Antrag auf Kostenerstattung für Berufspraktikantenstellen P.PRAN.V04 erstellt: 17. März 2015 - 10:54 in Kindertageseinrichtungen nach § 19 Abs. 6 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) vom 16.12.2005 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes und anderer Gesetze vom 04.05.2010 in Verbindung mit § 8 Thüringer Kindertageseinrichtungsverordnung (ThürKitaVO) vom 26.01.2011 sowie der Thüringer Fachschulordnung (ThürFSO) vom 03.02.2004, geändert durch Erste Verordnung vom 21.09.2005 und Zweite Verordnung vom 28.02.2008, zuletzt mehrfach geändert durch Verordnung vom 7. Juli 2011 (GVBl. S. 193) Sie benötigen zum Bearbeiten dieses Formulars Adobe Reader Version 7.05 oder höher. Seite 1 von 3 Formular drucken Formular leeren Kostenloser Download Ansprechpartner Angelika Müller / Loreen Neumann An das Staatliche Schulamt Südthüringen Hölderlinstraße 1 98527 Suhl Telefon 0 36 81 / 73 41 21 und 22 Fax 0 36 81 / 73 41 09 [email protected] http://www.schulamt-suedthueringen.de 1. Träger der Kindertageseinrichtung (Antragsteller) Trägername Ansprechpartner Telefon Fax Strasse Email PLZ, Ort 2. Berufspraktikant/-in Name, Vorname Strasse Geburtsdatum PLZ, Ort 3. Kindertageseinrichtung Anschrift der Kindertageseinrichtung nach § 1 Abs. 1 ThürKitaG in Verbindung mit § 50 Abs. 1 Satz 7 der ThürFSO Name Strasse PLZ, Ort 4. Mentor/in Zur Anleitung des/der Berufspraktikanten/-in eingesetzter Mentor/-in nach § 50 Abs. 1 Satz 6 der ThürFSO Name, Vorname Jahre Berufserfahrung Ausbildung Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden dieses nach Unterschrift per Post oder per Fax an das Staatliche Schulamt Südthüringen. F.P.PRAN.V04 Antrag auf Kostenerstattung für Berufspraktikantenstellen P.PRAN.V04 erstellt: 17. März 2015 10:54 Seite 2 von 3 Praktikant: 5. Beantragter Zeitraum des Berufspraktikums Beantragter Zeitraum des Berufspraktikums nach § 50 ThürFSO Berufspraktikum vom bis Wochenstunden Einsatz mit 6. Monatliche Kosten des Antragstellers Höhe des Praktikantenentgeltes pro Monat nach den, für den Träger der Kindertageseinrichtung geltenden tariflichen Bestimmungen oder Entgeltvereinbarungen und entsprechend Praktikumsvertrag, einschließlich der Arbeitgeberanteile. € % Entgelt entspricht € AG-anteil (siehe Erläuterungen Seite3) € Voraussichtliche monatliche Kosten für den Arbeitgeber 7. Bankverbindung des Trägers zur Überweisung der Kostenerstattung Kontoinhaber BIC IBAN Bank 8. Ausbildende Thüringer Fachschule Name Strasse PLZ, Ort Schulnummer Die Fachschule bestätigt, dass die Voraussetzungen zur Ableistung/Verlängerung des Praktikums nach der Thüringer Fachschulordnung erfüllt sind. Ort, Datum Unterschrift Schulleiter Schulstempel Der/die Berufspraktikant/-in und der/die Mentor/-in wurden darüber informiert, dass für die Kostenerstattung notwendige personenbezogene Daten gemäß § 62 Abs. 4 SGB VIII dem Staatlichen Schulamt Südthüringen übermittelt und dort gespeichert werden. Datum Unterschrift Berufspraktikant/-in Ort, Datum Datum Unterschrift Mentor/-in Stempel und Rechtsverbindliche Unterschrift des Trägers/Arbeitgeber Antrag auf Kostenerstattung für Berufspraktikantenstellen P.PRAN.V04 erstellt: 17. März 2015 10:54 Seite 3 von 3 Praktikant: Erläuterungen 1. Voraussetzungen Für die Antragstellung zur Kostenerstattung ist die Erfüllung der Regelungen im § 50 der Thüringer Fachschulordnung in der gültigen Fassung Voraussetzung. 2. Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für die Antragsstellung ist das Thüringer Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG - vom 16. Dezember 2005, GVBl. S. 371 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes und anderer Gesetze vom 04. Mai 2010, GVBl. S. 105). Nach § 19 Abs. 6 dieses Gesetzes trägt das Land die Kosten für Praktikantenstellen zur Ableistung des notwendigen Berufspraktikums im Rahmen der Ausbildung zum Erzieher an einer Thüringer Fachschule in Kindertageseinrich-tungen nach § 1 Abs. 1 ThürKitaG. Das zuständige Ministerium regelt im Benehmen mit dem zuständigen Ausschuss des Thüringer Landtags nach § 24 die Grundlagen und die Höhe des Zuschusses nach § 19 Abs. 6 durch Rechtsverordnung (Thüringer Kindertageseinrichtungsverordnung - ThürKitaVO - vom 26. Januar 2011, GVBl. S. 10). ThürKitaVO trifft dazu im § 8 - Landeszuschüsse an den Träger der Kindertageseinrichtung - folgende Regelungen: (1) Anträge für die Erstattung der Personalkosten für Praktikantenstellen nach § 19 Abs. 6 ThürKitaG sind vom Träger der Kindertageseinrichtung spätestens acht Wochen vor Beginn des Praktikums beim Staatlichen Schulamt Südthüringen zu stellen. Wird ein Antrag erst gestellt nachdem das Praktikum bereits begonnen wurde, ist die Kostenerstattung ausgeschlossen. Das Praktikantenentgelt wird in Höhe der für die Träger der Einrichtung geltenden tariflichen Bestimmungen oder Entgeltvereinbarungen, höchstens jedoch bis zur Höhe der für entsprechende Beschäftigte des Landes geltenden Sätze erstattet. (2) Die Kostenerstattung erfolgt für das Regelpraktikum pauschal für die Monate Februar bis April zum 15. Februar und für die Monate Mai bis Juni zum 15. Mai des laufenden Jahres. Nach Beendigung des Praktikums ist vom Träger der Kindertageseinrichtung eine Endabrechnung über die tatsächlich angefallenen Kosten zu erstellen. Differenzen werden nachgezahlt bzw. zurückgefordert. Die Auszahlungstermine für ein Praktikum außerhalb der Regelzeit sind der 15. August für die Monate August bis Oktober und der 15. November für die Monate November und Dezember des laufenden Jahres und Januar des Folgejahres. Die pauschale Abschlagszahlung für das Regelpraktikum erfolgt für fünf Monate auf der Grundlage eines vorläufigen Bescheides. Die geforderte Endabrechnung ist innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Berufspraktikums einzureichen. Hierzu ist das Formular des Staatlichen Schulamtes Südthüringen „Abrechnung zum Antrag auf Kostenerstattung für Berufspraktikantenstellen (Erzieher) nach ThürKitaG“ (P.PRAB.V02) zu verwenden. Dabei können, nach Antragstellung eingetretene Änderungen der geltenden tariflichen Bestimmungen oder Entgeltvereinbarungen maximal bis zur Höhe der für entsprechende Beschäftigte des Landes geltenden Sätze mit abgerechnet werden. Sie bedürfen keiner gesonderten Beantragung. Für den Träger besteht Meldepflicht für alle sonstigen Veränderungen, die Einfluss auf die Höhe der Kostenerstattung haben. Wird das Praktikum nicht angetreten, abgebrochen bzw. vorzeitig beendet oder die Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit eingestellt, ist dies vom Träger der Kindertageseinrichtung dem Staatlichen Schulamt Südthüringen sofort mitzuteilen und gegebenenfalls eine Abrechnung zu erstellen. Differenzen zwischen der Endabrechnung des Trägers bis zur Höhe der tariflich berechtigten Auszahlung und der bereits erfolgten pauschalen Kostenerstattung durch das Staatliche Schulamt Südthüringen werden nachgezahlt bzw. zurückgefordert. Die geänderte versicherungsrechtliche Beurteilung der Berufspraktikanten (Erzieher) in Thüringen für spätestens nach 2013 begonnene Ausbildungen hat für Praktikanten, die in den Jahren 2015 und 2016 ihr Berufspraktikum beginnen, zur Folge, dass sie die Wahlmöglichkeit zur Versicherungspflicht haben und sie darauf hingewiesen werden sollen. Verlangt ein Berufspraktikant Versicherungspflicht für die Dauer des Berufspraktikums, werden neben dem möglichen Entgelt auch die Arbeitgeberanteile und eventuelle sonstige tarifliche Aufwendungen des Arbeitgebers durch das Staatliche Schulamt Südthüringen erstattet.
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