betriebsräte akademie bayern Bildungsprogramm 2015 » » » » Betriebsräte Jugend- und Auszubildendenvertretungen Schwerbehindertenvertretungen Vertrauensleute, Mitglieder der IG Metall München Wir sind für Sie da Ralf Dirschl Petra Flingelli Michaela Trejbal IG Metall München Michaela Trejbal (Seminare/Anmeldungen) Ralf Dirschl (verantwortlich Bildung) 80336 München, Schwanthalerstraße 64 Tel: 089 5141160 Fax: 089 5141150 Mail: [email protected] Mail: [email protected] www.igmetall-muenchen.de Betriebsräteakademie Bayern Petra Flingelli Paradeplatz 9 85049 Ingolstadt Tel.: 0841 953 536 17 Fax: 08665 980 503 Mail: [email protected] www.betriebsraeteakademie-bayern.de www.betriebsraeteakademie-bayern.de/muenchen 2 3 Vorwort Bildung nahe am Geschehen Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, auch an dieser Stelle beglückwünschen wir alle neu- und wiedergewählten Betriebsräte. Allen Jugend- und Auszubildendenvertreter/-innen und Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten wünschen wir viel Erfolg für die Wahl und die anstehenden Herausforderungen in ihrem Amt. Gemeinsam mit der Betriebsräteakademie Bayern haben wir wieder ein Bildungsprogramm entwickelt, das die notwendigen Kenntnisse für die qualifizierte betriebliche Interessenvertretung vermittelt. Die Neugewählten finden hier unter anderem ein umfangreiches Angebot für ihre Grundqualifizierung. Für die Wiedergewählten sind im Programm neben Aufbauseminaren für die individuelle Weiterqualifizierung auch spezifische Fachthemen, die Orientierung und Handlungsoptionen für betriebspolitische Fragestellungen bieten. Dabei konnten wir das Angebot durch regional ausgeschriebene Seminare der Kritischen Akademie in Kooperation mit der Betriebsräteakademie Bayern komplettieren. Darüber hinaus stehen die weiteren Angebote deiner/ihrer IG Metall Verwaltungsstelle allen aktiven Metaller/-innen und interessierten Mitgliedern in den Betrieben offen. Qualifizierung für eine erfolgreiche Interessenvertretung Um weiterhin nach der Wahl die Interessen der Beschäftigten zu sichern, benötigt die erfolgreiche und rechtssichere Interessenvertretung umfassende Kenntnisse: Vor allem im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht, bei wirtschaftlichen Fragestellungen, zu Themen der Arbeitsplatzgestaltung und den Fragen rund um die Gestaltung von sicherer und fairer Arbeit. Die IG Metall und die Betriebsräteakademie Bayern unterstützen euch/Sie mit diesem Seminarangebot nicht nur bei der Aneignung der erforderlichen Kenntnisse, sondern auch bei der Umsetzung und Anwendung im Betrieb. Für alle unsere Seminare und Schulungen gilt: Die praktische Umsetzung steht im Vordergrund. Unsere Fachreferentinnen und -referenten kennen die betrieblichen Fragestellungen und bieten neben der Wissensvermittlung auch viele konkrete Tipps für den Alltag der Interessenvertretung an. Gemeinsam für Gute Arbeit Gemeinsam setzten wir uns für gute Arbeit und gutes Leben ein mit den Betriebsräten, der JAV, der SBV und den Gewerkschafter/-innen in den Betrieben. Wir stehen gemeinsam für „Mitbestimmen, Beteiligen, Mitmischen“! Mit unserem Bildungsangebot wollen wir unseren Beitrag dazu leisten. Wir freuen uns auf eure Teilnahme Horst Lischka 1. Bevollmächtigter 4 Ralf Dirschl Fachsekretär Bildung BR kompakt Mit BR kompakt – der siebenteiligen Ausbildungsreihe der IG Metall – unterstützen wir deine Betriebsratstätigkeit effektiv und zuverlässig. Gemeinsam bieten wir und die Bildungszentren der IG Metall eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Die themenbezogenen Module verbinden das nötige fachliche und methodische Know-how mit unserer gewerkschaftlichen Erfahrung. Dadurch wird die Seminarteilnahme ein Gewinn für dich und deine Kolleginnen und Kollegen. Die hoch qualitative Ausbildungsreihe baut auf das regionale Einführungsseminar in die Betriebsratsarbeit auf. Besuche zuerst die Kompakt-Module 1 und 2. Die weiteren Module sind in beliebiger Reihenfolge buchbar. Als Anerkennung für dein Engagement erhältst du jeweils nach drei und nach fünf Seminaren ein Dankeschön-Präsent. 5 Inhalt Betriebsräte Grundlagen 10 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Mitbestimmung und Betriebsratshandeln Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln Die Geschäftsführung des Betriebsrats Aktive Betriebsratsarbeit trotz Schichtbetrieb (Pro)aktiv und beteiligungsorientiert erfolgreich Betriebsratsarbeit – strategisch und zielorientiert Das richtige Protokoll zur Betriebsratssitzung Arbeitsrecht 12 13 14 15 15 16 16 17 18 Grundlagen Arbeitsrecht I Grundlagen Arbeitsrecht II Grundlagen Arbeitsrecht III Arbeitszeugnisse verstehen Gesetzliche Änderungen und aktuelle Rechtsprechung im Sozialrecht Grundlagen Arbeitsrecht I (3x2 Tage) Grundlagen Arbeitsrecht II (3x2 Tage) Grundlagen Arbeitsrecht III (3x2 Tage) Fresh up: Arbeitsrechtswissen auffrischen und aktualisieren Mitbestimmung bei Mehrarbeit Widersprüche bei Kündigungen rechtssicher formuliert Compliance: Einführung für Betriebsräte Mobiles Arbeiten – Antworten auf aktuelle rechtliche Fragen Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Arbeits- und Gesundheitsschutz 20 21 22 23 23 24 26 28 30 31 31 32 32 33 34 Arbeits- und Gesundheitsschutz I Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement und Gefährdungsbeurteilung effizient verknüpfen Burnout erkennen und begrenzen Indirekte Steuerung und Arbeitszeit Gesundheitsmanagement als Aufgabe des Betriebsrates Arbeitsorganisations- und Stressmanagement im Betriebsratsgremium Begleitseminar zur A+A 2015 6 36 37 38 39 39 40 41 42 Tarifvertrag und Entgelt Entgeltgestaltung I Entgeltgestaltung II - Teil A Entgeltgestaltung II - Teil B Entgeltgestaltung II - Teil A speziell für Betriebe außerhalb der Metall- und Elektroindustrie Entgeltgestaltung II - Teil B speziell für Betriebe außerhalb der Metall- und Elektroindustrie Entgeltgestaltung in Betrieben ohne Tarifbindung Update ERA Erfahrung und Praktische Umsetzung Überprüfung der Eingruppierung nach der ERA-Einführung Eingruppierung und Entgeltchancen in indirekten Bereichen Die Tarifverträge der bayr. Metall- und Elektroindustrie Der Manteltarifvertrag der bayr. Metall- und Elektroindustrie Arbeitszeitregelungen im Betrieb Weitere Fachseminare Der Wirtschaftsausschuss I Der Wirtschaftsausschuss II Aufgaben des Wirtschaftsausschusses mit BiWin Beschäftigung sichern durch Innovationsprozesse Krisen frühzeitig erkennen Überzeugend reden und argumentieren Zielgerichtet Gespräche führen Mit Konflikten konstruktiv umgehen Verhandlungen erfolgreich führen Als Betriebsrat professionell beraten und begleiten Projekte im Betriebsrat gekonnt meistern Klar und sichtbar: Moderationstechniken für die Betriebsratsarbeit Sitzungen effektiv gestalten Best Practice Öffentlichkeitsarbeit Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Gespräche führen als SBV Arbeits- und Sozialrecht für SBV Auffrischungsseminar für die Schwerbehindertenvertretung 44 46 47 48 49 50 51 51 52 53 54 54 55 56 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 74 75 76 77 78 7 Inhalt Schwerbehindertenvertretung (Fortsetzung) Integrationsvereinbarungen praxisgerecht gestalten Weitere Seminare für SBV in diesem Heft Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Weitere Seminare für die JAV in diesem Heft Seminare der IG Metall-München Vier starke Seminare Vier Seminare – ein System Freistellungsmöglichkeiten Der schnelle Weg zum bundesweiten Seminarprogramm der IG Metall-Bildungszentren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft 1 Situation und Interessen jugendlicher ArbeitnehmerInnen in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft Seminaranmeldung IG Metall-München Organisatorisches Betriebsräteakademie Gremien-Seminare 13 gute Gründe für die Betriebsräteakademie Rechtsgrundlagen für die Seminarteilnahme Bildung optimal integriert in die Betriebsratsarbeit Betriebsräteakademie: Passende Angebote Fachakademie für Arbeitsrecht TÜV-zertifizierte Lehrgänge der Betriebsräteakademie Bayern Referentinnen / Referenten des Referenten Arbeitskreis IG Metall München 8 78 79 80 82 83 84 86 87 88 89 90 91 92 94 96 98 100 102 103 104 105 106 Organisatorisches (Fortsetzung) Momentaufnahmen Bildungsmesse 2014 in München Bildungszentrum Lohr und Bad Orb Kritische Akademie Inzell Jugendbildungszentrum Schliersee Tagungsorte Oberbayern Seminaranmeldung Betriebsrat / JAV Seminaranmeldung SBV Betriebsratsbeschluss Allgemeine Geschäftsbedingungen 107 108 109 110 111 112 116 118 122 9 Betriebsräte Grundlagen Inhalt » Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) » Mitbestimmung und Betriebsratshandeln » Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln » Die Geschäftsführung des Betriebsrats » Aktive Betriebsratsarbeit trotz Schichtbetrieb » (Pro)aktiv und beteiligungsorientiert erfolgreich » Betriebsratsarbeit – strategisch und zielorientiert » Das richtige Protokoll zur Betriebsratssitzung „Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene.“ Carl Hilty 11 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Termin 1: 01.03.2015 - 06.03.2015 Seminar-Nr.: BR1_Obb_15-01 Termin 2: 12.07.2015 - 17.07.2015 Seminar-Nr.: BR1_Obb_15-02 Termin 3: 22.11.2015 - 27.11.2015 Seminar-Nr.: BR1_Obb_15-03 Ort Kritische Akademie, Inzell Seminarkosten: Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 670,– Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe: Betriebsräte Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. 12 Das Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit“ ist die Basis für das Grundwissen eines jeden Betriebsrats. Es gibt einen Überblick zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), über die verschiedenen Beteiligungsrechte und deren Durchsetzungsmöglichkeiten. Anhand von praktischen Übungen wird der Umgang mit Gesetzen vermittelt. Seminarziel ist neben der Vermittlung des betriebsverfassungsrechtlichen „Rüstzeugs“ die Handlungsfähigkeit der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer/-innen auszubauen. Es werden im Seminar praxisorientiert Kompetenzen entwickelt um betriebliche Spannungsfelder zu verstehen, sowie die gesetzlichen Aufgaben und auftretende Probleme anzugehen. » Der Betriebsrat als Interessenvertretung der Arbeitnehmer/-innen - Positionsbestimmung des Betriebsrats unter Beachtung der §§ 2, 74, 75 BetrVG - Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren, Gewerkschaften und externen Stellen - Beteiligungsorientierte Betriebsratsarbeit » Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren und unbestimmte Rechtsbegriffe » Verhältnis der Rechtsquellen untereinander insbesondere von Tarifverträgen, » Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag » Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG) » Die Geschäftsführung des Betriebsrats (§§ 26-42 BetrVG) » Beteiligungsrechte und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrat: Einigungsstelle, Beschlussverfahren, Pflichtverletzungen der Betriebsparteien » Einführung in die Mitbestimmungsrechte (§ 87 BetrVG) » Bildungsplanung des Betriebsrats und seiner Mitglieder Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Hinweis: Als weiterführende Seminare empfehlen wir die „BR kompakt“ Reihe. Mitbestimmung und Betriebsratshandeln BR Kompakt Modul I Betriebliche Konflikte und Probleme gibt es zuhauf. Betriebsräte müssen hier die Initiative ergreifen, um ihre und die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Dazu bedarf es neben eigenem Durchsetzungswillen fundierte Kenntnisse im Gebrauch betriebsverfassungsrechtlicher Vorschriften. Das Seminar ermuntert, die eigenen Rechte zu nutzen. Die Teilnehmer/-innen lernen die Voraussetzungen und Auswirkungen der verschiedenen Instrumente der Mitbestimmung kennen. Sie bekommen Anregungen, die eigene Arbeitsweise zu verbessern. Termin 1: 08.03.2015 - 13.03.2015 Seminar-Nr.: BRK_01_15-05 Termin 2: 20.09.2015 - 25.09.2015 Seminar-Nr.: BRK_01_15-06 Ort Kritische Akademie, Inzell » Systematik und Reichweite der Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach BetrVG » Durchsetzungsmöglichkeiten im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren » Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede und Einigungsstelle » Verhältnis von Tarifverträgen, gesetzlichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen » Stellenwert der Tarifverträge im betriebspolitischen und gewerkschaftlichen Kontext » Strategieentwicklung zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Hinweis: Als weiterführende Seminare empfehlen wir die „BR kompakt“ Reihe Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 670,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte Vorkenntnisse Grundkenntnisse aus der Betriebsverfassung, entsprechend dem Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)“ sind wünschenswert. 13 Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln BR Kompakt Modul II Termin 1: 11.01.2015 - 16.01.2015 Seminar-Nr.: BRK_02_15-01 Termin 2: 03.05.2015 - 08.05.2015 Seminar-Nr.: BRK_02_15-06 Termin 3: 25.10.2015 - 30.10.2015 Seminar-Nr.: BRK_02_15-07 Ort Kritische Akademie, Inzell Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 670,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte 14 Personelle Veränderungen erfordern rechtzeitiges Handeln – gerade von Seiten des Betriebsrats. Für den Betriebsrat stellt sich die Frage: Wie gehen wir vor? Wie beurteilen wir die Situation in jedem Einzelfall, welche Faktoren spielen dabei eine Rolle und wie geben wir Auskunft? Das Seminar „Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln“ gibt den Teilnehmer/-innen einen Überblick über die Rechte des Betriebsrates bei personellen Maßnahmen. Die Teilnehmer/-innen lernen, was als Betriebsrat beachtet werden muss, wenn betroffene Arbeitnehmer/-innen im Konfliktfall begleitet werden und wie sich der Betriebsrat richtig verhält. » Grundkenntnisse der individual- und kollektivrechtlichen Regelungen zu den Handlungsfeldern: Einstellung, Versetzung, Direktionsrecht, Gleichbehandlung, Abmahnung, Kündigung » Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmungsrechte » unterschiedliche Konfliktebenen für Arbeitnehmer im Betrieb » Kriterien für die politische, juristische und tarifvertragliche Beurteilung einer Konfliktsituation » Übersicht über die Rechtsquellen; Informationen beschaffen, bewerten und für das Beratungsgespräch aufbereiten Vorkenntnisse: Grundkenntnisse aus der Betriebsverfassung, entsprechend dem Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)“ sind wünschenswert Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Hinweis: Als weiterführende Seminare empfehlen wir die „BR kompakt“ Reihe Die Geschäftsführung des Betriebsrats Fokusseminar Die Bestimmungen über die Geschäftsführung des Betriebsrats gehören zum grundlegenden Handwerkszeug des Betriebsrats. Dabei schreibt das BetrVG bestimmte zwingende Formalien vor, die eingehalten werden müssen. Wenn der Betriebsrat bei der Geschäftsführung nicht korrekt handelt, können Beschlüsse unwirksam sein, was auch enorme Folgen für Arbeitnehmeransprüche bedeuten kann. Deshalb muss jedes Betriebsratsmitglied die Vorschriften über die Geschäftsführung des Betriebsrats kennen. Das Seminar vermittelt die notwendigen rechtlichen Kenntnisse für eine ordnungsgemäße Organisation der Betriebsratsarbeit. Seminargebühr: € 480,– Unterkunft/Verpflegung: € 198,– • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte • Referent: Rudolf Reitter (Berater und Fachreferent) • Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX • Hinweis: Als weiterführende Seminare empfehlen wir die „BR-kompakt Reihe“ Termin 20.01.2015 - 21.01.2015 Seminarnummer BGS_30_15-01 Ort Hotel Alpenblick, Ohlstadt Aktive Betriebsratsarbeit trotz Schichtbetrieb Fokusseminar Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass die Betriebsratstätigkeit grundsätzlich während der Arbeitszeit zu erfolgen hat. Das ist jedoch in Schichtbetrieben in der Praxis schwer möglich. Das wirft für die betroffenen Betriebsräte rechtliche Fragen auf, wie z.B.: In welchem zeitlichen Umfang sind Betriebsräte von ihren Schichten vor und nach Betriebsratssitzungen zu befreien? Wie ist das arbeitszeitrechtlich zu behandeln? Wie erfolgt ein Zeit- bzw. Entgeltausgleich? Welche Vergütung ist fortzuzahlen? Diese und weitere Fragen zur Betriebsratsarbeit im Schichtbetrieb werden im Seminar behandelt. Seminargebühr: € 480,– Unterkunft/Verpflegung: € 184,– • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte • Referent: Rudolf Reitter (Berater und Fachreferent) • Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Termin 04.05.2015 - 05.05.2015 Seminarnummer BGS_65_15-02 Ort Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries 15 (Pro)aktiv und beteiligungsorientiert erfolgreich Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter für Betriebe über 200 Beschäftigte Termin 20.04.2015 - 22.04.2015 Seminarnummer BRV_66_15-01 Ort Hotel Dirsch GmbH, Emsing-Titting „Besser statt billiger“ ist eine Grundentscheidung für eine nachhaltige Wettbewerbsstrategie der Unternehmen. Sie stellt soziale, technische und ökologische Innovationen, hochwertige Produkte, effiziente Prozesse, die Gesundheit der Beschäftigten sowie eine qualifizierte und motivierte Belegschaft in den Mittelpunkt wirtschaftlichen Handelns. Damit versteht sie sich als Alternative zu kurzsichtigen gewinnorientierten Konzepten.. Im Seminar bekommen die Teilnehmer/-innen Impulse, um eigene Strategien für ihren Betrieb zu überdenken und weiterzuentwickeln. Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 369,– • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsratsvorsitzende, Stv. Betriebsratsvorsitzende • Referent: Rudolf Reitter (Berater und Fachreferent) • Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Betriebsratsarbeit – strategisch und zielorientiert Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter für Betriebe unter 200 Beschäftigte Termin 14.10.2015 - 16.10.2015 Seminarnummer BRV_70_15-02 Ort Hotel Dirsch GmbH, Emsing-Titting 16 Betriebsräte agieren oft nur auf die Vorhaben des Arbeitgebers. Eigene Projekte geben dem Betriebsratsgremium neue Kraft und steigern sein Ansehen bei den Beschäftigten. Mit diesem Seminar behalten Betriebsräte das Ruder selbst in der Hand. Strategisches Handeln setzt voraus, dass der Betriebsrat eine klare Zielorientierung hat. In diesem Seminar werden den Teilnehmer/-innen einfache Methoden und Werkzeuge für die Umsetzung vermittelt. Sie planen und bearbeiten ein konkretes betriebliches Projekt. Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 369,– • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsratsvorsitzende, Stv. Betriebsratsvorsitzende • Referent: Rudolf Reitter (Berater und Fachreferent) • Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Das richtige Protokoll zur Betriebsratssitzung Impulsseminar Der Betriebsrat muss genau wissen, was rechtlich in einem Protokoll einer Betriebsratssitzung festgehalten werden muss und was darüber hinaus sinnvollerweise protokolliert werden soll. Im Zweifelsfall muss ein Protokoll die Fakten und die Beschlusslage wiedergeben, im Konfliktfall muss es verlässlich als Nachweis dienen. Seminargebühr: € 212,– Unterkunft/Verpflegung: € 30,– • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte • Referent: Dipl.-Psych. Jürgen Romberg • Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX • Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Einführung in die Betriebsratsarbeit-BR I“ Termin 09.06.2015 Seminarnummer BSB_12_15-05 Ort Gewerkschaftshaus München ist Regionale Nähe hie unsere Philosop 17 Arbeitsrecht » » » » » » » » » » » » » » Grundlagen Arbeitsrecht I Grundlagen Arbeitsrecht II Grundlagen Arbeitsrecht III Arbeitszeugnisse verstehen Gesetzliche Änderungen und aktuelle Rechtsprechung im Sozialrecht Grundlagen Arbeitsrecht I (3x2 Tage) Grundlagen Arbeitsrecht II (3x2 Tage) Grundlagen Arbeitsrecht III (3x2 Tage) Fresh up: Arbeitsrechtswissen auffrischen und aktualisieren Mitbestimmung bei Mehrarbeit Widersprüche bei Kündigungen rechtssicher formuliert Compliance: Einführung für Betriebsräte Mobiles Arbeiten – Antworten auf aktuelle rechtliche Fragen Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte „Niemand urteilt schärfer als der Ungebildete, er kennt weder Gründe noch Gegengründe.