Durchführungsbestimmungen U 13 - 2015

Rundenleiter
Marc Zirzow
Aachener Str. 19, 30173 Hannover
Tel.: 0511/71 00 416 - Mobil: 0171/54 68 289 -
Hannover, 7.05.2015
Durchführungsbestimmungen U 13 Jugendmeisterschaft 2015 1. Veranstalter / Ausrichter
Veranstalter der Jugendmeisterschaften ist der Norddeutsche Schwimmverband (NSV).
Vereine können sich bis zum 14.06.2015 beim Rundenleiter um die Ausrichtung der Turniere
schriftlich bewerben.
2. Wettkampfbestimmungen
Es gelten die Wettkampfbestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO), die Wettkampfpassordnung (WKPO) und die Antidopingordnung (ADO) des Deutschen Schwimm-Verbands
(DSV) in der jeweils aktuellen Fassung, sofern diese Durchführungsbestimmungen (DB)
keine hiervon abweichenden Regelungen treffen.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Mannschaften aus den Landesschwimmverbänden (LSV) des
NSV gem. § 304 Abs. (5) WB, sofern sie an der jeweiligen Landesmeisterschaft
teilgenommen haben.
4. Meldungen
Die Meldung der teilnahmeberechtigten Vereine erfolgt bis zum 07.06.2015 über den
jeweiligen LSV an den Rundenleiter des NSV. Meldungen die ausschließlich durch den
Verein erfolgen werden nicht akzeptiert.
Nach Eingang der Meldungen durch die jeweiligen LSV´s wird eine Teilnahmebestätigung
durch den Rundenleiter an die gemeldeten Vereine versendet. Diese ist bis zum 14.06.2015
an den Rundenleiter zurückzusenden.
Der Teilnahmebestätigung ist eine Kopie der erforderlichen Trainerlizenz beizufügen. Falls
die erforderliche Trainerlizenz gem. § 348 Abs. (1 + 2b) WB nicht vorgelegt wird, beträgt die
Ordnungsgebühr gem. § 348 Abs. (4) WB € 100,00.
5. Spielsystem / Spieltermin
Gespielt wird ein Turniersystem gem. § 303 Abs. (1b) WB . Bei sechs oder mehr
Meldungen werden Vorrundenturniere ausgetragen. Die beiden ersten Teams je
Vorrundengruppe qualifizieren sich für ein Endturnier. Bei weniger als sechs Meldungen
entfällt die Vorrunde. Bei weniger als drei Mannschaften wird ein Play Off „best of three“
gespielt. Bei Einigung kann auch nur ein Spiel ausgetragen werden.
Die Endrunde wird am 04./05.07.2015 ausgetragen.
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Seite 2 zur Ausschreibung U 13 Jugendmeisterschaft 2015
6. Auszeichnungen
Die drei erstplatzierten Mannschaften erhalten Medaillen.
Für die Plätze 1 – 3 werden weiterhin folgende Ausbildungszuschüsse ausgelobt:
Platz 1: 300,00 Euro
Platz 2: 200,00 Euro
Platz 3: 100,00 Euro
7. Kosten
Das Meldegeld beträgt je Mannschaft und Altersklasse € 100,00 und ist ohne weitere Zahlungsaufforderung bis jeweils eine Woche vor Turnierbeginn zahlbar auf das Konto
Norddeutscher Schwimmverband, DE36 1005 0000 6603 1000 00.
Für verspätet eingehende Zahlungen werden € 10,00 Verzugskosten berechnet.
Weitere Kosten wie Badmiete, örtliches Kampfgericht etc. werden vom Ausrichter bestritten,
der dazu einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Gesamtmeldegeldes vom NSV erhält.
Der Zuschuss ist nach dem Turnier schriftlich beim Schatzmeister des NSV abzufordern.
Bei Einzelspielen (ohne Turnierleiter) trägt die Schiedsrichterkosten ebenfalls der Ausrichter.
Bei Turnieren werden die Schiedsrichter und Turnierleiterkosten im Verhältnis 4 zu 1 (4 Teile
der Ausrichter, 1 Teil jede weitere Mannschaft) getragen. Wenn Vereine aus demselben
Bezirk wie der Ausrichter, bzw. in HH und HB aus demselben LSV, teilnehmen, werden Ihre
anteiligen Kosten in einem zweiten Schritt zu gleichen Teilen mit dem Anteil des Ausrichters
gepoolt. Alle Zahlungen sind vor Ort in Bar zu begleichen.
8. Teilnahmeverzicht
Bei Verzicht auf Teilnahme nach der Meldung wird ein gestaffeltes erhöhtes nachträgliches
Meldegeld wie folgt erhoben:
bis 1 Woche vor Spielbeginn € 250,00 danach € 500,00.
9. Rundenleiter / Disziplinarberechtigter
Rundenleiter und Disziplinarberechtigter ist Marc Zirzow, Aachener Str. 19, 30173 Hannover.
Die Spielergebnisse nebst Viertelergebnissen und ggf. besonderen Vorkommnisse sind
unmittelbar nach Spiel / Turnierende an ihn zu melden. Die Protokolle sowie ggf. weitere
Unterlagen sind im Original durch den Ausrichter an den Rundenleiter zu senden.
10. Öffentlichkeitsarbeit
Der Ausrichter ist verpflichtet, nach jedem Turnierabschnitt und dem Turnierende alle
relevanten Informationen (Minimum: Spielergebnisse mit Viertelständen und Endtabelle)
noch am selben Tag an den Pressesprecher des Fachausschuss Wasserball, Tobias Müller,
weiterzuleiten, eMail: [email protected]
Mit Abgabe der Meldungen wird bestätigt, dass die gemeldeten Aktiven bzw. deren
gesetzliche Vertreter keine Einwände gegen die Veröffentlichung von Namen und Fotos im
Rahmen der Protokollerstellung sowie Berichterstattungen über diese Veranstaltung haben.
