Lebensmittelchemie Bachelor/Master of Science (B.Sc./M.Sc.) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) zentrum FÜR Information und Beratung (zib) KIT – Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Adresse der Fakultät für Chemie und Biowissenschaften Postanschrift: Besucheradresse: Fakultät für Chemie und Biowissenschaften Gebäude 30.45 Engesserstraße 15 76131 Karlsruhe Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Campus Süd Fakultät für Chemie und Biowissenschaften 76131 Karlsruhe Dekanatssekretariat Marion Pollich Tel.: 0721/608-43804/ -47258 Fax: 0721/608-47259 Geb. 30.45, Raum 126 E-Mail: [email protected] http://www.chem-bio.kit.edu/ Adresse des Instituts für Angewandte Biowissenschaften: Abteilungen für Lebensmittelchemie und Toxikologie / Phytochemie Postanschrift Besucheradresse Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Campus Süd Institut für Angewandte Biowissenschaften Abteilungen für Lebensmittelchemie und Toxikologie/Phytochemie Kaiserstraße 12, 76131 Karlsruhe Institut für Angewandte Biowissenschaften Abteilungen für Lebensmittelchemie und Toxikologie/Phytochemie Adenauerring 20, Gebäude 50.41 (AVG), 1. und 2. OG http://www.lmc.iab.kit.edu Impressum Information Lebensmittelchemie am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Stand: Mai 2015 Die zib-Informationen werden in der Regel jährlich überarbeitet. Die aktuelle Fassung ist jeweils im Internet als PDF abrufbar unter http://www.sle.kit.edu/vorstudium/informationsbroschueren.php Auflage: 300 Redaktion: Christoph Müller (zib) in freundlicher Zusammenarbeit mit der Fakultät für Chemie und Biowissenschaften. E-Mail: [email protected] Copyright: Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung Inhaltsverzeichnis 1 Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) .............................................................1 2 Die Fakultät für Chemie und Biowissenschaften .......................................................2 3 Struktur und Forschung der Fakultät .........................................................................3 4 Das Institut für Angewandte Biowissenschaften ........................................................4 5 Berufsbild des Lebensmittelchemikers ......................................................................6 6 Voraussetzungen für das Studium.............................................................................8 7 Bachelorstudium: Bewerbung und Zulassung ......................................................... 11 7.1 Zulassungsvoraussetzungen und –termine ...................................................... 11 7.2 Zulassungsbeschränkungen ............................................................................. 12 7.3 Bewerbungsadresse und Bewerbungsfristen .................................................... 14 7.4 Vorwegauswahl ................................................................................................ 17 7.5 Zulassung und Einschreibung, Gebühren, KITCard .......................................... 18 7.6 Rückmeldung.................................................................................................... 19 7.7 Beurlaubung ..................................................................................................... 19 7.8 Exmatrikulation ................................................................................................. 20 8 Bachelorstudium: Struktur und Inhalte..................................................................... 21 8.1 Aufbau des Studiums........................................................................................ 22 8.2 Studienplan....................................................................................................... 25 8.3 Prüfungen ......................................................................................................... 27 8.4 Bachelorarbeit .................................................................................................. 27 9 Masterstudium und staatliche Prüfung .................................................................... 28 9.1 Bewerbung und Zulassung ............................................................................... 28 9.2 Aufbau des Studiengangs ................................................................................. 31 9.3 Studienplan....................................................................................................... 32 9.4 Prüfungen ......................................................................................................... 34 9.5 Masterarbeit...................................................................................................... 34 9.6 Ausbildung zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker ............................... 34 9.7 Prüfung zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker .................................... 36 10 Schnuppervorlesungen ........................................................................................... 38 11 Informationsmaterial am KIT ................................................................................... 39 12 Beratung ................................................................................................................. 40 12.1 Zentrale Studienberatung .............................................................................. 40 12.2 Beratung an der Fakultät ............................................................................... 41 12.3 Bewerbung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung ............................ 42 13 Internetadressen und Literatur zur Lebensmittelchemie .......................................... 44 Liebe Leserinnen, liebe Leser, mit vorliegender Broschüre wollen wir Studieninteressierte über die Bachelor- und Masterstudiengänge Lebensmittelchemie am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) informieren. Sie finden hier wesentliche Erläuterungen zu Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbung, Einschreibung, Praktika, Studieninhalten sowie zum Berufsbild eines Lebensmittelchemikers. Auch wenn in dieser Broschüre alle wichtigen Themenbereiche behandelt werden, ersetzt die Lektüre doch nicht das persönlich-vertrauensvolle Beratungsgespräch. Schließlich geht es darum, Erwartungen, Wünsche und Unsicherheiten einerseits sowie objektive Bedingungen andererseits zu klären. Sie können mit den in Kapitel 12 dieser Broschüre genannten Beratungseinrichtungen Ihre Anliegen besprechen, Fragen klären und nach den für Sie persönlich angemessenen Lösungen suchen, unabhängig davon, ob Sie noch vor der Studienentscheidung oder schon im Studium stehen. Noch ein Hinweis in eigener Sache: Wenn im folgenden Text nicht immer dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau gefolgt wird, so ist dies aus Gründen der besseren Lesbarkeit geschehen. In allen hier beschriebenen Zusammenhängen sind Männer und Frauen jedoch gleichermaßen gemeint. 1 1 Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) vereint als selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts die Aufgaben einer Universität des Landes Baden-Württemberg und eines nationalen Forschungszentrums in der Helmholtz-Gemeinschaft. Seine drei strategischen Felder Forschung, Lehre und Innovation verbindet das KIT zu einer Mission. Mit rund 9 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 24 500 Studierenden ist das KIT eine der großen natur- und ingenieurwissenschaftlichen Forschungs- und Lehreinrichtungen Europas. Das Ziel der Lehre am KIT ist die Qualifikation junger Menschen auf der Basis einer intensiven wissenschaftlichen und forschungsorientierten Ausbildung und des überfachlichen Kompetenzerwerbs. Die Studierenden können am Ende ihres Studiums eigenständig aktuelle und zukünftige Probleme identifizieren, komplexe Fragestellungen bearbeiten und mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden nachhaltige Lösungen entwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, verfolgt das KIT die Strategie der forschungsorientierten Lehre, ausgerichtet an den Standards der (klassischen) Disziplinen. Lehre und Studium am KIT sind geprägt durch eine studierendenorientierte Lehr- und Lernkultur mit einer offenen und kreativen Lehr- und Lernumgebung. Der breit angelegte internationale Austausch von Lernenden und Lehrenden trägt dazu ebenso bei wie die umfassende Einbindung von Forschungsprojekten, auch der Großforschung, in die Lehre. Das KIT bietet natur-, ingenieur-, wirtschafts-, geistes- und sozialwissenschaftliche Studiengänge an, die eine solide akademische Grundlagenbildung gewährleisten, die wissenschaftliche Neugier stimulieren und vertiefte fachliche und überfachliche Kompetenzen vermitteln. Das KIT sieht bei seinen Studierenden als Regelabschluss den Mastergrad an und bietet hierzu forschungsorientierte Studiengänge nach dem „6 plus 4“Modell an. Die 6-semestrigen Bachelor-Studiengänge befähigen die Studierenden zu einer beruflichen Tätigkeit. Gleichzeitig wird mit dem Bachelor-Abschluss des KIT eine zentrale Eingangsvoraussetzung für die 4-semestrigen Master-Studiengänge geschaffen, die zu einer weitergehenden wissenschaftlichen und beruflichen Qualifizierung führen. Im Mai 2014 wurde das KIT von dem Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen (OAQ) systemakkreditiert. Gegenstand der Sytemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule in Studium und Lehre. Begutachtet werden Strukturen und Routinen, die eine hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten. Damit bereitet das KIT seine Studierenden auf Aufgaben und Herausforderungen vor, die verantwortungsvolles, wissensbasiertes und kreatives Handeln erfordern. Das KIT ist der Überzeugung, dass forschungsorientierte Lehre in all ihren Ausprägungen eine optimale Basis für eine erfolgreiche Tätigkeit seiner Absolventinnen und Absolventen in Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft bildet. 2 Die Fakultät für Chemie und Biowissenschaften 2 Die Fakultät für Chemie und Biowissenschaften Die Chemie ist seit Anbeginn in Karlsruhe mit großem Erfolg betrieben worden. 1850 errichtete Professor Weltzien das erste selbständige Chemische Laboratorium und bereits 1860 wurde der Erste Internationale Chemikerkongress in Karlsruhe abgehalten. In diesem Laboratorium und in den späteren Instituten an der Englerstraße wirkten bedeutende und zum Teil weltbekannte Chemiker. Darunter waren Lothar Meyer, Mitbegründer des Periodensystems der Elemente, Fritz Haber (Nobelpreisträger), Entdecker der Ammoniak-Synthese, Alfred Stock, ein Begründer der modernen Bor- und Silicium-Chemie, Hermann Staudinger (Nobelpreisträger), der die Chemie der makro-molekularen Stoffe einleitete sowie Rudolf Criegee, ein Pionier der modernen präparativen organischen Chemie. Lehre und Forschung sind seit 2002 Teil der damals aus den Bereichen Chemie und Biologie neu zusammengeführten Fakultät für Chemie und Biowissenschaften. Der zum WS 2009/10 eingerichtete Studiengang „Chemische Biologie“ zeugt von der engen Bindung beider Disziplinen am KIT. Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten können bei allen Professoren und Dozenten im Bereich ihrer Arbeitsgebiete durchgeführt werden. Etwa 20 Professoren sind in der Chemie an der Fakultät tätig. Fast alle Laboratorien für die Lehre und für die Forschung wurden in den letzten zehn Jahren den Bedürfnissen entsprechend neu eingerichtet. Eine eigene Fachbibliothek für Chemie innerhalb des Komplexes der Chemischen Institute dient allen chemischen Fächern und ist mit ihren technischen Einrichtungen den Studierenden zugänglich. Gebäude 30.45 der Fakultät für Chemie und Biowissenschaft 3 3 Struktur und Forschung der Fakultät Der Fakultät gehören folgende Institute an: • Institut für Anorganische Chemie • Institut für Organische Chemie • Institut für Physikalische Chemie • Institut für Technische Chemie und Polymerchemie • Institut für Angewandte Biowissenschaften o Abteilung für Lebensmittelchemie und Phytochemie o Abteilung für Lebensmittelchemie und Toxikologie o Abteilung für Mikrobiologie o Abteilung für Genetik o Abteilung für Angewandte Biologie • Botanisches Institut • Zoologisches Institut Einen umfassenden Überblick sowie Beschreibungen zu den Forschungsschwerpunkten finden Sie unter http://www.chem-bio.kit.edu/13.php. 4 Das Institut für Angewandte Biowissenschaften 4 Das Institut für Angewandte Biowissenschaften Das Institut für Angewandte Biowissenschaften des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) wurde im Jahr 2005 durch Zusammenführung des bisherigen Instituts für Lebensmittelchemie und Toxikologie mit dem Institut für Mikrobiologie gegründet. Es besteht aus folgenden vier Abteilungen: • Abteilung für Lebensmittelchemie und Phytochemie • Abteilung für Lebensmittelchemie und Toxikologie • Abteilung für Genetik • Abteilung für Mikrobiologie • Abteilung für Angewandte Biologie Für die Ausbildung zum Lebensmittelchemiker zeichnen die Abteilungen für Lebensmittelchemie und Toxikologie/Phytochemie verantwortlich. Die Abteilungen betreuen im Bachelor vor allem Studierende des Zweiten Studienabschnitts (Vertiefungsstudium), da der Erste Studienabschnitt weitgehend dem eines Chemiestudiums entspricht. Darüber hinaus werden biologische Inhalte vermittelt. Im Vertiefungsstudium werden die Studierenden in mehreren Praktika sowie theoretisch an die Lehrinhalte der Lebensmittelchemie und –analytik herangeführt. herangeführt. Mikrobiologie, Lebensmitteltechnologie, Sensorik und Recht runden das Lehrangbot ab. Die Ausbildung im Master wird fast ausschließlich von den Abteilungen für Lebensmittelchemie und Toxikologie/Phytochemie getragen. Die Schwerpunkte liegen hier liegen zum einen in einer Vertiefung im Bereich Lebensmittelchemie und Analytik, zum anderen auf den Fächern Biochemie der Ernährung und Toxikologie. Im Rahmen von Forschungspraktika besteht die Möglichkeit, Einblicke in die Forschungsarbeiten der Arbeitskreise zu bekommen und spezielle, in der Forschung angewandte Methoden zu erlernen. Der Schwerpunkt der Forschung der Abteilung für Lebensmittelchemie und Phytochemie liegt auf der Strukturcharakterisierung von Polymeren der pflanzlichen Zellwand und niedermolekularen Phytochemikalien. Insbesondere von Interesse sind Fragestellungen, die untersuchen wie die Strukturen von Zellwandpolymeren deren ernährungsphysiologische Eigenschaften als Ballaststoffkomponenten beeinflussen. Des Weiteren haben Zellwandpolymere großen Einfluss auf verschiedene Qualitätsparameter pflanzlicher Lebensmittel, z.B. Texturveränderungen während der Lagerung sowie der Lebensmittelzubereitung. Niedermolekulare Phytochemikalien spielen eine große Rolle in pflanzlichen Lebensmitteln, da sie z.B. als Antioxidantien und Farbstoffe für die Lebensmittelqualität von Interesse sind, aber auch spezielle ernährungsphysiologisch positive oder negative Eigenschaften aufweisen können. Auch hier werden Struktur-Wirkungsbeziehungen untersucht, und strukturelle Veränderungen der Phytochemikalien während der Lebensmittelzubereitung werden analysiert. 5 In der Abteilung Lebensmittelchemie Forschungsschwerpunkte: und Toxikologie gibt es folgende 1. Einfluss essentieller Spurenelemente und toxischer Metallverbindungen auf die genetische Stabilität, insbesondere Einfluss von Selenverbindungen auf DNA-Reparaturund Tumorsuppressorproteine 2. Einfluss essentieller und toxischer Metallverbindungen auf DNA-Reparaturprozesse und Zellzykluskontrolle (Arsen, Cadmium, Nickel, Kupfer) 3. Bioverfügbarkeit und Genotoxizität partikulärer Metallverbindungen (Platingruppenelemente, Nickel, Cadmium). "Zinkfingerstrukturen" als potentielle Angriffspunkte für toxische Metallionen, Oxidativer Stress. 4. Toxikologie synthetischer Nanomaterialien Abteilungen für Lebensmittelchemie und Lebensmitteltoxikologie, Geb. 50.41 6 Berufsbild des Lebensmittelchemikers 5 Berufsbild des Lebensmittelchemikers 1 Lebensmittelchemiker sind wissenschaftlich ausgebildete Experten in einer speziellen Disziplin der Chemie, die in erster Linie dem Schutz des Verbrauchers verpflichtet ist. Lebensmittelchemiker arbeiten vorwiegend mit chemisch-analytischen Methoden, aber auch mit biochemischen und mikrobiologischen Verfahren. Ihr Ziel ist vor allem, • die Zusammensetzung der meist sehr kompliziert aufgebauten Lebensmittel und ihrer Rohstoffe zu ermitteln und das Wissen darüber laufend zu erweitern • die Reaktionen der Inhaltsstoffe von Lebensmitteln bei der Lagerung, Zubereitung und Verarbeitung im gewerblichen und industriellen Maßstab zu untersuchen und die Kenntnisse zu nutzen, um die Qualität der Erzeugnisse laufend zu verbessern • die Art, Reinheit und Wirkungsweise von Zusatzstoffen zu überprüfen und deren optimale und sichere Anwendung zu gewährleisten • unerwünschte natürliche Bestandteile sowie Spuren von Rückständen und Verunreinigungen in Lebensmitteln und Trinkwasser aufzuspüren, die Quellen möglicher Belastungen zu erkennen und zu beseitigen • die verfügbaren Methoden, insbesondere für Spurenanalysen, und ihre Leistungsfähigkeit ständig weiterzuentwickeln, um möglichst zuverlässige und aussagekräftige Messdaten zu gewinnen • die erhaltenen Untersuchungsergebnisse umfassend lebensmittel- und umweltrechtlich zu bewerten. Aufgrund dieser Kenntnisse entwickeln die Lebensmittelchemiker geeignete Maßstäbe zur Beurteilung der Qualität der Lebensmittel und ihrer eventuellen Belastung, z. B. durch Herstellungsverfahren oder aus der Umwelt. Im Bereich der Lebensmittelgewinnung sind sie verantwortlich für die optimale Qualität der Produkte, im Bereich der Lebensmittelüberwachung für das Erkennen von Verfälschungen und von Irreführung und Täuschung. Beide Tätigkeitsbereiche verbindet die gemeinsame Aufgabe, den Verbraucher vorbeugend vor Risiken durch gesundheitlich bedenkliche Stoffe aus der Nahrung zu schützen. Dies betrifft nicht nur die Lebensmittel einschließlich des Trinkwassers und Genussmittel wie alkoholische Getränke oder Tabakerzeugnisse, sondern auch kosmetische Mittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs, die mit dem Menschen oder mit Lebensmitteln in Berührung kommen, z.B. Geschirr, Verpackungsmaterialien, Waschund Reinigungsmittel oder Spielwaren. In allen Fällen ist der Lebensmittelchemiker ebenso kompetent für die analytischen Untersuchungen und deren Qualitätssicherung wie für die Beurteilung der Befunde nach den rechtlichen Vorgaben und toxikologischen Kriterien. 1 Die Darstellung orientiert sich an den Veröffentlichungen der Gesellschaft Deutscher Chemiker. Die Internetadresse finden Sie in Kapitel 13. 7 Typische Tätigkeitsfelder und Aufgaben des Lebensmittelchemikers sind: • Übernahme umfangreicher Aufgabengebiete in Forschungs- und Entwicklungslaboratorien innerhalb der Ernährungswirtschaft sowie in der Kosmetikund Bedarfsgegenstände-lndustrie sowie Verantwortlichkeit für alle Kontrollfunktionen und die Qualität der Produkte • Untersuchungen und Beurteilungen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Chemischen Untersuchungsämtern der Bundesländer (z. T. auch von Städten und der Bundeswehr); Positionen bei Ministerien und Vollzugsbehörden • Beratung von Herstellern, Importeuren und Handel durch freiberuflich tätige Lebensmittelchemiker in einem selbständigen Handelslabor • Lebensmittelforschung an Universitätsinstituten, an Forschungsanstalten des Bundes und der Lebensmittelwirtschaft • Tätigkeiten in Laboratorien und Untersuchungsstellen innerhalb folgender Bereiche: Trinkwasser, Umwelt (Abwasser, Luft und Boden), Landwirtschaft, chemische und pharmazeutische Industrie, chemische Toxikologie, gerichtliche Analytik und klinische Chemie. 8 Voraussetzungen für das Studium 6 Voraussetzungen für das Studium Auch wenn in der gymnasialen Oberstufe die Belegung des Leistungskurses bzw. die wöchentlich vierstündige Lehre in Chemie nicht zwingend nötig ist, so erleichtert gutes Wissen in diesem Schulfach doch erheblich den Einstieg in das Studium der Lebensmittelchemie. Zudem ist ein gutes Basiswissen auch in Biologie vonnöten, da im Studium nicht mehr dezidiert auf das biologische Grundlagenwissen eingegangen wird. Gute Physikkenntnisse gehören ebenfalls zum Basiswissen für das Studium. Von Studieninteressierten häufig unterschätzt und Hauptverursacher der relativ hohen Studienabbruchquote in den Natur- und Ingenieurwissenschaften ist die Höhere Mathematik2. Benötigt wird vor allem anwendungsbezogene Mathematik. Studieninteressierte sollten sich z.B. mit Differential-, Integral- und Vektorrechnung auskennen. Das Studium baut auf dem Kenntnisstand der gymnasialen Oberstufe auf. Jedoch schreiten mathematische Vorlesungen in der inhaltlichen Stoffvermittlung deutlich schneller voran, als Abiturienten dies aus ihrer Schulzeit gewohnt sind. So werden an der Universität in wenigen Monaten Stoffmengen vermittelt, für die an der Schule ca. ein ganzes Jahr vorgesehen sind. Das MINT-Kolleg, ein Gemeinschaftsprojekt des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und der Universität Stuttgart, hat es sich zum Ziel gesetzt, die Übergangsphase zwischen Schule und Fachstudium in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) zu verbessern. Vorkurse im September, ganzjährig angebotene Online-Kurse und die zweisemestrige Teilnahme am MINT-Kolleg bieten die Möglichkeit, Schulkenntnisse aufzufrischen und zu vertiefen und sich damit gezielt auf das Fachstudium vorzubereiten. Nähere Informationen zu den Angeboten des MINT-Kollegs und einen OnlineAssessement-Test zur Selbsteinschätzung finden Sie unter www.mint-kolleg.de. Studierende, die sich nicht fit genug fühlen und gerne nochmals die Abiturkenntnisse auffrischen möchten, bietet auch das Fernstudienzentrum des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) kostenpflichtige Vorbereitungskurse z.B in Anorganischer Chemie, Physik und Mathematik an. Nähere Informationen und Anmeldung unter http://www.fsz.kit.edu/Studienvorbereitungskurse.php. Bereits zugelassene Studierende des Fachbereichs Chemie und Lebensmittelchemie können vor Semesterbeginn beim Fernstudienzentrum ein Propädeutikum „Grundlagen der Physik für naturwissenschaftliche Fachrichtungen“ absolvieren. Ziel des Propä2 Einen kostenlosen einwöchigen Mathevorkurs bietet die Fakultät für Chemie und Biowissenschaften kurz vor Studienbeginn an. Nähere Informationen liefert die Fachschaft vor. 9 deutikum ist es, grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Mechanik, Schwingungen und Wellen, Optik, Thermodynamik und E-Lehre aufzufrischen. Es handelt sich um einen 4-wöchigen Onlinekurs. Das Anmeldeformular, Termine und nähere Informationen sind zu finden unter: www.fsz.kit.edu/Propaedeutikum_fuer_Chemiker.php. Deutsch gilt als ein Muss für das Studium: Textverständnis, einwandfreier Ausdruck und korrekte Orthografie! Das Fach Deutsch ist immer wichtig, zumal es auch Logik und Dialogfähigkeit fördert und damit das Vermögen, klar diskutieren und vortragen zu können. Auch die Beherrschung der englischen Sprache gilt als Voraussetzung zum Studium der Lebensmittelchemie, da diese im Allgemeinen Fachsprache der Naturwissenschaften ist. Fächer wie Ethik, Religion oder Geschichte haben nur auf den ersten Blick nichts mit Chemie zu tun. Diese Fächer schulen jedoch, Folgen des Handelns sowie des NichtHandelns abzuschätzen. Ethisch-moralische Fragestellungen sind heute fester Bestandteil der Naturwissenschaften. Gerade in den Naturwissenschaften ist die Arbeit ohne PC heute unvorstellbar geworden. Deshalb bilden informationstechnische Kenntnisse ebenfalls die Basis für ein erfolgreiches Studium. Prinzipiell sollte ein künftiger Student der Lebensmittelchemie über Handgeschicklichkeit verfügen. Dies benötigt er beispielsweise für den Umgang mit Messund Analysegeräten. Mehr und mehr werden für gut ausgebildete Hochschulabsolventen sogenannte Schlüsselqualifikationen relevant, also solche zusätzlichen Fertigkeiten, welche nicht direkt über das Fachstudium vermittelt werden und die in einer Zeit, in der Wissen immer schneller veraltet, als wichtige Auswahlkriterien für künftige Arbeitgeber gelten. Hierzu zählen Persönlichkeits-, Sozial- und Methodenkompetenzen, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Führungsfähigkeit, Leistungsfähigkeit, Motivationsfähigkeit, Urteilsfähigkeit und Präsentationsfähigkeit. Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) bietet im sogenannten House of Competence Veranstaltungen zur Vermittlung dieser Schlüsselqualifikationen an, welche beim Erlangen einer Arbeitsstelle, aber auch im täglichen beruflichen wie privaten Umgang miteinander sehr hilfreich sind. Das „House of Competence – Cultures of Social Competence and Personal Fitness” (HoC) wurde gegründet, um im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder den Spitzenplatz der Universität Karlsruhe in Forschung und Lehre zu stärken. Das HoC ist damit Teil des Zusammenschlusses der Universität mit dem Forschungszentrum Karlsruhe zum Karlsruher Institut für Technologie (KIT). 10 Voraussetzungen für das Studium Grundlegende Ziele des HoC sind: • die Erforschung und Bereitstellung von Grundlagen für künftige Anwendungen auf dem Gebiet der Kompetenzforschung (Forschung zum Kompetenzerwerb, zur Kompetenzvermittlung, Kompetenzentwicklung und Kompetenzdiagnose) • die Förderung der Lehre in diesen Bereichen, insbesondere die Entwicklung neuer Lehr- und Lernmodelle • der Transfer der Forschungs- und Lehrergebnisse für Zielgruppen im Sinne des Lebenslangen Lernens verschiedene Unter http://www.hoc.kit.edu → Schlüsselqualifikationen findet man die Veranstaltungen, welche auch im Rahmen des Studiums anerkannt und im Abschlusszeugnis aufgeführt werden können. Eine solche Anerkennung ist mit der Fakultät für Chemie und Biowissenschaften zu klären.3 3 Für die Anerkennung ist der Prüfungsausschuss Lebensmittelchemie der Fakultät für Chemie und Biowissenschaften zuständig. Ansprechpartner finden Sie in Kapitel 12.2. 11 7 Bachelorstudium: Bewerbung und Zulassung Die wichtigsten Zulassungsinformationen auf einen Blick Zulassung zum Zulassungsbeschränkung Wintersemester Sommersemester Bachelor 1. Semester Ja Nein Ja 15. Juli Bachelor Höhere Semester Ja Ja Ja 15. Juli / 15. Jan. Master 1. Semester Ja Ja Nein 15. Juli / 15. Jan. Master Höhere Semester Ja Ja Nein 15. Juli / 15. Jan. Bewerbungsfrist 7.1 Zulassungsvoraussetzungen und –termine Die Studienplätze für den grundständigen Bachelorstudiengang Lebensmittelchemie sowie den darauf aufbauenden Masterstudiengang werden direkt vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) vergeben. Das Bachelorstudium kann nur zum Wintersemester eines jeden Studienjahres begonnen werden. Höhersemestrige Bewerber, also Hochschulwechsler und Quereinsteiger, können sich sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester bewerben. Zulassungsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, eine als gleichwertig anerkannte ausländische Hochschulzugangsberechtigung, eine von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte sonstige Hochschulzugangsberechtigung oder eine berufliche Qualifikation im Sinne des § 58 Landeshochschulgesetz. Nachweis über ein durchgeführtes Orientierungsverfahren: Seit dem WS 2011/12 ist es für alle Studienbewerber (sofern sie Studienanfänger sind) in Baden-Württemberg Pflicht, ein Orientierungsverfahren zu durchlaufen. Eine Möglichkeit stellt der landesweite Orientierungstest dar, der von den baden-württembergischen Hochschulen auf Initiative des Wissenschaftsministeriums erstellt wurde. Diesen Orientierungstest können Sie unter http://www.was-studiere-ich.de/ absolvieren. Es ist nur der Nachweis über die Durchführung des Test erforderlich. Testergebnisse werden im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt. Der „Pflichtteil“ des Orientierungstest besteht aus einem Interessentest, der 10 12 bis 15 Minuten dauert. Darüber hinaus gibt es einen Fähigkeitentest, der freiwillig absolviert werden kann. 7.2 Zulassungsbeschränkungen !!! Wichtiger Hinweis !!! Die Einführung und Abschaffung von Zulassungsbeschränkungen für einzelne Fächer kann relativ kurzfristig erfolgen. Erkundigen Sie sich über den aktuellen Stand auf: http://www.sle.kit.edu/downloads/Sonstige/Tabelle_Studiengaenge.pdf Erstsemester (Studienanfänger) Der Studiengang ist für Studienanfänger (erstes Semester) zulassungsbeschränkt. Nach Abzug der Vorabquoten für Härtefälle (5%), Ausländer (10%) und Zweitstudienbewerber (2%) werden 10 % der verfügbaren Studienplätze an die Bewerber mit der längsten Wartezeit vergeben. 90% der Studienplätze werden über ein Auswahlverfahren verteilt. Das Auswahlverfahren basiert auf den schulischen Leistungen der Bewerber sowie auf sogenannten sonstigen Leistungen. Es wird eine Rangliste unter den Bewerbern gebildet. Die Auswahlpunkte für die Leistungskriterien werden nach folgendem Schema berechnet: 1. allgemeine schulische Leistungen Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung; es können maximal 15 Punkte erreicht werden. 2. fachspezifische schulische Leistungen Punkte der gymnasialen Oberstufenkurse in den Fächern Deutsch, Mathematik, der bestbenoteten, fortgeführten modernen Fremdsprache, Chemie und Biologie oder Physik (wurden beide Fächer belegt, wird der mit dem besten Ergebnis abgeschlossene Kurs bewertet). Es können maximal 15 Punkte erreicht werden. 3. sonstige Leistungen • abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf: z.B. Chemisch-Technischer Assistent, Biologisch-technischer Assistent, Pharmazeutisch-Technischer Assistent, Medizinisch-technischer Assistent sowie bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung) • praktische Tätigkeiten und besondere Vorbildungen • außerschulische Leistungen und Qualifikationen (beispielsweise Preise oder Auszeichnungen) Es können maximal 15 Punkte erreicht werden. Insgesamt können somit im Auswahlverfahren maximal 45 Punkte erreicht werden. Fundstelle der Auswahlsatzung: Siehe Kapitel 11. 13 Zulassungsstatistik Diplom/Staatsexamen Lebensmittelchemie bzw. Bachelor Lebensmittelchemie (seit WS 2011/2012) 1 Semester 2 Anzahl der Studienplätze 3 Anzahl der Bewerbungen 4 Erteilte Zulassungen 5 Einschreibungen WS 05/06 15 210 46 16 22,06 SS 06 15 35 23 11 16,24 WS 06/07 15 213 50 16 23,30 SS 07 10 unbekannt unbekannt 03 unbekannt WS 07/08 12 192 50 13 23,02 SS 08 12 31 31 10 alle zugelassen WS 08/09 20 179 60 20 22,11 SS 09 08 unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt WS 09/10 29 191 191 37 alle zugelassen WS 10/11 50 198 192 55 alle zugelassen 6 7 Grenzwert Grenzwert Auswahl- Wartezeit punkte Seit dem Wintersemester 2011/2012 werden Studienanfänger nur noch zum Bachelor-Studiengang und nur noch zum Wintersemester zugelassen. WS 11/12 50 266 150 42 19,7 2 / 1,3 WS 12/13 50 251 140 48 19,0 4 / 3.2 WS 13/14 50 219 130 45 19,7 2 / 1,4 WS 14/15 50 198 145 48 17,9 2 / 2,5 Erläuterung der Spalten 6 und 7 am Beispiel der Zeile WS 13/14: „19,7“ : Der letzte zugelassene Bewerber hatte auf der Rangliste nach dem Leistungskriterium 19,7 Auswahlpunkte vorzuweisen. Wer weniger Punkte hatte, ist nicht mehr zugelassen worden nach der Leistungsliste. „2 / 1,4“: Die letzte zugelassene Bewerberin hatte auf der Rangliste nach dem Wartezeitkriterium mehr als 2 Wartesemester vorzuweisen. Unter denjenigen, die genau 2 Semester Wartezeit vorzuweisen hatten, sind diejenigen zum Zuge gekommen, die im Abitur eine Note von 1,4 oder besser hatten. Wer nur 1 Semester Wartezeit vorzuweisen hatte, ist nicht zum Zuge gekommen. 14 2 / 2,5 Höhere Semester Für die Zulassung zu höheren Semestern besteht ebenfalls eine Zulassungsbeschränkung. Frei gewordene Studienplätze werden bis zu jener Zahl aufgefüllt, die für die Zulassung zum ersten Semester festgesetzt worden sind – siehe die obige Zulassungsstatistik. Gibt es für ein bestimmtes Semester mehr BewerberInnen als frei gewordene Studienplätze, dann wird unter diesen BewerberInnen ausgewählt. Das Hauptauswahlkriterium sind hierbei die bisherigen Studienleistungen. 7.3 Bewerbungsadresse und Bewerbungsfristen Deutsche, EU-Ausländer und Ausländer mit deutscher Hochschulreife („Bildungsinländer“) bewerben sich beim Studienbüro des KIT in einem ersten Schritt online unter http://www.sle.kit.edu/vorstudium/bewerbung.php. Erläuterungen zur Online-Bewerbung finden Sie ebenfalls auf der genannten Internetseite. Die Online-Bewerbung wird in der Regel Anfang Juni (bzw. Mitte Dezember für Bewerbungen in ein höheres Semester und den Masterstudiengang) freigeschaltet. Zusätzlich zum Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars muss der Begleitbrief mit den dort genannten Unterlagen auf dem Postweg an das Studienbüro gesandt werden. Teilnahme an „Hochschulstart“ Zum Wintersemester 2015/2016 beteiligt sich das KIT erstmalig mit der Vergabe der Studienplätze für Erstsemester in zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengängen an der zentralen Koordination („Dialogorientiertes Service-Verfahren, DoSV) durch die „Stiftung Hochschulzulassung“, siehe: www.hochschulstart.de Das bedeutet: Sie bewerben sich mit bis zu drei Studienwünschen für zulassungsbeschränkte Studienwünsche online direkt am KIT (siehe oben). Sie registrieren sich in diesem Bewerbungsprozess zusätzlich bei „Hochschulstart“, wo dann die Studienplatzvergabe in Hinblick auf alle Bewerber, die mehrfache Studienwünsche an unterschiedlichen Hochschulen geäußert haben, koordiniert wird - sofern diese Hochschulen an „Hochschulstart“ teilnehmen. So soll gewährleistet werden, dass möglichst das gesamte Angebot von Studienplätzen ausgeschöpft werden kann. Weitere Details zum Vergabeverfahren und zum Zeitplan sind zu finden unter:http://www.sle.kit.edu/vorstudium/hinweis-bewerbungsportal.php Außerdem müssen Sie einen Ausdruck Ihrer Online-Bewerbung mit allen geforderten Unterlagen an das KIT schicken. Welche Unterlagen beizulegen sind, wird in dem Bewerbungsformular angegeben. Wichtig: Für jeden angegebenen Studiengang sind die Unterlagen in einer eigenen Ausfertigung (Kopie) einzureichen. Beispiel: Wenn man sich beim KIT für drei Bachelor-Studiengänge bewirbt, dann ist z.B. auch die Kopie des AbiturZeugnisses drei Mal einzureichen. Das ausgedruckte Bewerbungsformular und die dort geforderten Unterlagen sind zu senden an: 15 Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Campus Süd - Studienbüro II 76131 Karlsruhe Die Bewerbungsfristen ergeben sich aus der Übersicht (Tabelle) am Beginn von Kapitel 7. Die dort genannten Bewerbungsfristen sind stets um Ausschlussfristen. Zu spätestens diesen Zeitpunkten müssen alle notwendigen Unterlagen beim Studienbüro eingegangen sein. Der Poststempel zählt nicht. !!! Wichtige Hinweise !!! Es empfiehlt sich für Bewerber in höhere Semester nicht, die genannten Bewerbungsfristen voll auszuschöpfen, da die Fakultäten ggf. die Einstufung in höhere Semester erst noch vornehmen müssen aufgrund der eingereichten Unterlagen. Die Einführung und Abschaffung von Zulassungsbeschränkungen für einzelne Fächer kann relativ kurzfristig erfolgen. Erkundigen Sie sich über den aktuellen Stand auf: http://www.sle.kit.edu/downloads/Sonstige/Tabelle_Studiengaenge.pdf 16 2 / 2,5 Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung können sich nur bewerben, wenn das ausländische Zeugnis als einem deutschen Hochschulreifezeugnis gleichberechtigt anerkannt ist. Bewerber mit einem Wohnsitz in BadenWürttemberg oder einem Wohnsitz im Ausland wenden sich daher an das Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. 