Wenn Unternehmen nicht halten, was sie versprechen – starke

Pressemitteilung des Europäischen Verbraucherzentrums
Luxemburg (CEC Luxemburg)
Wenn Unternehmen nicht halten, was sie versprechen
– starke Verbraucher setzen sich durch –
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ein Fall aus dem CEC
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Das Angebot des allseits bekannten Handy-Herstellers war deutlich: beim Kauf eines Smartphones
gibt es ein Zubehör im Wert von ca. 200 € kostenfrei dazu. Aber welche Enttäuschung bei Herrn S. ,
dem, obwohl er alle Bedingungen korrekt erfüllt hatte, die zur Ausgabe des Bonus führen sollten, das
Zubehör einfach nicht ausgehändigt wurde.
Die Beschwerde E-Mails des Verbrauchers an den Handy-Hersteller blieben erfolglos, so dass sich
Herr S. an das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg mit der Bitte um Rat und Hilfe wandte.
Obwohl der Anspruch des Verbrauchers auf Aushändigung des Zubehörs rechtlich begründet war,
gab der Handy-Hersteller auch gegenüber dem CEC Luxemburg nicht nach.
Das CEC setzte daraufhin den Verbraucher in Kenntnis, dass ihm indessen weitere Möglichkeiten
offenstünden, zu seinem Recht zu kommen, wie beispielsweise ein Schlichtungsverfahren oder – in
diesem Fall ratsamer – das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen.
Bei diesem bei Verbrauchern leider wenig bekannten europäischen Verfahren handelt es sich um ein
einfaches, schnelles und kostengünstiges Gerichtsverfahren, im Rahmen dessen, allein mit einem
Formular und ohne Anwalt beim Gericht die Forderung geltend gemacht werden kann.
Und siehe da: Nachdem der Verbraucher über dieses Verfahrens und nur mit einem Formular seine
Klage gegen den Handy-Herseller auf Ausgabe des Zubehörs bei Gericht eingereicht hatten, lenkte
der Handy-Hersteller ein, meldete sich bei Herrn S. und schickte diesem das Gratis-Zubehör.
Der Fall zeigt deutlich, dass es sich als Verbraucher in der EU lohnt, seine Rechte zu kennen und diese
auch durchzusetzen. Wir helfen Ihnen dabei. Sollten Sie also eine Frage haben zu Ihren Rechten als
Verbaucher in der EU oder bereits einen konkreten Rechtsstreit mit einem Unternehmen in einem
Land haben, in dem Sie nicht selbst wohnen, können Sie sich an das CEC Luxemburg wenden. Unsere
Dienstleistungen sind kostenfrei. Unterstützt werden wir u.a. von der Europäischen Kommission.
Sie erreichen uns wie folgt: [email protected]; www.cecluxembourg.lu, Tel. +352 26 84 64-1,
Adresse: 2a, rue Kalchesbrück, L—1852 Luxembourg, Bushaltestelle: Neudorf-Kalchesbrück oder
Kalchesbrück-Reno.
Luxemburg, den 31. Juli 2015