KIT Lebensmittelchemie BA MA Mai 15

Lebensmittelchemie
Bachelor/Master of Science (B.Sc./M.Sc.)
am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
zentrum FÜR Information und Beratung (zib)
KIT – Universität des Landes Baden-Württemberg und
nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft
Adresse der Fakultät für Chemie und Biowissenschaften
Postanschrift:
Besucheradresse:
Fakultät für Chemie und Biowissenschaften
Gebäude 30.45
Engesserstraße 15
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Campus Süd
Fakultät für Chemie und Biowissenschaften
76131 Karlsruhe
Dekanatssekretariat
Marion Pollich
Tel.: 0721/608-43804/ -47258
Fax: 0721/608-47259
Geb. 30.45, Raum 126
E-Mail: [email protected]
http://www.chem-bio.kit.edu/
Adresse des Instituts für Angewandte Biowissenschaften: Abteilungen für
Lebensmittelchemie und Toxikologie / Phytochemie
Postanschrift
Besucheradresse
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Campus Süd
Institut für Angewandte Biowissenschaften
Abteilungen für Lebensmittelchemie und
Toxikologie/Phytochemie
Kaiserstraße 12, 76131 Karlsruhe
Institut für Angewandte Biowissenschaften
Abteilungen für Lebensmittelchemie und
Toxikologie/Phytochemie
Adenauerring 20,
Gebäude 50.41 (AVG), 1. und 2. OG
http://www.lmc.iab.kit.edu
Impressum
Information Lebensmittelchemie am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Stand:
Mai 2015
Die zib-Informationen werden in der Regel jährlich überarbeitet.
Die aktuelle Fassung ist jeweils im Internet als PDF abrufbar unter
http://www.sle.kit.edu/vorstudium/informationsbroschueren.php
Auflage:
300
Redaktion:
Christoph Müller (zib) in freundlicher Zusammenarbeit mit der Fakultät
für Chemie und Biowissenschaften. E-Mail: [email protected]
Copyright:
Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung
Inhaltsverzeichnis
1
Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) .............................................................1
2
Die Fakultät für Chemie und Biowissenschaften .......................................................2
3
Struktur und Forschung der Fakultät .........................................................................3
4
Das Institut für Angewandte Biowissenschaften ........................................................4
5
Berufsbild des Lebensmittelchemikers ......................................................................6
6
Voraussetzungen für das Studium.............................................................................8
7
Bachelorstudium: Bewerbung und Zulassung ......................................................... 11
7.1
Zulassungsvoraussetzungen und –termine ...................................................... 11
7.2
Zulassungsbeschränkungen ............................................................................. 12
7.3
Bewerbungsadresse und Bewerbungsfristen .................................................... 14
7.4
Vorwegauswahl ................................................................................................ 17
7.5
Zulassung und Einschreibung, Gebühren, KITCard .......................................... 18
7.6
Rückmeldung.................................................................................................... 19
7.7
Beurlaubung ..................................................................................................... 19
7.8
Exmatrikulation ................................................................................................. 20
8
Bachelorstudium: Struktur und Inhalte..................................................................... 21
8.1
Aufbau des Studiums........................................................................................ 22
8.2
Studienplan....................................................................................................... 25
8.3
Prüfungen ......................................................................................................... 27
8.4
Bachelorarbeit .................................................................................................. 27
9
Masterstudium und staatliche Prüfung .................................................................... 28
9.1
Bewerbung und Zulassung ............................................................................... 28
9.2
Aufbau des Studiengangs ................................................................................. 31
9.3
Studienplan....................................................................................................... 32
9.4
Prüfungen ......................................................................................................... 34
9.5
Masterarbeit...................................................................................................... 34
9.6
Ausbildung zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker ............................... 34
9.7
Prüfung zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker .................................... 36
10
Schnuppervorlesungen ........................................................................................... 38
11
Informationsmaterial am KIT ................................................................................... 39
12
Beratung ................................................................................................................. 40
12.1
Zentrale Studienberatung .............................................................................. 40
12.2
Beratung an der Fakultät ............................................................................... 41
12.3
Bewerbung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung ............................ 42
13
Internetadressen und Literatur zur Lebensmittelchemie .......................................... 44
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
mit vorliegender Broschüre wollen wir Studieninteressierte über die Bachelor- und
Masterstudiengänge Lebensmittelchemie am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
informieren.
Sie finden hier wesentliche Erläuterungen zu Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbung,
Einschreibung, Praktika, Studieninhalten sowie zum Berufsbild eines Lebensmittelchemikers.
Auch wenn in dieser Broschüre alle wichtigen Themenbereiche behandelt werden, ersetzt
die Lektüre doch nicht das persönlich-vertrauensvolle Beratungsgespräch. Schließlich
geht es darum, Erwartungen, Wünsche und Unsicherheiten einerseits sowie objektive
Bedingungen andererseits zu klären. Sie können mit den in Kapitel 12 dieser Broschüre
genannten Beratungseinrichtungen Ihre Anliegen besprechen, Fragen klären und nach
den für Sie persönlich angemessenen Lösungen suchen, unabhängig davon, ob Sie noch
vor der Studienentscheidung oder schon im Studium stehen.
Noch ein Hinweis in eigener Sache: Wenn im folgenden Text nicht immer dem Grundsatz
der Gleichbehandlung von Mann und Frau gefolgt wird, so ist dies aus Gründen der
besseren Lesbarkeit geschehen. In allen hier beschriebenen Zusammenhängen sind
Männer und Frauen jedoch gleichermaßen gemeint.
1
1 Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) vereint als selbständige Körperschaft des
öffentlichen Rechts die Aufgaben einer Universität des Landes Baden-Württemberg und
eines nationalen Forschungszentrums in der Helmholtz-Gemeinschaft. Seine drei
strategischen Felder Forschung, Lehre und Innovation verbindet das KIT zu einer
Mission. Mit rund 9 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 24 500 Studierenden ist
das KIT eine der großen natur- und ingenieurwissenschaftlichen Forschungs- und
Lehreinrichtungen Europas.
Das Ziel der Lehre am KIT ist die Qualifikation junger Menschen auf der Basis einer
intensiven wissenschaftlichen und forschungsorientierten Ausbildung und des
überfachlichen Kompetenzerwerbs. Die Studierenden können am Ende ihres Studiums
eigenständig aktuelle und zukünftige Probleme identifizieren, komplexe Fragestellungen
bearbeiten und mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden nachhaltige Lösungen entwickeln.
Um dieses Ziel zu erreichen, verfolgt das KIT die Strategie der forschungsorientierten
Lehre, ausgerichtet an den Standards der (klassischen) Disziplinen.
Lehre und Studium am KIT sind geprägt durch eine studierendenorientierte Lehr- und
Lernkultur mit einer offenen und kreativen Lehr- und Lernumgebung. Der breit angelegte
internationale Austausch von Lernenden und Lehrenden trägt dazu ebenso bei wie die
umfassende Einbindung von Forschungsprojekten, auch der Großforschung, in die
Lehre.
Das KIT bietet natur-, ingenieur-, wirtschafts-, geistes- und sozialwissenschaftliche
Studiengänge an, die eine solide akademische Grundlagenbildung gewährleisten, die
wissenschaftliche Neugier stimulieren und vertiefte fachliche und überfachliche
Kompetenzen vermitteln. Das KIT sieht bei seinen Studierenden als Regelabschluss den
Mastergrad an und bietet hierzu forschungsorientierte Studiengänge nach dem „6 plus 4“Modell an. Die 6-semestrigen Bachelor-Studiengänge befähigen die Studierenden zu
einer beruflichen Tätigkeit. Gleichzeitig wird mit dem Bachelor-Abschluss des KIT eine
zentrale Eingangsvoraussetzung für die 4-semestrigen Master-Studiengänge geschaffen,
die zu einer weitergehenden wissenschaftlichen und beruflichen Qualifizierung führen.
Im Mai 2014 wurde das KIT von dem Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der
Schweizerischen
Hochschulen
(OAQ)
systemakkreditiert.
Gegenstand
der
Sytemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule in
Studium und Lehre. Begutachtet werden Strukturen und Routinen, die eine hohe Qualität
der Studiengänge gewährleisten. Damit bereitet das KIT seine Studierenden auf
Aufgaben und Herausforderungen vor, die verantwortungsvolles, wissensbasiertes und
kreatives Handeln erfordern. Das KIT ist der Überzeugung, dass forschungsorientierte
Lehre in all ihren Ausprägungen eine optimale Basis für eine erfolgreiche Tätigkeit seiner
Absolventinnen und Absolventen in Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft bildet.
2
Die Fakultät für Chemie und Biowissenschaften
2 Die Fakultät für Chemie und Biowissenschaften
Die Chemie ist seit Anbeginn in Karlsruhe mit großem Erfolg betrieben worden. 1850
errichtete Professor Weltzien das erste selbständige Chemische Laboratorium und
bereits 1860 wurde der Erste Internationale Chemikerkongress in Karlsruhe
abgehalten. In diesem Laboratorium und in den späteren Instituten an der Englerstraße
wirkten bedeutende und zum Teil weltbekannte Chemiker. Darunter waren Lothar
Meyer, Mitbegründer des Periodensystems der Elemente, Fritz Haber (Nobelpreisträger), Entdecker der Ammoniak-Synthese, Alfred Stock, ein Begründer der
modernen Bor- und Silicium-Chemie, Hermann Staudinger (Nobelpreisträger), der die
Chemie der makro-molekularen Stoffe einleitete sowie Rudolf Criegee, ein Pionier der
modernen präparativen organischen Chemie.
Lehre und Forschung sind seit 2002 Teil der damals aus den Bereichen Chemie und
Biologie neu zusammengeführten Fakultät für Chemie und Biowissenschaften. Der zum
WS 2009/10 eingerichtete Studiengang „Chemische Biologie“ zeugt von der engen
Bindung beider Disziplinen am KIT.
Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten können bei allen Professoren und Dozenten im
Bereich ihrer Arbeitsgebiete durchgeführt werden. Etwa 20 Professoren sind in der
Chemie an der Fakultät tätig. Fast alle Laboratorien für die Lehre und für die Forschung
wurden in den letzten zehn Jahren den Bedürfnissen entsprechend neu eingerichtet. Eine
eigene Fachbibliothek für Chemie innerhalb des Komplexes der Chemischen Institute
dient allen chemischen Fächern und ist mit ihren technischen Einrichtungen den
Studierenden zugänglich.
Gebäude 30.45 der Fakultät für Chemie und Biowissenschaft
3
3 Struktur und Forschung der Fakultät
Der Fakultät gehören folgende Institute an:
•
Institut für Anorganische Chemie
•
Institut für Organische Chemie
•
Institut für Physikalische Chemie
•
Institut für Technische Chemie und Polymerchemie
•
Institut für Angewandte Biowissenschaften
o
Abteilung für Lebensmittelchemie und Phytochemie
o
Abteilung für Lebensmittelchemie und Toxikologie
o
Abteilung für Mikrobiologie
o
Abteilung für Genetik
o
Abteilung für Angewandte Biologie
•
Botanisches Institut
•
Zoologisches Institut
Einen umfassenden Überblick sowie Beschreibungen zu den Forschungsschwerpunkten
finden Sie unter http://www.chem-bio.kit.edu/13.php.
4
Das Institut für Angewandte Biowissenschaften
4 Das Institut für Angewandte Biowissenschaften
Das Institut für Angewandte Biowissenschaften des Karlsruher Instituts für Technologie
(KIT) wurde im Jahr 2005 durch Zusammenführung des bisherigen Instituts für
Lebensmittelchemie und Toxikologie mit dem Institut für Mikrobiologie gegründet. Es
besteht aus folgenden vier Abteilungen:
•
Abteilung für Lebensmittelchemie und Phytochemie
•
Abteilung für Lebensmittelchemie und Toxikologie
•
Abteilung für Genetik
•
Abteilung für Mikrobiologie
•
Abteilung für Angewandte Biologie
Für die Ausbildung zum Lebensmittelchemiker zeichnen die Abteilungen für
Lebensmittelchemie und Toxikologie/Phytochemie verantwortlich. Die Abteilungen
betreuen im Bachelor vor allem Studierende des Zweiten Studienabschnitts
(Vertiefungsstudium), da der Erste Studienabschnitt weitgehend dem eines
Chemiestudiums entspricht. Darüber hinaus werden biologische Inhalte vermittelt. Im
Vertiefungsstudium werden die Studierenden in mehreren Praktika sowie theoretisch an
die Lehrinhalte der Lebensmittelchemie und –analytik herangeführt. herangeführt.
Mikrobiologie, Lebensmitteltechnologie, Sensorik und Recht runden das Lehrangbot ab.
Die Ausbildung im Master wird fast ausschließlich von den Abteilungen für Lebensmittelchemie und Toxikologie/Phytochemie getragen. Die Schwerpunkte liegen hier liegen
zum einen in einer Vertiefung im Bereich Lebensmittelchemie und Analytik, zum anderen
auf den Fächern Biochemie der Ernährung und Toxikologie. Im Rahmen von
Forschungspraktika besteht die Möglichkeit, Einblicke in die Forschungsarbeiten der
Arbeitskreise zu bekommen und spezielle, in der Forschung angewandte Methoden zu
erlernen.
