Bildungsprogramm 2015

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Bildungsprogramm 2015
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Betriebsräte
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Schwerbehindertenvertretungen
Vertrauensleute, Mitglieder der IG Metall
München
Wir sind für Sie da
Ralf
Dirschl
Petra
Flingelli
Michaela
Trejbal
IG Metall München
Michaela Trejbal (Seminare/Anmeldungen)
Ralf Dirschl (verantwortlich Bildung)
80336 München, Schwanthalerstraße 64
Tel: 089 5141160
Fax: 089 5141150
Mail: [email protected]
Mail: [email protected]
www.igmetall-muenchen.de
Betriebsräteakademie Bayern
Petra Flingelli
Paradeplatz 9
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 953 536 17
Fax: 08665 980 503
Mail: [email protected]
www.betriebsraeteakademie-bayern.de
www.betriebsraeteakademie-bayern.de/muenchen
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Vorwort
Bildung nahe am Geschehen
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
auch an dieser Stelle beglückwünschen wir alle neu- und wiedergewählten Betriebsräte. Allen
Jugend- und Auszubildendenvertreter/-innen und Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten
wünschen wir viel Erfolg für die Wahl und die anstehenden Herausforderungen in ihrem Amt.
Gemeinsam mit der Betriebsräteakademie Bayern haben wir wieder ein Bildungsprogramm
entwickelt, das die notwendigen Kenntnisse für die qualifizierte betriebliche Interessenvertretung vermittelt. Die Neugewählten finden hier unter anderem ein umfangreiches Angebot für
ihre Grundqualifizierung. Für die Wiedergewählten sind im Programm neben Aufbauseminaren
für die individuelle Weiterqualifizierung auch spezifische Fachthemen, die Orientierung und
Handlungsoptionen für betriebspolitische Fragestellungen bieten. Dabei konnten wir das Angebot durch regional ausgeschriebene Seminare der Kritischen Akademie in Kooperation mit
der Betriebsräteakademie Bayern komplettieren. Darüber hinaus stehen die weiteren Angebote
deiner/ihrer IG Metall Verwaltungsstelle allen aktiven Metaller/-innen und interessierten Mitgliedern in den Betrieben offen.
Qualifizierung für eine erfolgreiche Interessenvertretung
Um weiterhin nach der Wahl die Interessen der Beschäftigten zu sichern, benötigt die erfolgreiche und rechtssichere Interessenvertretung umfassende Kenntnisse: Vor allem im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht, bei wirtschaftlichen Fragestellungen, zu Themen der Arbeitsplatzgestaltung und den Fragen rund um die Gestaltung von sicherer und fairer Arbeit.
Die IG Metall und die Betriebsräteakademie Bayern unterstützen euch/Sie mit diesem Seminarangebot nicht nur bei der Aneignung der erforderlichen Kenntnisse, sondern auch bei der
Umsetzung und Anwendung im Betrieb. Für alle unsere Seminare und Schulungen gilt: Die
praktische Umsetzung steht im Vordergrund. Unsere Fachreferentinnen und -referenten kennen die betrieblichen Fragestellungen und bieten neben der Wissensvermittlung auch viele
konkrete Tipps für den Alltag der Interessenvertretung an.
Gemeinsam für Gute Arbeit
Gemeinsam setzten wir uns für gute Arbeit und gutes Leben ein mit den Betriebsräten, der
JAV, der SBV und den Gewerkschafter/-innen in den Betrieben. Wir stehen gemeinsam für
„Mitbestimmen, Beteiligen, Mitmischen“! Mit unserem Bildungsangebot wollen wir unseren
Beitrag dazu leisten.
Wir freuen uns auf eure Teilnahme
Horst Lischka
1. Bevollmächtigter
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Ralf Dirschl
Fachsekretär Bildung
BR kompakt
Mit BR kompakt – der siebenteiligen Ausbildungsreihe der IG Metall – unterstützen wir deine
Betriebsratstätigkeit effektiv und zuverlässig. Gemeinsam bieten wir und die Bildungszentren
der IG Metall eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an.
Die themenbezogenen Module verbinden das nötige fachliche und methodische Know-how mit
unserer gewerkschaftlichen Erfahrung. Dadurch wird die Seminarteilnahme ein Gewinn für dich
und deine Kolleginnen und Kollegen.
Die hoch qualitative Ausbildungsreihe baut auf das regionale Einführungsseminar in die
Betriebsratsarbeit auf. Besuche zuerst die Kompakt-Module 1 und 2. Die weiteren Module sind
in beliebiger Reihenfolge buchbar.
Als Anerkennung für dein Engagement erhältst du jeweils nach drei und nach fünf Seminaren
ein Dankeschön-Präsent.
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Inhalt
Betriebsräte Grundlagen
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Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)
Mitbestimmung und Betriebsratshandeln
Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln
Die Geschäftsführung des Betriebsrats
Aktive Betriebsratsarbeit trotz Schichtbetrieb
(Pro)aktiv und beteiligungsorientiert erfolgreich
Betriebsratsarbeit – strategisch und zielorientiert
Das richtige Protokoll zur Betriebsratssitzung
Arbeitsrecht
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Grundlagen Arbeitsrecht I
Grundlagen Arbeitsrecht II
Grundlagen Arbeitsrecht III
Arbeitszeugnisse verstehen
Gesetzliche Änderungen und aktuelle Rechtsprechung im Sozialrecht
Grundlagen Arbeitsrecht I (3x2 Tage)
Grundlagen Arbeitsrecht II (3x2 Tage)
Grundlagen Arbeitsrecht III (3x2 Tage)
Fresh up: Arbeitsrechtswissen auffrischen und aktualisieren
Mitbestimmung bei Mehrarbeit
Widersprüche bei Kündigungen rechtssicher formuliert
Compliance: Einführung für Betriebsräte
Mobiles Arbeiten – Antworten auf aktuelle rechtliche Fragen
Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Arbeits- und Gesundheitsschutz I
Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Eingliederungsmanagement und Gefährdungsbeurteilung effizient verknüpfen
Burnout erkennen und begrenzen
Indirekte Steuerung und Arbeitszeit
Gesundheitsmanagement als Aufgabe des Betriebsrates
Arbeitsorganisations- und Stressmanagement im Betriebsratsgremium
Begleitseminar zur A+A 2015
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Tarifvertrag und Entgelt
Entgeltgestaltung I
Entgeltgestaltung II - Teil A
Entgeltgestaltung II - Teil B
Entgeltgestaltung II - Teil A speziell für Betriebe außerhalb der Metall- und Elektroindustrie
Entgeltgestaltung II - Teil B speziell für Betriebe außerhalb der Metall- und Elektroindustrie
Entgeltgestaltung in Betrieben ohne Tarifbindung
Update ERA Erfahrung und Praktische Umsetzung
Überprüfung der Eingruppierung nach der ERA-Einführung
Eingruppierung und Entgeltchancen in indirekten Bereichen
Die Tarifverträge der bayr. Metall- und Elektroindustrie
Der Manteltarifvertrag der bayr. Metall- und Elektroindustrie
Arbeitszeitregelungen im Betrieb
Weitere Fachseminare
Der Wirtschaftsausschuss I
Der Wirtschaftsausschuss II
Aufgaben des Wirtschaftsausschusses mit BiWin
Beschäftigung sichern durch Innovationsprozesse
Krisen frühzeitig erkennen
Überzeugend reden und argumentieren
Zielgerichtet Gespräche führen
Mit Konflikten konstruktiv umgehen
Verhandlungen erfolgreich führen
Als Betriebsrat professionell beraten und begleiten
Projekte im Betriebsrat gekonnt meistern
Klar und sichtbar: Moderationstechniken für die Betriebsratsarbeit
Sitzungen effektiv gestalten
Best Practice Öffentlichkeitsarbeit
Schwerbehindertenvertretung
Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen
Gespräche führen als SBV
Arbeits- und Sozialrecht für SBV
Auffrischungsseminar für die Schwerbehindertenvertretung
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Inhalt
Schwerbehindertenvertretung (Fortsetzung)
Integrationsvereinbarungen praxisgerecht gestalten
Weitere Seminare für SBV in diesem Heft
Jugend- und
Auszubildendenvertretung
Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I
Weitere Seminare für die JAV in diesem Heft
Seminare der IG Metall-München
Vier starke Seminare
Vier Seminare – ein System
Freistellungsmöglichkeiten
Der schnelle Weg zum bundesweiten Seminarprogramm der IG Metall-Bildungszentren
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft 1
Situation und Interessen jugendlicher ArbeitnehmerInnen in Betrieb, Wirtschaft und
Gesellschaft
Seminaranmeldung IG Metall-München
Organisatorisches
Betriebsräteakademie Gremien-Seminare
13 gute Gründe für die Betriebsräteakademie
Rechtsgrundlagen für die Seminarteilnahme
Bildung optimal integriert in die Betriebsratsarbeit
Betriebsräteakademie: Passende Angebote
Fachakademie für Arbeitsrecht
TÜV-zertifizierte Lehrgänge der Betriebsräteakademie Bayern
Referentinnen / Referenten des Referenten Arbeitskreis IG Metall München
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Organisatorisches (Fortsetzung)
Momentaufnahmen Bildungsmesse 2014 in München
Bildungszentrum Lohr und Bad Orb
Kritische Akademie Inzell
Jugendbildungszentrum Schliersee
Tagungsorte Oberbayern
Seminaranmeldung Betriebsrat / JAV
Seminaranmeldung SBV
Betriebsratsbeschluss
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Betriebsräte Grundlagen
Inhalt
» Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)
» Mitbestimmung und Betriebsratshandeln
» Personelle Maßnahmen und
Betriebsratshandeln
» Die Geschäftsführung des Betriebsrats
» Aktive Betriebsratsarbeit trotz
Schichtbetrieb
» (Pro)aktiv und beteiligungsorientiert
erfolgreich
» Betriebsratsarbeit – strategisch und
zielorientiert
» Das richtige Protokoll zur
Betriebsratssitzung
„Die Bildung kommt
nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken
über das Gelesene.“
Carl Hilty
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Einführung in die
Betriebsratsarbeit (BR I)
Termin 1: 01.03.2015 - 06.03.2015
Seminar-Nr.: BR1_Obb_15-01
Termin 2: 12.07.2015 - 17.07.2015
Seminar-Nr.: BR1_Obb_15-02
Termin 3: 22.11.2015 - 27.11.2015
Seminar-Nr.: BR1_Obb_15-03
Ort
Kritische Akademie, Inzell
Seminarkosten:
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 670,–
Anmelden:
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe:
Betriebsräte
Vorkenntnisse:
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
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Das Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit“ ist die Basis für das Grundwissen eines
jeden Betriebsrats. Es gibt einen Überblick zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), über
die verschiedenen Beteiligungsrechte und deren Durchsetzungsmöglichkeiten. Anhand
von praktischen Übungen wird der Umgang mit Gesetzen vermittelt. Seminarziel ist neben
der Vermittlung des betriebsverfassungsrechtlichen „Rüstzeugs“ die Handlungsfähigkeit
der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer/-innen auszubauen. Es werden im Seminar
praxisorientiert Kompetenzen entwickelt um betriebliche Spannungsfelder zu verstehen,
sowie die gesetzlichen Aufgaben und auftretende Probleme anzugehen.
» Der Betriebsrat als Interessenvertretung der Arbeitnehmer/-innen
- Positionsbestimmung des Betriebsrats unter Beachtung der §§ 2, 74, 75 BetrVG
- Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren, Gewerkschaften und externen Stellen
- Beteiligungsorientierte Betriebsratsarbeit
» Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren und unbestimmte Rechtsbegriffe
» Verhältnis der Rechtsquellen untereinander insbesondere von Tarifverträgen,
» Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag
» Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG)
» Die Geschäftsführung des Betriebsrats (§§ 26-42 BetrVG)
» Beteiligungsrechte und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrat: Einigungsstelle,
Beschlussverfahren, Pflichtverletzungen der Betriebsparteien
» Einführung in die Mitbestimmungsrechte (§ 87 BetrVG)
» Bildungsplanung des Betriebsrats und seiner Mitglieder
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Hinweis: Als weiterführende Seminare empfehlen wir die „BR kompakt“ Reihe.
Mitbestimmung und
Betriebsratshandeln
BR Kompakt Modul I
Betriebliche Konflikte und Probleme gibt es zuhauf. Betriebsräte müssen hier die Initiative ergreifen, um ihre und die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Dazu bedarf
es neben eigenem Durchsetzungswillen fundierte Kenntnisse im Gebrauch betriebsverfassungsrechtlicher Vorschriften. Das Seminar ermuntert, die eigenen Rechte zu nutzen.
Die Teilnehmer/-innen lernen die Voraussetzungen und Auswirkungen der verschiedenen
Instrumente der Mitbestimmung kennen. Sie bekommen Anregungen, die eigene Arbeitsweise zu verbessern.
Termin 1: 08.03.2015 - 13.03.2015
Seminar-Nr.: BRK_01_15-05
Termin 2: 20.09.2015 - 25.09.2015
Seminar-Nr.: BRK_01_15-06
Ort
Kritische Akademie, Inzell
» Systematik und Reichweite der Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach BetrVG
» Durchsetzungsmöglichkeiten im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
» Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede und Einigungsstelle
» Verhältnis von Tarifverträgen, gesetzlichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen
» Stellenwert der Tarifverträge im betriebspolitischen und gewerkschaftlichen Kontext
» Strategieentwicklung zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Hinweis: Als weiterführende Seminare empfehlen wir die „BR kompakt“ Reihe
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 670,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte
Vorkenntnisse
Grundkenntnisse aus der Betriebsverfassung, entsprechend dem Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)“ sind
wünschenswert.
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Personelle Maßnahmen
und Betriebsratshandeln
BR Kompakt Modul II
Termin 1: 11.01.2015 - 16.01.2015
Seminar-Nr.: BRK_02_15-01
Termin 2: 03.05.2015 - 08.05.2015
Seminar-Nr.: BRK_02_15-06
Termin 3: 25.10.2015 - 30.10.2015
Seminar-Nr.: BRK_02_15-07
Ort
Kritische Akademie, Inzell
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 670,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte
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Personelle Veränderungen erfordern rechtzeitiges Handeln – gerade von Seiten des Betriebsrats. Für den Betriebsrat stellt sich die Frage: Wie gehen wir vor? Wie beurteilen
wir die Situation in jedem Einzelfall, welche Faktoren spielen dabei eine Rolle und wie
geben wir Auskunft? Das Seminar „Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln“ gibt
den Teilnehmer/-innen einen Überblick über die Rechte des Betriebsrates bei personellen
Maßnahmen. Die Teilnehmer/-innen lernen, was als Betriebsrat beachtet werden muss,
wenn betroffene Arbeitnehmer/-innen im Konfliktfall begleitet werden und wie sich der
Betriebsrat richtig verhält.
» Grundkenntnisse der individual- und kollektivrechtlichen Regelungen zu den Handlungsfeldern: Einstellung, Versetzung, Direktionsrecht, Gleichbehandlung, Abmahnung, Kündigung
» Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmungsrechte
» unterschiedliche Konfliktebenen für Arbeitnehmer im Betrieb
» Kriterien für die politische, juristische und tarifvertragliche Beurteilung einer Konfliktsituation
» Übersicht über die Rechtsquellen; Informationen beschaffen, bewerten und für das
Beratungsgespräch aufbereiten
Vorkenntnisse: Grundkenntnisse aus der Betriebsverfassung, entsprechend dem Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)“ sind wünschenswert
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Hinweis: Als weiterführende Seminare empfehlen wir die „BR kompakt“ Reihe
Die Geschäftsführung
des Betriebsrats
Fokusseminar
Die Bestimmungen über die Geschäftsführung des Betriebsrats gehören zum grundlegenden Handwerkszeug des Betriebsrats. Dabei schreibt das BetrVG bestimmte zwingende
Formalien vor, die eingehalten werden müssen. Wenn der Betriebsrat bei der Geschäftsführung nicht korrekt handelt, können Beschlüsse unwirksam sein, was auch enorme
Folgen für Arbeitnehmeransprüche bedeuten kann. Deshalb muss jedes Betriebsratsmitglied die Vorschriften über die Geschäftsführung des Betriebsrats kennen. Das Seminar
vermittelt die notwendigen rechtlichen Kenntnisse für eine ordnungsgemäße Organisation
der Betriebsratsarbeit.
Seminargebühr: € 480,– Unterkunft/Verpflegung: € 198,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte • Referent: Rudolf Reitter (Berater
und Fachreferent) • Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX • Hinweis: Als weiterführende Seminare empfehlen wir die „BR-kompakt
Reihe“
Termin
20.01.2015 - 21.01.2015
Seminarnummer
BGS_30_15-01
Ort
Hotel Alpenblick, Ohlstadt
Aktive Betriebsratsarbeit
trotz Schichtbetrieb
Fokusseminar
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass die Betriebsratstätigkeit grundsätzlich
während der Arbeitszeit zu erfolgen hat. Das ist jedoch in Schichtbetrieben in der Praxis
schwer möglich. Das wirft für die betroffenen Betriebsräte rechtliche Fragen auf, wie z.B.:
In welchem zeitlichen Umfang sind Betriebsräte von ihren Schichten vor und nach Betriebsratssitzungen zu befreien? Wie ist das arbeitszeitrechtlich zu behandeln? Wie erfolgt
ein Zeit- bzw. Entgeltausgleich? Welche Vergütung ist fortzuzahlen? Diese und weitere
Fragen zur Betriebsratsarbeit im Schichtbetrieb werden im Seminar behandelt.
Seminargebühr: € 480,– Unterkunft/Verpflegung: € 184,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte • Referent: Rudolf Reitter (Berater
und Fachreferent) • Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Termin
04.05.2015 - 05.05.2015
Seminarnummer
BGS_65_15-02
Ort
Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries
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(Pro)aktiv und beteiligungsorientiert erfolgreich
Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter für
Betriebe über 200 Beschäftigte
Termin
20.04.2015 - 22.04.2015
Seminarnummer
BRV_66_15-01
Ort
Hotel Dirsch GmbH, Emsing-Titting
„Besser statt billiger“ ist eine Grundentscheidung für eine nachhaltige Wettbewerbsstrategie der Unternehmen. Sie stellt soziale, technische und ökologische Innovationen,
hochwertige Produkte, effiziente Prozesse, die Gesundheit der Beschäftigten sowie eine
qualifizierte und motivierte Belegschaft in den Mittelpunkt wirtschaftlichen Handelns. Damit versteht sie sich als Alternative zu kurzsichtigen gewinnorientierten Konzepten.. Im Seminar bekommen die Teilnehmer/-innen Impulse, um eigene Strategien für ihren Betrieb
zu überdenken und weiterzuentwickeln.
Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 369,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsratsvorsitzende, Stv.
Betriebsratsvorsitzende • Referent: Rudolf Reitter (Berater und Fachreferent) • Es sind keine
Vorkenntnisse erforderlich • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Betriebsratsarbeit –
strategisch und zielorientiert
Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter für
Betriebe unter 200 Beschäftigte
Termin
14.10.2015 - 16.10.2015
Seminarnummer
BRV_70_15-02
Ort
Hotel Dirsch GmbH, Emsing-Titting
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Betriebsräte agieren oft nur auf die Vorhaben des Arbeitgebers. Eigene Projekte geben
dem Betriebsratsgremium neue Kraft und steigern sein Ansehen bei den Beschäftigten.
Mit diesem Seminar behalten Betriebsräte das Ruder selbst in der Hand. Strategisches
Handeln setzt voraus, dass der Betriebsrat eine klare Zielorientierung hat. In diesem Seminar werden den Teilnehmer/-innen einfache Methoden und Werkzeuge für die Umsetzung
vermittelt. Sie planen und bearbeiten ein konkretes betriebliches Projekt.
Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 369,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern,
Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsratsvorsitzende, Stv.
Betriebsratsvorsitzende • Referent: Rudolf Reitter (Berater und Fachreferent) • Es sind keine
Vorkenntnisse erforderlich • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Das richtige Protokoll zur
Betriebsratssitzung
Impulsseminar
Der Betriebsrat muss genau wissen, was rechtlich in einem Protokoll einer Betriebsratssitzung festgehalten werden muss und was darüber hinaus sinnvollerweise protokolliert
werden soll. Im Zweifelsfall muss ein Protokoll die Fakten und die Beschlusslage wiedergeben, im Konfliktfall muss es verlässlich als Nachweis dienen.
Seminargebühr: € 212,– Unterkunft/Verpflegung: € 30,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte • Referent: Dipl.-Psych. Jürgen
Romberg • Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, §
96 Abs. 4 SGB IX • Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Einführung in die
Betriebsratsarbeit-BR I“
Termin
09.06.2015
Seminarnummer
BSB_12_15-05
Ort
Gewerkschaftshaus München
ist
Regionale Nähe
hie
unsere Philosop
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Arbeitsrecht
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»
Grundlagen Arbeitsrecht I
Grundlagen Arbeitsrecht II
Grundlagen Arbeitsrecht III
Arbeitszeugnisse verstehen
Gesetzliche Änderungen und aktuelle
Rechtsprechung im Sozialrecht
Grundlagen Arbeitsrecht I (3x2 Tage)
Grundlagen Arbeitsrecht II (3x2 Tage)
Grundlagen Arbeitsrecht III (3x2 Tage)
Fresh up: Arbeitsrechtswissen auffrischen
und aktualisieren
Mitbestimmung bei Mehrarbeit
Widersprüche bei Kündigungen rechtssicher
formuliert
Compliance: Einführung für Betriebsräte
Mobiles Arbeiten – Antworten auf aktuelle
rechtliche Fragen
Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende,
Stellvertreter und Freigestellte
„Niemand urteilt
schärfer als der
Ungebildete, er kennt
weder Gründe noch
Gegengründe.“
Anselm Feuerbach
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Grundlagen Arbeitsrecht I
Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsvertrag
Termin
08.03.2015 - 13.03.2015
Seminarnummer
ASR_01_15-02
Ort
Schlosshotel Neufahrn
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 701,50
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Referentin
Cornelia Lindner
Vorkenntnisse
Bei Neueinstellungen werden Betriebsräte immer wieder mit Fragen zum Arbeitsvertrag
konfrontiert. Schließlich ist der Arbeitsvertrag die Grundlage für jedes Arbeitsverhältnis.
