Rundbrief - Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern eV

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Aktuelles
aus einer Hand
für den Landkreis Kelheim
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Telefon: 0863
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg
L 1: Förderung
Mehrfachantrag (MFA) 2015
Aufgrund der nötigen, sehr umfangreichen Vorarbeiten zur GAP-Reform
werden den Landwirten die MFAUnterlagen erst ab 17.03.2015 zugesandt. Bis Anfang April sollte der Versand abgeschlossen sein. Der Sendungsinhalt besteht aus dem Anschreiben des Herrn Staatsministers, dem
Deckblatt -Sendungsinhalt-, dem „Merkblatt MFA“, „Anleitung FNN“ und den
Broschüren „Elektronische Antragstellung“ und „Umsetzung der EU-Agrarreform“. Die Papierantragsteller (12 %
Anteil) erhalten zusätzlich den „MFAMantelbogen“, den „FNN“ mit Betriebsdatenblatt und das Viehverzeichnis.
Die Dateneingabe in iBalis ist voraussichtlich ab dem 16.03., das Absenden
des MFA ab dem 19.03.2015 möglich.
Um unnötige Mehrarbeiten bzw. Wartezeiten am Amt zu vermeiden, senden
Sie bitte nur fehlerfreie Anträge (ohne Hinweise, Warnungen, Fehler) ab.
Ihre Sachbearbeiter unterstützen Sie
bei Fragen bzw. Unklarheiten bestmöglich.
Zudem besteht auch heuer wieder die
Möglichkeit, den MFA in den für die
Landwirte eingerichteten 6 Eingabestationen im AELF abzusenden (Vorjahr:
3 Eingabestationen). Mit dieser hohen
Anzahl von Eingabestationen erhoffen
wir uns eine wesentliche Reduzierung
an Wartezeiten.
Wie in den Vorjahren wurde allen Antragstellern (auch den Online-Antragstellern) mit den Antragsunterlagen ein
Termin für die Besprechung des MFA
mitgeteilt.
4
Die Fördersachbearbeiter bitten um
konsequente Beachtung dieser Termine, damit unnötige Wartezeiten bei der
Antragsabgabe vermieden werden.
Wenn der Termin nicht wahrgenommen
werden kann, bittet das AELF Abensberg um vorherige Mitteilung.
Neuantragsteller von landwirtschaftlichen Förderungen können ab sofort die
Antragsunterlagen am AELF abholen.
Nach wie vor wird allen Papierantragstellern der Umstieg auf elektronische
Antragstellung ans Herz gelegt, da die
Vorteile eindeutig überwiegen (derzeitiger MFA-online Anteil: 88 %!).
1. Inhaltliche Änderungen im Hauptformular
Das Hauptformular 2015 besteht aus
10 Seiten (Vorjahr: 6 Seiten); es können insgesamt 8 verschiedene Fördermaßnahmen (Vorjahr: 4 Maßnahmen)
beantragt werden.
Neu in 2015 ist die Beantragung der
- Zuweisung von Zahlungsansprüchen
(ZA)
- Zahlung für Junglandwirte für aktivierte
ZA
- Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung für die beantragten Direktzahlungen
- Prämie für Sommerweidehaltung
(Weideprämie).
Neuzuweisung von ZA
Da die Neuzuteilung der ZA und die Direktzahlungen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben an die Bedingung „aktiver Betriebsinhaber“ geknüpft sind,
werden auf Seite 4 des Hauptformulars
die dazu notwendigen Angaben abgefragt. Nähere Informationen dazu finden
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg
Sie im Merkblatt zum MFA 2015 (S. 3-4).
Die Zuweisung der ZA erfolgt grundsätzlich einmalig im Jahr 2015 auf der
Grundlage der im FNN ausgewiesenen
beihilfefähigen Flächen. Hierzu müssen
die Flächen dem Antragsteller am
15. Mai 2015 zur Verfügung stehen und
ganzjährig beihilfefähig sein.
Betriebsinhaber unter 1 ha sind von der
Zuteilung ausgeschlossen, die Mindestparzellengröße für die Zuweisung
beträgt 0,1 ha. Die in 2015 zugeteilten
ZA werden wie bisher in
in der
der ZID
ZID (zent(zentrale InVeKos-Datenbank)
InVeKos-Datenbank) verwaltet. Im
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Regelfall erfolgt die Zuweisung von ZA
im Jahr 2015 an Betriebsinhaber, die
aufgrund des MFA 2013 zum Empfang
der Betriebsprämie 2013 berechtigt waren. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, können ZA dennoch zugewiesen werden, wenn
- der Betriebsinhaber niemals eigene
oder gepachtete ZA besessen hat
und nachweislich zum 15.05.2013
landwirtschaftlich tätig war
- o. g. Voraussetzungen wegen betrieblicher Veränderungen (Vererbung, vorweggenommene Erbfolge,
Änderung der Bezeichnung, Änderung des Rechtsstatus, Zusammenschluss, Aufteilung) nicht vom Mehrfachantragsteller 2015, sondern von
einem anderen Betriebsinhaber erfüllt
werden.
Die entsprechenden Abfragen dazu finden Sie im Hauptformular S. 5-6 (bzw.
die Infos im Merkblatt, S. 5-6).
Auch für Neueinsteiger und Junglandwirte kann auf Antrag eine ZAZuweisung aus der nationalen Reserve
erfolgen. Dies gilt auch in Fällen höherer Gewalt bzw. außergewöhnlicher
Umstände (z. B. öffentliche Infrastrukturmaßnahme, länger andauernde Berufsunfähigkeit in 2013).
Zahlung für Junglandwirte
(ca. 44 € je ZA für max. 90 aktivierte ZA)
kann für max. 5 Jahre gewährt werden
und muss jedes Jahr beantragt werden.
Der Junglandwirt darf im Erst-Antragsjahr (z. B. 2015) nicht 41 Jahre oder
älter werden; zwischen dem Kalenderjahr der Niederlassung und Kalenderjahr der Antragstellung dürfen max.
5 Jahre liegen.
Die Zahlung für Junglandwirte kann
grundsätzlich auch an juristische Per-
sonen oder eine Vereinigung natürlicher Personen (z. B. GbR) gewährt
werden, wenn zumindest keine Entscheidung bzgl. Betriebsführung, Gewinn und finanzielle Risiken gegen den
Junglandwirt durchgesetzt werden kann
(Vetorecht). Zudem muss der Junglandwirt einer der Geschäftsführer und
Gesellschafter sein (Anteil nicht relevant).
Die Abfragen dazu finden Sie im Hauptformular auf S. 8 (bzw. im Merkblatt
S. 14).
Beispiele:
Niederlassung
2009
2010
2015
2014
2015
Antragstellung
2015
2015
2015
2015
2016
prämienberechtigt
nein
ja (1 Jahr)
ja (5 Jahre)
ja (5 Jahre)
ja (5 Jahre)
5
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg
Kleinerzeugerregelung (KER)
Im Jahr 2015 können sich Betriebsinhaber einmalig zur Teilnahme an der
Kleinerzeugerregelung
entscheiden.
Sie unterliegen damit nicht mehr den
CC-Vorschriften, aber dennoch dem
Fachrecht. Die Direktzahlungen sind
bei 1.250 € max. gedeckelt.
