Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im Güterkraftverkehr Das Unternehmen ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ verfügt am Stichtag 31.12. _______ über folgendes Eigenkapital: I. Kapital …………..……… II. Kapitalrücklage …………..……… III. Gewinnrücklagen: …………..……… 1. gesetzliche Rücklage …………..……… 2. satzungsmäßige Rücklagen ………..………… 3. andere Gewinnrücklagen …………..……… IV. Gewinnvortrag / Verlustvortrag ………..………… V. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag __________________ Eigenkapital …………..……… abzüglich Fahrzeugwerte -_____________ um Fahrzeugwerte bereinigtes Eigenkapital Auf Grund der vorgelegten Unterlagen (geprüfter Jahresabschluss) wird hiermit das ausgewiesene Eigenkapital bestätigt; die Fahrzeugwerte wurden in Abzug gebracht. Von der Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen habe ich mich / haben wir uns überzeugt. ........................................ (Ort, Datum) …………………………………............................................ (Stempel und Unterschrift einer zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen genannte Person oder Gesellschaft (§ 3 StBerG) oder des Kreditinstituts) Regierungspräsidium Gießen - Eigenkapitalbescheinigung - Stand: Februar 2016 Regierungspräsidium Gießen Ausfüllhinweise zur Eigenkapitalbescheinigung Nach den Bestimmungen des Artikels 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 muss das Unternehmen, um die Anforderungen nach Artikel 3 Abs. 1 Buchst. c zu erfüllen, jederzeit in der Lage sein, im Verlauf des Geschäftsjahres seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Zu diesem Zweck weist das Unternehmen anhand der von einem Rechnungsprüfer oder einer ordnungsgemäß akkreditierten Person geprüften Jahresabschlüsse nach, dass es jedes Jahr über ein Eigenkapital und Reserven in Höhe von mindestens 9.000 Euro für nur ein genutztes und 5.000 Euro für jedes weitere genutzte Fahrzeug verfügt. Das Eigenkapital ist bei bereits bestehenden Unternehmen zum Stichtag des letzten Jahresabschlusses zu bescheinigen. Die nach § 241a HGB von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars befreiten Einzelunternehmen und GbR weisen das o. a. Kapital anhand der Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im Güterkraftverkehr nach. Bei neugegründeten Unternehmen (Kapital- und Personengesellschaften) ist die Eröffnungsbilanz heranzuziehen; Einzelunternehmen weisen das geforderte Kapital anhand von Kontoauszügen nach oder lassen das geforderte Kapital auf der Zusatzbescheinigung durch ein Kreditinstitut bescheinigen. Zu welchen Positionen der Eigenkapitalbescheinigung bei den verschiedenen Rechtsformen Angaben zu machen sind, entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Wichtig: Nicht zum Eigenkapital bzw. zur stillen Reserve gerechnet werden dürfen die im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzten Fahrzeuge des Unternehmens. Für die zuvor genannten Fahrzeuge bleiben die aus dem Kauf herrührenden Darlehensverbindlichkeiten außer Ansatz, solange das Fahrzeug an den Darlehensgeber sicherungsübereignet und der jeweilige Zeitwert des Fahrzeugs nicht geringer ist als die Höhe der jeweils noch bestehenden Darlehensverbindlichkeit. Diese Vorgehensweise ist der Rechtsprechung geschuldet, denn sowohl das OVG Hamburg (Beschluss vom 16.05.2012, Az.: 3 Bs 5/12) als auch das VG Köln (Beschluss vom 31.08.2012, Az.: 18 L 1013/12) haben entschieden, dass die vom Unternehmen eingesetzten Fahrzeuge nicht geeignet sind, um den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit zu erbringen, da es sich bei den Fahrzeugen um die Betriebsmittel des Unternehmens handelt, nicht jedoch um finanzielle Ressourcen zur Erfüllung der laufenden Verpflichtungen. Artikel 2 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 definiert ein Fahrzeug als ein in einem Mitgliedsstaat amtlich zugelassenes Kraftfahrzeug oder eine Fahrzeugkombination. Dies bedeutet, dass sowohl die Werte der Kraftfahrzeuge als auch der Auflieger und Anhänger (in Anzahl der vorhandenen Kraftfahrzeuge) von dem Eigenkapital in Abzug gebracht werden müssen. Beispiele: 1. Im Eigentum des Unternehmens befinden sich 3 Sattelzugmaschinen (SZM) / LKW und 3 Auflieger / Anhänger, eingesetzt im gewerblichen Güterkraftverkehr (GüK). Weder die Kraftfahrzeuge noch die Auflieger / Anhänger dürfen in diesem Fall zum Eigenkapital bzw. zur stillen Reserve gerechnet werden. 2. Im Eigentum des Unternehmens befinden sich 3 SZM / LKW und 5 Auflieger / Anhänger, eingesetzt im gewerblichen GüK. 3 Sattelzugmaschinen / LKW und 3 Auflieger / Anhänger dürfen nicht zum Eigenkapital bzw. zur stillen Reserve gerechnet werden; 2 Auflieger / Anhänger verbleiben mit ihrem Buchwert im Eigenkapital. 