“ Anselm Feuerbach 19 Grundlagen Arbeitsrecht I Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsvertrag Termin 08.03.2015 - 13.03.2015 Seminarnummer ASR_01_15-02 Ort Schlosshotel Neufahrn Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 701,50 Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referentin Cornelia Lindner Vorkenntnisse Bei Neueinstellungen werden Betriebsräte immer wieder mit Fragen zum Arbeitsvertrag konfrontiert. Schließlich ist der Arbeitsvertrag die Grundlage für jedes Arbeitsverhältnis. Betriebsräte müssen deshalb Antworten finden auf Fragen wie beispielsweise: Sind wir bei Vorstellungsgesprächen oder bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zu beteiligen? Wie können wir auf die Auswahl von Bewerbern Einfluss nehmen? Im Seminar werden zunächst die wesentlichen Grundlagen des Arbeitsrechts dargestellt und aufgezeigt, welche Themen für Betriebsräte vor dem Abschluss von Arbeitsverträgen relevant sind. Die Fragestellungen, wie ein Arbeitsverhältnis begründet wird, welche Inhalte in einem Arbeitsvertrag bestmöglich geregelt werden und welche dabei überhaupt zulässig sind, nehmen im Seminar eine zentrale Rolle ein. » Grundlagen des Arbeitsrechts: Was ist Arbeitsrecht? - Systematik; Unterscheidung kollektives und individuelles Arbeitsrecht; Rechtsquellen; Günstigkeitsprinzip - Bewerbung: zulässige Fragen im Bewerbungsgespräch, Teilnahme des BR an Bewerbungsgesprächen - Einstellung: Stellenausschreibung, Auswahlrichtlinien, AGG - Arbeitsvertrag: Abschluss; Form; Inhalte; NachwG; Beteiligungsrechte des Betriebsrats - Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag? Pflicht zur Arbeitsleistung und Recht auf Entgeltzahlung durch Arbeitgeber; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Umgang mit Arbeitsmitteln - Folgen mangelhafter Arbeitsverträge - aktuelle Rechtsprechung - praktische Beispiele (können ggf. auch von den Teilnehmern eingebracht werden) Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Grundlagen des Arbeitsrechts II“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX 20 Grundlagen Arbeitsrecht II Während des Arbeitsverhältnis besteht Den rechtlichen Rahmen des Arbeitsverhältnisses bilden neben dem Arbeitsvertrag Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Das Betriebsverfassungsgesetz überträgt dem Betriebsrat die allgemeine Aufgabe, dass alle zugunsten der Arbeitnehmer (innen) bestehenden Normen eingehalten werden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe müssen Betriebsräte die Arbeitnehmer(innen) kompetent beraten, z.B. wenn Entgeltansprüche nicht bezahlt oder Arbeitnehmer(innen) vom Arbeitgeber für Schäden herangezogen werden, die während der geleisteten Arbeit entstanden sind. Darüber hinaus müssen Betriebsräte vielfältige Bestimmungen aus dem kollektiven und dem individuellen Arbeitsrecht berücksichtigen, wenn Betriebsvereinbarungen z.B. zur Arbeitszeit oder zum Urlaub mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Dieses Seminar dreht sich daher gezielt um die zentralen Fragestellungen, die im Laufe eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftreten und mit denen Betriebsräte immer wieder konfrontiert werden. Die dazu notwendigen arbeitsrechtlichen Grundkenntnisse werden durch praktische Beispiele und die aktuelle Rechtsprechung ergänzt. » » » » » » » » » » Geltendmachung von Ansprüchen, z.B. Fristen, Form Grundzüge der Haftung von Arbeitnehmern, z.B. bei Unfällen, Fahrlässigkeit, Vorsatz Abmahnung: Definition, Form, Inhalte Tarifvertragsrecht: Tarifautonomie; Inhalt und Geltung von Tarifverträgen; Tarifbindung, Folgen des Austritts aus dem Arbeitgeberverband; Bedeutung für nicht tarifgebundene Unternehmen Entgeltansprüche, z.B. aus Arbeitsvertrag, TV, Gesetzen Entgeltfortzahlung, z.B. bei Krankheit Arbeitszeit: Definition, ArbZG, TV, BV; besondere Formen; Pausen; Ruhezeiten Urlaub: BUrlG, TV, BV; neueste Rechtsprechung; Bildungsurlaub; sonstige Freistellungen aktuelle Rechtsprechung Praktische Beispiele (können ggf. auch von den Teilnehmern eingebracht werden) Termin 27.09.2015 - 02.10.2015 Seminarnummer ASR_02_15-02 Ort Schlosshotel Neufahrn Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 701,50 Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referent Wilhelm Bichlmeier Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung § 37.6 BetrVG und § 96.4 SGB IX Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Grundlagen des Arbeitsrechts III“ 21 Grundlagen Arbeitsrecht III Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung, Kündigungsschutz Termin 15.11.2015 - 20.11.2015 Seminarnummer ASR_03_15-04 Ort Schlosshotel Neufahrn Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 701,50 Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referent Dr. Mathias Wieland Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX 22 Probleme im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen tauchen im Alltag von Betriebsräten häufig auf. Neben allen Formen von Kündigungen werden Betriebsräte auch oft mit Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen konfrontiert. Im Seminar greifen wir diese Situation auf und erarbeiten uns Kenntnisse zur gezielten sozialen und sozialrechtlichen Folgenabschätzung für Beratungsgespräche oder zu Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Der Frage nach Alternativen zur Kündigung, etwa einer Versetzung oder Qualifizierung, gehen wir ebenso auf den Grund wie den damit verbundenen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Wir beleuchten die wesentlichen individualrechtlichen Aspekte, die bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – insbesondere der Kündigung – beachtet werden müssen. Beispiele aus der Praxis und die aktuelle Rechtsprechung ergänzen das Programm ebenso wie der Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. » Beendigungsformen: Anfechtung, Nichtigkeit, Zeitablauf, Aufhebungsvertrag, Kündigung » allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz: Tarifverträge, KSchG, MuSchG, SGB IX, Betriebsvereinbarungen » Kündigungsarten: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung » Kündigungsgründe: personen-, betriebs- und verhaltensbedingte Gründe » Kündigung als Ultima Ratio » Massenentlassungen » arbeitsgerichtliches Verfahren, z.B. wie der Betriebsrat Betroffene unterstützen kann » Weiterbeschäftigungsanspruch » Besuch des Arbeitsgerichts inkl. Vor- und Nachbereitung » aktuelle Rechtsprechung » Praktische Beispiele (können ggf. auch von den Teilnehmern eingebracht werden) Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „wichtige Arbeitnehmerschutzgesetze genauer betrachtet“. (Kritische Akademie) Arbeitszeugnisse verstehen Impulsseminar Das Arbeitszeugnis hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer eine zeitlich zweifache Bedeutung. Einerseits soll es in die Zukunft blickend zur Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses dienen, andererseits blickt es in die Vergangenheit und gibt Auskunft über die persönlichen und fachlichen Qualifikationen des Arbeitnehmers. Ein Arbeitszeugnis muss sowohl wahrheitsgemäß als auch wohlwollend sein. Um beides zu wahren, hat sich geschichtlich eine eigene Zeugnissprache entwickelt. Bei dieser Zeugnissprache wird durch verschiedene Formulierungstechniken auf einer Positivskala auch Negatives abgebildet. Das Seminar gibt neben den rechtlichen Grundlagen einen Einblick in die Zeugnissprache. Anhand von praktischen Beispielen erfahren die Teilnehmer/-innen die richtige Auslegung und Bedeutung typischer Zeugnisformulierungen. Termin 07.07.2015 Seminarnummer ASR_25_15-03 Ort Gewerkschaftshaus München Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Beurteilungssysteme, Arbeitszeugnisse, Zielvereinbarungen, Mitarbeitergespräche“ • Seminarkosten, Anmeldung, Zielgruppe wie unten Gesetzliche Änderungen und aktuelle Rechtsprechung im Sozialrecht Impulsseminar Das Sozialrecht steht seit Jahren im Fokus des Gesetzgebers. Zahlreiche Neuregelungen aus den letzten Jahren haben erhebliche Auswirkungen auf das private und berufliche Umfeld. Hinzu kommen neue Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit und Änderungen in der Behördenpraxis. Im Seminar werden wichtige gesetzliche Neuregelungen sowie die aktuelle Rechtsprechung mit den jeweiligen Auswirkungen vorgestellt. Dabei stehen die Auswirkungen auf die Arbeit der Betriebsräte und der Schwerbehindertenvertretungen im Vordergrund. Daneben werden die Auswirkungen auf das persönliche Umfeld der Arbeitnehmer/-innen betrachtet. Seminarkosten: Seminargebühr € 200,– Unterkunft/Verpflegung: € 30,– • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen • Referent: Sebastian Roloff • Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX • Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Renten- und Sozialversicherungsrecht für den Betriebsrat“ Termin 06.10.2015 Seminarnummer ASR_06_15-02 Ort Gewerkschaftshaus München 23 Grundlagen Arbeitsrecht I Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsvertrag Ort pro Seminarteil Gewerkschaftshaus Ingolstadt Kosten pro Seminarteil Seminargebühr: € 424,– Verpflegung: € 87,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte Schwerbehindertenvertretungen Referentin Katrin Augsten (Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht) Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Hinweis Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Grundlagen des Arbeitsrechts II“ 24 Bei Neueinstellungen werden Betriebsräte immer wieder mit Fragen zum Arbeitsvertrag konfrontiert. Schließlich ist der Arbeitsvertrag die Grundlage für jedes Arbeitsverhältnis. Betriebsräte müssen deshalb Antworten finden auf Fragen wie beispielsweise: Sind wir bei Vorstellungsgesprächen oder bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zu beteiligen? Wie können wir auf die Auswahl von Bewerbern Einfluss nehmen? Im Seminar werden zunächst die wesentlichen Grundlagen des Arbeitsrechts dargestellt und aufgezeigt, welche Themen für Betriebsräte vor dem Abschluss von Arbeitsverträgen relevant sind. Die Fragestellungen, wie ein Arbeitsverhältnis begründet wird, welche Inhalte in einem Arbeitsvertrag bestmöglich geregelt werden und welche dabei überhaupt zulässig sind, nehmen im Seminar eine zentrale Rolle ein. Teil A » Grundlagen des Arbeitsrechts: Was ist Arbeitsrecht? » Systematik; Unterscheidung kollektives und individuelles Arbeitsrecht; Rechtsquellen; Günstigkeitsprinzip » Bewerbung: (un-)zulässige Fragen im Bewerbungsgespräch » Einstellung: Stellenausschreibung (intern, extern), » Rechte des Betriebsrats bei Einstellungen » Auswahlrichtlinien zu Einstellungen gemäß § 95 BetrVG Termin: 27.01.2015 - 28.01.2015 Seminarnummer: ASR_20_15-1a Hinweis Teil B » Arbeitsvertrag: Abschluss; Form; Inhalte; NachwG » Beteiligungsrechte des Betriebsrats » Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag? Haupt- und Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers » Folgen mangelhafter Arbeitsverträge » aktuelle Rechtsprechung » praktische Beispiele (können ggf. auch von den Teilnehmern eingebracht werden) Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Grundlagen des Arbeitsrechts II“ Termin: 24.02.2015 - 25.02.2015 Seminarnummer: ASR_20_15-1b Teil C » Kontrolle nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) bei Arbeitsverträgen; Beispiele Bezugnahmeklauseln, Beispiele aus der Rechtsprechung » Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei Begründung des Arbeitsverhältnisses; Rechtsprechungsübersicht » Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz Termin: 25.03.2015 - 26.03.2015 Seminarnummer: ASR_20_15-1c 'LHVH6 HPLQDUUH 2+1( +RWHOVLQ EHUQDFK WXQJ GHU1¤K *HZHUNV H]XP FKDIWVKD EHLXQVH LKHLVW XVN¶QQH Q UIUDJWZ HUGHQ 25 Grundlagen Arbeitsrecht II Während das Arbeitsverhältnis besteht Ort pro Seminarteil Gewerkschaftshaus Ingolstadt Kosten pro Seminarteil Seminargebühr: € 424,– Verpflegung: € 87,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte Schwerbehindertenvertretungen Referentin Katrin Augsten (Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht) Den rechtlichen Rahmen des Arbeitsverhältnisses bilden neben dem Arbeitsvertrag Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Das Betriebsverfassungsgesetz überträgt dem Betriebsrat die allgemeine Aufgabe, dass alle zugunsten der Arbeitnehmer (innen) bestehenden Normen eingehalten werden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe müssen Betriebsräte die Arbeitnehmer(innen) kompetent beraten, z.B. wenn Entgeltansprüche nicht bezahlt oder Arbeitnehmer(innen) vom Arbeitgeber für Schäden herangezogen werden, die während der geleisteten Arbeit entstanden sind. Darüber hinaus müssen Betriebsräte vielfältige Bestimmungen aus dem kollektiven und dem individuellen Arbeitsrecht berücksichtigen, wenn Betriebsvereinbarungen z.B. zur Arbeitszeit oder zum Urlaub mit dem Arbeitgeber vereinbaren werden. Dieses Seminar dreht sich daher gezielt um die zentralen Fragestellungen, die im Laufe eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftreten und mit denen Betriebsräte immer wieder konfrontiert werden. Die dazu notwendigen arbeitsrechtlichen Grundkenntnisse werden durch praktische Beispiele und die aktuelle Rechtsprechung ergänzt. Teil A » Das Direktionsrecht des Arbeitgebers » Geltendmachung von Ansprüchen, z.B. Fristen, Form » Grundzüge der Arbeitnehmerhaftung nach der entwickelten BAG Rechtsprechung » Abmahnung: Definition, Form, Inhalte Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Hinweis Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Grundlagen des Arbeitsrechts III“ 26 Termin: 21.04.2015 - 22.04.2015 Seminarnummer: ASR_21_15-1a Hinweis Teil B » Tarifvertragsrecht: Tarifautonomie; Inhalt und Geltung von Tarifverträgen; Tarifbindung, Folgen des Austritts aus dem Arbeitgeberverband; Bedeutung für nicht tarifgebundene Unternehmen » Entgeltansprüche, z.B. aus Arbeitsvertrag, TV, Gesetzen, Entgelt ohne Leistung » Entgeltfortzahlung, z.B. bei Krankheit Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Grundlagen des Arbeitsrechts III“ Termin: 19.05.2015 - 20.05.2015 Seminarnummer: ASR_21_15-1b Teil C » Arbeitszeitrecht: Definition Arbeitszeit, ArbZG, TV, BV; besondere Arbeitszeitformen; Pausen; Ruhezeiten » Urlaubsrecht: Urlaubsansprüche nach BUrlG, TV, BV; andere Freistellungs- und Urlaubsformen; Urlaubsgrundsätze; Zeitpunkt, Übertragung; Urlaub und Krankheit » Rechtsprechungsübersicht zum Arbeitszeit- und Urlaubsrecht Termin: 23.06.2015 - 24.06.2015 Seminarnummer: ASR_21_15-1c 'LHVH6 HPLQDUUH 2+1( +RWHOVLQ EHUQDFK WXQJ GHU1¤K *HZHUNV H]XP FKDIWVKD EHLXQVH LKHLVW XVN¶QQH Q UIUDJWZ HUGHQ 27 Grundlagen Arbeitsrecht III Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung, Kündigungsschutz Ort pro Seminarteil Gewerkschaftshaus Ingolstadt Kosten pro Seminarteil Seminargebühr: € 424,– Unterkunft und Verpflegung: € 87,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte Schwerbehindertenvertretungen Referentin Katrin Augsten (Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht) Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Hinweis Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „wichtige Arbeitnehmerschutzgesetze genauer betrachtet“ 28 Probleme im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen tauchen im Alltag von Betriebsräten häufig auf. Neben allen Formen von Kündigungen werden Betriebsräte auch oft mit Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen konfrontiert. Im Seminar greifen wir diese Situation auf und erarbeiten uns Kenntnisse zur gezielten sozialen und sozialrechtlichen Folgenabschätzung für Beratungsgespräche oder zu Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Der Frage nach Alternativen zur Kündigung, etwa einer Versetzung oder Qualifizierung, gehen wir ebenso auf den Grund wie unseren damit verbundenen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Wir beleuchten die wesentlichen individualrechtlichen Aspekte, die bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – insbesondere der Kündigung – beachtet werden müssen. Beispiele aus der Praxis und die aktuelle Rechtsprechung ergänzen das Programm ebenso wie der Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Teil A » Beendigungsformen: Anfechtung, Nichtigkeit, Zeitablauf, Aufhebungsvertrag, Kündigung » allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz: Tarifverträge, KSchG, MuSchG, BEEG, SGB IX, BBiG, BetrVG; Betriebsvereinbarungen Termin: 13.10.2015 - 14.10.2015 Seminarnummer: ASR_22_15-1a Teil B » Kündigungsarten: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung » Kündigungsgründe: personen-, betriebs- und verhaltensbedingte Gründe » Kündigung als Ultima Ratio Hinweis Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „wichtige Arbeitnehmerschutzgesetze genauer betrachtet“ Termin: 10.11.2015 - 11.11.2015 Seminarnummer: ASR_22_15-1b Teil C » Massenentlassungen » arbeitsgerichtliches Verfahren, z. B. wie der Betriebsrat Betroffene unterstützen kann » Die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG » Der Weiterbeschäftigungsanspruch » Besuch des Arbeitsgerichts inkl. Vor- und Nachbereitung » Rechtsprechungsübersicht zum Kündigungsschutzrecht Termin: 08.12.2015 - 09.12.2015 Seminarnummer: ASR_22_15-1c 'LHVH6 HPLQDUUH 2+1( +RWHOVLQ EHUQDFK WXQJ GHU1¤K *HZHUNV H]XP FKDIWVKD EHLXQVH LKHLVW XVN¶QQH Q UIUDJWZ HUGHQ 29 Fresh up: Arbeitsrechtswissen auffrischen und aktualisieren Arbeitsrecht kompakt und intensiv vermittelt Termin 15.11.2015 - 20.11.2015 Seminarnummer ASR_07_15-02 Ort Hotel Dirsch GmbH, Emsing-Titting Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 785,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte Schwerbehindertenvertretungen Referent Jurist aus Arbeits- und Sozialrecht Vorkenntnisse Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung § 37 Abs.6 BetrVG, § 96 Abs.4 SGB IX 30 Als Betriebsrat wiedergewählt…, viele Betriebsräte sind schon lange Zeit in „Amt und Würden“. Das letzte Arbeitsrechtsseminar liegt schon länger zurück. Es haben sich rechtliche Änderungen ergeben oder das Eine oder Andere ist in Vergessenheit geraten. An diese Betriebsräte wendet sich das Seminar: Es wird das arbeitsrechtliche Grundwissen aufgefrischt. Die Teilnehmer/-innen bekommen dabei Handlungsanregungen für die Betriebsratstätigkeit. In verdichteter Form werden die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um das Arbeitsverhältnis vermittelt. Das Seminar bringt die Teilnehmer/innen auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung. » Beginn des Arbeitsverhältnisses - Einstellung, Arbeitsvertragsabschluss, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Probezeit, Befristungen - Allgemeine Arbeitsbedingungen in Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag - Beteiligungsrechte des Betriebsrats - Übersicht neuere Rechtsprechung » Das bestehende Arbeitsverhältnis - Teilzeit, Mutterschutz, Elternzeit - Arbeitszeitformen - Urlaubsrecht - Entgeltzahlungen - Übersicht neuere Rechtsprechung » Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Beendigungsarten - Die richtige Anhörung des Betriebsrates - Kündigungsschutz – Gesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag - Übersicht neuere Rechtsprechung Mitbestimmung bei Mehrarbeit Fokusseminar Die Begriffe Mehrarbeit und Überstunden werden in Rechtsquellen nicht einheitlich verwendet. Das Institut für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) stellte fest, dass im Jahr 2010 in Deutschland ca. 1,3 Milliarden bezahlte Überstunden und ca. 1,4 Milliarden unbezahlte Überstunden geleistet wurden. Damit hat Deutschland einen Spitzenplatz innerhalb der EU-Länder. Der Betriebsrat hat eine hohe Verantwortung bei der Frage der vorübergehenden Verlängerung der betrieblichen Arbeitszeit und muss seine Mitbestimmungsrechte kennen. Das Seminar vermittelt relevante politische und rechtliche Aspekte zu Überstunden und Mehrarbeit. Seminargebühr: € 480,– Unterkunft/Verpflegung: € 147,– • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen • Referent: Rechtsanwalt Rolf Grüning • Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Termin 29.09.2015 - 30.09.2015 Seminarnummer ASR_18_15-03 Ort Hotel Achat Plaza, Kulmbach Widersprüche bei Kündigungen rechtssicher formuliert Fokusseminar Als Betriebsrat ordnungsgemäß widersprechen Beim Thema Kündigung geht es um die elementare Existenzsicherung für Arbeitnehmer/innen. Leider gehören in der kapitalistischen Wirtschaftsordnung Kündigungen zum Alltag, mit denen sich Betriebsräte auseinandersetzen müssen. Betriebsräte haben im Rahmen der Anhörungspflicht nach § 102 BetrVG eine hohe Verantwortung. In diesem Seminar lernen Sie, wie man Widersprüche odnungsgemäß formuliert. Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 322,– • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte • Referent: Jurist aus Arbeitsund Sozialrecht • Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG • Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Grundlagen des Arbeitsrechts III“ Termin 10.11.2015 - 12.11.2015 Seminarnummer ASR_26_15-02 Ort Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries 31 Compliance: Einführung für Betriebsräte Fokusseminar Termin 13.07.2015 - 14.07.2015 Seminarnummer ASR_18_15-05 Ort Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries In immer mehr Unternehmen wird betriebliches oder sogar privates Verhalten von Arbeitnehmern umfassend durch interne Richtlinien und Compliance-Regeln vorgeschrieben. Häufig werden sogenannte »Codes of conduct« zentral im „Mutterunternehmen“erstellt und allen „Töchtern“ übergestülpt. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden häufig übergangen, Richtlinien das Papier nicht Wert, auf dem sie stehen. Das Seminar gibt einen Überblick zur Thematik und zeigt, welche Rechte der Betriebsrat hat und wie der Betriebsrat Regelungen aus Complianceregelungen für seine Arbeit nutzen kann. Seminargebühr: € 480,– Unterkunft/Verpflegung: € 184,– • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte • Referent: Wilhelm Bichlmeier (Rechtsanwalt) • Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Mobiles Arbeiten – Antworten auf aktuelle rechtliche Fragen Fokusseminar Termin 07.10.2015 - 08.10.2015 Seminarnummer ASR_18_15-06 Ort Hotel Sonnengarten, Bad Wörishofen 32 Mobile Geräte sind für Arbeitnehmer/-innen in vielen Unternehmen Alltag. Für den Arbeitgeber ist das hilfreich; die Beschäftigten sind fast rund um die Uhr erreichbar. Auch viele Arbeitnehmer/-innen mögen diese „Flexibilität“. Was häufig von allen Beteiligten ausgeblendet wird, sind die kollektivrechtlichen, arbeitnehmerschutz- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dieses Seminar gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Modelle von mobiler Arbeit. Es zeigt die Probleme, die eine solche Tätigkeit mit sich bringen kann und die zu beachtenden rechtlichen Grundlagen. Seminargebühr: € 480,– Unterkunft/Verpflegung: € 175,50 • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen • Referentin: Heike Rozek (Beraterin, Fachreferentin für Arbeitsrecht und Datenschutz) • Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. • § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Auffrischung – Vertiefung – betriebliche Fragen Die Arbeit des Betriebsrates wird im gesamten Gremium erledigt, trotzdem sind Betriebsratsvorsitzende besonders gefordert. Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen sind sie oft der erste Anlaufpunkt für die Arbeitnehmer/-innen. In allen Unternehmen sind sie der erste Ansprechpartner für den Arbeitgeber. An den Betriebsratsvorsitzenden liegt es, den Überblick zu haben und Fristen im Blick zu behalten. Dabei sind Betriebsratsvorsitzende gefordert, auf dem Gebiet des Arbeitsrechts juristische Inhalte verstehen zu können und richtig zu interpretieren. In einem Seminar speziell für die Betriebsratsvorsitzenden besprechen wir, was diese wissen sollten. Betriebsbezogene Fragestellungen, mit denen sich Betriebsratsvorsitzende häufig beschäftigen müssen, werden unter die Lupe genommen. Termin 11.10.2015 - 16.10.2015 Seminarnummer ASR_23_15-01 Ort Hotel Dirsch GmbH, Emsing-Titting Seminarkosten » Was der Betriebsrat immer wissen muss - Begriffe Betrieb, Unternehmen, Konzern - Anspruchsgrundlagen im Arbeitsrecht » Gesellschaftsrecht und juristische Zusammenhänge (Unternehmensorganigramm verstehen, GBR und KBR, der Gemeinschaftsbetrieb) » Die Rechtsstellung des/der Betriebsratsvorsitzenden mit Praxishinweisen zur Geschäftsführung » Fristen, die der/die Vorsitzende im Blick haben muss » Rechtssichere Betriebsvereinbarungen » Kündigungen und Betriebsänderungen (Sozialplan, etc.) » Betriebsbedingte Kündigung; Änderungskündigung » Fragen zum Betriebsübergang (§ 613a BGB): Tarifliche Fragestellungen, Geltung von Betriebsvereinbarungen und individualrechtliche Auswirkungen » Die Haftung des Betriebsrats; Folgen (Sachverständige, Datenschutz, Insiderwissen) » Wo und Wie bekomme ich als Betriebsrat Hilfe (intern, extern) Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 785,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter, Freigestellte Betriebsräte Referent Jurist aus Arbeits- und Sozialrecht Vorkenntnisse Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG 33 Arbeits- und Gesundheitsschutz » Arbeits- und Gesundheitsschutz I » Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz » Betriebliches Eingliederungsmanagement und Gefährdungsbeurteilung effizient verknüpfen » Burnout erkennen und begrenzen » Indirekte Steuerung und Arbeitszeit » Gesundheitsmanagement als Aufgabe des Betriebsrates » Arbeitsorganisations- und Stressmanagement im Betriebsratsgremium » Begleitseminar zur A+A 2015 „Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen.“ Robert Frost 35 Arbeits- und Gesundheitsschutz I Grundlagenseminar Termin 1 15.03.2015 - 20.03.2015 Seminar-Nr.: AuG_G1_15-01 Ort Termin 1 Kritische Akademie, Inzell Seminarkosten Termin 1 Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 670,– Termin 2 29.11.2015 - 04.12.2015 Seminar-Nr.: AuG_G1_15-05 Ort Termin 2 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Termin 2 Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 506,– Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein umfangreiches Aufgabenfeld des Betriebsrats. Für die Arbeitnehmer/-innen ist der Erhalt ihrer Gesundheit ein elementares Interesse. Deshalb ist es für alle Betriebsräte wichtig, sich Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsschutzes anzueignen. Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Schwerpunkte des Seminars sind die Handlungsfelder und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats sowie die inner- und außerbetrieblichen Organisationsstrukturen des Arbeitsschutzes im Überblick. Anhand von Beispielen aus der Betriebsratsarbeit werden die Ziele, Schwierigkeiten und Lösungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz erläutert. » » » » » » » » » » Gesundheit im Betrieb und Arbeitsbelastungen Einflussfaktoren und Bedeutung Belastungen am Arbeitsplatz Mitwirkungsrechte des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz nach dem BetrVG Gesetzliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsschutzverordnungen Arbeitssicherheitsgesetz und Berufskrankheitenrecht Unfallverhütungsvorschriften und VO der Berufsgenossenschaften Gefahrstoffverordnung und Bildschirmarbeitsplatzverordnung Rolle und Aufgaben der innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz Referent/-innen Termin 1: Renate Ertl, Karl Sokopp Referent Termin 2: Detlef Fuhrmann Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz“ 36 Aufbauseminar Arbeitsund Gesundheitsschutz Der Erfolg im betrieblichen Arbeit und Gesundheitsschutz hängt vom Zusammenwirken der inner- und außerbetrieblichen Akteure ab. Welche Akteure gibt es im Arbeits- und Gesundheitsschutz? Welche Aufgaben haben sie? Und wie arbeiten sie zusammen? In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen des Arbeitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats nach dem BetrVG vermittelt. Die Rollen und Aufgaben von Betriebsärzten, Arbeitssicherheitsfachkräften, Gewerbeaufsichtsamt und Berufsgenossenschaften werden genau beleuchtet. Dabei bearbeiten die Teilnehmer/-innen betriebliche Themenstellungen und bekommen einen Einblick in die Praxis anderer Betriebe. Zielsetzung ist die Verbesserung der betrieblichen Zusammenarbeit bei der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. » » » » » Gesetzliche Grundlagen des Arbeitssicherheitsgesetzes Gesetzliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Bestellung und Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit Gesetzlicher Auftrag der Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht Zusammenarbeit des Betriebsrates mit dem Arbeitgeber, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten » Zusammenarbeit mit der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft » Rolle der Betriebsräte im Zusammenwirken der internen und externen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz Termin 1 03.05.2015 - 08.05.2015 Seminar-Nr.: AuG_G2_15-03 Seminarkosten Termin 1 Seminargebühr: € 990,– Unterkunft und Verpflegung: € 506,– Termin 2 28.06.2015 - 03.07.2015 Seminar-Nr.: AuG_G2_15-02 Seminarkosten Termin 2 Seminargebühr: € 990,– Unterkunft und Verpflegung: € 620,20 Termin 3 13.09.2015 - 18.09.2015 Seminar-Nr.: AuG_G2_15-01 Seminarkosten Termin 3 Referent Termin 1: Andreas Schuchardt Referent Termin 2: Detlef Fuhrmann, Igor Scholz Referenten Termin 3: Hermann Regal, Dieter Schreiber Ort Termin 1: Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Ort Termin 2: Landgasthof-Hotel-Riesengebirge, Neuhof Ort Termin 3: Kritische Akademie, Inzell Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie im Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz I vermittelt, sind wünschenswert. Seminargebühr: € 990,– Unterkunft und Verpflegung: € 670,– 37 Betriebliches Eingliederungsmanagement und Gefährdungsbeurteilung effizient verknüpfen Fokusseminar Termin 14.12.2015 - 16.12.2015 Seminarnummer AuG_05_15-02 Ort Akademie Bayerischer Genossenschaften, Beilngries Für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen ergibt sich durch die Verknüpfung der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 84 Abs. 2 SGB IX) die Chance, gezielt Arbeitsbedingungen zu verbessern und Arbeitsplätze zu sichern. Arbeits- und Gesundheitsschutz und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) sind als Querschnittsaufgaben zu sehen. Denn sie sind ein integraler Bestandteil der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation, Sie haben das Ziel, die kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten voranzutreiben. Das Seminar zeigt, wie die Gefährdungsbeurteilung und das betriebliche Eingliederungsmanagement im Betrieb zusammengehören und dies vom Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung angegangen werden kann. Seminarkosten Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 290,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte Schwerbehindertenvertretungen Referent Igor Scholz (Fachreferent für Arbeits- und Sozialrecht) Vorkenntnisse Es sind Grundkenntnisse über das Betriebliche Eingliederungsmanagement erforderlich. 38 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Burnout erkennen und begrenzen Fokusseminar Mehr und mehr Menschen in den Betrieben leiden an Belastungen, die unter dem Namen Burnout zusammengefasst werden. Allgemeine Erschöpfung bis hin zu Depressionen, Zynismus und nachlassende Leistungsfähigkeit greifen in den Unternehmen um sich. Burnout ist eine Erscheinung, die sich in Zukunft in der Arbeitswelt weiter ausbreiten wird. Durch die Beschäftigung mit Burnout kann man viel über die neuen Formen der Organisation der Arbeit lernen, und darüber, wie sie sich im eigenen Betrieb darstellen. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats werden anhand von Beispielen aus der Praxis ausführlich behandelt. Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 345,– • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen • Referent: Stephan Siemens (Initiative „Meine Zeit ist mein Leben“) • Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Termin 20.07.2015 - 22.07.2015 Seminarnummer Psy_01_15-05 Ort Hotel Alpenblick, Ohlstadt Indirekte Steuerung und Arbeitszeit Arbeiten bis zum Umfallen?! – Fokusseminar Die Gestaltung der Arbeitszeit betrifft nicht nur die betrieblichen Arbeitsbedingungen, sondern immer mehr auch die privaten Lebensumstände. Mit immer neuen Arbeitszeitmodellen sollen betroffene Arbeitnehmer/-innen vermeintlich selbstbestimmter arbeiten können. Tatsächlich wird so die unternehmerische Verantwortung weitgehend auf die Beschäftigten übertragen. Im Seminar werden neben den erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Arbeitszeitgestaltung insbesondere die Arbeitszeitmodelle betrachtet, mit denen Arbeitgeber Unternehmensprozesse „indirekt steuern“. Daraus werden die Anforderungen an die Betriebsratsarbeit abgeleitet. Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 326,– • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen • Referent: Stephan Siemens (Initiative „Meine Zeit ist mein Leben“) • Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, §96 Abs. 4 SGB IX Termin 29.07.2015 - 31.07.2015 Seminarnummer Psy_05_15-01 Ort Kritische Akademie, Inzell 39 Gesundheitsmanagement als Aufgabe des Betriebsrates Termin 20.07.2015 - 24.07.2015 Seminarnummer Ges_02_15-02 Ort Hotel Alpenblick, Ohlstadt Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 639,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referentin Susanne Scale (Personaltrainerin, Gesundheitscoach) Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX 40 Gesundheit wird im Betrieb und im Betriebsratsgremium all zu oft erst thematisiert, wenn aus „Gesundheit“ „Krankheit“ geworden ist. Das Seminar befasst sich mit Belastungen im Betrieb unter dem Fokus der Gesundheit als einer ganzheitlichen Aufgabe für den Betriebsrat. Besonderes Augenmerk legt das Seminar auf die Behandlung des Themas „Stress“ als eine Ursache für viele Krankheitssymptome. Vor dem Hintergrund einer anstrengenden und in der Regel belastenden Tätigkeit ist es wichtig, sich mit dem Thema „eigene Gesundheit“ auseinanderzusetzen und die Verantwortung für die Kollegen/-innen im Betriebsratsgremium in der Rolle als Betriebsratsvorsitzender/-e, Stellvertreter/-in oder Freigestellte/-r zu reflektieren. Im Seminar wird auf die individuelle und die Situation im Betrieb eingegangen. Das Seminar zielt auf gesundheitsbezogene praktische Verhaltensänderungen im betrieblichen Alltag ab. » Betriebliche Erfahrungen mit dem Thema Gesundheit » Betriebliche Gefährdungsbeurteilung und Integration der psychischen Belastungen bei Büroarbeitsplätzen » Stress als Faktor der Gesundheitsgefährdung - Grundlagenwissen zum Thema „Stress“ - Auswirkungen von Stress auf Denken und Tätigkeiten - Möglichkeiten der Stressbewältigung (Arbeitswelt-/Alltagstauglich) - Zeitorganisation als Betriebsrat/ Betriebsratsorganisation » Ernährung, Bewegung und Entspannung sind grundlegend für die Gesundheit - Situation im Betrieb - Eigene Situation als Betriebsratsvorsitzender/-vorsitzende, Stellvertreter/-in, Freigestellte/-r » Gesundheit als Führungsaufgabe - Situation im Betriebsratsgremium - Situation im Betrieb » Gesundheitsvorsorge: Was gehört dazu? » Biorhythmus und die Bedeutung von Regenerationsphasen während und nach der Arbeit » Grundlegende Kompetenzen in der Beratung zum Thema „Gesundheit“ Arbeitsorganisations- und Stressmanagement im Betriebsratsgremium Die Arbeit im Betriebsrat ist komplex, es laufen Fristen und vom eigenen Handeln sind die Kolleg/-innen betroffen. Als Betriebsratsmitglied versucht man seine Arbeit verantwortungsbewusst zu übernehmen und den Ansprüchen der Kolleg/-innen gerecht zu werden. Das führt zu psychischen Belastungen und Stress. Da wird gute Selbstorganisation und ein kluges Stressmanagement zur Schlüsselkompetenz. Im Seminar wird auf die individuelle Situation als Betriebsratsmitglied eingegangen und die Teilnehmer/-innen lernen sowohl Stress zu vermeiden als auch mit Stress umzugehen. Das Seminar zielt auf gesundheitsbezogene praktische Verhaltensänderungen und eine verbesserte Arbeitsorganisation im Alltag als Betriebsratsmitglied ab. Termin 20.09.2015 - 25.09.2015 Seminarnummer Ges_02_15-01 Ort Kritische Akademie, Inzell Seminarkosten » Zeit- und Zielplanung in der Betriebsratsarbeit - Situationsanalyse - „Zeit-Diebe“ erkennen - Stärken- und Schwächenanalyse - Organisationsprinzipien - Rationeller Umgang mit Informationen - Umgang mit Störungen - Führung und Delegation als Instrument des Zeitmanagements » Modernes Selbstmanagement für Betriebsräte - Methoden der Stressbewältigung - Praktische Übungen zur Bewältigung von Stress - Achtsamer Umgang mit sich und anderen - „Antreiber“ des eigenen Verhaltens erkennen - Grenzen setzten – Grenzen wahren – Grenzen öffnen - Verantwortung übernehmen - Ziele setzten – Zukunft gestalten - Vom Hamster im Rad zum Fels in der Brandung Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 670,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referentin Susanne Scale (Personaltrainerin, Gesundheitscoach) Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs.4 SGB IX 41 Begleitseminar zur A+A 2015 Fachmesse A+A Düsseldorf Termin 26.10.2015 - 30.10.2015 Seminarnummer AuG_03_15-03 Ort Hotel Stadt München, Düsseldorf Seminarkosten Seminargebühr: € 840,– Unterkunft und Verpflegung: € 744,– Parallel zur Fachmesse Arbeitsschutz aktuell vom 27. bis 30. Oktober 2015 in Düsseldorf bietet die Betriebsräteakademie Bayern ein Begleitseminar mit ausgewählten Schwerpunkten und Referenten für Betriebsräte an, die sich den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Aufgabe gemacht haben. Aber auch Schwerbehindertenvertreter können z.B. die Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen für behinderte Menschen im Rahmen einer Integrationsvereinbarung mitgestalten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten speziell an ihrer betrieblichen Situation orientierte Seminarinhalte, nehmen an ausgesuchten und zu den Kernthemen passenden Kongressveranstaltungen teil und bearbeiten die Erkenntnisse zusammen mit ausgewählten Arbeitsschutzexperten nach. An allen vier Tagen besuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter Anleitung und geführt die Messe, lernen Neuigkeiten und neue Erkenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen und erarbeiten anschließend jeweils Möglichkeiten zur Umsetzung in die betriebliche Praxis. Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referent Karlheinz Wissel Vorkenntnisse Kenntnisse wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind erforderlich. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX 42 » » » » » Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilungen Betriebliches Gesundheitsmanagement erfolgreich umsetzen DGUV Vorschrift 2 - Mitwirkung des Betriebsrates Der Betriebsrat und die Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung Arbeitsstätten ohne Barrieren Hinweis: Auf der Internetseite www.aplusa.de finde Sie Informationen zu den Inhalten und über das weitere Angebot der Messe und des Kongresses „Die IG Metall ist für mich als Bildungsanbieter wichtig, weil sie die kompetentesten Referenten hat.“ 43 Tarifvertrag und Entgelt » » » » » » » » » » » » Entgeltgestaltung I Entgeltgestaltung II - Teil A Entgeltgestaltung II - Teil B Entgeltgestaltung II - Teil A speziell für Betriebe außerhalb der Metallund Elektroindustrie Entgeltgestaltung II - Teil B speziell für Betriebe außerhalb der Metallund Elektroindustrie Entgeltgestaltung in Betrieben ohne Tarifbindung Update ERA Erfahrung und Praktische Umsetzung Überprüfung der Eingruppierung nach der ERA-Einführung Eingruppierung und Entgeltchancen in indirekten Bereichen Die Tarifverträge der bayerischen Metallund Elektroindustrie Der Manteltarifvertrag der bayerischen Metall- und Elektroindustrie Arbeitszeitregelungen im Betrieb „Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung.“ John F. Kennedy. 