März 2016 Inhalt Editorial ....................................................................................... 1 PSD II: Meilensteine sind gesetzt ............................................... 1 EBA: Diskussionspapier zur PSDII-Umsetzung .......................... 2 Zeitplan: PSDII ./. EBA-RTS ....................................................... 2 Welche Trends sich im Jahr 2016 ergeben – auch für den VÖB im Jahr seines immerhin hundertjährigen Bestehens ist eine vorsichtige Prognose schwierig. Wir berichten über Fakten, verbunden mit einem kleinen Einblick in die Vielseitigkeit des Zahlungsverkehrs. Wir wünschen angenehmes Lesen! EU-Grünbuch über Finanzdienstleistungen in Konsultation ....... 2 SCC, ELV & Co: Migrationen erfolgreich zum 01.02.2016 umgesetzt.................................................................................... 3 Mit freundlichen Grüßen Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB Bereich Zahlungsverkehr / Kartensysteme Scheckzahlungen: Ab November 2016 nur noch XML-basiert ... 4 ERPB: ETSI soll generic secure platform beschreiben ............... 4 Berlin Group: PAN-European P2P mobile Interoperability .......... 5 PSD II: Meilensteine sind gesetzt EU-Richtlinie: Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen ......................................................................... 5 „Blockchain“: relevant für Zahlungsverkehr? .............................. 5 Standardisierung: EPC Volume Version 7.1 ............................... 6 girocard-Entgelt: grenzüberschreitend ........................................ 6 girocard: Entwicklung in 2015 ..................................................... 6 girocard: „Film ab“ ....................................................................... 7 DK: life im dbb-Forum in Berlin am 28.06.2016 .......................... 7 Terminalsicherheit: Chip&PIN ..................................................... 7 BSI: Sektoranalyse für „Kritische Infrastrukturen“ ....................... 8 VÖB: Mitglied der „Allianz für Cyber-Sicherheit“ ......................... 8 Impressum .................................................................................. 8 Editorial Sehr geehrte Damen und Herren, dass der Zahlungsverkehr im Allgemeinen einmal aus seinem stiefmütterlichen Dasein heraus kommt und sich derart viele neue und bewährte Marktteilnehmer mit innovativen und etablierten Geschäftsmodellen beschäftigen, um diese zukunftsträchtig zu gestalten, hätte wohl vor Jahren noch keiner vermutet. Alles scheint möglich, der Rahmen wird seit Dezember 2015 mit der Verabschiedung der PSDII weiter von Brüssel aus vorgegeben. Gestaltungsfreiheit? Innovation? Wettbewerb? Verbraucherverhalten? Business Case? Sinnhaftigkeit? Sicherheit? Ein Verfahren kommt, ein Verfahren geht. Wer macht das Rennen? Seit dem 12. Januar 2016 ist die überarbeitete EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSDII) 2015/751 in Kraft getreten. Es bleiben knapp zwei Jahre Zeit, damit auch der deutsche Gesetzgeber das nationale Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen haben muss – zum 12. Januar 2018. Neu in der PSDII sind die drei neuen Zahlungsdienste (Zahlungsauslösedienst, Kontoinformationsdienst und Zahlungsinstrumente-Herausgeber; s. VÖB-Newsletter 10/2015) sowie die damit verbundenen Anforderungen an die Authentifizierung und Kommunikation beim Zugang der Dritten zu den Konten. Die European Banking Authority (EBA) in London soll hierfür die „Technischen Regulierungsstandards (RTS)“ bis Anfang 2017 der EU-Kommission vorlegen (siehe nächster Beitrag). Des Weiteren steht die starke Kundenauthentikation in der Kunde-Bank-Beziehung über das Internet im Mittelpunkt. Zum weiteren Zeitplan: Wie es aussieht, werden die Umsetzung in nationales Recht und entsprechende Entwürfe erst recht spät erfolgen. Das BMF dürfte wohl sicher gehen wollen, was genau die EBA RTS beinhalten, bevor es einen finalen Entwurf des Umsetzungsgesetzes gibt. Die PSDII war am 23. Dezember 2015 im Amtsblatt der Europäischen Union nach über zweijährigem Gesetzgebungsverfahren veröffentlicht worden. Bis zum 13. Januar 2021 ist ein Bericht der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament über Anwendung und die Auswirkungen dieser Richtlinie vorgesehen. 