AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN Amts- und Bürgernachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Greußen mit den Mitgliedsstädten und -gemeinden Greußen/Grüningen, Clingen, Niederbösa, Oberbösa, Topfstedt, Trebra, Wasserthaleben, Westgreußen und Stadt Großenehrich mit den Stadtteilen Großenehrich, Wenigenehrich, Otterstedt, Bliederstedt, Rohnstedt, Westerengel, Feldengel, Holzengel, Kirchengel, Niederspier Großenehrich Oberbösa Niederbösa Clingen Jahrgang 23 Topfstedt Greußen Westgreußen Trebra Wasserthaleben Donnerstag, den 26. Februar 2015 Nr. 04/15 8. Tanzturnier des TSV 06 Greußen e. V. Am 07.03.2015 in Trebra (Kyffhäuserkreis) im „Mönchtor“ Beginn: 09:00 Uhr Ablauf: • Jugend, • Junioren, • Aktive, • Männerballett Eintritt: Erwachsene: 6,00 Euro Kinder: 3,00 Euro Für Speisen und Getränke wird vom Verein gesorgt. Hierzu laden wir alle Tanzsportbegeisterte, Freunde und Interessierte recht herzlich ein. Seite - 2 - 22. Jahrgang, Nummer 04/15 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen Nachweis, dass in mindestens 5 Kommunalverwaltungen vergleichbarer Größe lokale PC-Netze und -technik unter Windows Server 2008 erfolgreich installiert worden sind (mit Angabe von Anschrift, Ansprechpartner(n) und Beschreibung der Lieferung/Leistung). n) gemäß Verdingungsunterlagen Achtung, unsere nächsten Ausgaben... Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen mit Erscheinungsdatum Donnerstag, 12.03.2015 ist Dienstag, der 03.03.2015, 17:00 Uhr. Sämtliche Beiträge müssen dem Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft spätestens zu dem benannten Termin des Redaktionsschlusses vorliegen. Später eingehende Beiträge können aus technischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Über Termine, Rahmen und Umfang der Veröffentlichung entscheidet der Herausgeber. Der Abdruck sämtlicher Bild- und Textbeiträge erfolgt für die Zwecke des Herausgebers ausnahmslos unentgeltlich, d. h. ohne Honorar für den/die Autor/ en. Beachten Sie unbedingt, dass aus technischen Gründen Textbeiträge, einschließlich Fotos, ausschließlich entweder als Datei per E-Mail an die E-Mail-Adresse [email protected] zu senden oder als Datei auf CD bzw. sonstigen Speichermedien einzureichen sind. Für die Fotos sowie alle eingereichten Manuskripte wird durch die Verwaltungsgemeinschaft keine Haftung übernommen. Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A 2009 a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen, Tel.: 03636 7622-0, Telefax: 03636 7622-76, E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen, Tel.: 03636 7622-0, Telefax: 03636 7622-76, E-Mail: [email protected] Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen, Tel.: 03636 7622-0, Telefax: 03636 7622-76, E-Mail: [email protected] b) Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A 2009 c) Form, in der Angebote einzureichen sind: schriftlich d) Ausführungsort: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen Art und Umfang der Leistung: Los 1: Lieferung von PC-Hardware Los 2: Arbeits- und Installationsleistungen Die Vergabe erfolgt getrennt nach Losen. g) Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag: Beginn: Mai 2015 h) Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Hauptamt, Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen, Tel.: 03636 7622-0, Telefax: 03636 7622-76, E-Mail: [email protected] Bezeichnung und Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Hauptamt, Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen, Tel.: 03636 7622-0, Telefax: 03636 7622-76, E-Mail: [email protected] i) Angebotsfrist: 12.03.2015, 10:00 Uhr, Bindefrist: 31.07.2015 j) gemäß Verdingungsunterlagen k) gemäß Verdingungsunterlagen l) Referenzen von vergleichbaren Lieferungen/Dienstleistungen/Services Greußen, den 05.02.2015 gez. Kämmerer Gemeinschaftsvorsitzender Öffentliche Bekanntmachung Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen hat in ihrer Sitzung am 17.11.2014 unter Beschluss Nr. 02/01/14 die 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen (1. Verwaltungskostensatzungs-Änderungssatzung (1. VwKostSÄndS)) in nachstehender Fassung beschlossen. Auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde, der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis, vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde von dort mit Schreiben vom 10.02.2015 erteilt und die sofortige Bekanntmachung zugelassen. Die 1. VwKostSÄndS wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 52 Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich. Greußen, den 13.02.2015 gez. Kämmerer Gemeinschaftsvorsitzender 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen (1. Verwaltungskostensatzungs-Änderungssatzung 1. VwKostSÄndS) Aufgrund § 52 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. § 23 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. §§ 2 und 11 Abs. 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301) in der zurzeit geltenden Fassung hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in ihrer 01. Sitzung am 17.11.2014 unter Beschluss Nr. 02/01/14 die folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen vom 21.04.2011 1. Der Bezeichnung der Satzung wird der Klammerzusatz „(Verwaltungskostensatzung - VwKostS)“ angefügt. 2. § 2 Abs. 2 wird aufgehoben; die Absatzbezeichnung im bisherigen Abs. 1 entfällt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. ausgefertigt am: 13.02.2015 Verwaltungsgemeinschaft Greußen gez. Karl-Heinz Kämmerer Gemeinschaftsvorsitzender (Siegelabdruck) Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen 22. Jahrgang, Nummer 04/15 Öffentliche Bekanntmachung Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen hat in ihrer Sitzung am 17.11.2014 unter Beschluss Nr. 01/01/14 die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen vom 20.12.2011 (2. Hauptsatzungs-Änderungssatzung (2. HauptSÄndS)) in nachstehender Fassung beschlossen. Auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde, der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis, vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde von dort mit Schreiben vom 10.02.2015 erteilt und die sofortige Bekanntmachung zugelassen. Die 2. HauptSÄndS wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 52 Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich. Greußen, den 13.02.2015 gez. Kämmerer Gemeinschaftsvorsitzender 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen vom 20.12.2011 (2. Hauptsatzungs-Änderungssatzung - 2. HauptSÄndS) Aufgrund des § 52 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290) i. V. m. § 20 Abs. 1 Satz 1 ThürKO hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in ihrer Sitzung am 17.11.2014 unter Beschluss Nr. 01/01/14 die nachstehende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen vom 20.12.2011 Nach § 9 Abs. 4 wird folgender Abs. 5 neu angefügt: „(5) Ist der hauptamtliche Gemeinschaftsvorsitzende für einen Zeitraum von über einem Monat verhindert, seine Dienstgeschäfte wahrzunehmen, wird die Aufwandsentschädigung seines ersten ehrenamtlichen Stellvertreter ab dem ersten Tag des Eintritts des Verhinderungsfalles auf einen Betrag i. H. v. 10 v. H. des Grundgehalts des Vertretenen festgesetzt. Für jeden angefangenen Tag der Vertretung wird ein Dreißigstel der nach Satz 1 festgesetzten Aufwandsentschädigung gewährt. Für den zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden gilt Satz 1 entsprechend, sofern der erste ehrenamtliche Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden verhindert ist, die Vertretung des hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden wahrzunehmen.“ Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. ausgefertigt am: 13.02.2015 Verwaltungsgemeinschaft Greußen gez. Kämmerer Gemeinschaftsvorsitzender (Siegelabdruck) Seite - 3 - Aus den Ämtern Ordnungsamt Winterdienst / Schneeräumung Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht sind bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen von ihren Grundstückseigentümern oder dessen Beauftragten in einer solchen Breite von Schnee und Eis zu räumen, bzw. zu bestreuen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Soweit Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg in der Regel ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Die von Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehwegfläche zum Nachbargrundstück gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von 1,25 m zu räumen. Fester oder auftauender Schnee ist ebenfalls -soweit möglich und zumutbar- zu lösen und abzulagern. Die zum Parken vorgesehenen öffentlichen Flächen dürfen nicht zum ablagern von Schnee und Eisstücken genutzt werden. Abflussrinnen müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden. Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten werktags für die Zeit von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr und sonntags bzw. an Feiertagen für die Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen. Greußen, den 19.02.2015 im Auftrage gez. Koch Ordnungsamtsleiter Bekanntmachung der in der 06. Sitzung des Stadtrates der Stadt Clingen am 05.02.2015 gefassten Beschlüsse In der 06. Sitzung des Stadtrates der Stadt Clingen am 05.02.2015, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird. Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen zu den Amtsstunden erfolgen. Zudem ist der Wortlaut auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft www.vgem-greussen.de unter dem Namen der Mitgliedskommune unter den Rubriken „Politik“ -> „Beschlüsse“ veröffentlicht. öffentlicher Teil: Zustimmung der Gemeinde zum Haushaltsplan für die Kindertagesstätte Clingen für das Jahr 2015 Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung sowie des zwischen der Stadt Clingen und dem DRK Kyffhäuserkreisverband e. V. abgeschlossenen Vertrages zur Übergabe der Trägerschaft der im Eigentum der Stadt Clingen stehenden Kindertagesstätte beschließt der Stadtrat der Stadt Clingen im öffentlichen Teil seiner 06. Sitzung am 05.02.2015 das Folgende: Seite - 4 - 22. Jahrgang, Nummer 04/15 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen 1. Der Haushaltsplan für die Kindertageseinrichtung Clingen für das Jahr 2015 wird nach der diesem Beschluss beigefügten Anlage zur Kenntnis genommen. 2. Dem Haushalt wird zugestimmt. sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Stadtrat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.) Beschluss Nr. 20/06/15 Abänderung des Beschlusses Nr. 13/04/14 vom 06.11.2014 Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Clingen im öffentlichen Teil seiner 06. Sitzung am 05.02.2015 das Folgende: 1. Der Beschluss Nr. 13/04/14 vom 06.11.2014 wird dergestalt geändert, als dass die dort unter Ziffer 1 angeführte Anlage nach der diesem Beschluss beigefügten Anlage abgeändert wird. 2. Für den Fall, dass der unter Ziffer 1 angeführte Beschluss in seiner durch diesen Beschluss geänderten Fassung durch die Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet werden sollte, wird der Bürgermeister ermächtigt, gegen den Beanstandungsbescheid zum Verwaltungsgericht Weimar Klage zu erheben. Es wurden keine zu veröffentlichenden nicht öffentlichen Beschlüsse gefasst. Beschluss Nr. 21/06/15 Abänderung des Beschlusses Nr. 14/04/14 vom 06.11.2014 Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Clingen im öffentlichen Teil seiner 06. Sitzung am 05.02.2015 das Folgende: 1. Der Beschluss Nr. 14/04/14 vom 06.11.2014 dergestalt abzuändern, als dass in der dort unter Ziffer 1 angeführten Anlage folgende Änderungen vorgenommen werden: a) § 1 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende neue Fassung: „Die Stadt kann Personen, die sich besondere Verdienste um das Wohl der Stadt erworben haben, das wirtschaftliche, kulturelle, soziale, sportliche Leben und auf sonstigen Gebieten des öffentlichen Lebens und des Vereinslebens der Stadt außergewöhnlich gefördert haben, in Einzelfällen durch tätige Hilfe Hervorragendes geleistet haben, durch die in dieser Satzung normierten Ehrungen ehren.“ b) In § 4 wird das Wort „Blumenpräsent“ durch die Worte „Präsent“ ersetzt. c) § 8 wird wie Folgt geändert: aa) Abs. 1 Satz 1 erhält folgende neue Fassung „Beim Tode von Personen, die sich um die Stadt Clingen besonders verdient gemacht haben, oder von aktiven Stadträten erhalten die hinterbliebenen Angehörigen ein Beileidsschreiben des Bürgermeisters.“ bb) Der bisherige Abs. 5 wird zum neuen Abs. 2, welcher folgende neue Fassung erhält: „Hinterbliebene Angehörige im Sinne des Abs. 1 sind die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge 1. der Ehegatte, 2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, 3. die Kinder, 4. die Eltern, 5. die Geschwister, 6. die Enkelkinder, 7. die Großeltern sowie 8. der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Bei einer Mehrzahl von hinterbliebenen Angehörigen geht jeweils die ältere Person der jüngeren Person vor.“ 2. Für den Fall, dass der unter Ziffer 1 angeführte Beschluss in seiner durch diesen Beschluss geänderten Fassung durch die Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet werden sollte, wird der Bürgermeister ermächtigt, gegen den Beanstandungsbescheid zum Verwaltungsgericht Weimar Klage zu erheben. nicht öffentlicher Teil: (Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, Clingen, den 06.02.2015 gez. Keitel Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Clingen Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 01/ 2014 „Flattig“ und zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren Der Stadtrat der Stadt Clingen hat am 04.09.2014 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/2014 „Flattig“ und die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit der Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Bauvorhaben auf einem 0,5 ha großes Plangebiet im Bereich der östlichen Stadtrandlage geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und die Lage sind aus nachstehendem Luftbild, welche Bestandteil der Bekanntmachung ist, zu ersehen. (Quelle: Google Earth) Zum Zwecke der frühzeitigen Bürgerbeteiligung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2014 „Flattig“ mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung mit Umweltbericht sowie der Vorentwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 06.03.2015 bis 20.03.2015 während der Dienstzeiten im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Dienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Greußen: Montag bis Donnerstag: 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 07:00 bis 12:00 Uhr Für alle Bürger besteht die Möglichkeit, sich in den vorgenannten Zeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen zu informieren. Dabei wird gleichzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Interessierte Bürger können Anregungen vortragen oder schriftlich einreichen. Clingen, den 12.02.2015 gez. Keitel Bürgermeister Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen 7. Sitzung des Stadtrates der Stadt Clingen am 05.03.2015, 20:00 Uhr, im Sitzungszimmer des „Ratskellers“ Der Stadtrat der Stadt Clingen führt am 05.03.2015 seine 7. Sitzung mit öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungsbestandteilen durch. TOP 1: TOP 2: TOP 3: TOP 4: TOP 5: TOP 6: TOP 7: TOP 8: TOP 1: TOP 2: TOP 4: TOP 5: Vorläufige Tagesordnung - öffentlicher Teil Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Beschlussfassung über die Tagesordnung des öffentlichen Teils Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 06. Sitzung des Stadtrates der Stadt Clingen vom 05.02.2015 gemäß § 42 Abs. 2 ThürKO Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Stadt Clingen für das Haushaltsjahr 2015 samt ihrer Anlagen gemäß §§ 55 ff. ThürKO Beratung und Beschlussfassung über Finanz- und Investitionsplan der Stadt Clingen für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 62 ThürKO Informationen des Bürgermeisters Anfragen Einwohner Anfragen Stadtratsmitglieder - nicht öffentlicher Teil Beschlussfassung über die Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils Genehmigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 06. Sitzung des Stadtrates der Stadt Clingen vom 05.02.2015 gemäß § 42 Abs. 2 ThürKO Informationen des Bürgermeisters Anfragen Stadtratsmitglieder Hinweis: Die vorstehende Tagesordnung basiert auf dem Sachstand, wie er zum Zeitpunkte dieser öffentlichen Bekanntmachung vorgelegen hat. Sie berücksichtigt nicht ggf. eintretende Erweiterungen der Tagesordnung um zusätzliche Tagesordnungspunkte bzw. Absetzungen von Tagesordnungspunkten aufgrund des bis zur Ladung des Stadtrates eintreffenden Geschäftsanfalles. Clingen, den 17.02.2015 gez. Keitel Bürgermeister 22. Jahrgang, Nummer 04/15 Seite - 5 - 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 05. Sitzung am 10.02.2015 das Folgende: 1. Der vorliegende Entwurf des von der BBE Handelsberatung GmbH Erfurt erarbeitete Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Greußen (Bearbeitungsstand Januar 2015) wird gebilligt. 