Betriebsräte müssen deshalb Antworten finden auf Fragen wie beispielsweise: Sind wir
bei Vorstellungsgesprächen oder bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zu beteiligen?
Wie können wir auf die Auswahl von Bewerbern Einfluss nehmen? Im Seminar werden zunächst die wesentlichen Grundlagen des Arbeitsrechts dargestellt und aufgezeigt, welche
Themen für Betriebsräte vor dem Abschluss von Arbeitsverträgen relevant sind. Die Fragestellungen, wie ein Arbeitsverhältnis begründet wird, welche Inhalte in einem Arbeitsvertrag bestmöglich geregelt werden und welche dabei überhaupt zulässig sind, nehmen
im Seminar eine zentrale Rolle ein.
» Grundlagen des Arbeitsrechts: Was ist Arbeitsrecht?
- Systematik; Unterscheidung kollektives und individuelles Arbeitsrecht; Rechtsquellen; Günstigkeitsprinzip
- Bewerbung: zulässige Fragen im Bewerbungsgespräch, Teilnahme des BR an
Bewerbungsgesprächen
- Einstellung: Stellenausschreibung, Auswahlrichtlinien, AGG
- Arbeitsvertrag: Abschluss; Form; Inhalte; NachwG; Beteiligungsrechte des
Betriebsrats
- Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag? Pflicht zur
Arbeitsleistung und Recht auf Entgeltzahlung durch Arbeitgeber; Arbeits- und
Gesundheitsschutz; Umgang mit Arbeitsmitteln
- Folgen mangelhafter Arbeitsverträge
- aktuelle Rechtsprechung
- praktische Beispiele (können ggf. auch von den Teilnehmern eingebracht werden)
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Grundlagen des Arbeitsrechts II“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
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Grundlagen Arbeitsrecht II
Während des Arbeitsverhältnis besteht
Den rechtlichen Rahmen des Arbeitsverhältnisses bilden neben dem Arbeitsvertrag
Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Das Betriebsverfassungsgesetz überträgt dem Betriebsrat die allgemeine Aufgabe, dass alle zugunsten der Arbeitnehmer (innen) bestehenden Normen eingehalten werden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe müssen Betriebsräte die Arbeitnehmer(innen) kompetent beraten, z.B. wenn Entgeltansprüche nicht
bezahlt oder Arbeitnehmer(innen) vom Arbeitgeber für Schäden herangezogen werden,
die während der geleisteten Arbeit entstanden sind. Darüber hinaus müssen Betriebsräte vielfältige Bestimmungen aus dem kollektiven und dem individuellen Arbeitsrecht
berücksichtigen, wenn Betriebsvereinbarungen z.B. zur Arbeitszeit oder zum Urlaub mit
dem Arbeitgeber vereinbart werden. Dieses Seminar dreht sich daher gezielt um die zentralen Fragestellungen, die im Laufe eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftreten
und mit denen Betriebsräte immer wieder konfrontiert werden. Die dazu notwendigen
arbeitsrechtlichen Grundkenntnisse werden durch praktische Beispiele und die aktuelle
Rechtsprechung ergänzt.
»
»
»
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»
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»
Geltendmachung von Ansprüchen, z.B. Fristen, Form
Grundzüge der Haftung von Arbeitnehmern, z.B. bei Unfällen, Fahrlässigkeit, Vorsatz
Abmahnung: Definition, Form, Inhalte
Tarifvertragsrecht: Tarifautonomie; Inhalt und Geltung von Tarifverträgen; Tarifbindung, Folgen des Austritts aus dem Arbeitgeberverband; Bedeutung für nicht
tarifgebundene Unternehmen
Entgeltansprüche, z.B. aus Arbeitsvertrag, TV, Gesetzen
Entgeltfortzahlung, z.B. bei Krankheit
Arbeitszeit: Definition, ArbZG, TV, BV; besondere Formen; Pausen; Ruhezeiten
Urlaub: BUrlG, TV, BV; neueste Rechtsprechung; Bildungsurlaub; sonstige Freistellungen
aktuelle Rechtsprechung
Praktische Beispiele (können ggf. auch von den Teilnehmern eingebracht werden)
Termin
27.09.2015 - 02.10.2015
Seminarnummer
ASR_02_15-02
Ort
Schlosshotel Neufahrn
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 701,50
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Referent
Wilhelm Bichlmeier
Vorkenntnisse
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Freistellung
§ 37.6 BetrVG und § 96.4 SGB IX
Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Grundlagen des Arbeitsrechts III“
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Grundlagen Arbeitsrecht III
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung,
Kündigungsschutz
Termin
15.11.2015 - 20.11.2015
Seminarnummer
ASR_03_15-04
Ort
Schlosshotel Neufahrn
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 701,50
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Referent
Dr. Mathias Wieland
Vorkenntnisse
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
22
Probleme im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen tauchen im
Alltag von Betriebsräten häufig auf. Neben allen Formen von Kündigungen werden Betriebsräte auch oft mit Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen konfrontiert. Im Seminar
greifen wir diese Situation auf und erarbeiten uns Kenntnisse zur gezielten sozialen und
sozialrechtlichen Folgenabschätzung für Beratungsgespräche oder zu Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Der Frage nach Alternativen zur Kündigung, etwa
einer Versetzung oder Qualifizierung, gehen wir ebenso auf den Grund wie den damit
verbundenen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Wir beleuchten die wesentlichen individualrechtlichen Aspekte, die bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
– insbesondere der Kündigung – beachtet werden müssen. Beispiele aus der Praxis und
die aktuelle Rechtsprechung ergänzen das Programm ebenso wie der Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht.
» Beendigungsformen: Anfechtung, Nichtigkeit, Zeitablauf, Aufhebungsvertrag, Kündigung
» allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz: Tarifverträge, KSchG, MuSchG, SGB
IX, Betriebsvereinbarungen
» Kündigungsarten: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung
» Kündigungsgründe: personen-, betriebs- und verhaltensbedingte Gründe
» Kündigung als Ultima Ratio
» Massenentlassungen
» arbeitsgerichtliches Verfahren, z.B. wie der Betriebsrat Betroffene unterstützen kann
» Weiterbeschäftigungsanspruch
» Besuch des Arbeitsgerichts inkl. Vor- und Nachbereitung
» aktuelle Rechtsprechung
» Praktische Beispiele (können ggf. auch von den Teilnehmern eingebracht werden)
Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „wichtige Arbeitnehmerschutzgesetze genauer betrachtet“. (Kritische Akademie)
Arbeitszeugnisse verstehen
Impulsseminar
Das Arbeitszeugnis hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer
eine zeitlich zweifache Bedeutung. Einerseits soll es in die Zukunft blickend zur Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses dienen, andererseits blickt es in die Vergangenheit
und gibt Auskunft über die persönlichen und fachlichen Qualifikationen des Arbeitnehmers.
Ein Arbeitszeugnis muss sowohl wahrheitsgemäß als auch wohlwollend sein. Um beides
zu wahren, hat sich geschichtlich eine eigene Zeugnissprache entwickelt. Bei dieser Zeugnissprache wird durch verschiedene Formulierungstechniken auf einer Positivskala auch
Negatives abgebildet. Das Seminar gibt neben den rechtlichen Grundlagen einen Einblick
in die Zeugnissprache. Anhand von praktischen Beispielen erfahren die Teilnehmer/-innen
die richtige Auslegung und Bedeutung typischer Zeugnisformulierungen.
Termin
07.07.2015
Seminarnummer
ASR_25_15-03
Ort
Gewerkschaftshaus München
Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Beurteilungssysteme, Arbeitszeugnisse,
Zielvereinbarungen, Mitarbeitergespräche“ • Seminarkosten, Anmeldung, Zielgruppe wie unten
Gesetzliche Änderungen und
aktuelle Rechtsprechung
im Sozialrecht
Impulsseminar
Das Sozialrecht steht seit Jahren im Fokus des Gesetzgebers. Zahlreiche Neuregelungen
aus den letzten Jahren haben erhebliche Auswirkungen auf das private und berufliche
Umfeld. Hinzu kommen neue Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit und Änderungen
in der Behördenpraxis. Im Seminar werden wichtige gesetzliche Neuregelungen sowie
die aktuelle Rechtsprechung mit den jeweiligen Auswirkungen vorgestellt. Dabei stehen
die Auswirkungen auf die Arbeit der Betriebsräte und der Schwerbehindertenvertretungen im Vordergrund. Daneben werden die Auswirkungen auf das persönliche Umfeld der
Arbeitnehmer/-innen betrachtet.
Seminarkosten: Seminargebühr € 200,– Unterkunft/Verpflegung: € 30,– • Anmelden:
Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen • Referent: Sebastian Roloff • Es sind keine Vorkenntnisse
erforderlich • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX • Hinweis: Als weiterführendes
Seminar empfehlen wir „Renten- und Sozialversicherungsrecht für den Betriebsrat“
Termin
06.10.2015
Seminarnummer
ASR_06_15-02
Ort
Gewerkschaftshaus München
23
Grundlagen Arbeitsrecht I
Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsvertrag
Ort pro Seminarteil
Gewerkschaftshaus Ingolstadt
Kosten pro Seminarteil
Seminargebühr: € 424,–
Verpflegung: € 87,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Referentin
Katrin Augsten
(Rechtsanwältin und Fachanwältin
für Arbeitsrecht)
Vorkenntnisse
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Hinweis
Als weiterführendes Seminar empfehlen
wir „Grundlagen des Arbeitsrechts II“
24
Bei Neueinstellungen werden Betriebsräte immer wieder mit Fragen zum Arbeitsvertrag
konfrontiert. Schließlich ist der Arbeitsvertrag die Grundlage für jedes Arbeitsverhältnis.
Betriebsräte müssen deshalb Antworten finden auf Fragen wie beispielsweise: Sind wir
bei Vorstellungsgesprächen oder bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zu beteiligen?
Wie können wir auf die Auswahl von Bewerbern Einfluss nehmen? Im Seminar werden zunächst die wesentlichen Grundlagen des Arbeitsrechts dargestellt und aufgezeigt, welche
Themen für Betriebsräte vor dem Abschluss von Arbeitsverträgen relevant sind. Die Fragestellungen, wie ein Arbeitsverhältnis begründet wird, welche Inhalte in einem Arbeitsvertrag bestmöglich geregelt werden und welche dabei überhaupt zulässig sind, nehmen
im Seminar eine zentrale Rolle ein.
Teil A
» Grundlagen des Arbeitsrechts: Was ist Arbeitsrecht?
» Systematik; Unterscheidung kollektives und individuelles Arbeitsrecht; Rechtsquellen;
Günstigkeitsprinzip
» Bewerbung: (un-)zulässige Fragen im Bewerbungsgespräch
» Einstellung: Stellenausschreibung (intern, extern),
» Rechte des Betriebsrats bei Einstellungen
» Auswahlrichtlinien zu Einstellungen gemäß § 95 BetrVG
Termin: 27.01.2015 - 28.01.2015
Seminarnummer: ASR_20_15-1a
Hinweis
Teil B
» Arbeitsvertrag: Abschluss; Form; Inhalte; NachwG
» Beteiligungsrechte des Betriebsrats
» Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag? Haupt- und
Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
» Folgen mangelhafter Arbeitsverträge
» aktuelle Rechtsprechung
» praktische Beispiele (können ggf. auch von den Teilnehmern eingebracht werden)
Als weiterführendes Seminar empfehlen
wir „Grundlagen des Arbeitsrechts II“
Termin: 24.02.2015 - 25.02.2015
Seminarnummer: ASR_20_15-1b
Teil C
» Kontrolle nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) bei Arbeitsverträgen; Beispiele Bezugnahmeklauseln, Beispiele aus der Rechtsprechung
» Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei Begründung des Arbeitsverhältnisses; Rechtsprechungsübersicht
» Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz
Termin: 25.03.2015 - 26.03.2015
Seminarnummer: ASR_20_15-1c
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Grundlagen Arbeitsrecht II
Während das Arbeitsverhältnis besteht
Ort pro Seminarteil
Gewerkschaftshaus Ingolstadt
Kosten pro Seminarteil
Seminargebühr: € 424,–
Verpflegung: € 87,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Referentin
Katrin Augsten
(Rechtsanwältin und Fachanwältin
für Arbeitsrecht)
Den rechtlichen Rahmen des Arbeitsverhältnisses bilden neben dem Arbeitsvertrag
Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Das Betriebsverfassungsgesetz überträgt dem Betriebsrat die allgemeine Aufgabe, dass alle zugunsten der Arbeitnehmer (innen) bestehenden Normen eingehalten werden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe müssen Betriebsräte die Arbeitnehmer(innen) kompetent beraten, z.B. wenn Entgeltansprüche nicht
bezahlt oder Arbeitnehmer(innen) vom Arbeitgeber für Schäden herangezogen werden,
die während der geleisteten Arbeit entstanden sind. Darüber hinaus müssen Betriebsräte vielfältige Bestimmungen aus dem kollektiven und dem individuellen Arbeitsrecht
berücksichtigen, wenn Betriebsvereinbarungen z.B. zur Arbeitszeit oder zum Urlaub mit
dem Arbeitgeber vereinbaren werden. Dieses Seminar dreht sich daher gezielt um die
zentralen Fragestellungen, die im Laufe eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftreten
und mit denen Betriebsräte immer wieder konfrontiert werden. Die dazu notwendigen
arbeitsrechtlichen Grundkenntnisse werden durch praktische Beispiele und die aktuelle
Rechtsprechung ergänzt.
Teil A
» Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
» Geltendmachung von Ansprüchen, z.B. Fristen, Form
» Grundzüge der Arbeitnehmerhaftung nach der entwickelten BAG Rechtsprechung
» Abmahnung: Definition, Form, Inhalte
Vorkenntnisse
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Hinweis
Als weiterführendes Seminar empfehlen
wir „Grundlagen des Arbeitsrechts III“
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Termin: 21.04.2015 - 22.04.2015
Seminarnummer: ASR_21_15-1a
Hinweis
Teil B
» Tarifvertragsrecht: Tarifautonomie; Inhalt und Geltung von Tarifverträgen; Tarifbindung, Folgen des Austritts aus dem Arbeitgeberverband; Bedeutung für nicht
tarifgebundene Unternehmen
» Entgeltansprüche, z.B. aus Arbeitsvertrag, TV, Gesetzen, Entgelt ohne Leistung
» Entgeltfortzahlung, z.B. bei Krankheit
Als weiterführendes Seminar empfehlen
wir „Grundlagen des Arbeitsrechts III“
Termin: 19.05.2015 - 20.05.2015
Seminarnummer: ASR_21_15-1b
Teil C
» Arbeitszeitrecht: Definition Arbeitszeit, ArbZG, TV, BV; besondere Arbeitszeitformen;
Pausen; Ruhezeiten
» Urlaubsrecht: Urlaubsansprüche nach BUrlG, TV, BV; andere Freistellungs- und
Urlaubsformen; Urlaubsgrundsätze; Zeitpunkt, Übertragung; Urlaub und Krankheit
» Rechtsprechungsübersicht zum Arbeitszeit- und Urlaubsrecht
Termin: 23.06.2015 - 24.06.2015
Seminarnummer: ASR_21_15-1c
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Grundlagen Arbeitsrecht III
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung,
Kündigungsschutz
Ort pro Seminarteil
Gewerkschaftshaus Ingolstadt
Kosten pro Seminarteil
Seminargebühr: € 424,–
Unterkunft und Verpflegung: € 87,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Referentin
Katrin Augsten
(Rechtsanwältin und Fachanwältin
für Arbeitsrecht)
Vorkenntnisse
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Hinweis
Als weiterführendes Seminar empfehlen
wir „wichtige Arbeitnehmerschutzgesetze
genauer betrachtet“
28
Probleme im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen tauchen im
Alltag von Betriebsräten häufig auf. Neben allen Formen von Kündigungen werden Betriebsräte auch oft mit Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen konfrontiert. Im Seminar
greifen wir diese Situation auf und erarbeiten uns Kenntnisse zur gezielten sozialen und
sozialrechtlichen Folgenabschätzung für Beratungsgespräche oder zu Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Der Frage nach Alternativen zur Kündigung, etwa
einer Versetzung oder Qualifizierung, gehen wir ebenso auf den Grund wie unseren damit
verbundenen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Wir beleuchten die wesentlichen individualrechtlichen Aspekte, die bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
– insbesondere der Kündigung – beachtet werden müssen. Beispiele aus der Praxis und
die aktuelle Rechtsprechung ergänzen das Programm ebenso wie der Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht.
Teil A
» Beendigungsformen: Anfechtung, Nichtigkeit, Zeitablauf, Aufhebungsvertrag,
Kündigung
» allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz: Tarifverträge, KSchG, MuSchG,
BEEG, SGB IX, BBiG, BetrVG; Betriebsvereinbarungen
Termin: 13.10.2015 - 14.10.2015
Seminarnummer: ASR_22_15-1a
Teil B
» Kündigungsarten: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung
» Kündigungsgründe: personen-, betriebs- und verhaltensbedingte Gründe
» Kündigung als Ultima Ratio
Hinweis
Als weiterführendes Seminar empfehlen
wir „wichtige Arbeitnehmerschutzgesetze
genauer betrachtet“
Termin: 10.11.2015 - 11.11.2015
Seminarnummer: ASR_22_15-1b
Teil C
» Massenentlassungen
» arbeitsgerichtliches Verfahren, z. B. wie der Betriebsrat Betroffene unterstützen kann
» Die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG
» Der Weiterbeschäftigungsanspruch
» Besuch des Arbeitsgerichts inkl. Vor- und Nachbereitung
» Rechtsprechungsübersicht zum Kündigungsschutzrecht
Termin: 08.12.2015 - 09.12.2015
Seminarnummer: ASR_22_15-1c
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Fresh up:
Arbeitsrechtswissen
auffrischen und aktualisieren
Arbeitsrecht kompakt und intensiv vermittelt
Termin
15.11.2015 - 20.11.2015
Seminarnummer
ASR_07_15-02
Ort
Hotel Dirsch GmbH, Emsing-Titting
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 785,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Referent
Jurist aus Arbeits- und Sozialrecht
Vorkenntnisse
Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind
wünschenswert.
Freistellung
§ 37 Abs.6 BetrVG, § 96 Abs.4 SGB IX
30
Als Betriebsrat wiedergewählt…, viele Betriebsräte sind schon lange Zeit in „Amt und
Würden“. Das letzte Arbeitsrechtsseminar liegt schon länger zurück. Es haben sich rechtliche Änderungen ergeben oder das Eine oder Andere ist in Vergessenheit geraten. An
diese Betriebsräte wendet sich das Seminar: Es wird das arbeitsrechtliche Grundwissen
aufgefrischt. Die Teilnehmer/-innen bekommen dabei Handlungsanregungen für die Betriebsratstätigkeit. In verdichteter Form werden die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um das Arbeitsverhältnis vermittelt. Das Seminar bringt die Teilnehmer/innen auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung.
» Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Einstellung, Arbeitsvertragsabschluss, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)
- Probezeit, Befristungen
- Allgemeine Arbeitsbedingungen in Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Übersicht neuere Rechtsprechung
» Das bestehende Arbeitsverhältnis
- Teilzeit, Mutterschutz, Elternzeit
- Arbeitszeitformen
- Urlaubsrecht
- Entgeltzahlungen
- Übersicht neuere Rechtsprechung
» Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Beendigungsarten
- Die richtige Anhörung des Betriebsrates
- Kündigungsschutz – Gesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag
- Übersicht neuere Rechtsprechung
Mitbestimmung
bei Mehrarbeit
Fokusseminar
Die Begriffe Mehrarbeit und Überstunden werden in Rechtsquellen nicht einheitlich verwendet. Das Institut für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) stellte fest, dass im Jahr 2010
in Deutschland ca. 1,3 Milliarden bezahlte Überstunden und ca. 1,4 Milliarden unbezahlte
Überstunden geleistet wurden. Damit hat Deutschland einen Spitzenplatz innerhalb der
EU-Länder. Der Betriebsrat hat eine hohe Verantwortung bei der Frage der vorübergehenden Verlängerung der betrieblichen Arbeitszeit und muss seine Mitbestimmungsrechte
kennen. Das Seminar vermittelt relevante politische und rechtliche Aspekte zu Überstunden und Mehrarbeit.
Seminargebühr: € 480,– Unterkunft/Verpflegung: € 147,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen •
Referent: Rechtsanwalt Rolf Grüning • Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. • Freistellung:
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Termin
29.09.2015 - 30.09.2015
Seminarnummer
ASR_18_15-03
Ort
Hotel Achat Plaza, Kulmbach
Widersprüche bei
Kündigungen rechtssicher
formuliert
Fokusseminar
Als Betriebsrat ordnungsgemäß widersprechen
Beim Thema Kündigung geht es um die elementare Existenzsicherung für Arbeitnehmer/innen. Leider gehören in der kapitalistischen Wirtschaftsordnung Kündigungen zum Alltag,
mit denen sich Betriebsräte auseinandersetzen müssen. Betriebsräte haben im Rahmen
der Anhörungspflicht nach § 102 BetrVG eine hohe Verantwortung. In diesem Seminar
lernen Sie, wie man Widersprüche odnungsgemäß formuliert.
Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 322,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte • Referent: Jurist aus Arbeitsund Sozialrecht • Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt
werden, sind wünschenswert. • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG • Hinweis: Als weiterführendes
Seminar empfehlen wir „Grundlagen des Arbeitsrechts III“
Termin
10.11.2015 - 12.11.2015
Seminarnummer
ASR_26_15-02
Ort
Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries
31
Compliance: Einführung
für Betriebsräte
Fokusseminar
Termin
13.07.2015 - 14.07.2015
Seminarnummer
ASR_18_15-05
Ort
Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries
In immer mehr Unternehmen wird betriebliches oder sogar privates Verhalten von Arbeitnehmern umfassend durch interne Richtlinien und Compliance-Regeln vorgeschrieben.
