Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen : Clingen

AMTSBLATT
der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN
Amts- und Bürgernachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Greußen mit den Mitgliedsstädten und -gemeinden Greußen/Grüningen,
Clingen, Niederbösa, Oberbösa, Topfstedt, Trebra, Wasserthaleben, Westgreußen und Stadt Großenehrich mit den Stadtteilen
Großenehrich, Wenigenehrich, Otterstedt, Bliederstedt, Rohnstedt, Westerengel, Feldengel, Holzengel, Kirchengel, Niederspier
Großenehrich
Oberbösa
Niederbösa
Clingen
Jahrgang 23
Topfstedt
Greußen
Westgreußen
Trebra
Wasserthaleben
Donnerstag, den 26. Februar 2015
Nr. 04/15
8. Tanzturnier
des TSV 06 Greußen e. V.
Am 07.03.2015
in Trebra
(Kyffhäuserkreis)
im „Mönchtor“
Beginn: 09:00 Uhr
Ablauf:
• Jugend,
• Junioren,
• Aktive,
• Männerballett
Eintritt:
Erwachsene:
6,00 Euro
Kinder:
3,00 Euro
Für Speisen
und Getränke
wird vom Verein gesorgt.
Hierzu laden wir alle
Tanzsportbegeisterte,
Freunde und Interessierte
recht herzlich ein.
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22. Jahrgang, Nummer 04/15
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Nachweis, dass in mindestens 5 Kommunalverwaltungen
vergleichbarer Größe lokale PC-Netze und -technik unter
Windows Server 2008 erfolgreich installiert worden sind (mit
Angabe von Anschrift, Ansprechpartner(n) und Beschreibung
der Lieferung/Leistung).
n) gemäß Verdingungsunterlagen
Achtung, unsere nächsten Ausgaben...
Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Amtsblattes
der Verwaltungsgemeinschaft Greußen mit Erscheinungsdatum Donnerstag, 12.03.2015 ist Dienstag, der 03.03.2015,
17:00 Uhr.
Sämtliche Beiträge müssen dem Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft spätestens zu dem benannten Termin des Redaktionsschlusses vorliegen. Später eingehende Beiträge
können aus technischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Über Termine, Rahmen und Umfang der Veröffentlichung entscheidet der Herausgeber. Der Abdruck sämtlicher Bild- und
Textbeiträge erfolgt für die Zwecke des Herausgebers ausnahmslos unentgeltlich, d. h. ohne Honorar für den/die Autor/
en. Beachten Sie unbedingt, dass aus technischen Gründen Textbeiträge, einschließlich Fotos, ausschließlich
entweder als Datei per E-Mail an die E-Mail-Adresse
[email protected]
zu senden oder als Datei auf CD bzw. sonstigen Speichermedien einzureichen sind. Für die Fotos sowie alle eingereichten Manuskripte wird durch die Verwaltungsgemeinschaft
keine Haftung übernommen.
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A 2009
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle:
Verwaltungsgemeinschaft Greußen,
Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen,
Tel.: 03636 7622-0, Telefax: 03636 7622-76,
E-Mail: [email protected]
Den Zuschlag erteilende Stelle:
Verwaltungsgemeinschaft Greußen,
Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen,
Tel.: 03636 7622-0, Telefax: 03636 7622-76,
E-Mail: [email protected]
Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:
Verwaltungsgemeinschaft Greußen,
Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen,
Tel.: 03636 7622-0, Telefax: 03636 7622-76,
E-Mail: [email protected]
b) Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A 2009
c) Form, in der Angebote einzureichen sind:
schriftlich
d) Ausführungsort:
Verwaltungsgemeinschaft Greußen,
Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen
Art und Umfang der Leistung:
Los 1: Lieferung von PC-Hardware
Los 2: Arbeits- und Installationsleistungen
Die Vergabe erfolgt getrennt nach Losen.
g) Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag:
Beginn: Mai 2015
h) Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich:
Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Hauptamt,
Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen,
Tel.: 03636 7622-0, Telefax: 03636 7622-76,
E-Mail: [email protected]
Bezeichnung und Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können:
Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Hauptamt,
Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen,
Tel.: 03636 7622-0, Telefax: 03636 7622-76,
E-Mail: [email protected]
i) Angebotsfrist: 12.03.2015, 10:00 Uhr, Bindefrist: 31.07.2015
j) gemäß Verdingungsunterlagen
k) gemäß Verdingungsunterlagen
l) Referenzen von vergleichbaren Lieferungen/Dienstleistungen/Services
Greußen, den 05.02.2015
gez. Kämmerer
Gemeinschaftsvorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft
Greußen hat in ihrer Sitzung am 17.11.2014 unter Beschluss Nr.
02/01/14 die 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen (1. Verwaltungskostensatzungs-Änderungssatzung (1. VwKostSÄndS)) in nachstehender Fassung beschlossen. Auf der Grundlage des § 52 Abs.
1 i. V. m. § 21 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993
(GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie
der Rechtsaufsichtsbehörde, der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis, vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde von dort mit Schreiben vom 10.02.2015 erteilt
und die sofortige Bekanntmachung zugelassen.
Die 1. VwKostSÄndS wird nachstehend durch Veröffentlichung
im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen öffentlich
bekannt gemacht. Gemäß § 52 Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO
ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in
der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses
Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn
sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser
Satzung gegenüber der der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist
sind solche Verstöße unbeachtlich.
Greußen, den 13.02.2015
gez. Kämmerer
Gemeinschaftsvorsitzender
1. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
(1. Verwaltungskostensatzungs-Änderungssatzung 1. VwKostSÄndS)
Aufgrund § 52 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993
(GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m.
§ 23 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290) in der zurzeit geltenden Fassung
i. V. m. §§ 2 und 11 Abs. 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
19.09.2000 (GVBl. S. 301) in der zurzeit geltenden Fassung hat
die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft
Greußen in ihrer 01. Sitzung am 17.11.2014 unter Beschluss
Nr. 02/01/14 die folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Verwaltungskostensatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Greußen vom 21.04.2011
1. Der Bezeichnung der Satzung wird der Klammerzusatz „(Verwaltungskostensatzung - VwKostS)“ angefügt.
2. § 2 Abs. 2 wird aufgehoben; die Absatzbezeichnung im bisherigen Abs. 1 entfällt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
ausgefertigt am: 13.02.2015
Verwaltungsgemeinschaft Greußen
gez. Karl-Heinz Kämmerer
Gemeinschaftsvorsitzender
(Siegelabdruck)
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
22. Jahrgang, Nummer 04/15
Öffentliche Bekanntmachung
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft
Greußen hat in ihrer Sitzung am 17.11.2014 unter Beschluss
Nr. 01/01/14 die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der
Verwaltungsgemeinschaft Greußen vom 20.12.2011 (2. Hauptsatzungs-Änderungssatzung (2. HauptSÄndS)) in nachstehender Fassung beschlossen. Auf der Grundlage des § 52 Abs. 1
i. V. m. § 21 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993
(GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie
der Rechtsaufsichtsbehörde, der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis, vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde von dort mit Schreiben vom 10.02.2015 erteilt
und die sofortige Bekanntmachung zugelassen.
Die 2. HauptSÄndS wird nachstehend durch Veröffentlichung im
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 52 Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist
die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der
Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses
Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn
sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser
Satzung gegenüber der der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist
sind solche Verstöße unbeachtlich.
Greußen, den 13.02.2015
gez. Kämmerer
Gemeinschaftsvorsitzender
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der
Verwaltungsgemeinschaft Greußen vom 20.12.2011
(2. Hauptsatzungs-Änderungssatzung - 2. HauptSÄndS)
Aufgrund des § 52 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom
16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die
kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 10.10.2001
(GVBl. S. 290) i. V. m. § 20 Abs. 1 Satz 1 ThürKO hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in
ihrer Sitzung am 17.11.2014 unter Beschluss Nr. 01/01/14 die
nachstehende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Greußen vom 20.12.2011
Nach § 9 Abs. 4 wird folgender Abs. 5 neu angefügt:
„(5) Ist der hauptamtliche Gemeinschaftsvorsitzende für einen Zeitraum von über einem Monat verhindert, seine Dienstgeschäfte wahrzunehmen, wird die Aufwandsentschädigung
seines ersten ehrenamtlichen Stellvertreter ab dem ersten Tag
des Eintritts des Verhinderungsfalles auf einen Betrag i. H. v. 10
v. H. des Grundgehalts des Vertretenen festgesetzt. Für jeden
angefangenen Tag der Vertretung wird ein Dreißigstel der nach
Satz 1 festgesetzten Aufwandsentschädigung gewährt. Für den
zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden gilt Satz 1 entsprechend, sofern der erste ehrenamtliche Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden verhindert ist,
die Vertretung des hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden
wahrzunehmen.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft.
ausgefertigt am: 13.02.2015
Verwaltungsgemeinschaft Greußen
gez. Kämmerer
Gemeinschaftsvorsitzender
(Siegelabdruck)
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Aus den Ämtern
Ordnungsamt
Winterdienst / Schneeräumung
Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht sind bei
Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen von ihren
Grundstückseigentümern oder dessen Beauftragten in einer solchen Breite von Schnee und Eis zu räumen, bzw. zu bestreuen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt
wird.
Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Soweit Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg in der Regel ein Streifen von 1,50 m
Breite entlang der Grundstücksgrenze. Die von Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehwegfläche
zum Nachbargrundstück gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang
in einer Breite von 1,25 m zu räumen.
Fester oder auftauender Schnee ist ebenfalls -soweit möglich
und zumutbar- zu lösen und abzulagern.
Die zum Parken vorgesehenen öffentlichen Flächen dürfen nicht
zum ablagern von Schnee und Eisstücken genutzt werden.
Abflussrinnen müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten
werden.
Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen
gelten werktags für die Zeit von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr und
sonntags bzw. an Feiertagen für die Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00
Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen.
Greußen, den 19.02.2015
im Auftrage
gez. Koch
Ordnungsamtsleiter
Bekanntmachung der in der 06. Sitzung des
Stadtrates der Stadt Clingen am 05.02.2015
gefassten Beschlüsse
In der 06. Sitzung des Stadtrates der Stadt Clingen am
05.02.2015, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und
in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes
beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse
im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils
kann im Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen zu
den Amtsstunden erfolgen. Zudem ist der Wortlaut auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft www.vgem-greussen.de
unter dem Namen der Mitgliedskommune unter den Rubriken
„Politik“ -> „Beschlüsse“ veröffentlicht.
öffentlicher Teil:
Zustimmung der Gemeinde zum Haushaltsplan für die Kindertagesstätte Clingen für das Jahr 2015
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO)
vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden
Fassung sowie des zwischen der Stadt Clingen und dem DRK
Kyffhäuserkreisverband e. V. abgeschlossenen Vertrages zur
Übergabe der Trägerschaft der im Eigentum der Stadt Clingen
stehenden Kindertagesstätte beschließt der Stadtrat der Stadt
Clingen im öffentlichen Teil seiner 06. Sitzung am 05.02.2015
das Folgende:
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22. Jahrgang, Nummer 04/15
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
1. Der Haushaltsplan für die Kindertageseinrichtung Clingen für
das Jahr 2015 wird nach der diesem Beschluss beigefügten
Anlage zur Kenntnis genommen.
2. Dem Haushalt wird zugestimmt.
sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die
Entscheidung hierüber trifft der Stadtrat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form
bekannt gemacht.)
Beschluss Nr. 20/06/15
Abänderung des Beschlusses Nr. 13/04/14 vom 06.11.2014
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO)
vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden
Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Clingen im öffentlichen
Teil seiner 06. Sitzung am 05.02.2015 das Folgende:
1. Der Beschluss Nr. 13/04/14 vom 06.11.2014 wird dergestalt
geändert, als dass die dort unter Ziffer 1 angeführte Anlage
nach der diesem Beschluss beigefügten Anlage abgeändert
wird.
2. Für den Fall, dass der unter Ziffer 1 angeführte Beschluss
in seiner durch diesen Beschluss geänderten Fassung durch
die Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet werden sollte, wird
der Bürgermeister ermächtigt, gegen den Beanstandungsbescheid zum Verwaltungsgericht Weimar Klage zu erheben.
Es wurden keine zu veröffentlichenden nicht öffentlichen
Beschlüsse gefasst.
Beschluss Nr. 21/06/15
Abänderung des Beschlusses Nr. 14/04/14 vom 06.11.2014
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO)
vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden
Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Clingen im öffentlichen
Teil seiner 06. Sitzung am 05.02.2015 das Folgende:
1. Der Beschluss Nr. 14/04/14 vom 06.11.2014 dergestalt abzuändern, als dass in der dort unter Ziffer 1 angeführten Anlage
folgende Änderungen vorgenommen werden:
a) § 1 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:
„Die Stadt kann Personen, die sich besondere Verdienste
um das Wohl der Stadt erworben haben, das wirtschaftliche, kulturelle, soziale, sportliche Leben und auf sonstigen Gebieten des öffentlichen Lebens und des Vereinslebens der Stadt außergewöhnlich gefördert haben, in
Einzelfällen durch tätige Hilfe Hervorragendes geleistet
haben, durch die in dieser Satzung normierten Ehrungen
ehren.“
b) In § 4 wird das Wort „Blumenpräsent“ durch die Worte
„Präsent“ ersetzt.
c) § 8 wird wie Folgt geändert:
aa) Abs. 1 Satz 1 erhält folgende neue Fassung
„Beim Tode von Personen, die sich um die Stadt Clingen besonders verdient gemacht haben, oder von
aktiven Stadträten erhalten die hinterbliebenen Angehörigen ein Beileidsschreiben des Bürgermeisters.“
bb) Der bisherige Abs. 5 wird zum neuen Abs. 2, welcher
folgende neue Fassung erhält:
„Hinterbliebene Angehörige im Sinne des Abs. 1 sind
die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge
1. der Ehegatte,
2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
3. die Kinder,
4. die Eltern,
5. die Geschwister,
6. die Enkelkinder,
7. die Großeltern sowie
8. der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Bei einer Mehrzahl von hinterbliebenen Angehörigen
geht jeweils die ältere Person der jüngeren Person
vor.“
2. Für den Fall, dass der unter Ziffer 1 angeführte Beschluss in
seiner durch diesen Beschluss geänderten Fassung durch
die Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet werden sollte, wird
der Bürgermeister ermächtigt, gegen den Beanstandungsbescheid zum Verwaltungsgericht Weimar Klage zu erheben.
nicht öffentlicher Teil:
(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die
in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht,
Clingen, den 06.02.2015
gez. Keitel
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Clingen
Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB zum Bebauungsplan Nr. 01/ 2014 „Flattig“ und
zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
Der Stadtrat der Stadt Clingen hat am 04.09.2014 in öffentlicher
Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/2014 „Flattig“ und die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB beschlossen.
Mit der Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für Bauvorhaben auf einem 0,5 ha großes Plangebiet im Bereich
der östlichen Stadtrandlage geschaffen werden. Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes und die Lage sind aus
nachstehendem Luftbild, welche Bestandteil der Bekanntmachung ist, zu ersehen.
(Quelle: Google Earth)
Zum Zwecke der frühzeitigen Bürgerbeteiligung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2014 „Flattig“ mit integriertem
Grünordnungsplan und Begründung mit Umweltbericht sowie
der Vorentwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung in der Zeit
vom 06.03.2015 bis 20.03.2015
während der Dienstzeiten im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Dienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Greußen:
Montag bis Donnerstag:
07:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
07:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
07:00 bis 12:00 Uhr
Für alle Bürger besteht die Möglichkeit, sich in den vorgenannten
Zeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen zu
informieren. Dabei wird gleichzeitig Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung gegeben. Interessierte Bürger können Anregungen vortragen oder schriftlich einreichen.
Clingen, den 12.02.2015
gez. Keitel
Bürgermeister
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
7. Sitzung des Stadtrates der Stadt Clingen
am 05.03.2015, 20:00 Uhr, im Sitzungszimmer
des „Ratskellers“
Der Stadtrat der Stadt Clingen führt am 05.03.2015 seine 7. Sitzung mit öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durch.
TOP 1:
TOP 2:
TOP 3:
TOP 4:
TOP 5:
TOP 6:
TOP 7:
TOP 8:
TOP 1:
TOP 2:
TOP 4:
TOP 5:
Vorläufige Tagesordnung
- öffentlicher Teil Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Beschlussfassung über die Tagesordnung des öffentlichen Teils
Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils
der 06. Sitzung des Stadtrates der Stadt Clingen vom
05.02.2015 gemäß § 42 Abs. 2 ThürKO
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Stadt Clingen für das Haushaltsjahr 2015
samt ihrer Anlagen gemäß §§ 55 ff. ThürKO
Beratung und Beschlussfassung über Finanz- und Investitionsplan der Stadt Clingen für das Haushaltsjahr
2015 gemäß § 62 ThürKO
Informationen des Bürgermeisters
Anfragen Einwohner
Anfragen Stadtratsmitglieder
- nicht öffentlicher Teil Beschlussfassung über die Tagesordnung des nicht
öffentlichen Teils
Genehmigung der Niederschrift des nicht öffentlichen
Teils der 06. Sitzung des Stadtrates der Stadt Clingen
vom 05.02.2015 gemäß § 42 Abs. 2 ThürKO
Informationen des Bürgermeisters
Anfragen Stadtratsmitglieder
Hinweis:
Die vorstehende Tagesordnung basiert auf dem Sachstand, wie
er zum Zeitpunkte dieser öffentlichen Bekanntmachung vorgelegen hat. Sie berücksichtigt nicht ggf. eintretende Erweiterungen
der Tagesordnung um zusätzliche Tagesordnungspunkte bzw.
Absetzungen von Tagesordnungspunkten aufgrund des bis zur
Ladung des Stadtrates eintreffenden Geschäftsanfalles.
