AGRAR- und FORST- INFORMATOR AELF Abensberg BBV Abensberg Abensberg ensberg Kellheim h i hei Kelheim FBG Aiglsbach Aktuelles aus einer Hand für den Landkreis Kelheim Frühjahr 2015 Maiinbu Mainburg M nburg b Maschinenhalle I Maschinenhalle II Longierhalle offener Rinderstall Reithalle außen Reithalle innen 5HLWKDOOHQ 5HLWSODW]EHUGDFKXQJ /DJHUXQG0DVFKLQHQKDOOHQ 0RQWDJHYRQ3KRWRYROWDLNDQODJHQ 'DFKVWKOH ,QQHQDXVEDX %DFKVWUDH²0DLQEXUJ 7HO²+DQG\ ZZZNLUFKKDPPHUGH -(7=7 (6 819(5%,1'/,&+ $1*(%27 $1)25'(51 ,P PSUHVVXP P AGRAR- und u FORST- Informator M blatt und Verrbandsorgan n im Landkrreis Kelheim m Landwirtschaftliches Mitteilungsb erausgebe er: AGRA AR- und FO ORST- Info ormator e.V V. He 1. Vo orsitzender:: Thomas Obster O / 2. Vorsitzend V e: Roswitha a Heiß-Bre enninger Adolff-Kolping-P Platz 1, 933 326 Abensb berg Intern net: www.a aelf-ab.bayyern.de (sh. auff der Startseitte AELF, rech hts im grünen Kasten unter Aktuelles) RST- Inform mator e.V. wird getra agen von: De er AGRAR R- und FOR Amt für Ernährung, Landwirts schaft und d Forsten A Abensberg g Telefon: 09443 704-0 Fax x: Fax 09443 x: 09443 704-155 704-155 elf-ab.baye ern.de Internet: www.ae postste [email protected] E-Mail: Verband für f landwirrtschaftlich he Fachbilldung (vlf) Abensberrg Telefon/Intternet/E-Ma ail: sh. Amt für Ernährung, Landwirttschaft und d Forsten A Abensberg Bayerisch her Bauern nverband Abensberg A g Telefon: 09443 9297-110 Fax: 09443 0 929 97-119 BayerischerrBauernVerrband.de Internet: www.B ensberg@B Abe ensberg@B Bayerische BayerischerBauernver rBauernverrband.de rband.de E-Mail Abe E-Mail: Maschinen- und Bettriebshilfs sring Kelhe eim e.V. Telefon: 09443 99242-00 Fax: 09443 0 992 242-22 mr-kelheim.d de Internet: www.m mr.kelh heim@mas schinenringe.de E-Mail: Maschinen- und Bettriebshilfs sring Mainb burg e.V. Telefon: 08751 845611 Fax: 08751 0 845 5614 aschinenrin nge.de E-Mail: mr.mainburg@ma Forstbetriiebsgemeiinschaft Aiglsbach und u Umgeb bung e.V. Telefon: 08751 845644 Fax: 08751 0 845 5646 bg-aiglsbac ch.de Internet: www.fb info@fb bg-aiglsbac ch.de E-Mail: Waldbesittzervereiniigung Kelh heim-Thald dorf w.V. Telefon: 09441 175029 Fax: 09441 0 174 4916 wbv-kelheim m-thaldorf.d de Internet: www.w gs@wb bv-kelheim--thaldorf.de e E-Mail: Veranstaltu ungskalender / Termine e Re edaktion: - Siegfried Schneew weis-Müller - Telefon: E-Mail: 09443 704 4-120 Siegfried.S [email protected] - Gabi Datzmann - Telefon: E-Mail: 09443 704 4-113 [email protected] De er AGRAR- und FORS ST- Informattor erschein nt viermal jä ährlich mit einer e Auflage e von ca. 4200 Stück. De er Bezug istt für die Mittglieder der oben genannten Institutionen im Mitgliedsbe eitrag enthalten. Druck: Druckerei D Lanzin nger Hofm mark 11 y 8456 64 Oberbergkircchen Telefon: 0863 37 986010 y Fax: 08637 986 6011 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg L 1: Förderung Mehrfachantrag (MFA) 2015 Aufgrund der nötigen, sehr umfangreichen Vorarbeiten zur GAP-Reform werden den Landwirten die MFAUnterlagen erst ab 17.03.2015 zugesandt. Bis Anfang April sollte der Versand abgeschlossen sein. Der Sendungsinhalt besteht aus dem Anschreiben des Herrn Staatsministers, dem Deckblatt -Sendungsinhalt-, dem „Merkblatt MFA“, „Anleitung FNN“ und den Broschüren „Elektronische Antragstellung“ und „Umsetzung der EU-Agrarreform“. Die Papierantragsteller (12 % Anteil) erhalten zusätzlich den „MFAMantelbogen“, den „FNN“ mit Betriebsdatenblatt und das Viehverzeichnis. Die Dateneingabe in iBalis ist voraussichtlich ab dem 16.03., das Absenden des MFA ab dem 19.03.2015 möglich. Um unnötige Mehrarbeiten bzw. Wartezeiten am Amt zu vermeiden, senden Sie bitte nur fehlerfreie Anträge (ohne Hinweise, Warnungen, Fehler) ab. Ihre Sachbearbeiter unterstützen Sie bei Fragen bzw. Unklarheiten bestmöglich. Zudem besteht auch heuer wieder die Möglichkeit, den MFA in den für die Landwirte eingerichteten 6 Eingabestationen im AELF abzusenden (Vorjahr: 3 Eingabestationen). Mit dieser hohen Anzahl von Eingabestationen erhoffen wir uns eine wesentliche Reduzierung an Wartezeiten. Wie in den Vorjahren wurde allen Antragstellern (auch den Online-Antragstellern) mit den Antragsunterlagen ein Termin für die Besprechung des MFA mitgeteilt. 4 Die Fördersachbearbeiter bitten um konsequente Beachtung dieser Termine, damit unnötige Wartezeiten bei der Antragsabgabe vermieden werden. Wenn der Termin nicht wahrgenommen werden kann, bittet das AELF Abensberg um vorherige Mitteilung. Neuantragsteller von landwirtschaftlichen Förderungen können ab sofort die Antragsunterlagen am AELF abholen. Nach wie vor wird allen Papierantragstellern der Umstieg auf elektronische Antragstellung ans Herz gelegt, da die Vorteile eindeutig überwiegen (derzeitiger MFA-online Anteil: 88 %!). 1. Inhaltliche Änderungen im Hauptformular Das Hauptformular 2015 besteht aus 10 Seiten (Vorjahr: 6 Seiten); es können insgesamt 8 verschiedene Fördermaßnahmen (Vorjahr: 4 Maßnahmen) beantragt werden. Neu in 2015 ist die Beantragung der - Zuweisung von Zahlungsansprüchen (ZA) - Zahlung für Junglandwirte für aktivierte ZA - Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung für die beantragten Direktzahlungen - Prämie für Sommerweidehaltung (Weideprämie). Neuzuweisung von ZA Da die Neuzuteilung der ZA und die Direktzahlungen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben an die Bedingung „aktiver Betriebsinhaber“ geknüpft sind, werden auf Seite 4 des Hauptformulars die dazu notwendigen Angaben abgefragt. Nähere Informationen dazu finden Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg Sie im Merkblatt zum MFA 2015 (S. 3-4). Die Zuweisung der ZA erfolgt grundsätzlich einmalig im Jahr 2015 auf der Grundlage der im FNN ausgewiesenen beihilfefähigen Flächen. Hierzu müssen die Flächen dem Antragsteller am 15. Mai 2015 zur Verfügung stehen und ganzjährig beihilfefähig sein. Betriebsinhaber unter 1 ha sind von der Zuteilung ausgeschlossen, die Mindestparzellengröße für die Zuweisung beträgt 0,1 ha. Die in 2015 zugeteilten ZA werden wie bisher in in der der ZID ZID (zent(zentrale InVeKos-Datenbank) InVeKos-Datenbank) verwaltet. Im rale Regelfall erfolgt die Zuweisung von ZA im Jahr 2015 an Betriebsinhaber, die aufgrund des MFA 2013 zum Empfang der Betriebsprämie 2013 berechtigt waren. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, können ZA dennoch zugewiesen werden, wenn - der Betriebsinhaber niemals eigene oder gepachtete ZA besessen hat und nachweislich zum 15.05.2013 landwirtschaftlich tätig war - o. g. Voraussetzungen wegen betrieblicher Veränderungen (Vererbung, vorweggenommene Erbfolge, Änderung der Bezeichnung, Änderung des Rechtsstatus, Zusammenschluss, Aufteilung) nicht vom Mehrfachantragsteller 2015, sondern von einem anderen Betriebsinhaber erfüllt werden. Die entsprechenden Abfragen dazu finden Sie im Hauptformular S. 5-6 (bzw. die Infos im Merkblatt, S. 5-6). Auch für Neueinsteiger und Junglandwirte kann auf Antrag eine ZAZuweisung aus der nationalen Reserve erfolgen. Dies gilt auch in Fällen höherer Gewalt bzw. außergewöhnlicher Umstände (z. B. öffentliche Infrastrukturmaßnahme, länger andauernde Berufsunfähigkeit in 2013). Zahlung für Junglandwirte (ca. 44 € je ZA für max. 90 aktivierte ZA) kann für max. 5 Jahre gewährt werden und muss jedes Jahr beantragt werden. Der Junglandwirt darf im Erst-Antragsjahr (z. B. 2015) nicht 41 Jahre oder älter werden; zwischen dem Kalenderjahr der Niederlassung und Kalenderjahr der Antragstellung dürfen max. 5 Jahre liegen. Die Zahlung für Junglandwirte kann grundsätzlich auch an juristische Per- sonen oder eine Vereinigung natürlicher Personen (z. B. GbR) gewährt werden, wenn zumindest keine Entscheidung bzgl. Betriebsführung, Gewinn und finanzielle Risiken gegen den Junglandwirt durchgesetzt werden kann (Vetorecht). Zudem muss der Junglandwirt einer der Geschäftsführer und Gesellschafter sein (Anteil nicht relevant). Die Abfragen dazu finden Sie im Hauptformular auf S. 8 (bzw. im Merkblatt S. 14). Beispiele: Niederlassung 2009 2010 2015 2014 2015 Antragstellung 2015 2015 2015 2015 2016 prämienberechtigt nein ja (1 Jahr) ja (5 Jahre) ja (5 Jahre) ja (5 Jahre) 5 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg Kleinerzeugerregelung (KER) Im Jahr 2015 können sich Betriebsinhaber einmalig zur Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung entscheiden. Sie unterliegen damit nicht mehr den CC-Vorschriften, aber dennoch dem Fachrecht. Die Direktzahlungen sind bei 1.250 € max. gedeckelt. Die KER ist daher für Betriebe unter 4 ha in Erwägung zu ziehen. Prämie Sommerweidehaltung (B60) ist als KULAP-Maßnahme (Laufzeit 1 Jahr) im Rahmen des MFA zu bean- tragen; dies betrifft nur einige wenige Rinderhalter im Dienstgebiet. 2. Viehverzeichnis (VVZ) Anstatt der bisherigen Stichtagsmeldung 01. März des aktuellen Jahres ist nunmehr der für das aktuelle Jahr (2015) vom Betriebsinhaber geschätzte Jahresdurchschnittsbestand anzugeben. Mit dieser Umstellung können KULAP-Programme mit RGV-Besatzgrenzen bereits im Herbst des Antragsjahres ausbezahlt werden (statt wie bisher im Frühjahr des Folgejahres). 3. Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN) Hilfestellung zur Feldstückskarte und Nutzungserfassung (s. iBalis Feldstückskarte ). Derzeit sind bereits Demo-Videos verfügbar zu den Bereichen „Feldstück ändern“, „Feldstück prüfen“, „LE erfassen“. Geplant ist, dass ab 16.03. entsprechende Videos auch zur „Digitalisierung von Nutzungsschlägen“ und zur „Anwendung von Digitalisierungsfunktionen“, wie Messen, Snappen, Hilfslinien verfügbar sind. 6 Grafische Antragserfassung (bei mehr als 1 Nutzung nötig) Zur Digitalisierung ist der Wechsel von der Nutzungserfassung in die Feldstückskarte nötig (s. Demo-Video). Angabe der Hauptkultur Hauptkultur ist grundsätzlich die Nutzung, die sich den größten Teil des Zeitraums vom 01.06. bis 15.07. auf der Fläche befindet (z. B. bis 24.06. Spargel, ab 25.06. Kleegras: Hauptkultur Spargel (NC 860). Ausnahme Mais: wird bis zum 15.07. Mais angebaut, ist Mais als Hauptkultur anzugeben. Aufgrund der Vorgaben zur Anbaudiversifizierung (v. a. Gemüsebauern) musste die NC-Liste erweitert werden. Auch für die Betriebe im Dienstgebiet ergeben sich neue NC, z. B. NC 601: Stärkekartoffeln NC 602: Kartoffeln NC 603: Zuckerrüben NC 856: Hopfen NC 850: Hopfenfechser NC 860: Spargel. Vorgehensweise bei der Beantragung von ÖVF - CC-relevante LE sind entsprechend zu kennzeichnen - Leguminosen: NC-Vergabe und zusätzliche „Kennzeichnung als ÖVF“ - Stilllegung/Streifen: mit NC-Vergabe wird die Fläche als ÖVF beantragt - Zwischenfrucht (ZWF)/Grasuntersaat (GUS): Kennzeichnung der Nutzung als ZWF bzw. GUS Schlagteilung nötig, wenn Nutzung nur teilweise als ZWF/GUS Beantragung mit dem MFA bis spät. 15.05. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg Nach wie vor empfiehlt das AELF aus praktischen Erwägungen (einfache Antragstellung bzw. keine Beanstandungen bei Vor-Ort-Kontrollen), das Greening über - Stilllegung (NC 062) - Zwischenfrucht (NC 052), Untersaaten (NC 053) - Eiweißpflanzen zu erfüllen! Cross Compliance Die aktuellen Neuerungen finden Sie in der CC-Broschüre (S. 5), die jedem Landwirt beim Besprechungstermin mitgegeben wird. Neu: Verstöße gegen das Mäh-/Mulchverbot auf stillgelegten Flächen (z. B. NC 591/052/592) sind nicht mehr CCrelevant, aber Fördervoraussetzung (d. h. bei Verstößen in 2015 keine ZAZuteilung!). 7 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg Folgende Termine sind geplant: jeweils montags von 08:30 - 16:30 Uhr, am L 2: Bildung und Beratung 13.04./20.04./27.04./11.05. u. 18.05.2015. L 2.1: Ernährung, Haushaltsleistungen Kosten: 50,00 €. Anmeldung ist erforderlich bis 16. März 2015 unter Tel. 09443 704-0. Welttag der Hauswirtschaft am 21. März 2015 Fachtagung Urlaub auf dem Bauernhof Er steht unter dem Motto „Hauswirtschaf(f)t Lebensqualität - von Profis lernen“. Nach Auftaktveranstaltungen am Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in München am 20./21. März finden an allen Ämtern in Bayern Aktionen statt, um den Stellenwert der Hauswirtschaft darzustellen. Das AELF Abensberg startet in Zusammenarbeit mit der Presse eine Aktion, in der der Beruf „Hauswirtschafter/-in“ vorgestellt und verschiedene Fortbildungsberufe durch Praxisbeispiele dargestellt werden. Bitte verfolgen Sie die Presse. Die Fachtagung findet am Montag, 27. April und Dienstag, 28. April 2015 in Bad Staffelstein am Bildungszentrum Kloster Banz statt. Das Thema ist: „Der Gast von morgen - Kundenerwartungen, Kundenbewertungen, Netzwerke für den Erfolg“. Am ersten Tag gibt es Fachvorträge, am zweiten Exkursionen. Weitere Informationen erhalten Sie von der Ansprechpartnerin für Urlaub auf dem Bauernhof Beate Peter, Tel. 09443 704-134 (Montag und Donnerstag). Qualifizierung zur Referentin Hauswirtschaft und Ernährung für Im April/Mai 2015 ist am AELF Landau eine 5-tägige überregionale Qualifizierung zur Referentin für Hauswirtschaft und Ernährung geplant. Das Angebot richtet sich an Hauswirtschaftsmeisterinnen und ähnlich qualifizierte Frauen, die ihr Wissen und Können im Bereich Hauswirtschaft und Ernährung gerne in der Erwachsenenbildung weitergeben möchten. Die Themen der Schulung reichen von der Organisation von Veranstaltungen, Rhetorik, praktischen Vorführungen bis zu Kostenkalkulation, Marketing und Steuerfragen. Die Teilnehmerinnen erhalten ein Zertifikat. 