Häufig werden sogenannte »Codes of conduct« zentral im „Mutterunternehmen“erstellt
und allen „Töchtern“ übergestülpt. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden
häufig übergangen, Richtlinien das Papier nicht Wert, auf dem sie stehen. Das Seminar
gibt einen Überblick zur Thematik und zeigt, welche Rechte der Betriebsrat hat und wie der
Betriebsrat Regelungen aus Complianceregelungen für seine Arbeit nutzen kann.
Seminargebühr: € 480,– Unterkunft/Verpflegung: € 184,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte • Referent: Wilhelm Bichlmeier
(Rechtsanwalt) • Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt
werden, sind wünschenswert. • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Mobiles Arbeiten – Antworten
auf aktuelle rechtliche Fragen
Fokusseminar
Termin
07.10.2015 - 08.10.2015
Seminarnummer
ASR_18_15-06
Ort
Hotel Sonnengarten, Bad Wörishofen
32
Mobile Geräte sind für Arbeitnehmer/-innen in vielen Unternehmen Alltag. Für den Arbeitgeber ist das hilfreich; die Beschäftigten sind fast rund um die Uhr erreichbar. Auch viele
Arbeitnehmer/-innen mögen diese „Flexibilität“. Was häufig von allen Beteiligten ausgeblendet wird, sind die kollektivrechtlichen, arbeitnehmerschutz- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dieses Seminar gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Modelle von mobiler Arbeit. Es zeigt die Probleme, die eine solche Tätigkeit mit sich bringen
kann und die zu beachtenden rechtlichen Grundlagen.
Seminargebühr: € 480,– Unterkunft/Verpflegung: € 175,50 • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen
• Referentin: Heike Rozek (Beraterin, Fachreferentin für Arbeitsrecht und Datenschutz) •
Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind
wünschenswert. • § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
Auffrischung – Vertiefung – betriebliche Fragen
Die Arbeit des Betriebsrates wird im gesamten Gremium erledigt, trotzdem sind Betriebsratsvorsitzende besonders gefordert. Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen sind
sie oft der erste Anlaufpunkt für die Arbeitnehmer/-innen. In allen Unternehmen sind sie
der erste Ansprechpartner für den Arbeitgeber. An den Betriebsratsvorsitzenden liegt es,
den Überblick zu haben und Fristen im Blick zu behalten. Dabei sind Betriebsratsvorsitzende gefordert, auf dem Gebiet des Arbeitsrechts juristische Inhalte verstehen zu können und
richtig zu interpretieren. In einem Seminar speziell für die Betriebsratsvorsitzenden besprechen wir, was diese wissen sollten. Betriebsbezogene Fragestellungen, mit denen sich
Betriebsratsvorsitzende häufig beschäftigen müssen, werden unter die Lupe genommen.
Termin
11.10.2015 - 16.10.2015
Seminarnummer
ASR_23_15-01
Ort
Hotel Dirsch GmbH, Emsing-Titting
Seminarkosten
» Was der Betriebsrat immer wissen muss
- Begriffe Betrieb, Unternehmen, Konzern
- Anspruchsgrundlagen im Arbeitsrecht
» Gesellschaftsrecht und juristische Zusammenhänge (Unternehmensorganigramm
verstehen, GBR und KBR, der Gemeinschaftsbetrieb)
» Die Rechtsstellung des/der Betriebsratsvorsitzenden mit Praxishinweisen zur Geschäftsführung
» Fristen, die der/die Vorsitzende im Blick haben muss
» Rechtssichere Betriebsvereinbarungen
» Kündigungen und Betriebsänderungen (Sozialplan, etc.)
» Betriebsbedingte Kündigung; Änderungskündigung
» Fragen zum Betriebsübergang (§ 613a BGB): Tarifliche Fragestellungen, Geltung von
Betriebsvereinbarungen und individualrechtliche Auswirkungen
» Die Haftung des Betriebsrats; Folgen (Sachverständige, Datenschutz, Insiderwissen)
» Wo und Wie bekomme ich als Betriebsrat Hilfe (intern, extern)
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 785,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter,
Freigestellte Betriebsräte
Referent
Jurist aus Arbeits- und Sozialrecht
Vorkenntnisse
Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind
wünschenswert.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
33
Arbeits- und
Gesundheitsschutz
» Arbeits- und Gesundheitsschutz I
» Aufbauseminar Arbeits- und
Gesundheitsschutz
» Betriebliches Eingliederungsmanagement
und Gefährdungsbeurteilung effizient
verknüpfen
» Burnout erkennen und begrenzen
» Indirekte Steuerung und Arbeitszeit
» Gesundheitsmanagement
als Aufgabe des Betriebsrates
» Arbeitsorganisations- und Stressmanagement im Betriebsratsgremium
» Begleitseminar zur A+A 2015
„Bildung ist die
Fähigkeit, fast alles
anhören zu können,
ohne die Ruhe zu
verlieren oder das
Selbstvertrauen.“
Robert Frost
35
Arbeits- und
Gesundheitsschutz I
Grundlagenseminar
Termin 1
15.03.2015 - 20.03.2015
Seminar-Nr.: AuG_G1_15-01
Ort Termin 1
Kritische Akademie, Inzell
Seminarkosten Termin 1
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 670,–
Termin 2
29.11.2015 - 04.12.2015
Seminar-Nr.: AuG_G1_15-05
Ort Termin 2
Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries
Seminarkosten Termin 2
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 506,–
Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein umfangreiches Aufgabenfeld des
Betriebsrats. Für die Arbeitnehmer/-innen ist der Erhalt ihrer Gesundheit ein elementares Interesse. Deshalb ist es für alle Betriebsräte wichtig, sich Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsschutzes anzueignen. Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen im
Arbeits- und Gesundheitsschutz. Schwerpunkte des Seminars sind die Handlungsfelder
und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats sowie die inner- und außerbetrieblichen
Organisationsstrukturen des Arbeitsschutzes im Überblick. Anhand von Beispielen aus der
Betriebsratsarbeit werden die Ziele, Schwierigkeiten und Lösungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz erläutert.
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Gesundheit im Betrieb und Arbeitsbelastungen
Einflussfaktoren und Bedeutung
Belastungen am Arbeitsplatz
Mitwirkungsrechte des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz nach dem
BetrVG
Gesetzliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsschutzverordnungen
Arbeitssicherheitsgesetz und Berufskrankheitenrecht
Unfallverhütungsvorschriften und VO der Berufsgenossenschaften
Gefahrstoffverordnung und Bildschirmarbeitsplatzverordnung
Rolle und Aufgaben der innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Akteure im
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Referent/-innen Termin 1: Renate Ertl, Karl Sokopp
Referent Termin 2: Detlef Fuhrmann
Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Aufbauseminar Arbeits- und
Gesundheitsschutz“
36
Aufbauseminar Arbeitsund Gesundheitsschutz
Der Erfolg im betrieblichen Arbeit und Gesundheitsschutz hängt vom Zusammenwirken
der inner- und außerbetrieblichen Akteure ab. Welche Akteure gibt es im Arbeits- und
Gesundheitsschutz? Welche Aufgaben haben sie? Und wie arbeiten sie zusammen? In
diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen des Arbeitssicherheitsgesetzes in
Verbindung mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats nach dem BetrVG vermittelt.
Die Rollen und Aufgaben von Betriebsärzten, Arbeitssicherheitsfachkräften, Gewerbeaufsichtsamt und Berufsgenossenschaften werden genau beleuchtet. Dabei bearbeiten die
Teilnehmer/-innen betriebliche Themenstellungen und bekommen einen Einblick in die
Praxis anderer Betriebe. Zielsetzung ist die Verbesserung der betrieblichen Zusammenarbeit bei der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren.
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Gesetzliche Grundlagen des Arbeitssicherheitsgesetzes
Gesetzliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Bestellung und Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit
Gesetzlicher Auftrag der Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht
Zusammenarbeit des Betriebsrates mit dem Arbeitgeber, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten
» Zusammenarbeit mit der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft
» Rolle der Betriebsräte im Zusammenwirken der internen und externen Akteure im
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Termin 1
03.05.2015 - 08.05.2015
Seminar-Nr.: AuG_G2_15-03
Seminarkosten Termin 1
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft und Verpflegung: € 506,–
Termin 2
28.06.2015 - 03.07.2015
Seminar-Nr.: AuG_G2_15-02
Seminarkosten Termin 2
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft und Verpflegung: € 620,20
Termin 3
13.09.2015 - 18.09.2015
Seminar-Nr.: AuG_G2_15-01
Seminarkosten Termin 3
Referent Termin 1: Andreas Schuchardt
Referent Termin 2: Detlef Fuhrmann, Igor Scholz
Referenten Termin 3: Hermann Regal, Dieter Schreiber
Ort Termin 1: Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries
Ort Termin 2: Landgasthof-Hotel-Riesengebirge, Neuhof
Ort Termin 3: Kritische Akademie, Inzell
Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie im Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz I
vermittelt, sind wünschenswert.
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft und Verpflegung: € 670,–
37
Betriebliches Eingliederungsmanagement und Gefährdungsbeurteilung effizient verknüpfen
Fokusseminar
Termin
14.12.2015 - 16.12.2015
Seminarnummer
AuG_05_15-02
Ort
Akademie Bayerischer Genossenschaften,
Beilngries
Für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen ergibt sich durch die Verknüpfung
der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 84 Abs. 2 SGB IX) die Chance, gezielt Arbeitsbedingungen zu verbessern und Arbeitsplätze zu sichern. Arbeits- und Gesundheitsschutz und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) sind als Querschnittsaufgaben zu sehen. Denn sie sind ein integraler
Bestandteil der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation, Sie haben das Ziel, die
kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten
voranzutreiben. Das Seminar zeigt, wie die Gefährdungsbeurteilung und das betriebliche
Eingliederungsmanagement im Betrieb zusammengehören und dies vom Betriebsrat und
der Schwerbehindertenvertretung angegangen werden kann.
Seminarkosten
Seminargebühr: € 720,–
Unterkunft/Verpflegung: € 290,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Referent
Igor Scholz (Fachreferent für Arbeits- und
Sozialrecht)
Vorkenntnisse
Es sind Grundkenntnisse über das
Betriebliche Eingliederungsmanagement
erforderlich.
38
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Burnout erkennen
und begrenzen
Fokusseminar
Mehr und mehr Menschen in den Betrieben leiden an Belastungen, die unter dem Namen Burnout zusammengefasst werden. Allgemeine Erschöpfung bis hin zu Depressionen, Zynismus und nachlassende Leistungsfähigkeit greifen in den Unternehmen um
sich. Burnout ist eine Erscheinung, die sich in Zukunft in der Arbeitswelt weiter ausbreiten
wird. Durch die Beschäftigung mit Burnout kann man viel über die neuen Formen der Organisation der Arbeit lernen, und darüber, wie sie sich im eigenen Betrieb darstellen. Die
Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats werden anhand von Beispielen aus der
Praxis ausführlich behandelt.
Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 345,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen •
Referent: Stephan Siemens (Initiative „Meine Zeit ist mein Leben“) • Es sind keine Vorkenntnisse
erforderlich. • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Termin
20.07.2015 - 22.07.2015
Seminarnummer
Psy_01_15-05
Ort
Hotel Alpenblick, Ohlstadt
Indirekte Steuerung und Arbeitszeit
Arbeiten bis zum Umfallen?! – Fokusseminar
Die Gestaltung der Arbeitszeit betrifft nicht nur die betrieblichen Arbeitsbedingungen, sondern immer mehr auch die privaten Lebensumstände. Mit immer neuen Arbeitszeitmodellen sollen betroffene Arbeitnehmer/-innen vermeintlich selbstbestimmter arbeiten können.
Tatsächlich wird so die unternehmerische Verantwortung weitgehend auf die Beschäftigten übertragen. Im Seminar werden neben den erforderlichen Rechtsgrundlagen zur
Arbeitszeitgestaltung insbesondere die Arbeitszeitmodelle betrachtet, mit denen Arbeitgeber Unternehmensprozesse „indirekt steuern“. Daraus werden die Anforderungen an die
Betriebsratsarbeit abgeleitet.
Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 326,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen •
Referent: Stephan Siemens (Initiative „Meine Zeit ist mein Leben“) • Es sind keine Vorkenntnisse
erforderlich. • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, §96 Abs. 4 SGB IX
Termin
29.07.2015 - 31.07.2015
Seminarnummer
Psy_05_15-01
Ort
Kritische Akademie, Inzell
39
Gesundheitsmanagement
als Aufgabe des Betriebsrates
Termin
20.07.2015 - 24.07.2015
Seminarnummer
Ges_02_15-02
Ort
Hotel Alpenblick, Ohlstadt
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 639,–
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Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Referentin
Susanne Scale (Personaltrainerin,
Gesundheitscoach)
Vorkenntnisse
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
40
Gesundheit wird im Betrieb und im Betriebsratsgremium all zu oft erst thematisiert, wenn
aus „Gesundheit“ „Krankheit“ geworden ist. Das Seminar befasst sich mit Belastungen
im Betrieb unter dem Fokus der Gesundheit als einer ganzheitlichen Aufgabe für den
Betriebsrat. Besonderes Augenmerk legt das Seminar auf die Behandlung des Themas
„Stress“ als eine Ursache für viele Krankheitssymptome. Vor dem Hintergrund einer anstrengenden und in der Regel belastenden Tätigkeit ist es wichtig, sich mit dem Thema
„eigene Gesundheit“ auseinanderzusetzen und die Verantwortung für die Kollegen/-innen
im Betriebsratsgremium in der Rolle als Betriebsratsvorsitzender/-e, Stellvertreter/-in oder
Freigestellte/-r zu reflektieren. Im Seminar wird auf die individuelle und die Situation im
Betrieb eingegangen. Das Seminar zielt auf gesundheitsbezogene praktische Verhaltensänderungen im betrieblichen Alltag ab.
» Betriebliche Erfahrungen mit dem Thema Gesundheit
» Betriebliche Gefährdungsbeurteilung und Integration der psychischen Belastungen
bei Büroarbeitsplätzen
» Stress als Faktor der Gesundheitsgefährdung
- Grundlagenwissen zum Thema „Stress“
- Auswirkungen von Stress auf Denken und Tätigkeiten
- Möglichkeiten der Stressbewältigung (Arbeitswelt-/Alltagstauglich)
- Zeitorganisation als Betriebsrat/ Betriebsratsorganisation
» Ernährung, Bewegung und Entspannung sind grundlegend für die Gesundheit
- Situation im Betrieb
- Eigene Situation als Betriebsratsvorsitzender/-vorsitzende, Stellvertreter/-in,
Freigestellte/-r
» Gesundheit als Führungsaufgabe
- Situation im Betriebsratsgremium
- Situation im Betrieb
» Gesundheitsvorsorge: Was gehört dazu?
» Biorhythmus und die Bedeutung von Regenerationsphasen während und nach der
Arbeit
» Grundlegende Kompetenzen in der Beratung zum Thema „Gesundheit“
Arbeitsorganisations- und
Stressmanagement im
Betriebsratsgremium
Die Arbeit im Betriebsrat ist komplex, es laufen Fristen und vom eigenen Handeln sind
die Kolleg/-innen betroffen. Als Betriebsratsmitglied versucht man seine Arbeit verantwortungsbewusst zu übernehmen und den Ansprüchen der Kolleg/-innen gerecht zu werden.
Das führt zu psychischen Belastungen und Stress. Da wird gute Selbstorganisation und ein
kluges Stressmanagement zur Schlüsselkompetenz. Im Seminar wird auf die individuelle
Situation als Betriebsratsmitglied eingegangen und die Teilnehmer/-innen lernen sowohl
Stress zu vermeiden als auch mit Stress umzugehen. Das Seminar zielt auf gesundheitsbezogene praktische Verhaltensänderungen und eine verbesserte Arbeitsorganisation im
Alltag als Betriebsratsmitglied ab.
Termin
20.09.2015 - 25.09.2015
Seminarnummer
Ges_02_15-01
Ort
Kritische Akademie, Inzell
Seminarkosten
» Zeit- und Zielplanung in der Betriebsratsarbeit
- Situationsanalyse
- „Zeit-Diebe“ erkennen
- Stärken- und Schwächenanalyse
- Organisationsprinzipien
- Rationeller Umgang mit Informationen
- Umgang mit Störungen
- Führung und Delegation als Instrument des Zeitmanagements
» Modernes Selbstmanagement für Betriebsräte
- Methoden der Stressbewältigung
- Praktische Übungen zur Bewältigung von Stress
- Achtsamer Umgang mit sich und anderen
- „Antreiber“ des eigenen Verhaltens erkennen
- Grenzen setzten – Grenzen wahren – Grenzen öffnen
- Verantwortung übernehmen
- Ziele setzten – Zukunft gestalten
- Vom Hamster im Rad zum Fels in der Brandung
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 670,–
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Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Referentin
Susanne Scale (Personaltrainerin,
Gesundheitscoach)
Vorkenntnisse
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs.4 SGB IX
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Begleitseminar zur A+A 2015
Fachmesse A+A Düsseldorf
Termin
26.10.2015 - 30.10.2015
Seminarnummer
AuG_03_15-03
Ort
Hotel Stadt München, Düsseldorf
Seminarkosten
Seminargebühr: € 840,–
Unterkunft und Verpflegung: € 744,–
Parallel zur Fachmesse Arbeitsschutz aktuell vom 27. bis 30. Oktober 2015 in Düsseldorf
bietet die Betriebsräteakademie Bayern ein Begleitseminar mit ausgewählten Schwerpunkten und Referenten für Betriebsräte an, die sich den betrieblichen Arbeits- und
Gesundheitsschutz zur Aufgabe gemacht haben. Aber auch Schwerbehindertenvertreter
können z.B. die Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen für behinderte Menschen im
Rahmen einer Integrationsvereinbarung mitgestalten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten speziell an ihrer betrieblichen Situation orientierte Seminarinhalte, nehmen
an ausgesuchten und zu den Kernthemen passenden Kongressveranstaltungen teil und
bearbeiten die Erkenntnisse zusammen mit ausgewählten Arbeitsschutzexperten nach.
An allen vier Tagen besuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter Anleitung und
geführt die Messe, lernen Neuigkeiten und neue Erkenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen und erarbeiten anschließend jeweils Möglichkeiten zur Umsetzung in
die betriebliche Praxis.
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Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Referent
Karlheinz Wissel
Vorkenntnisse
Kenntnisse wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind
erforderlich.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
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Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilungen
Betriebliches Gesundheitsmanagement erfolgreich umsetzen
DGUV Vorschrift 2 - Mitwirkung des Betriebsrates
Der Betriebsrat und die Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung
Arbeitsstätten ohne Barrieren
Hinweis: Auf der Internetseite www.aplusa.de finde Sie Informationen zu den Inhalten
und über das weitere Angebot der Messe und des Kongresses
„Die IG Metall ist für
mich als Bildungsanbieter wichtig, weil sie
die kompetentesten
Referenten hat.“
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Tarifvertrag und Entgelt
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Entgeltgestaltung I
Entgeltgestaltung II - Teil A
Entgeltgestaltung II - Teil B
Entgeltgestaltung II - Teil A speziell für
Betriebe außerhalb der Metallund Elektroindustrie
Entgeltgestaltung II - Teil B speziell für
Betriebe außerhalb der Metallund Elektroindustrie
Entgeltgestaltung in Betrieben
ohne Tarifbindung
Update ERA Erfahrung und Praktische
Umsetzung
Überprüfung der Eingruppierung nach
der ERA-Einführung
Eingruppierung und Entgeltchancen in
indirekten Bereichen
Die Tarifverträge der bayerischen Metallund Elektroindustrie
Der Manteltarifvertrag der bayerischen
Metall- und Elektroindustrie
Arbeitszeitregelungen im Betrieb
„Es gibt nur eins, was
auf Dauer teurer ist als
Bildung, keine Bildung.“
John F. Kennedy.
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Entgeltgestaltung I
Grundlagenseminar
Termin
19.04.2015 - 24.04.2015
Seminarnummer
ETG_01_15-04
Ort
Kritische Akademie, Inzell
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 670,–
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Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Betriebsräte sind fast täglich mit Fragen der Entgeltgestaltung konfrontiert. Arbeitnehmer/innen fühlen sich oft nicht richtig entlohnt. Doch wie setzt sich das individuelle Entgelt
zusammen? Dabei geht es um die Fragen der Eingruppierung, des Entgeltgrundsatzes
sowie um das Thema menschliche Leistung und deren Bezahlung. Die Tarifverträge und
die Mitbestimmungsparagrafen des Betriebsverfassungsgesetzes legen hierzu die Bedingungen fest. Im Seminar werden die unterschiedlichen Entgeltbestandteile und deren
Zustandekommen behandelt. Die Teilnehmer/-innen erhalten einen Überblick über die verschiedenen Einflussgrößen bei der Entgeltfindung.
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Arbeitsgestaltung im Betrieb
Gestaltungsmöglichkeiten betrieblicher Entgeltpolitik
Bedeutung von Tarifverträgen
Entgeltaufbau und Entgeltsystematik
Die verschiedenen Entgeltbestandteile
Arbeitsbeschreibung, Bewertung und deren Begründung
Was ist ein Entgeltrahmentarifvertrag
Tarifpolitische Perspektiven
Zielgruppe
Betriebsräte
Referenten
Erich Seehars
Franz Kömp
Andreas Schmid
Vorkenntnisse
Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind
wünschenswert.