Die KER ist daher für Betriebe unter
4 ha in Erwägung zu ziehen.
Prämie Sommerweidehaltung (B60)
ist
als KULAP-Maßnahme (Laufzeit
1 Jahr) im Rahmen des MFA zu bean-
tragen; dies betrifft nur einige wenige
Rinderhalter im Dienstgebiet.
2. Viehverzeichnis (VVZ)
Anstatt der bisherigen Stichtagsmeldung 01. März des aktuellen Jahres ist
nunmehr der für das aktuelle Jahr
(2015) vom Betriebsinhaber geschätzte
Jahresdurchschnittsbestand
anzugeben. Mit dieser Umstellung können
KULAP-Programme mit RGV-Besatzgrenzen bereits im Herbst des Antragsjahres ausbezahlt werden (statt wie
bisher im Frühjahr des Folgejahres).
3. Flächen- und Nutzungsnachweis
(FNN)
Hilfestellung zur Feldstückskarte
und Nutzungserfassung
(s. iBalis Feldstückskarte
).
Derzeit sind bereits Demo-Videos verfügbar zu den Bereichen „Feldstück
ändern“, „Feldstück prüfen“, „LE erfassen“. Geplant ist, dass ab 16.03. entsprechende Videos auch zur „Digitalisierung von Nutzungsschlägen“ und zur
„Anwendung von Digitalisierungsfunktionen“, wie Messen, Snappen, Hilfslinien verfügbar sind.
6
Grafische Antragserfassung
(bei mehr als 1 Nutzung nötig)
Zur Digitalisierung ist der Wechsel von
der Nutzungserfassung in die Feldstückskarte nötig (s. Demo-Video).
Angabe der Hauptkultur
Hauptkultur ist grundsätzlich die Nutzung, die sich den größten Teil des
Zeitraums vom 01.06. bis 15.07. auf der
Fläche befindet (z. B. bis 24.06. Spargel, ab 25.06. Kleegras: Hauptkultur
Spargel (NC 860). Ausnahme Mais:
wird bis zum 15.07. Mais angebaut, ist
Mais als Hauptkultur anzugeben.
Aufgrund der Vorgaben zur Anbaudiversifizierung (v. a. Gemüsebauern)
musste die NC-Liste erweitert werden.
Auch für die Betriebe im Dienstgebiet
ergeben sich neue NC, z. B.
NC 601: Stärkekartoffeln
NC 602: Kartoffeln
NC 603: Zuckerrüben
NC 856: Hopfen
NC 850: Hopfenfechser
NC 860: Spargel.
Vorgehensweise bei der Beantragung von ÖVF
- CC-relevante LE sind entsprechend
zu kennzeichnen
- Leguminosen: NC-Vergabe und zusätzliche „Kennzeichnung als ÖVF“
- Stilllegung/Streifen: mit NC-Vergabe
wird die Fläche als ÖVF beantragt
- Zwischenfrucht (ZWF)/Grasuntersaat
(GUS): Kennzeichnung der Nutzung
als ZWF bzw. GUS
Schlagteilung nötig, wenn Nutzung
nur teilweise als ZWF/GUS
Beantragung mit dem MFA bis spät.
15.05.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg
Nach wie vor empfiehlt das AELF aus
praktischen Erwägungen (einfache Antragstellung bzw. keine Beanstandungen bei Vor-Ort-Kontrollen), das
Greening über
- Stilllegung (NC 062)
- Zwischenfrucht (NC 052), Untersaaten (NC 053)
- Eiweißpflanzen
zu erfüllen!
Cross Compliance
Die aktuellen Neuerungen finden Sie in
der CC-Broschüre (S. 5), die jedem
Landwirt beim Besprechungstermin
mitgegeben wird.
Neu:
Verstöße gegen das Mäh-/Mulchverbot
auf stillgelegten Flächen (z. B.
NC 591/052/592) sind nicht mehr CCrelevant, aber Fördervoraussetzung
(d. h. bei Verstößen in 2015 keine ZAZuteilung!).
7
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg
Folgende Termine sind geplant: jeweils
montags von 08:30 - 16:30 Uhr, am
L 2: Bildung und Beratung
13.04./20.04./27.04./11.05. u. 18.05.2015.
L 2.1: Ernährung,
Haushaltsleistungen
Kosten: 50,00 €.
Anmeldung
ist
erforderlich
bis
16. März 2015 unter Tel. 09443 704-0.
Welttag der Hauswirtschaft
am 21. März 2015
Fachtagung Urlaub auf dem Bauernhof
Er steht unter dem Motto „Hauswirtschaf(f)t Lebensqualität - von Profis lernen“. Nach Auftaktveranstaltungen am
Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in
München am 20./21. März finden an
allen Ämtern in Bayern Aktionen statt,
um den Stellenwert der Hauswirtschaft
darzustellen. Das AELF Abensberg
startet in Zusammenarbeit mit der
Presse eine Aktion, in der der Beruf
„Hauswirtschafter/-in“ vorgestellt und
verschiedene Fortbildungsberufe durch
Praxisbeispiele dargestellt werden.
Bitte verfolgen Sie die Presse.
Die Fachtagung findet am Montag,
27. April und Dienstag, 28. April 2015 in
Bad Staffelstein am Bildungszentrum
Kloster Banz statt. Das Thema ist: „Der
Gast von morgen - Kundenerwartungen, Kundenbewertungen, Netzwerke
für den Erfolg“. Am ersten Tag gibt es
Fachvorträge, am zweiten Exkursionen.
Weitere Informationen erhalten Sie von
der Ansprechpartnerin für Urlaub auf
dem
Bauernhof
Beate
Peter,
Tel. 09443 704-134 (Montag und Donnerstag).
Qualifizierung zur Referentin
Hauswirtschaft und Ernährung
für
Im April/Mai 2015 ist am AELF Landau
eine 5-tägige überregionale Qualifizierung zur Referentin für Hauswirtschaft
und Ernährung geplant. Das Angebot
richtet sich an Hauswirtschaftsmeisterinnen und ähnlich qualifizierte Frauen,
die ihr Wissen und Können im Bereich
Hauswirtschaft und Ernährung gerne in
der Erwachsenenbildung weitergeben
möchten. Die Themen der Schulung
reichen von der Organisation von Veranstaltungen, Rhetorik, praktischen
Vorführungen bis zu Kostenkalkulation,
Marketing und Steuerfragen. Die Teilnehmerinnen erhalten ein Zertifikat.
8
Niederbayerischer Direktvermarktertag
Der Niederbayerische Direktvermarktertag findet heuer am Montag,
20. April 2015 im Landkreis Straubing
im Landgasthof Murrer, Passauer Straße 1, 94330 Aiterhofen statt. Das Thema ist:
„Neue Medien - Neue Kunden - Müssen
Direktvermarkter ihre Werbung umstellen?“.
Inhalte sind z. B.
- die Bedeutung von Internet und Social
Media
- Facebook - Ein Muss oder Spielkram
für Direktvermarkter?
