3) EINWIRKUNGEN AUF TRAGWERKE

BAULEITER HOCHBAU
K U R S 2014 - 2015
STATIK / FESTIGKEITSLEHRE
3) EINWIRKUNGEN AUF TRAGWERKE
(Lastannahmen)
1) Allgemeines
2) Einzellast und verteilte Kräfte
3) Belastungsarten
4) Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit
5) Nutzungsanforderungen
6) SIA-Normen: Einwirkungen auf Tragwerke
7) Lasten auf geneigten Flächen
8) Beispiele zu Lastenberechnungen
9) Beispiel für Dokumente
‚Nutzungsvereinbarung’ und ‚Projektbasis’
g.bettschen
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Statik/Festigkeitslehre - Einwirkungen auf Tragwerke - g.bettschen - S. 2
1) Allgemeines
Auf die Tragwerke wirken Kräfte und Lasten, am Anfang der statischen Berechnung
müssen diese Einwirkungen festgelegt und berechnet werden.
Die Normenwerke (z.B. SIA 261 - Einwirkungen auf Tragwerke), Tabellen
und Erfahrungswerte helfen bei dieser Arbeit.
Die den Berechnungen zugrundeliegenden Annahmen werden in den Dokumenten
Nutzungsvereinbarung und Projektbasis festgehalten.
2) Einzellast und verteilte Kräfte
Einzellast
Die Einzellast, wie sie oft definiert wird, ist eine
Idealisierung (eine theoretische Annahme).
Die Ursache der meisten Kräfte liegt in der
Materie, weil diese Objekte aber eine gewisse
Ausdehnung aufweisen, also nicht auf einen
Punkt konzentriert, sind die wirklichen Kräfte
immer verteilt.
Dimension der Einzelkraft :
N bzw. kN
Verteilte Kraft (Linienkraft)
Wenn die Kräfte längs einer Linie verteilt sind, nennt man sie Linienkräfte.
Rechtecklast
Dreiecklast
Beispiel :
Eigengewicht eines Betonbalkens 400 x 500 x 2000 mm
Querschnittsfläche
A = 0.4 x 0.5 = 0.2 m2
Volumen
V = 2.0 x 0.2 = 0.4 m3
Raumlast Stahlbeton
= 25 kN/m3
Gewicht
G = 0.4 x 25 = 10.0 kN
Last pro Laufmeter
g = 10.0 / 2.0 = 5.0 kN/m'
 Laufmeterlast = Querschnittsfläche x Raumlast (0.4 x 0.5 x 25 = 5.0 kN/m’)
Dimension der Linienkraft :
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kN/m’, ev. N/mm’
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Flächenkraft
Wenn die Kraft auf eine Fläche verteilt wirkt, spricht man von einer Flächenkraft.
b
a
Beispiel :
Eigengewicht einer Betondecke d = 160 mm (a = 4.0 m x b = 2.0 m)
Fläche A = a x b
Volumen
Gewicht
Last pro Quadratmeter
oder
Gewicht pro m2
A = 4.0 x 2.0 = 8.0 m2
V = 8.0 x 0.16 = 1.28 m3
G = 1.28 x 25 = 32.0 kN
g = 32.0 / 8.0 = 4.0 kN/m2
g = 1.0 x 1.0 x 0.16 x 25 = 4.0 kN/m2
Dimension der Flächenkraft: kN/m 2, N/mm2 (MPa)
3) Belastungsarten
Als Belastungen werden in der Statik Kräfte und Lasten bezeichnet, die auf die
betrachteten Bauteile einwirken. Durch Erdanziehung hervorgerufene Belastungen nennt
man Lasten, bei allen übrigen Einwirkungen spricht man von Kräften.
Beispiele von vertikalen Einwirkungen:
Eigenlasten
Die Last des Tragelementes selber
Ständige Lasten
Lasten von Bauteilen, die mit dem
Tragelement in ständiger Verbindung
sind.
(z.B. Beläge, Ueberzüge usw.)
