton Zürich hat schon
heute moderate Gebühren und ein
grosszügiges Stipendienwesen
Die geltenden Gebühren für ein Studium im Kanton Zürich sind massvoll. In vielen Studienrichtungen ist
ein Nebenerwerb möglich und wird
von vielen Studierenden auch gelebt. Dass Bildung nicht allein vom
Geldbeutel abhängen soll, ist unbestritten. Durch die erst kürzliche
Zustimmung des Kantonsrats zur
Stipendienreform, welche den Kreis
der Anspruchsberechtigten erweitert
hat, steht der Zugang zu Bildung allen Bevölkerungsschichten offen.
Das Stipendiensystem des Kanton
Zürichs ermöglicht es nun, in Fällen,
in denen nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, Stipendien
zu beziehen.
Dank Gratisstudium würden viele aus dem Ausland und anderen
Kantonen hierherziehen, auf unsere Kosten
Studierende aus anderen Kantonen
würden sich einen zivilrechtlichen
Umzug nach Zürich überlegen. Der
Anreiz für ein Gratisstudium, wel-
Ihre Liegenschaft. Unsere Leidenschaft.
Initiative benachteiligt berufliche
Weiterbildung
Nicht verständlich ist auch, dass bei
der Berufsbildung die berufsorientierte Weiterbildung gemäss Initianten
von einem Kostenerlass ausgeschlossen werden sollte. Somit würde unser
erfolgreiches Berufsbildungsangebot
geschwächt und weniger attraktiv.
Die Bildungskommission des Kantonsrats, die SVP und weitere bürgerliche Parteien lehnen diese Bildungsinitiative ab. Stärken wir unser
bewährtes und vielseitiges Bildungssystem. In diesem Sinne empfehle
ich Ihnen ein Nein zur Bildungsinitiative «für die öffentliche Bildung».
Doris Steiner,
Gemeinderätin, Winterthur
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Schätzung
Verkauf
Vermietung
Nein zur Weiterführung
Kantonale des
Abstimmungen
Freizügikeitsabkommens
Nein zur Straffung des Rekurs- und
Beschwerdeverfahrens
Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG)
Bisherige Regelung
Anordnungen einer unteren Verwaltungsbehörde können mittels Rekurs
an die obere Behörde weitergezogen
werden (§ 19 VRG). Ist eine am Verfahren beteiligte Partei mit dem Entscheid der Rekursinstanz nicht einverstanden, kann dieser Entscheid
mittels Beschwerde ans kantonale
Verwaltungsgericht weitergezogen
werden (§ 41 VRG). Jene, die Rekurs oder Beschwerde erheben wollen, müssen dies innert 30 Tagen tun
(§ 22 und § 53 VRG). Die Vorinstanzen und die am vorinstanzlichen
Verfahren Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Vernehmlassung. Diese Vernehmlassungsfrist
soll in der Regel nicht länger als die
Rechtsmittelfrist sein und nur einmal höchstens um die gleiche Dauer
erstreckt werden (§ 26b Abs. 2 und
§ 53 VRG). Bei den 30 Tagen nach
§ 22 VRG handelt es sich um eine
nicht abänderbare gesetzliche Frist,
während § 26b Abs. 2 VRG eine
richterliche, also abänderbare Frist
ist.
Die Vernehmlassungsfrist soll neu
zwingend 30 Tage sein
Mit der Änderung soll auch die Frist
für die Vernehmlassung (Rekurs-
oder Beschwerdeantwort) zwingend
und unabänderlich auf 30 Tage festgesetzt werden. Dafür wird argumentiert, Behörden und «Privaten»
stünden so die gleichen Fristen zur
Verfügung (gleich lange Spiesse); die
neue Regelung bringe eine Beschleunigung des Verfahrens, weil keine
Fristerstreckungen oder längere als
30-tägige Fristen möglich seien.
tenwechsel (mit der Möglichkeit von
Fristerstreckungen) es gibt und insbesondere, wie lange jene Behörde
dann hat, um nach Abschluss des
Schriftenwechsels ihren Entscheid
zu fällen und zu begründen. Der Änderungsvorschlag ist zwar gut gemeint, führt aber letztlich nicht zu
einer Straffung des Verfahrens oder
gar zu einer Beschleunigung.
