Amtsblatt Nr. 3/2015

AMTS
BLATT
DER STADT MARKTREDWITZ
Erscheint am letzten Werktag jeden Monats, Preis pro Nummer € -.30, im Abonnement jährlich mit Zustellgebühr € 21
Herausgeber: Stadtverwaltung Marktredwitz, Egerstraße 2, Zimmer 3, Telefon 501-110
Verantwortlich für die Redaktion: Verwaltungsrat Lothar Friedmann
Nr. 3
Dienstag, 31. März
2015
I N H A L T
Nr. 15 Verordnung der Stadt Marktredwitz über das Volks- und
Nr. 17 Sprechtage im April 2015
Schützenfest (Schützenfestverordnung)
Nr. 18 Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen in der Zeit
Nr. 16 Bekanntmachung einer Auslegung; Verfahren Helmvom 23.02. bis 22.03.2015
brechts - Flurneuordnung, Stadt Waldershof, Landkreis
Nr. 19 Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse
Tirschenreuth; Vorläufige Besitzeinweisung des Amtes
für Ländliche Entwicklung Oberpfalz vom 17.03.2015
Die Stadt Marktredwitz trauert um
Herrn Hubert Häring
* 15.07.1932
† 24.02.2015
Der Verstorbene war bei der Stadt Marktredwitz für die Gemarkung Marktredwitz ab dem 28.05.1997 als Feldgeschworener
und ab 26.01.1998 als stellvertretender Obmann tätig.
Seine Aufgaben in dieser Tätigkeit erledigte er immer pflichtbewusst, engagiert und zuverlässig.
Die Stadt Marktredwitz wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Marktredwitz, 02.03.2015
Weigel
Oberbürgermeister
Nr. 15
Verordnung der Stadt Marktredwitz über das Volks- und
Schützenfest (Schützenfestverordnung)
Die Stadt Marktredwitz erlässt aufgrund der Art. 19 Abs. 7 und
8, Art. 23 Abs. 1 und 3 und Art. 42 Abs. 1 des Gesetzes über das
Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
13. Dezember 1982 (BayRS 2011-2-) zuletzt geändert durch
Gesetz vom 22.07.2014 (GVBl. S. 286) folgende
Verordnung:
Inhaltsübersicht
§ 1 Gegenstand und räumlicher Geltungsbereich
§ 2 Geltungsdauer und Betriebszeiten
§ 3 Verkehr auf dem Festplatz
§ 4 Verhalten auf dem Festplatz
§ 5 Feuersicherheit
§ 6 Jugendschutz
§ 7 Aufenthalt hinter Festplatzbetrieben und bei Wohnwagen
§ 8 Zuwiderhandlungen
§ 9 Inkrafttreten
§1
Gegenstand und räumlicher Geltungsbereich
(1) Diese Verordnung regelt das Volks- und Schützenfest der
Stadt Marktredwitz auf dem Angerplatz. Das Volks- und
Schützenfest findet jährlich jeweils vom Donnerstag vor
dem letzten Sonntag im Juni bis einschließlich Dienstag
nach dem letzten Sonntag im Juni statt.
(2) Der räumliche Geltungsbereich der Verordnung ergibt sich
aus dem auf Seite 7 abgedruckten Plan vom 02.03.2015.
Das Gelände des Festplatzes ist mit verstärkter Strichlinie
dargestellt, der Plan ist Bestandteil dieser Verordnung.
§2
Geltungsdauer und Betriebszeiten
(1) Die Verordnung gilt für alle nach § 1 Abs.1 festgesetzten
Festtage.
(2) Die täglichen Öffnungszeiten und der Betriebsschluss für
die Gaststättenbetriebe und die Schausteller- sowie Dienstleistungsgeschäfte werden durch die Stadt Marktredwitz im
Rahmen der gaststättenrechtlichen Gestattung und der Erlaubnis nach Art. 19 LStVG festgelegt.
(3) Der Aufenthalt auf dem Festplatz ist für Unberechtigte
spätestens eine Stunde nach Betriebsschluss untersagt.
§3
Verkehr auf dem Festplatz
§6
Jugendschutz
(1) Auf dem Festplatz ist der Verkehr mit Fahrzeugen aller Art
(auch das Fahren von Skateboards, Inlineskatern und dgl.)
verboten. Dieses Verbot gilt nicht für Einsatz- und Wegerechtsfahrzeuge sowie Krankenfahrstühle.
