Sonatina regional 2016 Vorschriften

Malmedyer Straße 25 – 4780 St. Vith
Tel. & Fax: 080/226 555
E-Mail: [email protected]
www.foedekam.be
Solistenwettbewerb
„Sonatina“
Regionaler
Ausscheidungswettbewerb
Sonntag, 17. April 2016
Kolpinghaus, Eupen
VORSCHRIFTEN
I. Allgemeine Organisation
Der Solistenwettbewerb "SONATINA 2016" wird gemeinsam organisiert von den Gemeinschaftsverbänden
Födekam Ostbelgien (Deutschsprachige Gemeinschaft),der U.S.M. (Union des Sociétés Musicales de la
Communauté française/ Verband der Musikvereinigungen der Französischen Gemeinschaft) sowie von
VLAMO (Flämische Gemeinschaft) und zwar mit der Unterstützung einer Musikkommission, die sich aus
Mitgliedern der Verbände und aus Persönlichkeiten aus Musikerkreisen zusammensetzt.
Der Ausscheidungswettbewerb " SONATINA 2016" der DG. wird am Sonntag, den 17. April 2016 im
Kolpinghaus in Eupen organisiert.
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Der Wettbewerb umfasst drei Kategorien:
Perkussionsinstrumente.
· Niveau „Sonatine“: Mittelstufe
· Niveau „Sonate“: Oberstufe
· Niveau „Concerto“: Exzellenzstufe
Holzblasinstrumente,
Blechblasinstrumente
und
Eine Liste von Werken ist auf der Internetseite von Födekam Ostbelgien (www.foedekam.be) zu finden. Bei
der Auswahl eines Werkes ist auf die vorgegebene Dauer zu achten.
II. Einschreibungen
Die Einschreibung zum "Sonatina-Ausscheidungswettbewerb" in der DG erfolgt durch Einsendung
folgender Dokumente:
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das Einschreibeformular mit Angabe der Kategorie und des Niveaus, ordnungsgemäß ausgefüllt und
unterzeichnet. Minderjährige müssen das Formular von der verantwortlichen Person gegenzeichnen
lassen.
eine Fotokopie des Personalausweises.
ein Beleg über die Zahlung der Einschreibegebühr von 10 € (zehn Euro), die per Banküberweisung auf
das Konto IBAN: BE09 7311 0655 3057 / BIC: KREDBEBB von Födekam Ostbelgien VoG unter
"Mitteilung" des "Namens des Kandidaten" erfolgt sein muss.
eine Partitur des zu spielenden Werkes. Wenn der durch Födekam Ostbelgien zur Verfügung gestellte
Klavierbegleiter in Anspruch genommen wird, muss auch eine Klavierpartitur beigefügt werden.
Ihre E-Mail Adresse.
Sonatina – Regionaler Ausscheidungswettbewerb 2016: Vorschriften, Seite 1
Diese Unterlagen sind an die folgende Adresse zu schicken:
Födekam Ostbelgien VoG
Malmedyer Straße 25 - 4780 ST.VITH
E-Mail : [email protected]
Die Anmeldung ist erst gültig und wird erst registriert, wenn sowohl alle Unterlagen eingereicht als
auch die Überweisung getätigt wurde. Bei Abmeldung erfolgt nur dann eine Erstattung von 50 % der
Teilnahmegebühr, wenn eine offizielle Bescheinigung (Attest) eingereicht wird. Die anderen 50 %
werden für Verwaltungskosten einbehalten.
Äußerstes Einschreibedatum ist Freitag, der 18. März 2016.
Sollten an diesem Tag verschiedene Unterlagen nicht vorliegen, wird die Kandidatur nicht mehr
angenommen.
III. Allgemeine Teilnahmebedingungen
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Die Kandidaten müssen ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben.
Sie können in einer Musikschule oder Musikakademie eingeschrieben sein oder auch nicht, oder
Autodidakt sein.
Der jeweils beste Kandidat eines Niveaus darf im nächsten Jahr nicht mehr in dem gleichen Niveau
antreten.
IV. Programm
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Das Programm wird aus dem Repertoire gewählt, das der jeweiligen Kategorie und dem Niveau sowie
der vorgegebenen Dauer entspricht.
Werke, die nicht im Repertoire aufgenommen sind, werden dem Organisationskomitee des
Wettbewerbs zur Genehmigung vorgelegt. Sobald ein Programm genehmigt ist, kann es nicht mehr
abgeändert werden.
Der Kandidat trägt ein Stück vor, das der für das jeweilige Niveau vorgesehenen Dauer entspricht:
· Niveau „Sonatine“:
maximal 8 Minuten – minimal 3 Minuten
· Niveau „Sonate“:
maximal 10 Minuten – minimal 4 Minuten
· Niveau „Concerto“:
maximal 12 Minuten – minimal 5 Minuten
Die Jury darf den Vortrag abbrechen falls das Zeitlimit überschritten wird.
