K7128 Radweg Häsenbühl-Kaiserstein

a)
Landratsamt Zollernalbkreis
Hirschbergstraße 29 – Zimmer 339
72336 Balingen
Telefon 07471-9309-1751
Telefax 07471-9309-1766
b)
Öffentliche Ausschreibung nach der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)
c)
Straßenbetriebsdienst im Zollernalbkreis
Lieferung von Verkehrszeichen und Zubehör für das
Kreis-Straßenbauamt im Zollernalbkreis
Laufzeit 01.05.2015 bis 30.04.2017
Lieferauftrag CPV-Nr.
d)
Zollernalbkreis
e)
Wesentliche Leistungen:
Verkehrsschilder
Tabellen- und Vorwegweiser
Rohrpfosten versch. Durchmesser
ca.
ca.
ca.
2.200 Stück
565 m²
1.350 m
f)
Entfällt
g)
Entfällt.
h)
Beginn der Leistung:
01.05.2015
i)
Anforderung der Vergabeunterlagen bei der Staatsanzeiger für BadenWürttemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Tel. 0711/66601-45,
Fax. 0711/ 66601-84, E-Mail: [email protected].
Für Abonnenten des Ausschreibungsdienstes [www.ausschreibungs-abc.de] stehen
die Vergabeunterlagen zur Ansicht und zum Download zur Verfügung.
Einsicht von zusätzlichen Unterlagen siehe unter a).
j)
Entgelt für die Übersendung der Vergabeunterlagen (Print) @@,00 Euro.
Die Vergabeunterlagen werden nach Erteilen einer Lastschrifteinzugsermächtigung
– keine Schecks – ausgeliefert.
Für Abonnenten ist die Ansicht der Vergabeunterlagen kostenlos. Für den Download
wird ein reduziertes Entgelt berechnet.
Das Entgelt wird nicht erstattet. Die „DA83“ wird auf einer Diskette 3 ½“ mitgeliefert.
k)
Die Angebote können bis zum 01.04.2015, 10:30 Uhr eingereicht werden.
l)
Landratsamt Zollernalbkreis (Anschrift siehe unter a)
Vollendung der Leistung:
30.04.2017
m)
Sie sind in deutscher Sprache abzufassen.
n)
Bieter und ihre Bevollmächtigten.
o)
Die Eröffnung der Angebote findet statt am 01.04.2015 um 10:30 Uhr
im Landratsamt Zollernalbkreis (Anschrift siehe unter a).
p)
Entfällt
q)
Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOL/B.
r)
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
s)
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 7 VOL/A zu machen.
t)
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 10.05.2015.
u)
Entfällt
v)
Allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht: Regierungspräsidium Tübingen,
Abteilung Straßenwesen und Verkehr.