Kindern ist die Anwesenheit auf dem Festplatz nach 20 Uhr,
Jugendlichen bis 16 Jahren nach 22.00 Uhr nur in Begleitung
eines Erziehungsberechtigten gestattet. Im Übrigen bleiben die
Vorschriften des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit unberührt.
(2) Fahrzeuge, die zur Belieferung der Festbetriebe erforderlich
sind oder zur Durchführung besonderer Arbeiten benötigt
werden, sind vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen.
(3) Der Aufenthalt der nach Absatz 2 einfahrberechtigten Fahrzeuge auf dem Festplatz und den Anlieferstraßen ist auf die
zum Be- und Entladen oder die zur Durchführung der besonderen Arbeiten erforderliche Zeit zu beschränken.
(4) Kraftfahrzeuge der Gaststättenbetriebe und der Schausteller
dürfen auf dem Festplatz nur auf der Fläche unmittelbar an
der Fikentscherstraße geparkt werden.
(5) Das berechtigte Befahren des Festplatzes ist nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
§7
Aufenthalt hinter Festplatzbetrieben und bei Wohnwagen
Unberechtigte dürfen sich nicht im Bereich der Wohnwägen und
nichtöffentlichen Betriebsbereichen der Schausteller aufhalten.
§8
Zuwiderhandlungen
(1) Nach Art. 19 Abs. 8 Nr. 3 und Art. 23 Abs.3 LStVG kann
mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
a) sich entgegen § 2 Abs. 3 auf dem Festplatz aufhält,
b) entgegen § 3 Abs. 1 mit einem Fahrzeug den Festplatz
befährt oder sich mit einem Fahrzeug dort aufhält,
§4
Verhalten auf dem Festplatz
(1) Auf dem Festplatz hat sich jeder Besucher so zu verhalten,
dass kein anderer gefährdet oder geschädigt wird.
(2) Es ist insbesondere verboten,
c) entgegen § 3 Abs. 3 ein Fahrzeug über die zum Be- und
Entladen oder zur Durchführung der besonderen Arbeiten
und Aufgaben erforderlichen Zeit hinaus auf dem Festplatz oder den Anlieferstraßen abstellt,
a) Gegenstände mitzuführen, die als Hieb-, Stoß- und Stichwaffen verwendet werden könnten,
d) entgegen § 3 Abs. 5 schneller als in Schrittgeschwindigkeit fährt,
b) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten,
e) entgegen § 4 Abs. 1 auf dem Festplatz andere gefährdet
oder schädigt oder den in § 4 Abs. 2 festgesetzten Bestimmungen über das Verhalten auf dem Festplatz zuwiderhandelt,
c) Schankgefäße außerhalb der Gaststättenbetriebe mitzuführen,
d) alkoholische Getränke oder sonstige berauschende Mittel
auf das Festgelände mitzubringen,
e) auf dem Gelände Gegenstände jeder Art auf den Boden zu
werfen.
f) entgegen § 4 Abs. 3 Hunde nicht an der Leine führt,
g) sich entgegen § 7 unberechtigt in nichtöffentlichen Betriebsbereichen oder im Bereich der Wohnwägen aufhält.
(2) Nach Art. 38 Abs. 4 LStVG kann mit einer Geldbuße belegt
werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
f) auf dem Festplatz um Almosen zu ersuchen.
(3) Hunde sind grundsätzlich an einer höchstens drei Meter
langen Leine zu führen.
(4) Außerhalb der zugelassenen Standflächen ist der Verkauf
von Waren aller Art, die Abgabe von Speisen und Getränken, das Anbieten von gewerblichen Leistungen, das Aufsuchen von Bestellungen und die Veranstaltung von Vergnügungen verboten.
Dies gilt auch für nicht gewerbsmäßige Darbietungen von
Schaustellungen, Musikaufführungen oder sonstigen unterhaltenden Vorstellungen.
§5
Feuersicherheit
(1) Feuerstellen in Festplatzbetrieben, insbesondere in Zeltgaststättenbetrieben und in der unmittelbaren Umgebung
solcher Betriebe sind so zu errichten und durch feuerhemmende Materialien abzuschirmen, dass durch sie kein
Brand verursacht werden kann.
