Rundenleiter Marc Zirzow Aachener Str. 19, 30173 Hannover Tel.: 0511/71 00 416 - Mobil: 0171/54 68 289 - Hannover, 7.05.2015 Durchführungsbestimmungen U 13 Jugendmeisterschaft 2015 1. Veranstalter / Ausrichter Veranstalter der Jugendmeisterschaften ist der Norddeutsche Schwimmverband (NSV). Vereine können sich bis zum 14.06.2015 beim Rundenleiter um die Ausrichtung der Turniere schriftlich bewerben. 2. Wettkampfbestimmungen Es gelten die Wettkampfbestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO), die Wettkampfpassordnung (WKPO) und die Antidopingordnung (ADO) des Deutschen Schwimm-Verbands (DSV) in der jeweils aktuellen Fassung, sofern diese Durchführungsbestimmungen (DB) keine hiervon abweichenden Regelungen treffen. 3. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind alle Mannschaften aus den Landesschwimmverbänden (LSV) des NSV gem. § 304 Abs. (5) WB, sofern sie an der jeweiligen Landesmeisterschaft teilgenommen haben. 4. Meldungen Die Meldung der teilnahmeberechtigten Vereine erfolgt bis zum 07.06.2015 über den jeweiligen LSV an den Rundenleiter des NSV. Meldungen die ausschließlich durch den Verein erfolgen werden nicht akzeptiert. Nach Eingang der Meldungen durch die jeweiligen LSV´s wird eine Teilnahmebestätigung durch den Rundenleiter an die gemeldeten Vereine versendet. Diese ist bis zum 14.06.2015 an den Rundenleiter zurückzusenden. Der Teilnahmebestätigung ist eine Kopie der erforderlichen Trainerlizenz beizufügen. Falls die erforderliche Trainerlizenz gem. § 348 Abs. (1 + 2b) WB nicht vorgelegt wird, beträgt die Ordnungsgebühr gem. § 348 Abs. (4) WB € 100,00. 5. Spielsystem / Spieltermin Gespielt wird ein Turniersystem gem. § 303 Abs. (1b) WB . Bei sechs oder mehr Meldungen werden Vorrundenturniere ausgetragen. Die beiden ersten Teams je Vorrundengruppe qualifizieren sich für ein Endturnier. Bei weniger als sechs Meldungen entfällt die Vorrunde. Bei weniger als drei Mannschaften wird ein Play Off „best of three“ gespielt. Bei Einigung kann auch nur ein Spiel ausgetragen werden. Die Endrunde wird am 04./05.07.2015 ausgetragen. ./2 Seite 2 zur Ausschreibung U 13 Jugendmeisterschaft 2015 6. Auszeichnungen Die drei erstplatzierten Mannschaften erhalten Medaillen. Für die Plätze 1 – 3 werden weiterhin folgende Ausbildungszuschüsse ausgelobt: Platz 1: 300,00 Euro Platz 2: 200,00 Euro Platz 3: 100,00 Euro 7. Kosten Das Meldegeld beträgt je Mannschaft und Altersklasse € 100,00 und ist ohne weitere Zahlungsaufforderung bis jeweils eine Woche vor Turnierbeginn zahlbar auf das Konto Norddeutscher Schwimmverband, DE36 1005 0000 6603 1000 00. Für verspätet eingehende Zahlungen werden € 10,00 Verzugskosten berechnet. Weitere Kosten wie Badmiete, örtliches Kampfgericht etc. werden vom Ausrichter bestritten, der dazu einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Gesamtmeldegeldes vom NSV erhält. Der Zuschuss ist nach dem Turnier schriftlich beim Schatzmeister des NSV abzufordern. Bei Einzelspielen (ohne Turnierleiter) trägt die Schiedsrichterkosten ebenfalls der Ausrichter. Bei Turnieren werden die Schiedsrichter und Turnierleiterkosten im Verhältnis 4 zu 1 (4 Teile der Ausrichter, 1 Teil jede weitere Mannschaft) getragen. Wenn Vereine aus demselben Bezirk wie der Ausrichter, bzw. in HH und HB aus demselben LSV, teilnehmen, werden Ihre anteiligen Kosten in einem zweiten Schritt zu gleichen Teilen mit dem Anteil des Ausrichters gepoolt. Alle Zahlungen sind vor Ort in Bar zu begleichen. 8. Teilnahmeverzicht Bei Verzicht auf Teilnahme nach der Meldung wird ein gestaffeltes erhöhtes nachträgliches Meldegeld wie folgt erhoben: bis 1 Woche vor Spielbeginn € 250,00 danach € 500,00. 9. Rundenleiter / Disziplinarberechtigter Rundenleiter und Disziplinarberechtigter ist Marc Zirzow, Aachener Str. 19, 30173 Hannover. Die Spielergebnisse nebst Viertelergebnissen und ggf. besonderen Vorkommnisse sind unmittelbar nach Spiel / Turnierende an ihn zu melden. Die Protokolle sowie ggf. weitere Unterlagen sind im Original durch den Ausrichter an den Rundenleiter zu senden. 10. Öffentlichkeitsarbeit Der Ausrichter ist verpflichtet, nach jedem Turnierabschnitt und dem Turnierende alle relevanten Informationen (Minimum: Spielergebnisse mit Viertelständen und Endtabelle) noch am selben Tag an den Pressesprecher des Fachausschuss Wasserball, Tobias Müller, weiterzuleiten, eMail: [email protected] Mit Abgabe der Meldungen wird bestätigt, dass die gemeldeten Aktiven bzw. deren gesetzliche Vertreter keine Einwände gegen die Veröffentlichung von Namen und Fotos im Rahmen der Protokollerstellung sowie Berichterstattungen über diese Veranstaltung haben. 