AMTS BLATT DER STADT MARKTREDWITZ Erscheint am letzten Werktag jeden Monats, Preis pro Nummer € -.30, im Abonnement jährlich mit Zustellgebühr € 21 Herausgeber: Stadtverwaltung Marktredwitz, Egerstraße 2, Zimmer 3, Telefon 501-110 Verantwortlich für die Redaktion: Verwaltungsrat Lothar Friedmann Nr. 4 Donnerstag, 30. April 2015 I N H A L T Nr. 20 Vorbereitende Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für Nr. 22 Blutspendetermin den Bereich „Scherdel Leutendorf“, Gemarkung LeutenNr. 23 Sprechtage im Mai 2015 dorf; Wirksamwerden der 5. Änderung des FlächennutNr. 24 Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen in der Zeit zungsplanes vom 23.03. bis 19.04.2015 Nr. 21 Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für den Bereich „Scherdel Leutendorf“, Gemarkung Leutendorf; Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 20 Vorbereitende Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für den Bereich „Scherdel Leutendorf“, Gemarkung Leutendorf; Wirksamwerden der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Die mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Marktredwitz vom 17.12.2013 festgestellte Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Scherdel Leutendorf“, Gemarkung Leutendof, nach dem Änderungsplan des Stadtbauamtes in der Fassung vom 16.12.2013, wurde von der Regierung von Oberfranken mit Bescheid vom 22.04.2015, Az.: 32-4621s-1/2015, gemäß § 6 BauGB genehmigt. Der Änderungsplan M. 1:5 000 vom 16.12.2013 einschließlich Begründung mit Umweltbericht kann vom Tag dieser Bekanntmachung an im Stadtbauamt Marktredwitz, Kraußoldstraße 18, 1. Stock, während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wird durch den auf Seite 4 abgedruckten Lageplan vom 29.04.2013 kenntlich gemacht. Auf folgende Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) wird hingewiesen: § 215 Abs. 1 BauGB: Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Marktredwitz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Marktredwitz, 28.04.2015 gez. Weigel Oberbürgermeister Nr. 21 Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für den Bereich „Scherdel Leutendorf“, Gemarkung Leuten-dorf; Inkrafttreten des Bebauungsplanes Der Stadtrat der Stadt Marktredwitz hat in öffentlicher Sitzung am 17.12.2013 den Bebauungsplan „Scherdel Leutendorf“, Gemarkung Leutendorf, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan M. 1:1 000 vom 16.12.2013 einschließlich Begründung mit Umweltbericht kann vom Tag dieser Bekanntmachung an im Stadtbauamt Marktredwitz, Kraußoldstraße 18, 1. Stock, während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird durch den auf Seite 4 abgedruckten Lageplan vom 29.04.2013 kenntlich gemacht. Für einen östlichen bzw. südliche Teilbereich des Bebauungsplanes „Scherdel Leutendorf“, Gemarkung Leutendorf, wurde der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Marktredwitz im Parallelverfahren zum Bebauungsplan insoweit geändert, dass der Bereich entsprechend dem Lageplan M. 1: 5 000 vom 29.04.2013 gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO als „Gewerbliche Baufläche“ (G) dargestellt wird (bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft; Ziel: Grünland). Auf folgende Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) wird hingewiesen: § 215 Abs. 1 BauGB: Unbeachtlich werden: 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und Kontakt per Tel.: 09231/501-158 oder -159 bzw. per E-Mail: [email protected] bzw. [email protected]. 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, Sprechzeiten der Sozialreferentin Gisela Wuttke-Gilch wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Marktredwitz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB: Jeden 2. bzw. 3. Mittwoch im Monat, 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Franzensbader Str. 2, im Büro „Treffpunkt KomMit - Kommunikation miteinander-“ findet der Sprechtag der Sozialreferentin der Stadt Marktredwitz statt. Mittwoch, 20.05.2015 Caritas Sozialberatung Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. § 44 Abs. 4 BauGB: Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Marktredwitz, 28.04.2015 Das Kreis-Caritassekretariat hält am Mittwoch, 13.05.2015 in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Kath. Pfarramt St. Josef, Bahnhofstr. 9, Marktredwitz, eine Sprechstunde ab. Sprechtage der Versichertenberaterin der Deutschen Rentenversicherung Bund Die Versichertenberaterin Sigrid Freiberger ist ehrenamtlich für die Deutsche Rentenversicherung Bund tätig. Sie unterstützt bei jeglicher Rentenantragstellung sowie Kontenklärung und steht für generelle Auskünfte zur Verfügung: Dienstag, 19.05. und 26.05.2015 von 14 bis 17 Uhr gez. Weigel Oberbürgermeister oder nach individueller Vereinbarung. Sprechtagort: Bürger-Informationsstelle „MAKmit“ im Neuen Rathaus, Egerstr. 