Das Werk kann mit oder ohne Klavierbegleitung sein. Begleitungen mit CD-Aufnahmen sind nur in der
Kategorie "Perkussionsinstrumente" zulässig.
Kandidaten in der Kategorie "Perkussion" können mehrere Werke vortragen, insofern sie auf
verschiedenen Instrumenten gespielt werden und die für das Niveau vorgesehene Dauer eingehalten
wird.
V. Ablauf
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Am Tag des Wettbewerbs muss jeder Kandidat das gedruckte Original der Partituren mitbringen.
Die Wettbewerbsauftritte sind immer öffentlich. Sie laufen nach den Niveaus des vorliegenden
Reglements ab.
Die Organisatoren des Wettbewerbs tragen die Kosten für die zu zahlenden Urheberrechte (SABAM).
Der Wettbewerb sieht einen "offiziellen" Klavierbegleiter vor. Ihm müssen die Partituren unbedingt vor
dem äußersten Einschreibedatum zukommen.
Der Kandidat kann sich aus eigener Initiative aber auch von einem Klavierbegleiter seiner Wahl
begleiten lassen oder eine Person zum Wenden der Partiturseiten engagieren. Die eventuellen Kosten
gehen dann zu Lasten des Kandidaten.
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Außer dem vom Kandidaten ausgewählten musikalischen Begleiter und der zum Drehen der
Partiturseiten eventuell gewählten Person ist es keiner weiteren Person erlaubt, mit dem Kandidaten auf
der Bühne Platz zu nehmen.
Die von den Organisatoren festgelegten Uhrzeiten dürfen auf keinen Fall geändert werden vorbehaltlich
einer Entscheidung des Präsidenten der Jury zum Zeitpunkt des Auftritts.
Eine Zeit der Einspielung in einem Proberaum ist vorgesehen
· Niveau „Sonatine“:
10 Minuten
· Niveau „Sonate“:
12 Minuten
· Niveau „Concerto“:
15 Minuten
VI. Jury
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Die Jury setzt sich aus einem Präsidenten und zwei ihm zur Seite stehenden Mitgliedern (ein Juror für
jede Instrumentenkategorie) zusammen.
Die Jurymitglieder sind Berufspädagogen und Berufsmusiker. Sie werden vom Organisationskomitee
des Wettbewerbs bestimmt.
Ein Vertreter des Organisationskomitees wohnt den Beratungen bei (ohne stimmberechtigt zu sein) und
nimmt die Sekretariatsarbeit wahr.
Nach den Vorträgen eines jeden Niveaus füllen der Präsident und jedes Mitglied der Jury ein Dokument
aus, das präzise Bewertungskriterien enthält, und geben individuell und geheim jedem Kandidaten eine
Benotung. Ihre Benotungen werden dann addiert und der Durchschnitt wird errechnet. Jede Benotung,
die um mehr als 10% vom Durchschnitt entfernt liegt, wird auf den entsprechenden Grenzwert dieses
Durchschnitts zurückgesetzt. Dann wird ein gewichteter Durchschnitt ermittelt. Nur über Grenzfälle
wird beraten.
VII. Beschwerden
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Beanstandungen des zur Verfügung gestellten Materials oder betreffend eines anderen Aspektes des
Wettbewerbs müssen vor der Beratung der Jury gemeldet werden.
Die Weigerung, eines der im Programm vorgesehenen Werke oder eines Auszugs daraus vorzutragen,
führt zur Disqualifizierung des Kandidaten.
Gegen die Entscheidungen der Jury ist keine Berufung möglich.
Beschwerden aller Art, die die Organisationsbedingungen, den Ablauf und die Resultate des
Wettbewerbs betreffen, werden nicht angenommen. Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die
bedingungslose Annahme der Vorschriften des vorliegenden Reglements voraus. Über alle im
Reglement nicht vorgesehenen Fälle entscheidet das Organisationskomitee des Wettbewerbs.
Im Falle einer Beanstandung bezüglich der Anwendung des vorliegenden Reglements kann der
Kandidat binnen acht Tagen nach der Preisverteilung eine schriftliche Reklamation beim
Organisationskomitee des Wettbewerbs einreichen.
VIII. Preise
Die sechs (6) besten Kandidaten des Födekam-Ausscheidungswettbewerbes sind berechtigt am
„Nationalwettbewerb Sonatina 2016“ teilzunehmen, der am Samstag, den 07. Mai 2016 im Palais des
Beaux-Arts (Bozar), in Brüssel stattfindet. Allen anderen Kandidaten wird eine Teilnahmebescheinigung
ausgestellt.
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Jeder Teilnehmer erhält eine Zusammenfassung der Bemerkungen der Jury.
Die Preisverteilung findet am Ende des Wettbewerbs nach den Beratungen der Jury am Sonntag, den
17. April 2016 in Eupen statt.
Alle weiteren Auskünfte sind erhältlich beim Musikverband Födekam Ostbelgien - V.o.G.
Telefon und Fax : 00 32 (0)80/22 65 55
[email protected]
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