a) Landratsamt Zollernalbkreis Hirschbergstraße 29 – Zimmer 339 72336 Balingen Telefon 07471-9309-1751 Telefax 07471-9309-1766 b) Öffentliche Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) c) Straßenbetriebsdienst im Zollernalbkreis Lieferung von Verkehrszeichen und Zubehör für das Kreis-Straßenbauamt im Zollernalbkreis Laufzeit 01.05.2015 bis 30.04.2017 Lieferauftrag CPV-Nr. d) Zollernalbkreis e) Wesentliche Leistungen: Verkehrsschilder Tabellen- und Vorwegweiser Rohrpfosten versch. Durchmesser ca. ca. ca. 2.200 Stück 565 m² 1.350 m f) Entfällt g) Entfällt. h) Beginn der Leistung: 01.05.2015 i) Anforderung der Vergabeunterlagen bei der Staatsanzeiger für BadenWürttemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Tel. 0711/66601-45, Fax. 0711/ 66601-84, E-Mail: [email protected]. Für Abonnenten des Ausschreibungsdienstes [www.ausschreibungs-abc.de] stehen die Vergabeunterlagen zur Ansicht und zum Download zur Verfügung. Einsicht von zusätzlichen Unterlagen siehe unter a). j) Entgelt für die Übersendung der Vergabeunterlagen (Print) @@,00 Euro. Die Vergabeunterlagen werden nach Erteilen einer Lastschrifteinzugsermächtigung – keine Schecks – ausgeliefert. Für Abonnenten ist die Ansicht der Vergabeunterlagen kostenlos. Für den Download wird ein reduziertes Entgelt berechnet. Das Entgelt wird nicht erstattet. Die „DA83“ wird auf einer Diskette 3 ½“ mitgeliefert. k) Die Angebote können bis zum 01.04.2015, 10:30 Uhr eingereicht werden. l) Landratsamt Zollernalbkreis (Anschrift siehe unter a) Vollendung der Leistung: 30.04.2017 m) Sie sind in deutscher Sprache abzufassen. n) Bieter und ihre Bevollmächtigten. o) Die Eröffnung der Angebote findet statt am 01.04.2015 um 10:30 Uhr im Landratsamt Zollernalbkreis (Anschrift siehe unter a). p) Entfällt q) Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOL/B. r) Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. s) Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 7 VOL/A zu machen. t) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 10.05.2015. u) Entfällt v) Allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht: Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung Straßenwesen und Verkehr.
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