Reise-Anmeldung 2015 - R&S Italia

Reise-Anmeldung 2015
Nr. 1: Sardinien
Nr. 2: Dolomiten
Nr. 4: Grenzverkehr (Livigno)
Nr. 3: Apennin & Cinque Terre
Fahrer:
Beifahrer:
Name, Vorname
Name, Vorname
Straße, Nr.
Straße, Nr.
PLZ, Wohnort
PLZ, Wohnort
Telefon
Telefon
Fax
Fax
Nr. 5: Franz. Alpen & Seealpen
Nr. 6: Berge und Seen (Lombardei)
Übernachtung im:
Mobiltelefon
Bitte nur eintragen, wenn Mobiltelefon zur Reise mitgenommen wird.
Diese Nr. wird auf den Listen mit der Gruppeneinteilung veröffentlicht!
Einzelzimmer
Doppelzimmer mit:
e-mail
(falls bekannt)
Datum, Unterschrift 1)
Übernachtung im:
Raum für weitere Eintragungen:
Einzelzimmer
Doppelzimmer mit:
(Vegetarier, Diabetiker usw.)
(falls bekannt)
zusätzliche Übernachtung:
Vor der Reise
Nach der Reise
im Allgäu:
EUR 38,- im DZ, EUR 45,- im EZ
EUR 45,- im DZ, EUR 52,- im EZ
Datum, Unterschrift 1)
Sardinien-Reise:
Kennzeichen + Marke + Typ Motorrad
Kabine 3-Bett innen
1-Zimmer Appartement als Doppelzimmer
(im 2. Hotel)
Appenin & Cinque Terre:
Ich kann eine Transportmöglichkeit für ___ Motorräder und ___ Personen anbieten
Ich suche eine Transportmöglichkeit für ___ Motorräder und ___ Personen
Durch die folgenden Angaben können wir die evtl. notwendige Einteilung von Gruppen besser vornehmen:
Zusätzliche Angaben zu Fahrer(-in):
Führerschein Klasse
1
1a
bevorzugter Fahrstil:
gemütlich
zügig
seit ______, jährliche Fahrleistung ca. ________ km.
Geburtsdatum:____________
Abschicken an: R&S
Italia Tours, Rudi
Bernert, Launtel 22,
89537 Giengen.
Oder faxen:
07322/240579
Motorrad-Typ:________________________
Bitte noch keine Anzahlung leisten, wird erst nach Zugang der Reisebestätigung fällig!
1): Mit meiner Unterschrift erkenne ich die allgemeinen Geschäftsbedingungen und folgenden Haftungsverzicht an:
Hiermit erkläre ich, dass ich bei der / den organisierten Reisen auf eigene Gefahr fahre, bzw. als Sozius auf eigene Gefahr mitfahre. Ich erkläre ausdrücklich den Verzicht
auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die durch den
Veranstalter oder durch ihn Beauftragte schuldhaft verursacht wurden. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur, soweit
diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.