Der Schwerpunkt der Forschung der Abteilung für Lebensmittelchemie und
Phytochemie liegt auf der Strukturcharakterisierung von Polymeren der pflanzlichen
Zellwand und niedermolekularen Phytochemikalien. Insbesondere von Interesse sind
Fragestellungen, die untersuchen wie die Strukturen von Zellwandpolymeren
deren ernährungsphysiologische Eigenschaften als Ballaststoffkomponenten beeinflussen. Des Weiteren haben Zellwandpolymere großen Einfluss auf verschiedene
Qualitätsparameter pflanzlicher Lebensmittel, z.B. Texturveränderungen während der
Lagerung sowie der Lebensmittelzubereitung. Niedermolekulare Phytochemikalien
spielen eine große Rolle in pflanzlichen Lebensmitteln, da sie z.B. als Antioxidantien und
Farbstoffe für die Lebensmittelqualität von Interesse sind, aber auch spezielle
ernährungsphysiologisch positive oder negative Eigenschaften aufweisen können. Auch
hier werden Struktur-Wirkungsbeziehungen untersucht, und strukturelle Veränderungen
der Phytochemikalien während der Lebensmittelzubereitung werden analysiert.
5
In der Abteilung Lebensmittelchemie
Forschungsschwerpunkte:
und
Toxikologie
gibt
es
folgende
1.
Einfluss essentieller Spurenelemente und toxischer Metallverbindungen auf die
genetische Stabilität, insbesondere Einfluss von Selenverbindungen auf DNA-Reparaturund Tumorsuppressorproteine
2.
Einfluss essentieller und toxischer Metallverbindungen auf DNA-Reparaturprozesse und Zellzykluskontrolle (Arsen, Cadmium, Nickel, Kupfer)
3.
Bioverfügbarkeit
und
Genotoxizität
partikulärer
Metallverbindungen
(Platingruppenelemente, Nickel, Cadmium). "Zinkfingerstrukturen" als potentielle Angriffspunkte für toxische Metallionen, Oxidativer Stress.
4.
Toxikologie synthetischer Nanomaterialien
Abteilungen für Lebensmittelchemie und Lebensmitteltoxikologie, Geb. 50.41
6
Berufsbild des Lebensmittelchemikers
5 Berufsbild des Lebensmittelchemikers
1
Lebensmittelchemiker sind wissenschaftlich ausgebildete Experten in einer speziellen
Disziplin der Chemie, die in erster Linie dem Schutz des Verbrauchers verpflichtet ist.
Lebensmittelchemiker arbeiten vorwiegend mit chemisch-analytischen Methoden, aber
auch mit biochemischen und mikrobiologischen Verfahren. Ihr Ziel ist vor allem,
•
die Zusammensetzung der meist sehr kompliziert aufgebauten Lebensmittel
und ihrer Rohstoffe zu ermitteln und das Wissen darüber laufend zu erweitern
•
die Reaktionen der Inhaltsstoffe von Lebensmitteln bei der Lagerung,
Zubereitung und Verarbeitung im gewerblichen und industriellen Maßstab zu
untersuchen und die Kenntnisse zu nutzen, um die Qualität der Erzeugnisse
laufend zu verbessern
•
die Art, Reinheit und Wirkungsweise von Zusatzstoffen zu überprüfen und
deren optimale und sichere Anwendung zu gewährleisten
•
unerwünschte natürliche Bestandteile sowie Spuren von Rückständen und
Verunreinigungen in Lebensmitteln und Trinkwasser aufzuspüren, die Quellen
möglicher Belastungen zu erkennen und zu beseitigen
•
die verfügbaren Methoden, insbesondere für Spurenanalysen, und ihre
Leistungsfähigkeit ständig weiterzuentwickeln, um möglichst zuverlässige und
aussagekräftige Messdaten zu gewinnen
•
die erhaltenen Untersuchungsergebnisse umfassend lebensmittel- und
umweltrechtlich zu bewerten.
Aufgrund dieser Kenntnisse entwickeln die Lebensmittelchemiker geeignete Maßstäbe
zur Beurteilung der Qualität der Lebensmittel und ihrer eventuellen Belastung, z. B. durch
Herstellungsverfahren oder aus der Umwelt. Im Bereich der Lebensmittelgewinnung
sind sie verantwortlich für die optimale Qualität der Produkte, im Bereich der
Lebensmittelüberwachung für das Erkennen von Verfälschungen und von Irreführung
und Täuschung.
Beide Tätigkeitsbereiche verbindet die gemeinsame Aufgabe, den Verbraucher
vorbeugend vor Risiken durch gesundheitlich bedenkliche Stoffe aus der Nahrung zu
schützen. Dies betrifft nicht nur die Lebensmittel einschließlich des Trinkwassers und
Genussmittel wie alkoholische Getränke oder Tabakerzeugnisse, sondern auch
kosmetische Mittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs, die mit dem Menschen oder
mit Lebensmitteln in Berührung kommen, z.B. Geschirr, Verpackungsmaterialien, Waschund Reinigungsmittel oder Spielwaren. In allen Fällen ist der Lebensmittelchemiker
ebenso kompetent für die analytischen Untersuchungen und deren Qualitätssicherung
wie für die Beurteilung der Befunde nach den rechtlichen Vorgaben und toxikologischen
Kriterien.
1
Die Darstellung orientiert sich an den Veröffentlichungen der Gesellschaft Deutscher Chemiker. Die
Internetadresse finden Sie in Kapitel 13.
7
Typische Tätigkeitsfelder und Aufgaben des Lebensmittelchemikers sind:
•
Übernahme umfangreicher Aufgabengebiete in Forschungs- und Entwicklungslaboratorien innerhalb der Ernährungswirtschaft sowie in der Kosmetikund Bedarfsgegenstände-lndustrie sowie Verantwortlichkeit für alle Kontrollfunktionen und die Qualität der Produkte
•
Untersuchungen
und
Beurteilungen
im
Rahmen
der
amtlichen
Lebensmittelüberwachung in Chemischen Untersuchungsämtern der Bundesländer (z. T. auch von Städten und der Bundeswehr); Positionen bei Ministerien
und Vollzugsbehörden
•
Beratung von Herstellern, Importeuren und Handel durch freiberuflich tätige
Lebensmittelchemiker in einem selbständigen Handelslabor
•
Lebensmittelforschung an Universitätsinstituten, an Forschungsanstalten des
Bundes und der Lebensmittelwirtschaft
•
Tätigkeiten in Laboratorien und Untersuchungsstellen innerhalb folgender
Bereiche: Trinkwasser, Umwelt (Abwasser, Luft und Boden), Landwirtschaft,
chemische und pharmazeutische Industrie, chemische Toxikologie, gerichtliche
Analytik und klinische Chemie.
8
Voraussetzungen für das Studium
6 Voraussetzungen für das Studium
Auch wenn in der gymnasialen Oberstufe die Belegung des Leistungskurses bzw. die
wöchentlich vierstündige Lehre in Chemie nicht zwingend nötig ist, so erleichtert gutes
Wissen in diesem Schulfach doch erheblich den Einstieg in das Studium der
Lebensmittelchemie.
Zudem ist ein gutes Basiswissen auch in Biologie vonnöten, da im Studium nicht mehr
dezidiert auf das biologische Grundlagenwissen eingegangen wird.
Gute Physikkenntnisse gehören ebenfalls zum Basiswissen für das Studium.
Von Studieninteressierten häufig unterschätzt und Hauptverursacher der relativ hohen
Studienabbruchquote in den Natur- und Ingenieurwissenschaften ist die Höhere
Mathematik2. Benötigt wird vor allem anwendungsbezogene Mathematik.
Studieninteressierte sollten sich z.B. mit Differential-, Integral- und Vektorrechnung
auskennen. Das Studium baut auf dem Kenntnisstand der gymnasialen Oberstufe auf.
Jedoch schreiten mathematische Vorlesungen in der inhaltlichen Stoffvermittlung deutlich
schneller voran, als Abiturienten dies aus ihrer Schulzeit gewohnt sind. So werden an der
Universität in wenigen Monaten Stoffmengen vermittelt, für die an der Schule ca. ein
ganzes Jahr vorgesehen sind.
Das MINT-Kolleg, ein Gemeinschaftsprojekt des Karlsruher Instituts für Technologie
(KIT) und der Universität Stuttgart, hat es sich zum Ziel gesetzt, die Übergangsphase
zwischen Schule und Fachstudium in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften und Technik) zu verbessern. Vorkurse im September, ganzjährig
angebotene Online-Kurse und die zweisemestrige Teilnahme am MINT-Kolleg bieten die
Möglichkeit, Schulkenntnisse aufzufrischen und zu vertiefen und sich damit gezielt auf
das Fachstudium vorzubereiten.
Nähere Informationen zu den Angeboten des MINT-Kollegs und einen OnlineAssessement-Test zur Selbsteinschätzung finden Sie unter www.mint-kolleg.de.
Studierende, die sich nicht fit genug fühlen und gerne nochmals die Abiturkenntnisse
auffrischen möchten, bietet auch das Fernstudienzentrum des Karlsruher Instituts für
Technologie (KIT) kostenpflichtige Vorbereitungskurse z.B in Anorganischer Chemie,
Physik und Mathematik an.
Nähere Informationen und Anmeldung unter
http://www.fsz.kit.edu/Studienvorbereitungskurse.php.
Bereits zugelassene Studierende des Fachbereichs Chemie und Lebensmittelchemie
können vor Semesterbeginn beim Fernstudienzentrum ein Propädeutikum „Grundlagen
der Physik für naturwissenschaftliche Fachrichtungen“ absolvieren. Ziel des Propä2
Einen kostenlosen einwöchigen Mathevorkurs bietet die Fakultät für Chemie und Biowissenschaften kurz
vor Studienbeginn an. Nähere Informationen liefert die Fachschaft vor.
9
deutikum ist es, grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Mechanik, Schwingungen
und Wellen, Optik, Thermodynamik und E-Lehre aufzufrischen. Es handelt sich um einen
4-wöchigen Onlinekurs.
Das Anmeldeformular, Termine und nähere Informationen sind zu finden unter:
www.fsz.kit.edu/Propaedeutikum_fuer_Chemiker.php.
Deutsch gilt als ein Muss für das Studium: Textverständnis, einwandfreier Ausdruck und
korrekte Orthografie! Das Fach Deutsch ist immer wichtig, zumal es auch Logik und
Dialogfähigkeit fördert und damit das Vermögen, klar diskutieren und vortragen zu
können.
Auch die Beherrschung der englischen Sprache gilt als Voraussetzung zum Studium der
Lebensmittelchemie, da diese im Allgemeinen Fachsprache der Naturwissenschaften ist.
Fächer wie Ethik, Religion oder Geschichte haben nur auf den ersten Blick nichts mit
Chemie zu tun. Diese Fächer schulen jedoch, Folgen des Handelns sowie des NichtHandelns abzuschätzen. Ethisch-moralische Fragestellungen sind heute fester
Bestandteil der Naturwissenschaften.
Gerade in den Naturwissenschaften ist die Arbeit ohne PC heute unvorstellbar geworden.
Deshalb bilden informationstechnische Kenntnisse ebenfalls die Basis für ein
erfolgreiches Studium.
Prinzipiell sollte ein künftiger Student der Lebensmittelchemie über Handgeschicklichkeit verfügen. Dies benötigt er beispielsweise für den Umgang mit Messund Analysegeräten.
Mehr und mehr werden für gut ausgebildete Hochschulabsolventen sogenannte
Schlüsselqualifikationen relevant, also solche zusätzlichen Fertigkeiten, welche nicht
direkt über das Fachstudium vermittelt werden und die in einer Zeit, in der Wissen immer
schneller veraltet, als wichtige Auswahlkriterien für künftige Arbeitgeber gelten. Hierzu
zählen Persönlichkeits-, Sozial- und Methodenkompetenzen, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Führungsfähigkeit, Leistungsfähigkeit, Motivationsfähigkeit, Urteilsfähigkeit und Präsentationsfähigkeit.
Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) bietet im sogenannten House of
Competence Veranstaltungen zur Vermittlung dieser Schlüsselqualifikationen an, welche
beim Erlangen einer Arbeitsstelle, aber auch im täglichen beruflichen wie privaten
Umgang miteinander sehr hilfreich sind. Das „House of Competence – Cultures of Social
Competence and Personal Fitness” (HoC) wurde gegründet, um im Rahmen der
Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder den Spitzenplatz der Universität Karlsruhe
in Forschung und Lehre zu stärken. Das HoC ist damit Teil des Zusammenschlusses der
Universität mit dem Forschungszentrum Karlsruhe zum
Karlsruher Institut für
Technologie (KIT).
