(Datum der Veröffentlichung: 19.05.2015 bis 05.06.2015) Stadt Goslar Der Oberbürgermeister Goslar, 19.05.2015 Öffentliche Ausschreibung VOB Baumaßnahme: Sanierung der Fußgängerzone, 5. Bauabschnitt: Breite Straße / Fleischscharren / Marktstraße, südl. Rosentorstraße Auftraggeber/zuschlagserteilende Stelle Stadt Goslar, Fachdienst Tiefbau E-Mail-Adresse: [email protected] Anforderung /Einreichung der Angebotsunterlagen Fachbereich 3, Fachdienst 3.2.1, Bauverwaltung – Submissionsstelle -, 2. OG, Zimmer-Nr. , Charley-Jacob-Str. 3, 38640 Goslar Art und Umfang der Leistung Ca. 4.000 m² vorhandene Pflasterfläche aufnehmen und beseitigen, ca. 4.000 m² vorhandene Schottertragschicht ausbauen, ca. 3.000 m² Schottertragschicht liefern und einbauen, ca. 1.000 ² Asphalttragschicht liefern und einbauen, ca. 4.000 m² Betonsteinpflaster liefern und einbauen, ca. Losaufteilung Keine Vergabe nach Losen Ausführungszeit Beginn: 20.07.2015; Ende: 15.11.2015 Tarifvertrag / Mindestentgelt Baugewerbe, Deutschland - TV zur Regelung der Mindestlöhne vom 3.5.2013, verbindlich ab 1.1.2014 durch die neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe vom 16.10.2013 (BAnz. AT 18.10.2013 V1). Die Verordnung tritt am 31.12.2017 außer Kraft. - Bundesrahmen-TV (gewerbliche Arbeitnehmer) einschl. Anhang (Einstellungsbogen) vom 4.7.2002, i.d.F. der Änderungs-TV vom 31.5.2012, av ab 1.7.2012 und vom 17.12.2012, av ab 1.1.2013 - TV über das Sozialkassenverfahren vom 3.5.2013, i.d.F. des Änderungs-TV vom 3.12.2013, mit Einschränkungen av ab 1.1.2014 Baugewerbe, alte Bundesländer - TV zur Minderung von Lohneinbußen in der Schlechtwetterzeit (TV Winterausgleichszahlung) vom 18.6.1990, i.d.F. des Änderungs-TV vom 30.11.1995, av ab 15.12.1995 (gültig sind nur noch die §§ 1 und 9 Abs. 3; diese gelten nicht in Berlin) - TV über vermögenswirksame Leistungen (gewerbliche Arbeitnehmer) vom 1.4.1971, i.d.F. des Änderungs-TV vom 15.5.2001, av ab 1.6.2001 - TV über vermögenswirksame Leistungen (Angestellte und Poliere) vom 1.4.1971, i.d.F. des Änderungs-TV vom 19.3.2002, av ab 1.4.2002 - TV über Rentenbeihilfen vom 31.10.2002, i.d.F. des Änderungs-TV vom 5.12.2007, av ab 1.1.2008 Zuschlags- und Bindefrist 03.07.2015 Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000€ für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 2.2) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Die Anforderung unterhalb der o.g. Wertgrenze behält sich der Auftraggeber vor. Nach § 6 Abs. 3, Nr.2 VOB/A sind mit dem Angebot auf Verlangen der Vergabestelle folgende Nachweise vorzulegen: a) b) c) Verlangte Nachweise d) e) f) g) h) i) Sonstige Anstelle der genannten Einzelnachweise kann der Bieter die nach den Bestimmungen des Bundesministers für Verkehr, Bau und Wohnungswesen erteilte gültige Präqualifikation beibringen. Angebotseröffnung Kosten der Angebotsunterlagen Sicherheiten Zahlungsbedingungen Sonstige Angaben Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Datum: 05.06.2015, Uhrzeit: 11:00 Zimmer-Nr. 2.005 (2. OG) Zur Eröffnung zugelassen sind Bieter und deren Bevollmächtigte. 32,10 € + 2,40 € Versandkosten, per V-Scheck. Kostenerstattung für angeforderte Angebotsunterlagen wird nicht erteilt. Vertragserfüllung: 5% Mängelansprüche: 3% Zahlungsbedingungen gem. VOB/B § 16 und besondere sowie zusätzliche Vertragsbedingungen. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und in Schriftform vorzulegen. Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Nachprüfungsstelle - Behördenzentrum, Postfach 3313, 38023 Braunschweig
© Copyright 2024 ExpyDoc