2. Der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes soll öffentlich für 4 Wochen ausgelegt werden. Die Auslegung hat mit dem Hinweis zu erfolgen, dass Anregungen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Die Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen. 3. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sollen von der Auslegung in Kenntnis gesetzt werden. Sie erhalten Gelegenheit, eine Stellungnahme zum Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes abzugeben. 4. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. nicht öffentlicher Teil: (Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Stadtrat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.) Es wurden keine zu veröffentlichenden nicht öffentlichen Beschlüsse gefasst. Greußen, den 12.02.2015 gez. Hartnauer Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Billigung und Offenlegung des Entwurfes des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Greußen (Bearbeitungsstand Januar 2015) Der vorliegende Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (Bearbeitungsstand Januar 2015) wurde mit Beschluss Nr. 16/05/2015 vom 10.02.2015 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes liegt in der Zeit vom 06.03.2015 bis 07.04.2015 während der Dienstzeiten im Bekanntmachung der in der 05. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 10.02.2015 gefassten Beschlüsse Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen Bahnhofstraße 13 A 99718 Greußen In der 05. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 10.02.2015, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird. Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen zu den Amtsstunden erfolgen. Zudem ist der Wortlaut auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft www.vgem-greussen.de unter dem Namen der Mitgliedskommune unter den Rubriken „Politik“ -> „Beschlüsse“ veröffentlicht. zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. öffentlicher Teil: Greußen, den 17.02.2015 gez. Hartnauer Bürgermeister Beschluss Nr. 16/05/15 Billigung und Offenlegung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Greußen Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom Dienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Greußen: Montag bis Donnerstag: 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 07:00 bis 12:00 Uhr Stellungnahmen und Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Nach Ablauf der Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung nicht berücksichtigt werden. Seite - 6 - 22. Jahrgang, Nummer 04/15 Öffentliche Bekanntmachung Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserthaleben hat in seiner 03. Sitzung am 11.12.2015 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2015 beschlossen. Auf der Grundlage des § 57 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 28.01.2015 (Az. L.3.6-2010-GV077-01/15), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 05.02.2015, erteilt und die vorherige Bekanntmachung zugelassen. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Wasserthaleben für das Haushaltsjahr 2015 wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Wasserthaleben oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich. Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 22 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 16.03.2015 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2015 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Diese öffentliche Bekanntmachung ist nach § 27 a des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.08.2009 (GVBl. S. 699) in der zurzeit geltenden Fassung ebenso auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „www.vgem-greussen.de“ unter dem Namen der betreffenden Mitgliedskommune unter den Rubriken „Aktuelles“ -> „Nachrichten“ öffentlich bekannt gemacht. Wasserthaleben, den 05.02.2015 gez. Dießl Bürgermeister Haushaltssatzung der Gemeinde Wasserthaleben (Kyffhäuserkreis) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Wasserthaleben folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 425.900,00 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 61.500,00 EUR ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 271 v. H. b) für die Grundstücke (B) 389 v. H. 2. Gewerbesteuer 357 v. H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 68.000,00 EUR festgesetzt. §6 - nicht besetzt §7 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2015 in Kraft. Wasserthaleben, den 05.02.2015 Gemeinde Wasserthaleben gez. Dießl Bürgermeister (Siegelabdruck) Aus den Orten Freiwillige Feuerwehr Clingen Einsatzabteilung: Schulungen Am 31.01.2015 fand im Schulungsraum der Feuerwehr Clingen ein Auffrischungskurs in 1. Hilfe (lebensrettende Sofortmaßnahmen) statt, an dem 10 Kameraden und Kameradinnen teilnahmen. Durchgeführt wurde der Kurs von Frau Sigrid Marcordes, bei der wir uns hiermit für die gute Kooperation bedanken. Am 06.02.2015 informierte Herr Jeffrey Schulz, Jugendschützer des Kyffhäuserkreises, über aktuelle Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Hier waren insbesondere die Kameraden und Kameradinnen angesprochen, die sich in unserer Jugendabteilung engagieren. Insgesamt 15 Teilnehmer konnte die Wehrleitung zu dieser Veranstaltung begrüßen. Auch hier möchten wir Herrn Schulz für die zahlreichen nützlichen Infos herzlich danken. Jugendabteilung: Geländespiel des Stadtfeuerwehrverbandes Gera Insgesamt ca. 370 Teilnehmer aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Thüringen sowie den Hilfsorganisationen THW ASB als auch Schülerlotsen zählte die Veranstaltung in Gera - Aga, die am 31.01.2015 bei frostigen Temperaturen stattfand. Die Jugendfeuerwehr Clingen trat mit 7 Jugendlichen und 2 Betreuern in der Altersgruppe B (13-18jährige) gegen 27 andere Mannschaften an und errang dabei den 3. Platz! Das Geländespiel erstreckte sich auf 10,7 km mit insgesamt 10 Stationen, bei denen neben klassischen Feuerwehraufgaben auch Wissen über Geographie, Naturkunde, Verkehrsrecht, Erste Hilfe sowie ein Geschicklichkeitslauf von den Jugendlichen abgefordert wurden. Unsere Jugendlichen haben nun auch über die Kreis- und Landesgrenzen hinaus bewiesen, was sie drauf haben und welches Potential in ihnen steckt! Ihr seid ein Spitzenteam mit einer Spitzenbetreuung! Macht weiter so!!! Jahreshaupt- und Mitgliederversammlung Die Freiwillige Feuerwehr Clingen sowie der Feuerwehrverein Stadt Clingen e.V. luden am Freitag, den 13.02.2015 zur Jahreshauptversammlung, um das Jahr 2014 Revue passieren zu las- Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen sen. Zudem stand die Neuwahl der Wehrleitung auf der Agenda. Im Bericht des Wehrleiters Christian Stumpe ging es vordergründig um die Einsätze aus dem