10
Voraussetzungen für das Studium
Grundlegende Ziele des HoC sind:
•
die Erforschung und Bereitstellung von Grundlagen für künftige Anwendungen
auf
dem
Gebiet
der
Kompetenzforschung
(Forschung
zum
Kompetenzerwerb, zur Kompetenzvermittlung, Kompetenzentwicklung und
Kompetenzdiagnose)
•
die Förderung der Lehre in diesen Bereichen, insbesondere die Entwicklung
neuer Lehr- und Lernmodelle
•
der Transfer der Forschungs- und Lehrergebnisse für
Zielgruppen im Sinne des Lebenslangen Lernens
verschiedene
Unter http://www.hoc.kit.edu → Schlüsselqualifikationen findet man die Veranstaltungen,
welche auch im Rahmen des Studiums anerkannt und im Abschlusszeugnis aufgeführt
werden können. Eine solche Anerkennung ist mit der Fakultät für Chemie und
Biowissenschaften zu klären.3
3
Für die Anerkennung ist der Prüfungsausschuss Lebensmittelchemie der Fakultät für Chemie und
Biowissenschaften zuständig. Ansprechpartner finden Sie in Kapitel 12.2.
11
7 Bachelorstudium: Bewerbung und Zulassung
Die wichtigsten Zulassungsinformationen auf einen Blick
Zulassung zum
Zulassungsbeschränkung
Wintersemester
Sommersemester
Bachelor
1. Semester
Ja
Nein
Ja
15. Juli
Bachelor
Höhere
Semester
Ja
Ja
Ja
15. Juli / 15. Jan.
Master
1. Semester
Ja
Ja
Nein
15. Juli / 15. Jan.
Master
Höhere
Semester
Ja
Ja
Nein
15. Juli / 15. Jan.
Bewerbungsfrist
7.1 Zulassungsvoraussetzungen und –termine
Die Studienplätze für den grundständigen Bachelorstudiengang Lebensmittelchemie
sowie den darauf aufbauenden Masterstudiengang werden direkt vom Karlsruher Institut
für Technologie (KIT) vergeben.
Das Bachelorstudium kann nur zum Wintersemester eines jeden Studienjahres
begonnen werden. Höhersemestrige Bewerber, also Hochschulwechsler und Quereinsteiger, können sich sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester bewerben.
Zulassungsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, eine als gleichwertig anerkannte ausländische Hochschulzugangsberechtigung, eine von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte sonstige Hochschulzugangsberechtigung oder eine berufliche Qualifikation im
Sinne des § 58 Landeshochschulgesetz.
Nachweis über ein durchgeführtes Orientierungsverfahren: Seit dem WS 2011/12 ist
es für alle Studienbewerber (sofern sie Studienanfänger sind) in Baden-Württemberg
Pflicht, ein Orientierungsverfahren zu durchlaufen. Eine Möglichkeit stellt der landesweite
Orientierungstest dar, der von den baden-württembergischen Hochschulen auf Initiative
des Wissenschaftsministeriums erstellt wurde. Diesen Orientierungstest können Sie unter
http://www.was-studiere-ich.de/ absolvieren. Es ist nur der Nachweis über die Durchführung des Test erforderlich. Testergebnisse werden im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt. Der „Pflichtteil“ des Orientierungstest besteht aus einem Interessentest, der 10
12
bis 15 Minuten dauert. Darüber hinaus gibt es einen Fähigkeitentest, der freiwillig absolviert werden kann.
7.2 Zulassungsbeschränkungen
!!! Wichtiger Hinweis !!!
Die Einführung und Abschaffung von Zulassungsbeschränkungen für einzelne
Fächer kann relativ kurzfristig erfolgen. Erkundigen Sie sich über den aktuellen
Stand auf:
http://www.sle.kit.edu/downloads/Sonstige/Tabelle_Studiengaenge.pdf
Erstsemester (Studienanfänger)
Der Studiengang ist für Studienanfänger (erstes Semester) zulassungsbeschränkt. Nach
Abzug der Vorabquoten für Härtefälle (5%), Ausländer (10%) und Zweitstudienbewerber
(2%) werden 10 % der verfügbaren Studienplätze an die Bewerber mit der längsten
Wartezeit vergeben. 90% der Studienplätze werden über ein Auswahlverfahren verteilt.
Das Auswahlverfahren basiert auf den schulischen Leistungen der Bewerber sowie auf
sogenannten sonstigen Leistungen. Es wird eine Rangliste unter den Bewerbern gebildet.
Die Auswahlpunkte für die Leistungskriterien werden nach folgendem Schema berechnet:
1. allgemeine schulische Leistungen
Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung; es können maximal 15 Punkte
erreicht werden.
2. fachspezifische schulische Leistungen
Punkte der gymnasialen Oberstufenkurse in den Fächern Deutsch, Mathematik, der
bestbenoteten, fortgeführten modernen Fremdsprache, Chemie und Biologie oder Physik
(wurden beide Fächer belegt, wird der mit dem besten Ergebnis abgeschlossene Kurs
bewertet). Es können maximal 15 Punkte erreicht werden.
3. sonstige Leistungen
•
abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf: z.B.
Chemisch-Technischer Assistent, Biologisch-technischer Assistent, Pharmazeutisch-Technischer Assistent, Medizinisch-technischer Assistent sowie bisherige, für
den Studiengang einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung)
•
praktische Tätigkeiten und besondere Vorbildungen
•
außerschulische Leistungen und Qualifikationen (beispielsweise Preise oder
Auszeichnungen)
Es können maximal 15 Punkte erreicht werden.
Insgesamt können somit im Auswahlverfahren maximal 45 Punkte erreicht werden.
Fundstelle der Auswahlsatzung: Siehe Kapitel 11.
13
Zulassungsstatistik Diplom/Staatsexamen Lebensmittelchemie bzw. Bachelor
Lebensmittelchemie (seit WS 2011/2012)
1
Semester
2
Anzahl
der
Studienplätze
3
Anzahl der
Bewerbungen
4
Erteilte
Zulassungen
5
Einschreibungen
WS 05/06
15
210
46
16
22,06
SS 06
15
35
23
11
16,24
WS 06/07
15
213
50
16
23,30
SS 07
10
unbekannt
unbekannt
03
unbekannt
WS 07/08
12
192
50
13
23,02
SS 08
12
31
31
10
alle
zugelassen
WS 08/09
20
179
60
20
22,11
SS 09
08
unbekannt
unbekannt
unbekannt
unbekannt
WS 09/10
29
191
191
37
alle
zugelassen
WS 10/11
50
198
192
55
alle
zugelassen
6
7
Grenzwert Grenzwert
Auswahl- Wartezeit
punkte
Seit dem Wintersemester 2011/2012 werden Studienanfänger nur noch
zum Bachelor-Studiengang und nur noch zum Wintersemester zugelassen.
WS 11/12
50
266
150
42
19,7
2 / 1,3
WS 12/13
50
251
140
48
19,0
4 / 3.2
WS 13/14
50
219
130
45
19,7
2 / 1,4
WS 14/15
50
198
145
48
17,9
2 / 2,5
Erläuterung der Spalten 6 und 7 am Beispiel der Zeile WS 13/14:
„19,7“ : Der letzte zugelassene Bewerber hatte auf der Rangliste nach dem Leistungskriterium 19,7 Auswahlpunkte vorzuweisen. Wer weniger Punkte hatte, ist nicht mehr zugelassen worden nach der Leistungsliste.
„2 / 1,4“: Die letzte zugelassene Bewerberin hatte auf der Rangliste nach dem Wartezeitkriterium mehr als 2 Wartesemester vorzuweisen. Unter denjenigen, die genau 2 Semester Wartezeit vorzuweisen hatten, sind diejenigen zum Zuge gekommen, die im Abitur
eine Note von 1,4 oder besser hatten. Wer nur 1 Semester Wartezeit vorzuweisen hatte,
ist nicht zum Zuge gekommen.
14
2 / 2,5
Höhere Semester
Für die Zulassung zu höheren Semestern besteht ebenfalls eine Zulassungsbeschränkung. Frei gewordene Studienplätze werden bis zu jener Zahl aufgefüllt, die für die
Zulassung zum ersten Semester festgesetzt worden sind – siehe die obige Zulassungsstatistik. Gibt es für ein bestimmtes Semester mehr BewerberInnen als frei gewordene
Studienplätze, dann wird unter diesen BewerberInnen ausgewählt. Das Hauptauswahlkriterium sind hierbei die bisherigen Studienleistungen.
7.3 Bewerbungsadresse und Bewerbungsfristen
Deutsche, EU-Ausländer und Ausländer mit deutscher Hochschulreife
(„Bildungsinländer“) bewerben sich beim Studienbüro des KIT in einem ersten Schritt
online unter
http://www.sle.kit.edu/vorstudium/bewerbung.php.
Erläuterungen zur Online-Bewerbung finden Sie ebenfalls auf der genannten Internetseite. Die Online-Bewerbung wird in der Regel Anfang Juni (bzw. Mitte Dezember für Bewerbungen in ein höheres Semester und den Masterstudiengang) freigeschaltet.
Zusätzlich zum Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars muss der Begleitbrief mit
den dort genannten Unterlagen auf dem Postweg an das Studienbüro gesandt werden.
Teilnahme an „Hochschulstart“
Zum Wintersemester 2015/2016 beteiligt sich das KIT erstmalig mit der Vergabe der Studienplätze für Erstsemester in zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengängen an der
zentralen Koordination („Dialogorientiertes Service-Verfahren, DoSV) durch die „Stiftung
Hochschulzulassung“, siehe: www.hochschulstart.de Das bedeutet: Sie bewerben sich
mit bis zu drei Studienwünschen für zulassungsbeschränkte Studienwünsche online direkt am KIT (siehe oben). Sie registrieren sich in diesem Bewerbungsprozess zusätzlich
bei „Hochschulstart“, wo dann die Studienplatzvergabe in Hinblick auf alle Bewerber, die
mehrfache Studienwünsche an unterschiedlichen Hochschulen geäußert haben, koordiniert wird - sofern diese Hochschulen an „Hochschulstart“ teilnehmen. So soll gewährleistet werden, dass möglichst das gesamte Angebot von Studienplätzen ausgeschöpft
werden kann. Weitere Details zum Vergabeverfahren und zum Zeitplan sind zu finden
unter:http://www.sle.kit.edu/vorstudium/hinweis-bewerbungsportal.php
Außerdem müssen Sie einen Ausdruck Ihrer Online-Bewerbung mit allen geforderten
Unterlagen an das KIT schicken. Welche Unterlagen beizulegen sind, wird in dem Bewerbungsformular angegeben. Wichtig: Für jeden angegebenen Studiengang sind die
Unterlagen in einer eigenen Ausfertigung (Kopie) einzureichen. Beispiel: Wenn man sich
beim KIT für drei Bachelor-Studiengänge bewirbt, dann ist z.B. auch die Kopie des AbiturZeugnisses drei Mal einzureichen. Das ausgedruckte Bewerbungsformular und die dort
geforderten Unterlagen sind zu senden an:
15
Karlsruher Institut für Technologie
(KIT)
Campus Süd
- Studienbüro II 76131 Karlsruhe
Die Bewerbungsfristen ergeben sich aus der Übersicht (Tabelle) am Beginn von Kapitel
7. Die dort genannten Bewerbungsfristen sind stets um Ausschlussfristen. Zu spätestens diesen Zeitpunkten müssen alle notwendigen Unterlagen beim Studienbüro eingegangen sein. Der Poststempel zählt nicht.
!!! Wichtige Hinweise !!!
Es empfiehlt sich für Bewerber in höhere Semester nicht, die genannten
Bewerbungsfristen voll auszuschöpfen, da die Fakultäten ggf. die Einstufung in
höhere Semester erst noch vornehmen müssen aufgrund der eingereichten
Unterlagen.
Die Einführung und Abschaffung von Zulassungsbeschränkungen für einzelne
Fächer kann relativ kurzfristig erfolgen. Erkundigen Sie sich über den aktuellen
Stand auf:
http://www.sle.kit.edu/downloads/Sonstige/Tabelle_Studiengaenge.pdf
16
2 / 2,5
Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
können sich nur bewerben, wenn das ausländische Zeugnis als einem deutschen Hochschulreifezeugnis gleichberechtigt anerkannt ist. Bewerber mit einem Wohnsitz in BadenWürttemberg oder einem Wohnsitz im Ausland wenden sich daher an das Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. 7 Schule und Bildung, Anerkennungsstelle, Postfach
103642, 70031 Stuttgart, Tel.: 0711/904-40-700. Bewerber mit einem Wohnsitz in einem
anderen Bundesland wenden sich an die Schulbehörde, die für den Wohnort im entsprechenden Bundesland zuständig ist.
Ausländer aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, richten ihre
Bewerbung an:
Karlsruher Institut für Technologie
(KIT)
Campus Süd
International Student Office
Adenauerring 2
D - 76131 Karlsruhe
Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist jeweils der 15. Juli, für das Sommersemester der 15. Januar (falls eine Zulassung zum Sommersemester möglich ist).
Das zuvor auszufüllende Online-Bewerbungsformular steht auf der Homepage des International Students Office http://www.intl.kit.edu unter „Bewerbung und Zulassung“ zur
Verfügung. Dem Antrag müssen die Zeugnisse (beglaubigte Kopien) und ein Nachweis
der Deutschkenntnisse beigefügt werden. Sollten die Zeugnisse nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen, so müssen beglaubigte Übersetzungen in deutscher
Sprache beigefügt werden.