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Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Hinweis:Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Entgeltgestaltung II Teil A und B“
Entgeltgestaltung II - Teil A
Richtig eingruppieren in Betrieben der bayerischen
M+E mit und ohne ERA TV
Richtig eingruppieren? Aber wie – in einer Arbeitswelt, die sich immer schneller und radikaler verändert und immer wieder neue Arbeitsbeziehungen in immer kürzerer Zeit hervorbringt? Die ERA-Tarifverträge bieten hierfür neue Instrumente an. Richtig genutzt, können
sie in eine anforderungsgerechte und tarifkonforme Eingruppierung umgesetzt werden.
Das Handwerkzeug dafür erarbeiten wir in diesem Seminar. Aber wir reden nicht nur,
sondern wir bereiten auch ausgehend von typischen Handlungssituationen den Transfer in
die betriebliche Praxis vor. Das Seminar richtet sich sowohl an tarifgebundene als auch an
nicht tarifgebundene Betriebe der Metall- und Elektroindustrie.
» Der Konflikt um Entgelt und Leistung
» Arbeitsbewertung – was ist das?
» Einordnung der Grundentgeltdifferenzierung in die Tarifsystematik und neue Regelungen in den ERA-Tarifverträgen
» Grundsätze zur Eingruppierung
» (Anforderungsbezug und ganzheitliche Betrachtung der Anforderungen)
» Beschreibung und Bewertung der Arbeitsaufgaben
» Die Rolle der Orientierungsbeispiele
» Eingruppierung in der Praxis anhand von Fallbeispielen
» Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung
Termin
02.03.2015 - 06.03.2015
Seminarnummer
MTE_3a_15-01
Ort
Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 598,–
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Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte
Referentin
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Entgeltgestaltung II Teil B“
Ursula Eiter (Qualifizierung und Beratung
für Betriebsräte)
Vorkenntnisse
Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind
wünschenswert.
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Entgeltgestaltung II - Teil B
Leistungsgestaltung in Betrieben der bayerischen
M+E mit und ohne ERA TV
Termin
19.10.2015 - 23.10.2015
Seminarnummer
MTE_3b_15-01
Ort
Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 598,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte
Referentin
Ursula Eiter (Qualifizierung und Beratung
für Betriebsräte)
Der Wandel in der Leistung- und Entgeltbemessung durch ERA-Regelungen eröffnet neue
Möglichkeiten für eine bessere Leistungsgestaltung. Ausgehend von einem menschenund aufwandsorientierten Leistungsbegriff setzen wir uns in diesem Seminar mit dem
Handwerkszeug zur Leistungsregulierung auseinander. Dazu gehören auch die tariflichen Eckpunkte bei den Entgeltgrundsätzen und -methoden. Wir werten eine Zeitstudie
aus und verschaffen uns einen Überblick über weitere Methoden der Datenermittlung.
Besonderes Gewicht legen wir auf die Gestaltung von Prämienentgelt. Wir diskutieren
betriebliche Regelungen mit unterschiedlichen Bezugsgrößen und Kennziffern und arbeiten gemeinsam die Chancen und Risiken der jeweiligen Modelle heraus. Mit praktischen
Übungen und anhand von Fallbeispielen bereiten wir den Transfer in die betriebliche Praxis
der Interessenvertretung vor. Das Seminar richtet sich sowohl an tarifgebundene als auch
an nicht tarifgebundene Betriebe der Metall- und Elektroindustrie.
» Definition des Leistungsbegriffs
» Mitbestimmung des Betriebsrats über die Höhe der abverlangten Leistung
» Prinzipien und Gestaltung der Entgeltgrundsätze und -methoden (Akkord, Prämie,
Zielentgelt, Zeitentgelt)
» Bezugsgrößen und Kennziffern zur Leistungsbemessung (für „direkte“ und
„indirekte“ Bereiche)
» Überblick über die Datenermittlungsmethoden
» Bewerten einer Zeitstudie
» Konfliktlösungsmechanismen
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Vorkenntnisse
Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind
wünschenswert.
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Entgeltgestaltung II - Teil A
speziell für Betriebe außerhalb
der Metall- und Elektroindustrie
Richtig eingruppieren in den verschiedenen
Branchen in Bayern
Wie viel ist die Arbeit wert? Welche Grundsätze sind für die Bewertung von Arbeit wichtig?
Mit welchen Merkmalen wird die Arbeit bewertet? Was passiert, wenn sich meine Arbeit
verändert oder ich auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werde? Welche Möglichkeiten
gibt es für die Beschäftigten und dem Betriebsrat, eine Eingruppierung zu reklamieren?
Welche Aufgaben kommen auf den Betriebsrat zu – wo gibt es welche Unterstützung? In
diesem Seminar werden wir uns die verschiedenen tarifvertraglichen Regelungen zur Arbeitsbewertung und Eingruppierung erarbeiten. Wir bieten den Betriebsräten konkrete Hilfestellungen zu den Fragen Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung. Ausgehend
von typischen Handlungssituationen bereiten wir anhand von Fallbeispielen die Umsetzung
in die betriebliche Praxis vor. Das Seminar richtet sich sowohl an tarifgebundene als auch
an nicht tarifgebundene Betriebe.
» Grundsätze der Entgeltdifferenzierung (Eingruppierung)
- Anforderungs- versus Qualifikationsbezug
- Eingruppierungssysteme
- Lohn- und Gehaltsgruppenbeschreibungen
- Eingruppierungsmerkmale
- Die Rolle von tariflichen Beispielen
» Anforderungen an eine Arbeitsbeschreibung
» Möglichkeiten zur Beteiligung der Beschäftigten bei der Beschreibung ihrer Tätigkeit
» Eingruppierung in der Praxis anhand von Fallbeispielen
» Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Entgeltgestaltung II - Teil B“
Termin
23.03.2015 - 27.03.2015
Seminarnummer
ExB_33_15-1a
Ort
Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 598,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte
Referentin
Ursula Eiter (Qualifizierung und Beratung
für Betriebsräte)
Vorkenntnisse
Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind
wünschenswert.
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Entgeltgestaltung II - Teil B
speziell für Betriebe außerhalb
der Metall- und Elektroindustrie
Leistungsgestaltung in den verschiedenen
Branchen in Bayern
Termin
22.06.2015 - 26.06.2015
Seminarnummer
ExB_33_15-1b
Ort
Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 598,–
Viele Unternehmen sind bereits aus dem Leistungslohn geflüchtet bzw. bereiten dies vor.
Einige bieten veränderte Leistungslohnregelungen an. In den Zeitlohnbereichen prägt immer häufiger der Leistungsdruck den Arbeitsalltag. Zunehmend erleben die Betriebsräte
Symptome von Überlastung, auch und gerade von Beschäftigten aus den „indirekten Bereichen“. Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat, um dem entgegen treten
zu können und eigene Vorstellungen zu realisieren? In diesem Seminar erarbeiten wir
uns die Möglichkeiten der Leistungsgestaltung. Dazu gehören auch die richtige Auswahl
der Bezugsgröße/Kennziffer zur jeweiligen Leistungsbemessung und die Anwendung der
verschiedenen Entgeltmodelle. Wir werten eine Zeitstudie aus und verschaffen uns einen
Überblick über weitere Methoden der Datenermittlung. Das Seminar bietet Hilfestellung
bei der Entscheidung über die Auswahl des Entlohnungsgrundsatzes und der Entgeltmethode sowie der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen. Das Seminar richtet sich sowohl
an tarifgebundene als auch an nicht tarifgebundene Betriebe.
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte
Referentin
Ursula Eiter (Qualifizierung und Beratung
für Betriebsräte)
Vorkenntnisse
Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind
wünschenswert.
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» Prinzipien und Gestaltung der Entlohnungsgrundsätze und -methoden (Zeitlohn,
Akkord, Prämie)
- Leistungsdefinitionen
- Mitbestimmungsrechte über die Höhe der abgeforderten Leistung
- Bezugsgrößen und Kennziffern zur Leistungsbemessung
- Anforderungen an Entgeltmodelle
» Überblick zu den Datenermittlungsmethoden
» Bewerten einer Zeitstudie
» Leistungsgestaltung in der Praxis anhand von Fallbeispielen
» Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates, u. a. Eckpunkte zu
Betriebsvereinbarungen
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Entgeltgestaltung in
Betrieben ohne Tarifbindung
Fokusseminar
Immer mehr Betriebe entziehen sich einer Tarifbindung oder sind erst gar nicht tarifgebunden. Dann stellt sich die Frage, wie die Entgelte der Arbeitnehmer/-innen geregelt werden
sollen. Was kann und darf der Betriebsrat hier regeln? Welche Rechte stehen dem Betriebsrat bei der Entgeltgestaltung im tariflosen Betrieb zu? Mit diesen Fragen beschäftigt
sich dieses Seminar. Es werden anhand von praktischen Beispielen verschiedene Vergütungssysteme und leistungsbezogene Entgeltbestandteile im nicht (mehr) tarifgebundenen
Betrieb erläutert.
Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 345,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte • Referentin: Ursula Eiter
(Qualifizierung und Beratung für Betriebsräte) • Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den
Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Termin
12.10.2015 - 14.10.2015
Seminarnummer
ETG_06_15-02
Ort
Hotel Alpenblick, Ohlstadt
Update ERA Erfahrung und
Praktische Umsetzung
Fokusseminar
In zahlreichen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie Bayern wurde der ERA-Tarifvertrag bereits vor längerer Zeit umgesetzt. In dem Zusammenhang haben sich viele
Betriebsräte intensiv mit den ERA-Tarifverträgen befasst. Im Seminar werden diese früheren Kenntnisse reaktiviert, aktualisiert und um die inzwischen gewonnen Erfahrungen
im praktischen Umgang mit den Tarifverträgen erweitert. Besondere betriebliche Problemstellungen werden im Seminar aufgegriffen und mit ersten Tipps und Hinweisen für Lösungsansätze diskutiert. Grundkenntnisse zu den ERA- Tarifverträgen und erste praktische
Erfahrungen werden dabei vorausgesetzt.
Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 322,– • Zielgruppe: Betriebsräte •
Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Entgelt-Grundlagenseminaren vermittelt werden sowie
eigene praktische Erfahrungen werden vorausgesetzt. • Referentin, Anmeldung und Freistellung
wie bei oberen Seminar.
Termin
11.02.2015 - 13.02.2015
Seminarnummer
MTE_02_15-01
Ort
Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries
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Überprüfung der
Eingruppierung nach
der ERA-Einführung
Arbeitsbewertung und Entwicklung in der
Arbeitsaufgabe – Fokusseminar
Termin
12.10.2015 - 14.10.2015
Seminarnummer
ETG_11_15-02
Ort
Landgasthof-Hotel-Riesengebirge, Neuhof
Seminarkosten
Seminargebühr: € 720,–
Unterkunft/Verpflegung: € 296,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte
Referent
Willi Rembs
Vorkenntnisse
Eingruppierungswissen bzw. Eingruppierungserfahrung mit dem bayerischen ERATV sowie Kenntnisse über die betriebliche
Arbeitsorganisation sind notwendig.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
52
Veränderungen in der Arbeitsorganisation, in der technischen und technologischen
Entwicklung im Unternehmen bewirken auch Veränderungen für die Anforderungen
der Beschäftigten. Die individuelle Weiterentwicklung und die sich dadurch verändernden Kompetenzen bedingen häufig zusätzliche und höherwertige Anforderungen für die
Arbeitnehmer/-innen. Dies führt nicht automatisch zu einer Anpassung der Aufgabenbeschreibung und in den seltensten Fällen zu einer Höhergruppierung. Im Seminar werden
an realistischen, aktuellen betrieblichen Situationen und Fallbeispielen Veränderungen
analysiert und für tarifvertragskonforme Eingruppierungen aufbereitet. Juristische und politische Durchsetzungswerkzeuge werden umsetzungsorientiert erörtert.
Eingruppierung und
Entgeltchancen in
indirekten Bereichen
Die abgeforderten Arbeitsaufgaben richtig bewerten und entsprechend einzugruppieren
ist nicht nur eine Frage der Wertschätzung, es ist originär eine Frage der Entgeltchance.
Gerade in den Bereichen Einkauf, Verkauf, Arbeitsvorbereitung, Entwicklung, Konstruktion und auch Personal erleben die Beschäftigten eher Willkür anstelle tariflichen Rechts.
Deshalb wird in diesem Seminar mit konkreten Fallbeispielen aus den Teilnehmerbetrieben gearbeitet und deren Umsetzung auf der Grundlage unserer Schlichtungserfahrungen
erörtert. Im Mittelpunkt des Seminars steht der Transfer des ERA in die betriebliche Praxis.
Termin
09.11.2015 - 13.11.2015
Seminarnummer
ETG_11_15-01
Ort
Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries
»
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»
»
»
»
Eingruppierungshierarchien in den jeweiligen Bereichen
Analyse der entsprechenden Aufgabenbeschreibungen
Verwendung passender Orientierungsbeispiele
Bedeutung des Handlungsspielraums
Vergleich mit ähnlichen Schlichtungsfällen
Durchsetzung mittels juristischem und/ oder politischem Vorgehen
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 598,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte
Referenten
Andreas Fischer
Willi Rembs
Vorkenntnisse
Eingruppierungswissen bzw. Eingruppierungserfahrung mit dem bayerischen
ERA-TV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
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Die Tarifverträge der bayr.
Metall- und Elektroindustrie
Ein Überblick – Fokusseminar
Termin
14.09.2015 - 16.09.2015
Seminarnummer
MTE_01_15-03
Ort
Gasthof zum Hirschen, Beilngries
Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat darüber zu wachen, dass die geltenden
Tarifverträge eingehalten und durchgeführt werden. Allein in Bayern kommen in der Metall- und Elektroindustrie ca. 30 verschiedene Tarifverträge zur Anwendung. Das Seminar
gibt einen Überblick über diese Tarifverträge und vermittelt deren wichtigste Inhalte. Im
Seminar werden die betrieblichen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats zur Umsetzung der Tarifverträge erläutert.
Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 260,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte • Referent: Gerhard Klamet
(Betriebsrat SKF GmbH, Fachreferent) • Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. • § 37 Abs. 6
BetrVG
Der Manteltarifvertrag
der bayr. Metall- und
Elektroindustrie
Fokusseminar
Termin
23.03.2015 - 25.03.2015
Seminarnummer
MTE_01_15-02
Ort
Gasthof zum Hirschen, Beilngries
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Nach § 80 BetrVG hat der Betriebsrat u. a. die Aufgabe, darauf zu achten, dass die geltenden Tarifverträge eingehalten werden. In dem Seminar „Der Manteltarifvertrag der Metallund Elektroindustrie Bayern“ lernen die Teilnehmer/-innen die Inhalte des MTV kennen
und auszulegen. Es werden Absprachen und Protokollnotizen zwischen den Tarifparteien
erläutert. Das Zusammenwirken von Gesetz und Tarifvertrag wird an den entsprechenden
Stellen vermittelt.
Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 260,– • Anmelden: Betriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte • Referent: Gerald Schmitt
(freigestellter BR bei Bosch Rexroth, Lohr, freiberuflicher Coach) • Es sind keine Vorkenntnisse
erforderlich. • § 37 Abs. 6 BetrVG
Arbeitszeitregelungen
im Betrieb
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) steckt den Rahmen für die Arbeitszeit der Arbeitnehmer/innen mit dem Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Möglichkeiten für flexible Arbeitszeiten zu verbessern. Der
Betriebsrat bestimmt gleichberechtigt mit dem Arbeitgeber, wann im Betrieb gearbeitet
wird und ob Überstunden anfallen dürfen. Da die Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen ein
zentraler Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes ist, muss der Betriebsrat die zahlreichen Regelungen auf diesem Gebiet genau kennen.
Termin
09.11.2015 - 13.11.2015
Seminarnummer
Zei_02_15-01
Ort
Hotel Sonnengarten, Bad Wörishofen
» Gesetzliche Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes
- Zulässige Arbeitszeiten einschließlich Ausgleichszeiträume
- Pausen und Ruhezeiten
- Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Reisezeiten
- Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Sanktionen bei Verstößen gegen das ArbZG
» Tarifvertragliche Vorgaben
- Dauer und Lage der Arbeitszeit
- Sperrwirkung tariflicher Regelungen und Gestaltungsspielräume
- Betriebe ohne Tarifbindung
- Außertarifliche Angestellte
» Arbeitszeitverringerung/-erhöhung nach dem TzBfG
» Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
- Lage der Arbeitszeit
- Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung
» Arbeitszeitmodelle in der betrieblichen Praxis
- Starre Arbeitszeiten und ihre Veränderung
- Verschiedene Schichtmodelle
- Flexible Arbeitszeitmodelle, Gleitzeit, Zeitkonten
- Vertrauensarbeitszeit: Vor- und Nachteile
- Kapovaz: Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall
- Überprüfung von Betriebsvereinbarungen auf ihre Zulässigkeit
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 580,50
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
Referentin
Ursula Eiter (Qualifizierung und Beratung
für Betriebsräte)
Vorkenntnisse
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Freistellung
37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
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Weitere Fachseminare
» Der Wirtschaftsausschuss I
» Der Wirtschaftsausschuss II
» Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
mit BiWin
» Beschäftigung sichern durch
Innovationsprozesse
» Krisen frühzeitig erkennen
» Überzeugend reden und argumentieren
» Zielgerichtet Gespräche führen
» Mit Konflikten konstruktiv umgehen
» Verhandlungen erfolgreich führen
» Als Betriebsrat professionell beraten
und begleiten
» Projekte im Betriebsrat gekonnt meistern
» Klar und sichtbar: Moderationstechniken für
die Betriebsratsarbeit
» Sitzungen effektiv gestalten
» Best Practice Öffentlichkeitsarbeit
„Bildung ist das, was
übrig bleibt, wenn wir
vergessen, was wir
gelernt haben.“
Edward Frederick
Lindley Wood
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Der Wirtschaftsausschuss I
Grundlagenseminar
Termin
20.09.2015 - 25.09.2015
Seminarnummer
WAG_01_15-02
Ort
Mitglieder von Betriebsräten, Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten sollen in die
Lage versetzt werden, ihre Informationsrechte sachkundig und umfassend wahrzunehmen. Im Mittelpunkt stehen die Vorbereitung und Durchführung von Wirtschaftsausschusssitzungen, die Erarbeitung wichtiger wirtschaftlicher Kennzahlen und ein Überblick
über den Aufbau des Jahresabschlusses. Dazu werden neben den rechtlichen Grundlagen
auch Fragen der Nutzung verschiedener Informationsquellen sowie die Aufbereitung von
Informationen für die Interessenvertretung behandelt.
Gasthof zum Hirschen, Beilngries
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 506,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
» Strategien der Informationspolitik von Geschäftsführungen und der Informationsbeschaffung durch den Betriebsrat
» Nutzung der Informationsrechte und -quellen des Betriebsrats und des Wirtschaftsausschusses
» Arbeitsorganisation und Informationsweitergabe im Wirtschaftsausschuss und im
Betriebsrat
» Rechtsformen der Unternehmen
» Aufbau und Analyse des Jahresabschlusses
» Wirtschaftliche Kennzahlen und Kennzahlenbögen als Informationsquelle
Zielgruppe
Betriebsräte, Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, Arbeitnehmervertreter in
Aufsichtsräten
Referent
Florian Feichtmeier
Vorkenntnisse
Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind
wünschenswert.
58
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Der Wirtschaftsausschuss II
Aufbauseminar
Aufbauend auf dem Seminar Wirtschaftsausschuss I wird die Systematik des Jahresabschlusses vertieft. Den Schwerpunkt bildet die Arbeit mit dem Jahresabschluss des
eigenen Unternehmens, die eingehende Behandlung der Jahresabschluss- und Kennzahlenanalyse aus Arbeitnehmersicht. Dazu werden aus der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung grundlegende Kennzahlen errechnet und Schlussfolgerungen auf die
Situation des Unternehmens gezogen. Ergänzend wird in die Liquiditätsrechnung eingeführt. Damit können die aktuelle Lage des Unternehmens und ihre Ursachen mit Hilfe der
wirtschaftlichen Daten beurteilt werden.
» Erfahrungen mit der Erläuterung des Jahresabschlusses und der Durchsetzung der
Informationsrechte im Wirtschaftsausschuss
» Kenntnisse über Bilanzpolitik von Unternehmen und die Bedeutung der Bilanzanalyse
für Arbeitnehmer/-innen
» Struktur der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
» Wichtige Kennzahlen und deren Berechnung sowie die Beurteilung des Unternehmens anhand von Kennzahlen
» Die Bedeutung der Liquiditätsrechnung und ihre Abgrenzung von der Gewinn- und
Verlustrechnung
» Die Nutzung der Jahresabschlussanalyse in der Arbeit des Wirtschaftsausschusses
und des Betriebsrates
Termin
15.11.2015 - 20.11.2015
Seminarnummer
WAG_02_15-02
Ort
Gasthof zum Hirschen, Beilngries
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 506,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte, Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, Arbeitnehmervertreter in
Aufsichtsräten
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Referent
Florian Feichtmeier
Vorkenntnisse
Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind
wünschenswert.
59
Aufgaben des Wirtschaftsausschusses mit BiWin
Termin
25.10.2015 - 30.10.2015
Seminarnummer
Welche Aufgaben und Rechte hat der Wirtschaftsausschuss? Welche Zahlen und Informationen muss der Arbeitgeber offenlegen? Dieses Seminar macht fit für den Wirtschaftsausschuss und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Hier gibt es nützliche Tipps, wie die
Ausschussarbeit optimal organisiert wird, um den Betriebsrat tatkräftig zu unterstützen.
WAG_03_15-01
Ort
Gasthof zum Hirschen, Beilngries
Seminarkosten
Seminargebühr: € 1785,–
Unterkunft/Verpflegung: € 506,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte, Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, Arbeitnehmervertreter in
Aufsichtsräten
Referent
Sascha Cavelius
Vorkenntnisse
Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind
wünschenswert.
