Sozial- und Erziehungsdienst - Kommunaler Arbeitgeberverband

KAV
Rundschreiben V 19/2015
Kommunaler Arbeitgeberverband
Sachsen-Anhalt e. V.
Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst:
Musterbausteine zur Beantwortung von Zuschriften
29. April 2015
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Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anlage übersenden wir Ihnen Musterbausteine zur Beantwortung von Zuschriften
von Bürgerinnen und Bürgern, Eltern bzw. Elternräten im Zusammenhang mit den
Tarifverhandlungen und etwaigen Streikmaßnahmen im Sozial- und Erziehungsdienst.
Mit freundlichen Grüßen
Lehmann
Verbandsgeschäftsführer
Anschrift: Merseburger Straße 97, 06112 Halle (Saale)
Telefon: (0345) 52 522 0

Fax: (0345) 52 522 22
E-Mail: [email protected]  Internet: www.kav-sachsenanhalt.de
Anlage
Musterschreiben zur Beantwortung von Zuschriften
Tarifverhandlungen und Streikmaßnahmen im Sozial- und Erziehungsdienst
Sehr geehrte(r) Frau/Herr …….,
vielen Dank für Ihre E-Mail/Ihr Schreiben vom ...... 2015.
wir teilen Ihre Auffassung, dass Erzieherinnen und Erzieher qualitativ hochwertige
Arbeit leisten, die eine große Bedeutung für die frühkindliche Bildung hat. Die besondere Wertschätzung zeigt sich auch im Tarifrecht. Der Sozial- und Erziehungsdienst
hat hier bereits eine Sonderstellung. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben 2009
Sonderregeln und eine eigene Gehaltstabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst
vereinbart. Erzieherinnen und Erzieher erhalten nach dem Tarifvertrag (TVöD) höhere Gehälter als Beschäftigte anderer Berufsgruppen mit vergleichbarer Ausbildung.
Auch die Gehaltssteigerungen im Sozial- und Erziehungsdienst waren höher als bei
den anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Wir wehren uns deshalb gegen die Darstellung der Gewerkschaften, der Sozial- und
Erziehungsdienst würde im öffentlichen Dienst der Kommunen nicht ausreichend
wertgeschätzt.
Wir kritisieren vielmehr das Vorgehen der Gewerkschaften, das offenbar von Anfang
an auf Eskalation ausgerichtet war.
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat Verhandlungen
über die Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst nie abgelehnt. Im Gegenteil: Die Arbeitgeber haben in jeder Verhandlungsrunde konkrete Vorschläge für Verbesserungen bei der Eingruppierung vorgelegt. Die VKA hat angeboten, die Eingruppierung zu überprüfen und dort, wo die Anforderungen gestiegen sind, dies im Tarifrecht entsprechend neu zu regeln. Stichworte: Inklusion, Sprachförderung oder musische Früherziehung. Die von der VKA vorgeschlagenen Verbesserungen würden
z.B. Erzieherinnen und Erziehern mit Tätigkeiten in einem pädagogischen Spezialgebiete mit Fachweiterbildung ein Plus von bis zu 443 Euro monatlich bringen.
Die Überprüfung der Eingruppierungsmerkmale und die Klärung, ob und welchen
Veränderungsbedarf es konkret gibt, lehnen die Gewerkschaften ab. Sie wollen pauschal höhere Eingruppierungen für alle Beschäftigten. Allerdings: Eingruppierungsverhandlungen sind keine Lohnrunde. Die letzte Lohnrunde brachte den Beschäftigten mit dem Tarifabschluss vom 1. April 2014 ein Gehaltsplus von 5,4 Prozent. Die
Gehälter sind zuletzt ab 1. März 2015 um 2,4 Prozent gestiegen.
Die Monatsgehälter der Erzieherinnen und Erzieher im öffentlichen Dienst der Kommunen liegen seitdem in Abhängigkeit von der Dauer der Berufserfahrung zwischen
2.590 Euro und 3.750 Euro, für Kita-Leitungen bei bis zu 4.750 Euro. Sie liegen damit oberhalb anderer Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes, zum Beispiel
Handwerker, Brandmeister bei der Feuerwehr oder staatlich geprüfte Techniker.