Vorjahr (insgesamt 21) sowie die geleisteten ehrenamtlichen Einsatz-, Ausbildungs- und Arbeitsstunden der Kameraden und Kameradinnen. Bei den Einsätzen handelte es sich um 12 Hilfeleistungen, 3 Absicherungen, 4 Brandeinsätze, 1 Anforderung der Wärmebildkamera sowie ein Fehlalarm. Er betonte weiterhin die Wichtigkeit regelmäßiger Schulungen und Ausbildungen. Abschließend dankte er allen Feuerwehrmitgliedern für ihr Engagement! Detlef Landes, Vorsitzender des Feuerwehrvereins, legte in seiner Rede besonderes Augenmerk auf die Unterstützung der Einsatzabteilung und der Jugendfeuerwehr. Alle Vereinsmitglieder (aktuell 53) helfen bei zahlreichen Veranstaltungen, Wettkämpfen etc. mit, und auch finanziell greift der Verein den Abteilungen unter die Arme, wenn es um notwendige Anschaffungen geht. Dies bestätigte Kassenwartin Ingrid Schuder in Ihrem Rechenschaftsbericht. Aber auch der gesellschaftliche Aspekt fand in seinem Bericht seinen Platz. So wurden die unternehmerischen Highlights als auch die guten Beziehungen zu den Partnerfeuerwehren hervorgehoben. Jugendwart Christian Schuder betreut derzeit 21 Kinder und Jugendliche in der Jugendabteilung und konnte im vergangenen Jahr 3 Jugendliche an die Einsatzabteilung übergeben. Zum Ausbildungsprogramm gehört seit 2014 neben der theoretischen und praktischen Ausbildung nun auch Sport als fester Bestandteil. Neben einer Vielzahl von Wettkämpfen, die zumeist erfolgreich für unsere Jugend war, gab es natürliche auch zahlreiche kulturelle und gesellschaftliche Unternehmungen. Absoluter Höhepunkt war das 20jährige Jubiläum der Jugendfeuerwehr Clingen im Oktober 2014 mit der erfolgreichen Abnahme der Leistungsspange und einer gelungenen Festveranstaltung. Bürgermeister Harald Keitel wendete sich sodann mit einem Grußwort an die Kameraden und Kameradinnen und dankte für die gute Arbeit. Sein besonderer Dank galt Christian Schuder für seine herausragenden Leistungen in der Jugendarbeit. Aber er erinnerte auch an die bevorstehenden Aufgaben mit dem Anbau an das Gerätehaus, für das er alle Anwesenden um Unterstützung bat. Er sprach von einer „Ehre für die Stadt Clingen“, ein Fahrzeug des Katastrophenschutzes „anvertraut“ zu bekommen, was wiederum zeige, welches Potential unsere Feuerwehr habe. Weitere Grußworte richteten Mario Hasenbein (Landesfeuerwehrverband) als auch Ingo Wolf (Kreisausbilder) an die Kameraden und Kameradinnen. Im Fokus standen hier die gute Zusammenarbeit der Wehren Greußen und Clingen als auch ein Lob für die geleistete Arbeit. „Die Feuerwehr Clingen ist ein verlässlicher Partner.“ Die Kooperationen sollen weiter ausgebaut werden. Im Anschluss an die einzelnen Ausführungen wurden die Wehrleitung und der Vereinsvorstand für das Jahr 2014 einstimmig entlastet. Da sich der bisherige stellvertretende Wehrleiter, JanPeter Kop, nicht erneut zur Wahl stellte, dankte Wehrleiter Stumpe im Namen aller für sein Engagement und seine Leistungen. Die anschließende Wahl der Wehrleitung endete mit folgendem Ergebnis: alter und neuer Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Clingen ist Christian Stumpe, als stellvertretender Wehrleiter wurde Christian Schuder gewählt! Beide bedankten sich für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen sich auf die zukünftige Zusammenarbeit. Zu guter Letzt wurden Auszeichnungen und Beförderungen vorgenommen. Nach erfolgreicher Teilnahme am Truppführer-Lehrgang wurden Janin Schuder und Mathieu Wiegleb zum Haupt- 22. Jahrgang, Nummer 04/15 Seite - 7 - feuerwehrmann befördert. Florian Mähler, Julian Wiegleb und Justine Gleisberg wurden als Feuerwehranwärter in die Einsatzabteilung der Feuerwehr Clingen aufgenommen und Anna Bertram, Janin Schuder sowie Mathieu Wiegleb als Atemschutzgeräteträger ausgezeichnet. Besonders hervorgehoben seien hier nochmals die Ehrungen für 50 Jahre aktiven Feuerwehrdienst an unsere Alterskameraden Reiner Zimmermann und Herbert Fritsche. Clingen, 17.02.2015 Christian Stumpe Wehrleiter Nancy Schuder-Ludwig Pressesprecherin 7. Bürgermeisterdoppelkopf Am Freitag, d. 13.03.2015 geht es ab 19:00 Uhr in die 7. Auflage des Bürgermeisterdoppelkopfes. Diesmal findet das Turnier in der Gaststätte „Zum Prinzen“ in Greußen statt. Wie zu jeder Auflage wird ein Startgeld in Höhe von 10,00 EUR erhoben, wobei wieder das Essen und ein Freigetränk inbegriffen sind. Ich bitte bis zum 06.03.2015 um Anmeldung. René Hartnauer Bürgermeister Der Greußner Karnevalsclub Weiß-Blau hat in der Session 2014/2015 bereits zahlreiche Veranstaltungen durchgeführt. Entschuldigen möchten wir uns hiermit bei allen Gästen des Weiberfaschings am 12.02.2015 für die musikalische Umrahmung. Leider hat uns der gebuchte DJ komplett und ohne vorherige Absage versetzt. Wir hatten innerhalb der kurzen Zeit keine Chance, uns um professionellen Ersatz zu kümmern und konnten daher an diesem Abend nur improvisieren. Selbstverständlich werden wir diesen Umstand durch gebührende Wiedergutmachung im nächsten Jahr berücksichtigen. Am 28.02.2015 findet ab 19:00 Uhr das 2. Offene Männerballettturnier des GKC im Vereinsheim in der Erfurter Straße statt. Karten für die Veranstaltung können in der Gaststätte „Bettis Schlemmerland“ (telefonisch unter 03636 / 700025) erworben werden. Weitere Informationen sowie sämtliche Bilder der aktuellen Session entnehmen sie bitte unserer Webseite unter www.greussner-karneval.de. Seite - 8 - 22. Jahrgang, Nummer 04/15 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen Feuerwehrverein Obertopfstedt Danksagung der Großenehrich Freiwilligen Feuerwehr Hiermit möchten wir, Wehrleiter Marko Hoffmann, Stellvertreter Uwe Wiegand und die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Großenehrich uns auf diesem Wege bei den Sponsoren bedanken. Besonderen Dank möchten wir aussprechen an: Firma BSH Helmert, AGRAR GmbH Großenehrich, R & V Versicherung Gerald Kukla, Firma Jedamski, Malerbetrieb Jens Rodler, Einkaufsmarkt Maik Kästner, dem Bürgermeister der Stadt Großenehrich, Jörg Kunze, sowie Ortsteilbürgermeisterin Stefanie Skor. Desweiteren danken wir Frau Schulz vom Ordnungsamt für die bürokratische Unterstützung recht herzlich. Ebenfalls bedanken wir uns für den zahlreichen Zuwachs von neuen Kameradinnen und Kameraden in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Großenehrich. gez. Marko Hoffmann Wehrleiter 16. Oberbösaer Kindersachen-Basar in Trebra Am 20. März 2015 von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr & am 21. März 2015 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr findet auf dem Saal „Am Mönchtor“ der Gem einde Trebra unser Kindersachen-Basar statt. Hier wird alles rund ums Kind angeboten. Wer gut erhaltene Frühjahrs- und Sommersachen, Spielzeug und alle Dinge rund ums Baby anzubieten hat, die dann anonym verkauft werden, meldet sich bitte im Zeitraum vom 09.03.2015 & 10.03.2015 in der Zeit von 17:00 bis 19:00 Uhr telefonisch (036379 / 46896) bei uns an. Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Niedertopfstedt am Freitag, den 27.02.2015 um 20:00 Uhr im Klubraum des Feuerwehrgerätehauses. gez.: Rießmeier/Wehrführer Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Obertopfstedt am Freitag, den 27.02.2015 um 20:00 Uhr im Klubraum des Feuerwehrgerätehauses. gez.: Spens/Wehrführer Auf Grund des Rücktritts unseres Vereinsvorsitzenden ist eine Neuwahl erforderlich. Wir möchten alle Vereinsmitglieder zu einer Mitgliederversammlung am Freitag, 06.03.2015 um 20:00 Uhr (Wahlvorbereitung) recht herzlich einladen. Wir bitten um unbedingte Teilnahme. Der Vorstand Kinderbasar in Wasserthaleben Am 07.03.2015 findet in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr auf dem Saal der Gaststätte „Zum Frosch“ in Wasserthaleben der Kinderbasar des Fördervereins der Kindertagesstätte „Spatzennest“ statt. Hier wird alles von „A“ bis „Z“ rund ums Kind sowie Sommer- und Frühjahrsmode zum Verkauf angeboten. Wer gut erhaltene Waren anzubieten hat, welche dann anonym zum Verkauf angeboten werden, meldet sich bitte im Kindergarten „Spatzennest“ unter der Tel.