Zusätzlich müssen Ausländer, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule die Hochschulreife erworben haben, möglichst bereits bei
der Bewerbung, spätestens jedoch vor Aufnahme des Studiums genügend deutsche
Sprachkenntnisse nachweisen. Die erforderlichen Sprachkenntnisse werden entweder
durch die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ - DSH oder durch den
„Test Deutsch als Fremdsprache“ - TestDaF oder durch den „Prüfungsteil Deutsch“ der
Feststellungsprüfung an Studienkollegs nachgewiesen. Dabei muss die DSH-Prüfung
mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH 2 bestanden werden, der TestDaF mindestens
mit dem Ergebnis TDN 4x4.
Vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit sind folgende Personen befreit:
1. Inhaber eines Sekundarschulabschlusszeugnisses aus dem Großherzogtum Luxemburg, der deutschsprachigen Gemeinschaft des Königreichs Belgien, eines
Reifediploms der Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache aus der autonomen
Provinz Bozen sowie Absolventen bilingualer Sekundarschulen, die mit einer bilingualen Deutschprüfung abschließen.
17
2. Inhaber des „Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz - Stufe
II“(DSD II)
3. Inhaber eines Zeugnisses über die bestandene „Zentrale Oberstufenprüfung“
(ZOP) des Goethe-Instituts, die in Deutschland von einem Goethe-Institut oder im
Ausland von einem Goethe-Institut oder einer Institution mit einem Prüfungsauftrag des Goethe-Instituts abgenommen wurde
4. Inhaber des „Kleinen Deutschen Sprachdiploms“ oder des „Großen Deutschen Sprachdiploms“, die vom Goethe-Institut im Auftrag der LudwigMaximilians-Universität München verliehen werden.
Hinweis:
Seit 2011 haben die Sprachprüfungen des Goetheinstituts eine andere Systematik. Für
die Einschreibung am KIT ist eine Prüfung auf dem Niveau C2 notwendig.
7.4 Vorwegauswahl
Bewerber für den Studiengang Lebensmittelchemie am KIT haben dann einen Anspruch
darauf, nach Beendigung eines Dienstes (Bundesfreiwilligendienst, zweijähriger Dienst
als Entwicklungshelfer, Freiwilliges Soziales bzw. Ökologisches Jahr) vorweg ausgewählt
zu werden, wenn sie sich zu Beginn oder während ihres Dienstes tatsächlich beworben
und eine Zulassung erhalten hatten. Um den Anspruch auf Vorwegauswahl zu
verwirklichen, müssen sich die Bewerber nach Dienstende erneut für den Studiengang
Lebensmittelchemie bewerben und den erhaltenen Zulassungsbescheid der neuen
Bewerbung beilegen. Der Anspruch auf Vorwegauswahl erlischt, wenn die Zulassung
nicht spätestens zum zweiten auf die Beendigung des Dienstes folgenden
Bewerbungsverfahren beantragt wird. Diese Regelung gilt auch für diejenigen, die ein
Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen Angehörigen bis zur Dauer von drei
Jahren betreuen.
18
2 / 2,5
7.5 Zulassung und Einschreibung, Gebühren, KITCard
Der Studierendenservice übersendet in der Regel im August die Zulassungs- bzw.
Ablehnungsbescheide. Im Zulassungsbescheid werden die Modalitäten der Einschreibung (Immatrikulation) genannt.
In der schriftlichen Zusage wird den Bewerbern die Einschreibefrist genannt. Mit der
Einschreibung wird der Bewerber/die Bewerberin formeller Student bzw. Studentin.
Sollten nicht alle Studienplätze besetzt werden, weil nicht alle zugelassenen Bewerber
ihren Studienplatz angenommen haben, dann können im so genannten
Nachrückverfahren auch noch Bewerber zugelassen werden, die zuvor eine (vorläufige)
Ablehnung erhalten haben. Falls ein solches Nachrückverfahren stattfindet, dann werden
jene Bewerber normalerweise bis spätestens Ende September informiert, welche
nachträglich noch einen Studienplatz erhalten haben.
Die Einschreibung erfolgt schriftlich und kann notfalls auch durch Bevollmächtigte
durchgeführt werden. Persönliches Erscheinen ist nur noch für Ausländer notwendig. Für
die Einschreibung sind der Zulassungsbescheid, ein Passbild und der Nachweis der
gesetzlichen Krankenversicherung mitzusenden (und eine Exmatrikulationsbescheinigung, falls man vorher schon studiert hatte).
Außerdem ist der Studentenwerksbeitrag in Höhe von derzeit 62,70 Euro und der
Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von derzeit 60,00 Euro.
Zudem muss man mit Lebenshaltungskosten von gut 700 Euro pro Monat rechnen. Über
Finanzierungsmöglichkeiten informieren das zib und das Studentenwerk.
Studierendenausweis – KITCard
Alle Studierenden des KIT erhalten nach der Immatrikulation eine KITCard. Auf dieser ist
die Matrikelnummer angegeben, unter welcher der Studierende während seiner
gesamten Studienzeit am Karlsruher Institut für Technologie geführt wird. Die KITCard
dient den Studierenden als Studierendenausweis und kann z. B. als Geldbörse in den
Cafeterien und der Mensa benutzt werden. KITCards werden im Studierendenservice im
Erdgeschoss des Geb. 10.12 nach Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
ausgestellt.
Die Studierenden am KIT können mit ihrer KITCard täglich von 18:00 bis 5:00 Uhr das
gesamte Netz der Karlsruher Verkehrsbetriebe ((KVV) gratis befahren, sofern sie
zusätzlich eine KVV-Bescheinigung mit sich führen. Diese kann über das
Studierendenportal ausgedruckt werden (jeder Studierende erhält einen Account im
Studierendenportal).
Wer ganztägig freie Fahrt haben möchte, kann für 135,70 Euro (Preisstand: September
2013) die Studikarte erwerben, die zur ganztägigen Fahrt im KVV-Netz berechtigt. Sie ist
unter Vorlage der KITCard und einer Immatrikulationsbescheinigung (ausgedruckt im
Studierendenportal) im International Student Center im Mensa-Foyer den KVVKundenzentren oder den DB-Bahnhöfen erhältlich.
19
7.6 Rückmeldung
Studierende, die ihr Studium am Karlsruher Institut für Technologie fortsetzen wollen,
müssen sich jedes Semester zurückmelden. Am einfachsten und schnellsten erfolgt dies
online über das Studierendenportal unter https://studium.kit.edu/ . Dort stehen umfangreiche Selbstbedienungsfunktionen zur Verfügung (persönlicher Stundenplan, Prüfungsanmeldungen, Notenauszüge, Bescheinigungen, z. B. zur Vorlage beim BAföG-Amt oder
für den Kauf der Nahverkehrs-Studikarte des KVV).
Für die Bearbeitung jeder Rückmeldung sind der Studentenwerksbeitrag und der Verwaltungskostenbeitrag zu entrichten.
7.7 Beurlaubung
Auf ihren Antrag hin können Studierende aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zu
einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung). Der Antrag auf Beurlaubung für das folgende Semester kann derzeit nur vor Beginn der Vorlesungszeit
gestellt werden. Nach diesem Zeitpunkt kann eine Beurlaubung nur noch dann ausgesprochen werden, wenn die Frist aus Gründen, die der Studierende nicht zu vertreten
hat, nicht eingehalten werden konnte und die Beurlaubung unverzüglich beantragt wurde,
nachdem der Beurlaubungsgrund eingetreten ist.
Ausgeschlossen sind rückwirkende Beurlaubungen aus Gründen, die nach Ende der Vorlesungszeit eintreten.
Auf ihren Antrag hin können Studierende beurlaubt werden, die z. B.
•
wegen Krankheit keine Lehrveranstaltungen besuchen können und bei denen die
Krankheit die Erbringung der erwarteten Studienleistungen verhindert (Attest dem
Urlaubsantrag beifügen).
•
eine praktische Tätigkeit aufnehmen, die dem Studienziel dient. Hierunter sind
freiwillige, nicht in der Studien- und Prüfungsordnung verpflichtend vorgesehene
praktische Tätigkeiten zu verstehen. Für die Beurteilung der Frage, ob die Tätigkeit dem Studienziel dient, ist die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der
Fakultät (in der Regel des Praktikumsamts bzw. des Prüfungsausschusses) erforderlich. Die Dauer des Praktikums muss dabei mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit umfassen.
•
an einer ausländischen Hochschule oder einer Sprachschule studieren (Zulassung von ausländischer Hochschule dem Urlaubsantrag beifügen).
•
zum Wehr- oder Zivildienst einberufen werden (Einberufungsbescheid dem Urlaubsantrag beifügen).
•
in Mutterschutz oder Elternzeit sind; die Studierenden sind in diesem Fall berechtigt, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen
zu erbringen und Hochschuleinrichtungen zu nutzen.
20
2 / 2,5
•
ihren Ehegatten oder einen in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten, der hilfsbedürftig im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes ist, pflegen oder versorgen.
Beurlaubte Studierende nehmen an der Selbstverwaltung der Hochschule nicht teil
(Ausnahme: Mutterschutz / Elternzeit). Sie sind nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen des
Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) zu besuchen sowie Hochschuleinrichtungen,
ausgenommen die Bibliothek oder die Mensa, zu benutzen. Sie sind weiterhin nicht
berechtigt, während ihrer Beurlaubung Prüfungen am Karlsruher Institut für Technologie
abzulegen.
7.8 Exmatrikulation
Die Exmatrikulation bedeutet die Beendigung des Studiums am Karlsruher Institut für
Technologie (KIT) und wird vom Studienbüro durchgeführt.
Studierende werden auf eigenen Antrag bei Hochschulwechsel oder freiwilligem Studienabbruch jederzeit exmatrikuliert.
Studierende werden "von Amts wegen" exmatrikuliert
•
bei Abschluss des Studiums
•
wenn der Prüfungsanspruch erloschen ist (z. B. Fristüberschreitung oder endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung)
•
bei nicht frist- oder sachgemäßer Rückmeldung (Zahlung der Gebühren).
21
8 Bachelorstudium: Struktur und Inhalte
Im Bachelorstudium Lebensmittelchemie werden die naturwissenschaftlichen und
methodischen Grundlagen vermittelt. Ziel des Studiums ist der Erwerb der Fähigkeiten,
die benötigt werden, um einen konsekutiven Masterstudiengang4 erfolgreich absolvieren
und das erworbene Wissen berufsfeldbezogen anwenden zu können.
Nach Erfüllen der Prüfungsleistungen im sechssemestrigen Bachelorstudiengang
Lebensmittelchemie erfolgt die Verleihung des akademischen Grades Bachelor of
Science (B.Sc.).
Bei einer qualifizierten Teilnahme am MINT-Kolleg bleiben bei der Anrechnung auf die
Regelstudienzeit bis zu zwei Semester unberücksichtigt. Eine qualifizierte Teilnahme liegt
vor, wenn die Studierende Veranstaltungen des MINT-Kollegs für die Dauer von mindestens einem Semester im Umfang von mindestens zwei Fachkursen (Gesamtworkload 10
Semesterwochenstunden) belegt hat. Das MINT-Kolleg stellt hierüber eine Bescheinigung aus.“
Für diesen Abschluss müssen insgesamt 180 ETCS-Punkte erworben werden.
ECTS-Punkte
– auch Creditpoints genannt – sind Leistungspunkte, mit denen der Arbeitsaufwand
„gemessen“ wird. Für ein erfolgreich absolviertes Modul (Lehreinheit) vergibt die
Hochschule Leistungspunkte (LP), die der durchschnittlichen Arbeitslast des Studiums
(„work load“) und der einzelnen Module Rechnung tragen sollen. Grundlage für die
Vergabe von LP ist die Annahme eines in Stunden gemessenen durchschnittlich zu
leistenden Arbeitsaufwandes für das Studium. Die Annahme ist ein Aufwand von 1800
Stunden pro akademischem Jahr, der sich in 60 LP ausdrückt. Ein Leistungspunkt
entspricht daher 30 Arbeitsstunden.
Im Rahmen des Studiums sollen unter anderem Fähigkeiten in folgenden Fachgebieten
vermittelt werden:
4
•
Anorganische und analytische Chemie
•
Biologie
•
Mathematik
•
Physik
•
Organische Chemie
•
Physikalische Chemie
•
Lebensmittelchemie und Analytik
•
Mikrobiologie
•
Technologie der Lebensmittel
•
Toxikologie und Rechtskunde
•
Schlüsselqualifikationen (Basiskompetenzen wie Teamfähigkeit,
Praxisorientierung, z.B. Projektmanagement und Orientierungswissen wie
interdisziplinäres Wissen).
Ein konsekutiver Masterstudiengang vertieft die Inhalte eines vorangegangenen Bachelorstudiums.
22
Bachelorstudium: Struktur und Inhalte
Der weiter unten beschriebene Studienablauf basiert auf der derzeit gültigen Fassung der
Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lebensmittelchemie vom 07. Juli 2011,
Fundstelle siehe Kapitel 11.