Wir halten die Forderungen der Gewerkschaften nach weiteren Steigerungen im Sozial- und Erziehungsdienst um bis zu sieben Tarifgruppen bzw. über 20 Prozent Gehaltserhöhung bei den Erzieherinnen und Erziehern für unrealistisch. Wir sind aber
bereit, dort wo sich Änderungen bei den Anforderungen und Tätigkeiten ergeben haben, dies entsprechend zu honorieren. Solche Änderungen im Tarifrecht können wir
aber nur in Verhandlungen diskutieren und vereinbaren. Deshalb fordern wir die Gewerkschaften zu ernsthaften und zielgerichteten Gesprächen auf. Ein Streik wird uns
nicht weiterbringen.
Zu Ihrer weiteren Information fügen wir Ihnen die Tarifinfo der VKA vom 22. April
2015 bei.
Weitere Bausteine:
Alternativeinstieg, wenn Hauptthema die Streiks sind:
Wir teilen Ihre Kritik an den vollkommen unangemessenen und überzogenen Warnstreiks der Gewerkschaften in den Kindertagesstätten und dem weiteren kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst. Mit den Streiks sorgen die Gewerkschaften - wie
auch Ihre Schilderungen zeigen - immer wieder für massive Belastung von Kindern
und Eltern, ohne dass dies die Verhandlungen inhaltlich weiterbringt. Von dem offenbar seit langem feststehenden Streik-Fahrplan waren die Gewerkschaften auch nicht
mit konsensorientierten Verhandlungen und weitreichendem Entgegenkommen der
Arbeitgeber abzubringen. Wir halten dieses Vorgehen der Gewerkschaften für vollkommen inakzeptabel.
Zu etwaigen persönlichen Berichten des Absenders:
Ihre persönlichen Schilderungen machen einmal mehr deutlich, dass die Streiks der
Gewerkschaften vor allem Unbeteiligte trifft - Sie und Ihre Kinder. Ihren Unmut können wir gut nachvollziehen. Auch wir fordern das sofortige Ende aller Streikmaßnahmen. Die Gewerkschaften sollen endlich wahrmachen, dass sich der Streik nicht gegen die Eltern und Kinder richtet. Dies geht nur mit einem sofortigen Streikende.
TARIFINFO der VKA
S OZIAL- UND E RZIEHUNGSDIENST
7/2015
VOM
2 2 . A PRIL 2 0 1 5
Sozial- und Erziehungsdienst:
VKA schlägt Verbesserungen vor / Gewerkschaften brechen
Verhandlungen ab und wollen streiken
In den Tarifverhandlungen
für den Sozial- und Erziehungsdienst hat die VKA
am 21. April 2015 den Gewerkschaften ein umfangreiches Papier mit Vorschlägen zu Verbesserungen bei der Eingruppierung übergeben. Die Gewerkschaften haben die
Verhandlungen abgebrochen. Sie streben nach eigener Aussage eine Urabstimmung und Streik an.
durchschnittlichen Entgelterhöhung von zehn Prozent.
Die tatsächlichen Steigerungen liegen darüber, teilweise
bei bis zu 20 Prozent.
Die VKA kritisiert das Vorgehen der Gewerkschaften,
das offenbar von Anfang an
auf Streiks ausgelegt war.
Die VKA lehnt pauschale
Erhöhungen ab. Sie hat aber
in jeder Verhandlungsrundkonkrete Vorschläge für Verbesserungen bei der Eingruppierung vorgelegt. Die
Gewerkschaften haben diese
stets mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass dies
nicht ihrer Forderung nach
einer generellen Erhöhung
für alle Beschäftigten entspreche.
Die Verhandlungen
Grundsatzstreit
Die Gewerkschaften fordern
Höhergruppierungen für den
gesamten Sozial- und Erziehungsdienst um bis zu sieben Entgeltgruppen und behaupten, dies führe zu einer
Die VKA hat von Anfang an
ihre Bereitschaft erklärt, die
Eingruppierung zu überprüfen und dort, wo die Anforderungen gestiegen sind, dies
im Tarifrecht entsprechend
neu zu regeln. Stichworte:
Inklusion, Sprachförderung
oder musische Früherziehung. Die von der VKA vorgeschlagenen Verbesserungen würden den Erzieherinnen und Erziehern bei Vorliegen der Voraussetzungen
ein Plus von bis zu 443 Euro
monatlich bringen.
Die Überprüfung der Eingruppierungsmerkmale und
die Klärung, ob und welchen
Veränderungsbedarf es konkret gibt, lehnen die Gewerkschaften ab. Sie wollen pauschal höhere Eingruppierungen für alle Beschäftigten.
Allerdings:
Eingruppierungsverhandlungen sind
keine Lohnrunde.