Nutzlasten
In der Grösse veränderliche Lasten
(z.B. Personen, Mobiliar, Fahrzeuge,
Lagergut)
Schneelasten
Strassenlasten, Kranbahnlasten usw.
→ Das Bauwerk wird ja meist dazu erstellt, um diese Nutzlasten zu tragen.
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Beispiele von horizontalen Einwirkungen :
Windkräfte
Bremskräfte
Anprallkräfte von Fahrzeugen
Horizontalkräfte auf Abschrankungen
und Abstützungen
Erbebenkräfte
Erddruck
Wasserdruck
4) Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit
Schon beim Festlegen von Arten und Grössen der Einwirkungen wird unterschieden, ob
die Tragsicherheit oder die Gebrauchstauglichkeit
des Tragwerkes betrachtet wird.
Sicherheit (Tragsicherheit)
Im Einflussbereich von Bauwerken wird vom Benützer, von Dritten und von der
Allgemeinheit die Sicherheit vom Menschen gefordert.
Sicherheit gegenüber einer Gefährdung besteht dann, wenn diese Gefährdung durch
geeignete Massnahmen unter Kontrolle gehalten oder auf ein akzeptierbares Mass
beschränkt wird.
Das Tragwerk muss also zum Bespiel so dimensioniert werden, dass eine genügend
grosse Sicherheit gegenüber Versagen besteht.
Die Tragsicherheit wird durch den Vergleich vom Bemessungswert (infolge vorhandenen
oder zu erwartendenden Einwirkungen) mit demjenigen des Tragwiderstandes
nachgewiesen, die entsprechenden Bemessungsbeiwerte und erforderlichen
Sicherheitsgrade werden in Normenwerken und Bestimmungen geregelt.
Sicherheit ist also nicht eine Sache von Absprachen mit dem Bauherrn, sondern im
Rahmen allgemeiner, ethischen und rechtlichen Normen die Aufgabe der
verantwortlichen Fachleute.
Eine absolute Sicherheit kann nicht erreicht werden.
Gebrauchstauglichkeit
Für den Bauherrschaft steht die Zweckerfüllung des Bauwerks im Vordergrund des
Interesses.
Die Gebrauchstauglichkeit für die vereinbarte Nutzung ist gegeben, wenn das Tragwerk
ein Verhalten zeigt, welches innerhalb genormter oder vereinbarter Grenzen liegt.
Ein Tragbalken muss also zum Beispiel so dimensioniert werden, dass er sich unter den
auftretenden Einwirkungen nicht zu stark durchbiegt,
Die Gebrauchstauglichkeit hängt also von der Art der vorgesehenen
Nutzung und von den Ansprüchen des Bauherrn ab und ist eine Sache
von Absprachen zwischen Bauherr und Projektierenden.
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5) Nutzungsanforderungen
Bei Angriffnahme der Berechnungen braucht der Ingenieur klare Unterlagen, der
Informationsaustausch zwischen den verschiedenen am Projekt beteiligten Personen ist
deshalb sehr wichtig. Der Dialog zwischen dem Bauherrn, Architekten, Ingenieur und
anderen Fachleuten führt zur Aufstellung der sogenannten Nutzungsvereinbarung.
Die Nutzungsvereinbarung ist eine Zusammenstellung der zu
berücksichtigenden Nutzungszustände und der zugehörigen Massnahmen,
die zu ergreifen sind, um die Vorstellungen der Bauherrschft zu realisieren.
Im Nutzungsplan findet man zum Beispiel Angaben über die Art der Nutzung,
Wasserdichtigkeit, Frost- Tausalzbeständigkeit, Abriebfestigkeit, zulässige
Durchbiegungen, Rissbreiten, Schwingungs-Frequenzen usw.
Werden keine Absprachen getroffen, sind die in den entsprechenden Normenwerken
vorgesehehen Massnahmen verbindlich.
In einem zweiten Arbeitsgang wird die sogenannte Projektbasis erstellt.