11. Sportärztliche Untersuchungen
Mit der Meldung ist eine Versicherung des meldenden Vereins, dass nur Spieler eingesetzt
werden die eine gültige sportärztliche Untersuchung gem. § 8 Abs. (2) AT nachweisen
können, vorzulegen. Diese sportärztliche Untersuchung muss auf Verlangen des
Rundenleiters vorgelegt werden.
Bei Nichtvorlage dieser Versicherung ist die Mannschaft gem. § 8 Abs. (2) AT nicht
teilnahmeberechtigt.
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Seite 3 zur Ausschreibung U 13 Jugendmeisterschaft 2015
12. Ausnahmen
Entgegen der Wettkampfbestimmungen gem. § 306 Abs. (4) WB wie folgt gespielt:
1. § 331 Abs. (3) Satz 3, 4. Spiegelstrich wird gestrichen
è Ein unmittelbarer Wurf als Freiwurf außerhalb des 5m-Raums darf nicht direkt auf das
Tor geworfen werden. Ein hieraus erzieltes Tor ist nicht als Torgewinn zu werten.
2. Es ist nicht erlaubt in der Verteidigung eine „sogenannte Zone“ zu spielen.
è Wenn alle angreifenden Spieler die Mittellinie überquert haben, muss die verteidigende
Mannschaft auf Pressverteidigung umstellen. Ist aber das Passspiel zum Center
erfolgt, d.h. der Ball hat die Hand des Passgebers verlassen, dürfen die Verteidiger
helfen. Schwimmt ein angreifender Spieler am Center vorbei ein, darf der mit
schwimmende Verteidiger einen eventuellen Pass zum Center abfangen.
Bei Unterzahl gilt keine Verpflichtung zur Pressdeckung.
Ein Verstoß wird gem. § 338 WB mit Ausschluss des Zonenverteidigers geahndet.
3. Der Trainer darf, bei Ballbesitz seiner Mannschaft, bis zur Mittelinie coachen.
13. Allgemeines / Sonstiges
Die Spiele werden von einem Schiedsrichtern geleitet. Diese werden vom
Schiedsrichterobmann benannt und vom Turnierleiter angesetzt. Der Turnierleiter wird durch
den Wasserballwart im NSV angesetzt und darf gem. § 9 Abs. (6) RO Sperren für den
Wettkampfverkehr aussprechen. Auf Torrichter wird verzichtet, deren Aufgaben werden vom
Schiedsrichter übernommen. Lediglich die Hereingabe des Balles (Konterball) auf Zeichen
des Schiedsrichters erfolgt durch Personen der am Spiel beteiligten Mannschaften. Der
erstgenannte Verein beginnt auf der Seite links vom Protokolltisch.
Der Ausrichter ist grundsätzlich für den ordnungsgemäßen Spielfeldaufbau verantwortlich,
stellt die notwendigen Utensilien gem. § 316 Abs. (7) WB wie offene Zeitmessung,
Torstandanzeige, Reserveuhren etc. sowie fünf Bälle der gleichen Marke und Farbe und hat
die Protokollführung und Zeitmessung zu übernehmen. Weiterhin stellt er eine ausreichende
Erste-Hilfe-Versorgung während des Spiels sicher.
Den beteiligten Mannschaften ist ein Beobachterplatz am Protokolltisch einzuräumen. Ein
Vertreter der Gastmannschaft hat das Recht, im Kampfgericht als Zeitnehmer zu amtieren,
sofern er regelkundig ist. Bei allen Spielen ist eine offene Zeitnahme, d. h. Spielzeit und 30Sekunden-Zeit mittels elektronischer Zeitmessanlage vorgeschrieben. Die Uhren der
Spielzeit und der 30-Sekunden-Zeit müssen vom Protokolltisch und der Auswechselbank aus
einsehbar sein. Eine für Spieler und Zuschauer gut sichtbare, offene Toranzeige ist
verpflichtend.
Das Spielprotokoll ist als E-Protokoll online zu führen. Sollte dies nicht möglich sein, ist es
auf dem amtlichem Formblatt zu fertigen und spätestens 24 Stunden nach Spielende im
System des DSV nachzupflegen. Die Heimmannschaft ist erstgenannte im Protokoll, d.h.
Eintrag im Bereich „WEISS“ und Spalte „W“, unabhängig von der tatsächlichen Kappenfarbe.
Die Vorstellung der Mannschaften und Schiedsrichter erfolgt 10 Minuten vor dem Spiel
außerhalb des Wassers. Ausnahmen entscheidet ggf. der Turnierleiter.
Der Ausrichter sorgt auf Wunsch der Schiedsrichter für den Transfer von und zum Bahnhof
und unterstützt die Schiedsrichter sowie den Turnierleiter bei der Suche nach einem Hotel.
Es wird grundsätzlich auf Spielfeldern von 20 x 25 Metern Größe gespielt. Abweichende
Maße sind möglich, wenn sie vom Rundenleiter genehmigt wurden.
Schriftverkehr im Bereich des NSV ist möglichst per E-Mail / Fax abzuwickeln. Dies bezieht
sich auch auf Einspruchsschreiben, Disziplinar- und Ordnungsmaßnahmen.
Norddeutscher Schwimmverband e. V.
Rundenleiter
Norddeutscher Schwimmverband e. V.
Wasserballwart