Die letzte Lohnrunde brachte
den Beschäftigten mit dem
Tarifabschluss vom 1. April
2014 ein Gehaltsplus von
5,4 Prozent. Die Entgelte
sind zuletzt ab 1. März 2015
um 2,4 Prozent gestiegen.
Vorschläge der VKA
Die VKA hat in den Verhandlungen Verbesserungen bei
der Eingruppierung von Erzieher/innen, Kinderpfleger/
innen, Kita-Leitungen und
dem handwerklichen Erziehungsdienst vorgeschlagen.
Foto: VKA
Die Verhandlungskommission der VKA am 20. April 2015 in Offenbach.
Von links: Oberbürgermeister Jann Jakobs (Potsdam), VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann und Oberbürgermeister Ulrich Mädge
(Lüneburg).
Die Gewerkschaften sind auf
die einzelnen Vorschläge
nicht näher eingegangen,
haben in ihren Publikationen
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sogar teilweise behauptet,
die VKA „lehne jede Verbesserung für den Sozial- und
Erziehungsdienst ab“. Um
dieser
gewerkschaftlichen
Fehlinformation entgegenzutreten, hat die VKA am
21. April 2015 alle Vorschläge in einem Papier zusammengefasst (siehe Seite 4).
Streik-Fahrplan
Bereits bei Vorstellung der
Gewerkschaftsforderungen
gegenüber den Medien im
November 2014 haben die
Gewerkschaften mit Streiks
gedroht. In Gewerkschaftsschreiben vom Januar 2015,
mithin noch vor den ersten
Verhandlungen, wurde über
Streikpläne und -ziele („Mit-
gliedermobilisierung“) informiert.
Bereits mit Verhandlungsauftakt haben die Gewerkschaften bundesweit zu
Warnstreiks und Demonstrationen aufgerufen und dies
seitdem an mehreren Tagen
fortgeführt. Nach den Vorstellungen der Gewerkschaft
soll dies nun Dauerzustand
werden. Das Ziel der Gewerkschaften lautet Urabstimmung und Streik.
Mit den Streiks sorgen die
Gewerkschaften immer wieder für massive Belastung
von Kindern und Eltern, ohne dass dies die Verhandlungen inhaltlich weiterbringt.
Von dem offenbar seit langem feststehenden StreikFahrplan waren die Gewerkschaften auch nicht mit inhaltlichen
Verhandlungen
und weitreichendem Entgegenkommen der Arbeitgeber
abzubringen.
Weiteres Vorgehen
der VKA
Die Arbeitgeber fordern die
Gewerkschaften auf, die
Verhandlungen
fortzusetzen.
Ziel der VKA ist ein realistischer Tarifkompromiss.
Allerdings: Tarifverhandlungen kann man nur führen,
wenn der Verhandlungspartner auch tatsächlich verhandelt. Dies ist bei den
Gewerkschaften aktuTarifgefüge
ell nicht der Fall.
Wo sollen Erzieherinnen und Erzieher im Gehaltsgefüge des öffentlichen
Die
VerhandlungsDienstes stehen? Dies ist eine der Grundsatzfragen, die Arbeitgeber und
kommission der VKA
Gewerkschaften in den Eingruppierungsverhandlungen beantworten müshat den Gewerksen.
schaften gegenüber
Derzeit sind Erzieherinnen und Erzieher höher eingruppiert als andere
betont, auch außerAusbildungsberufe. Die Arbeitgeber meinen, dass dies zu Recht so ist
halb vereinbarter Terund sind darüber hinaus bereit, über weitere Änderungen zu verhandeln.
mine für VerhandlunAber: Das Gesamtsystem muss stimmig bleiben.
gen bereit zustehen.
Die Gewerkschaften argumentieren, die „Arbeit mit Menschen“ würde
Die
Mitgliederverschlechter bezahlt als die „Arbeit mit Maschinen“. Das gilt für den Tarifbesammlung
der VKA
reich des öffentlichen Dienstes nicht. Die Bezahlung von Erzieherinnen
tagt
Ende
Mai
2015.
und Erzieher im öffentlichen Dienst der Kommunen liegt oberhalb anderer
Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes, zum Beispiel Handwerker,
Brandmeister bei der Feuerwehr oder staatlich geprüfte Techniker.
Als Beleg für ihre These nennen die Gewerkschaften die Bezahlung in der
privaten Chemieindustrie
und bei VW.
