Schlüsselfertige Erstellung einer Gemeinschaftsunterkunft für

„Der Neckar-Odenwald-Kreis schreibt auf der Grundlage der VOB für die
Schlüsselfertige Erstellung einer
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber
incl. Aussenanlagen
in 74722 Buchen
folgende Arbeiten aus:
Schlüsselfertige Erstellung einer Gemeinschaftsunterkunft für
Asylbewerber incl. Aussenanlagen
Angebotseröffnung
22.04.2015
Schutzgebühr
Euro
10.00 Uhr
81,36
Voraussichtlicher Baubeginn: 18.05.2015.
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 30.05.2015.
Auskünfte und Planeinsicht nach telefonischer Terminvereinbarung
beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Herrn Dipl.Ing. Dietmar Gehrig, Renzstraße 10, 74821 Mosbach,
Tel.: 06261/84-1870.
Die Vergabeunterlagen können nach Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung beim Staatsanzeiger für Baden-Württemberg
GmbH, Postfach 104363, 70038 Stuttgart, Tel.: 0711/66601-45, E-Mail: [email protected] angefordert
werden. Zusätzlich stehen die Unterlagen nach Abschluss einer kostenpflichtigen Zugangsvereinbarung unter www.ausschreibungsabc.de zur Ansicht und zum Download zum reduzierten Preis zur Verfügung.
Der vollständige Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Neckar-Odenwald-Kreises www.neckar-odenwaldkreis.de/Ausschreibungen sowie im Staatsanzeiger (Ausgabe 011/2015 vom 20.03.2015) veröffentlicht.
Die Schutzgebühr wird nicht erstattet.
Zugelassen zum Eröffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sicherheiten: -Vertragserfüllungsbürgschaft 5 % der Auftragssumme
- Gewährleistungsbürgschaft 3 % der Abrechnungssumme
- Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung des zuständigen
Finanzamtes nach § 48b ESTG (§ 48 ESTG Steuerabzug bei Bauleistungen)
Die Angebote sind in einem verschlossen Umschlag mit Aufschrift der betreffenden Arbeit bis zur Angebotseröffnung beim
Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises, Renzstraße 10, 74821 Mosbach, Zimmer Nr. 1.222, abzugeben.
Verspätete und unvollständig eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt.
Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen
Gesichtspunkte als das Annehmbarste erscheint.
Nachprüfungsstelle: Regierungspräsidium Karlsruhe, VOB-Stelle, 76247 Karlsruhe
Neckar-Odenwald-Kreis“