Es gibt jedoch Fälle, wo kürzere
Fristen sinnvoll sind
Vordergründig ist es einleuchtend,
dass für alle die gleichen Fristen gelten sollen und den Behörden nicht
längere Fristen zugebilligt werden.
Dass der Änderungsvorschlag jedoch
zu einer Beschleunigung oder Straffung führt, ist nicht der Fall. Das Gegenteil kann eintreten. Bei der jetzt
gültigen Regelung kann die Rekursoder Beschwerdeinstanz den Parteien, beispielsweise auch einer Gemeinde, eine kürzere Frist ansetzen
als 30 Tage; dies wird oft in solchen
Fällen, wo eine besonders beförderliche Behandlung nötig ist (Migrationsamt, Sicherheitsdirektion etc.) so
gehandhabt. Entscheidend ist letztlich nicht die Frist für die Rekursoder Beschwerdeantwort, sondern
vielmehr, wie viele weitere Schrif-
Auch der Regierungsrat lehnt die
Änderung ab
Der Änderungsvorschlag stammt
von Kantonsrat Hans-Peter Amrein
(SVP, Küsnacht). Die SVP-Fraktion
des Kantonsrats und die Mehrheit des
Kantonsrats haben diesem Vorschlag
zugestimmt (98 zu 63 Stimmen).
Dagegen ist das Referendum ergriffen worden. Auch der Regierungsrat
lehnt die Änderung ab. Ich empfehle
Ihnen ein Nein zur Vorlage.
Peter Marti, Winterthur
Oberrichter, a. Kantons- u.
Verfassungsrat
1lKNXUVH
8QWHUODJHQLP
*HVFKlIWHUKlOWOLFK
8
Interview
Interview mit Christoph Blocher
anlässlich der Führung durch die Sonderausstellung «Meisterwerke der
Sammlung Christoph Blocher» im
Reinhart-Museum vom 20. Januar
2016
Das Bild «der Gemeindeschreiber» haben wir heute nicht im
Detail angeschaut. Es zeigt einen
Mann, der die politische Arbeit
noch buchstäblich in den Fingern
hielt. Heute ist die Situation ja
völlig anders. Die Verwaltung dirigiert die Richtung.
Damals war noch eine andere Zeit.
Ankers Bild stellt den Anfang des
Bundesstaates dar. Anker zeigt einen
möglichst naturverbundenen, archaischen Bauer, mit dreckigen Fingernägeln. Man sieht, dass er eigentlich
draussen arbeitet. Das stellt den Anfang der Bürokratie dar. Darum gefällt mir dieses Bild so. Ich sage immer: Wir sollten schauen, dass sich
jene, die sich mit der Bürokratie beschäftigen, vermehrt so sind wie
Ankers
Gemeindeschreiber. Diese Problematik zeigt
er schön. Ankers Bilder sind
jedoch zeitunabhängig: Er
malte sie zwar in der damaligen Zeit, aber die Aussage
gilt für immer.
haupt wählen durften. Wir müssen
wieder zurück zur Macht der Bürger.
Wäre es nicht Zeit für eine «Umsetzungsinitiative»: Eine Vorschrift, die klar festhält, dass
Voten von Volk und Ständen für
die Verwaltung – wie früher unbestritten – sofort zu berücksichtigen seien?
Schwierig; ob das etwas nützt, ist
zweifelhaft. Man behauptet immer,
man setze es dann schon um. Wichtig ist, dass wir erstmal klar ja sagen zur Durchsetzungsinitiative, zur
Ausschaffung krimineller Ausländer.
Hier hat das Volk deutlich ja gesagt
und passiert ist nichts.
Und eine ausdrückliche Verfassungsnorm?
Leider kommen nicht alle Volksbegehren ohne Umsetzung auf Gesetzesstufe aus. In diesen Fällen kann
es schon nicht die Lösung sein, dass
ganze Gesetze in die Verfassung ge-
schrieben werden. Auch früher schon
wurden angenommene Volksbegehren durch Gesetze umgesetzt, wobei damals – im Gegensatz zu heute
– die gesetzliche Regelung noch der
Verfassung entsprach.
Ein Ansatzpunkt wäre, den Initiativtext möglichst kurz und einfach zu behalten.
Ja, und überhaupt auch die gesamte
gesetzliche Regelung.