Beides
liegt
außerhalb des
öffentlichen
Dienstes der
Kommunen
und
damit
auch
außerhalb des Tarifbereichs von
VKA,
ver.di
Erzieher/in
Forderung:
Erzieher/in
Forderung:
Handwerker/in,
und dbb.
(S 6)
Erzieher/in
(S 10)
schwierige
Tätigkeit (S 8)
Erzieher/in 3jährige Ausbildung
schw. T. (S 11)
(EG 5)
Feuerwehrmann Staatl. geprüfte
/frau (EG 6)
Techniker/in
(EG 8)
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Der bisherige Verhandlungsverlauf
Bei der Rückschau über
die bisherigen Verhandlungen im Sozial- und
Erziehungsdienst
wird
deutlich: Die VKA hat
sich von Anfang an um
sachliche und zielorientierte Verhandlungen bemüht. Sie hat frühzeitig
konkrete Vorschläge in
den Verhandlungen vorgelegt. Die Gewerkschaften hingegen haben einen offenbar feststehenden Streik-Fahrplan verfolgt, mit dem sie auf Eskalation gesetzt haben
und nicht auf ernsthafte
Verhandlungen.
Ein
Rückblick.
Die Gewerkschaften beschließen am 18. Dezember 2014 die Eckpunkte
ihrer Forderungen für den
Sozial- und Erziehungsdienst. Die genauen Forderungen übersenden ver.di
und dbb erst Mitte Februar
2015. Die Forderungskataloge umfassen jeweils 16
Seiten und unterscheiden
sich in einigen Punkten.
Beim Auftakt der Verhandlungen am 25. Februar
2015 macht die VKA deutlich, dass sich die besondere Wertschätzung für
den Sozial- und Erziehungsdienst bereits im jetzigen Tarifrecht zeigt, dass
die Arbeitgeber darüber
hinaus bereit sind, die Eingruppierung zu überprüfen
und ggf. zu verbessern.
Um in den Verhandlungen
voranzukommen, schlägt
die VKA einen Verhandlungsfahrplan vor, dem die
Gewerkschaften zustimmten. Am 23. März 2015
geht es um Kita-Leitungen. Die VKA bietet Verbesserungen bei der Eingruppierung an und kommt
in einer zentralen Frage
den Gewerkschaften entgegen: Bislang dient allein
die Durchschnittsbelegung
als Maßstab der Eingruppierung
von
KitaLeitungen. Die VKA bietet
an, auch das von den Gewerkschaften
geforderte
Kriterium „unterstellte Beschäftigte“ zu berücksichtigen. Die Gewerkschaften
begrüßen das Entgegenkommen der Arbeitgeber.
In den Verhandlungen am
9. April 2015 geht es erstmals um die Eingruppierung von Erzieherinnen
und Erziehern. Die VKA
macht konkrete Verbesserungsvorschläge. Am 10.
April 2015 bestätigt der
Gruppenausschuss der
VKA für Verwaltung die
Verhandlungslinie: Die Arbeitgeber sind bereit, die
Eingruppierung zu verbessern - zum Beispiel bei Erzieherinnen und Erziehern
mit Tätigkeiten in pädagogischen
Spezialgebieten
oder mit qualifizierter Fachweiterbildung. Pauschale
Erhöhungen in der geforderten Größenordnung von
in der Spitze über 20 Prozent seien allerdings nicht
tragbar.
Bei den Verhandlungen am
16. April 2015 stehen die
Beschäftigten im handwerklichen Erziehungsdienst im Mittelpunkt.
Auch hierzu macht die
VKA konkrete Vorschläge.
Bei den vorerst letzten Verhandlungen am 20./21.
April 2015 geht es einerseits
um
Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagog/innen sowie die
weiteren Mantelforderungen der Gewerkschaften.
Hier sieht die VKAVerhandlungskommission
keinen Handlungsbedarf.
Die VKA übergibt den Gewerkschaften am 21. April
2015 alle bisherigen Vorschläge in einem Papier.
Die Gewerkschaften brechen den Verhandlungstermin ab und kündigen an,
ihren jeweiligen Bundestarifkommissionen die Urabstimmung und Streiks vorschlagen zu wollen. Den
für den 11./12. Mai 2015
vorsorglich
vereinbarten
Verhandlungstermin wollen
die Gewerkschaften nicht
wahrnehmen.