Clingen, den 17.02.2015
gez. Keitel
Bürgermeister
22. Jahrgang, Nummer 04/15
Seite - 5 -
16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden
Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 05. Sitzung am 10.02.2015 das Folgende:
1. Der vorliegende Entwurf des von der BBE Handelsberatung
GmbH Erfurt erarbeitete Einzelhandels- und Zentrenkonzept
für die Stadt Greußen (Bearbeitungsstand Januar 2015) wird
gebilligt.
2. Der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes soll
öffentlich für 4 Wochen ausgelegt werden. Die Auslegung hat
mit dem Hinweis zu erfolgen, dass Anregungen während der
Auslegungsfrist abgegeben werden können. Die Auslegung
ist ortsüblich bekanntzumachen.
3. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sollen von der
Auslegung in Kenntnis gesetzt werden. Sie erhalten Gelegenheit, eine Stellungnahme zum Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes abzugeben.
4. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
nicht öffentlicher Teil:
(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die
in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht,
sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die
Entscheidung hierüber trifft der Stadtrat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form
bekannt gemacht.)
Es wurden keine zu veröffentlichenden nicht öffentlichen
Beschlüsse gefasst.
Greußen, den 12.02.2015
gez. Hartnauer
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Billigung und Offenlegung des Entwurfes des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Greußen
(Bearbeitungsstand Januar 2015)
Der vorliegende Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (Bearbeitungsstand Januar 2015) wurde mit Beschluss
Nr. 16/05/2015 vom 10.02.2015 gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes liegt in
der Zeit
vom 06.03.2015 bis 07.04.2015
während der Dienstzeiten im
Bekanntmachung der in der 05. Sitzung des
Stadtrates der Stadt Greußen am 10.02.2015
gefassten Beschlüsse
Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Bahnhofstraße 13 A
99718 Greußen
In der 05. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am
10.02.2015, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und
in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes
beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse
im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils
kann im Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen zu
den Amtsstunden erfolgen. Zudem ist der Wortlaut auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft www.vgem-greussen.de
unter dem Namen der Mitgliedskommune unter den Rubriken
„Politik“ -> „Beschlüsse“ veröffentlicht.
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
öffentlicher Teil:
Greußen, den 17.02.2015
gez. Hartnauer
Bürgermeister
Beschluss Nr. 16/05/15
Billigung und Offenlegung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Greußen
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom
Dienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Greußen:
Montag bis Donnerstag:
07:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
07:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
07:00 bis 12:00 Uhr
Stellungnahmen und Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt
wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Nach Ablauf der
Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung nicht berücksichtigt werden.
Seite - 6 -
22. Jahrgang, Nummer 04/15
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserthaleben hat in seiner
03. Sitzung am 11.12.2015 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2015 beschlossen. Auf der Grundlage des § 57 Abs. 2
der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in
der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl.
S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die
Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des
Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 28.01.2015
(Az. L.3.6-2010-GV077-01/15), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 05.02.2015, erteilt und die vorherige Bekanntmachung zugelassen.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Wasserthaleben für das
Haushaltsjahr 2015 wird nachstehend durch Veröffentlichung im
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung
enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht
die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung
betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Wasserthaleben oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist
sind solche Verstöße unbeachtlich.
Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß
§ 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 22 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 16.03.2015
während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres
2015 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur
Verfügung gehalten.
Diese öffentliche Bekanntmachung ist nach § 27 a des Thüringer
Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 18.08.2009 (GVBl. S. 699) in der
zurzeit geltenden Fassung ebenso auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „www.vgem-greussen.de“ unter
dem Namen der betreffenden Mitgliedskommune unter den Rubriken „Aktuelles“ -> „Nachrichten“ öffentlich bekannt gemacht.
Wasserthaleben, den 05.02.2015
gez. Dießl
Bürgermeister
Haushaltssatzung der Gemeinde Wasserthaleben
(Kyffhäuserkreis) für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993
(GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Wasserthaleben folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2015 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
425.900,00 EUR
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
61.500,00 EUR
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 271 v. H.
b) für die Grundstücke (B)
389 v. H.
2. Gewerbesteuer
357 v. H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 68.000,00 EUR
festgesetzt.
§6
- nicht besetzt §7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2015 in Kraft.
Wasserthaleben, den 05.02.2015
Gemeinde Wasserthaleben
gez. Dießl
Bürgermeister
(Siegelabdruck)
Aus den Orten
Freiwillige Feuerwehr Clingen
Einsatzabteilung: Schulungen
Am 31.01.2015 fand im Schulungsraum der Feuerwehr Clingen
ein Auffrischungskurs in 1. Hilfe (lebensrettende Sofortmaßnahmen) statt, an dem 10 Kameraden und Kameradinnen teilnahmen. Durchgeführt wurde der Kurs von Frau Sigrid Marcordes,
bei der wir uns hiermit für die gute Kooperation bedanken.
Am 06.02.2015 informierte Herr Jeffrey Schulz, Jugendschützer
des Kyffhäuserkreises, über aktuelle Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Hier waren insbesondere die Kameraden
und Kameradinnen angesprochen, die sich in unserer Jugendabteilung engagieren. Insgesamt 15 Teilnehmer konnte die Wehrleitung zu dieser Veranstaltung begrüßen. Auch hier möchten wir
Herrn Schulz für die zahlreichen nützlichen Infos herzlich danken.
Jugendabteilung: Geländespiel des Stadtfeuerwehrverbandes Gera
Insgesamt ca. 370 Teilnehmer aus Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Bayern und Thüringen sowie den Hilfsorganisationen THW ASB
als auch Schülerlotsen zählte die Veranstaltung in Gera - Aga,
die am 31.01.2015 bei frostigen Temperaturen stattfand. Die Jugendfeuerwehr Clingen trat mit 7 Jugendlichen und 2 Betreuern
in der Altersgruppe B (13-18jährige) gegen 27 andere Mannschaften an und errang dabei den 3. Platz!
Das Geländespiel erstreckte sich auf 10,7 km mit insgesamt 10
Stationen, bei denen neben klassischen Feuerwehraufgaben
auch Wissen über Geographie, Naturkunde, Verkehrsrecht, Erste Hilfe sowie ein Geschicklichkeitslauf von den Jugendlichen
abgefordert wurden.
Unsere Jugendlichen haben nun auch über die Kreis- und Landesgrenzen hinaus bewiesen, was sie drauf haben und welches
Potential in ihnen steckt! Ihr seid ein Spitzenteam mit einer Spitzenbetreuung! Macht weiter so!!!
Jahreshaupt- und Mitgliederversammlung
Die Freiwillige Feuerwehr Clingen sowie der Feuerwehrverein
Stadt Clingen e.V. luden am Freitag, den 13.02.2015 zur Jahreshauptversammlung, um das Jahr 2014 Revue passieren zu las-
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
sen. Zudem stand
die Neuwahl der
Wehrleitung
auf
der Agenda.
Im Bericht des
Wehrleiters Christian Stumpe ging es
vordergründig um
die Einsätze aus
dem Vorjahr (insgesamt 21) sowie die
geleisteten ehrenamtlichen Einsatz-,
Ausbildungs- und
Arbeitsstunden der
Kameraden
und
Kameradinnen. Bei
den Einsätzen handelte es sich um 12
Hilfeleistungen, 3
Absicherungen, 4
Brandeinsätze, 1
Anforderung
der
Wärmebildkamera
sowie ein Fehlalarm. Er betonte weiterhin die Wichtigkeit regelmäßiger Schulungen und Ausbildungen. Abschließend dankte er
allen Feuerwehrmitgliedern für ihr Engagement!
Detlef Landes, Vorsitzender des Feuerwehrvereins, legte in seiner Rede besonderes Augenmerk auf die Unterstützung der Einsatzabteilung und der Jugendfeuerwehr. Alle Vereinsmitglieder
(aktuell 53) helfen bei zahlreichen Veranstaltungen, Wettkämpfen etc. mit, und auch finanziell greift der Verein den Abteilungen
unter die Arme, wenn es um notwendige Anschaffungen geht.
Dies bestätigte Kassenwartin Ingrid Schuder in Ihrem Rechenschaftsbericht. Aber auch der gesellschaftliche Aspekt fand in
seinem Bericht seinen Platz. So wurden die unternehmerischen
Highlights als auch die guten Beziehungen zu den Partnerfeuerwehren hervorgehoben.
Jugendwart Christian Schuder betreut derzeit 21 Kinder und Jugendliche in der Jugendabteilung und konnte im vergangenen
Jahr 3 Jugendliche an die Einsatzabteilung übergeben. Zum
Ausbildungsprogramm gehört seit 2014 neben der theoretischen
und praktischen Ausbildung nun auch Sport als fester Bestandteil. Neben einer Vielzahl von Wettkämpfen, die zumeist erfolgreich für unsere Jugend war, gab es natürliche auch zahlreiche
kulturelle und gesellschaftliche Unternehmungen. Absoluter Höhepunkt war das 20jährige Jubiläum der Jugendfeuerwehr Clingen im Oktober 2014 mit der erfolgreichen Abnahme der Leistungsspange und einer gelungenen Festveranstaltung.
