Anwaltsverein Karlsruhe e. V. Hans-Thoma-Str. 7, 76133 Karlsruhe Das Sozialgericht Karlsruhe und der Anwaltsverein Karlsruhe vertiefen ihre Kooperation mit einer Seminarreihe „2 Stunden im Sozialrecht“. Ziel der Veranstaltungen ist es nicht allein, sozialrechtliche Kenntnisse zu erwerben oder zu vertiefen, sondern im sich anschließenden geselligen Ausklang des Abends ein informelles Forum für Gespräch und Geplauder zwischen den anwesenden Richterinnen und Richtern des Sozialgerichts und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten anzubieten. Getränke und ein Imbiss werden dieses Ziel unterstützten. Wir laden ein zum ersten - von insgesamt sechs geplanten Seminaren - Praktiker-Seminar: "2 Stunden im Sozialrecht" - Praktiker-Seminar – „Das Recht der Arbeitsförderung (SGB III)“ am Donnerstag, den 16.04.2015, Beginn: 18:30 Uhr in der IHK Haus der Wirtschaft, Lammstr. 13-17, 76133 Karlsruhe www.ihk-hdw.de Zur Referentin: Frau Jördis Kant ist seit 2010 Richterin am Sozialgericht Karlsruhe und hauptsächlich für die Themenbereiche SGB II, SGB III, SGB VI und SGB IX zuständig. Der offizielle Teil endet ca. um 20.30 Uhr. Das Seminar ist im Umfang von 2 Stunden als Fachanwaltsfortbildung Sozialrecht von der Rechtsanwaltskammer anerkannt. Nach dem Seminar sind Sie zum informellen Gedankenaustausch bei Käse und Wein eingeladen. Die Gebühr für den Vortrag (incl. Getränke und Imbiss) beträgt 55,00 € zzgl. Umsatzsteuer für Mitglieder des Anwaltsvereins Karlsruhe bzw. Mitglieder des DAV, sowie 55,00 € zzgl. Umsatzsteuer für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das vorliegende Schreiben mit dem unten angefügten Anmeldeabschnitt. Sie erhalten eine gesonderte Rechnung über den Teilnahmebetrag und werden nur dann vorab benachrichtigt, wenn aus Kapazitätsgründen Ihre Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Sagt ein angemeldeter Teilnehmer weniger als 10 Tage vor dem Seminartermin - gleichgültig aus welchem Grunde - ab, bleibt der Seminarbeitrag zur Zahlung fällig bzw. erfolgt keine Rückerstattung. Vorhandene Seminarunterlagen werden in diesem Falle nach vollständiger Entrichtung des Seminarbeitrags zur Verfügung gestellt. Absagen bitte ausschließlich schriftlich oder per Telefax an die Geschäftsstelle des Anwaltsvereins Karlsruhe, Gerichtsfach 167, Hans-Thoma-Str. 7, 76133 Karlsruhe (Telefax: 0721/9204929). ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------„2 Stunden im Sozialrecht – Praktiker-Seminar - „Das Recht der Arbeitsförderung (SGB III) am 16.04.2015 Bitte senden Sie dieses Schreiben mit dem Anmeldeabschnitt an den Anwaltsverein Karlsruhe per Telefax: 0721/9204929 Zu obiger Veranstaltung melde ich mich hiermit an: DAV-Mitglieds-Nr. ____________________________________________________ Ich bin Mitglied im Anwaltsverein _________________________________________ Ich bin Referendar(in) Vor- und Nachname ________________________________________________________ Rechnungsanschrift:: ________________________________________________________ (Bitte deutlich schreiben) ________________________________________________________ (Kanzleistempel, Datum, Unterschrift)
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