45 Entgeltgestaltung I Grundlagenseminar Termin 19.04.2015 - 24.04.2015 Seminarnummer ETG_01_15-04 Ort Kritische Akademie, Inzell Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 670,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Betriebsräte sind fast täglich mit Fragen der Entgeltgestaltung konfrontiert. Arbeitnehmer/innen fühlen sich oft nicht richtig entlohnt. Doch wie setzt sich das individuelle Entgelt zusammen? Dabei geht es um die Fragen der Eingruppierung, des Entgeltgrundsatzes sowie um das Thema menschliche Leistung und deren Bezahlung. Die Tarifverträge und die Mitbestimmungsparagrafen des Betriebsverfassungsgesetzes legen hierzu die Bedingungen fest. Im Seminar werden die unterschiedlichen Entgeltbestandteile und deren Zustandekommen behandelt. Die Teilnehmer/-innen erhalten einen Überblick über die verschiedenen Einflussgrößen bei der Entgeltfindung. » » » » » » » » Arbeitsgestaltung im Betrieb Gestaltungsmöglichkeiten betrieblicher Entgeltpolitik Bedeutung von Tarifverträgen Entgeltaufbau und Entgeltsystematik Die verschiedenen Entgeltbestandteile Arbeitsbeschreibung, Bewertung und deren Begründung Was ist ein Entgeltrahmentarifvertrag Tarifpolitische Perspektiven Zielgruppe Betriebsräte Referenten Erich Seehars Franz Kömp Andreas Schmid Vorkenntnisse Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. 46 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Hinweis:Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Entgeltgestaltung II Teil A und B“ Entgeltgestaltung II - Teil A Richtig eingruppieren in Betrieben der bayerischen M+E mit und ohne ERA TV Richtig eingruppieren? Aber wie – in einer Arbeitswelt, die sich immer schneller und radikaler verändert und immer wieder neue Arbeitsbeziehungen in immer kürzerer Zeit hervorbringt? Die ERA-Tarifverträge bieten hierfür neue Instrumente an. Richtig genutzt, können sie in eine anforderungsgerechte und tarifkonforme Eingruppierung umgesetzt werden. Das Handwerkzeug dafür erarbeiten wir in diesem Seminar. Aber wir reden nicht nur, sondern wir bereiten auch ausgehend von typischen Handlungssituationen den Transfer in die betriebliche Praxis vor. Das Seminar richtet sich sowohl an tarifgebundene als auch an nicht tarifgebundene Betriebe der Metall- und Elektroindustrie. » Der Konflikt um Entgelt und Leistung » Arbeitsbewertung – was ist das? » Einordnung der Grundentgeltdifferenzierung in die Tarifsystematik und neue Regelungen in den ERA-Tarifverträgen » Grundsätze zur Eingruppierung » (Anforderungsbezug und ganzheitliche Betrachtung der Anforderungen) » Beschreibung und Bewertung der Arbeitsaufgaben » Die Rolle der Orientierungsbeispiele » Eingruppierung in der Praxis anhand von Fallbeispielen » Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung Termin 02.03.2015 - 06.03.2015 Seminarnummer MTE_3a_15-01 Ort Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 598,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte Referentin Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Entgeltgestaltung II Teil B“ Ursula Eiter (Qualifizierung und Beratung für Betriebsräte) Vorkenntnisse Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. 47 Entgeltgestaltung II - Teil B Leistungsgestaltung in Betrieben der bayerischen M+E mit und ohne ERA TV Termin 19.10.2015 - 23.10.2015 Seminarnummer MTE_3b_15-01 Ort Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 598,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte Referentin Ursula Eiter (Qualifizierung und Beratung für Betriebsräte) Der Wandel in der Leistung- und Entgeltbemessung durch ERA-Regelungen eröffnet neue Möglichkeiten für eine bessere Leistungsgestaltung. Ausgehend von einem menschenund aufwandsorientierten Leistungsbegriff setzen wir uns in diesem Seminar mit dem Handwerkszeug zur Leistungsregulierung auseinander. Dazu gehören auch die tariflichen Eckpunkte bei den Entgeltgrundsätzen und -methoden. Wir werten eine Zeitstudie aus und verschaffen uns einen Überblick über weitere Methoden der Datenermittlung. Besonderes Gewicht legen wir auf die Gestaltung von Prämienentgelt. Wir diskutieren betriebliche Regelungen mit unterschiedlichen Bezugsgrößen und Kennziffern und arbeiten gemeinsam die Chancen und Risiken der jeweiligen Modelle heraus. Mit praktischen Übungen und anhand von Fallbeispielen bereiten wir den Transfer in die betriebliche Praxis der Interessenvertretung vor. Das Seminar richtet sich sowohl an tarifgebundene als auch an nicht tarifgebundene Betriebe der Metall- und Elektroindustrie. » Definition des Leistungsbegriffs » Mitbestimmung des Betriebsrats über die Höhe der abverlangten Leistung » Prinzipien und Gestaltung der Entgeltgrundsätze und -methoden (Akkord, Prämie, Zielentgelt, Zeitentgelt) » Bezugsgrößen und Kennziffern zur Leistungsbemessung (für „direkte“ und „indirekte“ Bereiche) » Überblick über die Datenermittlungsmethoden » Bewerten einer Zeitstudie » Konfliktlösungsmechanismen Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Vorkenntnisse Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. 48 Entgeltgestaltung II - Teil A speziell für Betriebe außerhalb der Metall- und Elektroindustrie Richtig eingruppieren in den verschiedenen Branchen in Bayern Wie viel ist die Arbeit wert? Welche Grundsätze sind für die Bewertung von Arbeit wichtig? Mit welchen Merkmalen wird die Arbeit bewertet? Was passiert, wenn sich meine Arbeit verändert oder ich auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werde? Welche Möglichkeiten gibt es für die Beschäftigten und dem Betriebsrat, eine Eingruppierung zu reklamieren? Welche Aufgaben kommen auf den Betriebsrat zu – wo gibt es welche Unterstützung? In diesem Seminar werden wir uns die verschiedenen tarifvertraglichen Regelungen zur Arbeitsbewertung und Eingruppierung erarbeiten. Wir bieten den Betriebsräten konkrete Hilfestellungen zu den Fragen Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung. Ausgehend von typischen Handlungssituationen bereiten wir anhand von Fallbeispielen die Umsetzung in die betriebliche Praxis vor. Das Seminar richtet sich sowohl an tarifgebundene als auch an nicht tarifgebundene Betriebe. » Grundsätze der Entgeltdifferenzierung (Eingruppierung) - Anforderungs- versus Qualifikationsbezug - Eingruppierungssysteme - Lohn- und Gehaltsgruppenbeschreibungen - Eingruppierungsmerkmale - Die Rolle von tariflichen Beispielen » Anforderungen an eine Arbeitsbeschreibung » Möglichkeiten zur Beteiligung der Beschäftigten bei der Beschreibung ihrer Tätigkeit » Eingruppierung in der Praxis anhand von Fallbeispielen » Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Entgeltgestaltung II - Teil B“ Termin 23.03.2015 - 27.03.2015 Seminarnummer ExB_33_15-1a Ort Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 598,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte Referentin Ursula Eiter (Qualifizierung und Beratung für Betriebsräte) Vorkenntnisse Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. 49 Entgeltgestaltung II - Teil B speziell für Betriebe außerhalb der Metall- und Elektroindustrie Leistungsgestaltung in den verschiedenen Branchen in Bayern Termin 22.06.2015 - 26.06.2015 Seminarnummer ExB_33_15-1b Ort Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 598,– Viele Unternehmen sind bereits aus dem Leistungslohn geflüchtet bzw. bereiten dies vor. Einige bieten veränderte Leistungslohnregelungen an. In den Zeitlohnbereichen prägt immer häufiger der Leistungsdruck den Arbeitsalltag. Zunehmend erleben die Betriebsräte Symptome von Überlastung, auch und gerade von Beschäftigten aus den „indirekten Bereichen“. Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat, um dem entgegen treten zu können und eigene Vorstellungen zu realisieren? In diesem Seminar erarbeiten wir uns die Möglichkeiten der Leistungsgestaltung. Dazu gehören auch die richtige Auswahl der Bezugsgröße/Kennziffer zur jeweiligen Leistungsbemessung und die Anwendung der verschiedenen Entgeltmodelle. Wir werten eine Zeitstudie aus und verschaffen uns einen Überblick über weitere Methoden der Datenermittlung. Das Seminar bietet Hilfestellung bei der Entscheidung über die Auswahl des Entlohnungsgrundsatzes und der Entgeltmethode sowie der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen. Das Seminar richtet sich sowohl an tarifgebundene als auch an nicht tarifgebundene Betriebe. Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte Referentin Ursula Eiter (Qualifizierung und Beratung für Betriebsräte) Vorkenntnisse Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. 50 » Prinzipien und Gestaltung der Entlohnungsgrundsätze und -methoden (Zeitlohn, Akkord, Prämie) - Leistungsdefinitionen - Mitbestimmungsrechte über die Höhe der abgeforderten Leistung - Bezugsgrößen und Kennziffern zur Leistungsbemessung - Anforderungen an Entgeltmodelle » Überblick zu den Datenermittlungsmethoden » Bewerten einer Zeitstudie » Leistungsgestaltung in der Praxis anhand von Fallbeispielen » Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates, u. a. Eckpunkte zu Betriebsvereinbarungen Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Entgeltgestaltung in Betrieben ohne Tarifbindung Fokusseminar Immer mehr Betriebe entziehen sich einer Tarifbindung oder sind erst gar nicht tarifgebunden. Dann stellt sich die Frage, wie die Entgelte der Arbeitnehmer/-innen geregelt werden sollen. Was kann und darf der Betriebsrat hier regeln? Welche Rechte stehen dem Betriebsrat bei der Entgeltgestaltung im tariflosen Betrieb zu? Mit diesen Fragen beschäftigt sich dieses Seminar. Es werden anhand von praktischen Beispielen verschiedene Vergütungssysteme und leistungsbezogene Entgeltbestandteile im nicht (mehr) tarifgebundenen Betrieb erläutert. Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 345,– • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte • Referentin: Ursula Eiter (Qualifizierung und Beratung für Betriebsräte) • Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Termin 12.10.2015 - 14.10.2015 Seminarnummer ETG_06_15-02 Ort Hotel Alpenblick, Ohlstadt Update ERA Erfahrung und Praktische Umsetzung Fokusseminar In zahlreichen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie Bayern wurde der ERA-Tarifvertrag bereits vor längerer Zeit umgesetzt. In dem Zusammenhang haben sich viele Betriebsräte intensiv mit den ERA-Tarifverträgen befasst. Im Seminar werden diese früheren Kenntnisse reaktiviert, aktualisiert und um die inzwischen gewonnen Erfahrungen im praktischen Umgang mit den Tarifverträgen erweitert. Besondere betriebliche Problemstellungen werden im Seminar aufgegriffen und mit ersten Tipps und Hinweisen für Lösungsansätze diskutiert. Grundkenntnisse zu den ERA- Tarifverträgen und erste praktische Erfahrungen werden dabei vorausgesetzt. Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 322,– • Zielgruppe: Betriebsräte • Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Entgelt-Grundlagenseminaren vermittelt werden sowie eigene praktische Erfahrungen werden vorausgesetzt. • Referentin, Anmeldung und Freistellung wie bei oberen Seminar. Termin 11.02.2015 - 13.02.2015 Seminarnummer MTE_02_15-01 Ort Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries 51 Überprüfung der Eingruppierung nach der ERA-Einführung Arbeitsbewertung und Entwicklung in der Arbeitsaufgabe – Fokusseminar Termin 12.10.2015 - 14.10.2015 Seminarnummer ETG_11_15-02 Ort Landgasthof-Hotel-Riesengebirge, Neuhof Seminarkosten Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 296,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte Referent Willi Rembs Vorkenntnisse Eingruppierungswissen bzw. Eingruppierungserfahrung mit dem bayerischen ERATV sowie Kenntnisse über die betriebliche Arbeitsorganisation sind notwendig. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG 52 Veränderungen in der Arbeitsorganisation, in der technischen und technologischen Entwicklung im Unternehmen bewirken auch Veränderungen für die Anforderungen der Beschäftigten. Die individuelle Weiterentwicklung und die sich dadurch verändernden Kompetenzen bedingen häufig zusätzliche und höherwertige Anforderungen für die Arbeitnehmer/-innen. Dies führt nicht automatisch zu einer Anpassung der Aufgabenbeschreibung und in den seltensten Fällen zu einer Höhergruppierung. Im Seminar werden an realistischen, aktuellen betrieblichen Situationen und Fallbeispielen Veränderungen analysiert und für tarifvertragskonforme Eingruppierungen aufbereitet. Juristische und politische Durchsetzungswerkzeuge werden umsetzungsorientiert erörtert. Eingruppierung und Entgeltchancen in indirekten Bereichen Die abgeforderten Arbeitsaufgaben richtig bewerten und entsprechend einzugruppieren ist nicht nur eine Frage der Wertschätzung, es ist originär eine Frage der Entgeltchance. Gerade in den Bereichen Einkauf, Verkauf, Arbeitsvorbereitung, Entwicklung, Konstruktion und auch Personal erleben die Beschäftigten eher Willkür anstelle tariflichen Rechts. Deshalb wird in diesem Seminar mit konkreten Fallbeispielen aus den Teilnehmerbetrieben gearbeitet und deren Umsetzung auf der Grundlage unserer Schlichtungserfahrungen erörtert. Im Mittelpunkt des Seminars steht der Transfer des ERA in die betriebliche Praxis. Termin 09.11.2015 - 13.11.2015 Seminarnummer ETG_11_15-01 Ort Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries » » » » » » Eingruppierungshierarchien in den jeweiligen Bereichen Analyse der entsprechenden Aufgabenbeschreibungen Verwendung passender Orientierungsbeispiele Bedeutung des Handlungsspielraums Vergleich mit ähnlichen Schlichtungsfällen Durchsetzung mittels juristischem und/ oder politischem Vorgehen Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 598,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte Referenten Andreas Fischer Willi Rembs Vorkenntnisse Eingruppierungswissen bzw. Eingruppierungserfahrung mit dem bayerischen ERA-TV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG 53 Die Tarifverträge der bayr. Metall- und Elektroindustrie Ein Überblick – Fokusseminar Termin 14.09.2015 - 16.09.2015 Seminarnummer MTE_01_15-03 Ort Gasthof zum Hirschen, Beilngries Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat darüber zu wachen, dass die geltenden Tarifverträge eingehalten und durchgeführt werden. Allein in Bayern kommen in der Metall- und Elektroindustrie ca. 30 verschiedene Tarifverträge zur Anwendung. Das Seminar gibt einen Überblick über diese Tarifverträge und vermittelt deren wichtigste Inhalte. Im Seminar werden die betrieblichen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats zur Umsetzung der Tarifverträge erläutert. Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 260,– • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte • Referent: Gerhard Klamet (Betriebsrat SKF GmbH, Fachreferent) • Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. • § 37 Abs. 6 BetrVG Der Manteltarifvertrag der bayr. Metall- und Elektroindustrie Fokusseminar Termin 23.03.2015 - 25.03.2015 Seminarnummer MTE_01_15-02 Ort Gasthof zum Hirschen, Beilngries 54 Nach § 80 BetrVG hat der Betriebsrat u. a. die Aufgabe, darauf zu achten, dass die geltenden Tarifverträge eingehalten werden. In dem Seminar „Der Manteltarifvertrag der Metallund Elektroindustrie Bayern“ lernen die Teilnehmer/-innen die Inhalte des MTV kennen und auszulegen. Es werden Absprachen und Protokollnotizen zwischen den Tarifparteien erläutert. Das Zusammenwirken von Gesetz und Tarifvertrag wird an den entsprechenden Stellen vermittelt. Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 260,– • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Betriebsräte • Referent: Gerald Schmitt (freigestellter BR bei Bosch Rexroth, Lohr, freiberuflicher Coach) • Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. • § 37 Abs. 6 BetrVG Arbeitszeitregelungen im Betrieb Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) steckt den Rahmen für die Arbeitszeit der Arbeitnehmer/innen mit dem Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Möglichkeiten für flexible Arbeitszeiten zu verbessern. Der Betriebsrat bestimmt gleichberechtigt mit dem Arbeitgeber, wann im Betrieb gearbeitet wird und ob Überstunden anfallen dürfen. Da die Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen ein zentraler Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes ist, muss der Betriebsrat die zahlreichen Regelungen auf diesem Gebiet genau kennen. Termin 09.11.2015 - 13.11.2015 Seminarnummer Zei_02_15-01 Ort Hotel Sonnengarten, Bad Wörishofen » Gesetzliche Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes - Zulässige Arbeitszeiten einschließlich Ausgleichszeiträume - Pausen und Ruhezeiten - Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Reisezeiten - Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit - Sanktionen bei Verstößen gegen das ArbZG » Tarifvertragliche Vorgaben - Dauer und Lage der Arbeitszeit - Sperrwirkung tariflicher Regelungen und Gestaltungsspielräume - Betriebe ohne Tarifbindung - Außertarifliche Angestellte » Arbeitszeitverringerung/-erhöhung nach dem TzBfG » Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates - Lage der Arbeitszeit - Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung » Arbeitszeitmodelle in der betrieblichen Praxis - Starre Arbeitszeiten und ihre Veränderung - Verschiedene Schichtmodelle - Flexible Arbeitszeitmodelle, Gleitzeit, Zeitkonten - Vertrauensarbeitszeit: Vor- und Nachteile - Kapovaz: Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall - Überprüfung von Betriebsvereinbarungen auf ihre Zulässigkeit Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 580,50 Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referentin Ursula Eiter (Qualifizierung und Beratung für Betriebsräte) Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX 55 Weitere Fachseminare » Der Wirtschaftsausschuss I » Der Wirtschaftsausschuss II » Aufgaben des Wirtschaftsausschusses mit BiWin » Beschäftigung sichern durch Innovationsprozesse » Krisen frühzeitig erkennen » Überzeugend reden und argumentieren » Zielgerichtet Gespräche führen » Mit Konflikten konstruktiv umgehen » Verhandlungen erfolgreich führen » Als Betriebsrat professionell beraten und begleiten » Projekte im Betriebsrat gekonnt meistern » Klar und sichtbar: Moderationstechniken für die Betriebsratsarbeit » Sitzungen effektiv gestalten » Best Practice Öffentlichkeitsarbeit „Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn wir vergessen, was wir gelernt haben.“ Edward Frederick Lindley Wood 57 Der Wirtschaftsausschuss I Grundlagenseminar Termin 20.09.2015 - 25.09.2015 Seminarnummer WAG_01_15-02 Ort Mitglieder von Betriebsräten, Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten sollen in die Lage versetzt werden, ihre Informationsrechte sachkundig und umfassend wahrzunehmen. Im Mittelpunkt stehen die Vorbereitung und Durchführung von Wirtschaftsausschusssitzungen, die Erarbeitung wichtiger wirtschaftlicher Kennzahlen und ein Überblick über den Aufbau des Jahresabschlusses. Dazu werden neben den rechtlichen Grundlagen auch Fragen der Nutzung verschiedener Informationsquellen sowie die Aufbereitung von Informationen für die Interessenvertretung behandelt. Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 506,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern » Strategien der Informationspolitik von Geschäftsführungen und der Informationsbeschaffung durch den Betriebsrat » Nutzung der Informationsrechte und -quellen des Betriebsrats und des Wirtschaftsausschusses » Arbeitsorganisation und Informationsweitergabe im Wirtschaftsausschuss und im Betriebsrat » Rechtsformen der Unternehmen » Aufbau und Analyse des Jahresabschlusses » Wirtschaftliche Kennzahlen und Kennzahlenbögen als Informationsquelle Zielgruppe Betriebsräte, Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten Referent Florian Feichtmeier Vorkenntnisse Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. 58 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Der Wirtschaftsausschuss II Aufbauseminar Aufbauend auf dem Seminar Wirtschaftsausschuss I wird die Systematik des Jahresabschlusses vertieft. Den Schwerpunkt bildet die Arbeit mit dem Jahresabschluss des eigenen Unternehmens, die eingehende Behandlung der Jahresabschluss- und Kennzahlenanalyse aus Arbeitnehmersicht. Dazu werden aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung grundlegende Kennzahlen errechnet und Schlussfolgerungen auf die Situation des Unternehmens gezogen. Ergänzend wird in die Liquiditätsrechnung eingeführt. Damit können die aktuelle Lage des Unternehmens und ihre Ursachen mit Hilfe der wirtschaftlichen Daten beurteilt werden. » Erfahrungen mit der Erläuterung des Jahresabschlusses und der Durchsetzung der Informationsrechte im Wirtschaftsausschuss » Kenntnisse über Bilanzpolitik von Unternehmen und die Bedeutung der Bilanzanalyse für Arbeitnehmer/-innen » Struktur der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung » Wichtige Kennzahlen und deren Berechnung sowie die Beurteilung des Unternehmens anhand von Kennzahlen » Die Bedeutung der Liquiditätsrechnung und ihre Abgrenzung von der Gewinn- und Verlustrechnung » Die Nutzung der Jahresabschlussanalyse in der Arbeit des Wirtschaftsausschusses und des Betriebsrates Termin 15.11.2015 - 20.11.2015 Seminarnummer WAG_02_15-02 Ort Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 506,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte, Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Referent Florian Feichtmeier Vorkenntnisse Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. 