7 Schule und Bildung, Anerkennungsstelle, Postfach 103642, 70031 Stuttgart, Tel.: 0711/904-40-700. Bewerber mit einem Wohnsitz in einem anderen Bundesland wenden sich an die Schulbehörde, die für den Wohnort im entsprechenden Bundesland zuständig ist. Ausländer aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, richten ihre Bewerbung an: Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Campus Süd International Student Office Adenauerring 2 D - 76131 Karlsruhe Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist jeweils der 15. Juli, für das Sommersemester der 15. Januar (falls eine Zulassung zum Sommersemester möglich ist). Das zuvor auszufüllende Online-Bewerbungsformular steht auf der Homepage des International Students Office http://www.intl.kit.edu unter „Bewerbung und Zulassung“ zur Verfügung. Dem Antrag müssen die Zeugnisse (beglaubigte Kopien) und ein Nachweis der Deutschkenntnisse beigefügt werden. Sollten die Zeugnisse nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen, so müssen beglaubigte Übersetzungen in deutscher Sprache beigefügt werden. Zusätzlich müssen Ausländer, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule die Hochschulreife erworben haben, möglichst bereits bei der Bewerbung, spätestens jedoch vor Aufnahme des Studiums genügend deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Die erforderlichen Sprachkenntnisse werden entweder durch die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ - DSH oder durch den „Test Deutsch als Fremdsprache“ - TestDaF oder durch den „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung an Studienkollegs nachgewiesen. Dabei muss die DSH-Prüfung mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH 2 bestanden werden, der TestDaF mindestens mit dem Ergebnis TDN 4x4. Vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit sind folgende Personen befreit: 1. Inhaber eines Sekundarschulabschlusszeugnisses aus dem Großherzogtum Luxemburg, der deutschsprachigen Gemeinschaft des Königreichs Belgien, eines Reifediploms der Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache aus der autonomen Provinz Bozen sowie Absolventen bilingualer Sekundarschulen, die mit einer bilingualen Deutschprüfung abschließen. 17 2. Inhaber des „Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz - Stufe II“(DSD II) 3. Inhaber eines Zeugnisses über die bestandene „Zentrale Oberstufenprüfung“ (ZOP) des Goethe-Instituts, die in Deutschland von einem Goethe-Institut oder im Ausland von einem Goethe-Institut oder einer Institution mit einem Prüfungsauftrag des Goethe-Instituts abgenommen wurde 4. Inhaber des „Kleinen Deutschen Sprachdiploms“ oder des „Großen Deutschen Sprachdiploms“, die vom Goethe-Institut im Auftrag der LudwigMaximilians-Universität München verliehen werden. Hinweis: Seit 2011 haben die Sprachprüfungen des Goetheinstituts eine andere Systematik. Für die Einschreibung am KIT ist eine Prüfung auf dem Niveau C2 notwendig. 7.4 Vorwegauswahl Bewerber für den Studiengang Lebensmittelchemie am KIT haben dann einen Anspruch darauf, nach Beendigung eines Dienstes (Bundesfreiwilligendienst, zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer, Freiwilliges Soziales bzw. Ökologisches Jahr) vorweg ausgewählt zu werden, wenn sie sich zu Beginn oder während ihres Dienstes tatsächlich beworben und eine Zulassung erhalten hatten. Um den Anspruch auf Vorwegauswahl zu verwirklichen, müssen sich die Bewerber nach Dienstende erneut für den Studiengang Lebensmittelchemie bewerben und den erhaltenen Zulassungsbescheid der neuen Bewerbung beilegen. Der Anspruch auf Vorwegauswahl erlischt, wenn die Zulassung nicht spätestens zum zweiten auf die Beendigung des Dienstes folgenden Bewerbungsverfahren beantragt wird. Diese Regelung gilt auch für diejenigen, die ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren betreuen. 18 2 / 2,5 7.5 Zulassung und Einschreibung, Gebühren, KITCard Der Studierendenservice übersendet in der Regel im August die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide. Im Zulassungsbescheid werden die Modalitäten der Einschreibung (Immatrikulation) genannt. In der schriftlichen Zusage wird den Bewerbern die Einschreibefrist genannt. Mit der Einschreibung wird der Bewerber/die Bewerberin formeller Student bzw. Studentin. Sollten nicht alle Studienplätze besetzt werden, weil nicht alle zugelassenen Bewerber ihren Studienplatz angenommen haben, dann können im so genannten Nachrückverfahren auch noch Bewerber zugelassen werden, die zuvor eine (vorläufige) Ablehnung erhalten haben. Falls ein solches Nachrückverfahren stattfindet, dann werden jene Bewerber normalerweise bis spätestens Ende September informiert, welche nachträglich noch einen Studienplatz erhalten haben. Die Einschreibung erfolgt schriftlich und kann notfalls auch durch Bevollmächtigte durchgeführt werden. Persönliches Erscheinen ist nur noch für Ausländer notwendig. Für die Einschreibung sind der Zulassungsbescheid, ein Passbild und der Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung mitzusenden (und eine Exmatrikulationsbescheinigung, falls man vorher schon studiert hatte). Außerdem ist der Studentenwerksbeitrag in Höhe von derzeit 62,70 Euro und der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von derzeit 60,00 Euro. Zudem muss man mit Lebenshaltungskosten von gut 700 Euro pro Monat rechnen. Über Finanzierungsmöglichkeiten informieren das zib und das Studentenwerk. Studierendenausweis – KITCard Alle Studierenden des KIT erhalten nach der Immatrikulation eine KITCard. Auf dieser ist die Matrikelnummer angegeben, unter welcher der Studierende während seiner gesamten Studienzeit am Karlsruher Institut für Technologie geführt wird. Die KITCard dient den Studierenden als Studierendenausweis und kann z. B. als Geldbörse in den Cafeterien und der Mensa benutzt werden. KITCards werden im Studierendenservice im Erdgeschoss des Geb. 10.12 nach Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ausgestellt. Die Studierenden am KIT können mit ihrer KITCard täglich von 18:00 bis 5:00 Uhr das gesamte Netz der Karlsruher Verkehrsbetriebe ((KVV) gratis befahren, sofern sie zusätzlich eine KVV-Bescheinigung mit sich führen. Diese kann über das Studierendenportal ausgedruckt werden (jeder Studierende erhält einen Account im Studierendenportal). Wer ganztägig freie Fahrt haben möchte, kann für 135,70 Euro (Preisstand: September 2013) die Studikarte erwerben, die zur ganztägigen Fahrt im KVV-Netz berechtigt. Sie ist unter Vorlage der KITCard und einer Immatrikulationsbescheinigung (ausgedruckt im Studierendenportal) im International Student Center im Mensa-Foyer den KVVKundenzentren oder den DB-Bahnhöfen erhältlich. 19 7.6 Rückmeldung Studierende, die ihr Studium am Karlsruher Institut für Technologie fortsetzen wollen, müssen sich jedes Semester zurückmelden. Am einfachsten und schnellsten erfolgt dies online über das Studierendenportal unter https://studium.kit.edu/ . Dort stehen umfangreiche Selbstbedienungsfunktionen zur Verfügung (persönlicher Stundenplan, Prüfungsanmeldungen, Notenauszüge, Bescheinigungen, z. B. zur Vorlage beim BAföG-Amt oder für den Kauf der Nahverkehrs-Studikarte des KVV). Für die Bearbeitung jeder Rückmeldung sind der Studentenwerksbeitrag und der Verwaltungskostenbeitrag zu entrichten. 7.7 Beurlaubung Auf ihren Antrag hin können Studierende aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung). Der Antrag auf Beurlaubung für das folgende Semester kann derzeit nur vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt werden. Nach diesem Zeitpunkt kann eine Beurlaubung nur noch dann ausgesprochen werden, wenn die Frist aus Gründen, die der Studierende nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden konnte und die Beurlaubung unverzüglich beantragt wurde, nachdem der Beurlaubungsgrund eingetreten ist. Ausgeschlossen sind rückwirkende Beurlaubungen aus Gründen, die nach Ende der Vorlesungszeit eintreten. Auf ihren Antrag hin können Studierende beurlaubt werden, die z. B. • wegen Krankheit keine Lehrveranstaltungen besuchen können und bei denen die Krankheit die Erbringung der erwarteten Studienleistungen verhindert (Attest dem Urlaubsantrag beifügen). • eine praktische Tätigkeit aufnehmen, die dem Studienziel dient. Hierunter sind freiwillige, nicht in der Studien- und Prüfungsordnung verpflichtend vorgesehene praktische Tätigkeiten zu verstehen. Für die Beurteilung der Frage, ob die Tätigkeit dem Studienziel dient, ist die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Fakultät (in der Regel des Praktikumsamts bzw. des Prüfungsausschusses) erforderlich. Die Dauer des Praktikums muss dabei mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit umfassen. • an einer ausländischen Hochschule oder einer Sprachschule studieren (Zulassung von ausländischer Hochschule dem Urlaubsantrag beifügen). • zum Wehr- oder Zivildienst einberufen werden (Einberufungsbescheid dem Urlaubsantrag beifügen). • in Mutterschutz oder Elternzeit sind; die Studierenden sind in diesem Fall berechtigt, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen und Hochschuleinrichtungen zu nutzen. 20 2 / 2,5 • ihren Ehegatten oder einen in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten, der hilfsbedürftig im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes ist, pflegen oder versorgen. Beurlaubte Studierende nehmen an der Selbstverwaltung der Hochschule nicht teil (Ausnahme: Mutterschutz / Elternzeit). Sie sind nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) zu besuchen sowie Hochschuleinrichtungen, ausgenommen die Bibliothek oder die Mensa, zu benutzen. Sie sind weiterhin nicht berechtigt, während ihrer Beurlaubung Prüfungen am Karlsruher Institut für Technologie abzulegen. 7.8 Exmatrikulation Die Exmatrikulation bedeutet die Beendigung des Studiums am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und wird vom Studienbüro durchgeführt. Studierende werden auf eigenen Antrag bei Hochschulwechsel oder freiwilligem Studienabbruch jederzeit exmatrikuliert. Studierende werden "von Amts wegen" exmatrikuliert • bei Abschluss des Studiums • wenn der Prüfungsanspruch erloschen ist (z. B. Fristüberschreitung oder endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung) • bei nicht frist- oder sachgemäßer Rückmeldung (Zahlung der Gebühren). 21 8 Bachelorstudium: Struktur und Inhalte Im Bachelorstudium Lebensmittelchemie werden die naturwissenschaftlichen und methodischen Grundlagen vermittelt. Ziel des Studiums ist der Erwerb der Fähigkeiten, die benötigt werden, um einen konsekutiven Masterstudiengang4 erfolgreich absolvieren und das erworbene Wissen berufsfeldbezogen anwenden zu können. Nach Erfüllen der Prüfungsleistungen im sechssemestrigen Bachelorstudiengang Lebensmittelchemie erfolgt die Verleihung des akademischen Grades Bachelor of Science (B.Sc.). Bei einer qualifizierten Teilnahme am MINT-Kolleg bleiben bei der Anrechnung auf die Regelstudienzeit bis zu zwei Semester unberücksichtigt. Eine qualifizierte Teilnahme liegt vor, wenn die Studierende Veranstaltungen des MINT-Kollegs für die Dauer von mindestens einem Semester im Umfang von mindestens zwei Fachkursen (Gesamtworkload 10 Semesterwochenstunden) belegt hat. Das MINT-Kolleg stellt hierüber eine Bescheinigung aus.