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Die Vorschläge der VKA in der Übersicht
Erzieherinnen und
Erzieher
Die Arbeitgeber wollen veränderte Anforderungen in
den Kindertagesstätten bei
der Eingruppierung der Erzieher/innen abbilden. Dafür
schlägt die VKA vor, die Entgeltgruppe S 7 für Erzieher/innen zu öffnen, denen
schwierige fachliche Tätigkeiten in einem pädagogischen Spezialgebiet übertragen sind. Gedacht ist hierbei
an Aufgabenbereiche wie
Inklusion, Sprachförderung
oder musische Früherziehung. Die VKA schlägt des
Weiteren vor, die Anforderungen
für
besonders
schwierige fachliche Tätigkeiten in der EG S 8 im Beispielsmerkmal „Tätigkeit in
Integrationsgruppen“ zu reduzieren. Außerdem sollen
Tätigkeiten in einem pädagogischen Spezialgebiet, die
den Abschluss einer qualifizierten
Fachweiterbildung
erfordern, zur Eingruppierung in die EG S 8 führen.
Die Höhergruppierung von
der EG S 6 in die EG S 8
führt zu einer Steigerung
beim Tabellenentgelt von bis
zu 443 Euro.
Kinderpflegerinnen und
Kinderpfleger
Bei den Kinderpfleger/innen
schlägt die VKA eine Öffnung der EG S 4 vor. Hierfür
soll der Beispielkatalog für
„schwierige fachliche Tätigkeiten“ um Tätigkeiten in
einem pädagogischen Spezialgebiet erweitert werden.
Die dadurch erleichterte Höhergruppierung von der EG
S 3 in die EG S 4 führt zu
einem Plus beim Tabellenentgelt um bis zu 201 Euro.
Kita-Leitungen
Die Arbeitgeber schlagen
vor, als weiteres Eingruppierungskriterium
alternativ
neben der Anzahl der Plätze
auf die Anzahl der unterstellten pädagogischen Fachkräfte abzustellen und
hierbei künftig einen zweijährigen Betrachtungszeitraum für etwaige Herabgruppierungen zu wählen.
Dies verbessert und verstetigt die Eingruppierung.
Die Eingruppierung von
Kita-Leitungen soll darüber
hinaus angehoben werden:
Für Leiter/innen von Kitas
mit unter 40 Plätzen (derzeit
EG S 7) soll künftig die EG
S 9 gelten. Dies führt zu
einer Steigerung der Tabellenentgelte von bis zu
431 Euro.
Für Leiter/innen von Kitas
mit 40 bis 69 Plätze (derzeit
EG S 10) schlägt die VKA
die EG S 11 vor. Dies würde
zu einer Steigerung der Tabellenentgelte von bis zu
145 Euro führen.
Für Leiterinnen und Leiter
großer Kindertagesstätten
mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 240
Plätzen schlagen die Arbeitgeber ein neues Eingruppierungsmerkmal in EG S 18
vor. Damit wäre beim Tabellenentgelt eine Steigerung
von bis zu 448 Euro verbunden.
Handwerklicher
Erziehungsdienst
Die in den Werkstätten für
behinderte Menschen vorhandene dreigeteilte Struktur
(Gruppenhelfer/innen,
Gruppenleiter/innen sowie
Werkstattleiter/innen)
soll
durch die Tätigkeitsmerkmale abgebildet werden.
Veränderungsbedarf
sehen
die
Arbeitgeber
bei den Werkstattleiter/
innen. Hier
sollen künftig
Das komplette Papier
neben
dem
der VKA steht auf
Meisterbrief
www.vka.de (Direktlink)
auch andere
Qualifikationen
berücksichtigt werden.
Ausgehend von den derzeitigen Eingruppierungsmerkmalen in den EG S 10 und
S 13 schlagen die Arbeitgeber ein weiteres Merkmal in
EG S 15 für Leiter/innen
von Ausbildungs-, Berufsförderungswerkstätten
oder
Werkstätten für behinderte
Menschen vor, deren Tätigkeit sich durch den Umfang
und die Bedeutung ihres
Aufgabengebietes wesentlich aus der EG S 13 heraushebt. Dies bedeutet eine
Steigerung der Tabellenentgelte von bis zu 270 Euro.
Weitere Informationen
Alle Ausgaben der Tarifinfos:
www.vka.de / Presse / Tarifinfos
Informationen zu den Verhandlungen sowie die Tarifmappe der
VKA: www.vka.de (Direktlink)
Weitergehende Beratung für Mitglieder der kommunalen Arbeitgeberverbände:
www.vka.de/mitgliedverbaende
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Allerheiligentor
2-4, 60311 Frankfurt.
Hauptgeschäftsführer: Manfred Hoffmann; Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Katja Christ.