» Rechtsgrundlagen für den Wirtschaftsausschuss
- Aufgaben, Befugnisse und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschuss
- Auskunftspflicht des Unternehmers
» Der WA als Interessenvertretung der Arbeitnehmer
- Ziele des Wirtschaftsausschusses
- Informationsanspruch und Informationsbedarf
» Informationsquellen für den Wirtschaftsausschuss
- Wichtige betriebswirtschaftliche Informationsquellen
- Betriebliches Rechnungswesen
- Wer erstellt welche Zahlen?
- Für wen werden diese Zahlen erstellt?
» Bildung von wirtschaftlichen Kennziffern
- Bilanzkennziffern
- Ertragskennziffern
- Strukturkennziffern
- Rentabilitätskennziffern
- Betriebsratsspezifische Kennziffern
» Einführung in die Nutzung des betriebswirtschaftlichen Tools BWIN
» Risikomanagement und strategische Unternehmensplanung
- Welche Maßnahmen zur Risikovermeidung, -begrenzung, -überwälzung wurden
getroffen?
- Potentielle Risiken und Auswirkungen auf Arbeitnehmerinteressen erkennen
- Strategien für die betriebliche Praxis entwickeln
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
60
Beschäftigung sichern durch
Innovationsprozesse
Fokusseminar
Die Innovationsfähigkeit von Unternehmen gilt als wichtiger Faktor für deren nachhaltiges Bestehen und für sichere Arbeitsplätze. Gerade deshalb ist Innovationsarbeit ein
wichtiges Handlungsfeld für Betriebsräte. Durch arbeitsorientierte Innovationsprojekte
wird Beschäftigung gesichert und gute Arbeitsbedingungen geschaffen. Die „besser statt
billiger“-Strategie setzt auf nachhaltigen Wettbewerb, der auf soziale, technische und ökologische Innovationen ausgerichtet ist. Ziel ist es, Alternativen zu kurzfristigen Shareholder Value-Konzepten zu entwickeln und diese betrieblich durchzusetzen. Für Betriebsräte
ist es wichtig neben einem Verständnis von Innovationsprozessen im Betrieb, auch die
rechtlichen Ansatzpunkte und die bestehenden Werkzeuge und Unterstützungsangebote
zu kennen. Es geht darum, gemeinsam herauszuarbeiten, wie es gelingen kann, dass
sich Betriebsräte als aktive Mitgestalter betrieblicher Innovationsprozesse einbringen und
positionieren.
Termin
11.11.2015 - 12.11.2015
Seminarnummer
WiS_07_15-01
Ort
Gasthof zum Hirschen, Beilngries
Seminarkosten
Seminargebühr: € 480,–
Unterkunft/Verpflegung: € 156,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte
Referentinnen
Tanja Fondel
Antje Utecht
Vorkenntnisse
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
61
Krisen frühzeitig erkennen
Fokusseminar
Termin
07.10.2015 - 09.10.2015
Seminarnummer
WiS_08_15-01
Ort
Gasthof zum Hirschen, Beilngries
Seminarkosten
Seminargebühr: € 720,–
Unterkunft/Verpflegung: € 260,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte
Referent
Walter Vogt
Vorkenntnisse
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
62
Wenn es darum geht, Kosten zu reduzieren, Arbeitnehmer/-innen zu entlassen oder Vergünstigungen zu streichen und unbezahlte Mehrarbeit zu fordern, argumentiert die Unternehmensleitung gerne mit wirtschaftlichen Notwendigkeiten. Wie die wirtschaftliche Situation einzuschätzen ist, ob überhaupt, und wenn ja, wie groß die Krise und wie stark der
Handlungsbedarf ist, ist aber oft Auslegungssache. Die Geschäftsführung hat in ihrer Rolle
eine andere Wahrnehmung als die Arbeitnehmer/-innen. Sie lernen, welche Möglichkeiten
es zur nachhaltigen Sicherung des Betriebs und der Arbeitsplätze gibt und sind so ein
kompetenter Gesprächspartner für Arbeitgeber und Belegschaft.
Überzeugend reden
und argumentieren
Rhetorik I
Auf der Betriebsversammlung eine Rede halten und dabei authentisch bleiben? Im Seminar haben die Teilnehmer/-innen die Möglichkeit das im kleinen Kreis auszuprobieren und
professionelles Feedback zu bekommen. Die Teilnehmer/-innen können sich die wichtigen
Grundprinzipien des Vortrags und der freien Rede aneignen und in Übungen ausprobieren.
Sie können ihre Präsenz überprüfen und verbessern, erhalten Rückmeldungen und Tipps
gegen das Lampenfieber. So kommt der Betriebsrat deutlich besser „rüber“.
Termin
13.07.2015 - 17.07.2015
Seminarnummer
BSB_01_15-01
Ort
» Was soll das? Ziele formulieren und Möglichkeiten der Beteiligung einsetzen
» Die Rede halten
- Was macht eine Rede zu einer „guten Rede“?
- Körper und Stimme einsetzen
- Frei oder mit Konzept reden?
» Verständliche Sprache
- Die eigene Sprache sprechen und dabei verständlicher werden
- Erweitern der eigenen Ausdrucksmöglichkeiten
» Erfolgreich argumentieren
- Argumente überzeugend formulieren
- Motive und Ziele des Gesprächspartners erkennen und berücksichtigen
» Die Rede aufbauen
- Den Rahmen überlegen und abstecken
- Aufbau einer Rede – weg mit den Füllwörtern
- Präsenz bei Auftritt und Abgang
» Für wen ist die Rede?
- Wer ist die Zielgruppe? Was treibt sie an?
- Welche Werte haben sie?
- „Draht“ zu den Zuhörern aufbauen
- Umgang mit Zwischenrufen und Fragen
» Wohin mit Angst und Lampenfieber?
Hotel Alpenblick, Ohlstadt
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 639,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und
Auszubildendenvertretungen
Referentin
Sabine Heck (Kommunikationstrainerin,
Coach und Prozessbegleiterin)
Vorkenntnisse
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
63
Zielgerichtet
Gespräche führen
Rhetorik II
Termin
02.11.2015 - 06.11.2015
Seminarnummer
BSB_02_15-01
Ort
Hotel Dirsch GmbH, Emsing
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 677,50
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und
Auszubildendenvertretungen
Referentin
Susanne Scale (Personaltrainerin,
Gesundheitscoach)
Vorkenntnisse
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
64
Auch in der Hektik des Tagesablaufs möchtest du die Sorgen, Ideen und Positionen deiner
Gesprächspartner verstehen können. Andererseits auch konsequent und durchsetzungsstark sein. Mit uns findest du die nötige Balance zwischen Einfühlungsvermögen, nachhaltiger Überzeugung und Durchsetzungsfähigkeit. Was passt zu dir? Was willst du? Finde
es heraus.
» Was ist Kommunikation?
- Welche Ebenen der Kommunikation gibt es?
- Wie werden Informationen weitergegeben?
- Welche Rolle spielen Körpersignale?
» Unterstützende Moderationstechniken
- Metaplan: Gespräche strukturieren und dokumentieren
- Visualisierungstechniken
» Wirksame Gesprächstechniken
- Aktives Zuhören: Argumente und Mitteilungen genau verstehen
- Fragen stellen und Botschaften senden
» Wer sind die Gesprächspartner der Interessenvertretung?
- Unterschiedliche Strategien für unterschiedliche Gesprächspartner?
- Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern/Situationen
» Ablauf eines Gesprächs
- Phasen eines Gesprächs – Rahmenbedingungen beeinflussen
- Was tun, wenn es schwierig wird?
- Gespräche führen: wer fragt, der führt
- Wohin mit Herzklopfen und Lampenfieber?
Mit Konflikten
konstruktiv umgehen
Rhetorik III
In vielen betrieblichen Konflikten bist du als Berater oder gar Vermittler gefragt. Jede Seite
verfolgt ihre Interessen. Konflikte mit dem Arbeitgeber gehören für dich zum Handwerkszeug des betrieblichen Handelns. Hier kannst du herausfinden, welche Konfliktarten es
gibt und wie sie sich entwickeln. Du gewinnst einen Blick auf deine eigenen Konfliktmuster
und lernst, Konfliktgespräche vorzubereiten und durchzuführen.
» Was ist ein Konflikt?
- Konflikte in Teams, Gruppen und Organisationen
- Rollen- und Zielkonflikte
- Konflikte in der betrieblichen Praxis
» Konflikte erkennen und verstehen
- Was sind die Ursachen von Konflikten und wie zeigen sie sich?
- Wie entwickeln sich Konflikte und wie eskalieren sie?
- Wie den Stand des Konflikts bestimmen?
» Eigenes Konfliktverhalten
- Welche Muster des Konfliktverhaltens gibt es?
- Was ist die eigene Einstellung zum Konflikt?
» Konfliktlösung
- Eigene Verwicklung und Rolle klären
- Wie die Dynamik stoppen?
- Wie ein Beratungsgespräch vorbereiten und durchführen?
- Gesprächs- und Moderationstechnik im Konfliktgespräch
- Frühwarnsysteme und vorbeugende Maßnahmen
» Grenzen der Konfliktklärung für einen Interessenvertreter
Termin
12.10.2015 - 16.10.2015
Seminarnummer
BSB_03_15-01
Ort
Hotel Alpenblick, Ohlstadt
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 639,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und
Auszubildendenvertretungen
Referentin
Petra Flingelli (Mediation und Konfliktberatung, Syst. BusinessCoach)
Vorkenntnisse
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
65
Verhandlungen
erfolgreich führen
Rhetorik IV
Termin
30.11.2015 - 04.12.2015
Seminarnummer
BSB_04_15-01
In Verhandlungen möchtest du auf Augenhöhe mit deinem Gegenüber sein. Aber dieser
vermittelt den Eindruck, immer einen Schritt voraus zu sein. Hier kannst du verschiedene
Verhandlungsstrategien kennenlernen, welche sich für dich eignen. Du lernst, dich mit
deinem Team sorgfältig vorzubereiten, die Strategie deines Gegenübers einzuschätzen
und dich in den verschiedenen Phasen einer Verhandlung sicher zu verhalten. Du lernst
die Ergebnisse deines Handelns der Belegschaft zu vermitteln.
Ort
Hotel Dirsch GmbH, Emsing
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 677,50
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und
Auszubildendenvertretungen
Referentin
Sabine Heck (Kommunikationstrainerin,
Coach und Prozessbegleiterin)
Vorkenntnisse
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
66
» Erfolgreich verhandeln – aber wie?
- Was ist das Ziel der Verhandlungen?
- Wer ist dein Gegenüber?
- Kooperationen oder Konfrontation – was ist sinnvoll?
» Wie verlaufen Verhandlungen?
- Verhandlungsphasen und Strategien
- Rollen- und Aufgabenverteilung festlegen
- Darstellung von Verhandlungsergebnissen
» Die Kraft des Arguments
- Wie wichtig sind Argumente in Verhandlungen?
- Kann Schlagfertigkeit trainiert werden?
- Was tun gegen Killerphrasen?
» Schwierige Situationen und Fallen
- Umgang mit Manipulationen
- Wie in brenzligen Situationen handlungsfähig bleiben?
- Luft holen und daran denken: was würde die Belegschaft davon halten?
» Verhandlungskommission (Zusammensetzung, Aufgabenverteilung)
Als Betriebsrat professionell
beraten und begleiten
Zweiteiliges Seminar
Beratungskompetenz zählt zu den Kernkompetenzen von Betriebsräten. Als „BetriebsRAT“
beraten, dabei ist jedes Betriebsratsmitglied in unterschiedlichen und vielschichtigen Themenfeldern gefordert. So geht es im Seminar auch um das WIE der Beratung: Wie kann ich
als Betriebsrat den Beratungsprozess gut gestalten? Welche Instrumente und Techniken
unterstützen mich dabei gut bei anderen anzudocken und wirksam zu beraten? In welcher
Weise kann ich neuere Coachingtechniken sowohl in die Beratung einbringen als auch für
die Weiterentwicklung des Betriebsratsgremiums nutzen?
Teil 1
» Als Betriebsrat nach BetrVG beraten
- Beratungsarten, Beratungskontexte
und Grenzen der Beratung
- Beratung unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen
» Wirkung auf „Beratungskunden“ und
unterschwellige Botschaften
» Stärkenprofil als Berater/-in und
ergebnisorientierte Verhaltensweisen
» Beratung unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen
Teil 2
» Die „Schwierigen“: Klagende und
Besucher
» Pacing – Matching – Leading
» Problemerfassung und lösungsorientierte Interviewtechniken
» Beratungsziele und Kontrakt
» Klassische und systemische Gesprächstechniken
» Tür & Angel-Beratung
Referent: Peter Weisser
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Hinweis: Es können nur beide Teile zusammen gebucht werden
Termin Teil 1
12.10.2015 - 14.10.2015
Seminar-Nr.: BSB_13_15-01
Termin Teil 2
23.11.2015 - 25.11.2015
Seminar-Nr.: BSB_13_15-02
Ort
Gasthof zum Hirschen, Beilngries
Seminarkosten jeweils
Seminargebühr: € 720,–
Unterkunft/Verpflegung: € 260,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte,
Schwerbehindertenvertretungen
67
Projekte im Betriebsrat
gekonnt meistern
Dreiteiliges Seminar
Termin Teil 1
16.09.2015 - 18.09.2015
Seminar-Nr.: BSB_06_15-03
Termin Teil 2
19.10.2015 - 21.10.2015
Seminar-Nr.: BSB_06_15-04
Termin Teil 3
18.11.2015 - 20.11.2015
Seminar-Nr.: BSB_06_15-05
Ort
Hotel Dirsch GmbH, Emsing
Seminarkosten jeweils
Seminargebühr: € 720,–
Unterkunft/Verpflegung: € 369,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte
Betriebsräte begleiten und gestalten Reorganisations- und Umstrukturierungsprojekte
aber auch Themen der Organisations- und Personalentwicklung wie beispielsweise die
Einführung von neuen Produktionssystemen, Gesundheitsmanagementsystemen etc. Im
Zuge dieser Aktivitäten machen sie immer häufiger die Erfahrung, dass derart komplexe
Themen nicht allein von einem Ausschuss im Sinne des BetrVG bearbeitet werden können.
Vielmehr werden ausschussübergreifende Kompetenzteams erforderlich, wenn Betriebsräte die Arbeitsbedingungen adäquat und wirkungsvoll mitgestalten möchten. In diesem
Seminar wird das grundlegende Verständnis von Projektarbeit erörtert und wesentliches
Grundwissen in Verbindung mit klassischen Projektmanagementtechniken vermittelt. Die
Teilnehmer/-innen bearbeiten und reflektieren im Rahmen der Seminarreihe ein eigenes
betriebliches Projekt.
Teil 1
» Projektmanagement - Basistraining
- Rechtliche Grundlagen nach dem
BetrVG
- Abgrenzung Ausschuss- und
Projektarbeit
- Grundlagen des Projektmanagement
- Projektphasen und Herausforderungen
- Erfolgsfaktoren für die Projektarbeit
- Aufgaben und Rollen im Projekt
Teil 2
» Projektmanagement - Aufbaumodul
- Methoden und Instrumente des
Projektmanagements
- Kommunikation, Führung und
Motivation im Projektteam
- Projektorganisation und Projektcontrolling
Teil 3
» Projektmanagement – Coaching
- Krisenmanagement in Projekten
- individuelle Beratung zu aktuellen
Projektfragen
Referent: Peter Weisser
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Hinweis: Es können nur beide Teile zusammen gebucht werden
68
Klar und sichtbar:
Moderationstechniken für
die Betriebsratsarbeit
Fokusseminar
An vielen Stellen in der alltäglichen Betriebsratsarbeit kann eine professionelle Visualisierung helfen. Das Flipchart ist das ideale Präsentationsmedium für Besprechungen und
Workshops, aber auch für viele Präsentationen, Dokumentationen oder Beratungen. Sein
kompetenter Einsatz reduziert komplexe Inhalte, erleichtert deren Einprägsamkeit und hilft
bei der Kommunikation und der Arbeit im Team. Im Seminar erlernen die Teilnehmer/innen anhand von praktischen Beispielen aus der Betriebsratsarbeit, Flipcharts passend
zu gestalten.
Termin
20.04.2015 - 21.04.2015
Seminarnummer
BSB_07_15-05
Ort
Hotel Alpenblick, Ohlstadt
Seminarkosten
Seminargebühr: € 480,–
Unterkunft/Verpflegung: € 198,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und
Auszubildendenvertretungen
Referent
Andreas Holzinger
Vorkenntnisse
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
69
Sitzungen
effektiv gestalten
Fokusseminar
Termin
09.02.2015 - 10.02.2015
Seminarnummer
BGS_40_15-01
Ort
Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries
Auf der Betriebsratssitzung/JAV-Sitzung werden die Weichen für die Arbeit des Betriebsrats/der Jugend- und Auszubildendenvertretung gestellt. Eine gute Vorbereitung ist die
Voraussetzung für eine effektive und erfolgreiche Betriebsratssitzung/JAV-Sitzung. Sitzungen sollen effektiv und effizient sein. Es gilt in der Sitzung zielgerichtet auf Entscheidungen
hinzuarbeiten, Beschlüsse zu fassen und konsequent Entscheidungen umzusetzen. In
diesem Seminar lernen die Teilnehmer/-innen Betriebsratssitzungen/JAV-Sitzungen mit
einer einfachen und strukturgebenden Methode vorzubereiten. Im Mittelpunkt stehen
Zeit – Inhalt – Methode.
Seminarkosten
Seminargebühr: € 480,–
Unterkunft/Verpflegung: € 184,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter,
Freigestellte Betriebsräte, JAV-Vorsitzende
und deren Stellvertreter
Referent
Rolf Läpple
Vorkenntnisse
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
70
hema:
Passend zum T
rotokoll
„Das richtige P
szur Betriebsrat
sitzung“
indet
Das Seminar f
ihr auf Seite 17
Best Practice
Öffentlichkeitsarbeit
Neue Ideen von Praktiker/-innen für Praktiker/-innen im Betriebsrat
Das Werkzeug „Öffentlichkeitsarbeit“ für die Aufgaben und Anliegen des Betriebsrats
nutzen. Das bestimmt die Praxis von Betriebsräten, die sich aktiv darum kümmern, die
Kommunikation mit den Kolleg/-innen zu gestalten. Dazu gibt das Seminar Anregungen.
Im kollegialen Praxisaustausch und von Medienspezialisten lernen die Teilnehmer/-innen,
wie die Betriebsratsarbeit in Punkto Öffentlichkeitsarbeit noch besser werden kann. Sie
gewinnen neue Ideen, wenn es um praktische Ansätze, konkrete Aktionen, Betriebsversammlungen oder Plakate geht. Das Seminar leitet an, dabei auf Themen zu achten, Inhalte zu übersetzen in Nutzen für die entsprechenden Zielgruppen auf der betrieblichen
Ebene. Es zeigt, wie nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit für den Betriebsrat funktioniert. Die
Teilnehmer/-innen sehen, wie Beschäftigte beteiligt werden können. So sind diese mittendrin statt nur dabei. So sind Betriebsräte stolz auf ihre Erfolge und begeistern andere. So
entwickelt sich ein betriebliches Netzwerk. Es entsteht ein transparenter Betriebsrat, der
erfolgreiche Arbeit macht und an Glaubwürdigkeit gewinnt.
Termin
18.05.2015 - 22.05.2015
Seminarnummer
BSB_07_15-01
Ort
Kritische Akademie, Inzell
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 574,50
Anmelden
»
»
»
»
»
»
»
»
»
Ziele und Zielgruppen der Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats
Betriebsvereinbarungen übersetzen
Medienkatalog für die betriebliche Umsetzung
Image und Werte beeinflussen unsere Kommunikation
Gespräche positiv führen und Botschaften transportieren
Wen interessiert was?
Betriebsversammlungen anderes gestalten
Informationsrechte- und pflichten des Betriebsrats
Vom Aushang zur Kampagne
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
Betriebsräteakademie Bayern
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und
Auszubildendenvertretungen
Referenten
Michael Rasch (Geschäftsführer Praxis für
Öffentlichkeitsarbeit GmbH (Bremen))
Wilfried Sicklinger
Vorkenntnisse
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
71
Schwerbehindertenvertretung
» Zentrale Aufgaben der
Schwerbehindertenvertretung
» Beschäftigungssicherung und
Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen
» Gespräche führen als SBV
» Arbeits- und Sozialrecht für SBV
» Auffrischungsseminar für die
Schwerbehindertenvertretung
» Integrationsvereinbarungen praxisgerecht
gestalten
» Weitere Seminare für SBV in diesem Heft
„Das wichtigste
Resultat aller
Bildung ist die
Selbsterkenntnis.“
Ernst von Feuchtersleben
73
Zentrale Aufgaben der
Schwerbehindertenvertretung
Teilhabepraxis I
Termin
09.03.2015 - 13.03.2015
Seminarnummer
SBV_01_15-05
Ort
In diesem Seminar wird die aktuelle betriebliche Wirklichkeit in Bezug auf eine menschengerechte Arbeit unter die Lupe genommen. Vermittelt werden die zentralen Aufgabenfelder der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Es werden Ursachen analysiert, Hintergründe
und Auswirkungen von Behinderungen erarbeitet und Handlungsspielräume ausgelotet.
Grundlage ist das SGB IX, mit dem die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
gefördert werden soll. Am Schluss des Seminars können Sie Ihre Aufgaben, Rechte und
Pflichten als Schwerbehindertenvertreter/-in präzisieren.