Bürgermeister Harald Keitel wendete sich sodann mit einem
Grußwort an die Kameraden und Kameradinnen und dankte für
die gute Arbeit. Sein besonderer Dank galt Christian Schuder für
seine herausragenden Leistungen in der Jugendarbeit. Aber er
erinnerte auch an die bevorstehenden Aufgaben mit dem Anbau
an das Gerätehaus, für das er alle Anwesenden um Unterstützung bat. Er sprach von einer „Ehre für die Stadt Clingen“, ein
Fahrzeug des Katastrophenschutzes „anvertraut“ zu bekommen,
was wiederum zeige, welches Potential unsere Feuerwehr habe.
Weitere Grußworte richteten Mario Hasenbein (Landesfeuerwehrverband) als auch Ingo Wolf (Kreisausbilder) an die Kameraden und Kameradinnen. Im Fokus standen hier die gute Zusammenarbeit der Wehren Greußen und Clingen als auch ein
Lob für die geleistete Arbeit. „Die Feuerwehr Clingen ist ein verlässlicher Partner.“ Die Kooperationen sollen weiter ausgebaut
werden.
Im Anschluss an die einzelnen Ausführungen wurden die Wehrleitung und der Vereinsvorstand für das Jahr 2014 einstimmig
entlastet. Da sich der bisherige stellvertretende Wehrleiter, JanPeter Kop, nicht erneut zur Wahl stellte, dankte Wehrleiter Stumpe im Namen aller für sein Engagement und seine Leistungen.
Die anschließende Wahl der Wehrleitung endete mit folgendem
Ergebnis: alter und neuer Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr
Clingen ist Christian Stumpe, als stellvertretender Wehrleiter
wurde Christian Schuder gewählt! Beide bedankten sich für das
entgegengebrachte Vertrauen und freuen sich auf die zukünftige
Zusammenarbeit.
Zu guter Letzt wurden Auszeichnungen und Beförderungen vorgenommen. Nach erfolgreicher Teilnahme am Truppführer-Lehrgang wurden Janin Schuder und Mathieu Wiegleb zum Haupt-
22. Jahrgang, Nummer 04/15
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feuerwehrmann befördert. Florian Mähler, Julian Wiegleb und
Justine Gleisberg wurden als Feuerwehranwärter in die Einsatzabteilung der Feuerwehr Clingen aufgenommen und Anna Bertram, Janin Schuder sowie Mathieu Wiegleb als Atemschutzgeräteträger ausgezeichnet. Besonders hervorgehoben seien hier
nochmals die Ehrungen für 50 Jahre aktiven Feuerwehrdienst
an unsere Alterskameraden Reiner Zimmermann und Herbert
Fritsche.
Clingen, 17.02.2015
Christian Stumpe
Wehrleiter
Nancy Schuder-Ludwig
Pressesprecherin
7. Bürgermeisterdoppelkopf
Am Freitag, d. 13.03.2015 geht es ab
19:00 Uhr in die 7. Auflage des Bürgermeisterdoppelkopfes. Diesmal findet das
Turnier in der Gaststätte „Zum Prinzen“ in
Greußen statt. Wie zu jeder Auflage wird
ein Startgeld in Höhe von 10,00 EUR erhoben, wobei wieder das Essen und ein
Freigetränk inbegriffen sind.
Ich bitte bis zum 06.03.2015 um Anmeldung.
René Hartnauer
Bürgermeister
Der Greußner Karnevalsclub Weiß-Blau
hat in der Session 2014/2015 bereits
zahlreiche Veranstaltungen durchgeführt.
Entschuldigen möchten wir uns hiermit
bei allen Gästen des Weiberfaschings
am 12.02.2015 für die musikalische Umrahmung.
Leider hat uns der gebuchte DJ komplett
und ohne vorherige Absage versetzt. Wir
hatten innerhalb der kurzen Zeit keine
Chance, uns um professionellen Ersatz zu kümmern und
konnten daher an diesem Abend nur improvisieren.
Selbstverständlich werden wir diesen Umstand durch gebührende Wiedergutmachung im nächsten Jahr berücksichtigen.
Am 28.02.2015 findet ab 19:00 Uhr das 2. Offene Männerballettturnier des GKC im Vereinsheim in der Erfurter Straße statt.
Karten für die Veranstaltung können in der Gaststätte „Bettis
Schlemmerland“ (telefonisch unter 03636 / 700025) erworben werden.
Weitere Informationen sowie sämtliche Bilder der aktuellen Session entnehmen sie bitte unserer Webseite unter
www.greussner-karneval.de.
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22. Jahrgang, Nummer 04/15
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Feuerwehrverein Obertopfstedt
Danksagung der
Großenehrich
Freiwilligen
Feuerwehr
Hiermit möchten wir, Wehrleiter Marko Hoffmann, Stellvertreter
Uwe Wiegand und die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr
Großenehrich uns auf diesem Wege bei den Sponsoren bedanken.
Besonderen Dank möchten wir aussprechen an:
Firma BSH Helmert, AGRAR GmbH Großenehrich, R & V Versicherung Gerald Kukla, Firma Jedamski, Malerbetrieb Jens Rodler, Einkaufsmarkt Maik Kästner, dem Bürgermeister der Stadt
Großenehrich, Jörg Kunze, sowie Ortsteilbürgermeisterin Stefanie Skor.
Desweiteren danken wir Frau Schulz vom Ordnungsamt für die
bürokratische Unterstützung recht herzlich.
Ebenfalls bedanken wir uns für den zahlreichen Zuwachs von
neuen Kameradinnen und Kameraden in der Einsatzabteilung
der Freiwilligen Feuerwehr Großenehrich.
gez. Marko Hoffmann
Wehrleiter
16. Oberbösaer
Kindersachen-Basar
in Trebra
Am 20. März 2015 von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr &
am 21. März 2015 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
findet auf dem Saal „Am Mönchtor“
der Gem einde Trebra
unser Kindersachen-Basar statt.
Hier wird alles rund ums Kind angeboten.
Wer gut erhaltene Frühjahrs- und Sommersachen,
Spielzeug und alle Dinge rund ums Baby
anzubieten hat,
die dann anonym verkauft werden,
meldet sich bitte im Zeitraum
vom 09.03.2015 & 10.03.2015
in der Zeit von 17:00 bis 19:00 Uhr
telefonisch (036379 / 46896)
bei uns an.
Einladung
zur nächsten Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Niedertopfstedt am Freitag, den 27.02.2015 um 20:00 Uhr
im Klubraum des Feuerwehrgerätehauses.
gez.: Rießmeier/Wehrführer
Einladung
zur nächsten Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Obertopfstedt am Freitag, den 27.02.2015 um 20:00 Uhr
im Klubraum des Feuerwehrgerätehauses.
gez.: Spens/Wehrführer
Auf Grund des Rücktritts unseres Vereinsvorsitzenden ist eine Neuwahl erforderlich. Wir
möchten alle Vereinsmitglieder zu einer Mitgliederversammlung am Freitag, 06.03.2015
um 20:00 Uhr (Wahlvorbereitung) recht herzlich einladen.
Wir bitten um unbedingte Teilnahme.
Der Vorstand
Kinderbasar in Wasserthaleben
Am 07.03.2015 findet
in der Zeit von 9:00
Uhr bis 12:00 Uhr auf
dem Saal der Gaststätte „Zum Frosch“ in
Wasserthaleben der
Kinderbasar des Fördervereins der Kindertagesstätte „Spatzennest“ statt.
Hier wird alles von „A“ bis „Z“ rund ums Kind sowie Sommer- und Frühjahrsmode zum Verkauf angeboten. Wer gut
erhaltene Waren anzubieten hat, welche dann anonym zum
Verkauf angeboten werden, meldet sich bitte im Kindergarten „Spatzennest“ unter der Tel.-Nr. 036370/40226 an.
Bitte haltet einen Zettel und einen Stift bei der Anmeldung
bereit.
Der Förderverein
Stellenausschreibung
Die Freiwillige Feuerwehr Wasserthaleben sucht für den
sofortigen Eintritt
ehrenamtliche Feuerwehrfrauanwärterinnen
und Feuerwehrmannanwärter
zur Verstärkung unseres Teams.
Wenn Sie Schüler, Arbeiter, Angestellter, Handwerker, Beamter, Diplom-Ingenieur, Bäcker, Banker, Maurer, Maler, Elektriker, Kaufmann, Arzt oder einen sonstigen Beruf ausüben, sind
Sie wie geschaffen für uns.
Wir bieten:
- gute Kameradschaft
- eine gründliche Einarbeitung
- viel Spaß und Action
- das gute Gefühl, anderen Menschen geholfen zu haben
- die Würdigung des Ehrenamtes durch die Stadt
- die Möglichkeit zur Förderung eines LKW-Führerscheins
- Altersvorsoge durch die Feuerwehrrente
- spezielle Technik für besondere Lagen
Wir erwarten:
- Einsatzbereitschaft
- Bereitschaft zur interessanten Aus- und Fortbildung
- Teamgeist und Kameradschaft
- Feuer und Flamme für das Ehrenamt
Ihr Profil:
- Mindestalter 16 Jahre
- Sie sind bereit, Zeit zu opfern, Menschen zu helfen und
Eigentum zu retten
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich einfach bei uns.