(2) Das Wiederanfachen von Feuerstellen mittels Spiritus oder
ähnlicher leicht brennbarer Flüssigkeiten ist untersagt.
a) Feuerstellen entgegen § 5 Abs. 1 nicht so errichtet oder
abschirmt, dass durch sie kein Brand verursacht werden
kann,
b) entgegen § 5 Abs. 2 Feuerstellen mittels Spiritus oder
sonstigen leicht brennbaren Flüssigkeiten wieder anfacht.
(3) Andere Bußgeld- oder Strafvorschriften, insbesondere § 40
Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 Sprengstoffgesetz über den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, § 52 Abs. 3 Nr. 9
i. V. m. § 42 Waffengesetz der bei öffentlichen Veranstaltungen das Führen von Waffen verbietet, Art. 38 Abs. 4
LStVG i. V. m. §§ 18 und 27 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (insbesondere gasgefüllte Ballone betreffend) und die §§ 9 und 10 in Verbindung mit § 28 Abs.
1 Ziffer 10 und 12 Jugendschutzgesetz (JuSchG) bleiben
unberührt.
§9
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 01.04.2015 in Kraft.
gez.
Weigel
Oberbürgermeister
2
Amtsblatt Nr. 1/2015 | Stadt Marktredwitz
Nr. 16
Bekanntmachung einer Auslegung; Verfahren Helmbrechts Flurneuordnung, Stadt Waldershof, Landkreis Tirschenreuth; Vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche
Entwicklung Oberpfalz vom 17.03.2015
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz hat die Beteiligten zum 23.04.2015 in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen und die sofortige Vollzie-hung angeordnet (§§
65, 66 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG; § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO).
Die vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz vom 17.03.2015 und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung sind in der Verwaltung der Stadt Marktredwitz, Egerstr. 2, 95615 Marktredwitz, vom 08.04.2015 mit
22.04.2015 ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Die vorläufige Besitzeinweisung und die Karte zur vorläufigen
Besitzeinweisung können innerhalb von drei Monaten nach dem
Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der
Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz
unter dem Link „vorläufige Besitzeinweisung“ eingesehen werden (http://www.ale-oberpfalz.bayern.de/service/).
Marktredwitz, 30.03.2015
Nr. 18
Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen in der Zeit vom
23.02. bis 22.03.2015
Geburten
Nico Prechtl; Eltern: Sven-Reiner Neuberger und Alexandra
Birgit Prechtl, Thiersheim, Bahnhofstr. 16.
Rudolf Ludwig Hagen; Eltern: Rudolf Ernst Max Hagen und
Anna Inge Reihl, Kirchenlamitz, Kleinschloppen 15.
Mattis Siegmund; Eltern: Marc André Karl-Heinz Siegmund und
Anke Beatrice Kleinhenz, Marktleuthen, Großwendern 146.
Silas Elias Schelenz; Eltern: Thiemo Achim und Peggy Schelenz
geb. Littau, Selb, Heidelheim 36.
Lene Nicole Kraus; Eltern: Mathias Gerhard und Sandra Daniela
Kraus geb. Szymanski, Arzberg, Bei der Buchstauden 7.
Louisa Tröger; Eltern: Johannes Werner Hermann und Manuela
Bettina Tröger geb. Hofmann, Marktredwitz, Ludwig-UhlandStr. 10.
Sophie Sandra Wölfel; Eltern: Matthias Ernst Wölfel und Caroline Rögner geb. Braun, Thiersheim, Kothigenbibersbach 5.
Simon Stock; Eltern: Simon Bernhard und Bettina Agnes Stock
geb. Dötterl, Pullenreuth, Trevesen 151.
gez.
Weigel
Oberbürgermeister
Jakob Dominik Pachel; Eltern: Carsten Peter Wolfgang und
Barbara Monika Pachel geb. Heider, Marktredwitz, Heidestr. 18.
Nr. 17
Sprechtage im April 2015
Anton Christian Christoph Rieß; Eltern: Stefan Daniel Wille und
Carola Marianne Heidi Rieß, Marktredwitz, Breitmühle 3.
Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung
Jakob Greger; Eltern: Stefan Gerhard und Amelie Greger geb.
Ultsch, Marktredwitz, Dörflaser Hauptstr. 40.
Der Prüfungsbeauftragte der Deutschen Rentenversicherung hält
am
Mittwoch, 22.04.2015
Moritz Nowak; Eltern: Tobias Peter und Julia Evelin Nowak geb.
