I N F O R M AT IO N E N Dr. Undine von Diemar, LL.M. (Michigan) ist als Rechtsanwältin und Partnerin der internationalen Kanzlei Jones Day in München tätig. Sie berät vorrangig international tätige Unternehmen in allen relevanten Bereichen des IT-Rechts und des Datenschutzrechts. Einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit stellen internationale Datentransfers, insbesondere in die USA dar. Sie berät u.a. ein führendes Zulieferunternehmen Dr. U. von Diemar bei der globalen Einführung eines Personalinformationssystems, einschließlich Verhandlungen mit Behörden und Betriebsräten, und einen weltweit führenden CloudAnbieter zu Datenschutzfragen. Undine von Diemar ist Mitglied der International Association of Privacy Professionals (IAPP). Sie publiziert und spricht sowohl in Deutschland als auch in den USA regelmäßig zu datenschutzrechtlichen Fragen, insbesondere im internationalen Kontext (z.B zu Datentransfers, Cloud Computing und Big Data). Dr. Kerstin Zscherpe, Lic. en Droit (Paris II) ist als selbständige Rechtsanwältin bei der MEISTER RECHTSANWÄLTE Partnerschaftsgesellschaft in München tätig. Sie berät nationale und internationale Mandanten in allen Fragen des ITVertragsrechts, des Mobile Commerce und des Datenschutzes. Ein Schwerpunkt ihrer Expertise im Datenschutzrecht sind internationale Datentransfers von Kunden- und Mitarbeiterdaten; in diesen Fragen berät Dr. K. Zscherpe sie auch ein führendes US-amerikanisches Pharmazieunternehmen, einschließlich ggf. notwendiger Verhandlungen mit dem Betriebsrat. Sie ist Mitautorin eines führenden Datenschutzkommentars und publiziert regelmäßig zu datenschutzrechtlichen Fragen in Fachzeitschriften. Alexander Filip ist als Referatsleiter beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht unter anderem für den internationalen Datenverkehr zuständig. Seine Behörde hat als „Lead Authority“ die BCR-Abstimmungsverfahren für bekannte Unternehmen wie Siemens, BMW und Osram begleitet. Weiterbildungsveranstaltung zur Erhaltung und Erfüllung der erforderlichen Fachkunde, gemäß BDSG §4f Abs.3. Internationaler Datentransfer Grundlagen und Spezialthemen Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des BvD e.V. für Veranstaltungen: https://www.bvdnet.de/agb.html Termin & Veranstaltungsort: Tag 1: 14.10.2015 - 09:30 - 17:30 Uhr Tag 2: 15.10.2015 - 08:30 - 16:30 Uhr Veranstaltungsort: Hotel Plaza, Düsseldorfer Str. 54, 47051 Duisburg, Tel: 0203/28220, geringes Zimmerkontingent vorhanden (Stichwort: BvD) Teilnahmegebühr bei Einzelbuchung der Tage: € 399,- Netto, € 474,81 Brutto* für BvD Mitglieder € 599,- Netto, € 712,81 Brutto* für Nichtmitglieder Teilnahmegebühr bei Buchung beider Tage: € 699,- Netto, € 831,81 Brutto* für BvD Mitglieder € 999,- Netto, € 1.188,81 Brutto* für Nichtmitglieder (*Die genannten Bruttopreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. von 19%, die auf der Rechnung ausgewiesen werden.) BvD-Seminar Anmeldung: [email protected] Veranstalter: Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. Budapester Str. 31, 10787 Berlin Tel.: 030/26367760 Fax: 030/26367763 E-Mail: [email protected] intDS_2015_V01 Termin: 14.10. und 15.10.2015 Uhrzeit : Tag 1: 09:30 - 17:30 Uhr Tag 2: 08:30 - 16:30 Uhr Ort: Hotel Plaza Duisburg SEMINAR „INTERNATIONALER DATENTRANSFER“ War um dieses Seminar besuchen? Die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft hat zur Folge, dass immer häufiger personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Kunden weltweit innerhalb eines Konzerns oder auch an Dienstleister übermittelt werden. In diesen 2 Seminaren erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Rechtsgrundlagen für internationale Datentransfers. Im Fokus stehen der konzerninterne Datentransfer und der Datentransfer an Dienstleister (einschließlich der Einschaltung von Cloud Service Dienstleistern). Die Referentinnen werden darauf eingehen, welche Lösungsansätze sich in der Praxis bewährt haben und welche Besonderheiten aus Sicht der Datenschutzbehörden zu beachten sind. Eine wichtige Rolle werden auch die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Datentransfers in die USA (insbesondere unter dem SafeHarbor-Abkommen) spielen. Zie lpublikum Datenschutzbeauftragte Vo r ausset zungen Sie verfügen über fundierte Kenntnisse im Datenschutzrecht oder eine Ausbildung als Datenschutzbeauftragter und/oder haben bereits einschlägige Berufserfahrung gesammelt. Zie le Die Teilnehmer erhalten einen aktuellen und verständlichen Überblick über die datenschutzrechtlichen Fragestellungen bei europäischen und internationalen Datentransfers