-Nr. 036370/40226 an. Bitte haltet einen Zettel und einen Stift bei der Anmeldung bereit. Der Förderverein Stellenausschreibung Die Freiwillige Feuerwehr Wasserthaleben sucht für den sofortigen Eintritt ehrenamtliche Feuerwehrfrauanwärterinnen und Feuerwehrmannanwärter zur Verstärkung unseres Teams. Wenn Sie Schüler, Arbeiter, Angestellter, Handwerker, Beamter, Diplom-Ingenieur, Bäcker, Banker, Maurer, Maler, Elektriker, Kaufmann, Arzt oder einen sonstigen Beruf ausüben, sind Sie wie geschaffen für uns. Wir bieten: - gute Kameradschaft - eine gründliche Einarbeitung - viel Spaß und Action - das gute Gefühl, anderen Menschen geholfen zu haben - die Würdigung des Ehrenamtes durch die Stadt - die Möglichkeit zur Förderung eines LKW-Führerscheins - Altersvorsoge durch die Feuerwehrrente - spezielle Technik für besondere Lagen Wir erwarten: - Einsatzbereitschaft - Bereitschaft zur interessanten Aus- und Fortbildung - Teamgeist und Kameradschaft - Feuer und Flamme für das Ehrenamt Ihr Profil: - Mindestalter 16 Jahre - Sie sind bereit, Zeit zu opfern, Menschen zu helfen und Eigentum zu retten Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich einfach bei uns. Feuerwehr Wasserthaleben Wehrführer Manuel Wölbing Hauptstraße 5 99718 Wasserthaleben Tel.: 036370 40348 o. 0175 6479387 Oder schauen sie doch mal zur nächsten Ausbildung am 20.02.15 ab 19:00 Uhr oder am 06.03.15 ab 19:00 Uhr in unserer Wache vorbei. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen 22. Jahrgang, Nummer 04/15 Seite - 9 - Aus Schulen und Kindertagesstätten Aktion Bachfege „Sächsische Helbe“ DRK-Kita „Haus der kleinen Eselchen“ Clingen Wir blicken auf eine ereignisreiche Weihnachtszeit zurück Bereich Sportplatz Clingen - Wehr Westgreußen Samstag, 14. März 2015 von 8 - 12 Uhr Treffpunkt: 7:45 Uhr, Gemeindeschänke Westgreußen Aufruf an alle Angler, Gartenbesitzer, Naturschützer und interessierte Bürger zur Erhaltung des Helbesystems Mit der Fortführung, der im letzten Jahr vom Angelverein Greußen organisierten Helbefege, helfen Sie mit bei der Erhaltung dieses Meisterwerkes mittelalterlicher Wasserbaukunst, welches im 13. Jahrhundert zum Antrieb der zahlreichen Mühlen sowie der Wasserversorgung der Städte Greußen und Weißensee angelegt wurde. Heute hat das Helbesystem mit seinen einzigartigen Naturschönheiten seine Bedeutung für die hiesige Kulturlandschaft, für Bewässerungszwecke der zahlreichen Gartenanlagen, als Brauch- und Löschwasser bei Havarien und Bränden sowie für die Wasserversorgung mehrerer Gewässer entlang des 18 km langen Weges vom Helbewehr in Westgreußen bis hin nach Weißensee. Welche Arbeiten werden durchgeführt: • SammelnvonMüllentlangdesBachbettesundderangrenzenden Uferbereiche • EntfernenvonTreibgut, Staus, abgestorbenen Astwerk,Zurückschneiden von überhängenden Ästen • Bei Notwendigkeit manueller Aushub der Laub- und Schlammschicht Mitzubringen sind: • Gummistiefel, Schaufel, Gabel, Harken, Handschuhe, Astschere, Säge Vorstand Angelverein Greußen 1957 e.V. Viele Omas und Opas folgten am 12. November 2014 der Einladung ihrer Enkelkinder. Für die Kinder der DRK Kita „Haus der kleinen Eselchen“ Clingen war es ein ganz besonderer Tag, denn nur einmal im Jahr findet der „Oma und Opa-Tag“ statt. Um 15:30 Uhr ging es mit Kaffee und selbstgebackenem Kuchen los. Bei der Begrüßung der zahlreich erschienenen Großeltern, Herr Genzel (DRK Kreisverband e.V.) und Elternvorsitzender Herr Dietze, wünschte die Leiterin Silke Haupt allen einen unterhaltsamen Nachmittag. Stolz präsentierten die Kinder ihren Großeltern und Gästen ein abwechslungsreiches Programm aus Gesang, Tanz, Gedichten und einem kleinen Theaterstück. Zum Abschluss überreichten die Kinder ihren Großeltern ein selbstgebasteltes Geschenk. Ein großer Dank gilt den fleißigen Helfern Frau Jaqueline Schuder und Annette Glätzer, den Kuchenbäckern, sowie der Freiwilligen Feuerwehr Clingen. 4 Wochen später in der Adventszeit überraschten die Kinder ihre Eltern ebenfalls mit diesem Programm. Dazu gab es selbstgebackene Plätzchen, die in der neuen Küche gebacken wurden. Am Ende überreichten sie Ihnen ein kleines Präsent. In diesem Sinne möchten wir uns ganz besonders bedanken: bei der Firma Steinhäuser und Groppe, sowie bei den Herren M. Schelletter, K. Kriese und N. Haupt, die dazu beigetragen haben, dass unsere Küche im „Haus der kleinen Eselchen“ in einem neuen Glanz erstrahlt. Seite - 10 - 22. Jahrgang, Nummer 04/15 Aus Verbänden und Vereinen Ökumenischer Wanderverein“ St. Bonifatius“ e.V. Greußen Einladung Zur Fahrt mit der DB nach Jena zum Planetarium und Botanischen Garten am 28.2.2015 laden wir alle Mitglieder und Interessenten herzlich ein. Treffpunkt: 08:00 Uhr Bahnhof Greußen Rückankunft Greußen: 17:38 Uhr. Frisch auf! Vorstand Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen si ist eine sehr sehenswerte Stadt, die terrassenförmig auf drei Ebenen errichtet worden ist. Die Besucher erlebten eine Stadtführung, bei der auch der Dom und die Kirchen St. Franziskus und St. Clara besichtigt wurden. Von Assisi aus ging es dann auf die Heimreise. Dankbar für die vielen beeindruckenden Erlebnisse und die wohlbehaltene Fahrt kamen die Reisenden wieder in Sömmerda an. Auch wir danken Fam. Kühnl und Herrn Penther für den erlebnisreichen Nachmittag, hatten sie uns doch im grauen, kalten Januar in das sonnige Italien „entführt“. M. Krieger Wanderfreunde „erkunden“ Rom und Assisi Die grauen und etwas ruhigeren Tage im Januar, nach dem der Trubel um Weihnachten und Neujahr abgeklungen ist, sind gut geeignet, Rückschau auf das alte Jahr zu halten und Pläne für das neue zu schmieden. So ist es schon viele Jahre Tradition im Ökumenischen Wanderverein, dass wir uns an einem Wochenende Mitte Januar zu einem solchen Austausch treffen. Nachdem wir uns bei selbstgebackenem Kuchen und Kaffee gestärkt haben, hören wir uns dann immer einen Vortrag an, der Anregung für künftige Veranstaltungen gibt oder in einer Rückschau an besonders prägnante Ereignisse erinnert. In diesem Jahr konnten wir an einer Reise nach Rom und Assisi „teilnehmen“. Diese 10tägige Reise war im Oktober 2014 von Pfarrer Bock aus Sömmerda, der in Rom Theologie studiert hatte, organisiert worden. Per Flugzeug oder Bus hatten sich 78 Interessierte, katholische und evangelische Christen sowie Konfessionslose, auf den Weg gemacht, unter ihnen auch einige Mitglieder unseres Vereins. Mit Hilfe eines Videos, erstellt von Fam. Kühnl aus Greußen, berichtete M. Penther von einzelnen Stationen. So nahm die Reisegruppe an einer Papstaudienz teil. Diese Audienzen finden einmal wöchentlich auf dem Platz vor dem Petersdom statt. Unter freiem Himmel bei sonnigem Spätsommerwetter hatten sich unzählige Besucher aus vielen verschiedenen Ländern versammelt. Jede Reisegruppe wurde namentlich begrüßt, so auch die Gruppe der Franziskusgemeinde Sömmerda. Zu einer Erkundung von Rom gehört unbedingt der Besuch des Forum Romanum und des Colosseums. Beides sind Denkmäler der Antike: das Forum Romanum war der zentrale Platz der Stadt Rom, auf dem sich das öffentliche Leben abspielte und im Colosseum fanden Großveranstaltungen zur Unterhaltung der Bürger statt, z.B. Wagenrennen und Gladiatorenkämpfe. Auf dem Programm stand auch die Besichtigung einiger sehenswerter Kirchen Roms. In der Kirche St. Ignatio findet jährlich am 6.Oktober die Einsegnung der neuen Priester statt. Auch Pfarrer Bock war am 6. Oktober 2004 hier eingesegnet worden. Am Abend wurde dann sein 10-jähriges Priesterjubiläum in fröhlicher Runde gefeiert. Ein weiterer Programmpunkt war ein Rundgang in Trastevere, einem Stadtteil Roms mit verwinkelten malerischen Gässchen, in dem viele Künstler leben. Der Besuch der Vatikanischen Museen, u.a. der berühmten Sixtinischen Kapelle, war ein unbedingtes „Muss“. Auch ein Abstecher zu den Vatikanischen Gärten und zum Sommersitz des