Publikation Abfallgebühren 2015

Zur Publikation im Kurier, auf der Homepage und im Amtsblatt des Kantons Zürich per 5. Juni 2015
Rückwirkende Reduktion der Abfallgrundgebühr per 1.1.2015
Mit Beschluss Nr. 98 vom 26. Mai 2015 hat der Gemeinderat die Abfallgrundgebühr für Haushalte/
Wohnungen sowie für Gewerbe-/Industriebetriebe rückwirkend per 1. Januar 2015 neu festgesetzt. Die
übrigen Gebühren bleiben unverändert.
Ab 1. Januar 2015 gelten somit folgende Tarife:
1. Abfallgrundgebühr (reduziert)
a) für Haushalte/Wohnungen (pro Einheit)
b) für Gewerbe-/Industriebetriebe (pro Betrieb)
Fr.
Fr.
105.00
105.00
2. Kehrichtsackgebühr Haushalte / Wohnungen (unverändert)
Die jeweils gültigen Sackgebühren werden durch die IG KSG festgelegt. Sie betragen derzeit (gültig
seit 01.01.2011):
a) Kehrichtsack 17 Liter
b) Kehrichtsack 35 Liter
c) Kehrichtsack 60 Liter
d) Kehrichtsack 110 Liter
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
-.95
1.80
2.70
4.20
Fr.
6.50
Fr.
100.00
3. Sperrgut Haushalte/Wohnungen (unverändert)
(Gebührenmarken orange)
bis 100 x 60 x 50 cm, max. 20 kg (pro Einheit 1 Marke)
Bereitstellung an Strasse
4. Umtriebsgebühr (unverändert)
Im Wiederholungsfall kann sich diese erhöhen.
In den Gebühren 1 - 3 ist die Mehrwertsteuer enthalten. Die Umtriebsgebühr ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig.
Rechtsmittel:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat
Bülach, 8180 Bülach, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtenen Bestimmungen sind genau zu bezeichnen. Die angerufenen
Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Der Beschluss liegt während der Rekursfrist zu den üblichen Bürozeiten am Schalter „Raum, Umwelt
+ Verkehr“ (Betriebsgebäude, Hofwiesenstrasse 32) zur Einsichtnahme auf oder kann auf der Webseite
www.dietlikon.org eingesehen werden.
5. Juni 2015
Gemeinderat Dietlikon