Stellenausschreibung In der Gemeinde Thiendorf ist kurzfristig zum 01.07.2015 die Stelle des/der Hauptamtsleiters/in im Rahmen einer Mutterschutz- und der sich anschließenden Elternzeitvertretung befristet bis 31.12.2016 neu zu besetzen. Die Befristung erfolgt im Rahmen der Vertretung im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Leitung des Fachbereiches Allgemeine Verwaltung (Zentrale Verwaltung, Ordnung- und Sicherheit, Schule, Kita, …) Eine neue Abgrenzung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten. Für diese verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit erwarten wir von Ihnen: - eine erfolgreich abgeschlossene wirtschafts- oder finanzwissenschaftliche Ausbildung oder die Laufbahnbefähigung für den gehobenen oder höheren allgemeinen Verwaltungsdienst oder Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r mit Angestelltenlehrgang II - fundierte Rechts- und Fachkenntnisse im Verwaltungsrecht, insbesondere Kommunalrecht - selbstständige, eigenverantwortliche und sehr zuverlässige Arbeitsweise, - überdurchschnittliches Engagement und hohe Belastbarkeit, - Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen und Terminen, auch außerhalb der regulären Arbeitszeit, - ausgeprägte Teamfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Loyalität und Integrität. Die Gemeinde Thiendorf ist erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Thiendorf-Tauscha (ca. 3.660 Einwohner). Die Stelle steht als befristete Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden als Elternzeitvertretung zur Verfügung (Gleitzeitregelung). Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Ein aktuelles Führungszeugnis ist vor Abschluss des Arbeitsvertrages vorzulegen. Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 30. Mai 2015 an die Gemeinde Thiendorf Kennwort: Bewerbung Hauptamtsleiter/in Kamenzer Straße 25 01561 Thiendorf. Für Fragen stehen Ihnen Herr Bürgermeister Dirk Mocker oder die Hauptamtsleiterin Frau Marlen Haarig gern zur Verfügung. Die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn den Unterlagen ein frankierter A4Rückumschlag beigefügt ist. Bewerbungskosten werden von der Gemeinde nicht erstattet. Eine Bestätigung des Eingangs der Bewerbung erfolgt nicht. Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
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