Die Akademie der Künste – bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts in der Trägerschaft des Bundes – sucht eine/n wiss. Volontär/in Öffentlichkeitsarbeit (Besetzbar: ab 1. Juli 2015) Arbeitsgebiet Mitarbeit in den Bereichen Presse-, Öffentlichkeits- und Medienarbeit, Marketing/ Werbung, interne Kommunikation und Veranstaltungen Dazu gehört u. a.: • Aktive PR-Arbeit in der Pressestelle (Erstellen und Versand von Pressemeldungen und Mailings, Koordination und Beantwortung von Presse- und Drehanfragen, Interviewkoordination) • Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Presseveranstaltungen • Mitarbeit bei der Betreuung der Facebook-Seite der Akademie der Künste und der Weiterentwicklung der Social Media-Präsenz • Redaktionelle Mitarbeit und Bildbearbeitung (Programm-Leporello, Pressedossiers) • Erstellung von Blog-Einträgen Anforderungen Das Volontariat dient der Aus- und Fortbildung von Wissenschaftler/n/innen in kommunikationsrelevanten Studienfächern. Es ist eine praxisbezogene Einführung in die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Ziel des Volontariats ist es, zu selbstständiger Tätigkeit im höheren Dienst in Pressestellen zu befähigen. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Magister, Master, Diplom oder Staatsexamen) an einer Universität oder vergleichbaren Hochschule in einer der folgenden oder vergleichbaren Fachrichtungen: Kommunikations- oder Medienwissenschaften. Erwartet werden eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie mündliche und schriftliche Ausdruckssicherheit, ein hohes Maß an Flexibilität und Teamfähigkeit. Sehr gute Englisch-Kenntnisse sind Voraussetzung. Wünschenswert sind Erfahrungen im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und der Social Media, des Marketings sowie der Publikationen. Die Dauer des Volontariats beträgt ein Jahr, wobei die ersten drei Monate als Probezeit gelten. Es wird ein Unterhaltszuschuss in Höhe der Anwärterbezüge für die Laufbahn des höheren Dienstes gewährt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen mit tabellarisch abgefasstem Lebenslauf, Nachweisen über Ausbildungsabschlüsse, Beschäftigungszeugnissen sowie, bei im öffentlichen Dienst Beschäftigten, einer Einverständniserklärung zur Anforderung und Einsichtnahme der Personalakte sind innerhalb der Bewerbungsfrist an die Akademie der Künste, Berlin, zu richten. Von telefonischen oder schriftlichen Anfragen, wie auch von Online-Bewerbungen bitten wir abzusehen. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstandene Reisekosten können nicht erstattet werden. Bitte reichen Sie uns ausschließlich Kopien ein. Bewerbungsunterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Freiumschlag beigefügt ist. Es wird gebeten, auf die Übersendung von Sichthüllen zu verzichten. Vier Wochen nach Abschluss des Bewerberverfahrens und der erfolgten Benachrichtigung sehen wir von einer weiteren Aufbewahrung ab, sofern uns keine gegenteilige Nachricht vorliegt. Die Bewerbungsfrist endet am 31.5.2015.
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