- googeln statt in gelben Seiten blättern
- Internetmarketing:
Werbung
mit
Google Adwords und Newslettern
- die neue Verbindung: der QR-Code.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg
Bei weiteren Fragen oder Anmeldung
wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerin für Direktvermarktung Ursula
Wallner, Tel. 09443 704-132 (Montag
bis Donnerstag).
Qualifizierungsmaßnahme Landerlebnisreisen läuft
Am 26. Januar 2015 startete die Qualifizierungsmaßnahme „Landerlebnisreisen
als profiliertes Angebot für den Busreiseveranstaltungsmarkt“ mit 19 Teilnehmern aus ganz Bayern.
Die Teilnehmer bewirtschaften alle einen landwirtschaftlichen Betrieb mit
zusätzlicher Einkommenskombination,
z. B. Bauernhofgastronomie, Gartenbäuerin, Direktvermarktung.
Die Bäuerinnen und Bauern lernen, ihr
Wissen und Können über Natur und
Landwirtschaft an Busgruppen in Form
von Führungen bzw. Lern- und Freizeitangeboten professionell weiterzugeben.
In den nächsten Qualifizierungstagen
werden die Teilnehmer über Steuer,
Recht, Versicherungen informiert und
erfahren, worauf sie bei Busreiseveranstaltungen und bei der Vernetzung mit
anderen Betrieben achten müssen.
Im Seminar erarbeitet jeder Teilnehmer
ein eigenes Konzept für eine Hofführung.
Bei Interesse an der Qualifizierung
Landerlebnisreisen oder an anderen
Programmen zu „Erlebnisorientierte Angebote“ wenden Sie sich an die Beraterin Ursula Wallner, Tel. 09443 704-132
(Montag bis Donnerstag).
Ernährungsbildung in Kindertageseinrichtungen (KiTa)
Im laufenden Kindergartenjahr 2014/
2015 beteiligen sich vier Kindertageseinrichtungen im Landkreis Kelheim
am Programm des Netzwerkes junge
Eltern/Familien mit Kindern bis zu 6
Jahren. Ziel ist es, junge Familien durch
gesundheitsfördernde Angebote und
Maßnahmen für eine ausgewogene Ernährung und regelmäßige Bewegung
im Alltag zu motivieren. Folgende Einrichtungen sind beteiligt: KiTa St. Christophorus in Bad Abbach, KiTa St. Johannes in Riedenburg, KiTa Abenteuerland in Mainburg und KiTa Zwergenland in Biburg.
Jede Einrichtung hat mit den Ansprechpartnerinnen für Ernährung ihr
eigenes Maßnahmenpaket zusammengestellt, das sich überwiegend an Kinder und Eltern gemeinsam richtet und
bei dem praktisches Tun und eigenes
Erleben ganz weit oben stehen; ob ein
Besuch von Eltern und Kindern auf dem
Bauernhof mit dem eigenen Erleben,
wo die Lebensmittel herkommen und
wie sie verarbeitet werden, eine Frühstückswoche im Kindergarten mit leckeren Ideen für das Frühstück und die
Zwischenmahlzeit, das Eltern-KindKochen oder eine bewegte FamilienWanderung für Groß und Klein. Wissen
zu Ernährung und Bewegung wird vor
allem praktisch vermittelt.
Bei weiteren Fragen zu den Ernährungsmaßnahmen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerin für Ernährung Birgit Dörr, Tel. 09443 704-133.
9
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg
L 2.2: Landwirtschaft
Antragstellung im Einzelbetrieblichen
Investitionsförderprogramm
(EIF) für das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und Diversifizierung (DIV) wieder möglich
Der Freistaat Bayern unterstützt Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter
von landwirtschaftlichen Unternehmen.
Ziel ist es, einen Beitrag zu einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und damit
multifunktionalen Landwirtschaft zu leisten und somit Wirtschaftskraft zu stärken. Die Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes wird dabei besonders berücksichtigt.
Mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm werden insbesondere Baumaßnahmen gefördert. Diese sollen dazu
dienen, die Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie die Haltungsbedingungen von Nutztieren zu verbessern
und die Produktionskosten zu rationalisieren und zu senken.
In der Diversifizierungsförderung unterstützt der Freistaat Bayern Investitionen
zur Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit im ländlichen Raum. Ziel ist es,
die Wirtschaftskraft des ländlichen
Raumes zu erhalten.
Mit der Diversifizierungsförderung werden Investitionen gefördert, die landwirtschaftliche Dienstleistungen ermöglichen und zusätzliche Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit
schaffen.
10
Antragstellung und Auswahlrunden
Für die Antragstellung sind 3 Auswahlrunden vorgesehen. Vollständige Anträge können bis Montag, 15.06.2015
und einen noch nicht festgelegten Termin im Herbst 2015 eingereicht werden.
Jeder Antragsteller ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Antrag vollständig eingereicht wird.
Die grundsätzlich förderfähigen Anträge
werden einem Auswahlverfahren unterzogen. Auswahlkriterien betreffen dabei
die Person des Antragstellers (vorhandene Ausbildung) oder das Unternehmen (Ökobetrieb). Weiter werden die
Lage des Betriebes (Berggebiet), der
Charakter der Investition (Tierwohl,
Umstellung
auf
Laufstallhaltung,
Zuchtsauenhaltung, Biodiversität) und
Kriterien zum Umwelt- und Klimaschutz
bewertet. Anträge mit mindestens
5 Punkten beim AFP und 2 Punkten bei
der Diversifizierungsförderung gelangen in die Auswahlrunde. Die erreichte
Punktzahl entscheidet, welcher Antrag
bis zum jeweils vorhandenen Plafond
an Fördermitteln zum Zuge kommt.
Nicht ausgewählte Anträge werden abgelehnt und können in der nächsten
Auswahlrunde noch einmal eingereicht
werden.
Voraussetzungen
x Besondere Voraussetzungen sind
mindestens aus einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder
Klimaschutz zu erfüllen (QS, GQ
Bayern,
Verbesserung
Effizienz
Ressourceneinsatz, zusätzliche Anforderung an eine besonders tiergerechte Haltung)
x Mindestgröße GAL
x Mindestumsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung und Tierhaltung 25 %
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg
x Berufliche Qualifikation
x Positive Einkünfte max. 90.000 € bei
Ledigen und 120.000 € bei Verheirateten
x Investitionskonzept zum Nachweis
der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
x Vorwegbuchführung (Gewinn und
positive EKB) und Buchführungsauflage bei Investitionen über 200.000 €
x Mindestens 20.000 € und maximal
750.000 € Investitionen beim AFP
x Mindestens 10.000 € und maximal
800.000 € Investitionen bei der DIV
(jeweils für Einzelunternehmen).
Einschränkungen
Nicht gefördert werden zum Beispiel:
x Maschinen der Innen- und Außenwirtschaft
x Maschinen-, Mehrzweck- und Erntehallen einschließlich deren technische Einrichtungen (Ausnahme: klimatisierte Lagerhallen für Obst, Gemüse, Sonderkulturen u. Kartoffeln)
x Lagerräume für Grundfutter, Wirtschaftsdünger und Hackschnitzel
x Investitionen in Verfahren der Anbindehaltung
x Bauvorhaben, die der Pflicht der
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, soweit sie nicht nach § 35
Abs. 1 Nr. 1 oder 4 privilegiert sind.