In der Projektbasis werden die für das Tragwerk zu berücksichtigenden
Gefährdungsbilder zusammengestellt und festgelegt, mit welchen
Massnahmen den Gefahren begegnet werden soll.
Das Aufstellen und Durchdenken von kritischen Situationen, den sogenannten
Gefährdungsbildern, dient der Planung von Massnahmen zur Gewährleistung der
Sicherheit. Diese Gefährdungsbilder selbst werden im allgemeinen durch eine
Leitgefahr und eine oder mehrere Begleitgefahren beschrieben,
Leit- oder Begleitgefahr sind die unterschiedlichen Nutzungszustände der natürlichen
Einwirkungen (Wind, Schnee, usw.) oder der aussergewöhnlichen Einwirkungen ( Anprall,
Brand, usw.) .
Um die geforderte Sicherheit zu erreichen, sind verschiedene Massnahmen denkbar. Eine
dieser Massnahmen ist sicher die Berechnung und Bemessung des Tragwerkes, eine
andere Möglichkeit ist das Beseitigen der Gefährdungen am Gefahrenherd selbst, oder
das Umgehen der Gefährdungen durch Aenderungen am Konzept. Schliesslich ist auch
die Tatsache zu beachten, dass bewusstes Akzeptieren gewisser Risiken unvermeidlich
ist.
Oft ist eine Kombination aller dieser Massnahmen und Möglichkeiten sinnvoll.
Die Projektbasis enthält also beispielsweise:
 die Gefährdungsbilder
 die vorgesehenen Massnahmen
 die angenommenen Baugrundverhältnisse
 die wesentlichen Berechnungsannahmen
 die akzeptierten Risiken
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Weitere Schritte für die Projektierung und Ausführung sind noch das Erstellen vom
Kontrollplan, Ueberwachungsplan und Unterhaltsplan.
Kontrollplan
Im Kontrollplan werden alle für die Zeit der Erstellung vorgesehenen Kontrollen
zusammengestellt. Der Kontrollplan wird sich in vielen Fällen, in denen die im Normenwerk
vorgesehenen Kontrollen ausreichend sind, auf entsprechende Hinweise beschränken.
Ueberwachungs- und Unterhaltsplan
Dieses Dokument ist bei Bauwerken wichtig, wo die Dauerhaftigkeit durch gezielte
Massnahmen während der Nutzung gewährleistet werden muss. Es enthält zum Beispiel
Hinweise über Ueberwachungsintervalle, speziell zu überwachende Zonen, oder
notwendige organisatorische Vorkehrungen usw.
Aus den oben gemachten Ausführungen geht hervor, dass der Nutzungs- und
Sicherheitsplans sowohl während der Ausführung und nach Fertigstellung
des Bauwerkes ausserordentlich wichtig ist. Alle Beteilgten werden schon
am Anfang gezwungen, ihre Vorstellungen und Wünsche genau
bekanntzugeben und schriftlich zu formulieren.
Änderungen während der Ausführungsphase sollten in geordnetem Verfahren und mit
Zustimmung aller Beteiligten vorgenommen werden.
Siehe auch Kap. 9) Beispiel für ‚Nutzungsverinbarung’ und ‚Projektbasis’!
6) SIA-Normen: Einwirkungen auf Tragwerke
Eurocode – SIA Normen
Die Normen SIA 260, SIA261 (die alte Norm SIA160 war noch bis Juni 2004 gültig), der
Eurocode 1 oder ähnliche Tragwerksnormen anderer Länder legen die Grundsätze für die
Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Tragwerken fest. Sie umschreiben sowohl die
Einwirkungen auf Tragwerke als auch das Vorgehen für die Berechnung und Bemessung
sowie die zu führenden Nachweise. Diese Normen gelten immer in Verbindung mit den
Konstruktionsnormen.
Die Eurocodes sind die europaweit vereinheitlichte Bemessungsregeln im Bauwesen,
diese Europäischen Normen (EN) wurden durch Wissenschaftler und Ingenieure,
Anwender und Praktiker erarbeitet.