“ Für diesen Abschluss müssen insgesamt 180 ETCS-Punkte erworben werden. ECTS-Punkte – auch Creditpoints genannt – sind Leistungspunkte, mit denen der Arbeitsaufwand „gemessen“ wird. Für ein erfolgreich absolviertes Modul (Lehreinheit) vergibt die Hochschule Leistungspunkte (LP), die der durchschnittlichen Arbeitslast des Studiums („work load“) und der einzelnen Module Rechnung tragen sollen. Grundlage für die Vergabe von LP ist die Annahme eines in Stunden gemessenen durchschnittlich zu leistenden Arbeitsaufwandes für das Studium. Die Annahme ist ein Aufwand von 1800 Stunden pro akademischem Jahr, der sich in 60 LP ausdrückt. Ein Leistungspunkt entspricht daher 30 Arbeitsstunden. Im Rahmen des Studiums sollen unter anderem Fähigkeiten in folgenden Fachgebieten vermittelt werden: 4 • Anorganische und analytische Chemie • Biologie • Mathematik • Physik • Organische Chemie • Physikalische Chemie • Lebensmittelchemie und Analytik • Mikrobiologie • Technologie der Lebensmittel • Toxikologie und Rechtskunde • Schlüsselqualifikationen (Basiskompetenzen wie Teamfähigkeit, Praxisorientierung, z.B. Projektmanagement und Orientierungswissen wie interdisziplinäres Wissen). Ein konsekutiver Masterstudiengang vertieft die Inhalte eines vorangegangenen Bachelorstudiums. 22 Bachelorstudium: Struktur und Inhalte Der weiter unten beschriebene Studienablauf basiert auf der derzeit gültigen Fassung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lebensmittelchemie vom 07. Juli 2011, Fundstelle siehe Kapitel 11. Der Bachelorstudiengang Lebensmittelchemie ist in Fächer, Module und Lehrveranstaltungen unterteilt. Jedes Fach gliedert sich in Module, die jeweils aus einer oder mehreren, thematisch und zeitlich aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen besteht. Art, Umfang, Zuordnung und Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeiten der Lehrveranstaltungen, Module und Fächer sind im Studienplan beschrieben, auf den die Prüfungsordnung Bezug nimmt. Hier finden sich auch Einzelheiten zu den erforderlichen Prüfungs- und Studienleistungen sowie den zugeordneten Leistungspunkten. Der Studienplan stellt gleichzeitig eine Empfehlung für eine optimale zeitliche Studiengestaltung dar. Das Modulhandbuch des Bachelorstudiengang Lebensmittelchemie beinhaltet die Beschreibung der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen, ihre Abhängigkeit untereinander, die Lernziele und Lehrinhalte, die Art der geforderten Leistungsnachweise sowie den Umfang an Leistungspunkten, die nach erfolgreicher Teilnahme gutgeschrieben werden. Fundstelle siehe Kapitel 11. 8.1 Aufbau des Studiums Die Aufteilung der Leistungspunkte(LP) auf die verschiedenen Modulbereiche des Bachelorstudiengang Lebensmittelchemie ist folgendermaßen festgelegt: Grundstudium: Modul 1: Anorganische und Analytische Chemie • • • • • 30 LP Grundlagen der Allgemeine Chemie Anorganisch-Chemisches Praktikum Grundlagen der Organischen Chemie II Analytische Chemie Analytisches Praktikum Modul 2: Biologie • • • 101 LP 7 LP Biologie für Nichtbiologen Einführung in die Botanik der Nutzpflanzen Mikroskopisches Anfänger-Praktikum für Lebensmittelchemiker Modul 3: Mathematik 8 LP • Mathematische Methoden A (Physikalische Chemie) oder alternativ Mathematik I • Übungen zu Mathematischen Methoden A (PC) oder alternativ zu Mathematik I • Mathematische Methoden B (Physikalische Chemie) oder alternativ Mathematik II • Übungen zu Mathematischen Methoden B (PC) oder alternativ zu Mathematik II 23 Hiervon ist nur Mathematische Methoden A (alternativ Mathematik I) oder Mathematik B (alternativ Mathematik II) nachzuweisen. Modul 4: Physik • • • Experimentalphysik A Experimentalphysik B Physikalisches Praktikum Modul 5: Organische Chemie • • • • 22 LP Grundlagen der Organischen Chemie I Grundlagen der Organischen Chemie II Organisch-Chemisches Grundpraktikum Seminar zum Organisch-Chemischen Grundpraktikum Modul 6: Physikalische Chemie • • • • • 14 LP 20 LP Physikalische Chemie I Seminar zu Physikalische Chemie I Biophysikalische Chemie II oder Physikalische Chemie II Seminar zu Biophysikalische Chemie II oder Physikalische Chemie II Physikalisch-Chemisches Praktikum für Anfänger Vertiefungsstudium 61 LP Modul 7: Lebensmittelchemie und Analytik I • Vorlesung Grundlagen der Lebensmittelchemie I • Lebensmittelchemisches Praktikum I • Seminar zum Lebensmittelchemischen Praktikum (Statistik und Analytik) • Lebensmittelanalytik I 15 LP Modul 8: Mikrobiologie • Lebensmittelmikrobiologie und Hygiene • Mikrobiologisches Praktikum 7 LP Modul 9: Technologie der Lebensmittel • Grundlagen der Lebensmittelverfahrenstechnik • Technologie ausgewählter Lebensmittel 3 LP Modul 10: Toxikologie und Rechtskunde • Toxikologie für Chemiker • Einführung in das Lebensmittelrecht • Rechtskunde für Chemiker 5 LP 24 Bachelorstudium: Struktur und Inhalte Modul 11: Lebensmittelchemie und Analytik II • Grundlagen der Lebensmittelchemie II • Lebensmittelanalytik II • Lebensmittelchemisches Praktikum II mit Seminar • Lebensmittelchemisches Praktikum III mit Seminar • Sensorik mit Übungen • Qualitätsmanagement • Exkursionen 11 LP Modul 12: Schlüsselqualifikationen • Informationstechnologie für Chemiker • Vortragstechniken • Sprachkompetenz • Ergänzende Angebote des HOC 6 LP Modul 13: Bachelorarbeit • Bachelorarbeit • Kolloquium 12 LP Zusatzleistungen und Zusatzmodule Innerhalb der Regelstudienzeit können in einem Modul bzw. Fach, nachdem die LP erworben wurden, die für das Bestehen der Modul- bzw. Fachprüfung erforderlich sind, auch weitere LP (Zusatzleistungen) im Umfang von höchsten 30 LP erworben werden. Die Zusatzleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt-, Fach- und Modulnoten ein. Es können maximal drei Zusatzmodule mit dem jeweiligen Ergebnis in das Bachelorzeugnis aufgenommen werden. Die Zusatzmodule werden in die Festsetzung der Gesamtnote nicht einbezogen. Nicht in das Zeugnis aufgenommene Zusatzmodule und Zusatzleistungen werden im Transcription of Records automatisch aufgenommen und als Zusatzmodule bzw. Zusatzleistungen gekennzeichnet. 25 8.2 Studienplan Die Inhalte des Bachelorstudiengangs werden in Form von Vorlesungen (V), den dazugehörigen Übungen (Ü), Laborpraktika (P), Seminaren (S) und Exkursionen (E) sowie der Bachelorarbeit vermittelt. Semester 1 Lehrveranstaltung SWS LP Grundlagen der Allgemeinen Chemie (V) 4 6 Allgemeine Chemie Praktikum (P) 6 6 Seminar zum Anorganisch-Chemischen Praktikum (S) 2 2 Biologie für Nichtbiologen (V) 1 1 Einführung in die Botanik der Nutzpflanzen (V) 1 1 Mikroskopisches Anfängerpraktikum für Lebensmittelchemiker (P) 4 6 Mathematische Methoden A (Physikalische Chemie) (V) (oder alternativ Mathematik I) 2 (3) 2(3) Übungen zu Mathematische Methoden A (PC) (Ü) (oder alternativ Übung zu Mathematik I) 2 (1) 2 (1) - - Experimentalphysik A (V) 29 2 Grundlagen der Anorganischen Chemie II (V) 2 3 Analytische Chemie (V) 2 3 Analytisches Praktikum (P) 10 10 Mathematische Methoden B (Physikalische Chemie) (V) 2 2 2 (1) 2 (1) Experimentalphysik B (V) 4 4 Grundlagen der Organischen Chemie I (V) 3 4 Schlüsselqualifikationen (V) 2 2 Übungen zu Mathematische Methoden B (PC) (Ü) (alternativ Übungen zu Mathematik II) 30 3 Grundlagen der Organischen Chemie II (V) 3 5 Organisch-Chemisches Grundpraktikum (P) 12 11 Seminar zum Organisch-Chemischen Grundpraktikum (S) 2 2 Physikalische Chemie I (V) 4 4 Übungen zu Physikalische Chemie I (S) 2 2 Physikalisches Praktikum (P) 6 6 30 26 Semester 4 Bachelorstudium: Struktur und Inhalte Lehrveranstaltung SWS LP Biophysikalische Chemie II oder Physikalische Chemie II (V) 4 6 Übungen zu Biophysikalische Chemie II oder Physikalische Chemie II (S) 2 3 Physikalisch-Chemisches Praktikum für Anfänger (P) 8 5 Vorlesung Grundlagen der Lebensmittelchemie I (V) 2 3 Lebensmittelchemisches Praktikum I (P) 12 10 Seminar zum Lebensmittelchemischen Praktikum (S) 1 1 Lebensmittelanalytik I (V) 1 1 Schlüsselqualifikationen (S) 2 2 31 5 Lebensmittelmikrobiologie und Hygiene (V) 2 3 Grundlagen der Lebensmittelchemie II (V) 2 3 Lebensmittelanalytik II (V) 1 1 Lebensmittelchemisches Praktikum II (P) 12 10 Seminar zum Lebensmittelchemischen Praktikum II (S) 1 1,5 Grundlagen der Lebensmittelverfahrenstechnik (V) 1 1,5 Toxikologie für Chemiker (V) 2 3 Einführung in das Lebensmittelrecht (V) 1 1 Rechtskunde für Chemiker (V) 1 1 Spektroskopiekurs (V) 4 4 Exkursionen (E) 1 0,5 31 6 Lebensmittelchemisches Praktikum III (P) 8 7 Lebensmittelchemisches Seminar (S) 1 2 Sensorik mit Übungen (V) 1 0,5 Qualitätsmanagement (V) 1 1 Mikrobiologisches Praktikum (P) 4 4 Exkursionen (E) 1 0,5 Schlüsselqualifikationen (S) 2 2 Bachelorthesis 3 Monate 12 29 Der jeweilige Semesterstundenplan ist auf der Internetseite „Studium und Lehre“ der Abteilung Lebensmittelchemie und Toxikologie zu finden, Adresse siehe Umschlag innen vorn und Webseite des Instituts wie am Anfang von Kapitel 11 angegeben. 27 8.3 Prüfungen Die Bachelorprüfung besteht aus einem Modul Bachelorarbeit und Fachprüfungen, jede der Fachprüfungen aus einer oder mehreren Modulprüfungen, jede Modulprüfung aus einer oder mehreren Modulteilprüfungen. Die Modulteilprüfung Allgemeine Chemie im Modul Anorganische und Analytische Chemie oder die Modulprüfung Mathematik (Mathematik A bzw. I oder Mathematik B bzw. II) sind Orientierungsprüfungen, welche es bis zum Ende des Prüfungszeitraums des zweiten Fachsemesters abzulegen gilt. In Zusammenhang mit dem MINT-Kolleg (siehe S.9) ist eine Verlängerung dieser Frist um 1 bzw. 2 Semester geplant. Die Orientierungsprüfung soll dazu beitragen, eventuelle Fehlentscheidungen bei der Wahl des Studiengangs zu korrigieren. Wer die Orientierungsprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Ende des Prüfungszeitraums des dritten Fachsemesters nicht erfolgreich abgelegt hat, verliert in der Regel den Prüfungsanspruch im Bachelorstudiengang. Eine zweite Wiederholung der Orientierungsprüfung ist nicht möglich. Eine nicht bestandene schriftliche Prüfung kann einmal wiederholt werden. Wird sie auch dann nicht bestanden, so findet eine mündliche Nachprüfung statt, welche in zeitlicher Nähe zur nicht bestandenen schriftlichen Prüfung durchgeführt wird. Eine nicht bestandene mündliche Prüfung kann einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung derselben schriftlichen oder mündlichen Prüfung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag.5 Ist die Bachelorprüfung bis zu Beginn des 9. Fachsemesters einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht vollständig abgelegt, so erlischt in der Regel der Prüfungsanspruch. Über Ausnahmen entscheidet ebenfalls der Prüfungsausschuss. Umfangreichere Informationen sind in der Prüfungsordnung unter zu finden, siehe Kapitel 11 in dieser Schrift. 8.4 Bachelorarbeit Das Modul Bachelorarbeit besteht aus der Bachelorarbeit (8 Leistungspunkte) und einem Kolloquium (4 Leistungspunkte). Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, ein Problem aus seinem Fach selbstständig und in begrenzter Zeit nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist, dass der Studierende nicht mehr als eine der Fachprüfungen des Grund- und Vertiefungsstudiums noch nicht bestanden hat. Der Zulassungsantrag kann vorab gestellt werden, sofern die fehlenden Module bis zum geplanten Beginn der Arbeit nachgewiesen werden. Bis dahin gilt eine Zulassung unter Vorbehalt. Die empfohlene Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt bei Bearbeitung in Vollzeit drei Monate. Die maximale Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Die Bewertung der Arbeit erfolgt durch einen Betreuer und in der Regel durch einen weiteren Prüfer. Bei einer Bewertung mit „nicht ausreichend“ kann die Bachelorarbeit nur einmal wiederholt werden. Nähere Informationen in den Prüfungsordnung, zu finden, siehe Kapitel 11 dieser Schrift. 