Feuerwehr Wasserthaleben
Wehrführer Manuel Wölbing
Hauptstraße 5
99718 Wasserthaleben
Tel.: 036370 40348 o. 0175 6479387
Oder schauen sie doch mal zur nächsten Ausbildung am
20.02.15 ab 19:00 Uhr oder am 06.03.15 ab 19:00 Uhr in unserer Wache vorbei.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
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Aus Schulen und Kindertagesstätten
Aktion Bachfege „Sächsische Helbe“
DRK-Kita „Haus der kleinen Eselchen“ Clingen
Wir blicken auf eine ereignisreiche Weihnachtszeit zurück
Bereich Sportplatz Clingen - Wehr Westgreußen
Samstag, 14. März 2015 von 8 - 12 Uhr
Treffpunkt: 7:45 Uhr, Gemeindeschänke Westgreußen
Aufruf an alle Angler, Gartenbesitzer, Naturschützer und interessierte Bürger zur Erhaltung des Helbesystems
Mit der Fortführung, der im letzten Jahr vom Angelverein Greußen organisierten Helbefege, helfen Sie mit bei der Erhaltung
dieses Meisterwerkes mittelalterlicher Wasserbaukunst, welches
im 13. Jahrhundert zum Antrieb der zahlreichen Mühlen sowie
der Wasserversorgung der Städte Greußen und Weißensee angelegt wurde.
Heute hat das Helbesystem mit seinen einzigartigen Naturschönheiten seine Bedeutung für die hiesige Kulturlandschaft,
für Bewässerungszwecke der zahlreichen Gartenanlagen, als
Brauch- und Löschwasser bei Havarien und Bränden sowie für
die Wasserversorgung mehrerer Gewässer entlang des 18 km
langen Weges vom Helbewehr in Westgreußen bis hin nach Weißensee.
Welche Arbeiten werden durchgeführt:
• SammelnvonMüllentlangdesBachbettesundderangrenzenden Uferbereiche
• EntfernenvonTreibgut, Staus, abgestorbenen Astwerk,Zurückschneiden von überhängenden Ästen
• Bei Notwendigkeit manueller Aushub der Laub- und
Schlammschicht
Mitzubringen sind:
• Gummistiefel, Schaufel, Gabel, Harken, Handschuhe, Astschere, Säge
Vorstand Angelverein Greußen 1957 e.V.
Viele Omas und Opas folgten am 12. November 2014 der Einladung ihrer Enkelkinder.
Für die Kinder der DRK Kita „Haus der kleinen Eselchen“ Clingen war es ein ganz besonderer Tag, denn nur einmal im Jahr
findet der „Oma und Opa-Tag“ statt. Um 15:30 Uhr ging es mit
Kaffee und selbstgebackenem Kuchen los. Bei der Begrüßung
der zahlreich erschienenen Großeltern, Herr Genzel (DRK Kreisverband e.V.) und Elternvorsitzender Herr Dietze, wünschte die
Leiterin Silke Haupt allen einen unterhaltsamen Nachmittag.
Stolz präsentierten die Kinder ihren Großeltern und Gästen ein
abwechslungsreiches Programm aus Gesang, Tanz, Gedichten
und einem kleinen Theaterstück. Zum Abschluss überreichten
die Kinder ihren Großeltern ein selbstgebasteltes Geschenk. Ein
großer Dank gilt den fleißigen Helfern Frau Jaqueline Schuder
und Annette Glätzer, den Kuchenbäckern, sowie der Freiwilligen
Feuerwehr Clingen.
4 Wochen später in der Adventszeit überraschten die Kinder ihre
Eltern ebenfalls mit diesem Programm. Dazu gab es selbstgebackene Plätzchen, die in der neuen Küche gebacken wurden. Am
Ende überreichten sie Ihnen ein kleines Präsent.
In diesem Sinne möchten wir uns ganz besonders bedanken:
bei der Firma Steinhäuser und Groppe, sowie bei den Herren M.
Schelletter, K. Kriese und N. Haupt, die dazu beigetragen haben,
dass unsere Küche im „Haus der kleinen Eselchen“ in einem
neuen Glanz erstrahlt.
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22. Jahrgang, Nummer 04/15
Aus Verbänden und Vereinen
Ökumenischer Wanderverein“ St. Bonifatius“
e.V. Greußen
Einladung
Zur Fahrt mit der DB nach Jena zum Planetarium und Botanischen Garten am
28.2.2015 laden wir alle Mitglieder und
Interessenten herzlich ein.
Treffpunkt:
08:00 Uhr Bahnhof Greußen
Rückankunft Greußen:
17:38 Uhr.
Frisch auf!
Vorstand
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
si ist eine sehr sehenswerte Stadt, die terrassenförmig auf drei
Ebenen errichtet worden ist. Die Besucher erlebten eine Stadtführung, bei der auch der Dom und die Kirchen St. Franziskus
und St. Clara besichtigt wurden.
Von Assisi aus ging es dann auf die Heimreise. Dankbar für die
vielen beeindruckenden Erlebnisse und die wohlbehaltene Fahrt
kamen die Reisenden wieder in Sömmerda an.
Auch wir danken Fam. Kühnl und Herrn Penther für den erlebnisreichen Nachmittag, hatten sie uns doch im grauen, kalten
Januar in das sonnige Italien „entführt“.
M. Krieger
Wanderfreunde „erkunden“ Rom und Assisi
Die grauen und etwas ruhigeren Tage im Januar, nach dem der
Trubel um Weihnachten und Neujahr abgeklungen ist, sind gut
geeignet, Rückschau auf das alte Jahr zu halten und Pläne für
das neue zu schmieden. So ist es schon viele Jahre Tradition im
Ökumenischen Wanderverein, dass wir uns an einem Wochenende Mitte Januar zu einem solchen Austausch treffen. Nachdem wir uns bei selbstgebackenem Kuchen und Kaffee gestärkt
haben, hören wir uns dann immer einen Vortrag an, der Anregung für künftige Veranstaltungen gibt oder in einer Rückschau
an besonders prägnante Ereignisse erinnert.
In diesem Jahr konnten wir an einer Reise nach Rom und Assisi
„teilnehmen“.
Diese 10tägige Reise war im Oktober 2014 von Pfarrer Bock
aus Sömmerda, der in Rom Theologie studiert hatte, organisiert
worden. Per Flugzeug oder Bus hatten sich 78 Interessierte, katholische und evangelische Christen sowie Konfessionslose, auf
den Weg gemacht, unter ihnen auch einige Mitglieder unseres
Vereins.
Mit Hilfe eines Videos, erstellt von Fam. Kühnl aus Greußen, berichtete M. Penther von einzelnen Stationen.
So nahm die Reisegruppe an einer Papstaudienz teil. Diese Audienzen finden einmal wöchentlich auf dem Platz vor dem Petersdom statt. Unter freiem Himmel bei sonnigem Spätsommerwetter hatten sich unzählige Besucher aus vielen verschiedenen
Ländern versammelt. Jede Reisegruppe wurde namentlich begrüßt, so auch die Gruppe der Franziskusgemeinde Sömmerda.
Zu einer Erkundung von Rom gehört unbedingt der Besuch des
Forum Romanum und des Colosseums. Beides sind Denkmäler
der Antike: das Forum Romanum war der zentrale Platz der Stadt
Rom, auf dem sich das öffentliche Leben abspielte und im Colosseum fanden Großveranstaltungen zur Unterhaltung der Bürger
statt, z.B. Wagenrennen und Gladiatorenkämpfe.
Auf dem Programm stand auch die Besichtigung einiger sehenswerter Kirchen Roms. In der Kirche St. Ignatio findet jährlich am
6.Oktober die Einsegnung der neuen Priester statt. Auch Pfarrer Bock war am 6. Oktober 2004 hier eingesegnet worden. Am
Abend wurde dann sein 10-jähriges Priesterjubiläum in fröhlicher
Runde gefeiert.
Ein weiterer Programmpunkt war ein Rundgang in Trastevere, einem Stadtteil Roms mit verwinkelten malerischen Gässchen, in
dem viele Künstler leben. Der Besuch der Vatikanischen Museen, u.a. der berühmten Sixtinischen Kapelle, war ein unbedingtes „Muss“. Auch ein Abstecher zu den Vatikanischen Gärten
und zum Sommersitz des Papstes Castel San Gandolfo stand
auf dem Programm. Da Papst Franziskus seine Kirche zu mehr
Bescheidenheit ermahnt, hatte er im vergangenen Jahr auf den
aufwändigen Urlaub in San Gandolfo verzichtet, leider zum Leidwesen der dortigen Bewohner, denen die durch die geringere
Zahl von Touristen entgangenen Einnahmen fehlen.