8 Niederbayerischer Direktvermarktertag Der Niederbayerische Direktvermarktertag findet heuer am Montag, 20. April 2015 im Landkreis Straubing im Landgasthof Murrer, Passauer Straße 1, 94330 Aiterhofen statt. Das Thema ist: „Neue Medien - Neue Kunden - Müssen Direktvermarkter ihre Werbung umstellen?“. Inhalte sind z. B. - die Bedeutung von Internet und Social Media - Facebook - Ein Muss oder Spielkram für Direktvermarkter? - googeln statt in gelben Seiten blättern - Internetmarketing: Werbung mit Google Adwords und Newslettern - die neue Verbindung: der QR-Code. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg Bei weiteren Fragen oder Anmeldung wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerin für Direktvermarktung Ursula Wallner, Tel. 09443 704-132 (Montag bis Donnerstag). Qualifizierungsmaßnahme Landerlebnisreisen läuft Am 26. Januar 2015 startete die Qualifizierungsmaßnahme „Landerlebnisreisen als profiliertes Angebot für den Busreiseveranstaltungsmarkt“ mit 19 Teilnehmern aus ganz Bayern. Die Teilnehmer bewirtschaften alle einen landwirtschaftlichen Betrieb mit zusätzlicher Einkommenskombination, z. B. Bauernhofgastronomie, Gartenbäuerin, Direktvermarktung. Die Bäuerinnen und Bauern lernen, ihr Wissen und Können über Natur und Landwirtschaft an Busgruppen in Form von Führungen bzw. Lern- und Freizeitangeboten professionell weiterzugeben. In den nächsten Qualifizierungstagen werden die Teilnehmer über Steuer, Recht, Versicherungen informiert und erfahren, worauf sie bei Busreiseveranstaltungen und bei der Vernetzung mit anderen Betrieben achten müssen. Im Seminar erarbeitet jeder Teilnehmer ein eigenes Konzept für eine Hofführung. Bei Interesse an der Qualifizierung Landerlebnisreisen oder an anderen Programmen zu „Erlebnisorientierte Angebote“ wenden Sie sich an die Beraterin Ursula Wallner, Tel. 09443 704-132 (Montag bis Donnerstag). Ernährungsbildung in Kindertageseinrichtungen (KiTa) Im laufenden Kindergartenjahr 2014/ 2015 beteiligen sich vier Kindertageseinrichtungen im Landkreis Kelheim am Programm des Netzwerkes junge Eltern/Familien mit Kindern bis zu 6 Jahren. Ziel ist es, junge Familien durch gesundheitsfördernde Angebote und Maßnahmen für eine ausgewogene Ernährung und regelmäßige Bewegung im Alltag zu motivieren. Folgende Einrichtungen sind beteiligt: KiTa St. Christophorus in Bad Abbach, KiTa St. Johannes in Riedenburg, KiTa Abenteuerland in Mainburg und KiTa Zwergenland in Biburg. Jede Einrichtung hat mit den Ansprechpartnerinnen für Ernährung ihr eigenes Maßnahmenpaket zusammengestellt, das sich überwiegend an Kinder und Eltern gemeinsam richtet und bei dem praktisches Tun und eigenes Erleben ganz weit oben stehen; ob ein Besuch von Eltern und Kindern auf dem Bauernhof mit dem eigenen Erleben, wo die Lebensmittel herkommen und wie sie verarbeitet werden, eine Frühstückswoche im Kindergarten mit leckeren Ideen für das Frühstück und die Zwischenmahlzeit, das Eltern-KindKochen oder eine bewegte FamilienWanderung für Groß und Klein. Wissen zu Ernährung und Bewegung wird vor allem praktisch vermittelt. Bei weiteren Fragen zu den Ernährungsmaßnahmen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerin für Ernährung Birgit Dörr, Tel. 09443 704-133. 9 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg L 2.2: Landwirtschaft Antragstellung im Einzelbetrieblichen Investitionsförderprogramm (EIF) für das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und Diversifizierung (DIV) wieder möglich Der Freistaat Bayern unterstützt Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter von landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel ist es, einen Beitrag zu einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und damit multifunktionalen Landwirtschaft zu leisten und somit Wirtschaftskraft zu stärken. Die Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes wird dabei besonders berücksichtigt. Mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm werden insbesondere Baumaßnahmen gefördert. Diese sollen dazu dienen, die Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie die Haltungsbedingungen von Nutztieren zu verbessern und die Produktionskosten zu rationalisieren und zu senken. In der Diversifizierungsförderung unterstützt der Freistaat Bayern Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit im ländlichen Raum. Ziel ist es, die Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes zu erhalten. Mit der Diversifizierungsförderung werden Investitionen gefördert, die landwirtschaftliche Dienstleistungen ermöglichen und zusätzliche Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit schaffen. 