Der Bachelorstudiengang Lebensmittelchemie ist in Fächer, Module und
Lehrveranstaltungen unterteilt. Jedes Fach gliedert sich in Module, die jeweils aus einer
oder mehreren, thematisch und zeitlich aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen
besteht. Art, Umfang, Zuordnung und Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeiten der
Lehrveranstaltungen, Module und Fächer sind im Studienplan beschrieben, auf den die
Prüfungsordnung Bezug nimmt. Hier finden sich auch Einzelheiten zu den erforderlichen
Prüfungs- und Studienleistungen sowie den zugeordneten Leistungspunkten. Der
Studienplan stellt gleichzeitig eine Empfehlung für eine optimale zeitliche
Studiengestaltung dar.
Das Modulhandbuch des Bachelorstudiengang Lebensmittelchemie beinhaltet die
Beschreibung der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen, ihre Abhängigkeit
untereinander, die Lernziele und Lehrinhalte, die Art der geforderten Leistungsnachweise
sowie den Umfang an Leistungspunkten, die nach erfolgreicher Teilnahme
gutgeschrieben werden. Fundstelle siehe Kapitel 11.
8.1 Aufbau des Studiums
Die Aufteilung der Leistungspunkte(LP) auf die verschiedenen Modulbereiche des
Bachelorstudiengang Lebensmittelchemie ist folgendermaßen festgelegt:
Grundstudium:
Modul 1: Anorganische und Analytische Chemie
•
•
•
•
•
30 LP
Grundlagen der Allgemeine Chemie
Anorganisch-Chemisches Praktikum
Grundlagen der Organischen Chemie II
Analytische Chemie
Analytisches Praktikum
Modul 2: Biologie
•
•
•
101 LP
7 LP
Biologie für Nichtbiologen
Einführung in die Botanik der Nutzpflanzen
Mikroskopisches Anfänger-Praktikum für Lebensmittelchemiker
Modul 3: Mathematik
8 LP
•
Mathematische Methoden A (Physikalische Chemie) oder alternativ Mathematik I
•
Übungen zu Mathematischen Methoden A (PC) oder alternativ zu Mathematik I
•
Mathematische Methoden B (Physikalische Chemie) oder alternativ Mathematik II
•
Übungen zu Mathematischen Methoden B (PC) oder alternativ zu Mathematik II
23
Hiervon ist nur Mathematische Methoden A (alternativ Mathematik I) oder Mathematik B
(alternativ Mathematik II) nachzuweisen.
Modul 4: Physik
•
•
•
Experimentalphysik A
Experimentalphysik B
Physikalisches Praktikum
Modul 5: Organische Chemie
•
•
•
•
22 LP
Grundlagen der Organischen Chemie I
Grundlagen der Organischen Chemie II
Organisch-Chemisches Grundpraktikum
Seminar zum Organisch-Chemischen Grundpraktikum
Modul 6: Physikalische Chemie
•
•
•
•
•
14 LP
20 LP
Physikalische Chemie I
Seminar zu Physikalische Chemie I
Biophysikalische Chemie II oder Physikalische Chemie II
Seminar zu Biophysikalische Chemie II oder Physikalische Chemie II
Physikalisch-Chemisches Praktikum für Anfänger
Vertiefungsstudium
61 LP
Modul 7: Lebensmittelchemie und Analytik I
• Vorlesung Grundlagen der Lebensmittelchemie I
• Lebensmittelchemisches Praktikum I
• Seminar zum Lebensmittelchemischen Praktikum (Statistik und Analytik)
• Lebensmittelanalytik I
15 LP
Modul 8: Mikrobiologie
• Lebensmittelmikrobiologie und Hygiene
• Mikrobiologisches Praktikum
7 LP
Modul 9: Technologie der Lebensmittel
• Grundlagen der Lebensmittelverfahrenstechnik
• Technologie ausgewählter Lebensmittel
3 LP
Modul 10: Toxikologie und Rechtskunde
• Toxikologie für Chemiker
• Einführung in das Lebensmittelrecht
• Rechtskunde für Chemiker
5 LP
24
Bachelorstudium: Struktur und Inhalte
Modul 11: Lebensmittelchemie und Analytik II
• Grundlagen der Lebensmittelchemie II
• Lebensmittelanalytik II
• Lebensmittelchemisches Praktikum II mit Seminar
• Lebensmittelchemisches Praktikum III mit Seminar
• Sensorik mit Übungen
• Qualitätsmanagement
• Exkursionen
11 LP
Modul 12: Schlüsselqualifikationen
• Informationstechnologie für Chemiker
• Vortragstechniken
• Sprachkompetenz
• Ergänzende Angebote des HOC
6 LP
Modul 13: Bachelorarbeit
• Bachelorarbeit
• Kolloquium
12 LP
Zusatzleistungen und Zusatzmodule
Innerhalb der Regelstudienzeit können in einem Modul bzw. Fach, nachdem die LP
erworben wurden, die für das Bestehen der Modul- bzw. Fachprüfung erforderlich sind,
auch weitere LP (Zusatzleistungen) im Umfang von höchsten 30 LP erworben werden.
Die Zusatzleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt-, Fach- und Modulnoten
ein.
Es können maximal drei Zusatzmodule mit dem jeweiligen Ergebnis in das
Bachelorzeugnis aufgenommen werden. Die Zusatzmodule werden in die Festsetzung
der Gesamtnote nicht einbezogen.
Nicht in das Zeugnis aufgenommene Zusatzmodule und Zusatzleistungen werden im
Transcription of Records automatisch aufgenommen und als Zusatzmodule bzw.
Zusatzleistungen gekennzeichnet.
25
8.2 Studienplan
Die Inhalte des Bachelorstudiengangs werden in Form von Vorlesungen (V), den
dazugehörigen Übungen (Ü), Laborpraktika (P), Seminaren (S) und Exkursionen (E)
sowie der Bachelorarbeit vermittelt.
Semester
1
Lehrveranstaltung
SWS
LP
Grundlagen der Allgemeinen Chemie (V)
4
6
Allgemeine Chemie Praktikum (P)
6
6
Seminar zum Anorganisch-Chemischen Praktikum (S)
2
2
Biologie für Nichtbiologen (V)
1
1
Einführung in die Botanik der Nutzpflanzen (V)
1
1
Mikroskopisches Anfängerpraktikum für Lebensmittelchemiker (P)
4
6
Mathematische Methoden A (Physikalische Chemie) (V)
(oder alternativ Mathematik I)
2 (3)
2(3)
Übungen zu Mathematische Methoden A (PC) (Ü)
(oder alternativ Übung zu Mathematik I)
2 (1)
2 (1)
-
-
Experimentalphysik A (V)
29
2
Grundlagen der Anorganischen Chemie II (V)
2
3
Analytische Chemie (V)
2
3
Analytisches Praktikum (P)
10
10
Mathematische Methoden B (Physikalische Chemie) (V)
2
2
2 (1)
2 (1)
Experimentalphysik B (V)
4
4
Grundlagen der Organischen Chemie I (V)
3
4
Schlüsselqualifikationen (V)
2
2
Übungen zu Mathematische Methoden B (PC) (Ü)
(alternativ Übungen zu Mathematik II)
30
3
Grundlagen der Organischen Chemie II (V)
3
5
Organisch-Chemisches Grundpraktikum (P)
12
11
Seminar zum Organisch-Chemischen Grundpraktikum (S)
2
2
Physikalische Chemie I (V)
4
4
Übungen zu Physikalische Chemie I (S)
2
2
Physikalisches Praktikum (P)
6
6
30
26
Semester
4
Bachelorstudium: Struktur und Inhalte
Lehrveranstaltung
SWS
LP
Biophysikalische Chemie II oder Physikalische Chemie II (V)
4
6
Übungen zu Biophysikalische Chemie II oder Physikalische
Chemie II (S)
2
3
Physikalisch-Chemisches Praktikum für Anfänger (P)
8
5
Vorlesung Grundlagen der Lebensmittelchemie I (V)
2
3
Lebensmittelchemisches Praktikum I (P)
12
10
Seminar zum Lebensmittelchemischen Praktikum (S)
1
1
Lebensmittelanalytik I (V)
1
1
Schlüsselqualifikationen (S)
2
2
31
5
Lebensmittelmikrobiologie und Hygiene (V)
2
3
Grundlagen der Lebensmittelchemie II (V)
2
3
Lebensmittelanalytik II (V)
1
1
Lebensmittelchemisches Praktikum II (P)
12
10
Seminar zum Lebensmittelchemischen Praktikum II (S)
1
1,5
Grundlagen der Lebensmittelverfahrenstechnik (V)
1
1,5
Toxikologie für Chemiker (V)
2
3
Einführung in das Lebensmittelrecht (V)
1
1
Rechtskunde für Chemiker (V)
1
1
Spektroskopiekurs (V)
4
4
Exkursionen (E)
1
0,5
31
6
Lebensmittelchemisches Praktikum III (P)
8
7
Lebensmittelchemisches Seminar (S)
1
2
Sensorik mit Übungen (V)
1
0,5
Qualitätsmanagement (V)
1
1
Mikrobiologisches Praktikum (P)
4
4
Exkursionen (E)
1
0,5
Schlüsselqualifikationen (S)
2
2
Bachelorthesis 3 Monate
12
29
Der jeweilige Semesterstundenplan ist auf der Internetseite „Studium und Lehre“ der
Abteilung Lebensmittelchemie und Toxikologie zu finden, Adresse siehe Umschlag innen
vorn und Webseite des Instituts wie am Anfang von Kapitel 11 angegeben.
27
8.3 Prüfungen
Die Bachelorprüfung besteht aus einem Modul Bachelorarbeit und Fachprüfungen, jede
der Fachprüfungen aus einer oder mehreren Modulprüfungen, jede Modulprüfung aus
einer oder mehreren Modulteilprüfungen. Die Modulteilprüfung Allgemeine Chemie im
Modul Anorganische und Analytische Chemie oder die Modulprüfung Mathematik
(Mathematik A bzw. I oder Mathematik B bzw. II) sind Orientierungsprüfungen, welche
es bis zum Ende des Prüfungszeitraums des zweiten Fachsemesters abzulegen gilt. In
Zusammenhang mit dem MINT-Kolleg (siehe S.9) ist eine Verlängerung dieser Frist um 1
bzw. 2 Semester geplant. Die Orientierungsprüfung soll dazu beitragen, eventuelle
Fehlentscheidungen bei der Wahl des Studiengangs zu korrigieren. Wer die
Orientierungsprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Ende des
Prüfungszeitraums des dritten Fachsemesters nicht erfolgreich abgelegt hat, verliert in
der Regel den Prüfungsanspruch im Bachelorstudiengang. Eine zweite Wiederholung der
Orientierungsprüfung ist nicht möglich. Eine nicht bestandene schriftliche Prüfung kann
einmal wiederholt werden. Wird sie auch dann nicht bestanden, so findet eine mündliche
Nachprüfung statt, welche in zeitlicher Nähe zur nicht bestandenen schriftlichen Prüfung
durchgeführt wird. Eine nicht bestandene mündliche Prüfung kann einmal wiederholt
werden. Eine zweite Wiederholung derselben schriftlichen oder mündlichen Prüfung ist
nur in Ausnahmefällen möglich. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag.5
Ist die Bachelorprüfung bis zu Beginn des 9. Fachsemesters einschließlich etwaiger
Wiederholungen nicht vollständig abgelegt, so erlischt in der Regel der Prüfungsanspruch. Über Ausnahmen entscheidet ebenfalls der Prüfungsausschuss. Umfangreichere Informationen sind in der Prüfungsordnung unter zu finden, siehe Kapitel 11 in
dieser Schrift.
8.4 Bachelorarbeit
Das Modul Bachelorarbeit besteht aus der Bachelorarbeit (8 Leistungspunkte) und einem
Kolloquium (4 Leistungspunkte). Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass der Studierende in
der Lage ist, ein Problem aus seinem Fach selbstständig und in begrenzter Zeit nach
wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Voraussetzung für die Zulassung zur
Bachelorarbeit ist, dass der Studierende nicht mehr als eine der Fachprüfungen des
Grund- und Vertiefungsstudiums noch nicht bestanden hat. Der Zulassungsantrag kann
vorab gestellt werden, sofern die fehlenden Module bis zum geplanten Beginn der Arbeit
nachgewiesen werden. Bis dahin gilt eine Zulassung unter Vorbehalt. Die empfohlene
Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt bei Bearbeitung in Vollzeit drei Monate.
Die maximale Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate.
Die Bewertung der Arbeit erfolgt durch einen Betreuer und in der Regel durch einen
weiteren Prüfer. Bei einer Bewertung mit „nicht ausreichend“ kann die Bachelorarbeit nur
einmal wiederholt werden. Nähere Informationen in den Prüfungsordnung, zu finden,
siehe Kapitel 11 dieser Schrift.
5
Ansprechpartner finden Sie in Kapitel 12.2.
Masterstudium und staatliche Prüfung
28
9 Masterstudium und staatliche Prüfung
9.1 Bewerbung und Zulassung
Die Studienplätze für den Masterstudiengang Lebensmittelchemie werden direkt vom
Karlsruher Institut für Technologie (KIT) vergeben.
Termine und Fristen
Das Masterstudium kann sowohl im Sommer- wie im Wintersemester begonnen werden.