11. Sportärztliche Untersuchungen Mit der Meldung ist eine Versicherung des meldenden Vereins, dass nur Spieler eingesetzt werden die eine gültige sportärztliche Untersuchung gem. § 8 Abs. (2) AT nachweisen können, vorzulegen. Diese sportärztliche Untersuchung muss auf Verlangen des Rundenleiters vorgelegt werden. Bei Nichtvorlage dieser Versicherung ist die Mannschaft gem. § 8 Abs. (2) AT nicht teilnahmeberechtigt. ./3 Seite 3 zur Ausschreibung U 13 Jugendmeisterschaft 2015 12. Ausnahmen Entgegen der Wettkampfbestimmungen gem. § 306 Abs. (4) WB wie folgt gespielt: 1. § 331 Abs. (3) Satz 3, 4. Spiegelstrich wird gestrichen è Ein unmittelbarer Wurf als Freiwurf außerhalb des 5m-Raums darf nicht direkt auf das Tor geworfen werden. Ein hieraus erzieltes Tor ist nicht als Torgewinn zu werten. 2. Es ist nicht erlaubt in der Verteidigung eine „sogenannte Zone“ zu spielen. è Wenn alle angreifenden Spieler die Mittellinie überquert haben, muss die verteidigende Mannschaft auf Pressverteidigung umstellen. Ist aber das Passspiel zum Center erfolgt, d.h. der Ball hat die Hand des Passgebers verlassen, dürfen die Verteidiger helfen. Schwimmt ein angreifender Spieler am Center vorbei ein, darf der mit schwimmende Verteidiger einen eventuellen Pass zum Center abfangen. Bei Unterzahl gilt keine Verpflichtung zur Pressdeckung. Ein Verstoß wird gem. § 338 WB mit Ausschluss des Zonenverteidigers geahndet. 3. Der Trainer darf, bei Ballbesitz seiner Mannschaft, bis zur Mittelinie coachen. 13. Allgemeines / Sonstiges Die Spiele werden von einem Schiedsrichtern geleitet. Diese werden vom Schiedsrichterobmann benannt und vom Turnierleiter angesetzt. Der Turnierleiter wird durch den Wasserballwart im NSV angesetzt und darf gem. § 9 Abs. (6) RO Sperren für den Wettkampfverkehr aussprechen. Auf Torrichter wird verzichtet, deren Aufgaben werden vom Schiedsrichter übernommen. Lediglich die Hereingabe des Balles (Konterball) auf Zeichen des Schiedsrichters erfolgt durch Personen der am Spiel beteiligten Mannschaften. Der erstgenannte Verein beginnt auf der Seite links vom Protokolltisch. Der Ausrichter ist grundsätzlich für den ordnungsgemäßen Spielfeldaufbau verantwortlich, stellt die notwendigen Utensilien gem. § 316 Abs. (7) WB wie offene Zeitmessung, Torstandanzeige, Reserveuhren etc. sowie fünf Bälle der gleichen Marke und Farbe und hat die Protokollführung und Zeitmessung zu übernehmen. Weiterhin stellt er eine ausreichende Erste-Hilfe-Versorgung während des Spiels sicher. Den beteiligten Mannschaften ist ein Beobachterplatz am Protokolltisch einzuräumen. Ein Vertreter der Gastmannschaft hat das Recht, im Kampfgericht als Zeitnehmer zu amtieren, sofern er regelkundig ist. Bei allen Spielen ist eine offene Zeitnahme, d. h. Spielzeit und 30Sekunden-Zeit mittels elektronischer Zeitmessanlage vorgeschrieben. Die Uhren der Spielzeit und der 30-Sekunden-Zeit müssen vom Protokolltisch und der Auswechselbank aus einsehbar sein. Eine für Spieler und Zuschauer gut sichtbare, offene Toranzeige ist verpflichtend. Das Spielprotokoll ist als E-Protokoll online zu führen. Sollte dies nicht möglich sein, ist es auf dem amtlichem Formblatt zu fertigen und spätestens 24 Stunden nach Spielende im System des DSV nachzupflegen. Die Heimmannschaft ist erstgenannte im Protokoll, d.h. Eintrag im Bereich „WEISS“ und Spalte „W“, unabhängig von der tatsächlichen Kappenfarbe. Die Vorstellung der Mannschaften und Schiedsrichter erfolgt 10 Minuten vor dem Spiel außerhalb des Wassers. Ausnahmen entscheidet ggf. der Turnierleiter. Der Ausrichter sorgt auf Wunsch der Schiedsrichter für den Transfer von und zum Bahnhof und unterstützt die Schiedsrichter sowie den Turnierleiter bei der Suche nach einem Hotel. Es wird grundsätzlich auf Spielfeldern von 20 x 25 Metern Größe gespielt. Abweichende Maße sind möglich, wenn sie vom Rundenleiter genehmigt wurden. Schriftverkehr im Bereich des NSV ist möglichst per E-Mail / Fax abzuwickeln. Dies bezieht sich auch auf Einspruchsschreiben, Disziplinar- und Ordnungsmaßnahmen. Norddeutscher Schwimmverband e. V. Rundenleiter Norddeutscher Schwimmverband e. V. Wasserballwart
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