3. Das Unternehmen verfügt über 3 geleaste SZM, 2 eigene LKW, 4 eigene Auflieger und 4 eigene Anhänger, eingesetzt im gewerblichen GüK. Nicht zum Eigenkapital bzw. zur stillen Reserve gerechnet werden dürfen 2 LKW, 3 Auflieger (für die geleasten SZM) und 2 Anhänger; 1 Auflieger und 2 Anhänger verbleiben mit ihrem Buchwert im Eigenkapital. Stand: Februar 2016 Kapitalgesellschaften Position der Eigenkapitalbescheinigung I. Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen 1. Gesetzliche Rücklagen 2. Satzungsmäßige Rücklagen 3. Andere Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag / Verlustvortrag V. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Personengesellschaften Einzelunternehmer Alle Werte sind nach dem entsprechendem Jahresabschluss oder der Eröffnungsbilanz einzutragen Alle Werte sind nach dem entsprechendem Jahresabschluss oder der Eröffnungsbilanz einzutragen Hier ist das gezeichnete Kapital anzusetzen (AG und KGaA: Grundkapital; GmbH: Stammkapital). Hier sind die bilanziell als Eigenkapital angesehenen Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter bzw. des Komplementärs sowie der Kommanditisten zum Stichtag anzusetzen. Nur bei Kommanditgesellschaften einzutragen, falls im KG-Vertrag geregelt und im entsprechenden Jahresabschluss vorhanden. Die Gewinnrücklagen setzen sich – falls vorhanden – bei Personengesellschaften aus den satzungsmäßigen Rücklagen sowie den anderen Gewinnrücklagen zusammen, so dass hier deren Gesamtsumme einzutragen ist. Eigenkapital zu Beginn des Geschäftsjahres (Eigenkapital laut Vorjahresbilanz) Eintrag entfällt Eintrag entfällt Nur auszufüllen bei gesellschaftsvertraglicher Grundlage – bzw. aufgrund Gesellschafterbeschluss – und entsprechend ausgewiesener Bilanzposition. Nur auszufüllen bei gesellschaftsvertraglicher Grundlage – bzw. aufgrund Gesellschafterbeschluss – und entsprechend ausgewiesener Bilanzposition. Eintrag entfällt Eintrag entfällt Falls im entsprechenden Jahresabschluss vorhanden, ist hier die Kapitalrücklage gemäß Bilanz einzutragen. Die Gewinnrücklagen setzen sich – falls vorhanden – aus den folgenden 3 Zeilen zusammen, so dass hier deren Gesamtsumme einzutragen ist (Gesetzliche Rücklagen + Satzungsmäßige Rücklagen + Andere Gewinnrücklagen). Nach der entsprechenden Bilanzposition bei AG, KGaA und UG einzutragen. Einschlägig für AG, GmbH und KGaA, falls in Satzung oder Gesellschaftervertrag vorgeschrieben und in der Bilanz ausgewiesen. Falls in der Bilanz ausgewiesen, sind hier die übrigen, freien Gewinnrücklagen einzutragen, z. B. Erneuerungsrücklagen. Falls in der entsprechenden Bilanz ausgewiesen. Ein Verlustvortrag ist durch ein vorgestelltes Minuszeichen eindeutig kenntlich zu machen. Hier ist das sich aus der Gewinn-und-Verlust-Rechnung des entsprechenden Geschäftsjahres ergebende Jahresergebnis einzutragen, sofern dieses nicht direkt entnommen oder abgeführt wird. Ein Jahresfehlbetrag ist durch ein vorgestelltes Minuszeichen eindeutig kenntlich zu machen. -buchführungspflichtig- Einzelunternehmer oder GbR -von Buchführungspflicht befreit- Die nach § 241a HGB von der Pflicht zur Eintrag entfällt Buchführung und Erstellung eines Inventars befreiten Einzelunternehmen und Eintrag entfällt GbR weisen das geforderte Kapital anhand der Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfä- Eintrag entfällt Eintrag entfällt Hier ist die Summe aller Privateinlagen des Geschäftsjahres sowie des Jahresergebnisses der Gewinn-und-Verlust-Rechnung des entsprechenden Jahresabschlusses abzüglich aller Privatentnahmen des Geschäftsjahres einzutragen. Ein negatives Ergebnis ist durch ein vorgestelltes Minuszeichen eindeutig kenntlich zu machen. Eigenkapital Hier ist das sich aus der Summe der Zeilen I – V ergebende Eigenkapital zum entsprechenden Stichtag einzutragen. Die einzeln aufgeführten Gewinnrücklagenpositionen 1., 2. und 3. sind hierbei nicht zu berücksichtigen, da sie bereits in Position III. als Summe enthalten sind. abzüglich Fahrzeugwerte Die Buchwerte der im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzten Fahrzeuge (Definition siehe Ausfüllhinweise zur Eigenkapitalbescheinigung) sind zu ermitteln und in Abzug zu bringen. Dabei sind auch die aus dem Kauf dieser Fahrzeuge herrührenden Darlehensverbindlichkeiten außer Ansatz zu lassen, solange die entsprechenden Fahrzeuge an den / die Darlehensgeber sicherungsübereignet und die jeweiligen Zeitwerte der Fahrzeuge nicht geringer sind als die Höhe der jeweils noch bestehenden Darlehensverbindlichkeiten. Andernfalls sind die Darlehensverbindlichkeiten nur bis zu der Höhe der jeweiligen Zeitwerte der Fahrzeuge vom Eigenkapital abzuziehen. um Fahrzeugwerte bereinigtes Eigenkapital Als Ergebnis bleibt die Summe, die unter Berücksichtigung der gängigen Rechtsprechung als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit anerkannt werden kann (ist zwingend auszufüllen). higkeit im Güterkraftverkehr nach.
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