Friedrich, Marktredwitz-Brand, Bergsiedlung 4.
Luisa Dötsch; Eltern: Tobias Dötsch und Stephanie Eliza Kappel, Wunsiedel, Am Luxbach 50.
in der Zeit von 08.30 Uhr bis 11.50 Uhr und von 13.00 Uhr bis
15.20 Uhr im Nebengebäude des Verwaltungsgebäudes, Bahnhofstraße 16, einen Sprechtag ab. Zu diesem Sprechtag müssen
Terminvereinbarungen unter Angabe der Versicherungsnummer
getroffen werden. Dies erfolgt nur über die Stadt Marktredwitz,
Amt für Sozial- und Versicherungswesen, Bahnhofstraße 14,
Telefon 09231/501158. Um eine effektive Terminplanung zu
ermöglichen, sollten die Termine möglichst frühzeitig vereinbart
werden. Zum Beratungstermin sollten die Versicherungsunterlagen und der Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden.
Sprechzeiten der Sozialreferentin Gisela Wuttke-Gilch
Jeden 2. bzw. 3. Mittwoch im Monat, 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr in
der Franzensbader Str. 2, im Büro „Treffpunkt KomMit - Kommunikation miteinander-“ findet der Sprechtag der Sozialreferentin der Stadt Marktredwitz statt.
Mittwoch, 29.04.2015
Jilianna Margaretha Lina Kahl; Eltern: Matthias Kahl und Stefanie Kuhn, Wunsiedel, Goethestraße 12.
Lena Lochner; Eltern: Markus Erwin und Maria Lochner geb.
Wabra, Marktredwitz, Kreuzstraße 22.
Lutz Maximilian Michael Freiherr von Waldenfels; Eltern:
Georg Freiherr und Stephanie Claudia Freifrau von Waldenfels
geb. Haberkorn, Marktredwitz, Max-Reger-Straße 40.
Jakob Roth; Eltern: Bastian Josef und Lisa Tamara Michaela
Roth geb. Wolfrum, Neusorg, Blumenstraße 8.
Felix Grimm; Eltern: Matthias Manfred Ruddigkeit und Julia
Grimm, Marktleuthen, Jahnstraße 20.
Emma Dorothea Haferburg; Eltern: Tobias Harald Schaller und
Manuela Haferburg, Kirchenlamitz, Dr.-Benker-Straße 13.
Ludwig Julius Brem; Eltern: Haiko Dietmar und Christine Petra
Maria Brem geb. Schmidt, Marktleuthen, Bahnhofstr. 16.
Leila Ryschawy; Eltern: Sven Helmut und Wen Ryschawy geb.
Zhang, Höchstädt i.F., Reitsteig 13.
Jana Julia Rennhack; Eltern: Rüdiger Hans Brunke und Kerstin
Astrid Rennhack, Marktleuthen, Mühlgasse 8.
Caritas Sozialberatung
Das Kreis-Caritassekretariat hält am
Mittwoch, 08.04.2015
Katharina Geier; Eltern: Alexander und Tatjana Geier geb. Birklin, Weißenstadt, Ledererring 14.
in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Kath. Pfarramt St.
Josef, Bahnhofstr. 9, Marktredwitz, eine Sprechstunde ab.
Romina Martina Hoffmann; Eltern: Bernd und Anja Marion
Hoffmann geb. Kaiser, Weißenstadt, Weißenhaid 30.
Phil Elias Diepold; Eltern: Andreas und Kathrin Angelika Diepold geb. Krenner, Marktredwitz, Oberthweg 10.
Amtsblatt Nr. 1/2015 | Stadt Marktredwitz
3
Nisa Tazegül; Eltern: Ali und Seringül Tazegül geb. Tazegül,
Selb, Gabelsberger Str. 12.
Sterbefälle
Nr. 19
Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse
Öffentliche Sitzung des Bauausschuss vom 03.03.2015
Heinz Konstantin Reiser, Wunsiedel, Melanchthonstr. 6.
Fritz Otto Hermann Müller, Marktredwitz, Korbersdorf 14.
Franz Karl Pschorn, Waldsassen, Kondrau Alte Str. 18.
Linea Kulla geb. Müller, Bad Alexandersbad, Markgrafenstr. 45.
Regina Berta Thienel geb. Türke, Friedenfels, Gartenstr. 19.