Viele Richter und Rechtsgelehrte
verfolgen eine politische Mission,
indem sie durch Auslegung
rechtlicher Bestimmungen
diese ins Gegenteil verkehren.
Da bin ich einer Meinung
mit Ihnen. Mit diesem Problem beschäftige ich mich im
Moment sehr. Ich erinnere an
meine letzte Albisgüetli-Rede: «Der Weg in die Diktatur.»
Der Bürger hat heute kaum
mehr etwas zu sagen. Vor
noch nicht allzu langer
Zeit galt noch der Grundsatz, dass Ergebnisse von
Es dauerte lange, bis die
Volksabstimmungen von
SVP wieder einen zweiten
der Verwaltung sofort beSitz in der Landesregierücksichtigt werden müsrung erhielt. Wieso sollte
sen. Heute sträuben sich
der Bundesrat eigentlich
Verwaltung und Politik
nicht automatisch nach
nach Kräften, den Volksdem Wahlergebnis des Parwillen umzusetzen.
lamentes zusammen gesetzt
Wir haben heute eine schwiewerden? Dies hätte zuminrige Zeit. Ähnlich schwierig
dest den Vorteil, das die
war es aber bereits bei Anker
Parteien sich nicht gegenmit der Gründung des Bunseitig schwache Figuren der
desstaates. Damals ging es «Der Gemeindeschreiber», 1874, von Albert Anker, anderen wählen, sondern
darum, dass die Bürger über- Oel auf Leinwand
dass die stärksten Kräfte
9
Interview
Impressum
SVPdirekt
Herausgeber SVP Winterthur
erscheint 4mal jährlich
Auflage: 1‘600
An alle SVP-Mitglieder von
Stadt und Bezirk Winterthur
Redaktionsleitung:
Patrick Rey, [email protected]
Verantwortlich für die Redaktion:
Patrick Rey, Simon Büchi, Werner Schneider,
Rainer Heuberger
An dieser Nummer haben
mitgearbeitet: Die Redaktion und die Autoren
Satz und Druck:
Optimo Service AG
Daten + Print
Schützenstrasse 1
8401 Winterthur
Postadresse:
SVPdirekt
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8400 Winterthur
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An Postfachadresse oder an: [email protected]
PC-Konto: 84-3804-5
Inseratenannahme:
1 Monat vor Erscheinungsdatum
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Werner Schneider
Tel. 044 831 33 42
[email protected]
auch die meinungsstärksten Leute
in die Regierung entsenden können.
Ich bin schon für die Konkordanz.
Für die Schweiz mit ihrer Direkten Demokratie ist es gut, wenn
die Hauptkräfte in der Regierung
sind. Bei uns ist das Volk die Opposition. Wenn es nicht einverstanden ist mit politischen Entscheiden,
kann es Opposition betreiben. Aber
die Wahl von nicht-vorgeschlagenen
Personen ist ein echtes Problem.
Sie haben sich aus dem Parlamentsbetrieb auch deshalb zurückgezogen, weil Sie Ihre politische Arbeit
ausserhalb wirkungsvoller durchführen können. Wie wäre es, die
bestehenden Legislativkommissionen gänzlich abzuschaffen?
Eines meiner Projekte ist, das Parlament wieder zu einem Milizparlament zu machen. Das Parlament
muss so organisiert werden, dass die
politische Arbeit in maximal einem
Mitteilungen der Redaktion
Sanierung des Gotthard-Strassentunnels
Leider können wir aus Platzgründen keinen Artikel
über die Abstimmung zum Thema Sanierung des
Gotthard-Strassentunnels publizieren. Deshalb hier
das Inserat mit der Web-Adresse des Ja-Komitees,
wo alle befürwortenden Argumente aufgeführt sind.
Redaktion SVPdirekt
10
Drittel der Normalarbeitszeit erledigt werden kann. Folglich darf die
Entschädigung nur noch ein Drittel
eines Durchschnittslohnes betragen.
Dann wird ein Teil der heutigen Bürokratie schnell verschwinden.
Und Gesetze nur noch im Plenum,
nicht mehr in den Legislativkommissionen diskutieren?
Möglich. Die Kommissionen müssten jedenfalls mehr Vorlagen zurück an die Verwaltung zur Überarbeitung geben. Heute findet diese
Überarbeitung zu oft in den Kommissionen selber statt.
