Gemeinde Hügelsheim

Gemeinde
Hügelsheim
Öffentliche Ausschreibung
für die
Sanierung der Rathausfassade
Bauvorhaben:
Sanierung der Rathausfassade
Name, Anschrift des Auftraggebers:
Gemeinde Hügelsheim, Hauptstr. 34, 76549 Hügelsheim
Telefon 07229/3044-0, Telefax 07229/3044-10
Planung und Bauleitung:
Gemeinde Hügelsheim, Bauamt, Hauptstr. 34,
76549 Hügelsheim
Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung
Art des Auftrags:
Gerüstbau, Maler- und Lackierarbeiten
Ort der Ausführung:
Rathaus, Hauptstr. 34, Hügelsheim
Art und Umfang der Leistung:
Fassadengerüst
ca. 90,00 lfm
Reinigen der Fassade und Holzflächen
ca. 730,00 m²
Entfernen Wurzeleinwuchs durch Rankpflanzen
ca. 350,00 m²
Fassaden behandeln/streichen mit
Algizid und Fungizid
ca. 670,00 m²
Fassade streichen
ca. 670,00 m²
Streichen von Tür- und Fenstergewänder ca. 110,00 m²
Streichen von Dachgesims
ca. 110,00 m²
Streichen von Holzfenster
ca. 40,00 m²
Erstellen Hügelsheimer Wappen auf Fassade
Streichen von Metallteilen, Balkongeländer,
Eingangsüberdachung, Schriftzüge
Frist für die Ausführung:
19. KW – 23. KW
Dienststelle, bei der die
Verdingungsunterlagen angefordert/abgeholt werden
können ab:
Mittwoch, 25.03.2015 im Rathaus, Hauptstr. 34
76549 Hügelsheim, Bauamt, Zimmer 7
Entschädigung für
Verdingungsunterlagen:
je Gewerk 10,00 € für ein LV-Doppelexemplar,
zuzüglich 5,00 € bei Postversand
Ablauf der Frist für die
Einreichung der Angebote:
§ 18 Nr. 2 VOB/A
Anschrift, an die die Angebote
zu richten sind:
Bürgermeisteramt Hügelsheim, Bauamt, Hauptstr. 34,
76549 Hügelsheim
Sprache, in der die Angebote
abgefasst sein müssen:
Deutsch
Personen, die bei der Eröffnung
anwesend sein dürfen:
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte
Datum, Uhrzeit und Ort der
Eröffnung der Angebote:
Montag, 13.04.2015, 11.00 Uhr
Rathaus, Sitzungssaal
Zahlungsbedingungen:
Nach § 16 VOB/B und den Besonderen und Zusätzlichen
Vertragsbedingungen
Rechtsform für Bietergemeinschaften:
Keine besondere Rechtsform verlangt
Nachweise für die Beurteilung
der Eignung des Bieters:
Auf Verlangen sind Nachweise nach VOB/A § 8 Nr. 3
bei der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen vorzulegen.
Außerdem weisen wir darauf hin, daß nach
§ 8 Nr. 5 Abs. 1b VOB/A ein Bieter ausgeschlossen wird, wenn er
illegal Beschäftigte hat oder hatte. Soll der
Bieter in die engere Wahl kommen, wird bereits jetzt
darauf aufmerksam gemacht, daß die Gemeinde als Auftraggeber eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
§ 50 GewO verlangen kann.
Ablauf der Zuschlags- und
Bindefrist:
08.05.2015
Sonstige Angaben:
Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter
Vergabeverstöße ist das
Landratsamt Rastatt, Kommunalamt, Am Schlossplatz 5,
76437 Rastatt
Dehmelt
Bürgermeister