Webseite - Anwaltsverein Karlsruhe

Anwaltsverein Karlsruhe e. V.
Hans-Thoma-Str. 7, 76133 Karlsruhe
Der Anwaltsverein Karlsruhe e. V. lädt ein zum
SPEZIALISTEN-SEMINAR
Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB – Update und Vertiefung
am Freitag, dem 28.10.2016 von 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr in der Buhlschen Mühle Ettlingen
(gegenüber dem Hotel Watthalden), Pforzheimer Str. 68, 76275 Ettlingen www.buhlschemuehle.de
Zum Referenten: Dr. Björn Otto ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner und Co-Head der
Excellenzcluster „Betriebsänderungen und Insolvenz“ sowie „Betriebsübergang,
Unternehmensmitbestimmung und Transaktionsarbeitsrecht“ des Geschäftsbereichs
Arbeitsrecht von CMS Hasche Sigle.
Er betreut nationale und internationale Mandanten in allen Fragen des individuellen und
kollektiven Arbeitsrechts. Neben der täglichen Beratung zu aktuellen arbeitsrechtlichen
Problemen liegt ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Vorbereitung und arbeitsrechtlichen
Begleitung von Ausgliederungs- und Restrukturierungsvorhaben (einschließlich
Privatisierungen) sowie der damit verbundenen Durchführung von Verhandlungen mit
Gewerkschaften und betrieblichen Arbeitnehmervertretern (Betriebsräte und Personalräte)
über Tarifverträge, Überleitungs- und Sanierungsvereinbarungen sowie Interessenausgleich
und Sozialplan. Weitere Beratungsschwerpunkte von Herrn Dr. Otto sind der Bereich der
(nationalen
und
internationalen)
unternehmerischen
Mitbestimmung,
das
Insolvenzarbeitsrecht, Fragen des Europäischen Betriebsrats sowie grenzüberschreitende
Reorganisationsvorhaben.
Herr Dr. Otto ist Mitglied der European Employment Lawyers Association (EELA), der
International Bar Association (IBA), der Inter-Pacific Bar Association (IPBA) und der
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwalt Vereins. Herr Dr. Otto veröffentlicht
regelmäßig zu aktuellen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und spricht als Referent zu
arbeitsrechtlichen Themen auf nationalen und internationalen Veranstaltungen.
Themen:
• Wann liegt ein Betriebs(teil-)übergang vor?
-
Verselbständigung, Verkauf, Verpachtung, Betriebsaufspaltung oder -überführung.
Outsourcing, Fremdvergabe und Auftragsnachfolge.
Betriebsübergang trotz Organisationsveränderung – aktuelle Rechtsprechungsvorgaben.
•
Strategische Weichenstellungen
-
Herbeiführung bzw. Vermeidung eines Betriebsübergangs nach § 613 a BGB.
Übernahme von Leiharbeitnehmern – Risiken und Reaktionsmöglichkeiten.
Zeitliche Planung: Wie kann der Übergang der Arbeitsverhältnisse gesteuert
werden?
• Unterrichtungspflicht gegenüber den Mitarbeitern – neue Rechtsprechungsentwicklungen.
• Richtiger Umgang mit dem Widerspruchsrecht – Risiken und Reaktionsmöglichkeiten.
• Personalanpassung bei Betriebsübergang und Restrukturierungsvorhaben.
-
Wann betriebsbedingte Kündigungen möglich sind.
Veräußererkündigung nach Erwerberkonzept.
Der Aufhebungsvertrag als Alternative?
• Gestaltungsmöglichkeiten und Veränderung von Arbeitsbedingungen
- Individualrechtliche Zusagen.
- Ausgliederung tariffremder Bereiche.
- Beendigung, Änderung oder Fortbestand von Betriebsvereinbarungen.
- Fortgeltung von Tarifverträgen oder Tarifwechsel – Harmonisierung von
Tarifbedingungen?
- Aktuelles zu Risiken bei einzelvertraglichen Bezugnahmeklauseln.
• Abgrenzung zur Betriebsänderung.
Das Seminar wird von der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe als Fortbildungsveranstaltung
nach § 15 FAO (6 Zeitstunden) anerkannt. Der Seminarbeitrag beträgt 295,00 € zzgl.
Umsatzsteuer für Mitglieder des Anwaltsvereins Karlsruhe bzw. Mitglieder des DAV, sowie
295,00 € zzgl. Umsatzsteuer für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.
(Ganztagespauschale einschließlich Mittagessen im Restaurant Hartmaiers Villa
http://www.hartmaiers.de/home/die-villa/das-restaurant/ und Seminarunterlagen).
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das vorliegende Schreiben mit dem
unten angefügten Anmeldeabschnitt. Sie erhalten eine gesonderte Rechnung über den
Teilnahmebetrag und werden nur dann vorab benachrichtigt, wenn aus Kapazitätsgründen Ihre
Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Sagt ein angemeldeter Teilnehmer weniger als
10 Tage vor dem Seminartermin - gleichgültig aus welchem Grunde - ab, bleibt der Seminarbeitrag
zur Zahlung fällig bzw. erfolgt keine Rückerstattung. Vorhandene Seminarunterlagen werden in
diesem Falle nach vollständiger Entrichtung des Seminarbeitrags zur Verfügung gestellt. Absagen
bitte ausschließlich schriftlich oder per Telefax an die Geschäftsstelle des Anwaltsvereins Karlsruhe,
Gerichtsfach 167, Hans-Thoma-Str. 7, 76133 Karlsruhe (Telefax: 0721/9204929).
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Spezialisten-Seminar „Betriebsübergang gem. § 613 a BGB – Update und Vertiefung“ am
28.10.2016
Bitte senden Sie dieses Schreiben mit dem Anmeldeabschnitt an den Anwaltsverein Karlsruhe per
Telefax: 0721/9204929
Zu obiger Veranstaltung melde ich mich hiermit an:
DAV-Mitglieds-Nr. ____________________________________________________
Ich bin Mitglied im Anwaltsverein _________________________________________
Ich bin Referendar(in)
Teilnehmer: ________________________________________________________
Rechnungsempfänger ________________________________________________________
(Bitte deutlich schreiben)
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(Kanzleistempel, Datum, Unterschrift)