AUSSCHREIBUNG SKS-Ruhrpokal 2015 11. / 12. April 2015 O-Jollen Ranglistenregatta, Faktor 1.18 12‘-Dinghy Holz-Klassiker-RR-Regatta, Faktor 1.0 Veranstalter Seglerkameradschaft Scheppen e.V., Hardenbergufer 268, 45239 Essen Revier Baldeneysee Essen, Start Seglerkameradschaft Scheppen vom Startschiff etwa in Seemitte und Bahn gemäß Segelanweisungen Baldeneysee 2014 Wettfahrten 5 Wettfahrten, Ankündigungssignal für die 1. Wettfahrt am 11.04.2015 ab 11:00 Uhr. Letzte Startmöglichkeit am Sonntag, den 12.04.2015 um 14:00 Uhr. MindestMeldezahl 10 gültige Meldungen Meldeschluss 8.04.2015, Meldung nur online unter www.wfg-baldeneysee.org Meldegeld 30,- € Konto Das Meldegeld bitten wir mit Namen, Klasse und Segelnummer auf das Konto der SKS bei der Sparkasse Essen, IBAN: DE83 3605 0105 0001 7320 80; BIC: SPESDE3EXXX zu überweisen. Anfahrt Wegbeschreibung zur SKS unter www.sks-essen.de Unterkunft Verkehrsverein Essen (0201 / 42 35 42) Auf dem SKS-Gelände bestehen kostenlose Stellmöglichkeiten für Wohnmobile. Bitte Bedarf bei der Online Meldung in der Mitteilungszeile angeben. Einladung Am Freitag, den 10.04. ab 19:00 Uhr Begrüßung und evtl. Bootstaufen Am Samstag, den 11.04. ab 15:00 Uhr Kaffee und Kuchen für die Damen, ab 18:00 Uhr gemütliches Regattafest mit sizilianischem Buffet. Die Damenbegleitung ist gegen Kostenbeteiligung von 5 € zu dieser Veranstaltung herzlich willkommen Wichtiger Hinweis Haftungsausschluss, Kurskarte und Segelanweisungen Baldeneysee 2015 stehen unter www.wfg-baldeneysee.org → Informationen / Unterlagen zur Verfügung. Lage der Clubs am Baldeneysee mit Karte unter www.ycre.de → Luftbild / Karte Baldeneysee Ausschreibung nach Anhang K der WR (Gliederung des DSV) 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 2 2.1 2.2 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 4 5 5.1 5.2 5.3 6 7 7.1 7.2 7.3 Regeln Die Regatta unterliegt den Regeln, wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind. Ferner gelten die Ordnungsvorschriften, insbesondere die Ranglistenordnung (RO), des Deutschen Segler Verbandes. Es gelten die Klassenvorschriften der O-Jollen Klasse. Änderungen von Regeln werden vollständig in den Segelanweisungen angegeben. Entfällt Bei einem Sprachkonflikt gilt die Anweisung 1.3 der Segelanweisungen Baldeneysee 2015. Werbung Es gilt Anweisung 21 der Segelanweisungen Baldeneysee 2015. Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung anzubringen. Teilnahmeberechtigung und Meldung Die Regatta ist für O-Jollen offen. Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes. Gemäß RO 5.2 muss bei Ranglistenregatten jedes Mannschaftsmitglied Mitglied eines Vereines seines nationalen Verbandes sein. Teilnahmeberechtigte Boote melden online unter www.wfg-baldeneysee.org bis zum 08.04.2015 (Nachmeldung Tel. 0170 8993435). Folgende Beschränkungen bezüglich der Anzahl der Boote gelten: Mindestteilnehmerzahl 10 gültige Meldungen Einstufung Entfällt Meldegebühr O-Jolle 30,- € Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet. Das Meldegeld bitten wir mit Angabe des Namen, Klasse und Segelnummer auf das Konto der SKS, Nr. 173 208 0, Sparkasse Essen, BLZ 360 501 05 IBAN: DE83 3605 0105 0001 7320 80; BIC: SPESDE3EXXX zu überweisen. 5,- € Kostenbeteiligung der Damenbegleitung zu den Regattaveranstaltungen Die Meldung erfolgt online unter www.wfg-baldeneysee.org (Nachmeldung Tel. 0170 8993435) Qualifizierungs- und Final-Serien / Entfällt Zeitplan Registrierung und Ausgabe der Regattaunterlagen: Ab Freitag, den 10.04.2015 ab 19:00 Uhr im Regattabüro der SKS Entfällt Datum der Wettfahrten: 11. / 12. April 2015 7.4 7.5 7.6 8. 