Hotel Alpenblick, Ohlstadt
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 639,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
» Situation schwerbehinderter Menschen in Betrieb und Gesellschaft
» Behinderung: Fakten, Zahlen und
Begrifflichkeiten
» Gesetzlicher Rahmen für die Arbeit
der SBV
» Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren
» Aufgaben, Beteiligungs- und Mitwir-
kungsrechte der SBV
» Pflichten des Arbeitgebers
» Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
» Kooperation mit anderen betrieblichen
und außerbetrieblichen Stellen
» Entwicklung von Perspektiven für die
weitere Arbeit der SBV – Aufbau von
Arbeitsstrukturen
Zielgruppe
Schwerbehindertenvertretungen,
Betriebsräte
Freistellung
§ 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG
Referenten
Otto Büttner-Jacobs
Sebastian Roloff
Vorkenntnisse
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
74
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Beschäftigungssicherung
und Arbeitsgestaltung für
behinderte Menschen
Teilhabepraxis II
Die Teilhabe (schwer-)behinderter und älterer Menschen am Arbeitsleben durchzusetzen
– das ist eine zentrale Aufgabe der Interessenvertretungen in Zeiten von Arbeitsstellenabbau, Rationalisierung und der Zunahme an sogenannten prekären Arbeitsverhältnissen.
Die Schwerbehindertenvertretungen und die Betriebsräte benötigen dazu Strategien, um
die vorhandenen und neuen Instrumente umzusetzen. In diesem Seminar werden die notwendigen Kenntnisse aus dem Einführungsseminar „Teilhabepraxis I“ vertieft, Verhandlungs- und Umsetzungsschritte entwickelt und Grundsätze für gesundheitsförderliche und
behinderungsgerechte Arbeit erarbeitet.
» Bestandsaufnahme zur betrieblichen und gesellschaftlichen Situation behinderter
und älterer Menschen
» Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach SGB IX
» Beteiligungsrechte der SBV und die Rechte der schwerbehinderten Menschen
» Die Rolle der Interessenvertretungen bei der Beschäftigungssicherung
» Maßnahmen, Hilfen und Leistungen zur Gestaltung eines behinderungs-, gesundheits- und altersgerechten Arbeitsplatzes
Vorkenntnisse: Grundkenntnisse, wie sie im Seminar „zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung – Teilhabepraxis I“ vermittelt werden, sind zu empfehlen.
Termin
22.02.2015 - 27.02.2015
Seminarnummer
SBV_02_15-01
Ort
Kritische Akademie, Inzell
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 670,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Schwerbehindertenvertretungen,
Betriebsräte
Freistellung
§ 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG
Referenten
Matthias Daxbacher
Martin Schieder
75
Gespräche führen
als SBV
Beratungen von Arbeitnehmer/-innen, Gespräche
mit Vorgesetzten
Termin
08.03.2015 - 13.03.2015
Seminarnummer
SBV_40_15-01
Ort
Gasthof zum Hirschen, Beilngries
Seminarkosten
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 506,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Schwerbehindertenvertretungen,
Betriebsräte
Referentin
Susanne Scale (Personaltrainerin,
Gesundheitscoach)
Vorkenntnisse
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Freistellung
§ 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG
76
Ein wesentlicher Teil der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist es, Gespräche zu
führen. Im Zentrum stehen Beratungen von Arbeitnehmern mit Behinderung. Um solche
Gespräche führen zu können, ist einerseits eine entsprechende persönliche Grundhaltung und das nötige Fachwissen wichtig. Andererseits gehören dazu auch kommunikative
Fähigkeiten. Neben den Gesprächen mit Arbeitnehmern sind auch Gespräche mit deren
Vorgesetzten für die Schwerbehindertenvertretung von Bedeutung. Das Seminar gibt Hilfen und lehrt Gesprächssituationen besser zu gestalten. Es geht auf die Prozesse in der
Beratungssituation ein und zeigt welche Instrumente, Techniken und Arbeitsmodelle dabei
zielführend sein können. Im Seminar wird auch das Rollenverständnis in Beratungsgesprächen thematisiert. Für die Gespräche mit Vorgesetzten zeigt das Seminar, wie diese
Gespräche aufgebaut werden können und wie man sich verständlich ausdrückt. Das Seminar ist speziell auf die Erfordernisse von Schwerbehindertenvertretern zugeschnitten.
» Gestaltung von Beratungssituationen
» Erstkontakt und Auftragsklärung
» Grundverständnis und Grundhaltung des Schwerbehindertenvertreters im Beratungsgespräch
» Hilfe professionalisieren
» Unterschiedliche Beratungsansätze
» Lösungsfokussiertes Beratungsgespräch inkl. Gesprächsleitfaden
» Aufbau eines vertrauensvollen Gesprächsklimas
» Grundlagen der Kommunikation
» Gesprächstechniken und -strategien
» effektiv Fragen stellen
» aktiv zuhören
» Überzeugungsstärke
» Gesprächsführung von Gesprächen mit Vorgesetzten
Arbeits- und
Sozialrecht für SBV
Rechtlich fit für die Tätigkeit als SBV
Schwerbehinderte/ Gleichgestellte Arbeitnehmer und Menschen mit Behinderung brauchen nicht nur besondere Förderung und Unterstützung. Für sie gelten dabei auch besondere rechtliche Bestimmungen. In diesem Seminar werden diese arbeitsrechtlichen Besonderheiten behandelt. Die Regelungen zum Schwerbehindertenrecht im SGB IX haben
weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, die die Schwerbehindertenvertretung
kennen muss. Im Seminar werden wichtige arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften von
der Einstellung bis zum Kündigungsschutz vermittelt. In der Rechtsprechung gab es in den
letzten Jahren richtungsweisende neue Entscheidungen, die im Seminar berücksichtigt
werden.
Termin
20.09.2015 - 25.09.2015
Seminarnummer
ASR_19_15_01
Ort
Gasthof zum Hirschen, Beilngries
Seminarkosten
» Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht
» Begriffsklärungen (Behinderung, Schwerbehinderte, Gleichgestellte)
» Besetzung von Arbeitsplätzen mit Menschen mit Behinderung
- Bewerbung und Einstellung unter Beachtung des AGG
- Versetzungen
» Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gleichstellung
- Antrags- und Entscheidungsverfahren
- Widerspruch gegen eine Entscheidung
» Der besondere Kündigungsschutz
- Kündigungsarten insbesondere personenbedingte Kündigung
- Stellung der SBV
- Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens
- Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt; Stellungnahme
» Das SGB IX
- Als SBV den gesetzlichen Auftrag aus dem SGB IX richtig umsetzen
- unterstützte Beschäftigung § 38a
» Arbeitsrechtliche Fragestellungen (zu Urlaub, Krankheit, Arbeitszeit)
» Verknüpfungen im Sozialrecht
- Auswirkungen in anderen sozialrechtlichen Rechtsgebieten
Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 506,–
Anmelden
Betriebsräteakademie Bayern,
Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe
Schwerbehindertenvertretungen,
Betriebsräte
Freistellung
§ 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG
Referent
Thomas Rosenland (Assessor jur. (Universität Regensburg) Geschäftsführer Berliner
Institut für Public Health (BIPH))
Vorkenntnisse
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
77
Auffrischungsseminar für die
Schwerbehindertenvertretung
Fokusseminar
Termin
08.04.2015 - 10.04.2015
Seminarnummer
SBV_20_15-05
Ort
Mit Hilfe der im Seminar vermittelten Kenntnisse gewinnen Sie mehr rechtliche Sicherheit
für Ihre Arbeit als Schwerbehindertenvertreter und können Ihre schwerbehinderten Kollegen sach- und fachgerecht beraten. In dem Seminar erhalten Sie praktische Tipps und
Hilfestellungen, wie Sie die Interessen Ihrer schwerbehinderten KollegInnen noch besser
vertreten können.
Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 292,10 • Anmelden: etriebsräteakademie
Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte
• Freistellung: § 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG • Referent: Igor Scholz (Fachreferent für
Arbeits- und Sozialrecht) • Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Landgasthof-Hotel-Riesengebirge, Neuhof
Integrationsvereinbarungen
praxisgerecht gestalten
Fokuseminar
Termin
09.02.2015 - 11.02.2015
Seminarnummer
SBV_20_15-04
Ort
Landgasthof-Hotel-Riesengebirge, Neuhof
78
Integrationsvereinbarungen sind das ideale Mittel für die Schwerbehindertenvertretung
und den Betriebsrat, um sich gezielt für die Beschäftigung behinderter Menschen einzusetzen. Denn: Hier geht es nicht um theoretische Vorschriften; gefragt sind praktikable
Maßnahmen zur Schaffung, Sicherung und Optimierung von Arbeitsplätzen für Behinderte.
Es gilt, konkrete Zielvereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu treffen und umzusetzen. In
diesem praxisnahen Seminar geht es nicht nur um rechtliche Grundlagen oder mögliche
Regelungsinhalte. Wir zeigen Ihnen, wie man Integrationsvereinbarungen Schritt für Schritt
erstellt – von der Idee bis zur praktischen Umsetzung.
Seminarkosten, Anmeldung, Zielgruppe, Referent und Freistellung wie beim oberen Seminar
• Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind
wünschenswert.
Weitere Seminare für
SBV in diesem Heft
Für die Schwerbehindertenvertretung bieten wir neben den speziell in der Rubrik der
„Schwerbehindertenvertretung“ aufgeführten Seminaren weitere Veranstaltungen an. Diese befinden sich in unserem Programm in anderen Bereichen als gemeinsame Angebote für Betriebsräte und die Schwerbehindertenvertretung. Beim jeweiligen Seminar steht
dazu unter „Zielgruppe“ ein entsprechender Vermerk.
Auf einige dieser Seminare wollen wir exemplarisch hinweisen:
Thema
Termin
Seite
Grundlagen Arbeitsrecht I
08.03. – 13.03.2015
Seite 20
Grundlagen Arbeitsrecht II
27.09. – 02.10.2015
Seite 21
Grundlagen Arbeitsrecht III
15.11. – 20.11.2015
Seite 22
Fresh up: Arbeitsrechtswissen auffrischen und
und aktualisieren
15.11. – 20.11.2015
Seite 30
Arbeits- und Gesundheitsschutz I
2 mögliche Termine
Seite 36
Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz
3 mögliche Termine
Seite 37
Betriebliches Eingliederungsmanagement und
Gefährdungsbeurteilung effizient verknüpfen
14.12. – 16.12.2015
Seite 38
Burnout erkennen und begrenzen
20.07. – 22.07.2015
Seite 39
Gesundheitsmanagement als
Aufgabe des Betriebsrates
20.07. – 24.07.2015
Seite 40
Begleitseminar zur A+A 2015
26.10. – 30.10.2015
Seite 42
4 Termine
63 bis 66
Rhetorik I bis Rhetorik IV
79
Jugend- und
Auszubildendenvertretung
» Mitwirkung der Jugend- und
Auszubildendenvertretung I
» Weitere Seminare für die JAV in diesem Heft
„Man muss viel gelernt
haben, um über das,
was man nicht weiß,
fragen zu können.“
Jean-Jacques Rousseau
81
Mitwirkung der Jugend- und
Auszubildendenvertretung I
Grundlagenseminar
Termin 1 18.01.2015 - 23.01.2015
Seminar-Nr.: JAV1_Obb_15-02
Termin 2 22.03.2015 - 27.03.2015
Seminar-Nr.: JAV1_Obb_15-01
Termin 3 19.07.2015 - 24.07.2015
Seminar-Nr.: JAV1_Obb_15-03
Ort Termin 1+3
Georg-von-Vollmar Akademie e.V. Bildungsstätte Kochel, Kochel
Ort Termin 2
IG Metall Jugendbildungszentrum,
Schliersee
Seminarkosten Termin 1+3
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 443,–
Seminarkosten Termin 2
Seminargebühr: € 990,–
Unterkunft/Verpflegung: € 644,20
82
Wie organisiere ich meine Arbeit als JAVi? Wie führe ich eine Jugendversammlung durch,
was gehört alles dazu? Wie arbeite ich am besten mit dem Betriebsrat zusammen? Wie
läuft eine gute JAV-Sitzung? Das JAV-Seminar vermittelt dir die Grundlagen für deine
JAV-Arbeit, deine Rechte und Pflichten und deine Handlungsmöglichkeiten. Aber auch die
wichtigsten Gesetze und Regelungen rund um die Ausbildung. Dennoch ist die Rechtslage
zu kennen nur der erste Schritt. Darüber hinaus bekommst du praktische Tipps für deine
tägliche Arbeit als JAVi. Ein optimaler Einstieg in die JAV-Arbeit mit allen wirklich wichtigen
Basics!
» Die Vertretung der Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer/-innen und der Auszubildenden durch Betriebsrat und JAV
» Allgemeine Aufgaben der JAV nach § 70 BetrVG
» Geschäftsführung der JAV nach § 65 BetrVG
» Regelungen der betrieblichen Berufsausbildung nach den §§ 96-98 BetrVG
» Organisation und Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung
nach § 71 BetrVG
» Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes
» Arbeitsorganisation in der JAV
Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern
Zielgruppe: Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Freistellung: § 65 Abs. 1 BetrVG i. V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Mitwirkung der JAV II“
Weitere Seminare für
die JAV in diesem Heft
Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung bieten wir neben den speziell in der Rubrik
der „Jugend- und Auszubildendenvertretung“ aufgeführten Seminaren weitere Veranstaltungen an. Diese befinden sich in unserem Programm in anderen Bereichen als gemeinsame Angebote für Betriebsräte und die JAV. Beim jeweiligen Seminar steht dazu unter
„Zielgruppe“ ein entsprechender Vermerk.
Thema
Termin
Seite
Überzeugend reden und argumentieren –
Rhetorik I
13.07. – 17.07.2015
Seite 63
Zielgerichtet Gespräche führen – Rhetorik II
02.11. – 06.11.2015
Seite 64
Mit Konflikten konstruktiv umgehen – Rhetorik III
12.10. – 16.10.2015
Seite 65
Verhandlungen erfolgreich führen – Rhetorik IV
30.11. – 04.12.2015
Seite 66
Klar und sichtbar: Moderationstechniken
in der Betriebsratsarbeit
20.04. – 21.04.2015
Seite 69
Sitzungen effektiv gestalten
09.10. – 10.10.2015
Seite 70
Best Practice Öffentlichkeitsarbeit
18.05. – 22.05.2015
Seite 71
83
Seminare der IG Metall-München
»
»
»
»
Vier starke Seminare
Vier Seminare – ein System
Freistellungsmöglichkeiten
Der schnelle Weg zum bundesweiten Seminarprogramm der IG Metall-Bildungszentren
» Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in
Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft 1 (A1)
» Situation und Interessen jugendlicher ArbeitnehmerInnen in Betrieb, Wirtschaft und
Gesellschaft
» Seminaranmeldung IG Metall-München
„Bildung ist
neben Energie der
Wachstumsmarkt
der Zukunft.“
Bea Beste
85
Überblick
Vier starke Seminare
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
VL kompakt – die Ausbildungsreihe für Vertrauensleute bietet dir eine systematische Qualifizierung für deine aktive gewerkschaftspolitische Arbeit. Sie unterstützt Dich dabei, die betrieblichen und gesellschaftlichen Ziele durchzusetzen.
VL kompakt besteht aus vier Seminaren, die sich insbesondere an neugewählte Vertrauensleute sowie an interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richten. Die Ausbildungsreihe
beinhaltet folgende Schwerpunkte:
»
»
»
»
Ökonomie,
Tarifpolitik,
Belegschaften wirkungsvoll beteiligen
Arbeitswelt gestern und heute
Zwei der Seminare – „Belegschaften wirkungsvoll beteiligen“ und „Die Wirtschaft in der wir
leben“ – sind gleichzeitig Bestandteil der Ausbildungsreihe BR kompakt und werden sowohl
von interessierten Arbeitnehmern, Vertrauensleuten als auch Betriebsräten besucht. Wir empfehlen dir, vor der Ausbildungsreihe ein regionales gewerkschaftspolitisches Einstiegsseminar
zu besuchen. Informationen dazu erhältst du bei deiner zuständigen IG Metall vor Ort.
86
Vier Seminare – ein System
Du kannst dir in Abstimmung mit deinem Gremium im Betrieb und bei deiner IG Metall vor Ort
deinen Bildungsweg zusammenstellen. Zur weiteren Spezialisierung stehen dir anschließend
die Seminare der gesellschaftspolitischen Weiterbildung offen.
» Für alle Seminare der Ausbildungsreihe VL kompakt gilt die Freistellung nach
§ 37 Abs. 7 BetrVG und eventuellen tariflichen Freistellungsansprüchen.
87
Freistellungsmöglichkeiten
Seminare nach § 37 Abs. 7 BetrVG
Unbeschadet der Vorschrift des Absatzes 6 hat jedes Mitglied des Betriebsrates/ Jugend- u.
Auszubildendenvertretung während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf bezahlte
Freistellung für insgesamt drei Wochen zu Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung
mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt sind. Der Anspruch nach Satz 1 erhöht sich für Arbeitnehmer, die erstmals das Amt eines Betriebsratsmitglieds/ Jugend- und Auszubildendenvertreter übernehmen und auch nicht zuvor Jugend- und Auszubildendenvertreter waren, auf vier Wochen.
Danach führt die IG Metall Seminare durch, die für die Arbeit der Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretung „geeignet“ sind. Die Eignung der Inhalte muss von
der obersten Landesbehörde anerkannt sein. Wenn dies der Fall ist, dann muss der Unternehmer nach § 37 Abs. 7 BetrVG Freistellung den Lohn fortzahlen. Die Seminar- und
Reisekosten übernimmt die IG Metall.
Freistellung nach § 10 Abs. 5 für Arbeitnehmer MTV Metallindustrie Bayern
„Zum Zwecke der Aus- und Fortbildung kann der Arbeitnehmer bei Nachweis der Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen Freistellung von der Arbeit bis zur Dauer
von 2 Wochen im Jahr in Anspruch nehmen. Soweit der Arbeitnehmer keinen Ersatz
seines Verdienstausfalls von dritter Seite beanspruchen kann, ist er ihm zu vergüten.“
Anmerkung zu § 10 Ziff. 5: „Der Arbeitgeber ist von der beabsichtigten Freistellung rechtzeitig unter Angabe von Zeitpunkt, Dauer und Art der Veranstaltung zu verständigen, damit die betrieblichen Belange hierauf abgestellt werden können…“
Die Bestimmungen gelten für alle tarifgebundenen Betriebe. Arbeiter, Angestellte und Azubis können hiervon jederzeit Gebrauch machen.
Aufgrund der vielen unterschiedlichen Tarifverträge in den einzelnen Branchen ist es hier
nicht möglich alle zutreffenden Paragraphen aufzuführen. Bei Fragen bitte die IG MetallVerwaltungsstelle kontaktieren.
Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit
Der Freistellungsanspruch nach dem Gesetz beinhaltet 15 Tage im Jahr. Dieser
kann auf 3 bis 4 Maßnahmen verteilt in Anspruch genommen werden. Freistellungsberechtigt sind alle Jugendleiter der IG Metall Jugend. Nähere Informationen bei der
IG Metall-Verwaltungsstelle.
88
Der schnelle Weg zum bundesweiten Seminarprogramm der
IG Metall-Bildungszentren
Ein Bildungsprogramm für Aktive in Betrieb und Gesellschaft mit Seminaren
nach § 37 Abs. 7 BetrVG
Weitere Informationen im Internet: www.igmetall.de
Im Extranet (nur für Aktive Mitglieder): www.extranet.igmetall.de
89
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft 1
(A1)
Termine
05.07.2015 – 10.07.2015
01.11.2015 – 06.11.2015
Ort
Kritische Akademie, Inzell
Anmelden
über den Bildungsbeauftragten oder Betriebsrat an die IG Metall München
Zielgruppe
IG Metall-Mitglieder/-vertrauensleute, Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertreter und Schwerbehindertenvertreter
Vorkenntnisse
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
Freistellung
für BR nach § 37 Abs. 7 BetrVG
für VL nach § 10.5 MTV Metall- u.
Elektroindustrie Bayern
90
Nachdenken, Vorausdenken und in Zusammenhängen denken. Fragen stellen, Antworten
suchen und Wege finden zur Durchsetzung unserer Interessen, das sind drei zentrale
Elemente dieses Seminars. Welche Erfahrungen mache ich im Betrieb? Wie bewerte ich
politische Entwicklungen? Welche Forderungen habe ich an meine Gewerkschaft und wie
möchte ich an der Durchsetzung von Forderungen beteiligt sein? Welche Einschätzungen
habe ich zu aktuellen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Fragen? Es geht nicht allein um die Gewerkschaft, sondern darum, wie wir als Beteiligte und Betroffene im Betrieb
in dieser Gesellschaft Gegenwart und Zukunft gestalten können.
» Die Stellung der abhängig Beschäftigten im Betrieb
- Aufbau, Funktion, Ziele und Strukturen von Betrieben und
- Unternehmen
- der Betrieb im Spannungsfeld sozialer Interessen
- der Betriebsrat als Träger der Interessenvertretung der Arbeitnehmer/-innen
» Die Situation der Arbeitnehmer/-innen im Betrieb und Gesellschaft
» Die Stellung des Betriebsrates und der Gewerkschaften im Betrieb nach dem Betriebsverfassungsgesetz und der aktuellen Rechtsprechung
» Zusammenarbeit, Informationsaustausch und Kommunikation zwischen Betriebsrat,
Vertrauensleuten und anderen Stellen
» Die Arbeitsteilung der Interessenvertretung im Betrieb: Vertrauensleute, Betriebsräte,
Jugend- und Auszubildendenvertreter, Vertrauensleute der Schwerbehinderten,
Sicherheitsbeauftragte.
Situation und Interessen jugendlicher ArbeitnehmerInnen in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft
(Jugend 1)
Wie muss eine gute Ausbildung ablaufen? Bleibt dir genug Zeit und Energie für Freizeit,
Freunde und Familie? Warum gibt es einen Zusammenhang zwischen Wirtschaft und Gesellschaft, wie gestaltet sich der und was hat der Staat damit zu tun?
Termin 1
15.02.2015 – 20.02.2015
Ort Termin 1
Diese und noch viel mehr Fragen beantwortet dir das Jugend 1 Seminar. Es ist das allgemeine Einstiegs-Seminar für Jugendliche. Hier geht es eine Woche lang um dein Ausbildungs- und Arbeitsleben. Du lernst die Grundlagen unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystems und deine IG Metall kennen.