59 Aufgaben des Wirtschaftsausschusses mit BiWin Termin 25.10.2015 - 30.10.2015 Seminarnummer Welche Aufgaben und Rechte hat der Wirtschaftsausschuss? Welche Zahlen und Informationen muss der Arbeitgeber offenlegen? Dieses Seminar macht fit für den Wirtschaftsausschuss und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Hier gibt es nützliche Tipps, wie die Ausschussarbeit optimal organisiert wird, um den Betriebsrat tatkräftig zu unterstützen. WAG_03_15-01 Ort Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: € 1785,– Unterkunft/Verpflegung: € 506,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte, Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten Referent Sascha Cavelius Vorkenntnisse Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. » Rechtsgrundlagen für den Wirtschaftsausschuss - Aufgaben, Befugnisse und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschuss - Auskunftspflicht des Unternehmers » Der WA als Interessenvertretung der Arbeitnehmer - Ziele des Wirtschaftsausschusses - Informationsanspruch und Informationsbedarf » Informationsquellen für den Wirtschaftsausschuss - Wichtige betriebswirtschaftliche Informationsquellen - Betriebliches Rechnungswesen - Wer erstellt welche Zahlen? - Für wen werden diese Zahlen erstellt? » Bildung von wirtschaftlichen Kennziffern - Bilanzkennziffern - Ertragskennziffern - Strukturkennziffern - Rentabilitätskennziffern - Betriebsratsspezifische Kennziffern » Einführung in die Nutzung des betriebswirtschaftlichen Tools BWIN » Risikomanagement und strategische Unternehmensplanung - Welche Maßnahmen zur Risikovermeidung, -begrenzung, -überwälzung wurden getroffen? - Potentielle Risiken und Auswirkungen auf Arbeitnehmerinteressen erkennen - Strategien für die betriebliche Praxis entwickeln Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG 60 Beschäftigung sichern durch Innovationsprozesse Fokusseminar Die Innovationsfähigkeit von Unternehmen gilt als wichtiger Faktor für deren nachhaltiges Bestehen und für sichere Arbeitsplätze. Gerade deshalb ist Innovationsarbeit ein wichtiges Handlungsfeld für Betriebsräte. Durch arbeitsorientierte Innovationsprojekte wird Beschäftigung gesichert und gute Arbeitsbedingungen geschaffen. Die „besser statt billiger“-Strategie setzt auf nachhaltigen Wettbewerb, der auf soziale, technische und ökologische Innovationen ausgerichtet ist. Ziel ist es, Alternativen zu kurzfristigen Shareholder Value-Konzepten zu entwickeln und diese betrieblich durchzusetzen. Für Betriebsräte ist es wichtig neben einem Verständnis von Innovationsprozessen im Betrieb, auch die rechtlichen Ansatzpunkte und die bestehenden Werkzeuge und Unterstützungsangebote zu kennen. Es geht darum, gemeinsam herauszuarbeiten, wie es gelingen kann, dass sich Betriebsräte als aktive Mitgestalter betrieblicher Innovationsprozesse einbringen und positionieren. Termin 11.11.2015 - 12.11.2015 Seminarnummer WiS_07_15-01 Ort Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: € 480,– Unterkunft/Verpflegung: € 156,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte Referentinnen Tanja Fondel Antje Utecht Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG 61 Krisen frühzeitig erkennen Fokusseminar Termin 07.10.2015 - 09.10.2015 Seminarnummer WiS_08_15-01 Ort Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 260,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte Referent Walter Vogt Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG 62 Wenn es darum geht, Kosten zu reduzieren, Arbeitnehmer/-innen zu entlassen oder Vergünstigungen zu streichen und unbezahlte Mehrarbeit zu fordern, argumentiert die Unternehmensleitung gerne mit wirtschaftlichen Notwendigkeiten. Wie die wirtschaftliche Situation einzuschätzen ist, ob überhaupt, und wenn ja, wie groß die Krise und wie stark der Handlungsbedarf ist, ist aber oft Auslegungssache. Die Geschäftsführung hat in ihrer Rolle eine andere Wahrnehmung als die Arbeitnehmer/-innen. Sie lernen, welche Möglichkeiten es zur nachhaltigen Sicherung des Betriebs und der Arbeitsplätze gibt und sind so ein kompetenter Gesprächspartner für Arbeitgeber und Belegschaft. Überzeugend reden und argumentieren Rhetorik I Auf der Betriebsversammlung eine Rede halten und dabei authentisch bleiben? Im Seminar haben die Teilnehmer/-innen die Möglichkeit das im kleinen Kreis auszuprobieren und professionelles Feedback zu bekommen. Die Teilnehmer/-innen können sich die wichtigen Grundprinzipien des Vortrags und der freien Rede aneignen und in Übungen ausprobieren. Sie können ihre Präsenz überprüfen und verbessern, erhalten Rückmeldungen und Tipps gegen das Lampenfieber. So kommt der Betriebsrat deutlich besser „rüber“. Termin 13.07.2015 - 17.07.2015 Seminarnummer BSB_01_15-01 Ort » Was soll das? Ziele formulieren und Möglichkeiten der Beteiligung einsetzen » Die Rede halten - Was macht eine Rede zu einer „guten Rede“? - Körper und Stimme einsetzen - Frei oder mit Konzept reden? » Verständliche Sprache - Die eigene Sprache sprechen und dabei verständlicher werden - Erweitern der eigenen Ausdrucksmöglichkeiten » Erfolgreich argumentieren - Argumente überzeugend formulieren - Motive und Ziele des Gesprächspartners erkennen und berücksichtigen » Die Rede aufbauen - Den Rahmen überlegen und abstecken - Aufbau einer Rede – weg mit den Füllwörtern - Präsenz bei Auftritt und Abgang » Für wen ist die Rede? - Wer ist die Zielgruppe? Was treibt sie an? - Welche Werte haben sie? - „Draht“ zu den Zuhörern aufbauen - Umgang mit Zwischenrufen und Fragen » Wohin mit Angst und Lampenfieber? Hotel Alpenblick, Ohlstadt Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 639,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen Referentin Sabine Heck (Kommunikationstrainerin, Coach und Prozessbegleiterin) Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX 63 Zielgerichtet Gespräche führen Rhetorik II Termin 02.11.2015 - 06.11.2015 Seminarnummer BSB_02_15-01 Ort Hotel Dirsch GmbH, Emsing Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 677,50 Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen Referentin Susanne Scale (Personaltrainerin, Gesundheitscoach) Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX 64 Auch in der Hektik des Tagesablaufs möchtest du die Sorgen, Ideen und Positionen deiner Gesprächspartner verstehen können. Andererseits auch konsequent und durchsetzungsstark sein. Mit uns findest du die nötige Balance zwischen Einfühlungsvermögen, nachhaltiger Überzeugung und Durchsetzungsfähigkeit. Was passt zu dir? Was willst du? Finde es heraus. » Was ist Kommunikation? - Welche Ebenen der Kommunikation gibt es? - Wie werden Informationen weitergegeben? - Welche Rolle spielen Körpersignale? » Unterstützende Moderationstechniken - Metaplan: Gespräche strukturieren und dokumentieren - Visualisierungstechniken » Wirksame Gesprächstechniken - Aktives Zuhören: Argumente und Mitteilungen genau verstehen - Fragen stellen und Botschaften senden » Wer sind die Gesprächspartner der Interessenvertretung? - Unterschiedliche Strategien für unterschiedliche Gesprächspartner? - Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern/Situationen » Ablauf eines Gesprächs - Phasen eines Gesprächs – Rahmenbedingungen beeinflussen - Was tun, wenn es schwierig wird? - Gespräche führen: wer fragt, der führt - Wohin mit Herzklopfen und Lampenfieber? Mit Konflikten konstruktiv umgehen Rhetorik III In vielen betrieblichen Konflikten bist du als Berater oder gar Vermittler gefragt. Jede Seite verfolgt ihre Interessen. Konflikte mit dem Arbeitgeber gehören für dich zum Handwerkszeug des betrieblichen Handelns. Hier kannst du herausfinden, welche Konfliktarten es gibt und wie sie sich entwickeln. Du gewinnst einen Blick auf deine eigenen Konfliktmuster und lernst, Konfliktgespräche vorzubereiten und durchzuführen. » Was ist ein Konflikt? - Konflikte in Teams, Gruppen und Organisationen - Rollen- und Zielkonflikte - Konflikte in der betrieblichen Praxis » Konflikte erkennen und verstehen - Was sind die Ursachen von Konflikten und wie zeigen sie sich? - Wie entwickeln sich Konflikte und wie eskalieren sie? - Wie den Stand des Konflikts bestimmen? » Eigenes Konfliktverhalten - Welche Muster des Konfliktverhaltens gibt es? - Was ist die eigene Einstellung zum Konflikt? » Konfliktlösung - Eigene Verwicklung und Rolle klären - Wie die Dynamik stoppen? - Wie ein Beratungsgespräch vorbereiten und durchführen? - Gesprächs- und Moderationstechnik im Konfliktgespräch - Frühwarnsysteme und vorbeugende Maßnahmen » Grenzen der Konfliktklärung für einen Interessenvertreter Termin 12.10.2015 - 16.10.2015 Seminarnummer BSB_03_15-01 Ort Hotel Alpenblick, Ohlstadt Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 639,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen Referentin Petra Flingelli (Mediation und Konfliktberatung, Syst. BusinessCoach) Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX 65 Verhandlungen erfolgreich führen Rhetorik IV Termin 30.11.2015 - 04.12.2015 Seminarnummer BSB_04_15-01 In Verhandlungen möchtest du auf Augenhöhe mit deinem Gegenüber sein. Aber dieser vermittelt den Eindruck, immer einen Schritt voraus zu sein. Hier kannst du verschiedene Verhandlungsstrategien kennenlernen, welche sich für dich eignen. Du lernst, dich mit deinem Team sorgfältig vorzubereiten, die Strategie deines Gegenübers einzuschätzen und dich in den verschiedenen Phasen einer Verhandlung sicher zu verhalten. Du lernst die Ergebnisse deines Handelns der Belegschaft zu vermitteln. Ort Hotel Dirsch GmbH, Emsing Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 677,50 Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen Referentin Sabine Heck (Kommunikationstrainerin, Coach und Prozessbegleiterin) Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX 66 » Erfolgreich verhandeln – aber wie? - Was ist das Ziel der Verhandlungen? - Wer ist dein Gegenüber? - Kooperationen oder Konfrontation – was ist sinnvoll? » Wie verlaufen Verhandlungen? - Verhandlungsphasen und Strategien - Rollen- und Aufgabenverteilung festlegen - Darstellung von Verhandlungsergebnissen » Die Kraft des Arguments - Wie wichtig sind Argumente in Verhandlungen? - Kann Schlagfertigkeit trainiert werden? - Was tun gegen Killerphrasen? » Schwierige Situationen und Fallen - Umgang mit Manipulationen - Wie in brenzligen Situationen handlungsfähig bleiben? - Luft holen und daran denken: was würde die Belegschaft davon halten? » Verhandlungskommission (Zusammensetzung, Aufgabenverteilung) Als Betriebsrat professionell beraten und begleiten Zweiteiliges Seminar Beratungskompetenz zählt zu den Kernkompetenzen von Betriebsräten. Als „BetriebsRAT“ beraten, dabei ist jedes Betriebsratsmitglied in unterschiedlichen und vielschichtigen Themenfeldern gefordert. So geht es im Seminar auch um das WIE der Beratung: Wie kann ich als Betriebsrat den Beratungsprozess gut gestalten? Welche Instrumente und Techniken unterstützen mich dabei gut bei anderen anzudocken und wirksam zu beraten? In welcher Weise kann ich neuere Coachingtechniken sowohl in die Beratung einbringen als auch für die Weiterentwicklung des Betriebsratsgremiums nutzen? Teil 1 » Als Betriebsrat nach BetrVG beraten - Beratungsarten, Beratungskontexte und Grenzen der Beratung - Beratung unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen » Wirkung auf „Beratungskunden“ und unterschwellige Botschaften » Stärkenprofil als Berater/-in und ergebnisorientierte Verhaltensweisen » Beratung unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen Teil 2 » Die „Schwierigen“: Klagende und Besucher » Pacing – Matching – Leading » Problemerfassung und lösungsorientierte Interviewtechniken » Beratungsziele und Kontrakt » Klassische und systemische Gesprächstechniken » Tür & Angel-Beratung Referent: Peter Weisser Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Hinweis: Es können nur beide Teile zusammen gebucht werden Termin Teil 1 12.10.2015 - 14.10.2015 Seminar-Nr.: BSB_13_15-01 Termin Teil 2 23.11.2015 - 25.11.2015 Seminar-Nr.: BSB_13_15-02 Ort Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten jeweils Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 260,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen 67 Projekte im Betriebsrat gekonnt meistern Dreiteiliges Seminar Termin Teil 1 16.09.2015 - 18.09.2015 Seminar-Nr.: BSB_06_15-03 Termin Teil 2 19.10.2015 - 21.10.2015 Seminar-Nr.: BSB_06_15-04 Termin Teil 3 18.11.2015 - 20.11.2015 Seminar-Nr.: BSB_06_15-05 Ort Hotel Dirsch GmbH, Emsing Seminarkosten jeweils Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 369,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte Betriebsräte begleiten und gestalten Reorganisations- und Umstrukturierungsprojekte aber auch Themen der Organisations- und Personalentwicklung wie beispielsweise die Einführung von neuen Produktionssystemen, Gesundheitsmanagementsystemen etc. Im Zuge dieser Aktivitäten machen sie immer häufiger die Erfahrung, dass derart komplexe Themen nicht allein von einem Ausschuss im Sinne des BetrVG bearbeitet werden können. Vielmehr werden ausschussübergreifende Kompetenzteams erforderlich, wenn Betriebsräte die Arbeitsbedingungen adäquat und wirkungsvoll mitgestalten möchten. In diesem Seminar wird das grundlegende Verständnis von Projektarbeit erörtert und wesentliches Grundwissen in Verbindung mit klassischen Projektmanagementtechniken vermittelt. Die Teilnehmer/-innen bearbeiten und reflektieren im Rahmen der Seminarreihe ein eigenes betriebliches Projekt. Teil 1 » Projektmanagement - Basistraining - Rechtliche Grundlagen nach dem BetrVG - Abgrenzung Ausschuss- und Projektarbeit - Grundlagen des Projektmanagement - Projektphasen und Herausforderungen - Erfolgsfaktoren für die Projektarbeit - Aufgaben und Rollen im Projekt Teil 2 » Projektmanagement - Aufbaumodul - Methoden und Instrumente des Projektmanagements - Kommunikation, Führung und Motivation im Projektteam - Projektorganisation und Projektcontrolling Teil 3 » Projektmanagement – Coaching - Krisenmanagement in Projekten - individuelle Beratung zu aktuellen Projektfragen Referent: Peter Weisser Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG Hinweis: Es können nur beide Teile zusammen gebucht werden 68 Klar und sichtbar: Moderationstechniken für die Betriebsratsarbeit Fokusseminar An vielen Stellen in der alltäglichen Betriebsratsarbeit kann eine professionelle Visualisierung helfen. Das Flipchart ist das ideale Präsentationsmedium für Besprechungen und Workshops, aber auch für viele Präsentationen, Dokumentationen oder Beratungen. Sein kompetenter Einsatz reduziert komplexe Inhalte, erleichtert deren Einprägsamkeit und hilft bei der Kommunikation und der Arbeit im Team. Im Seminar erlernen die Teilnehmer/innen anhand von praktischen Beispielen aus der Betriebsratsarbeit, Flipcharts passend zu gestalten. Termin 20.04.2015 - 21.04.2015 Seminarnummer BSB_07_15-05 Ort Hotel Alpenblick, Ohlstadt Seminarkosten Seminargebühr: € 480,– Unterkunft/Verpflegung: € 198,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen Referent Andreas Holzinger Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX 69 Sitzungen effektiv gestalten Fokusseminar Termin 09.02.2015 - 10.02.2015 Seminarnummer BGS_40_15-01 Ort Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries Auf der Betriebsratssitzung/JAV-Sitzung werden die Weichen für die Arbeit des Betriebsrats/der Jugend- und Auszubildendenvertretung gestellt. Eine gute Vorbereitung ist die Voraussetzung für eine effektive und erfolgreiche Betriebsratssitzung/JAV-Sitzung. Sitzungen sollen effektiv und effizient sein. Es gilt in der Sitzung zielgerichtet auf Entscheidungen hinzuarbeiten, Beschlüsse zu fassen und konsequent Entscheidungen umzusetzen. In diesem Seminar lernen die Teilnehmer/-innen Betriebsratssitzungen/JAV-Sitzungen mit einer einfachen und strukturgebenden Methode vorzubereiten. Im Mittelpunkt stehen Zeit – Inhalt – Methode. Seminarkosten Seminargebühr: € 480,– Unterkunft/Verpflegung: € 184,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter, Freigestellte Betriebsräte, JAV-Vorsitzende und deren Stellvertreter Referent Rolf Läpple Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG 70 hema: Passend zum T rotokoll „Das richtige P szur Betriebsrat sitzung“ indet Das Seminar f ihr auf Seite 17 Best Practice Öffentlichkeitsarbeit Neue Ideen von Praktiker/-innen für Praktiker/-innen im Betriebsrat Das Werkzeug „Öffentlichkeitsarbeit“ für die Aufgaben und Anliegen des Betriebsrats nutzen. Das bestimmt die Praxis von Betriebsräten, die sich aktiv darum kümmern, die Kommunikation mit den Kolleg/-innen zu gestalten. Dazu gibt das Seminar Anregungen. Im kollegialen Praxisaustausch und von Medienspezialisten lernen die Teilnehmer/-innen, wie die Betriebsratsarbeit in Punkto Öffentlichkeitsarbeit noch besser werden kann. Sie gewinnen neue Ideen, wenn es um praktische Ansätze, konkrete Aktionen, Betriebsversammlungen oder Plakate geht. Das Seminar leitet an, dabei auf Themen zu achten, Inhalte zu übersetzen in Nutzen für die entsprechenden Zielgruppen auf der betrieblichen Ebene. Es zeigt, wie nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit für den Betriebsrat funktioniert. Die Teilnehmer/-innen sehen, wie Beschäftigte beteiligt werden können. So sind diese mittendrin statt nur dabei. So sind Betriebsräte stolz auf ihre Erfolge und begeistern andere. So entwickelt sich ein betriebliches Netzwerk. Es entsteht ein transparenter Betriebsrat, der erfolgreiche Arbeit macht und an Glaubwürdigkeit gewinnt. Termin 18.05.2015 - 22.05.2015 Seminarnummer BSB_07_15-01 Ort Kritische Akademie, Inzell Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 574,50 Anmelden » » » » » » » » » Ziele und Zielgruppen der Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats Betriebsvereinbarungen übersetzen Medienkatalog für die betriebliche Umsetzung Image und Werte beeinflussen unsere Kommunikation Gespräche positiv führen und Botschaften transportieren Wen interessiert was? Betriebsversammlungen anderes gestalten Informationsrechte- und pflichten des Betriebsrats Vom Aushang zur Kampagne Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen Referenten Michael Rasch (Geschäftsführer Praxis für Öffentlichkeitsarbeit GmbH (Bremen)) Wilfried Sicklinger Vorkenntnisse Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. 71 Schwerbehindertenvertretung » Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung » Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen » Gespräche führen als SBV » Arbeits- und Sozialrecht für SBV » Auffrischungsseminar für die Schwerbehindertenvertretung » Integrationsvereinbarungen praxisgerecht gestalten » Weitere Seminare für SBV in diesem Heft „Das wichtigste Resultat aller Bildung ist die Selbsterkenntnis.“ Ernst von Feuchtersleben 73 Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Teilhabepraxis I Termin 09.03.2015 - 13.03.2015 Seminarnummer SBV_01_15-05 Ort In diesem Seminar wird die aktuelle betriebliche Wirklichkeit in Bezug auf eine menschengerechte Arbeit unter die Lupe genommen. Vermittelt werden die zentralen Aufgabenfelder der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Es werden Ursachen analysiert, Hintergründe und Auswirkungen von Behinderungen erarbeitet und Handlungsspielräume ausgelotet. Grundlage ist das SGB IX, mit dem die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert werden soll. Am Schluss des Seminars können Sie Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten als Schwerbehindertenvertreter/-in präzisieren. Hotel Alpenblick, Ohlstadt Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 639,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern » Situation schwerbehinderter Menschen in Betrieb und Gesellschaft » Behinderung: Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten » Gesetzlicher Rahmen für die Arbeit der SBV » Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren » Aufgaben, Beteiligungs- und Mitwir- kungsrechte der SBV » Pflichten des Arbeitgebers » Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat » Kooperation mit anderen betrieblichen und außerbetrieblichen Stellen » Entwicklung von Perspektiven für die weitere Arbeit der SBV – Aufbau von Arbeitsstrukturen Zielgruppe Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Freistellung § 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG Referenten Otto Büttner-Jacobs Sebastian Roloff Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. 