Anmeldung Brunnenfest - Verkehrs

Verkehrs-­‐ und Gewerbeverein Beerfelden e.V. Verkehrs-­‐ und Gewerbeverein Beerfelden e.V. 15. Januar 2015
Sehr geehrte Damen und Herren, für die Vorbereitungen unseres 25. Beerfelder Brunnenfestes am Donnerstag, 14. Mai 2015 übersenden wir Ihnen unseren Bewerbungsbogen für das Brunnenfest, den Sie bitte ausgefüllt bis spätestens 18. März 2015 an uns zurücksenden. Bitte beachten Sie, dass wir aus organisatorischen und aus genehmigungsrechtlichen Gründen nur Geschäfte zulassen können, deren Erklärung rechtzeitig und vollständig ausgefüllt bei uns vorliegt. Auf Grund der überaus positiven Resonanz der letzten Jahre liegen bereits jetzt schon zahlreiche Anfragen, auch auswärtiger Gewerbetreibender vor. Bitte beachten Sie: Um ein vielseitiges Angebot zu gewährleisten wird der Verein ggf. Zulassungs-­‐Einschränkungen bzw. -­‐beschränkungen vornehmen. Das Warenangebot soll sich auf den jeweiligen Gewerbezweig, in dem er tätig ist, konzentrieren. Die Getränkeausgabe bei Kundengesprächen darf nur kostenlos erfolgen, hier gibt es genehmigungspflichtige Auflagen die für den Fall der entgeltlichen Abgabe unbedingt beachtet werden müssen. Jeder der teilnehmenden Gastronomie-­‐Betriebe soll in Absprache mit den Kollegen eine andere Spezialität anbieten, damit ein abwechslungsreiches Angebot präsentiert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Siefert
(1. Vorsitzender)
Anschrift
Rechtliche Informationen
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Verkehrs- und Gewerbeverein
Beerfelden e.V.
Hirschhorner Straße 38
64743 Beerfelden
1. Vorsitzender: Christoph Siefert
2. Vorsitzender: Gerald Schwinn
Schriftführer: Alexander Stockert
Rechner: Stephan Liebig
Vereinssitz: Beerfelden
Amtsgericht Darmstadt, VR 70638
Christoph Siefert
Telefon 06068 2293
Fax 06068 912735
E-Mail: [email protected]
Sparkasse Odenwaldkreis
IBAN: DE37 5085 1952 0030 0377 33
BIC: HELADEF1ERB
www.vg-beerfelden.de
Volksbank Odenwald eG
IBAN: DE53 5086 3513 0008 0089 30
BIC: GENODE51MIC
Verkehrs-­‐ und Gewerbeverein Beerfelden e.V. Allgemeine Informationen zum Ablauf:
25. Beerfelder Brunnenfest am 14. Mai 2015 (Himmelfahrt) Hiermit bewerbe ich/wir uns für das 25. Beerfelder Brunnenfest das am 14. Mai 2015 in Beerfelden veranstaltet wird. Die Teilnahmegebühr für Stände die Speisen und Getränke bieten: Mitglieder 120 € nicht Mitglieder 150 € Stände Normal: Mitglieder 90 € nicht Mitglieder 120 € Kleinstände: bis 3x3 m 50 € Information: Festzeiten von 10.00 bis 18.00 Uhr Aufbau: Ist am Festtag ab 8.00 Uhr. Dies gilt ausdrücklich für Stände die auf den öffentlichen Verkehrsraum ragen. In der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr sind die Straßen für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Anschrift
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Verkehrs-­‐ und Gewerbeverein Beerfelden e.V. An den Verkehrs-­‐ und Gewerbeverein Beerfelden e.V. Hirschhorner Straße 38 64743 Beerfelden z. Hd. Christoph Siefert (1. Vorsitzender) Bewerbung Brunnenfest 2015 (Bitte in Druckschrift, gut leserlich Ausfüllen Keine Stempel) Firma: ................................................................................................. Nachname, Vorname: ......................................................................... Straße, Hausnummer: ......................................................................... PLZ, Ort: .............................................................................................. ............................................................................................................................................. Art des Standes ( z.B. Imbiss, Lederwaren usw.): Länge in Meter ........... (Frontlänge in Verkehrsrichtung, bei Anhängern mit Deischsel) Tiefe in Meter ........... (Tiefe mit auslage, Klappen usw.) ( Die benötigte Standflächen bitte genau angeben) ............................................................................................................................................. Sonstige Anmerkungen ( Anzahl der Sitzplätz bzw. Festplatzgarnituren) Mit der Unterschrift erkläre Sie sich mit den AGB einverstanden. Sie erhalten eine Schriftliche Zusage oder Absage daher ist es sehr wichtig den Abgabetermin einzuhalten. ...................................... Ort Datum ...................................................... Unterschrift Anschrift
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Verkehrs-­‐ und Gewerbeverein Beerfelden e.V. Allgemeine Geschäftsbedingungen: §1 Der Platz für das Geschäft wird nach Eintreffen des Pächters auf dem Marktgelände durch den Verkehrs-­‐ und Gewerbeverein Beerfelden zugewiesen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht. Den Anordnungen des Vertreters des Verkehrs-­‐ Gewerbevereins ist Folge zu leisten. Die Unterbringung von Wohn-­‐ Gerätewagen erfolgt durch einen Vertreter des Vereins. Der Pächter haftet für die Reinigung seines Platzes. §2 Für die Aufstellung und den Betrieb des Geschäftes gelten die allgemeinen polizeilichen Bestimmungen. Für den Handel mit Lebens-­‐ Genussmitteln sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Gültige Gesundheitspapiere sind auch für Personal erforderlich. Lebensmittel und Getränke dürfen nicht in Dosen, Einwegflaschen und Plastikgeschirr abgegeben werden. §3 Eine Gewähr dafür, dass das Beerfelder Brunnenfest tatsächlich stattfindet, übernimmt der Verkehrs-­‐ Gewerbeverein Beerfelden nicht. Er haftet auch nicht für Schäden, die dem Pächter aus einem eventuellen Ausfall oder einer Verlegung des Brunnenfestes entstehen können. §4 Für die Reinigung Ihres Platzes bzw. Vorplatzes bis zur Straßenmitte sind Sie verantwortlich und verpflichtet, alle Abfälle Ordnungsgemäß zu entsorgen. Desweiteren sind Sie für die Beseitigung des durch Ihren Stand verursachten Abfalls vor anderen Ständen verantwortlich. Die Reinigung hat bis 20.00 Uhr zu erfolgen. Die Marktstraßen sind von Fahrzeugen freizuhalten. Bei Zuwiderhandlung wird eine zusätzliche Gebühr von 150,00 Euro erhoben. §5 Das Übertragen oder Untervermieten des Platzes an Dritte ist nicht gestattet und es kann eine Konventionalstrafe in Höhe von 100,00 Euro verhängt werden. §6 Der Aufbau des Standes darf erst ab 8.00 Uhr erfolgen da sich das Marktgelände in einem Öffentlichen Verkehrsraum befindet und die Sperrung dessen erst ab 8.00 beginnt. Der Pächter verpflichtet sich, sein Geschäft bis 10.00 Uhr vollständig aufzubauen. Der Abbau des Geschäftes muss bis 19.00 Uhr erfolgt sein. Das Abfahren vom Marktgelände ist vor 18.00 Uhr aus Sicherheitsgründen nicht möglich. §7 Bitte Zurücksenden! Anschrift
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