5 Ansprechpartner finden Sie in Kapitel 12.2. Masterstudium und staatliche Prüfung 28 9 Masterstudium und staatliche Prüfung 9.1 Bewerbung und Zulassung Die Studienplätze für den Masterstudiengang Lebensmittelchemie werden direkt vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) vergeben. Termine und Fristen Das Masterstudium kann sowohl im Sommer- wie im Wintersemester begonnen werden. Die Bewerbungsfristen sind der 15. 01. (für das Sommersemester) und der 15. 07. (für das Wintersemester) für den Studienbeginn. Diese Fristen gelten auch dann, falls keine Zulassungsbeschränkungen eingeführt worden sind. Im Übrigen siehe die Übersichtstabelle zu Zulassungsbeschränkungen und Fristen oben am Beginn von Kapitel 7. Bewerbungsadresse Die Bewerbungsadresse ist dieselbe wie für den Bachelorstudiengang, siehe Kapitel 7.3. Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Lebensmittelchemie sind laut Auswahlsatzung: • ein Bachelorabschluss oder mindestens gleichwertiger berufsqualifizierender Abschluss an einer Universität, Fachhochschule, Berufsakademie oder einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss mit einem Mindestumfang von 180 ECTS-Punkten, alternativ mit mindestens dreijähriger Regelstudienzeit im Studiengang Lebensmittelchemie oder einem fachverwandten Studiengang absolviert worden sein, so dass der Masterstudiengang Lebensmittelchemie unter Einbeziehung des notwendigen Bachelorstudiengangs innerhalb einer Gesamtstudiendauer von mindestens fünf Jahren oder mit insgesamt 300 ETCSLeistungspunkten abgeschlossen wird, • eine im Bachelorstudiengang erbrachte Praktikumsleistung von mindestens 43 Leistungspunkten in den Fächern Anorganische Chemie, Physikalische Chemie, Organische Chemie, Physik und Biologie sowie Praktikumsleistungen im Fach Lebensmittelanalytik im Umfang von mindestens 27 Leistungspunkten. • Für Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ist der Nachweis von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache durch Vorlage eines Zeugnisses entsprechend den Vorschriften der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT in der jeweils gültigen Fassung erforderlich. Die Auswahlsatzung ist als amtliche Bekanntmachung veröffentlicht. Fundstelle siehe Kapitel 11. 29 Zulassungsbeschränkungen Zum Masterstudiengang sind bis zum Wintersemester 2013/2014 keine Bewerber zugelassen worden, da es noch keine eigenen Bachelor-Absolventen gegeben hat. Zum Wintersemester 2014/2015 sind erstmals Bewerber zum Masterstudiengang zugelassen worden. Zum Wintersemester 2014/2015 und Sommersemester 2015 besteht keine Zulassungsbeschränkung. !!! Wichtiger Hinweis !!! Die Einführung und Abschaffung von Zulassungsbeschränkungen für einzelne Fächer kann relativ kurzfristig erfolgen. Erkundigen Sie sich über den aktuellen Stand auf: http://www.sle.kit.edu/downloads/Sonstige/Tabelle_Studiengaenge.pdf Auswahlverfahren Für den Fall, dass eine Zulassungsbeschränkung eingeführt wird, wird für den Masterstudiengang Lebensmittelchemie wird aufgrund der bisher erbrachten Studienleistungen, einschließlich der Gesamtnote der Akademischen Abschlussprüfung und der sonstigen, wissenschaftlichen und beruflichen Leistungen eine Rangliste der Bewerber gebildet: • Für Studienleistungen werden maximal 120 Punkte vergeben. Maßgebend sind Art, Ausrichtung und Gesamtnote der Abschlussprüfung, die Zulassungsvoraussetzung ist. Dabei sind insbesondere die fachliche Einstufung der Bewerber innerhalb der Hochschule bei der Abschlussprüfung zu berücksichtigen (Platzziffer/Ranking) und fachspezifische Einzelnoten, die über die Eignung für das angestrebte Masterstudium besonderen Aufschluss geben zu berücksichtigen. • Für sonstige, wissenschaftliche und berufliche Leistungen werden maximal 20 Punkte vergeben. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt: o abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (z.B. Chemisch-Technischer, Pharmazeutisch-Technischer oder Medizinisch-Technischer Assistent) und bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung, o praktische Tätigkeit und besondere Vorbildungen; o außerschulische Leistungen Auszeichnungen; o besondere wissenschaftliche Leistungen, wie beispielsweise einschlägige Publikationen, herausragende wissenschaftliche Arbeiten Forschungstätigkeiten und Forschungsaufenthalte in wissenschaftlichen Institutionen oder der Industrie und Qualifikationen, z.B. Preise und Masterstudium und staatliche Prüfung 30 Die Punktzahlen für Studienleistungen und sonstige Leistungen werden addiert. Es sind somit maximal 140 Punkte zu erreichen. Die Auswahlsatzung ist als amtliche Bekanntmachung veröffentlicht. Fundstelle siehe Kapitel 11. Zulassungsergebnisse Wegen bislang fehlender Zulassungen zum Masterstudiengang liegen noch keine aussagekräftigen statistischen Daten vor. Zu den Themen • „Einschreibung“, • „Gebühren, • „Rückmeldung“, • „Beurlaubung“ • „Exmatrikulation“ siehe die entsprechenden Unterkapitel oben in Kapitel 7: „Bachelorstudium: Bewerbung und Zulassung“. 31 9.2 Aufbau des Studiengangs Im Masterstudium sollen die im Bachelorstudiengang erworbenen wissenschaftlichen Qualifikationen weiter vertieft oder ergänzt werden. Der Studierende soll in der Lage sein, die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden selbstständig anzuwenden und ihre Bedeutung und Reichweite für die Lösung komplexer wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Problemstellungen zu bewerten. Die Regelstudienzeit im Masterstudiengang beträgt vier Semester. Nach bestandener Masterprüfung wird der akademische Grad „Master of Science“ (M.Sc.) verliehen. Für diesen Abschluss müssen insgesamt 120 ECTS-Punkte erworben werden. Der im Folgenden beschriebene Studienablauf basiert auf der derzeit gültigen Fassung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lebensmittelchemie in der Fassung vom 01. Oktober 2014 .Die Prüfungsordnung enthält zusammen mit dem Modulhandbuch6 alle verbindlichen Festlegungen für den Studiengang. Art, Umfang, Zuordnung und Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeit der Lehrveranstaltungen, Module und Fächer sind im Studienplan beschrieben, auf den die Prüfungsordnung Bezug nimmt. Hier finden sich auch Einzelheiten zu den erforderlichen Prüfungs- und Studienleistungen sowie den zugeordneten Leistungspunkten. Der Studienplan stellt gleichzeitig eine Empfehlung für eine optimale zeitliche Studiengestaltung dar. Die Aufteilung der Leistungspunkte auf die verschiedenen Modulbereiche des Masterstudiengangs ist folgendermaßen festgelegt: 1. bis 4. Semester 6 120 LP • Modul 1: Chemie der Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Futtermittel I 8 LP • Modul 2: Chemie der Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Futtermittel II 7LP • Modul 3: Technologie 5 LP • Modul 4: Lebensmittelrecht 4 LP • Modul 5: Analytik der Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Futtermittel 9 LP • Modul 6: Praktikum spezielle Lebensmittelanalytik 8 LP • Modul 7: Biochemie der Ernährung 12 LP • Modul 8: Allgemeine und Lebensmitteltoxikologie 12 LP • Modul 9: Wahlpflichtmodul 1 Forschung und Vertiefung: Lebensmittelchemie und Analytik (13) LP • Modul 10: Wahlpflichtmodul 2 Forschung und Vertiefung: Biochemie und Toxikologie (13) LP • Modul 11 Interdisziplinäres Seminar (6 LP) Die Prüfungsordnung und das Modulverzeichnis stehen zum Download zur Verfügung, siehe Kapitel 11 dieser Schrift. Masterstudium und staatliche Prüfung 32 • Modul 12 Schlüsselqualifikationen 6 LP • Modul 13 Masterarbeit 30 LP Dem Modulverzeichnis können Sie entnehmen, welche Lehrveranstaltungen den einzelnen Modulen zugeordnet sind. In einem Modul bzw. Fach können, nachdem die LP erworben wurden, die für das Bestehen der Modul- bzw. Fachprüfung erforderlich sind, auch weitere LP (Zusatzleistungen) im Umfang von höchsten 30 LP erworben werden. Die Zusatzleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt-, Fach- und Modulnoten ein. Es können maximal drei Zusatzmodule mit dem jeweiligen Ergebnis in das Bachelorzeugnis aufgenommen werden. Die Zusatzmodule werden in die Festsetzung der Gesamtnote nicht einbezogen. 9.3 Studienplan Die Inhalte des Masterstudiengangs werden in Form von Vorlesungen (V), den dazugehörigen Übungen (Ü), Laborpraktika (P), Seminaren (S) und Exkursionen (E) sowie der Masterarbeit vermittelt. Semester Lehrveranstaltung 1 SWS LP Spezielle Lebensmittelchemie Kohlenhydrate (V) 1 2 Spezielle Lebensmittelchemie: Lipide (V) 1 2 Futtermittel (V) 11 1 Praktikum Analytik von Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Futtermitteln (P) 4 3 Kosmetika und Bedarfsgegenstände (V) 1 1 Biochemie der Ernährung I (V) 2 4 Toxikologie für Chemiker und Lebensmittelchemiker (V) 2 4 Lebensmittelanalytik: Biochemische und Biologische Methoden (V) 1 2 Mikroskopische Untersuchung von Lebensmitteln Bedarfsgegenständen und Futtermitteln (P) 4 3 Biochemisches Praktikum (P) 6 4 Toxikologisches Praktikum (P) 6 4 30 33 Semester Lehrveranstaltung SWS LP Spezielle Lebensmittelchemie: Proteine (V) 1 2 Spezielle Lebensmittelchemie: Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente (V) 1 2 Gentechnik und Lebensmittel (V) 1 2 Lebensmittelanalytik: Spektroskopische Methoden (V) 1 2 Umweltanaylytik (V) 1 42 Praktikum Spezielle Lebensmittelanalytik (P) 12 8 LP Biochemie der Ernährung II (V) 2 4 Lebensmitteltoxikologie (V) 2 4 Lebensmittelrecht I (V) 1 1 Vertiefung verfahrenstechnischer Grundlagen am Beispiel Lebensmittel (V ) 2 3 Schlüsselqualifikationen (S) 2 2 2 32 Wahlpflichtmodul 1 oder 2 17 13 Interdisziplinäres Seminar (S) 2 6 Praktikum Lebensmittelverfahrenstechnik (P) 1 1 Exkursionen (E) 1 1 Qualitätsmamagement (V) 1 1 Lebensmittelrecht II (V) 1 1 Übungen zum Lebensmittelrecht (S) 1 1 Schlüsselqualfikationen (S) 2 2 Schlüsselqualifikationen (S) 2 2 3 28 4 Masterarbeit 1 30 Der jeweilige Semesterstundenplan ist auf der Internetseite „Studium und Lehre“ der Abteilung Lebensmittelchemie und Toxikologie zu finden, siehe Kapitel 11. Masterstudium und staatliche Prüfung 34 9.4 Prüfungen Jedes Modul muss durch mindestens eine bewertete Prüfung (Modulprüfung bzw. Modulteilprüfungen) abgeschlossen werden. Eine nicht bestandene schriftliche Prüfung kann einmal wiederholt werden. Wird sie auch dann nicht bestanden, so findet eine mündliche Nachprüfung statt, welche in zeitlicher Nähe zur nicht bestandenen schriftlichen Prüfung durchgeführt wird. Eine nicht bestandene mündliche Prüfung kann einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung derselben schriftlichen oder mündlichen Prüfung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Hierüber entscheidet zunächst der Prüfungsausschuss.7 Ist die Masterprüfung bis zu Beginn des 7. Fachsemesters einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht vollständig abgelegt, so erlischt in der Regel der Prüfungsanspruch. Über Ausnahmen entscheidet ebenfalls der Prüfungsausschuss. Umfangreichere Informationen sind in der Prüfungsordnung zu entnehmen, siehe Kapitel 11. 9.5 Masterarbeit Das Modul Masterarbeit besteht aus der Masterarbeit und einer Präsentation (insgesamt 30 Leistungspunkte). Zum Modul Masterarbeit wird zugelassen, wer die erforderlichen Modulprüfungen erfolgreich erbracht hat. Die Bearbeitungszeit beträgt sieben Monate. 