Die Bewerbungsfristen sind der 15. 01. (für das Sommersemester) und der 15. 07. (für
das Wintersemester) für den Studienbeginn. Diese Fristen gelten auch dann, falls keine
Zulassungsbeschränkungen eingeführt worden sind.
Im Übrigen siehe die Übersichtstabelle zu Zulassungsbeschränkungen und Fristen oben
am Beginn von Kapitel 7.
Bewerbungsadresse
Die Bewerbungsadresse ist dieselbe wie für den Bachelorstudiengang, siehe Kapitel 7.3.
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Lebensmittelchemie sind laut
Auswahlsatzung:
•
ein Bachelorabschluss oder mindestens gleichwertiger berufsqualifizierender
Abschluss an einer Universität, Fachhochschule, Berufsakademie oder einer
ausländischen Hochschule. Das Studium muss mit einem Mindestumfang von 180
ECTS-Punkten, alternativ mit mindestens dreijähriger Regelstudienzeit im
Studiengang Lebensmittelchemie oder einem fachverwandten Studiengang
absolviert worden sein, so dass der Masterstudiengang Lebensmittelchemie unter
Einbeziehung des notwendigen Bachelorstudiengangs innerhalb einer Gesamtstudiendauer von mindestens fünf Jahren oder mit insgesamt 300 ETCSLeistungspunkten abgeschlossen wird,
•
eine im Bachelorstudiengang erbrachte Praktikumsleistung von mindestens 43
Leistungspunkten in den Fächern Anorganische Chemie, Physikalische Chemie,
Organische Chemie, Physik und Biologie sowie Praktikumsleistungen im Fach
Lebensmittelanalytik im Umfang von mindestens 27 Leistungspunkten.
•
Für Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ist der
Nachweis von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache durch Vorlage
eines Zeugnisses entsprechend den Vorschriften der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT in der jeweils gültigen Fassung erforderlich.
Die Auswahlsatzung ist als amtliche Bekanntmachung veröffentlicht. Fundstelle siehe
Kapitel 11.
29
Zulassungsbeschränkungen
Zum Masterstudiengang sind bis zum Wintersemester 2013/2014 keine Bewerber
zugelassen worden, da es noch keine eigenen Bachelor-Absolventen gegeben hat. Zum
Wintersemester 2014/2015 sind erstmals Bewerber zum Masterstudiengang zugelassen
worden.
Zum Wintersemester 2014/2015 und Sommersemester 2015 besteht keine Zulassungsbeschränkung.
!!! Wichtiger Hinweis !!!
Die Einführung und Abschaffung von Zulassungsbeschränkungen für einzelne
Fächer kann relativ kurzfristig erfolgen. Erkundigen Sie sich über den aktuellen
Stand auf:
http://www.sle.kit.edu/downloads/Sonstige/Tabelle_Studiengaenge.pdf
Auswahlverfahren
Für den Fall, dass eine Zulassungsbeschränkung eingeführt wird, wird für den Masterstudiengang Lebensmittelchemie wird aufgrund der bisher erbrachten Studienleistungen,
einschließlich der Gesamtnote der Akademischen Abschlussprüfung und der sonstigen,
wissenschaftlichen und beruflichen Leistungen eine Rangliste der Bewerber gebildet:
•
Für Studienleistungen werden maximal 120 Punkte vergeben. Maßgebend sind
Art,
Ausrichtung
und
Gesamtnote
der
Abschlussprüfung,
die
Zulassungsvoraussetzung ist. Dabei sind insbesondere die fachliche Einstufung
der Bewerber innerhalb der Hochschule bei der Abschlussprüfung zu berücksichtigen (Platzziffer/Ranking) und fachspezifische Einzelnoten, die über die
Eignung für das angestrebte Masterstudium besonderen Aufschluss geben zu
berücksichtigen.
•
Für sonstige, wissenschaftliche und berufliche Leistungen werden maximal 20
Punkte vergeben. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt:
o
abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (z.B. Chemisch-Technischer, Pharmazeutisch-Technischer oder
Medizinisch-Technischer Assistent) und bisherige, für den Studiengang
einschlägige Berufsausübung auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
o
praktische Tätigkeit und besondere Vorbildungen;
o
außerschulische Leistungen
Auszeichnungen;
o
besondere wissenschaftliche Leistungen, wie beispielsweise einschlägige
Publikationen, herausragende wissenschaftliche Arbeiten Forschungstätigkeiten und Forschungsaufenthalte in wissenschaftlichen Institutionen
oder der Industrie
und
Qualifikationen,
z.B.
Preise
und
Masterstudium und staatliche Prüfung
30
Die Punktzahlen für Studienleistungen und sonstige Leistungen werden addiert. Es sind
somit maximal 140 Punkte zu erreichen.
Die Auswahlsatzung ist als amtliche Bekanntmachung veröffentlicht. Fundstelle siehe
Kapitel 11.
Zulassungsergebnisse
Wegen bislang fehlender Zulassungen zum Masterstudiengang liegen noch keine
aussagekräftigen statistischen Daten vor.
Zu den Themen
•
„Einschreibung“,
•
„Gebühren,
•
„Rückmeldung“,
•
„Beurlaubung“
•
„Exmatrikulation“
siehe die entsprechenden Unterkapitel oben in Kapitel 7: „Bachelorstudium: Bewerbung
und Zulassung“.
31
9.2 Aufbau des Studiengangs
Im Masterstudium sollen die im Bachelorstudiengang erworbenen wissenschaftlichen
Qualifikationen weiter vertieft oder ergänzt werden. Der Studierende soll in der Lage sein,
die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden selbstständig anzuwenden und ihre
Bedeutung und Reichweite für die Lösung komplexer wissenschaftlicher und
gesellschaftlicher Problemstellungen zu bewerten.
Die Regelstudienzeit im Masterstudiengang beträgt vier Semester. Nach bestandener
Masterprüfung wird der akademische Grad „Master of Science“ (M.Sc.) verliehen. Für
diesen Abschluss müssen insgesamt 120 ECTS-Punkte erworben werden.
Der im Folgenden beschriebene Studienablauf basiert auf der derzeit gültigen Fassung
der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lebensmittelchemie in der Fassung
vom 01. Oktober 2014 .Die Prüfungsordnung enthält zusammen mit dem
Modulhandbuch6 alle verbindlichen Festlegungen für den Studiengang. Art, Umfang,
Zuordnung und Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeit der Lehrveranstaltungen, Module
und Fächer sind im Studienplan beschrieben, auf den die Prüfungsordnung Bezug nimmt.
Hier finden sich auch Einzelheiten zu den erforderlichen Prüfungs- und Studienleistungen
sowie den zugeordneten Leistungspunkten. Der Studienplan stellt gleichzeitig eine
Empfehlung für eine optimale zeitliche Studiengestaltung dar.
Die Aufteilung der Leistungspunkte auf die verschiedenen Modulbereiche des
Masterstudiengangs ist folgendermaßen festgelegt:
1. bis 4. Semester
6
120 LP
•
Modul 1: Chemie der Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und
Futtermittel I
8 LP
•
Modul 2: Chemie der Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und
Futtermittel II
7LP
•
Modul 3: Technologie
5 LP
•
Modul 4: Lebensmittelrecht
4 LP
•
Modul 5: Analytik der Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und
Futtermittel
9 LP
•
Modul 6: Praktikum spezielle Lebensmittelanalytik
8 LP
•
Modul 7: Biochemie der Ernährung
12 LP
•
Modul 8: Allgemeine und Lebensmitteltoxikologie
12 LP
•
Modul 9: Wahlpflichtmodul 1 Forschung und Vertiefung: Lebensmittelchemie
und Analytik
(13) LP
•
Modul 10: Wahlpflichtmodul 2 Forschung und Vertiefung: Biochemie und
Toxikologie
(13) LP
•
Modul 11 Interdisziplinäres Seminar
(6 LP)
Die Prüfungsordnung und das Modulverzeichnis stehen zum Download zur Verfügung, siehe Kapitel 11
dieser Schrift.
Masterstudium und staatliche Prüfung
32
•
Modul 12 Schlüsselqualifikationen
6 LP
•
Modul 13 Masterarbeit
30 LP
Dem Modulverzeichnis können Sie entnehmen, welche Lehrveranstaltungen den
einzelnen Modulen zugeordnet sind.
In einem Modul bzw. Fach können, nachdem die LP erworben wurden, die für das
Bestehen der Modul- bzw. Fachprüfung erforderlich sind, auch weitere LP (Zusatzleistungen) im Umfang von höchsten 30 LP erworben werden. Die Zusatzleistungen
gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt-, Fach- und Modulnoten ein.
Es können maximal drei Zusatzmodule mit dem jeweiligen Ergebnis in das Bachelorzeugnis aufgenommen werden. Die Zusatzmodule werden in die Festsetzung der
Gesamtnote nicht einbezogen.
9.3 Studienplan
Die Inhalte des Masterstudiengangs werden in Form von Vorlesungen (V), den
dazugehörigen Übungen (Ü), Laborpraktika (P), Seminaren (S) und Exkursionen (E)
sowie der Masterarbeit vermittelt.
Semester Lehrveranstaltung
1
SWS
LP
Spezielle Lebensmittelchemie Kohlenhydrate (V)
1
2
Spezielle Lebensmittelchemie: Lipide (V)
1
2
Futtermittel (V)
11
1
Praktikum Analytik von Kosmetika, Bedarfsgegenständen und
Futtermitteln (P)
4
3
Kosmetika und Bedarfsgegenstände (V)
1
1
Biochemie der Ernährung I (V)
2
4
Toxikologie für Chemiker und Lebensmittelchemiker (V)
2
4
Lebensmittelanalytik: Biochemische und Biologische Methoden
(V)
1
2
Mikroskopische Untersuchung von Lebensmitteln
Bedarfsgegenständen und Futtermitteln (P)
4
3
Biochemisches Praktikum (P)
6
4
Toxikologisches Praktikum (P)
6
4
30
33
Semester Lehrveranstaltung
SWS
LP
Spezielle Lebensmittelchemie: Proteine (V)
1
2
Spezielle Lebensmittelchemie: Vitamine, Mineralstoffe und
Spurenelemente (V)
1
2
Gentechnik und Lebensmittel (V)
1
2
Lebensmittelanalytik: Spektroskopische Methoden (V)
1
2
Umweltanaylytik (V)
1
42
Praktikum Spezielle Lebensmittelanalytik (P)
12
8 LP
Biochemie der Ernährung II (V)
2
4
Lebensmitteltoxikologie (V)
2
4
Lebensmittelrecht I (V)
1
1
Vertiefung verfahrenstechnischer Grundlagen am Beispiel
Lebensmittel (V )
2
3
Schlüsselqualifikationen (S)
2
2
2
32
Wahlpflichtmodul 1 oder 2
17
13
Interdisziplinäres Seminar (S)
2
6
Praktikum Lebensmittelverfahrenstechnik (P)
1
1
Exkursionen (E)
1
1
Qualitätsmamagement (V)
1
1
Lebensmittelrecht II (V)
1
1
Übungen zum Lebensmittelrecht (S)
1
1
Schlüsselqualfikationen (S)
2
2
Schlüsselqualifikationen (S)
2
2
3
28
4
Masterarbeit
1
30
Der jeweilige Semesterstundenplan ist auf der Internetseite „Studium und Lehre“ der
Abteilung Lebensmittelchemie und Toxikologie zu finden, siehe Kapitel 11.
Masterstudium und staatliche Prüfung
34
9.4 Prüfungen
Jedes Modul muss durch mindestens eine bewertete Prüfung (Modulprüfung bzw.
Modulteilprüfungen) abgeschlossen werden. Eine nicht bestandene schriftliche Prüfung
kann einmal wiederholt werden. Wird sie auch dann nicht bestanden, so findet eine
mündliche Nachprüfung statt, welche in zeitlicher Nähe zur nicht bestandenen
schriftlichen Prüfung durchgeführt wird. Eine nicht bestandene mündliche Prüfung kann
einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung derselben schriftlichen oder
mündlichen Prüfung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Hierüber entscheidet zunächst
der Prüfungsausschuss.7 Ist die Masterprüfung bis zu Beginn des 7. Fachsemesters
einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht vollständig abgelegt, so erlischt in der
Regel der Prüfungsanspruch. Über Ausnahmen entscheidet ebenfalls der Prüfungsausschuss. Umfangreichere Informationen sind in der Prüfungsordnung zu entnehmen,
siehe Kapitel 11.
9.5 Masterarbeit
Das Modul Masterarbeit besteht aus der Masterarbeit und einer Präsentation (insgesamt
30 Leistungspunkte). Zum Modul Masterarbeit wird zugelassen, wer die erforderlichen
Modulprüfungen erfolgreich erbracht hat. Die Bearbeitungszeit beträgt sieben Monate.
9.6 Ausbildung zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker
Mit dem Masterabschluss besteht die Möglichkeit sich um einen Ausbildungsplatz zum
staatlich geprüften Lebensmittelchemiker zu bewerben. Eine entsprechende Änderung
der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker ist in
Vorbereitung. Die Ausbildung besteht aus einer einjährigen praktischen Tätigkeit in einem
staatlichen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt und schließt mit einer
praktischen und theoretischen Prüfung ab, die zur Führung des Titels staatlich geprüfter
Lebensmittelchemiker berechtigt. Dieser Titel qualifiziert für eine freiberufliche
Gutachtertätigkeit bzw. für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst insbesondere in der
amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung.
