„Der Neckar-Odenwald-Kreis schreibt auf der Grundlage der VOB für die Schlüsselfertige Erstellung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber incl. Aussenanlagen in 74722 Buchen folgende Arbeiten aus: Schlüsselfertige Erstellung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber incl. Aussenanlagen Angebotseröffnung 22.04.2015 Schutzgebühr Euro 10.00 Uhr 81,36 Voraussichtlicher Baubeginn: 18.05.2015. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 30.05.2015. Auskünfte und Planeinsicht nach telefonischer Terminvereinbarung beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Herrn Dipl.Ing. Dietmar Gehrig, Renzstraße 10, 74821 Mosbach, Tel.: 06261/84-1870. Die Vergabeunterlagen können nach Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung beim Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 104363, 70038 Stuttgart, Tel.: 0711/66601-45, E-Mail: [email protected] angefordert werden. Zusätzlich stehen die Unterlagen nach Abschluss einer kostenpflichtigen Zugangsvereinbarung unter www.ausschreibungsabc.de zur Ansicht und zum Download zum reduzierten Preis zur Verfügung. Der vollständige Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Neckar-Odenwald-Kreises www.neckar-odenwaldkreis.de/Ausschreibungen sowie im Staatsanzeiger (Ausgabe 011/2015 vom 20.03.2015) veröffentlicht. Die Schutzgebühr wird nicht erstattet. Zugelassen zum Eröffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten. Sicherheiten: -Vertragserfüllungsbürgschaft 5 % der Auftragssumme - Gewährleistungsbürgschaft 3 % der Abrechnungssumme - Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes nach § 48b ESTG (§ 48 ESTG Steuerabzug bei Bauleistungen) Die Angebote sind in einem verschlossen Umschlag mit Aufschrift der betreffenden Arbeit bis zur Angebotseröffnung beim Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises, Renzstraße 10, 74821 Mosbach, Zimmer Nr. 1.222, abzugeben. Verspätete und unvollständig eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das Annehmbarste erscheint. Nachprüfungsstelle: Regierungspräsidium Karlsruhe, VOB-Stelle, 76247 Karlsruhe Neckar-Odenwald-Kreis“
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