Betreuungsleistungen
Für Investitionen ab 100.000 € kann
und sollte, für Investitionen ab
250.000 € muss ein fachkundiger, zugelassener Betreuer eingeschaltet werden. Einen Betreuungszuschuss gibt es
ab 100.000 € förderfähigem Investitionsvolumen.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn und
Baugenehmigung
Die Vorhaben dürfen nicht vor Bewilligung begonnen werden. Bereits begonnene Vorhaben werden komplett
von der Förderung ausgenommen.
Zur Antragstellung ist eine Kopie des
Eingabeplanes und der Baugenehmigung vorzulegen. In Einzelfällen kann
die Baugenehmigung innerhalb einer
vorgegebenen Frist nachgereicht werden.
Weitere Information und die notwendigen Antragsformulare finden Sie unter:
http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik
/foerderung/.
Für Rückfragen am AELF Abensberg
ist Michael Kronschnabl,
Tel. 09443 704-121 zuständig.
Umsetzung der
EU-Wasserrahmenrichtlinie
Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, die die konzeptioFörderung
nellen und strategischen FachinstruDie Zuwendungen werden als reine Zumente bei der Umsetzung der europäischüsse in folgender Höhe gewährt:
schen Wasserrahmenrichtlinie bilden,
wurden für den zweiten BewirtschafInvestition in
BasisPremium- tungszyklus, d. h. den Zeitraum 2016
förderung förderung bis 2021, fortgeschrieben und als EntTierhaltung
15 %
35 %
würfe veröffentlicht.
Umstellung Laufstall
20 %
40 %
Sie sind Leitlinien für die Entwicklung
Zuchtsauenhaltung
20 %
40 %
von Gewässern und Grundlage für die
Sonstige Vorhaben
15 %
Bedingungen und Auflagen, die bei
Diversifizierung
25 %
Maßnahmen und Vorhaben erforderlich
11
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg
sind. Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne bzw. Maßnahmenprogramme können abgerufen werden.
Die Öffentlichkeit kann bis zum
22. Juni 2015 Stellung nehmen. Danach werden die Dokumente bei Bedarf
überarbeitet und am 22.12.2015 veröffentlicht.
Ansprechpartner am AELF Abensberg:
Christoph Biberger, Tel. 09443 704-123.
Achtung: Neue Regelungen beim
Spritzen-TÜV
Im Juli 2013 ist die neue Pflanzenschutz-Geräteverordnung in Kraft getreten. Demnach müssen künftig Verfügungsberechtigte und Besitzer ihre in
Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte in Zeitabständen von sechs Kalenderhalbjahren (bisher vier Kalenderhalbjahre) prüfen lassen, also zukünftig
alle drei Jahre statt wie bisher alle zwei
Jahre.
Für Geräte, die vor dem 06.07.2013 bereits geprüft worden sind, gibt es eine
Übergangsregelung:
Diese Geräte müssen spätestens ein
Jahr nach dem auf der Prüfplakette angegebenen Kalenderhalbjahr erneut
kontrolliert worden sein.
Beispiel: Auf der Plakette ist als nächster Prüftermin das 1. Halbjahr 2014 angegeben (Prüfung war im 1. Halbjahr
2012). Dann muss dieses Gerät spätestens bis zum 30.06.2015 erneut geprüft
worden sein. Diese Übergangsregelung
gilt grundsätzlich, weiterer Handlungsbedarf besteht nicht.
Erkundigen Sie sich wegen der Termine bei den Ihnen bekannten Prüfwerkstätten.
12
RapsTrak200
Investitionsförderprogramm für
pflanzenöltaugliche Maschinen in
der Land- und Forstwirtschaft
In diesem Programm werden Neuanschaffungen von serienmäßig für den
Betrieb mit Rapsöltraktoren freigegebenen Traktoren und beweglichen Arbeitsmaschinen sowie Umrüstungen
von Traktoren und beweglichen Arbeitsmaschinen für den Betrieb mit
Rapsölkraftstoff durch vom Hersteller
autorisierte Werkstätten gefördert.
Die Förderhöhe beträgt maximal
7.500 € pro Maßnahme für insgesamt
200 Förderfälle.
Bei der Berechnung der Rentabilität einer solchen Maßnahme hilft das Rechenprogramm RALF (Rapsölrechner
für Arbeitsmaschinen in der Land- und
Forstwirtschaft), erhältlich unter:
www.tfz.bayern.de/rapstrak200.
Antragstellung und weitere Infos am
Technologie- und Förderzentrum im
Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe, Tel. 09421 300-214.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg
Sachkundenachweis-Pflanzenschutz
Das AELF Landshut bietet im Herbst 2015 wieder einen Lehrgang mit Prüfungstermin zum Erhalt der Sachkunde für den Pflanzenschutz an.
Interessenten sollten sich schnellstmöglich bei Herrn Johannes Hoffmann,
Tel. 0871 603-159 oder 0871 603-0 anmelden.
Es stehen bei reger Nachfrage insgesamt nur 60 Plätze zur Verfügung.
Bis Februar 2015 hatten erst 1.800 Landwirte den neuen Sachkundenachweis
im Checkkartenformat beantragt.
Bis zum 26.05.2015 müssen alle Anträge für Anwender und Abgeber online
unter www.pflanzenschutz-skn.de gestellt sein. Wird dieser Termin versäumt,
muss Sachkunde mit Prüfung neu erworben werden.
Rückfragen am AELF Abensberg, Herr Ingerl, Tel. 09443 704-124
Landwirtschaftsschule Abensberg,
Abt. Hauswirtschaft
Generalsanierung der Schule
Das Schulgebäude wird in diesem Jahr
generalsaniert. Dazu muss es komplett
geräumt werden. Der Umzug in die
Räume der Berufsschule in der Jahnstraße wird in den Osterferien stattfinden. Küche, Speiseraum und Sanitäranlagen werden gemeinsam mit dem
Berufsvorbereitungsjahr (BvJ) des Berufsbildungswerkes genutzt. Lehrsaal
und Hausarbeitsraum (ohne Wasser)
stehen uns alleine zur Verfügung.
Voraussichtlich wird der Unterricht 2016
wieder in den eigenen Räumen stattfinden.
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13
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg
Bereich FORSTEN
Forstliches Gutachten zur Situation
der Waldverjüngung geht in die elfte
Runde
Bereits seit dem Jahr 1986 erstellt die
Bayerische Forstverwaltung im dreijährigen Turnus die sogenannten „Vegetationsgutachten“. Dabei beurteilen die
Forstleute in einem aufwändigen Verfahren die Situation der Waldverjüngung und ihre Beeinflussung durch
Schalenwildverbiss und Fegeschäden.
Schließlich entsteht für jede der rund
750 Hegegemeinschaften in Bayern
das sogenannte „Forstliche Gutachten
zur Situation der Waldverjüngung“, das
allen Beteiligten als eine wichtige Hilfe
für die künftige Abschussplanung dient.