Darüber hinaus geht’s um die konkrete Verbesserung deiner aktuellen Situation mit einem
Blick auf deine Möglichkeiten, Rechte und Pflichten und natürlich um weitere Schritte auf
dem Weg zu einem guten Leben.
ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg
Termin 2
22.11.2015 – 27.11.2015
Ort Termin 2
IG Metall Jugendbildungszentrum, Schliersee
Anmelden
Inhalte:
» Nach welchen Gesetzen handeln Betriebe und wie können wir als Arbeitnehmer/innen unsere Interessen verfolgen?
» Welche Möglichkeiten gibt es, um meine Ausbildung erfolgreich zu gestalten?
» Wie unterstützt mich dabei die IG Metall, die Jugend- und Auszubildendenvertretung
und der Betriebsrat?
» Darüber hinaus geht es um die wichtigsten Fragen rund um das Ausbildungs- und
Arbeitsleben und die Fragen, die dich interessieren.
über den Bildungsbeauftragten oder
Betriebsrat an die IG Metall München
Zielgruppe
JAV’is, Jugendliche Vertrauensleute
Vorkenntnisse
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich
Freistellung
für JAV’is nach § 37. Abs. 7 BetrVG
für Jugendliche Vertrauensleute nach §10.5
MTV Metall u. Elektroindustrie Bayern
91
92
E-Mail: _________________________________________________________
Geburtsdatum: ____________________________
_________________________________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________________________________
Beschäftigt bei (Firma, Straße, Ort): _______________________________________________________________________________
Tel. Privat: ________________________________________
Ort: ________________________________________________________________
Tel. Betrieb (mit Durchwahl): ___________________________________
PLZ: _______________________________
Straße: ___________________________________________________________________________________________________
Nachname: _____________________________________________________
Seminarnummer: ________________________________
Seminarort: _______________________________________________
Vorname: _______________________________
Termin: _______________________________________
Seminartitel: ______________________________________________
IG Metall-Verwaltungsstelle München
Fax: 089 514 11 50
Seminaranmeldung IG Metall-München
93
Mitgliedsnummer IG Metall: _________________________________
Unterschrift: __________________________________________________________
Kopiervorlage
Die angemeldete Personen erklärt sich damit einverstanden, dass die IG Metall die personenbezogenen Daten für die Abwicklung des Seminars nutzen
darf. Die eingegeben Daten werden ausschließlich an die IG Metall weitergeben und dort für Auswertungen sowie gegebenenfalls zur Zusendung von
weiterführenden Materialien genutzt.
Datum: _____________________________
Funktion: __________________________________________________________________________________________________
Beschäftigt als: _____________________________________
Organisatorisches
»
»
»
»
»
»
»
»
»
»
»
»
»
»
»
»
»
»
Betriebsräteakademie Gremien-Seminare
13 gute Gründe für die Betriebsräteakademie
Rechtsgrundlagen für die Seminarteilnahme
Bildung optimal integriert in die
Betriebsratsarbeit
Betriebsräteakademie: Passende Angebote
Fachakademie für Arbeitsrecht
TÜV-zertifizierte Lehrgänge der Betriebsräteakademie Bayern
Referentinnen / Referenten des Referenten
Arbeitskreis IG Metall München
Referenten Arbeitskreis München
Platzhalter
Bildungszentrum Lohr und Bad Orb
Kritische Akademie Inzell
Jugendbildungszentrum Schliersee
Tagungsorte Oberbayern
Seminaranmeldung Betriebsrat / JAV
Seminaranmeldung SBV
Betriebsratsbeschluss
Allgemeine Geschäftsbedingungen
„So ein bißchen Bildung
ziert den ganzen
Menschen.“
Heinrich Heine
95
Betriebsräteakademie
Gremien-Seminare
Know-how bezogen auf den Betrieb oder
das Unternehmen
Es gibt viele gute Gründe unsere Impuls-, Fokus- und Wochenseminare zu besuchen. Es gibt
aber auch viele gute Gründe, weshalb ein Betriebsrat ein Seminar für das gesamte Gremium
oder einzelne Ausschüsse benötigt.
Kein Problem! Unsere Außenstellen werden ein Seminar zusammenstellen, das die konkreten
betrieblichen Herausforderungen für die Arbeit des Betriebsrats in den Mittelpunkt rückt.
Über unser großes Netzwerk sind wir in der Lage (nahezu) alle für Gremienseminare in Frage
kommenden Themen inhaltlich und personell zu besetzen.
Konkret bieten wir im Bereich der Gremien-Seminare folgende Möglichkeiten:
1. Themen aus unserem Seminarprogramm
Brauchen mehrere Betriebsratsmitglieder eine Schulung zu einem bestimmten Thema? Dann
einfach das Thema (zum Beispiel Entgelt 1, Wirtschaftsausschuss, Betriebsrat-Wissen kompakt
etc.) auswählen und uns mitteilen. Alles andere wird dann von uns erledigt.
2. Fachseminare
Gibt es im Betrieb ein brennendes Problem? Stehen einschneidende Veränderungen oder völlig
neue Aufgaben an? Sind Schulungen und eventuell sogar eine Ausbildung oder eine Fachtagung nötig, damit der Betriebsrat diese Herausforderung richtig angehen kann? Dann organisieren wir gerne ein betriebs- oder unternehmensbezogenes Fachseminar.
Beispiele:
» Arbeitszeitgestaltung
» Schichtmodelle
» Datenschutz
» Einführung von ERA
» …
96
3. Betriebsratsklausuren
Bei Betriebsratsklausuren steht das Finden von gemeinsamen Vorstellungen für die gemeinsame Arbeit im Betriebsrat im Vordergrund. Ein gemeinsames Verständnis der Zusammenarbeit und klar vereinbarte Ziele ermöglichen ein lösungsorientiertes Vorgehen und arbeiten
im Betriebsrat. Gemeinsame „Leitplanken“ für die Betriebsratsarbeit setzen die persönlichen
Ressourcen und die des Gremiums schonender ein. Wir haben für Betriebsratsklausuren passgenaue Lösungen, damit Reibungsverluste und Nebenschauplätze nicht vom Erfolg abhalten.
Beispiele:
» eigene Rolle klären und gemeinsame Ziele setzen
» Arbeitsschwerpunkte erarbeiten und Aktivitäten Pläne aufstellen
» Zusammenarbeit im Gremium und in den Ausschüssen gestalten
» interne Geschäftsordnung erstellen
» zielorientierte Bildungsplanung des Betriebsrats
» strategische Betriebsratsarbeit
» …
4. Unternehmensbezogene Schulungen
Immer mehr Entscheidungen werden von der Unternehmens- oder Konzernleitung zentral
getroffen. Deshalb kann die Zusammenarbeit mit Betriebsräten anderer Standorte und das
Entwickeln gemeinsamer Strategien eine unabdingbare Voraussetzung für eine gemeinsame
erfolgreiche Arbeit sein. In unternehmensbezogenen Schulungen wird der persönliche Information- und Erfahrungsaustausch „Face to Face“ zur überbetrieblichen Vernetzung genutzt. Auf
Wunsch kann ein unternehmensbezogener Online-Lernraum in unserer Lernplattform Lernplus
eingerichtet werden.
Beispiele:
» Grundlagenausbildung für neu gewählte Betriebsräte mehrerer Standorte
» Betriebsräteversammlungen erfolgreich gestalten
» Tagungen und Klausuren von Gesamtbetriebsräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, sowie Schwerbehindertenvertretungen
» Betriebsvereinbarungen und ihre Anwendung an den Standorten
» …
Petra
Flingelli
Interessiert? Dann bitte mit mir in
Verbindung setzen, damit wir alles Weitere
vereinbaren können:
Petra Flingelli
Paradeplatz 9
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 953 536 17
Fax: 08665 980 503
Mail: [email protected]
97
13 gute Gründe für die
Betriebsräteakademie
1. Zu unseren Seminaren kommen Betriebsräte, JAVis und Schwerbehindertenvertretungen
unterschiedlicher Betriebe aus dem gesamten Organisationsbereich der IG Metall in
Bayern. Bei unseren Seminaren mit Übernachtung lassen sich so wichtige Kontakte auch
außerhalb der Seminarzeiten knüpfen, der Austausch von Kollege zu Kollege ist ganz
einfach.
2. Das Wichtigste ist das Seminar. Deshalb sind unsere qualifizierten und extra geschulten
Referentinnen und Referenten ausgewählte Spezialisten aus der Praxis und meist selbst
als Betriebsrat aktiv. Für Fachseminare werden ausgewählte Rechts- bzw. Fachanwälte
eingesetzt.
3. Wir sind ein gewerkschaftlich orientierter Bildungsanbieter. Wir stehen auf der Seite der
Betriebsräte! Und das nicht nur während des Seminars.
4. Als gewerkschaftlich orientierter Bildungsanbieter haben wir die Spezialisten in allen
tarifvertraglichen Fragen und im Arbeits- und Sozialrecht.
5. Unser weit gespanntes Netzwerk ermöglicht uns Seminarangebote in allen für die
Interessenvertretung relevanten Themenbereichen.
6. Bei vielen unserer Seminare wird unsere Lernplattform „Lernplus“ zum online-Lernen nach
dem Seminar eingesetzt. So endet das Seminar nicht mit dem Ende des Präsenzseminares.
7. Von uns nach festgelegten Qualitätskriterien ausgewählte Tagungshotels garantieren
lerngerechte Seminarbedingungen. Wenn möglich, bevorzugen wir gewerkschaftliche
Bildungszentren.
98
8. Wir sind in ganz Bayern vor Ort präsent. Die Kolleginnen und Kollegen in unseren
Außenstellen beraten Sie individuell und unterstützen Sie bei Fragen rund um das Thema
Schulungen.
9. Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Außenstellen sind Spezialisten in Sachen Bildung.
Gerne helfen und beraten sie bei der Bildungsplanung des Betriebsrates.
10. Sie bekommen alles aus einer Hand. Die komplette Abwicklung von der Seminar- bis zur
Hotelbuchung wird von unseren Außenstellen erledigt.
11. Seminaranmeldung und Hotelbuchung sind auch ohne Unterschrift des Arbeitgebers
möglich.
12. Wir akzeptieren auch dann die Seminarteilnahme, wenn der Arbeitgeber die
Kostenübernahme in Frage stellt. Wir gehen trotz der rechtlichen Unsicherheiten mit den
Seminar- und Hotelkosten in Vorlage. In diesen Fällen liegt es am Betriebsrat, sich (mit
Unterstützung der IG Metall-Verwaltungsstelle) um die Übernahme der Schulungskosten
durch den Arbeitgeber zu kümmern. Dazu hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat das
Recht eingeräumt, diese gegebenenfalls im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
durchzusetzen.
13. Die Konzeption, Planung und Realisierung unserer Seminare sind durch den TÜV-Rheinland
nach ISO 9001:2008 im Rahmen eines freiwilligen Audits zertifiziert.
99
Rechtsgrundlagen für die
Seminarteilnahme
Freistellung Betriebsratsmitglieder (§ 37 Abs. 6 BetrVG)
Der Betriebsrat muss einen ordnungsgemäßen Beschluss fassen und protokollieren, damit einzelne Betriebsratsmitglieder an Schulungsveranstaltungen teilnehmen können.
Für einen ordnungsgemäßen Beschluss ist folgendes zu beachten:
Der/die Teilnehmer/in bzw. der/die Bildungsbeauftragte beantragt beim Betriebsrat die Freistellung für die gewählten Seminare.
Eine ordnungsgemäße Einladung zur Betriebsratssitzung muss die Beschlussfassung über die
Schulungsteilnahme als Tagesordnungspunkt aufführen.
Die Erforderlichkeit der Qualifizierungsmaßnahmen für die Betriebsratsarbeit muss geprüft sein,
es sei denn es handelt sich um Grundlagenseminare wie beispielsweise Grundkenntnisse des
Betriebsverfassungsrechts, Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts, Grundkenntnisse
über die im Betrieb geltenden Tarifverträge sowie ein gewisser Standard an allgemeinen rechtlichen, und technischen Kenntnissen. Einer besonderen Begründung der Erforderlichkeit bedarf
es hierfür nicht. Denn diese Seminare vermitteln Grundwissen, das jedes Betriebsratsmitglied
unabhängig von seiner jeweiligen betrieblichen Lage zur sachgerechten Bewältigung seiner
gesetzlichen Aufgaben stets benötigt (s. BAG 07.06.1989 - 7 ABR 49/94, BAG 07.05.2008 7 AZR 90/07).
Handelt es sich um ein weiterführendes Seminar oder ein Spezialthema, sollte der Betriebsrat
beschließen, dieses Thema in Angriff nehmen zu wollen, namentlich Mitglieder des Betriebsrats
damit beauftragen und das auch in das Protokoll des Betriebsrats aufnehmen.
Der Betriebsrat fasst den bei einer Freistellung nach Paragraph 37 Abs. 6 erforderlichen Beschluss zur Freistellung und teilt der Geschäftsleitung rechtzeitig die zeitliche Lage, Dauer und
Kosten des Seminars mit.
Bei Seminaren nach § 37 Abs. 6 BetrVG handelt es sich um einen kollektiven Schulungsanspruch des gesamten Gremiums. Deshalb ist es ratsam, mindestens ein Betriebsratsmitglied
als Ersatzteilnehmer/in mit zu beschließen.
100
Kostenübernahme
Der Arbeitgeber hat die entstehenden Kosten zu tragen, d.h.:
»
»
»
»
»
Lohn oder Gehalt fortzuzahlen
Übernahme der Kosten für Übernachtung und Verpflegung
Übernahme der Seminargebühren
Übernahme der Reisekosten
Übernahme der Kosten für notwendige Seminar Literatur
Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber
Sollte die Geschäftsleitung die Seminarteilnahme verweigern, bitte mit uns oder der zuständigen IG Metall-Verwaltungsstelle direkt in Verbindung setzen. Wir helfen dann gerne weiter.
Freistellung Schwerbehindertenvertretung
Die Freistellung erfolgt gemäß § 96 Abs. 4 SGB IX. Dieses Freistellungsrecht ist gleichzusetzen
mit dem Recht von Betriebsräten nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen entscheidet die Schwerbehindertenvertretung selbst.
Freistellung Jugend- und Auszubildendenvertreter
Die Freistellung für Jugend- und Auszubildendenvertreter erfolgt nach § 65 Abs. 1 BetrVG in
analoger Anwendung des § 37 Abs. 6 BetrVG. Über die Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme entscheidet der Betriebsrat. Bei seiner Entscheidung hat der Betriebsrat gemäß § 67 Abs.
2 BetrVG die Jugend- und Auszubildendenvertreter mit vollem Stimmrecht zu beteiligen.
101
Bildung optimal integriert
in die Betriebsratsarbeit
Damit die Bildung als Motor für die Betriebsratsarbeit richtig zur Geltung kommt, ist es wichtig,
die Bildungsplanung fest in die Betriebsratsarbeit einzubetten. Das heißt:
1. Bildungsbeauftragte im BR benennen: Die Fachfrau/ der Fachmann behält die
Bildungsziele und Bildungsorganisation des Gremiums im Blick.
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a. Nachhaltige Planung braucht einen „Kümmerer“
b. Die Betriebsräteakademie bietet spezielles Material, Seminare und Unterstützung
für den/die Bildungsbeauftragte/n im Gremium
2. Systematische Bildungsplanung: Die strategischen Ziele des Betriebsrats mit den
Bildungsbedarfen rückkoppeln.
a. So werden die Potentiale des Gremiums und seiner Mitglieder gemeinsam
entwickelt.
b. Die Betriebsräteakademie hilft gerne mit professionellen Moderatoren in
Betriebsratsklausuren
3. Bildung regelmäßig auf die Tagesordnung setzen: So kommt Schwung ins Gremium.
a. Teilnehmer/-innen informieren über interessante Neuigkeiten und erfolgreiche
Ansätze aus den Seminaren. Sie bringen neue Qualifikationen in die
Betriebsratsarbeit ein.
b. Handlungs- und Bildungsbedarfe werden identifiziert.
c. Die Betriebsräteakademie unterstützt dabei, die passgenauen Bildungsangebote
zu finden
Auf Wunsch kommt Ihre Ansprechpartnerin der Außenstelle auch zur Bildungsberatung in Ihren
Betrieb. Dabei arbeiten wir natürlich Hand-in-Hand mit der IG Metall-Verwaltungsstelle.
102
Betriebsräteakademie:
Passende Angebote
Seminare mit Lernplus
Die Betriebsräteakademie setzt in ihren Seminaren passend zum Inhalt und zu den Teilnehmer/innen ihre Lernplattform www.lernplus.de ein.
Bei den Seminaren mit Lernplushinweis stehen
den Teilnehmer/-innen vertiefendes Material und
Übungsaufgaben zur Verfügung. Dem Seminar folgt
eine 6-wöchige Betreuung durch die Seminarleitung.
Voraussetzungen braucht es dazu nur wenige: Einfache PC-Grundkenntnisse und ein Internetanschluss
(im Betrieb oder zu Hause) reichen dafür aus.
Impuls-, Fokus- und Wochenangebote
Als Ergänzung zu den 2- oder 3-tägigen Fokusseminaren und den Wochenseminaren
bieten wir auch eintägige Impulsseminare an. Die Impulsseminare und Fokusseminare
führen zu Themen hin, geben einen Überblick oder nehmen ein begrenztes Themensegment genauer unter die Lupe.
Wochen- und Mehrtagesseminare bieten wir grundsätzlich nur mit Übernachtung an.
Denn: Seminare mit Übernachtung bieten auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung
einen Mehrwehrt. Sie dienen dem Austausch und der kollegialen Beratung im Nachklang
zum Seminar. (BAG vom 7.6.84 – 6 ABR 66/81). So können die Teilnehmer/-innen das
im Seminar Gehörte mit Beispielen aus der Praxis auffüllen, sich bei anderen Teilnehmern
Rat holen und die Gegebenheiten in anderen Betrieben kennenlernen. Diesen Austausch
fördern wir durch passgenaue Angebote.
Die Angebote der Betriebsräteakademie sind hier immer nahe am Geschehen: Sie helfen
Ansprechpartner vor Ort zu finden und kennenzulernen. Es werden Kontakte über das
Seminar hinaus geknüpft. Die Teilnehmer/-innen erfahren Wissenswertes über die Situation vor Ort.
103
Fachakademie
für Arbeitsrecht
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Seminare und Fachtagungen
Die Fachakademie für Arbeitsrecht mit Sitz an der Kritischen Akademie Inzell ist eine
arbeitnehmerorientierte Einrichtung, die sich mit dem individuellen Arbeitsrecht befasst. Sie
veranstaltet Seminare für Betriebsräte, Fachtagungen und Angebote für Arbeitnehmer/-innen.
Sie greift dabei auf die Kompetenz und Erfahrung in diesem Bereich an der Kritischen Akademie
zurück.
Fachtagungen
Hochkarätige Referent/-innen aus Rechtswissenschaften, Gewerkschaften, Politik und der
Praxis geben Einblick in rechtliche Fragestellungen. Die Fachtagung vermittelt notwendiges
erforderliches Betriebsratswissen, so dass auch eine Teilnahme gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
möglich ist.
Schwerpunkt: Individualarbeitsrecht
Die Fachakademie für Arbeitsrecht legt in ihrem inhaltlichen Angebot den Schwerpunkt auf
das Individualarbeitsrecht. Da die Rechte und Pflichten des einzelnen Arbeitnehmers und der
einzelnen Arbeitnehmerin auch auf das Kollektivrecht aufbauen, sind Betriebsverfassung und
Tarifrecht immer in einem logischen Zusammenhang zum Individualrecht zu betrachten. Sie
sind damit impliziter, aber nicht immer expliziter Seminarbestandteil.
Renommierter Beirat
Die Fachakademie für Arbeitsrecht wird unterstützt von einem Beirat. Ihm gehören
Persönlichkeiten aus dem Gebiet der Rechtswissenschaften, renommierte Rechtsanwälte,
Vertreter der IG Metall und des DGB-Rechtsschutz an.
fach
akademie
arbeitsrecht
www.fachakademie-arbeitsrecht.de
104
Qualität unserer Referent/-innen
Die Seminare der Fachakademie werden von Referent/-innen durchgeführt, die sich
regelmäßig zum Grundverständnis der Seminare, zur Methodik und zu Inhalten austauschen
und weiterqualifizieren. Die Referent/-innen können dabei auf eigene praktische, juristische
Erfahrungen (z.B. als Fachanwalt für Arbeitsrecht) zurückgreifen.
TÜV-zertifizierte Lehrgänge der
Betriebsräteakademie Bayern
Über die Betriebsratsarbeit hinaus anerkannt
Die zertifizierten Lehrgänge der Betriebsräteakademie Bayern bieten Betriebsräten eine
Qualifizierungsmöglichkeit an, um sich in Fragen der Betriebsratsarbeit zu schulen. Andererseits
können unsere Teilnehmer/-innen auch über die Betriebsratsarbeit hinaus zeigen, was sie
können. Dies ist vor allem für Betriebsräte interessant, die sich schon Praxiswissen angeeignet
haben und mit dem Abschluss des Zertifikats ihr Expertenwissen dokumentieren wollen. Die
Prüfungsordnung ist entsprechend vom TÜV öffentlich publiziert und ist im Internet einsehbar.
Seminare, Betreuung und Prüfungsvorbereitung
Die Lehrgänge führen mit mehreren Seminarblöcken, einer Betreuung und Prüfungsvorbereitung
über www.lernplus.de sowie Projektaufgaben zu einer Prüfung, die durch den TÜV-Rheinland
abgenommen wird.