In der praktischen Ausbildung innerhalb der amtlichen Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständeüberwachung sollen die im Studium erworbenen Kenntnisse,
Fähigkeiten und Methoden angewendet und vertieft sowie zusätzliche Kenntnisse
vermittelt werden. Die Ausbildung umfasst:
1. die Organisation, Durchführung und Qualitätssicherung der Untersuchungen
von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen
Bedarfsgegenständen, einschließlich der Festlegung von Untersuchungszielen
und Probenanforderungen,
2. die Beurteilung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln
und sonstigen Bedarfsgegenständen auf der Grundlage der entsprechenden
rechtlichen Vorschriften,
7
Ansprechpartner finden Sie in Kapitel 12.2.
35
3. die Durchführung der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung einschließlich Betriebskontrollen auf der Grundlage der
einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie die Teilnahme an
Kontrollen nach dem Weinrecht und nach Möglichkeit an Gerichtsterminen.
Die praktische Ausbildung erfolgt an einer in der amtlichen Untersuchung von
Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen tätigen Untersuchungseinrichtung. In BadenWürttemberg sind die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) in
Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg zuständig. Derzeit werden zweimal jährlich
Praktikumsplätze vergeben: zum 01. Mai sowie zum 01. November.
Die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz erfolgt zentral für alle Ausbildungsorte beim
CVUA Freiburg. Die Anzahl der Ausbildungsplätze ist begrenzt. Nähere Informationen
siehe Kapitel 11.
Die praktische Ausbildung erfolgt auf Basis eines Ausbildungsplans, der von den
Ausbildungseinrichtungen für ihren Bereich aufgestellt wird. Die Tätigkeit in der
praktischen Ausbildung umfasst mit jeweils mindestens vierwöchiger Dauer folgende
Ausbildungsbereiche:
1. Fleisch, Fisch, Geflügel, Eier, Milch, Öle, Fette sowie daraus hergestellte
Lebensmittel einschließlich Speiseeis,
2. Getreide, Obst, Gemüse, Pilze sowie daraus hergestellte Lebensmittel,
diätetische Lebensmittel, Fertiggerichte, Nahrungsergänzungsmittel, Gewürze,
3. Zucker, Süßwaren, Süßspeisen, Schokolade, Kaffee, Tee, alkoholfreie
Erfrischungsgetränke, Bier, Spirituosen und Wein sowie daraus hergestellte
Lebensmittel und Wasser,
4. kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände sowie Tabakerzeugnisse,
5. Spurenanalytik organischer und anorganischer Stoffe, Umweltanalytik, Mikrobiologie
6. Hospitation bei einer Lebensmittelüberwachungsbehörde.
Jeweils am Ende eines Ausbildungsbereichs stellt dessen Leiter eine Bescheinigung aus,
aus der die Zeit, die Ausbildungsinhalte und die praktischen Tätigkeiten erkennbar
werden.
Während der praktischen Ausbildung ist ein mindestens zwei Wochenstunden
umfassendes Fachseminar zu besuchen. In dem Fachseminar sollen die wissenschaftlichen und verwaltungstechnischen Kenntnisse bezüglich der Untersuchung und
Beurteilung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, der Durchführung der amtlichen Überwachung sowie der Qualitätssicherung in Laboratorien und Betrieben vertieft
sowie weitere Kenntnisse in diesen Bereichen vermittelt werden.
Sofern eine wissenschaftliche oder praktische Tätigkeit nach Beendigung des Masters an
einem Universitätsinstitut der Lebensmittelchemie, an einer ähnlichen Forschungseinrichtung, an einer Einrichtung der Wirtschaft oder an einer Überwachungsbehörde
eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union nachgewiesen werden, können
36
Masterstudium und staatliche Prüfung
diese auf Antrag mit insgesamt bis zu vier Monaten auf die berufspraktische
Ausbildungszeit angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Tätigkeit mit
der berufspraktischen Ausbildung vergleichbar ist. Ebenfalls mit bis zu vier Monaten kann
auf die Ausbildungszeit eine erfolgreich abgeschlossene Promotion in einem der
Prüfungsfächer des Masters angerechnet werden. Über den Antrag entscheidet das
Regierungspräsidium Stuttgart.
Die Praktische Ausbildung ist mit Bestehen der Prüfung zum staatlich geprüften
Lebensmittelchemiker abgeschlossen.
9.7 Prüfung zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker
In der Prüfung sollen die Prüflinge nachweisen, dass sie über umfassende Kenntnisse in
der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung verfügen und in der Lage sind,
die notwendigen Untersuchungen und Beurteilungen vorzunehmen sowie die entsprechenden Maßnahmen zu veranlassen.
Die Prüfung zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker umfasst die praktische
Prüfung, die Aufsichtsarbeiten und die mündliche Prüfung. Für die Durchführung der
praktischen Prüfungen stehen jeweils bis zu fünf Arbeitstage zur Verfügung. Nach
bestandener Prüfung (Staatsexamen) wird der Titel „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ verliehen.
In den Aufsichtsarbeiten werden jeweils für ein Lebensmittel, für ein kosmetisches Mittel
oder einen sonstigen Bedarfsgegenstand sowie für eine weitere Aufgabe aus der
Lebensmittelchemie lebensmittelrechtliche Beurteilungen in Form gerichtsverwertbarer
Sachverständigengutachten erstellt. Hierbei werden Analysedaten, Proben nebst der
Verpackung und eine Niederschrift über die Probenahme sowie gegebenenfalls
Unterlagen des Herstellungsbetriebes über Qualitätssicherungsmaßnahmen vorgegeben.
Die Aufsichtsarbeiten, die jeweils acht Stunden dauern, werden üblicherweise an
aufeinanderfolgenden Tagen angefertigt. Die mündliche Prüfung dauert in der Regel 45
Minuten. Der Nachweis von Kenntnissen im Umgang mit gefährlichen Substanzen in
Form der Sachkundeprüfung8 nach der Chemikalienverbotsverordnung ist erforderlich.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Prüfungsfächer sind:
1. Praktische Prüfung: Der Prüfling erstellt anhand der Niederschrift über die
Probenahme, der Probe und gegebenenfalls deren Verpackung einen Prüfplan,
in dem er die Gründe für die einzelnen Untersuchungen kurz erläutert.
Anschließend erfolgt die praktische Durchführung der Untersuchungen. Nach
Abschluss der Untersuchungen hat der Prüfling einen schriftlichen Bericht zu
fertigen und darin den Arbeitsgang und die Untersuchungsergebnisse zu
beschreiben sowie die daraus zu ziehenden Schlüsse darzulegen und ausführlich
zu begründen. Es sind mindestens drei Aufgaben aus den unter 8.3 genannten
unterschiedlichen Ausbildungsbereichen (mit Ausnahme von Spurenanalytik und
Mikrobiologie) durchzuführen. Eine der Aufgaben muss sich mit dem Bereich
8
Die Sachkundeprüfung beinhaltet je einen Schein für die Vorlesungen Rechtskunde für Chemiker sowie
Toxikologie für Chemiker.
37
kosmetischer Mittel und sonstiger Bedarfsgegenstände sowie Tabakerzeugnisse
beschäftigen.
2. Aufsichtsarbeiten: Für drei Untersuchungsgegenstände aus den unter 8.3
genannten unterschiedlichen Ausbildungsbereichen (mit Ausnahme von
Spurenanalytik, Umweltanalytik und Mikrobiologie) werden dem Prüfling die
Niederschrift einer Probenahme, gegebenenfalls die Probe nebst Verpackung,
Analysedaten und gegebenenfalls der Bericht einer Betriebskontrolle mit Angaben
zum Qualitätssicherungssystem des Herstellungsbetriebes und der Produktlinie
ausgehändigt. Anhand dieser Unterlagen erstellt der Prüfling jeweils eine
lebensmittelrechtliche Beurteilung in Form eines gerichtsverwertbaren Sachverständigengutachtens. Eine Aufgabe muss sich mit dem Bereich kosmetischer
Mittel und sonstiger Bedarfsgegenstände sowie Tabakerzeugnisse beschäftigen.
3. Mündliche Prüfung:
I.Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht: Aufbau und Inhalte des
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts der Bundesrepublik Deutschland sowie der entsprechenden Rechtsgebiete der Europäischen Union.
II.Organisation und Funktion der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung: Organisation der Verwaltung in Bund und Ländern; Grundzüge
des Staats- und allgemeinen Verwaltungsrechts, Verwaltungsgerichtsbarkeit,
Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungs- und Strafverfahren; Aufbau der Europäischen Union; Rechtsakte der Europäischen Union.
III.Qualitätssicherung in Laboratorien und Betrieben: Europäische Normen der
Gruppen 29000 und 45000; OECD-Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP);
Deutsches und Europäisches Recht auf den Gebieten der Zertifizierung und
des Prüfwesens; Qualitätssicherungshandbücher für Lebensmittelbetriebe und
Laboratorien.
38
Schnuppervorlesungen
10 Schnuppervorlesungen
Eine Vorlesung ist ein Vortrag eines Hochschullehrers zu einem bestimmten Thema über
ein ganzes Semester hinweg. Eine Schnuppervorlesung ist eine empfohlene Vorlesung
zum Kennenlernen des Studiums. Ein solcher Probebesuch ist während des Semesters
ganz zwanglos und ohne Anmeldung möglich. Der Vorlesungszeitraum im
Wintersemester dauert von Mitte Oktober bis Mitte Februar, im Sommersemester von
Mitte April bis Mitte Juli. Ort und wöchentlichen Zeitpunkt der Vorlesung können Sie dem
Vorlesungsverzeichnis des Karlsruher Instituts für Technologie entnehmen. Das
Vorlesungsverzeichnis ist in Karlsruher Buchhandlungen ab etwa vier Wochen vor
Semesterbeginn erhältlich oder kann in der zib-Bibliothek sowie im Internet unter
https://studium.kit.edu/vvz eingesehen werden. Unsere Broschüre „Studieren probieren –
Schnuppervorlesungen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)“ informiert Sie
ebenfalls über aktuell angebotene Veranstaltungen, welche speziell für Studieninteressierte geeignet sind. Die Broschüre steht im zib in gedruckter Form zur Verfügung
oder ist als Download zu finden unter
http://www.sle.kit.edu/vorstudium/informationsbroschueren.php Zum Besuch einer
Schnuppervorlesung im Fachbereich Lebensmittelchemie eignen sich vor allem Vorlesungen der ersten Semester.
So können im Wintersemester folgende Vorlesungen besucht werden:
•
Grundlagen der Allgemeinen Chemie
•
Einführung in die Physikalische Chemie: Mathematische Methoden (A)
•
Grundlagen der Lebensmittelchemie II
Im Sommersemester kann man unter anderem in folgende Veranstaltungen
hineinschnuppern:
•
Grundlagen der Anorganischen Chemie I
•
Einführung in die Physikalische Chemie: Mathematische Methoden (B)
•
Grundlagen der Lebensmittelchemie I
Berücksichtigen Sie bitte, dass es nicht Ziel und Zweck eines Schnupperbesuchs sein
kann, den Inhalt der Vorlesung vollständig zu verstehen. Das fällt dem einen oder
anderen Studierenden, der die Vorlesung schon das ganze Semester verfolgt, auch nicht
immer leicht. Sie sollten vielmehr eine Schnuppervorlesung dazu nutzen, um
Unterschiede zum gewohnten Ablauf der Schulstunden zu erkennen, um zu erfahren wie
mit dem jeweiligen Thema umgegangen wird, um die Atmosphäre in einem Hörsaal zu
schnuppern und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) kennen zu lernen. Weiterhin
können Sie im Anschluss an die Vorlesung mit anwesenden Studierenden sprechen und
sie nach ihren persönlichen Erfahrungen im Studium fragen. Auch ein Gespräch mit
Vertretern der Fachschaft (Interessenvertretung der Studierenden) ist oftmals hilfreich. 9
9
Informationen zur Fachschaft finden Sie in Kapitel 12.2.
39
11 Informationsmaterial am KIT
Informationen auf der Web-Seite der Fakultät
Die meisten der im Folgenden genannten Satzungen und Ordnungen finden Sie am
bequemsten über den Internet-Auftritt der Abteilung „Lebensmittelchemie“ des Instituts für
Angewandte Biowissenschaften am KIT:
www.lmc.iab.kit.edu => „Studium und Lehre“
Auswahlsatzungen
Die Satzungen, nach denen im Falle der Zulassungsbeschränkung die Bewerber
bewertet und ausgewählt werden, erscheinen als Amtliche Bekanntmachungen des KIT.