Papstes Castel San Gandolfo stand auf dem Programm. Da Papst Franziskus seine Kirche zu mehr Bescheidenheit ermahnt, hatte er im vergangenen Jahr auf den aufwändigen Urlaub in San Gandolfo verzichtet, leider zum Leidwesen der dortigen Bewohner, denen die durch die geringere Zahl von Touristen entgangenen Einnahmen fehlen. An einer Führung durch einen Teil der Katakomben Roms nahm die Reisegruppe ebenfalls teil. In diesen Katakomben, ehemaligen Begräbnisstätten, hatten Christen während der Verfolgung in den ersten Jahrhunderten Zuflucht gesucht. Erst mit der Herrschaft von Kaiser Konstantin im 4.Jahrhundert endete die Zeit der Christenverfolgungen. Nach diesen erlebnisreichen Tagen hieß es Abschied zu nehmen von Rom. Per Bus ging es zum nächsten Ziel nach Assisi, der Stadt, in der der Heilige Franziskus gelebt und gewirkt hat. Assi- Schützengesellschaft Greußen 1525 e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 06. März 2015, 19.30 Uhr im Vereinshaus der SG, Ottenhäuser Straße 9, Greußen Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit 3. Beschluss der Tagesordnung 4. Bericht des Schützenmeisters 5. Bericht des Schatzmeisters 6. Bericht der Rechnungsprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahl eines Versammlungsleiters 9. Vorstellung der Kandidaten des neuen Vorstands 10. Wahl des neuen Vorstands 11. Vorstellung der Kandidaten als Rechnungsprüfer 12. Wahl der Rechnungsprüfer 13. Termine 2015 14. Sonstiges 15. Schließen des offiziellen Teils der Versammlung gez.: Hans-Joachim Mauß 1. Schützenmeister Termine März 2015 • Freitag06.März2015 Jahreshauptversammlung 19.30 Uhr Vereinshaus Ottenhäuser Straße, Greußen • JedenDienstag Training Luftpistole & Luftgewehr 19.00 Uhr Vereinshaus Ottenhäuser Straße, Greußen • Jeden4.DienstagimMonat Training Luftgewehr & Luftpistole für Interessenten aus der Bevölkerung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, 19.00 Uhr Vereinshaus Ottenhäuser Straße, Greußen • 28.März2015 Grundreinigung Vereinshaus 10.00 Uhr Vereinshaus Ottenhäuser Straße, Greußen Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen Aktuelles aus dem Wettkampfgeschehen des SSV Niedertopfstedt 1991 e.V. I. 4. 4. 2. 3. 4. 6. 3. 3. 4. Landespokal Luftpistole am 14.02.2015 in Suhl Marvin Schinköthe 157 Ringe/Schüler m Alexander Quitt 328 Ringe/Jugend m Julia Wallrodt 321 Ringe/Juniorinnen Pascal Knörig 538 Ringe/Junioren Dominik Beck 517 Ringe/Junioren Robert Bracke 465 Ringe/Junioren Katharina Seifert 355 Ringe/Damenklasse Mario Pforr 549 Ringe/Herrenklasse Frank Schwarzer 348 Ringe/Herren-Altersklasse Schützengemeinschaft Oberbösa 1992 e.V. Das nächste Wertungsschießen findet am 01.03.2015 von 9:00 bis 12:00 Uhr im Oberbösaer Schützenobjekt statt. Der Vorstand lädt alle Mitglieder und interessierten Bürger dazu recht herzlich ein. Pabst Vorsitzender Wir gratulieren Geburtstage der älteren Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Greußen Die Bürgermeister der Mitgliedsstädte und Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Greußen gratulieren den nach genannten Jubilaren herzlich zum Geburtstag und wünschen vor allem Gesundheit (wir gratulieren zum 65., 70., 75. Jubiläum und ab dem 80. Geburtstag): Altersjubilare Monat März 2015 Stadt Clingen 01.03. Herr Marx Werner zum 85. Geburtstag 08.03. Frau Lautenschläger Anita zum 85. Geburtstag 16.03. Herr Marx Friedrich zum 75. Geburtstag 25.03. Herr Jüngling Dieter zum 80. Geburtstag 25.03. Frau Kost Edith zum 84. Geburtstag 25.03. Herr Wolf Heinz zum 81. Geburtstag Stadt Greußen 01.03. Frau Kühnl Edeltraud zum 89. Geburtstag 01.03. Herr Kunze Friedhelm zum 83. Geburtstag 03.03. Herr Wallrodt Werner zum 91. Geburtstag 04.03. Herr Knoch Manfred zum 81. Geburtstag 05.03. Herr Roszeitis Günter zum 75. Geburtstag 09.03. Frau Hoffmann Friedericke zum 84. Geburtstag 10.03. Herr Rudloff Baldur zum 75. Geburtstag 12.03. Frau Gräser Erika zum 84. Geburtstag 12.03. Herr Harbich Josef zum 86. Geburtstag 13.03. Herr Schettler Horst zum 91. Geburtstag 15.03. Frau Franze Eva zum 80. Geburtstag 16.03. Frau Alperstedt Ilse zum 83. Geburtstag 16.03. Frau Bechstedt Margot zum 82. Geburtstag 17.03. Frau König Anna zum 101. Geburtstag 18.03. Frau Meerstedt Liselotte zum 86. Geburtstag 18.03. Frau Nareyke Gerlinde zum 65. Geburtstag 19.03. Frau Hopp Ilse zum 88. Geburtstag 19.03. Frau Mainzer Brunhilde zum 75. Geburtstag 20.03. Frau Blume Ilse zum 90. Geburtstag 22.03. Herr Liebetruth Rolf zum 75. Geburtstag 23.03. Herr Wickenhagen Hans zum 91. Geburtstag 24.03. Frau Weiß Lieselotte zum 85. Geburtstag 28.03. Frau Härtel Dorothea zum 90. Geburtstag 29.03. Frau Babst Marianne zum 80. Geburtstag Stadt Greußen OT Grüningen 23.03. Frau Abicht Gisela zum 83. Geburtstag 30.03. Frau Tilch Christl zum 85. Geburtstag 31.03. Frau Michel Ingedore zum 81. Geburtstag Stadt Großenehrich 10.03. Frau Posselt Edelgard zum 85. Geburtstag 22. Jahrgang, Nummer 04/15 Stadt Großenehrich OT Feldengel 09.03. Frau Böttger Irmgard 20.03. Frau Herold Marianne Stadt Großenehrich OT Holzengel 04.03. Herr Bergmann Wilfried Stadt Großenehrich OT Kirchengel 26.03. Frau Rabe Helene Stadt Großenehrich OT Niederspier 02.03. Frau Rhodius Ruth 10.03. Frau Henze Anneliese 19.03. Herr Jakob Kurt 27.03. Herr Frank Josef 29.03. Herr Thies Günter Stadt Großenehrich OT Otterstedt 20.03. Frau Breitenstein Jutta Stadt Großenehrich OT Bliederstedt 21.03. Herr Petri Wolfgang Stadt Großenehrich OT Westerengel 01.03. Frau Hüllemann Waltraut 06.03. Frau Adelmeyer Rosa 06.03. Frau Pößel Irmgard 21.03. Frau Schieke Ilse Gemeinde Niederbösa 16.03. Frau Isserstedt Leni Gemeinde Oberbösa 06.03. Frau Heinze Isolde 08.03. Herr Brune Werner 16.03. Frau Brune Rosemarie 24.03. Herr Köhne Siegfried 27.03. Frau Beutler Brigitta Gemeinde Topfstedt OT Niedertopfstedt 21.03. Frau Pfaffe Klara Gemeinde Topfstedt OT Obertopfstedt 12.03. Herr Witzenhause Benno 13.03. Frau Grüning Charlotte 13.03. Frau Landgraf Ingrid 25.03. Frau Schröter Hildegard Gemeinde Trebra 06.03. Frau Weilert Thea Gemeinde Wasserthaleben 08.03. Herr Beck Günter 25.03. Frau Rödiger Edda 29.03. Herr Garthoff Kurt Gemeinde Westgreußen 10.03. Frau Hähnel Hanne-Lore 20.03. Frau Hildebrandt Lona 25.03. Frau Mucke Waltraud Seite - 11 - zum 82. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 75. Geburtstag Wissenswertes Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V. Seniorennachmittage im JC Großenehrich Einige Zeit haben die Senioren ein neues Domizil gesucht. Mit Hilfe der Stadt Großenehrich und des Kreisjugendrings Kyffhäuserkreis wurde dies nun im JC Großenehrich gefunden. Mit anfänglicher Skepsis wurde der Jugendclub in Augenschein genommen und manch einer der Senioren war überrascht, wie schön das Domizil der Kinder und Jugendlichen mittlerweile geworden ist. Seit Januar werden hier nun monatlich Seniorennachmittage durchgeführt. In gemütlicher Runde können es sich Seite - 12 - 22. Jahrgang, Nummer 04/15 die Senioren der Stadt Großenehrich bei selbst gebackenem Kuchen gut gehen lassen und sich austauschen. Dabei werden sie durch die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen Heike Manes und Andrea Ackermann betreut. Ziel ist es, dieses Angebot auszubauen, um auch generationsübergreifend zu arbeiten und den Kontakt zwischen jung und alt wieder aufleben zu lassen. Zudem können auch Themennachmittage angeboten werden. Bereichsjugendpflegerin Beatrice Hoffmann Telefon 03636-703400 oder 703406 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen wie z. B. den Hundesportverein oder den Kaninchenzuchtverein, aber auch für Fussballer und Feuerwehr durch nahe Sportplatzlage und Wiese mehr Möglichkeiten, sich attraktiv zu präsentieren. Zu einem gesonderten Vor-Ort-Termin in Grüningen am 13. April 2015 wollen sich die Vereine nochmals dazu verständigen, ob der Tag der Vereine z. B. einem Thema untergeordnet wird oder sich alle Vereine mit einem kleinen Beitrag auf der Bühne präsentieren. Besucher