1 VÖB-ZAHLUNGSVERKEHR März 2016 Wichtige Details zur Bewertung von Aufwendungen und EBA: Diskussionspapier zur PSDIIUmsetzung möglichen Produktentwicklungen seitens der Dritten und der kontoführenden Institute sind noch in der Entwicklung und werden (hoffentlich) erarbeitet. Bis zu deren Finalisie- Eng verbunden mit der Umsetzung der PSDII ist das am 8. Dezember 2015 seitens der EBA veröffentlichte „Discussion Paper on future RTS on strong customer and secure communication under PSD2”. Drei Aspekte sind von Bedeutung: 1. Starke Kundenauthentikation, 2. Rahmenbedingungen für die neu in der PSD II definierten Zahlungsdienste Dritter und 3. eine mögliche Nutzung der in der EU-Verordnung über „electronic identification and trust services (eIDAS)“ beschriebenen Technologien für Drittdienste. Das Diskussionspapier lässt die Komplexität als auch die Notwendigkeit der Regulatory Technical Standards (RTS) bereits erahnen. So fordert die PSDII u. a., dass statische „Personalisied Security Credentials“ nicht gegenüber Dritten offengelegt werden dürfen; welche Schutzmechanismen greifen werden, soll in den RTS beschrieben werden. Für die Erarbeitung der RTS hat die EBA zwölf Monate Zeit. Danach wird die EU-Kommission per delegiertem Rechtsakt die RTS als gesetzliche Regelung festschreiben. Nach der Veröffentlichung dieses delegierten Rechtsaktes haben die betroffenen Institute die Anforderungen binnen 18 Monaten umzusetzen. Die EBA plant eine Konsultation ihres RTS-Entwurfs Ende des zweiten Quartals 2016. rung werden noch einige Monate vergehen. Aspekte der EBA-RTS dürften auch in das nationale Gesetzgebungsverfahren zur PSD II einfließen, das gemäß PSDII bis zum Januar 2018 abgeschlossen sein soll. Es bleibt somit für die Marktteilnehmer ein Unsicherheitsfaktor, auf welcher Grundlage und ab wann konkrete Projekte geplant und in die Umsetzung investiert werden wird. Zeitplan: PSDII ./. EBA-RTS Der Zeitplan für die EBA-RTS unterscheidet sich demzufolge von der Umsetzung der PSDII in nationales Recht: PSDII: - EBA-RTS: - VÖB-Position - Für die Level II-Regulierung gelten folgende Anforderungen: Die Wettbewerbsbedingungen für Banken und neue Zahlungsdienste müssen denen anderer Drittanbieter 22.12.2015: Veröffentlichung im EU-Amtsblatt 12.01.2016: Inkrafttreten in der EU 18.01.2018: Abschluss nationale Gesetzgebungsverfahren 13.01.2021: Bericht der EU-Kommission - 08.12.2015: Veröffentlichung "Discussion paper" 08.02.2016: Ende Rückäußerungsfrist "Discussion paper" II. Quartal 2016 dreimonatige Konsultation des RTS-Entwurfes 12.01.2017 Spätester Zeitpunkt für Übermittlung der EBA RTS an die EU-KOM Anschließend: Beschluss der RTS als delegierten Rechtsakt durch die EU-KOM (drei Monate geplant) Anschließend: 18 Monate Zeit für Umsetzung seitens der Marktteilnehmer (frühestens 3. Quartal 2018) gleichgestellt sein. Wettbewerbsverzerrungen sind auszuschließen. Die gestellten Sicherheitsanforderungen sind im Hinblick auf die Praktikabilität bei der Nutzung durch Kunden und mögliche Innovationen abzuwägen und ggf. einzuschränken, Es ist eine EU-Infrastruktur zur Identifikation und Authentikation von Drittdiensteanbietern zu schaffen, die Schutz vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte gewährleistet. Die