74 1DFKGHQ6%9:DKOHQ DU ZHUGHQZLUHLQ7DJHVVHPLQ Ŕ1HXJHZ¤KOWōZDVQXQ"Œ DQELHWHQ7HUPLQXQG2UW ZLUGLQHLQHUVHSDUDWHQ $XVVFKUHLEXQJEHNDQQW JHJHEHQ Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Teilhabepraxis II Die Teilhabe (schwer-)behinderter und älterer Menschen am Arbeitsleben durchzusetzen – das ist eine zentrale Aufgabe der Interessenvertretungen in Zeiten von Arbeitsstellenabbau, Rationalisierung und der Zunahme an sogenannten prekären Arbeitsverhältnissen. Die Schwerbehindertenvertretungen und die Betriebsräte benötigen dazu Strategien, um die vorhandenen und neuen Instrumente umzusetzen. In diesem Seminar werden die notwendigen Kenntnisse aus dem Einführungsseminar „Teilhabepraxis I“ vertieft, Verhandlungs- und Umsetzungsschritte entwickelt und Grundsätze für gesundheitsförderliche und behinderungsgerechte Arbeit erarbeitet. » Bestandsaufnahme zur betrieblichen und gesellschaftlichen Situation behinderter und älterer Menschen » Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach SGB IX » Beteiligungsrechte der SBV und die Rechte der schwerbehinderten Menschen » Die Rolle der Interessenvertretungen bei der Beschäftigungssicherung » Maßnahmen, Hilfen und Leistungen zur Gestaltung eines behinderungs-, gesundheits- und altersgerechten Arbeitsplatzes Vorkenntnisse: Grundkenntnisse, wie sie im Seminar „zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung – Teilhabepraxis I“ vermittelt werden, sind zu empfehlen. Termin 22.02.2015 - 27.02.2015 Seminarnummer SBV_02_15-01 Ort Kritische Akademie, Inzell Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 670,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Freistellung § 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG Referenten Matthias Daxbacher Martin Schieder 75 Gespräche führen als SBV Beratungen von Arbeitnehmer/-innen, Gespräche mit Vorgesetzten Termin 08.03.2015 - 13.03.2015 Seminarnummer SBV_40_15-01 Ort Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 506,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Referentin Susanne Scale (Personaltrainerin, Gesundheitscoach) Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung § 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG 76 Ein wesentlicher Teil der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist es, Gespräche zu führen. Im Zentrum stehen Beratungen von Arbeitnehmern mit Behinderung. Um solche Gespräche führen zu können, ist einerseits eine entsprechende persönliche Grundhaltung und das nötige Fachwissen wichtig. Andererseits gehören dazu auch kommunikative Fähigkeiten. Neben den Gesprächen mit Arbeitnehmern sind auch Gespräche mit deren Vorgesetzten für die Schwerbehindertenvertretung von Bedeutung. Das Seminar gibt Hilfen und lehrt Gesprächssituationen besser zu gestalten. Es geht auf die Prozesse in der Beratungssituation ein und zeigt welche Instrumente, Techniken und Arbeitsmodelle dabei zielführend sein können. Im Seminar wird auch das Rollenverständnis in Beratungsgesprächen thematisiert. Für die Gespräche mit Vorgesetzten zeigt das Seminar, wie diese Gespräche aufgebaut werden können und wie man sich verständlich ausdrückt. Das Seminar ist speziell auf die Erfordernisse von Schwerbehindertenvertretern zugeschnitten. » Gestaltung von Beratungssituationen » Erstkontakt und Auftragsklärung » Grundverständnis und Grundhaltung des Schwerbehindertenvertreters im Beratungsgespräch » Hilfe professionalisieren » Unterschiedliche Beratungsansätze » Lösungsfokussiertes Beratungsgespräch inkl. Gesprächsleitfaden » Aufbau eines vertrauensvollen Gesprächsklimas » Grundlagen der Kommunikation » Gesprächstechniken und -strategien » effektiv Fragen stellen » aktiv zuhören » Überzeugungsstärke » Gesprächsführung von Gesprächen mit Vorgesetzten Arbeits- und Sozialrecht für SBV Rechtlich fit für die Tätigkeit als SBV Schwerbehinderte/ Gleichgestellte Arbeitnehmer und Menschen mit Behinderung brauchen nicht nur besondere Förderung und Unterstützung. Für sie gelten dabei auch besondere rechtliche Bestimmungen. In diesem Seminar werden diese arbeitsrechtlichen Besonderheiten behandelt. Die Regelungen zum Schwerbehindertenrecht im SGB IX haben weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, die die Schwerbehindertenvertretung kennen muss. Im Seminar werden wichtige arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften von der Einstellung bis zum Kündigungsschutz vermittelt. In der Rechtsprechung gab es in den letzten Jahren richtungsweisende neue Entscheidungen, die im Seminar berücksichtigt werden. Termin 20.09.2015 - 25.09.2015 Seminarnummer ASR_19_15_01 Ort Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten » Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht » Begriffsklärungen (Behinderung, Schwerbehinderte, Gleichgestellte) » Besetzung von Arbeitsplätzen mit Menschen mit Behinderung - Bewerbung und Einstellung unter Beachtung des AGG - Versetzungen » Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gleichstellung - Antrags- und Entscheidungsverfahren - Widerspruch gegen eine Entscheidung » Der besondere Kündigungsschutz - Kündigungsarten insbesondere personenbedingte Kündigung - Stellung der SBV - Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens - Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt; Stellungnahme » Das SGB IX - Als SBV den gesetzlichen Auftrag aus dem SGB IX richtig umsetzen - unterstützte Beschäftigung § 38a » Arbeitsrechtliche Fragestellungen (zu Urlaub, Krankheit, Arbeitszeit) » Verknüpfungen im Sozialrecht - Auswirkungen in anderen sozialrechtlichen Rechtsgebieten Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 506,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Freistellung § 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG Referent Thomas Rosenland (Assessor jur. (Universität Regensburg) Geschäftsführer Berliner Institut für Public Health (BIPH)) Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. 77 Auffrischungsseminar für die Schwerbehindertenvertretung Fokusseminar Termin 08.04.2015 - 10.04.2015 Seminarnummer SBV_20_15-05 Ort Mit Hilfe der im Seminar vermittelten Kenntnisse gewinnen Sie mehr rechtliche Sicherheit für Ihre Arbeit als Schwerbehindertenvertreter und können Ihre schwerbehinderten Kollegen sach- und fachgerecht beraten. In dem Seminar erhalten Sie praktische Tipps und Hilfestellungen, wie Sie die Interessen Ihrer schwerbehinderten KollegInnen noch besser vertreten können. Seminargebühr: € 720,– Unterkunft/Verpflegung: € 292,10 • Anmelden: etriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern • Zielgruppe: Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte • Freistellung: § 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG • Referent: Igor Scholz (Fachreferent für Arbeits- und Sozialrecht) • Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Landgasthof-Hotel-Riesengebirge, Neuhof Integrationsvereinbarungen praxisgerecht gestalten Fokuseminar Termin 09.02.2015 - 11.02.2015 Seminarnummer SBV_20_15-04 Ort Landgasthof-Hotel-Riesengebirge, Neuhof 78 Integrationsvereinbarungen sind das ideale Mittel für die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebsrat, um sich gezielt für die Beschäftigung behinderter Menschen einzusetzen. Denn: Hier geht es nicht um theoretische Vorschriften; gefragt sind praktikable Maßnahmen zur Schaffung, Sicherung und Optimierung von Arbeitsplätzen für Behinderte. Es gilt, konkrete Zielvereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu treffen und umzusetzen. In diesem praxisnahen Seminar geht es nicht nur um rechtliche Grundlagen oder mögliche Regelungsinhalte. Wir zeigen Ihnen, wie man Integrationsvereinbarungen Schritt für Schritt erstellt – von der Idee bis zur praktischen Umsetzung. Seminarkosten, Anmeldung, Zielgruppe, Referent und Freistellung wie beim oberen Seminar • Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Weitere Seminare für SBV in diesem Heft Für die Schwerbehindertenvertretung bieten wir neben den speziell in der Rubrik der „Schwerbehindertenvertretung“ aufgeführten Seminaren weitere Veranstaltungen an. Diese befinden sich in unserem Programm in anderen Bereichen als gemeinsame Angebote für Betriebsräte und die Schwerbehindertenvertretung. Beim jeweiligen Seminar steht dazu unter „Zielgruppe“ ein entsprechender Vermerk. Auf einige dieser Seminare wollen wir exemplarisch hinweisen: Thema Termin Seite Grundlagen Arbeitsrecht I 08.03. – 13.03.2015 Seite 20 Grundlagen Arbeitsrecht II 27.09. – 02.10.2015 Seite 21 Grundlagen Arbeitsrecht III 15.11. – 20.11.2015 Seite 22 Fresh up: Arbeitsrechtswissen auffrischen und und aktualisieren 15.11. – 20.11.2015 Seite 30 Arbeits- und Gesundheitsschutz I 2 mögliche Termine Seite 36 Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz 3 mögliche Termine Seite 37 Betriebliches Eingliederungsmanagement und Gefährdungsbeurteilung effizient verknüpfen 14.12. – 16.12.2015 Seite 38 Burnout erkennen und begrenzen 20.07. – 22.07.2015 Seite 39 Gesundheitsmanagement als Aufgabe des Betriebsrates 20.07. – 24.07.2015 Seite 40 Begleitseminar zur A+A 2015 26.10. – 30.10.2015 Seite 42 4 Termine 63 bis 66 Rhetorik I bis Rhetorik IV 79 Jugend- und Auszubildendenvertretung » Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I » Weitere Seminare für die JAV in diesem Heft „Man muss viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.“ Jean-Jacques Rousseau 81 Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Grundlagenseminar Termin 1 18.01.2015 - 23.01.2015 Seminar-Nr.: JAV1_Obb_15-02 Termin 2 22.03.2015 - 27.03.2015 Seminar-Nr.: JAV1_Obb_15-01 Termin 3 19.07.2015 - 24.07.2015 Seminar-Nr.: JAV1_Obb_15-03 Ort Termin 1+3 Georg-von-Vollmar Akademie e.V. Bildungsstätte Kochel, Kochel Ort Termin 2 IG Metall Jugendbildungszentrum, Schliersee Seminarkosten Termin 1+3 Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 443,– Seminarkosten Termin 2 Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 644,20 82 Wie organisiere ich meine Arbeit als JAVi? Wie führe ich eine Jugendversammlung durch, was gehört alles dazu? Wie arbeite ich am besten mit dem Betriebsrat zusammen? Wie läuft eine gute JAV-Sitzung? Das JAV-Seminar vermittelt dir die Grundlagen für deine JAV-Arbeit, deine Rechte und Pflichten und deine Handlungsmöglichkeiten. Aber auch die wichtigsten Gesetze und Regelungen rund um die Ausbildung. Dennoch ist die Rechtslage zu kennen nur der erste Schritt. Darüber hinaus bekommst du praktische Tipps für deine tägliche Arbeit als JAVi. Ein optimaler Einstieg in die JAV-Arbeit mit allen wirklich wichtigen Basics! » Die Vertretung der Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer/-innen und der Auszubildenden durch Betriebsrat und JAV » Allgemeine Aufgaben der JAV nach § 70 BetrVG » Geschäftsführung der JAV nach § 65 BetrVG » Regelungen der betrieblichen Berufsausbildung nach den §§ 96-98 BetrVG » Organisation und Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung nach § 71 BetrVG » Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes » Arbeitsorganisation in der JAV Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe: Jugend- und Auszubildendenvertretungen Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: § 65 Abs. 1 BetrVG i. V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir „Mitwirkung der JAV II“ Weitere Seminare für die JAV in diesem Heft Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung bieten wir neben den speziell in der Rubrik der „Jugend- und Auszubildendenvertretung“ aufgeführten Seminaren weitere Veranstaltungen an. Diese befinden sich in unserem Programm in anderen Bereichen als gemeinsame Angebote für Betriebsräte und die JAV. Beim jeweiligen Seminar steht dazu unter „Zielgruppe“ ein entsprechender Vermerk. Thema Termin Seite Überzeugend reden und argumentieren – Rhetorik I 13.07. – 17.07.2015 Seite 63 Zielgerichtet Gespräche führen – Rhetorik II 02.11. – 06.11.2015 Seite 64 Mit Konflikten konstruktiv umgehen – Rhetorik III 12.10. – 16.10.2015 Seite 65 Verhandlungen erfolgreich führen – Rhetorik IV 30.11. – 04.12.2015 Seite 66 Klar und sichtbar: Moderationstechniken in der Betriebsratsarbeit 20.04. – 21.04.2015 Seite 69 Sitzungen effektiv gestalten 09.10. – 10.10.2015 Seite 70 Best Practice Öffentlichkeitsarbeit 18.05. – 22.05.2015 Seite 71 83 Seminare der IG Metall-München » » » » Vier starke Seminare Vier Seminare – ein System Freistellungsmöglichkeiten Der schnelle Weg zum bundesweiten Seminarprogramm der IG Metall-Bildungszentren » Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft 1 (A1) » Situation und Interessen jugendlicher ArbeitnehmerInnen in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft » Seminaranmeldung IG Metall-München „Bildung ist neben Energie der Wachstumsmarkt der Zukunft.“ Bea Beste 85 Überblick Vier starke Seminare Liebe Kollegin, lieber Kollege, VL kompakt – die Ausbildungsreihe für Vertrauensleute bietet dir eine systematische Qualifizierung für deine aktive gewerkschaftspolitische Arbeit. Sie unterstützt Dich dabei, die betrieblichen und gesellschaftlichen Ziele durchzusetzen. VL kompakt besteht aus vier Seminaren, die sich insbesondere an neugewählte Vertrauensleute sowie an interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richten. Die Ausbildungsreihe beinhaltet folgende Schwerpunkte: » » » » Ökonomie, Tarifpolitik, Belegschaften wirkungsvoll beteiligen Arbeitswelt gestern und heute Zwei der Seminare – „Belegschaften wirkungsvoll beteiligen“ und „Die Wirtschaft in der wir leben“ – sind gleichzeitig Bestandteil der Ausbildungsreihe BR kompakt und werden sowohl von interessierten Arbeitnehmern, Vertrauensleuten als auch Betriebsräten besucht. Wir empfehlen dir, vor der Ausbildungsreihe ein regionales gewerkschaftspolitisches Einstiegsseminar zu besuchen. Informationen dazu erhältst du bei deiner zuständigen IG Metall vor Ort. 86 Vier Seminare – ein System Du kannst dir in Abstimmung mit deinem Gremium im Betrieb und bei deiner IG Metall vor Ort deinen Bildungsweg zusammenstellen. Zur weiteren Spezialisierung stehen dir anschließend die Seminare der gesellschaftspolitischen Weiterbildung offen. » Für alle Seminare der Ausbildungsreihe VL kompakt gilt die Freistellung nach § 37 Abs. 7 BetrVG und eventuellen tariflichen Freistellungsansprüchen. 87 Freistellungsmöglichkeiten Seminare nach § 37 Abs. 7 BetrVG Unbeschadet der Vorschrift des Absatzes 6 hat jedes Mitglied des Betriebsrates/ Jugend- u. Auszubildendenvertretung während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt drei Wochen zu Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt sind. Der Anspruch nach Satz 1 erhöht sich für Arbeitnehmer, die erstmals das Amt eines Betriebsratsmitglieds/ Jugend- und Auszubildendenvertreter übernehmen und auch nicht zuvor Jugend- und Auszubildendenvertreter waren, auf vier Wochen. Danach führt die IG Metall Seminare durch, die für die Arbeit der Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretung „geeignet“ sind. Die Eignung der Inhalte muss von der obersten Landesbehörde anerkannt sein. Wenn dies der Fall ist, dann muss der Unternehmer nach § 37 Abs. 7 BetrVG Freistellung den Lohn fortzahlen. Die Seminar- und Reisekosten übernimmt die IG Metall. Freistellung nach § 10 Abs. 5 für Arbeitnehmer MTV Metallindustrie Bayern „Zum Zwecke der Aus- und Fortbildung kann der Arbeitnehmer bei Nachweis der Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen Freistellung von der Arbeit bis zur Dauer von 2 Wochen im Jahr in Anspruch nehmen. Soweit der Arbeitnehmer keinen Ersatz seines Verdienstausfalls von dritter Seite beanspruchen kann, ist er ihm zu vergüten.“ Anmerkung zu § 10 Ziff. 5: „Der Arbeitgeber ist von der beabsichtigten Freistellung rechtzeitig unter Angabe von Zeitpunkt, Dauer und Art der Veranstaltung zu verständigen, damit die betrieblichen Belange hierauf abgestellt werden können…“ Die Bestimmungen gelten für alle tarifgebundenen Betriebe. Arbeiter, Angestellte und Azubis können hiervon jederzeit Gebrauch machen. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Tarifverträge in den einzelnen Branchen ist es hier nicht möglich alle zutreffenden Paragraphen aufzuführen. Bei Fragen bitte die IG MetallVerwaltungsstelle kontaktieren. Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit Der Freistellungsanspruch nach dem Gesetz beinhaltet 15 Tage im Jahr. Dieser kann auf 3 bis 4 Maßnahmen verteilt in Anspruch genommen werden. Freistellungsberechtigt sind alle Jugendleiter der IG Metall Jugend. Nähere Informationen bei der IG Metall-Verwaltungsstelle. 88 Der schnelle Weg zum bundesweiten Seminarprogramm der IG Metall-Bildungszentren Ein Bildungsprogramm für Aktive in Betrieb und Gesellschaft mit Seminaren nach § 37 Abs. 7 BetrVG Weitere Informationen im Internet: www.igmetall.de Im Extranet (nur für Aktive Mitglieder): www.extranet.igmetall.de 89 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft 1 (A1) Termine 05.07.2015 – 10.07.2015 01.11.2015 – 06.11.2015 Ort Kritische Akademie, Inzell Anmelden über den Bildungsbeauftragten oder Betriebsrat an die IG Metall München Zielgruppe IG Metall-Mitglieder/-vertrauensleute, Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertreter und Schwerbehindertenvertreter Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich Freistellung für BR nach § 37 Abs. 7 BetrVG für VL nach § 10.5 MTV Metall- u. Elektroindustrie Bayern 90 Nachdenken, Vorausdenken und in Zusammenhängen denken. Fragen stellen, Antworten suchen und Wege finden zur Durchsetzung unserer Interessen, das sind drei zentrale Elemente dieses Seminars. Welche Erfahrungen mache ich im Betrieb? Wie bewerte ich politische Entwicklungen? Welche Forderungen habe ich an meine Gewerkschaft und wie möchte ich an der Durchsetzung von Forderungen beteiligt sein? Welche Einschätzungen habe ich zu aktuellen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Fragen? Es geht nicht allein um die Gewerkschaft, sondern darum, wie wir als Beteiligte und Betroffene im Betrieb in dieser Gesellschaft Gegenwart und Zukunft gestalten können. » Die Stellung der abhängig Beschäftigten im Betrieb - Aufbau, Funktion, Ziele und Strukturen von Betrieben und - Unternehmen - der Betrieb im Spannungsfeld sozialer Interessen - der Betriebsrat als Träger der Interessenvertretung der Arbeitnehmer/-innen » Die Situation der Arbeitnehmer/-innen im Betrieb und Gesellschaft » Die Stellung des Betriebsrates und der Gewerkschaften im Betrieb nach dem Betriebsverfassungsgesetz und der aktuellen Rechtsprechung » Zusammenarbeit, Informationsaustausch und Kommunikation zwischen Betriebsrat, Vertrauensleuten und anderen Stellen » Die Arbeitsteilung der Interessenvertretung im Betrieb: Vertrauensleute, Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertreter, Vertrauensleute der Schwerbehinderten, Sicherheitsbeauftragte. Situation und Interessen jugendlicher ArbeitnehmerInnen in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft (Jugend 1) Wie muss eine gute Ausbildung ablaufen? Bleibt dir genug Zeit und Energie für Freizeit, Freunde und Familie? Warum gibt es einen Zusammenhang zwischen Wirtschaft und Gesellschaft, wie gestaltet sich der und was hat der Staat damit zu tun? Termin 1 15.02.2015 – 20.02.2015 Ort Termin 1 Diese und noch viel mehr Fragen beantwortet dir das Jugend 1 Seminar. Es ist das allgemeine Einstiegs-Seminar für Jugendliche. Hier geht es eine Woche lang um dein Ausbildungs- und Arbeitsleben. Du lernst die Grundlagen unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystems und deine IG Metall kennen. Darüber hinaus geht’s um die konkrete Verbesserung deiner aktuellen Situation mit einem Blick auf deine Möglichkeiten, Rechte und Pflichten und natürlich um weitere Schritte auf dem Weg zu einem guten Leben. ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg Termin 2 22.11.2015 – 27.11.2015 Ort Termin 2 IG Metall Jugendbildungszentrum, Schliersee Anmelden Inhalte: » Nach welchen Gesetzen handeln Betriebe und wie können wir als Arbeitnehmer/innen unsere Interessen verfolgen? » Welche Möglichkeiten gibt es, um meine Ausbildung erfolgreich zu gestalten? » Wie unterstützt mich dabei die IG Metall, die Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Betriebsrat? » Darüber hinaus geht es um die wichtigsten Fragen rund um das Ausbildungs- und Arbeitsleben und die Fragen, die dich interessieren. über den Bildungsbeauftragten oder Betriebsrat an die IG Metall München Zielgruppe JAV’is, Jugendliche Vertrauensleute Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich Freistellung für JAV’is nach § 37. Abs. 7 BetrVG für Jugendliche Vertrauensleute nach §10.5 MTV Metall u. Elektroindustrie Bayern 91 92 E-Mail: _________________________________________________________ Geburtsdatum: ____________________________ _________________________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________________________ Beschäftigt bei (Firma, Straße, Ort): _______________________________________________________________________________ Tel. Privat: ________________________________________ Ort: ________________________________________________________________ Tel. Betrieb (mit Durchwahl): ___________________________________ PLZ: _______________________________ Straße: ___________________________________________________________________________________________________ Nachname: _____________________________________________________ Seminarnummer: ________________________________ Seminarort: _______________________________________________ Vorname: _______________________________ Termin: _______________________________________ Seminartitel: ______________________________________________ IG Metall-Verwaltungsstelle München Fax: 089 514 11 50 Seminaranmeldung IG Metall-München 93 Mitgliedsnummer IG Metall: _________________________________ Unterschrift: __________________________________________________________ Kopiervorlage Die angemeldete Personen erklärt sich damit einverstanden, dass die IG Metall die personenbezogenen Daten für die Abwicklung des Seminars nutzen darf. Die eingegeben Daten werden ausschließlich an die IG Metall weitergeben und dort für Auswertungen sowie gegebenenfalls zur Zusendung von weiterführenden Materialien genutzt. Datum: _____________________________ Funktion: __________________________________________________________________________________________________ Beschäftigt als: _____________________________________ Organisatorisches » » » » » » » » » » » » » » » » » » Betriebsräteakademie Gremien-Seminare 13 gute Gründe für die Betriebsräteakademie Rechtsgrundlagen für die Seminarteilnahme Bildung optimal integriert in die Betriebsratsarbeit Betriebsräteakademie: Passende Angebote Fachakademie für Arbeitsrecht TÜV-zertifizierte Lehrgänge der Betriebsräteakademie Bayern Referentinnen / Referenten des Referenten Arbeitskreis IG Metall München Referenten Arbeitskreis München Platzhalter Bildungszentrum Lohr und Bad Orb Kritische Akademie Inzell Jugendbildungszentrum Schliersee Tagungsorte Oberbayern Seminaranmeldung Betriebsrat / JAV Seminaranmeldung SBV Betriebsratsbeschluss Allgemeine Geschäftsbedingungen „So ein bißchen Bildung ziert den ganzen Menschen.“ Heinrich Heine 95 Betriebsräteakademie Gremien-Seminare Know-how bezogen auf den Betrieb oder das Unternehmen Es gibt viele gute Gründe unsere Impuls-, Fokus- und Wochenseminare zu besuchen. Es gibt aber auch viele gute Gründe, weshalb ein Betriebsrat ein Seminar für das gesamte Gremium oder einzelne Ausschüsse benötigt. Kein Problem! Unsere Außenstellen werden ein Seminar zusammenstellen, das die konkreten betrieblichen Herausforderungen für die Arbeit des Betriebsrats in den Mittelpunkt rückt. Über unser großes Netzwerk sind wir in der Lage (nahezu) alle für Gremienseminare in Frage kommenden Themen inhaltlich und personell zu besetzen. Konkret bieten wir im Bereich der Gremien-Seminare folgende Möglichkeiten: 1. Themen aus unserem Seminarprogramm Brauchen mehrere Betriebsratsmitglieder eine Schulung zu einem bestimmten Thema? Dann einfach das Thema (zum Beispiel Entgelt 1, Wirtschaftsausschuss, Betriebsrat-Wissen kompakt etc.) auswählen und uns mitteilen. Alles andere wird dann von uns erledigt. 2. Fachseminare Gibt es im Betrieb ein brennendes Problem? Stehen einschneidende Veränderungen oder völlig neue Aufgaben an? Sind Schulungen und eventuell sogar eine Ausbildung oder eine Fachtagung nötig, damit der Betriebsrat diese Herausforderung richtig angehen kann? Dann organisieren wir gerne ein betriebs- oder unternehmensbezogenes Fachseminar. Beispiele: » Arbeitszeitgestaltung » Schichtmodelle » Datenschutz » Einführung von ERA » … 96 3. Betriebsratsklausuren Bei Betriebsratsklausuren steht das Finden von gemeinsamen Vorstellungen für die gemeinsame Arbeit im Betriebsrat im Vordergrund. Ein gemeinsames Verständnis der Zusammenarbeit und klar vereinbarte Ziele ermöglichen ein lösungsorientiertes Vorgehen und arbeiten im Betriebsrat. Gemeinsame „Leitplanken“ für die Betriebsratsarbeit setzen die persönlichen Ressourcen und die des Gremiums schonender ein. Wir haben für Betriebsratsklausuren passgenaue Lösungen, damit Reibungsverluste und Nebenschauplätze nicht vom Erfolg abhalten. Beispiele: » eigene Rolle klären und gemeinsame Ziele setzen » Arbeitsschwerpunkte erarbeiten und Aktivitäten Pläne aufstellen » Zusammenarbeit im Gremium und in den Ausschüssen gestalten » interne Geschäftsordnung erstellen » zielorientierte Bildungsplanung des Betriebsrats » strategische Betriebsratsarbeit » … 4. Unternehmensbezogene Schulungen Immer mehr Entscheidungen werden von der Unternehmens- oder Konzernleitung zentral getroffen. Deshalb kann die Zusammenarbeit mit Betriebsräten anderer Standorte und das Entwickeln gemeinsamer Strategien eine unabdingbare Voraussetzung für eine gemeinsame erfolgreiche Arbeit sein. In unternehmensbezogenen Schulungen wird der persönliche Information- und Erfahrungsaustausch „Face to Face“ zur überbetrieblichen Vernetzung genutzt. Auf Wunsch kann ein unternehmensbezogener Online-Lernraum in unserer Lernplattform Lernplus eingerichtet werden. Beispiele: » Grundlagenausbildung für neu gewählte Betriebsräte mehrerer Standorte » Betriebsräteversammlungen erfolgreich gestalten » Tagungen und Klausuren von Gesamtbetriebsräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, sowie Schwerbehindertenvertretungen » Betriebsvereinbarungen und ihre Anwendung an den Standorten » … Petra Flingelli Interessiert? Dann bitte mit mir in Verbindung setzen, damit wir alles Weitere vereinbaren können: Petra Flingelli Paradeplatz 9 85049 Ingolstadt Tel.: 0841 953 536 17 Fax: 08665 980 503 Mail: [email protected] 97 13 gute Gründe für die Betriebsräteakademie 1. Zu unseren Seminaren kommen Betriebsräte, JAVis und Schwerbehindertenvertretungen unterschiedlicher Betriebe aus dem gesamten Organisationsbereich der IG Metall in Bayern. Bei unseren Seminaren mit Übernachtung lassen sich so wichtige Kontakte auch außerhalb der Seminarzeiten knüpfen, der Austausch von Kollege zu Kollege ist ganz einfach. 2. Das Wichtigste ist das Seminar. Deshalb sind unsere qualifizierten und extra geschulten Referentinnen und Referenten ausgewählte Spezialisten aus der Praxis und meist selbst als Betriebsrat aktiv. Für Fachseminare werden ausgewählte Rechts- bzw. Fachanwälte eingesetzt. 3. Wir sind ein gewerkschaftlich orientierter Bildungsanbieter. Wir stehen auf der Seite der Betriebsräte! Und das nicht nur während des Seminars. 4. Als gewerkschaftlich orientierter Bildungsanbieter haben wir die Spezialisten in allen tarifvertraglichen Fragen und im Arbeits- und Sozialrecht. 5. Unser weit gespanntes Netzwerk ermöglicht uns Seminarangebote in allen für die Interessenvertretung relevanten Themenbereichen. 6. Bei vielen unserer Seminare wird unsere Lernplattform „Lernplus“ zum online-Lernen nach dem Seminar eingesetzt. So endet das Seminar nicht mit dem Ende des Präsenzseminares. 7. Von uns nach festgelegten Qualitätskriterien ausgewählte Tagungshotels garantieren lerngerechte Seminarbedingungen. Wenn möglich, bevorzugen wir gewerkschaftliche Bildungszentren. 98 8. Wir sind in ganz Bayern vor Ort präsent. Die Kolleginnen und Kollegen in unseren Außenstellen beraten Sie individuell und unterstützen Sie bei Fragen rund um das Thema Schulungen. 9. Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Außenstellen sind Spezialisten in Sachen Bildung. Gerne helfen und beraten sie bei der Bildungsplanung des Betriebsrates. 10. Sie bekommen alles aus einer Hand. Die komplette Abwicklung von der Seminar- bis zur Hotelbuchung wird von unseren Außenstellen erledigt. 11. Seminaranmeldung und Hotelbuchung sind auch ohne Unterschrift des Arbeitgebers möglich. 12. Wir akzeptieren auch dann die Seminarteilnahme, wenn der Arbeitgeber die Kostenübernahme in Frage stellt. Wir gehen trotz der rechtlichen Unsicherheiten mit den Seminar- und Hotelkosten in Vorlage. In diesen Fällen liegt es am Betriebsrat, sich (mit Unterstützung der IG Metall-Verwaltungsstelle) um die Übernahme der Schulungskosten durch den Arbeitgeber zu kümmern. Dazu hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat das Recht eingeräumt, diese gegebenenfalls im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchzusetzen. 13. Die Konzeption, Planung und Realisierung unserer Seminare sind durch den TÜV-Rheinland nach ISO 9001:2008 im Rahmen eines freiwilligen Audits zertifiziert. 99 Rechtsgrundlagen für die Seminarteilnahme Freistellung Betriebsratsmitglieder (§ 37 Abs. 6 BetrVG) Der Betriebsrat muss einen ordnungsgemäßen Beschluss fassen und protokollieren, damit einzelne Betriebsratsmitglieder an Schulungsveranstaltungen teilnehmen können. Für einen ordnungsgemäßen Beschluss ist folgendes zu beachten: Der/die Teilnehmer/in bzw. der/die Bildungsbeauftragte beantragt beim Betriebsrat die Freistellung für die gewählten Seminare. Eine ordnungsgemäße Einladung zur Betriebsratssitzung muss die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme als Tagesordnungspunkt aufführen. Die Erforderlichkeit der Qualifizierungsmaßnahmen für die Betriebsratsarbeit muss geprüft sein, es sei denn es handelt sich um Grundlagenseminare wie beispielsweise Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts, Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts, Grundkenntnisse über die im Betrieb geltenden Tarifverträge sowie ein gewisser Standard an allgemeinen rechtlichen, und technischen Kenntnissen. Einer besonderen Begründung der Erforderlichkeit bedarf es hierfür nicht. Denn diese Seminare vermitteln Grundwissen, das jedes Betriebsratsmitglied unabhängig von seiner jeweiligen betrieblichen Lage zur sachgerechten Bewältigung seiner gesetzlichen Aufgaben stets benötigt (s. BAG 07.06.1989 - 7 ABR 49/94, BAG 07.05.2008 7 AZR 90/07). Handelt es sich um ein weiterführendes Seminar oder ein Spezialthema, sollte der Betriebsrat beschließen, dieses Thema in Angriff nehmen zu wollen, namentlich Mitglieder des Betriebsrats damit beauftragen und das auch in das Protokoll des Betriebsrats aufnehmen. Der Betriebsrat fasst den bei einer Freistellung nach Paragraph 37 Abs. 6 erforderlichen Beschluss zur Freistellung und teilt der Geschäftsleitung rechtzeitig die zeitliche Lage, Dauer und Kosten des Seminars mit. Bei Seminaren nach § 37 Abs. 6 BetrVG handelt es sich um einen kollektiven Schulungsanspruch des gesamten Gremiums. Deshalb ist es ratsam, mindestens ein Betriebsratsmitglied als Ersatzteilnehmer/in mit zu beschließen. 100 Kostenübernahme Der Arbeitgeber hat die entstehenden Kosten zu tragen, d.h.: » » » » » Lohn oder Gehalt fortzuzahlen Übernahme der Kosten für Übernachtung und Verpflegung Übernahme der Seminargebühren Übernahme der Reisekosten Übernahme der Kosten für notwendige Seminar Literatur Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber Sollte die Geschäftsleitung die Seminarteilnahme verweigern, bitte mit uns oder der zuständigen IG Metall-Verwaltungsstelle direkt in Verbindung setzen. Wir helfen dann gerne weiter. Freistellung Schwerbehindertenvertretung Die Freistellung erfolgt gemäß § 96 Abs. 4 SGB IX. Dieses Freistellungsrecht ist gleichzusetzen mit dem Recht von Betriebsräten nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen entscheidet die Schwerbehindertenvertretung selbst. Freistellung Jugend- und Auszubildendenvertreter Die Freistellung für Jugend- und Auszubildendenvertreter erfolgt nach § 65 Abs. 1 BetrVG in analoger Anwendung des § 37 Abs. 6 BetrVG. Über die Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme entscheidet der Betriebsrat. Bei seiner Entscheidung hat der Betriebsrat gemäß § 67 Abs. 2 BetrVG die Jugend- und Auszubildendenvertreter mit vollem Stimmrecht zu beteiligen. 101 Bildung optimal integriert in die Betriebsratsarbeit Damit die Bildung als Motor für die Betriebsratsarbeit richtig zur Geltung kommt, ist es wichtig, die Bildungsplanung fest in die Betriebsratsarbeit einzubetten. Das heißt: 1. Bildungsbeauftragte im BR benennen: Die Fachfrau/ der Fachmann behält die Bildungsziele und Bildungsorganisation des Gremiums im Blick. 6HPLQDURGHU7HUPLQ QLFKWJHIXQGHQ" 8QVHUH$XHQVWHOOH KLOIWJHUQH a. Nachhaltige Planung braucht einen „Kümmerer“ b. Die Betriebsräteakademie bietet spezielles Material, Seminare und Unterstützung für den/die Bildungsbeauftragte/n im Gremium 2. Systematische Bildungsplanung: Die strategischen Ziele des Betriebsrats mit den Bildungsbedarfen rückkoppeln. a. So werden die Potentiale des Gremiums und seiner Mitglieder gemeinsam entwickelt. b. Die Betriebsräteakademie hilft gerne mit professionellen Moderatoren in Betriebsratsklausuren 3. Bildung regelmäßig auf die Tagesordnung setzen: So kommt Schwung ins Gremium. a. Teilnehmer/-innen informieren über interessante Neuigkeiten und erfolgreiche Ansätze aus den Seminaren. Sie bringen neue Qualifikationen in die Betriebsratsarbeit ein. b. Handlungs- und Bildungsbedarfe werden identifiziert. c. Die Betriebsräteakademie unterstützt dabei, die passgenauen Bildungsangebote zu finden Auf Wunsch kommt Ihre Ansprechpartnerin der Außenstelle auch zur Bildungsberatung in Ihren Betrieb. Dabei arbeiten wir natürlich Hand-in-Hand mit der IG Metall-Verwaltungsstelle. 102 Betriebsräteakademie: Passende Angebote Seminare mit Lernplus Die Betriebsräteakademie setzt in ihren Seminaren passend zum Inhalt und zu den Teilnehmer/innen ihre Lernplattform www.lernplus.de ein. Bei den Seminaren mit Lernplushinweis stehen den Teilnehmer/-innen vertiefendes Material und Übungsaufgaben zur Verfügung. Dem Seminar folgt eine 6-wöchige Betreuung durch die Seminarleitung. Voraussetzungen braucht es dazu nur wenige: Einfache PC-Grundkenntnisse und ein Internetanschluss (im Betrieb oder zu Hause) reichen dafür aus. Impuls-, Fokus- und Wochenangebote Als Ergänzung zu den 2- oder 3-tägigen Fokusseminaren und den Wochenseminaren bieten wir auch eintägige Impulsseminare an. Die Impulsseminare und Fokusseminare führen zu Themen hin, geben einen Überblick oder nehmen ein begrenztes Themensegment genauer unter die Lupe. Wochen- und Mehrtagesseminare bieten wir grundsätzlich nur mit Übernachtung an. Denn: Seminare mit Übernachtung bieten auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung einen Mehrwehrt. Sie dienen dem Austausch und der kollegialen Beratung im Nachklang zum Seminar. (BAG vom 7.6.84 – 6 ABR 66/81). So können die Teilnehmer/-innen das im Seminar Gehörte mit Beispielen aus der Praxis auffüllen, sich bei anderen Teilnehmern Rat holen und die Gegebenheiten in anderen Betrieben kennenlernen. Diesen Austausch fördern wir durch passgenaue Angebote. Die Angebote der Betriebsräteakademie sind hier immer nahe am Geschehen: Sie helfen Ansprechpartner vor Ort zu finden und kennenzulernen. Es werden Kontakte über das Seminar hinaus geknüpft. Die Teilnehmer/-innen erfahren Wissenswertes über die Situation vor Ort. 103 Fachakademie für Arbeitsrecht 'LHDNWXHOOHQ )DFKWDJXQJHQXQG 'RNXPHQWDWLRQHQ ILQGHVWGXXQWHU ZZZIDFKDNDGHPLH DUEHLWVUHFKWGH Seminare und Fachtagungen Die Fachakademie für Arbeitsrecht mit Sitz an der Kritischen Akademie Inzell ist eine arbeitnehmerorientierte Einrichtung, die sich mit dem individuellen Arbeitsrecht befasst. Sie veranstaltet Seminare für Betriebsräte, Fachtagungen und Angebote für Arbeitnehmer/-innen. Sie greift dabei auf die Kompetenz und Erfahrung in diesem Bereich an der Kritischen Akademie zurück. Fachtagungen Hochkarätige Referent/-innen aus Rechtswissenschaften, Gewerkschaften, Politik und der Praxis geben Einblick in rechtliche Fragestellungen. Die Fachtagung vermittelt notwendiges erforderliches Betriebsratswissen, so dass auch eine Teilnahme gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG möglich ist. Schwerpunkt: Individualarbeitsrecht Die Fachakademie für Arbeitsrecht legt in ihrem inhaltlichen Angebot den Schwerpunkt auf das Individualarbeitsrecht. Da die Rechte und Pflichten des einzelnen Arbeitnehmers und der einzelnen Arbeitnehmerin auch auf das Kollektivrecht aufbauen, sind Betriebsverfassung und Tarifrecht immer in einem logischen Zusammenhang zum Individualrecht zu betrachten. Sie sind damit impliziter, aber nicht immer expliziter Seminarbestandteil. Renommierter Beirat Die Fachakademie für Arbeitsrecht wird unterstützt von einem Beirat. Ihm gehören Persönlichkeiten aus dem Gebiet der Rechtswissenschaften, renommierte Rechtsanwälte, Vertreter der IG Metall und des DGB-Rechtsschutz an. fach akademie arbeitsrecht www.fachakademie-arbeitsrecht.de 104 Qualität unserer Referent/-innen Die Seminare der Fachakademie werden von Referent/-innen durchgeführt, die sich regelmäßig zum Grundverständnis der Seminare, zur Methodik und zu Inhalten austauschen und weiterqualifizieren. Die Referent/-innen können dabei auf eigene praktische, juristische Erfahrungen (z.B. als Fachanwalt für Arbeitsrecht) zurückgreifen. TÜV-zertifizierte Lehrgänge der Betriebsräteakademie Bayern Über die Betriebsratsarbeit hinaus anerkannt Die zertifizierten Lehrgänge der Betriebsräteakademie Bayern bieten Betriebsräten eine Qualifizierungsmöglichkeit an, um sich in Fragen der Betriebsratsarbeit zu schulen. Andererseits können unsere Teilnehmer/-innen auch über die Betriebsratsarbeit hinaus zeigen, was sie können. Dies ist vor allem für Betriebsräte interessant, die sich schon Praxiswissen angeeignet haben und mit dem Abschluss des Zertifikats ihr Expertenwissen dokumentieren wollen. Die Prüfungsordnung ist entsprechend vom TÜV öffentlich publiziert und ist im Internet einsehbar. Seminare, Betreuung und Prüfungsvorbereitung Die Lehrgänge führen mit mehreren Seminarblöcken, einer Betreuung und Prüfungsvorbereitung über www.lernplus.de sowie Projektaufgaben zu einer Prüfung, die durch den TÜV-Rheinland abgenommen wird. Für 2015 werden folgende Lehrgänge angeboten » Ausbildung zur „Fachkraft für Arbeitsrecht mit TÜV Rheinland zertifizierter Qualifikation“ » Ausbildung „Betriebliche/-r Gesundheitsberater/-in mit TÜV Rheinland zertifizierter Qualifikation“ » Weiterbildung „Personalfachwissen Rhetorik, Kommunikation und Moderation“ » Zertifiziertes „Praxiswissen Computer“ » Zertifiziertes „Expertenwissen Computer“ 105 Referentinnen / Referenten des Referenten Arbeitskreis IG Metall München Christian Steiner Betriebsratsvorsitzender bei ARRI München, ehrenamtlicher Arbeitsrichter, ehrenamtlicher Referent zu den Themen: BR 1, A 1 Eckardt Scholz Schwerbehindertenvertrauensmann bei NokiaSiemensNetworks, ehrenamtlicher Referent zu den Themen im Bereich der Schwerbehindertenvertretung Eva Pietsch Stellv. Schwerbehindertenvertrauensfrau bei NokiaSiemensNetworks, ehrenamtliche Referentin zu den Themen im Bereich der Schwerbehindertenvertretung Horst Schön Betriebsratsvorsitzender bei NokiaSiemensNetworks (NSN) München, VKL-Mitglied, ehrenamtlicher Referent zu den Themen: BR 1, BR Kompakt Modul 1 und 2, A 1 Leonidias Kiriakidis VKL-Mitglied bei MAN Truck & Bus München, ehrenamtlicher Referent zum Thema A1 Mike Marthaler Stellv. Betriebsratsvorsitzender bei Siemens AG Perlach, VK-Leiter, ehrenamtlicher Referent zu den Themen: BR 1, A 1, Lernplus-Seminare 106 Otto Büttner-Jacobs Ehemaliger Betriebsrat und Schwerbehindertenvertrauensmann bei ANDRITZ KMPT GmbH, ehrenamtlicher Referent zu den Themen im Bereich der Schwerbehindertenvertretung Stefan Nietsch Betriebsrat bei MAN Truck & Bus München, ehrenamtlicher Referent zu den Themen: BR 1, BR Kompakt Modul 1 und 2, A 1 Thomas Gröber Betriebsrat und Bildungsberater BMW München, ehrenamtlicher Referent zu den Themen: BR 1, BR Kompakt Modul 1 und 2, A 1 Thomas Stocker Freigestellter Betriebsrat bei MTU München, Stellv. VK-Leiter, ehrenamtlicher Referent zu den Themen: VL-Spezialseminare, Betriebsratsseminare Ulrike Schröder Ehemalige Betriebsrätin bei Atos München, ehrenamtliche Referentin zu den Themen: BR 1, BR Kompakt Modul 1 und 2, A 1 Werner Schuhmann Betriebsratsvorsitzender bei Total Walther GmbH, ehrenamtlicher Referent zum Thema: A 1, BR-Tagesseminare Momentaufnahmen Bildungsmesse 2014 in München 107 Bildungszentren Bildungszentrum Lohr und Bad Orb Weitere Informationen Kontakt Bad Orb: IG Metall Bildungsszentrum Lohr - Bad Orb Würzburger Straße 51 D-63619 Bad Orb Telefon: 06052 89-0 Telefax: 06052 89-01 Mail: [email protected] Web: www.bad-orb.igm.de Kontakt Lohr: IG Metall Bildungsszentrum Lohr - Bad Orb Willi-Bleicher-Straße 1 D-97816 Lohr am Main Tel.: 09352 506-0 Fax: 09352 506-121 E-Mail: [email protected] Web: www.lohr.igm.de Lohr und Bad Orb sind zwei malerische Orte mitten im Spessart mit jeder Menge Natur um sie herum. Dass daraus ein breites Freizeitangebot für Outdoor-Aktivitäten erwächst, versteht sich von selbst. Doch nicht nur im Freien lässt sich hier viel erleben, auch das Bildungszentrum verfügt über viele Möglichkeiten, die freie Zeit zu gestalten. Das Bildungszentrum ist mit dem neuesten Stand der Medien- und Computertechnik für erfolgreiche Veranstaltungen ausgestattet. Es verfügt zudem über Räume, die speziell für PC-Schulungen individuell angepasst werden können. WLAN, Beamer, Overheadprojektoren, Flipcharts und Metaplanwände sind natürlich Standard. Hier macht es Spaß zu lernen, zu diskutieren und sich austauschen. Dafür sorgen das breite Seminarangebot genauso wie die kompetenten Referenten, die gute Gastronomie und das großzügige Freizeitangebot. Jeder weiß aus eigener Erfahrung, dass man in einer angenehmen Umgebung offener, kommunikativer und aufnahmefähiger ist. Wie gut, dass unsere modernen Häuser in Lohr und Bad Orb mitten in der schönen und inspirierenden Natur des Spessarts liegen. 