SKS-Ruhrpokal 2015

AUSSCHREIBUNG
SKS-Ruhrpokal 2015
11. / 12. April 2015
O-Jollen Ranglistenregatta, Faktor 1.18
12‘-Dinghy Holz-Klassiker-RR-Regatta, Faktor 1.0
Veranstalter Seglerkameradschaft Scheppen e.V., Hardenbergufer 268, 45239 Essen
Revier
Baldeneysee Essen, Start Seglerkameradschaft Scheppen vom Startschiff
etwa in Seemitte und Bahn gemäß
Segelanweisungen Baldeneysee 2014
Wettfahrten 5 Wettfahrten,
Ankündigungssignal für die 1. Wettfahrt am 11.04.2015 ab 11:00 Uhr.
Letzte Startmöglichkeit am Sonntag, den 12.04.2015 um 14:00 Uhr.
MindestMeldezahl
10 gültige Meldungen
Meldeschluss 8.04.2015, Meldung nur online unter www.wfg-baldeneysee.org
Meldegeld
30,- €
Konto
Das Meldegeld bitten wir mit Namen, Klasse und Segelnummer auf das
Konto der SKS bei der Sparkasse Essen,
IBAN: DE83 3605 0105 0001 7320 80;
BIC: SPESDE3EXXX zu überweisen.
Anfahrt
Wegbeschreibung zur SKS unter www.sks-essen.de
Unterkunft
Verkehrsverein Essen (0201 / 42 35 42)
Auf dem SKS-Gelände bestehen kostenlose Stellmöglichkeiten für
Wohnmobile. Bitte Bedarf bei der Online Meldung in der Mitteilungszeile
angeben.
Einladung
Am Freitag, den 10.04. ab 19:00 Uhr Begrüßung und evtl. Bootstaufen
Am Samstag, den 11.04. ab 15:00 Uhr Kaffee und Kuchen für die Damen,
ab 18:00 Uhr gemütliches Regattafest mit sizilianischem Buffet.
Die Damenbegleitung ist gegen Kostenbeteiligung von 5 € zu dieser
Veranstaltung herzlich willkommen
Wichtiger
Hinweis
Haftungsausschluss, Kurskarte und Segelanweisungen Baldeneysee 2015
stehen unter www.wfg-baldeneysee.org → Informationen / Unterlagen zur
Verfügung.
Lage der Clubs am Baldeneysee mit Karte unter www.ycre.de → Luftbild /
Karte Baldeneysee
Ausschreibung
nach Anhang K der WR (Gliederung des DSV)
1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
2
2.1
2.2
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
4
5
5.1
5.2
5.3
6
7
7.1
7.2
7.3
Regeln
Die Regatta unterliegt den Regeln, wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt
sind. Ferner gelten die Ordnungsvorschriften, insbesondere die Ranglistenordnung
(RO), des Deutschen Segler Verbandes.
Es gelten die Klassenvorschriften der O-Jollen Klasse.
Änderungen von Regeln werden vollständig in den Segelanweisungen angegeben.
Entfällt
Bei einem Sprachkonflikt gilt die Anweisung 1.3 der Segelanweisungen Baldeneysee
2015.
Werbung
Es gilt Anweisung 21 der Segelanweisungen Baldeneysee 2015.
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung
anzubringen.
Teilnahmeberechtigung und Meldung
Die Regatta ist für O-Jollen offen.
Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein,
Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet
vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellten und
gültigen Führerschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein
entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes.
Gemäß RO 5.2 muss bei Ranglistenregatten jedes Mannschaftsmitglied Mitglied eines
Vereines seines nationalen Verbandes sein.
Teilnahmeberechtigte Boote melden online unter www.wfg-baldeneysee.org bis zum
08.04.2015 (Nachmeldung Tel. 0170 8993435).
Folgende Beschränkungen bezüglich der Anzahl der Boote gelten:
Mindestteilnehmerzahl 10 gültige Meldungen
Einstufung Entfällt
Meldegebühr
O-Jolle 30,- €
Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf
Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch
Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung
zurückerstattet.
Das Meldegeld bitten wir mit Angabe des Namen, Klasse und Segelnummer auf das
Konto der SKS, Nr. 173 208 0, Sparkasse Essen, BLZ 360 501 05
IBAN: DE83 3605 0105 0001 7320 80; BIC: SPESDE3EXXX zu überweisen.