dürfen also dieses Jahr gespannt sein, welche Neuigkeiten der Tag der Vereine in Greußen 2015 bietet. Bereichsjugendpflegerin Trixi Hoffmann Tolle Winterferientage im Jugendclub Großenehrich In den Winterferien gab es für die Kinder und Jugendlichen aus Großenehrich und der Umgebung wieder einige interessante Angebote, die nur mit Hilfe der ehrenamtlichen Betreuerinnen Heike und Andrea im Jugendclub umgesetzt werden konnten. Deshalb an dieser Stelle mal ein großer Dank an die beiden fleißigen Helferinnen. Zu Beginn der Ferien wurde es kreativ. Gemeinsam mit Steffi Skor wurden schöne Keilrahmen gestaltet, die natürlich auch mit nach Hause genommen wurden. Sportliche, spannende und auch lustige Wettkämpfe gab es am zweiten Tag in der Turnhalle. Zudem wurde fast täglich im Jugendclub gekocht und Gesellschaftsspiele angeboten. Das Highlight der Ferien war jedoch am Donnerstag eine Tagesfahrt. Gemeinsam ging es in die Thüringentherme nach Mühlhausen. Hier hatten alle den richtigen Tag gewählt, denn hier war sprichwörtlich der Teufel los, Neptunfest wurde gefeiert. Und so gab es neben dem normalen Betrieb auch noch zusätzliche Aktionen und Spiele. Ob auf der Rutsche, im warmen Whirlpool oder im Wellenbad, alle kamen auf ihre Kosten und hatten riesigen Spaß. Anschließend stärkten sich alle noch gemeinsam bei Mc. Donalds, bevor am späten Nachmittag die Heimreise angetreten wurde. Freitag startete dann im Jugendclub noch eine Faschingsparty, bei der das beste Kostüm prämiert wurde. Bereichsjugendpflegerin Beatrice Hoffmann Jugendclub Großenehrich Schadstoffkleinmengensammlung im Frühjahr 2015 In der Zeit vom 17.03.2015 bis 26.03.2015 wird vom Landratsamt Kyffhäuserkreis die nächste Schadstoffkleinmengensammlung innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Greußen durchgeführt. Mit der Durchführung wurde die Firma Remondis beauftragt. Angenommen werden Spreydosen, Lösemittel, Unkrautex, Bi 58, Kleber, Farb- und Altlackreste, Verdünner, Trockenbatterien, Quecksilber (Thermometer usw.), Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Spraydosen, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, ölverunreinigte Betriebsmittel (Ölfilter, Schmierfette, Öllappen usw.), Haushaltsreiniger, Leuchtstoffröhren. Nicht entgegengenommen werden infektiöse Abfälle (Einwegspritzen etc.), Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Feuerlöscher, Asbest, Altreifen, Autobatterien, Autoteile, Kühlschränke und defekte unverschlossene Behältnisse. Bei der Anlieferung durch den Besitzer soll darauf geachtet werden, dass die schadstoffhaltigen Abfälle dem Personal des Schadstoffmobils persönlich und möglichst in der Originalverpackung übergeben werden. Auch Firmen haben die Möglichkeit, (kostenpflichtig) Schadstoffe bis zu einer Gesamtmenge von 100 kg abzuliefern. Die Sonderabfälle sind in Einzelbehältnissen abzugeben. Das Gesamtgewicht eines Behälters darf 30 kg, das Gesamtvolumen 30 l nicht übersteigen. Die Termine der Entsorgung für jede Gemeinde entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle. Die Schadstoffe dürfen niemals unbeaufsichtigt an den Straßenrand oder Standplatz gestellt werden! am Montag, dem 17.03.2015 Ort Standplatz Niederspier Bahnunterführung Richtung Oberspier Westerengel Parkplatz Schule Kirchengel Kirchengler Zinsweg/ ehem. Kindergarten Otterstedt Feuerwehr/Ortsausgang Vereinstreffen im Jugendhaus Greußen mit Planung des Tages der Vereine 2015 Der Bürgermeister der Stadt Greußen, Ren? Hartnauer und die für den Bereich Greußen und Großenehrich zuständige Bereichsjugendpflegerin Trixi Hoffmann hatten Anfang Februar zum Vereinstreffen eingeladen. Über 30 Teilnehmer aus den verschiedenen Vereinen in Greußen und Umgebung nahmen daran teil. Mitarbeiter des Landratsamtes stellten die Ehrenamtscard des Kreises sowie deren Beantragung und Vergünstigungen vor. Gleichzeitig wurden wichtige Informationen zu den Anträgen auf die Ehrenamtsauszeichnung in der Stadt Greußen sowie des Landkreises gegeben. Neben der Auswertung zum Tag der Vereine 2014 wurden auch der neue Tag der Vereine 2015 besprochen und diskutiert. Da der Tag der Vereine schon über viele Jahre in Greußen angeboten wird, gibt es natürlich auch Kritik. Wie kann man diesen Tag jedes Jahr aufs Neue interessant für Besucher gestalten. Wie gewinne ich als Verein neue Mitglieder? Reicht ein Infostand aus, um mich als Verein zu präsentieren? Diesen Fragen wollte man nachgehen. Jedoch wurde auch trotz Kritik klar geäußert, dass der Tag der Vereine in Greußen wohl einmalig im Kreis ist, so ein Vertreter des Regionalverbandes der Hörgeschädigten. Am Ende der Diskussion einigten sich alle auf die Durchführung des Tages der Vereine am 29. August 2015 im Schlosspark Grüningen. Hier gibt es für verschiedene Vereine, am Donnerstag, dem 19.03.2015 Ort Standplatz Wasserthaleben Gaststätte/Kreuzung Richtung Ebeleben Clingen Markt Westgreußen Nähe Gasthof „Hirsch“ Greußen Friedhof/Neustadt Grüningen Gaststätte Dorfkrug Niedertopfstedt Bürgerhaus/Gutshof Obertopfstedt Lindenstraße 15 Feldengel Feuerwehrgerätehaus Holzengel Straße nach Feldengel Trebra Garage ehem. LPG Niederbösa Ortsausgang Richtung Oberbösa Oberbösa Ortsausgang Richtung Kindelbrück Zeit 15:25 bis 15:40 Uhr 16:00 bis 16:15 Uhr 16:25 bis 16:40 Uhr 16:55 bis 17:10 Uhr Zeit 09:00 bis 09:15 Uhr 09:30 bis 09:50 Uhr 10:00 bis 10:15 Uhr 10:45 bis 11:15 Uhr 11:25 bis 11:40 Uhr 11:50 bis 12:05 Uhr 13:00 bis 13:15 Uhr 13:30 bis 13.45 Uhr 13:55 bis 14:10 Uhr 14:25 bis 14:40 Uhr 14:50 bis 15:05 Uhr 15.15 bis 15.30 Uhr am Donnerstag, dem 26.03.2015 Ort Standplatz Zeit Bliederstedt Bushaltestelle 13:00 bis 13:15 Uhr Wenigenehrich Buswendeschleife 14:00 bis 14:15 Uhr Großenehrich Str. der DSF/Bahnhofstr., alter Bahnhof 14:25 bis 14:40 Uhr Rohnstedt Ortseingang an der ehem. LPG 14:55 bis 15:10 Uhr Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen Für weitere Fragen steht das Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft des Kyffhäuserkreises unter der Rufnummer 03632 741-343 zur Verfügung. Sondershausen, den 26.01.2015 gez. Dr. Fruth Amtsleiter Informationen der AOK PLUS AOK-Pflegenavigator erweitert - Neue Info für Pflegekosten Ab sofort bietet die AOK PLUS einen erweiterten Service in ihrem Pflegenavigator im Internet. „Neben den Kontaktdaten, den Angaben zu Leistungen, Angeboten, Pflegenoten und Qualitätsprüfungen von insgesamt je 1.500 Pflegeheimen und Pflegediensten in Thüringen und Sachsen werden Infos zu den geschätzten Pflegekosten jetzt übersichtlicher im neuen Layout angezeigt“, so Serviceleiterin Sylvia Molis. Dieser Service ist kostenfrei. Abhängig von den gewählten Leistungen und der Pflegestufe wird der voraussichtliche Eigenanteil angezeigt. Die Kostenschätzung kann ausgedruckt oder auch in der Merkliste für einen späteren Vergleich mit anderen Pflegediensten gespeichert werden. Ein verbindlicher Kostenvoranschlag der Pflegeeinrichtung wird dadurch zwar nicht überflüssig aber die neue Kosteninfo ist eine gute Grundlage für die konkreten Verträge. Wer Hilfe benötigt kann sich darüber hinaus an die Pflegeberaterin der AOK PLUS im Kyffhäuserkreis unter 036314752-83769 wenden. Sie berät zu allen Pflegethemen sowohl telefonisch als auch direkt im Hausbesuch. Mehr Infos: aok-gesundheitsnavi.de AOK-Chipkarte gilt bundesweit Versicherte der AOK PLUS brauchen in Deutschland beim Arztbesuch nur ihre Chipkarte vorzulegen. Diese gilt bundesweit. Die Versicherten müssen also nichts dazu bezahlen, wenn Sie beispielsweise im Urlaub den Arzt aufsuchen. „Grundsätzlich gilt für unsere Versicherten in Deutschland die freie Arztwahl bei zugelassenen Vertragsärzten“, erklärt die AOK-Serviceleiterin Sylvia Molis. Versicherte, die auf Grund falscher Informationen zu diesem Thema bei der AOK PLUS gekündigt haben, können diese Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist jederzeit schriftlich widerrufen. Zusätzliches Plus für die Versicherten der Kasse: Sie