zum Postwurf - in der Marktgemeinde Kötschach

Impressum: Für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Walter Hartlieb, 9640 Kötschach 390
Verlagspostamt und Erscheinungsort: Kötschach-Mauthen
Zugestellt durch Post.at
Amtliches Mitteilungsblatt der Marktgemeinde
Nr. 04-04/2015
KONSTITUIERENDE SITZUNG
Die Marktgemeinde Kötschach-Mauthen erlaubt sich alle GemeindebürgerInnen recht herzlich
zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen
am Donnerstag, dem 09. April 2015, um 18.00 Uhr,
im Festsaal Kötschach-Mauthen
einzuladen.
Die feierliche Angelobung wird durch Liedbeiträge des Gemischten Chores St. Jakob umrahmt.
ABWASSERBESEITIGUNG KÖTSCHACH-MAUTHEN
Information zur aktuellen Situation der Abwasserentsorgung von Einzel- und Gruppenanlagen im
Gemeindegebiet Kötschach-Mauthen (Anlagen, die noch nicht an eine eigene Kanalisationsanlage angeschlossen sind).
Anlass:
Im Jahr 2005 hat der Kärntner Landeshauptmann die Frist für die Anpassung an den Stand der
Technik per Verordnung um 10 Jahre bis 22. Dezember 2015 verlängert. Damals hat sich der
Großteil der betroffenen Liegenschaftseigentümer zu einer Aufschiebung der Bautätigkeiten
entsprechend der Fristverlängerung entschieden.
Mit diesem Schreiben informiert die Gemeinde / Abwasserbeseitigungs GmbH. KötschachMauthen (ABKM) über die aktuelle Situation:
Laut aktueller Gesetzeslage müssen die bestehenden Anlagen, die vor dem Jahre 1990 bereits
bestanden haben, bis 22. Dezember 2015 an den Stand der Technik angepasst werden. Mit den
Behördenvertretern von der Bezirkshauptmannschaft Hermagor als zuständige Wasserrechtsbehörde und der Förderstelle ist folgende Vorgehensweise abgestimmt:
Die von einem Fachkundigen zu erstellenden Projekte sind vom Liegenschaftseigentümer bei der
Bezirkshauptmannschaft Hermagor zur wasserrechtlichen Bewilligung einzureichen, welche im
Regelfall für die Errichtung ausreichend ist.
Grundsätzlich werden Landes- und Bundesförderung für die Projekte gewährt, sofern es sich um
die zweckmäßigste Maßnahme handelt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Förderungsansuchen sind nach der wasserrechtlichen Bewilligung mit Gegenzeichnung durch
ABKM bei der Unterabteilung Wasserwirtschaft in Hermagor in (Antrag 1-fach und Projektunterlagen 3-fach) einzureichen. Vor der Einreichung zur wasserrechtlichen Bewilligung sollten die
Projekte mit der Förderstelle, hinsichtlich Förderfähigkeit, abgestimmt werden. Für die Erlangung
von Fördermitteln ist es unbedingt erforderlich, dass erst mit dem Bau begonnen wird, wenn die
Förderstelle ihre schriftliche Förderzusage erteilt hat. In der Förderzusage wird die voraussichtliche Höhe der Förderung angegeben.
Die Förderrichtlinien werden derzeit aktualisiert. Als Termin für die Gültigkeit ist der Herbst
2015 vorgesehen. Neben den Vertretern der Gemeinde und der ABKM stehen Ihnen folgende
Ansprechpersonen gerne jederzeit zur Verfügung:
Bezirkshauptmannschaft Hermagor
Hauptstraße 44, 9620 Hermagor
Herr Mag. Ing. (FH) Siegfried Hebein
Tel.: 050 536-63730
Unterabteilung Wasserwirtschaft Hermagor
Egger Straße 26, 9620 Hermagor
Herrn Ing. Stefan Kovac
Tel.: 04282-2045 22
KINDERGARTENANMELDUNG FÜR DAS
KINDERGARTENJAHR 2015/2016
Sollten Sie ab September 2015 einen Kindergartenplatz benötigen, dann kommen Sie bitte
am Samstag, dem 11. April 2015, in der Zeit von 09.00 – 11.00 Uhr,
mit ihrem Kind im Pfarrkindergarten Kötschach oder Würmlach vorbei!
Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, dann vereinbaren Sie bitte einen anderen Termin.
Pfarrkindergarten Kötschach, Tel.: 04715/244-33 / Pfarrkindergarten Würmlach, Tel.: 04715/544
Das Kindergartenteam freut sich auf Ihr Kommen!
AUSSCHREIBUNG EINER REINIGUNGSKRAFT UND EINER
AUSHILFSREINIGUNGSKRAFT FÜR DIE
AQUARENA KÖTSCHACH-MAUTHEN
Die Aquarena Kötschach-Mauthen, Wasser- und Wellnessoase GmbH., sucht ab Mai 2015 eine
Reinigungskraft (25-30 Wochenstunden) ganzjährig und eine Aushilfsreinigungskraft für die
Vertretung in der Sommersaison, die Weihnachts- und Osterferien, die Generalreinigung und die
Krankenstands- und Urlaubsvertretung.
Reinigungskraft:
Normalarbeitszeit von 05.30 bis 11.00 Uhr an 6 Tagen und während der Sommersaison (Juli bis
Mitte September) ca. von 05.00 bis 12.00 Uhr an 5 Tagen
Aushilfsreinigungskraft (ca. 220 Jahresstunden):
Normalarbeitszeit in der Sommersaison (Juli bis Mitte September) an 2 Tagen von 05.00 bis
12.00 Uhr und für die Zeit der Vertretung von 05.30 bis 11.00 Uhr
Nähere Informationen können bei der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen – Amtsleitung – unter
der Tel.-Nr. 04715/8513-14 oder [email protected] eingeholt werden.
Interessenten werden gebeten ein Ansuchen bis spätestens 17. April 2015 schriftlich an die
Aquarena Kötschach-Mauthen, Wasser- und Wellnessoase GmbH., 9640 Kötschach 370, zu
stellen.
COMPUTERKURSE
Die Marktgemeinde Kötschach-Mauthen bietet in Zusammenarbeit mit der Kärntner Volkshochschule nachstehende Kurse an:
Computer-Einsteigerkurs (5 x 3 UE):
Beginn: 20.04.2015, 17.30 Uhr
Preis: € 95,00 pro Person
Internetkurs (2 x 3 UE):
Beginn: 28.05.2015, 17.30 Uhr
Preis: € 38,00 pro Person
Bildbearbeitungskurs (2 x 3 UE):
Beginn: 08.06.2015, 17.30 Uhr
Preis: € 38,00 pro Person
Kursort der einzelnen Kurse ist die Neue Musikmittelschule Kötschach-Mauthen. Anmeldungen
werden unter der Tel.-Nr. 04715/8513 bis spätestens 16. April 2015 entgegengenommen.
Aktuelle
Informationen jederzeit unter
www.koetschach-mauthen.at