Reise-Anmeldung 2015 Nr. 1: Sardinien Nr. 2: Dolomiten Nr. 4: Grenzverkehr (Livigno) Nr. 3: Apennin & Cinque Terre Fahrer: Beifahrer: Name, Vorname Name, Vorname Straße, Nr. Straße, Nr. PLZ, Wohnort PLZ, Wohnort Telefon Telefon Fax Fax Nr. 5: Franz. Alpen & Seealpen Nr. 6: Berge und Seen (Lombardei) Übernachtung im: Mobiltelefon Bitte nur eintragen, wenn Mobiltelefon zur Reise mitgenommen wird. Diese Nr. wird auf den Listen mit der Gruppeneinteilung veröffentlicht! Einzelzimmer Doppelzimmer mit: e-mail (falls bekannt) Datum, Unterschrift 1) Übernachtung im: Raum für weitere Eintragungen: Einzelzimmer Doppelzimmer mit: (Vegetarier, Diabetiker usw.) (falls bekannt) zusätzliche Übernachtung: Vor der Reise Nach der Reise im Allgäu: EUR 38,- im DZ, EUR 45,- im EZ EUR 45,- im DZ, EUR 52,- im EZ Datum, Unterschrift 1) Sardinien-Reise: Kennzeichen + Marke + Typ Motorrad Kabine 3-Bett innen 1-Zimmer Appartement als Doppelzimmer (im 2. Hotel) Appenin & Cinque Terre: Ich kann eine Transportmöglichkeit für ___ Motorräder und ___ Personen anbieten Ich suche eine Transportmöglichkeit für ___ Motorräder und ___ Personen Durch die folgenden Angaben können wir die evtl. notwendige Einteilung von Gruppen besser vornehmen: Zusätzliche Angaben zu Fahrer(-in): Führerschein Klasse 1 1a bevorzugter Fahrstil: gemütlich zügig seit ______, jährliche Fahrleistung ca. ________ km. Geburtsdatum:____________ Abschicken an: R&S Italia Tours, Rudi Bernert, Launtel 22, 89537 Giengen. Oder faxen: 07322/240579 Motorrad-Typ:________________________ Bitte noch keine Anzahlung leisten, wird erst nach Zugang der Reisebestätigung fällig! 1): Mit meiner Unterschrift erkenne ich die allgemeinen Geschäftsbedingungen und folgenden Haftungsverzicht an: Hiermit erkläre ich, dass ich bei der / den organisierten Reisen auf eigene Gefahr fahre, bzw. als Sozius auf eigene Gefahr mitfahre. Ich erkläre ausdrücklich den Verzicht auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die durch den Veranstalter oder durch ihn Beauftragte schuldhaft verursacht wurden. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
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