Revierweise Aussagen
Auch 2015 werden in denjenigen Hegegemeinschaften, bei denen im vorangegangenen Gutachten die Verbissbelastung als "zu hoch" oder "deutlich
zu hoch" bewertet wurde ("rote" Hegegemeinschaften), zusätzlich für alle
Jagdreviere ergänzende revierweise
Aussagen erstellt. In den "grünen" Hegegemeinschaften (Wertung der Verbissbelastung "günstig" oder "tragbar")
werden revierweise Aussagen nur erstellt, wenn dies für das jeweilige Jagdrevier von den Beteiligten (Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer, Revierinhaber oder einzelne Jagdgenossen) beantragt wird. Vor der endgültigen Fertigung der revierweisen Aussage wird
den Beteiligten ein gemeinsamer Waldbegang angeboten, bei dem der Entwurf vorgestellt und an konkreten
Waldbildern erläutert wird.
Zeitlicher Ablauf
ƒ März bis Mai 2015:
Aufnahmen zur Verjüngungsinventur
ƒ Mai bis Juni 2015:
Auswertung der aufgenommenen Daten
ƒ Juli 2015:
Versand der Ergebnisse der Verjüngungsinventur an die Beteiligten und
Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme
ƒ August 2015:
Entwurf der Revierweisen Aussage,
Waldbegang möglich
ƒ September 2015:
Erstellung der Forstlichen Gutachten
Gipfeltrieb eines jungen Bergahorns.
Foto: C. Zahnbrecher
14
ƒ November 2015:
Übergabe der Forstlichen Gutachten an
Beteiligte durch die Untere Jagdbehörde
Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Abensberg
Veranstaltungen
- für Sie organisiert Für die Lehrfahrt ins Hohenloher
Land in der Zeit vom 27.-30. Juni 2015
sind noch Plätze frei!
Ein interessantes landwirtschaftliches
Fachprogramm ermöglicht uns den
Einblick in die unterschiedlichsten Produktionsrichtungen, wie zum Beispiel
- Putenmast mit eigenem Schlachthaus
- Bullenmast mit Premiumfleischerzeugung (Mittagessen)
- Obstbau mit Brennerei (Verkostung)
- Weinbau (Weinprobe mit Vesper)
- Ferkelaufzucht, Schweinemast
- Milcherzeugung und Legehennen
kombiniert mit Hofcafé.
Wir besuchen den Regionalmarkt Hohenlohe, eine Dorfkäserei - probieren
dort den Heumilchkäse - und besichtigen das Gut Ludwigsruhe mit seinem
Kräuter- und Bauerngarten, bevor uns
eine Hohenloher Kaffeetafel erwartet.
Aber auch Kultur und Landschaft kommen nicht zu kurz. Auf dem Programm
stehen der Besuch im Automobilmuseum, Rundgang durch Schwäbisch Hall
und Vellberg, Besichtigung von Schloss
Langenburg und Kloster Schöntal.
Untergebracht sind wir in einem
3***Hotel mit Schwimmbad.
Reisepreis: 470,00 €. EZ-Zuschlag: 60 €.
Anmeldeschluss: 30. April 2015.
Das ausführliche Programm mit den
Leistungen kann am AELF Abensberg,
Tel. 09443 704-154 (Di.-Fr. vormittags)
angefordert oder im Internet unter
www.vlf-bayern.de unter der Rubrik
„Bildungsangebote“ abgerufen werden
Lehrfahrt der vlf-Frauen
In der 1. Augusthälfte ist wieder eine
Frauenlehrfahrt geplant. Näheres wird
in der Sommerausgabe bekannt gegeben. Beachten Sie bitte auch die Hinweise in der Presse.
Die Flugreise nach Madeira findet in der
1. Märzhälfte 2016 (vor Ostern) statt und
dauert acht Tage.
Reisepreis: ca. 1.200,00 €.
Genaue Angaben zu Termin und Preis
sind frühestens ab Sommer 2015 möglich. Mehr Informationen zum geplanten
Programm und den Leistungen sind erhältlich unter Telefon 09443 704-154
(Di.-Fr. vormittags).
Unverbindliche Vormerkungen werden
bereits jetzt entgegengenommen.
... und weitere Informationen
Als neue Mitglieder im vlf begrüßen
wir herzlich:
¬ Herrn Johann Geyer, Bodenkirchen
¬ Herrn Andreas Köglmaier, Staubing
¬ Herrn Stefan Klügl, Keilsdorf
¬ Herrn Stefan Mehrl, Hausen
¬ Herrn Thomas Paintner, Tiefenbach
¬ Herrn Matthias Reichgruber, Lichtenhaag
¬ Herrn Robert Riedmaier, Nandlstadt.
Alles Gute für Sie und Ihre Familien
- und einen guten Start ins Frühjahr!
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15
Bayerischer Bauernverband Abensberg
GAP - Reform 2014/2020
- Kulturlandschaftsprogramme Die Eckpunkte der GAP-Reform stehen
fest. Hierzu wurden in der letzten Ausgabe des Agrar- und Forst-Informators
viele Detailfragen geklärt. Damit die
Zahlungsansprüche wieder neu zugeteilt werden können, muss heuer bis
zum 15. Mai von den aktiven Bewirtschaftern der Mehrfachantrag gestellt
werden. Soweit die Ackerfläche bei
konventionellen Betrieben größer als
10 ha bzw. 15 ha ist, sind die GreeningVorschriften zu erfüllen. Im Rahmen
unserer Beratungstätigkeit stehen wir
unseren Betrieben bei Fragen hierzu
sowie auch beim MehrfachantragOnline 2015 nach Terminvereinbarung
gerne zur Verfügung.
Das ursprünglich vom Bayerischen
Landwirtschaftsministerium als hervorragend ausgestattete neue Kulturlandschaftsprogramm erwies sich aufgrund
vieler Zusatzbedingungen als sehr
schwierig in der Praxis umzusetzen.
Aufgrund der Forderungen des Bayerischen Bauernverbandes wurden viele
Nebenbestimmungen vereinfacht und
praxisgerechter ausgestaltet.
Nährstoffvergleich
Bis zum 31. März sind für das abgelaufene Kalenderjahr bzw. Wirtschaftsjahr
2014 die Nährstoffvergleiche zu erstellen. Wie in den letzten Jahren stehen
wir unseren Mitgliedsbetrieben für die
Erstellung des Nährstoffvergleiches zur
Verfügung.
16
Pflanzenschutzmittelgesetz
Die von uns angebotenen, notwendigen
Fortbildungen zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz Bayern im Winterhalbjahr 2014/2015 waren sehr gut besucht. Bis zum 31.12.2015 sind noch
von allen Landwirten und Personen, die
Pflanzenschutzmittel auf einem landwirtschaftlichen Betrieb einsetzen, entsprechende Fortbildungsmaßnahmen
zu besuchen. Wir haben deshalb weitere Termine hierzu vorerst am 17. Juni,
09. November und 08. Dezember 2015
geplant. Entsprechende Anmeldungen
nehmen wir jederzeit an unserer Geschäftsstelle in Abensberg unter
Tel. 09443 9297-110 entgegen.
Die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme im 3-Jahres-Zyklus und die
Beantragung der PflanzenschutzmittelCheckkarte beim Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten bis zum
25. Mai 2015 ist zwingend erforderlich.
Ansonsten geht die Erlaubnis zur Ausbringung bzw. zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln verloren. Personen,
die diese Fristen versäumen, haben
dann ab 01.01.2016 alle Schulungen,
insbesondere die 2-tägige Grundlagenschulung zum Sachkundenachweis und
die Prüfung erneut abzuleisten.