9.6 Ausbildung zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker Mit dem Masterabschluss besteht die Möglichkeit sich um einen Ausbildungsplatz zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker zu bewerben. Eine entsprechende Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker ist in Vorbereitung. Die Ausbildung besteht aus einer einjährigen praktischen Tätigkeit in einem staatlichen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt und schließt mit einer praktischen und theoretischen Prüfung ab, die zur Führung des Titels staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker berechtigt. Dieser Titel qualifiziert für eine freiberufliche Gutachtertätigkeit bzw. für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst insbesondere in der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung. In der praktischen Ausbildung innerhalb der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung sollen die im Studium erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden angewendet und vertieft sowie zusätzliche Kenntnisse vermittelt werden. Die Ausbildung umfasst: 1. die Organisation, Durchführung und Qualitätssicherung der Untersuchungen von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen, einschließlich der Festlegung von Untersuchungszielen und Probenanforderungen, 2. die Beurteilung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen auf der Grundlage der entsprechenden rechtlichen Vorschriften, 7 Ansprechpartner finden Sie in Kapitel 12.2. 35 3. die Durchführung der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung einschließlich Betriebskontrollen auf der Grundlage der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie die Teilnahme an Kontrollen nach dem Weinrecht und nach Möglichkeit an Gerichtsterminen. Die praktische Ausbildung erfolgt an einer in der amtlichen Untersuchung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen tätigen Untersuchungseinrichtung. In BadenWürttemberg sind die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) in Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg zuständig. Derzeit werden zweimal jährlich Praktikumsplätze vergeben: zum 01. Mai sowie zum 01. November. Die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz erfolgt zentral für alle Ausbildungsorte beim CVUA Freiburg. Die Anzahl der Ausbildungsplätze ist begrenzt. Nähere Informationen siehe Kapitel 11. Die praktische Ausbildung erfolgt auf Basis eines Ausbildungsplans, der von den Ausbildungseinrichtungen für ihren Bereich aufgestellt wird. Die Tätigkeit in der praktischen Ausbildung umfasst mit jeweils mindestens vierwöchiger Dauer folgende Ausbildungsbereiche: 1. Fleisch, Fisch, Geflügel, Eier, Milch, Öle, Fette sowie daraus hergestellte Lebensmittel einschließlich Speiseeis, 2. Getreide, Obst, Gemüse, Pilze sowie daraus hergestellte Lebensmittel, diätetische Lebensmittel, Fertiggerichte, Nahrungsergänzungsmittel, Gewürze, 3. Zucker, Süßwaren, Süßspeisen, Schokolade, Kaffee, Tee, alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Bier, Spirituosen und Wein sowie daraus hergestellte Lebensmittel und Wasser, 4. kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände sowie Tabakerzeugnisse, 5. Spurenanalytik organischer und anorganischer Stoffe, Umweltanalytik, Mikrobiologie 6. Hospitation bei einer Lebensmittelüberwachungsbehörde. Jeweils am Ende eines Ausbildungsbereichs stellt dessen Leiter eine Bescheinigung aus, aus der die Zeit, die Ausbildungsinhalte und die praktischen Tätigkeiten erkennbar werden. Während der praktischen Ausbildung ist ein mindestens zwei Wochenstunden umfassendes Fachseminar zu besuchen. In dem Fachseminar sollen die wissenschaftlichen und verwaltungstechnischen Kenntnisse bezüglich der Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, der Durchführung der amtlichen Überwachung sowie der Qualitätssicherung in Laboratorien und Betrieben vertieft sowie weitere Kenntnisse in diesen Bereichen vermittelt werden. Sofern eine wissenschaftliche oder praktische Tätigkeit nach Beendigung des Masters an einem Universitätsinstitut der Lebensmittelchemie, an einer ähnlichen Forschungseinrichtung, an einer Einrichtung der Wirtschaft oder an einer Überwachungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union nachgewiesen werden, können 36 Masterstudium und staatliche Prüfung diese auf Antrag mit insgesamt bis zu vier Monaten auf die berufspraktische Ausbildungszeit angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Tätigkeit mit der berufspraktischen Ausbildung vergleichbar ist. Ebenfalls mit bis zu vier Monaten kann auf die Ausbildungszeit eine erfolgreich abgeschlossene Promotion in einem der Prüfungsfächer des Masters angerechnet werden. Über den Antrag entscheidet das Regierungspräsidium Stuttgart. Die Praktische Ausbildung ist mit Bestehen der Prüfung zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker abgeschlossen. 9.7 Prüfung zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker In der Prüfung sollen die Prüflinge nachweisen, dass sie über umfassende Kenntnisse in der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung verfügen und in der Lage sind, die notwendigen Untersuchungen und Beurteilungen vorzunehmen sowie die entsprechenden Maßnahmen zu veranlassen. Die Prüfung zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker umfasst die praktische Prüfung, die Aufsichtsarbeiten und die mündliche Prüfung. Für die Durchführung der praktischen Prüfungen stehen jeweils bis zu fünf Arbeitstage zur Verfügung. Nach bestandener Prüfung (Staatsexamen) wird der Titel „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ verliehen. In den Aufsichtsarbeiten werden jeweils für ein Lebensmittel, für ein kosmetisches Mittel oder einen sonstigen Bedarfsgegenstand sowie für eine weitere Aufgabe aus der Lebensmittelchemie lebensmittelrechtliche Beurteilungen in Form gerichtsverwertbarer Sachverständigengutachten erstellt. Hierbei werden Analysedaten, Proben nebst der Verpackung und eine Niederschrift über die Probenahme sowie gegebenenfalls Unterlagen des Herstellungsbetriebes über Qualitätssicherungsmaßnahmen vorgegeben. Die Aufsichtsarbeiten, die jeweils acht Stunden dauern, werden üblicherweise an aufeinanderfolgenden Tagen angefertigt. Die mündliche Prüfung dauert in der Regel 45 Minuten. Der Nachweis von Kenntnissen im Umgang mit gefährlichen Substanzen in Form der Sachkundeprüfung8 nach der Chemikalienverbotsverordnung ist erforderlich. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Prüfungsfächer sind: 1. Praktische Prüfung: Der Prüfling erstellt anhand der Niederschrift über die Probenahme, der Probe und gegebenenfalls deren Verpackung einen Prüfplan, in dem er die Gründe für die einzelnen Untersuchungen kurz erläutert. Anschließend erfolgt die praktische Durchführung der Untersuchungen. Nach Abschluss der Untersuchungen hat der Prüfling einen schriftlichen Bericht zu fertigen und darin den Arbeitsgang und die Untersuchungsergebnisse zu beschreiben sowie die daraus zu ziehenden Schlüsse darzulegen und ausführlich zu begründen. Es sind mindestens drei Aufgaben aus den unter 8.3 genannten unterschiedlichen Ausbildungsbereichen (mit Ausnahme von Spurenanalytik und Mikrobiologie) durchzuführen. Eine der Aufgaben muss sich mit dem Bereich 8 Die Sachkundeprüfung beinhaltet je einen Schein für die Vorlesungen Rechtskunde für Chemiker sowie Toxikologie für Chemiker. 37 kosmetischer Mittel und sonstiger Bedarfsgegenstände sowie Tabakerzeugnisse beschäftigen. 2. Aufsichtsarbeiten: Für drei Untersuchungsgegenstände aus den unter 8.3 genannten unterschiedlichen Ausbildungsbereichen (mit Ausnahme von Spurenanalytik, Umweltanalytik und Mikrobiologie) werden dem Prüfling die Niederschrift einer Probenahme, gegebenenfalls die Probe nebst Verpackung, Analysedaten und gegebenenfalls der Bericht einer Betriebskontrolle mit Angaben zum Qualitätssicherungssystem des Herstellungsbetriebes und der Produktlinie ausgehändigt. Anhand dieser Unterlagen erstellt der Prüfling jeweils eine lebensmittelrechtliche Beurteilung in Form eines gerichtsverwertbaren Sachverständigengutachtens. Eine Aufgabe muss sich mit dem Bereich kosmetischer Mittel und sonstiger Bedarfsgegenstände sowie Tabakerzeugnisse beschäftigen. 3. Mündliche Prüfung: I.Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht: Aufbau und Inhalte des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts der Bundesrepublik Deutschland sowie der entsprechenden Rechtsgebiete der Europäischen Union. II.Organisation und Funktion der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung: Organisation der Verwaltung in Bund und Ländern; Grundzüge des Staats- und allgemeinen Verwaltungsrechts, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungs- und Strafverfahren; Aufbau der Europäischen Union; Rechtsakte der Europäischen Union. III.Qualitätssicherung in Laboratorien und Betrieben: Europäische Normen der Gruppen 29000 und 45000; OECD-Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP); Deutsches und Europäisches Recht auf den Gebieten der Zertifizierung und des Prüfwesens; Qualitätssicherungshandbücher für Lebensmittelbetriebe und Laboratorien. 38 Schnuppervorlesungen 10 Schnuppervorlesungen Eine Vorlesung ist ein Vortrag eines Hochschullehrers zu einem bestimmten Thema über ein ganzes Semester hinweg. Eine Schnuppervorlesung ist eine empfohlene Vorlesung zum Kennenlernen des Studiums. Ein solcher Probebesuch ist während des Semesters ganz zwanglos und ohne Anmeldung möglich. Der Vorlesungszeitraum im Wintersemester dauert von Mitte Oktober bis Mitte Februar, im Sommersemester von Mitte April bis Mitte Juli. Ort und wöchentlichen Zeitpunkt der Vorlesung können Sie dem Vorlesungsverzeichnis des Karlsruher Instituts für Technologie entnehmen. Das Vorlesungsverzeichnis ist in Karlsruher Buchhandlungen ab etwa vier Wochen vor Semesterbeginn erhältlich oder kann in der zib-Bibliothek sowie im Internet unter https://studium.kit.edu/vvz eingesehen werden. Unsere Broschüre „Studieren probieren – Schnuppervorlesungen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)“ informiert Sie ebenfalls über aktuell angebotene Veranstaltungen, welche speziell für Studieninteressierte geeignet sind. Die Broschüre steht im zib in gedruckter Form zur Verfügung oder ist als Download zu finden unter http://www.sle.kit.edu/vorstudium/informationsbroschueren.php Zum Besuch einer Schnuppervorlesung im Fachbereich Lebensmittelchemie eignen sich vor allem Vorlesungen der ersten Semester. So können im Wintersemester folgende Vorlesungen besucht werden: • Grundlagen der Allgemeinen Chemie • Einführung in die Physikalische Chemie: Mathematische Methoden (A) • Grundlagen der Lebensmittelchemie II Im Sommersemester kann man unter anderem in folgende Veranstaltungen hineinschnuppern: • Grundlagen der Anorganischen Chemie I • Einführung in die Physikalische Chemie: Mathematische Methoden (B) • Grundlagen der Lebensmittelchemie I Berücksichtigen Sie bitte, dass es nicht Ziel und Zweck eines Schnupperbesuchs sein kann, den Inhalt der Vorlesung vollständig zu verstehen. Das fällt dem einen oder anderen Studierenden, der die Vorlesung schon das ganze Semester verfolgt, auch nicht immer leicht. Sie sollten vielmehr eine Schnuppervorlesung dazu nutzen, um Unterschiede zum gewohnten Ablauf der Schulstunden zu erkennen, um zu erfahren wie mit dem jeweiligen Thema umgegangen wird, um die Atmosphäre in einem Hörsaal zu schnuppern und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) kennen zu lernen. Weiterhin können Sie im Anschluss an die Vorlesung mit anwesenden Studierenden sprechen und sie nach ihren persönlichen Erfahrungen im Studium fragen. Auch ein Gespräch mit Vertretern der Fachschaft (Interessenvertretung der Studierenden) ist oftmals hilfreich. 