Hochschuleigenes Auswahlverfahren (AdH)

Hochschuleigenes Auswahlverfahren (AdH)
Verfahrensablauf AdH
Alle Studienbewerber für den Studiengang Veterinärmedizin in Leipzig müssen
sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) bewerben,
auch diejenigen die am AdH teilnehm en möchten.
Die Vergabe der Studienplätze für den Studiengang Veterinärmedizin erfolgt durch die
Stiftung für Hochschulzulassung nach folgenden Kriterien:
20 % nach Leistung (Abiturbestenquote) und
20 % nach Wartesemestern.
Die verbliebenen 60 % der Studienplätze werden nach dem Auswahlverfahren der
Hochschulen vergeben.
Die Universität Leipzig beauftragte die Stiftung für Hochschulzulassung, eine
Vorauswahl für diese 60 % unter Berücksichtigung folgender Kriterien vorzunehmen:
-
Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung bis 2,5 und
1. Ortspräferenz.
Für die Bewerber nach Vorauswahl gemäß § 2 (Durchschnittsnote HZB und
Ortspräferenz) wird eine Wichtung der in den letzten 4 Schulhalbjahren und in der
Abiturprüfung erreichten Punktzahl von Einzelnoten in den Fächern Biologie, Chemie
und Physik vorgenommen. Dabei werden die für Abiturfächer vorgesehenen
Wertungsfaktoren berücksichtigt. Den in diesen Fächern belegten Kursen des 1. und 2.
Abiturprüfungsfaches wird ein Aufschlag auf die erreichte Punktzahl in den einzelnen
Schulhalbjahren und der Abiturprüfung von 50 %, ansonsten und im Fach Mathematik
von 25 % zugerechnet.
Zusätzlich wird eine abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung in der Regel
von mind. 2 Jahren mit 70 Punkten zusätzlich zu der erreichten Punktezahl bewertet.
Gleichzeitig m it der Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung
m uss eine am tlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der
Berufsausbildung (Nachweis des praktischen und theoretischen Teiles)
an die
Veterinärm edizinische Fakultät Leipzig
Dekanat
An den Tierkliniken 19
04103 Leipzig
gesendet werden. Die Beurteilung, ob die Ausbildung studienrelevant
ist, erfolgt durch die Fakultät. Bei nicht fristgerechter Einreichung
(Bewerbungsschluss: 15. Juli d. J.) oder fehlenden/unvollständigen Unterlagen
kann die abgeschlossene Berufsausbildung nicht berücksichtigt werden.
Die nichtberücksichtigten Unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens
vernichtet. Bei erfolgter Übersendung eines frankierten Rückumschlages, senden wir
Ihnen die nichtberücksichtigten Unterlagen zurück.
Berücksichtigungsfähige Berufe sind zum Beispiel:
-
-
tierorientierte landwirtschaftliche Berufe (Tierwirt, Tierpfleger, Pferdewirt,
Fischwirt)
Hufschmied
Medizinisch-technischer Assistent (Medizinisch-technischer Assistent für
Funktionsdiagnostik,
Medizinisch-technischer
Laboratoriumsassistent,
Medizinisch-technischer Radiologieassistent, Veterinärmedizinisch-technischer
Assistent, Fachangestellte für Veterinärmedizin/Tiermedizin, BiologischTechnischer Assistent)
humanmedizinische Pflegeberufe (Altenpfleger, Krankenschwester/-pfleger)
Physiotherapeut
Rettungsassistent
Assistent Lebensmittelkontrolle, Fleischer
Die Gesamtpunktzahl der HZB wird dementsprechend korrigiert. Anhand der
korrigierten Gesamtpunktzahl wird eine Reihung vorgenommen. Von den in der AdH
(Auswahlverfahren der Hochschule)-Quote zu vergebenden Studienplätzen werden
100 % gemäß der korrigierten Gesamtpunktzahl vergeben. Bei Punktgleichstand
entscheidet das Los über die Rangfolge. Die korrigierte Rangliste gemäß Absatz 2 und
3 wird an die Universität zur Weiterleitung an die Stiftung für Hochschulzulassung
übermittelt.
Stand: April 2015