EBA-Anforderungen müssen den Zugang für die Anbieter der neuen Zahlungsdienste im Sinne der PSDII sicherstellen. EU-Grünbuch über Finanzdienstleistungen in Konsultation Mit ihrem jüngsten „Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden - Bessere Produkte, größere Auswahl und mehr Möglichkeiten für Verbraucher und Unternehmen“ beleuchtet die EU-Kommission Aspekte zu Verbraucherfinanzen, bei denen nach Ansicht der Kommission eine stärkere Integration des Binnenmarktes erforderlich wäre. 2 VÖB-ZAHLUNGSVERKEHR März 2016 Zwar erscheint der gewählte Ansatz, spezifische Fälle aufzugreifen und dabei auch auf Hürden für die Angebotsseite einzugehen, nachvollziehbar, gleichwohl sind eine Vielzahl der im Grünbuch angesprochenen Aspekte wie Zahlungsverkehr, Zahlungskonten und Hypothekarkreditverträge erst in jüngster Zeit auf europäischer Ebene reguliert worden. In jedem Fall sollten, anders als in der Vergangenheit, nicht nur die Seite der Verbraucher, bspw. durch immer weiter steigende Informationspflichten (der Anbieter), im Blickpunkt stehen, sondern auch tatsächliche Vereinfachungen für die Banken, die grenzüberschreitend Finanzdienstleistungen anbieten möchten. Keinesfalls darf dies aber zu einem quasiZwang für regional und national agierende Institute führen. Denn das Angebot von so stark regulierten Produkten wie Zahlungskonten oder Verbraucherkrediten in verschiedenen Märkten bedarf schon heute umfangreicher Investitionen, bspw. auch zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen gemäß MaRisk AT 8.1 „Neu-Produkt-Prozess“. Um den Grad der Integration des Binnenmarktes für diese Dienstleistungen beurteilen zu können, sind ohnehin zunächst die Erfahrungen aus der Praxis infolge aktuell umgesetzter (Zahlungskontengesetz, Hypothekarkreditrichtlinie, ADR-Richtlinie) bzw. in Umsetzung befindlicher Richtlinien (PSDII) abzuwarten. Erst dann können die Folgen bewertet und anschließend - sofern Missstände identifiziert werden. – seitens der EU-Kommission Aktivitäten gestartet werden. Stattdessen ist für Sommer 2016 bereits ein Aktionsplan der EU-Kommission angekündigt. Verbrauchermobilität grenzüberschreitend? Die Kommission bemängelt in ihrem Grünbuch eine geringe „Verbrauchermobilität“ bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen. Ist das ein Wunder? Was schätzt der europäische Durchschnittsbürger an der EU heute? Wo liegt der Bedarf dafür, dass bspw. ein Portugiese ein Online-Konto bei einer deutschen Regionalbank eröffnet, wenn er nicht in Deutschland wohnt? Und wird ein Deutscher einen Verbraucherkredit für den Schnäppchenkauf im Möbelhaus am Sonntag erst bei einer italienischen Bank anfragen wollen? Wie bitte schaut es denn mit den Sprachkenntnissen der EU-Bürger aus, insbesondere bei bankrechtlichen Fachbegriffen, die manch einer nicht mal in seiner Muttersprache man wohl erst mal über Jahre hinweg in die sprachliche Grundausbildung in Kindergärten und Schulen investieren. EU-weit versteht sich. Wo liegt die Praxisnähe und Sinnhaftigkeit, noch mehr technisch zwar machbare, aber teure und womöglich nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen einzufordern? Wer rechtfertigt und verantwortet den Aufwand, ein Produkt am Markt regulatorisch anbieten zu müssen, das möglicherweise kaum genutzt werden dürfte? Glaubt man wirklich, dass alle europäischen Bürger die Sichtweisen an Notwendigkeiten aus Brüssel teilen? Warum überlässt man es nicht Angebot und Nachfrage als auch der Tatsache, dass eine Vielzahl der europäischen Verbraucher nationale Gegebenheiten und bekannte Verfahren schätzt? Hier ist Regulierung kein Allheilmittel! http://ec.europa.eu/finance/consultations/2015/retail-financialservices/docs/green-paper_de.pdf SCC, ELV & Co: Migrationen erfolgreich zum 01.02.2016 