Impressum: Für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Walter Hartlieb, 9640 Kötschach 390 Verlagspostamt und Erscheinungsort: Kötschach-Mauthen Zugestellt durch Post.at Amtliches Mitteilungsblatt der Marktgemeinde Nr. 04-04/2015 KONSTITUIERENDE SITZUNG Die Marktgemeinde Kötschach-Mauthen erlaubt sich alle GemeindebürgerInnen recht herzlich zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen am Donnerstag, dem 09. April 2015, um 18.00 Uhr, im Festsaal Kötschach-Mauthen einzuladen. Die feierliche Angelobung wird durch Liedbeiträge des Gemischten Chores St. Jakob umrahmt. ABWASSERBESEITIGUNG KÖTSCHACH-MAUTHEN Information zur aktuellen Situation der Abwasserentsorgung von Einzel- und Gruppenanlagen im Gemeindegebiet Kötschach-Mauthen (Anlagen, die noch nicht an eine eigene Kanalisationsanlage angeschlossen sind). Anlass: Im Jahr 2005 hat der Kärntner Landeshauptmann die Frist für die Anpassung an den Stand der Technik per Verordnung um 10 Jahre bis 22. Dezember 2015 verlängert. Damals hat sich der Großteil der betroffenen Liegenschaftseigentümer zu einer Aufschiebung der Bautätigkeiten entsprechend der Fristverlängerung entschieden. Mit diesem Schreiben informiert die Gemeinde / Abwasserbeseitigungs GmbH. KötschachMauthen (ABKM) über die aktuelle Situation: Laut aktueller Gesetzeslage müssen die bestehenden Anlagen, die vor dem Jahre 1990 bereits bestanden haben, bis 22. Dezember 2015 an den Stand der Technik angepasst werden. Mit den Behördenvertretern von der Bezirkshauptmannschaft Hermagor als zuständige Wasserrechtsbehörde und der Förderstelle ist folgende Vorgehensweise abgestimmt: Die von einem Fachkundigen zu erstellenden Projekte sind vom Liegenschaftseigentümer bei der Bezirkshauptmannschaft Hermagor zur wasserrechtlichen Bewilligung einzureichen, welche im Regelfall für die Errichtung ausreichend ist. Grundsätzlich werden Landes- und Bundesförderung für die Projekte gewährt, sofern es sich um die zweckmäßigste Maßnahme handelt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Förderungsansuchen sind nach der wasserrechtlichen Bewilligung mit Gegenzeichnung durch ABKM bei der Unterabteilung Wasserwirtschaft in Hermagor in (Antrag 1-fach und Projektunterlagen 3-fach) einzureichen. Vor der Einreichung zur wasserrechtlichen Bewilligung sollten die Projekte mit der Förderstelle, hinsichtlich Förderfähigkeit, abgestimmt werden. Für die Erlangung von Fördermitteln ist es unbedingt erforderlich, dass erst mit dem Bau begonnen wird, wenn die Förderstelle ihre schriftliche Förderzusage erteilt hat. In der Förderzusage wird die voraussichtliche Höhe der Förderung angegeben. Die Förderrichtlinien werden derzeit aktualisiert. Als Termin für die Gültigkeit ist der Herbst 2015 vorgesehen. Neben den Vertretern der Gemeinde und der ABKM stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne jederzeit zur Verfügung: Bezirkshauptmannschaft Hermagor Hauptstraße 44, 9620 Hermagor Herr Mag. Ing. (FH) Siegfried Hebein Tel.: 050 536-63730 Unterabteilung Wasserwirtschaft Hermagor Egger Straße 26, 9620 Hermagor Herrn Ing. Stefan Kovac Tel.: 04282-2045 22 KINDERGARTENANMELDUNG FÜR DAS KINDERGARTENJAHR 2015/2016 Sollten Sie ab September 2015 einen Kindergartenplatz benötigen, dann kommen Sie bitte am Samstag, dem 11. April 2015, in der Zeit von 09.00 – 11.00 Uhr, mit ihrem Kind im Pfarrkindergarten Kötschach oder Würmlach vorbei! Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, dann vereinbaren Sie bitte einen anderen Termin. Pfarrkindergarten Kötschach, Tel.: 04715/244-33 / Pfarrkindergarten Würmlach, Tel.: 04715/544 Das Kindergartenteam freut sich auf Ihr Kommen! AUSSCHREIBUNG EINER REINIGUNGSKRAFT UND EINER AUSHILFSREINIGUNGSKRAFT FÜR DIE AQUARENA KÖTSCHACH-MAUTHEN Die Aquarena Kötschach-Mauthen, Wasser- und Wellnessoase GmbH., sucht ab Mai 2015 eine Reinigungskraft (25-30 Wochenstunden) ganzjährig und eine Aushilfsreinigungskraft für die Vertretung in der Sommersaison, die Weihnachts- und Osterferien, die Generalreinigung und die Krankenstands- und Urlaubsvertretung. Reinigungskraft: Normalarbeitszeit von 05.30 bis 11.00 Uhr an 6 Tagen und während der Sommersaison (Juli bis Mitte September) ca. von 05.00 bis 12.00 Uhr an 5 Tagen Aushilfsreinigungskraft (ca. 220 Jahresstunden): Normalarbeitszeit in der Sommersaison (Juli bis Mitte September) an 2 Tagen von 05.00 bis 12.00 Uhr und für die Zeit der Vertretung von 05.30 bis 11.00 Uhr Nähere Informationen können bei der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen – Amtsleitung – unter der Tel.-Nr. 04715/8513-14 oder [email protected] eingeholt werden. Interessenten werden gebeten ein Ansuchen bis spätestens 17. April 2015 schriftlich an die Aquarena Kötschach-Mauthen, Wasser- und Wellnessoase GmbH., 9640 Kötschach 370, zu stellen. COMPUTERKURSE Die Marktgemeinde Kötschach-Mauthen bietet in Zusammenarbeit mit der Kärntner Volkshochschule nachstehende Kurse an: Computer-Einsteigerkurs (5 x 3 UE): Beginn: 20.04.2015, 17.30 Uhr Preis: € 95,00 pro Person Internetkurs (2 x 3 UE): Beginn: 28.05.2015, 17.30 Uhr Preis: € 38,00 pro Person Bildbearbeitungskurs (2 x 3 UE): Beginn: 08.06.2015, 17.30 Uhr Preis: € 38,00 pro Person Kursort der einzelnen Kurse ist die Neue Musikmittelschule Kötschach-Mauthen. Anmeldungen werden unter der Tel.-Nr. 04715/8513 bis spätestens 16. April 2015 entgegengenommen. Aktuelle Informationen jederzeit unter www.koetschach-mauthen.at
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