können darüber hinaus auch außerhalb Deutschlands unkompliziert Arztleistungen in Anspruch nehmen. Wer den Zusatztarif „AOK PLUS weltweit“ abgeschlossen hat, sichert alle Gesundheitsrisiken bei Auslandsreisen ab. Dazu gehören alle notwendigen medizinischen Behandlungen, die Unterstützung in Notfällen sowie die Kostenübernahme und Organisation von Rücktransporten im Krankheitsfall - das alles zum Preis von jährlich ab 4,95 Euro. 22. Jahrgang, Nummer 04/15 Seite - 13 - Am Montag, dem 02.02.2015, starteten die Ferien mit zwei Angeboten. Für die Mädchen fand ein Beautytag statt, dabei konnten sie sich wie die Topmodels fühlen und verwöhnen lassen. Sie wurden geschminkt, ihre Haare frisiert, die Fingernägel lackiert und sie konnten sich im Verkleidungsraum des Jugendhauses für die anschließende Modenschau vorbereiten. Die Jungs konnten ihr Können in einem Tischtennisturnier unter Beweis stellen. Bei einem fairen und spannenden Turnier erhielten die ersten drei Spieler tolle Pokale. Dienstagvormittag erfolgte für die Kinder von 7 - 10 Jahren eine Fahrt nach Erfurt ins Kinderland. Egal ob auf den vielen Rutschen, auf der Kartbahn, im Bälleparadies, auf den Trampolins oder beim Schießen mit der Softballkanone, alle 24 Kinder konnten toben, klettern, springen und spielen und hatten großen Spaß. Am Nachmittag ging es für die 10- bis 16-Jährigen nach Sondershausen auf die Bowlingbahn. Dort standen den Kindern und Jugendlichen zwei Bahnen zur Verfügung, auf denen sich spannende Einzel- und Teamwettkämpfe ausgetragen haben. Auch das hat allen TeilnehmerInnen sehr große Freude bereitet. Heiß und lecker war es am Mittwoch in der Küche. Zusammen mit den Kids wurde ein Amerikatag durchgeführt. Die Kinder haben Hamburger und zum Nachtisch einen leckeren Bananenpudding selbst zubereitet. Ein großes Amerikaquiz wurde im Vorfeld vorbereitet, bei dem die Kinder und Jugendlichen ihr Wissen testen konnten und es wieder Preise zu gewinnen gab. Am Donnerstag erfolgte die zweite Tagesfahrt der Winterferien. Es ging mit dem Zug nach Erfurt ins Kino. Dort standen den Kindern drei Filme zur Auswahl: Baymax, Annie und Die Pinguine aus Madagaskar. Aus diesen drei Filmen konnten sich die Kinder und Jugendlichen einen auswählen und diesen schauen. Nach dem Kinobesuch konnten sich alle bei Mc Donalds stärken und Erfurt bei einem Stadtbummel erkunden. Am Freitag startete eine große Faschingsparty mit vielen lustigen Spielen und einem leckeren Faschingsbuffet mit gesponserten Pfannkuchen, einer Früchtebowle, Wienern und Sandwichs. Alle Kinder kamen in tollen Kostümen, welche am Ende durch alle Kinder bewertet wurden und auch hier gab es wieder Preise für die ersten drei Plätze. Alle Kinder und Jugendlichen, sowie die Mitarbeiterinnen des Jugendhauses hatten in den Winterferien viel Spaß und freuen sich schon jetzt auf die kommenden Osterferien. Neuer Clubrat im Jugendhaus Greußen Wissenswertes Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V. Winterferienspaß im Jugendhaus Greußen In den diesjährigen Winterferien war das Jugendhaus Greußen zur Freude der Mitarbeiter des Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V. sehr gut besucht. Es fand ein abwechslungsreiches und buntes Programm für Kinder und Jugendliche von 7 bis 16 Jahren im Jugendhaus Greußen statt, welches mit großer Freude von 43 Kindern angenommen wurde. Am 06.02.2015 fand im Jugendhaus Greußen die erste Clubversammlung 2015 für alle interessierten Kinder und Jugendlichen statt. Zu dieser Versammlung konnten alle TeilnehmerInnen offen und ehrlich äußern, was ihnen besonders gut im bzw. am Jugendhaus gefällt. Zudem waren alle angehalten, Wünsche und neue Ideen zu äußern. Den Mitarbeiterinnen des Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V. im Jugendhaus ist es wichtig, die Kinder und Jugendlichen in die Arbeit einzubeziehen und Wünsche offen zu diskutieren und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. An diesem Tag wurde ein Clubrat, bestehend aus Kindern und Jugendlichen gewählt, der die Interessen aller kleinen und großen BesucherInnen vertreten soll. Damit alle Kinder und Jugendlichen einen altersgerechten Ansprechpartner haben, konnten die TeilnehmerInnen den Clubrat mit jeweils zwei Kindern aus der Alterskategorie 7 - 10 Jahre, zwei in der Altersgruppe 11 - 13 Seite - 14 - 22. Jahrgang, Nummer 04/15 Jahre und zwei Jugendlichen im Alter von 14 - 16 Jahren wählen. Im nun neu entstandenen Clubrat vertreten sind Vanessa Nebe, Sebastian Schimmer, Julian Hocke, Alina Klebba, Lisa Weichbrodt und Celine van Hees. (im Bild von links nach rechts. Es fehlt: Celine van Hees). Der Clubrat wird sich nun alle zwei Wochen Montags im Jugendhaus treffen, um Wünsche und Interessen aller BesucherInnen mit dem Team des Jugendhauses zu besprechen, neue Ideen umzusetzen oder auch für Schwierigkeiten nach Lösungen zu suchen. Natürlich kann und soll der Clubrat auch Vorbildfunktion für andere übernehmen, andere motivieren, sich zu beteiligen und sich für die Erweiterung des Jugendhauses einsetzen. Das Team des Jugendhauses Greußen freut sich auf eine gute und effektive Zusammenarbeit, die dem Wohl aller Kinder und Jugendlichen dient. Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Greußen Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21, [email protected], www.wittich.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Karl-Heinz Kämmerer, Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Greußen Redaktion amtlicher und nichtamtlicher Teil: Ulrich Georgi, Hauptamtsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Greußen Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: 14-tägig, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsstädte und -gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Greußen. Im Bedarfsfall können Sie Einzelexemplare persönlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen abholen oder zum Bruttopreis von 2,05 EUR inkl. Porto bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13 a, 99718 Greußen, Tel.: 03636 76220, Fax: 03636 762276, E-Mail: [email protected] bestellen. Hinweise: 1. Die veröffentlichten Amtsblätter einschließlich aller ihrer Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jeder Nachdruck bedarf der Einwilligung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen. Dies gilt auch für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. 2. Die im amtlichen Teil dieses Amtsblattes erfolgenden öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedskommunen sowie der Verwaltungsgemeinschaft Greußen selbst sind nach § 27 a des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.08.2009 (GVBl. S. 699) in der zurzeit geltenden Fassung ebenso auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „www.vgem-greussen.de“ unter dem Namen der jeweiligem Mitgliedskommune bzw. der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter den Rubriken „Aktuelles“ -> „Nachrichten“ öffentlich bekannt gemacht. 3. Die Verantwortung für den Inhalt der im nicht amtlichen Teil des Amtsblattes erfolgenden Veröffentlichungen liegt ausschließlich beim jeweiligen Verfasser. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf die Veröffentlichung kein Rechtsanspruch besteht, diese ausschließlich die Auffassung(en) des Verfassers bzw. der Verfasser wiedergeben und nicht die der Verwaltungsgemeinschaft Greußen und/ oder einer ihrer Mitgliedskommunen. Sie sind auch nicht als einseitige Parteinahme der Verwaltungsgemeinschaft Greußen oder einer ihrer Mitgliedskommunen zugunsten oder zulasten bestimmter Parteien, Gruppierungen, Verbände, Vereine etc. zu verstehen. Die Veröffentlichungen werden in der Regel nach der Reihe ihres Eingangs in der zugegangenen Fassung und in nicht korrigierter Weise veröffentlicht. Die Verwaltungsgemeinschaft Greußen behält sich vor, zugeleitete Manuskripte zu kürzen. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
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