10 Antragstellung und Auswahlrunden Für die Antragstellung sind 3 Auswahlrunden vorgesehen. Vollständige Anträge können bis Montag, 15.06.2015 und einen noch nicht festgelegten Termin im Herbst 2015 eingereicht werden. Jeder Antragsteller ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Antrag vollständig eingereicht wird. Die grundsätzlich förderfähigen Anträge werden einem Auswahlverfahren unterzogen. Auswahlkriterien betreffen dabei die Person des Antragstellers (vorhandene Ausbildung) oder das Unternehmen (Ökobetrieb). Weiter werden die Lage des Betriebes (Berggebiet), der Charakter der Investition (Tierwohl, Umstellung auf Laufstallhaltung, Zuchtsauenhaltung, Biodiversität) und Kriterien zum Umwelt- und Klimaschutz bewertet. Anträge mit mindestens 5 Punkten beim AFP und 2 Punkten bei der Diversifizierungsförderung gelangen in die Auswahlrunde. Die erreichte Punktzahl entscheidet, welcher Antrag bis zum jeweils vorhandenen Plafond an Fördermitteln zum Zuge kommt. Nicht ausgewählte Anträge werden abgelehnt und können in der nächsten Auswahlrunde noch einmal eingereicht werden. Voraussetzungen x Besondere Voraussetzungen sind mindestens aus einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz zu erfüllen (QS, GQ Bayern, Verbesserung Effizienz Ressourceneinsatz, zusätzliche Anforderung an eine besonders tiergerechte Haltung) x Mindestgröße GAL x Mindestumsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung und Tierhaltung 25 % Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg x Berufliche Qualifikation x Positive Einkünfte max. 90.000 € bei Ledigen und 120.000 € bei Verheirateten x Investitionskonzept zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme x Vorwegbuchführung (Gewinn und positive EKB) und Buchführungsauflage bei Investitionen über 200.000 € x Mindestens 20.000 € und maximal 750.000 € Investitionen beim AFP x Mindestens 10.000 € und maximal 800.000 € Investitionen bei der DIV (jeweils für Einzelunternehmen). Einschränkungen Nicht gefördert werden zum Beispiel: x Maschinen der Innen- und Außenwirtschaft x Maschinen-, Mehrzweck- und Erntehallen einschließlich deren technische Einrichtungen (Ausnahme: klimatisierte Lagerhallen für Obst, Gemüse, Sonderkulturen u. Kartoffeln) x Lagerräume für Grundfutter, Wirtschaftsdünger und Hackschnitzel x Investitionen in Verfahren der Anbindehaltung x Bauvorhaben, die der Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, soweit sie nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 oder 4 privilegiert sind. Betreuungsleistungen Für Investitionen ab 100.000 € kann und sollte, für Investitionen ab 250.000 € muss ein fachkundiger, zugelassener Betreuer eingeschaltet werden. Einen Betreuungszuschuss gibt es ab 100.000 € förderfähigem Investitionsvolumen. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn und Baugenehmigung Die Vorhaben dürfen nicht vor Bewilligung begonnen werden. Bereits begonnene Vorhaben werden komplett von der Förderung ausgenommen. Zur Antragstellung ist eine Kopie des Eingabeplanes und der Baugenehmigung vorzulegen. In Einzelfällen kann die Baugenehmigung innerhalb einer vorgegebenen Frist nachgereicht werden. Weitere Information und die notwendigen Antragsformulare finden Sie unter: http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik /foerderung/. Für Rückfragen am AELF Abensberg ist Michael Kronschnabl, Tel. 09443 704-121 zuständig. Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, die die konzeptioFörderung nellen und strategischen FachinstruDie Zuwendungen werden als reine Zumente bei der Umsetzung der europäischüsse in folgender Höhe gewährt: schen Wasserrahmenrichtlinie bilden, wurden für den zweiten BewirtschafInvestition in BasisPremium- tungszyklus, d. h. den Zeitraum 2016 förderung förderung bis 2021, fortgeschrieben und als EntTierhaltung 15 % 35 % würfe veröffentlicht. Umstellung Laufstall 20 % 40 % Sie sind Leitlinien für die Entwicklung Zuchtsauenhaltung 20 % 40 % von Gewässern und Grundlage für die Sonstige Vorhaben 15 % Bedingungen und Auflagen, die bei Diversifizierung 25 % Maßnahmen und Vorhaben erforderlich 11 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg sind. Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne bzw. Maßnahmenprogramme können abgerufen werden. Die Öffentlichkeit kann bis zum 22. Juni 2015 Stellung nehmen. Danach werden die Dokumente bei Bedarf überarbeitet und am 22.12.2015 veröffentlicht. Ansprechpartner am AELF Abensberg: Christoph Biberger, Tel. 09443 704-123. Achtung: Neue Regelungen beim Spritzen-TÜV Im Juli 2013 ist die neue Pflanzenschutz-Geräteverordnung in Kraft getreten. Demnach müssen künftig Verfügungsberechtigte und Besitzer ihre in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte in Zeitabständen von sechs Kalenderhalbjahren (bisher vier Kalenderhalbjahre) prüfen lassen, also zukünftig alle drei Jahre statt wie bisher alle zwei Jahre. Für Geräte, die vor dem 06.07.2013 bereits geprüft worden sind, gibt es eine Übergangsregelung: Diese Geräte müssen spätestens ein Jahr nach dem auf der Prüfplakette angegebenen Kalenderhalbjahr erneut kontrolliert worden sein. Beispiel: Auf der Plakette ist als nächster Prüftermin das 1. Halbjahr 2014 angegeben (Prüfung war im 1. Halbjahr 2012). Dann muss dieses Gerät spätestens bis zum 30.06.2015 erneut geprüft worden sein. Diese Übergangsregelung gilt grundsätzlich, weiterer Handlungsbedarf besteht nicht. Erkundigen Sie sich wegen der Termine bei den Ihnen bekannten Prüfwerkstätten. 12 RapsTrak200 Investitionsförderprogramm für pflanzenöltaugliche Maschinen in der Land- und Forstwirtschaft In diesem Programm werden Neuanschaffungen von serienmäßig für den Betrieb mit Rapsöltraktoren freigegebenen Traktoren und beweglichen Arbeitsmaschinen sowie Umrüstungen von Traktoren und beweglichen Arbeitsmaschinen für den Betrieb mit Rapsölkraftstoff durch vom Hersteller autorisierte Werkstätten gefördert. Die Förderhöhe beträgt maximal 7.500 € pro Maßnahme für insgesamt 200 Förderfälle. Bei der Berechnung der Rentabilität einer solchen Maßnahme hilft das Rechenprogramm RALF (Rapsölrechner für Arbeitsmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft), erhältlich unter: www.tfz.bayern.de/rapstrak200. Antragstellung und weitere Infos am Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe, Tel. 09421 300-214. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg Sachkundenachweis-Pflanzenschutz Das AELF Landshut bietet im Herbst 2015 wieder einen Lehrgang mit Prüfungstermin zum Erhalt der Sachkunde für den Pflanzenschutz an. Interessenten sollten sich schnellstmöglich bei Herrn Johannes Hoffmann, Tel. 0871 603-159 oder 0871 603-0 anmelden. Es stehen bei reger Nachfrage insgesamt nur 60 Plätze zur Verfügung. Bis Februar 2015 hatten erst 1.800 Landwirte den neuen Sachkundenachweis im Checkkartenformat beantragt. Bis zum 26.05.2015 müssen alle Anträge für Anwender und Abgeber online unter www.pflanzenschutz-skn.de gestellt sein. Wird dieser Termin versäumt, muss Sachkunde mit Prüfung neu erworben werden. Rückfragen am AELF Abensberg, Herr Ingerl, Tel. 09443 704-124 Landwirtschaftsschule Abensberg, Abt. Hauswirtschaft Generalsanierung der Schule Das Schulgebäude wird in diesem Jahr generalsaniert. Dazu muss es komplett geräumt werden. Der Umzug in die Räume der Berufsschule in der Jahnstraße wird in den Osterferien stattfinden. Küche, Speiseraum und Sanitäranlagen werden gemeinsam mit dem Berufsvorbereitungsjahr (BvJ) des Berufsbildungswerkes genutzt. Lehrsaal und Hausarbeitsraum (ohne Wasser) stehen uns alleine zur Verfügung. Voraussichtlich wird der Unterricht 2016 wieder in den eigenen Räumen stattfinden. *DVWKRI3UJOPHLHU 6DODGRUIHU6WUDH +DXVHQ 3ODQHQ6LHHLQH)HLHURGHUKDEHQVLFK*lVWHDQJHPHOGHW" :LUELHWHQ Æ 6DDOIU3HUVRQHQWHLOEDU Æ 7HUUDVVHIU3HUVRQHQ RGHUXQVHU #46;5'48+%'IUMHGH*HOHJHQKHLWGHQULFKWLJHQ)HVWVFKPDXV .DUO3UXHJOPHLHU#WRQOLQHGH 13 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg Bereich FORSTEN Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung geht in die elfte Runde Bereits seit dem Jahr 1986 erstellt die Bayerische Forstverwaltung im dreijährigen Turnus die sogenannten „Vegetationsgutachten“. Dabei beurteilen die Forstleute in einem aufwändigen Verfahren die Situation der Waldverjüngung und ihre Beeinflussung durch Schalenwildverbiss und Fegeschäden. Schließlich entsteht für jede der rund 750 Hegegemeinschaften in Bayern das sogenannte „Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung“, das allen Beteiligten als eine wichtige Hilfe für die künftige Abschussplanung dient. Revierweise Aussagen Auch 2015 werden in denjenigen Hegegemeinschaften, bei denen im vorangegangenen Gutachten die Verbissbelastung als "zu hoch" oder "deutlich zu hoch" bewertet wurde ("rote" Hegegemeinschaften), zusätzlich für alle Jagdreviere ergänzende revierweise Aussagen erstellt. In den "grünen" Hegegemeinschaften (Wertung der Verbissbelastung "günstig" oder "tragbar") werden revierweise Aussagen nur erstellt, wenn dies für das jeweilige Jagdrevier von den Beteiligten (Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer, Revierinhaber oder einzelne Jagdgenossen) beantragt wird. Vor der endgültigen Fertigung der revierweisen Aussage wird den Beteiligten ein gemeinsamer Waldbegang angeboten, bei dem der Entwurf vorgestellt und an konkreten Waldbildern erläutert wird. Zeitlicher Ablauf März bis Mai 2015: Aufnahmen zur Verjüngungsinventur Mai bis Juni 2015: Auswertung der aufgenommenen Daten Juli 2015: Versand der Ergebnisse der Verjüngungsinventur an die Beteiligten und Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme August 2015: Entwurf der Revierweisen Aussage, Waldbegang möglich September 2015: Erstellung der Forstlichen Gutachten Gipfeltrieb eines jungen Bergahorns. Foto: C. Zahnbrecher 14 November 2015: Übergabe der Forstlichen Gutachten an Beteiligte durch die Untere Jagdbehörde Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Abensberg Veranstaltungen - für Sie organisiert Für die Lehrfahrt ins Hohenloher Land in der Zeit vom 27.-30. Juni 2015 sind noch Plätze frei! Ein interessantes landwirtschaftliches Fachprogramm ermöglicht uns den Einblick in die unterschiedlichsten Produktionsrichtungen, wie zum Beispiel - Putenmast mit eigenem Schlachthaus - Bullenmast mit Premiumfleischerzeugung (Mittagessen) - Obstbau mit Brennerei (Verkostung) - Weinbau (Weinprobe mit Vesper) - Ferkelaufzucht, Schweinemast - Milcherzeugung und Legehennen kombiniert mit Hofcafé. Wir besuchen den Regionalmarkt Hohenlohe, eine Dorfkäserei - probieren dort den Heumilchkäse - und besichtigen das Gut Ludwigsruhe mit seinem Kräuter- und Bauerngarten, bevor uns eine Hohenloher Kaffeetafel erwartet. Aber auch Kultur und Landschaft kommen nicht zu kurz. Auf dem Programm stehen der Besuch im Automobilmuseum, Rundgang durch Schwäbisch Hall und Vellberg, Besichtigung von Schloss Langenburg und Kloster Schöntal. Untergebracht sind wir in einem 3***Hotel mit Schwimmbad. Reisepreis: 470,00 €. EZ-Zuschlag: 60 €. Anmeldeschluss: 30. April 2015. Das ausführliche Programm mit den Leistungen kann am AELF Abensberg, Tel. 09443 704-154 (Di.-Fr. vormittags) angefordert oder im Internet unter www.vlf-bayern.de unter der Rubrik „Bildungsangebote“ abgerufen werden Lehrfahrt der vlf-Frauen In der 1. Augusthälfte ist wieder eine Frauenlehrfahrt geplant. Näheres wird in der Sommerausgabe bekannt gegeben. Beachten Sie bitte auch die Hinweise in der Presse. Die Flugreise nach Madeira findet in der 1. Märzhälfte 2016 (vor Ostern) statt und dauert acht Tage. Reisepreis: ca. 1.200,00 €. Genaue Angaben zu Termin und Preis sind frühestens ab Sommer 2015 möglich. Mehr Informationen zum geplanten Programm und den Leistungen sind erhältlich unter Telefon 09443 704-154 (Di.-Fr. vormittags). Unverbindliche Vormerkungen werden bereits jetzt entgegengenommen. ... und weitere Informationen Als neue Mitglieder im vlf begrüßen wir herzlich: ¬ Herrn Johann Geyer, Bodenkirchen ¬ Herrn Andreas Köglmaier, Staubing ¬ Herrn Stefan Klügl, Keilsdorf ¬ Herrn Stefan Mehrl, Hausen ¬ Herrn Thomas Paintner, Tiefenbach ¬ Herrn Matthias Reichgruber, Lichtenhaag ¬ Herrn Robert Riedmaier, Nandlstadt. Alles Gute für Sie und Ihre Familien - und einen guten Start ins Frühjahr! JH](GXDUG+XEHU 9RUVLW]HQGHU JH]6LHJOLQGH5|OO 9RUVLW]HQGH JH]5RVZLWKD+HL%UHQQLQJHU*HVFKlIWVIKUHULQ 15 Bayerischer Bauernverband Abensberg GAP - Reform 2014/2020 - Kulturlandschaftsprogramme Die Eckpunkte der GAP-Reform stehen fest. Hierzu wurden in der letzten Ausgabe des Agrar- und Forst-Informators viele Detailfragen geklärt. Damit die Zahlungsansprüche wieder neu zugeteilt werden können, muss heuer bis zum 15. Mai von den aktiven Bewirtschaftern der Mehrfachantrag gestellt werden. Soweit die Ackerfläche bei konventionellen Betrieben größer als 10 ha bzw. 15 ha ist, sind die GreeningVorschriften zu erfüllen. Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit stehen wir unseren Betrieben bei Fragen hierzu sowie auch beim MehrfachantragOnline 2015 nach Terminvereinbarung gerne zur Verfügung. Das ursprünglich vom Bayerischen Landwirtschaftsministerium als hervorragend ausgestattete neue Kulturlandschaftsprogramm erwies sich aufgrund vieler Zusatzbedingungen als sehr schwierig in der Praxis umzusetzen. Aufgrund der Forderungen des Bayerischen Bauernverbandes wurden viele Nebenbestimmungen vereinfacht und praxisgerechter ausgestaltet. Nährstoffvergleich Bis zum 31. März sind für das abgelaufene Kalenderjahr bzw. Wirtschaftsjahr 2014 die Nährstoffvergleiche zu erstellen. Wie in den letzten Jahren stehen wir unseren Mitgliedsbetrieben für die Erstellung des Nährstoffvergleiches zur Verfügung. 