Das Unternehmen - Regierungspräsidium Gießen

Eigenkapitalbescheinigung
zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im Güterkraftverkehr
Das Unternehmen
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verfügt am Stichtag
31.12. _______
über folgendes Eigenkapital:
I. Kapital
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II. Kapitalrücklage
…………..………
III. Gewinnrücklagen:
…………..………
1. gesetzliche Rücklage
…………..………
2. satzungsmäßige Rücklagen
………..…………
3. andere Gewinnrücklagen
…………..………
IV. Gewinnvortrag / Verlustvortrag
………..…………
V. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
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Eigenkapital
…………..………
abzüglich Fahrzeugwerte
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um Fahrzeugwerte bereinigtes Eigenkapital
Auf Grund der vorgelegten Unterlagen (geprüfter Jahresabschluss) wird hiermit das
ausgewiesene Eigenkapital bestätigt; die Fahrzeugwerte wurden in Abzug gebracht. Von der Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen habe ich mich / haben wir
uns überzeugt.
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(Ort, Datum)
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(Stempel und Unterschrift einer zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen genannte
Person oder Gesellschaft (§ 3 StBerG) oder des Kreditinstituts)
Regierungspräsidium Gießen - Eigenkapitalbescheinigung - Stand: Februar 2016
Regierungspräsidium Gießen
Ausfüllhinweise
zur Eigenkapitalbescheinigung
Nach den Bestimmungen des Artikels 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 muss das Unternehmen, um die Anforderungen nach Artikel 3 Abs. 1 Buchst. c zu erfüllen, jederzeit in der Lage sein,
im Verlauf des Geschäftsjahres seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Zu diesem Zweck
weist das Unternehmen anhand der von einem Rechnungsprüfer oder einer ordnungsgemäß akkreditierten Person geprüften Jahresabschlüsse nach, dass es jedes Jahr über ein Eigenkapital und Reserven in Höhe von mindestens 9.000 Euro für nur ein genutztes und 5.000 Euro für jedes weitere genutzte Fahrzeug verfügt.
Das Eigenkapital ist bei bereits bestehenden Unternehmen zum Stichtag des letzten Jahresabschlusses zu bescheinigen. Die nach § 241a HGB von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars befreiten Einzelunternehmen und GbR weisen das o. a. Kapital anhand der Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im Güterkraftverkehr nach.
Bei neugegründeten Unternehmen (Kapital- und Personengesellschaften) ist die Eröffnungsbilanz
heranzuziehen; Einzelunternehmen weisen das geforderte Kapital anhand von Kontoauszügen nach
oder lassen das geforderte Kapital auf der Zusatzbescheinigung durch ein Kreditinstitut bescheinigen.
Zu welchen Positionen der Eigenkapitalbescheinigung bei den verschiedenen Rechtsformen Angaben zu machen sind, entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle.
Wichtig:
Nicht zum Eigenkapital bzw. zur stillen Reserve gerechnet werden dürfen die im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzten Fahrzeuge des Unternehmens. Für die zuvor genannten Fahrzeuge
bleiben die aus dem Kauf herrührenden Darlehensverbindlichkeiten außer Ansatz, solange das Fahrzeug an den Darlehensgeber sicherungsübereignet und der jeweilige Zeitwert des Fahrzeugs nicht
geringer ist als die Höhe der jeweils noch bestehenden Darlehensverbindlichkeit. Diese Vorgehensweise ist der Rechtsprechung geschuldet, denn sowohl das OVG Hamburg (Beschluss vom
16.05.2012, Az.: 3 Bs 5/12) als auch das VG Köln (Beschluss vom 31.08.2012, Az.: 18 L
1013/12) haben entschieden, dass die vom Unternehmen eingesetzten Fahrzeuge nicht geeignet
sind, um den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit zu erbringen, da es sich bei den Fahrzeugen um die Betriebsmittel des Unternehmens handelt, nicht jedoch um finanzielle Ressourcen
zur Erfüllung der laufenden Verpflichtungen.
Artikel 2 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 definiert ein Fahrzeug als ein in einem Mitgliedsstaat amtlich zugelassenes Kraftfahrzeug oder eine Fahrzeugkombination.
Dies bedeutet, dass sowohl die Werte der Kraftfahrzeuge als auch der Auflieger und Anhänger (in
Anzahl der vorhandenen Kraftfahrzeuge) von dem Eigenkapital in Abzug gebracht werden müssen.
Beispiele:
1. Im Eigentum des Unternehmens befinden sich 3 Sattelzugmaschinen (SZM) / LKW und 3 Auflieger / Anhänger, eingesetzt im gewerblichen Güterkraftverkehr (GüK). Weder die Kraftfahrzeuge noch die Auflieger / Anhänger dürfen in diesem Fall zum Eigenkapital bzw. zur stillen
Reserve gerechnet werden.
2. Im Eigentum des Unternehmens befinden sich 3 SZM / LKW und 5 Auflieger / Anhänger, eingesetzt im gewerblichen GüK. 3 Sattelzugmaschinen / LKW und 3 Auflieger / Anhänger dürfen
nicht zum Eigenkapital bzw. zur stillen Reserve gerechnet werden; 2 Auflieger / Anhänger
verbleiben mit ihrem Buchwert im Eigenkapital.