Im Interview mit Patrick Rey
Sektionsmeldungen
SVP Wülflingen
Am Freitag, 11. Dezember 2015,
lud der Vorstand der SVP Wülflingen zum siebten Mal hintereinander
zum traditionellen Chlausabend «i dä
Schüür» von Ernst und Ramona Graf
ein. Unser Präsident und Stadtrat Josef Lisibach durfte auch dieses Jahr
mehr als 100 Gäste begrüssen; unter
ihnen auch einige Winterthurer Politprominenz, angeführt von Nationalrätin Natalie Rickli. Als besonderes
Highlight führte uns der Technorama-Direktor Thorsten Künnemann
einige faszinierende und erstaunliche Experimente vor. Kulinarisch
verwöhnt wurden wir von Thomas
Wolf, Wirt des Restaurants «Bahnhöfli», mit seinem legendären Beinschinken im Brotteig mit Kartoffelsalat und vom Beck Lyner mit seinen
feinen Cremeschnitten. Bei gemütlichem Zusammensein und angeregten
Gesprächen feierten wir bis spät in die
Nacht hinein.
Der Vorstand dankt den beiden Organisatorinnen, Doris Steiner und
Claudia Märki, Thorsten Künnemann, Thomas Wolf und Peter Lyner
sowie allen Gästen und Helfern für
den tollen Chlausabend und wünscht
allen ein gesundes und erfolgreiches
2016.
Janine Meier
Vorstandsmitglied
SVP Wülflingen
viel Erfolg und eine hoffentlich unvergängliche Gesundheit. Rückblickend war das vergangene Jahr für
unsere Partei weitgehend erfolgreich.
Bei den Kantons- und Regierungsratswahlen im Frühjahr 2015 konnte die SVP ein erwartetes Ergebnis
einfahren. Es war nicht gerade berauschend, aber es konnten schliesslich sämtliche Sitze in der Regierung
und im Parlament gehalten werden.
Anders bei den Nationalratswahlen 2016. Dort ging die SVP als klare Siegerin hervor und gewann sage
und schreibe schweizweit 11 Sitze
dazu und kam damit auf den historischen Höchststand von 65 Nationalratssitzen. Aber auch hier war der
einzige Wermutstropfen die SVP des
Kanons Zürich. Während in anderen Kantonen die SVP ihren Wähleranteil zwischen zwei und sechs
Prozentpunkten steigern konnte,
war der Zuwachs im Kanton Zürich
unter einem Prozent. Woran das liegen mag, überlasse ich gerne unseren
Parteistrategen.
Was unsere Sektion Seen betrifft,
verlief das letzte Jahr mehr oder weniger in geordneten Bahnen. Leider
erhielten wir am 25. Oktober 2015
die traurige Nachricht, dass unser langjähriges und verdienstvol-
Interessanter Vortrag an der
nächsten GV
Als Vorankündigung sei hier erwähnt, dass wir Ende März, anfangs
April 2016 unsere Generalversammlung durchführen werden. Unser
Kassier Rico Mettler (bekannt aus
seinen Auftritten beim Fernsehen)
wird dabei einen spannenden Vortrag über Meteoriten halten. Es ist
vorgesehen, diesen Vortrag auch für
alle SVP-Mitglieder innerhalb unserer Stadt zugänglich zu machen. Der
Anlass wird frühzeitig über die Gefässe der Stadtpartei publiziert. In
diesem Sinne wünsche ich allen weiterhin nur das Allerbeste und eine
unvergängliche Gesundheit.
René Isler
Präsident SVP Seen
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SVP Seen
Liebe SVP-Familie, geschätzte Leserinnen und Leser. Vorab und dem
Erscheinungsdatum dieser Lektüre folgend, wünsche ich Euch allen für das Jahr 2016 nachträglich
nur das Allerbeste, weiterhin ganz
les Mitglied Hans Baltensperger im
Alter von 82 Jahren verstorben sei.
Hans wirkte oft im Hintergrund
und war ein stiller, gewiefter Stratege. Auch als grosszügiger Spender
so mancher unserer Wahlen und Abstimmungen war er oft zu gewinnen.