16 Pflanzenschutzmittelgesetz Die von uns angebotenen, notwendigen Fortbildungen zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz Bayern im Winterhalbjahr 2014/2015 waren sehr gut besucht. Bis zum 31.12.2015 sind noch von allen Landwirten und Personen, die Pflanzenschutzmittel auf einem landwirtschaftlichen Betrieb einsetzen, entsprechende Fortbildungsmaßnahmen zu besuchen. Wir haben deshalb weitere Termine hierzu vorerst am 17. Juni, 09. November und 08. Dezember 2015 geplant. Entsprechende Anmeldungen nehmen wir jederzeit an unserer Geschäftsstelle in Abensberg unter Tel. 09443 9297-110 entgegen. Die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme im 3-Jahres-Zyklus und die Beantragung der PflanzenschutzmittelCheckkarte beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bis zum 25. Mai 2015 ist zwingend erforderlich. Ansonsten geht die Erlaubnis zur Ausbringung bzw. zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln verloren. Personen, die diese Fristen versäumen, haben dann ab 01.01.2016 alle Schulungen, insbesondere die 2-tägige Grundlagenschulung zum Sachkundenachweis und die Prüfung erneut abzuleisten. Wir bitten deshalb, den Sachkundenachweis termingerecht beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu beantragen und die notwendige Fortbildungsmaßnahme, soweit noch nicht geschehen, bis zum Ende der 3-Jahres Frist zu besuchen. Bayerischer Bauernverband Abensberg West Ost Ab 01.01.2015: 7,40 € 7,20 € Ab 01.01.2016: 8,00 € 7,90 € Ab 01.01.2017: 8,60 € 8,60 € Grundsätzlich wurde vom Bayerischen Ab 01.11.2017: 9,10 € 9,10 € Bauernverband die Festsetzung von Ab 01.01.2018: gesetzlicher MindestMindestlöhnen in allen Wirtschaftslohn zweigen akzeptiert. Die ursprünglich nicht vorgesehenen, jedoch im Gesetz Aufzeichnungspflichten: mit verabschiedeten Aufzeichnungs- Zur Kontrolle der Einhaltung des Minpflichten führen zu bürokratischen destlohns sind Beginn, Ende und Dauer „Monstern“. Trotz der Einwendungen der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. des Bayerischen Bauernverbandes auf Dies gilt für alle Beschäftigungsverhältallen verantwortlichen politischen und nisse in der Landwirtschaft und im GarVerwaltungsebenen trat diese Auf- tenbau bis 31.12.2017. zeichnungspflicht in Kraft. Gemeinsam Mithelfende Familienangehörige: mit unseren Landtags- und Bundes- Für Mifas, die mit Arbeitsvertrag betagsabgeordneten vor Ort versuchen schäftigt sind, ist die Lohnuntergrenze wir, diesen bürokratischen Aufwand zu ebenfalls anwendbar. minimieren. Trotzdem sind alle Betriebe mit geringfügig beschäftigten MitarbeiDie Bayerische Natura 2000tern, insbesondere Saisonarbeitskräften, bis hin zu mitarbeitenden FamilienVerordnung angehörigen an diese Aufzeichnungspflicht gebunden. Im Rahmen einer In- Natura 2000 ist ein europaweites formationsveranstaltung werden wir in- Schutzgebietsnetz für besonders wertteressierte Betriebe näher auf die not- volle Lebensräume und Arten. Die bewendigen Aufzeichnungspflichten hin- reits bestehende Vogelschutzverordnung weisen und geeignete Musterformulare wird von der Umweltverwaltung im lauaushändigen. fenden Verfahren um die FFH-Gebiete Die land- und forstwirtschaftlichen Ar- ergänzt und somit zur Bayer. Natura beitgeberverbände haben einen Tarif- 2000-Verordnung. Vom 09.01. bis vertrag zur Regelung der Mindestent- 01.05.2015 findet zum Entwurf der Bayegelte für Arbeitnehmer in der Land- und rischen Natura 2000-Verordnung eine Forstwirtschaft ausgehandelt, der eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Übergangsregelung im Mindestlohnge- Informationen und Verfahrenshinweise setz zur Einführung des Mindestlohns zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie unter: nutzt. Damit sind für alle Arbeitnehmer in http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/natur Landwirtschaft, Forst und Gartenbau ab schutz/natura2000/verbandsanhoerung. 01.01.2015 nicht 8,50 € brutto je geleis- htm teter Arbeitsstunde zu zahlen, sondern es kommt zu einer schrittweisen Anhebung der Lohnuntergrenze: Mindestlöhne in der Land- und Forstwirtschaft 17 Maschinen- und Betriebshilfsring Kelheim e.V. Sommerlehrfahrt 2015 Die diesjährige Sommerlehrfahrt findet am 24./25. Juni 2015 statt. Am ersten Tag fahren wir nach Rheinhessen. Auf dem Weg dorthin besichtigen wir das Flugzeugmuseum in Sinsheim. Am Abend gibt es auf dem Weingut J. Wetzler eine Brotzeit mit Weinprobe. Am zweiten Tag fahren wir ins Kloster Amorbach und ins Schloss nach Bad Mergentheim. Das Programm und die Abfahrtszeiten erhalten Sie nach Anmeldung ca. 4 Wochen vor der Fahrt zugesandt. Ebenso wird überbetriebliche Maisaussaat mit Fahrgassenschaltung angeboten. Hier kann dann im Sommer eine organische Reihendüngung mit Schleppschuh erfolgen. Überbetrieblicher Pflanzenschutz Die Auflagen im Bereich Pflanzenschutz steigen von Jahr zu Jahr KULAP-Gülledirekteinarbeitung Gefördert wird die emissionsarme Ausbringung von Wirtschaftsdünger mit anerkannter Injektions- und Schleppschuhtechnik auf Acker- und Grünland. Bei Eigenmechanisierung muss die gesamte Gülle mit der entsprechenden Technik ausgebracht werden. Bei überbetrieblicher Ausbringung (MR) sind auch Teilmengen möglich. Die jährlichen Ausbringmengen und die dabei verwendete Gerätetechnik ist in einem Sammelbeleg (wird vom MR ausgestellt) beim zuständigen AELF vorzulegen. Die Einhaltung einer anzugebenden Ausbringmenge ist nach dem neusten Entwurf des KULAPS nicht mehr notwendig. Die Fördersätze sind 1,50 €/m³ bei maximal 54 €/ha bzw. 18 m³ / GV. Die erforderliche Technik vom Selbstfahrer mit Schlitz-, Scheiben- und Schleppschuh bis zum Anhängefass mit Schleppschuhtechnik im Soloverleih vermitteln wir Ihnen gerne. 18 Wir bieten Ihnen eine überbetriebliche Arbeitserledigung an. 15 m, 27 m oder 30 m Arbeitsbreite möglich. GPS-Anund Abschaltung am Vorgewende und bei Überlappungen. Durch das Lenksystem auf dem Schlepper können auch Flächen ohne Fahrgassen auf wenige Zentimeter genau behandelt werden. Bei Interesse melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle bei Herrn Burgmeier. Betriebshilfe Erhöhung der SVLFG- (früher LSV) Vergütungssätze für nebenberufliche Betriebs- und Haushaltshilfe Neuregelung der Abrechnung sozialer Betriebshilfe für MR-Klassik-Kräfte: Am 01.01.2015 ist der pauschale Stundensatz auf 17,84 € angehoben worden. In diesem Satz sind die Stundenvergütung, das Kilometergeld und die Maschinen- und Betriebshilfsring Kelheim e.V. Unkostenpauschale für den MR enthalten. Seit 01.01.2015 werden bei selbstbeschafften Ersatzkräften max. 10,50 € von der SVLFG erstattet. Dieselsammelbestellung Die Dieselsammelbestellung läuft in diesem Jahr in gewohnter Weise weiter. Bitte beachten: Bestellungen können bis zum jeweiligen Stichtag bis spätestens 09.00 Uhr in der Geschäftsstelle telefonisch oder per Fax abgegeben werden. Der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag noch am selben Tag und liefert dann innerhalb der nächsten 5 Werktage direkt an Sie. Mindestbestellmenge ist 500 Liter je Abladestelle. Maschinen oder Schlepper werden nicht betankt. Der Landwirt erhält die Rechnung wie gewohnt direkt vom Lieferanten. Hier sind die Termine für die nächsten Monate: Mittwoch, 01.04.; Montag, 04.05.; Montag, 01.06.; Mittwoch, 01.07.; Montag, 03.08.; Montag, 17.08.; Dienstag, 01.09.; Montag, 14.09. Belegversand per e-Mail Durch die Umstellung auf den SEPA Zahlungsverkehr haben wir eine viel größere Anzahl an Belegen zu verschicken als bisher. Aus Kostengründen und zur Arbeitserleichterung werden in Zukunft alle Belege wenn möglich per Mail, Fax oder über unsere E-Box verschickt. Viele Mitglieder nutzen bereits die Vorteile des E-Mail-Versandes. Auf diese Weise erhalten sie bereits vor der Abbuchung von ihrem Konto die entsprechenden Belege. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer E-Mail-Adresse oder auch Faxnummer. Beachten Sie jedoch beim Versand per e-Mail, dass Sie verpflichtet sind, die Gutschriften/Rechnungen 10 Jahre lang elektronisch zu archivieren. Wussten Sie schon, dass Sie als Auftragnehmer verpflichtet sind, spätestens 6 Monate nach Leistungserbringung eine Rechnung zu stellen. Geben Sie Ihre Leistungen bei uns an, wir rechnen innerhalb weniger Tage für Sie ab. Dienstleistungen Agrardieselantrag: In diesem Jahr gibt es wieder zwei verschiedene Anträge zur Steuerentlastung, den bekannten ausführlichen Antrag und den vereinfachten Antrag. Bei der Antragstellung sind wir gerne behilflich. Mehrfachantrag-Online: Sollten Sie Ihren Mehrfachantrag nicht selbst online ausfüllen, sind wir Ihnen auch hier gerne behilflich. Bei allen Dienstleistungen vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit uns in der Geschäftsstelle. MR Personaldienste Aktuell bieten wir folgende Stellen an: - LKW-Fahrer/in, Baustoffe ausliefern - LKW-Fahrer/in, Biomassetransport - LKW-Fahrer/in, landwirtschaftliches Lagerhaus - Lagerist/in, landw. Lagerhaus, Vollzeit - Baumaschinenführer/in, 2-Schichtbetrieb, Vollzeit (35 Std./Woche). 19 Die Säge kommt zum Baum… Wir sägen Ihr Holz vor Ort zum Beispiel Bauholz und Bretter für ihr Bauvorhaben. Besäumt oder Blockware, sowie Edelhölzer für Schreiner/Hobbyhandwerker mit unserer mobilen Bandsäge nach Ihren Vorgaben. Neu: Das geschnittene Holz kann auf Wunsch auch bei uns gehobelt werden. Unsere SERRA Bandsäge kann 12,5 Meter lange Stämme mit bis zu 100 cm Stammdurchmesser sägen. Gerne können Sie Ihr Holz zum Sägen auch zu uns bringen. 0DUWLQ/LHGO 6FKZDLJHU6WUDVVH *HLEHQVWHWWHQ Tel.: 09445 / 973 431 E-Mail: [email protected] www.saegewerk-liedl.de Landtechnik Ralf Schelkshorn Der neue 00 ARION 4 estellt! wird vorg f der Sie uns au Besuchen usstellung a Frühjahrs .2015 am 12.04 Lindenstraße 7 93077 Saalhaupt Tel.: 0 94 05 / 95 79 920 Fax: 0 94 05 / 95 79 927 Handy: 0171 / 5 25 60 22 20 [email protected] www.landtechnik-schelkshorn.de Waldbesitzervereinigung Kelheim-Thaldorf w.V. Aktuelle Holzmarktlage Die Lage am Holzmarkt ist ruhig. Der Holzeinschlag im Privatwald war in den letzten Monaten zurückhaltend und die Sägeindustrie beklagt weiterhin eine zunehmende Diskrepanz zwischen hohen Rundholzpreisen und einem rückläufigen Schnittholzmarkt. Die Rundholzpreise bewegen sich auf hohem Niveau und erreichen im Leitsortiment L2b+ bei der Fichte knapp über 100 /fm €/fm und bei der Baumart Kiefer knapp Der Ausknapp über über8080EUR/fm. /fm. Der zahlungspreis für Papierholz beträgt MwSt. Die Die genannten 38,50 EUR/rm /rm + +MwSt. Preise haben Gültigkeit bis Ende März 2015. Baum des Jahres 2015 Der Feldahorn (Acer campestre) Als Baum des Jahres 2015 wurde diesmal der Feld-Ahorn als oft übersehener, kleinerer Bruder der anderen heimischen Ahornarten wie Berg- und Spitzahorn in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Wegen seines holunderartigen Wuchses wird der Feldahorn volkstümlich auch „Maßholder“ genannt. Der Feldahorn hat einen mittel- bis südeuropäischen Verbreitungsschwerpunkt. Als Waldbaum spielt er allerdings nur eine Nebenrolle, da er langsam wächst und sich ohne besondere Förderung in geschlossenen Laubmischbeständen nicht gegen schnellwüchsigere Baumarten, wie z. B. die Buche durchsetzen kann. Deshalb wird seitens der WBV die Anreicherung von sonnigen Waldrändern, z. B. bei Erstaufforstungen, mit Feldahorn empfohlen. Beim Holz handelt es sich um ein festes, mittelschweres, hartes und dennoch elastisches Holz, das bei der Trocknung wenig schwindet. Als Drechsel-, Schnitz- und Tischlerholz ist es sehr geschätzt und wird für Parkettböden und Möbel gerne verwendet. Besonders schön gemaserte Stämme erzielen als Furnierholz hohe Preise. Der Feldahorn wächst häufig strauchartig und weist nur unter günstigsten Bedingungen Höhen zwischen 10 und 15 Metern auf. Der Feldahorn kann bis zu 200 Jahre alt werden. Waldbau und Verwendung des Feldahorns ist, wie bereits erwähnt, häufig an Waldrändern oder in Feldgehölzen zu finden. Durch seinen mehrstämmigen Wuchs und die Eigenschaft aus Baumstümpfen erneut auszutreiben, eignet er sich gut für eine Nutzung in der „Nieder- und Mittelwaldbewirtschaftung“: Hier werden solche Baumarten zur Brennholzgewinnung regelmäßig „auf den Stock gesetzt“ - also kurz über dem Boden abgeschnitten. Abschließend ist noch interessant zu erwähnen, dass die jungen Blätter des