Ausschreibung Deutsche Feuerwehr-Mannschaftsmeisterschaften (DFMM) im Retten und Schwimmen Die DFMM wird von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) vertreten durch die Arbeitsgruppe Gesundheitsmanagement und Sport (AG GMS) des AK Ausbildung und der Deutschen Feuerwehr-Sportföderation e.V. (DFS) unterstützt. Ausrichter Feuerwehr Hamburg Durchführung Bei der Durchführung wird die Feuerwehr Hamburg vom Verein TV gut Heil Billstedt und der Startgemeinschaft AMTV/FTV/WTB unterstützt. Austragungsort Schwimmhalle Inselpark, Kurt-Emmerich-Platz 12, 21109 Hamburg Beckenmaße: 33 m x 25 m Max. 12 Bahnen mit Wellenkillerleinen Tiefe: 2 m Wassertemperatur: ca. 26°C Zeitmessung: Handzeitmessung Austragungstermin 18. April 2015 Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind Angehörige des Einsatzdienstes einer Berufsfeuerwehr (einschließlich Anwärterinnen und Anwärter des feuerwehrtechnischen Dienstes) und Lehrkräfte einer Landesfeuerwehrschule, wenn sie gemäß Status und Dienstgrad hauptberuflich Angehörige des Feuerwehrdienstes sind, sowie hauptamtliche Einsatzkräfte einer Freiwilligen Feuerwehr. Teilnehmermannschaften Jedes Bundesland kann die gemäß Anlage 1 festgelegte Höchstzahl von Mannschaften stellen. Werden nicht alle vorgesehen Startplätze belegt, können Mannschaften gemäß Anlage 2 nachrücken. Kann eine Feuerwehr allein keine Mannschaft stellen, so können zwei Feuerwehren eines Bundeslandes eine gemeinsame Mannschaft stellen. Wettkampfleitung Die Wettkampfleitung wird vom Ausrichter gestellt. Durchführungsbestimmungen Als Durchführungsbestimmungen gelten grundsätzlich die Regeln der DLRG bzw. des DSV in der jeweils gültigen Fassung. Feuerwehrspezifische Abweichungen sind in der Anlage 1 festgelegt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkennen sowohl die Regeln der Fachverbände als auch die zusätzlichen Regeln gemäß Anlage 1 an. Schiedsgericht Für die Klärung von Unstimmigkeiten während der Austragung der Meisterschaft werden drei Landessportreferenten als Schiedsgericht benannt. Mitglieder, aus deren Zuständigkeitsbereich die Schiedsparteien kommen, dürfen nicht in das Schiedsgericht berufen werden. Das Schiedsgericht kann sich fachkundige Berater heranziehen. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist nicht anfechtbar. Siegerpreise Die Siegermannschaft erhält einen Siegerpreis/Wanderpreis und eine Urkunde. Die zweit- und drittplatzierten Mannschaften erhalten Siegerpreise und Urkunden. Die übrigen Mannschaften erhalten Teilnehmerurkunden. Siegerehrung Die Siegerehrung wird im Anschluss an die Wettkämpfe in einer Abschlussveranstaltung durchgeführt. Meldungen a) Mannschaftsmeldung Die Meldung der teilnehmenden Mannschaften erfolgt über die Landessportreferentinnen bzw. Landessportreferenten des entsendenden Bundeslandes. (Anlage 3) Die Meldungen sind an den Ausrichter und den Obmann zu richten. Meldeschluss 1. Februar 2015 Obmann: Für den Ausrichter: Branddirektion Leipzig Uwe Bodusch Goerdeler Ring 7 04109 Leipzig Fax: 0341 / 983 96 68 [email protected] Feuerwehrakademie Hamburg Claus Lochmann Bredowstraße 4 22113 Hamburg Fax: 040 / 428 51 - 4589 [email protected] Absagen und Ummeldungen sind durch die Landessportreferentin bzw. den Landessportreferenten dem Ausrichter unverzüglich mitzuteilen. b) Namentliche Meldung der Schwimmerinnen und Schwimmer Die namentlichen Meldungen der Mannschaften sind von den Mannschaftsführerinnen bzw. den Mannschaftsführern bis spätestens 27. März 2015 mit Formblatt gemäß Anlage 4 abzugeben. Letzte Änderungen sind auf der Mannschaftsführerbesprechung am Vorabend des Wettkampfs bekanntzugeben. Der Ausrichter bringt das Meldeergebnis zum Aushang. Für notwendige Rückfragen im Zusammenhang mit den Meldungen steht für den Ausrichter als Ansprechpartner Herr Claus Lochmann Telefon 040 / 428 51 4592 Mobil 0151 / 17 86 33 77 Fax 040 / 428 51 4589 E-Mail [email protected] zur Verfügung. Mannschaftsführerbesprechung Am Vorabend der Wettkämpfe findet am Ausrichtungsort im Kreise der anwesenden Mannschaftsführer, Landessportreferenten und des Obmanns eine Mannschaftsführerbesprechung statt. Meldegeld Von jeder teilnehmenden Mannschaft wird ein Meldegeld in folgender Höhe erhoben: Retten: 100,- € Schwimmen: 100,- € Das Meldegeld für Einzelstarter beträgt 15,- €. Der Ausrichter erstellt aufgrund der Mannschaftmeldung eine Meldegeldrechnung, wodurch die Meldung verbindlich wird. Er bestätigt und belegt die eingegangene Meldung und das Meldegeld. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Rückerstattung des Meldegeldes. Unterbringung und Verpflegung Die Unterbringung der Wettkampfteilnehmerinnen und Wettkampfteilnehmer erfolgt im AMEDIA Hotel Hamburg Moorfleet Halskestraße 72 22113 Hamburg Die Kosten betragen pro Teilnehmer/in und Übernachtung mit Frühstück 31,-- €. Die Wettkampfteilnehmerinnen und Wettkampfteilnehmer werden vom Veranstalter verpflegt. Die Kosten für die Verpflegung betragen jeweils für Mittag- und Abendessen je 6,-- € und für die Verpflegung bei der Abschlussveranstaltung 10,-- € pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sind gegen Rechnung unmittelbar an den Ausrichter zu zahlen. Nehmen Mannschaften mit weniger Teilnehmern als gemeldet teil, erfolgt keine Kostenrückerstattung. Hamburg, 25.08.2014 Hamburg, 25.08.2014 Für die AG GMS Für den Ausrichter _______________________ _______________________ Claus Lochmann Sprecher der AG GMS OBD Klaus Maurer Amtsleiter der Feuerwehr Hamburg Anlagen 1 - 4
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