Wir bitten deshalb, den Sachkundenachweis termingerecht beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten zu beantragen und die
notwendige
Fortbildungsmaßnahme,
soweit noch nicht geschehen, bis zum
Ende der 3-Jahres Frist zu besuchen.
Bayerischer Bauernverband Abensberg
West
Ost
Ab 01.01.2015:
7,40 €
7,20 €
Ab 01.01.2016:
8,00 €
7,90 €
Ab 01.01.2017:
8,60 €
8,60 €
Grundsätzlich wurde vom Bayerischen
Ab 01.11.2017:
9,10 €
9,10 €
Bauernverband die Festsetzung von
Ab 01.01.2018:
gesetzlicher MindestMindestlöhnen in allen Wirtschaftslohn
zweigen akzeptiert. Die ursprünglich
nicht vorgesehenen, jedoch im Gesetz Aufzeichnungspflichten:
mit verabschiedeten Aufzeichnungs- Zur Kontrolle der Einhaltung des Minpflichten führen zu bürokratischen destlohns sind Beginn, Ende und Dauer
„Monstern“. Trotz der Einwendungen der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen.
des Bayerischen Bauernverbandes auf Dies gilt für alle Beschäftigungsverhältallen verantwortlichen politischen und nisse in der Landwirtschaft und im GarVerwaltungsebenen trat diese Auf- tenbau bis 31.12.2017.
zeichnungspflicht in Kraft. Gemeinsam Mithelfende Familienangehörige:
mit unseren Landtags- und Bundes- Für Mifas, die mit Arbeitsvertrag betagsabgeordneten vor Ort versuchen schäftigt sind, ist die Lohnuntergrenze
wir, diesen bürokratischen Aufwand zu ebenfalls anwendbar.
minimieren. Trotzdem sind alle Betriebe
mit geringfügig beschäftigten MitarbeiDie Bayerische Natura 2000tern, insbesondere Saisonarbeitskräften, bis hin zu mitarbeitenden FamilienVerordnung
angehörigen an diese Aufzeichnungspflicht gebunden. Im Rahmen einer In- Natura 2000 ist ein europaweites
formationsveranstaltung werden wir in- Schutzgebietsnetz für besonders wertteressierte Betriebe näher auf die not- volle Lebensräume und Arten. Die bewendigen Aufzeichnungspflichten hin- reits bestehende Vogelschutzverordnung
weisen und geeignete Musterformulare wird von der Umweltverwaltung im lauaushändigen.
fenden Verfahren um die FFH-Gebiete
Die land- und forstwirtschaftlichen Ar- ergänzt und somit zur Bayer. Natura
beitgeberverbände haben einen Tarif- 2000-Verordnung. Vom 09.01. bis
vertrag zur Regelung der Mindestent- 01.05.2015 findet zum Entwurf der Bayegelte für Arbeitnehmer in der Land- und rischen Natura 2000-Verordnung eine
Forstwirtschaft ausgehandelt, der eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Übergangsregelung im Mindestlohnge- Informationen und Verfahrenshinweise
setz zur Einführung des Mindestlohns zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie
unter:
nutzt.
Damit sind für alle Arbeitnehmer in http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/natur
Landwirtschaft, Forst und Gartenbau ab schutz/natura2000/verbandsanhoerung.
01.01.2015 nicht 8,50 € brutto je geleis- htm
teter Arbeitsstunde zu zahlen, sondern
es kommt zu einer schrittweisen Anhebung der Lohnuntergrenze:
Mindestlöhne in der Land- und
Forstwirtschaft
17
Maschinen- und Betriebshilfsring Kelheim e.V.
Sommerlehrfahrt 2015
Die diesjährige Sommerlehrfahrt findet
am 24./25. Juni 2015 statt. Am ersten
Tag fahren wir nach Rheinhessen. Auf
dem Weg dorthin besichtigen wir das
Flugzeugmuseum in Sinsheim. Am
Abend gibt es auf dem Weingut
J. Wetzler eine Brotzeit mit Weinprobe.
Am zweiten Tag fahren wir ins Kloster
Amorbach und ins Schloss nach Bad
Mergentheim.
Das Programm und die Abfahrtszeiten
erhalten Sie nach Anmeldung ca.
4 Wochen vor der Fahrt zugesandt.
Ebenso wird überbetriebliche Maisaussaat mit Fahrgassenschaltung angeboten. Hier kann dann im Sommer eine
organische
Reihendüngung
mit
Schleppschuh erfolgen.
Überbetrieblicher
Pflanzenschutz
Die Auflagen im Bereich Pflanzenschutz steigen von Jahr zu Jahr
KULAP-Gülledirekteinarbeitung
Gefördert wird die emissionsarme Ausbringung von Wirtschaftsdünger mit anerkannter Injektions- und Schleppschuhtechnik auf Acker- und Grünland.
Bei Eigenmechanisierung muss die gesamte Gülle mit der entsprechenden
Technik ausgebracht werden. Bei überbetrieblicher Ausbringung (MR) sind
auch Teilmengen möglich. Die jährlichen Ausbringmengen und die dabei
verwendete Gerätetechnik ist in einem
Sammelbeleg (wird vom MR ausgestellt) beim zuständigen AELF vorzulegen.
Die Einhaltung einer anzugebenden
Ausbringmenge ist nach dem neusten
Entwurf des KULAPS nicht mehr notwendig.
Die Fördersätze sind 1,50 €/m³ bei maximal 54 €/ha bzw. 18 m³ / GV.
Die erforderliche Technik vom Selbstfahrer mit Schlitz-, Scheiben- und
Schleppschuh bis zum Anhängefass
mit Schleppschuhtechnik im Soloverleih
vermitteln wir Ihnen gerne.
18
Wir bieten Ihnen eine überbetriebliche
Arbeitserledigung an. 15 m, 27 m oder
30 m Arbeitsbreite möglich. GPS-Anund Abschaltung am Vorgewende und
bei Überlappungen. Durch das Lenksystem auf dem Schlepper können
auch Flächen ohne Fahrgassen auf
wenige Zentimeter genau behandelt
werden.
Bei Interesse melden Sie sich bitte in der
Geschäftsstelle bei Herrn Burgmeier.
Betriebshilfe
Erhöhung der SVLFG- (früher LSV)
Vergütungssätze für nebenberufliche
Betriebs- und Haushaltshilfe
Neuregelung der Abrechnung sozialer
Betriebshilfe für MR-Klassik-Kräfte:
Am 01.01.2015 ist der pauschale Stundensatz auf 17,84 € angehoben worden. In diesem Satz sind die Stundenvergütung, das Kilometergeld und die
Maschinen- und Betriebshilfsring Kelheim e.V.
Unkostenpauschale für den MR enthalten. Seit 01.01.2015 werden bei selbstbeschafften Ersatzkräften max. 10,50 €
von der SVLFG erstattet.