2 (Nebeneingang - EG; Zi.-Nrn. 15/16) Nach Absprache sind auch Hausbesuche möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Telefonischer Kontakt ab 9 Uhr unter 09231/8793843 oder 0176/25477987 bzw. per E-Mail: [email protected] Nr. 22 Blutspendetermin Dienstag, 05.05.2015 von 16 Uhr bis 20 Uhr kann in der Alexander-von-Humboldt-Mittelschule, Schulstraße 1, wieder Blut gespendet werden. Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspenderpass oder zumindest aber einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) mit. Der Spendeabstand von 56 Tagen ist unbedingt einzuhalten! Nr. 24 Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen in der Zeit vom 23.03. bis 19.04.2015 Geburten Tim Florian Kohler; Eltern: Christian Günther Vogel und Daniela Marianne Kohler, Marktredwitz, Brand, Rosenstr. 16. Hendrik Lackmann; Eltern: Bernd Rüdiger und Franziska Marianne Lackmann geb. Thumser, Marktleuthen, Ochsenkopfring 15. Nr. 23 Sprechtage im Mai 2015 Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern hält am Dienstag, 12.05.2015 in der Zeit von 08.30 bis 15 Uhr einen Sprechtag ab. Es handelt sich hierbei um ca. 20-minütige Einzelgespräche (Beratung). Sprechtagort: Bürger-Informationsstelle „MAKmit“ im Neuen Rathaus, Egerstr. 2 (Nebeneingang - EG; Zi.-Nr. 15) Ein barrierefreier Zugang ist gewährleistet und ein Behindertenparkplatz direkt vor dem Rathaus vorhanden. Eine vorherige Terminvereinbarung über das Versicherungsamt der Stadt Marktredwitz (Sachgebiet für Rentenangelegenheiten) ist erforderlich. Simon Hecht; Eltern: Claus Simon Andreas Hecht und Bianka Rita Malzer, Fuchsmühl, Tulpenstr. 17. Alara Koyun; Eltern: Erdinc und Nese Koyun geb. Alkan, Marktredwitz, Albert-Schweitzer-Str. 2, Magdalena Sophie Vanessa Konz; Eltern: Andreas Alois und Kristina Julia Konz geb. Heser, Fuchsmühl, Klostergasse 16. Linus Weid; Eltern: Christian und Sandra Weid geb. Tober, Arzberg, Forstergasse 4. Fynn Grabowsky; Mutter: Nadine Grabowsky, Selb, Körnerstr. 2 Emilia Weise; Eltern: Mathias und Charlotte Maria Weise geb. Zarkiewicz, Wunsiedel, Kemnather Str. 46. Jakob Andreas Schug; Eltern: Alexander Joachim und Peggy Schug geb. Portius, Waldershof, Bahnhofstr. 35. Tim Alexander Hanft; Eltern: André Max und Anja Manuela Hanft geb. Krause, Arzberg, Hans-Steurer-Str. 3. 2 Amtsblatt Nr. 4/2015 | Stadt Marktredwitz Magdalena Susanne Weiß; Eltern: Sebastian Ulrich und Franziska Karin Weiß geb. Gärtner, Kirchenlamitz, Epprechtstein 1 A. Elsa Schricker geb. Wunderlich, Röslau, Eisnerstr. 9. Sterbefälle Heinrich Walter Reuschel, Marktredwitz, Kraußoldstr. 5. Ruth Elisabeth Speer geb. Franke, Waldsassen, MarkgrafDiepold-Str. 8. Harald Böhme, Marktredwitz, Goethestr. 25. Johann Reger, Waldershof, Havilandstr. 58. Margarete Sticht geb. Küffner, Nagel, Kirchplatz 4. Elisabeth Poguntke geb. Kailer, Bad Alexandersbad, Markgrafenstr. 45. Rolf Anton Singvogel, Marktredwitz, Martin-Luther-Str. 9. Anna Margarete Weber geb. Schromm, Marktredwitz, Wegenerstr. 16. Heini Friedrich Engel, Marktredwitz, Wegenerstr. 16. Irene Waltraud Anita Putzmann geb. Finster, Marktredwitz, Kolpingstr. 28. Margareta Johanna Reindl geb. Pauer, Marktredwitz, Brand, Wißmathweg 6. Rudi Peter Bohanka, Schirnding, Hauptstr. 8. Liane Lucie Reichelt geb. Müller, Wunsiedel, Schillerstr. 1. Reinhard Hans Sticht, Marktredwitz, Markt 2. Christian Christof Dreßel, Arzberg, Preisdorf 12. Gerhilde Babette Theresia Bauer geb. Heindl, Wunsiedel, Am Luxbach 9. Lore Luise Grimm geb. Hegner, Marktleuthen, Scheibenweg 2. Wolfgang Johann Birner, Marktredwitz, Jean-Paul-Str. 8. Maria Babette Sölch geb. Huber, Bad Alexandersbad, Markgrafenstr. 45. Johann Georg Bayer, Marktredwitz, Lärchenweg 1. German Müller, Marktredwitz, Brand, Am Waldrand 11. Elisabeth Lotte Meyer geb. Schmid, Marktredwitz, MartinLuther-Str. 9. Gerda Theresia Thoma geb. Englmann, Marktredwitz, Daimlerstr. 3. Leo Würkner, Marktredwitz, Bachstraße 2. Margarete Frieda Elsner geb. Teichmann, Marktredwitz, Wegenerstr. 16. Lorenz Josef Specht, Fichtelberg, Kirchweg 6. Eheschließungen Herbert Adolf Hausladen, Marktredwitz, Ziegelhüttenstr. 3. Oliver Steinberg und Susanna Fischer, Pegnitz, Am Waidmannsbach 6 A. Anna Maria Müller geb. Fuchs, Marktredwitz, Ludwig-UhlandStr. 10. Alma Lehmann geb. Küspert, Marktredwitz, Wegenerstr. 16. Valeri Leonard Batt und Kristina Braun, Marktredwitz, Falkenweg 2. Stadt Marktredwitz Weigel Oberbürgermeister Amtsblatt Nr. 4/2015 | Stadt Marktredwitz 3 4
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