9. 10. 10.1 10.2 11. 12. 12.1 12.2 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. Es sind 5 Wettfahrten vorgesehen. Das geplante Ankündigungssignal für die 1. Wettfahrt am 11.04.2015 ist um 11:00 Uhr. Weitere Wettfahrten im Anschluss an die erste bzw. nach Signalisierung auf dem Wasser oder Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen. Letzte Startmöglichkeit ist am Sonntag, den 12.04.2015 um 14:00 Uhr. Vermessung Jedes Boot muss einen gültigen Messbrief vorweisen. Es werden weder Kontroll- noch Erstvermessungen durchgeführt. Segelanweisungen Die Segelanweisungen Baldeneysee 2015 stehen unter www.wfg-baldeneysee.org zur Verfügung. Veranstaltungsort Abstellplätze und Steganlagen der SKS, Hardenbergufer 268 Baldeneysee Essen, Start vom Startschiff etwa in Seemitte Die Bahnen Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen Baldeneysee 2015. Strafsystem Entfällt Entfällt Wertung Low Point System gemäß Anhang A der WR, bei vier gewerteten Wettfahrten ein Streicher. Teamboote sind nicht zugelassen. Liegeplätze / Entfällt Einschränkungen des Aus dem Wasser Nehmens / Entfällt Tauchausrüstung und Plastikbehälter / Entfällt Funkverkehr Es gilt Anweisung 27 der Segelanweisungen Baldeneysee 2015 Preise - Wanderpreise für den 1. und 2. Platz - Punktpreise für Mannschaften des 1. Drittels bei Meldeschluss Siegerehrung am Sonntag ca. 1 Stunde nach der letzten Wettfahrt im Clubhaus der SKS Haftungsausschluss Mit der Meldung wird der Haftungsausschluss der WFGB unter www.wfgbaldeneysee.org anerkannt. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Sorgeberechtigten auf dem Formular der WFGB erforderlich. Die Anlage A enthält den Haftungsausschluss mit Formular. Versicherung Es gilt Anweisung 30 der Segelanweisungen Baldeneysee 2015. Weitere Informationen - zum Ruhrpokal: Dr. Karlheinz Albrecht, [email protected] - allgemeine Dokumentationen zum Baldeneysee und zu Regatten: www.wfg-baldeneysee.org → Informationen / Unterlagen Anlage A Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt- bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Davon ausgenommen bleiben Haftpflichtansprüche, für die im Rahmen des jeweiligen über den Landessportbund/-verband bestehenden Sportversicherungsvertrages Deckungsschutz besteht. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Schutz-, Bergungs- und Rettungspflichten. Die gültigen „Wettfahrtregeln Segeln“, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen sind einzuhalten und und werden ausdrücklich anerkannt. Mit Unterzeichnung dieses Haftungsausschlusses durch den Meldenden bestätigt dieser ausdrücklich, dass er von allen Mitgliedern der Besatzung (bei Minderjährigen von den Inhabern des Sorgerechts) zur Unterzeichnung dieses Haftungsausschlusses bevollmächtigt worden ist. Der Meldende hat zur Kenntnis genommen, dass es zur Vermeidung einer eigenen Haftung ratsam wäre, diesen Haftungsausschluss von allen Besatzungsmitgliedern (bei Minderjährigen von den Inhabern des Sorgerechts) unterzeichnen zu lassen. Regatta: Ruhrpokal 2015 Veranstaltungsdatum: 11./ Club: Seglerkameradschaft Scheppen e.V. 12. April 2015 Bootsklasse:__________________________ Segelnummer:_______________ Unterschrift des Meldenden: Ort, Datum:______________________________ Unterschrift:______________________________ (bei Minderjährigen der Sorgeberechtigten)
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