Hans Heinrich Leiacker, Bischofsgrün, Wunsiedler Str. 14.
Babette Wagner geb. Bär, Wunsiedel, Bergstr. 8.
Margot Therese Elisabeth Frfr. von Wagner geb. Dauer, Marktredwitz, Wegenerstr. 16.
Marie Pöll geb. Klaus, Thiersheim, Bauvereinstr. 4.
Jette Herta Schiener geb. Buhlmann, Marktredwitz, Grünitzmühlstr. 1.
Rosina Kastner geb. Heinl, Marktredwitz, M.-Luther-Str. 9.
Anton Thumser, Marktredwitz, Beethovenstr. 8.
Werner Richard Braun, Marktredwitz, Marienbader Weg 3.
Georg Johann Hartl, Waldershof, Bahnhofstr. 40.
Erna Trina Hagen geb. Meyer, Marktredwitz, Wegenerstr. 16.
Rainer Emil Troesch, Marktredwitz, Bernadottestr. 5.
Alfred Karl Werner Dietz, Arzberg, Hafner-Stöhr-Str. 3.
Anneliese Renate Rasp geb. Bayerl, Marktredwitz, Reiserbergstr. 8.
Manfred Kirchner, Marktredwitz, Brand, Im Winkl 7.
Frieda Süß geb. Frohmader, Marktredwitz, Kraußoldstr. 5.
Anna Herta Kolb, Marktredwitz, Grünerstr. 1.
Franz Michael Pöhlmann, Arzberg, Röthenbach, Bergstr. 25.
Fidus Wolfram Gottfryd, Nagel, Am Hainberg 3.
Dem aktuellen Planungsstand wird zugestimmt.
2. Bauleitplanung der Stadt Wunsiedel;
Änderung des Flächennutzungsplanes auf den Fl.Nrn.
493/6 und 495 der Gemarkung Wunsiedel (ehemaliges
Schlachthofareal);
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der
benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Die Bauleitplanung der Stadt Wunsiedel hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 493/6 und 495 der Gemarkung Wunsiedel (ehemaliges Schlachthofareal) dient zur Kenntnis.
Städtebauliche oder sonstige relevante Belange der Stadt
Marktredwitz werden durch die Planung nicht berührt.
3. Bauleitplanung der Stadt Wunsiedel;
Änderung des Flächennutzungsplanes südlich der Breitenbrunner Straße auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2767,
2776, 2767/2 und 2775 der Gemarkung Wunsiedel (an der
Breitenbrunner Straße);
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB sowie der benachbarten Gemeinden
gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Die Bauleitplanung der Stadt Wunsiedel hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplanes südlich der Breitenbrunner Straße auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2767, 2776, 2767/2
und 2775 der Gemarkung Wunsiedel (an der Breitenbrunner
Straße) dient zur Kenntnis.
Städtebauliche oder sonstige relevante Belange der Stadt
Marktredwitz werden durch die Planung nicht berührt.
Franz Kraus, Marktredwitz, Wegenerstr. 16.
Anton Müller, Neusorg, Wernersreuth 4.
Frieda Orlowski geb. Simon, Marktredwitz, Wegenerstr. 16.
Otto Manfred Seitz, Marktredwitz, Wegenerstr. 16.
Eugen Ernst Schöner, Waldsassen, Am Ölschlag 14.
Rosa Braun geb. Eisenkrein, Marktredwitz, Wegenerstr. 16.
Michael Prell, Marktredwitz, Barbarastr. 16.
Herta Edeltraud Burger geb. Wetter, Wunsiedel, Wiesenstr. 1.
Barbara Renate Ferrano geb. Löffler, Marktredwitz, Nelkenstr.
8 A.
Konrad Macht, Marktredwitz, Am Frauenholz 41.
Frieda Ennisch geb. Wendler, Wunsiedel, Heimstättenweg 1.
Eheschließungen
Ömer Hancer, Marktredwitz, Dürnbergstr. 2 und Tugba Yigitarslan, Selb, Längenauer Str. 29.
Karl Martin Küspert und Carmen Anita Walter geb. Kuriczak,
Marktredwitz, Markt 45.