Die für uns geltenden SIA- Normen lehnen sich an den Eurocode an und sind auch
entsprechend dieser Philosophie aufgebaut.
Die Norm SIA 260 ( Grundlagen der Projektierung von Tragwerken) ist die Grundlage
für die Tragwerksplanung nach den aktuellen Tragwerksnormen des SIA.
Die Norm SIA 261 und SIA 261/1 umschreibt die üblichen Einwirkungen auf die
Tragwerke.
Aus dem Inhalt der SIA-Norm 261: Einwirkungen auf Tragwerke
Eigenlasten und Auflasten, Vorspannung, Baugrund, Schnee, Wind, Temperatur,
Gebäudenutzung
Nichtmotorisierter Verkehr,Strassenverkehr, Bahnverkehr
Abschrankungen, Anprall, Brand, Erdbeben, Explosion
Anhang: Raumlasten, Flächenlasten und Böschungswinkel, Beiwerte Windkräfte
Karten: Karten für Schnee, Wind und Erdbeben.
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Berechnung, Bemessung und Nachweise gem. neuen SIA-Normen
Die Tragsicherheit wird durch den Vergleich des Bemessungswertes der
Beanspruchung mit demjenigen des Tragwiderstandes nachgewiesen :
Ed
-
-
Rd
Der Bemessungswert Ed der Beanspruchung berechnet sich anhand der in der Norm
enthaltenden Werte der Einwirkungen. Ed muss ein Extremwert der Beanspruchungen
sein.
Der Bemessungswert Rd des Tragwiderstandes ist den verschiedenen
Konstruktionsnormen zu entnehmen.
Für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit betrachtet man diejenigen
Beanspruchungen, die während der Nutzung mit grosser Wahrscheinlichkeit
auftreten werden.
Je nach Art der Anforderungen an das Tragwerk unterscheidet man zwischen Langzeitund Kurzzeitwerten. Der rechnerische Nachweise wird im Normalfall
so geführt :
Ed
-
Cd
Ed wird mit den wahrscheinlich auftretenden Einwirkungen gerechnet.
Cd ist die zugehörige Gebrauchsgrenze (sie ist ein den Normen zu entnehmender
Richtwert oder ein Wert der in Absprache mit der Bauherrschaft festgelegt wird).
-
Beispiel zu Nachweis Tragsicherheit
Die Tragsicherheit wird durch den Vergleich des Bemessungswertes der
Beanspruchung mit demjenigen des Tragwiderstandes nachgewiesen :
Ed
Rd
Nachweis einer Stahlstütze gem. Normen SIA
Nutzlast
Qk = 60 kN
Ständige Last und Eigengewicht
Gk = 40 kN
Lastfaktor für Nutzlast
γQ = 1.5
Lastfaktor für ständige Last und Eigengewicht
γG = 1.35
Q
G
(aus statischer Berechnung)
(aus statischer Berechnung)
(aus Norm Einwirkungen)
(aus Norm Einwirkungen
Bemessungswert der Beanspruchung:
Ed = γQ ∙ Q + γG ∙ G = 1.5 ∙ 60 + 1.35 ∙ 40 = 144 kN
Tragwiderstand der Stütze RK = 158 kN
(aus Berechnung oder aus Tabelle)
Allgemein wird nach Norm R als Tragwiderstand für alle Arten von
Tragwiderständen angegeben.
Tragwiderstandsbeiwert für Stahl γR = 1.05
(aus Norm SIA 263 Stahlbauten)
Bemessungswert des Tragwiderstandes:
Rd = R / γR = 158 / 1.05 = 150 kN
Nachweis: Ed = 144 kN Rd = 150 kN
→ Die Tragsicherheit ist also gewährleistet
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Auszug aus SIA 261 - Einwirkungen - Nutzlasten in Gebäuden
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Statik/Festigkeitslehre - Einwirkungen auf Tragwerke - g.bettschen - S. 9
Berechnung Schneelast nach SIA 261
(In der Norm werden noch verschiedene
Dachformwerte berücksichtigt.