An einer Führung durch einen Teil der Katakomben Roms nahm
die Reisegruppe ebenfalls teil. In diesen Katakomben, ehemaligen Begräbnisstätten, hatten Christen während der Verfolgung
in den ersten Jahrhunderten Zuflucht gesucht. Erst mit der Herrschaft von Kaiser Konstantin im 4.Jahrhundert endete die Zeit
der Christenverfolgungen.
Nach diesen erlebnisreichen Tagen hieß es Abschied zu nehmen
von Rom. Per Bus ging es zum nächsten Ziel nach Assisi, der
Stadt, in der der Heilige Franziskus gelebt und gewirkt hat. Assi-
Schützengesellschaft Greußen 1525 e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
am Freitag, dem 06. März 2015, 19.30 Uhr
im Vereinshaus der SG, Ottenhäuser Straße 9,
Greußen
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Beschluss der Tagesordnung
4. Bericht des Schützenmeisters
5. Bericht des Schatzmeisters
6. Bericht der Rechnungsprüfer
7. Entlastung des Vorstandes
8. Wahl eines Versammlungsleiters
9. Vorstellung der Kandidaten des neuen Vorstands
10. Wahl des neuen Vorstands
11. Vorstellung der Kandidaten als Rechnungsprüfer
12. Wahl der Rechnungsprüfer
13. Termine 2015
14. Sonstiges
15. Schließen des offiziellen Teils der Versammlung
gez.:
Hans-Joachim Mauß
1. Schützenmeister
Termine März 2015
• Freitag06.März2015
Jahreshauptversammlung
19.30 Uhr
Vereinshaus
Ottenhäuser Straße, Greußen
• JedenDienstag
Training Luftpistole & Luftgewehr
19.00 Uhr
Vereinshaus
Ottenhäuser Straße, Greußen
• Jeden4.DienstagimMonat
Training Luftgewehr & Luftpistole
für Interessenten aus der Bevölkerung unter Beachtung der
gesetzlichen Bestimmungen,
19.00 Uhr
Vereinshaus
Ottenhäuser Straße, Greußen
• 28.März2015
Grundreinigung Vereinshaus
10.00 Uhr
Vereinshaus
Ottenhäuser Straße, Greußen
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Aktuelles aus dem Wettkampfgeschehen
des SSV Niedertopfstedt 1991 e.V.
I.
4.
4.
2.
3.
4.
6.
3.
3.
4.
Landespokal Luftpistole am 14.02.2015 in Suhl
Marvin Schinköthe
157 Ringe/Schüler m
Alexander Quitt
328 Ringe/Jugend m
Julia Wallrodt
321 Ringe/Juniorinnen
Pascal Knörig
538 Ringe/Junioren
Dominik Beck
517 Ringe/Junioren
Robert Bracke
465 Ringe/Junioren
Katharina Seifert
355 Ringe/Damenklasse
Mario Pforr
549 Ringe/Herrenklasse
Frank Schwarzer
348 Ringe/Herren-Altersklasse
Schützengemeinschaft Oberbösa 1992 e.V.
Das nächste Wertungsschießen findet am
01.03.2015 von 9:00 bis 12:00 Uhr im Oberbösaer Schützenobjekt statt.
Der Vorstand lädt alle Mitglieder und interessierten Bürger dazu recht herzlich ein.
Pabst
Vorsitzender
Wir gratulieren
Geburtstage der älteren Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Die Bürgermeister der Mitgliedsstädte und Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Greußen gratulieren den nach genannten
Jubilaren herzlich zum Geburtstag und wünschen vor allem Gesundheit (wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem
80. Geburtstag):
Altersjubilare Monat März 2015
Stadt Clingen
01.03. Herr Marx
Werner
zum 85. Geburtstag
08.03. Frau Lautenschläger Anita
zum 85. Geburtstag
16.03. Herr Marx
Friedrich
zum 75. Geburtstag
25.03. Herr Jüngling
Dieter
zum 80. Geburtstag
25.03. Frau Kost
Edith
zum 84. Geburtstag
25.03. Herr Wolf
Heinz
zum 81. Geburtstag
Stadt Greußen
01.03. Frau Kühnl
Edeltraud
zum 89. Geburtstag
01.03. Herr Kunze
Friedhelm
zum 83. Geburtstag
03.03. Herr Wallrodt
Werner
zum 91. Geburtstag
04.03. Herr Knoch
Manfred
zum 81. Geburtstag
05.03. Herr Roszeitis
Günter
zum 75. Geburtstag
09.03. Frau Hoffmann
Friedericke zum 84. Geburtstag
10.03. Herr Rudloff
Baldur
zum 75. Geburtstag
12.03. Frau Gräser
Erika
zum 84. Geburtstag
12.03. Herr Harbich
Josef
zum 86. Geburtstag
13.03. Herr Schettler
Horst
zum 91. Geburtstag
15.03. Frau Franze
Eva
zum 80. Geburtstag
16.03. Frau Alperstedt
Ilse
zum 83. Geburtstag
16.03. Frau Bechstedt
Margot
zum 82. Geburtstag
17.03. Frau König
Anna
zum 101. Geburtstag
18.03. Frau Meerstedt
Liselotte
zum 86. Geburtstag
18.03. Frau Nareyke
Gerlinde
zum 65. Geburtstag
19.03. Frau Hopp
Ilse
zum 88. Geburtstag
19.03. Frau Mainzer
Brunhilde
zum 75. Geburtstag
20.03. Frau Blume
Ilse
zum 90. Geburtstag
22.03. Herr Liebetruth
Rolf
zum 75. Geburtstag
23.03. Herr Wickenhagen Hans
zum 91. Geburtstag
24.03. Frau Weiß
Lieselotte
zum 85. Geburtstag
28.03. Frau Härtel
Dorothea
zum 90. Geburtstag
29.03. Frau Babst
Marianne
zum 80. Geburtstag
Stadt Greußen OT Grüningen
23.03. Frau Abicht
Gisela
zum 83. Geburtstag
30.03. Frau Tilch
Christl
zum 85. Geburtstag
31.03. Frau Michel
Ingedore
zum 81. Geburtstag
Stadt Großenehrich
10.03. Frau Posselt
Edelgard
zum 85. Geburtstag
22. Jahrgang, Nummer 04/15
Stadt Großenehrich OT Feldengel
09.03. Frau Böttger
Irmgard
20.03. Frau Herold
Marianne
Stadt Großenehrich OT Holzengel
04.03. Herr Bergmann
Wilfried
Stadt Großenehrich OT Kirchengel
26.03. Frau Rabe
Helene
Stadt Großenehrich OT Niederspier
02.03. Frau Rhodius
Ruth
10.03. Frau Henze
Anneliese
19.03. Herr Jakob
Kurt
27.03. Herr Frank
Josef
29.03. Herr Thies
Günter
Stadt Großenehrich OT Otterstedt
20.03. Frau Breitenstein
Jutta
Stadt Großenehrich OT Bliederstedt
21.03. Herr Petri
Wolfgang
Stadt Großenehrich OT Westerengel
01.03. Frau Hüllemann
Waltraut
06.03. Frau Adelmeyer
Rosa
06.03. Frau Pößel
Irmgard
21.03. Frau Schieke
Ilse
Gemeinde Niederbösa
16.03. Frau Isserstedt
Leni
Gemeinde Oberbösa
06.03. Frau Heinze
Isolde
08.03. Herr Brune
Werner
16.03. Frau Brune
Rosemarie
24.03. Herr Köhne
Siegfried
27.03. Frau Beutler
Brigitta
Gemeinde Topfstedt OT Niedertopfstedt
21.03. Frau Pfaffe
Klara
Gemeinde Topfstedt OT Obertopfstedt
12.03. Herr Witzenhause Benno
13.03. Frau Grüning
Charlotte
13.03. Frau Landgraf
Ingrid
25.03. Frau Schröter
Hildegard
Gemeinde Trebra
06.03. Frau Weilert
Thea
Gemeinde Wasserthaleben
08.03. Herr Beck
Günter
25.03. Frau Rödiger
Edda
29.03. Herr Garthoff
Kurt
Gemeinde Westgreußen
10.03. Frau Hähnel
Hanne-Lore
20.03. Frau Hildebrandt
Lona
25.03. Frau Mucke
Waltraud
Seite - 11 -
zum 82. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
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zum 75. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
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zum 81. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Wissenswertes
Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V.
Seniorennachmittage im JC Großenehrich
Einige Zeit haben die Senioren ein neues Domizil gesucht. Mit
Hilfe der Stadt Großenehrich und des Kreisjugendrings Kyffhäuserkreis wurde dies nun im JC Großenehrich gefunden. Mit
anfänglicher Skepsis wurde der Jugendclub in Augenschein
genommen und manch einer der Senioren war überrascht, wie
schön das Domizil der Kinder und Jugendlichen mittlerweile
geworden ist. Seit Januar werden hier nun monatlich Seniorennachmittage durchgeführt. In gemütlicher Runde können es sich
Seite - 12 -
22. Jahrgang, Nummer 04/15
die Senioren der Stadt Großenehrich bei selbst gebackenem
Kuchen gut gehen lassen und sich austauschen. Dabei werden
sie durch die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen Heike Manes und
Andrea Ackermann betreut. Ziel ist es, dieses Angebot auszubauen, um auch generationsübergreifend zu arbeiten und den
Kontakt zwischen jung und alt wieder aufleben zu lassen. Zudem
können auch Themennachmittage angeboten werden.
