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(Datum der Veröffentlichung: 19.05.2015 bis 05.06.2015)
Stadt Goslar
Der Oberbürgermeister
Goslar, 19.05.2015
Öffentliche Ausschreibung VOB
Baumaßnahme:
Sanierung der Fußgängerzone, 5. Bauabschnitt: Breite Straße / Fleischscharren / Marktstraße,
südl. Rosentorstraße
Auftraggeber/zuschlagserteilende Stelle
Stadt Goslar, Fachdienst Tiefbau E-Mail-Adresse: [email protected]
Anforderung
/Einreichung der Angebotsunterlagen
Fachbereich 3, Fachdienst 3.2.1, Bauverwaltung – Submissionsstelle -,
2. OG, Zimmer-Nr.
, Charley-Jacob-Str. 3, 38640 Goslar
Art und Umfang der
Leistung
Ca. 4.000 m² vorhandene Pflasterfläche aufnehmen und beseitigen, ca.
4.000 m² vorhandene Schottertragschicht ausbauen, ca. 3.000 m²
Schottertragschicht liefern und einbauen, ca. 1.000 ² Asphalttragschicht
liefern und einbauen, ca. 4.000 m² Betonsteinpflaster liefern und einbauen, ca.
Losaufteilung
Keine Vergabe nach Losen
Ausführungszeit
Beginn: 20.07.2015; Ende: 15.11.2015
Tarifvertrag / Mindestentgelt
Baugewerbe, Deutschland
- TV zur Regelung der Mindestlöhne vom 3.5.2013, verbindlich ab
1.1.2014 durch
die neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe vom
16.10.2013 (BAnz. AT 18.10.2013 V1). Die Verordnung tritt am
31.12.2017 außer
Kraft.
- Bundesrahmen-TV (gewerbliche Arbeitnehmer) einschl. Anhang (Einstellungsbogen)
vom 4.7.2002, i.d.F. der Änderungs-TV vom 31.5.2012, av ab 1.7.2012
und vom
17.12.2012, av ab 1.1.2013
- TV über das Sozialkassenverfahren vom 3.5.2013, i.d.F. des Änderungs-TV vom
3.12.2013, mit Einschränkungen av ab 1.1.2014
Baugewerbe, alte Bundesländer
- TV zur Minderung von Lohneinbußen in der Schlechtwetterzeit (TV
Winterausgleichszahlung)
vom 18.6.1990, i.d.F. des Änderungs-TV vom 30.11.1995, av ab
15.12.1995
(gültig sind nur noch die §§ 1 und 9 Abs. 3; diese gelten nicht in Berlin)
- TV über vermögenswirksame Leistungen (gewerbliche Arbeitnehmer)
vom 1.4.1971,
i.d.F. des Änderungs-TV vom 15.5.2001, av ab 1.6.2001
- TV über vermögenswirksame Leistungen (Angestellte und Poliere) vom
1.4.1971, i.d.F.
des Änderungs-TV vom 19.3.2002, av ab 1.4.2002
- TV über Rentenbeihilfen vom 31.10.2002, i.d.F. des Änderungs-TV
vom 5.12.2007,
av ab 1.1.2008
Zuschlags- und Bindefrist
03.07.2015
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000€ für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung
(Angebotsschreiben Nr. 2.2) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Die Anforderung unterhalb der o.g. Wertgrenze behält sich der Auftraggeber vor.
Nach § 6 Abs. 3, Nr.2 VOB/A sind
mit dem Angebot
auf Verlangen der Vergabestelle
folgende Nachweise vorzulegen:
a)
b)
c)
Verlangte Nachweise
d)
e)
f)
g)
h)
i)
Sonstige
Anstelle der genannten Einzelnachweise kann der Bieter die nach den
Bestimmungen des Bundesministers für Verkehr, Bau und Wohnungswesen erteilte gültige Präqualifikation beibringen.
Angebotseröffnung
Kosten der
Angebotsunterlagen
Sicherheiten
Zahlungsbedingungen
Sonstige Angaben
Nachprüfungsstelle
(§ 21 VOB/A)
Datum: 05.06.2015, Uhrzeit: 11:00
Zimmer-Nr. 2.005 (2. OG)
Zur Eröffnung zugelassen sind Bieter und deren Bevollmächtigte.
32,10 € + 2,40 € Versandkosten, per V-Scheck.
Kostenerstattung für angeforderte Angebotsunterlagen wird nicht erteilt.
Vertragserfüllung: 5%
Mängelansprüche: 3%
Zahlungsbedingungen gem. VOB/B § 16 und besondere sowie
zusätzliche Vertragsbedingungen.
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und in Schriftform
vorzulegen.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
- Nachprüfungsstelle - Behördenzentrum, Postfach 3313,
38023 Braunschweig