4
1. Neubau einer Einfachsporthalle mit Freianlagen;
Vorstellung des aktuellen Planungsstandes durch die Architekten
4. Erschließung Baugebiet „Nördlich der Wegenerstraße,
Bauabschnitt 2“;
Genehmigung der Ausführungsplanung
Die Vorstellung, der auf Grundlage des Bebauungsplans ausgearbeiteten Ausführungsplanung für die Maßnahme „Erschließung Baugebiet Nördlich der Wegenerstraße wird dem
der Planung des Ingenieurbüros für Tiefbautechnik Marktredwitz vom Januar 2015 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Folgende Anlagenteile sind geplant:
- Ausbaulänge/Verlängerung Max-Planck-Straße: 301 m
- Fahrbahn mit einer Breite von 6,00 m,
- Gehweg (einseitig) mit einer Breite von 2,50 m
- Die beiden Anschlussstraßen werden mit einer Länge von
jeweils 39 m gebaut.
- Die Fahrbahnbreite wird mit 5,50 m gebaut.
- Der Gehweg mit einer Breite von 1,75 m.
- Aus gestalterischen Gründen bzw. zum Zweck der Geschwindigkeitsdämpfung werden insgesamt 6 Pflasterflächen mit Baumscheibe (Breite 2,00 m) in die Fahrbahn
eingebaut.
Außerdem wird zur Kenntnis genommen, dass
- die Maßnahme über die Fa. Bayerngrund abgewickelt
wird und die Zustimmung zur Planung notwendig ist und
Amtsblatt Nr. 1/2015 | Stadt Marktredwitz
-
die sonstigen Erschließungsanlagen in Abstimmung mit
den Ver- und Entsorgungsträgern gem. der Planung des
Ingenieurbüros für Tiefbautechnik Marktredwitz ausgeführt werden.
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vom 10.03.2015
1. Konzept und Aufbauphase der Bürgerinformationsstelle
MAKmit;
a) Sachstandsbericht
b) Konzept, Öffnungszeiten und weiteres Vorgehen
a) Der Sachstandsbericht dient zur Kenntnis.
b) Dem Konzept, den Öffnungszeiten und den vorgestellten
Schritten der Aufbauphase der Bürgerinformationsstelle
MAKmit wird zugestimmt.
2. Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen;
Sachstandsbericht
Der Sachstandsbericht über die Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen dient zur Kenntnis.
Öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 24.03.2015
1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen, deren Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
Neue Stiftung Egerland-Museum;
a) Sachstandsbericht
b) Berufung eines Vorstandsmitglieds
a) Der Sachstandsbericht, wonach die aufgrund des
Testaments von Herrn Günther Kraus, Regensburg, neu
errichtete Stiftung „Egerland-Museum“ von der
Stiftungsaufsicht bei der Regierung von Oberfranken
anerkannt wurde und damit rechtsfähig ist, dient zur
Kenntnis.
b) Herr 2. Bürgermeister Horst Geißel wird für die Dauer der
laufenden Wahlperiode des Stadtrats als Mitglied für den
Vorstand der Stiftung Egerland-Museum berufen.
2. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG);
Bestätigung der gewählten Feuerwehrkommandanten
und stv. Feuerwehrkommandanten gemäß Art. 8 Abs. 4
BayFwG
a) für die Freiwillige Feuerwehr Brand-Haingrün
b) für die Freiwillige Feuerwehr Leutendorf
a) Der Feuerwehrkommandant Martin Tröger und der stellvertretende Feuerwehrkommandant Tobias Schmelzer der
Freiwilligen Feuerwehr Brand-Haingrün werden hiermit
nach der Wahl durch die Feuerwehrdienstleistenden am
24.01.2015 gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG in ihren Ämtern
bestätigt.
b) Der stellvertretende Feuerwehrkommandant Fabian Holler der Freiwilligen Feuerwehr Leutendorf wird hiermit
nach der Wahl durch die Feuerwehrdienstleistenden am
28.01.2015 gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG in seinem Amt
bestätigt.
3. Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Marktredwitz;
a) Vorstellung des Energienutzungsplans
b) Weiteres Vorgehen anhand der Potentialanalyse
c) Zustimmung zu Handlungsempfehlungen
a) Die Vorstellung des Energienutzungsplans wird zur
Kenntnis genommen. Mit den Inhalten besteht Einverständnis.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der ermittelten
Potentiale Maßnahmen zur Energieeffizienz sowie zur regenerativen Wärme- und Stromerzeugung je nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel zu konkretisieren und dem
Stadtrat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der Handlungsempfehlungen
-
Sanierung kommunaler Gebäude
Modernisierung der Straßenbeleuchtung
Aufbau des Nahwärmenetzes Grundschule
die notwendigen Schritte zu veranlassen.
4. Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes, München, über die Prüfung der Jahresabschlüsse
2008 - 2011 der Stadtwerke Marktredwitz;
Kenntnisnahme
Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes, München, über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2008 2011 der Stadtwerke Marktredwitz wird zur Kenntnis genommen.
Es wird weiterhin zur Kenntnis genommen, dass vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, München, der Bestätigungsvermerk für die Jahresabschlüsse 2008 - 2011 erteilt
wurde.
5. Jahresabschlüsse 2008 - 2011 der Stadtwerke Marktredwitz;
a) Feststellung
b) Verwendung der Jahresergebnisse
a) Die Jahresabschlüsse 2008 - 2011 der Stadtwerke Marktredwitz, werden mit folgenden Summen festgestellt:
Jahr
2008
2009
2010
2011
Bilanzsumme
€
11.388.032,90
11.943.395,73
11.455.413,23
11.007.234,23
Jahresverlust
€
612.542,56
563.978,17
354.063,37
407.608,74
b) Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Wasserwerk wird
in Höhe von 15.670,27 € für 2008, 78.315,30 € für 2009,
128.442,10 € für 2010 und 175.738,37 € für 2011 der
Neurücklage zugeführt.
Von dem Verlust 2008 des Betriebszweigs Bäder soll ein
Teilbetrag in Höhe von 605.611.98 € mit der Rücklage
aus Defizitausgleich Bäder verrechnet werden. Der verbleibende Betrag von 22.600,85 € wird mit der Rücklage
Bäder aus Eröffnungsbilanz verrechnet.
Von dem Verlust 2009 des Betriebszweigs Bäder soll ein
Teilbetrag in Höhe von 656.158,61 € mit der Rücklage
aus Defizitausgleich Bäder verrechnet werden und der
verbleibende Betrag von 13.865,14 € mit der Rücklage
Bäder aus Eröffnungsbilanz.
Von dem Verlust 2010 des Betriebszweigs Bäder soll ein
Teilbetrag in Höhe von 599.859,58 € mit der Rücklage
aus Defizitausgleich Bäder verrechnet werden und der
verbleibende Betrag von 21.829,11 € mit der Rücklage
Bäder aus Eröffnungsbilanz.
Von dem Verlust 2011 des Betriebszweigs Bäder soll ein
Teilbetrag in Höhe von 560.947,44 € mit der Rücklage
Amtsblatt Nr. 1/2015 | Stadt Marktredwitz
5
aus Defizitausgleich Bäder verrechnet werden und der
verbleibende Betrag von 22.399,67 € mit der Rücklage
Bäder aus Eröffnungsbilanz.
6. Jahresrechnungen 2008 - 2011 der Stadtwerke Marktredwitz;
Entlastungen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für
a) Werkleitung
b) Oberbürgermeisterin
a) Der Stadtrat erteilt für Lilli Neidhardt als Werkleiterin
für die Jahresrechnungen der Jahre 2008 bis 30.09.2010
sowie für Tim Burger als Werkleiter für die Zeit vom
01.10.2010 und 2011 gemäß Art.102 Abs. 3 GO Entlastung.
b) Der Stadtrat erteilt für die Oberbürgermeisterin Dr. Birgit
Seelbinder für die Jahresrechnungen der Jahre 2008 bis
2011 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung.
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Marktredwitz
(BGS-WAS) vom 09.03.2015
Der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Marktredwitz
(BGS-WAS) vom 09.03.2015, wird zugestimmt.
8. Breitbandausbau der Stadt Marktredwitz;
a) Ergebnis des Auswahlverfahrens
b) Sachstandsbericht zur Vergabeentscheidung
c) Weiteres Vorgehen
a) Die Vorstellung zum Ergebnis des Auswahlverfahrens mit
Fristende zum 30.01.2015 dient zur Kenntnis.
b) Der Sachstandsbericht zur Vergabeentscheidung dient zur
Kenntnis.
c) Die Ausführungen zur weiteren Verfahrensabfolge dienen
zur Kenntnis.
7. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Marktredwitz (BGS-WAS);
Stadt Marktredwitz
Weigel
Oberbürgermeister
6
Amtsblatt Nr. 1/2015 | Stadt Marktredwitz
7