Für unsere Zwecke genügt aber die
hier gezeigte Methode mit angenäherten,
üblichen Faktoren.)
Schneelast s auf horizontalem Gelände
(gilt für Standorte unter 2000 m Meereshöhe)
sk = (1 + ( ho / 350)2 ) ∙ 0.4 kN/m2 ≥ 0.9 kN/m2
h0 = Bezugshöhe (Für Region Rheintal : h0 = Meereshöhe + 200 m
Schneelast s auf Dächern
(gilt für normal windexponierte Gebäude)
qk =
∙ sk
sk = Schneelast auf horizontalem Gelände
= Dachformbeiwert gem. Diagramm
Raumlast vom Schnee:
Neuschnee
1.0 kN/m3
Filzschnee (einige Std. bis Tage
nach dem Schneefall) 2.0 kN/m3
Altschnee
3.5 kN/m3
Nassschnee
4.0 kN/m3
Dachformbeiwert
Diagramm für mittleren Dachformbeiwert
1.0
0.8
0.6
0.4
0.2
15
30
Dachneigung
45
60 Grad
Beispiel: Dachneigung 15 Grad, 1450 m ü. Meer, Region Rheintal
= 0.8, ho = 1’450 + 200 = 1'650 m,
qk = 0.8 x 9.3 = 7.4 kN/m2
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Auszug aus SIA 261:
Raumlasten, Flächenlasten und Böschungswinkel
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Auszug aus SiA 261 - Raumlasten, Flächenlasten und
Böschungswinkel
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7) Lasten auf geneigten Flächen
Im Rahmen unseres Kurses genügt es, bei diesem Kapitel nur das Grundsätzliche (hier in
roter Schrift) bei Lasten auf geneigten Flächen zu kennen.
Die Berechnungsformeln müssen deshalb nicht unbedingt gelernt zu werden und werden
nicht Bestandteil von Prüfungsaufgaben sein.
Bei Lastangaben auf geneigte Flächen muss man achtgeben, ob die Werte
pro m2 geneigte Fläche oder pro m2 Grundrissfläche angegeben sind.
Bei verschiedenartigen Angaben werden alle Werte auf die geneigte Fläche, oder oft
auch auf die Grundrissfläche projiziert umgerechnet.
Ständige Lasten auf geneigten Flächen
Zu den ständigen Lasten gehören Eigengewichte von Decken, Ueberzügen und Beläge,
Wände, Dacheindeckungen usw.
Das Eigengewicht wird meist pro m2 geneigte Fläche angegeben.
gt
1.00 m
Ständige Las t
gn
g
gn = g x cos
gt = g x sin
Für die Berechnung ist es aber oft bequemer, wenn ein System in den Grundriss projiziert
wird; dabei vergrössert sich aber g:
delta s
g
delta s = 1.00 m / cos
g' x 1.00 m = g x delta s
= g x 1.00 m / cos
g'
g' = g / cos
1.00 m
Wird also ein System in den Grundriss projiziert, muss also an Stelle von g mit g'
gerechnet werden,
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Nutzlasten auf geneigten Flächen
Die Nutzlasten werden pro m2 Grundrissfläche angegeben.
Bei schief gelagerten Tragwerken ergeben sich deshalb folgende Beziehungen :
1.00 m
q
delta s
q x 1.0 m = q' x delta s
q'
delta s = 1.0 m / cos
q' = q x cos
qt'
q'
qn ' = q' x cos
qt ' = q' x sin
( q' wirkt senkrecht )
qn'
= q x cos2
= q x cos
x sin
Beispiel: Lastberechnung nach SIA 261
Tragsicherheit
Meereshöhe in m :
Zuschlag in m :
1450
200
Dachneig. in Grad :
Eigengewicht Dach :
Schneelast s in kN/m2 :
9.29
Dachformbeiw.