umgesetzt Gleich drei Meilensteine galt es für die Marktteilnehmer zum 1. Februar 2016 zu realisieren: o SEPA-Card Clearing (SCC) der Berlin Group wird für alle girocard-Transaktionen genutzt. Die seit über 20 Jahren bestehenden DTA-Clearingformate sind abgeschaltet. Das Clearing und Settlement wird ausschließlich über SEPA-XML-Formate abgewickelt. Die Migration erfolgte erstmalig in enger Koordination zwischen Vertretern der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und Marktteilnehmern, insbesondere Netzbetreibern, und hat so zur reibungslosen Umsetzung zum Stichtag beigetragen. Das girocard-System ist das erste Zahlungssystem, das den europäischen Standard SCC nutzt. Der Zugang zum girocard-System ist jetzt einfacher. D.h. Handelsunternehmen und Acquirer außerhalb Deutschlands können auf ein einheitliches Format zurückgreifen und dieses für Transaktionen, auch in anderen Kartenzahlungssystemen, nutzen. SCC ist damit ein Meilenstein für die Aufhebung der technischen Fragmentierung in Europa. versteht. Hoffentlich droht keine Regulierung, demgemäß alle Banken sämtliche Angebote in allen EU-Sprachen bereitstellen müssen. Vorschlag und Notwendigkeit: Da sollte 3 VÖB-ZAHLUNGSVERKEHR o o März 2016 Per 1. Februar 2016 dürfen die Institute gemäß SEPA-Verordnung und SEPA-Begleitgesetz keine ELV-Lastschriften, die im DTA-Format für Lastschriften eingereicht werden, verarbeiten. Dieser Termin war seit Ende 2012 bekannt und stellte bereits eine Ausnahmeregelung dar, um insbesondere dem Handel eine längere Vorbereitungszeit zum Wechsel auf alternative Verfahren und damit Formate zu ermöglichen. Die Deutsche Bundesbank und die Bankenverbände der Kreditwirtschaft für die ihnen angeschlossenen Institute haben zum 1. Februar 2016 soweit einen reibungslosen Übergang verzeichnet. Die Bundesbank ist weiterhin die zentrale Scheckverrechnungsstelle in Deutschland. Auf ihrer Webseite hat die Bundesbank sowohl einen Zeitplan zur Umstellung sowie das Testkonzept mit den seitens der Verfahrensteilnehmer verpflichtend zu absolvierenden Testfällen bereitgestellt. IBAN only: Auch die Verbraucher sind nunmehr gesetzlich verpflichtet, ihre Zahlungen nur noch per IBAN zu beauftragen. Die verpflichtende Angabe des BIC entfällt seit dem 1. Februar 2016 auch für grenzüberschreitende SEPA-Zahlungen innerhalb der EU. Viele Institute bieten weiterhin im OnlineBanking-Angebot Hilfen für die Umrechnung von Kontonummer und Bankleitzahl in eine gültige IBAN. Allerdings getrennt von der konkreten Beauftragung der Zahlung durch den Kunden. Die BIC ist weiterhin eine wichtige Information für die beteiligten Zahlungsdienstleister zur Abwicklung von SEPA-Zahlungen zwischen den Banken und wird daher vom Institut des Auftraggebers im Datensatz ergänzt. Das Europäische Normungsinstitut ETSI ist von der Europäischen Kommission gebeten worden, Anforderungen an eine "Smart Secure Platform" zu entwickeln. Die bisher entwickelten Vorschläge von ETSI sind auch in den Abschlussbericht für das Euro Retail Payments Board (ERPB) über "Mobile and card-based contactless proximity payments", der anlässlich einer ERPB-Sitzung am 26.11.2015 vorgelegt worden ist, eingeflossen. Die hierin enthaltenen Vorschläge zum weiteren Vorgehen werden seitens des ERPB unterstützt. Fazit: Die Marktteilnehmer in Deutschland haben zum Stichtag 1. Februar 2016 gleich drei Migrationen erfolgreich umgesetzt und damit die weitere Verarbeitung von Millionen von Zahlungsverkehrstransaktionen ermöglicht. www.bundesbank.de Scheckzahlungen: Ab November 2016 nur noch XML-basiert Ab 21. November 2016 dürfen Scheckzahlungen in Deutschland nur noch im XML-Format abgewickelt werden. Das seit vielen Jahren etablierte Clearing auf Basis des nationalen DTA-Verfahren wird zu diesem