3. Das Unternehmen verfügt über 3 geleaste SZM, 2 eigene LKW, 4 eigene Auflieger und 4 eigene Anhänger, eingesetzt im gewerblichen GüK. Nicht zum Eigenkapital bzw. zur stillen Reserve gerechnet werden dürfen 2 LKW, 3 Auflieger (für die geleasten SZM) und 2 Anhänger;
1 Auflieger und 2 Anhänger verbleiben mit ihrem Buchwert im Eigenkapital.
Stand: Februar 2016 Kapitalgesellschaften
Position der Eigenkapitalbescheinigung
I. Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklagen
2. Satzungsmäßige
Rücklagen
3. Andere Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag /
Verlustvortrag
V. Jahresüberschuss /
Jahresfehlbetrag
Personengesellschaften
Einzelunternehmer
Alle Werte sind nach dem entsprechendem
Jahresabschluss oder der Eröffnungsbilanz
einzutragen
Alle Werte sind nach dem entsprechendem Jahresabschluss oder der Eröffnungsbilanz einzutragen
Hier ist das gezeichnete Kapital anzusetzen
(AG und KGaA: Grundkapital;
GmbH: Stammkapital).
Hier sind die bilanziell als Eigenkapital angesehenen Kapitalanteile der persönlich haftenden
Gesellschafter bzw. des Komplementärs sowie
der Kommanditisten zum Stichtag anzusetzen.
Nur bei Kommanditgesellschaften einzutragen,
falls im KG-Vertrag geregelt und im entsprechenden Jahresabschluss vorhanden.
Die Gewinnrücklagen setzen sich – falls vorhanden – bei Personengesellschaften aus den
satzungsmäßigen Rücklagen sowie den anderen Gewinnrücklagen zusammen, so dass hier
deren Gesamtsumme einzutragen ist.
Eigenkapital zu Beginn des Geschäftsjahres
(Eigenkapital laut Vorjahresbilanz)
Eintrag entfällt
Eintrag entfällt
Nur auszufüllen bei gesellschaftsvertraglicher
Grundlage – bzw. aufgrund Gesellschafterbeschluss – und entsprechend ausgewiesener
Bilanzposition.
Nur auszufüllen bei gesellschaftsvertraglicher
Grundlage – bzw. aufgrund Gesellschafterbeschluss – und entsprechend ausgewiesener
Bilanzposition.
Eintrag entfällt
Eintrag entfällt
Falls im entsprechenden Jahresabschluss
vorhanden, ist hier die Kapitalrücklage
gemäß Bilanz einzutragen.
Die Gewinnrücklagen setzen sich – falls
vorhanden – aus den folgenden 3 Zeilen
zusammen, so dass hier deren Gesamtsumme einzutragen ist (Gesetzliche Rücklagen + Satzungsmäßige Rücklagen +
Andere Gewinnrücklagen).
Nach der entsprechenden Bilanzposition
bei AG, KGaA und UG einzutragen.
Einschlägig für AG, GmbH und KGaA, falls
in Satzung oder Gesellschaftervertrag
vorgeschrieben und in der Bilanz ausgewiesen.
Falls in der Bilanz ausgewiesen, sind hier
die übrigen, freien Gewinnrücklagen einzutragen, z. B. Erneuerungsrücklagen.
Falls in der entsprechenden Bilanz ausgewiesen. Ein Verlustvortrag ist durch ein
vorgestelltes Minuszeichen eindeutig
kenntlich zu machen.
Hier ist das sich aus der Gewinn-und-Verlust-Rechnung des entsprechenden Geschäftsjahres
ergebende Jahresergebnis einzutragen, sofern dieses nicht direkt entnommen oder abgeführt wird.
Ein Jahresfehlbetrag ist durch ein vorgestelltes Minuszeichen eindeutig kenntlich zu machen.
-buchführungspflichtig-
Einzelunternehmer oder GbR
-von Buchführungspflicht befreit-
Die nach § 241a HGB von der Pflicht zur
Eintrag entfällt
Buchführung und Erstellung eines Inventars befreiten Einzelunternehmen und
Eintrag entfällt
GbR weisen das geforderte Kapital anhand der Zusatzbescheinigung zum
Nachweis der finanziellen Leistungsfä-
Eintrag entfällt
Eintrag entfällt
Hier ist die Summe aller Privateinlagen des Geschäftsjahres sowie des Jahresergebnisses der
Gewinn-und-Verlust-Rechnung des entsprechenden Jahresabschlusses abzüglich aller Privatentnahmen des Geschäftsjahres einzutragen. Ein
negatives Ergebnis ist durch ein vorgestelltes
Minuszeichen eindeutig kenntlich zu machen.
Eigenkapital
Hier ist das sich aus der Summe der Zeilen I – V ergebende Eigenkapital zum entsprechenden Stichtag einzutragen. Die einzeln aufgeführten Gewinnrücklagenpositionen 1., 2. und 3. sind hierbei nicht zu berücksichtigen, da sie bereits in Position III. als Summe enthalten sind.
abzüglich Fahrzeugwerte
Die Buchwerte der im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzten Fahrzeuge (Definition siehe Ausfüllhinweise zur Eigenkapitalbescheinigung)
sind zu ermitteln und in Abzug zu bringen. Dabei sind auch die aus dem Kauf dieser Fahrzeuge herrührenden Darlehensverbindlichkeiten außer
Ansatz zu lassen, solange die entsprechenden Fahrzeuge an den / die Darlehensgeber sicherungsübereignet und die jeweiligen Zeitwerte der
Fahrzeuge nicht geringer sind als die Höhe der jeweils noch bestehenden Darlehensverbindlichkeiten. Andernfalls sind die Darlehensverbindlichkeiten nur bis zu der Höhe der jeweiligen Zeitwerte der Fahrzeuge vom Eigenkapital abzuziehen.
um Fahrzeugwerte
bereinigtes Eigenkapital
Als Ergebnis bleibt die Summe, die unter Berücksichtigung der gängigen Rechtsprechung als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit anerkannt werden kann (ist zwingend auszufüllen).
higkeit im Güterkraftverkehr nach.