Kennw. Schneelast q =
7.43
Schnee horizontal
:
15
0.6 kN/m2
0.800
kN/m2
7.43 kN/m2
Eig. horizontal
:
0.62 kN/m2
Total horizontal :
8.05 kN/m2
Schnee senkr. z. Dach:
6.93 kN/m2
Eig. senkr. z. Dach:
Total senkr.z. Dach:
0.58 kN/m2
7.51 kN/m2
Schnee in Dachneigung:
1.86 kN/m2
Eig. in Dachneigung:
Total in Dachneigung: :
0.16 kN/m2
2.01 kN/m2
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8) Beispiele zu Lastenberechnungen
a) Betondecke in Wohngebäude
b) Ziegeldach auf 800 m ü. Meer (Region Rheintal)
Diese Aufgabe braucht im Rahmen unseres Kurses nicht gelöst zu werden.
Sie ist dient für Interessierte zum besseren Verständnis vom Kap. 7
Aufgabe :
Schneelas t
Berechnung der ständigen Lasten und der
2
Schneelasten pro m .
Ständige Las t
Ständige Lasten :
Dacheindeckung aus Flachziegeln, Sparren, Latten
30 Grad
und Schalung.(24mm)
Lastangaben sowohl senkrecht zur Dachebene als auch in den Grundriss projiziert.
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c) Betondach auf Stützen
Aufgabe: Berechnung der maximalen Stützenlast im Punkt X
Dach: 1'250 m ü. Meer – Region Rheintal
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d) Verteilung von Deckenlasten auf Wände
Aufgabe : Berechnung der Wandlasten W1 bis W3 aus Eigenwicht Decke und Wände
auf OK Fundamentplatte. Lastangaben in kN/m auf k-Niveau
Lösung
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e) Holzdecke auf Aussenwände
-- Holzbohlen d=50 mm
-- Holzbalken 100/240 mm, a=600 mm
-- Holzdecke d= 19 mm
Gesucht:
Auflagerlast ( in kN/m’) auf Wände
infolge Nutzlast Kat. D und Eigengewicht der Decke
Lösung
-- Berechnung ohne Bemessungsfaktoren
Nutzlast:
Kat. D qk = 5.0 kN/m2 (aus SIA-Norm)
Eigengewicht: (Raumgewicht Holz = 5.0 kN/m3)
Holzbohlen d = 50 mm:
gk = 0.05 ∙ 5.0 =
0.25 kN/m2
Holzbalken 100/240 a=600 mm (mit Abstand 600 mm → 1’000/600 = 1.67 Balken/m)
gk = 1.67 ∙ 1.00 ∙ 0.10 ∙ 0.24 ∙ 5.0 = 0.20 kN/m2
Holzdecke d= 19 mm
gk = 0.019 ∙ 5.0 =
0.10 kN/m2
Total Eigengewicht:
gk =
0.55 kN/m2
Deckengewicht pro m2 infolge Nutzlast und Eigengewicht:
qk + gk = 5.0 + 0.55 = 5.55 kN/m2
Wandauflast pro m’ infolge Nutzlast und Eigengewicht:
qk + gk = (4.0/2 +0.2) ∙ 5.55 = 12.2 kN/m’
-- Berechnung mit Bemessungsfaktoren
Lastfaktor für Nutzlast
Lastfaktor für ständige Last und Eigengewicht
γQ = 1.5
γG = 1.35
2
Deckengewicht pro m infolge Nutzlast und Eigengewicht:
qd + gd = 1.5 ∙ 5.0 + 1.35 ∙ 0.55 = 8.24 kN/m2
Wandauflast pro m’ infolge Nutzlast und Eigengewicht:
qd + gd = (4.0/2 +0.2) ∙ 8.24 = 18.1 kN/m’
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9) Beispiel für die Dokumente
‚Nutzungsvereinbarung’ und ‚Projektbasis’
Es gibt viele Möglichkeiten zur Erstellung dieser Dokumente, die folgenden Auszüge
sollen nur zeigen, was diese Dokumente sind und was sie enthalten können.