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Die letzte Seite/Parolen
Ein Lichtblick in der Steuer- und
Gebührenhölle Winterthur
Das Sozialamt lässt grüssen
Zuerst wollte ich Ihnen eine detaillierte Abhandlung über die uns Winterthurern in den letzten Jahren zugemuteten
Gebührenerhöhungen
liefern. Ich will das später mal machen und dann die neuen Stromtarife gleich hinzufügen. Der Spass, hier
zu leben, wird immer teurer …
Die angekündigte Steuererhöhung
um zwei Prozentpunkte wird dank
dem Sozialdepartement aber nicht
alle erreichen. Wieso? Nun, ich erzähle Ihnen kurz von einer vom Sozialamt unterstützten Dame, welche mit ihrer Wohnungsbewerbung
einen umfangreichen Betreibungsauszug mitschickte. Die Dame versteht es, gut zu leben ohne zu zahlen,
sonst würden Versandhäuser, Telekom- und Transportunternehmungen nicht Tausende von Franken fordern. Sogar die Stadt Winterthur hat
diese Dame schon betreiben müssen. Das Sozialamt setzt sich dennoch für sie ein und bittet um Unterstützung bei der Wohnungssuche.
Dieses Ansinnen erachte ich als erzieherisch nicht wertvoll, würde «Fuditätsch» oder Umzug in eine ande-
re Stadt empfehlen und habe auch
keine Lust, die Betreibungsauskunft
mit dem Namen meiner Firma zu ergänzen und ein paar tausend Franken abzuschreiben.
Aufsteller des Jahres
Doch dann kam der Aufsteller des
noch jungen Jahres 2016 in Form
der Bilderausstellung im Museum
Oskar Reinhart. Vielen Dank, geschätzter Herr Christoph Blocher,
für das Ausleihen Ihrer wunderschönen Bilder nach Winterthur. So viele
Menschen, junge und ältere, Herrn
Blochers politischen Haltung zugewandt oder nicht, haben sich an dieser Auswahl schönster Werke begeistern können. Die Besucher der
Ausstellung mussten sich teils eine
Stunde und mehr in Geduld üben,
bis ihnen Einlass gewährt werden
konnte, weil das Museum mit Interessierten schon gefüllt war. Wann
hat das Winterthur schon mal erlebt?
Diese Ausstellung zeigt: es kommt
immer auf den Inhalt an. Sei es ein
Inhalt in der Verkaufspackung, der
Inhalt eines Gedichtes, eines Liedes,
eines Theaterstücks oder eines Mu-
seums. Man geht hin wegen dem Inhalt, es interessiert was drin ist.
Nun hat Winterthur mal erlebt, wie
es ist, gesucht und besucht zu werden. Möge die Welle der Begeisterung überschwappen auf weitere
Bereiche. Mögen wahre Werte zählen und nicht Fantasien. Möge sich
Winterthur auf konkrete Werte und
Inhalte besinnen. Der «normale»
Mensch hat einfach mehr Beziehung
zur realen Kunst als zu verbeulten
Eisendrahtzäunen oder roten Riesenkleksen an der Wand. Es bitzeli normaler wäre gut und sicher nicht so
teuer. Kunst, die zuerst erklärt werden muss, passt nicht zu Winterthur.
Lieber kunstvoll als künstlich.
Geniessen Sie einen hoffentlich schönen, malerischen Winter.
Herzliche Grüsse
vom Rainer Heuberger
Parolen zum Abstimmungssonntag vom 28. Februar 2016
JA
JA z ur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
z ur Volksinitiative «Zur Durchsetzung
der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)»
NEIN zur Volksinitiative «Keine Spekulation
JA
mit Nahrungsmitteln!»
JA
NEIN zur Straffung von Rekurs- und Beschwerdeverfahren
(Die SVP der Stadt Winterthur hat an ihrer
GV vom 27. Januar mehrheitlich die Ja-Parole beschlossen.)
zur Änderung des Bundesgesetzes
über den Strassentransitverkehr
im Alpengebiet (STVG) (Sanierung
Gotthard-Strassentunnel)
NEIN zur Bildungsinititative
NEIN zur Lohndumping-Initiative
12
zur Reduktion der Grundbuch-
gebühren
U
rs Bänziger (FDP) als Kandidat der Kreisschulpflege Seen-Mattenbach wählen