5,- € Kostenbeteiligung der Damenbegleitung zu den Regattaveranstaltungen
Die Meldung erfolgt online unter www.wfg-baldeneysee.org
(Nachmeldung Tel. 0170 8993435)
Qualifizierungs- und Final-Serien / Entfällt
Zeitplan
Registrierung und Ausgabe der Regattaunterlagen:
Ab Freitag, den 10.04.2015 ab 19:00 Uhr im Regattabüro der SKS
Entfällt
Datum der Wettfahrten: 11. / 12. April 2015
7.4
7.5
7.6
8.
9.
10.
10.1
10.2
11.
12.
12.1
12.2
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
Es sind 5 Wettfahrten vorgesehen.
Das geplante Ankündigungssignal für die 1. Wettfahrt am 11.04.2015 ist um 11:00 Uhr.
Weitere Wettfahrten im Anschluss an die erste bzw. nach Signalisierung auf dem
Wasser oder Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen.
Letzte Startmöglichkeit ist am Sonntag, den 12.04.2015 um 14:00 Uhr.
Vermessung
Jedes Boot muss einen gültigen Messbrief vorweisen. Es werden weder Kontroll- noch
Erstvermessungen durchgeführt.
Segelanweisungen
Die Segelanweisungen Baldeneysee 2015 stehen unter www.wfg-baldeneysee.org zur
Verfügung.
Veranstaltungsort
Abstellplätze und Steganlagen der SKS, Hardenbergufer 268
Baldeneysee Essen, Start vom Startschiff etwa in Seemitte
Die Bahnen
Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen Baldeneysee 2015.
Strafsystem
Entfällt
Entfällt
Wertung
Low Point System gemäß Anhang A der WR, bei vier gewerteten Wettfahrten ein
Streicher.
Teamboote sind nicht zugelassen.
Liegeplätze / Entfällt
Einschränkungen des Aus dem Wasser Nehmens / Entfällt
Tauchausrüstung und Plastikbehälter / Entfällt
Funkverkehr
Es gilt Anweisung 27 der Segelanweisungen Baldeneysee 2015
Preise
- Wanderpreise für den 1. und 2. Platz
- Punktpreise für Mannschaften des 1. Drittels bei Meldeschluss
Siegerehrung am Sonntag ca. 1 Stunde nach der letzten Wettfahrt im Clubhaus der
SKS
Haftungsausschluss
Mit der Meldung wird der Haftungsausschluss der WFGB unter www.wfgbaldeneysee.org anerkannt. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines
Sorgeberechtigten auf dem Formular der WFGB erforderlich. Die Anlage A enthält den
Haftungsausschluss mit Formular.
Versicherung
Es gilt Anweisung 30 der Segelanweisungen Baldeneysee 2015.
Weitere Informationen
- zum Ruhrpokal: Dr. Karlheinz Albrecht, [email protected]
- allgemeine Dokumentationen zum Baldeneysee und zu Regatten:
www.wfg-baldeneysee.org → Informationen / Unterlagen
Anlage A
Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden
jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der
Teilnahme an der Veranstaltung
durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten
entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt- bzw. vertragswesentliche
Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt
auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Davon ausgenommen bleiben
Haftpflichtansprüche, für die im Rahmen des jeweiligen über den Landessportbund/-verband
bestehenden Sportversicherungsvertrages Deckungsschutz besteht.
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher
Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die
Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der
Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Vertreter, Erfüllungsgehilfen,
Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen,
führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im
Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie
fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine
Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten
seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes
verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Schutz-, Bergungs- und Rettungspflichten.
Die gültigen „Wettfahrtregeln Segeln“, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der
Ausschreibung und Segelanweisungen sind einzuhalten und und werden ausdrücklich
anerkannt.
Mit Unterzeichnung dieses Haftungsausschlusses durch den Meldenden bestätigt dieser
ausdrücklich, dass er von allen Mitgliedern der Besatzung (bei Minderjährigen von den
Inhabern des Sorgerechts) zur Unterzeichnung dieses Haftungsausschlusses
bevollmächtigt worden ist. Der Meldende hat zur Kenntnis genommen, dass es zur
Vermeidung einer eigenen Haftung ratsam wäre, diesen Haftungsausschluss von allen
Besatzungsmitgliedern (bei Minderjährigen von den Inhabern des Sorgerechts)
unterzeichnen zu lassen.
Regatta:
Ruhrpokal 2015
Veranstaltungsdatum: 11./
Club:
Seglerkameradschaft Scheppen e.V.
12. April 2015
Bootsklasse:__________________________ Segelnummer:_______________
Unterschrift des Meldenden:
Ort, Datum:______________________________ Unterschrift:______________________________
(bei Minderjährigen der Sorgeberechtigten)