Zeitpunkt abgeschaltet. www.bundesbank.de/Navigation/DE/Aufgaben/Unbarer_Zahlungsv erkehr/EMZ_SEPA_Clearer/Scheckeinzug/scheckeinzug.html ERPB: ETSI soll generic secure platform beschreiben In diesem Zusammenhang ist ETSI seitens des ERPB nunmehr aufgefordert, die „Standardisierung einer generischen Sicherheitsplattform für mobile Endgeräte und ergänzende Prozesse" zu initiieren. Bis Mitte 2016 soll ein White Paper zur "Smart Secure Platform" vorgelegt werden, bis Ende 2017 die endgültige Spezifikation. Die Implementation Guidelines sollen bis Ende 2016 vorliegen. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte des Ende 2013 gegründeten ERPB für 2016/2017 sind u.a. eine Analyse der künftigen Verbraucherbedürfnisse bei Zahlungen im E-Commerce sowie mögliche weitere notwendige Harmonisierungen in Folge der Umsetzung der MIF-Verordnung www.ecb.europa.eu/paym/retpaym/euro/html/index.en.html Schecks sind kein Zahlungsdienst gemäß der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) und fallen daher auch nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (SEPAVerordnung). 4 VÖB-ZAHLUNGSVERKEHR März 2016 Berlin Group: PAN-European P2P mobile Interoperability EU-Richtlinie: Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen In einer im Jahr 2015 erstellten „Technical Feasibility Study on pan-European Mobile P2P Interoperability“ beschreibt die Berlin Group eine technische und funktionale Architektur für P2P-Zahlungen auf Basis von IBAN und Kartenkontoreferenzen (PAN). Der Ansatz basiert auf effizienter Erreichbarkeit und Flexibilität beim Routing und Berücksichtigung von drei Modellen beim Clearing und Settlement, eines davon „Instant SCT“. Bevorzugt wird ein dezentralisierter Ansatz, der vorhandene Datenbanken nutzt, statt der Schaffung einer zentralisierten pan-europäischen Proxy-Datenbank. Bereits am 2. Dezember 2015 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ [COM(2015) 615 final] verteilt. An der Studie haben Vertreter von Zahlungssystemen aus ganz Europa teilgenommen. Diese sind aufgefordert, sich in die weiterführenden Arbeiten einzubringen. Zwischenzeitlich hat auch der European Payments Council (EPC) das Thema „P2P Pan-European mobile interoperability“ auf der Tagesordnung. In einem MultiStakeholder-Forum am 26. Januar 2016 wurden zunächst grundsätzliche Fragestellungen erörtert und Anforderungen der Vielzahl unterschiedlicher Marktteilnehmer vorgestellt. Ein neues EPC-Forum soll eingerichtet werden. Die Berlin Group könnte hier die Funktion des Sekretariats erhalten, um Synergieeffekte zu erzielen. www.berlin-group.org/news.html www.europeanpaymentscouncil.eu Den Zahlungsverkehr betreffend werden darin u.a. Geldautomaten und Selbstbedienungsterminals angesprochen. Diese müssen hinsichtlich ihrer Gestaltung und Herstellung sowie der Gestaltung der Benutzerschnittstelle und Funktionalität den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Letzteres gilt ebenfalls für die im o.g. Entwurf explizit genannten Bankdienstleistungen; Internetseiten und mobilgerätebasierte Bankdienstleistungen eingeschlossen. Details regelt der vorliegende Entwurf. Ist das europäische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, gilt als Umsetzungsfrist in nationales Recht eine Frist von höchstens zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der Richtlinie. Danach werden sechs Jahre Übergangsfrist ermöglicht. Marktteilnehmer sind aufgefordert, sich in die aktuell laufende Konsultationsphase einzubringen. Angesprochen sind ebenfalls Hersteller und Betreiber u.a. von Fahrausweisautomaten, e-books, Universalrechnern, Personenbeförderungsdienste usw. http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015- P2P – Interoperabilität in ganz Europa 615-DE-F1-1.PDF ERPB, EPC, Berlin