Bereichsjugendpflegerin Beatrice Hoffmann
Telefon 03636-703400 oder 703406
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
wie z. B. den Hundesportverein oder den Kaninchenzuchtverein,
aber auch für Fussballer und Feuerwehr durch nahe Sportplatzlage und Wiese mehr Möglichkeiten, sich attraktiv zu präsentieren. Zu einem gesonderten Vor-Ort-Termin in Grüningen am 13.
April 2015 wollen sich die Vereine nochmals dazu verständigen,
ob der Tag der Vereine z. B. einem Thema untergeordnet wird
oder sich alle Vereine mit einem kleinen Beitrag auf der Bühne
präsentieren. Besucher dürfen also dieses Jahr gespannt sein,
welche Neuigkeiten der Tag der Vereine in Greußen 2015 bietet.
Bereichsjugendpflegerin Trixi Hoffmann
Tolle Winterferientage im Jugendclub Großenehrich
In den Winterferien gab es für die Kinder und Jugendlichen aus
Großenehrich und der Umgebung wieder einige interessante Angebote, die nur mit Hilfe der ehrenamtlichen Betreuerinnen Heike
und Andrea im Jugendclub umgesetzt werden konnten. Deshalb
an dieser Stelle mal ein großer Dank an die beiden fleißigen Helferinnen. Zu Beginn der Ferien wurde es kreativ. Gemeinsam mit
Steffi Skor wurden schöne Keilrahmen gestaltet, die natürlich
auch mit nach Hause genommen wurden. Sportliche, spannende und auch lustige Wettkämpfe gab es am zweiten Tag in der
Turnhalle. Zudem wurde fast täglich im Jugendclub gekocht und
Gesellschaftsspiele angeboten. Das Highlight der Ferien war jedoch am Donnerstag eine Tagesfahrt. Gemeinsam ging es in die
Thüringentherme nach Mühlhausen. Hier hatten alle den richtigen Tag gewählt, denn hier war sprichwörtlich der Teufel los,
Neptunfest wurde gefeiert. Und so gab es neben dem normalen
Betrieb auch noch zusätzliche Aktionen und Spiele. Ob auf der
Rutsche, im warmen Whirlpool oder im Wellenbad, alle kamen
auf ihre Kosten und hatten riesigen Spaß. Anschließend stärkten sich alle noch gemeinsam bei Mc. Donalds, bevor am späten Nachmittag die Heimreise angetreten wurde. Freitag startete
dann im Jugendclub noch eine Faschingsparty, bei der das beste
Kostüm prämiert wurde.
Bereichsjugendpflegerin Beatrice Hoffmann
Jugendclub Großenehrich
Schadstoffkleinmengensammlung im Frühjahr 2015
In der Zeit vom 17.03.2015 bis 26.03.2015 wird vom Landratsamt
Kyffhäuserkreis die nächste Schadstoffkleinmengensammlung
innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Greußen durchgeführt.
Mit der Durchführung wurde die Firma Remondis beauftragt.
Angenommen werden Spreydosen, Lösemittel, Unkrautex, Bi
58, Kleber, Farb- und Altlackreste, Verdünner, Trockenbatterien,
Quecksilber (Thermometer usw.), Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Spraydosen, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, ölverunreinigte Betriebsmittel (Ölfilter, Schmierfette,
Öllappen usw.), Haushaltsreiniger, Leuchtstoffröhren.
Nicht entgegengenommen werden infektiöse Abfälle (Einwegspritzen etc.), Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Feuerlöscher, Asbest, Altreifen, Autobatterien, Autoteile, Kühlschränke
und defekte unverschlossene Behältnisse.
Bei der Anlieferung durch den Besitzer soll darauf geachtet
werden, dass die schadstoffhaltigen Abfälle dem Personal des
Schadstoffmobils persönlich und möglichst in der Originalverpackung übergeben werden.
Auch Firmen haben die Möglichkeit, (kostenpflichtig) Schadstoffe
bis zu einer Gesamtmenge von 100 kg abzuliefern. Die Sonderabfälle sind in Einzelbehältnissen abzugeben. Das Gesamtgewicht eines Behälters darf 30 kg, das Gesamtvolumen 30 l nicht
übersteigen.
Die Termine der Entsorgung für jede Gemeinde entnehmen Sie
bitte der nachfolgenden Tabelle.
Die Schadstoffe dürfen niemals unbeaufsichtigt an den Straßenrand oder Standplatz gestellt werden!
am Montag, dem 17.03.2015
Ort
Standplatz
Niederspier
Bahnunterführung
Richtung Oberspier
Westerengel
Parkplatz Schule
Kirchengel
Kirchengler Zinsweg/
ehem. Kindergarten
Otterstedt
Feuerwehr/Ortsausgang
Vereinstreffen im Jugendhaus Greußen mit Planung
des Tages der Vereine 2015
Der Bürgermeister der Stadt Greußen, Ren? Hartnauer und
die für den Bereich Greußen und Großenehrich zuständige
Bereichsjugendpflegerin Trixi Hoffmann hatten Anfang Februar
zum Vereinstreffen eingeladen. Über 30 Teilnehmer aus den verschiedenen Vereinen in Greußen und Umgebung nahmen daran
teil. Mitarbeiter des Landratsamtes stellten die Ehrenamtscard
des Kreises sowie deren Beantragung und Vergünstigungen vor.
Gleichzeitig wurden wichtige Informationen zu den Anträgen
auf die Ehrenamtsauszeichnung in der Stadt Greußen sowie
des Landkreises gegeben. Neben der Auswertung zum Tag der
Vereine 2014 wurden auch der neue Tag der Vereine 2015 besprochen und diskutiert. Da der Tag der Vereine schon über viele
Jahre in Greußen angeboten wird, gibt es natürlich auch Kritik.
Wie kann man diesen Tag jedes Jahr aufs Neue interessant für
Besucher gestalten. Wie gewinne ich als Verein neue Mitglieder?
Reicht ein Infostand aus, um mich als Verein zu präsentieren?
Diesen Fragen wollte man nachgehen. Jedoch wurde auch trotz
Kritik klar geäußert, dass der Tag der Vereine in Greußen wohl
einmalig im Kreis ist, so ein Vertreter des Regionalverbandes der
Hörgeschädigten. Am Ende der Diskussion einigten sich alle auf
die Durchführung des Tages der Vereine am 29. August 2015 im
Schlosspark Grüningen. Hier gibt es für verschiedene Vereine,
am Donnerstag, dem 19.03.2015
Ort
Standplatz
Wasserthaleben Gaststätte/Kreuzung
Richtung Ebeleben
Clingen
Markt
Westgreußen
Nähe Gasthof „Hirsch“
Greußen
Friedhof/Neustadt
Grüningen
Gaststätte Dorfkrug
Niedertopfstedt
Bürgerhaus/Gutshof
Obertopfstedt
Lindenstraße 15
Feldengel
Feuerwehrgerätehaus
Holzengel
Straße nach Feldengel
Trebra
Garage ehem. LPG
Niederbösa
Ortsausgang
Richtung Oberbösa
Oberbösa
Ortsausgang
Richtung Kindelbrück
Zeit
15:25 bis 15:40 Uhr
16:00 bis 16:15 Uhr
16:25 bis 16:40 Uhr
16:55 bis 17:10 Uhr
Zeit
09:00 bis 09:15 Uhr
09:30 bis 09:50 Uhr
10:00 bis 10:15 Uhr
10:45 bis 11:15 Uhr
11:25 bis 11:40 Uhr
11:50 bis 12:05 Uhr
13:00 bis 13:15 Uhr
13:30 bis 13.45 Uhr
13:55 bis 14:10 Uhr
14:25 bis 14:40 Uhr
14:50 bis 15:05 Uhr
15.15 bis 15.30 Uhr
am Donnerstag, dem 26.03.2015
Ort
Standplatz
Zeit
Bliederstedt
Bushaltestelle
13:00 bis 13:15 Uhr
Wenigenehrich
Buswendeschleife
14:00 bis 14:15 Uhr
Großenehrich
Str. der DSF/Bahnhofstr.,
alter Bahnhof
14:25 bis 14:40 Uhr
Rohnstedt
Ortseingang an der
ehem. LPG
14:55 bis 15:10 Uhr
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Für weitere Fragen steht das Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft des Kyffhäuserkreises unter der Rufnummer 03632
741-343 zur Verfügung.
