eine/n wiss. Volontär/in Öffentlichkeitsarbeit (Besetzbar: ab 1. Juli

Die Akademie der Künste – bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts in der
Trägerschaft des Bundes – sucht
eine/n wiss. Volontär/in Öffentlichkeitsarbeit (Besetzbar: ab 1. Juli 2015)
Arbeitsgebiet
Mitarbeit in den Bereichen Presse-, Öffentlichkeits- und Medienarbeit, Marketing/ Werbung, interne
Kommunikation und Veranstaltungen
Dazu gehört u. a.:
• Aktive PR-Arbeit in der Pressestelle (Erstellen und Versand von Pressemeldungen und Mailings,
Koordination und Beantwortung von Presse- und Drehanfragen, Interviewkoordination)
• Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Presseveranstaltungen
• Mitarbeit bei der Betreuung der Facebook-Seite der Akademie der Künste und der
Weiterentwicklung der Social Media-Präsenz
• Redaktionelle Mitarbeit und Bildbearbeitung (Programm-Leporello, Pressedossiers)
• Erstellung von Blog-Einträgen
Anforderungen
Das Volontariat dient der Aus- und Fortbildung von Wissenschaftler/n/innen in
kommunikationsrelevanten Studienfächern. Es ist eine praxisbezogene Einführung in die Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit. Ziel des Volontariats ist es, zu selbstständiger Tätigkeit im höheren Dienst in
Pressestellen zu befähigen.
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Magister, Master, Diplom oder
Staatsexamen) an einer Universität oder vergleichbaren Hochschule in einer der folgenden oder
vergleichbaren Fachrichtungen: Kommunikations- oder Medienwissenschaften.
Erwartet werden eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie mündliche und schriftliche
Ausdruckssicherheit, ein hohes Maß an Flexibilität und Teamfähigkeit. Sehr gute Englisch-Kenntnisse
sind Voraussetzung.
Wünschenswert sind Erfahrungen im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und der Social
Media, des Marketings sowie der Publikationen.
Die Dauer des Volontariats beträgt ein Jahr, wobei die ersten drei Monate als Probezeit gelten. Es wird
ein Unterhaltszuschuss in Höhe der Anwärterbezüge für die Laufbahn des höheren Dienstes gewährt.
Die Bewerbung von Frauen und von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Voraussetzungen der
Stellenausschreibung erfüllen, ist ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung und Erfüllung der o. g.
Anforderungen werden gemäß § 2 des Sozialgesetzbuches IX anerkannt schwerbehinderte Menschen
bevorzugt berücksichtigt. Wenn Sie auf die genannte Förderung Wert legen, geben Sie bitte in der
Bewerbung an, dass Sie anerkannter Schwerbehinderter sind.
Bewerbungen mit tabellarisch abgefasstem Lebenslauf, Nachweisen über Ausbildungsabschlüsse,
Beschäftigungszeugnissen sowie, bei im öffentlichen Dienst Beschäftigten, einer
Einverständniserklärung zur Anforderung und Einsichtnahme der Personalakte sind innerhalb der
Bewerbungsfrist an die Akademie der Künste, Berlin, zu richten. Von telefonischen oder schriftlichen
Anfragen, wie auch von Online-Bewerbungen bitten wir abzusehen.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstandene Reisekosten können nicht erstattet
werden.
Bitte reichen Sie uns ausschließlich Kopien ein. Bewerbungsunterlagen können nur
zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Freiumschlag beigefügt ist.
Es wird gebeten, auf die Übersendung von Sichthüllen zu verzichten. Vier Wochen nach
Abschluss des Bewerberverfahrens und der erfolgten Benachrichtigung sehen wir von
einer weiteren Aufbewahrung ab, sofern uns keine gegenteilige Nachricht vorliegt.
Die Bewerbungsfrist endet am 31.5.2015.