Group, Multi-Stakeholder-Ansatz über ganz Europa, zentralisierte oder dezentralisierte Lösungen? Als unbedarfter Leser scheint man keinen Überblick zu ha- „Blockchain“: relevant für Zahlungsverkehr? ben, wer was macht, wer worüber entscheidet und für wen welches Ergebnis gut sein wird. Doch das Thema klingt gut und liegt voll im Trend der Diskussionen und Erwartungen an den künftigen harmonisierten europäischen Binnenmarkt. Richtig dürfte durchaus sein, dass möglichst viele, zumindest interessierte Marktteilnehmer mit ins Boot genommen werden, schließlich sollen die Bedürfnisse und Möglichkeiten aller Länder und Branchen befriedigt werden. Innovation sollte auch ohne Regulierung möglich sein. Bleibt zu hoffen, dass die Berlin Group mit ihrer doch offensichtlich sehr realistischen Feasibility-Study und dem ge- Blockchain ist in aller Munde. Kein Berater verzichtet aktuell darauf, diese Technologie zu erwähnen. Im Zusammenhang mit Zahlungsverkehr trifft man den Begriff seit dem Start von Bitcoin im Jahr 2009 immer häufiger an. Im Moment ist jedoch noch nicht absehbar, ob und wie die Blockchain-Technologie konkret im Zahlungsverkehr effiziente und kostengünstigere (Abwicklungs-)Systeme bereitstellen oder aber für konkrete (Teil-)Aufgaben eingesetzt werden könnte. So die erste Einschätzung einer Untersuchung des VÖB und einzelner Mitgliedsinstitute. wählten Ansatz richtig liegt. 5 VÖB-ZAHLUNGSVERKEHR März 2016 Warum? In der Abwicklung des Zahlungsverkehrs nutzen die Zahlungsdienstleister schon heute hochtechnisierte und technologisch effiziente Systeme. Diese beruhen im Massenzahlungsverkehr auf der Logik der Stapelverarbeitung einzelner Transaktionen (Batch). Daher ist der Spielraum für grundsätzlich anders funktionierende Technologien, deren Einsatz betriebswirtschaftlich sinnvoll und allen aktuellen regulatorischen und sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen muss, eine gewaltige Herausforderung. Eine grundsätzliche Technologieumstellung im Zahlungsverkehr wäre zudem eine immense Investition. Insbesondere die Batchverarbeitung der Abwicklung ist bisher die kosteneffizienteste Variante. Bei Blockchain werden elektronische Transaktionen derart gespeichert, dass Veränderungen für die Beteiligten nachvollziehbar und quasi nicht manipulierbar getätigt werden können. Verschiedene BlockchainKonzepte sind langfristig durchaus denkbar: Dazu gehören viele Transaktionsarten, einschließlich Verträge, die (theoretisch anonym) kryptografisch abgesichert werden. Dezentralisierte Netzwerke mit öffentlichem Transaktionsregister sind ebenfalls vorstellbar. Manche Einsatzgebiete könnten langfristig daher durchaus erfolgversprechend sein – je nach Branche und Aufgabenstellung; beispielsweise bei der Wertpapierabwicklung. Standardisierung: EPC Volume Version 7.1 Seit dem 8. Dezember 2015 ist die neue Version 7.1 des „Volume – book of requirements“ des EPC verfügbar. Sie enthält Erweiterungen der generellen funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen an „card-present“ Kartenzahlungen um: o Anforderungen an „card-not-present“ Zahlungen im Kontext von E- und M-Commerce, Telefon- und mail-order, o ein neues „card processing framework“, das Anforderungen an den Zugang und die Teilnahme für Processingleistungen definiert, sowie o Anpassungen infolge der MIF-Verordnung. Das girocard-System genügt bereits diesen Anforderungen, insbesondere sind das Prozessing und die Steuerung des Systems (sog. scheme governance) getrennt. www.europeanpaymentscouncil.eu/index.cfm/sepa-vision-forcards/sepa-cards-standardisation-volume-version-71/ girocard-Entgelt: grenzüberschreitend Mit der EU-Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (MIF-VO) vom 29. April 2015 trat zum 9. Dezember 2015 die gesetzliche