Dieselsammelbestellung
Die Dieselsammelbestellung läuft in
diesem Jahr in gewohnter Weise weiter. Bitte beachten:
Bestellungen können bis zum jeweiligen Stichtag bis spätestens 09.00 Uhr
in der Geschäftsstelle telefonisch oder
per Fax abgegeben werden. Der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag
noch am selben Tag und liefert dann
innerhalb der nächsten 5 Werktage direkt an Sie. Mindestbestellmenge ist
500 Liter je Abladestelle. Maschinen
oder Schlepper werden nicht betankt.
Der Landwirt erhält die Rechnung wie
gewohnt direkt vom Lieferanten.
Hier sind die Termine für die nächsten
Monate:
Mittwoch, 01.04.;
Montag, 04.05.;
Montag, 01.06.;
Mittwoch, 01.07.;
Montag, 03.08.;
Montag, 17.08.;
Dienstag, 01.09.;
Montag, 14.09.
Belegversand per e-Mail
Durch die Umstellung auf den SEPA
Zahlungsverkehr haben wir eine viel
größere Anzahl an Belegen zu verschicken als bisher. Aus Kostengründen
und zur Arbeitserleichterung werden in
Zukunft alle Belege wenn möglich per
Mail, Fax oder über unsere E-Box
verschickt.
Viele Mitglieder nutzen bereits die Vorteile des E-Mail-Versandes. Auf diese
Weise erhalten sie bereits vor der Abbuchung von ihrem Konto die entsprechenden Belege.
Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer
E-Mail-Adresse oder auch Faxnummer.
Beachten Sie jedoch beim Versand per
e-Mail, dass Sie verpflichtet sind, die
Gutschriften/Rechnungen 10 Jahre lang
elektronisch zu archivieren.
Wussten Sie schon, dass Sie als
Auftragnehmer verpflichtet sind,
spätestens 6 Monate nach Leistungserbringung eine Rechnung zu
stellen. Geben Sie Ihre Leistungen
bei uns an, wir rechnen innerhalb
weniger Tage für Sie ab.
Dienstleistungen
Agrardieselantrag:
In diesem Jahr gibt es wieder zwei verschiedene Anträge zur Steuerentlastung, den bekannten ausführlichen Antrag und den vereinfachten Antrag.
Bei der Antragstellung sind wir gerne
behilflich.
Mehrfachantrag-Online:
Sollten Sie Ihren Mehrfachantrag nicht
selbst online ausfüllen, sind wir Ihnen
auch hier gerne behilflich.
Bei allen Dienstleistungen vereinbaren
Sie bitte telefonisch einen Termin mit
uns in der Geschäftsstelle.
MR Personaldienste
Aktuell bieten wir folgende Stellen an:
- LKW-Fahrer/in, Baustoffe ausliefern
- LKW-Fahrer/in, Biomassetransport
- LKW-Fahrer/in, landwirtschaftliches
Lagerhaus
- Lagerist/in, landw. Lagerhaus, Vollzeit
- Baumaschinenführer/in, 2-Schichtbetrieb, Vollzeit (35 Std./Woche).
19
Die Säge kommt zum Baum…
Wir sägen Ihr Holz vor Ort zum Beispiel
Bauholz und Bretter für ihr Bauvorhaben.
Besäumt oder Blockware, sowie Edelhölzer
für Schreiner/Hobbyhandwerker mit unserer
mobilen Bandsäge nach Ihren Vorgaben.
Neu:
Das geschnittene Holz kann auf Wunsch auch
bei uns gehobelt werden.
Unsere SERRA Bandsäge kann 12,5 Meter lange Stämme mit bis zu 100 cm Stammdurchmesser sägen.
Gerne können Sie Ihr Holz zum Sägen
auch zu uns bringen.
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Tel.: 09445 / 973 431
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Waldbesitzervereinigung Kelheim-Thaldorf w.V.
Aktuelle Holzmarktlage
Die Lage am Holzmarkt ist ruhig. Der
Holzeinschlag im Privatwald war in den
letzten Monaten zurückhaltend und die
Sägeindustrie beklagt weiterhin eine
zunehmende Diskrepanz zwischen hohen Rundholzpreisen und einem rückläufigen Schnittholzmarkt.
Die Rundholzpreise bewegen sich auf
hohem Niveau und erreichen im Leitsortiment L2b+ bei der Fichte knapp
über 100 /fm
€/fm und bei der Baumart
Kiefer knapp
Der Ausknapp über
über8080EUR/fm.
/fm. Der
zahlungspreis für Papierholz beträgt
MwSt. Die
Die genannten
38,50 EUR/rm
/rm + +MwSt.
Preise haben Gültigkeit bis Ende März
2015.
Baum des Jahres 2015
Der Feldahorn (Acer campestre)
Als Baum des Jahres 2015 wurde
diesmal der Feld-Ahorn als oft übersehener, kleinerer Bruder der anderen
heimischen Ahornarten wie Berg- und
Spitzahorn in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Wegen seines holunderartigen Wuchses wird der Feldahorn
volkstümlich auch „Maßholder“ genannt.
Der Feldahorn hat einen mittel- bis
südeuropäischen Verbreitungsschwerpunkt. Als Waldbaum spielt er allerdings nur eine Nebenrolle, da er
langsam wächst und sich ohne besondere Förderung in geschlossenen
Laubmischbeständen
nicht
gegen
schnellwüchsigere Baumarten, wie z. B.
die Buche durchsetzen kann. Deshalb
wird seitens der WBV die Anreicherung
von sonnigen Waldrändern, z. B. bei
Erstaufforstungen, mit Feldahorn empfohlen.
Beim Holz handelt es sich um ein festes, mittelschweres, hartes und dennoch elastisches Holz, das bei der
Trocknung wenig schwindet. Als
Drechsel-, Schnitz- und Tischlerholz ist
es sehr geschätzt und wird für Parkettböden und Möbel gerne verwendet.
Besonders schön gemaserte Stämme
erzielen als Furnierholz hohe Preise.
Der Feldahorn wächst häufig strauchartig und weist nur unter günstigsten Bedingungen Höhen zwischen 10 und 15
Metern auf. Der Feldahorn kann bis zu
200 Jahre alt werden.
Waldbau und Verwendung des Feldahorns ist, wie bereits erwähnt, häufig
an Waldrändern oder in Feldgehölzen
zu finden. Durch seinen mehrstämmigen Wuchs und die Eigenschaft aus
Baumstümpfen erneut auszutreiben,
eignet er sich gut für eine Nutzung in
der „Nieder- und Mittelwaldbewirtschaftung“: Hier werden solche Baumarten zur Brennholzgewinnung regelmäßig „auf den Stock gesetzt“ - also
kurz über dem Boden abgeschnitten.
Abschließend ist noch interessant zu
erwähnen, dass die jungen Blätter des
Feldahorns in früheren Notzeiten sogar
als Sauerkraut-Ersatz hergenommen
wurden.
Blätter und Früchte des Feldahorns
21
22
Forstbetriebsgemeinschaft Aiglsbach und Umgebung e.V.
Der Praktikertag im Februar fand enormes Interesse
„Winterpraktikertag“
An einem herrlich sonnigen Wintertag
fand der erste Praktikertag der Forstbetriebsgemeinschaft Aiglsbach des Jahres 2015 statt.