sowie Handlungsempfehlungen zur Behandlung und Bewertung einzelner Rechtsprobleme. Referenten: TAG 1: Dr. Undine von Diemar, Dr. Kerstin Zscherpe TAG 2: Dr. Undine von Diemar, Dr. Kerstin Zscherpe, Alexander Filip 14.10.2015: GRUNDLAGEN DES INT. DATENTRANSFERS 09:30-11:00 Grundlagen I: Datentransfer innerhalb von EU/EWR Wichtige Rechtsgrundlagen im Überblick (Deutschland und EU) Auftragsdatenverarbeitung vs. "echte" Datenübermittlung Abgrenzung Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung Erarbeitung der maßgeblichen Anforderungen an einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag gemäß § 11 BDSG Was ist bei Einschaltung eines Dienstleisters zu beachten? Fallbeispiel zum Datentransfer innerhalb von EU/EWR 11 :00 -11:3 0 Kaffe epa use 1 2:0 0-13: 00 Grundlagen II: Drittstaatentransfer "Zwei-Stufen-Prüfung" beim Drittstaatentransfer Ausnahmen vom generellen Erfordernis des angemessenen Datenschutzniveaus Länder mit angemessenem Datenschutzniveau ("White List Countries") Herstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus beim Drittstaatentransfer durch EU-Standardvertragsklauseln, Binding Corporate Rules oder Safe Harbor Fallbeispiel zum Drittstaatentransfer 13 :00 -1 4:00 M ittag spause 1 4:0 0-15 :30 Vertiefung Drittstaatentransfer Welche Möglichkeiten zur Legitimation eines Transfers gibt es? Warum kann ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auch bei einem Transfer außerhalb von EU/EWR erforderlich sein? Welche Besonderheiten gelten bei Datentransfers in die Schweiz und sonstige "White List Countries")? EU-Standardvertragsklausen: Welche Klauselwerke gibt es und wie unterscheiden sie sich? Safe-Harbor-Abkommen Binding Corporate Rules Was sind die Vor- und Nachteile dieser Möglichkeiten? 1 5:30 -16:00 Kaffe epa use 1 6:0 0-17: 30 Konzerninterner Datentransfer Was ist zu beachten? Gibt es Besonderheiten (Stichwort: Konzernprivileg)? Inwiefern ist eine Regelung durch Betriebsvereinbarung möglich? Wie wirkt sich in diesem Zusammenhang die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Anforderungen an Betriebsvereinbarungen im Bereich des Datenschutzes aus? EU-Standardvertragsklauseln (Controller-to-Controller) (Set II): Welche zusätzlichen Garantien sind beim Transfer von Arbeitnehmerdaten vorzusehen? Fallbeispiel zum konzerninternen Datentransfer: Zentralisierung des HR-Systems im außereuropäischen Ausland 15.10.2015: SPEZIALTHEMEN DES INT. DATENTRANSFERS 08:30-10:00 Spezialthemen I Rahmenbedingungen für Datentransfers Datentransfers unter Safe Harbor: Wie ist mit der Kritik an den Zertifizierungsvoraussetzungen, deren (Nicht)Einhaltung und den damit verbundenen Risiken in der Praxis umzugehen? EU-Standardvertragsklauseln (Controller-to-Processor): Welche Vereinbarungen sind vorzusehen, wenn ein EUDatenverarbeiter Daten an einen Unterauftragnehmer in einem Drittstaat übermitteln will? Welche zusätzlichen Vereinbarungen sind zu treffen, um den Anforderungen von § 11 BDSG gerecht zu werden? 1 0:0 0-10 :30 Kaffe epa use 1 0:30 -12: 00 Spezialthemen II EU-Standardvertragsklauseln (Controller-to-Controller): Wie sind „Onward-Transfers“ des Controllers im Drittstaat zu behandeln? Ausfüllhinweise für EU-Standardvertragsklauseln Einsatz von EU-Standardvertragsklauseln im Bereich des Cloud Computing Datentransfers nach der geplanten EU-DSGVO Übersicht zu Binding Corporate Rules (BCR) und Binding Processor Rules (BPR) 1 2:0 0-13: 00 M ittag spause 13 :00 -1 4:30 BCRs aus der praktischen Sichtweise einer Datenschutzbehörde (A. Filip) Kernbestandteile von BCR: Wahl des Anwendungsbereichs; Erzeugung von interner und externer Verbindlichkeit; mögliche Haftungsmodelle und Folgen für die weitere Ausgestaltung der BCR; funktionale Trennung zwischen BCR-Compliance im Unternehmensalltag und BCR-Audit typische Fehler BCR und Fehlerwartungen Vorgehen in zwei Schritten: zunächst (ggf. EU-weite) Anerkennung von BCR durch die Datenschutzbehörden, dann z.T. Anträge auf Datenexportgenehmigungen Sonderprobleme bei BCR für Auftragsdatenverarbeiter Dauer von BCR-Anerkennungsverfahren 1 4:3 0-15 :00 Kaffe epa use 1 5:0 0-1 6:30 Multinationale und Multi-Parteien Datentransfers und abschließende Diskussion Multi-Parteien-EU-Standardvertragsklauseln: Welche Regelungsmöglichkeiten gibt es und was ist im Rahmenvertrag vorzusehen, um die Multiparteien-Situation zu bewältigen? Safe-Harbor zertifizierter Datenempfänger als „Hub“ für die Übermittlungen an weitere Datenempfänger? Multi-Parteien-Auftragsdatenverarbeitung Abschließende Fragerunde mit den Referenten
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