Gemeinde Hügelsheim Öffentliche Ausschreibung für die Sanierung der Rathausfassade Bauvorhaben: Sanierung der Rathausfassade Name, Anschrift des Auftraggebers: Gemeinde Hügelsheim, Hauptstr. 34, 76549 Hügelsheim Telefon 07229/3044-0, Telefax 07229/3044-10 Planung und Bauleitung: Gemeinde Hügelsheim, Bauamt, Hauptstr. 34, 76549 Hügelsheim Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Art des Auftrags: Gerüstbau, Maler- und Lackierarbeiten Ort der Ausführung: Rathaus, Hauptstr. 34, Hügelsheim Art und Umfang der Leistung: Fassadengerüst ca. 90,00 lfm Reinigen der Fassade und Holzflächen ca. 730,00 m² Entfernen Wurzeleinwuchs durch Rankpflanzen ca. 350,00 m² Fassaden behandeln/streichen mit Algizid und Fungizid ca. 670,00 m² Fassade streichen ca. 670,00 m² Streichen von Tür- und Fenstergewänder ca. 110,00 m² Streichen von Dachgesims ca. 110,00 m² Streichen von Holzfenster ca. 40,00 m² Erstellen Hügelsheimer Wappen auf Fassade Streichen von Metallteilen, Balkongeländer, Eingangsüberdachung, Schriftzüge Frist für die Ausführung: 19. KW – 23. KW Dienststelle, bei der die Verdingungsunterlagen angefordert/abgeholt werden können ab: Mittwoch, 25.03.2015 im Rathaus, Hauptstr. 34 76549 Hügelsheim, Bauamt, Zimmer 7 Entschädigung für Verdingungsunterlagen: je Gewerk 10,00 € für ein LV-Doppelexemplar, zuzüglich 5,00 € bei Postversand Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote: § 18 Nr. 2 VOB/A Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Bürgermeisteramt Hügelsheim, Bauamt, Hauptstr. 34, 76549 Hügelsheim Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und/oder deren Bevollmächtigte Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote: Montag, 13.04.2015, 11.00 Uhr Rathaus, Sitzungssaal Zahlungsbedingungen: Nach § 16 VOB/B und den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen Rechtsform für Bietergemeinschaften: Keine besondere Rechtsform verlangt Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: Auf Verlangen sind Nachweise nach VOB/A § 8 Nr. 3 bei der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen vorzulegen. Außerdem weisen wir darauf hin, daß nach § 8 Nr. 5 Abs. 1b VOB/A ein Bieter ausgeschlossen wird, wenn er illegal Beschäftigte hat oder hatte. Soll der Bieter in die engere Wahl kommen, wird bereits jetzt darauf aufmerksam gemacht, daß die Gemeinde als Auftraggeber eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister § 50 GewO verlangen kann. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 08.05.2015 Sonstige Angaben: Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist das Landratsamt Rastatt, Kommunalamt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt Dehmelt Bürgermeister
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