Über 140 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer fanden den Weg in die Bestände bei Aiglsbach. Drei Fichtenbestände die unterschiedlichste Durchforstungsstadien, von undurchforstet
über vor kurzem durchforstet, bis hin
zur Endnutzung vorgesehen sind, standen den interessierten Besuchern zur
Verfügung.
Herr Petersen, der Revierleiter des
Forstreviers Mainburg, der einen dieser
Bestände seit über zwanzig Jahren betreut, konnte seine Erkenntnisse der
durchgeführten Maßnahmen und der
damit verbundenen eingeleiteten Naturverjüngung ausführlich demonstrieren. Der Förster der FBG stellte die
Z-Baumdurchforstung in stammzahlreichen Beständen dar. Das Holzeinschlagsunternehmen Ihm war mit einem neuen Ponse-Harvester vor Ort
und zeigte detailliert die umfangreichen
Einsatzmöglichkeiten dieser Maschine.
Von der Durchforstung über das Anlegen von Rückegassen bis hin zur Endnutzung
unterverjüngter
Bestände
konnten sich die Waldbesitzer genau
darüber informieren.
Nähere Informationen zu den Möglichkeiten eines Harvestereinsatzes bei der
Unterstützung sowie der Einsatzabwicklung gibt Ihnen Ihre Forstbetriebsgemeinschaft Aiglsbach unter der Telefonnummer: 08751 84 56 44.
Die Besucher des Praktikertages zeigten enormes
Interesse an der Harvester-Vorführung
Die Forstbetriebsgemeinschaft erweitert
den Service für Waldbesitzer
Die Büro- und Geschäftszeiten der FBG
Aiglsbach werden erweitert. Ab sofort
ist unsere Geschäftsstelle für unsere
Kunden zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag, Dienstag und Donnerstag von:
08:00 - 12:00 Uhr und am Donnerstag
von 13:00 - 16:00 Uhr.
Ordentlich zugeschnittenes- und beschriftetes
Langholz ist wichtig für die Vermarktung des
einheimischen Rohstoffs
23
24
Maschinen- und Betriebshilfsring Mainburg e.V.
Jahreshauptversammlung
Am 02. Februar 2015 wurde mit großer
Beteiligung der Mitglieder die Jahreshauptversammlung durchgeführt.
Dabei wurden die positiven Jahresergebnisse und die Aktivitäten des vergangen Jahres vorgetragen.
Der sehr interessante Vortrag von Martin Gehring zum Thema „Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr - was geht wirklich“ wurde mit großem Interesse aufgenommen.
v.l.: Geschäftsführer Nikolaus Bach, Bierkönigin Anna
Baum, Martin Gehring vom KBM , 1. Vorsitzender
Xaver Hobmaier
Agrardieselvergütung 2014
Jetzt ist die richtige Zeit, um den Antrag
auf Steuerentlastung für Betriebe der
Land- und Forstwirtschaft für das Entlastungsjahr 2014 zu stellen.
Wir sind unseren Mitgliedern wieder in
gewohnter Weise gegen eine geringe
Gebühr bei der Antragstellung behilflich.
Betriebsbesichtigungen
in der Hallertau
Für Juni ist ein Tagesausflug mit Betriebsbesichtigungen in unserer schönen Gegend geplant.
Spargelfelder und Blaubeerplantagen
werden bei der Firma Schlaffer in Neukirchen besichtigt, wobei wir auch Interessantes über den Anbau, die Bearbeitung und Vermarktung erfahren. Beim
Biobetrieb Kottermair (Gemüseanbau)
in Niederhinzing steht eine Führung auf
dem Programm. Anschließend geht es
zum Nachbarbetrieb Stanglmayr, wo
wir Interessantes über die Haltung und
Vermarktung von Bison erfahren.
In Oberhinzing besichtigen wir den Betrieb Raab, der sich auf Kürbis, Obstplantagen, Buchs und Wildkräuter spezialisiert hat.
Zum Abschluss geht es zur Holunderblüte mit einer interessanten Führung
und Verkostung zum Biobetrieb Kreitmair nach Notzenhausen.
Nähere Informationen zum Termin werden in der Tagespresse bekannt gegeben.
Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen
beschränkt. Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, bitten wir um rechtzeitige
Anmeldung.
Maschinenvorführung
Für das Frühjahr ist eine Maschinenvorführung für Hopfen geplant.
Termin und Veranstaltungsort werden
rechtzeitig in der Tageszeitung bekannt
gegeben.
25
26
Ortbäuerinnen - Stammtisch Jachenhausen
Ortbäuerinnen - Stammtisch Kelheim und Mitterfecking
19:30
19:30
09:00
13:00
13:00
31.03.2015
01.04.2015
01.04.2015
18.04.2015
19.04.2015
Ortbäuerinnen - Stammtisch Niederleierndorf
Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz
08.12.2015
Dieselsammelbestellung
Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz
09:00
03.08.2015
Dieselsammelbestellung
09.11.2015
09:00
Sommerlehrfahrt ins Hohenloher Land
27.-30.06.2015
01.07.2015
Sommerlehrfahrt nach Rheinhessen
24.-25.06.2015
Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz
Dieselsammelbestellung
09:00
01.06.2015
17.06.2015
Dieselsammelbestellung
09:00
04.05.2015
Abensberg
Abensberg
Abensberg
Abensberg
Abensberg
Abensberg
Abensberg
Gasthof Murrer
Passauer Straße 1
94330 Aiterhofen
Niederbayerischer Direktvermarktertag;
Thema: "Neue Medien - Neue Kunden - Müssen Direktvermarkter ihre Werbung
umstellen?"
20.04.2015
BBV Abensberg
BBV Abensberg
MR Kelheim
MR Kelheim
vlf Abensberg
MR Kelheim
BBV Abensberg
MR Kelheim
MR Kelheim
AELF Abensberg
EG Abensberger Qualitätsspargel e.V.
Spargelhof Ingerl, Abensberger Weg 9,
93326 Abensberg / Holzhanden
Spargelwanderung mit Informationstag
MR Kelheim
BBV Abensberg
BBV Abensberg
BBV Abensberg
BBV Abensberg
BBV Abensberg
Veranstalter
EG Abensberger Qualitätsspargel e.V.
Abensberg
Mitterfecking / Gasthaus Zeller
Jachenhausen / Gasthaus Forster
Ratzenhofen / Gasthaus Steiger
Niederleierndorf / Gasthaus Weigl
Pullach / Gasthaus Röhrl
Ort
93354 Siegenburg, Roßberg 4
Spargelsaisoneröffnung in Siegenburg, Spargelhof Pollner
Dieselsammelbestellung
Ortbäuerinnen - Stammtisch für Ratzenhofen und Großgundertshausen
19:30
19:30
Ortbäuerinnen - Stammtisch für Pullach und Siegenburg
27.03.2015
19:30
25.03.2015
Art der Veranstaltung
30.03.2015
Uhrzeit
Datum
9HUDQVWDOWXQJVNDOHQGHU Stand 12.03.2015
x / BBV / Tel. 09443 92970
x / BBV / Tel. 09443 92970
x
x
x / vlf Abensberg
Tel. 09443 704-154
x
x / BBV / Tel. 09443 92970
x
x
x / AELF Abensberg
Tel. 09443 704-132
x / EG Abensberger
Qualitätsspargel e.V.
Tel. 09443 9286-500
x
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