Bachelor-Studiengang
Amtl. Bekanntmachung vom 09. Juni 2011:
http://www.sle.kit.edu/downloads/AmtlicheBekanntmachungen/2011_AB_032.pdf
Master-Studiengang
Amtl. Bekanntmachung vom 09. Juni 2011:
http://www.sle.kit.edu/downloads/AmtlicheBekanntmachungen/2011_AB_033.pdf
Studien- und Prüfungsordnungen
Bachelor-Studiengang
Amtl. Bekanntmachung des KIT vom 07. Juli 2011:
http://www.sle.kit.edu/downloads/AmtlicheBekanntmachungen/2011_AB_040.pdf
Master-Studiengang
Prüfu ngsordnung aus dem Jahr 2011 (Studienanfänger ab WS 2011/2012)
Amtliche Bekanntmachung des KIT vom 07. Juli 2011:
http://www.sle.kit.edu/downloads/AmtlicheBekanntmachungen/2011_AB_041.pdf
Prüfungsordnung aus dem Jahr 2014 (Studienanfänger ab WS 2014/2015)
Amtliche Bekanntmachung des KIT vom 01. Okt. 2014
http://www.sle.kit.edu/downloads/AmtlicheBekanntmachungen/2014_AB_049.pdf
Modulverzeichnisse
Das Modulhandbuch (mit ausführlicher Beschreibung der Lehrveranstaltungen) zum
Bachelorstudiengang
und
das Modulverzeichnis (Übersicht der angebotenen Module) zum Masterstudiengang
sind als PDF über folgenden Link zu finden:
http://lmc.iab.kit.edu/1366.php
Ausbildung und Prüfung zum Staatlich geprüften Lebensmittelchemiker
Die Informationen erscheinen auf der Seite des Ministeriums für den Ländlichen Raum
und Verbraucherschutz Baden-Württemberg: http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/ =>
„Service“ => „Aus- und Weiterbildung“ =>: „Ausbildung LebensmittelchemikerInnen“
und auf der Seite der Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und
Tiergesundheit: http://www.ua-bw.de/ => „Service“ => „Ausbildung Lebensmittelchemiker“
40
Beratung
12 Beratung
Im Folgenden werden die Besucheradressen der jeweiligen Stelle angeführt.
Als Postanschrift für alle genannten Institutionen kann auch einheitlich verwendet werden:
Institution
Ggf. Name der Person
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Campus Süd
Postfach 6980
76049 Karlsruhe
12.1 Zentrale Studienberatung
Das Zentrum Information und Beratung "zib" ist die zentrale Studienberatungsstelle des
Karlsruher Instituts für Technologie (KIT). Das Beratungsangebot richtet sich sowohl an
Studierende als auch an Studieninteressierte.
Das zib bietet folgende Beratungsleistungen an:
• Einzelgespräche für Studieninteressierte und für Studierende zu den Themen
Studienfachwahl, Bewerbung und Zulassung, Fach- oder Hochschulwechsel,
Studienprobleme, Gestaltung des Studiums,
• Besprechung kürzerer Anfragen an der Infothek, per Email oder Telefon,
• Gruppen-Informationsveranstaltungen zu bestimmten Studienrichtungen und
zur Bewerbung am KIT,
• eine Bibliothek mit zahlreichen Büchern und Zeitschriften rund ums Thema
Studieren,
• Vorträge und Campusführungen für Schülergruppen,
• Workshops zur Studienentscheidung.
Die Beratung ist interessenneutral und kostenlos. Dienstagnachmittag ist offene Beratung
(kürzere Gespräche ohne vorherige Anmeldung
Zentrum für Information und Beratung (zib)
des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT)
MO
9.00 - 17.00 Uhr
Präsidiumsgebäude
DI, DO, FR 9.00 - 12.00 Uhr
Engelbert-Arnold-Straße 2
14.00 - 17.00 Uhr
Gebäude-Nr. 11.30
Offene Beratung (ohne Voranmel
76131 Karlsruhe
dung)
DI 14.00-16.30 Uhr
Hinweis: Die Rückseite des
Gebäudes grenzt an den Ehrenhof MI kein Publikumsverkehr.
Beratungstermine nach
der ehemaligen Universität
Karlsruhe. Zugang am einfachsten Vereinbarung
über den Haupteingang
Kaiserstraße 12.
Tel. (0721) 608 - 44930
Fax: (0721) 608 - 44902
E-Mail: [email protected]
http://www.zib.kit.edu
41
12.2 Beratung an der Fakultät
Allgemeine Beratung
Studiendekan:
Prof. Dr. Joachim Podlech
Sprechstunde:
jederzeit; vorherige Anmeldung ratsam.
Ort:
Institut für Organische Chemie Gebäude 30.42 (Zimmer 606)
Telefon:
0721/608-43209
E-Mail:
[email protected]
Der Studiendekan hat auf ein ordnungsgemäßes und vollständiges Lehrangebot im
Einklang mit den Studienplänen sowie der Studien- und Prüfungsordnung hinzuwirken. Er
erarbeitet die Beschlussfassung über den Studienplan sowie die Studien- und
Prüfungsordnung. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen auch Entscheidungen über die
Aufnahme neuer oder Änderungen bei bestehenden Lehrveranstaltungen.
Dementsprechend ist der Studiendekan als exekutives Organ der Fakultät zuständig für
Beschwerden, die den Studien- und Prüfungsbetrieb allgemein betreffen, z. B. bei
Mängeln in der Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes oder bei Nichteinhaltung
der Vorschriften bzw. der Studien- und Prüfungsordnung. Der Studiendekan ist nicht
zuständig bei individuellen Problemen der Studierenden, z. B. in Verbindung mit nicht
bestandenen Prüfungen, Fristverletzungen, der Anerkennung von Leistungsnachweisen
und ähnlichem. In solchen Fällen liegt die Zuständigkeit und Entscheidungskompetenz
allein beim Prüfungsausschuss.
Studienfachberatung Lebensmittelchemie am Institut für Angewandte Biowissenschaften
Beraterin:
Sprechstunde:
Ort:
Telefon:
E-Mail:
Dr. Renate Loske
Dienstags und donnerstags 12:00 bis 12:45 Uhr
Abteilung Lebensmittelchemie Zimmer 225 (Gebäude 50.41)
0721/608-43917
[email protected]
Beraterin:
Sprechstunde:
Ort:
Frau Szidönia Gumbel-Mako
nach Vereinbarung
Abteilung Lebenmittelchemie und Toxikologie Zimmer 231
(Gebäude 50.41)
0721/608-43338
[email protected]
Telefon:
E-Mail:
Prüfungsausschuss
Dem Prüfungsausschuss obliegt die Überwachung der Bestimmungen der
Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs. Er ist damit auch „Beschwerdestelle“ für
das Grund- und Hauptstudium bzw. für den ersten und zweiten Prüfungsabschnitt. Zu
den Aufgaben des Ausschusses gehört die Bearbeitung von Anträgen auf Fristverlängerung und Zweitwiederholung sowie auf Anerkennung von Studienzeiten und
Studien- und Prüfungsleistungen, die in einem anderen Studienfach und/oder an einer
42
Beratung
anderen Hochschule erbracht wurden.
Vorsitzende:
Sprechstunde:
Ort:
Prof. Dr. Andrea Hartwig
jederzeit nach Vereinbarung
Abteilung Lebensmittelchemie und Toxikolgie, Zimmer 103
(Gebäude 50.41)
Sekretariat: 0721/608-42133
[email protected]
Telefon:
E-Mail:
Beratung durch die Fachschaft für Chemie und Biowissenschaften
(Die Fachschaft ist die Interessenvertretung der Studierenden)
Berater:
Zeit:
Ort:
Telefon:
E-Mail:
Internet:
Studierende der Fakultät
Mo bis Mi von 13.00 - 14.00 Uhr
Do von 11.30 - 12.30 Uh
Fr von 11.15 - 12.15 Uhr
(in der vorlesungsfreien Zeit aktuell
immer mittwochs von 13.00 -14:00 Uhr)
Chemieflachbau
Zimmer 114 (Gebäude Nr. 30.41)
0721/608-42882
[email protected]
http://www.rz.uni-karlsruhe.de
12.3 Bewerbung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung
Bewerber mit deutscher Staatsbürgerschaft
Karlsruher Instituts für Technologie (KIT)
Studierendenservice
Campus Süd
Kaiserstraße 12
Gebäude-Nr. 10.12
76131 Karlsruhe
Öffnungszeiten:
Telefon:
Mo-Mi 10:00 - 12:00 Uhr Do 13:30 - 15:30 Uhr
Mo 13:30 - 15:30 Uhr Do 10:00 - 12:00 Uhr
Die zuständige Sachbearbeiterin ermitteln Sie bitte über:
http://www.sle.kit.edu/wirueberuns/studierendenservice.php
43
Ausländische Studienbewerber, Auslandsstudium
Karlsruher Instituts für Technologie (KIT)
International Student Office
Adenauerring 2
Gebäude 50.20
76131 Karlsruhe
Öffnungszeiten:
Telefon:
E-Mail:
Internet:
Mo bis Fr 9.00-12.00 Uhr
0721/608-44911
[email protected]
http://www.intl.kit.edu
Behindertenberatung (Studium, Interessenvertretung)
Ansprechpartner:
Ort:
Telefon:
E-Mail:
Angelika Scherwitz-Gallegos Sprechstunde: nach Vereinbarung
Studienzentrum für Sehgeschädigte (SZS)
Engesserstraße 4
0721/608-44832
[email protected]
Für die Anerkennung von Attesten sowie die Genehmigung von Prüfungserleichterungen
bei Behinderung oder Erkrankung ist der Prüfungsausschuss zuständig (s. o.).
44
Internetadressen und Literatur zur Lebensmittelchemie
13 Internetadressen und Literatur zur Lebensmittelchemie
Internet
Berufskundliche Information der Arbeitsagentur:
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/ Im Suchfenster eingeben:
„Lebensmittelchemiker“
Reportagen zum Berufsfeld:
http://www.abi.de/berufsleben/berufsreportagen.htm (zur Übersicht nach unten scrollen)
Die Gesellschaft Deutscher Chemiker ist die größte chemiewissenschaftliche
Fachgesellschaft Kontinentaleuropas mit Mitgliedern aus Hochschule, Industrie,
Behörden und freier Tätigkeit
http://www.gdch.de/
Die Lebensmittelchemische Gesellschaft ist die größte Fachgruppe in der Gesellschaft
Deutscher Chemiker
http://www.gdch.de/netzwerk-strukturen/fachstrukturen/lebensmittelchemischegesellschaft.html
Informationen der Gesellschaft Deutscher Chemiker zum Studium der Chemie und zu
Berufsbildern
http://www.chemie-im-fokus.de/start.htm
AG Junge LebensmittelchemikerInnen, Arbeitsgruppe der Lebensmittelchemischen
Gesellschaft, gibt unter anderem einen vergleichenden Überblick zu den
Studienstandorten in Deutschland
http://www.ag-jlc.de
http://www.ua-bw.de
Ein Informationsdienst der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA)
Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart sowie des Staatlichen Tierärztlichen
Untersuchungsamtes (STUA) Aulendorf – Diagnostikzentrum.
Umfangreiches Internetverzeichnis mit Informationsquellen zu Chemie und
angrenzenden Fachgebieten sowie Chemie-Nachrichtenportal und Jobbörse.
http://www.chemlin.de
Täglich aktuelle Jobs und Bewerber in Chemie, Analytik und Labor
http://www.chemiekarriere.net
Bundesfachtagung der Chemiefachschaften
http://www.bufata-chemie.de
45
Literaturtipps
Gesellschaft deutscher Chemiker (Hrsg.) 2000: Studienführer Chemie. Wiley-VCH;
Weinheim.
Witte, A. 2011: Studienführer Biologie, Chemie, Pharmazie. Lexika-Verlag; Würzburg.
Bürkle, H. 2003: Karriereführer für Chemiker. Beruflicher Erfolg durch Aktiv-Bewerbung
und Management in eigener Sache. Wiley-VCH; Weinheim.
Müller, A.; Quadbeck-Seeger, H.-J.; Diemann, E. (Hrsg.) 2003: Facetten einer
Wissenschaft. Chemie aus ungewöhnlichen Perspektiven. Wiley-VCH; Weinheim.
Staufenbiel (Hrsg.) 2007: Naturwissenschaftler 2008. Der Karriere-Ratgeber für den
erfolgreichen Berufseinstieg. Staufenbiel GmbH; Köln.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.) 2008: Das Studium der
Naturwissenschaften. Eine Fachmonographie aus studentischer Sicht. Bonn/Berlin.
Gesellschaft deutscher Chemiker (Hrsg.) 2013: Chemie studieren. Voraussetzungen,
Studium, Spezialgebiete, Berufsbilder, Perspektiven, Praktische Informationen. Frankfurt
am Main. Achte Auflage.
Wissenschaftsladen Bonn e. V. (Hrsg.): Arbeitsmarkt Umweltschutz und
Naturwissenschaften. Erscheint wöchentlich. Interessante Stellenanzeigen für Chemiker.
Die Bücher/Publikationen finden Sie auch in der Präsenzbibliothek des zib.
Kontakt
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Campus Süd
Zentrum für Information und Beratung
(zib)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Fon (0721) 608-44930
E-Mail: [email protected]
www.zib.kit.edu
Herausgeber
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Campus Süd
Kaiserstraße 12
76131 Karlsruhe
Stand Mai 2015
www.kit.edu