Entgeltobergrenze von höchstens 0,2 % des Transaktionswertes bei Debitkartentransaktionen in Kraft – sowohl national als auch grenzüberschreitend. Im girocard-System galt bisher zusätzlich zu diesem Prozentsatz ein Mindestentgelt von 0,04 € bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Zur Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben der MIF-VO wurde dieses Mindestentgelt mit Wirkung zum 1. Dezember 2015 ersatzlos in den Händlerbedingungen gestrichen. Attraktiv dürfte die grenzüberschreitende Akzeptanz und direkte Anbindung von Terminals an das girocard-Netz insofern sein, als dass sich im girocard-System sämtliche weiteren Konditionen am Markt bilden und somit Entgelte an Dritte, die häufig für die Akzeptanz über andere Marken erhoben werden, entfallen. Kombiniert mit europäischen Standards bietet sich girocard vor allem für europaweit tätige Handelsunternehmen an. girocard: Entwicklung in 2015 Die Zahlen zur girocard-Entwicklung der Umsätze und Transaktionen für das Jahr 2015 weisen erstmalig keine Steigerung wie in den vergangenen 20 Jahren aus: Das “card processing framework” wurde auf Vorschlag der EZB erstellt. Es soll für mehr Transparenz auf dem Markt für Prozessingdienstleistungen sorgen und Zugangserleichterungen schaffen. 6 VÖB-ZAHLUNGSVERKEHR März 2016 Potenzial hat die girocard nach wie vor erheblich. Wie der Karteninhaber sie nutzt bzw. der Handel sie akzeptiert, bleibt spannend. Der Markt bleibt in Bewegung! www.girocard.eu/presse/hintergrund/studien.html girocard: „Film ab“ Ist das kritisch zu sehen? Dass der Karteninhaber seine girocard weniger beim Bezahlen zückt, scheint auf den ersten Blick nicht ganz nachvollziehbar – betrachtet man die generelle Entwicklung der letzten Jahre. Bleibt es also der Entscheidung des Handels überlassen, welche Bezahlmethode er wählt: girocard (Chip und PIN) oder ein elektronisches Lastschriftverfahren (Unterschrift)? Im Weihnachtsgeschäft 2015 lag die girocard bei Kartenzahlungen klar vorn: Auf www.girocard.eu hat die Deutsche Kreditwirtschaft das Debitprodukt und seine Nutzung nun auch filmreif dargestellt. „Praktisch.Überall.Willkommen“ findet sich hier wieder, kombiniert in moderner Aufmachung. Angesprochen werden nicht nur Privatkunden sondern auch der Handel. Insbesondere für Handelsunternehmen bietet die DK Kooperationen zur Unterstützung von girocard-Marketing an. Wer Interesse daran hat, kontaktiert am besten die EURO Kartensysteme (EKS) direkt. www.girocard.eu DK: life im dbb-Forum in Berlin am 28.06.2016 Quelle: Payone, B+S Card Service, Statista: "Shopping & Payment im Weihnachtsgeschäft 2015 – Studie zu den saisonalen Trends im eCommerce und stationären Handel", Januar 2016, www.girocard.eu Welche Entwicklungen könnten Einfluss genommen haben? Issuer und ihre Konzentratoren haben mit dem Handel oder dessen Vertretern zum 1. November 2014 erstmalig das neue Entgeltmodel verhandelt; zum 1. Dezember 2015 musste aufgrund der MIF-Verordnung ggf. nachverhandelt werden. Haben diese Verhandlungen oder der damit verbundene Aufwand Auswirkungen auf das girocard-Akzeptanzangebot des Handels? Werden alternative Zahlverfahren oder moderne Zahlmethoden inzwischen häufiger genutzt und schwenkt der Karteninhaber vom Debit- zum Kreditprodukt bzw. ist der Anteil der Kartentransaktionen von Nicht-girocards erheblich gestiegen? Eine Frage des Wettbewerbs und/oder der Konditionen? Am 28. Juni 2016 lädt die Deutsche Kreditwirtschaft zu ihrer diesjährigen Informationsveranstaltung ein. Bereits am Vorabend gibt es Gelegenheit für einen Austausch mit den Vertretern der Verbände, Kreditinstituten und ihren Dienstleistern. Am Veranstaltungstag stehen Themen zu kontaktlos, girocard city, aktueller Marktforschung oder Vereinfachungen im Terminalbetrieb auf der Tagesordnung. www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de Terminalsicherheit: Chip&PIN Auf der Dezember-Konferenz des Chaos Computer Clubs (CCC) sind mal wieder theoretische und unter Laborbedingungen durchgeführte Angriffsszenarien auf Kartenzahlungsterminals vorgestellt worden. Wiederholt ging es um Daten des Magnetstreifens. Diese haben für die Nutzung der girocard, deren Akzeptanz ausschließlich über Chip und PIN erfolgt, keine Relevanz. Insofern ist das girocard-System nicht betroffen. 