9 9 Informationen zur Fachschaft finden Sie in Kapitel 12.2. 39 11 Informationsmaterial am KIT Informationen auf der Web-Seite der Fakultät Die meisten der im Folgenden genannten Satzungen und Ordnungen finden Sie am bequemsten über den Internet-Auftritt der Abteilung „Lebensmittelchemie“ des Instituts für Angewandte Biowissenschaften am KIT: www.lmc.iab.kit.edu => „Studium und Lehre“ Auswahlsatzungen Die Satzungen, nach denen im Falle der Zulassungsbeschränkung die Bewerber bewertet und ausgewählt werden, erscheinen als Amtliche Bekanntmachungen des KIT. Bachelor-Studiengang Amtl. Bekanntmachung vom 09. Juni 2011: http://www.sle.kit.edu/downloads/AmtlicheBekanntmachungen/2011_AB_032.pdf Master-Studiengang Amtl. Bekanntmachung vom 09. Juni 2011: http://www.sle.kit.edu/downloads/AmtlicheBekanntmachungen/2011_AB_033.pdf Studien- und Prüfungsordnungen Bachelor-Studiengang Amtl. Bekanntmachung des KIT vom 07. Juli 2011: http://www.sle.kit.edu/downloads/AmtlicheBekanntmachungen/2011_AB_040.pdf Master-Studiengang Prüfu ngsordnung aus dem Jahr 2011 (Studienanfänger ab WS 2011/2012) Amtliche Bekanntmachung des KIT vom 07. Juli 2011: http://www.sle.kit.edu/downloads/AmtlicheBekanntmachungen/2011_AB_041.pdf Prüfungsordnung aus dem Jahr 2014 (Studienanfänger ab WS 2014/2015) Amtliche Bekanntmachung des KIT vom 01. Okt. 2014 http://www.sle.kit.edu/downloads/AmtlicheBekanntmachungen/2014_AB_049.pdf Modulverzeichnisse Das Modulhandbuch (mit ausführlicher Beschreibung der Lehrveranstaltungen) zum Bachelorstudiengang und das Modulverzeichnis (Übersicht der angebotenen Module) zum Masterstudiengang sind als PDF über folgenden Link zu finden: http://lmc.iab.kit.edu/1366.php Ausbildung und Prüfung zum Staatlich geprüften Lebensmittelchemiker Die Informationen erscheinen auf der Seite des Ministeriums für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg: http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/ => „Service“ => „Aus- und Weiterbildung“ =>: „Ausbildung LebensmittelchemikerInnen“ und auf der Seite der Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit: http://www.ua-bw.de/ => „Service“ => „Ausbildung Lebensmittelchemiker“ 40 Beratung 12 Beratung Im Folgenden werden die Besucheradressen der jeweiligen Stelle angeführt. Als Postanschrift für alle genannten Institutionen kann auch einheitlich verwendet werden: Institution Ggf. Name der Person Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Campus Süd Postfach 6980 76049 Karlsruhe 12.1 Zentrale Studienberatung Das Zentrum Information und Beratung "zib" ist die zentrale Studienberatungsstelle des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT). Das Beratungsangebot richtet sich sowohl an Studierende als auch an Studieninteressierte. Das zib bietet folgende Beratungsleistungen an: • Einzelgespräche für Studieninteressierte und für Studierende zu den Themen Studienfachwahl, Bewerbung und Zulassung, Fach- oder Hochschulwechsel, Studienprobleme, Gestaltung des Studiums, • Besprechung kürzerer Anfragen an der Infothek, per Email oder Telefon, • Gruppen-Informationsveranstaltungen zu bestimmten Studienrichtungen und zur Bewerbung am KIT, • eine Bibliothek mit zahlreichen Büchern und Zeitschriften rund ums Thema Studieren, • Vorträge und Campusführungen für Schülergruppen, • Workshops zur Studienentscheidung. Die Beratung ist interessenneutral und kostenlos. Dienstagnachmittag ist offene Beratung (kürzere Gespräche ohne vorherige Anmeldung Zentrum für Information und Beratung (zib) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) MO 9.00 - 17.00 Uhr Präsidiumsgebäude DI, DO, FR 9.00 - 12.00 Uhr Engelbert-Arnold-Straße 2 14.00 - 17.00 Uhr Gebäude-Nr. 11.30 Offene Beratung (ohne Voranmel 76131 Karlsruhe dung) DI 14.00-16.30 Uhr Hinweis: Die Rückseite des Gebäudes grenzt an den Ehrenhof MI kein Publikumsverkehr. Beratungstermine nach der ehemaligen Universität Karlsruhe. Zugang am einfachsten Vereinbarung über den Haupteingang Kaiserstraße 12. Tel. (0721) 608 - 44930 Fax: (0721) 608 - 44902 E-Mail: [email protected] http://www.zib.kit.edu 41 12.2 Beratung an der Fakultät Allgemeine Beratung Studiendekan: Prof. Dr. Joachim Podlech Sprechstunde: jederzeit; vorherige Anmeldung ratsam. Ort: Institut für Organische Chemie Gebäude 30.42 (Zimmer 606) Telefon: 0721/608-43209 E-Mail: [email protected] Der Studiendekan hat auf ein ordnungsgemäßes und vollständiges Lehrangebot im Einklang mit den Studienplänen sowie der Studien- und Prüfungsordnung hinzuwirken. Er erarbeitet die Beschlussfassung über den Studienplan sowie die Studien- und Prüfungsordnung. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen auch Entscheidungen über die Aufnahme neuer oder Änderungen bei bestehenden Lehrveranstaltungen. Dementsprechend ist der Studiendekan als exekutives Organ der Fakultät zuständig für Beschwerden, die den Studien- und Prüfungsbetrieb allgemein betreffen, z. B. bei Mängeln in der Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes oder bei Nichteinhaltung der Vorschriften bzw. der Studien- und Prüfungsordnung. Der Studiendekan ist nicht zuständig bei individuellen Problemen der Studierenden, z. B. in Verbindung mit nicht bestandenen Prüfungen, Fristverletzungen, der Anerkennung von Leistungsnachweisen und ähnlichem. In solchen Fällen liegt die Zuständigkeit und Entscheidungskompetenz allein beim Prüfungsausschuss. Studienfachberatung Lebensmittelchemie am Institut für Angewandte Biowissenschaften Beraterin: Sprechstunde: Ort: Telefon: E-Mail: Dr. Renate Loske Dienstags und donnerstags 12:00 bis 12:45 Uhr Abteilung Lebensmittelchemie Zimmer 225 (Gebäude 50.41) 0721/608-43917 [email protected] Beraterin: Sprechstunde: Ort: Frau Szidönia Gumbel-Mako nach Vereinbarung Abteilung Lebenmittelchemie und Toxikologie Zimmer 231 (Gebäude 50.41) 0721/608-43338 [email protected] Telefon: E-Mail: Prüfungsausschuss Dem Prüfungsausschuss obliegt die Überwachung der Bestimmungen der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs. Er ist damit auch „Beschwerdestelle“ für das Grund- und Hauptstudium bzw. für den ersten und zweiten Prüfungsabschnitt. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört die Bearbeitung von Anträgen auf Fristverlängerung und Zweitwiederholung sowie auf Anerkennung von Studienzeiten und Studien- und Prüfungsleistungen, die in einem anderen Studienfach und/oder an einer 42 Beratung anderen Hochschule erbracht wurden. Vorsitzende: Sprechstunde: Ort: Prof. Dr. Andrea Hartwig jederzeit nach Vereinbarung Abteilung Lebensmittelchemie und Toxikolgie, Zimmer 103 (Gebäude 50.41) Sekretariat: 0721/608-42133 [email protected] Telefon: E-Mail: Beratung durch die Fachschaft für Chemie und Biowissenschaften (Die Fachschaft ist die Interessenvertretung der Studierenden) Berater: Zeit: Ort: Telefon: E-Mail: Internet: Studierende der Fakultät Mo bis Mi von 13.00 - 14.00 Uhr Do von 11.30 - 12.30 Uh Fr von 11.15 - 12.15 Uhr (in der vorlesungsfreien Zeit aktuell immer mittwochs von 13.00 -14:00 Uhr) Chemieflachbau Zimmer 114 (Gebäude Nr. 30.41) 0721/608-42882 [email protected] http://www.rz.uni-karlsruhe.de 12.3 Bewerbung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung Bewerber mit deutscher Staatsbürgerschaft Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) Studierendenservice Campus Süd Kaiserstraße 12 Gebäude-Nr. 10.12 76131 Karlsruhe Öffnungszeiten: Telefon: Mo-Mi 10:00 - 12:00 Uhr Do 13:30 - 15:30 Uhr Mo 13:30 - 15:30 Uhr Do 10:00 - 12:00 Uhr Die zuständige Sachbearbeiterin ermitteln Sie bitte über: http://www.sle.kit.edu/wirueberuns/studierendenservice.php 43 Ausländische Studienbewerber, Auslandsstudium Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) International Student Office Adenauerring 2 Gebäude 50.20 76131 Karlsruhe Öffnungszeiten: Telefon: E-Mail: Internet: Mo bis Fr 9.00-12.00 Uhr 0721/608-44911 [email protected] http://www.intl.kit.edu Behindertenberatung (Studium, Interessenvertretung) Ansprechpartner: Ort: Telefon: E-Mail: Angelika Scherwitz-Gallegos Sprechstunde: nach Vereinbarung Studienzentrum für Sehgeschädigte (SZS) Engesserstraße 4 0721/608-44832 [email protected] Für die Anerkennung von Attesten sowie die Genehmigung von Prüfungserleichterungen bei Behinderung oder Erkrankung ist der Prüfungsausschuss zuständig (s. o.). 44 Internetadressen und Literatur zur Lebensmittelchemie 13 Internetadressen und Literatur zur Lebensmittelchemie Internet Berufskundliche Information der Arbeitsagentur: http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/ Im Suchfenster eingeben: „Lebensmittelchemiker“ Reportagen zum Berufsfeld: http://www.abi.de/berufsleben/berufsreportagen.htm (zur Übersicht nach unten scrollen) Die Gesellschaft Deutscher Chemiker ist die größte chemiewissenschaftliche Fachgesellschaft Kontinentaleuropas mit Mitgliedern aus Hochschule, Industrie, Behörden und freier Tätigkeit http://www.gdch.de/ Die Lebensmittelchemische Gesellschaft ist die größte Fachgruppe in der Gesellschaft Deutscher Chemiker http://www.gdch.de/netzwerk-strukturen/fachstrukturen/lebensmittelchemischegesellschaft.html Informationen der Gesellschaft Deutscher Chemiker zum Studium der Chemie und zu Berufsbildern http://www.chemie-im-fokus.de/start.htm AG Junge LebensmittelchemikerInnen, Arbeitsgruppe der Lebensmittelchemischen Gesellschaft, gibt unter anderem einen vergleichenden Überblick zu den Studienstandorten in Deutschland http://www.ag-jlc.de http://www.ua-bw.de Ein Informationsdienst der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart sowie des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamtes (STUA) Aulendorf – Diagnostikzentrum. Umfangreiches Internetverzeichnis mit Informationsquellen zu Chemie und angrenzenden Fachgebieten sowie Chemie-Nachrichtenportal und Jobbörse. http://www.chemlin.de Täglich aktuelle Jobs und Bewerber in Chemie, Analytik und Labor http://www.chemiekarriere.net Bundesfachtagung der Chemiefachschaften http://www.bufata-chemie.de 45 Literaturtipps Gesellschaft deutscher Chemiker (Hrsg.) 2000: Studienführer Chemie. Wiley-VCH; Weinheim. Witte, A. 2011: Studienführer Biologie, Chemie, Pharmazie. Lexika-Verlag; Würzburg. Bürkle, H. 2003: Karriereführer für Chemiker. Beruflicher Erfolg durch Aktiv-Bewerbung und Management in eigener Sache. Wiley-VCH; Weinheim. Müller, A.; Quadbeck-Seeger, H.-J.; Diemann, E. (Hrsg.) 2003: Facetten einer Wissenschaft. Chemie aus ungewöhnlichen Perspektiven. Wiley-VCH; Weinheim. Staufenbiel (Hrsg.) 2007: Naturwissenschaftler 2008. Der Karriere-Ratgeber für den erfolgreichen Berufseinstieg. Staufenbiel GmbH; Köln. Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.) 2008: Das Studium der Naturwissenschaften. Eine Fachmonographie aus studentischer Sicht. Bonn/Berlin. Gesellschaft deutscher Chemiker (Hrsg.) 2013: Chemie studieren. Voraussetzungen, Studium, Spezialgebiete, Berufsbilder, Perspektiven, Praktische Informationen. Frankfurt am Main. Achte Auflage. Wissenschaftsladen Bonn e. V. (Hrsg.): Arbeitsmarkt Umweltschutz und Naturwissenschaften. Erscheint wöchentlich. Interessante Stellenanzeigen für Chemiker. Die Bücher/Publikationen finden Sie auch in der Präsenzbibliothek des zib. Kontakt Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Campus Süd Zentrum für Information und Beratung (zib) Engelbert-Arnold-Str. 2 76131 Karlsruhe Fon (0721) 608-44930 E-Mail: [email protected] www.zib.kit.edu Herausgeber Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Campus Süd Kaiserstraße 12 76131 Karlsruhe Stand Mai 2015 www.kit.edu
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