Für 2015 werden folgende Lehrgänge angeboten
» Ausbildung zur „Fachkraft für Arbeitsrecht mit TÜV Rheinland zertifizierter Qualifikation“
» Ausbildung „Betriebliche/-r Gesundheitsberater/-in mit TÜV Rheinland zertifizierter Qualifikation“
» Weiterbildung „Personalfachwissen Rhetorik, Kommunikation und Moderation“
» Zertifiziertes „Praxiswissen Computer“
» Zertifiziertes „Expertenwissen Computer“
105
Referentinnen / Referenten des Referenten Arbeitskreis IG Metall München
Christian Steiner
Betriebsratsvorsitzender bei ARRI
München, ehrenamtlicher Arbeitsrichter,
ehrenamtlicher Referent zu den Themen:
BR 1, A 1
Eckardt Scholz
Schwerbehindertenvertrauensmann bei
NokiaSiemensNetworks, ehrenamtlicher
Referent zu den Themen im Bereich der
Schwerbehindertenvertretung
Eva Pietsch
Stellv. Schwerbehindertenvertrauensfrau
bei NokiaSiemensNetworks, ehrenamtliche Referentin zu den Themen im
Bereich der Schwerbehindertenvertretung
Horst Schön
Betriebsratsvorsitzender bei NokiaSiemensNetworks (NSN) München,
VKL-Mitglied, ehrenamtlicher Referent zu
den Themen: BR 1, BR Kompakt Modul 1
und 2, A 1
Leonidias Kiriakidis
VKL-Mitglied bei MAN Truck & Bus
München, ehrenamtlicher Referent zum
Thema A1
Mike Marthaler
Stellv. Betriebsratsvorsitzender bei
Siemens AG Perlach, VK-Leiter, ehrenamtlicher Referent zu den Themen: BR 1,
A 1, Lernplus-Seminare
106
Otto Büttner-Jacobs
Ehemaliger Betriebsrat und Schwerbehindertenvertrauensmann bei ANDRITZ
KMPT GmbH, ehrenamtlicher Referent zu
den Themen im Bereich der Schwerbehindertenvertretung
Stefan Nietsch
Betriebsrat bei MAN Truck & Bus München, ehrenamtlicher Referent zu den
Themen: BR 1, BR Kompakt Modul 1 und
2, A 1
Thomas Gröber
Betriebsrat und Bildungsberater BMW
München, ehrenamtlicher Referent zu
den Themen: BR 1, BR Kompakt Modul 1
und 2, A 1
Thomas Stocker
Freigestellter Betriebsrat bei MTU München, Stellv. VK-Leiter, ehrenamtlicher
Referent zu den Themen: VL-Spezialseminare, Betriebsratsseminare
Ulrike Schröder
Ehemalige Betriebsrätin bei Atos München, ehrenamtliche Referentin zu den
Themen: BR 1, BR Kompakt Modul 1 und
2, A 1
Werner Schuhmann
Betriebsratsvorsitzender bei Total Walther
GmbH, ehrenamtlicher Referent zum
Thema: A 1, BR-Tagesseminare
Momentaufnahmen
Bildungsmesse 2014
in München
107
Bildungszentren
Bildungszentrum
Lohr und Bad Orb
Weitere Informationen
Kontakt Bad Orb:
IG Metall Bildungsszentrum
Lohr - Bad Orb
Würzburger Straße 51
D-63619 Bad Orb
Telefon: 06052 89-0
Telefax: 06052 89-01
Mail: [email protected]
Web: www.bad-orb.igm.de
Kontakt Lohr:
IG Metall Bildungsszentrum
Lohr - Bad Orb
Willi-Bleicher-Straße 1
D-97816 Lohr am Main
Tel.: 09352 506-0
Fax: 09352 506-121
E-Mail: [email protected]
Web: www.lohr.igm.de
Lohr und Bad Orb sind zwei malerische Orte mitten im Spessart mit jeder Menge Natur um
sie herum. Dass daraus ein breites Freizeitangebot für Outdoor-Aktivitäten erwächst, versteht
sich von selbst. Doch nicht nur im Freien lässt sich hier viel erleben, auch das Bildungszentrum
verfügt über viele Möglichkeiten, die freie Zeit zu gestalten.
Das Bildungszentrum ist mit dem neuesten Stand der Medien- und Computertechnik für erfolgreiche Veranstaltungen ausgestattet. Es verfügt zudem über Räume, die speziell für PC-Schulungen individuell angepasst werden können. WLAN, Beamer, Overheadprojektoren, Flipcharts
und Metaplanwände sind natürlich Standard.
Hier macht es Spaß zu lernen, zu diskutieren und sich austauschen. Dafür sorgen das breite
Seminarangebot genauso wie die kompetenten Referenten, die gute Gastronomie und das
großzügige Freizeitangebot.
Jeder weiß aus eigener Erfahrung, dass man in einer angenehmen Umgebung offener, kommunikativer und aufnahmefähiger ist. Wie gut, dass unsere modernen Häuser in Lohr und Bad
Orb mitten in der schönen und inspirierenden Natur des Spessarts liegen.
108
Kritische
Akademie Inzell
Bildungszentren
Weitere Informationen
Tel. 08665 980-0
Fax. 08665 980-555
Mail: [email protected]
www.kritische-akademie.de
Lernplattform
Die Kritische Akademie bietet zu ihren
Seminaren eine Online-Lernplattform
(www.lernplus.de), um das Wissen zu vertiefen und aktuell zu halten. Sie hilft, dass
es nicht nur bei der Theorie im Seminar
bleibt, sondern dass das Wissen in die Praxis kommt.
Lernen in schöner Umgebung und unter optimalen Bedingungen: Inzell ist ein moderner Luftkurort, liegt eingerahmt von Bergen und bietet zum Aufenthalt die passende Umgebung.
Die Kritische Akademie ist mit ihren großzügigen Seminar- sowie Gruppenräume auf dem neuesten Stand der Technik, die Veranstaltungsräume sind von Tageslicht durchflutet und geben
den Blick frei auf die reizvolle Landschaft. Eine Besonderheit des Hauses ist die Verbindung von
Bildung und Gesundheit.
Die Kritische Akademie wartet mit einer medizinischen Badeabteilung auf, mit Schwimmbad,
Solarium, Nordic-Walking Parcours und weiteren Fitnessmöglichkeiten. Selbstverständlich gibt
es für die Gäste kostenlosen W-LAN-Zugang auf dem ganzen Areal und für die Seminare Computermedienpools sowie Dolmetscheranlagen. Darüber hinaus haben die Teilnehmer/-innen
der Kritischen Akademie ein entscheidendes „lernplus“: Sie haben auch Zugang zu einem
Lernort im Internet unter www.lernplus.de.
Fachakademie für Arbeitsrecht
Die Seminare und Konzeptionen im Bereich Individuelles Arbeitsrecht finden im
Rahmen der „Fachakademie für Arbeitsrecht“ statt.
Die Fachakademie wird von einem Beirat beraten, bestehend aus Vertretern der
IG Metall, der DGB Rechtsschutz GmbH,
Wissenschaftlern, renommierten Fachanwälten für Arbeitsrecht und Kooperationspartnern.
Für die Zeit nach den Tagungen, Klausuren, Seminaren und anderen Veranstaltungen organisiert die Kritische Akademie täglich ein kulturelles und sportives Abendangebot für die Gäste.
Übrigens: Wer einmal an der Kritischen Akademie war, lässt sicherlich nicht unerwähnt, dass er
dort besonders köstlich bewirtet wurde.
109
Bildungszentren
Jugendbildungszentrum
Schliersee
Weitere Informationen
IG Metall
Jugendbildungszentrum
Schliersee
Unterleiten 28
83727 Schliersee
Angelika Stetter
Tel. 08026 9213-200
Fax. 08026 9213-299
Mail. [email protected]
www.igm-schliersee.de
Für die Freizeit:
Bierstube mit Billard; Kicker; Tischtennis;
Musikanlage; Sonnenterasse mit Seeblick
und Grillmöglichkeiten; Sportplatz mit Flutlichtanlage für Fußball, Handball, Basketball, Badminton und Tennis. Zum Ausleihen
stehen Zweierkanus, Mountainbikes und
Schlitten zur Verfügung. Die Umgebung
bietet eine Sommerrodelbahn, Erlebnisbäder, Bademöglichkeiten, Bergbahnen,
Skilifte, Snowtubing, Langlaufloipen, Bergwanderwege, Indoor- und Outdoorklettermöglichkeiten und vieles mehr.
Das Jugendbildungszentrum ist bestens für die Bedürfnisse der Jugendbildungsarbeit
ausgestattet:
Zwei Seminareinheiten, die dazugehörigen Arbeitsgruppenräume (u. a. Werkraum und Videostudio) sowie eine entsprechende Seminartechnik bieten vielfältige Möglichkeiten für kreatives
Lernen und Arbeiten. Die Räumlichkeiten können optional zu einem Konferenzraum für etwa 90
Personen umgebaut werden. Entsprechend den Möglichkeiten des Hauses werden erlebnispädagogische Ansätze in die Jugendbildungsarbeit aufgenommen. Es geht darum, mit Kopf, Herz
und Hand zu lernen und mit den anderen Seminarteilnehmenden gemeinsam neue Erfahrungen zu ermöglichen. Zur Konzeption des Jugendbildungszentrum gehört die Zusammenarbeit
mit den anderen DGB-Gewerkschaften, dem Bayerischen Jugendring und den anerkannten
Jugendbildungsstätten in Bayern.
Unterbringung
Es stehen zur Verfügung: 34 Zimmer (überwiegend Doppelzimmer) mit Dusche, WC, Telefon,
teils mit Balkon und Seeblick; insgesamt 54 Betten, 2 behindertengerechte Zimmer mit barrierefreiem Zugang.
110
Tagungsorte
Oberbayern
Landhotel Bad Grönenbach
www.landhotel-groenenbach.de
Bad Grönenbach
Hotel Eisvogel Bad Gögging
www.hotel-eisvogel.de
Bad Gögging
Farbinger Hof
www.farbingerhof.de
Bernau
Hotel Dirsch ★ ★ ★ ★
www.hotel-dirsch.de
Emsing
Hotel Alpenblick
www.tagungshotel-alpenblick.de
Ohlstadt
Gasthof zum Hirschen
www.zumhirschen-hirschberg.de
Beilgries
111
112
E-Mail: _____________________________________________________________
Geburtsdatum: ________________________
†
ja †nein
Mitgliedsnummer IG Metall: ________________________________
Gewerkschaftsmitglied:
Datum der Betriebsratssitzung: _________________________________________________________________________________
Der Betriebsrat hat die Teilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG ordnungsgemäß in seiner Sitzung beschlossen.
Funktion im Betriebsrat/JAV: ___________________________________________________________________________________
IG Metall-Verwaltungsstelle: ____________________________
Beschäftigt als: __________________________________________________________
________________________________________________________________________________________________________
Beschäftigt bei (Firma, Straße, Ort): ______________________________________________________________________________
Tel. Privat: _______________________________________
Ort: _______________________________________________________________
Tel. Betrieb (mit Durchwahl): ___________________________________
PLZ: _______________________________
Straße: __________________________________________________________________________________________________
Nachname: __________________________________________________________
Seminarnummer: _____________________________________
Seminarort: __________________________________________
Vorname: ___________________________
Termin: ____________________________________________
Seminartitel: _________________________________________
Veranstalter: Stiftung zur Förderung von Bildung, Erholung und Gesundheitshilfe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern, Paradeplatz 9, 85049 Ingolstadt
Fax: 08665 980 503
Seminaranmeldung Betriebsrat / JAV
113
Unterschrift: _________________________________________________________
Kopiervorlage
Die Seminaranmeldung ist vom Betriebsratsvorsitzenden oder einem dazu bevollmächtigten
Mitglied des Betriebsrates zu unterschreiben.
Datum: _____________________________
Mit der Anmeldung erkläre ich mich einverstanden, dass die Betriebsräteakademie Bayern die personenbezogenen Daten für die Abwicklung des
Seminars nutzen darf. Die eingegeben Daten werden ausschließlich an die IG Metall weitergeben und dort für Auswertungen sowie gegebenenfalls
zur Zusendung von weiterführenden Materialien genutzt. Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung erkläre ich mich einverstanden.
114
†
ja
†
nein
Gewerkschaftsmitglied:
†
ja
†
nein
Gewerkschaftsmitglied:
†
ja
†
nein
Gewerkschaftsmitglied:
†
ja
†
nein
Gewerkschaftsmitglied:
†
ja
†
nein
________________________________________________________________________________________________________
Beschäftigt bei (Firma, Straße, Ort): ______________________________________________________________________________
IGM-Mitgliedsnummer ____________________________________
Vorname Nachname: ______________________________________________________
IGM-Mitgliedsnummer ____________________________________
Vorname Nachname: ______________________________________________________
IGM-Mitgliedsnummer ____________________________________
Vorname Nachname: ______________________________________________________
IGM-Mitgliedsnummer ____________________________________
Vorname Nachname: ______________________________________________________
IGM-Mitgliedsnummer ____________________________________
Gewerkschaftsmitglied:
Seminarnummer: _____________________________________
Seminarort: __________________________________________
Vorname Nachname: ______________________________________________________
Termin: ____________________________________________
Seminartitel: _________________________________________
Veranstalter: Stiftung zur Förderung von Bildung, Erholung und Gesundheitshilfe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern, Paradeplatz 9, 85049 Ingolstadt
Fax: 08665 980 503
Seminaranmeldung Betriebsrat / JAV mehrere Teilnehmer
115
Tel. Betrieb (mit DW): __________________________________________
Unterschrift: _________________________________________________________
Kopiervorlage
Die Seminaranmeldung ist vom Betriebsratsvorsitzenden oder einem dazu bevollmächtigten
Mitglied des Betriebsrates zu unterschreiben.
Datum: _____________________________
Datum der Betriebsratssitzung: _________________________________________________________________________________
Der Betriebsrat hat die Teilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG ordnungsgemäß in seiner Sitzung beschlossen.
Die angemeldeten Personen erklären sich damit einverstanden, dass die Betriebsräteakademie Bayern die personenbezogenen Daten für die
Abwicklung des Seminars nutzen darf. Die eingegeben Daten werden ausschließlich an die IG Metall weitergeben und dort für Auswertungen sowie
gegebenenfalls zur Zusendung von weiterführenden Materialien genutzt. Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung erkläre ich mich
einverstanden.
IG Metall-Verwaltungsstelle: ________________________
116
E-Mail: _____________________________________________________________
Geburtsdatum: ________________________
†
ja
†nein
Mitgliedsnummer IG Metall: ________________________________
Gewerkschaftsmitglied:
Datum der SBV-Sitzung: ______________________________________________________________________________________
Die SBV hat die Teilnahme nach § 96 Abs. 4 SGB IX beschlossen.
IG Metall-Verwaltungsstelle: ____________________________
Beschäftigt als: __________________________________________________________
Beschäftigt bei (Firma, Straße, Ort): ______________________________________________________________________________
Tel. Privat: _______________________________________
Ort: _______________________________________________________________
Tel. Betrieb (mit Durchwahl): ___________________________________
PLZ: _______________________________
Straße: __________________________________________________________________________________________________
Nachname: __________________________________________________________
Seminarnummer: _____________________________________
Seminarort: __________________________________________
Vorname: ___________________________
Termin: ____________________________________________
Seminartitel: _________________________________________
Veranstalter: Stiftung zur Förderung von Bildung, Erholung und Gesundheitshilfe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern, Paradeplatz 9, 85049 Ingolstadt
Fax: 08665 980 503
Seminaranmeldung SBV
117
Unterschrift: _________________________________________________________
Kopiervorlage
Datum: _____________________________
Mit der Anmeldung erkläre ich mich einverstanden, dass die Betriebsräteakademie Bayern die personenbezogenen Daten für die Abwicklung des
Seminars nutzen darf. Die eingegeben Daten werden ausschließlich an die IG Metall weitergeben und dort für Auswertungen sowie gegebenenfalls
zur Zusendung von weiterführenden Materialien genutzt. Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung erkläre ich mich einverstanden.
118
Ort: _____________________
Datum: _______________
Die Veranstaltung findet statt vom __________________ bis ____________________ in __________________
gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zu schicken.
_______________________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________________
mit dem Thema:
auf eine Schulungsveranstaltung der Betriebsräteakademie Bayern
als Ersatzmitglied im Falle der Verhinderung wurde benannt: ____________________________________________
Mitglied des Betriebsrats/der JAV _______________________________________________________________
folgendes
Der Betriebsrat hat in der Sitzung am _____________________________________________beschlossen,
Betriebsratsbeschluss für
den Besuch von Schulungen
An die Geschäftsleitung
Im Haus
Betriebsratsbeschluss
119
Unterschrift der/des Vorsitzenden: __________________________________________
Kopiervorlage
Ort, Datum: __________________________
Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für eine sach- und fachgerechte Betriebsratstätigkeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Die betrieblichen Belange hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulungsveranstaltung
wurden berücksichtigt. Sollten wir innerhalb der nächsten 14 Tage nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass der
Seminarteilnahme aus Ihrer Sicht nichts entgegensteht.
Der schnelle Weg zum bundesweiten Seminarprogramm der
IG Metall-Bildungszentren
Ein Bildungsprogramm für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und JAVen
nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Weitere Informationen im Internet: www.igmetall.de
Im Extranet (nur für Aktive Mitglieder): www.extranet.igmetall.de
120
Impressum:
Das Bildungsprogramm der Bildungsregion München erscheint einmal jährlich.
Auflage: 1.050 Stück
Alle Angaben im Bildungsprogramm und dem dazugehörenden Faltkalender ohne Gewähr
und unter Vorbehalt der Änderung.
Herausgeber: Stiftung Bildung, Erholung und Gesundheitshilfe
Kritische Akademie, Salinenweg 45, 83334 Inzell
Bilder: Eigene, MEV-Verlag, Werner Bachmeier;
Layout und Grafik-Design: Alfred Haslinger, DESIGNWORX.at Satz: Daniel Reichinger
V.i.S.d.P.: Stiftung Bildung, Erholung und Gesundheitshilfe
Kritische Akademie, Gebhard Schwägerl, Salinenweg 45, 83334 Inzell
121
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der Stiftung zur Förderung von Bildung, Erholung und Gesundheitshilfe für die Betriebsräteakademie Bayern (nachfolgend BAB genannt)
Anmeldung / Rechnung
Ihre Anmeldung wird nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mit Zugang Ihrer Anmeldung sind Sie verbindlich für das gewünschte Seminar angemeldet. Sie erhalten umgehend
eine Anmeldebestätigung bzw. Rechnung sowie erste Informationen zum Seminarort. Kann Ihre
Anmeldung wegen Überschreitung der Teilnehmerzahl keine Berücksichtigung finden, erhalten
Sie hierüber unverzüglich Mitteilung und werden in die Warteliste aufgenommen. Sie haben
auch die Möglichkeit, einen Seminarplatz vorab zu reservieren. Bitte teilen Sie uns dies in
schriftlicher Form mit.
Kosten
Unsere Seminargebühren sind gemäß § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die
Kosten für Verpflegung und Übernachtung im Hotelunterliegen der jeweiligen gesetzlichen
Umsatzsteuer. Mehrtägige und Wochenseminare werden von uns in der Regel nur mit Übernachtung und Verpflegung angeboten, um nach Seminarende die Möglichkeit des kollegialen
Austausches und der individuellen Beratung durch unsere Referententeams zu ermöglichen.
Die Rechnung ist ohne Abzüge 14 Tage nach Rechnungserhalt zu begleichen. Bei verspäteter
Bezahlung erheben wir Mahngebühren.
Ausfallgebühren
Die Anmeldung zum Seminar verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr. Für Mehrtages- und
Wochenseminare gelten nachfolgende Ausfallgebühren:
» bei Abmeldungen bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten.
» bei Absage später als 4 Wochen vor Seminarbeginn 100 % der Übernachtungskosten und
20 % der Seminargebühren
» bei Absage 1 Woche vor Seminarbeginn oder Nichterscheinen 100 % der Gesamtkosten
Eine Vertretung des Seminarteilnehmers ist selbstverständlich möglich. Zur Vermeidung von
Ausfallgebühren empfehlen wir einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
Bei Tagesseminaren werden evtl. Ausfallgebühren mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt und
gelten als vereinbart.
122
Änderungsvorbehalt / Seminarabsage
Wir behalten uns vor, notwendige inhaltliche und/ oder organisatorische Änderungen vor oder
während der Seminarveranstaltung vor zu nehmen, soweit diese den Gesamtcharakter des
Seminars nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall sind wir berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten/in durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.
Eine Seminarabsage behalten wir uns aus wichtigen Gründen vor. Dies könnte zum Beispiel der
Ausfall der Referenten oder eine viel zu geringe Teilnehmerzahl sein. Ein Schadensersatz gegen
die BAB kann daraus nicht geltend gemacht werden. In diesem Fall werden bereits angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer sofort, in der Regel spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn,
schriftlich informiert.
Datenschutz
Ihre Daten werden für die interne Weiterbearbeitung Ihres Auftrages verwendet. Darüber hinaus
werden sie von uns oder der IG Metall für statistische Auswertungen unserer Veranstaltungen
oder gegebenenfalls zur Zusendung von weiterführenden Materialien genutzt. Bei Angabe Ihrer
E-Mail-Adresse erhalten Sie auch per E-Mail Informationen über interessante Veranstaltungen
bzw. unseren Newsletter. Wenn Sie mit der beschriebenen Verwendung Ihrer Daten zur künftigen Information über unsere Angebote nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte z.B.
per E-Mail an [email protected] mit oder streichen Sie den entsprechenden Teil der Datenschutzhinweise im Anmeldeformular.
Haftung
Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeiten sind Sie als Teilnehmer/-in über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In der seminarfreien Zeit und während Aktivitäten im Rahmen eines eventuellen Begleitprogramms zum
Seminar unterliegen die Teilnehmenden nicht diesem Versicherungsschutz. Die BAB haftet für
Schäden nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der BAB oder einer
grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der BAB beruhen.
Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass für Ihre Seminarteilnahme die angegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich gelten.
123
betriebsräte
akademie
bayern
www.betriebsraeteakademie-bayern.de