Feldahorns in früheren Notzeiten sogar als Sauerkraut-Ersatz hergenommen wurden. Blätter und Früchte des Feldahorns 21 22 Forstbetriebsgemeinschaft Aiglsbach und Umgebung e.V. Der Praktikertag im Februar fand enormes Interesse „Winterpraktikertag“ An einem herrlich sonnigen Wintertag fand der erste Praktikertag der Forstbetriebsgemeinschaft Aiglsbach des Jahres 2015 statt. Über 140 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer fanden den Weg in die Bestände bei Aiglsbach. Drei Fichtenbestände die unterschiedlichste Durchforstungsstadien, von undurchforstet über vor kurzem durchforstet, bis hin zur Endnutzung vorgesehen sind, standen den interessierten Besuchern zur Verfügung. Herr Petersen, der Revierleiter des Forstreviers Mainburg, der einen dieser Bestände seit über zwanzig Jahren betreut, konnte seine Erkenntnisse der durchgeführten Maßnahmen und der damit verbundenen eingeleiteten Naturverjüngung ausführlich demonstrieren. Der Förster der FBG stellte die Z-Baumdurchforstung in stammzahlreichen Beständen dar. Das Holzeinschlagsunternehmen Ihm war mit einem neuen Ponse-Harvester vor Ort und zeigte detailliert die umfangreichen Einsatzmöglichkeiten dieser Maschine. Von der Durchforstung über das Anlegen von Rückegassen bis hin zur Endnutzung unterverjüngter Bestände konnten sich die Waldbesitzer genau darüber informieren. Nähere Informationen zu den Möglichkeiten eines Harvestereinsatzes bei der Unterstützung sowie der Einsatzabwicklung gibt Ihnen Ihre Forstbetriebsgemeinschaft Aiglsbach unter der Telefonnummer: 08751 84 56 44. Die Besucher des Praktikertages zeigten enormes Interesse an der Harvester-Vorführung Die Forstbetriebsgemeinschaft erweitert den Service für Waldbesitzer Die Büro- und Geschäftszeiten der FBG Aiglsbach werden erweitert. Ab sofort ist unsere Geschäftsstelle für unsere Kunden zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag und Donnerstag von: 08:00 - 12:00 Uhr und am Donnerstag von 13:00 - 16:00 Uhr. Ordentlich zugeschnittenes- und beschriftetes Langholz ist wichtig für die Vermarktung des einheimischen Rohstoffs 23 24 Maschinen- und Betriebshilfsring Mainburg e.V. Jahreshauptversammlung Am 02. Februar 2015 wurde mit großer Beteiligung der Mitglieder die Jahreshauptversammlung durchgeführt. Dabei wurden die positiven Jahresergebnisse und die Aktivitäten des vergangen Jahres vorgetragen. Der sehr interessante Vortrag von Martin Gehring zum Thema „Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr - was geht wirklich“ wurde mit großem Interesse aufgenommen. v.l.: Geschäftsführer Nikolaus Bach, Bierkönigin Anna Baum, Martin Gehring vom KBM , 1. Vorsitzender Xaver Hobmaier Agrardieselvergütung 2014 Jetzt ist die richtige Zeit, um den Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft für das Entlastungsjahr 2014 zu stellen. Wir sind unseren Mitgliedern wieder in gewohnter Weise gegen eine geringe Gebühr bei der Antragstellung behilflich. Betriebsbesichtigungen in der Hallertau Für Juni ist ein Tagesausflug mit Betriebsbesichtigungen in unserer schönen Gegend geplant. Spargelfelder und Blaubeerplantagen werden bei der Firma Schlaffer in Neukirchen besichtigt, wobei wir auch Interessantes über den Anbau, die Bearbeitung und Vermarktung erfahren. Beim Biobetrieb Kottermair (Gemüseanbau) in Niederhinzing steht eine Führung auf dem Programm. Anschließend geht es zum Nachbarbetrieb Stanglmayr, wo wir Interessantes über die Haltung und Vermarktung von Bison erfahren. In Oberhinzing besichtigen wir den Betrieb Raab, der sich auf Kürbis, Obstplantagen, Buchs und Wildkräuter spezialisiert hat. Zum Abschluss geht es zur Holunderblüte mit einer interessanten Führung und Verkostung zum Biobetrieb Kreitmair nach Notzenhausen. Nähere Informationen zum Termin werden in der Tagespresse bekannt gegeben. Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen beschränkt. Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, bitten wir um rechtzeitige Anmeldung. Maschinenvorführung Für das Frühjahr ist eine Maschinenvorführung für Hopfen geplant. Termin und Veranstaltungsort werden rechtzeitig in der Tageszeitung bekannt gegeben. 25 26 Ortbäuerinnen - Stammtisch Jachenhausen Ortbäuerinnen - Stammtisch Kelheim und Mitterfecking 19:30 19:30 09:00 13:00 13:00 31.03.2015 01.04.2015 01.04.2015 18.04.2015 19.04.2015 Ortbäuerinnen - Stammtisch Niederleierndorf Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz 08.12.2015 Dieselsammelbestellung Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz 09:00 03.08.2015 Dieselsammelbestellung 09.11.2015 09:00 Sommerlehrfahrt ins Hohenloher Land 27.-30.06.2015 01.07.2015 Sommerlehrfahrt nach Rheinhessen 24.-25.06.2015 Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz Dieselsammelbestellung 09:00 01.06.2015 17.06.2015 Dieselsammelbestellung 09:00 04.05.2015 Abensberg Abensberg Abensberg Abensberg Abensberg Abensberg Abensberg Gasthof Murrer Passauer Straße 1 94330 Aiterhofen Niederbayerischer Direktvermarktertag; Thema: "Neue Medien - Neue Kunden - Müssen Direktvermarkter ihre Werbung umstellen?" 20.04.2015 BBV Abensberg BBV Abensberg MR Kelheim MR Kelheim vlf Abensberg MR Kelheim BBV Abensberg MR Kelheim MR Kelheim AELF Abensberg EG Abensberger Qualitätsspargel e.V. Spargelhof Ingerl, Abensberger Weg 9, 93326 Abensberg / Holzhanden Spargelwanderung mit Informationstag MR Kelheim BBV Abensberg BBV Abensberg BBV Abensberg BBV Abensberg BBV Abensberg Veranstalter EG Abensberger Qualitätsspargel e.V. Abensberg Mitterfecking / Gasthaus Zeller Jachenhausen / Gasthaus Forster Ratzenhofen / Gasthaus Steiger Niederleierndorf / Gasthaus Weigl Pullach / Gasthaus Röhrl Ort 93354 Siegenburg, Roßberg 4 Spargelsaisoneröffnung in Siegenburg, Spargelhof Pollner Dieselsammelbestellung Ortbäuerinnen - Stammtisch für Ratzenhofen und Großgundertshausen 19:30 19:30 Ortbäuerinnen - Stammtisch für Pullach und Siegenburg 27.03.2015 19:30 25.03.2015 Art der Veranstaltung 30.03.2015 Uhrzeit Datum 9HUDQVWDOWXQJVNDOHQGHU Stand 12.03.2015 x / BBV / Tel. 09443 92970 x / BBV / Tel. 09443 92970 x x x / vlf Abensberg Tel. 09443 704-154 x x / BBV / Tel. 09443 92970 x x x / AELF Abensberg Tel. 09443 704-132 x / EG Abensberger Qualitätsspargel e.V. Tel. 09443 9286-500 x Anmeldg. 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