7 VÖB-ZAHLUNGSVERKEHR März 2016 BSI: Sektoranalyse für „Kritische Infrastrukturen“ Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die vorläufigen Ergebnisse der im letzten Jahr für die Branche Finanz- und Versicherungswesen durchgeführten Sektoranalyse veröffentlicht. Beschrieben werden kritische Versorgungsdienstleistungen und unterstützende Prozesse, Schadenskategorien und mögliche Auswirkungen bei Beeinträchtigung im vorgenannten Sinn. Auch der kartengestützte und der konventionelle Zahlungsverkehr sowie die Bargeldversorgung werden betrachtet. Die Sektoranalyse wurde im Vorfeld des Entwurfes einer aus dem bestehenden IT-Sicherheitsgesetz durch das BSI abzuleitenden KRITIS-Verordnung für kritische Infrastrukturen (BSI-KritisVO) beauftragt. Der Entwurf für das Finanz- und Versicherungswesen soll bis Ende des Jahres fertiggestellt werden. Die vollständige Umsetzung des 2015 beschlossenen IT-Sicherheitsgesetzes erfolgt für die verschiedenen Branchen über die branchenbezogenen KRITIS-Verordnungen. Die Umsetzung aller Verordnungen – und damit des aktuellen Standes des IT-Sicherheitsgesetzes – soll bis Ende 2018 abgeschlossen sein. www.kritis.bund.de/SubSites/Kritis/DE/Publikationen/Sektorspezifis ch/Finanzen/Sektorstudie_Finanzen_Versicherungen.html Themas Sicherheit in Netzen – nicht nur im Zahlungsverkehr – unabdingbar für die Geschäftstätigkeit von Banken und Sparkassen. Der VÖB verfolgt mit dem Beitritt neben der gegenseitigen, branchenübergreifenden Bereitstellung von Hintergrundinformationen und Lösungshinweisen auch die Ausübung der Multiplikatorrolle von und für seine Mitgliedsinstitute. Die Initiative unterstützt durch Bereitstellung eines aktuellen Lagebildes, Hintergrundwissen sowie Austausch die Wirtschaft bei der Bewältigung neuer Sicherheitsfragestellungen und aktuellen Bedrohungen. Über zu konkretisierende Normungen bzw. Standards im Bereich Cyber-Sicherheit muss eine gleichbleibende und sogar noch höhere Sicherheit über Branchen und deren übergreifende Verflechtungen hinweg erreicht werden. Die Allianz für Cyber-Sicherheit ist ein Zusammenschluss verschiedener Branchen; gegründet im Jahr 2012 vom BSI gemeinsam mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM). www.allianz-fuer-cybersicherheit.de Sie wollen diesen Newsletter abonnieren? Dann schreiben Sie bitte eine E-Mail [email protected]. Geben Sie einfach Betreff „VÖB-Zahlungsverkehr“ an. Hinweise Anregungen nehmen wir gern entgegen. VÖB-Newsletter können Sie auch online www.voeb.de bestellen. an den und Alle unter VÖB: Mitglied der „Allianz für CyberSicherheit“ Der VÖB ist seit Januar 2016 Mitglied der „Allianz für Cyber-Sicherheit“. Die Initiative verfolgt das Ziel einer deutschlandweiten Zusammenarbeit zur Stärkung und Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Standortes Deutschland bei Cyber-Angriffen. Im Zeitalter der fortlaufenden Digitalisierung ist die Sensibilisierung des Impressum Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB Lennéstraße 11, 10785 Berlin Telefon (0 30) 81 92-1 83 ▪ Telefax (0 30) 81 92-1 89 E-Mail: [email protected] ▪ Internet: www.voeb.de Ansprechpartner: Claudia MacGregor Redaktionsschluss: 29. Februar 2016 8
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