Berufsausübungsbewilligung für Drogistinnen und Drogisten

Kantonsapotheker
Selbständige Berufsausübungsbewilligung für Drogistinnen und Drogisten
Für die Erteilung einer selbständigen Berufsausübungsbewilligung als Drogistin oder Drogist
sind folgende Unterlagen an den Kantonsapotheker einzureichen:
 Formelles Gesuch in Briefform
 Eidgenössisches Diplom als Drogistin oder Drogist HF
 Aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister
 Grundrissplan der Drogerie
 Herstellungsbewilligung erwünscht: ein Laboratorium erforderlich
Gesuche richten Sie bitte an:
Kantonsapotheker Thurgau
Dr. phil. nat. Rainer Andenmatten
Spitalcampus 1
8596 Münsterlingen
Spitalcampus 1, 8596 Münsterlingen
T +41 71 686 22 44, F +41 71 686 22 39
www.gesundheit.tg.ch