Hochschuleigenes Auswahlverfahren (AdH) Verfahrensablauf AdH Alle Studienbewerber für den Studiengang Veterinärmedizin in Leipzig müssen sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) bewerben, auch diejenigen die am AdH teilnehm en möchten. Die Vergabe der Studienplätze für den Studiengang Veterinärmedizin erfolgt durch die Stiftung für Hochschulzulassung nach folgenden Kriterien: 20 % nach Leistung (Abiturbestenquote) und 20 % nach Wartesemestern. Die verbliebenen 60 % der Studienplätze werden nach dem Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben. Die Universität Leipzig beauftragte die Stiftung für Hochschulzulassung, eine Vorauswahl für diese 60 % unter Berücksichtigung folgender Kriterien vorzunehmen: - Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung bis 2,5 und 1. Ortspräferenz. Für die Bewerber nach Vorauswahl gemäß § 2 (Durchschnittsnote HZB und Ortspräferenz) wird eine Wichtung der in den letzten 4 Schulhalbjahren und in der Abiturprüfung erreichten Punktzahl von Einzelnoten in den Fächern Biologie, Chemie und Physik vorgenommen. Dabei werden die für Abiturfächer vorgesehenen Wertungsfaktoren berücksichtigt. Den in diesen Fächern belegten Kursen des 1. und 2. Abiturprüfungsfaches wird ein Aufschlag auf die erreichte Punktzahl in den einzelnen Schulhalbjahren und der Abiturprüfung von 50 %, ansonsten und im Fach Mathematik von 25 % zugerechnet. Zusätzlich wird eine abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung in der Regel von mind. 2 Jahren mit 70 Punkten zusätzlich zu der erreichten Punktezahl bewertet. Gleichzeitig m it der Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung m uss eine am tlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung (Nachweis des praktischen und theoretischen Teiles) an die Veterinärm edizinische Fakultät Leipzig Dekanat An den Tierkliniken 19 04103 Leipzig gesendet werden. Die Beurteilung, ob die Ausbildung studienrelevant ist, erfolgt durch die Fakultät. Bei nicht fristgerechter Einreichung (Bewerbungsschluss: 15. Juli d. J.) oder fehlenden/unvollständigen Unterlagen kann die abgeschlossene Berufsausbildung nicht berücksichtigt werden. Die nichtberücksichtigten Unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bei erfolgter Übersendung eines frankierten Rückumschlages, senden wir Ihnen die nichtberücksichtigten Unterlagen zurück. Berücksichtigungsfähige Berufe sind zum Beispiel: - - tierorientierte landwirtschaftliche Berufe (Tierwirt, Tierpfleger, Pferdewirt, Fischwirt) Hufschmied Medizinisch-technischer Assistent (Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik, Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent, Medizinisch-technischer Radiologieassistent, Veterinärmedizinisch-technischer Assistent, Fachangestellte für Veterinärmedizin/Tiermedizin, BiologischTechnischer Assistent) humanmedizinische Pflegeberufe (Altenpfleger, Krankenschwester/-pfleger) Physiotherapeut Rettungsassistent Assistent Lebensmittelkontrolle, Fleischer Die Gesamtpunktzahl der HZB wird dementsprechend korrigiert. Anhand der korrigierten Gesamtpunktzahl wird eine Reihung vorgenommen. Von den in der AdH (Auswahlverfahren der Hochschule)-Quote zu vergebenden Studienplätzen werden 100 % gemäß der korrigierten Gesamtpunktzahl vergeben. Bei Punktgleichstand entscheidet das Los über die Rangfolge. Die korrigierte Rangliste gemäß Absatz 2 und 3 wird an die Universität zur Weiterleitung an die Stiftung für Hochschulzulassung übermittelt. Stand: April 2015
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