108 Kritische Akademie Inzell Bildungszentren Weitere Informationen Tel. 08665 980-0 Fax. 08665 980-555 Mail: [email protected] www.kritische-akademie.de Lernplattform Die Kritische Akademie bietet zu ihren Seminaren eine Online-Lernplattform (www.lernplus.de), um das Wissen zu vertiefen und aktuell zu halten. Sie hilft, dass es nicht nur bei der Theorie im Seminar bleibt, sondern dass das Wissen in die Praxis kommt. Lernen in schöner Umgebung und unter optimalen Bedingungen: Inzell ist ein moderner Luftkurort, liegt eingerahmt von Bergen und bietet zum Aufenthalt die passende Umgebung. Die Kritische Akademie ist mit ihren großzügigen Seminar- sowie Gruppenräume auf dem neuesten Stand der Technik, die Veranstaltungsräume sind von Tageslicht durchflutet und geben den Blick frei auf die reizvolle Landschaft. Eine Besonderheit des Hauses ist die Verbindung von Bildung und Gesundheit. Die Kritische Akademie wartet mit einer medizinischen Badeabteilung auf, mit Schwimmbad, Solarium, Nordic-Walking Parcours und weiteren Fitnessmöglichkeiten. Selbstverständlich gibt es für die Gäste kostenlosen W-LAN-Zugang auf dem ganzen Areal und für die Seminare Computermedienpools sowie Dolmetscheranlagen. Darüber hinaus haben die Teilnehmer/-innen der Kritischen Akademie ein entscheidendes „lernplus“: Sie haben auch Zugang zu einem Lernort im Internet unter www.lernplus.de. Fachakademie für Arbeitsrecht Die Seminare und Konzeptionen im Bereich Individuelles Arbeitsrecht finden im Rahmen der „Fachakademie für Arbeitsrecht“ statt. Die Fachakademie wird von einem Beirat beraten, bestehend aus Vertretern der IG Metall, der DGB Rechtsschutz GmbH, Wissenschaftlern, renommierten Fachanwälten für Arbeitsrecht und Kooperationspartnern. Für die Zeit nach den Tagungen, Klausuren, Seminaren und anderen Veranstaltungen organisiert die Kritische Akademie täglich ein kulturelles und sportives Abendangebot für die Gäste. Übrigens: Wer einmal an der Kritischen Akademie war, lässt sicherlich nicht unerwähnt, dass er dort besonders köstlich bewirtet wurde. 109 Bildungszentren Jugendbildungszentrum Schliersee Weitere Informationen IG Metall Jugendbildungszentrum Schliersee Unterleiten 28 83727 Schliersee Angelika Stetter Tel. 08026 9213-200 Fax. 08026 9213-299 Mail. [email protected] www.igm-schliersee.de Für die Freizeit: Bierstube mit Billard; Kicker; Tischtennis; Musikanlage; Sonnenterasse mit Seeblick und Grillmöglichkeiten; Sportplatz mit Flutlichtanlage für Fußball, Handball, Basketball, Badminton und Tennis. Zum Ausleihen stehen Zweierkanus, Mountainbikes und Schlitten zur Verfügung. Die Umgebung bietet eine Sommerrodelbahn, Erlebnisbäder, Bademöglichkeiten, Bergbahnen, Skilifte, Snowtubing, Langlaufloipen, Bergwanderwege, Indoor- und Outdoorklettermöglichkeiten und vieles mehr. Das Jugendbildungszentrum ist bestens für die Bedürfnisse der Jugendbildungsarbeit ausgestattet: Zwei Seminareinheiten, die dazugehörigen Arbeitsgruppenräume (u. a. Werkraum und Videostudio) sowie eine entsprechende Seminartechnik bieten vielfältige Möglichkeiten für kreatives Lernen und Arbeiten. Die Räumlichkeiten können optional zu einem Konferenzraum für etwa 90 Personen umgebaut werden. Entsprechend den Möglichkeiten des Hauses werden erlebnispädagogische Ansätze in die Jugendbildungsarbeit aufgenommen. Es geht darum, mit Kopf, Herz und Hand zu lernen und mit den anderen Seminarteilnehmenden gemeinsam neue Erfahrungen zu ermöglichen. Zur Konzeption des Jugendbildungszentrum gehört die Zusammenarbeit mit den anderen DGB-Gewerkschaften, dem Bayerischen Jugendring und den anerkannten Jugendbildungsstätten in Bayern. Unterbringung Es stehen zur Verfügung: 34 Zimmer (überwiegend Doppelzimmer) mit Dusche, WC, Telefon, teils mit Balkon und Seeblick; insgesamt 54 Betten, 2 behindertengerechte Zimmer mit barrierefreiem Zugang. 110 Tagungsorte Oberbayern Landhotel Bad Grönenbach www.landhotel-groenenbach.de Bad Grönenbach Hotel Eisvogel Bad Gögging www.hotel-eisvogel.de Bad Gögging Farbinger Hof www.farbingerhof.de Bernau Hotel Dirsch ★ ★ ★ ★ www.hotel-dirsch.de Emsing Hotel Alpenblick www.tagungshotel-alpenblick.de Ohlstadt Gasthof zum Hirschen www.zumhirschen-hirschberg.de Beilgries 111 112 E-Mail: _____________________________________________________________ Geburtsdatum: ________________________ ja nein Mitgliedsnummer IG Metall: ________________________________ Gewerkschaftsmitglied: Datum der Betriebsratssitzung: _________________________________________________________________________________ Der Betriebsrat hat die Teilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG ordnungsgemäß in seiner Sitzung beschlossen. Funktion im Betriebsrat/JAV: ___________________________________________________________________________________ IG Metall-Verwaltungsstelle: ____________________________ Beschäftigt als: __________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________ Beschäftigt bei (Firma, Straße, Ort): ______________________________________________________________________________ Tel. Privat: _______________________________________ Ort: _______________________________________________________________ Tel. Betrieb (mit Durchwahl): ___________________________________ PLZ: _______________________________ Straße: __________________________________________________________________________________________________ Nachname: __________________________________________________________ Seminarnummer: _____________________________________ Seminarort: __________________________________________ Vorname: ___________________________ Termin: ____________________________________________ Seminartitel: _________________________________________ Veranstalter: Stiftung zur Förderung von Bildung, Erholung und Gesundheitshilfe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern, Paradeplatz 9, 85049 Ingolstadt Fax: 08665 980 503 Seminaranmeldung Betriebsrat / JAV 113 Unterschrift: _________________________________________________________ Kopiervorlage Die Seminaranmeldung ist vom Betriebsratsvorsitzenden oder einem dazu bevollmächtigten Mitglied des Betriebsrates zu unterschreiben. Datum: _____________________________ Mit der Anmeldung erkläre ich mich einverstanden, dass die Betriebsräteakademie Bayern die personenbezogenen Daten für die Abwicklung des Seminars nutzen darf. Die eingegeben Daten werden ausschließlich an die IG Metall weitergeben und dort für Auswertungen sowie gegebenenfalls zur Zusendung von weiterführenden Materialien genutzt. Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung erkläre ich mich einverstanden. 114 ja nein Gewerkschaftsmitglied: ja nein Gewerkschaftsmitglied: ja nein Gewerkschaftsmitglied: ja nein Gewerkschaftsmitglied: ja nein ________________________________________________________________________________________________________ Beschäftigt bei (Firma, Straße, Ort): ______________________________________________________________________________ IGM-Mitgliedsnummer ____________________________________ Vorname Nachname: ______________________________________________________ IGM-Mitgliedsnummer ____________________________________ Vorname Nachname: ______________________________________________________ IGM-Mitgliedsnummer ____________________________________ Vorname Nachname: ______________________________________________________ IGM-Mitgliedsnummer ____________________________________ Vorname Nachname: ______________________________________________________ IGM-Mitgliedsnummer ____________________________________ Gewerkschaftsmitglied: Seminarnummer: _____________________________________ Seminarort: __________________________________________ Vorname Nachname: ______________________________________________________ Termin: ____________________________________________ Seminartitel: _________________________________________ Veranstalter: Stiftung zur Förderung von Bildung, Erholung und Gesundheitshilfe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern, Paradeplatz 9, 85049 Ingolstadt Fax: 08665 980 503 Seminaranmeldung Betriebsrat / JAV mehrere Teilnehmer 115 Tel. Betrieb (mit DW): __________________________________________ Unterschrift: _________________________________________________________ Kopiervorlage Die Seminaranmeldung ist vom Betriebsratsvorsitzenden oder einem dazu bevollmächtigten Mitglied des Betriebsrates zu unterschreiben. Datum: _____________________________ Datum der Betriebsratssitzung: _________________________________________________________________________________ Der Betriebsrat hat die Teilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG ordnungsgemäß in seiner Sitzung beschlossen. Die angemeldeten Personen erklären sich damit einverstanden, dass die Betriebsräteakademie Bayern die personenbezogenen Daten für die Abwicklung des Seminars nutzen darf. Die eingegeben Daten werden ausschließlich an die IG Metall weitergeben und dort für Auswertungen sowie gegebenenfalls zur Zusendung von weiterführenden Materialien genutzt. Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung erkläre ich mich einverstanden. IG Metall-Verwaltungsstelle: ________________________ 116 E-Mail: _____________________________________________________________ Geburtsdatum: ________________________ ja nein Mitgliedsnummer IG Metall: ________________________________ Gewerkschaftsmitglied: Datum der SBV-Sitzung: ______________________________________________________________________________________ Die SBV hat die Teilnahme nach § 96 Abs. 4 SGB IX beschlossen. IG Metall-Verwaltungsstelle: ____________________________ Beschäftigt als: __________________________________________________________ Beschäftigt bei (Firma, Straße, Ort): ______________________________________________________________________________ Tel. Privat: _______________________________________ Ort: _______________________________________________________________ Tel. Betrieb (mit Durchwahl): ___________________________________ PLZ: _______________________________ Straße: __________________________________________________________________________________________________ Nachname: __________________________________________________________ Seminarnummer: _____________________________________ Seminarort: __________________________________________ Vorname: ___________________________ Termin: ____________________________________________ Seminartitel: _________________________________________ Veranstalter: Stiftung zur Förderung von Bildung, Erholung und Gesundheitshilfe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern, Paradeplatz 9, 85049 Ingolstadt Fax: 08665 980 503 Seminaranmeldung SBV 117 Unterschrift: _________________________________________________________ Kopiervorlage Datum: _____________________________ Mit der Anmeldung erkläre ich mich einverstanden, dass die Betriebsräteakademie Bayern die personenbezogenen Daten für die Abwicklung des Seminars nutzen darf. Die eingegeben Daten werden ausschließlich an die IG Metall weitergeben und dort für Auswertungen sowie gegebenenfalls zur Zusendung von weiterführenden Materialien genutzt. Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung erkläre ich mich einverstanden. 118 Ort: _____________________ Datum: _______________ Die Veranstaltung findet statt vom __________________ bis ____________________ in __________________ gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zu schicken. _______________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________ mit dem Thema: auf eine Schulungsveranstaltung der Betriebsräteakademie Bayern als Ersatzmitglied im Falle der Verhinderung wurde benannt: ____________________________________________ Mitglied des Betriebsrats/der JAV _______________________________________________________________ folgendes Der Betriebsrat hat in der Sitzung am _____________________________________________beschlossen, Betriebsratsbeschluss für den Besuch von Schulungen An die Geschäftsleitung Im Haus Betriebsratsbeschluss 119 Unterschrift der/des Vorsitzenden: __________________________________________ Kopiervorlage Ort, Datum: __________________________ Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für eine sach- und fachgerechte Betriebsratstätigkeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Die betrieblichen Belange hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulungsveranstaltung wurden berücksichtigt. Sollten wir innerhalb der nächsten 14 Tage nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass der Seminarteilnahme aus Ihrer Sicht nichts entgegensteht. Der schnelle Weg zum bundesweiten Seminarprogramm der IG Metall-Bildungszentren Ein Bildungsprogramm für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und JAVen nach § 37 Abs. 6 BetrVG Weitere Informationen im Internet: www.igmetall.de Im Extranet (nur für Aktive Mitglieder): www.extranet.igmetall.de 120 Impressum: Das Bildungsprogramm der Bildungsregion München erscheint einmal jährlich. Auflage: 1.050 Stück Alle Angaben im Bildungsprogramm und dem dazugehörenden Faltkalender ohne Gewähr und unter Vorbehalt der Änderung. Herausgeber: Stiftung Bildung, Erholung und Gesundheitshilfe Kritische Akademie, Salinenweg 45, 83334 Inzell Bilder: Eigene, MEV-Verlag, Werner Bachmeier; Layout und Grafik-Design: Alfred Haslinger, DESIGNWORX.at Satz: Daniel Reichinger V.i.S.d.P.: Stiftung Bildung, Erholung und Gesundheitshilfe Kritische Akademie, Gebhard Schwägerl, Salinenweg 45, 83334 Inzell 121 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stiftung zur Förderung von Bildung, Erholung und Gesundheitshilfe für die Betriebsräteakademie Bayern (nachfolgend BAB genannt) Anmeldung / Rechnung Ihre Anmeldung wird nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mit Zugang Ihrer Anmeldung sind Sie verbindlich für das gewünschte Seminar angemeldet. Sie erhalten umgehend eine Anmeldebestätigung bzw. Rechnung sowie erste Informationen zum Seminarort. Kann Ihre Anmeldung wegen Überschreitung der Teilnehmerzahl keine Berücksichtigung finden, erhalten Sie hierüber unverzüglich Mitteilung und werden in die Warteliste aufgenommen. Sie haben auch die Möglichkeit, einen Seminarplatz vorab zu reservieren. Bitte teilen Sie uns dies in schriftlicher Form mit. Kosten Unsere Seminargebühren sind gemäß § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Kosten für Verpflegung und Übernachtung im Hotelunterliegen der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Mehrtägige und Wochenseminare werden von uns in der Regel nur mit Übernachtung und Verpflegung angeboten, um nach Seminarende die Möglichkeit des kollegialen Austausches und der individuellen Beratung durch unsere Referententeams zu ermöglichen. Die Rechnung ist ohne Abzüge 14 Tage nach Rechnungserhalt zu begleichen. Bei verspäteter Bezahlung erheben wir Mahngebühren. Ausfallgebühren Die Anmeldung zum Seminar verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr. Für Mehrtages- und Wochenseminare gelten nachfolgende Ausfallgebühren: » bei Abmeldungen bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten. » bei Absage später als 4 Wochen vor Seminarbeginn 100 % der Übernachtungskosten und 20 % der Seminargebühren » bei Absage 1 Woche vor Seminarbeginn oder Nichterscheinen 100 % der Gesamtkosten Eine Vertretung des Seminarteilnehmers ist selbstverständlich möglich. Zur Vermeidung von Ausfallgebühren empfehlen wir einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Bei Tagesseminaren werden evtl. Ausfallgebühren mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt und gelten als vereinbart. 122 Änderungsvorbehalt / Seminarabsage Wir behalten uns vor, notwendige inhaltliche und/ oder organisatorische Änderungen vor oder während der Seminarveranstaltung vor zu nehmen, soweit diese den Gesamtcharakter des Seminars nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall sind wir berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten/in durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen. Eine Seminarabsage behalten wir uns aus wichtigen Gründen vor. Dies könnte zum Beispiel der Ausfall der Referenten oder eine viel zu geringe Teilnehmerzahl sein. Ein Schadensersatz gegen die BAB kann daraus nicht geltend gemacht werden. In diesem Fall werden bereits angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer sofort, in der Regel spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn, schriftlich informiert. Datenschutz Ihre Daten werden für die interne Weiterbearbeitung Ihres Auftrages verwendet. Darüber hinaus werden sie von uns oder der IG Metall für statistische Auswertungen unserer Veranstaltungen oder gegebenenfalls zur Zusendung von weiterführenden Materialien genutzt. Bei Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie auch per E-Mail Informationen über interessante Veranstaltungen bzw. unseren Newsletter. Wenn Sie mit der beschriebenen Verwendung Ihrer Daten zur künftigen Information über unsere Angebote nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte z.B. per E-Mail an [email protected] mit oder streichen Sie den entsprechenden Teil der Datenschutzhinweise im Anmeldeformular. Haftung Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeiten sind Sie als Teilnehmer/-in über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In der seminarfreien Zeit und während Aktivitäten im Rahmen eines eventuellen Begleitprogramms zum Seminar unterliegen die Teilnehmenden nicht diesem Versicherungsschutz. Die BAB haftet für Schäden nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der BAB oder einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der BAB beruhen. Sonstiges Bitte beachten Sie, dass für Ihre Seminarteilnahme die angegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich gelten. 123 betriebsräte akademie bayern www.betriebsraeteakademie-bayern.de
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