Objekt : Mehrfamilienhaus mit Hangsicherung
I) N U T Z U N G S V E R E I N B A R U N G
Wo nichts speziell vereinbart wird, gelten die Lastannahmen nach SIA 261
a) Fundamentplatte Untergeschoss
- Wasserdichter Beton, normale Anforderungen,
Annahme: Hangwasser
-> Platte d = 30 cm , mit Verstärkungen unter Stützen
-> OK Platte mit allseitigem Gefälle,
- Nutzlast überall 10 kN/m2
b) Wände und Stützen Untergeschoss
- Wände gegen Elementwand :
Wasserdichter Beton, normale Anforderungen -> Wandstärke = 30 cm
- Übrige Aussenwände :
Wasserdichter Beton, normale Anforderungen -> Wandstärke = 25 cm
- Stützen Beton B 40/30 , 35/35 cm Elementstützen
c) Decke über Untergeschoss
- Massivbetondecke d =35 cm stark, OK im Gefälle , Aufrauhen mit Rechen
- Auflast : max. 12 cm Belag/ Überzug : g = 2 kN/m2
- Nutzlast
:
Kat E (Verkehrs- und Abstellfläche für leichte Fahrzeuge)
d) Wände und Stützen Erdgeschoss
Alle Wände und Stützen zur Aufnahme der Vertikal- und Horiz.lasten.
Wände : Massivbeton d = 20 cm Stützen : Betonstützen gem. Beilageplan
d) Decke über EG
- Massivbetondecke d = 32 cm, Nutzlast : 2 kN/m2
e) Wände und Stützen im EG, 1.OG und 2.OG
Alle Wände und Stützen zur Aufnahme der Vertikal- und Horiz.lasten.
- Innenwände : Massivbeton d= 20 cm
f) Decke über 1.OG
- Massivbetondecken d = 20 cm, Nutzlast : 5 kN/m2
g) Decke über 2.OG
- Massivbetondecken d = 20 cm, Nutzlast : 5 kN/m2
h) Decke über 3.OG ( Dach)
- Sparrenlage, Nutzlast : Schnee
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II) P R O J E K T B A S I S
a) Anforderungen an die Sicherheit : Anforderungen gem. SIA Normenwerk
b) Gefährdungsbilder bzw. Leiteinwirkungen
- Bauphase : * Baugrubenwand, * Erddruck auf Wände, * Eigenlasten
- Nutzungsphase
* Auflasten, * Erddruck auf Wände, * Eigenlasten
* Nutzlasten : Nutzlasten im Gebäude, Schnee, Wind
* Brand, * Erdbeben
c) Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit
* Auflasten
- Bemessung gem. SIA 260 bis 265
- Kontrolle der Abmessungen während der Bauausführung
- Überwachung während der Nutzung betr. Änderungen
* Baugrund
- Überprüfung der angenommenen Baugrundverhältnisse während der Ausführung.
- Sicherung der Baugrube mit verankerter Elementwand gem. sep.
Konzept 'Baugrubensicherung' und gem. geol. Bericht
* Eigenlasten : gem. SIA - Normen, siehe Angaben im Lastenplan M 1 : 50
* Nutzlasten : gem. SIA - Normen, siehe Angaben im Lastenplan M 1 : 50
* Schnee : Bemessung gem. SIA 261 - Höhenzuschlag 200 m
* Wind : gem. SIA 261
* Brand : Bemessung aller Bauteile auf Brandsicherheit BW 60
* Erdbeben :
- Gefährdungszone Z2, Bauwerksklasse I
- Bauliche Massnahmen gem. SIA 261, zif.16.4
Diese Dokumente ‚Nutzungsvereinbarung’ und ‚Projektbasis’ können
selbstverständlich je nach Objektart und eigener Darstellung der Projektierenden
verschieden aussehen.
Wichtig ist aber, dass die in den Normen geforderten Unterlagen und die speziellen
Abmachungen, Absprachen enthalten sind (siehe Kapitel 4 -6).
D:\Eigene Dateien\Goepf\bzb\aktuelles Script\Statik3.doc
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