Sondershausen, den 26.01.2015
gez. Dr. Fruth
Amtsleiter
Informationen der AOK PLUS
AOK-Pflegenavigator erweitert - Neue Info für Pflegekosten
Ab sofort bietet die AOK PLUS einen erweiterten Service in ihrem
Pflegenavigator im Internet. „Neben den Kontaktdaten, den Angaben zu Leistungen, Angeboten, Pflegenoten und Qualitätsprüfungen von insgesamt je 1.500 Pflegeheimen und Pflegediensten in Thüringen und Sachsen werden Infos zu den geschätzten
Pflegekosten jetzt übersichtlicher im neuen Layout angezeigt“,
so Serviceleiterin Sylvia Molis. Dieser Service ist kostenfrei. Abhängig von den gewählten Leistungen und der Pflegestufe wird
der voraussichtliche Eigenanteil angezeigt. Die Kostenschätzung
kann ausgedruckt oder auch in der Merkliste für einen späteren
Vergleich mit anderen Pflegediensten gespeichert werden. Ein
verbindlicher Kostenvoranschlag der Pflegeeinrichtung wird dadurch zwar nicht überflüssig aber die neue Kosteninfo ist eine
gute Grundlage für die konkreten Verträge. Wer Hilfe benötigt
kann sich darüber hinaus an die Pflegeberaterin der AOK PLUS
im Kyffhäuserkreis unter 036314752-83769 wenden. Sie berät zu
allen Pflegethemen sowohl telefonisch als auch direkt im Hausbesuch.
Mehr Infos: aok-gesundheitsnavi.de
AOK-Chipkarte gilt bundesweit
Versicherte der AOK PLUS brauchen in Deutschland beim Arztbesuch nur ihre Chipkarte vorzulegen. Diese gilt bundesweit. Die
Versicherten müssen also nichts dazu bezahlen, wenn Sie beispielsweise im Urlaub den Arzt aufsuchen. „Grundsätzlich gilt für
unsere Versicherten in Deutschland die freie Arztwahl bei zugelassenen Vertragsärzten“, erklärt die AOK-Serviceleiterin Sylvia
Molis.
Versicherte, die auf Grund falscher Informationen zu diesem
Thema bei der AOK PLUS gekündigt haben, können diese Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist jederzeit schriftlich widerrufen.
Zusätzliches Plus für die Versicherten der Kasse: Sie können
darüber hinaus auch außerhalb Deutschlands unkompliziert
Arztleistungen in Anspruch nehmen. Wer den Zusatztarif „AOK
PLUS weltweit“ abgeschlossen hat, sichert alle Gesundheitsrisiken bei Auslandsreisen ab. Dazu gehören alle notwendigen medizinischen Behandlungen, die Unterstützung in Notfällen sowie
die Kostenübernahme und Organisation von Rücktransporten im
Krankheitsfall - das alles zum Preis von jährlich ab 4,95 Euro.
22. Jahrgang, Nummer 04/15
Seite - 13 -
Am Montag, dem 02.02.2015, starteten die Ferien mit zwei Angeboten. Für die Mädchen fand ein Beautytag statt, dabei konnten sie sich wie die Topmodels fühlen und verwöhnen lassen. Sie
wurden geschminkt, ihre Haare frisiert, die Fingernägel lackiert
und sie konnten sich im Verkleidungsraum des Jugendhauses für
die anschließende Modenschau vorbereiten.
Die Jungs konnten ihr Können in einem Tischtennisturnier unter
Beweis stellen. Bei einem fairen und spannenden Turnier erhielten die ersten drei Spieler tolle Pokale.
Dienstagvormittag erfolgte für die Kinder von 7 - 10 Jahren eine
Fahrt nach Erfurt ins Kinderland. Egal ob auf den vielen Rutschen, auf der Kartbahn, im Bälleparadies, auf den Trampolins oder beim Schießen mit der Softballkanone, alle 24 Kinder
konnten toben, klettern, springen und spielen und hatten großen
Spaß.
Am Nachmittag ging es für die 10- bis 16-Jährigen nach Sondershausen auf die Bowlingbahn. Dort standen den Kindern und
Jugendlichen zwei Bahnen zur Verfügung, auf denen sich spannende Einzel- und Teamwettkämpfe ausgetragen haben.
Auch das hat allen TeilnehmerInnen sehr große Freude bereitet.
Heiß und lecker war es am Mittwoch in der Küche. Zusammen mit
den Kids wurde ein Amerikatag durchgeführt. Die Kinder haben
Hamburger und zum Nachtisch einen leckeren Bananenpudding
selbst zubereitet. Ein großes Amerikaquiz wurde im Vorfeld vorbereitet, bei dem die Kinder und Jugendlichen ihr Wissen testen
konnten und es wieder Preise zu gewinnen gab.
Am Donnerstag erfolgte die zweite Tagesfahrt der Winterferien.
Es ging mit dem Zug nach Erfurt ins Kino. Dort standen den Kindern drei Filme zur Auswahl: Baymax, Annie und Die Pinguine
aus Madagaskar. Aus diesen drei Filmen konnten sich die Kinder
und Jugendlichen einen auswählen und diesen schauen. Nach
dem Kinobesuch konnten sich alle bei Mc Donalds stärken und
Erfurt bei einem Stadtbummel erkunden.
Am Freitag startete eine große Faschingsparty mit vielen lustigen Spielen und einem leckeren Faschingsbuffet mit gesponserten Pfannkuchen, einer Früchtebowle, Wienern und Sandwichs.
Alle Kinder kamen in tollen Kostümen, welche am Ende durch
alle Kinder bewertet wurden und auch hier gab es wieder Preise
für die ersten drei Plätze.
Alle Kinder und Jugendlichen, sowie die Mitarbeiterinnen des Jugendhauses hatten in den Winterferien viel Spaß und freuen sich
schon jetzt auf die kommenden Osterferien.
Neuer Clubrat im Jugendhaus Greußen
Wissenswertes
Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V.
Winterferienspaß im Jugendhaus Greußen
In den diesjährigen Winterferien war das Jugendhaus Greußen
zur Freude der Mitarbeiter des Kreisjugendring Kyffhäuserkreis
e.V. sehr gut besucht.
Es fand ein abwechslungsreiches und buntes Programm für Kinder und Jugendliche von 7 bis 16 Jahren im Jugendhaus Greußen statt, welches mit großer Freude von 43 Kindern angenommen wurde.
Am 06.02.2015 fand im Jugendhaus Greußen die erste Clubversammlung 2015 für alle interessierten Kinder und Jugendlichen
statt. Zu dieser Versammlung konnten alle TeilnehmerInnen offen
und ehrlich äußern, was ihnen besonders gut im bzw. am Jugendhaus gefällt. Zudem waren alle angehalten, Wünsche und
neue Ideen zu äußern. Den Mitarbeiterinnen des Kreisjugendring
Kyffhäuserkreis e.V. im Jugendhaus ist es wichtig, die Kinder und
Jugendlichen in die Arbeit einzubeziehen und Wünsche offen zu
diskutieren und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
An diesem Tag wurde ein Clubrat, bestehend aus Kindern und
Jugendlichen gewählt, der die Interessen aller kleinen und großen BesucherInnen vertreten soll. Damit alle Kinder und Jugendlichen einen altersgerechten Ansprechpartner haben, konnten
die TeilnehmerInnen den Clubrat mit jeweils zwei Kindern aus
der Alterskategorie 7 - 10 Jahre, zwei in der Altersgruppe 11 - 13
Seite - 14 -
22. Jahrgang, Nummer 04/15
Jahre und zwei Jugendlichen im Alter von 14 - 16 Jahren wählen. Im nun neu entstandenen Clubrat vertreten sind Vanessa
Nebe, Sebastian Schimmer, Julian Hocke, Alina Klebba, Lisa
Weichbrodt und Celine van Hees. (im Bild von links nach rechts.
Es fehlt: Celine van Hees). Der Clubrat wird sich nun alle zwei
Wochen Montags im Jugendhaus treffen, um Wünsche und Interessen aller BesucherInnen mit dem Team des Jugendhauses
zu besprechen, neue Ideen umzusetzen oder auch für Schwierigkeiten nach Lösungen zu suchen. Natürlich kann und soll der
Clubrat auch Vorbildfunktion für andere übernehmen, andere
motivieren, sich zu beteiligen und sich für die Erweiterung des
Jugendhauses einsetzen. Das Team des Jugendhauses Greußen freut sich auf eine gute und effektive Zusammenarbeit, die
dem Wohl aller Kinder und Jugendlichen dient.
Impressum
Amtsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG,
In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0,
Fax 0 36 77 / 20 50 - 21, [email protected], www.wittich.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Karl-Heinz Kämmerer,
Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Redaktion amtlicher und nichtamtlicher Teil: Ulrich Georgi,
Hauptamtsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet
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wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: 14-tägig, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsstädte und
-gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Greußen. Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen abholen oder
zum Bruttopreis von 2,05 EUR inkl. Porto bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13 a, 99718 Greußen, Tel.: 03636 76220, Fax: 03636 762276,
E-Mail: [email protected] bestellen.
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selbst sind nach § 27 a des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG)
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-> „Nachrichten“ öffentlich bekannt gemacht.
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etc. zu verstehen. Die Veröffentlichungen werden in der Regel nach der Reihe ihres
Eingangs in der zugegangenen Fassung und in nicht korrigierter Weise veröffentlicht. Die Verwaltungsgemeinschaft Greußen behält sich vor, zugeleitete Manuskripte zu kürzen.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen